1905 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Apr 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberpostkassenbuchhalter Klein feld in Oppeln, den Vberpostsekretären Lange in Sigmaringen und Lessel in Dresden sowie dem Obertelegraphensekretär Steinhoff in amburg aus Anlaß ihres Scheidens aus dem Dienst den harakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heer es.

Vom 15. April 1905.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel J. §1.

Vom 1. April 1905 ab wird die , . des ee hen Heeres als Jahresdurchschnittsstärke allmählich derart erhöht, daß sie im Laufe des Rechnungsjahres 1909 die Zahl von 504 65 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten 363 Le im Laufe des Rechnungsjahres 1910 auf 565 839 erhöht wird.

An dieser Friedenspräsenzstärke sind beteiligt Preußen, einschließlich der unter preußischer Militärverwaltung stehenden Kontingente, mit. . 392979,

Bayern mit 55 424, Sachsen mit 37 711 und Württemberg mit.. . Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten. Soweit Württem⸗ ber nach ef er. seiner Bevölkerungsziffer die ihm zufallende ö. nicht aufbringt, werden aus dem preußischen Kontingents⸗ erwaltungsbezirke fo viel Rekruten an das württembergische Kontingent abgegeben, als erforderlich sind, um dessen Friedens⸗ ö zu erreichen. Von der Friedenspräsenzstärke gehen ekonomiehandwerker ab, für deren Ersatz durch Zivil— handwerker die Vorbereitungen spätestens bis zum 31. ö 1910 im Etat zu treffen 3 Die Verminderung der Zah tritt mit dem Ersatz ein.

Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf die Friedens— präsenzstärke nicht in Anrechnung.

In offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht ver⸗ pflegt werden. 3

In Verbindung mit der durch s 1 bezeichneten Erhöhung der Friedenspräsenzstärke wird die Zahl der Formationen

bei der i auf 633 Bataillone,

bei der Kavallerie auf.. 510 Eskadrons,

bei der Feldartillerie auf. 574 Batterien,

bei der Fußartillerie auf. 40 Bataillone,

bei den Pionieren auf... 29 Bataillone,

bei den Verkehrstruppen auf 12 Bataillone,

bei dem Train auf.. 23 Bataillone ige gt Die Vermehrung erfolgt in der Weise, daß bei der Kavallerie 10 Eskadrons vom 1. April 1910 bis zum Schlusse dieses Rechnungsjahrs, die übrigen Formationen bis zum Schlusse des Rechnungsjahrs 1909 gebildet werden.

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In den einzelnen Rechnungsjahren unterliegt die Erhöhung der Friedenspräsenzstärke nach Maßgabe des Z 1 dieses Ge— setzes und die Verteilung jener Erhöhung auf die einzelnen Waffengattun gen, ebenso wie die Zahl der Stellen für Offi⸗ ziere, Aerzte, Beamte und Unteroffiziere der Feststellung durch den Reichshaushaltsetat.

Artikel II.

Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Be⸗ stimmung des Bündnisvertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. 15971 S. 9) unter III S 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 2/25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Taormina, den 15. April 1905.

(L. 8. Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Gesetz, betreffend Aenderung der Wehrpflicht. Vom 15. April 19605.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesr ats und des Reichstags, was folgt: Artikel J.

An die Stelle des ersten Absatzes des Artikel 59 der Ver⸗ fassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 (Bundes⸗ gesetzbl. 1871 Nr. 16) tritt folgendes:

Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwanzigsten bis zum be— ginnenden achtundzwanzigsten Lebensjahre, dem siehenden

ere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten

Aufgebots und sodann bis zum 31. März des Kalender⸗ jahrs, in welchem das neununddreißigsie Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an.

Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei . zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet.

Artikel II. 51

Im Falle notwendiger Verstärlungen können auf An⸗ ordnung des Kaisers die nach der Bestimmung des Artikel 1 letzter Absatz zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienste zurückbehalten werden. Eine solche Zurückbehaltung zählt für eine Uebung in sinngemäßer Anwendung des letzten Absatzes des 56 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegs⸗ dienste, vom 9. November 1867 (Bundesgesetzbl 1867 S. 131).

M

62 .

Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden . erie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv ge⸗ dient haben, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei Jahre.

83.

Mannschaften der Landwehrinfanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots . zu Uebungen in besonderen, aus Mannschaften des Beurlaubten⸗ standes gebildeten Formationen auf acht bis vierzehn Tage, vom Tage des Eintreffens beim Truppenteil an gerechnet, einberufen werden.

Die Landwehrkavallerie wird im Frieden zu Uebungen nicht herangezogen.

Die Landwehrmannschaften aller übrigen Waffengattungen üben in demselben Umfange wie die der Infanterle in be⸗ sonderen Formationen oder im Anschluß an die betreffenden Linientruppenteile. 8

Die hei für die Uebungen der Personen des Beurlaubten⸗ standes ist unter möglichster Berücksichtigung der 3 der bürgerlichen Berufskreise, namentlich der Ernteverhältnisse,

festzusetzen. l Artikel III.

§5. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1905 in Kraft. Zu dem gleichen Zeitpunkte treten die Bestimmungen im 86 Abs. 2 und im §z 7 Abs. 4 und 5 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, sowie im Artikel J des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. w außer Kraft.

Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1871 S. 9) unter III. S 5, in Württem⸗ berg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21/25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 18370 S. 658) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer , hen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Taormina, den 15. April 1905.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des Reich sgesetzblatts enthält unter Nr. 3124 das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 15. April 1905; und unter Nr. 3125 das Gesetz, betreffend Aenderung der Wehr⸗ pflicht, vom 15. April 1965. Berlin W., den 25. April 19605. Kaiserliches Postzeitungsamt. chwartz.

Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 27. März d. J. will Ich der Aktiengesellschaft „Steinhuder Meerbahn“ zu Wunstorf im Kreise Neustadt a. Rbge., Regierungsbezirk Hannover, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Klein⸗ bahn von Wunstorf nach Mesmerode erhalten hat, das Ent— eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.

Messina, den 10. April 1905.

Wilhelm R. von Budde. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Auf Ihren Bericht vom 1. April d. J. will Ich dem Kreise Schleswig im gleichnamigen Regierungsbezirk, welcher die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Klein⸗ bahn von Schleswig nach Friedrichstadt erhalten hat, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschrankung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden 3 verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.

An Bord M. J. „Hohenzollern“, Messina, den 10. April 1905.

Wilhelm R. von Budde. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der Rechts- und Staatswissen⸗

schaftlichen ö der Universität zu Münster, Gerichts⸗ 8

assessor Dr. Arnold Langen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Am Schullehrerseminar zu Frankenberg ist der bisherige kommissarische Seminarlehrer Schreiner aus Homberg als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Söhle aus Charlottenburg ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt⸗ bezirks Kreis Waldbröl beauftragt worden.

Finanzministerium. „Die Ren im eisterst elle bei der Königlichen Kreiskasse in Paderborn, Regierungsbezirk Minden, ist zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die durch unsere Bekanntmachung vom 22. Februar d. J. zur Rückzahlung auf den 2. Oktober d. J. gekündigten 3!“ prozentigen Anleihescheine der Dortmund⸗ Gronau⸗ ig der Eisenbahn⸗Gesellschaft können auch bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft, hier, Char— lottenstraße B, eingelöst werden.

Berlin, den 15. April 1905.

Hauptoerwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung,

Graf schaft Falkenstein.

Von dem Oberjägermeister, Herrn Grafen burg⸗Falkenstein zu Meisdorf ist mit kee mhh Asse Ministers für Handel und Gewerbe dem Königlichen R revierbeamten, Herrn Bergmeister Spor kenbach ĩ

die Verwaltung des Bergregals in der Grafschaft ga le

insbesondere die Annahme, Präsentation und Insthuß Mutungen sowie die polizeiliche Aufsicht über d kommenden Bergbaubetrieb übertragen worden. Halle a. S., den 22. April 1965. J 6

tion d en etwa a

B8ettger.

Aichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. April.

Der Königlich sächsische . Graf von Ho henthil und Bergen 7 Berlin für kurze Zeit verlassen. Waͤhren seiner Abwesenheit fungiert der Attachs der Gesandtschsn Leutnant von Arnim-Peres als interimistischer Geschiftt trãger. .

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. Fürs

Bismarck“ mit dem Chef, des Kreuzergeschwaders am

22. April in Tsingtau eingetroffen.

S. M. S. „Th etig“ ist am 24. April von Swatau nach Pakhoei, S M. S. „Sperber? an demselben Tage don Tsingtau nach Hongkong und S. M. S. „See adler⸗ am 24. April von Schanghat nach Tsingtau in See gegangen.

Deutsche Kolonien.

Ein amtliches Telegramm aus Windhuk in Deutsch⸗ Südwestafrika meldet, wie ‚W. T. B.“ berichtet:

In einem Gefecht bei pisstpoi, das am 18. April stattgefude hat, ist der Unteroffizier Max Peichert, geboren am 25. Scptember 1879 zu Eberswalde, früher im Dragoner tegt. Nr. 2, gefallen

An Typhus sind weiter gestorben: Reiter Stto Berllin 6. am 28. November 1880 zu Ummendorf, 6. im Jãgerbatasllon Nr. 9, am 20. April im Lazarett ju Windhuk; Reiter Josef Schier geboren am 13. Mai 1883 zu London, früher im Hufarenregt Ir 1 am 16. April im Lazarett an der Lüderitz bucht; Reger gan Kuhnen, geboren am 12. April 1882 zu Styrum, früher im Infan. terieregt. Nr. 176, am 185. April in der Krankenfam melsch J Hatsam as; Reiter Bruno Paul, geboren am 25. Januar Hz n Riesg, früher im Königl. sächsischen 3. Infanterieregt. Nr. lö3, an 21. April im Lazarett zu Win dh uk. Reiter Karl Kliebist, g. horen am 4. Juli 1881 zu Groß⸗Burschla, früber im Kafer Fran Gardegrenadierregt. Nr. 2, ist am 20. April 1905 im Lasarttt Okahandja an Malaria gestorben.

Auf Ersuchen des Generalleutnants von Trotha hh nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Kapsti⸗ der Korrespondent der „Cape Times“, ein Engländer, Un suchungen über angeblich in Damaraland begangene Graus keiten angestellt; er findet keinen Grund, Klage wider R Deutschen zu erheben.

Großbritannien und Irland.

Gestern ist, dem W. T. B.“ zufolge, in London eine Bekanntmachung veröffentlicht worden, die Tran svaal eine neue Verfassung gewährt. Diese sieht eine gesetz gebende Versammlung vor, die aus dem Gouverneur-Stell— vertreter, 6 bis 9 von der Regierung ernannten und 30 bis 35 gewählten Mitgliedern bestehen soll. Jedermann, der Burgher der früheren Republik ind für den Ersten Volksraad wahlberechtigt war, ebenso jeder weiße englische Untertan, der Grundstücke im Werte ven 10 Pfund jährlicher Rente oder Kapital im Werte von 100 Pfund a ist zur Stimmabgabe berechtigt. Das Wahlrecht ist also nur den Weißen gewährt, doch muß der Gouverneur für jeden Gesetzentwurf, der die Rechte der Schwarzen einschränkt, die Genehmigung der Reichsregierung vorbehalten. Die Verhandlungen sollen englisch geführt werden, der Präsident jedoch befugt sein, den einzelnen Rednern den Gebrauch der holländischen Sprache zu gestatten.

Frankreich. ;

In Bordeaux ist gestern, wie W. T. B.“ berichtet, das Standbild für Gambetta in AUnwesenheit des Prã⸗ sidenten Loubet enthüllt worden. Es wurden mehrere Reden gehalten, insbesondere vom Minister des Innern Etke nne und von den Präsidenten des Senats und der Kammer Fallieres und Doumer. Nachdem der Minister Etienne in seiner Rede Gambetta als Politiker geschildert hatte, erinnerte er an die Angriffe, denen er am Ende seines Lebens gusgesetzt ge wesen sei. Nach seinem Tode hätten ihm aber sämiliche Re⸗ publikaner Gerechtigkeit widerfahren lassen. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß das Andenken an Gambetz⸗ dazu beitragen möge, die verschiedenen Gruppen der republ kanischen Parteien einander zu nähern. Eine von 650 Musikern unter der Leitung von Saint-Sasns vorgetragene Kantate schloß die Feier, der eine überaus zahlreiche Menge bei ee, Am Abend reiste der Präsident Loubet nach Mont—

6élimar ab. Rußland. . .

Aus Wiborg wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß ö Konstitutionalisten in Finnland tatig seien um der dor tg) Verfassung Geltung zu verschaffen. Eine von Je wohnen dem Gouvernement Wiborg besuchte Voller amm habe die Forderung aufgestellt, daß diejenigen I ich n finnländischen Amtspersonen, die die finnländischen G6 2. gesetze nicht achteten, aus dem Amt 53 werden . . sei dem Gedanken Ausdruck gegeben worden 7 Gouverneur von Wiborg Mjasojed ow zurücktreten Ye dee

Unter den Arbeitern in Sosnowice sind ur Um⸗ Komitees der polnischen Sozialdemokraten n j, lauf, in denen die Arbeiter w werden, e mehr reizungen zu Judenhetzen nicht Gehör zu geben ehen . 66 er zu prügeln. Zerittene Patrouillen d

e Stadt.

1

betreffend die Verwaltung des Zergregals inn (. er

leich mit dieser

Italien.

König und die Königin von England sind an r Jacht „Victoria and Albert“ gestern vormittag, wie

B“ erfährt, in Alghero (Sardinien) eingetroffen. Tribung“ meldet bei der vorgestrigen Besprechung ers Tittoni mit den Botschaftern von Frank⸗ des l ngkand und Rußland, habe sich ergeben, daß man ic n wen der Auffassung sei, daß bei der gegenwärtigen ͤbere n Dinge die Einverleihung Kretas in Griechen— Lage ine Unmbglichkeit darstelle und es ang en sei, zu⸗ 6 kuf helbunz dem Prinzen Georg elne hl Maßnahmen mitzuteilen, die auf Beruhigung der nic hier abzielten. Diese Beschlüsse seien in einem Protokoll Gemüuleleag dvorden und würden sowohl den Mächten als auch

, or 3 . 6 mitgeteilt werden, der sie der provisorischen

Reglerung in Therisso mitteilen solle.

Spanien. Der König ist gestern vormittag, wie „W. T. B.“ mit⸗

ret, in Caceres eingetroffen und Nachmittags nach Ba dajoz wellergereist.

Türkei.

; s Wiener „Telegr⸗Korresp-⸗Bureau“ aus Kon⸗ . ü f berichtet, ist der zweitjün e Bruder des Sultans, , Ahmed Kemal-eddin, der seit Monaten krank war,

ie Beisetzung hat gestern stattgefunden.

. gi. l e. der Ententemächte haben auch ie anderen Großmächte die Aufmerksamkeit der Pforte die das von griechischen Banden in Zagoricani an⸗ auchn Blutbad gelenkt. Auf die Note der Großmächte 6 der Generalinspektor Hilmi Pascha beauftragt, ö nach Monastir zu begeben, um dort eine Untersuchung der 6 elegenheit , . zu führen. Eine Mitteilung gerte an die oischafter der Ententemächte stellt fest, daß ö. griechischen Banden, die die Mordtaten, und Brand- ul gen in Zagoricani verübt haben, von türkischen Truppen eifrig derfolgt würden. . . :

Der englische Kreuzer „Leviathan“ ist mit vier Torpedo— hootszerstörern von Malta in Kanea angekommen.

Schweden und Norwegen.

Auf die von dem Kronprinz⸗Regenten im gemein⸗ samen Staatsrat am H. April an die Staatsräte beider Köngreiche gerichtete Aufforderung, die UnioWnsver— handlungen wieder aufzunehmen, hat, dem „Norsk Vllegramn-Jureau“ zufolge, die norwegische Regierung

wortet. . , nowegische Volk habe einen einstimmigen Anspruch auf die Errichtung eine eigenen norwegischen Konsulatswesens erhoben und mit ehensolcher Cinstimmigkeit behauptet, daß die Entscheidung dieser Sache, well sie außerhalb der durch die Reichtsakte errichteten Gemeinschaft jwischen den Reichen liege, den norwegischen Staats behörden rorßehalten sei. Das norwegische Storthing habe zur Behandlurs der Sache ein spezielles Komitee eingesetzt, das in der it Zukunft einen Vorschlag zum Zweck der Er⸗ richtung ein norwegischen Konsulatswesens unterbreiten werde. Fall der in der gemeinschaftlichen Sitzung des nor— weyschen und des schwedischen Ministerkomitees gemachte Vorschlag auf der Voraussetzung basiert sein sollte, daß die weitere Förderung der Sache vorläufig eingestellt werden solle, würde der Anschluß Nor⸗ wegengz an eine derartige Voraussktzung gleichbedeutend sein mit der e re des einstimmigen Anspruchs des rorwegischen Volks und dem Verzicht auf die Durchführung eines Rechts, das Nor- wegen als einem souveränen Reich zukomme, und das überdies durch ein Grundgesetz gewährleistet werde, und auf eine Reform wie sie die Entwickelung und die Lage des wirt⸗ schaftlichen Lebens mit immer wachsendem Nachdruck erheische, um statt dessen Verhandlungen zwischen beiden Reichen bezüglich dieser Reform einzuleiten, von denen man nach wiederholten Erfahrungen leider befürchten müsse, daß sie entweder erfolglos bleiben oder im günstigsten Falle die Durchführuug der Sache verzögern würden. Nachdem die Regierung die im Laufe der letzten s Jahre zu wiederholten Malen gepflogenen, aber stets gescheiterten Verhandlungen erörtert habe, betone sie, wenn die zuletzt und zwar zu Anfang dieses Jahres geführten Verhandlungen ohne Erfolg geblieben seien, so müsfe dies auf den Umstand zurückgeführt werden, die schwedische Regierung, trotz des vom König gut geheißenen, vorläufigen Abkommens, eine Reihe von Forderungen auf; gtelt habe, die teils als dem Rechte Norwegens als eines fouperänen naatz widerstreitend anzusehen seien, teils das ausschließen würden, Das durch das vorläufige Abkommen vorausgesetzt gewesen sei. Unter diesen Umständen glaube die Regierung davon abraten zu müssen, daß wegen der Uniongverhältnisse neue Unterhandlungen eingeleitet würden, ehe ein norwegisches Konfulatswesen durchgeführt worden fei. Diese Verhandlungen müßten aber gegebenen Falls auf fler gan frelen Grundlage unter voller Anerkennung det, Honderänitaät jede der beiden Reiche ohne PVorbebant e gesbhrinkung irgendwelcher Art geführt werden. Es müsse bine Totꝛne sctzung sehnn daß die bis letzt bestebenzen Veßäästmise der Lueübung des Selbstbestimmunggrechts jedes einzelnen der beiden . keine Hindernisse in den Weg legen sollten, sondern dj bes en beiden Reiche die künftigen Formen feine nationalen Baseins . seststellen könne. Denn nicht eine Zwangsunion, sondern nur das gegenseitige Zutrauen und die gegenseitige Sympathie zweier e. und selbständigen Nationen könne die Zakunft, und das Glück ie. Völker und die Unabhängigkeit und Integrität der Reiche z Bei der Behandlung der Sache vor dem Kronprinz⸗ Jgenten in der gestrigen gemeinschaftlichen Sitzung des norwegischen und des schwedischen Ministeriums he Ftock hölm betonte die nor wegische Staats ats— J teilung, daß norwegischerfeits nicht bezweckt werde, die Auf— un der Union zu verftichen; andererfeits glaube die Staatsrats⸗ ! leilung betonen zu müssen, daß eine soiche Auflösung statt⸗ kh i.. Infolgebessen hat der Kronprinz-Regent in w. treinstimmung mit dem schwedischen Staatsrat und der or ichen Staatsratsabteilung in Stockholm folgende Ent— eidung getroffen leitus é, die norwegische Regierung leider meinem Vorschlag auf Ein⸗ e . neuer die Uniontzfragen bejreffenden Unterhandlungen nicht bei⸗· e möill̃= muß ich zu meinem aufrichtigen Bedauern ez bei den im mischten Staaisrat abgegebenen Erklärungen bewenden lassen.

A ien.

ach einer Meldung des Reuterschen Bureaus“ ist in

c in die Nachricht 9. Korea . daß der

. Toge am 25. April mit dem größeren Teil feiner ö in der Masamphobucht gelegen habe.

Saigon berichtet die „Ägence Havas“, russische

Aus here hätten erklärt, daß das Geschwader des Admirals

. wensky zu einer Schlacht entschlossen sei Jedes

ff habe seinen besonderen Auftrag; das japanische Admiral⸗

chiff werd e iedoch das Ziel des ganzen Geschwaders sein. Min erwarte, daß das . banrffze er, wader heute

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Pulo⸗Pinang passieren werde. Die Behörden ließen bei Nacht die Zugänge zur Insel überwachen.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Singapore mit⸗ eteilt, ein Russe, der sich Wladimir Antowitsch rwitsch nenne, aber einen auf einen anderen Namen lautenden Paß bei sich führe, sei am Sonnabendnachmittag auf der befestigten Insel Pulo Brani bei Singapore ver— haftet und am Montag dem ,, , übergeben worden. Er werde beschuldigt, sich auf egierungsgehiet aufgehalten u haben, ohne hierzu die Erlaubnis der Behörden gehabt zu . Man halte ihn für einen Spion.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Konkurse im Deutschen Reich im Jahre 1904.

Nach den vorläufigen vierteljährlichen Mitteilungen des Kaiser— lichen Statistischen Amts über die Konkurse im Deutschen Reich wurden im Jahre 1904 11 851 Anträge auf Konkurseröffnung gestellt gegen 11 828 im Jahre 1903. 7924 (1903: 8176) Konkursverfahren wurden eröffnet, 1575 (1903: 1451) Anträge wegen Massemangels abgewiesen, sodaß 9499 (1903: 9627) Fälle neuer Konkurse gezählt wurden, unter denen also, ohne daß über ihren Umfang etwas be— richtet werden kann, 16,5 0/0 (1903: 15,2 0j) ganz schwere zu ver—⸗ zeichnen waren. ö.

Die verbleibenden 2352 (1903: 2196) Anträge sind entweder auf andere Weise erledigt worden oder betrafen einen Gemeinschuldner, dessen wirtschaftlicher Zusammenbruch bereits als eröffnetes Konkurs verfahren oder als wegen Massemangels abgewlesener Antrag auf Konkurseröffnung zur Zählung gebracht war. Auf 100 Anträge über⸗ haupt entfallen im Jahre 19604: 80,1 ͤ 00 (1903: 81,4 o ) wirklich neue Konkurse.

In nachstehender Uebersicht sind die . der neuen Konkurse nach Staaten und Landesteilen für die Jahre 1904 und 1903 ein

ander gegenübergestellt. 1904 1903 1904 Staaten und Landesteile (vorläufige (endgültige 4 mehr

Zahlen) Zahlen) weniger Provinz Sn n, 284 269 415 Westpreußen ... 224 259 Stadt Berlin 416 441 461 4553 203 219 218 201 605 584 431 459 232 298 328 334 460 436 Hessen. Nassau. ... 275 282 Rheinland 720 733 Hohenzollern 11 Königreich Preußen ... 1979 977 Sachsen 1305 Württemberg ĩ Baden

ess

Fel rr bini Echwerin ö Sachsen. Weimar Mecklenburg Strelitz Oldenburg

Braunschweig

Sachsen Meiningen Sachsen⸗Altenburg

Sachsen Coburg⸗ Gotha Anhalt

Schwarzburg˖ Sondershausen . Schwar zburg . Rudolstadt .. Waldeck

Reuß jüngerer Linie Schaumburg⸗Lippe

D O M O K O 0 Ddo . ,

63 amburg 193 lsaß⸗Lothringen l 343 Deutsches Reich . ... 9499 9627 128.

Im Deutschen Reich wurden im Jahre 1994. Sols (1993: 8363) Konkursverfahren beendet, also 192 mehr (1903: 197 mehr), als in demselben Jahre eröffnet waren.

Von den im Jahre 18904 beendeten Konkursverfahren wurden 5637 (19093; 5792) nach vorgenommener Schlußverteilung und 1692 (1903; 1830) nach bestätigtem Zwangsvergleich aufgehoben, während 160 (193: 174) auf Grund allgemeiner Einwilligung und 527 (1903: 567) wegen Massemangels eingestellt wurden.

Von den eröffneten beendeten

Konkursen betrafen: 1904 1903 1904 1903 physische PiSfł⸗sonen. .. . 7138 7327 6427 6813 J 1 6 1100 1052 Handel sgesellschaften ... . 398 387 364 394 Genossenschaften ..... 44 41 29 31 andere Gemeinschuldner. .. 168 140 106 73.

.

d 87

Zur Arbeiterbewegung.

Die im Metallarbeiterverband organisierten Rohrleger und Helfer Berlins und der Vororte beschlossen, der ‚Voss. Ztg.“ zufolge, am Ostermontag in zablreich besuchter Versammlung, den mit den verschiedenen Arbeitgebervereinigungen und einzelnen Firmen vor zwei Jahren abgeschlossenen Tarifpertrag zu kündigen, der noch bis 1. September d. J. Gültigkeit hat. Bei Er— neuerung des Vertrags sollen hauptsächlich die Lohnforderungen derart bemessen werden, daß sie den anderen im Baugewerbe gezahlten Löhnen entsprechen; auch eine anderweite Regelung der Fahrgeldfrage ist in. Aussicht genommen. Die Ortsverwaltung wird beauftragt, die Kündigungen vorzunehmen und Schritte zu Vereinbarungen für den Abschluß eines neuen Vertrags zu unternehmen.

Aus Cöhn wird dem . W. T. B. berichtet, daß die gestern mittag gepflogenen abermaligen Verhandlun gen über die Bei- legung des Boykotts des rheinisch⸗-westsälischen Brauerei⸗ . (vgl. Nr. 95 d. Bl.] nach mehrstündiger Dauer wiederum ergebnislos verlief, weil die Vertreter der Arbeiterschaft daran fest. hielten, daß sämtliche streitenden und autzgesperrten Brauereianbeiter wieder eingestellt werden müßten. Die Vertreter der Brauereien erklärten, sie könnten die Leute, die in der gegenwärtigen Zeit der Not bei ihnen

eingestellt wurden, teilweise unter der ausdrücklichen , , dauernder Arbfit, nicht wieder entlassen. Die Folge des ergebnislosen Verlaufs der Verhandlung wird sein, daß die von den rheinisch⸗

westfälischen Brauereten für den 28. April angekündigte Aussperrung von 50 oo aller solialdemokratisch organisierten Brauereiarbeiter zur Tat wird. ö

Der Ausstand der Tapezierer in Leipzig, der fünf Wochen gedauert hat, ist, wie die ‚Köln. Ztg.“ erfährt, ergebnislos verlaufen.

Die Gehilfen haben heute die Arbeit bedingungslos wieder auf- genommen.

In Zürich beschloß gestern, wie der „Fikf. Itg.“ telegraphiert wird, eine Versammlung der Schreinermeister wegen eines Aus—= stands bei einem Mitgliede die Aussperrung aller Gehilfen. Ueber 500 Arbeiter werden davon betroffen.

Kunst und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 13. April unter dem Voꝛsitz ihres Sekretärs Herrn Walde yer eine Gesamtsitzung, in der Herr Dresfel über die Münzen von Prieng und das Tempelbild der Athena Poliag las. Rach einer allgemeinen Uebersicht über die Münzvrägung von Priene wurde der wichtigste unter den dortigen Münztypen, die Darstellung der Athena, , r., aus der sich Anhaltepunkte für die Geschichte der berühmten Tempelstatue der Athena Polias ergeben. Auf den Münzen lassen sich mit voller Sicherheit nachweisen; der Kopf des Tempel bildes aus alexandreischer Zeit, der Kopf des von Drophernezs um 150. v. Chr. gestifteten Bildes und die Kultstatue der römischen Kaiserjeit. Folgende Druckschriften wurden vorgelegt: Nestoriana. Die Fragmente des Nestorius gesammelt, untersucht und herautzgegeben

von F. Loofs. Halle 4. S. 1905 und H. Moissan, Prait de chimie

minerale. Tome 2. Fate. JI und Tome 4. Fasc. J. Paris 1905.

Die Akademie hat das korrespondierende Mitglied der phllosophisch= historlschen Klasse Herrn Richard Heinzel in Wien am 4. April durch den Tod verloren.

Im Kunstsalon Cassirer schließt die Ausstellung von Werken Renoirs am 28. d. M. Am Sonnabend, den 29., findet die Eröff⸗= nung der neuen Ausstellung statt, die Sammlungen von van Gogh, Vallotton, Paris, und Konrad von Kardorff, Berlin, enthält. Ferner wird sie enthalten Joief Isrgels bekanntes Bild „Die Kranken—⸗ pflegerin? und 3 Porträts von Francisko de Goya sowie Einzelwerke 96 6 Monet, Eduard Manet, Max Liebermann, Ulrich Hübner und anderen.

Die siebente Lieferung des 16. Jahrganges der Zeitschrift Die Kunst unserer Zeit“ (München; Verlag von F. Hanfstängl. 3 46) ist Franz von Defregger gewidmet, der am 30. April d. 9 seinen 70. Gehurtstag begehen konnte. Eine kurze Würdigung des gemüũt⸗ vollen, feinbeobachtenden Schilderers des tiroler Volkes leitet das Heft ein, das eine große Anzahl vorzüglicher Nachbildungen Defreggerscher Gemälde bietet. Es seien hier nur hervorgehoben die Vollbil der Das letzte Aufgebot, Andreas Hofers letzter Gang, dag Tischgebet, Vor dem Tanz, Marei; die Textbilder: Die neue Armbrust, Der Brief, Klatsch, Plänkeln, Anbetung der Hirten u. a. Das Heft sei allen Freunden und Verehrern des greisen und doch noch jugendfrischen Malers empfohlen.

Literatur.

Reichsrechtliche Verjährung s, Fristen. und Zeit— tafel. Ein Wegweiser für jedermann durch das ganze Gebset der Gesetzgebung des Deutschen Reiches von H. Körner. Zweite, völlig umgearbeite Auflage der „‚Reichsrechtlichen Verjährungẽtafel“ von W. Coermann. XVI u. 158 S. Hannover, Hel wingsche Verlagsbuchhandlung. Geh 1,25 46 Das Büchlein will dem Rechtsuchenden zum Schutz gegen Verluste durch Fristversäumung oder Formverletzung und dem raterteilenden oder erkennenden Rechte gelehrten zur Erleichterung der Arbeit beim Aufsuchen der in den Gesetzen des Reichs verstreuten Zeitbestimmungen dienen. Es hat durch mannigfache Erweiterungen sehr gewonnen und bietet jetzt die Möglichkeit einer raschen Uebersicht über die vereinzelt gegebenen Vor—⸗ ä n. z. B. auch f Kranken, Unfallversicherung. Cine Einleitung enthält kurze Ausführungen über Befristung und Verjährung, Fristen und Termine.

Rechtsprechung 1904 zu B. G.. B., E.. G. B. G.. B., 3. R. O, K. Or, Gr. B. O., R. F. G. u. Zw. V.. G., nach der Reihenfolge der Gesetzesparagraphen hearbeitet von Dr. H Th. So ergel. 5. Jahrgang, mit saäͤmtlichen Reichsgerichtsentscheidungen der Jahre 1900 1904 in Kommentarform. VIII u. 536 S. Stutt- gart, Deutsche Verlagganstalt. Geb. 640 Æ Der jetzt vor⸗ liegende neue Jahrgang berücksichtigt die Rechtsprechung bis Ende November 1904. In ihm sind sämtliche bis dahin ver⸗ öffentlichten Entscheidungen des Reichegerichts seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Nebengesetze hinelnverarbeitet, und zwar nicht nur als Verweisungen, sondern in der Form von Rechtssätzen. Die Besitzer dieses fünften Jahrgangs haben daher bei jedem Paragraphen die gesamte Rechtsprechung des obersten Gerichts- hofes vor sich und sind nicht gezwungen, in früheren Jahrgängen oder anderwärts sich danach umzusehen, ob eine einschlägige Reichsgerichts⸗ entscheidung ergangen ist. ; ;

Vierteljahreshefte für Truppenführung und ie nn Herausgegeben vom Großen Generalstabe.

erlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin. (Preis des gesamten Jahrgangs zu 50 Dru bogen Großoktav 15 M) Das zweite Heft des neuen Jahrgangs der bekannten, unter der nichtamtlichen Leitung der kriegsgeschichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes stehenden Zeitschrift (vergl. Nr. 42 d. Bl) bringt, wie immer, einige zeitgemäße Abhandlungen, die naturgemäß von ganz besonderem Interesse sind, Zunächst eine Fortsetzung des Major Löfflerschen Aufsatzes , Der e me Krieg“, der den Zeitraum von Anfang Dejember 1904 bis Ende Februar 1905, und darin als wichtigstes Ereignis den Fall von Port Arthur behandelt; ferner das von Oberstleutnant Freiherrn von Freptag Loringhoven verfaßte Kapitel Die Russen in den Kriegen der Vergangenheit‘. Hierin wird ein außerordentlich lehrreicher Ueberblick über die Kriegs. leistungen des russischen Heeres seit der Zeit Peters des Großen ge⸗ boten und u. a. auch deren ursächlicher Zusammenbang mit der Eigen art des russischen Soldaten beleuchtet. Die neu erschienene Nummer enthält sodann den Abschnitt Marsch und Gefecht‘ ven General der Infanterie z. D. Freihecrn von Falkenhausen, in dem an Beispielen die Wesenheit der Gesechtsentwickelung aus der Marschkolonne und der sich daran eng anschließenden Wabl der Gefechtsformen erläutert werden. „Das neue französische Exerzierreglement für die Infanterie und die Ausbildung dieser Waffe in Frankreich“ bildet den Inhalt eines weiteren Kapitels. dem ein Beitrag des Generalleutnants z. D. von Pelet Narbonne .Die Dragoner des Großen Kurfürsten, vorbildlich für moderne Kavallerie folgt. Naͤchstdem bietet Major Schroeter ‚Militärische Rückblicke auf eine Reise nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika“ anläßlich der letzten Weltaugstellung in St. Louis. Oberleutnant Fernkorn bringt sodann den Schluß seiner in einem früheren Hefte begonnenen Schilderung „Die Kämpfe am Aladja Dag in Armenien im Jabre 1877. Eine Anlage von 8 Skizzen und 4 Karten veranschaulicht den Text der verschiedenen Abhandlungen. ö

Eine Schiller, Nummer ist das soeben herausgegebene Heft XVII der Modernen Kunst' (Verlag von Rich. Bong, W. 57). Preis des Heftes 60 . Sie enthält u. a. ein Bruch- stück aus dem Schiller Festspiel des jüngst verstorbenen Dichters Peter Hille und einen. Aussatz „Schiller im Auslande'. Max Grube plaudert über . Schiller Aufführungen einst und jetzt, Georg Bieden⸗ kapp gibt eine Parallele zwischen „Schiller und Nietzschez. illustrierte Schilleriana bringt der Zick-⸗Zack'. Aus dem ö schmuck seien die Helsschnitte nach Gemälden von Julius Scholtz Das letzte Gastmahl der Generale Wallensteins und ven Fred. Rae „Jeanne d'Are zu Rouen‘, das Graffsche Schiller. Bildnis, Th. v. Oöct figurenreiche Kompositien „Friedrich ven Schiller dem Qofe in Triefurt vorlesend', J. G. Lugardons Gemälde: . Wilbelm Tell rettet ,,, J. P. Laurens Flügelbild Johanna von Drleansg genannt.

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Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand in Rumänien. Der , Generalkonsul in Buka re st berichtet unterm 6. d. M.: Die Witterungsverhältnisse des vergangenen Winter . den Herbstsaaten dauernd günstig gewesen. Wetzen und Raps steben, mit Ausnahme einiger Gegenden der oberen Woldau, durchweg sebr

gut. Wurmschaden hat sich bisher beim Raps nicht bemerkbar ge=