ü Außerdem wurden — Drelhet Durchschnitts⸗ g., am Markttage 9 ufs⸗ Tr . Een 33 ö ö ö vr ch nach a len icher 2 enge Du 1 Juni Marktort Geiahlter Preis für 1 Doppel jentner wert 1 . . . n . ö niedrigster höchfter niedrigster höchster niedrigster höchster Doppel entner ö Preis unbelannt Tag J. E * * * * * Ger fte. 543 1322 1398 27. 5. 163,19 13,35 18,30 15, 6 1253 16 183 23. . ö „ 33 nnd, ö. ö. 10 116 is do ö. . ö. . . . 17 10 1310 133 13 13,60 13,60 9 . ; . ⸗ . * . . 15. ; . ö. 2 14900 1417 31.85 Brandenburg a. S.. . 4 66. ien 1400 14,00 13 18 . ; — ; ö ; . ö . J 36 33 h 57 1426 lä 27.6 targard t. Domm. . . 400 14, z h ö — =. . . — 6 1 eee, 3 zie nis 1619 215. *. Kösl in . * 1 . * i 3 13,20 13,20 . — . . . 00 36.5 ' Lauenburg i. Pomm. — . 2 ä, F 1150 . . 5 . 46 ö . 13 . ' ö i n , ss, gh ; — . am lau. 3 . * ; 0 11, 80 — , ; ) R * = Trehrt, Ct Sal.. . 1 1633 1330 11386 1450 1s : . w ; 1316 13336 ig 6 13. 560 14 66 14. ᷣ w ö, ne, , s, , s . V J r. iß ir ies nn,, iz 160 ub to 27. 6. WJ 350 16560 16 po 1650 1756 17 66 . ⸗ . 8 Eilenburg . 163 15,590 1665 i6 0 16,50 . . w 1480 1456 15 56 15655 i636 16659 . e . . ' Kiel 1350565 14.56 14,60 1600 1609 18490 . . . l z Soslar 166060 1656 1766 1700 18500. 18,00 . ; — . w 13 855. 19. 06 15 56 13555 1066. 1400 . = . 13550 14.59 6 3 6 5 ; ; . - ö Meißen 35 75 16,70 1700 1700 17,60 5 255. w , n, , , , ö V 3 — öh neee, . . ü! 16 3 s .d. d ö 1656 156065 199 1799 . c . = f — , 6a. . 56 99 1435 14.50 . 1 ö . ö. . 2 6. 6 13 76 1140 15.26 16,600 X. 6. ioo ; r urs 16,10 16,10 — ö. 1700 17.00 . . ; ö Safer. 1267 ] 27. 9. 1 1290 1290 13465 1191 15 963 1265 1 12, z. 3 ö. l 86 ö 3. , 16 140 14.60 1g o 2. 6. = nsterbur P 1320 is 45 13. ; . ⸗ . ö, n . . . ) ; . / r grade; ö w . 16 166 165683 i666] 36. . otsdam.. 3 15,00 15.50 . ü . . ' . 1450 1450 15.99 . — — r ö ; . ö O. 144659 14690 1490 1490 15,20 15.20 ö. 73 1450 1630 275. ö Frankfurt a. T. 14660 1400 . — 15,00 16,00 535 135759 13.71 31. 5. ö J Inklamnmnn aa 8 13,59 13569 13.80 14,00 39 . . 6 31. 3 Stargard i. Pomm. . . . 12 86 1230 * . 3 . . 1 = k 13,60 1400 ig 490 14539 1460 3 ; . . . is bo sts iss gg . . J QNelberg. , 2 . 2 9 13. 1 ; ) 9. — 12900 1130 ö 7 3 123 1464 1358] 31. 5. ( VJ udo ub e, , neee, ne 3 3 13 Ho is 31. . 10 ö. Stolp i. 0 Jö da 1 66 z 2 / . . ? 39. 2 , i, , , , z 6 2 w is . 38 10 iz zs iiß 112 14g d 1 . — d . ä 6 is 1 11. so 6 1440 16410 27. z. . TAhlau. 55 1429 144 5 ; 35. — Brieg 1 ö i 8 1s am,, iso a ö Sagan . n K K ⸗ . . 2 w 1870 1570 1400 1499 14,10 1140 100 1400 14,0 1 2 le, n, s, its is in — . . d / / . . . . Voß schiz. w ö 6 163 20 277 120 1540 27.8 6 . J ; 16410 1540 186566 ̃ ; ö = 10 15,265 15.25 . ; ö ; ; w ö . 1476 15.56 in, hs i 8 . — . . 3 ilenburg 15650 1550 16 65 1b. 9 16,9 6 = . j k , , , i, , ig — ö ö. P H . 3 ö — 5 3: 27. 6. . , , . 4 ; ũneburg . VJ 1 — 11536 15 35 166 2665 16, 36 16 55 24.65. Paderborn. . 9 23 16385 1835 ig pg . . . Fulda . 468 16. n is s 0 Slo 1620 is a 27 = 3 JJ ᷓ in sd. 1460 180 2 63 16365 30 440 1455, 1 3 4 J ; 17388 1518 19826 1865 290 0 204 ö 13 . sas3 zz.. . . Straubing.. 635 1335 165 56 16566 is c5 1 24 1 ; ; Regensburg e . 14606 Ig. 1d 136 15690 — : — = ᷣ J ue nid, : — en, rg 6 ö e ,, 14 1697 22.5. . lauen i. V. 2 en . ö. 1465 1200 160 19 4 43 . . 1g, eng , n e, . 18 1, ig s3 . . 3 8 ,, . * k ĩ Rottweil 1 . 16,565 1100 2 . 9 160 16.15 37. B. i414 ö ß 3 143. lä ins z. , 3 . 66 7 386 1! 2135 Id g 1633 3. . gau phe n 14590 1800 153.40 10, 65 1570 1s oo 14 3 1 . ; Ravens burg 15.95 15 66 1526 1669 1550 ih, oh 127 19 . 6. . 26 2 1426 1426 336 1828 1430 D Zr. 6. v6 3 Waren 1490 1490 1620 16,20 6. . ; ö ; . . ; 4 10 1 35 — . 1 71 20 zi 1c, ] ists 2. 8. ð w 1633 iss 1819 164 ies I, w ö. Arnstadt . ö 1 . . vn. Here ert e. und der Veckaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabg Die verkaufte Menge wir 2 .
Bemerkungen.
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
daß der betreffende P
reis nicht vorgekommen is
t ein Punkt (.) in den letzten sechs
Spalten, daß entfprechender Bericht fehlt.
Preußischer Landtag.
ihren Bericht
1. Juli zum
erstatten 14 . das Plenum arbeiten, das mi 1 Abschluß em, . ä t dem Hause davon Mitteilung, . Ma 8 der 2h Charlottenburg das Prãäsentationsrecht Herrenhause verliehen hat. . . 2 wird in die Tagesordnung eingetreten. Ueber die allgem eine Rechnun haushalt für 1901 berichtet namens der Et kommission Graf von Keyserling. Das Nebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause,
Herrenhaus. 43. Sitzung vom 3. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Von diesem Tage
an t seinen Arbeiten bis zum
Ferner macht, der daß Seine Majestät
g über den Staats⸗ ats⸗ und Finanz⸗ aus beschließt in die Etatsüber⸗
ist
Referent
Darauf solgt Antrag des Freiherrn von M „die Regierung zu ersu
ftosteuer
3 D n nr haufen eröffne Wär bsch⸗
Der Präsident Fürst zu Inn- und Knyphaugen. del n e n wum
die 2 * ie. Mitteilung, daß die für die Vor⸗ machen. daß die Erb beratung der Berggesetznjlo vellen eingesetzte Kommission vorbehalten bleibt. vom 19 bis 22. d. M. tagen und bis zum 27. Juni
und ihren Einfl
Der Antrag ist von 75 Mitgli ndung beigegeben. 3 bows ki bestellt; sein Antrag an Antrag von Manteuffel die Zu⸗
es ist ihm eine kurze Begrü Herr Dr. von Dziem das Haus geht dahin, dem stimmung zu erteilen. Vom en U olgender Zusatz : . * nicht ausf fälle zwischen Aszendenten un gatten wie bisher von einer E err Dr. von Dzie einer Reichserbschaftssteuer hat le
chen,
reitungen und außeretatsmäßigen Ausgahe. . und die Entlastung der Regierung auszu die einmalige Schlußberatung über den anteuf fel, gegen die Einführung einer
n nachträglich zu sprechen.
grundsätzlich Stellung
gliedern unterschrieben, und Zum Referenten
do zu Stolberg-Wernigerode ist * 2 sein, dahin zu wirken, daß Erbschasts · d Deßzendenten sowie zwischen Ehe⸗ rbschaftssteuer befreit bleiben“. mbowski: Der Plan der Einführung bhafte Grörterungen hervorgerufen.
zu uß im Bundesrat dahin geltend zu schaftssteuer der Gesetzgebung der Einzelstaaten
ie Bedenken gegen eine Reichserbschaftssteuer beziehen sich auf die 2 der 367 der Steuer auf die Erben, auf die Wirkungen auf die Familie und auf die Konsequenzen für die Einzelstaaten. Ich empfehle Ihnen die Annahme des Antrags Manteuffel. Die Sätze einer Reichserbschaftssteuer müßten diejenigen in den inzel⸗ ssaaken überragen, wenn die Eibschaftssteuer den Einzelstaaten in dem bisherigen Umfange erhalten bleiben soll, denn sonst wäre das Ergebnis der Reichssteuer wertlos. Manche Einze . haben erheblich höhere Steuersätze als Preußen, z. B. Elsaß Lothringen für Erbfälle zwischen Defzedenten und Äsöedenten, 106J zwischen Ehe⸗ gatten Jo /o und zwischen Geschwistern 69 o/o. Die Reichserbschaftssteuer müßte auch die Erbfälle zwischen Desjendenten und Aszendenten und muh, Ehegatten einbeziehen, und sie würde ferner auch ö. Mittelstand erfassen müssen, weil die großen ermögen allein durch ihre Seltenheit ein nennenswertes Ergebnis kaum erzielen würden. Dlefe Gründe würden auch gegen den Zusatz antrag des Grafen Stolberg sprechen. Ferner trifft die Wirkung elner er⸗ höhten Erbschaftssteuer immer die materielle Basis jeder Familie. Wenn z. B. fünf Geschwister sich in kurien Zeltrãumen finandet gegenfeltig beerben, fo kann man sich ausrechnen, was hei 6g für den letzten Erben übrig bleiben wird. Eine hohe Erbscha 9 * widerspricht direkt der Auffassung des deutschen Volkes vom Erb⸗
recht. In der Rechtsliteratur gibt es Urteile, daß eine tief ein=
harren, der bei Gelegenheit der Erörterung der Reichseinkommen—
steuer sich dagegen 2 hat, daß man die Einzelstaaten nötigen wolle,
neldende Erbschaftssteuer eine Durchgangsstufe zur Beseitigung des ere überhaupt sei, und daß sie das Erbrecht der Nebenlinien
beseitigen und das der absteigenden Linie mindestens ver⸗ mindern könne. Das Verdienst der preußischen Gesetzgebung ist es, daß sie bei der Erbschaftssteuer gegenüber der
6 zurückhaltend ist und deren
müßte Rücksich
als jetzt übli
Staaten, wel Erbschaftssteuer vertragen, als z. B.
könne. chließlich der Einzelstaaten beeinflussen. Der Finanzminister hat Entschädigung gegeben werden müsse. große e Tlerk eiten, daß
mäßig sei,
viel dazu beitragen müßten. Reichserbschaftssteuer so durchgreifend, daß alle fallen können? Ich verneine das, weil der Ertra seits aber der Finanzbedarf des Reichs vie
diese
zu groß dürfte nur ein unbedeutendes Erträgnis ergeben. Invdaliditätsversicherung rapid gestiegen.
führung dieser Versicherung auf eine im Bahn In den letzten beiden
Im Reich ist eine großzügige die Einzelstaaten die direkte dürfen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Frage einer Reform der Reichsfinanzen hat bisher weder der Beschlußfassung des preußischen Staatsministeriums noch der des Bundesrats unterlegen, und es steht daher völlig dahin, welche Steuerprojekte in den Reformplan Aufnahme finden werden. In diesem Stadium muß ich es mir daher versagen, meine persönliche
Stellung zur Sache darzulegen; nur das Eine möchte ich aussprechen,
daß, wenn in der Begründung ju dem Antrage des Freiherrn von
Manteuffel und den Ausführungen des Herrn Referenten die Rück.
sicht auf die Erhaltung der Familie, insbesondere auf die Kinder und Ehegatten in den Vordergrund geschoben ist, ich die Bedeutung dieser
Frage voll würdige und wie bisher so auch in Zukunft bemüht sein
werde, dieser Rücksicht nach Möglichkeit Geltung zu verschaffen. Lebhaftes Bravo.)
Graf Jorck von Warten burg: Diese Erklärung des Herrn Ministers ist mir eine große Freude gewesen. Denn ich habe daraus vernommen, daß das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist und daß der Finanzminister und, wie wir hoffen, die vreußische Staatsregierung dem alten Grundsatz der Kontinuität des Famllien⸗ vermögens Nachdruck verschaffen werden. Meine Ausführungen werden zum Teil mit anderen Worten dasselbe besagen wie die des Herrn Referenten, aber zutreffende Argumente können durchaus wiederholt werden. Einer der größten Sachkenner dieser Materie, Herr von Miquel, hat 1893 im Reichstag ausgeführt: „Ich habe versucht, in Preußen sozusagen ein kleines d,. einer Erbschaftssteuer einzuführen, wesentlich zur Kontrolle der richtigen Veranlagung der Einkommensteuer. Ich wollte nur Foso von den Deszendenten, Aszendenten und bei Ehegatten nehmen, und was geschah? Ein fast einstimmiger Widerstand trat dieser Vorlage ent— gegen, sodaß ich mich bald überzeugte, daß damit nicht durchzukommen sei. Und weiter sagte Herr von Mig)uel: Wenn diese Steuer hoch ist, ist sie nach deutschen Verhaäͤltnissen eine der drückendsten, die ich kenne. In mindestens 80 o oder g0 vo wird die Lage der Kinder schlechter, wenn sie die Eltern verlieren. Er führte das besonders an den deutschen Mittelklassen aus. Wenn man nur die hohen Erbschaften besteuert, kommt wenig dabei heraus, selbst wenn man bei Deszendenten und Aszendenten 2. erheben wollte. Nach 1893 hat der Führer der jetzt aus— schlaggebenden Partei im Reichstage geg, er glaube nicht, daß im Reichstag für eine solche Steuer eine Majoritaͤt zu haben sei. Ich glaube nicht zuviel zu sagen, daß die Erbschaftssteuer mindestens da, wo sie in der direkten Linie die Anfälle ergreift, als eine undeutsche und im Widerspruch mit dem Geist des deutschen Erhrechts befindlich zu bezeichnen ist. Wer wird der Leidtragende sein? Die steuerlich leicht zu erfassenden Vermögen, die in Industrie, die in Landwirtschaft angelegt sind, besonders der Grundbesitz. Ich sehe mich zu dem etwas physiokratischen Ausdruck genötigt: die eigentlich produktiven Klassen. Eine Schenkungs⸗ stzuer, die von der Reichserbschaftssteuer nicht zu trennen wäre, wird sehr schwer von einem geschickt verfahrenden Kapitalisten zu erheben sein. Die Reichserbschaftssteuer wird auch mit dem Mittel der Degression in den unteren und dem der Progression in den oberen Klassen arbeiten . , Da kann man sich ein Bild machen, wie die ökonomische Wirkung sein würde, namentlich wenn man diejenigen Fälle beachtet, wo sich beklagenswerte Schicksalsschläge in einer Familie wiederholen. Das Hauptargument ist für mich, daß das fundierte Vermögen schon ausreichend steuerlich belastet
Wenn die Königliche Staatsregierung wirklich entscheidenden Wert auf eine Rreichserbschaftssteuer legen würde, würde sie meiner Ansicht nach nur dann konsequent handeln, wenn sie einen Gesetzantrag dahin vorlegte, daß die Vermögenssteuer beseitigt werde, und ich weiß nicht, ob dieser Gesetzentwurf nicht er— heblichen Schwierigkeiten im preußischen Landtage begegnen würde. Wenn auf fremde Staaten hingewiesen ist, so haben doch alle, England eingeschlossen, keine ermögenssteuer und keine Ein⸗ kommensteuer in unserem Sinne. Mit dem Schibboleth der direkten oder indirekten Steuern, mit der Belastung der oberen oder unteren Klassen kommt man nicht durch. Auf die einzelne Steuer kommt es an. Ich will darum auch nicht auf die Doktorfrage näher eingehen, wie die Reichserbschaftssteuer wirkt. Jedenfalls wirkt sie wie eine direkte Steuer, da sie die einzelnen Personen und einzelnen Vermögen erfaßt. Wenn auch eine Reichserbschaftssteuer, wie ich anerkenne, mit dem Geiste der Reichsvaerfassung keineswegs im Widerspruch steht, so
widerspricht sie doch den Intentionen der Reichsgründer. Fürst Bismarck ist nicht müde geworden, zu betonen, Tabak und Bier seien. die künftigen Steuerobjekte. Wenn er auch selbst einmal, im Jahre 1877, wie ich wohl weiß, eine
Reichsstempelabgabe für Erbschaft angeregt hat, so sah er doch nur die mäßige preußische Erbschaftesteuer vor und hat nicht dagegen gesprochen, als im Bundesrat sich die preußischen Stimmen selbst dagegen erklärten. Ich glaube, wir werden zweckmäßig auf dem Standpunkt des bayerischen Finanzministers von Riedel ver⸗
Gefährdung ausschließt. uch eine, Reichserbschaftssteuer müßte solche Härten vermeiden. Sie t nehmen auf die Leistungsfähigkeit der Erben, ferner nach Analogie des 5 19 des preußischen Einkommensteuergesetzes auf die Unterhaltspflicht gegen Angehörige, auf die Kinderzahl, hohe Verschuldung, Krankheitsfälle und dergleichen, ferner auch darauf, ob es sich um ein ertragreiches oder ein ertragloses Vermögen handelt. Endlich müßte ein anderes Verfahren bei der Einschätzung erfolgen, ist. Die Erbschaftssteuer steht überhaupt in organischem Zusammenhang mit der Vermögens und Einkommensbesteuerung. Die e keine Vermögenssteuer haben, können eine ganz andere
r reußen, das bereits die Ergänzungs⸗ steuer für das fundierte Einkommen hat. Herr von Manteuffel hat daher mit Recht neulich darauf hingewiesen, daß durch eine Reichserbschafts. steuer weitere Schritte für das direkte Skeuersystem der Einzelstaaten erforderlich werden würden. Zweifellos müßte eine Schenkungssteuer die Folge sein, damit die Erbschaftssteuer nicht umgangen werden würde eine Reichserbschaftssteuer die un
im = geordnetenhause schon erklärt, daß mindestens den Einzelstaaten eine Daraus ergeben sich aber so eine Reichserbschaftesteuer kaum als durchführbar n. Es entspricht den Grundsätzen der Billigkeit, daß die Belastung in allen deutschen Staaten möglichst gleich⸗ aber diejenigen Staaten, die schon hohe Sätze der Erb⸗ schaftssteuer haben, würden zu Gunsten des Reichs nichts beitragen, während die anderen, wie Preußen, mit ihren niedrigen Sätzen sehr Ist überhaupt der Nutzen einer Bedenken gering, . ist. Eine Reichserbschaftssteuer unter Entschädigung der Einzelstaaten ; Aber im Reich ver⸗
mehren sich die Ausgaben außerordentlich. Sie sind z. B. für die Man rechnete bei Ein— 1 von 90 000 Invaliden h i ahren sind aber 152 000 bezw. 142 000 Anträge auf Gewährung einer Invalidenrente gestellt worden. U,, . nötig, während anderseits esteuerung nicht aus der Hand geben
will man die Erbschaftssteuer denn überhaupt durchführen? Entweder man macht die Sache in Bausch und B gerechtigkeiten, oder man dringt füßkalisch in die Verhältnisse hinein, und dann entsteht eine große Belästigung. habe ich meinen Zusatzantrag gestellt.
auferlegt hat. anzunehmen, darüber zur Tageßordnung überzugehen mit Rücksicht auf die Erklärung, gegeben hat.
Teil meiner Freunde, kann für diesen Antrag nicht stimmen, weil es sich hier um eine Sache handelt, die zunächst das Reich angeht. Daß das Reich eine Erbschaftssteuer einführen kann, hat auch Vorck nicht bestritten. Das Reich und mit ihm die Einzelstaaten leiden heute erheblich darunter, daß seine Finanzen nicht auf eine sichere Grundlage gestellt sind, weil es genöngt ist, bei den Einzelstaaten zu Gaste zu gehen und sich nötige Geld geben zu lassen. Wenn die Reichsfinanzen nicht gefestigt sind, so ist auch der Reichsgewalt, also dem Bundesrat und dem Kaiser, eine der notwendigsten Stützen entzogen, um wirklich kraftvoll
darauf
gedrungenen Schema zu modeln. Ich möchte ö.
eine Partei, die noch 1887 durch Wind
zustimmte. Ich schließe damit, daß, so zu stellen ist, es jetzt doch Partikularismus.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: : Meine Herren!
die die Interessen der Bundesregierung geschädigt hätte.
Reichs. Das war der große Gedanke des Ministers von Miquel,
reinliche Scheidung zwischen den Finanzen des Reichs und der Bundes—⸗ staaten herbeizuführen. Denn daß der Reichsgedanke nicht gewinnen kann, wenn alljährlich mit ungemessenen Forderungen an die Einzelstaten herangetreten wird, denen namentlich die kleineren Staaten zu unter- liegen drohen, liegt auf der Hand. Also nicht bloß ein Spezial interesse der Bundesstaaten, sondern ein eminentes Interesse des ganzen Reichs spricht dafür, dem Zustande ein Ende zu machen. Leider ist bei den Zuständen im Reichstage gar nicht daran zu denken, daß die Miquelsche Reform in naher Zeit zur Ausführung kommt. Da spielen Machtfragen mit hinein, die an sich mit der Sache nichts zu tun haben. Drum ist es freudig zu begrüßen, daß infolge der verdienst⸗ lichen Tätigkeit des Herrn Staatssekretärs von Stengel wenigstens die kleine Reform vorgenommen ist, die allerdings klein ist, aber doch das überflüssige Hin⸗ und Herschieben von Matrikular— beiträgen etwas einschränkt. Die Bundesstaaten hatten bisher ihre Matrikularbeiträge allmonatlich vorauszujahlen, während die Ueberweisungen vom Reich erst postnumerando quartaliter erfolgten. Ferner enthält die les Stengel noch einige für die Gestaltung des Reichshaushaltsetats vorzugsweise wichtige Bestimmungen. Ich möchte das hervorheben, um nicht den Glauben aufkommen zu lassen, als ob die les Stengel für die Interessen der Einzelstaaten irgendwie schädigend gewesen wäre; ich glaube vielmehr, daß die lex Stengel sowohl im Interesse des Reichs wie der Bundesstaaten nur nützlich gewesen ist und sein wird.
Graf Jorck von Wartenburg: Mit der Tendenz der lex Stengel bin ich durchaus einverstanden. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode: Wir können dem Freiherrn von Manteuffel nur dankbar sein, daß er uns mit seinem Antrag Gelegenheit gegeben hat, diese so sehr wichtige Frage hier zu erörtern. Wenn ich ihn nicht mit unterschrieben habe, so liegt dies nur daran, daß ich leider nicht anwesend war. Leider haben wir die Entscheidung nicht in der Hand; selbst wenn das Abgeordnetenhaus unserem Antrag bei- treten sollte, so würde damit noch immer nicht die Entscheidung her beigeführt sein. Ich habe nun einen Zusatzantrag gestellt fur den el. daß entgegen unseren Wünschen doch eine Reichserbschaftssteuer ommt. Für diesen Fall habe ich zwei Wünsche, zunächst den, daß diese Erbschaftssteuer möglichst gerecht und möglichst gleichmäßig er= boben wird. Das scheint selbstverständlich zu sein, ist aber in der Ausführung ganz außerordentlich schwer. Es ist noch gar nicht lange her, daß bei uns in Preußen die Einkommensteuer sehr ungleichmäßig in den einzelnen Provinzen erhoben wurde. Heutzutage wird sowohtl die Cinkommensteuer, wie auch die Vermögens oder Ergänzungssteuer in Preußen so gleichmäßig erhoben, wie das überhaupt möglich ist. Daß haben wir hauptsächlich dem Umstand zu verdanken, daß wir im Oberverwaltungsgericht eine gemeinsame Rekursinstanz haben. Darum bitte ich den Finanzminister, dahin zu wirken, daß unter allen Umständen eine Zentralrekursinstanz für die Erbschaftssteuer geschaffen wird. Ich kann darüber natürlich keine Vorschläge machen, vielleicht wählt man einen Ausschuß des Bundesrats oder dergleichen. Not⸗ wendig ist diese Instanz auf jeden Fall, denn es wird in jedem ein⸗ zelnen Staat verschieden eingeschätzt, in Preußen hoch, in anderen Staaten niedrig. Vor einigen Jahren kam in der Budgetkommission des Reichstags ein Fall jur Sprache. Es war zweifelhaft, ob ein Mann die Erbschaftssteuer in Preußen oder in einem anderen deutschen Staat bezahlen sollte. Er entschied sich schließlich dafür, lieber in dem anderen Staat 200 zu zahlen, weil er dort bei 269 noch besser wegkam als in Preußen bei 160. Ohne Rekursinstanz würden wir in Preußen benachteiligt werden, um so mehr, als wir in Preußen finanziell so sehr benachteiligt werden durch die Gestaltung der Branntweinsteuer. Man hat auch die Besorgnis, daß die beabsichtigte Eisenbahnbetriebsmittelgesellschaft, die ja in politischer, nationaler und wirtschaftlicher Beziehung ein wesentlicher en n sein würde, sich schließlich so gestalten würde, daß Preußen doch die Zeche zu bezahlen hat, daß die anderen Staaten sich mit uns in die Üeberschüsse teilen, die wir jetzt allein haben. In der Erbschafts⸗ steuerfrage ist wieder der Grundbesitz benachteiligt. Das mobile Kapital kann sich eventuell der Sache entziehen, der Grund und Boden, der offen daliegt, nicht. Wie wird sich die Sache künftig praktisch gestalten? Nehmen Sie einen Bauerngutsbesitzer. Der Mann ist in i. Lage, er hat nur wenig Schulden. Er hat 5 bis S6 Kinder. Nun stirbt er, und das Erbe muß geteilt werden. Natürlich werden die nötigen Hypotheken aufgenommen. In welcher Lage befindet sich der Erbe, der das Bauerngut weiter bewirtschaftet? Er hat kein bares Geld, also muß die Steuer gestundet werden, sie muß hvpothekarisch eingetragen werden neben den anderen Schulden auf das Gut,. Der Mann ist in der denkbar schwierigsten Lage. Der Staat sollte eigentlich solch einem Manne eine Prämie geben, jeden⸗ falls kann man einen solchen Moment nicht benutzen, um ihm eine Summe Geldes zu entreißen. Aehnlich liegt die Sache auch bei Ehegatten. Auch in dem Falle der Schenkungssteuer befindet
sich der. Kapitalist in einer weit bequemeren Lage als der Grundbesitzer. Der Kapitalist kann seinen fünf Kindern, um der Erbschaftssteuer zu entgehen, bereits lange vor seinem Tode
je 100 009 M schenken, und zwar kann er dies ratenweise tun zu 20 - 30 000 S Solche Fälle sind sehr schwer zu fassen. Beim Bauerngutsbesitzer dagegen liegt die Sache wesentlich anders. Wie
ogen, dann entstehen Un—
Um dies zu vermeiden,
Oberbürgermeister Struck maäann⸗ Hildesheim: Ich möchte den Herren dieselbe Zurückhaltung empfehlen, die der Finanzminister set Es wäre richtiger, anstatt den Antrag von Manteuffel
die der Finaniminister
über die Ich meineiseits, und ich
Sache ab⸗ glaube auch
ein großer
raf
von ihnen in den Matrikularbeiträgen das
hre Steuerverfassung nach einem ihnen von außen auf—
die Herrschaft zu führen. Sie beklagen es ja selbst, daß im Reichstage
hinweisen, daß orst sich gegen eine Reichserbschaftssteuer erklärte, daß eine Partei, die noch 1894 die Matrikularbeiträge für den Grund und Eckstein des Reichsfinanz⸗ wesens erklärte, jetzt so unitarisch sein konnte, daß sie der lex Stengel
hoch auch der Reichsgedanke Zeit ist für einen gesunden preußischen
Aus den Worten des Herrn Vorredners könnte hervorgehen, als ob die lex Stengel eine Maßregel gewesen wäre,
Meine Herren, die gedachte Regelung enthält zwar nicht, wie wir vom Standpunkt der Bundesstaaten wünschen müssen, eine grund⸗ sätzliche Scheidung zwischen den Finanzen der Bundesstaaten und des
meines Erachtens der größte und gesündeste, den er gehabt hat, eine
bahn würde haben, die Provinz und Staat belastet hätten, und nachher würde die Förderbahn weggerissen worden sein. Deshalb hat man es für nützlich gefunden, die Bahn zu projektieren und zunächst als Förderbahn aus— zunützen. Nebenbahn ausgebaut. Aus diesem Grunde hat die Königliche Staats regierung sich für verpflichtet gehalten, einen Beitrag zu den Grund⸗ erwerbskosten zu leisten; auch die Provinz hat einen Beitrag geleistet, um die Bahn zustande zu bringen.
so schwankende Zustände sind, und wir beklagen es mit Ihnen. Das hat teilweise darin seinen Grund, daß wir eine ungewiffs Finanzlage und eine recht schwankende Mehrheit haben. Der Reichsgedanke und die Reichszentralgewalt kann durch nichts mehr gestärkt werden, als wenn die uns seit Jahren beschäftigende Frage der festen Gründung der Reichsfinanzen einem gedeihlichen Ende entgegengeführt wird. Und wenn wir jetzt zu unserer Freude sehen, wie im Bundesrat Pläne ernstlicher Art zu diesem Zwecke ausgearbeitet werden, so sollte au das preußische Herrenhaus auf der Seite derjenigen stehen, die si bemühen, diese schwierige Aufgabe endlich zu lösen zum Wohl des Reiches und auch der Partikularstaaten. Preußen hat gottlob weniger zu leiden, aber die Finanzlage der Einzelstaaten ist doch im höchsten Grade bedenklich. Es ist nicht die Aufgabe des Herren. hauses, von vornherein dem Reich in den Arm zu fallen, sondern vielmehr dem verdienten Leiter des Reichsschatzamtes zu helfen. Es wird sich nicht bloß um eine, sondern um eine ganze, ganze Reihe von Steuern handeln, die insgesamt und im Zufammenhang zur Gesundung der Reichs finanzen führen sollen. Wer kann da Üͤber—= sehen, welches Glied in dieser Kette das wichtigste ist? Es kann sich um eine höhere Bier⸗, um eine Weinsteuer handeln. Da wollen Sie nun von vornherein, ehe Sie etwas Positives wissen, einen Riegel vorschieben, aus „gesundem Partikularismus??“ Derselbe gesunde Partlkularismus würde doch, wenn eine Biersteuer in Frage käme, in Bayern sein Haupt erheben, oder in den weinbauenden Gegenden, wenn es sich um eine Weinsteuer handelte. Irgend welche Landes teile oder ganze Bundesstaaten haben sicherlich von irgend einer Form der Steuer mehr zu leiden als andere. Da kann man doch die einzelnen Regierungen nicht gegen irgend eine bestimmte Form der Steuer festmachen wollen. Nachdem endlich einmal eine Reschsfinanz⸗= reform glücklich eingeleitet ist, ist es doch höchst bedenklich, diesen Partikularismus vorzuschieben und damit der Reichsregierun in den Arm zu fallen, die preußische Regierung, die do im Bundesrate den größten Einfluß hat, gewissermaßen von vornherein lahm zu legen. Auf die Einzelheiten der von Ihnen als Phantasiegebilde hier hingestellten Reichserbschaftssteuer einzugehen, vermeide ich; keiner von Ihnen kennt sie, und jeder von Ihnen hat ein Zerrbild aus ihr gemacht. Ist denn unser Finanzminister so un. vernuͤnftig, daß Sie von ihm ohne weiteres annehmen, er würde auf eine Erhschaftssteuer hereinfallen, die all dieses Unbeil im Gefolge hat? Was steht im Wege, die preußische Erbschaftssteuer im Reiche einzuführen? Aber ich will mir hier den Kopf des Reichsschatzsekretärs nicht zerbrechen. . Freiherr von Manteuffel; Ich möchte nun bitten, daß die Herren 6 durch diese Rede nicht beeinflussen lassen, sondern ruhig für meinen ntrag stimmen und den Zusatz des Herrn Grafen Stolberg ablehnen. Wir kämpfen nicht gegen Zerrbilder; wenn ich auch nicht weiß, wie die Reichserbschaftssteuer aussieht, so droht sie doch zu erscheinen, und ich will gegen das Prinzix fampsen, daß man eine solche wie eine direkte Steuer wirkende Steuer im Reiche einführt. Die Härten für Deszendenten und Aszendenten erkenne ich vollständig an, aber sie treten hinter das Bedenken zurück, daß man überhaupt den Anfang macht mit einer Reichserbschaftssteuer. Dem will ich widerstehen, und deshalb habe ich meinen Antrag eingebracht. Meinem Antrag eine größere Wirkung zu geben vermag der Zusatz des Grafen Stolberg nicht, sondern er schwächt meinen Antrag noch wesentlich ab. Wir wollen keine Reichserbschaftssteuer, weil wir das Prinzip ver— werfen; und diesen Standyunkt schwächt der Antrag des Grafen Stol⸗ berg unzweifelhaft ab. Alle seine Auslassungen sind zutreffend, aber sie basieren auf dem Gedanken, daß wir der Reichserbschaftssteuer doch nicht entgehen, und dem gerade will ich vorbeugen. Wenn Herr Struck— mann von den Erklärungen des Fingnzministers befriedigt ist, so er= kenne ich an, daß dieser Ft nicht mehr sagen konnte, als er gesagt hat. Ueber das Prinzip selbst bat uns aber Herr von Kheinbaben nichts gesagt. Ich bitte Sie deshalb, dem verlockenden Sirenengesang des
Herrn Struckmann nicht zu folgen, sondern meinen Antrag anzu— nehmen.
Der Antrag von Manteuffel wird gegen eine sehr kleine Minderheit auf der Linken angenommen. Der Zusaßz— antrag Stolberg, gegen den sich Freiherr von Manteuffel er⸗ klärt hat, wird vom Präsidenten nicht zur Abstimmung ge— bracht, vielmehr durch die eben erfolgte Abstimmung für erledigt erklärt.
Es folgt die einmalige Schlußberatung über den Gesetz— entwurf, betreffend die Verwaltung gemeinschafi— licher Jagdbezirke, welcher abermals an das Haus zuruͤck— gelangt ist.
Auf Antrag des Referenten Herrn Dr. von Quistorp tritt . Haus nunmehr den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses bei.
Darauf erstattet Herr von Graß⸗Klanin den Bericht der Eisenbahnkommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen (Sekundär— bahnvorlage). Die Kommission beantragt die unver— änderte Annahme der Vorlage. Eine Petition der Handels— kammer zu Graudenz u. a. um Einrichtung der im Zuge der Bahn von Schmentau nach Riesenburg vorgesehenen Weichselbrücke für den Landverkehr ohne den geforderten Zu⸗ schuß der Beteiligten soll durch die Beschlußfassung für erledigt erklärt werden. Von den Einzelheiten erwähnt der Referent den für die Bahn Lähn — Löwenberg in Aussicht genommenen Staatszuschuß von 16152 000 M6, der ihm nicht genügend motiviert erscheine.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Der Kreis Löwenberg war nicht in der Lage, den Grund und Boden voll herzugeben. Aus diesem Grunde mußte, um die Bahn— linie zustande zu bringen, ein Staatszuschuß geleistet werden. Der Kreis Löwenberg erklärte, daß er kein wesentliches Interesse an der Bahn habe, und aus diesem Grunde war ein Staalszuschuß not— wendig; aber auch noch aus einem anderen Grunde. Es wird nicht weit von Hirschberg bei Mauer eine große Talsperre gebaut, und zum Bau dieser Talsperre war eine Förderbahn notwendig. Diese Förder⸗ ziemlich bedeutende Mittel in Anspruch genommen
Diese ist dann nicht verloren, sondern wird später als
Freiherr von Durant: Bei Besprechung der projektierten Bahn
von Egerfeld nach Summin zur Abkürzung der Linie Kattowißz Ratibor ist im a mn, eine Petition der Magistratsbehörden der Stadt Ry zur
dem Herrenhaus liegt eine ähnliche Petition nicht vor, aber ich bin ö den Magistratsbehörden der Stadt Rybnik gebeten worden, e wünscht durch die e ich halte diesen Wunsch für berechtigt. soll sieben
nik der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen worden;
Sache zur Sprache
neue
zu bringen.
. Die Kreisstadt Rybnik Bahn
selbst berührt zu werden, und Die projektierte Linie
ilometer von der entfernt vorbeigehen.
Stadt
Es ist gesagt worden, daß die Bahn nur als Güterbahn die Haupt⸗ strecke von Kattowitz nach Ratibor und zur österreichischen Grenze ent
lasten soll, aber bei dem steigenden Verkehr in diesen Gegenden ist anzunehmen, daß die Bahn auch für den Personenverkehr notwendig