lastung der Rechnung der Landesschulden verwaltung von Elsaß⸗ Lothringen für 1905. Außerdem wurden mehrere Eingaben durch Beschlußfassung erledigt.
ᷣ hielt ber Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr eine Sitzung.
Die Nr. 5 der „Amtlichen Rachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Mai 1905 enthält im amtlichen Teil unter Abschnitt (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsam ts, „be— treffend das Ergebnis der Nachwahlen von vier stell⸗ vertretenden nichtständigen Mitgliedern des Reichs— versicherungsamts für den Rest der bis zum 31. Dezember 1906 laufenden Wahlperiode. Vom 19. April 1905“ und unter AÄbschnitt B' (Unfallversicherung) eine Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers, „betreffend die Außerkraftseßzung von Bestimmungen der Unfalli⸗ versicherungsgesetze zu Gunsten des Großherzog⸗ tums Luxemburg“ vom 9. Mai 1905 sowie folgende Ent— scheidungen der Senate des Reichsversicherungsamts:
Unfälle bei Handlungen, die absichtlich zur Störung des Betriebs vorgenommen werden, sind keine Betriebs— unfälle (2094). *)
Ein Arbeits verhältnis zwischen Ehegatten ist im Bereiche der Unfalversicherung ausgeschlossen (2695).
Ein Fleischereibetrieb liegt nicht vor, wenn Gänse in bereits geschlachtetem Zustande im ganzen gekauft, im allge—⸗ meinen unzerteilt welterverkauft und nur ab und zu zerteilt und in einzelnen Stücken getrennt verkauft werden (2096).
Das Schiedsgericht ist nicht berechtigt, eine Berufös⸗ genossenschaft zur Gewährung einer vorläufigen Fürsorge nach Maßgabe des 5 73 Abs, 2 des Gewerbeunfallversiche⸗ rungsgesetzes zu verurteilen (20h),
Ber Mangel einer vorschriftsmäßigen gesetzlichen Ver— tretung ist heilbar (2098)
In dem über die Entschädigungspflicht einer Berufs— enossenschaft schwebenden Streitverfahren hat diejenige Fenn, , welche die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente ausspricht, auf Antrag der Berufsgenossenschaft die Vorschrift des S 94 Ziffer 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes über bas Ruhen der Rente zur Anwendung zu bringen (2099).
Handelt es sich in einem Verfahren nach den Unfallver— sicherungsgesetzen nur um die Herabsetzung einer Teilrente für eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Invaliden— versicherungsgesetzes nicht bedingende Minderung der Er— werbsfählgkeit, so ist der Rekurg der Versicherungs— anstalt auf Grund des 8 113 Abs. 3 des Invalidenver⸗ sicherungsgesetzes un zu lässig, es müßte denn sein, daß die Teilrente, um deren Herabsetzung es sich handelt, unter Hinzu⸗ rechnung der Invalidenrente des Verletzten den sieben und einhalbfachen Grundbetrag der letzteren übersteigt (2100).
Bei Beurteilung der Frage, ob ein landwirtscha ft⸗ licher Betriebsunternehmer im Sinne des 8 2 Satz? des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft und der darauf beruhenden Statutbestimmungen „h aupt⸗ sächlich in der Landwirtschaft“ beschäftigt ist, kommt es nicht allein auf das Maß der körperlichen Tätigkeit an, das der Unternehmer uberhaupt und insbesondere für seinen land⸗ wirtschaftlichen Betrieb aufwendet, vielmehr muß das aus⸗ schlaggebende Gewicht darauf gelegt werden, ob der eigene Wirtschaftsbetrieb nach seiner absoluten Größe und dem Verhältnisse der aus ihm erzielten Einnahmen zu dem onstigen Einkommen dem Unternehmer für den Hauptteil eines Lebens Gelegenheit zur Beschäftigung bietet und den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Existenz bildet (2101).
erner enthält die Nummer folgende Bescheide und Beschlüsse:
Auf Grund des 32 Abs. 4 des Gewerbeunfallversiche⸗ rungsgesetzes hat das Reichsversicherungsamt größere Fisch⸗ räuchereien auch dann für versicherungspflichtig erklärt, wenn' darin weniger als 10 Personen regelmäßig be⸗ schäftigt werden (2162).
Zur Erstattung der Kosten handiung Unfallverletzter in
den Krankenkassen nicht verpflichtet, es sei denn, daß sie die Behandlung selbst angeordnet oder wenigstens ge⸗— nehmigt haben (2103). richten des wendungsgebiete der 588 53 (Uebergang von Betrieben von einer Berufsgenossenschaft auf eine andere) und 61 (Betriebs veränderungen) des Gewerbeunfallversiche— rungsgesetzes ihre Gültigkeit (2104).
Die Einlegung des Rekurses hat hinsichtlich der a ußer⸗ gerichtlichen Kosten des Verfahrens keine aufschiebende Wirkung (2105).
Der Abschnitt C (Invalidenversicherung) enthält folgende Revisionsentscheidungen;
Die in Invalidenversicherungssachen lichen Gutachten ̃ Beweiswürdigung der rechtsprechenden Stellen. Diese sind insbesondere an die Aeußerungen der ärztlichen Sachverständigen über das Maß der Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit nicht gebunden (1192).
Durch die Gewährung eines passenden Bruch-⸗ bandes oder ähnlicher Hilfsmittel kann eine die Ent⸗ ziehung der Invalidenrente rechtfertigende Veränderung . Verhältnissen des Empfängers herbeigeführt werden 1193).
Bei der Prüfung der Frage, Rentenbewerberin gemäß 8 5 Abs. 4 des rungsgesetzes noch zugemutet werden können, lich die eigene Ausbildung und der bisherige Beruf, nicht aber auch die Stellung des Ehemanns in Betracht. Eine fruͤhere Handarbeitslehrerin kann auf Schneiderei und Näh⸗ arbeiten verwiesen werden (1194).
Die Vorschriften der 85 18 und 22 des Invalidenver⸗ sicherungsgesetzes über die Einleitung des Heilverfahrens und die Folgen der Weigerung des Versicherten, sich dem Heilverfahren zu un erziehen, können auch dann An- wendung finden, wenn bereits Erwerbsunfähigkeit vorhanden ist,
erstatteten
ãrzt⸗ unterliegen im allgemeinen der freien
welche Arbeiten einer Invalidenversiche⸗ kommen ledig⸗
wird.
) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingellam⸗ merten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den ‚Amt⸗ lichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.
Wochen besteht.
ärztlichen Gutachten, anstalt zur Einleitung
eines Tagelöhners beg durch einen anderen ve pflicht (1196).
Krankheiten als Beitra
Die vor dem tärische Dienstzeit im Sinne des 8 33
Die öffent li
Rentenzahlungen un mitgeteilt. .
des Innern Vorstaͤnden der gegenüber den im
befugnisse zustehen
3 ärztliche Ob ergutg Frage, ob eine im An
oder unter die Haut) o
schemischen Giftes in die Wunde
ist. Das zweite von
Waschen Ars ei k e
standenen entzündung oder Ni
Bei dem dritten Oberg ob der unter den E
,, in die Blutbahn
entstandene Erkrankung Schließlich wird in
einer medikomechanischen Be⸗ ; ͤ den ersten 13 Wochen nach dem Unfall sind die Berufsgenossenschaften gegenüber
Nasse in Sorau dem
wie „W.
Schrift des praktischen
furt a. M. über „Die volkshygienische Bedeutung“ aufmerksam gemacht.
Seine Exzellenz der Oberhofmeister Freiherr von Mirbach ist bis 2. Juni nach Brüssel beurlaubt.
Die in den Bescheiden 1772 und 1773, Amtliche Nach⸗ Reichsversicherungsamts 1899 Seite 615, aus⸗ gesprochenen Grundsätze behalten für die Abgrenzung der An⸗
Der Regierungsasse Königlichen Regierung i Verwendung überwiesen
worden.
Laut Meldung des
vorgestern in Kamerun eingetroffen.
S. M. Flußkanonenboot „Vaterland“ ist an demselben Tage in Nanking eingetroffen.
S. M. S. „Pfeil
getroffen und geht am 29. Mai von dort nach Lizard in See.
Wiesbaden, 26.
lichen Majestäten ist,
abend 8 Uhr festgesetzt.
Ihrer Majestät der Kaiserin nach Wildpark fahren, von wo Ihre Majestät Sich nach de Seine Majestät der Kaiser wird nach Berlin weiterfahren.
In den . 2, leitende Beratung der amt des Innern zu Konferenz von Lan abgeordnet worden
eines internationalen
Carolath auf Saabor,
Münster, der Geheime
diese aber keine dauernde ist und noch nicht sechsundzwanzi Einen i ö verfahren zu widersetzen,
erwarten ist, daß die He wesentliche Besserung seines Zustandes hringen werde (1195.
Eine Krankheitszeit, die sich nicht unmittelbar an eine durch Beiträge gedeckte rechnungsfähig, wenn nach dem in der früheren Zeit angenommen werden kann, daß der Ver⸗ sicherte während der Dauer der Krankheit gearbeitet haben würde, und daß für ihn Beiträge entrichtet worden wären, wenn er gesund gewes bestehende, durch Ueberlassung des
Zeiten militärischer Dienstleistungen sind wie
ein zwar durch versicherungspflichtige Arbeit ausgefüllter, aber durch Beiträge nicht belegter und versicherungsgesetzes auch nicht vorhergegangen ist (197). ekruteneinstellungstermin liegende mili—
Ziffer 2 der Wehrordnung eingestellten als „behufs Erfüllung der Wehrpflicht“ geleistet auf die Warte⸗ zeit angerechnet werden (193 Es ist kein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn die durch Aufnahme in das Protokoll über die mündliche Ver— handlung vor dem Schiedsgerichte festgestellthn Aussagen von Zeugen den Beteiligten nicht vorgelesen werden (1199). . e Zustellung gemäß 5 1790 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes ist erst zulässig, nachdem die ver⸗ sfügbaren Mittel, den Aufenthalt des Empfängers, des zu⸗ zustellenden Schriftstücks zu ermitteln, . sind (1200. Sodann wird in dem Abschnitt eine Ue Erlös aus Beitragsmarken im April 1905 und über die
In dem nichtamtlichen der preußischen Minister für vom 24. Baugewerksberufsgenossenschaften
rn, ö aufgeführten Unternehmern Straf⸗
verletzung eines Armes eingetretene und in wenigen Tagen tödlich verlaufene Erkrankung durch eine bei der Ver—⸗ letzung entstandene Infektion (Eindringen von Bakterien in
den ursächlichen Zusammenhang Schafen
9 Wochen später eingetretenen Tode an eitriger Brustfell⸗
vergiftung (Sepsis) eingetretene Tod eines Bergmanns auf eine siebzehn Tage vorher von ihm erlittene Gruben gas— vergiftung oder auf eine, unabhängig davon, durch Ein—
im Verlage von Oskar
e in S Polizeidirektor und Landrat in Koblenz zur Hilfeleistung in den ihm obliegenden Geschäften zugeteilt
Räumen des bayerischen Landwirtschaftsrats fand, aus München meldet, gestern die ein—
sind,
Unter den deutschen Vertretern befinden Ministerlaldirektor Dr. Thiel-Berlin, der Prinz von Schönaich⸗
„triftigen“ Grund, sich dem He at der Versicherte, wenn nach dem auf Grund dessen die Versicherungs⸗ des . bereit ist, nicht zu ilbehandlung dem Versicherten eine
Beschäftigungszeit anschließt, ist an⸗ mfange der Beitragsleistung
Die im Hauen von Schilf Schilfs gelohnte Arbeit rünbet, wenn dieser auch die Arbeit
rrichten lassen kann, die Versicherungs⸗
en wäre.
gszeiten nicht anzurechnen, wenn ihnen
nach 146 des Invaliden⸗ mehr belegbarer Zeitraum
eines als „unsicherer Dienstpflichtiger“ Abf. 2 des Reichsmilitärgesetzes, 8 7 ersicherten kann nicht
ersicht über den
Beitragserstattungen im März 1905
Teil ist eine Verfügung Handel und Gewerbe und März 1905 enthalten, wonach den
6 Ziffer 4 Abs. . des Bau⸗ In diesem Teile sind au
ten abgedruckt. Das erste betrifft die chluß an eine geringfügige Stich⸗
der durch nachträgliche Aufnahme eines herbeigeführt worden verhält sich über zwischen einer beim mit arseniger Säure ent⸗ rgiftun und dem etwa acht
Obergutachten
erenentzündung und Wassersucht. utachten handelt es sich um die Frage, rscheinungen einer allgemeinen Blut—
.
(septische Infektion) zurückzuführen ist. diesem Teile der Nummer auf eine
Coblentz, Berlin 1905 erschienene Arztes Tr. Oswald Feis in Frank⸗ Walderholungsstätten und ihre
—
ssor Dr. Müller in Koblenz ist der n Stralsund zur weiteren dienstlichen und der Regierungsassessor Dr. jur.
„W. T. B.“ ist S. M. S. „Habicht“
ist am 24. Mai in Falmouth ein⸗
Mai. Die Abreise der Kaiser⸗ W. T. B.“ zufolge, auf heute
Seine Majestät der Kaiser wird mit
dem Neuen Palais begeben wird.
Bayern.
Vertreter statt, die vom Reichs⸗ der in Rom zusammentretenden dwirten und Regierungsvertretern die über den Plan der Errichtung landwirtschaftlichen Instituts beraten
sich der
der Landesökonomierat Winkelmann⸗
Geheime Oekonomierat Steiger⸗Sachsen und der V des Bundes der Landwirte Dr. 3 Die 5 6 ihre Reise nach Rom im Laufe des Tages fort.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Im ungarischen Abgeordnetenhause begründete W = zufolge gestern der Abgeordnete Simonvi Semadam einen 23 Befchrän kung der Auswgnderung. Den Schiffahrtsgesel, schaften soll verboten werden, Auswanderungkagenten anzustellen; die Ankündigungen der Gesellschaften sollen nur an bestimmten rte angeschlagen, die Verleitung zur Auswanderung soll bestraft Auswanderunggagenturen sollen behördlich aufgelöst werden Der Ministerpräsident Grgf Tigra, stimmte der Verweisung deß Antrags an einen Ausschuß zu. Er wies auf den Konkurren kampf swischen den tr ansatlantischen Schiffahrtgsgesellschaften hin und bemerkte, daß die ungarischen behördlichen Agenten kelne Provision erhielten, also an der Vermehrung der Aug, wanderung nicht interesstert seien. Die Regierung habe diefe Bevollmächtigten konzessioniert, um den privaten Agenten ein Gegen— gewicht zu bieten, und um jede Verlockung zur Auswanderung hint anzuhalten, ferner, damit die Auswanderung auf diejenigen beschränkt werde, die durch kein Zureden von ihrer Absicht abzubringen seien Der Antrag wurde dann an einen Ausschuß verwiesen.
Auf Anttag deg Abg. Kossuth beschloß das Abgeordnetenhaus ferner, den gemeinsamen Zolltarif mit Berücksichtigung der be— sonderen ungarischen Interessen zu einem autonomischen ungarischen Zolltarif umzuarbeiten, Der Antragsteller be⸗ gründete seinen Antrag damit, daß für den Fall der Errichtung eines selbständigen Zollgebiers der ungarlsche Tarif als Basis für die Ver— handlungen mit Oesterreich und den anderen Staaten dienen werde.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses richtete W. T. B.“ zufolge Camphell Bannerman (lib. an den k Balfour die Aufforderung, dem Hause Gelegenheit zu geben zur Be— sprechung einer Re solution, in der die Auflösung des Par— laments vor . der Kolonialkon ferenz im Jahre 1906 verlangt wird. Balfour erwiderte: Die Anordnungen für die Besprechung hängen von dem Verhalten Bannermans ab. Ich habe am Mittwoch einen Appell an ihn gerichtet, aber er hat nicht darauf geantwortet. Bei der Erörterung über ein Tadelt— votum würde dieselbe Angelegenheit verhandelt werden wie am Mon— tag, und Bannerman hat an diesem Tage keinen Einspruch gegen die Unterbrechungen von seiten der Dpposition erhoben. Ich schlage vot, daß der Kolonialminister als erster spreche; ich selbst werde später sprechen. Ich habe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Szene, die uns zur Schande gereicht hat, sich nicht wiederholt. Hierauf erklärte Campbelk-Bannerman, die Unordnung am Montag sei dadurch hervorgerufen worden, daß der Premierminister von der unabänderlichen parlamentarischen Praxis, auf eine direkte Aufforderung sofort zu antworten, abgegangen sei. Wenn ähnliche Umstände wieder eintreten würden, wäre ez natürlich, zu vermuten, daß eine ähnliche MeinungoK kundgebung erfolgen würde. Er weigere sich, das verlangte Versprechen zu geben. Nach weiterer erregter Debatte sagte Campbell ⸗Bannerman, die Erörterung des Tadelgvotums habe mit der Die kussion von Montag nichts zu tun, und es sei deshalb durchaus nichts dagegen einzu⸗ wenden, daß andere Minifter vor dem Premierminister sprechen sollten. Es liege kein Grund vor, der die Mitglieder des Hauses veranlassen sollte, von dem herkömmlichen Verhalten abzugehen, wenn der Premier ⸗ minister dazu nicht herausfordere. Balfour erklärte, Campbell Bannerman habe, wenn auch in grollendem Tone, das verlangte Versprechen gegeben. Er bestimme deswegen den Dienstag für die Erörterung der Resolution. Nach diesem Zwischenfall, der große Erregung hervorrief, wurde die Erörterung des Budgets für Irland wieder aufgenommen.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer beriet gestern über den Artikel 6 der Vorlage, betreffend Trennung von Kirche und Staat. Der Artikel bestimmt, daß Streitigkeiten, betreffend den Heimfall der Kirchen⸗ güter, vor den Staatsrat zu bringen sind, Ribot beantragte Verweisung bes Ärtikels an eine Kommissi on. Pelletan bekämpfte den Antrag. Jaurés schlug eine Abänderung des Artikels vor. Nach langer Debatte wurde, W. T. B. . zufolge die Verweisung an die Kom—⸗ mission abgelehnt. — Im weiteren Verlauf der Sitzung genehmigte die Deputiertenkammer einen Kredit von 170900 Franes für die Beteiligung des Ministerlums für öffentlichen Unterricht und schöne Künste an der Ausstellung in München.
Die koloniale und maritime Gruppe der Deputierten= kammer und des Senat legte dem Minister des Aeußern Delecasss ihre Forderungen y. der äthiopisch-abessinischen Eisen⸗ bahn dar, in denen sie dem? unfche Ausdruck geben, daß der Ver⸗ waltung rat dieser Bahnlinie, die von Franzosen gebaut werde und den Verkehr mit einer fran zöͤsischen Kolonie vermittle, zum größeren Teile aus Franzosen gebildet werde, und daß en, in einem noch zu bestimmenden Maße an den wichtigen Arbeiten teilnehmen können, die demnächst in Abessinien zur rn nm kommen werden. Endli stellen die Delegierten der Gruppe die Forderung, Deleasss möge die ausge jeichneten Beiiehungen Frankreicht zu dem Negus und ju Abessinien betatigen, um die Behauptungen ju Schanden zu machen, daß Frank⸗ reich auf einen wucherischen ufkauf hinarbeite, und um zu zeigen, daß es ein freies Abessinien wolle, das alle Natignen auf der Grundlage gleicher Rechte aufnehme. Der Minister Del ecasss er⸗ widerte, die eingeleiteten Verhandlungen seien noch nicht zu Ende ge⸗ diehen; er könne sich lediglich darauf be schränken, zu versicherr, daß die französische Diplomatie sich in dem von der Gruppe angegebenen Sinne betätige und daß sie die Interessen Frankreichs und seiner Staatsangehörigen in geeigneter Weise zu wahren wissen werde.
Rußland.
Wie die „St. Petersburger Telegr.⸗Agentur“ berichtet, meldete der General Lene wit sch dem . in einem Telegramm vom 24. Mai: Am 2X2. d. M. griffen unsere Abteilungen das Dorf Nantschendzy und die feindlichen Stellungen auf dem sinken Ufer des Kaohe, südlich Schandgohe, an. Nach an⸗ dauerndem 4 wurde Nantschendzy von den Japanern verlassen, die , als zehn Wie und Ver⸗ wundete hatten. Eine russische Abteilung griff ferner die Japaner in ihren Stellungen südlich Schandaohe an und vertrieb sie aus einer .
. Nach einer Meldung derselben Agentur sind gestern in St. Petersburg unter dem Vorsitz des Gehilfen des Fingn, ministers Kutler die Sitzungen der Kommission zur Be⸗ ratung dex. Einkommensteuerfrage eröffnet worden. Die Köoömmission, die aus Beamten des Finanzministeriums und . besteht, hat einstimmig die Resolution gefaßt, daß die . er Einkommensteuer wünschenswert und durchführbar sei als Ergänzung zu den bestehenden direkten Steuern.
In Warschau dauerten die Plünderungen und Krawalle gestern fort. Juden, die sich zusammengerottet hatten, zerstörten, der „Pesersbg. Telegr-⸗Agentur“ zufolge, die öffentlichen Häuser, deren dreißig geplündert worden sind. Die Straßen, in denen diese . liegen, sind mit Betffedern, zerrissenen Kleidungsstücken und Haus erãt bedeckt. Nach Feststellungen der Rettungsstation sind gestern über vierzig Personen schwer verwundet und mehrere getötet
Regierungsrat Haas-Darmstadt, der
worden.
Der Admiral Birilew ist gestern abend mit seinem Stabe nach dem fernen Osten abgereist.
Italien.
In der gestrigen Sitzun der Deputiertenkammer legte der Minister für Post und Telegraphen Morelli⸗Gualtie⸗ rotti einen Gefetzententwurf, betreffend Reform des Postt arif 8, vor und begegnete, wie „W. T. B.“ meldet, damit lebh after Zustimmung. Sodann wurde ein Gesetzentwurf beraten, betreffend die von dem Schatzamt zu ergreifenden Maßnahmen bezüglich der Liquidation der Eisenbahn— gesellschaften und des unmittelbaren Eisenbahn— Fetriebs durch den Staat. Der Schatzminister Carcano legte dar, in welch bedachtsamer Weise er die ihn bezüglich be, Jerkifikate der Eisenbahnschulden erteilten Vollmachten u benutzen beabsichtige, und gab davon Kenntnis, daß er serzu mit den Eifenbahngesellschaften sowie auch mit den GEmissionsinstituten und der Sparkasse der Lombardei vor⸗ säufige Abkommen getroffen habe; die letzteren seien auch bei dieser Gelegenheit bereit, die Verwaltung des Staatsschatzes wiültfam zu unterstützen. Der Minister schloß mit der Büte, die Kammer möge den Entwurf günstig aufnehmen, der er— heblich zur Lösung der schwierigen Eisenbahnfrage beitragen verde uͤnd zugleich weder der Finanzlage des Staates noch der Solidität des italienischen Clem ges in irgend einer Veise schaden werde. Nach kurzer Debatte nahm die Kammer den Gesetzentwurf in allen seinen Teilen an.
A sien.
„Daily Telegraph“ meldet aus Tokio, der russische Geschäftsträger in Peking habe sofortige Antwort auf seine Note, die Neutralität der Mongolei betreffend, verlangt, widrigenfalls die russischen Truppen durch dieses Gebiet vorrücken würden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Zweiten Beilage.
— Die heutige (189.) ng des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Präsident des Staatsministeriums,
Reichskanzler Graf von Bülow, der Justizminister Dr, Schön⸗ ste dt, der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, der Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski, der Minister für Handel und Gewerbe Möller, der Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde, der Kriegsminister von Einem und der Minister des Innern Dr. von Beth⸗ mann-Hollweg beiwohnten, eröffnete der Präsident von
Kröcher mit folgenden Worten:
In der Ueberzeugung, daß das ganje Haus das Verlangen hat, Seiner Majestãt dem Kaiser, Ihrer Maijestät der Kaiserin, dem Kron⸗ prinzen und der jukünftigen Frau Kronprinzessin (die Mitglieder haben sich von den Sitzen erhoben) ju der bevorstehenden Ver⸗ mählungsfeier seine Glsckwwünsche darzubringen, bitte ich um die Er⸗ mächtigung, zunächst durch eine Anfrage bei den zuständigen Hof⸗ äamtern festzustellen, wann und in welchem Umfange diese Glůckwünsche entgegengenommen werden. Das Haus ist damit einverstanden. werb? danach verfahren und. nach Empfang der Antwort von seiten
der Hofämter das Erforderliche veranlassen.
Auf ber Tagesordnung steht zunächst die einmalige Be⸗ ratung der allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt fur 1501 und der Rechnung von den Verwaltungseinnahmen und - ⸗-ausgaben der i fen Zentralgenossenschaftskasse für dasselbe Jahr.
Berichterstatter Abg. Jagen beant ragt namens der Rech⸗ nungskommission, die in der Nachweisung bei den einzelnen Ver⸗ waltungen angegebenen Gtatsüberschreitungen und außeretatsmãßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen und die Entlastung der König⸗ lichen Staatsregierung in being auf die allgemeine Rechnung über den Staatshaushaltöetat für 1901 und die Rechnung pon den Verwaltungs⸗ einnahmen und ausgaben der Preußischen Zentral genossenschaftskasse für 1901 auszusprechen. ;
Das Haus beschließt demgemäß.
Es folgt dann die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892 (über die Arbeiter verhältnisse).
In der Generaldiskussion ergreift zunächst das Wort der
Präsident des Staats ministeriums, Reichskaniler Graf von Bü ow, dessen Rede morgen im Wortlaut nachgetragen werden wird: Indem ich die dritte Lesung der Berggesetznovelle mit einigen Worten Tinleiten möchte, ist es nicht meine Absichi, nochmals auf alle Kontro⸗ versen einzugeben, die bei der ersten und jweiten Lesung eingehend be⸗ handelt worden sind. Man hat das Vorgehen der Königlichen Staats- regierung im allgemeinen, man hat insbesondere den Zeitpunkt getadelt, in welchem eine Reform der Berggesetzgebung für Preußen in Aussicht gestellt und sodann der Landesvertretung vorgeschlagen worden ist. Die praktische Arbeit dieses hohen Hauses in der 6 und im Plenum hat diese Vorwürfe und Bedenken mehr und mehr zurücktreten assen, und ich will nicht weiter auf dieselben zurückkommen. Aber das darf ich doch wohl sagen, daß man der Königlichen Staatsregierung nicht den Vorwurf machen kann, sie habe in der Sache selbst nicht Mäß gehalten, sie sei iu einseitig, ju excessiv end, in dem Bestreben, Gerechtigkeit ju üben und dem ozialen Frieden zu dienen. Gewiß handelt es sich in dieser schwierigen, in diefer wirtschaftlich und politisch gleich schwierigen Materie des Ausgleichs von Unternehmer- und Arbeiterinteressen, von Großkapital und Lohnarbeit im einzelnen um manche Zweckmãaßigkeits⸗· fragen, hinsichtlich deren man verschiedener Meinung sein und über bie? man slreiten. ann. Die Autoren. der Berggesetznovelle konnten sich nicht einbilden, und sie haben sich nicht eingebildet, daß ihre Vorschläge nicht verbesserungsfähig wären, Einige der von der Kommission und dem Hause vorgenommenen Abänderungen erscheinen als Verbefserungen, mit anderen lann man sich abfinden wenn auch hier die Königliche Staateregierung an und für sich der Regierung vorlage den Vorzug geben würde. In einem der wichtigften Punkte, bezüglich der Arbelterausschüsse, ist aber die Vorlage bei der jweiten Lesung ein Torso geblieben, während sie durch die . der Kommission fa einer Weife abgeändert worden ist, welche den ver ohnlichen, reformatorischen Zwegt. des des erg eu n in Frage tellt und mindestens in zwei Richtungen ar die Koͤnigliche Staatsregierung nicht annehmbar ist. Ich halte es für nũtzlich, ich balte es für nötig, in dieser Benehung leinen Zweifel zu lassen, und ich will in möiner Offenheit noch weiter gehen, Schon bei der ersten Lesung der Vorlage habe ich dem lebbafien Wunsch Ausdruck gegeben, diesen Gescetzentwurf auch mit der Unterstützung der konserbativen Partei zu standẽ zu bringen. Seitdem ich ju meinem berantwortungs vollen Amt in Preußen und im Reiche berufen worden bin, babe ich bei ver, schiedenen Gelegenheiten feinen Zweifel darüber gelassen, wi⸗ sehr ich ein Zufammenwirken mit der lonfervativen Partei wünsche. Der Grund für diese meine Haltung liegt nicht in einer mir bier und da vorgeworfenen . zur konservativen Partei, sondern er liegt fu fen äh bercinflummäng der Grundanschaumnig, welche jwischen uns bestebht in der Kardinalfrage der innern Politik, der Bekämpfung der verfassungswidrigen, revolutionären und staatsfeindlichen utopistischen
Bestrebungen der Sonialdemolratie. Umsomehr muß mir daran liegen, dleses bohe Haus davon zu überzeugen, daß das Vorgehen der König⸗ lichen Staatsregierung ein berechtigtes war, und daß eine der Erfüllung berechtigter Wuünsche dienende Verständigung im Interesse aller Welte imm Intereffe deß Landes erzielt, werden, muß. Sie wissen, daß die Königliche Staatsregierung alle einschlägigen bergrechtlichen gien soviel an ihr liegt, der preußischen Landes gesetzgehung erhal ken ehen möchte. Daju ist erforderlich, daß der preußische Landtag seine Unterstützüng bes der Lösung einer so wichtigen sozlalpolitischen Frage nicht versagt. Ich halte noch immer an der peffmeng fest, daß wir nicht umfönst an diefes hobe Haus Appelliert haben. In einem konservativen Blatte, dem „Reichsboten. habe ich unlängst gelesen: „Wenn das Sozialismus ist, was die Vorlage will, dann ist alles, waz zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Stände durch gien e geschieht, alfo auch die Schutzgesetze für Landwirt⸗ schaft, Induftrie und Handel, wie die Gewerbe, Lanpwirtschafts⸗ und Handwerkskammern, Sozialismus, Und weiter hieß es: „Kon— servati ist ez, auf der Grundlage der historischen Entwicklung den Zeitbedürfnissen gerecht zu werden und ohne Ansehen der Personen Dih' der Stände daß Wohl des Volks fördern zu helfen. Nun handelt es sich allerdings in dem am meisten umstrittenen Punkt, bern ten Bergarbeiterausschüssen, um die Frage: Wird durch diese Maßnahmen jenem gesunden Sozialiömus, ju dem auch Fürst Bis— smarck sich bekannte, oder wird dadurch der Sonialdemokratie gedient.? Pie gibeiterausschöffe sollen, außer der Mitwirkung an der Auf⸗ stellung der Arbeikzordnung, nur, das Recht besitzen auf Anhörung. uf Ueberwachung der Fördergefäße, der Einlegung von Neben und Ueberschichten, Anträge und Wün che der Belegschaften zur Kenntnis der Grubenbesitzer zu bringen und sich gutachtlich über dieselben zu äußern. Die Tätigkeit der ell era n sch iss⸗ soll also nicht eine he⸗ schließende, volliiehende, sondern lediglich eine vermittelnde, gutacht⸗ liche Fein! Parin verimag ich eine Gefahr nicht zu erblicken; im Gegenteil, alle Erfahrungen, die wir bisher in staatlichen Betrieben, nicht nur im Bergbau, sondern auch im Eisenbahnbetrieb, mit den Arbeiterauaschüssen gemacht haben, bestätigen, daß solche Aus⸗ schüsse nicht dem Kriege, nicht dem Kampfe, sondern, dem Frieden bienen. Daz ist auch gar nicht verwunderlich; denn die Möglichkeit, Wünsche der Arbeiter im kleinen Kollegium zur Sprache zu bringen und fie nit den Vertretern der Arbeitgeber zu erörtern, schafft auch die beste Gelegenheit, sich zu einigen bon falschen Forderungen Ab— stand zu nehmen und sich durch stichhaltige Gründe überzeugen ju laffen. Gerade bei dem letzten Streik hat sich der Mangel einer gesetzlichen Vertretung der Arbeiter fuͤhlbar gemacht. Hätte eine solche bestanden, so ware vielleicht der Streik nicht ausgebrochen, oder er wäre früher beendet worden. Der Herr Abg. von Heydebrand hat während der zweiten Lesung der Vorlage m? Namen der konserpativen Partei erklärt, er könne es von seinem Standpunkt nicht laͤnger mitanseben, daß sozialpolitische Einrichtungen, wenn sie geschaffen seien zum Zwecke der Versöhnung, jum Zwecke des Friedens, im Interesse der staats feindlichen So ial⸗ demokratie ausgebeutet würden. Ich verstehe diesen Standpunkt, und ich gebe Herrn von Heydebrand weiter zu, daß dir Sozial demo kratie es leider verstanden hat, die schon bestehenden sozial⸗ politischen Organisationen, so besonders die Krankenkassen, ium Schaden ihrer sozialen Bedeutung lediglich für Parteizwecke ausjubeuten. Zu verhindern, daß dies auch bei den Arbeiteraus⸗ schässen geschieht, ist die Königliche Staatsregierung durchaus bereit. Sie glaubt aber hierfür genügende Kautelen zu schaffen, wenn die Aufgabe des Arbeiterausschusses genau bestimmt, wenn inshesondere der Arb'iterausschuß auf die Erörterung, der Verhãäͤltnisse seines Berg⸗ werks beschränkt wird, auf die Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung des Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auf die Vorbringung von Wünschen, Anträgen und Beschwerden und die gutachtliche Acußerung darüber, und für den Fall der Ueber⸗ schreitung seiner Befugnis mit Auflösung bedroht wird. Außer⸗ dem noch die politische Betätigung iu, verbieten. er⸗ scheint unnötig und wegen des juristisch schwer saßbaren Begriffes der politischen Betätigung untunlich. Ebenso bestehen schwerwiegende
blick, wo ich den Saal betrat, zu meiner Kenntnis gekommen sind, wenn auch nicht der Form, so doch dem Inhalte nach die Wiedergabe deffen, was mit ibrer Vorlage die Königliche Staatsregierung bezweckte. Ich wende mich an alle diejenigen, die den sozialen rieden, die Verbesserung unserer inneren Verhältnisse, die Aufrechter altung des Vertrauens in unsere bestehenden Verhältnisse wollen und anstreben, mögen fie durch ihre Zustimmung zu diefen Anträgen in dieser so ernsten Frage die Hand zur Verstandigung bieten, und ich schließe mit dem Wunsche, mit der Hoffnung, daß die Mehrheit dieses hohen Hauses die Verantwortung ür ein Scheitern der Novelle nicht über⸗ nehmen werde.
(Schluß des Blattes.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Der Beirat für Arbeiterstatistik war vom 18. bis 20. Mai unter dem Vorfttz des Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. van der Borght zu seiner 11. Plenarsitzung, der 4. Sitzung im laufenden Jahre, zusammengetreten. Währen der beiden ersten Ver⸗ bandlungstage handelte es sich darum, die Beschwerden, die aus den beteiligten Kreisen gegen die durch Verordnung vom 9. Dejember 1902 für die Kleider ⸗ und Wäschekonfektion angeordnete Führung von Lohnblchern erhoben worden sind, durch Vernehmung von Auskunftt⸗ personen auf ihre Berechtigung zu prüfen und Vorschläge zur Ab⸗ ftellung etwa tatsächlich festgestellter Mißstände entgegenzunehmen, Als Auskunftspersonen wurden vernommen: 7 Unternehmer, 7 Zwischen—⸗ meister und 14 Arbeitnehmer.
Die Beratung des 3. Verhandlungstages galt einem Antrag der Reichstagzabgeordneten Hitze und Trimborn: den Herrn Reichskanzler (Reichtamt des Innern) zu erfuchen, den Beirat für Arbeiterstatistik mit Erhebungen über die Arbeiterverhältnisse: Arbeitszeit, Sonntags⸗ ruhe, Arbeitsordnung, Löhne, Strafen, Gefährdungen von Gesundheit und? Leben, bestehende Schutzhorschriften, Aufenthalts täume usw. in den Betrieben der elektrischen, Pferde⸗ und Dampfstraßenbahnen zu beauftragen Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Hiernach wurde über die geschäftliche Behandlung zukünftiger Vernehmungen von Auskunftspersonen beraten. Es wurde beschlossen, daß im allgemeinen das bisher beobachtete Verfahren beizubehalten sei, und daß nur in Einzelfällen, auf Grund eines besonderen Beirats⸗ beschluffes, die Vernehmungen dem für die betreffende Angelegenheit bestellten Ausschuß des Beirats übertragen werden können, unter voller Wahrung des Rechts der übrigen Mltglieder des Beirats zur Teil-
2
nahme an diesen Vernehmungen und zur Fragestellung.
Zur Arbeiterbewegung.
In Dortmund ist, wie die „‚Voss. Ztg.“ erfährt, die Krisis im Baugewerbe (vgl. Rr. 117 8. Bl.) derart zugespitzt, daß der Rheinisch⸗westfälische AÄrbeitgeberverband, wenn bis heute die von den Arbeitern verhängte Sperre über einzelne Bauplätze nicht aufgehoben wird, beabsichtigt, sämtliche organisterten Bauarbeiter im nieder. rheinisch westfaͤlischen Industriebezirk auszusperren. In Betracht kommen 40 000 Arbeiter. Von den Gewerkschaften wie von den Arbeitgebern wurden gestern bereits Versammlungen einberufen, in denen die kritische Lage besprochen werden sollte.
Bei der Firma Schulte in Velbert wurden, wie die Voss. Ztg.“ meldet, 289 Arbeiter entlassen. Die Zahl der dort ausgesperrten Metallarbeiter bettägt etwa 1500.
In Zittau und Umgegend sind, wie der ‚Köln. Ztg.“ ge⸗ meldet wird, seit Mittwoch saäͤmtliche Maurer im Ausstande. Sie fordern Lohnerhöhung.
In Freiburg:, B. sind nach demselben Blatte bei 21 größern . der Maßschneiderei die Gesellen in den Ausstand getreten.
Bedenken gegen das augdrückliche Verbot der politischen Betätigung der einzel nen Mitglieder außerhalb des Ausschusses, aus den schon pon dem Herrn. Justiminister dargelegten sachlichen Gründen. Und nun die geheime Wahl der Ausschüsse. Man hat diese Frage ju einer Prinzipienfrage gestempelt, und Herr von Heydebrand hat die Gründe dargelegt, welche ihn und seine politischen Freunde in dieser Bezlehung leiten. Ich verstehe vollkommen, daß man grund⸗ sätzlich ein Gegner des gebeimen Wahlrechts ist. Ein großer Geistz dr ber linken Seite des Hauses näher stand als der rechten, Stuart Mill, war einer der entschiedensten Gegner der geheimen Abstimmung, er bat ein interessantes Buch darüber geschrieben. . hat 1867 für die öffentliche Abstimmung plaidiert. Ein Dogma ist das geheime Wablrecht nicht, an Dogmen glaube ich in der Politik überhaupt nicht, wohl aber glaube ich, daß niemand seinen Grundsäßen etwas vergibt, wenn Ker än“ diesenl speziellen Falle der obligaiorischen Arbeiter⸗ ausschüsse der geheimen Wahl zustimmt, wo sie für die fakultativen Arbelterausschäffe seit langem besteht. Hier haben wir nicht über die Grundfätze fr die Einführung eines neuen politischen Wahlrechts zu verhandeln, sondern wir muͤssen uns an die Tatsache halten, daß bei den Arbeiterausschüssen im Bergbetrieb die geheime Wahl be⸗ stehendes Recht ist. Wenn nach meiner Ansicht wirklich die Wahr⸗ scheinlichkeit dafür spräche, daß Arbeiterausschüsse der Sonialdemokratie örderlich wären, so würd; ich niemals die Hand zu ihrer Einführung bieten. Nach meiner Ueberzeugung wird die Einrichtung vielfach nützlich, keinesfalls schädlich wirken Sie bedeutet an und für sich durchaus nicht eine Anerkennung des Massenprinzips, wie es die Sozialdemokratie vertritt, sondern ein natürliches Bindeglied im Ausgleich der großen Entfernung, welche sich mehr und mehr jwischen den Grubenbesitzern und Bekriebsleitern auf der einen Seite und der Masse der Belegschaften auf der anderen Seite volljogen hat. In Privatgesprächen und in Zeitungsartikeln ist mir die Besorgnis entgegengetreten, es könnten Eingriffe in die Wirtschaftsordnung auch für andere Gewerbe, sogar für die Landwirtschaft, erfolgen. „Principiis obsta“ ist ein gutes Wort, aber seine Kehrseite bildet die alte preußische Forderung: Jedem das Seine. Niemand kann ernstlich in Abrede stellen, daß die Arbeit in Steinkohlenberg. werken unvergleichbar eigentümlicher und s 3 Art ist, daß die unperfonliche Kapitalmacht sich nirgends so entfaltete, wie bel der Gewinnung und Verwertung dieses wichtigsten Uiprodults, und daß endlich die vorgeschlagenen Reformen augschließlich auf die Eigen ⸗ tamlichkeiten des Bergbaus und auf die in Kohlenbergwerken zutage getretenen Mißstände jugeschnitten sind. Seit Jahrzehnten ve g die Bergarbeiter nach größerem sesetzlichn Schutz. Diese Wünsche find während dez letzten Streils, in einer Wein, ausgesprochen worden, die zugleich Hoff nung auf die Regierung und Vertrauen in den Staat und? damst auch eine gewisse Abwehr sonaldemokratischer Fetzereien jum Ausdruck brachte. Diese Hoffnung, dieses Ver⸗ frauen ju täuschen, wäre nach melner Ansicht unpolitisch und unrecht. Es würde ein großer Triumph für die Sozial⸗ demokratie sein, wenn sie den Bergarbeitern mit Recht sagen könnte; Seht, was sind Hoff nungen, was sind Entwürfe! Die Regierung hat Euch nur leere Versprechungen gemacht, und die Sozialdemokratie be⸗ hält recht. Ich gebe zu, daß Hesetze nicht bloß nach Stimmungen gemacht werden können, sondern daß eine nüchterne, sachliche Prüfung notwendig ist, daß man jweckentsprechend durch sorgfältige Abwägung der . nn entscheiden hat. Das ändert aber nichts daran, daß in Preußen tatsaͤchlich seit Jahrhunderten die Fürsorge für die Schwachen und Armen als staatliche Pflicht bestanden hat. Unzweifelhaft ist auch dadurch, daß im Namen der Königlichen Staats ; reglerung vor Beendigung des Streiks bestimmte gesetzliche Maß⸗ nahmen den Bergarbeltern in Aussicht gestellt worden sind, die Autorität des Staats engagiert. Als leitender Minister kann ich und darf ich nicht Über die Grenzlinie hinausgehen, wo die Autorität der Königlichen ,, mea in einer Weise geschädigt würde, die in einem monarchlschen Staate nicht an— nehmbar ist. Ich finde in den mir vorliegenden Anträgen Friedberg, Hitze und Stengel, die erst vor wenigen Augenblicken, in dem Augen
In Lübeck drohen nach einem Telegramm der ‚Voss. Ztg. die Maurer und Zimmerer am Mittwoch mit dem 3 wenn bis dahin die von ihnen geforderte Lohnerhöhung von 57 auf 62 3 nicht bewilligt wird.
Zum Ausstand der Straßenreiniger in Stockholm (vgl. Nr. I23 d. Bl) wird dem . W. T. B. telegraphiert: Durch Be⸗ teiligung von Freiwilligen sind gestern morgen die Hauptstraßen der Wafastadt einigermaßen gereinigt worden. Eine starke Polizeiabteilung Dar kommandiert; die Srdnung blieb ungestört. Die Morgenblãätter veröffentlichten ein von 13 Delegierten verschiedener Hochschulen unter⸗ zeichnetes Schreiben, in dem gegen das Auftreten der Studenten im Arbeiterkonflikt protestiert wird. Ein sozialdemokratischer Studenten⸗ verein protestiert ebenfalls.
In Limoges sind, wie . W. T; B.“ meldet, 1100 Arbeiter einer Schuhwarenfabhrik, die sich mit den Arbeitern des in Paris bestehenden Hauptgeschäfts solidarisch erklärt haben, in den Ausstand getreten.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Belgien.
Durch eine im ‚Moniteur Belge? vom 20. d. M. veröffentlichte Verfügung des belgischen Landwirts aftsministeriums vom 17. d. M., werden zur Verhütung der Einschlexppung der Beulenpest in Belgien die Bestimmungen der Artikel 1 —4 der Königlichen Verordnung vom 5. April 1887 für Herkünfte aus Leith in Kraft gesetzt. Solche Herkünfte von See sollen an den Quarantänestationen ku der Schelde, in den Häfen von Ostende und Nieuport sowie in Selzaete nach den Vorschriften der Kapitel II, I und IX des der Venediger Internationalen Sunitätskonvention vom 19. März 1897 beigefügten Sanitätsreglements behandelt werden. Vergl. . R. Anz.“ vom 27. April 1897 Nr. 98.
Verdingungen im Auslande.
Oesterreich⸗Ungarn.
27. Juni 1905, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Inns⸗ bruck: Installation von Zentralbeizanlagen in den , kafernen der Station Salzburg. Näheres bei der K. K. aufũhrung für Hochbauten in Saljburg, Weiserstraße 20, und beim Reichs ⸗ anzeiger.
Bulgarien.
Kreisfinanzkommission in Sofia; Lieferung
12. Juni 1905. Wert 4065 Franken.
von Federstahl für die bulgarischen Staatsbahnen. Sicherheitsleistung 204 Franken.
Brasilien.
Der Stadtrat in Florianopolis (Desterro) ermächtigte durch Gesetz den Munizipalintendenten von Florianopolis, eine öffentliche Konkurrenz für elektrische Beleuchtung des Stadtbezirks auszuschreiben. Die Submifsionsgbedingungen sind noch nicht bekannt.
Intendantur der brasilianischen Zentraleisenbahn (Intendencia da Estrada de Ferro Gentral do Braail) in Rio de Janeiro:
2. Juni 1905, 12 Uhr. Lieferung von 120 000 1 Oel zur Her⸗ stellung von Pintch Gas während des 2. Semesters d. J. Offerten nd, von den entsprechenden Muftern (200 1 Oel) begleitet, in
f. St. frei Bord zu machen und Verschiffungs papiere auf den tamen der Babn auszustellen; rf n Kaigelder u laufen für Rechnung des Kontrahenten. Sicherheitsleistung 100090 il reis.
3. Juni 1905, 12 Uhr. Lieferung von 15 500 Rollen Metall- draht zur Versiegelung der Wagen mittels Plomben. Offerten müssen Lieferungsfrist sowie Preis in Pf. St. für die auf die Intendantur
elleferte Gesamtmenge angeben. Gewicht jeder Rolle 4309. Sicher⸗ eln lung! 500 Milreis.