dem Königlich sächsischen Kreishauptmann Richard von Schlieben zu Bautzen, .
dem Sberstleutnant a. D. Matthias von dem Knesebeck zu Neu⸗Ruppin,
dem Legationsrat z. D. Kun g von Portatius auf Gütt⸗ mannsdorf bei Reichenbach in Schlesien,
dem Tandschaftsrat, Rittmeister der Reserve Kurt von Tempelhoff auf Dombrowka, Kreis Posen⸗West,
dem Landrat Adolf Freiherrn von Heintze zu Bordesholm in Schleswig⸗Holstein,
dem Major und Abteilungskommandeur im 4. Gardefeld⸗ artillerieregiment Walter Freiherrn von Rheinbaben,
dem Oberstleutnant und Kommandeur des 1. Badischen Feld⸗ artillerieregiments Nr. 14 Hans Freiherrn von Sal⸗
muth, dem Großherzoglich sächsischen Kammerherrn, Rittmeister a. D. Earl von Helldorff auf Schwerstedt in Sachsen⸗ Weimar, - . dem Majoratsbesitzer Karl Grafen von Ba udissin⸗ k auf Rantzau bei Plön in Holstein, . . dem Oberpräsidialrat August von Liebermann zu Danzig, dem Major beim Stabe des Königsulanenre iments (I. Han⸗ noverschen) Nr. 13 George von . dem Königlich sächsischen Finanzrat Dr. jur. Conrad von Geldern-Crispendorf zu Dresden,. dem Major im Militärkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs Elaus von Heydebreck, dem Hauptmann a. D. Constant Freiherrn Quadt⸗ Wyk radt-Hüchtenbrück auf Bögge, Kreis Hamm dem Legationsrat bei der Kaiserlichen Boöͤischaft in Rom, Ritt⸗ messter der Reserve Oscar Freiherrn von der Lancken⸗ Wakenitz, dem preußischen Gesandten in Weimar, Kammerherrn, Mit—⸗ glied des Herrenhauses Gustav von Below-⸗Rutzau, dem Raiserlichen Gesandten, Geheimen Le ationsrat und vor⸗ tragenden Rat im Auswärtigen Amt aul von Below⸗ Schlatau zu Berlin, dem Major beim Stabe des Regiments der Gardes du Corps Gerhard von Marschall, dem Landrat und Rittmeister der Reserve Arnold von Rosen stiel zu Lissa, k dem DOberforstmeister, Mitglied des Hofjagdamts, Rittmeister der Landwehrkavallerie Reinhold Grafen von Bethusy⸗ 5 zu Potsdam, ; dem Rittmeister a. D. Alexander Grafen von Perponcher⸗ Sedlnitzky Neudorf, Kreis Reichenbach in Schlesien, — dem Kammerherrn, Major a. D. Carl Grafen von Alten⸗ Linsingen auf Schloß Linden bei Hannover, dem Major beim Stabe des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗ , Nr. 2 Gustav von Arnim, dem Major im 2. Hannoverschen Ulanenregiment Nr. 14 Paul von Engelbrechten, dem i und Mbteilungskommandeur im Neumärkischen elbartillerieregiment Nr. 5] riedrich von Borries, dem Landrat, Rittmeister der Rosensti el zu Bunzlau, ; dem Landrat Dietz iherrn von Zedlitz und Leipe zu Schweidniz in Schlesien, dem Hauptmann a. D. Gautier von Jagwitz auf Ober⸗ Seyersdorf, Kreis Fraustadt, Posen, dem Bberregietungsrat, Hauptmann der Gardelandwehr a. D. ohannes von Neefe und Obischau zu Liegnitz, dem Dberforstmeister, Hauptmann der Gardelandwehr Hil mar von Krogh zu Frankfurt a. O., dem Fideikommißbesitzer, Oberleutnant der Reserve Ludwig . von Hollen auf Schönweide bei Plön in Holstein, dem Schiffskapitän und Rittergutsbesitzer Julius von Alten zu Hannover, ; dem Landrat des Landkreises Königsberg i. Pr., Oberleutnant der Reserve Adolf Tortilowicz von Batocki⸗Friebe auf Bledau in Ostpreußen, dem Major im 19. Rheinischen Infanterieregiment Nr. 161 Georg von Dewitz, dem Polizeipräsidenten, Rittmeister der Reserve Felix von Wuthenau zu Stettin, dem Sberflen a. D. Erhard von Kunh eim zu Danzig, dem Rittmeister a. D. Walter von gr ff und v ger. auf Glien bei Belzig, dem Landrat, Rittmeister der Reserve Bernhard Zschirschky und Bösgendorff zu Belzig, dem Mitgliede des Herrenhauses Alfred von Sanden auf Launingken in Ostpreußen, dem Landrat Carl Burggrafen und Grafen zu Dohna⸗ Schlobitten zu Braunsberg, dem Oberleutnant der Reserve Axel von Kaphengst auf Kohlow, Kreis West⸗Sternberg am 24. Juni er. in der Johanniter⸗Ordenskirche zu Sonnen⸗ burg den Ritterschlag und die Investitur erteilt.
auf
von
Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gesandten in Weimar von Müller zu und bevoll⸗
Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten mächtigten Minister in Stockholm zu ernennen.
Bekanntmachung. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat
erve a. D. Konrad von
die nachbezeichneten Erlaubniserteilungen ausgesprochen: J durch Entscheidung vom 24. Februar 1905 gegenüber
dem Imkerversicherungsvereine für Schleswig-Holstein und angrenzende in Kiel zum Geschäftsbetrieb in Schleswig⸗Holstein schließlich des Kreises Herzogtum Lauenburg, im Fürstentume Lübeck sowie in Lübeck und kleinerer Verein und unter
die Provinz Gebiete ein ⸗ für die Nichtbenutzun amburg unter Anerkennung als f ch tzung enehmigung der in der General⸗
versammlung vom 30. September 19804 beschlossenen Saßung
(S 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes); II. durch Entscheidungen vom 25. März 1905 gegenüber:
Beamten-Vereins in Magdeburg,
2) a. der Pensions kasse, b. der Witwenkasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Vereins in , Ver sicherungsverein auf g zum Ge⸗ schäftsbetried im Deutschen Reiche unter enehmigung der von den aukßerordentlichen 8 am 27. No⸗ vember 1901 beschlossenen Satzungen (5 96 Satz 1 a. a. O);
HI. durch Entscheidung vom 26. April 1905 egenüber der Pensionskasse für Beamte Deutscher Privat⸗ eisenbahnen Geri, . auf Gegen⸗ seitigkeit) in Berlin zum eschãftsbetrieb im Yen, Reiche unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 14. Januar 1995 beschlossenen Satzung (6 985 Satz 1 des Versicherungs⸗ aussichtsgesetzes); .
IV unterm 6. Mai 1905 gegenüber der Allgemeinen Spiegelglas⸗Versicherungs⸗BGesellschaft in Berlin zur Erstreckung des Geschäftsbetriebs auf das Königreich der Niederlande;
V. unterm 5. Juni 1905 gegenüber dem Pfälzischen Viehversicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit zu Speyer zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Sachsen⸗ Weimar sowie auf das Fürstentum Birkenfeld G 96 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Berlin⸗Charlottenburg, den 4. Juli 1905.
Das Kaiserliche Au . fur Privatversicherung.
runer.
Königreich Preußen.
Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berg— gefetzes vom 24 Juni 186571892.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen mit Zustimmung
der Monarchie, was folgt:
der beiden Häuser des Landtags
Die Annahme von Mutungen auf Steinkohle sowie auf Steinfalz nebst den mit diesem auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen findet vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes an bis n anderweiter gesetzlicher Regelung der Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetzsamml. S. 705 flg) über das Muten und Ver— seihen, längstens aber auf die Dauer von zwei Jahren, bei den staatlichen Bergbehörden nur insoweit statt, als die 2 eingelegt werden auf Grund von Schürfarbeiten, welche
I) vor dem 31. März 1905 begonnen worden sind oder
3 im Umkreise von A848 m um den Fundpunkt einer noch schwebenden Mutung unternommen werden, deren Mineral bei der amtlichen Üntersuchung (8 15 a. a. O.) bereits vor Verkuͤndigung dieses Gesetzes nachgewiesen worden ist.
Die Annahme von Mutungen nach Abs. 1 Ziffer 2 ist ausgeschlossen, wenn der Muter innerhalb zwei Wochen nach
ündigung dieses etzes dem zuständigen Oberbergamt
8 Ge erklärt, daß er auf iter 2 in dem in Ziffer 2 be⸗ e Erklãrun
3 Umkreise verzichtet. g ist unwider⸗ ruflich. —
Das Feld einer Mutung nach Ziffer 2 darf sich an keiner Stelle über den dort bezeichneten Umkreis hinaus erstrecken.
Zwei Punkte der Begrenzung eines auf Grund des , Gesetzes gestreckten i dürfen bei einem zu⸗ äffigen Flächeninhalt von 2189 qm nicht über 4150 m von einander entfernt liegen.
Zu den Mutungen, welche vor der Verkündigung dieses Gesetzes eingelegt worden sind, muß innerhalb eines Jahres nach dem Tage der Verkündigung des Gesetzes, und zu den nach diesem Zeitpunkte einzulegenden Mutungen muß innerhalb sechs Monaten nach der amtlichen Untersuchung (8 185 . a. O.) von dem Muter der Schlußtermin beantragt werden. Ist dieser Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen gestellt worden oder wird er zurückgenommen, so ist die Mutung von Anfang an ungültig. Auch darf in Diesen Fällen ein Dritter auf denselben Fundpunkt eine neue Mutung nicht einlegen.
*
Unberührt von dieser Vorsch rift bleiben diejenigen Mu— tungen, die die staatlichen Bergbehörden in Vertretung der Inhaber von Privatbergregalitätsrechten anzunehmen be— rechtigt sind. .
Der Handelsminister wrd mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. K
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.
Gegeben Gjenner Föhrde, den 3 Juli 1905.
; L. S . Wilhelm R.
Fürst von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbaben. Möller. von Budde. Einem. Freiherr von Richthofen.
von Bethmann-⸗Hollweg.
von
Auf Grund des Vorbehalts im Abschnitt ,. 5 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Tagegelder und Reisekosten der Staats beamten vom 117 November 1903 (G.-S. S. 231) werden Euer Hoch⸗ wohlgeboren hiermit ermächtigt, im Geschäftsbereiche der all⸗ gemelnen und inneren Verwaltung die Entscheidungen darüber, ob die Gründe gerechtfertigt sind, welche die Beamten für die etwaige Nichtbenutzung von Kleinbahnen bei Dienst⸗
reifen in den Forderungsnachweisen geltend machen, in Zukunft
selbständig zu treffen. 3
Wir nehmen jedoch Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß mit der Ausschließung der Kleinbahnbenutzung nicht zu weit gegangen werden darf und daß allgemeine Anordnungen, wonach bestimmte Kleinbahnen ein für allemal als zur Be⸗ nutzung ungeeignet anzusehen seien unzulässig erscheinen. Die der Kleinbahnen von den Beamten angegebenen Gründe sind vielmehr in jedem einzelnen Falle einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen, wobei die zu dem Staatsministerialbeschlusse vom 25. Oktober 1838 erlassene
allgemeine Verfügung vom 25. Dezember 1398 (M⸗Bl. d. i.
verein auf Gegenseitigkeit, zum Geschäfts betrieb im
Deuischen Reiche unter Genehmi
ung der in der außerordent⸗
lichen Hauptversammlung vom 26. November 1904 beschlossenen
Satzung (6 96 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes),
BV. für 1899 S. 20) auch jetzt noch zum Anhalt zu di ĩ I der Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗ f 8 w , ö Versicherungs⸗
Berlin, den 23. Juni 1905. . Der Finanzminister. Der Minister des Innern.
In Vertretung: Im Auftrage: Dombois. von Kitzing.
An sämtliche Herren Regierungspräsidenten.
Um die bei den Rentenbankkassen zeitweise in be— trächtlicher Höhe vorhandenen Ba rbe stãn de zinslich nutzbar machen zu können, ist mit der Königlichen Seehandlun (Preußischen Staatsbank) eine Vereinbarung dahin getroffen worden, daß dieselbe die Barbestände, soweit sie nicht für den laufenden Bedarf der Rentenbankkassen zurückgehalten werden müssen, zwecks zinslicher Belegung annimmt und an Zinsen fur die ihr überwiesenen Beträge 134 Prozent unter dem jeweiligen Reichsbankdiskont, nicht über 3 Kr bʒen gewährt.
Die Ueberweisung und bezw. de, , . von Beträgen hat unter Benutzung des Reichsbankgirokontos S erfolgen.
Um zu häufige Ueberweisungen kleinerer eträge an die Seehandlung zu vermeiden, sind die einzelnen Ueberweisungen möglichst aüf Beträge von 10 900 und darüber zu be⸗ schränken. Dasselbe gilt für Abforderungen überwiesener Beträge. Die Abforderungen werden von den Rentenbank— kassen tunlichst so zu bemessen sein, daß durch eine Rück— überweisung der Bedarf mehrerer Tage Deckung findet. Die seitens der Rentenbankkassen abgeforderten Beträge wird die Seehandlung jederzeit ohne Kündigung zurũcküberweisen. Es ist jedoch erwünscht, daß bei Abforderungen von mehr als 260 00 S. der Seehandlung 2 bis 3 Tage vorher Kenntnis gegeben wird.
Die aufkommenden Zinsen fließen dem Reservefonds zu und sind bei demselben zu vereinnahmen. Sie Königliche Direktion der Rentenbank wolle hiernach die Rentenbankkasse mit Weisung versehen.
Berlin, den 23. Juni 1505
Der Finanzminister. Der Minister für Landwirtschaft ꝛc. In Vertretung: Im Auftrage: Dombois. Wesener.
An sämtliche Königliche Direktionen der Rentenbanken.
Justizministerium.
Die Rechtsanwälte Dr. Elsner und Scheel in Flens⸗ burg sind zu Notaren für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel, mit Anweisung ihres Amtssitzes in Flensburg, er— nannt worden.
Der Rechtsanwalt Dr. Kohli in Koblenz ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln, mit Anweisung des Amtssitzes in Wiehl, ernannt worden.
Min iste rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten. Königliche Universitätsbibliothek. Bekanntmachung.
Die reglementsmäßige Zu rücklief erung aller aus der Universitätsbibliothek entliehenen Bücher findet am 1, 2. und 3. August d. J. statt.
Berlin, den 4. Juli 1905.
Der Direktor. Fran ke.
Finanzministerium.
Der Geheime Kanzleisekretãr Hugers hoff beim König⸗ lichen Finanzministerium ist als Buchhalter bei der Königlichen Generallotteriedirektion angestellt worden.
Mie Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse ö a. Harz, Regierungsbezirk Hildesheim, ist zu esetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsrat Dr. Rang in Koblenz ist zum Vor⸗ sitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter versicherung Re⸗ gierungsbezirk Koblenz ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Auslosung der für das Etatsjahr 1906 zu tilgenden 31 prozentigen Anleihescheine der Krk me, Kotberger Eisenbahngesellschaft von 1898 sind folgende Nummern gezogen worden:
Lit. A zu 1000 6 Nr. Q, 247, 346, 649, 1014, 1087, 1252. Summe 7 Stück über 7000 6 Lit. B zu 500 6 Nr. 87, 202, 356, 751. 7556. Summe 5 Stück über 2500 6 Im ganzen 12 Stück über 9500 66 Diese werden den Besitzern zum 1. April 1908 mit der uf , gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapital eträge vom 2. April 1906 ab gegen Quittung und Rückgabe der Anleihescheine und der nach diesem Termine zahlbar werdenden Zinsscheine 1. Reihe Nr. 17 bis 20 nebst Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. 2 zu erheben.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten,
Vom 1. April 1906 ab hört die Verzinsung der aus— gelosten Anleihescheine auf.
Die Zahlung geschieht bei den Königlichen Regierungs—⸗
hauptkassen und bei der Kreiskasse in Frankfurt a. 5 sowie bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft hier, W. 64, Behren— straße 32, und bei Herrn S. Bleichröder hier, W. 64, Behren⸗ straße 6263. Zu diesem Zwecke können die Anleihescheine nebst Zubehör schon vom 1. März 1906 ab einer dieser Stellen eingereicht werden, welche die Effekten der Staatsschuldentilgungskasse vorzulegen hat und . der Feststellung die Auszahlung vom 2. April 1906 ab bewirkt.
Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen Einlöfungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 1. Juli 1905.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Auslosung der für das Etatsjahr 1906 zu tilgenden 3i½ prozendigen Anleihescheine der Star—
ard⸗Cüstriner Eisenbahn-Gesellschaft von 1897 * folgende Nummern gezogen worden. * e e ie W,. 328 bis 3234 bis 2101, is 2955, is 4. k Summe N Stück über 5400 Lit. B über 500 6 Nr. 780 bis 789 1334 bis 1343. 1630 bis 1646. 1648 bis I65b, 2346 bis 3355, 3224 bis 3227, 329 bis 3234. Summe 60 Stück über 30 000 M Lit. C. über 10090 6. Nr. 845 bis 864, g4ä9 bis 958, 1715 bis 1724. Summe 30 Stück über 30 009 ess⸗ Im ganzen 117 Stück über 65 400 S
Diese werden den Besitzern zum 1. April 1906 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver⸗ riebenen Kapitalbeträge vom 2. April 1906 ab gegen Suittung und Rückgabe der Anleihescheine und der nach n. Termin zahlbar werdenden Zinsscheine 1. Reihe Nr. 19 und 29 nebst Erneuerungsschein für die . 2 bei der Sta atsschuldentilgungskasse, hier, W. 8, Taubenstraße 29, zu eben. ö ; ̃ n Mit nä 3 1906 hört die Verzinsung der ver⸗ sten Anlei eine auf. in Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der heiden letzten Geschäftstage jedes Monats.
Die Zahlung geschieht auch bei den Königlichen Regierungs⸗ hauptkassen und bei den Königlichen Kreiskassen in Frankfurt 4. M. und in Soldin sowie bei der Bank für Handel und Industrie hier, V. 56, Schinkelplatz 1 —2, bei der Deutschen Bank hier, W. 64, Be renstraße 8 13 und bei der Kur- und Reumarkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse hier, W. 8, Wilhelmplatz 6.
u dissem Zwecke können die Anleih cheine nebst den zugehörigen Zinsscheinen und Anweisungen schon vom 1. März äs ab einer dieser Stellen eingereicht werden, welche die Fffekten der Staaisschuldentilgungskasse vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. April 1906 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen EGinloͤsungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Gleichzeitig wird der bereits ar ausgeloste, aus der Kündigung zum 1. April 1903 (2. Verlosung) noch rückständige, mit Zinsscheinen 1. Reihe Nr. 13 bis 20 und Zinsscheinanweisung abzuliefernde Anleiheschein
werde e gir. rs über 206 4. wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß dessen Ver⸗ insung mit dem 31. März 1903 aufgehört hat und daß jeder nsprüch aus ihm erlischt, wenn er zehn Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht spãtestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgelegt sein wird.
Berlin, den J. Juli 1905.
Hauptverwaltun von
der Staatsschulden. offmann.
Abgereist: Seine Exzellenz der Staats minister und Minister der offentlichen Arbeiten von Budde, mit Urlaub.
Nichtamtliches Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, . Juli.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Großherzoglich sächsischer Geheimer Legationsrat Dr. Paulßen und Groß— herzoglich oldenburgischer Geheimer Staatsrat Buchertz sind mit ürlaub von Berlin abgereist.
Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. „Bremen“ am 4. Juli vor Dominica (Kleine Antillen) eingetroffen und geht am 19. Juli von dort nach St. Pierre . Martinique in See.
S8. 6. „Loreley“ ist am 3. Juli von Konstantinopel zu einer Rundfahrt im Aegäischen Meere in See gegangen.
S. M. S. „Tiger“ ist am 5. Juli in Tsingtau ein⸗ getroffen.
S. M. Flußkanonenboot „Vaterland“ ist am 5. Juli in? Kiankiang eingetroffen und geht heute von dort nach Hankau.
S. M. Flußkanonenboot „Ts ingtau“ ist gestern von Canton nach Wuischau in See gegangen.
n der Ersten Beilage zur heutigen Nummer ö. Reichs⸗ und Staatsanzeigers wird eine Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat Juni 1905 veröffentlicht.
Oesterreich⸗ Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des zsterreichischen Abgeordneten. hauses überreichten die T chechisch⸗Radikalen, wie W. T. B.“ berichtet, um gegen die Verhandlung dez Handel svertrags mit Deutschland zu obstruie ren, gegen 7o0 dringliche Anträge, die nicht mit der vorgeschriebenen Zabl Untesschristen versehen waren. Der Präsident Graf Vetter ließ eine Reibe dieser Anträge zur Unterstũtzung vorlegen, jedoch wurde diese verweigert. Unter lärmendem Wider spruch' der Tschechisch Jiadikalen protestierte der Abg. Stein gegen diese parlamentarische Behandlung von dringlichen Anträgen und bezeichnete sie als bübisch. Der PräJsident rügte diesen Aus⸗ druck. Nachdem die Unterstützung der Anträge eine Zeitlang fort⸗ Ct worden war, erklaͤrte der Präsident, er höre, daß unter den
nttägen solche seien, die teils bereits früker von, anderen Ab. 8 eingebracht, teils erledigt seien. Er müsse aus diesem runde die eingebrachten dringlichen Anträge einer Revision unter. zieben, was jedoch augenblicklich unmöglih sei. Im Laufe der Sitzung werde er die Bebandlung der Anträge, der Geschäfts. ordnung entsprechend, weiler fortsetzen lassen. Seine Worte wurden
deklatschen aufgenommen.
fam enden. 8
rotest. Der Abg.
n erh
e entschiedenen Protest ein gegen dieses Ver⸗
schãfte ordnung?
reit her erstattete un
bruch bezeichnete; auch die Abgg. stierten energisch gegen das Vor= Eintreten der Rube seinen Stand⸗ Antrag des Abg. Fresl auf Unter- der dringlichen Antrãge wurde ehnt. Sodann erfolgte die Ver⸗ andlung über den deutschen
Tschechisch. Radikalen Bericht.
die Tschechisch⸗ Radikalen
ein
Boden fiel, obne jemanden getro
Radikalen stürzten darauf gegen die anhaltende Erregung, der ohrenbetãu
gan zen Referats des Abg. Baernreithe
des ersten Redners, der Lärm. Bei
den
des Abg. Kulp; legte sich allmählich weiteren Verhandlungen wies der
Handelsminister Freiherr von Call darauf bin, daß der Handels- vertrag das Ergebnis langwieriger und recht mühevoller Verhandlungen
gewesen sei, um so mehr eine Reihe von Verträge
als Deutschland bereits mit anderen Staaten n abgeschloßen habe, woꝛurch der Spielraum
für Unterhandlungen mit Oesterreich naturgemäß eingeengt worden
sei. Inwieweit der durch beiderseitige gewi listen möglich sei, im
ndelspertrag, dessen Zustandekommen nur
tige Spfer von den ursprünglichen Forderungez⸗
wesentlichen Oesterreichs Anforderungen ent.
spreche, müsse der Minister der objektiven Beurteilung des Hauses
anheimstellen.
Immerhin lehre die Erfabrung mit den bisherigen
Handelzvertrãgen, daß diese mit zunehmendem Alter besser und ge⸗
schãtzter wũrden. der auswärtigen stimmend gewesen, d festgehalten worden sei.
Der deutsche Handelsvertrag bilde den Angelpunkt Handelspolitik. Dies sei vornehmlich dafür ke— daß im allgemeinen das Meistbegũnstigungsprinziy
Für die künftige Gestaltung der Ssterreschischen
Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten, die bekanntlich das Hrinziv der Reziprontätsabkommen verfolgten, werde wesentlich die
Haltung der deutschen Regierung, Desterreich gehe, von Belang s
die in dieser Frage parallel mit ein. Als charakteristisch für den
, , müsse auch e,. werden, daß Oesterreich im e
utschen Reich vorwiegend ein Produkte neben während die
wirtschaftlichen Interessen besitze,
satzgebiet für seine land / und forst⸗
immerbin wichtigen industriellen
Debiete rer induftriellen und gewerblichen Produktion erheblich größer
seien. Der ; genannte sozialpolitische
rund für eine gesonderte Behandlung der sozlalpolitischen von den ken ele tt fchen Fragen bei
Deutschland den Umstand, Arbeiterschutzes und der Arbeiterversicherung . verhandlungen auch iwischen Desterreich und Ungarn bedürfe. Es gereiche ibm zur e mitteilen
laufe dieses Früͤhjabrs eine
Einleitung von
Minsster hob als Novum des Handelsvertrags die so—
Klausel hervor und bejeichnete als Haupt- den Vertrags oerhandlungen
daß es auf dem Gebiet des zunächst der
e iner
allgemeinen z sterreichisch ungarischen / deutschen Ar⸗
beikterschutzkonventi die erfolgte
funden habe. ini
on, erzielt worden sei, und daß daraufhin
, deutscherfeits entgegenkommendste Aufnahme ge⸗ Der
ster gab dem Wunsche Ausdruck, daß die Ver⸗
haͤltnisse die Fortfũhrung der so viel versprechend begonnenen Aktion er⸗ möglichen mochten. Bei den Verhandlungen mit der deutschen Regierung werde sich dann auch ergeben, ob und inwieweit es möglich sein werde, durch eine allzemeine Arbeiterschutzkon vention die rechtliche und
wirtschaftliche Stellung der im Deutschen
Reiche in Arbeit stebenden
und arbeitstätigen österreichischen und ungarischen Staate angehörigen
zu und zu bessern. statierte der Minister, daß * der autonome Tarif in dieser Kam, pagne bewãhrt habe. Der
Vertrage aufgenommene herigen diplomatischen un Handelspolitik bedeute gehend, betonte der Minister,
nationalen
Was die Tarifanlage betreffe, kon⸗ ĩ
nen ö. 2. hin, daß der im e a einen 33 *
neben dem bis⸗ ritt in der inter⸗
sationsform gewiß notwendig erscheine, angesichts des Umstandes aber, daß ein sfoliertes Vorgehen mit Rücksicht auf das in anderen Staaten,
so auch in Deutschlan
Kartellwesen nicht rätli
internationalen V Minister wies che der Monarchie abge
mindesten dem treuen wirken In jedem h rung der österreichischen
der beiderseitigen Vertragsunterhändler zu alle dürfe das Haus versichert sein,
d, ungleich entwickeltere und e n g. c fein därfe, erscheine ihm der Weg einer erstãn digung als der gangbarste. darauf hin, daß der vorliegende Vertrag von
Der
chloffen und daß das Schlußergebnis nicht zum
Hand geben und Zusammen⸗ danken sei. daß alles zur Wah⸗ Der
Hand in
Interessen Notwendige geschehen werde.
Minister empfahl schließlich den 8 mit seinen Annexen zur annten
Annabme. Fast sämtliche Redner erk
an, daß die Vertrags⸗
unterbä idler unter den gegebenen Verhältnissen das Möglichste erreicht
hätten. Das samt den Lesungen das
Schwei und Bu
VFurde. Der Präsident erklärte alsdann, zur m, der von dem Abg. Fresl eingebrachten dringlichen Anträge zu s
Abg. Kiofag erhob neu Praͤsidenten Einspru
us nahm sodann den dentschen Handelsvertrag
nneren an und genehmigte ohne Debatte in allen
Ermächtigungsgesetz,
so rische Reg e n der Handel beziehungen ga
betreffend die provi . mit der rien, worauf die Verhandlung abgebrochen
x reiten. Der erdings gegen den Geschafts ordnungsbruch des
ch. Der Pra ident verwahrte sich energisch dagegen
und ftellte fest, daß die meisten eingebrachten dringlichen Anträge
bereits erledigte Anträg das Bedauern über sein
Der Abgeordnete Ste in sprach Der Präsident gab der Be⸗
e beträfen. Vorgehen aus.
friedigung hierüber Ausdruck. Die Sitzung wurde sodann um 115 Uhr Nachts nach 123 stündiger Dauer geschlossen.
Frankreich.
In der geftrigen Sihung der Deputiertenkammer legte der
Finanzminister Merlou, wie W. T
entwurf für 1906
Mehr von 67 Millionen cufweist.
neubewilligten Gesetze,
das Flottenprogramm, di die Handels marine,
lehrer, ö Pensionsanstalten.
B.“ meldet, den Budget⸗ vor, der an Ausgaben gegenüber 1805 ein Hierdon entfallen 740 / auf die betreffend die Militärerfordernisse, die Besoldung der Elementar⸗ die Unterstützungs⸗ und
Der Finanzminister versicherte, daß
er das Budget mittels derselben Finanzpolitik ins Gleichgewicht
bringen werde, wie
der gewöhnlichen Hilfsquellen.
antragte Verweisung an
er i d. h. mittels Der Ministerpräsident Ro uvier be— die bestebende Kommission, damit über das
sein Vorgänger Rouvier,
Besetz noch vor dem Ende des Jahres abgestimmt werden könne. Die Kammer nahm die Verweisung mit 420 gegen 108 Stimmen
an. Arbeiterversicherun
Die Deputierten
brachten in der Kammer
Hierauf wurde die Besprechung der Vorlage, betreffend die
g, wieder aufgenommen. der Derartẽments Aisne und Ardennes einen Antrag ein, dem Ackerbauminister einen
Kredit von 19 Millionen Frag. zu bewilligen, um den Opfern des vor e
einigen Tagen über di Hilfe zu leisten. Der auf einer Strecke von 24
e Gegend niedergegangenen Wirbelsturmes dort vom Sturme in Feldern und Gärten Kilometern angerichtete Schaden wird auf
etwa 16 Nillionen Francs angegeben.
Rußland.
Laut Bericht des Kommandierenden des Odessaer Militãr⸗ bezirks, Generals Kachanoff, wurden während der Unruhen
in Odessa in der Nacht auf den 2. v. M.
rührer und verwund 8 Soldaten, 4 Polize verwundet.
29 getötet 49 Auf⸗ ei 74; ein Schutzmann wurde getötet, iwachtmeister und 8 Schutzleute wurden
deutschen Interessen auf dem
mit Vor ⸗
zu können, daß im Ver. Feodossia vom erständigung mit Ungarn, bejüglich
Verhandlungen zum Abschluß
Auf das Kartellwesen über⸗ daß ihm eine Regelung der Organi⸗
Das „Reutersche Bureau“ meldet gus Odessa vom Abend des gestrigen Tages, daß die Polizei jede Nacht Hunderte von Verhaftungen vornehme, einschließlich hervor⸗ ragender Bürger, Rechtsanwälte und anderer Standespersonen. Viele Leute seien aus der Stadt vertrieben worden; die Pelizei finde fortwährend Bomben und zwar fast sämtliche in judischen Quartieren.
Nach Bureaus“ aus Sofia begegnete „Nadeschda“, das vorgestern in z dreißig Meilen südlich von Sebastopol dem „Knjäs Potemkin“ und wechselte mit ihm Salutschüsse. Laut Aus⸗ sagen der Mannschaft der Nadeschda⸗ befinden sich an Bord des „Knjäs Potemkin“ außer den Meuterern ungefãhr zweihundert Zivilpersonen, darunter auch Frauen.
Der „Knjäs Potemkin“ wird, wie „W. T. B.“ mitteilt, von einer aus 7 Personen bestehenden gewählten Kommission befehligt, an deren Spitze der Lotse der Reserve der Kriegs⸗ marine Alexejiew steht; die Namen der anderen sind un⸗ bekannt. Die Wachen werden ganz regelmäßig besetzt, die Kanonen befinden sich in einem ausgezeichneten Zustand, Munition ist vollzählig vorhanden, selbst Uebungsmunition. Die gesamte Besatzung auf dem Linienschiff beträgt 750, auf dem Torpedoboot Nr. 256 15 Mann. Offiziere sind nicht an Bord. ö.
Gestern 6 gegen 9 Uhr näherte sich ein Boot des Schlachischiffes „Knjäs Potemkin“ der Küste von Feodossia und wurde durch Infanteriefeuer empfangen. Zwei Mann wurden getötet, sieben andere warfen sich ins Meer, wurden aber gerettet. Das Torpedoboot, das den „Knjäs Potemkin“ begleitete, feuerte einen Schuß auf die Stadt. Der Panzer entfernte sich um Mittag vom Hafen, blieb aber gleichwohl in Sicht. Der von dem Torpedoboot abgegebene Schuß war ber die Stadt hinweg gegangen. — Die Stadt ist ꝛin Kriegs⸗ zustand erklärt. Wie „W. T. B. erfährt, haben auf Anordnung der Behörden die Einwohner von Feodossia die Stadt gestern ver⸗ lassen. Nur die Truppen und die Beamtenschaft blieben zurück. Man erwartet, daß der „Knjäs Potemkin“ Abends auf die Stadt feuern werde. Heute hat der Panzer in Feodossia ein englisches Kohlenschiff auslaufen lassen und ist dann selbst in See gegangen. Die Stadt ist ruhig,
Wie dem „Reuterschen Bureau ⸗
einer Meldung des „Wiener Telegr Korresp. das bulgarische e chf Varna eingetroffen ist,
aus O dessa gemeldet
wird, erhielt der Agent der Russischen Handels⸗Schiffahrts⸗
Gesellschaft die Nachricht, daß der „Knjäs Potemkin“ einen der Gesellschaft gehörenden Dampfer, „Großfürst Alexius“, gestern aufgebracht habe. Der „Großfuͤrst Alexius“ brachte Vieh von Feodossia nach Sebastopol, als er in der Nähe von „Knjäs Potem kün“ angehalten und ihm abgenommen wurde.
ieh, Lebensmittel und sogar Geld ) 1 ss „Georgi Vobjedonosszew⸗
Das aus Odessa mit dem
zurückgekehrte Uebungsgeschwader ist gestern von Sebastopol
wieder in der Richtung nach Feodossia ausgelaufen.
Die Stadtvertrekung von Tschernigow hgt, laut „W. T. B.“, dem Minister des Innern, Bulygin, Mitteilu über schwere Vergehen gemacht, die Kosaken u Polizei sich der Bevölkerung gegenüber hätten zu Schulden kommen lassen, und den Gouverneur gebeten, die Kosaken abzuberufen. Die Vertreter der Stadt hätten sich zur Bildung einer Bürgerwehr bereit erklärt gehabt; als sie den Sitzungs saal verlassen hätten, hätten Kosaken sie ange⸗ riffen und von ihnen sowie aus dem Publikum mehrere enen verwundet? Die Kosaken hätten sich sodann auf An⸗
regung der Polizei vor dem Stadthaus versammelt und ihre
Karabiner gälaben, um auf die Menge zu feuern. Nur dank dem Einschreiten des Bürgermeisters bei dem Polizeimeister habe Blutvergießen verhindert werden können.
Türkei.
Nach einer Meldung des Wiener „Telegr⸗Korr⸗Bureaus wurde durch ein Irade des Sultans eine Kommission ge⸗ bildet, die den Auftrag hat, die in Konstantinopel, in den Dardanellen und in Saloniki liegenden Kriegsschiffe auf ihren materiellen und ihren Gefechtswert zu prüfen. Der eigentliche Zweck der Untersuchung, die durch die Vorfälle auf dem „Knjäs Potemkin« veranlaßt wurde, ist, den Geist und die Disziplin der Offiziere und der Bemannung kennen zu lernen.
Aus Kreta wird von demselben Bureau gemeldet, daß die Streifzüge der aufständischen Banden sich aus⸗ dehnten. Die internationalen Truppen hätten Befehl er⸗ halten, Zusammenstöße mit den Aufständischen zu vermeiden; deshalb habe die französische Kompagnie, die kürzlich bei Platanig beschossen worden sei. den Narsc nach Pyrgopsilomeri nicht fortgesetz. Die englische Besatzung von Kalives am Eingange der Sudabai hade mit dem Infurgentenchef Manss eine Abgrenzungslinie vereinbart. Es werde beabsichtigt, die kürzlich vorgeschobenen Truppen wieder nach Kanea zurückzuziehen. — Infolge der verwickelten Tage und der zunehmenden Finanznot ist eine latente Reglerungskrisis ausgebrochen. Zwei Ver⸗ waltungsräte dankten ab, Ein dritter beabsichtigt, seine Ent⸗ lassung zu nehmen. Eine auf die Angelegenheit bezügliche , der Konsuln der Schutzmächte verlief ergebnislos.
er Oberkommissar, Prinz Georg von Griechenland, verständigte die Konsuln telegraphisch von der Unhaltbarkeit der Lage und setzte sie von der Notwendigkeit in Kenntnis, die Truppen zu verstärken. Sollten diese abberufen werden, so werde er fein Abschiedsgesuch in Aussicht stellen.
Griechenland.
In der beutigen Sitzung der Deputierten kam mer gab der Minssterpraͤsident Ralli die Bildung des neuen Ministeriums bekannt und feierte Delvannis, dessen Politik er unter Vornahme einiger Reformen fortführen werde. Die ausscheidenden Mi. nist er setzten die Sründe auseinander, die sie zu der Trennung von Rallt genötigt hätten. Hierauf stellte der Ministerpräsident die Ver⸗ trauensfrage. Die Kammer votierte iß6m das Vertrauen mit 115 gegen 77 Stimmen; 30 Abgeordnete waren abwesend.
Amerika.
Aus Ottawa meldet das Reutersche Bureau!
Der Finanzminister Fielding führte bei Einbringung des Budgets aus, es sei die Absicht der Regierung, bei Revision des Zolltarifs eine Vorzugsbehandlung Englands e . allen anderen Staaten vorzunehmen, einen Minimaltarif den Staaten gegenüber zu schaffen, die den Handel mit Canada begũnstigen, und einen Marximaltarif für die, deren Tarifgesetzgebung geeignet sei. den Heber mlt Canada autzuschliefen. Er brachte zingn Zoll ven S0 Cents 3 je 100 Pfund gequetschten Hafers in er,. ferner solle der n auf trockenes Bleiweiß auf 39 0, der auf. mit Oel ver- riebenes auf 35 oo erhöht werden. Eine geringfügige Aenderung folle bei den Zöllen auf Zement durch Auferlegung eines Wertʒolles