1905 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Zu Uckund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen zu Paris am 18. Mai 1804 in einer einzigen Aus⸗ fertigung, die im Archive des Ministeriums der auswärtigen An · gelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt bleiben soll und wobon eine beglaubigte Abschrift einer jeden verträagschließenden Macht übergeben werden soll.

8.) Radolin. ; A. Leghait. 7. Reventlow. de Leon v Castillo. Del easss. Edmund Mon son. G. Tornielli. A. de Stuers. T. de Souza Roza.

. 8. Für Sch

L. S.

L. S.) Lardy.

¶ebersetzung.) Unterzeichnungsprotokoll.

Die unterzeichneten Bevollmächtigten, die heute zusammengetreten sind, um zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gewährung wirk— samen Ee nh, gegen den . Maͤdchenhandel“ zu schreiten, haben hin⸗ sichtlich der Anwendbarkeit jenes Ablommens auf die Kolonien der dertragschließenden Staaten folgende Erklärung ausgetauscht:

Artikel 1.

Die Länder, die das obenerwähnte Abkommen unterzeichnet haben, haben das Recht, ihm jederzeit für ihre Kolonien oder auswärtigen Besitzungen beizutreten. .

u diesem Zwecke können sie entweder eine allgemeine Erklärung abgeben, wodurch alle ihre Kolonien oder Besitzungen in den Beitritt eingeschloffen werden, oder diejenigen, die darin , , g, werden, ausdrücklich benennen oder sich auf die Angabe derjenigen eschränken, die davon ausgenommen werden.

Artikel 2.

Die deutsche Regierung erklärt, sich ihre Entschließungen wegen ihrer Schutzgebiete vorzubehalten.

Dle daͤnische Regierung erklärt, daß sie sich das Recht vorbehaͤlt, dem Abkommen für die dänischen Kolonien beizutreten.

Die spanische Regierung erklärt, sich ihre Entschließungen wegen ihrer Kolonien vorzubehalten.

Bie französische Regierung erklärt, daß das Abkommen auf alle französischen Kolonien ,, finden soll. f

Die Regierung Seiner Britischen Majestät erklärt, sich das Recht vorzubehalten, für jede der britischen Kolonien oder Besitzungen be⸗ sonders dem Abkommen beizutreten und es zu kündigen. .

Die italienische Reglerung erklärt, daß das Abkommen auf die erythräische Kolonie Anwendung finden soll.

Die Regierung der Niederlande erklärt, daß das Abkommen auf alle niederländischen Kolonien Anwendung finden soll.

Die portuglesische Regierung erklärt, sich für später die Ent⸗ scheidung darüber vorzubehalten, ob das Abkommen in einer der portu⸗ giesischen Kolonien in Kraft gesest werden soll.

Bie ruffische Regierung erklärt, daß das Abkommen auf das ganze Gebiet des Reichs in Europa und in Asien unbeschränkt An⸗

wendung finden soll. 1 Artikel z.

Die Regierungen, die weiterhin Erklärungen hinsichtlich ihrer Kolonten abzugeben haben, sollen sie in der im Artikel 7 des Ab— kommens vorgesehenen Form abgeben.

Im Begriffe, zur n,, des Abkommens zu 1 wünscht Seine Durchlaucht der Fürst von Radolin. Deutscher Bot⸗ schafter, im Namen seiner Regierung folgende Erklärung abzugeben:

Nach Auffassung der Deutschen e, eee: finden auf ö die in Gemäßheit des gegenwärtigen Abkommens auf dem Wege über Deutschland heimgeschafft werden sollen, die zwischen dem Deutschen Reiche und dem Heimatstaate wegen wechselseitiger Unterstützung von Hilfsbedürftigen etwa bestehenden Abmachungen keine Anwendung.

Zu Ürkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwartige Protokoll unterzeichnet.

Geschehen zu Paris am 18. Mai 1904.

Ra dolin.

A. Leghait. Reventlow. de Leon y Castillo. el eassès.

Edmund Monson.

G. Tornielli.

A. de Stuers.

T. de Souza Roza.

Nelidow.

Für Schweden und für Norwegen:

Akerman.

Lardy.

Bekanntmachung,

betreffend das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete

Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen

Staaten über ,, ,, , zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel.

Vom 12. Juli 19605.

Das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel, das nebst Unterzeichnungsprotokoll, beides mit deutscher Uebersetzung, vorstehend abgedruckt ist, ist, nachdem sämtliche Bundes regierungen und der FKaiserliche Statthalter in Elsaß Lothringen ihr Ginverständnis damit erklärt hatten, für Deutschland ratifiziert worden; es ist ferner ratifiziert worden von Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland, Schweden und Norwegen, der Schweiz und Spanien. Die Ratifikationsurkunden aller dieser Länder sind am 18. Januar 1905 in Paris, durch Viederlegung bei der Französischen Reglerung, ausgetauscht worden. Im Anschluß an das Unterzeichnungsprotokoll hat die Dänische Regierung gegenüber der ee fh Regierung, wie hier von dem Botschafter der Französischen

epublit am 10. September 1804 mitgeteilt worden ist, auf diplo⸗ matischem Wege die Erklärung abgegeben, 6 sie auch für Island und die dänischen Antillen dem Abkommen beitritt,

Bei der erwähnten Niederlegung der Ratifikationsurkunden ist den Staaten, die das Abkommen unterzeichnet, aber bis dahin nicht ratifiziert hatten, vorbehalten worden, ihre Ratifikationsurkunden der Französischen Regierung bis zum 18. Juli 19605 zu übermitteln, mit welchem Zeitpunkt das Abkommen gemäß Artikel 8 für alle Staaten, die es bis dahin ratifiziert haben, in Kraft treten soll. Demgemäß hat Belgien seine Ratifikationsurkunde der Französischen Regierung unter dem 22. Juni 1905 übermittelt.

Desterreich Ungarn, welches das Abkommen nicht unterzeichnet hatte, ist ihm am 18. Januar 1906 durch eine gemäß Artikel 7 ab⸗ gegebene Erklaͤrung beigetreten; ebenso Brasilien am 12. Mai 1905.

Berlin, den 12. Juli 1905.

Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Betanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechver kehrs.

Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und

A. den ee i n f n Orten: Boissy⸗le⸗Chatel, Chauffry, . Seine), Mou sfy⸗le⸗Neuf, Nantes, Richebourg, Saints, Villiers⸗St. Georges;

P. den nie derländischen Orten: Druten, Wyk aan Zee;

G. dem württembergischen Orte: Obertürkheim;

P. den DOSrten des Reichstelegraphengebiets: Bagenz, Bohnsack, Comptendorf, Großmausdorf, Großoßnig, Kleinwulkow, Lohme (Rügen), Mertensdorf, Neuhausen (Kr. Kottbus), Prittag ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt: ö I) im Verkehr mit dem französischen Orte Nantes 6 Mt

2 . )) im Verkehr mit den rige, französischen Orten je 5 M6, 3 im Verkehr mit den niederlaͤndischen Orten je 2 „, 4 im Verkehr mit Obertürkheim 1 6 50 , 5) im Verkehr mit Kleinwulkow 50 8, =. im Verkehr mit den übrigen Orten je 1

erlin GC., den 15. Juli 1905. . Kaiserliche Ron.

Höpfner.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern vom 15. Juli 1905 ist der Stadt⸗ gemeinde Balingen die staatliche ee n erteilt worden, zu 31 Prozent verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Bekrage von 308 000 , eingeteilt in

S9 Stuck Buchsiabe A Nr. 1— 80 zu 2000 Mn,

8 5 . 82 109 ,

. ö. C, L 80 500 ,

109 11400 Vo in den Verkehr zu bringen.

Stuttgart, den 15. Juli 1905.

Königliches Ministerium des Innern. von Pischek.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaft Großherzog von Sachsen in Weimar ist die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 1506 000 S unter folgenden Bedingungen erteilt worden:

Die Schuldverschreibungen sind in 1500 Stück zu je 1000 S ausgefertigt; sie müssen mit der Firma der Gewerk⸗ schaft „Großherzog von Sachsen“ und mit dem Faksimile der Unterschriften des Vorsitzenden und eines zweiten Mitglieds des Grubenvorstands sowie mit der ü ersch ft des Kontroll⸗ beamten versehen sein.

Sie werden vom 1. Upril 1995 ab mit 4 / 2 90 jãhrlich verzinst; die Zinsen stäo halbjährlich am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres zahlbar außer bei der Kasse der Gewerkschaft, I) in Cöln: bei dem Bankhause Sal. Qppen⸗ heim jr. und Co, Y in Berlin: bei dem Bankhause S. Bleich⸗ röder, sowie bei den etwa sonstigen von dem Grubenvorstande bekannt zu machenden Stellen.

Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt mit einem Zuschlag von 3 Prozent, also mit 10630 6 für das Stück im Wege der Auslosung, beginnend mit dem Jahre III0, mit jährlich mindestens 75 Stück, derart, daß die fälligen Schuldverschreibungen am jeweiligen 1. April, . ersten Male am 1. April 1911 zur Rückzahlung ommen. Die Auslosungen erfolgen vor dem 31. De⸗ zember des vorhergehenden Jahres, wobei die Nummern der Here Schuldverschreibungen in den unten genannten

ättern öffentlich bekannt gemacht werden. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen 35 mit dem Tage auf, an dem diese n. ae . werden. ö ie Gewerkschaft ist befugt, verstärkte Auslosungen vor— zunehmen, oder auch die ganze Anleihe mit einer dreimonatigen Frist auf einen Zinstermin, jedoch nicht früher als zum J. April 1911 zur Rückzahlung zu kündigen.

Die Schuldverschreibungen sind seitens der Inhaber un⸗ kündbar, solange die Zinszahlungen und Kapitalruͤckzahlungen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen pünktlich, d. h. innerhalb eines Monats nach Verfall, erfolgen.

Falls die Gewerkschaft ihren Verpflichtungen aus der An⸗ leihe nicht pünktlich nachkommt, insbesondere mit der Zahlung fälliger Zinsen oder fälliger Schuld verschreibungen in Verzug gerät, so sind die Inhaber der Schuldverschreibungen ins— gesamt oder auch einzeln berechtigt, ihre Forderungen als fällig zu betrachten und dieselben zur sofortigen . zu kündigen. Ebenso ist in solchem ane das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. u. Co,. berechtigt, für die Inhaber der k die Rechte aus der Hypothek geltend zu machen.

Alle die Anleihe sowie deren Verzinsung und Tilgung resp. Kün ig betreffenden Bekanntmachungen erfolgen mit rechtlicher Wirkung durch einmalige Veröffentlichung

im „Deutschen Reichsanzeiger“, in der „Weimarischen Zeitung“,

in der „Kölnischen Zeitung“,

in der „Berliner . eitung“ und in der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“.

Zur Sicherheit dieser Anleihe von 1 500 090 6 nebst Aufgeld, Zinsen und Kosten ist eine Sicherungshypothek im Höchstbetrage von 1 600 000 MS eingetragen:

a. im Berghypothekenbuche für den Bergamtsbezirk Kaltennordheim,

b. im Hypothekenbuch für Dorndorf und

c. im Berggrundbuch und im Grundbuch für Dietlas.

Das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. u. Co. ist als Ver⸗ treter der Inhaber dieser Anleihe bestellt worden.

Die Bestellung ist in die betreffenden Hypothekenbücher eingetragen.

Weimar, den 6. Juli 1905. K

Großherzoglich säͤchsisches Staatsministerium, Departement des Innern. von Wurmb.

Verordnung,

betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Schweinen aus Luxemburg.

Mit Rücksicht auf das Auftreten der Schweineseuche in den an Lothringen angrenzenden Gebietsteilen Luxemburgs wird auf Grund des 87 des Reichsgesetzes vom 23. Juni . Mai 1894 (Reichsgesetzblatt! Seite 409) verordnet, was folgt:

51 Die Einfuhr und die Durchfuhr von Schweinen aus dem Großherzogtum Luxemburg le dem Landweg Esch Deutsch⸗ Oth wird bis auf weiteres ver 33

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 6. Juli 1905. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen.

Abteilung für Landwirtschaft Abteilung für Finanzen, und Ie iii Arbeiten. Gewerbe und Domänen. Der Unterstaatssekretär. Der Unterstaatssekretär.

Zorn von Bulach. von Schraut.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 353 des k enthält unter

Nr. 3154 das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Ge⸗ währung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel, vom 18. Mat 1904; und unter

Rr. 3I55 die Bekanntmachung, betreffend das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungs⸗ maßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Maädchenhandel, vom 12. Juli 1905.

Berlin W., den 15. Juli 1905.

Kaiserliches Postzeitungsamt. In Vertretung: Bath.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Generalkonsul in Sofia, Gesandten von Below-Rutzau zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister in Weimar zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Sommer bei der Königlichen Eisen—

bahndirektion in Ef a. Ruhr zum Oberregierungsrat zu er⸗ nennen.

Min iste rium der geistlichen, Un terrichts— und Medizinalangelegenheiten.

Der ordentliche Professor, Geheime Medizinalrat Dr. Karl Garrs zu Königsberg i. Pr. ist in . Eigenschaft in . medizinische Fakultät der Universität zu Breslau versetzt worden.

Abgereist:

Seine Exzellenz der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, nach Norwegen;

Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Möller, in dienstlichen Angelegenheiten nach der Rheinprovinz;

der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Peters, nach der Schweiz.

Angekommen: der Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen,

Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Wever, aus Tirol.

Aichtamtliches

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind g , an Bord der Jacht „Hohenzollern“ vor Hernösand ein⸗ getroffen.

Der Staatsminister, Staatssekretãr des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner ist von Berlin abgereist.

Der Vizepräsident des Rechnungshofes des Deutschen Reichs Ehrhardt ist nach dem Harz abgereist. .

Der Wirkliche 253 Oberregierungsrat Schiek bei der Königlichen Oberrechnungskammer in Potsdam ist nach Ems abgereist.

Laut Meldung des, W. T. B. ist S. M. S; „Panther“ am 14. Juli in Paramaribo Niederländisch⸗Guayana) ein⸗ .. und geht morgen von dort nach Para (Nordbrasilien) n See.

S. M. Flußkanonenboot „Tsingtau“ ist am 14. Juli in Wuchowo eingetroffen.

S. M. gie e ot „Vorwärts“ ist am 14. Juli von Nanking abgegangen, an demselben Tage in Tschiukian eingetroffen und kehrt morgen von dort nach Nanking zurück,

S. M. S. „Falke ist am 15. Juli in Esquimault (GBritisch⸗Columbien) eingetroffen.

S. M. S. „Iltis“ geht am 17. Juli von Futschau nach Amoy in See.

Der Ablösungstransport für die , Besatzungsbrigade ist am 15. Juli auf dem Dampfer „Sil via“ wohlbehalten in Hongkong eingetroffen und gestern nach Tsingtau weitergegangen.

abendvormittag fanden, der „Weim.

Echwarzburg⸗Sondershausen.⸗

Seine Durchlaucht der Fürst Kar! Günther von S hmarsburg⸗ onders hausen begeht heute die Feier des jährigen egierung sjubiläum s. Bereits am Sonn⸗ t tg.“ zufolge, zur Feier des Tages in allen Schulen Festakte statt, während am Abend die Glocken sämtlicher Kirchen den Festsonntag ein⸗ lãuteten. Gestern früh um ?7 Uhr wurden vom Turme der Et. Trinitatiskirche Dankchoräle geblasen, um u Uhr fand dann in derselben Kirche ein Dankgottesdienst statt, an dem sich um 111, Uhr die Parade des 1. Bataillons des 3 Thũringischen Infanterieregiments Nr. 71 mit nachfolgendem

) ofe der Kaserne anschloß.

pell der Veteranen auf dem i um 8 Uhr fand großer Zapfenstreich statt, worauf im Schloßhofe eine

die Männerchöre von Sondershausen Serenade darbrachten.

Denutsche Kolonien. Ein Telegramm aus Windhuk meldet, dem W. T. B.“

ufolge:

d f he. 10. Juli 19805 auf Pferdeposten bei Kanas gefallen: Reiter aul Geske, geboren am 23. 3 86 zu Schievelbein, früher im nsarenregiment Nr. 5, Kopf und Bauchschuß. Ver wund eg; Reiter hristoyh Klibingat, geboren am 16. 5. 83 zu Kaltecken, früher im

Infanterieregiment Nr. 147. Schuß rechten Oberarm. An Krankheitsind esto rben; Reiter Ernst Giesecke, geboren am 12. 9. 83 zu Ricklingen,

aher im Infanterieregiment Nr. 71, am 10. Juli 1905 in der

Frankensammelstelle Warmbad an. Typhus; Reiter Johann

Beier, geboren am 3. 1. 72 zu Ipsheim, früher Bezirkskommando

München, am 12. Juli 1805 im Lazarett Swakopmund an

erlittenem Schäd erb rũch und infolge Lungenent zündung. Reiter

Friedrich Hartwig, geboren am 165. 5. 78 zu Dittmannsdorf, früher

n Infanterieregiment Nr. 74, hat sich am 26. Juli 1905 aus

Unvorsichtigkeit mit Karabiner verwundet, Schuß linke Hand.

Ein weiteres Telegramm meldet:

An Typhus sind gestorben: Gefreiter Wilhelm Stein, geboren am 4. 11. 79 zu Le, früher Bezirkstommanzo Osterode am Ho. Juli 1905 im Lazarett Am inuis. Reiter Otto Kunze, geboren am 5. 12. 76 zu Nünchritz, früher im Eisenbahnregiment Nr. 2, am 13. Jull 1905 im Lazarett Lüderitzbucht.

Oesterreich⸗ ngarn.

Der leitende Ausschuß der vereinigten un garischen hpposition beriet vorgestern, wie „W. T. B.“ erfährt, uͤber sen von seiten des ungarischen Ministerpräsidenten Baron Föjsrvary an die autonomen Behörden ergangenen Erlaß, n dem diese bezüglich ihrer Haltung in Sachen der Steuerverweigerung zur. Mäßigung ermahnt verden. Die vereinigte Opposition wird, wie ver⸗ lautet, beschließen, daß an der Steuerverweigerung wohl fest— juhalten sei, jedoch müsse in jedem Falle dafür Sorge ge⸗ tragen werden, daß die öffentlichen Beamten ihre Bezüge er⸗ halien und daß die Verpflichtungen des Staates mit größter Strenge und Pünktlichkeit eingehalten werden.

Frankreich.

Der Schah von Persien ist vorgestern abend, wie W. T. B.“ meldet, von Vittel kommend, in Paris ein⸗ getroffen. . .

Der Ministerpräsident Rou vier empfing vorgestern abend den deutschen ,, Radolin.

Der Vizeabmiral Sir William May und die englischen Offiziere sind vorgestern nachmittag im Rathause empfangen worden. Auf eine gegrüßun gan sfrach. dankte der Admiral Many für den Empfang und sagte, daß die Kundgebungen, deren Gegenstand die englische Flotte sei, ein 6 gaben für das gute Einvernehmen, das zwischen den beiden Flotten wie zwischen beiden Nationen, herrsche. Der en lische Bot⸗ schafter Sir Fran cis Bertie dankte gleichfalls un sprach die Hoffnung aus, daß die Bande aufrichtiger Freundschaft, die beibe Länder jetzt vereinigten, auch in Zukunft unauflöslich bleiben möchten.

Rußland.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ hat den Posten eines Generalinspekteurs der Artillerie, einer neu öfnen Stellung., der bisherige Inspelteur der Artillerie Großfürst Sergius Michailowitsch erhalten. Die Stellung eines Inspekteurs der Artillerie ist aufgehoben.

Der Verwaltungsrat der Warschau⸗Wiener Eisenbahn hat, wie W. T. B.“ aus war erfährt, angeordnet, daß die Folnische und die russische Sprache nebeneinander Dienstsprache werden sollen.

SDpanien.

Der Posten des Finanzministers ist, dem „W. T. B.“ zufolge, Jofs Echegaray angeboten und von ihm an⸗ genommen worden.

In Ferrol sind mehrere von Cadiz kommende russische Torpedoboote wegen Maschinenschadens eingelaufen.

Belgien.

Gestern begannen in Brüssel, wie „W. T. B.“ berichtet, die Festlichke kten aus Anlaß des 75. Jubiläums der nationalen Unabhängigkeit mit einem Umzug der Vereine und Verbände und einer religiösen Prozession. Der König, der den Feierlichkeiten beiwohnte, wurde begeistert begrüßt. Die Stadt ist festlich geschmückt.

Türkei.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Kanea gemeldet. Die Konfuln der Schutzmächte hatten am 16. . M. in der Nähe von Kanea eine Zusammenkunft mit den Führern der Auffländischen und teilten ihnen eine Proklamation mit, in der die Mächte einstimmig erklären, daß es un⸗ möglich sei, den politifchen Status der Insel zu andern. Bie Mächte erklären sich aber wiederholt hereit, innere Reformen einzuführen. In der Proklamation wird den Aufständischen dann eine Frist von 15 Tagen zur Niederlegung der Waffen gegeben. llen, die innerhalb dieser Frist sich unterwerfen, mit Aus nahme von rechern und Deserteuren der Gendarmerie, wird Amnestie zu⸗ gesagt. Wenn die Aufständischen sich nicht unterwerfen, soll dort, wo ez nötig ist, der Belagerungszustand verhängt werden.

Echweden und Norwegen.

In n,, schwedischen Kammer begntwortete vor 6 wle W. T. B. meldet, der Justizminister Berger die am i Jull bon dem Abg. Waldenström gestellte Interpellation über 3 Wiedergabe der Wer des Königs in seiner 6 vom j Mai. Auf Grund des Storthingprotokolls stellte der Minister Et, daß der Staatsminister Michersen die Worte des Königs orrekt wiedergegeben habe, daß er jetzt nicht imstande sei, eine neue

Regierung zu bilden. Waldenström dankte und erklärte, somit sei es die Schuld des Storthing gewefen, daß die Worte des Königs nicht richtig wiedergegeben und fälschlich das Woit jetzt ausge⸗ lassen worden seien.

, , , hat vorgestern, wie dem . W. T. B. aus Chrissianig gemeldet wird, mit' s gegen 55 Stimmen dig bereits provisorisch in Kraft getretene Zoller höhung auf Speck von 160 auf 15 Oere für dag Kilogramm endgültig angenommen.

( Dänemark. Der nig ist gestern mittag, dem ‚„W. T. B.“ zufolge, in Kopenhagen wieder eingetroffen.

ö Asien. ie japanische Armeeabteilung auf der Insel Sachalin berichtet, laut amtlicher Mitteilung, daß sie bei der ,, , . feindlichen Streitkräfte diese aus der Gegend von Wladimirowka und Blijne, zwei Meilen westlich von Wladim irow ka, vertrieben und diese beiden Orte am 10. Juli besetzt habe. Die feindlichen Streitkräfte hätten sich in eine nördlich von Dolineye gelegene befestigte Stellung urückgezogen, wo sie mit einigen Feld⸗ und Maschinengeschützen artnaͤckigen Widerstand geleistet hätten. Am 11. Juli hätten die japanischen Truppen einen energischen Angriff begonnen und bei Tagesanbruch des 12. Juli den Gegner in Auflösung auf Mauka zurückgeworfen. Die feindlichen Verluste seien noch nicht genau festgestellt, würden jedoch auf mindestens 150 Mann geschätzt.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ sichert der Sieg der Japaner die völlige Besetzung des Südens von Sachalin. 80 Gefangene wurden gemacht, 4 Feld⸗

geschütze, ein Maschinengewehr und die Munitionslagerhaͤuser

wurden erbeutet.

l Die Japaner verloren etwa 70 Mann, die Russen 160.

Afrika.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ ist, der marokkanische Dampfer „Turki“ mit 500 Mann maurischer Truppen, die gestern von Fez in Tanger eingetroffen sind, nach Algerud abgegangen. Durch diese Abteilung soll die Besatzung von Uhda verstärkt werden.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tanger erfährt, haben England und Spanien beschlossen, sich an der Marokkokonferenz zu beteiligen, vorausgesetzt, daß ihnen

das Programm vorher mitgeteilt wird.

Parlamentarische Nachrichten.

Amtliches Wahlergebnis. Bei der am 13. Juli im Reichstagswahlkreise Ober barnim Z stattgehabten Reichstags⸗ ersatzwahl wurden insgesamt 16 126 Stimmen abgegeben., Hier⸗ von erhielten der Stadtverordnete Bruns-⸗Berlin (Sozial⸗ demokrat) 6319, der Professor Pa uli⸗-Eberswalde (Deutsche Reichsparteih 8258 Stimmen, der Ingenieur Dr Kollmann⸗ Deutsch⸗Wilmersdorf (freisinnige Volkspartei) 3532 Stimmen. Es 9 somit Stichwahl und zwar zwischen Bruns und Pauli stattzufinden.

Etatiftik und Volkswirtschaft.

Die deutsche überseeische Auswanderung im Juni 1905 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat Juni über 1905 1904 z 1043 w 881 deutsche Häfen zusammen .. 1675 1724 fremde Häfen (soweit ermittelt? 369 457 ũ berhaupt 2042 2181 Aus deutschen Häfen wurden im Monat Juni 1905 neben den 1673 deutschen Auswanderern noch 26 396 Angehörige fremder , ö davon gingen über Bremen 14607, uber Ham urg ;

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Ausstand der Berliner Fahrstuhlarbeiter (vgl. Nr. I55 d. Bl.) teilt der „Berl. Lok. Anz.“ mit, daß der Verband der Baugeschäfte Berlins und der Umgegend die Vermittlung über⸗ nommen und bereits veranlaßt habe uu mebrere maßgebende Firmen Vertrãge mit der Arbeitnehmer organifatlon abgeschlossen auf der Basis der mit den Maurern, Zimmerern und Bauarbeitern vereinbarten Be; dingungen, die sofort in Kraft treten und bis zum J. April 1907 Geltung haben sollen. Die Arbeit sollte bei den in Frage kommenden Firmen heute wieder aufgenommen werden.

In Mannheim, wo die Bäcker in eine Lohnbewegung ein⸗ getreten waren, ist, wie die Frkf. Ztg.“ erfährt, durch Vermittlung des Gewerbegerichtz, ein Lohntarif für das Bäckergewerbe zustande

kommen, dessen Hauptbestimmungen lauten; Die Kost wird den Ge⸗ ki nicht mebr vom Arbeitgeber gestellt, außer wenn die Ge⸗ hilfen es felbst wollen. Als Entschädigung erhalten die Gehilfen ein tägliches Kostgeld von 1,10 MS. Es bleibt den Meistern üÜüberlassen, ob dieses Kostgeld täglich oder wöchentlich gejablt werden soll. Der Lohn beträgt für die Woche für selbständige Arbeiter und Schießer 10 bis 12 „6, für Weißteig⸗ macher 9 bis 10 M, für dritte und vierte Gehilfen 6 bis 7 M Die Lohnzahlung erfolgt wöchentlich. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche., keberstunden werden mit 40 3 bezahlt. Weih⸗ 16 Sstern und Pfingsten wird den Gehilfen je eine Freinacht gewährt. us Brüssel wird der ‚Köln. Itg. telegraphiert: Die Ver— mittlung bei den Arbeitgebern der ausständigen Spinner, die der Minifter in der Kammer abgelehnt hatte, werden drei parlamentarische Vertreter der Stadt Gent, die liberalen Abgeordneten Braun und Devigne und der klerikale frühere Arbeltsminister Cooreman, über- nehmen. Der Verband der Fabrikherren lehnt bisher jede Verhandlung mit den Ausständigen ab und verlangt zunächst bedingungslose Wieder⸗ aufnahme der Arbeit. (Vgl. Nr. 159 d. Bl)

In Zürich beschloß, wie die „Frkf. Ztg. berichtet, eine Ver⸗ sammlung städtischer Arbeiter wegen Entlassung eines städtischen Gasarbeilers dem Vorstand Vollmacht zur Ansetzung eines allgemeinen Ausstandes der städtischen Arbeiter zu erteilen, unter Vorbehalt der definitiven Entscheidung der Generalversammlung.

Theater und Musik.

In der morgigen Aufführung der spenstigen nu g im Neuen Königlichen tbeater singt Eise Rorden die Partie der Bianeg; die übrige Besetzung bleibt diefelbe wie bei der Eröffnungsvorstellung, Am Mittwoch und Freitag sinden Wiederbolungen von Carmen“ mit Madame Thöéa Dorrs als Gast statt. Der Vor— verkauf zu dem Duncan Abend“ am Donnerstag findet an denselben Stellen wie ju den Opernvorstellungen statt, und zwar im Opern haufe (Schalter ih, bei Wertheim und im „Invalidendank'.

Oper „Der Wider⸗

Opern⸗

Der Soubrettenjäger“, eine neue Operette von Franz Wagner, wird am Sonnabend im Theater des Westens zum ersten aufgeführt werden. Bis dahin wird täglich die Dperette Jung- Heidelberg 6 Im Lustlpielhause wurde am Sonnabend die Posse dr . Pet von Wilken und Justinus zum 25. Male aufgeführt. W ehr das Werk Zeit und Mode überdauert und sich immer wieder in die unst des Publikums einschmeichelt, zeigte der fröhliche Beifall des vollbesetzten Hauses. Nicht zum geringen Teil war dieser bisweilen geradezu stürmische Erfolg aber der treff lichen Darstellung zuzuschreiben. Von den Mitwirkenden stand, tro einiger Neubesetzüngen, jeder am rechten Plaz; das Zusammenspie war flott und ganz im Geiste dieser lustigen Possendichtung.

Mannigfaltiges. Berlin, den 17. Juli 1905.

Das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz erläßt folgenden Aufruf:

46 mehr denn Jahresfrist sind die Deutschen Vereine vom ö. ö. . zu Gunsten unseres Expeditionskorps in Südwest⸗ afri ka tätig.

Ununterbrochen wurden durch die Hauptsammelstelle in m⸗ burg Materialsendungen sowohl für die Verwundeten und 3 pflege wie guch Labe- und Stärkungsmittel für die kämpfende Truppe . dorthin verfrachtet, deren sachgemäße Verteilung und Welterbeförderung durch den seit Dezember v. J. dort anwesenden Delegierten des aiserlichen Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege trotz aller Verkehrshindernisse zuverlässig organisiert worden ist. Ein freiwilliges Personal von 70 bis 86 Pflegerinnen, Pflegern, Depotverwaltern usw. weilt auf Kosten des Zentralkomitees in dem Aufstandsgebiet und findet in Ergänzung des angestrengten amtlichen Sanitätswesens entsprechende Verwendung.

An der Zentralstelle sind für diese Zwecke sowie für Bade, und Erholungskuren von zurückgekehrten Offizieren und Mannschaften bisher an 400 000 4 verausgabt worden, abgesehen von den Ausgaben und , n . der einzelnen Vereine vom Roten Kreuz im Deutschen

eich. Neben dieser Wirksamkeit zu Gunsten unseres Exvpeditionskorps hat das Zentralkomitee es nicht . können, die deutsche Hilfs⸗ bereitschaft auch an den Opfern des urchtbaren Völkerringens in Ostasien zu betätigen und durch die Organisation zweier deutscher Lazarette vom Roten Kreuz in Charbin und in Tokio durch die Tat zu beweisen, was deutsche Wissenschaft, deutsche Industrie und deutsche Pflege im Dienste der Humanität zu leisten vermögen.

Diese freiwilligen Leistungen auf so fernen und getrennten Ge bieten erfordern zu ihrer weiteren erfolgreichen Durchführung noch erhebliche Mittel. J

Zum ersten Male seit zwanzig Jahren sieht das Zentralkomitee sich genötigt, auf seine der vorbereitenden Friedenstätigkeit dienenden Kapitalbestände zurückzugreifen, sofern nicht freiwillige Spenden diese im nationalen und humanitären Geiste geleistete Arbeit in ganz Deutschland materiell und moralisch auch ferner unterstützen.

Die unten verzeichneten Schatzmeister⸗ und Sammelstellen des Zentralkomitees wie alle einzelnen Vereinsstellen im Deutschen Reich sind zur Annahme von Gaben bereit und ermächtigt.

Möge unser ernster Ruf nicht wirkungslos verhallen!“

Zur a nen ne von Gaben haben sich bereit erklärt: Die Schatzmeisterkasse des Zentralkomitees, Königliche n,, (Markgrafenstraße 2. die Bank für

ndel und Industrie (Schinkelplatz 1— 2), die Berliner Handels⸗ ier ih (Behrenstraße 32), das Bankhaus S. Bleichröder (Behren⸗ traße 63), die Kommerz⸗ und Diskontobank (Charlottenstraße 47), die Deutsche Bank, Depositenkasse A (Mauerstraße 29 32), die Dis- konto⸗Gesellschaft (Unter den Linden 35) die Dresdner Bank (Behren⸗ flraße 37395, das Bankhaus F. W. Krause u. Co. Ceipziger Straße 45), das Bankhaus Mendelssohn u. Co. Se , 498 50) die Mitteldeutsche Kreditbank (Behrenstraße 2), die Nationalbank für Deutschland (Voßstraße 34), der Schaaffhausensche Bankverein (Französische Straße 55 / 5c), das Bankhaus Gebrüder Schickler (Ger⸗ traudtenstraße 16).

Amtlich wird gemeldet: Der durch den Unternehmer Fritz i Magdeburg beim Gleisumbau in der 11. Bahnmeisterei Sekisferde beschäftigte Arbeiter Franz Kochel ist am 185. 8. M. bei Em 158. 850 der Bahnstrecke Oebisfelde =-Stendal vom Zug D15 erfaßt und fofort getötet worden. Soweit es ermittelt ist, liegt eine Unvorsichtigkeit des Verunglückten vor.

Potsdam, 17. Juli. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet: Heuté früh gegen 4 Uhr fuhr ein Arbeits zug im Bahnhof Pots-⸗ dam auf einen Prellbock, wodurch Zugmaschine und 7 Wagen ent⸗ gleisten. Außer einem Bremser, der ganz leichte Verletzungen erlitt., wurde niemand beschädigt. Der Betrieb wird aufrecht erhalten. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt.

Danzig, 17. Juli. (W. T. B.) Der von Hela kommende vollbesetzte Vampfer Vineta“, der Aktien · Gesellschaft . Weichsel⸗ gehörig, stieß gestern in dichtem Nebel auf der Weichsel mit dem leer nach Westerplatte fahrenden Dampfer Schwan“ derselben Ge⸗ selsfchaft zufammen. Menschen sind nicht verunglückt. Der Material- schaden ist bedeutend.

Chemnitz, 17. Juli. (W. T. B.) Gestern wurde hier das 3z. Sächsische Kreisturnfest unter Beteiligung von etwa 10009 Turnern Sachsens abgehalten. In Vertretung Seiner Majestät des Königs von Sachsen des Protektors der Veranstaltung, war Seine Königliche Hoheit der Prinz Johann Georg eischienen. An Ihre Majestäten den Kaiser und den König von Sachfen wurden Huldigungstelegram me gesandt.

Plauen im Vogtlande, 17. Juli. (W. T. B.. Der „Vogt⸗ ländische Anzeiger meldet: Am Sonnabendnachmittag fuhr der Schnellzug München Berlin zwischen Mehltheuer und . an einem Uebergang, der nicht geschlossen war, auf einen beladenen Heu⸗ wagen auf. Die Lokomotive fegte den Wagen zur Seite, blieb aber im Gleis und setzte nach einer Viertelstunde die Fahrt fort. Ein Knabe wurde schwer verletzt.

Bückeburg, 165. Juli. (W. T. B.) In dem Prozeß gegen den Oldenburger Kellner Me ver wegen Meineids wurde der , . nachdem die Geschworenen die Schuldfrage verneint

hatten, freigesproch en.

Hamburg, 16. Juli. (W. T. B) Der zweite Tag der Ru der⸗ regatta auf der Atlster zeitigte folgende Ergebnisse: Rennen 12, Einer, Alsterpokal , , , Erster: Ruderverein. Sport German id *. Stertin⸗ an Wiegels; Rennen 13, Achter, Preis der Freien und Hansestadt Hamburg. Herausforderungspreig, Erster: Berliner Ruderklub „Hellas; Rennen 14 Vierer, Ehrenpreis, Frster: Bremer Ruderberein von 1883, Rennen 15, Einer für Junioren, Ehrenpreis, Erster: Beiliner Ruderklub, Friedrich Kühne; Rennen 16, Vierer, Ehrenpreis, Eister: Berliner Ruderklub Hellas); Rennen 17, Achter für Junioren, Schumacherpreis. Erster: Ruder⸗ klub Favorite Hammonia., 9 Rennen 18, Doppeizweier ohne Steuermann, Ehrenpreis, Erster; Hamburger Ruderverein; Rennen 19, BVierer, Ehrenpreis, Erster: Ruderriege des akademischen Turn⸗ dereins ‚Arminla⸗; Rennen 29, Vierer, Preis des deutschen Ruder⸗ berbandeg, Wanderpreis, Erster: Berliner Ruderklub „Hellas *; Rennen 21, Achter, Ehrenpreis, Erster: Ruderklub Vineta“, Potsdam. Gessrige Rennen: 7. Depvelzweler ohne Steuermann, das bei Wiederholung des ersten, ungültigen Rennens am Schluß des