1905 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Name Reifezeugnis.

des Promovierten.

Vor⸗ und Zuname. Ort und Zeit der Geburt. Heimatsort.

Anstalt. Datum der Ausstellung.

Diplomprüfung.

Fachrichtung. Hochschule. Datum des Diploms.

Dissertation.

Titel. Verlag bezw. Zeitschrift. Referent und Korreferent.

Datum des Prädikat. Doktor.

diplom.

ingenieur.

Laufende Nummer

Robert Pohl, geboren zu Hamm am 21. Dezember 1878. Heimatsort: Hamm.

zu Hamm vom 18. Februar 1897.

Artur Fischer, geboren in Wiesbaden am 6. Februar 1878.

Heimatsort: Wiesbaden.

Reifezeugnis des Real⸗ gymnasiums in Wiesbaden vom 20. März 1897.

Karl Geiger, Reifezeugnis geboren in Stuttgart des Karls. Gymnasiums am 28. Juni 1875. in S

tuttgart hal Heimatsort: Stuttgart.

vom 8. Juli 1893. St

Reifezeugnis des Real / St

gymnasiums in Aachen vom 5. April 1895.

Theodor Geilenkirchen, geboren in Eschweiler am 6. Juni 1877. Heimatsort: Eschweiler.

Wilhelm Huppertz, geboren in Aachen

am 17. September 1875. Heimatsort: Aachen.

Reifezeugnis des Gymnasiums in Prüm vom 12. März 1897.

Ludwig Peetz, Reife des Gymnasiums S geboren in Buhnke in Düren. bis am 25. Mai 1877. Ostern 1898. Heimatsort: Eschweiler.

sem an

Jo

Königliches Gymnasium Technische Hochschule 7 hannover: 1. Oktober 1897

Studierte vom 28. bis Ende Winterhalbjahr 1900 01

Studierte vom Winterhalbjahr 1893594 bis einschließl. Winter

Winterhelbjahr 190405 4 Se⸗ mester an der Technischen Hochschule

Ende Hochschule in Aachen Hüttenkunde.

Studierte vom 3. Mai 1897 bis

15. Semester an der Technischen Hochschule in Aachen Hüttenkunde. Technischen Hochschule Aachen

vom 16. April 1898 bis 15. Oktober 1398 1 ü

Hüttenkunde Sochschule

Technischen Hochschule in Berlin, im Sommersemester 1899 desgleichen

vom 1I. Technische Hochschule bis 19. Januar 1901. zu Hannover ö vom 17. Januar 1901.

Geheimer n , ,. Professor Dr. phil.

C. Technische Hochschule zu Aachen.

1897 Fachrichtung: Elektrochemie.

38 Semester an der Käniglichen Diplom der Königlichen Technischen Hochschule n Technischen Hochschule Aachen Chemie und Cletktrochemie. vom 22. Februar 1901. Die Diplomprüfung wurde mit ausgejeichnetem Erfolg

abgelegt.

Fachrichtung: Hüttenkunde. Diplom der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart vom 14. Oktober 1898. ( IIB zureichend.)

bjahr 1898/99 11 Semester an der Technischen Hochschule uttgart Hüttenkunde, sodann vom 27. April 1903 bis einschl.

in Aachen Hüttenkunde.

udierte vom 9. Oktober 1895 bis Winterhalbjahr 1899 1900 9 Semester an der Technischen

Fachrichtung: Hüttenkunde. Diplom der Königlichen Technischen Hochschule Aachen vom 16. Januar 1900. Die Diplomprüfung wurde mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt.

Fachrichtung: SHüttenkunde. Diplom der Königlichen

Ende Sommersemester 1904

vom 13. März 1902.

Die Diplomprüfung wurde mit dem Prädikat

Bestanden“ abgelegt.

tudierte vom 9. Oktober 18965 ö 27. Oktober 1897 2 Semester üũttenkunde. Diplom der Königlichen Technischen Hochschule Aachen vom 17. Juli 1902. Die Diplomprüfung wurde

Sa 3 Semester

an der Technischen Aachen, im Winter ester 1898 99 desgleichen an der

den echnischen Pochsch al in

München, vom 2. Oktober 1899 bis Ende Wintersemester 1903 04

Semester an der Technischen ochschule Aachen Hüttentunde.

Elektrotechnisches Fach. Ueber magnetische Wirkungen der Kurzschlußströme in Gleichstrom⸗

Erschienen im Verlage von Ferd. Enke in Stuttgart.

Professor Dr. phil. Carl Heim.

Ueber die elektrolytische Bestim⸗ mung und Trennung von und Zinn aus lösungen nebst einem Anhange über die Trisulfidmethode des Antimons.

Druck von Metzger und Wittig. Professor Dr. J. Bredt.

Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. W. Borchers. Beiträge zur Kenntnis der jwei Kohlenstoff formen im Eisen Temperkohle und „Graphit“. Stuttgart 1904. Greiner & Pfeiffer, Königliche Hofbuchdrucker.

Professor Dr. F. Wüst.

Geheimer Regierungsrat, Professor

Dr. W. Borchers. Ueber Verwendung von kalt er- blasenem Roheisen zur Flußeisen⸗ Druck von Louis Halbach⸗Hörde. Professor Dr. Wäüst. Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. '

Versuche über die Herstellung von

Titan und Titanlegierungen aus Rutil und Titanaten im elektrischen

Buchdruckerei 3 Waisenhauses

Wilhelm Knapp⸗Halle a. S. Zeitschrift riß

Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. *

Professor Dr. F. Wüst. Scheidung von Zinn und Blei aus Zinnbleilegierungen. alle a. S. Buchdruckerei des Waisenhauses 1904

Regierungsrat, Professor

mit gutem Erfolg abgelegt. em, r.

Professor Dr. F. Wüst.

Mit Auszeichnung

bestanden. 1905.

ankern!y.

Referent:

ilh. Kohl causch. Korreferent: ien g

Gut bestanden. Antimon ihren Sulfosalz-⸗ Leipzig 1904. Referent:

Korreferent:

Gut bestanden.

Referent:

Korreferent:

Gut bestanden.

darstellung. 1904

Referent: Korreferent:

Borchers.

Gut bestanden. Ofen. Halle a. S.

904. Verlag von

rgie 1904. Referent:

Borchers. Korreferent:

Gut bestanden.

Referent :

W. Borchers. Korreferent:

.

behörde hierzu

II. Vorschriften für Betriebe, in denen Maler⸗

Anstreicher⸗-, Tüncher⸗, Weißbinder⸗ oder Lackierer⸗

arbeiten im Zusammenhange mit einem anderen Gewerbebetrieb ausgeführt werden.

2

Für die Beschäftigung von Arbeitern, welche in einem anderen Gewerbebetriebe sländig oder vorwiegend bei Maler⸗ Anstreicher⸗ Tüncher⸗ Weißbinder⸗ oder Lackiererarbeiten ver⸗ wendet werden und dabei Bleifarben oder deren Gemische und zwar nicht nur 56 benutzen, gelten die Be⸗ stimmungen der 55 1 bis 6. . .

Findet eine solche Beschäftigung in einer 6 oder auf einer Werft statt, so gelten außerdem die Bestimmungen der S8 8 bis 11. z

Den Arbeitern muß ein besonderer Raum zum Waschen und Ankleiden zur Verfuͤgung gestellt werden, der sauber zu halten, bei kalter Witterung zu heizen und mit Einrichtungen zur Verwahrung der Kleidungsstücke zu versehen ist.

8 9

Der Arbeitgeber hat für die Arbeiter verbindliche Vor⸗ schriften zu erlassen, welche folgende Bestimmungen für die mit Bleifarben und deren Gemischen in Berührung kommenden Arbeiter enthalten müssen: .

I) die Arbeiter dürfen Branntwein auf der Arbeitsstätte nicht genießen; .

3 die Arbeiter dürfen erst dann Speisen und Getränke zu sich nehmen oder die Arbeitsstätte verlassen, wenn sie zuvor bie Arbeitskleider abgelegt und die Hände sorgfältig gewaschen

aben;

- 3) die Arbeiter haben die Arbeitskleider bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Arbeitgeber vorgeschrieben ist, zu benutzen; . . .

4 das Rauchen von Zigarren und Zigaretten während der Arbeit ist verboten.

Außerdem ist in den zu erlassenden Vorschriften vorzu⸗ sehen, daß Arbeiter, welche trotz wiederholter Warnung den vorstehend bezeichneten Vorschriften zuwiderhandeln, vor Ab⸗ lauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung ent⸗ lassen werden können. ; .

Ist für einen Betrieb eine Arbeitsordnung erlassen (8 1342 der Gewerbeordnung), so sind die vorstehend bezeich⸗ neten Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen.

8 10.

Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheits⸗ zustands der Arbeiter einem von der höheren Verwaltungs⸗ ermächtigten, dem Gewerbeaufsichtsbeamten (S 139b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden appro⸗ blerten Arzte zu übertragen, der mindestens einmal halbjähr—⸗ lich die Arbeiter auf die Anzeichen etwa vorhandener Blei— erkrankung zu untersuchen hat. ,

Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die bleikrank oder nach ärztlichem Urteil einer Bleierkrankung verdächtig sind, zu Be⸗ schäftigungen, bei welchen sie mit Bleifarben oder deren Ge⸗ mischen in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht zulassen.

§ 11.

Der Arbeügeber ist verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechfel und Bestand fowie über den Gesundheitszustand der Arbeiter ein Buch zu führen oder durch einen Betriebsbeamten führen zu laffen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtig⸗ keit der Eintragungen, soweit sie nicht vom Arzt bewirkt werden, verantwortlich.

Dieses Kontrollbuch muß enthalten: .

I ben Namen deffen, welcher das Buch führt, 2I den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheits⸗ es der Arbeiter beauftragten Arztes, .

3) Vor⸗ und Zuname, Alter, Wohnort, Tag des Eintritts und des Austritts eines jeden der im Abs. 1 bezeichneten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung, .

I den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters,

5) den Tag der Genesung, ( .

6) die Tage und Ergebnisse der im S 10 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen. .

Das Kontrollbuch ist dem Gewerbegufsichtsbeamten G 1355 der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinal⸗ beamten auf Verlangen vorzulegen.

8 12.

Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Januar 1906

in Kraft.

zustan

Anlage. . GSlei⸗ Merkblatt.

Wie schützen sich Maler, Anstreicher, Tüncher, Weiß⸗— Fir o n nn gi und sonst mit Anstreicherarbeiten be⸗ schäftigte Personen vor Bleivergiftung?

Alle Bleifarben (Bleiwelß, Bleichromat, Massikot, Glätte, Mennige, Bleifuperoryd, Pattisonsches e,, Casseler Gelb, Englisches Gelb, Neapelgelb, Jodblei u. a) sind Gifte.

Maler, Anftreicher, Tüncher, Weißbinder, Lackierer und sonst mit Anstreicherarbeiten beschäftigte Personen, die mit Bleifarben in Be—⸗ rührung kommen, sind der Gefch⸗ der Bleivergiftung ausgesetzt. ;

Die Bleivergiftung kommt gewöhnlich dadurch zustande, daß Blei⸗ farben, wenn auch nur in geringer Menge, durch Vermittlung der beschmutzten Hände, Barthaare und Kleider beim Essen, Trinken oder beim Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak in den Mund auf— genommen oder wäbrend der Arbeit als Staub eingeatmet werden.

Die Folgen dieser Bleiaufnahme machen sich nicht alsbald be— merkbar; . treten vielmehr erst nach Wochen, Monaten oder selbst Jahren auf, nachdem die in den Körper gelangten Bleimengen sich so⸗ weit angesammelt haben, daß sie Vergiftungserscheinungen hervor⸗ zubringen imstande sind.

Worin äußert sich die Bleivergiftung?

Die ersten Zeichen der Bleivergiftung pflegen in einem blau— grauen Saume am Zahnfleische, Bleisaum genannt, und in einer durch Bläffe des Gesichts und der Lippen sich kundgebenden Blut- armut zu bestehen. Die weiteren Krankheitserschein ungen sind sehr mannigfaltig. Am häufigsten tritt die Bleikolik auf: Der Kranke empfindet heftize⸗ krampfartige, von der Nabelgegend ausgehende Leibschmerzen Kolikschmerzen); der Leib ist eingezogen und hart; dabei bestehen häufig Frbrechen und Stuhlverstopfung, selten Durchfall. In anderen Krankbeits⸗ '. zeigen i Lähmungen; f betreffen gewöhnlich diejenigen

uskeln, durch welche das Strecken der Finger besorgt wird, und

Kehlkopfe befallen. Gelenkschmerzen; von e Gelenke an den oberen Gliedmaßen ergriffen.

Mitunter ãußert sich die Bleivergiftung in heftigen . . sih t die 8 eltener In besonders schweren

. 56 treten Erscheinungen einer Erkrankung des Gehirns auf (heftige

opfschmerzen, allgemeine Krämpfe, tiefe Bewußtlosigkeit oder grohe Üntuhe, Grbilndungf. Endlich fteht die Bleivergiftung mit dem Schrumpfniere bezeschneten schweren Nierenleiden und mit der Gicht in einem urfächlichen Zufammenhange. Bei bleikranken Frauen sind ehl, oder Totgeburten häufig. Lebend zur Welt gebrachte Kinder önnen infolge von Bleifiechtum einer erhöhten Sterblichkeit in den ersten Jahren unterliegen. Von bleikranken Frauen an der Brust ge⸗ nährte Kinder werden mittels der Milch vergiftet. ;

Abgesehen von den schweren, mit Gehirnerscheinungen einher⸗

ehenden Fällen, welche nicht selten tödlich verlaufen, pflegen die

leivergiftungen meist zu heilen, wenn die Kranken sich der weiteren schädigenden Einwirkung des Bleies entziehen können. Die Heilun tritt nach mehreren Wochen oder in schweren Fällen auch erst na Monaten ein.

Verhütung der Bleierkrankung.

Die weit verbreitete Annahme, daß der regelmãßige Gebrauch gewisfer Arzneien (Jodkalium, Glaubersalz u. a. oder Milchtrinken ausreichende Mittel jur Vorbeugung der Bleivergiftung sind, ist nicht zutreffend. Dagegen ist einer kräftigen und fettreichen Ernährung und insofern auch dem Milchtrinken ein gewisser Wert beizulegen.

Den wirksamfen Schutz vor Bleierkrankungen verleihen Sauber- keit und Mäßigkeit. Personen, welche, ohne gerade zu den Trinkern zu gehören, geistige Getränke in reichlichen Mengen zu sich zu nehmen pflegen, sind der Bleivergiftungsgefahr in höherem Maße ausgesetzt als Enthaltsamere. Branntwein sollte, namentlich während der Ar⸗ beitszeit, nicht genossen werden. In bezug auf die Sauberkeit müssen die mit Bleifarben in Berührung kommenden Personen ganz besonders peinlich sein und dabei vornehmlich folgendes beachten: ö

1) Hände und Arbeitskleider sind bei der Arbeit tunlichst vor Verunreinigungen mit Bleifarben zu büten. Es empfiehlt sich, die Nägel stets möglichst kurz geschnitten zu halten. . .

2) Da Verunreinigungen der Hände mit Bleifarben nicht gãnzlich zu vermelden sein werden, ist das Rauchen, Schnupfen und Kauen don Tabak während der Arbeit zu unterlassen.

3) Die Arbeiter dürfen erst dann Speisen und Getränke zu sich nebmen oder die Arbeitsstaätte verlassen, nachdem sie zuvor die Arheits- kleider abgelegt und die Hände mit Seife, womöglich mit Bimstein⸗ oder Marmorfeife, gründlich gewaschen haben Einer gleichen Reini- gung bedürfen das Gesicht und besonders der Bart, wenn sie wãhrend der Arbeit beschmutzt worden sind. Läßt sich das Trinken während der Arbeit ausnahmsweise nicht vermeiden, so sollen die Ränder der Trinkgefäße nicht mit den Händen berührt werden. .

4 Die Arbeitskleider find bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Arbeitgeber vorgeschrieben ist. zu benußen.

Um die Einatmung bleihaltigen Staubes zu vermeiden, sind die in den Bestimmungen hiergegen enthaltenen Vorschriften genau zu befolgen; insbesondere ift das Anreiben von Bleiweiß und dergleichen mit ü oder Firnis nicht mit der Hand, sondern in staubdichten Be⸗ hältern vorzunehmen; ferner sollen Bleifarbenanstriche nicht trocken abgebimst oder abgeschliffen werden. . ;

Erkrankt ein Arbeiter, welcher mit Bleifarben in Berührung kommt, trotz aller Vorsichtsmaßregeln unter Erscheinungen, welche den Verdacht einer Bleivergiftung (siehe oben) erwecken, so soll er in feinem und in selner Familie Interesse die Hilfe eines Arztes sogleich in Anspruch nehmen und diefem gleichzeitig mitteilen, daß er mit Bleifarben zu arbeiten gehabt hat.

Berlin, den 27. Juni 1905. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

treten meistens an beiden Armen auf; ausnahmsweise werden auch andere Muskeln an den Armen oder Muskeln an den Beinen oder am

Graf von Posadowsky.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Dualstat

gering

mittel gut Verkaufte

Gejahlter Preis für 1 Doppeljentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster Dopxelentner

. *

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlãglicher Schätzung verkauft dem Doppel zjentner (Preis unbekannt)

; Am vorigen Durchschnitts⸗ ö . Markttage

für ! 1 Jobrel. . jentner preis

6. **

Verkaufts⸗ wert

16,00 15, 90

17,00 16.80

k Streblen i. Schl. Grünberg i. Schl.

Reife des Gymnasiums enen vom 9. Oltober 1897 in Aachen bis Ende Sommerhalbjahr 1904 vom 13. Maͤrz 1897. 14 Semester Hüttenkunde an der

Paul Wolff, geboren in Aachen in

am 17. September 1876.

Fachrichtung: Hüttenkunde. Diplom der Königlichen

17. Oktober

Das Verhalten des Kokeschwefels 1904.

im Hochofen. Aachen 1904.

Sut bestanden.

Heimatsort: Aachen.

Gotthilf Ott, geboren in Augsburg der Königlich Bayrischen 189 am 2. Janugr 1877. Industrieschule Heimatort: Augsburg. in Augsburg 189 vom 14. Juli 1897.

n,, m.

im

180

Technischen Hochschule in Aachen.

Studierte im Wintersemester

schule in München und vom 18. April

Technischen

Königlichen Albertus ⸗Universität in Könige berg i. Pr., vom 15. Oktober

Technischen Hochschule Aachen vom 30. Januar 1902. Die Diplomprüfung wurde

Fachrichtung: Vüttenkunde. Diplom der Königlichen Technischen Hochschule Aachen vom 17. Ʒull 1853 Die Diplomprüfung wurde mit ausgezrichnetem Erfolg abgelegt.

7198 an der Technischen Hoch⸗

8 einschließlich 16. März 1901 6 Semester Hüttenkunde an der ochschule in Aachen, Sommersemester 1901 an der

l bis einschließlich Wintersemester Geheimer Regierungsrat, Professor 190304 5 Semester Dr. . Technischen Hochschule in Aachen

an der

Hüͤttenkunde.

Professor Dr. F. Wüst. mit gutem Erfolg abgelegt. 24 . Professor n.

rheinisch ˖ westfälischen Gießerei⸗ und Hochofenkoks. Heidelber

Vergleichende Untersuchungen von Gut bestanden. Universitãte buchdruckerei von

Professor Dr. F. Wüst.

Referent:

.

Korreferent:

Borchers.

17. Oktober 1904.

1995.

J. Hörning. Referent:

Korreferent:

Borchers.

Bekanntmachung,

betreffend Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher⸗, Tüncher-, Wei ßbinder- oder Lackiererarbeiten aus⸗ geführt werden.

Vom 27. Juni 1905.

Auf Grund des § 1206 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat für Betriebe, in denen Maler⸗,Anstreicher⸗ Tüncher⸗ Weißbinder⸗ oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, folgende Vorschriften erlassen:

L Vorschriften für die Betriebe des Maler-, An— streicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackierer— gewerbes.

81.

Bei dem Zerkleinern, dem Mengen, dem Mischen und der sonstigen Verarbeitung von Bleiweiß, anderen Bleifarben oder ihren Gemischen mit anderen Stoffen in trockenem Zustande dürfen die Arbeiter mit den bleihaltigen fre fen nicht in unmittelbare Berührung kommen und, müssen vor dem sich entwickelnden Staube ausreichend geschützt sein.

82.

Das Anreiben von Bleiweiß mit. Oel oder Firnis darf nicht mit der Hand, sondern nur auf mechanischem Wege in Behältern vorgenommen werden, die so eingerichtet sind, daß auch bei dem Einfüllen des Bleiweißes kein Staub in die Arbeitsräume gelangen kann. .

Dasselbe gilt von anderen Bleifarben. Jedoch dürfen diese auch mit der Hand angerieben werden, wenn dabei nur männliche Arbeiter uͤber achtzehn Jahre beschäftigt werden und die von einem Arbeiter an einem Tage anzureibende Menge bei Mennige 1 kg, bei anderen Bleifarben 100 g nicht übersteigt.

83.

Das Abschleifen und Abbimsen trockener Oelfarbenanstriche oder Spachtel, welche nicht nachweislich bleifrei sind, darf nur nach vorheriger Anfeuchtung ausgeführt werden.

Der Schleifschlamm und die beim Abschleifen und Ab⸗ bimsen entstehenden Abfälle sind, bevor sie trocken geworden sind, zu entfernen. 84

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß sich die Ar— beiter, welche mit Bleifarben oder ihren Gemischen in Be⸗

rührung kommen, mit Malerkitteln oder anderen vollständig deckenden Arbeitsanzügen und einer Kopfbedeckung versehen und sie während der Arbeit benutzen.

85.

Allen Arbeitern, die mit Maler⸗, Anstreicher, Tüncher⸗ Weißbinder⸗ oder Lackiererarbeiten beschäftigt werden, bei denen sie Bleifarben oder deren Gemische verwenden, müssen Waschgefäße,. Bürsten zum Reinigen der Hände und Nägel, Seife und Handtücher zur Verfügung gestellt werden.

Werden solche Arbeiten auf einem Neubau oder in einer Werkstatt , . so muß den Arbeitern Gelegenheit ge⸗ geben werden, sich an einem frostfreien Orte zu waschen und ihre Kleidungsstücke sauber aufzubewahren.

86.

Der Arbeitgeber hat die Arbeiter, welche mit Bleifarben oder deren Gemischen in Berührung kommen, auf die ihnen drohenden Gesundheitsgefahren hinzuweisen und ihnen bei Antritt des Arbeitsverhaältnisses das nachstehend abgedruckte

Merkblatt, sofern sie es noch nicht besitzen, sowie einen Abdruck dieser Bestimmungen auszuhändigen.

Löwenberg i. Schl. '

Geislingen. Babenhausen Günzburg

Illertissen. Memmingen. Aalen i. Wrttbg. . Giengen a. Bren

. w . i Strehlen i. Schl.

Grünberg i. Schl. .. Löwenberg i. Schl. ..

K Aalen i. Wrttbg. .

11 Strehlen i. Schl..

Breslau.. Strehlen i. Schl.. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. , Urach i. Wrttbg. . Aalen i. Wrttbg. . Giengen a. Brenz

Laupheim J Riedlingen...

, m n , ö

Bemerkungen. l Gin liegender Strich (—) in den

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelientner und der b r fen für Preife hat die Bedeut ung, daß der betreffende Preig nicht vorgekommen ist,

1700 1536 16 6 1536

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 20, 60 20, 60 20, 80 21,00

19,40 19840 19455 19.369 19,80 1987 1830 1230 19,40 198, 40 20.30 20.30 20650 20, 50 22,26 22,38 22,80 22 80

19.20 19, 20

Roggen. 14,00 14,80 1490 14, 35 14570

14 60

1450 11 76 1376 16826 1857 166

Ger st e. 13,39 13,590 13.50 1400

Safer. 1410 1440 15.50 13,40 14,00

17.46

13890 14,40 14,35

1480 15 0 160

15.10 1470 14,60 1470 16,20 16,0

12,80 13.50

14.00 14.00

13,20 1410

1820

1720 1700 16.00 16,80

13,60 1410

1520

1860 1713

14,40 1449 195,59 13,40 = 15, 00 ö 1780 17.80 49 16,00 16,40 16,40 8 1740 24 15

17,20 17,20 ö. . 11

ck t Der Durchschnittspreis wird aus den una e, nn, n,, nie rer 6.) in . sechs Spalten, daß ent prechender

1260 1400 14,57

172 17,24

220 14567 154 177i 859 17.13 125 161 255 1726 189 1736

1720 18. 6. erundeten

ahlen berechnet. ericht fehlt.