übrigen sind alle diese
Wasserlãufe nicht nur keine Verkehrz. erleichterung, sondern
sie bedeuten in der Regenjeit wegen ibrer ausgedehnten Ueber schwemmungs gebiete eradezu eine Verkebrserschwerung. Allerding? wird das Famerungebiet in einigen seiner Teile von schiff baren Flässen berübrt, die ihr Mündungs ö. außerbalb der deutschen Küste baben, durch den in den weiten . ebieten der Nordwestgrenze mwischen dem 5. und 6. Breitegrad ent⸗ pringenden und in Britisch. Nigeria mändenden Croßfluß, ferner durch den. Benue den bedeutendsten Neben fluß des Niger, der fein Quell⸗ gebiet in Deutsck. Adamaua hat, und schließlich im äußersten Südoften durch den zum Stromgebiete des Tongo gehörenden? Sangg. Diese Flußlãufe sind jedoch nur für sehr beschränkte Teile des insgesamt etwa 500 000 qkm umfassenden Schutzgebiets von irgendwelcher Bedeutung; außerdem sind innerhalb des deutschen Gebiss fo— wohl der Benue als namentlich auch der Croßfluß nur für wenige Monate im Jahre schiffbar. In dem beschränkten Umfang aber, in dem diese Wasserläufe für Kamerun als Berkehrsstraßen in Betracht kommen, fördern sie weniger die Entwicklung des deutschen Kamerunhandels als vielmehr die Ablenkung des Verkehrs mit dem Reutschen Hinterlande nach den Küstenplätzen der benachbarten fremden Kolonien.
Erschwert wird die ungünstige Wirkung dieser hydrographischen Verhältnisse dadurch, daß die Kamerunküste von dem Hinterland in ihrer ganzen Ausdehnung durch einen unwegfamen Urwaldgürtel, dessen Breite zwischen 100 und 200 Rm schwankt, abgeschloffen sst.
Diese Verhältnisse erklären die Tatsache, daß — abgesehen von der Gewinnung von Gummi und Elfenbein — nahezu alles, was in Kamerun bisher in den 20 Jahren der deutschen Herrschaft in wirt schaftlicher Beziehung erreicht worden ist, sich auf die Gebiete in der
unmittelbaren Küstennähe zusammendrängt und daß die produktions.!
fähigen und heute schon produktenreichen Gebiete des Hinterlandes bisher ungenutzt geblieben find. Trotz dieser Beschränkung durch die ungünstigen Verkehrsverhältnisse hat, wie die folgende Tabelle zeigt, der Handel des Schutzgebiets Kamerun — namentlich seit dem Jahre 1898 — erfreuliche Fortschritte gemacht. Handel von Kamerun 1891 bis 1903:
ffffẽòõĩ,oöðfffcffFFg&adbwKr Ausfuhr
Gesamthandel
Einfuhr
1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901
4547 000 4470000 4161000 6 497 0900 5 658 0090 5 359 000 65 327000 9 297 000 11133 000 14245000 9 251 000
4306009 4263000 4633009 4435000 4089000 3 961 000 3 385 000 4602009 1841 0900 5 886 000 5 985 000
—
OO — — O — — 00 I — — Q C — O O — d C 0 D
C D de O
— w OO DO O Qσ O —
3533333333
8 2 — 8 —
15 236 000 1902 13 276 000 6 264 000 19 540 000 1903) 13 983 000 7 577 000 21 560 000 An der Ausfuhr waren in erster Linie Palmkerne,
Kautschuk und Elfenbein beteiligt. Erst im Laufe der letzten Jahre
ist Kakao mit größeren Werten hinzugetreten.
Ausfuhr der wichtigsten Exportartikel 1891 bis 1903.
I Valmterne Kautschuk 1000 1000 1000 1000 kg 66 16
Elfenbein
1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 19802 1903
4749 1155 5636 1162
5 555
D bi D 8 . —
8 9 3 7
* e 828 8
S es — 8 . dei
— * 3553 1 .
—
0
3 35
O C — & . L X e -
z 9 3 3 3 3 3 3 ö
— d d Coe — d — D — w
— 1 — — S8 E O6 G
3196 1069 5 3105 1053 648 693 2990 103818 913 928
Trotz der beträchtlichen Steigerung, welche die Ausfuhr von Kautschuk infolge der Aufschließung des füdlichen Teiles von Kamerun gegenüber der ersten Hälfte der 90 er Jahre erfahren hat, beruht die wirtschaftliche Zukunft von Kamerun für die naͤchsten Jahrzehnte, abgesehen von dem Kakao, zweifellos in erster Linie auf der Nutzbar⸗ machung der enormen Bestaͤnde von Oelpalmen, die das Hinterland ven Duala sowobl in dem breiten Talbecken des Mungo und Wuri als auch an den Hängen des Randgebirges bis hinauf in das Gras. land in einer Ausdehnung, die jeder Schä ung spottet, aufweist. Heute schon kommen etwa neun Zehntel der . und Palmoöl⸗ ausfuhr des Schutzgebiets aus dem Dualabezirke, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt:
Die Ausfuhr der wichtigsten Exportartikel nach den Ausfuhr⸗ plätzen im Jahre 1903.
528 565
b Fe — — — — re ro O
— —
Dualabezirk Viktoriabezirk 1000 1000 1000 1000 kg ö
10 095 2148 2603 959 25 25
36 122
15 173 616 78
Kiribibezirk 1000 1000
almkerne. almõöl .. aka KRautschuk Elfenbein . Bau und Nutzhol.
Gesamteinfuhr sein⸗ schließlich der nicht ge⸗ nannten Artikel) 13 423 3514 2323 1231
Dabei entfällt auf Palmkerne und Palmöl weitaus der grõßte Teil der gesamten Gewichtsmenge der Ausfuhr des Schutzgebiet.
Im Jahre 1903 betrug die Gewichtsmenge der Ausfuhr von Palmkernen . 10 gö8 Tonnen,
von Palmöl. 2990 . zusammen 15 943 Tonnen,
während die Gesamtausfuhr ein Gewicht von 18 467 Tonnen umfaßte. Auf die Produkte der Oelpalme kamen mitbin dem Gewichte mach etwa 85 Projent der Gesamtausfuhr.
Im Gegensatz jum Kautschuk, bei dem in nicht allzuferner Zeit mit einem Nachlassen der Gewinnung infolge der viesfach in Raubrau ausartenden Ausnutzung der vorhandenen Bestände zu rechnen sein mag, stellt die Qelpalme in ihrer nahezu unerschöpflichen Produktions fäbigkeit eine sichere Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung von Kamerun dar. Während jedoch Kautschuk und Elfenbein infolge ihres relativ hohen Wertes den Transport über große Strecken vertragen, sind der Ausbeute der Oelpalme durch die Verkebrgverhältniffe enge Sckranken gezogen. Bei dem Transporte durch Träger liegt die Gewinngrenje für Palmöl und Palmkerne in einer Entfernung von nur eiwa 190 km von der Küste. Bei größeren Entfernungen ver— schlingen bei den beutigen Verkehraverbältnissen die Transportkoften den ganzen Marktwert der Produkte, sodaß alles, was die ver⸗ schwenderische Natur über den eigenen Verbrauch der Eingeborenen
) Die Einfuhr des Jahres 1903 ist der Vergleichbarkeit balber nach der alten Methode der statiftischen Anschreibung, wie sie bis zum Jahre 1802 einschließlich angewendet worden ist, berechnet (vgl. Druchachen des Reichstags Nr. 540 von 18903/19065, Anlage J. R, Tabelle I).
Palmöl,
kbinaus wachsen läßt, ungenutzt verkommt. Export von Palmkernen seit 159697 nicht unerheblich gewachsen ist, und wenn im Jahre 1905 die Ausfuhr Kameruns an PFalmkernen und Palmöl einen Wert von 3; ; daraus, in welchem Umfang eine günstige Wirkung von der geplanten Eisenbahn, die das nutzbare Produktions gebiet der Delpakme ver- vielfachen wird, erwartet werden darf. h
Neben der Nutzharmachung der großen Bestände von Oelpalmen wird die geplante Bahn die Möglichteit einer aus ziebigeren Ver— wertung des im Schutzgebiete vorhandenen Reichtums an Rutz. und Edelhölzern schaffen. ie sich aus den oben mitgeteilten Zablen ergibt, ist der Export von Höliern sresell aus dein Du nlabeiirke heute schon nicht unerheblich. An Edelhölzern kommen vor allem in Betracht Ebenholz, Mahagoni und Rotholz.
Die Bahn wird ferner die Möglichkeit geben, die Kamerunkste aus dem viebreichen Innern in ausreichender und regelmäßiger Weise mit Schlachtvieh zu versorgen. Bei den heutigen Verkehrgberhältnissen geht stets ein großer Teil des aus dem Innern nach der Küste ge⸗ triebenen Viebes bereits auf dem Marsch- oder binnen kurzer Zeit nach der Ankunft am Bestimmungsort ein.
gürtel nicht die genügende Weidenahrung findet; das Vieh während des Transports dem Stiche der Tsetsefliege. Durch die Beseitigung dieser Hindernisse wird nicht nur einem wichtigen Produkte des Hinterlandes ein Absatz eröffnet, sondern auch eine Verbesserung in den Ernährungeverhältnissen und damit in dem Gesundheitszustande der an der Küste ansässigen Europäer, die beute unter, dem häufigen Mangel an frischem Fleische zu leiden haben, herbeigeführt. . So weit eröffnet die geplante Eisenbahn die Aussicht auf die wirtschaftliche Ausnutzung der bereits vorhandenen Produkte. Die Bahn wird aber darüber hinaus wichtige Kulturen, für die alle natürlichen Voraussetzungen gegeben sind, ins Leben rufen. Ins⸗ besondere .. die leicht anstelgenden Gebiete am Manenguba⸗ und AUVlonakogebirge, die durchweg Basaltboden aufweisen, nach den am Kamerunberg unter ähnlichen Bedingungen gemachten Erfahrungen als für die Anlage von Plantagen auf Kakao und andere wertvolle Kulturgewächse herborragend geeignet anzufeben. Außerdem führt die Bahn mit ihrer ö, Ehre? in das Grasland hinein, das bekannt- lich von einer verhältnismäßig dichten, leistungs fähigen, arbeitfamen und intelligenten Bevölkerung bewohnt ist und von diefer in einer für afri— kanische Verhältnisse rationellen und intensiven Bodenkultur bewirt- schaftet wird. Vor allem eröffnet sich hier ein breites Feld für eine Baumwollkultur großen Stils. Die Baumwolle ift in jenen Gebieten heimisch und wird von den Eingeborenen seit langer Zeit für ihren eigenen Bedarf angebaut. Die bisher nach Deutschland gelangten Proben dieser einheimischen Baumwolle laffen erwarten, daß bei rationeller Kulturmethode sich auf weiten Flächen ein der amerikanischen Baumwolle gleichwertiges Produkt erzielen läßt. Ueber die Bedeutung, die einer leistungsfähigen Baumwollkultur auf deutsch⸗ kolonialem Boden für die deutsche Volkswirtschaft zukommt, erübrigt sich j'de weitere Ausführung.
Auch wenn die Erwartungen, die auf die durch die Bahn erst hervorzurufenden neuen Kulturen gesetzt werden, sich langsamer, als anzunehmen ist, erfüllen sollten, so sichern nach dem Urteile der Landestenner die im Bereiche der Bahn heute bereits vorhandenen Produkte diesem Verkehrgweg eine hervorragend günstige Einwirkung auf, die Entwicklung der Kameruner Wirtschaftsverbältnisse. Gleich⸗ zeitig reichen die heute bereits vorhandenen Produkte an sich schon aus, um auch den finanziellen Erfolg der Babn ju gewährleiffen. Für des Reich kommt dabei in Betracht, daß die infolge der Bahn ju erwartende Verkehrssteigerung einen erheblichen Zuwachs an Ein—⸗ nahmen, namentlich an Zolleinnahmen, bringen wird. Eine Steigerung der Einfuhr um 15 bis 20 Prozent dürfte genügen, um asfein schon durch die Erhöhung der 3 einnahmen den ganzen vom Reiche zu
garantierenden Betrag in Höhe von 370 009 M zu decken. Außerdem wird die Bahn große Ewparnisse bei allen amtlichen Transporten nach dem Innern ermöglichen.
Abgesehen von ihrer großen wittschaftlichen Bedeutung, wird die geplante Cisenbahn in sanitärer Beziehung eine günstige Nebenwirkung haben. Die Bahn wird für die an der Küste ansassige eurovãische Bevölkerung, deren Kopfiahl von 253 im Jahre 1897 auf 7160 im Jahre 190 gestiegen ist, die Möglichkeit schaffen, in wenigen Stunden
nach den infolge ihrer niedrigeren Temperatur und geringeren Luft- feuchtigkeit gesunderen Gebirgsgegenden zu gelangen, die nach Berichten von sachverständiger Seite malariafrei sind und teilweife sogar als a, , Besiedelung durch Europäer gelten können. Nicht militärische Bedeutung der Bahn. Für die Beherrschung des Binnen—
Wenn gleichwohl der
Millionen Mark erreichte, so ergiebt sich
̃ ĩ Der Grund liegt jum Teil darin, daß das Vieh auf dem langen Marsche durch den Urwald. zum Teil erliegt
Flutzeit die Durchfahrt gestattet. Sollte die Zunahme des Verkehrs das Durchbaggern der Barre zweckmäßig erscheinen laffen, so wird sich das ohne allju große Schwierigkeiten ausführen lassen. Sin zweiter Zwangepunkt für die Bahn ist die Stelle, an der die Bahn den Gebirgsgürtel durchqueren foll. Das enge, tief ein. eschnittene, felsige Wurital kommt von vornherein nicht in Betracht. 8 standen drei Stellen zur Wahl: das Mungotal, das Bakoffital und der Sattel zwischen dem Manenguba. und dem Nlonakogebirge. Im Verfolg des oberen Mungo kommt man zwar auf verhältnis. mäßig geringer . am weitesten in das Land hinein, doch ist nachher
der Aufstieg auf das Tafelland außerordentlich schwierig. Außerdem ist der hier zu verfolgende Tälerzug von steilen und hohen Gebirgs⸗ wänden umgeben; sie würden das Einflußgebiet der Bahn eng be⸗ grenzen.
Eine Linie durch das Bakossital müßte das Randgebirge bei inn zwischen dem Bakossi⸗ und dem Manengubagebirge über⸗ schreiten.
och genug anzuschlagen ist schließlich die politische und
landes und für die rache Niederwerfung von etwaigen Rufftänden ist
es von unschätzbarem Vorteile, daß der unwegsame Urwaldstreifen, der einer Verwendung si fordert, in einer nach Stunden zu bemessenden Zeit paffiert werden kann. Die zentrale Linienführung der Bahn bringt es mit sich, daß von dem Endpunkt aus ohne jede weitere Schwierigkeit eine Ver⸗ wendung der Truppen nach allen Richtungen des offenen Graslandes hin möglich ist. So wird die Bahn dazu beitragen, die Teutsche Herrschaft in den erst in den letzten Jahren unterworfenen wertvollen Gebieten von Adamaua zu befestigen. I.
Nachdem einem zur Gründung einer Kamerun⸗Eisenbahngesell⸗ schaft gebildeten Syndikat am 8. September 1902 eine Vorkonzjession jum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kamerunkäfte nach dem Hinterland erteilt worden war (Reichstagsdrucksachen Rr. 51 von 1903 043 Anlage Ku]) entsendete dieses Syndikat noch im Jahre 1902 eine Expedition nach Kamerun, um an Ort und Stelle die fũr den Bahnbau in Betracht kommenden Verhältnisse in technischer und wirtschaftlicher Beziehung zu studieren. Die Ergebnsffe der Reife
wurde;. Die Fesistellungen dieser Expeditionen waren bestimmend für die Wabl der Linienführung (vgl. die anliegende Karte) und für die Veranschlagung der Baukosten.
Graslande
nicht, wie Rio del Rey und Victoria, die nach ihrer geographischen Lage gleichfalls als Ausgangspunkt hätten in Erwägung gezogen werden können, durch Gebirge in der unmittelbaren 5 vom Binnenlande getrennt.
Duala ist die Pforte zu dem großen Kameruner Talbecken, das in weitem Umkreise durch einen losen Gürtel hoher Gebirge umsãumt wird. Die Höbenzüge bilden indes keine ununterbrochene Kette, sondern sind durch Sättel und Täler von einander geschieden, und in diesen findet der Verkebr seinen Weg von dem Ürwaldgebiete des Talbedeens in die weiten Grasländer jenseits jener Gebirgẽschranken. Das Talbecken wird durch seine beiden Hauptströme, den Mungo und den Wuri, in drei natürliche Seltoren geteilt. Es galt vorab zu u enen in welchem dieser Sektoren die Bahn am besten gefährt werde.
Auf Grund eingebender Untersuchungen an Ort und Stelle gewann man die Ueberjeugung von der technischen und wirtschaftlichen Ueberlegenhbeit einer im mittleren Sektor verlaufenden Traffe gegenũber einer Linie in einem der beiden Seitensektoren.
Nach der Entscheidung dieser Frage lag auch der Ausgangspunkt der Bahn fest: die Hickorispitze gegenüber der Stadtanlage von Duala, bervorragend geeignet für einen Güterumschlag jwischen Eisenbahn und Seeschiffen und fär eine Bahnhofsanlage 1 . Umfangs. Dicht vor dem Ufer hat der Wurt hier bei Ebbe fi bis 13 m Tiefe, sodaß auch die größten Schiffe dort ankern können, und unmittelbar dabinter findet sich weites, ebenes Gelände für die Gleisanlagen in günstiger Höhe. Flußabwärts bis in die offene See ist eine stets enägen? fiefe Fahrrinne vorhanden mit Ausnahme einer nicht allju
reiten Barre, die indes noch Dampfern von etwa 5 m Tiefgang jur
erfuhren eine Nachnrũfung durch eine jweite Expedition, die im Jahre en. 1904 durch den Oberingenieur der Firma Lenz u. Eo— ausgefũbrt
1 . organisierter Truppen keinerlei Vorteile läßt und dessen Ueberwindung heute eine Reihe anstrengender Tagemãrsche er ·
nissen
¶Dieser Punkt liegt verhältnismäßig boch. Um ihn ju erreichen, müßte die Bahn schon vorher auf lange Strecken am Hange statt in der Talsohle geführt werden und würde dem Verkehr der Talebene nur unvollkommen dienen.
Die Linie durch die Einsattelung zwischen dem Manenguba⸗ und dem Nlonakogebirge überschreitet das Randgebirge an feiner niedrigsten Stelle und liegt in breitem Gelände, dem die Bahn in vollem Umfange jugute kommen wird. Die Weiterführung ins Innere ist von hier aus verhältnismäßig leicht. Da sich überdies Diese Linie noch so führen läßt, daß sie nahe an das stark bevölkerte obere Bakossigebiet herankommt, so wurde ihr der Vorzug bor den anderen Trassen gegeben.
Von der Luftlinie der beiden Zwangepunkte, der Hickorispitze und dem Manenguba. Nlonako⸗Sattel weicht die gewählte Trasse zuerst sanft, dann etwas steiler ansteigend, in einem nach Osten offenen Bogen so weit ab, wie es das Gelände und die wirtschaftlichen Ver⸗ bältnisse verlangen. Die Bahn tritt etwa bei Em 130 in das Grasland ein. Der Endpunkt liegt in Em 160 auf 550 m Höhe—
Die geschlossene, ununterbrochene Urwaldzone ist im Zuge der geplanten Bahn besonders kurz, sie reicht nur von etwa Kn do bis ERm 55. Weiterhin, bis etwa 90 km (Süũdabhang des Kupebergeg, ist der Urwald vielfach licht; es finden sich bereits volkreiche Ori⸗ schaften eingesprengt. Nördlich von Km S0 beginnt das offene Se— lände bereits ju überwiegen; die Besiedelung nimmt um fo stärker zu, je weiter man in nördlicher Richtung vorwärts schreitet, sodaß die Bahnlinie mitunter stundenlang durch sorgfältig bearbeitete Ein— geborenenfarmen führt.
an der Küste berrscht
Nur auf einer Breite von 50 bis 60 Km Lateritkaden vor. Auch dieser ist unter der Einwirkung der großen Viederschlagsmengen von großer Fruchtbarkeit. Weiterhin nach dem Innern weist das Land mit geringfügigen Ausnahmen verwinterten Basaltboden auf. Das gilt namentlich von der breiten Einsattelung zwischen dem Manenguba und Nlonakogebirge, wo sich das Gelände nach Lage, Bodenbeschaffenheit und klimatischen Verhältnissen ganz besonders zur Produktion hochwertiger Erzeugnisse der Plantagen⸗ wirtschaft eignen dürfte.
Bisber wird in dem Gebiete von etwa 60 m bis zu dem End- runkte der geplanten Bahn nur wenig Handel getrieben. Euroxräische Händler kommen fast gar nicht in jene Gegenden. Der Verkehr beschränkt sich fast aueschließlich auf die Einfuhr von etwas Tabak und Stoffen durch schwarze Händler, die dafür Ebenholz und Produkte der Oelpalme einzutauschen suchen. Auf naheju zwei Dritteln ihrer Stregke wird also die Bahn ein so gut wie neues Gebiet erschließen.
Die vorzugsweise auf vulkanische Vodꝓgänge zurückzuführende Sber= flãchengestaltung jeigt vielfache Unebenheiten, wie ja auch die Gebirgs⸗ strecken längs der Bahn Gipfel von 2006 bis 2500 m Höbe auf. weisen. Immerhin wird man mit Steigungen von 13650 bis 1: 46, wie sie auch bei uns im Vorlande von Gebirgen üblich find, außs— kommen und dabei die Bodenbewegung in annehmbaren Grenzen halten können. Nur im unmittelbaren Küstengebiet findet sich leichter Boden; weiterhin berrscht schwerer Laterit⸗ und Basaltboden bor.
Die jährliche Niederschlagsmenge ist etwa fünf- bis s groß als in Deutschland. Ein weitverzweigtes Netz von Wafferläufen durchzieht das Gebiet. Die Bahn wird daher zablreich Brücken und Durchlässe erhalten müssen.
Die Bauschwierigkeiten werden das von unseren Bahnen in Togo und Ostafrika her gewohnte Maß in einigen Teilen überschreiten. Hierber gebören die mübselige Rodung der Baujone im Urwald und die in großem Umfange nötigen Anstalten zur Schaffung ausreichender Vorflut für die gewaltigen Niederschlagsmengen. Befonders aber wird man damit rechnen müssen, daß trotz der letzteren Maßregeln die außerordentlich starken Regenzeiten die Arbeiten mehr schäͤdlgen und öfter und länger stillegen werden, als das j. B. für die Linien Lome—Palime und Daressalam— Mrogoro veranschlagt werden müßte.
Die Bahn bekemmt die Meterspur, also dieselbe Gleisbreite wie unsere Bahnen in Ostafrika und in Togo.
III. Das Kapital, dessen die Gesellschaft zum Bau und Betriebe der eplanten Eisenbabn benötigt, wird auf 17 Millionen Mark berechnet. Dieses Kapital setzt sich folgendermaßen zusammen: I) die reinen Baukosten zuzüglich der Deckung für Risiko und des Gewinns des Bauunternehmers 2) Zuschuß zu den Betriebskosten während der w,, ;, 3) Zuschuß zu den während der Bauzeit zu ö . I für provisorische Anlagen, Wiederbherstellungen infolge von Zerstörungen durch höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ausgaben. w 89 Rwe, 6) jur Disposition, insbesondere für Ergãnzungs⸗
mal so
14 290 000 M 300 000 ⸗ 500 000
1010000 600 000
J 300000 zusammen. 17 000 000 A Nach diesem Anschlage stellen sich die reinen Baukosten einschließlich
der Deckung für Risiko und Gewinn pro Kilometer auf 89 300 M; von Als Ausgangevunkt für eine Bahn von der Küste nach dem Hraslande konnte nur Dualg ernstlich in Frage kommen. Duala bat die besten Vorbedingungen für einen leistungsfähigen Hafen und ist
dem gesamten in Aussicht genommenen Gesellschaftskapitale kommen auf das Kilometer 196 250 6 Bei der Eisenbahn Daressalam— Mrogoro sind die reinen Baukosten einschließlich der Deckung für Risiko und Gewinn (gleichfalls bei Meterspur) seinerzeit auf SIL 50 * pro Kilometer veranschlagt worden, und das Gesellschafts⸗ kapital ist auf 21 000 000 M bei einer Stre kensaãnge von etwa 20 Em, also auf etwa 85 500 M pro Filometer bemessen worden. Die etwas höheren Ansätze für die Kamerun. Eisenbahn erklären sich daraus, daß die reichlicheren Niederschläge und die üppigere Vegetation in Kamerun eine anders geartete und kostspieligere Bauaus hrung als in Ostaftika verlangen; ferner aus den schwierigeren Geländever⸗ bältnissen usw., die im II. Abschnitte dieser Begründung bereits erörtert sind. Auch füt die Kamerun⸗Gisenbahn gilt, was in der Begründung der Gesetzentwũrfe, betreffend die Uebernahme einer Garantie des Reichs, in bezug auf eine Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro Reichstagt⸗ drucksachen Nr. 230 von 1900 91, Nr. 220 von 19603 543) augeinander⸗ geseßt worden ist, daß die sichere und rechtzeitige Fertigstellung der Bahn und die Aufrechterhaltung des Betriebs in den erften Jahren der Entwicklung eine nicht zu knappe Bemessung von Mitteln bedingt; abgesehen von dem Betrage, der zur Deckung der reinen Baukosten sowie des Risikes und des Gewinns des Bauunternehmers dient, muß die Gesellschaft über ausreichende Kapitalien verfügen, aus denen einmal die in den ersten Jahren notwendigen Ersatz= und Ergänzungsbauten und sonstige nicht vorherjusehende Ausgaben, ferner die während der Baujeit zu jablenden Zinsen und aufjuwendenden Betriebekosten be— stritten werden können, und aus denen schließlich der eigentliche Be⸗ triebsfonds sowie eine ausreichende Reserbe zur Deckung don etwaigen Betriebsausfällen während der ersten Betriebsjahre zu bilden sind. Eine zu knarve Bemessung des Gesellschaftskapitals würde die Gefahr beraufbeschwören, daß sich die Gesellschaft unter ungünstigen Verhäst⸗ den Anforderungen der ersten schwierigen Entwicklungszeit nicht
fnanztelle Konstruktion, wie sie hier
sen zeigen und in der einen oder anderen Weise dem Reich zur
l ? nte. 2 . . 69 3 Beschaffung des für die Kamerun. Eisenbahngesellscha
orderlichen Kapitals anlangt, so ist zunächst der Versuch gemacht Eden, daz ganze Gesellschafiskapita us privaten Miteln obne jede Beteiligung oder Garantie des Reichs aufzubringen. Zu diesem Grwecke ist am 8. Seytember 1802 einem jur Gründung einer Ge— selsckaft unter der Firma Kamerun⸗Eisenbahngeellschaft gebildeten S, late die oben bereits erwäbnte Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kamerunküste nach dem Hinterlande
ägesagt worden unter der Voraussetzung, daß bis zum 1 Juli 1905 ; 1 die Wahl der Bahnlinie im allgemeinen erfolgt ist,.
2) die Gesellschaft mit einem für den Bau und Betrieb der Babn genügenden Kapitale, welches mit Zustimmung des Reichs. fanzlers festzusetzen ist und auf das bei der Gründung 25 Go ein uzablen sind, lich gebildet und mit einem vom Reichskanzler zu e e migenden Statute die Rechtsfäbigkeit erlangt hat.
z Die von dem Syndikate bewirkten Vorarbeiten, über die oben ausführlicher berichtet ist, haben das Ergebnis gehabt, daß der Bau ber Vnie Dugla=-Manengubagehirge ins Auge gefaßt worden ist. Cs ist dem Syndikat jedoch nicht gelungen, das für den Bau und Betrieb der Eilenbahn erforderliche Kapital, das sich nach den Er⸗ ebnifsen der Vorarbeiten beträchtlich höher stellte, als bei der gr des Syndikats angenommen worden war, ohne eine Mit⸗ wirkung des Reichs aufjubringen. Auch bier machte sich die Tatsache füblbat, daß das deutsche Kapital selbst gegenüber solchen kolonialen Unternehmungen, die gute Aussichten auf eine Rentabilität in nicht alljuferner Zeit bieten, eine große Zurückhaltung zeigt. Immerbin sst in dem vorliegenden Falle der Kolonialperwaltung die Aussicht gemacht worden, daß für die geplante Eisenbahngesellschaft ein nicht unerheblicher Betrag aus privaten Mitteln ohne Reichsgarantie zur Verfügung steben werde, wenn es gelänge, für den anderen Teil des benötigten Gesellschafte kapitals eine Reichsgarantie zu erwirken. Auf dieser Grundlage ist die Kolonialverwaltung mit dem Syndikat unter Beiziehung, weiterer Finanzkräfte in erneute Ver— sandlungen eingetreten. Ausschlaggebend war dabei die im J. Abschnitte diefer Begründung dargelegte Ueberzeugung. daß die Erschließung des Hinterlandes für die weitere Entwicklung des Schutzgebiets Kamerun m wirtschaftlicher und finanzieller Bejiehung eine Notwendigkeit ist, und daß ferner damit gerechnet werden darf, daß in naher Zeit die vom Reiche zu garantierenden Jahreszahlungen in den Betriebsüber⸗ schäüssen der Bahn ihre Deckung finden werden. .
Das Ergebnis der erneuten Verhandlungen über die Finanzierung der Bahn ist in der Konzession und den Satzungen, welche dem Gesetz= entwurfe beigedruckt sind, niedergelegt. Die finanzielle Konstruktion des Unternehmens ist danach die folgende: . 4
Das Gesellschaftskapital in Höhe von 17 Millionen Mark jerfãllt in 170 000 Anteile von je 100 6½. Die Anteile werden in zwei Kategorien geteilt. Die Anteile Reihe A, umfassend ein Kapital von 6 Millionen Mark, genießen weder hinsichtlich ihrer Veriinsung noch binsichtlich einer Rückjahlung des Kapitals eine Reichsgarantie. Dagegen sind sie mit Vorzugsrechten bei der Gewinnverteilung und bei einer etwalgen Liguidation ausgestattet. Hinsichtlich der Anteile der Reihe B, umfaffend ein Kapital von 11 Millionen Mart, ist dagegen eine Garantie des Reichs vorgesehen, und zwar vom ersten SGeschäftzjahr an für eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 Prolent des eingezahlten Anteilskapitals und vom fünften Geschäftsjahr an für eine Rückjahlung des Anteilskapitals mit einem Zuschlage von 2o Prozent dez Nennwerts nach dem der Satzung beigefügten Tilgungs⸗ plane (5 18 der Konzession, 8 17 der Satzungg. .
Diese Garantie des Reichs är un des Gesellschaftsfapitals ent- spricht sowohl hinsichtlich der Veriinsung als auch der Rückzahlung des Kapitals derjenigen Garantie, welche das Reich in dem Gesetze nom 31. Juli 1904 (Reiche gesetzbl.! S. 330 Ff.) hinsichtlich des Fesamtkapitals der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft übernommen bat. Sobald die Uebernahme einer Reichsgarantie für einen Teil des Kapitals der Kamerun-Eisenbahngesellschaft für das Zustande. kommen des Unternehmens notwendig erschien, stellte sich für das Reich die Anlehnung an die der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft währte Garantie als der weitaus billigste Weg dar. Die Anteile Reihe B sind nach 5 8 der Statuten bei der Errichtung der Gesell⸗ schaft voll einzuzahlen. Das Syndikat kann diese Verpflichtung nur übernehmen, wenn es in der Lage zu sein glaubt, die Anteile Reihe B ju ibrem Nennwert zuzüglich eines Aufschlags, der die Kosten der Begebung und einen legitimen Emissionsgewinn deckt, unterbringen zu tinnen. Würde von einem Zuschlage bei der Rückzahlung abgeseben, so wäre um eine solche Begebung der Anteile zu ermöglichen, eine Verzinsung von mindestens 39/0 zu garantieren. Dagegen beträgt bei der gewäblten Art der Garantie die vom Reiche für die Ver⸗ sinsung und Rückzahlung des Kapitals der Anteile Reihe B zu garan- tierende Jahreszablung nur 3, 40756 oo, mithin weniger als im andern alle die bloße Zinssumme. . .
; 1 *. Finanzierung der Ostafrikanischen Eisenbabn⸗ zesellschaft stellt die fuͤr die Kamerun Eisenbahngesellschaft vorgesebene Finanzierung insofern einen wesentlichen Fortschritt dar, als hier eine Reichzgarantie für nur un des Gesellschaftskapitals gewährt werden soll. Die vom Reiche zu garantierenden Jahreszahlungen stellen sich infolgedessen auf 374 831,52 , während sie sich bei einer Finanzierung nach Art der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft mit Garantie für das gesamte Gesellschaftskapital auf 579 285,08 M, also um mehr als 20 G00 ½ höher stellen würden. . .
Für die nicht garantierten Anteile A ist eine vorzugsweise Be— teiligung am Reingewinne der Gesellschaft und ein Vorjugsanspruch bei einer etwaigen Liquidation vorgesehen worden. Die vorzugsweise Beteiligung am Reingewinne besteht darin, daß die Anteile Reibe A eine Verzinsung von 3 Prozent erhalten, ehe eine Deckung der vom Reiche zu garantierenden Verzinsung und Rückzahlung der Anteile Reihe B eintritt; daß ferner nach der Dedung dieser vom Reiche garantierten Jahreszahlungen an die Inhaber der Anteile Reihe B der Gewinnankeil der Reihe A auf 5. Prozent aufgefüllt wird, bevor eine weitere Dividendengusschüttung an Reihe B eintritt 6 20 der Satzung). Das Vorrecht der Anteile Reihe A bei der Liquidation — die ohne die Genehmigung der Auflösung der Gesellschaft durch den Reichskanzler nicht eintreten kann — besteht darin, daß aus dem etwaigen Liquidationserlöse vorweg auf die Anteile Reihe A die ihrem Nennwert entsprechenden Beträge zu verteilen sind. Gine solche Ausstattung der Reihe A erschien gegenüber dem Ristko, daß für diese Anteile für eine Reihe von Jahren eine Verzinsung überhaupt nicht oder nur in mäßigem Umfang eintritt und daß bei einer ungünstigen Entwicklung das Kapital gani. oder wenigstens zu einem erheblichen Teile verloren gehen kann, alt das Mindestmaß des Notwendigen, um zu einer Finanzierung unter Mit⸗ wirkung nicht garantierten Kapitals überhaupt ju gelangen. Trotz der Vorzugsbehandlung bleibt die Tatsache bestehen, daß die Inhaber der Anteile A erst dann eine über 3 Jo hinausgehende Dividende erhalten können, wenn die Garantie des Reichs für die Verzinsung und Rück zahlung der Anteile Reihe B durch den Reingewinn des Unternehmens vollständig gedeckt ist. Es sei darauf hingewiesen, daß eine äbnliche
für 464 . esellschaft vorgesehen ist, auch bei einer Anzabl von deutschen ien eg f ften vorhanden ist, nur daß sowohl die Zinkgarantie der in Betracht kommenden kommunglen Verbände als auch die Vorzugszinsen der nicht garantierten Anteile auf hohere Sãtze als e bier normiert sind, zu lauten pflegen. Als Beispiel sei die Liegnitz Rawitscher Eisenbahngesellschaft⸗ erwähnt. Das Grund- lapikal der Gesellschaft beträgt 8 500 009 . und zerfällt in 8ö00 Aktien ju 1000 M Davon sind 5000 Stück Vorzugsaktien “ und 500 Stammaktien B. Den Stammaktien B haben die Kreise Land. und Stadtkreig Liegnitz, Steinau, Woblau, Guhrau und Rawitsch auf die Dauer von 20 Betriebs jahren einen Gewinnanteil von Zz o/ g gewaäͤhrleistet. Die Vorzugsaktien A erhalten aus dem Reingewinn vorweg einen Anteil von 490 ihres Nennwert. erner gewähren die Vorzugsaktien A bei einer etwaigen Auflösung
werden kann. Diese Vorzugsrechte gehen mithin erheblich weiter als diejenigen, welche 96 . . Anteile der Kamerun⸗ Eisenbahngesellschaft vorgesehen sind. .
. 1 96 eren, el denen die Konzession die Gesellschaft ausstattet, halten fich in dem Rahmen derjenigen, welcht der Oft. afrikanischen Eisenbahngesellschaft durch die nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. Jul 15361 erteilt. Konzesston verlieben worden sind; sir sind jedoch — vor allem, foweit das Recht auf Okkupation herrenlgsen Landes in Betracht kommt — von geringerem Umfang als bei der Ost⸗= afrikanischen Eisenbahngesellschaft. Während der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft das Recht zugestanden worden ist, in einer Zone von je 100 Em Breite zu beiden Seiten der Babn für Jedes Kilometer der Cisenbahn 2000 ha berrenlosen Landes in Besitz zu nehmen, beschraͤnkt fich das für die Kamerun. Eisenbabngesell⸗ chaft vorgesehene Okkupationsrecht auf das herrenlose Land in schachbrettartig zu beiden Seiten der Bahn gelegenen guadratischen Blöcken von je 2 Em Länge und Breite, also im günstigsten Falle — die Herrenlosiakeit der sämtlichen Blöcke vorausgesetzt — auf 200 ha für das Kilometer. Dazu kommt allerdings am ndpunkte der Bahn ein Okkupationsrecht auf 10 000 ha, wodurch bei einer Bahnlänge von 150 Km. der Betrag pro Kilometer auf 2525 ha erhöht wird. Es sei erwähnt, daß in der Vorkon e sion vom 8. Sep⸗ tember 190 am Endpunkte der Bahn ein Okkupationgrecht auf 50 000 ha sstatt nunmehr 10 o00 ha) vorgesehen war, während jetzt das Okkupationsrecht längs der Bahn selbst und an ihrem Endpunkte sich jusammen auf nur 45 000 ha beläuft.
Die der Bahn gemachten Auflagen hinsichtlich des Baues und Betriebs uspo, entsprechen den analogen Bestimmungen in der Kon—— jession der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft.
Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Ent—⸗ wurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Reircsviehseuchen⸗ gesetzes, vom 12. März 1881 zugegangen: Artikel 1. ö .
Der § 3 des Gesetzes, betreffend die Ausführung. des Reichs⸗ gesetze: über die Iböwehr und Unterdrückung den Viebseuchen, vom 12. Mär; . (Gesetzsammlung Seite 128) erhält unter Fortfall des 2. Absatzes folgende Fassung:
ie , Seucheneinschlepypung aus dem Auslande in Gemäßheit der 5577 und 8 des Reichsgesetzes zu erlassenden Anordnungen sind von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten oder mit dessen Genehmigung von den Regierungs« präsidenten der Grenzvenrte zu treffen.
Artikel 2. ö . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.
wird folgendes ausgeführt: Der 5 3 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Reichs-
viehseuchengesetzesß, vom 12. Mär 1851 bestimmt in seiner jetzigen
Fafsung, daß die zur Abwehr der Seucheneinschlexpung aus dem Aus-
In der diesem Gesetzentwurf beigefügten Begründung
tragen.
Die Rückeinnabmen auf die gezablten Staatsbeihilfen haben bis
bis 31. Märj 1897 1898 1899 1800 1901 1902 1903 ' 1904
1. April 1836 3. 1897 =
bõ0, 10562. 78 031.
116450
um lusse des Etatsjahres 190935 insgesamt 1412 803, 0s M be— . 4 sind aufgekommen in der Zeit vom
22 4, 48 6
25
163 502,77
267 869, 72
345 032 428 603
58 44
—
3
sammen wie oben
141230953
O8 t.
lande gemäß FS§7 und 8 des Reichsgesetzes zu erlassenden Anordnungen von . n, , der Grenibezirke nach zuvor eingebolter Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu treffen sind. Dadurch ist der Zentralinstanz jwar ein inreichender materieller Einfluß auf die Abwehrmaßregeln gewahrt, da ohne ihre Anweisung oder Genehmigung keine Anordnungen von den Regierungspräsidenten getroffen werden können. In formeller Beziehung ist der Minister jedoch beschränkt, denn er ist nicht befugt, die erforderlichen Anordnungen selbst zu erlassen, sondern muß in jedem einzelnen Falle die Tätigkeit des Regierungspräsidenten in Anspruch nehmen. .
; Bei der großen Zahl der Grenzbezirke und bei der Entwicklung des heutigen Verkehrs ist in den melsten Fällen einer Abwehrmaßregel gegen das Ausland eine Mehrheit von Regierungsbezirken beteiligt und deshalb auch eine Mehrheit von landegpolizeilichen Anordnungen erforder⸗= lich, deren rechtjeitiger übereinstimmender Erlaß nicht selten auf Schwierig ˖ keiten gestoßen ist. Die Abwehrmaßregeln sind oft das Ergebnis von Ver- handlungen mit anderen beteiligten Ressorts, und das gesamte Material jur Beurteilung der Frage ist in der Regel in der Zentralinstanz vor han den. Es bedeutet in solchen Fällen einen unter Umständen nicht wieder einzubringenden Zeitverlust und eine vermeidbare Vermehrung des Schreibwerls, wenn der Minister, statt die Maßregeln selbst zu treffen, eine Anzahl von Regierungspräsidenten jum Erlaß der Anordnungen anweisen muß. Auch bedingt der jetzige Zustand eine den Verkehr in den Grenibezirken und die Handels. beziebungen mit dem Ausland start belästigende Unüber⸗ sichtlichkeit der geltenden Maßregeln, die sich leicht vermindern läßt, wenn an die Stelle der Vorschriften der einzelnen Regierungs⸗ präsidenten eine einheitliche Anordnung des Ministers tritt. Die vor⸗ geschlagene Abänderung des 5 3 Absaz 1 des Ausführungsgeseßzes be⸗ deutet sonach eine Beschleunigung, Erleichterung und Vereinfachung des Geschäftsgangs, von der nicht nur die Beterinärverwaltung, sondern auch weite Kreise der an dem Viehverkehr beteiligten Bevölkerung Vorteil ziehen würden. . ; s; 3 . Absatz des 83 enthält lediglich eine Anweisung an die Beamten, die keiner gesetzlichen Regelung bedarf und deshalb gestrichen erden kann. . ö ö. Da im vorliegenden Falle eine Gewöhnung weiterer Kreise an den neuen Rechtszustand nicht in Frage kommt, kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens unbedenklich mit dem der Verkündigung zusammen⸗ fallen.
Beiden Häusern des Landtags sind ferner vom Minister der öffentlichen Arbeiten 1) eine Denkschrift über die Entwicklung der nebenbahnähnlichen Klein⸗ bahnen in Preußen, 2) eine Nachweisung der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Klein⸗ bahnen (Gesetze vom 8. April 1895, 3. Juni 1896, 8. Juni 1897, 20. Mai 1898, 25. Mai 1990, 20. Mai 1902, 18. Mai 190, und 25. Juni 1904) bis um Schlusse des Jahres 1806 bewilligten Staats⸗ in, 3) eine Nachweisung der aus demselben Fonds bis zum Schlusse des Jahres 196 in Aussicht gestellten Staatsbeihilfen und H eine , über die bis um Schlusse des Etatsjahrs 1993 aufgekommenen
ückeinnahmen auf Staatsbeihilfen für Klein— bahnen J, en .
Danach belaufen sich die bewilligten Staats. beihllfen auf 2 . 664 874 962.83 , die junächst nur in Aussicht gestellten Beihilfen auf 1998 338,900 „. In 28 Fällen liegen außerdem noch Anträge auf Gewährung von Staatsbeihilfen in zahlenmäßig bestimmter Höhe, nämlich im Gesamtbetrage von vor, sodaß sich die bewilligten, die in. Aussicht ge⸗ stellten und die in zahlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Staatsbeibilfen insgesamt auf.. I756 411 700,63 stellen. In 40 anderen Fällen sind Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihilfen in nicht h enn g, bestimmter Höhe gestellt oder Anträge auf Bewilligung solcher Beihilfen noch zu erwarten.
Am Schlusse des Fahres 1903 waren von den bewilligten Bei⸗ hilfen 95 mit 41 645 023,93 „M vollgezahlt.
Im Laufe des Jahres 1901 sind weitere 18 . mit 6 41187247 * erledigt, sodaß sich die vollgezahlten Beihilfen nun. mehr auf 48 057 001,60 j belaufen. Mit Hinzurechnung der auf die übrigen bewilligten Beihilfen bisher gezahlten Beträge von zu⸗ sammen 7 196 081,45 A ergibt sich hiernach eine Gesamtausgabe von
2533930000.
Anspruch auf Auszablung ihres vollen Nenn⸗ . c et ee, . auf die Stammaktien B geleistet
oö ho O82 S5 A
Literatur.
Das Königlich württembergische Statistische Landesamt ver- anstaltet eine neue Ausgabe der Lan desbeschreibung des König« reichs Württemberg nach Kreisen, Oberämtern und Gemeinden. Das Werk soll vier Bände, usammen 110 Druckbogen umfassen und wird mit Karten, Ansichten und anderen Beigaben verseben, im Lauf von etwa jwei Jahren im Verlage von W. Kohlhammer in Stutt- gart erscheinen. Der Gesamtpreis beträgt gebunden 25 A, brosch. etwa 20 „ Für jede einzelne Seite der Darstellung sind tüchtige
Kräfte gewonnen worden, sodaß
Schaß umfassender Belebrung, zugleich ein in allen D
die neue Ausgabe ein zuverlässiger
ingen, die
Württemberg betreffen, ausführliches Nachschlagebuch bilden wird.
Der Einjelbeschreibung vorangestellt ist der allgemeine Teil.
Er
bietet kurz und anschaulich zusammengefaßt, für das ganze Land eine geschichtliche Uebersicht, die Genealogie der württembergischen Regenten, eine geographische Beschreibung, eine Schilderung der geologischen Ver⸗
hältnisse, der Gewässer, klimatischen
Verhãältnisse, der ꝛ verbreitung, der Verbreitung der Tierwelt und der landschaftlichen Gliede⸗
der Pflanzen⸗
rung; ferner eine Schilderung des Volks nach Abstammung, körver—
Mundarten, Glaube Kleidung
licher Beschaffenheit, Lebensweise und Sitte, Volksgesang, Wohnung, K eine Darstellung des geistigen stãnde, ; des wirtschaftlichen Lebens
Un
und Sage,
Lebens,
der
Siedelung und Feldwirtschaft, Volksdichtung und d Volkscharakter; kirchlichen des Unterrichts und der Entwicklung der Kunst Es folgt eine Darstellung der Staats⸗
ferner
Zu⸗
sowie
organisation. An diesen Allgemeinen Teil schließt sich die Einzelbeschrei⸗ bung, gegrdnet nach Kreisen, Oberämtern und den einzelnen Orten. Jedem Kreis sind allgemeine Angaben vorangestellt, betreffend die
Einteilung der Kreisbehörden, geschichtliche Bemerkungen usw.
Ebenso
wird jedes Oberamt eingeleitet mit eingehender ESinjeldarstellung der geographischen, geologischen, wirtschaftlichen Verhältnisse, der Geschichte,
der Altertũmer usw., Tabellen. Gemeinden und und naturgeschichtlichen Angaben.
Angabe der Benirksbehörden und statistischen Hieran schließt sich sodann die Einzelbeschreibun Parzellen, ebenfalls wieder mit speziellen geschichtlichen Außerdem wird ein sorgfältig be⸗
aller
arbeitetes Namen und Sachregister dazu beitragen, das Auffinden alles Gesuchten zu erleichtern. — Ein reicher Schmuck von Karten
und Illustrationen wird dem Werk beige
geben.
Jeder Kreis erhält
seine besondere Karte, und eine große Zahl wahrheitsgetreuer neuer Ansichten, eigens für das Werk aufgenommen, ist dem Text beigegeben. — Grundriß der Musikgeschichte. Von Robert Musiol.
Dritte, stark vermehrte Auflage,
Richard Hofmann. band 4 Æ 50 5.
als in der 2. gewürdigt wo Umarbeitung erfahren; besonders ist Musik in der zweiten Hälfte des hundert berücksichtigt worden.
gebender
land als
höhen. ere
maßregeln. St. Petersburg, S8. Mai.
tödlichem Ausgange vorgekommen ist. 18 —
1905 Mn
Aktiva: Metallbestand (der Bestand an kurtz⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 M berechnet)
Bestand an Reichs—⸗ kassenscheinen. 64
Bestand an Noten anderer Banken
10407130090 C 13 149 000)
28 o29 ooo 464 O0:
17 z39ʒ oo lo 155 600)
Bestand an Wechseln 70 657 000
37 520 000) Bestand an Lombard⸗ forderungen 61 396 0090
22 65 G06) Bestand an Effekten
Sl 84ß 000
C 39 641 000) Bestand an sonstigen .
94 313 000 Pa ssiva:
I7 zg 6h das Grundkapital der Reservefonds
* 64
6 2.
( (»
(
180 000 0900 (unverandert)
64 814 000 (unverändert)
1322 361 Oo Zõ a 6b)
(u
der Betrag der um⸗ laufenden Noten.
die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗ lichkeiten
die sonstigen Passiva
—
bos os ooo g so 6) 15 beg bos
*
. 4
3b6 000)
Woche des Vorjahres um 122 Mill. Vorjahre.
Abbildungen sowie jahlreichen Notenbeispielen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. — vorliegende 3. Auflage bat mit Ausnahme der Kulturvölker des Altertums und des äußersten Ostens, deren Musikgeschichte nur ein⸗ eine vollständige Entwicklung im 19. Jahr⸗ Die Musikgeschichte in den einzelnen Ländern Europag und in Nordamerika ist getrennt; sie behandelt be⸗ sonders ausführlich die Niederlande, Italien, Frankreich und Deutsch⸗ die für die Musik wichtigsten Länder. Musik in England, Böhmen, Ungarn, Skandinavien, Polen, Rußland, Spanien, Portugal und Nordamerika unterrichtet das Buch, dessen Brauchbarkeit jahlreiche Notenbeispiele und Abbildungen von Musik⸗ instrumenten sowie Literaturnachweise und ein Register wesentlich er⸗
18 978 0090
S832 358 000
vollständig neu bearbeitet Mit 11 in den Text gedruckten und 22 Tafeln In DOriginalleinen—⸗
rden ist, die
18. und
(G. T. Gh ! Wremja“ meldet aus Zarvzin, daß dort ein Cholerafall mit
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 6. Mat 1905 betrugen (4 und — im Vergleich zur
1904 60
9 378 000)
27 864 090 172 000)
18 053 000 16 66 66G)
ol 108 000) 64 577 000 14 428 000) 11699000 13 986 000)
73 312 000 4 353 000)
150 000 0909
von
Die
der
Auch über die
Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs⸗
Die „Nowoje
orwoche):
1903 23
S8ꝰ 30 909 ( 7788 000)
29 369 000 999 000)
6 goo ooo 2 492 600)
Sl7 qog Hos I 461 5
Is od2 oo
A460 455 o) 176 530 0d
Ig rz obo
74 730 000 7o2 000)
.
( 150 0090 0900
nverändert) 51 614 000
(unverändert) 1273 638 009
39 903 000)
452 313 009
23 807 000) 19276 009 351 000)
(unverändert) 47 587 000 (unverändert)
1216 516 0090 C 43 616 000)
2s 104 ooo Z 231 oo
18 493 00 ( 478 0)
Der Metallbestand ,, entsprechenden
Giroverbindlichkeiten war um 69 Mill. Mark bedeutender als im
Abnabme der