1905 / 121 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. 33 ug . .

erletzungen. Im aktiven Heere. Solff, Oberlt. im Bad. t. von Linger (Ostpreuß.) ingen, 16. Mai. Chef im 8. Lothring. Inf. Regt. überzähl. Major, als aggregiert zum 7. Rhein. Inf. Regt.

eldart. Regts.

Offiziere,

derungen und

Ernennungen,

ußart. Regt. Nr. 14, in das r. I versetzt. schmann,

Fußart. Re Mör * auptm. und Komp.

r. 144, unter Beförderun beim Stabe 3. Lothring. 68, der Charakter als Major verliehen. im 5. Tothring. zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, zum Komp. im 2. Hannov. Ulan. Regt. Martens, Oberlt.

unter Beförderun Chef ernannt. Fohannes, Sberlt. Nr. 14, der Charakter als Rittm. ver im Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl Rr. 17, unter Verleihung eines auf den 158. Februar 1399 vordatierten Patents seines Dienst⸗ gradeg, in das 1. Oberelsäsf. Inf. Regt. Nr. 167 versetzt.

Wies baden, 18. Mai. v. d. Lippe, Oberstlt., beim Stabe des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneifenau (2. Pomm) Nr. 9, unter als aggregiert zum 6. Westpreuß. Inf.

Beförderung zum Obersten, Gren. Regt.

Nr. 49 versetzt. Blaurock, Major im Kolber Graf Gneisenau (3. Pomm) Nr. H, unter Enthe Stellung als Bats. Kommandeur, zum Stabe des Regts. ü ; Major aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich Wil. Bats. Kommandeur in das Kolberg. Pomm.) Nr. 9 versetzt. Wiesbaden, 18. Mai.

helm IV. (I. PMomm ]) Nr. 2, als Gren. Regt. Graf Gneisenau (2

Im Beurlaubtenstande. fördert: Bruntsch, Oberlt. der Res. des J. Gardefeldart. Regts. Hamburg), zum Hauptm.; zu Lts. der Res. . die Vizefeldwebel ezw. Vijewachtmeister. Bauer (Stettin, des Kaiser Franz Garde— Boruttau (Insterburg), Kaim (Lötzen), des Roon (Ostpreuß. Nr. 33, Koepke (Siralfund), des Inf. Negts. Prinz Moritz von Anhalt. Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Conrad (Stettin) des Vorpomm. Feldart. Regts. Nr. 38, Lüders Stralsund), des Magdeburg. Trainbats. Nr. 4; ; (Stettin), Vizefeldwebel, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (1 Berlin), Franz, fgebots ( Berlin), zu Oberlts.; enh eimer (V Berlins, Vizewachtm, des 2. Rhein. Feldart. Regts. Nr. 23; die Vizefeldwebel bezw. Vöize= wachtmeister im Landw. Bezirk Aschersleben: Liedgens, Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Dietrich, des 5. Hannov. Inf. Regts. tr. Thüriug. Ulan. Regts. Nr. 6, Kricheldorff, Altmärk.) Nr. 16, Braune, des 2. Schles. noche, des Hannov. Trainbats. Nr. 10, t. der Landw. Inf. J. Auf⸗ . 3. Niederschles. Inf. ), Vizefeldm. des 5. Niederschlef. awitsch),, Vizewachtm. des Feldart. r. 5, zu Lts. der Res.,

en. Regts. Nr. 2. üs. Regts. Graf

Breitsprech er

der Landw. Kav. 1. Au zu Lts. der Res.: Meis

Nr. 165, Köhne, des F des Ulan. Regts. ennigs von Treffenfeld eldart. Regts. Nr. 42, Scherenberg (Torgau), Vizefeldw., zum L Baur (Sprottau), ts. Nr. 50, Schmidt (Liegn Regts. Nr. 154, Schmidt ( odbielski (. Niederschles) Nr. erlt., der Landw. Inf. J. Aufgebots (Striegau), zum uptm.; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Regts. Graf Bose (1. Thüring) des Füs. Regts. Generalfeldmarschall Graf Sosna (Gleiwitz, des 3. O

Vizefeldw. des Regts. von

ißmann (Gleiwiß), des Inf. Nr. 31, Gerl ach (Neisse), Moltke (Schles.) Nr. 38, Regts. Nr. 63, Re de cker (Gleiwitz), des Füf. Hoslstein.) Nr. S6, Schneider (1 8. Nr. 41,, Roh land (Gleiw art. Regts. Nr. 75; Ackerm ann (Gleiwitz Aufgebots, Schucht, Sberlt. der Landw. 1. Aufgebots (Geldern), zum Hauptm.; zu Lts. der Ref.: feldwebel bezw. Vijewachtmeister: Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) N II Dortmund), des

berschles. Inf. egts. Königin (Schleswig⸗ Breslau, des 2. Niederschlef. Feldart. Regt itz, des Mansfelder Feld⸗ ; Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1.

Mueller (Gelsenkirchen), des f) Nr. 22, Höf ing hoff gen. Schulte d 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, H L Essen) Drees gen. Goerdt (5 Dortmund), des 7. Lot Nr. 158, Kornem ann ( Dortmund), des 1. Obere Regts. Nr. 167, Hopp Dortmund), Richter (Mülheim a. 8. Ruhr),

Wallenfang, Lt. der Res. des Karl Anten von Hohenzollern (Hohenzollern.) zu Lts. der Res.: Spoelgen (Aachen), Hohenzollern

7. Westpreuß. Inf. Regts. Nr. 165, 2. Rhein. Hus. Regts. Graf Haeseler (2. Brandenburg.) Nr. II, Fel Regts Nr. 59, Kämpffer König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlef.) Niederschles. Inf. Regts. Regts. von Alvensleben Blume (Schwerin), des 3. Lothring. au (L Bremen), des J.

egemann

des 1. Westfäl. Feldart. des Clede. Feldart.

üs. Regts. Fürst r r. 40 (Bonn), Vijzefeldwebel bezw. Vize⸗

(Hohenzollern)

Regts, Nr. 7, Regts. Nr. 43;

wachtmeister:

Bornhardt Viehweger (Cöln), des Schnitzler (Cöln), des (Aachen), des Ulan. Regts. Müller (Cöln), (Schwerin), des Gren. Regts. Nr. 16, Reiniger 1 Ham Nr. 50, Kühne (1 Hamburg), des Inf. Brandenburg.) Nr. 52, nf. Regts. Nr. 135, Lien Regts. Nr. 2, Beckmann (Schwerin), des Feldart. Regts. Nr. 60; Jaspersen t. der Landw. Inf. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Braunschweig:

Graf Dönhoff (7. Ostpreuß) Nr. 44 Regts. Nr. 92, Hennecke, Zeeden, Lt. a4. D., früher im

Nr. 9, Krupp des Berg. Feldart. burg), des 3.

Pomm. Feldart. n Großherzogl. Mecklenburg. Flensburg), Vizefeldw., zum . die Vizefeldwebel Fritzenberg, des Inf. Regts. Ho rt, des Braunschweig. Inf. des 5. Bad. Inf. Regts. Nr. II3. zuletzt im jetzigen Lothring. Trainbat. Nr. 16, 2. Pomm. Feldart. Regt. Nr. I7, als Lt. vom 24. November 1895 bei der Landw. Feldart. J.

Befördert: zu Lts. xer Res.: meister: Grebe (Arolsen), des Greiser (Rastatt), des Inf. Regts. Schneider (Rastatt), des 6. Bad. Nr. 114, Richard (Karlsruhe), Bühne (Freiburg) art. Regts. Nr. 66, S Nr. 98 (1 Mülhausen i E.), zu von Horn (3. Rhein) Nr.

Befördert: Heinrichs, Lt. der Res. des 2 Regts. Nr. 36 (Danzig). zum Oberlt., wachtm. des 2. Kurhess. Feldart. Regts. Vizefeldw. des Gardejägerbats. Vizefeldw. des Westfäaͤl. J Lt. der Res. des Niederfa

zu Lts. der Res.:

mit Patent Aufgebots wieder⸗

die Vijefeldwebel bejw. Vizewacht⸗ . Kurhess. Inf. Regts. Nr. 82, von Lützow (1. Rhein.) Nr. 265, Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. des 8. Bad. Inf. Regts. enburg), des 4. Bad. Feld⸗ Lt. der Reß des Metzer Inf. Regts. den Res. Offizieren des Inf. Regts.

Westpreuß. Feldart. us (Gießen), Vize⸗ Nr. 47, Hintz (1 Essen), b Gr. b. Oeynhausen (Stralsund), ägerbats. Nr. 7, zu Lts. ächs. Fußart. Regts. Nr. 10 zum Oberlt, Houben (St. Johann), Vizefeldw. des ts. Nr. s,. Heu ser (Mülheim a. d. Ruhr), „Holstein. Fußart. Regts. Ne. 9, Lt. der Res. des Schleswig⸗ (Cöln). Wan drey, Lt. der Res. des

(Schles.) Nr. 6 (Glogau) . Schleßschule versetzt. Oester reich (Königsberg), Fußart. Regt. von Linger (Ostpreuß ) Rr. J vom 1. Juli 1895 bei der Landw. Fußart.

Rappenegger (Off

29 versetzt

der Res, Axt, Gel senkirchen), Rhein. Fußart. Vizefeldw. des ic. 9, ju Ltg. der Res. Holstein. Fußart. Regts. Nr. 9 Fußart. Regts. von Dieskau en der Fußart. Lt. a. D, zuletzt als Lt. mit Patent l. Aufgebots wieder⸗ Lübeck, Vizefeldw. des 1. Elsass. Pion. Batz. d Vijefeldw, des Samländ. Pion. Bats. Nr 18, Du. Lts. der Res., Arns (17 Berlin), Vizefeldw, zum Lt der Land mw? Pioniere 1. Aufgebots, befördert. des Westpreuß. Pian. Bats. Nr 17 (2avech), des Schleswig⸗Holstein. Pion. Bats. Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3 Kempf, Huber (III Berlin), Nr. 2, Rostoski (III Berlin), Nr. 3, zu Lis. der Res, zum Lt. der Landw.

Abschiedsbewilligungen.

Schmick. zu den Ref. Offi,ie

Aewerdieck Nr. 15, Plieg (Anklam), Mittelstae dt. Lt der Res. zu den Res. Offizieren Nr. 9 versetzt. Buch, Lt. der (I Braunschweig), Vizeseldwehel des Gisenbahnregts. Vizefeldwebel des Eisenbahnregts. Schumann (III Berlin), Vizefeldw, 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig,, befördert.

; Im aktiven Heere. Schönrock, Oberstlt. . D, des Art. Depots in Königsberg i. Pr. fall der Aussicht auf Anstellung

' ga. zuletzt Vorstand . auf sein Gesuch, unter Weg—⸗ im Zivildienst, mit seiner Pension und!

der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Fußart. Regts. von . n (Pomm.) Nr. 2 zur Disp. n,. Vollmann, Tt. im Inf. Regt. Herzog Ferdinand von raunschweig (8. Westfäl.) Nr. 27. Brugger, Lt. im Inf. Regt. Hessen Somburg Nr. 166, der Abschied mit der gesetzlichen Pension aus dem aktiben Heere be= willigt; zugleich sind dieselben bei den Ref. Offizieren der betreff. K angestellt. m Beurlaubtenstande. Wiesbaden, 18. Mai. Pohle, 2 der Res. des 1. Garderegts. z. F. (Bromberg), Ocëtting, auptm. des 1. Aufgebots des 1. Gardegren. Landw. Regts. ( Danzig), O beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer eher en Uniform, Fab, Rittm. der Res. des Gardetrainbats. (II Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Glück (II Cassel), v. Groote (Montjoie) Oberlts. des 2. Aufgebols des 4. Garde! gren. Landw. Regts, Boys, Oberlt. der Res. des Gardetrainbats. ,, Hag pag. Lt. des 2. Aufgebots des 3. Gardelandw. Regts. (Bernburg), Hopfer, Lt. der Res. des 2. Gardefeldart. Regts. (Bernburg. Ritter, Lt. der Res. des 4. Gardefeldart. Regts. (Prenzlau), v. Sch ultzendorff, Lt. der Gardelandw 2. Aufgebots des 2. Gardefeldart. Regtg. Magdeburg), Dall witz, Hauptm. der Res. des Inf. Regts. Herzog Kart von Mecklenburg ⸗Strelitz (6. Ost ; preuß) Nr. 45 (Braunsberg, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner 1 Uniform, Frhrn. g. Al bedyhll, Rittm. der Res. des Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg Westpreuß.) VUr 5 (Braunsberg; Alexander, Rofenfeld, Oberkts. der Landtwh— Inf. 2. Aufgebots (Königsberg, Wien, Oberlt. der Landw. Kab. 3. Auf⸗ 966 (Königsberg), v. St o sch, Lt. der Ref. des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12 (Braunsberg), diesem behufs Nachsuchung der Auswanderungs⸗ erlaubnis, Wagner, Lt. der Landw. Inf. 5. Aufgebots (Lötzen), Ramm. Rittm. der Res. des Riederschlef. Traäinbats. Yer. Stettin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Saatz, Oberlt. der Landw. Feldart. 2. , Naugard), Crüsemann, Lt. der Landw. Kap. 2. Aufgebotg (Hohensalza), Bo de, Hauptm. der Landw. Inf. J. Aufgebots (Landsberg a. W., mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Huck, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (. Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, v. Rohr, Rittm. der Landw. Kap.. Auf⸗ gebots Perleberg), Grunäc, Rittm. des Landw. Trains 2. Auf— gebots (17 Berlin), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform; den Oberlts.: v. Glasenapp der Res. des Inf. Regts. von Grolman (1. . Nr. 18 ( Berlin), mit der Er—⸗ laubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Vogts der Landw. Inf. 1. Aufgebots (11 Berlin), Arndts der Landw. Kav. 1. Auf⸗ . (Prenzlau, Horn der Landw. Inf. 2. Aufgebots (l Berlin), Neumann Gar, Neumann -⸗ Hofer der Landw. Inf. 2. Aufgebots (I Berlin), Bruchmüller der Landw. Kav. 2. Aufgebots v Berlin); den Lts, der Res. Grobleben des Königsinf. Regts. (6. Lothring.) Nr. 145 (1 Berlin), Knitschky des 2. Oberelfäff. Inf. Regts. Nr. 171 ( Berlin), Reuß des Feldart. Regts. von Podbielski . Niederschle) Nr. 5 (1 V Berlin), Kaun, Brecker ( Berlin), Steinrück, Rabbel (1 Berlin), Schmidt (Kottbus), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Werner, Sauptm. der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (. Brandenburg.) Nr. 12 (Magde⸗ burg), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Lindenbein, Rittm. der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Rr. J (Aschersleben), Fisch er, Okerlt. der Ref. des Füs. Regts. General⸗ feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg) Nr. 36 (Halle a. S.), Bleyberg, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Altenburg), Steudener, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Aschersleben), Winterfeldt, Oberlt. der Landw. Kap. 2. ufgebots (Torgau), Reuter, Rospatt, Oberlts. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (Halle a, S), Brosig, Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Magde⸗ burg), Gr. v. Bylandt Baron zu Rheydt, Lt. der Landw. Kab. 2. Aufgebots (Magdeburg), So mm er, Hauptm. der Ref. des Inf. Regts. Graf 2 (I. Niederschles Nr. 45 (Posen), Hanke, Hauptmann der Landwehrinfanterie 1. Aufgebots (Liegnitz), Wintzek, Hauptmann der Landwehrfeldartlllerie 1. Aufgebots (Liegnitz, Exß, Rittm. der Landw. Fav. 1. Aufgebots (Liegnitz), „letzteren vier mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Beyme (Heinrich), Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots Neutemischel Köhler, , Hauptleute der Landw. Inf. 1. Aufgebots (1 Breslau), mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bis⸗ herigen Uniform, Barthel, Rittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots (IL Breslau), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee— uniform, Doelle, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Wohlau), 8. er, Lt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (1 Breslau), rjesa, Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots ( Breslau), Zurbonsen, Hauptmann der Landw. Inf. 2 Aufgebots (Münster), Bartels, Rittm. der Landw. Kav. J. Aufgehots (Biele⸗ feld, Nie möller, Rittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots (Biele⸗ feld), letzteren drei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Moersen, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Lennery, Süs (Minden), Gerbaulet (Münster). Scheibner (Paderborn), Oberlts. der Landw. Jaf. 2. Aufgebots. Stein, Pauptmann der Landwehrinfanterie J. Aufgebots (Cöln), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Kiltz, Haupt⸗ mann der Landwehrinfanterie 2. Aufgebots (St. Johann), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehrarmeeuniform, Dreher, Aberleutnant der Landwehrinfanterie 2. Aufgebots rn Brofhoff. Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebotz Koblenz), Krückel, Peusgqueng, Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebols (Cöln), Schnitzler, Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots (öl), Halbach, Lt. des Landw. Trains 2. Aufgebots (Bonn), Hillmann, Rittm. der Res. des Ulan. Regt. Kaiser Alexander 11. von Rußland . Brandenburg) Nr. 3 (Wismar), Duderstadt, Rittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots (UI Altona, Hillmann, Rittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots (Wismar), sietzteren drei mit der Erlaubnis jum Tragen der Landw. Ärmeeuniform, Kulenkampff. Post, Oberleutnant der Landw. Kavallerie 2. Aufgebot ( Bremen), König, berleutnant der Landw. Feldartillerie 2. Nufgebots (Rostock Malji, Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗ garde) Regts. Nr. 113 (Kiel), Blohm, Lt. der Landw. Inf. 2. Auf— gebots (1 Samburg), Jan ke, Lt. der Landw. Feldart. J Aufgebots Kiel), v. Vangerow, Lt. der Landw. Feldart. 7. Aufgebots (Riel, Sommer, Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (Hannover), Früchtenicht, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Vannover), letzteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Land Armee“ uniform, Fischer, Oberleutnant der Landwehrinfanterie 2. Aufgebots (Hildesheim) Dietz 11 Braunschweig,, Schaefer (Lüneburg), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots. Zschaeck, Oberlt. der Landmh' Jaf. 2. Aufgebots (Gotha), Braun, Oberlt. des Landw. Trains 2. Auf⸗ gebots (Hersfeld), Kleemann (Hersfeld), Rau (Marburg), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Giessen, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Mannheim), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis- herigen Uniform, Schmitt (Friedrich). Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Karlsrube), Woll, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Offenburg), Scheller, Sevin, Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stockach), Frhr. v. Reck, Aberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (Karlsruhe), Wiegand, Rittm. der Landw. Kab. 1. Aufgebots (Straßburg), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Höfling, Qberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Hagenau), Rleh im er, Lt. dei Landw. Kar 1. Aufgebots (Graudenz), Bourwieg, Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (Siegen), Heimburg, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (11 Darmstadt, Werner, Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots [Frankfurt a. M), Buderus v. Carlshausen, t. der Kes. des Füf. Regts. von Gersdorff (Kurhess.) Nr. 30 (Hanau. Wessch, Lt. der Landw. Inf. J. Aufgebots (Siegen), Krebs, dt, der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Erbach). Zahn (1 V Berlin), Brase Cen e g, Ehlert (Samter), Oberlts. der Landw. Jäger 2 Aufgebets, Müller, Lt. der Landw. Fuß art. 2. Aufgebot (Gelsen⸗ kirchen)z, Scherer, Lt. der Landw. Fußart. 1. Aufgebofs (SHeidelberg), Schu lj (Minden), Oberlt. der Landw. J. Aufgebotg der Telegravhen⸗ truppen, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform,

Rosenau (Stettin), Oberlt. der Landw. J. Aufgebots der Telegr ; truppen, Stahlhuth, Lt. der Landw. 7. Aufgebot der 2 truppen (HGremerhaven).

Im Sanitätskorps. Wiesbaden, 18. Mai. Befördert zu Oberärzten: die Assist. Aerzte der Ref.: r. Cdro II Beil in) Dr. Moltrecht (I Hamburg), Dr. Günther (Görlitz. Di Rosen baum Gotha), Dr. Oh lm ann (Hagenau), Rich en (Cöͤln Dr. König SSt. Johann), Wittig (Bernburg, Bi. Fritsch⸗ Bitterfeld, Dr. van Huellen (Neustadt). Dr. Lom mel (Reg. linghausen), Dr. Reuter (Flensburg), Sr. Hofmann (Meiningen), Dr. Riegner (II Berlin), Dr. Kurpju weit (S. Wende Dr. Oelsner (Brieg) Dr. Sachs (ichge h (Mn Berlin), Dr en Königsberg), Dr. Vial, Br. Mühsam II. Berlin),

r. Auler Kimburg 4. 2), Dr. Kaufmann Meschede), Di. Alexander (II Berlin), Dr. Scharfen berg Eiegnitz, Dr. Gut; zeit (Osterode), Dr. Nacke (Heidelberg, Dre Gierke CTreiburg, Dr. Czarnikau (Posen), Dr. Brink ( Gie en) Dom ke (Ostrowo), Dr. Scharpff Hamburg Dr. Wallach (Rheydt), Dr. Fischer Siegen), Dr. Zeigan (Wiesbaden), Dr. Rebbeling Weimar), Dr. Ulrici (Lörrach, Dr. Neumann (Worms), Dr. Haberkorn n . Dr. Reiß (Göttingen) Dr. Folly, Sr. Peters UI Berlin) Dr. Stammen (Grefeld), Sr. oeppritz, Dr. Curschmann (Gießen), Dr. Haase ( 3st Tr. Stade (Bonn), Dr Jolowic; Hamburg), Kolbe (V arburg, Dr. Spethm ann (Magdeburg), Dr. Foerster (Oels), Dr. Dön! (Bonn); die Assist. Aerzte der Landw. 1. Aufgebots: Dr. nl Mannheim), Dr. Win kler (Halberstadt), Dr. Levig ( Hamburg),

r. Bock (Arolsen), Dr. Strohl (Hagenau), Dr. Theodore (Straßburg), Dr. Boßert (Donaueschingen); ju Assist. Aerzten die Unterärzte der Res.: Bever, Dr. Steffens, Tichy (II Berlin), Grell (Brandenburg a. H.), Röpke (16 Braunschwelg), Dr. Kober, Dr. Oppenheim (Halle a. S.), Henfel (Königsberg), Dr. Rusch⸗ mann (II Oldenburg).

Katholische Militärgeistliche.

16. Mai. Wagner, Div. Pfarrer von der 1. Gardediv. in Berlin zur 22. Div. nach Cassel, Dr. Mühl enbein, Div. Pfarrer von Saarburg nach Dieuze (30. Div), Kunzmann, Div. farrer von der 22. Div. in Cassel zur 30. Dib. nach Saarburg, versetzt.

XIII. (stõniglich Württembergisches) Armeekorps.

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde— rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 18. Mai. Herzog Robert von Württemberg Königliche Hohest, Major und Eskadr. Chef im Drag. Regt. König Nr' 25, Unter Stellung 2 la Suite dieses Regts, behufs Verwendung beim Stabe den 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9 na Preußen kommandiert. Frhr. pv. Norman n, Königl. preuß. Oberst, bis ber Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Alt. Württemberg Nr. 121 von dieser Stellung behufs Verwendung als Kommandeur des Deutsch Ordens⸗Inf. Regts. Nr. I57 enthoben? Auwärter, Major agg. dem Inf. Regt. Alt. Württemberg Nr. 121, zum Oberstlt. befoͤrdert und zum Stabe des Regts. über⸗ getreten. Krauß, überzähl. Major aggreg, dem 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, in gleicher Eigenschaft zum 8. Inf. Regt. Nr. 135 Großherzog Friedrich von Baden versetzt Bühler, Königl. preuß. Sberit. kommandiert nach Württemberg, bisher im 5. Bad. nf. Regt. Ur. 113, dem 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser . Joseph von Desterreich, König von Ungarn, zugeteilt. v. der ü he, Major beim Stabe des 2. Pomm. Ulan. Regts. Rr. 9, unter Enthebung von dem Femmando nach Preußen, dem Drag. Regt. König Rr. 26 aggregiert. Frhr. v. Lindenfels, Oberlt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, unter Versetzung in das Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20 und Beförderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, zum Eskadr. Chef ernannt. Breuning, Major u. Abteil. Kommandeur im 4. Feldart. Regt. Nr. 5h, behufs Verwendung als Kommandeur des 1 West⸗ sälischen Feldart. Regts. Nr. 7 nach Preußen kommandiert. Kramer, überjähliger Major beim Stab? des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, unter Versetzung in das 4. Feldart. Regt. Nr. b5ö ? (Landauer, überzähliger Major bein Stabe des 1. Westfälischen Feldart. Regts. Nr. 7, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, im 3 Feldart Regt. Nr. 49, zu Abteil. Kommandeuren ernannt. Wencher, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. König Karl Re. 13, unter Enthebung von der Stellung als Battr. Chef zum Stabe des Regts. übergetreten. Klotz, charakteris. Hauptm. im 2. Feldart Regt. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Kriegsministerium enthoben und unter Beförderung zum Sauptm. vorläufig ohne Patent, mit einem Dienstaster vom 25. Februar 1904 zum Battr. Chef im Feldart. Regt. König Karl Rr. I3 ernannt. . Grote, Leutnants im 3. Feldart. Regt. Nr. 49,

errmann, Leutnant im 4. Feldart. Regt Nr. 65, zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. Laube, Tt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, vom 1. bis 8. August d. J. zur 4. Matrosenart. Abteil. und vom 9. August d. J. bis zum Schluß der Herbstmänöber an Bord eines Schiffes der aktiven Schlachtflotte nach Anordnung des Chefs der Flotte kommandiert. Rumm el, Zeugfeldw. beim Art. Depot Ludwigsburg, zum Zeuglt. vorläufig ohne Patent, Blum, charafterif. ö an Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Fähnr.,,

efördert.

Im Beurlaubtenstande. 18. Mai. Befördert: vom Landw. Bezirk Stuttgart Zahn, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum QOberlt.; zu Lts. die Vizefeldwebel bejw. Vijewachtmeister: Otterbach der Res. des 4 Feldart. Regts. Nr. 65; vom Landw. Betirk Ludwigsburg Lang der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125; vom Landw Bezirk Heilbronn Knorr der Res. des Ulan. Rengtg. König Wilhelm J. Nr. Z0; vom Landw. , Beck der Res. des Inf. Regts. Alt Wüũrttemberg

1. 121.

Abschiedsbewil ligungen. Im aktiven Heere. 18. Mai. Weyse, Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zu den Res. Offizieren des Regts. übergeführt. Vasek,

ähnr. im 9. Inf. Regt. Nr. 127 zur Res. beurlaubt. Frhr. von Mittnacht, Major und Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, Frhr. v. Eyb, Rittm und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20 mit der Erlaubnis zum Tragen der Unsform des Drag. Regis. Königin Olga Nr. 25, in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Pension jur Disposition gestelli. Stoll, Hauptmann . D. und Benrksoffizier beim BVandw. Bezirk Reutlingen. mit seiner Pension, der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Nr. i26 Großherzog Friedrich von Baden und unter Verleihung des Charakters als Major, Bopp, Aberlt. im Drag. Regt. Königin Olga Rr. 25,ů mit Pension, der Erlaubniz zum Tragen der Uniform des Drag. Regts. König Nr. 26 , . Verleihung des Charakters als Rittm, der Abschied ewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 18. Mai. v. Reuß, Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Rottweil, Büũcking, Aberlt, Schaufler, Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots bom Landw. Bezirk Heilbronn, der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Wiesbaden, 18. Mai. Gr. v. Stillfried u. Rattonitz KGelir), Oberlt, Grünewald, Lt., in der Schutz. truppe für Südwestafrika, mit der gesetzlichen Pension, der Aussicht auf. Anstellung im Zwildienst und der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

= Befördert; Dame, Oberstlt. und Etappenkommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika, zum Obersten; zu auytleuten, unter Ernennung zu Komp. Chefs: Buchholj, Gr. x Stikifrie ? u. Rattonitz (Georg), Volkmann, Oberlitz. in der Schutztruppe

für Südwestafrika, letzterer unter Versetzung in das 2. Feldregiment;

Die Oberbergämter sind verpflichtet, zu prüfen, ob mit Räck— sicht auf die die 5 der Arbeiter beeinflußenden Betriebs- berhältnisse Maßnahme, insbesondere eine Festsetzung der Dauer des Beginnes und Endes der täglichen Arbeitszeit geboten sind. Gegebenenfalls schreibt das Oberbergamt nach Anhörung des Se undheits beirats die hiernach erforderlichen Maßnahmen für den Oberbergamtsbezirk oder Teile desselben vor und erläßt die zur Durchführung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen. besonderen Gründen können einzelne Bergwerke auf ihren Antrag vom Oberbergamte von der Beobachtung dieser Vorschriften gänzlich oder teilweife, dauernd oder zeitweise enthunden werden.

Der Gesundheitsbeirat wird für den Umfang des Ober— bergamtsbezirks gebildet und besteht aus dem Berghaurtmann als Vorsitzendem so wie aus vier vom Oberbergamt berufenen Mit. gliedern, die zu gleichen Teilen aus der Zahl der Bergwerksbesitzer oder ihrer Stellvertreter und der Zahl der aus den Arbeitern ge— wählten Knappschaftsältesten zu entnehmen sind. lungen des Gesundheitsbeirats nimmt ein vom Oberbergamt zu berufender Knappschaftsarzt mit beratender Stimme teil.“ von Brandenstein (kons beantragt, ikel Nb zu streichen. .

Dippe (nl) und Genossen beantragen, sitzer des Gesundheitsbeirats nicht vom Sber— bergamt berufen, sondern durch den Provinzialausschuß aus— gewählt werden sollen.

Die Abgg. Fischbeck (fr. Volksp) und Genossen bean— Fall der Wiederherstellung der Regierungs— Arbeitszeit einrechnen wollen. Weshalb aber macht denn der Ober— berghauptmann nicht in Schlesien den Anfang mit dem kürzeren Arbeitstag, wo noch Zehnstundenschichten herrschen? Gerade bei den Staatsbergwerken Schlestens sollte er den Anfang machen! Wenn man sagt, daß durch Verkürzung der Arbeitszeit die Arbeitsleistung Je g, wird, so könnte man ja auch 5 und 4 Stunden ansetzen.

auptleuten Göring, Oberlt. in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika; die Oberlts. in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika; Grüner im 2. Feldregt.,, Bött lin, unter Versetzung in das 2. Feldregt, Ritter im Eisenbahnbat, unter Versetzung' in das Etapxenkommandos; für Kamerun; (Fuhrpark.) Kolonnen⸗ abteilung der Schutztruppe für Südwestafrika, zum Oberleutnant; an nem ann, Dr. Krause, Schnabel, Dr. Shlem ann, Affist. erjte in der Schutztruppe für Südwestafrika, kompagnien des 1 Feldregts, zu Oberärzten. Rem be, Hauptm. und Battr. Chef in der 7. Feldart. Abteil. der Schutztruppe für Südwestafrika, Schnie win dt, Hauptm. und Komp. Ehef in der Schutztruppe für Kamerun, ein Patent ihres Dienstgrades ver— liehen. Cramer, Oberlt. im 2. Feldregt. der Schutztruppe für Sẽüd⸗ westafrika, in die 1. Etappenkomp. versetzt.

Wiesbaden, 18. Mai. v. Die; els ky, Oberlt. im 2. Feldregt. der Schutztruppe für Südwestafrika, aus dieser Schutztruppe ausge— schieden und im Kür. Regt. Kaiser Nikolaus J. von Rußland (Bran- denburg.) Nr. 6 angestellt.

zu überzãhl.

1. Feldꝛegt., Restorff, Oberleutnant in der Schu

p. Schauroth,

ersterer in den Ersatz=

An den Verhand⸗

daß die vier Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 186. Sitzung vom 22. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung der Novelle zum Allgemeinen Berggesetz (Abänderung der Best über die Arbeiterverhältnisse) bei Artikel , § 93 a— i, der die Bestimmungen über die Arheitszeit enthält, fort.

3 932 bestimmt einleitend, daß für unterirdisch be— schäftigte Arbeiter in Steinkohlenbergwerken die Bestimmungen der folgenden Paragraphen gelten sollen.

Die Abgg. Brust (3entr.) und Genossen beantragen, allgemein für Bergwerke gelten zu lasser

sz Bb der Regierungs vorlage setzte den sog. sani— tären Arbeitstag fest; er bestimmte:

Absatz 1. In Gruben oder Grubenabteilungen, in denen mehr als die Hälfte der belegten Betriebspunkte eine gewöhnliche Temve⸗ ratur von mehr als 22 C. hat, darf die regelmäßige tägliche Arbeitszeit vom 1. Oktober 19095 ab 87 Stunden, vom J. Oktober 19068 ab 8 Stunden nicht übersteigen.

Die Oberbergämter sind ermächtigt, für einzelne Gruben oder Grubenabteilungen diese Anfangstermine um böchstens zwei Jahre hinauszuschieben, wenn dies zur Verhütung eines un⸗ verhältnismäßigen Schadens erforderlich erscheint.

3. Als Arbeitszeit gilt die Zeit von Beginn der Seilfahrt bis zu ihrem Wiederbeginn. ö .

Absatz 4. Die Bergbehörde hat durch schriftliche Verfügung zu bestimmen, ob für eine Grube oder Grubenabteilung die in Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung vorliegt.

Die Kommission hat den sanitären Arbeitstag gestrichen und folgende Fassung be .

Die regelmäßige Arbeitszeit darf für den einzelnen Arbeiter durch die Ein und Ausfahrt nicht um mehr als Stunde ver⸗

Ein etwaiges Mehr der Ein und Ausfahrt ist

tragen für den vorlage zu 3 93b, in dem 8 197 zu sagen:

berbergämter sind verpflichtet, zu prüfen, ob neben den in Artikel 1 getroffenen Bestimmungen mit Räck. sicht auf die die Gesundheit der Arbeiter beeinflussenden Betriebt— verhältnisse weitere Maßnahmen geboten sind' usw.

Abg. Bru st (Zentr ): Meine Freunde beantragen, die unterirdische Ackeitszeit im gesamten Bergbau gesetzlich zu regeln, und zwar wollen wir nicht bloß kei einer bestimmten Temperatur einsetzen, denn für die Gesundheltsschädlichkeit der Bergarbeit kommen auch andere Um⸗ stände in Betracht, wie die Feuchtigkeit der Luft, die Beschaffenheit (Der Redner führt statistische Zahlen über die letzten 13 Jahren rankheits.·

immungen

des Ortes usw. Erkrankungen im Bergbau vor.) , stärkere Steigerung ĩ ziffern, namentlich der Krankheitstage bei den einzelnen Krankheits— Krankheitsfälle Krankheitstage Daraus folgt, daß die Arbeit im Berg. werk durchaus gesundheitsschädlich ist und desbalb die Arbeitszeit gesetzlich beschränkt werden muß. Die Militärbehörden klagen fort— gesetzt, daß sie aus den Bergrevieren immer schlechtereß Menschen. Die Bergleute werden in so frühem Lebens— alter invalide, in welchem die weitaus meisten anderen Berufsstände sich noch in voller, Manneskraft befinden. Das Lebensalter beim Eintritt der Invalidität betrug im Ruhrbergbau 1890 noch 50,1 Jahre, 1993 aber nur noch 432 Jahre, zwar eingewendet, daß durch Verkärzung der Arbeitszeit die Gestehungs⸗ kosten des Bergbaues so steigen würden, daß der Bergbau nicht mehr Die Verkürzung der Arbeitszeit bedeutet aber durchaus nicht immer eine Beschraͤnkung der Arbeitsleistung. 1 Schlesien ist bei der Verkürzung der zwölfstündigen Arbeitsdauer auf schließlich reine acht der beute nicht hier sein kann, mit, daß man

Stunden gehabt und Das Resultat sei

diese Bestimmun f im Bergbau Knappschaft vereine wie in anderen Berufen.

material bekommen. durchschnittliche

rentabel sein würde.

Arbeitszeit

Strachwitz, hier l sprünglich eine tägliche Arbeitszeit von elf dann zwei achtstündige Schichten eingeführt habe. 66 schon nach zwei Jahren ein günstiges gewesen, die maschinellen Ein⸗ richtungen könnten um 60 mehr ausgenüßt werden als früher. Auch lägen über die günstige Rückwirkung der Verkürzung der Arbeits. zeit auf die Arbeitsleistung eine Reihe fachmännischer Urteile vor. Die Dividenden der melsten Bergwerksgesellschaften seien von 1899 Dalbusch, Arenberg, der Essener König Wil helin. Gelsenkirchen, Hibernia, die Magdeburger Gesell—

Mülheimer Bergwerke verein, Konkordia, Konsolidation seien sprechende Beispiele dafuͤr; und dasselbe gelte von den gewerk. betriebenen Unternehmungen. E Entwicklungs bringe es nebenbei mit sich, daß die größeren Gesellschaften die kleineren Könne die Mehrheit sich nicht entschließen, dem Haupt.! antrage des Zentrums zu entsprechen, so müßte die Regierung vorlage wiederhergestellt werden, die wenigstens einen Anfang zur Schaffung

2 g i n Kom ; ee, 1. 2 De ,, , unh in den d eine Grenze zu ziehen, habe ich in der Kommission ausgeführt, daß

längert werden.

auf die Arbeitszeit anzurechnen. Als Arbeitszeit gilt die Zit von der Beendigung der Seil

fahrt bis zu ihrem Wiederbeginn.

Die Abg. Brust und Genossen antrag, S g3b folgendermaßen zu Die regelmäßige

1. Oktober 1905 ab 81 8 Stunden nicht übersteigen.“ Absatz 2 und 3 gleichlautend mit der Regierungsvorlage.

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags beantragen dieselben Abgeordneten, die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen, und für den Fall der Ablehnung auch dieses Antrags beantragen sie, in die Kommissionsfassung folgenden Satz einzufügen:

Eine Verlängerung der in den am 1. Januar 1905 bestehenden Arbeitsordnungen festgesetzten Arbeitszeit ist unzulässig.“

Die Abgg. Fischbeck (fr. Volksp.) und Genossen bean— tragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage in S 93b. Sz 30 lautet in der Kommissionsfassung: .

Für Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die ge—

wöhnliche Temperatur mehr als 280 C. beträgt, nicht bloß vor—⸗ darf die Arbeitszeit 6 Stunden

täglich nicht übersteigen. Als gewöhnliche Temperatur gilt diejenige Temperatur, welche der Betriebspunkt bei regelmäßiger Belegung und Beweiterung hat.“

Die Bestimmungen in den S5 93e bis h über die Zu⸗ lassung von Ueber⸗ und Nebenschichten und die Befugnis der Oberbergämter zur Zulassung von Ausnahmen von den Be— stimmungen des S93b sind von der Kommission in Konseguenz der Abänderungen des S 936 gestrichen worden.

geblieben sind nur die Bestimmung in 85 . „Vor dem Beginn sowobl einer regelmäßigen Schicht als einer Nebenschicht muß für den einzelnen Arbeiter eine mindestens acht

entr.) stellen den Haupt⸗ n. 3 bis 19803 ganz erheblich gestiegen. tägliche Arbeitszeit darf vom

1. Oktober 1908 schaft, der

Entwicklungsprozeß

aufsaugten.

besserer Verhältnisse bedeute. nden K missionsbeschlüssen schließlich gar nichts über eine etwaige spätere und einseitige Verlängerung der Arbeitszeit enthalten sei, so sei der zweite Eventualantrag des Zentrums dazu bestimmt, zur Verhütung des Schlimmsten einen hi die Frage der Ueber und Nebenschichten betreffe, so mässe notwendig irgend eine Begrenzung im Gesetz ausgesprochen werden; gerade die⸗ jenigen, welche bebaupteten, das Maximum der im Zentrumęantrage angenommenen Ueberschichten werde gar nicht erreicht, könnten doch diesen Antrag um so eher annehmen.

Abg. Freiherr von Willi sen (kons):; Se jrer i Befugnis der Regierung zur Einführung des sanitären Arbeitstages in den Bergwerken geltendes Recht, und niemals ist davon Gebrauch ge— etzt mit einem Male soll das Gesetz bier eingreifen. Ich kann da nur die Kommissionsbeschlüsse in Art. IIb empfehlen, der Oberbecgämter deren auf die Ge⸗

willkũrliche Riegel vorzuschieben.

übergehend beschäftigt werden, Seit 40 Jahren ist die

macht worden.

Stelle der Befugnis zu prüfen, ob aus Rücksicht sundheit der Arbeiter besondere Maßnahmen hinsichtli Arbeitszeit ü des Gesundbeitsrats die erforderlichen Maßnahmen vorzuschreiben. Wenn Sie diesen Gesundheitsbeirat annehmen, der aus dem Berg— hauptmann und je zwei Vertretein der Bergwerksbesitzer und der Knappschaftsältesten unter Mitwirkung eines Knappschaftsarztes mit

Verpflichtung

daß der Feuchtigkeitsgehalt der Luft in den Gruben geringer ist als draußen. Die Herren, die neulich die Gruben besucht haben, werden konstatieren können, daß bei 22 Gr. C. eine Grube noch nicht als warm bezeichnet werden kann, da der Luftstrom genug frische Luft zuführt. Wenn in den Steinkohlenwerken Westfalens die Arbeiter schon mit 45 und 43 Jahren invalide werden, so rührt das daher, daß die dortigen Knappschaftskassen höhere Pensionen zahlen können als in den Erzbergwerken anderer Landesteile. Wenn man immer auf die hohe Rentabilität der Bergwerkspapiere binweist und daraus schließt, daß die Kohlenpreise auch bei kürzerer Arbeitszeit nicht zu steigen brauchen, so ist zu bedenken, daß die Aktien gar nicht pari ausgegeben werden. Die Folge der Einführung des sanitären Arbeilstages würde sein, daß in Gruben, die nur 4 Stunde voneinander entfernt sind, die Arbeitszeit verschieden ist und die Arbeiter dorthin drängen, wo sie am kürzesten ist. Die Bergleute selbst haben keine Beschwerden

wund Wänsche betreffs des sanitären Arbeitstages vorgebracht; auch auf dem Bergarbeiterkongreß in Berlin ist gesagt worden, daß sseine SEinführung nur eine Reihe von Streiks verursachen wurde. Ferner ist zu bedenken, daß auch in den nicht heißen Gruben Walden burgs die Krankheitsziffer 90 6/9 beträgt. Der sanitäre Arbeitstag

bringt den Arbeitern nicht, was sie wollen. Jeder Bergmann kann Ihnen sagen: Es wird ein Streit ohne Ende werden! Zwingen Sie

dann noch die Bergwerksbesitzer zu der Maßnahme, die Bewetterung

sehr zu steigern, was nicht schwierig ist, so wird man die Temperatur unter 22 Grad halten können, aber man wird in sanitärer Beziehung viel Unheil anrichten. Wir proponieren Ihnen dagegen die Ab— stellung der Beschwerden der Bergleute dadurch, daß wir die Gin⸗

und Ausfahrt bis zu einer halben Stunde nicht in die

llen sanitären Bedenken wird die Einrichtung des Gesundbeits—

beirats Rechnung tragen, und zwar wollen wir, daß die Beisitzer nicht vom Oberbergamt, sondern vom Provinzialausschuß ernannt werden. Alle diese Vorschlaͤge sind besser als die Einfährung des

sanitären Arbeitstages. Minister für Handel und Gewerbe Moller: Meine Herren! Der Herr Vorrdner hat in erster Linie das

Zeugnis der Bergarbeiter vom Bergarbeitertage hier angeführt, daß

die Regierungsvorlage auf unzutreffenden Grundlagen aufgebaut sei. Er hat dabei nur eines vergessen: die Motive, aus denen heraus auf dem Bergarbeitertage die Aeußerungen gefallen sind, warum Herr Hus

und Herr Husemann so geredet haben, wie sie es getan haben? Doch lediglich deshalb, weil sie unzufrieden damit waren, daß wir einen

sanitären Arbeitstag aufgebaut haben, weil sie einen allgemeinen

Maximalarbeitstag haben wollen, wie ihn auch Hert Brust haben

will, wie er vorhin ausgeführt hat. Hiergegen aber haben wir genau dieselben prinzipiellen Be⸗ denken, die Herr Fischbeck Ihnen eben ausgeführt hat. An diesen

Bedenken halte ich mit der absolutesten Zähigkeit fest. Ich will keinen allgemeinen Maximalarbeitstag für den erwachsenen Aibeitẽleistung Mann; ich will die Freiheit der Arbeit dem erwachsenen Manne Graf lassen, weil ich es für eine hochbedeutsame sozialpolitische Pflicht halte, den Kraftnaturen der unteren Stände die Möglichkeit ju

geben, durch ungewöhnliche Arbeitsleistungen sich in die Höhe zu arbeiten, was wir verschiänken würden, wenn wir den allgemeinen Maximalarbeitstag einfühten würden. (Sehr gut! rechts.) Aus diesen Gründen stehe ich so fest auf dem Boden, den allgemeinen Maximalarbeltstag nicht haben zu wollen, daß ich nie davon abgehen werde, so lange ich an dieser Stelle stehe. (Bravo!)

Meine Herren, um so mehr halte ich mich für verpflichtet, eine

sanitäre Grenze zu ziehen, und wenn es versucht worden ist, diese

sanitäre Grenze, die wir gezogen haben, so lächerlich zu machen, wie es geschehen ist, nicht nur hier, sondern auch in der Kommission, so muß ich mich doch nochmals verteidigen, daß wir das, was wir getan haben, mit gutem Vorbedacht getan haben.

Meine Herren, daß es schwer war, für den sanitären Arbeitstag

wir aber nach langem Ueberlegen dazu gekommen sind, als die einzig greifbare Grenze die Temperatur hinzustellen, und zwar

eine verhältnismäßig mäßige Temperatur, wie der Herr DOber⸗

berghauptmann ausgeführt hat, weil wir, wenn wir die Mehriabl der Punkte als Grenze hinstellten, uns klar machen mußten, daß eine große Zahl von Punkten da sind, bei denen eine weit böbere Tem⸗ peratur vorhanden ist, die ganz entschieden schädlich ist. Daß eine Temperaturgrenze von 220 nicht schädlich ist im allgemeinen, erkennen wir vollständig an; wenn ich aber weiß, daß 20, 25 bei 24 und 250 arbeiten müssen, dann ist es ausreichend für mich, nun eine Mittelstufe zu suchen, bei der auch diese 20 und 25 ½, oder seien es auch nur 150j, schon getroffen werden; und das wird in der Regel der Fall sein.

Meine Herren, außerdem habe ich vollständig anerkannt ich folge da der Argumentierung des Herrn Fischbeck, der sich meinen Aeußerungen in der Kommission angeschlossen hat —, daß zur Er⸗ gänzung der Bestimmungen des sanitären Arbeitstages gehört eine

beratender Stimme bestehen soll, so werden Sie die Regierung vor dem Verdacht bewahren, daß sie statt des sanitären den wirklichen Maximalarbeitstag einführen wolle. ö

Abg. Fischbheck (fr. Volksp.):. Wir steben auf dem Standpunkt, daß allgemein für nrg ü bel die Einführung eines Moximal⸗ arbeitẽtages auf gesetzlichem ege Sache . ehe fi der sich des Koalitionsrechtes erfreusnden Arbeiterschaft ; beiden Tellen genehmsten Vereinbarungen zu kommen. wir zur Frage des sanitären Arbeitstages, zumal im Bergbau. V halten bier die Vorschläge der Regierung für durchaus berechtigt. Der Staat hat hier die sanitären Interessen der Arbeiterschaft daher für die Wiederherstellung der Unsere Bevölkerung mu eser Richtung aus die sem

stündige Ruhezeit liegen.“

Auf jedem Bergwerke müssen Einrichtungen vorhanden sein, welche die Feststellung der Zahl und Dauer der von den einzelnen Arbeitern in den letzten zwölf Monaten verfahrenen Ueber- und Nebenschichten ermöglichen.“ . sz 936 der Kommissionsbeschlüsse beantragen die Abgg. Brust und Genossen, die Beschränkung der Arbeitszeit auf sechs Stunden auch für „nasse Arbeiten“ vorzuschreiben und eine weitere Bestimmung hinzuzufügen, nach der an Be— triebspunkten mit einer gewöhnlichen Temperatur von mehr als 2560 C. die Arbeitszeit sieben Stunden steigen darf ;

Zu 5 93f beantragen dieselben Abgeordneten das Verbot 2. des Verfahrens von Ueber⸗ oder Nebenschichten an Betriebs⸗ punkten mit mehr als 4 280 C. gewöhnlicher Temperatur, b. ganz allgemein des Verfahrens von mehr als einer acht— stündigen Nebenschicht oder von mehr als zwei Ueberschichten bis zur Gesamtdauer von vier Stunden innerhalb einer Woche.

Zu § 93h beantragen dieselben Abgeordneten die Wieder⸗ herstellung der Regierungsvorlage bezüglich der Befugnis der ämter zur Gestattung von Ausnahmen, Vorschlag des Abg. Freiherrn von Willisen (kons.) werden auch die Art. Ha ünd Hb (die von der Kommission eingefügt sind) mit Art. II gemeinsam zur Beratung gestellt.

Nach Artikel Ua soll ein neuer 5 1922 in das geltende Gesetz eingefügt werden, nach dem gegen die Entscheidungen des Oberhergamts auf Grund dieser Novelle das Verwaltungs—⸗ streitverfahren stattfinden soll. 2

Nach Art. Nb sollen in § 197 folgende Aenderungen

ch nicht empfiehlt,

Unternehmern e Anders steben

wahrzunehmen; wir treten ursprünglichen Vorlage ein.

erhalten werden; einem RückJzang der Volkskraft in di

der Regierungstorlage werden die Grubenbesitzer durch die Ver—⸗ besserung der Bewetterung die Temperatur in den Gruben unter 22 Grad herabzusetzen bemüht sein. den § 197 so ausgestalten, daß er wirklich angewendet werden kann. Wir sind feiner für die Auswahl der Beisitzer des Gesundheitsbeirats durch den Provinzialausschuß. Temperaturen über 27 Grad geregelt wird, so wollen wir dech die Möglichkeit affen halten, daß die Oberbergämter noch weitere Maß nahmen gegebenenfalls vorschreiben können; wir bitten deshalb auch um Annahme unseres Eventualantraas.

Abg Hilbck (nl):

Daneben wollen wir aber auch

Wenn auch die Arbeitszeit für

Ich bitte, den sog. sanitären Maximal⸗ arbeittag abzulehnen und cs bei den Kemmissionsbeschlüssen zu be—= lassen. Die gemachten Vorschläge bezüglich des sanitären Arbeits tages halte ich fär bedenklich, weil sie nicht den Frieden stiften werden. e. sind ach e, . denn 3 ref Niger in ö nachgewiesen hat, spielt die Feuchtigkeit in den Gruben eine wi iger - ; . d als die 2 . hat Professor Heise nachgewiefen, Schluß gezogen, wenn er diese nackte Zahl von dem Herabgehen des

verständige Anwendung des § 197. Damit können eben die anderen Gegenstände noch mit berücksichtigt werden, damit können die Fehler- grenzen, die lediglich beim Kriterium der Temperatur grmacht werden, ausgeglichen werden. Gegen eines meiner Argumente, daß dieses Kri⸗ terium der Temperatur vor allem dahin führen würde, im allgemeinen die Temperaturverhältnisse in den Gruben erheblich zu verbessern und damit das Gesamtwohlbefinden der Leute, macht Herr Hilbck den Einwand, daß dadurch ein Uebermaß von Ventilationszug erzeugt würde und schädliche Wirkungen eintreten würden. Meine Herren, daß unter gewissen Umständen eine solche schädliche Wirkung vor allen Dingen in den Hauptförder- und Zugangsstrecken, in denen die Ventilation sich konzentriert, eintreten kann, gebe ich zu. Aber das ist nicht das Wesentliche. Das Wesentliche ist, daß an den Arbeitspunkten die Temperatur heruntergedrückt wird, und wenn wir durch die Temperaturgrenze, die wir ziehen, das Ziel erreichen, an der Mehrheit der Arbeitspunkte eine niedrigere Arbeitstemreratur zu erzeugen, so wirken wir zweifellos für die Gesundbheit sebr günftig. Meine Herren, der Herr Abg. Hilbck und auch die Herren Abgg. Brust und Freiherr von Willisen, glaube ich, baben auch auf die statistischen Zahlen hingewiesen. Ich habe in der Kommission aus.˖ drücklich gewarnt, man solle die statistischen Zahlen nicht mißbräuch⸗ lich anwenden. Ich habe darauf verzichtet, hier im Plenum und auch in der Kommission mit den tatsächlichen Zahlen über die Verschie⸗ bungen in dem Jadvaliditätsalter zu operieren, weil diese Zablen, nackt hingestellt, zu falschen Schlüssen Anlaß geben würden; und,

meine Herren, der Herr Abg. Brust hat eben einen solchen falschen

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