1905 / 154 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Qualitat mittel Gejablter Preis für 1 Dopp niedrigster höchster A A 1300 1307 1450 1650 1550 1600 15,50 15.50 14.50 1600 17,00 17400 14,00 1400 16370 1700 18,40 18, 40 1900 19,00 1700 1700 12,35 12,85 13,20 13.20 13,00 13.00 1650 16,80 15,00 15,00 15,40 15,40 14.20 14,20 14.50 14,60 13 80 13,80 12380 12.80 12,40 13 20 14,10 14,10 13,70 13,70 13,80 1420 13,20 13 50 14416 14.46 15,60 13,80 1420 1420 14,00 14,00 14,80 15.30 12,60 12, 80 15,10 1550 18,50 16, 00 1600 16, 00 15,00 15,00 15,530 15,60 1650 16,59 15,00 15500 17410 1780 20,00 20,22 1820 18,20 15610 1530 165,30 15,30 wean 1640 16,60 17, 00 1700 16.80 16,80 16,50 1678 17,00 17,40 16,90 16,00 16,00 1600 1630 1630 16,40 1640

13.33 1209 16,50 16.00 18,00 18.00 1450

17,50 19,00

1750 15,00 17 6d

13,40 14.00 13,45 13,80 17,00 15,50 15,60 15,00

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14,40 1420 14.20 13,20

14,80 14,40 14360 14,20 16,00 14,40 14,00 14,50 14,40 15,80 13420 13,70 15,80 16,50 16,50 15,50 1600 16,75 15,50 15,00 18,40 21,36

15,30 15,50 165,80 15,60 16,80 17,20

17,00 17,40 18,00 1650 1450 1410

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23

deten Zahlen berechnet.

Der Durchschnittapreis wird aus den unabgerun / e der Bericht fehlt.

unkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechen

Aichtamtliches.

Berlin, 3. Juli.

Amtlichen Rachrichten des vom 15. Juni 1905 e

Abschnitt X Unfallversicher ung)

Preußen.

Die Nr. 6 der ver sicherungs mts“ amtlichen folgende Ents

forderlicher vom 16. Dezem Hausgewerbetrei Arbeitgeber weder sie ein Konto führ

Die Ehefrau eines der diesem vertragsmäßig von Hausmeisterarbeiten pflichtige Arbeiterin chtung der Versicherungspflicht einer er: die, auf eine Erwerbstätigkeit angewie ihres Vaters gegen beamten voll ausfüllt, ist trotz des anerkannt worden (1204). ö.

Die bei dem Domstift St. Petri in B. ing katholischer Waisenkind cht versicherungspfl unter denen sie in ihre Kongregation d, außer freiem Unterhalt eine Ver⸗ und die Zahlungen, alte leistet, keine

Teil unter cheidungen der Rekur enstmannsinstitut oöͤrderungsbetrieb Gewerbeunfallversicherungs⸗ 1900 (2106). *)

Verweigerung einer von dneten Heilanstalts daß der Kreisarzt

ist unter Umständen ein versicherungspflichtiger Bef im Sinne des z 1 Abf. J Ziffer 7 des es vom 30. Juni Ein triftiger Grund der Berufsgenossenschaft ist darin gefunden worden, dem Verletzten geger d in dem Bescheide über nur gesagt

die beabsichtigte über für aussichtslos erklart ber die Einweisung des Ver— war, daß die Heil⸗ chten erforderlich sei

zur Verri Behandlung ö Ti hat, währen letzten in das Krankenhaus

behandlung nach einem ärztlichen Guta

che Entscheidung, die im Antrags⸗ Inkrafttretens einer ander⸗ ist, ungeachtet der des Gewerbeunfall⸗ in Verbindung mit rekursf chtbar und kann unter d abgeändert werden, wenn den geben wird.

Eine schiedsgericht!i er den Tag des

verfahren üb d Rentenfestsetzung ergeht,

weitigen Vorschrift . versicherungsgesetzes, An sprüchen setzung ar fähigen tragsverfahren Ren tenfestst nicht an das Schied Eingangs Zustellung im Sin unfallversicherungsgesetze

Der Abschnitt B zunächst folgende Entscheidungen aus versicherungsgese

Das Verfahr versicherungsgesetzes über die Beitragspflicht

ieser Voraus⸗ an sich rekurs⸗ Falls im An⸗ Gesuch um anderweitige genossenschaft und so gilt der Tag des ls der Tag der bs. 1 Satz 1 des Gewerbe⸗

lnträgen nicht stattgege der Verletzte sein ellung an die Berufs sgericht einreicht, Berufsgenossenschaft a Sinne des 890 s (2108). (Invaliden v

Die

ersicherung) enthält 2 RB 28 j 2 . Ss 155 des Invaliden⸗ ziffer de des Invaliden⸗ Streitigkeiten wenn bereits

aähren gemäß 5 1 zur Austragung von ist auch dann zulässig,

Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklam⸗

merten Zahlen geben die lichen Nachrichten! veröffen

Ziffer an, unter der diese in den tlicht sind.

pflege und der Erziehr Borromäerinnen nach den Bedingungen, aufgenommer gütung für i die das Domstift an Lohnzahlungen sind (1205). Die Versicherungspflicht t neben der Bewirtschaftung seines kleinen Weinberg instand hält, als Einzelbeamte r Württemberg sind Angestellte im des Invalidenversicherungsgesetzes Wenn eine Person mehrere v s Invalidenversicher. chäftigungen ausübt, ihrer Versicherungspflicht di n Einkünfte zusammengere Die Oberschweizer sind beamte, sondern Akkordfacharbeiter Beitragsmarken, nahme der Versich

in einem Rentenfeststellungsverfahr unfähigkeit festgestellt nachträglich wieder E

Eine Ehefrau, treibenden der Tabakfabrikation, Wickel fertigt, ist nach ber 1891 über die benden nicht versi ihr die Rohstoffe b t, noch sie bosonder s Briefträgers

Lohn lätig ist und Verwan

worden sind, hre Tätigkeit nicht erhalten ie zu ihrem Unterh

worden

die ihrem Ehemar

der P ng, Arbeiten einer Hilfs

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ist bejaht word

die auf

en die dauernde Erwerbs⸗ und in Frage kommt, rwerbsfähigkeit eingetreten ist (1201. nn, einem Hausgewerbe— die zu den Zigarren er⸗ dem Bundesratsbeschluß Versicherungspflicht solcher cherungspflichtig, wenn der esonders liefert, noch für s entlohnt (1202). ist bei der Verrichtung der Postbehörde übertragenen Postgebäude die versicherungs⸗ ostverwaltung, wenn der Ehemann kraft bedarf (1203). vachsenen Tochter, im Geschäftsbureau die Stelle eines Bureau⸗ dischaftsverhältnisses

B. mit der Kranken⸗ der beschäftigten ichtig, weil sie

Weingärtners, Landguts einen fremden en (1206). . Fleischbeschauer in Sinne des § 1 Ziffer 2 1207). erschiedene unter 81 ungsgesetzes fallende en bei der Beurteilung e durch diese Beschäftigungen er⸗ chnet werden (1208). in der Regel nicht Betriebs— (1209. : irrtümlicher An— erungspflicht geleistet worden waren,

in dem diese Annahme den rechtzeitigen

sind in einem Falle, mn verhindert

Selbstversicherung Billigkeitsgründen als Selbstversicherungsbeiträge zu— gelassen worden (1210.

Zur Begründung der Selbstversi wenn eine enisprechende W des vierzigsten rung gemäß mindestens durch Vollendung des einundvierzigste wird (1211).

Sodann wer

cherung genügt es, illenserklärung vor der Vollendung abgegeben und die Selbstversiche—⸗ § 146 Satz 2 des Invalidenversicherungsgeseßzes Verwendung einer Beitragsmarke vor d n Lebensjahres durchgeführt

Lebensjahres

den folgende Entscheidungen aus 5110 Abs.! Ziffer 3 des Invalidenversicherungsgesetzes mitgeteilt:

terstützung gehört zu den inne des § 2 des Invaliden—

8 23 Abs. 3 des Invaliden⸗ satz anspruch genossenschaft ist das Reichs⸗ wenn die Ersatzpflicht der aus einer Vereinbarung sanstalt hergeleitet wird, bei schaft sich bereit erklärt hat, r Versicherungs⸗

Die Angehörigenun des Heilverfahrens im versicherungsgesetzes (1212).

Zu einer Ent versicherungegesetzes über den Er sicherungsanstalt gegen eine Berufs versicherungsamt nicht zuständig, Berufsgenoͤssenschaft ausschließlich r und der Versicherung

scheidung gemäß 8

zwischen ih der die Berufsgenossen stimmten Teil der Kurkosten für ein von de itendes Heilverfahren zu tragen

Die auf Grund eines rechtskrä— S 44 des Invalidenversicherungsgesetze erstattung steht der Aufnahme ei vom Versicherten ordnungsmä antrags durch die Erben entgegen, au betrag der Versicherungsanstalt gemäß aus der Unfallhinterbliebenenrente ersetzt lbschnitts wird eine

anstalt einzule Bescheids gemäß s erfolgte Beitrags⸗ e eines gemäß 43 a. a. O. ßig angemeldeten Erstattungs⸗ auch wenn der Erstattungs— 8 128 Abs. 3 a. a. worden ist (1214).

Uebersicht über den ken im Mai 1905 und über die Renten— im April 1905 gegeben.

tamtlichen Teil der Nummer sind Mit⸗ erichten der technischen Auf— döstlichen Baugewer ks⸗-Be— chaft über die Tätigkeit dieser Beamten im

Am Schluß des 2 Erlös aus Beitragsmarken. zahlungen und Beitragserstattungen

In dem nich teilungen aus den Jahresb sichts beamten rufsgenossens Jahre 1904 enthalten.

der Nor

Preußzischer Landtag.

Herrenhaus. P. Sitzung vom 1. Juli 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Der Präsident Fürst von Innhausen und Knyp⸗ haufen macht die Mitteilung, daß das Haus durch ein Schreiben des Präsidenten des Staatsministeriums, Fürsten von Bülow, benachrichtigt worden ist, daß die beiden Häuser des Landtags zur Entgegennahme einer Allerhöch st en Botschaft auf heute nachmittag 5 Uhr in das Ab— geordnelenhaus geladen sind. . .

Auf der Tagesordnung stehen lediglich zwei Rechnungs— sachen, über die namens der Etats- und Finanzkommission Herr von Zitzewitz⸗Zetzenow referiert.

Für die Rechnungen der Kasse der Oberrechnungs⸗ kam rer für 19653 wird in Uebereinstimmung mit dem Hause ber Abgeordneten der Rechnungsleger entlastet.

56, der Uebersicht von den Staatseinnahmen und -⸗Ausgaben für das Etatsjahr 1903 und von den Verwaltungszeinnahmen und Ausgaben der Preuß ischen Zentralgenossenschaftskasse für dasselbe Etatsjahr erteilt das Haus ebenfalls in Uebereinstimmung mit dem anderen Hause für die erfolgten Etatsüberschreitungen und außeretats—⸗ mäßigen Ausgaben die nachträgliche Genehmigung.

Ber Präsident gibt darauf die übliche GSeschäfts⸗ überficht über die Tätigkeit des Hauses in der abgelaufenen Doppelsession.

Reichsbankpräsident, Wirklicher Geheimer Rat Koch spricht dem Präsidenten für die Umsicht und Tatkraft, mit der er diese arbeitsreiche Session geleitet bat, sowie den beiden Vijepräsidenten für ihre Beteiligung an dieser Mühewaltung den Dank des Hauses aus, und die Mitglieder bekräftigen diesen Dankesausdruck durch einmütiges Erheben von den Sitzen.

Präsident Fürst zu Innhausen un? Kavrỹhausen; Ich danke Ihnen verbindlichst für diesen mich sehr beglückenden Äutzdruck Ibrer Zufriedenheit. Wenn ich öfter gefehlt haben sollte, sitte ich Sie, mir dafür Indemnität zu gewähren. Ich werde mich bemühen, in meiner Amtstätigkeit so fortzufahren wie bisher, und ich habe die Hoffnung, daß die nächste Tagung recht früh erfolgt, daß wir recht bald Arbeit bekommen und nicht wieder wie diesmal bis tief in den Sommer hinein werden sitzen müssen. Ich halte mich für verpflichtet, Ihnen dies zu sagen, ebe Sie sich wieder in die Heimat begeben. Nun liegt mir noch ob, den Gefühlen der Verehrung und Hochachtung für unseren allgeliebten Landesvater Ausdruck zu geben, und ich fordere Sie auf, mit mir dreimal einzuftimmen in den Ruf: Seine Majestät der Katfer und König, Wilhelm 11, Er lebe hoch! hoch und zum dritten Male hoch! (Die Mitglieder stimmen stehend mit erhobener Rechten in den Hochruf ein.)

Schluß der Sitzung 13) Uhr.

Haus der Abgeordneten. 195. Sitzung vom 1. Juli 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl berichtet worden.

Auf der Tagesordnung steht die Interpellation der Abgg. Dr. Friedberg (nl, Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons) und Genossen:

Ist die Königliche Staatsregierung in der Lage und bereit, über den Stand der Verhandlungen, betreffend die einheitliche Reform der Personen- und Gepäcktarife auf den deutschen Staatsbahnen, Auskunft zu erteilen?“

Nach der Begründung der Interpellation durch den Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch ergreift das Wort der

Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:

Meine Herren! Ich bin den Herren, die ihren Namen unter die Interpellatien gesetzt haben, außerordentlich dankbar dafür, daß sie mir Gelegenheit geben, vor dem Lande die Personentarifreform hier näher zu erläutern, um den Beunruhigungen vorzubeugen, die augen blicklich im Lande verbreitet sind. Ganz besonders bin ich dem Herrn Vorredner auch dankbar dafür, daß er im wesentlichen die Gesichts— punkte dargelegt hat, die bei verschiedenen Gelegenheiten in diesem hohen Hause zum Ausdruck gebracht sind.

Meine Herren, ich habe vor Ihnen nicht nötig nachzuweisen, daß eine Personentarifreform auf die Dauer unabweislich ist. Das ist so oft von meinen beiden Herren Vorgängern, den Ministern von May— bach und von Thielen, gesagt worden, das haben viele Handelskammern ausgesprochen, der deutsche Handelstag und nicht zuletzt Sie, meine Herren, am 8. März d. J. in der Resolution, in der Sie beschlossen haben,

die Königliche Staatsregierung wolle eine Reform des Eisenbahnpersonentarifs mit dem Ziele der Ver— einfachung ohne wesentliche finanzielle Einbuße in die Wege leiten.

Meine Herren, viele Handelskammern haben ähnliche Eingaben an mich gerichtet, und vor allen Dingen hat die offizielle Vertretung aller deutschen Handelskammern, der deutsche Handelstag, unter dem 20. Juli v. J. eine Denkschrift mir vorgelegt, in der das Ziel der Reform im wesentlichen dahin ging:

1) Einheitstarif im ganzen Deutschen Reiche,

2) Vereinfachung des Tarifwesens,

3) keine allgemeine Verbilligung.

Der Handelstag sagt hierüber wörtlich,

daß es für die Forderung einer Verbilligung des Per⸗ sonenverkehrs an einer ausreichenden Begründung fehle,

und weiterhin: das Schwergewicht für eine Reform der preußischen Tarife ist daher auf die Vereinfachung und Verein heitlichung zu legen.

Am Schluß der Denkschrift faßt der deutsche Handelstag seine Wünsche, wie folgt, zusammen:

1) Feststellung der Preise für einfache Fahrkarten auf die Hälfte der jetzt in Preußen für gewöhnliche Rückfahrkarten gültigen Preise unbeschadet der be— stehenden besonderen Vergünstigungen für den Nah— und Vorortverkehr.

2) Beseitigung der Zuschläge für Benutzung der Schnellzüge.

Dabei ist, wie aus den Erläuterungen ganz deutlich hervorgeht, der kilo metrische Schnellzugzuschlag gemeint, dem ich, meine Herren, niemals meine Zustimmung gegeben haben würde.

3) Erhebliche Ermäßigung der Gepäckracht unter Beseitigung des Freigepäcks. Beibehaltung der vierten Wagenklasse.

Diese Wünsche entsprechen, wie der Herr Vorredner Ihnen vorbin erläutert hat, im wesentlichen denselben Gesichtspunkten, die die große Mehrheit dieses hohen Hauses zu verschiedenen Malen ausgesprochen hat. Ich sehe dabei ab von einzelnen Wünschen auf Verteuerung der Tarife oder anderen Wünschen auf Herabsetzung derselben. Ich hebe nur nochmals ausdrücklich hervor: die Direktive, die ich in den Wünschen des Landtags und des deutschen Handelstags fand, war die, daß von allen Parteien der Ansicht zugestimmt wurde: keine wesentlichen finanziellen Ausfälle durch die Reform!

Meine Herren, nach diesen Vorgängen bedurfte es wirklich keines „Buddeschen Reformplans“, wie ich in den Zeitungen gelesen habe. Der Reformplan war von ganz anderen Leuten schon gegeben; die Vaterschaft können viele Herren in diesem hohen Hause nicht ab— leugnen. Es handelt sich also nicht um einen „Buddeschen Reform—= plan“, sondern um einen Vorschlag der sämtlichen deutschen Staatseisenbahnverwaltungen. Trotzdem will ich gern zu— gestehen, daß ich diesen Vorschlag für eine geeignete Grundlage halte, um endlich zu dem ersehnten deutschen Einheitstarif zu kommen.

Es fragt sich nun: sind die vorerwähnten Grundsätze in dem Reformplan nach Möglichkeit eingehalten worden? Einigkeit der Eisenbahnverwaltungen bestand sofort darüber, daß die Rückfahrkarte aufgehoben werden müßte, weil sie eine Ungerechtigkeit darstellt, weil sie die Quelle vieler Reibungen zwischen den Reisenden und der Ver— waltung ist, weil sie außerdem die Quelle ist von zahlreichen Betrügereien. Meine Herren, ein verehrtes Mitglied dieses hohen Hauses hat die Freund⸗ lichkeit gehabt, mir einen ganzen Kasten voll nicht abgestempelter Rückfahrkarten zu übergeben (Heiterkeit), die von einem Privat— mann gesammelt worden sind. Ich habe sie auf den Tisch des hohen Hauses niederstellen lassen. Aus dieser Sammlung eines Privatmannes geht bervor, daß sich in den Händen der Reisenden zahlreiche Wertausweise befinden, die nicht entwertet worden sind, trotzdem die Rückfahrt schon gemacht worden war. Dieser Umstand bildet die Quelle von massenhaften Betrügereien, die nicht etwa durch besondere Spionage seitens der Verwaltung zu meiner Kenntnis ge— kommen sind, sondern ich habe eine ganze Anzahl von Briefen aus den Kreisen des reisenden Publikums bekommen, ich möge die Rück⸗ fahrkarten abschaffen, da ich durch solche an allen Ecken und Enden in Verbindung mit Zeitkarten und Bahnsteigkarten betrogen würde. Daß es, wenn solche Zustände herrschen, notwendig ist, Wandel zu schaffen und die Rückfahrkarten abzuschaffen, liegt auf der Hand, und das ist auch von niemand bestritten worden. Es wird nun von sogenannten Fachleuten auf Unbequemlichkeiten aufmerksam gemacht, die beim Fortfall der Rückfahrkarten eintreten würden. Meine

Herren, die wirklich ersten Fachleute aller Verwaltungen

haben alle solche Einwürfe besprochen und sind doch ein— mütig zu dem Ziele gekommen: Die Rückfahrkarte muß geopfert werden.

Es fragt sich nun: wie sollen die Normal vpreise festgesetzt werden? Die niedrigste Tarifklasse in Norddeutschland die vierte genannt bezahlt heute für das Personenkilometer ? 4. Sie wird durch Auf⸗ hebung der Rückfahrkarte nicht beeinflußt. Wir hatten Grund, an dem Satz von 2 festzuhalten, und zwar um so mehr, als er der billigste Normaltarif ist, der von irgendeiner Verwaltung überhaupt gegeben wird. Beiläufig bemerke ich noch, daß auch noch Ermäßi⸗ gungen, Nachlässe unter dieser billigsten Normal karte bestehen, und zwar bei nicht weniger als 11K, aller gefahrenen Personenkilometer; das sind Arbeiterkarten, Schülerkarten, Zeitkarten und ähnliche Ermäßigungen. Diese sollen im wesentlichen unverändert bestehen bleiben, ebenso wie die Sonntagskarten, Feriensonderzüge und wie diese besonderen Ver— günstigungen, die sich eingebürgert haben, heißen mögen.

Meine Herren, wir sagten uns nun weiter: Für die dritte Klasse wollen wir 50 o mehr erheben als 2 3; wir kommen dann für die dritte Klasse auf 3 3, für die zweite bei einem Zuschlag von 50 Oo auf 45 und für die erste bei 50 o mehr auf 6,75 4. Dieser letzte Satz ist nun auf 7 abgerundet worden mit Räcksicht darauf, daß die Leute, die in der ersten Klasse fahren, diesen kleinen Zuschlag be— zahlen können. (Sehr richtig Es wird ihnen das meiste geboten, und trotzdem rentiert sich die erste Klasse am allerschlechtesten. Ich glaube also, daß diese Plusmacherei es ist die schlimmste Plus⸗

macherei, welcher ich mich zeiben muß nicht als unberechtigt be.

zeichnet werden wird. Wir kommen also im wesentlichen bei den Normalsätzen zur jetzigen halben Rückfahrkarte. Die Aufhebung der vierten Klasse würde nach meiner Ansicht ein schwerer sozialer Fehler sein, weil ich nämlich dadurch eine ganze Anzahl von Reisenden, die in Norddeutschland in der dritten Klasse fahren können, in die zweite und unter Umständen aus der zweiten in die erste hineintreiben würde. Ich habe schon früher an dieser Stelle gesagt, daß es weniger auf eine Personentarifreform als auf eine verständige Personenverkehrsreform ankommt, und darunter verstehe ich unter anderem, daß man es durch schlechte Fahrpläne, schlechte Zugverbindungen oder mangelhafte Aus⸗ stattung der niedrigen Klassen dazu bringt, daß der Reisende genötigt wird, eine höhere Wagenklasse zu bezahlen. Das Ziel der preußischen Staatseisen⸗ bahnverwaltung ist, den Reisenden möglichst bequem, möglichst schnell, möglichst sicher und zu einem angemessenen Fahrpreise zu befördern, und ich glaube, daß dies Ziel auch bei dieser Personentarifreform unverrückt im Auge behalten worden ist.

Die Abschaffung der Rückfahrkarte mit der Abschaffung des kilometrischen Schnellzugschlages kostet der preußischen Staatseisen⸗ bahnverwaltung nicht, wie der deutsche Handelstag in seiner Denkschrift annimmt, 6 Millionen, sondern 155 Millionen. Nun kann man ja in der Redaktionsstube leicht sagen: was sind denn 163 Millionen? wir haben so viele Eisenbahnüberschüsse; und dergleichen mehr. Ich habe aber von denselben Redaktionsfedern nicht einen Vorschlag ge— lesen, wie diese 153 Millionen durch Erhöhung der Einkommensteuer oder durch andere höhere Einnahmen ersetzt werden sollen. Mir ist aber die Richtschnur gegeben, ich solle keine wesentlichen Ausfälle haben. Wenn ich also bei den 154 Millionen stehen geblieben wäre, meine Herren, dann wäre die Personentarifreform schon gegenüber diesem hohen Hause ich brauche den Herrn Finanzminister und das preußische Staatsministerium gar nicht aufzuführen hinfällig geworden. Die Ausfälle, die die süddeutschen Verwaltungen haben werden, sind aber im Verhältnis weit höber; denn sie haben die billigste Klasse von 2 3 bis jetzt nicht, bei ibnen wird sich das vollziehen, was wir in Hessen gesehen haben: es werden eine ganze Anzahl Leute aus der

dritten in die vierte und aus der zweiten in die dritte Klasse übergehen, es wird sich meiner Ansicht nach eine durchaus verständige soziale Reform und eine Verbilligung für die Reisenden ergeben, ein entsprechender Ausfall aber für die süddeutschen Verwaltungen.

Dazu kommt, meine Herren, daß die süddeutschen Verwaltungen durchweg kilometrische Schnellzugszuschläge haben, die, wie ich schon erwähnte, abgeschafft werden sollen. ;

Dazu kommt ferner, daß der Gepäcktarif ja auch neu geregelt werden müßte und zwar nach der Richtung der Verbilligung; denn es besteht überall kein Zweifel darüber, daß unser jetziger Gepäcktarif sowobl in Süddeutschland wie in Preußen hoch, zu hoch bemessen und außerdem viel zu umständlich ist.

Meine Herren, wenn ich nun den 260 ½ aller deutschen Eisenbahn⸗ verwaltungen, bei denen zur Zeit kein Freigepäck besteht, besonders den süddeutschen Verwaltungen zugemutet hätte, Freigepäck einzuführen, dann würde selbstverständlich die ganze Reform an diesem Punkte ge⸗ scheitert sein; denn das war den süddeutschen Verwaltungen tatsächlich nicht möglich. Da aber aus diesem hohen Hause auch verschiedene Stimmen laut geworden sind, ja die Mehrheit der Herren dieses Hauses ebenso wie der Deutsche Handelstag die Ansicht ausgesprochen haben, das Freigepäck aufzuheben, so lag es für mich nahe, daß ich den süddeutschen Verwaltungen hierin Entgegenkommen zeigte und in Preußen⸗Hessen die Aufhebung des Freigepäcks in Aussicht nahm. Das entspricht auch einem Satze in dem ausgezeichneten schriftlichen Bericht des Abg. Macco aus dem Jahre 1904, der wörtlich und prophetisch sagte:

Einer einzuführenden Reform müßte zunächst der Grundsatz der Aufhebung des Freigepäcks überhaupt zu Grunde liegen, es würde dies eine Annäherung an die Verhältnisse der süddeutschen Bahnen zur Folge haben.

Meine Herren, nach diesen Darlegungen lag es also auf der Hand, daß ich den süddeutschen Verwaltungen, wie ich schon erwähnte, Entgegenkommen zeigte, und dadurch wurde es Preußen-Hessen gleich—⸗ zeitig möglich, die 154 Millionen Ausfall mit einem ziemlichen Be— trage zu decken; aber, meine Herren, nicht ganz. Es bleibt noch eine ganz erkleckliche Summe über, die noch nicht gedeckt ist; aber es werden doch nicht so viele Ausfälle noch bestehen bleiben, daß Ihre Forderung, daß keine wesentlichen Ausfälle stattfinden sollen, nicht erfüllt wäre. Ich will mich nicht darauf einlassen, Ihnen eine bestimmte Zahl des noch bleibenden Aus— falles anzugeben. Das kann ich deshalb nicht, weil ich nicht weiß, wie sich der Gepäcktarif demnächst entwickeln wird, weil ich nicht weiß, wie hoch die Mehreinnahmen dadurch sind, daß die Betrügereien fortfallen, weil ich nicht weiß, wieviel Schnellzüge mit Zuschlägen belegt werden müssen und dergleichen mehr. Ich will nur erwähnen, daß es nicht die Absicht der Verwaltung ist, sämtliche im Kursbuch jetzt fett gedruckten Züge mit Schnellzugzuschlägen zu be⸗ legen. (Bravo) Meine Herren, die Entscheidung, welche Züge mit Schnellzugzuschlägen zu belegen sind, läßt sich nur von der betrieb lichen und verkehrlichen Seite treffen, nur so treffen, daß das reisende Publikum beim Reiseverkehr nicht geschädigt wird. Wenn z. B. auf einer Strecke eine ganze Anzahl Schnellzüge laufen, dann wird man unter diesen diejenigen heraussuchen, die große, durchgehende, nament- lich internationale Verbindungen darstellen, an erster Stelle die D-⸗Züge; diese wird man mit Schnellzugszuschlägen belegen, während andere Schnellzüge, welche nicht so große Verbindungen darstellen, die also mehr für einen lokalen Schnellzugsverkehr geschaffen sind, frei gelassen werden.

Ich bemerke dabei, meine Herren: wenn ich rein als Verkehrs— minister sprechen würde, ohne daß ich dabei an die Finanzen gebunden wäre, so würde ich doch den festen Schnelljugszuschlag für große durchgehende Verbindungen vom rein verkehrlichen Standpunkte fũr richtig halten. (Abg. Gamp: Sehr richtig) Denn es ist z. B. eine sehr große Belästigung, wenn beispielsweise in einem Schnellzug, der in Berlin entstanden ist und durch Westfalen fährt, nun in den großen, verkehrsreichen westfälischen Städten auf jeder Station eine ganze Anzahl frischer Reisenden hineinspringen, trotzdem fie eine Fahrkarte zweiter Klasse haben, auf eine Platzkarte zweiter Klasse verzichten, sondern sich mit einer Platzkarte dritter Klasse begnügen, was ich allerdings jetzt verboten habe, sich in den Speisewagen setzen und dort eine kurze Strecke fahren. Meine Herren, das ist eine Belästigung des großen, durchgehenden Verkehrs (sehr richtig! bei den Freisinnigen), gegen die in anderen Ländern dadurch vorgegangen wird, daß man die Fahrpläne für den Lokalverkehr ungünstig konstruiert oder Fahrkarten für den Nahverkehr gar nicht ausgibt. Wer im Auslande gereist ist, der weiß, daß man in der dritten Klasse sehr oft keine Anschlußverbindung findet und mit der zweiten auch nicht. Wir konstruieren aber die Züge so, daß die erste, zweite und dritte Klasse, soweit der Betrieb es zuläßt, eine gute Verbindung finden. Der Schnellzugzuschlag ist nur in Höhe der jetzigen D-Zugzuschläge ge⸗ dacht, deren Sätze aber bis zur Entfernung von 75 Em noch ermãßigt werden sollen. Die Platzkartengebühr in den D-Zügen soll dann ganz fortfallen.

Ich sage noch einmal: für mich hat der geyvlante Schnellzug⸗ zuschlag an erster Stelle eine betriebliche und verkehrliche Bedeutung zum Schutz für die durchfahrenden Reisenden gegen erhebliche Störungen und Unbequemlichkeiten.

Ich war von der finaniiellen Seite abgewichen, indem ich Ihnen gesagt habe, ich könnte aus allen diesen Gründen keine bestimmte Ziffer für den noch bleibenden Ausfall geben. Eines kann

ich Ihnen aber sagen und das wird genügend sein wenn ich jetzt nach der Sitzung zum Herrn Finanzminister ginge und sagte: ich habe die ganze Reform aufgegeben, ich verzichte darauf,

so würde er mir freudig die Hand schütteln und sagen: ich bin glück⸗ lich, daß wir sie los sind! (Heiterkeit) Sie sehen daraus, meine Herren, daß ich keine fiskalische Reform will, sondern daß noch ein Minus übrig bleiben wird, zu dem ich die Zustimmung des Herrn Finanzministers noch bekommen muß. (Heiterkeit)

Meine Herren, es sollen nun noch außer den einfachen Fahrkarten auch die Rundreisehefte bleiben. Diese werden in Deutschland weniger verlangt werden; sie sind aber für den Ausländer nötig, der mit fester Reiseroute durch ein fremdes Land fahren möchte. Des halb halte ich an der Beibehaltung der Rundreisehefte fest. Sie werden aber auch etwas ermäßigt, nämlich auf halben Preis der jetzigen Rückfahrtkarte. Da es aber zweckmäßig erscheint, die Reisenden mit Rundreiseheften unmittelbar zur Benutzung aller Schnellzüge zu berechtigen, so haben wir uns entschlossen, den einfachen normalen Preis der Rundreisescheine für die dritte Klasse um 0,2 , für die J. und II. Klasse um 0, 3