1905 / 175 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

7 Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

eine.

8) Niederlassung ꝛc. von ö. Rechtsanwalten.

In die Anwaltsliste des unterzeichneten Amts gerichts sind die 6 Referendare August Theobald Albert Brecht. Dr. Ferdinand Eduard Rudolf Pörsch und Dr. Bruno Firmin Dénervaud, mit dem Wohnsitz in Leipzig, eingetragen worden. Leipzig, den 25. Juli 1905. Königliches Amtsgericht.

35105 In der Anwaltsliste des unterzeichneten Amts⸗ erichts ist gelöscht worden Rechtsanwalt Bruno ke nr oh in Leipzig. Leipzig, den 25 Zuli 19605. Königliches Amtsgericht.

34818 Kaiferliches Landgericht Straßburg i. G. In der Liste der bel dem hiesigen Landgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Bodenheimer hierselbst gelöscht worden. Straßburg, 24. Juli 1905. Der Obersekretär: Weber.

9) Bankausweise.

135066 Stand

der Württembergischen Notenbank

am 23. Juli 1905.

Aktiva.

Metallbestand . Reichskassenscheine .

Noten anderer Banken .. Wechselbestand . Lombardforderungen. . Sonstige Aktiva

Passiva.

11 425 035 80 4·ę5

2 818 000 15 166 943 10 072 927 2077387 1082293

ct.

9 000 0090 1169 940 24 062 900 7 693 979

Grundkapital Mn Reservefondd .. - Umnlaufende Noten... Täglich fällige Verbindlichkeiten . An ündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten .... 70 030

Sonstig: Pata... is i81 7o

Eventuelle Verbindlichkeiten aus wellerhegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Æ 754 441,91.

10) Verschiedene Bekannt⸗ machungen.

348131 Bekanntmachung.

Der Kommunallandtag des Preußischen Mark graftums Oberlausitz verleiht pro 1905

1) Aus der Stiftuͤng der verw. Frau Landesältesten von Gersdorff, geb. von Hohberg

a. ein Stipendium für Schüler des Gymnasii zu Görlitz in Höhe von ungefähr 125 ,

b. ein. Stipendium für Studierende auf den Universitäten Leipzig, Halle und Jena in Höhe von ungefähr 125 6

Genußberechtigt sind vorzugsweise Jünglinge aus dem von Gersdorffschen Geschlecht, nächst diesen Jünglinge aus anderen oberlausitzischen adeligen

amilien und nach ihnen auch Jünglinge bürgerlichen

tandes aus der Oberlausitz.

2) Aus der Stiftung des Herrn J. Gottlob Erd⸗ mann von Nostitz auf Ruppersdorf

ein Stipendium für Studierende auf den Universitäten Halle oder Leipzig in Höhe von 618 4

Genußberechtigt sind vorzugsweise die aus ober⸗ ö, Häusern oder Familien abstammenden von Nostitz, welche mit dem Stifter verwandt sind (unter welchen die näheren Verwandten die entfernteren ausschließen), sodann als Oberlausitzer anzusehende andere aus dem von Nostitzschen Geschlechte, endlich auch sonstige oberlausitzer Adelige.

Bewerber, welche auf Grund der Verwandtschaft mit dem Stifter ein Vorzugsrecht beanspruchen, haben den Nachweis der Verwandtschaft durch Ein⸗ reichung des Taufzeugnisses zu führen.

3) Aus der Stiftung der Frau Kanzler von Poigk, geborene von Rodewitz, ein Stipendium 2. adelige Fräulein.

Genußberechtigt sind adelige Fräulein, vorjugsweise die, welche mit der Stifterin bis zum 7. Grade ver⸗ wandt sind, hiernächst auch andere, wenn sie von beiderseits adeligen Eltern abstammen, in der Ober⸗ lausitz oder vormals chursächsischen Landen wohnhaft, evangelisch lutherischer Religion und von un— bescholtenem Lebengwandel sind.

Ausgeschlossen bleiben digen gen welche über 9000 M eigenes Vermögen besitzen oder von den y. standesgemäß unterhalten und erzogen werden

nnen. ;

Die Verwandtschaft mit der Stifterin ist durch ein beglaubigtes Stammreglster, die adelige Geburt durch ein Tauffeugnis und die Erfüllung der übrigen Bedingungen durch ein Zeugnis zweier Oberlausitzer adeliger Rittergutsbesitzer nachzuweisen.

4) Aus der Stiftung des Herrn Landesältesten Karl Wilhelm Otto von Schindel

ein Stipendium auf Schulen oder Universitäten in Höhe von eirea 157 4A

Genußberechtigt sind vorzugsweise Jünglinge aus den oberlausitzer adeligen Familien g diesen oberlausitzer Jünglinge bürgerlichen Standeß, welche das Gymnasium zu Görlitz oder nach diesem eine Landesuniversität besuchen.

Landesmitleidenheit angehörige lausitzer, welche

Fähigkeiten und sittliches in Höhe von 160 60 evangelisch · lutherischen Geistlichen,

Zum Genusse derselben ist nur ein

n wendischen Sprache mächtig sind, in zhe

von evangelisch⸗lutherischen ö Zum Genusse desselben sind ebenfa

; Preußische Ober⸗ eine Universitãt oder öffentliche Bildungsanstalt für Forst⸗ und Landwirte, Tierärzte oder Gewerbetreibende besuchen und sich über Fleiß, etragen ausweisen können,

6 Ein Schulstipendium zur , von welche wendischen Sprache mächtig sind, in Höhe von 90 Bewerber aus dem Preußischen Markgraftum Oberlausitz berechtigt.

7) Ein Universitätsstipendium zur Ausgbildung welche der von 150 s nur Bewerber

berechti

der

t.

8) Ein

aus dem Preußischen Markgraftum Oberlausitz

. Stipendium in Höhe von c. 220 für junge Männer, welche Dffliiere in dem Köni ö. oder in Deutschen Marine widmen wollen.

Genußberechtigt sind Bewerber aus der Landes⸗ mitleidenheit des Preußischen Markgraftums Ober⸗ lausitz, welche auf Beförderung zum Offizier dienen oder einer Deutschen Kadettenanstalt angehören. Ihnen gleich stehen die Sohne der in den Städten Görlitz und Lauban oder in deren Mitleidenheit wohnenden fungierenden oder emeritierten oberlausitz⸗ schen, ständischen Beamten.

9.

Oberlausitz Gymnastums oder

dem Kriegsdienste als reußischen bezw. Deutschen

öniglich Preußischen bezw. liehener müssen

Landeshauptmann

9) Zwei Schulstipendien in Höhe von 125 4 Genußberechtigt sind Bewerber aus der gesamten unter der Bedingung des Besuches eines Realgymnasiums. ie Gesuche um Verleihun Stlpendien sowie um Fortbewilligung bereits ver⸗ bis zum L. November d. J. nebst den erforderlichen Attesten an den des Preußischen ark⸗ graftums Sberlaufitz hierselbft eingereicht werden. Später oder ohne die erforderlichen Zeugnisse ein⸗ gehende Gesuche werden nicht berü

Görlitz, den 19. Juli 1805. Die Landstãnde des Preußischen Markgraftums Oberlausitz.

cksichtigt.

dieser öffentlichen

rrn

34266 Einnahmen.

1) Vortrag aus dem Vorjahre 2 Ueberträge (Reserven) aus dem Vorjahre: a. für noch nicht verdiente Prämien: 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. 3) Indirektes Geschäft b. Schadenreserve: 1 , direktes Geschãft ö inbruchdiebstahlversicherung, do. C. sonstige Ueberträge

Indirektes Geschäft 3) Prämieneinnahme, abjüglich der Ristorni: 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft 2) Einbruchdiebstablversicherung, do. 3) Indirektes Geschäft I Nebenleistungen der Versich a. Legegelder (Sicherheitsleistungen) .. b. Eintrittsgelder o. Policegebũhren d. anderweit 5) Kapitalerträge: a. Zinsen b. Mietsertrãge 6) Gewinn aus Kapitalanlagen: a. Kursgewinn: a. realisierter S. buchmäßiger b. sonstiger Gewinn 7) Sonstige Einnahmen: Kursgewinn auf fremde Valuta. ... 8) Verlust

Gewinn ˖ und Verlustrechnung yrs 1904.

60

37416 2889 162136

———

8643 792 111108

394 824 12738 b04 648

120 543

11 851

Gesamteinnahmen ..

1) Forderungen an die Aktionäre für noch eingezabltes Aktienkapital (Schuldscheine) 2) 2 d ,,. a. Rückstände der Versicherten (904) b. Ausstände bei Generalagenten, bezieh weise Agenten (1904) C. Guthaben bei Banken d. Guthaben bei anderen Versicher unternehmungen

sie anteilig auf das laufende Jahr tre f. anderweit 3) Kassenbestand 4) Kapitalanlagen: a. .

d. Wechs 6. anderweit

5) Grundbesitz 6) Inventar 7) Sonstige Aktiva: Konto für Kursdifferenz auf Wertpapiere 8) Noch zu deckende Organisationskosten 9) Verlust

Carl Will.

5) Zwei Landesstipendien für bedürftige, der

e. im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit

Gesamtbetrag .. Kopenhagen, den 13. Mai 1905.

Carl Borgen.

ct nicht 3 425

22 568 68 hI2

115074

ungs⸗ ungs⸗

ffen.

797 15?

8 d87 7:

Tos ori ss Bilanz per 21. Dezember 1904.

Aktiva. z Vassiva.

12

it 4050 000

218 467 2445

792 157

1600 11 667

9

2)

3

*

b)

6) Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗

7) Steuern und öffentliche Abgaben 8) Leistungen zu

9) Sonstige Ausgaben:

10) Gewinn und dessen Verwendung:

3

Rückversicherungsprämien: 1 . direktes Geschäft .. 25 Einbruchdiebstahlversicherung, do. ... 3) Indirektes Geschãäft

a. Schäden, einschließlich der M 1176,65 betragen⸗ den Schadenermittelungskosten, aus den Vor⸗ jahren, ir eli des Anteils der Rückversicherer: a. gejahlt: . ö euerversicherung, direktes Geschäft . 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. ... 3) Indirektes Geschäft

. zurückgestellt: 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft ... 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. . 3) Indirektes Geschäft

b. Schäden, einschließlich der 2935,02 betragen den Schadenermittelungskosten, im Geschäftsjahr, nn,, Anteils der Rückversicherer: a. gezahlt:

3 , , direktes Geschäft ... 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. ... 3) Indirektes Geschäft

S. zurũckgestellt:

1) . cherung, direktes Geschäft ... 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. ... 3) Indiiektes Geschäft

Ueberträge (RKeserven) auf das nächste Geschaftsjahr: a. Prämienũberträge⸗ h euerversicherung, direktes Geschäft ... 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. . .. 3) Indirektes Geschäft b. sonstige Ueberträge

Abschreibungen auf: a. Immobilien

460

96 h 6265, Anschaffung in 1904 ...

634. 67

A 6 259, 67

Hiervon wird abgeschrieben C. Forderungen d. Organisationsk e. anderweit

Verlust aus Kapitalanlagen: a. Kursverlust: a. an realisierten Wertpapieren S. buchmãßiger b. sonstiger Verlust

versicherer: a. Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten ꝛc. b. sonstige Verwaltungs kosten

e dla Zwecken, insbesondere für das Feuerlöschwesen:

a. auf gesetzlicher Vorschrift beruhende

b. freiwillige.

Kursverlust auf fremde Valuta

NVordisl. EBrandforsikring Aktien. Gesellschaft in Kopenhagen.

M0

283 bob 4 604 8512

Vusgaben.

296 721

bo 767 5099 219 667

275 b34

3175 1015 117609

43 918: 3177 35

183 574

230 699

125 259 48750

174 010

an den Kapitalreservefonds Tantiemen

an die Aktionäre

an die Versicherten

andere Verwendungen Uebertrag auf das Folgejahr

3374

og 22 5zo

Gesamtausgaben ..

I) Aktienkapital

5 079 138

Thierry,

Revisoren.

38

Der Vermaltungsrat der Gesell Chr. Olsen. ö 3

2) Ueberträge auf das nächste Jahr: a. für noch nicht verdiente Prämien: 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft. 3 inbruchdiebstahlversicherung, do. ..

66

43 948 3177 183 574

Indirektes Geschäft b. für anghimeldete, noch nicht bezahlte Schäden: 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft. 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. . . 3) Indirektes Geschäft

31765 1015 140 738

) iy reit, Grintscäniden ssie sons ypotheken un rundschulden sowie sonstige in Geld zu schätzende Lasten

9 Barkautionen

5) Sonstige Passiva:

a. Guthaben anderer nehmungen

b. Guthaben der Generalagenten, beziehungs⸗ weise Agenten

C. noch nit erhobene Dividende

d. anderweit

Versicherungsunter⸗

126804

16 4 500 000

230 699

144 929

74728

7) Spezialreserven 8) Gewinn

Gesamtbetrag ..

aft. M. R Ge.

E. Schoustrup,

Chr. Magnussen Direktor der , . ; , . ; er gaar Wir haben die Bücher der Gesellschaft und obige Abrechnung nach den v t ü i an me ,, . . g chnung nach den vorgelegten Belegen geprüft, und, nachdem wir die Bllanz

Kopenhagen, den 17. Mai 1905.

bb 2650 2530

b 079138

mit den Aktiven

(Schluß auf der folgenden Seite.)

Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1904. Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom L.

A. Einnahme.

ortrag aus dem Vorjahre... h i g. (Reserven) anz dem Vorjahre: a. fuͤr noch nicht verdiente Prämien (Praͤmienübertraͤge) b. e nf. ö c. sonftige Ueberträge (getrennt nach Gattungen und Summen)

raͤmieneinnahme abzüglich der Ristorni d lr Nachschußprämien sind hier be⸗ sonders aufjuführen. Rebenleistungen der Ver erten: a. Legegelder n . sleistungen) .. b. Eintrittggelder c. Policegebũhren d. anderweit

Deutsches Geschä ft.

1) Rückversicherungsprämien 2) a. Schaden, einschließlich der

der Rückversicherer: a. gezahlt

der Rückversiche a. gezahlt . zurũückgestellt

rer:

a. für no

) Kapitalerträge: a. Zinsen b. Mietserträge ) Gewinn aus Kapitalanlagen: a. Kursgewinn a realisierter Sp. buchmãßiger b. sonstiger Gewinn

) Sonstige Einnahmen getrennt nach Gattungen und Summen) 9 Verlust

4) Abschreibungen auf: a. ,, b. Inventar

jahrs (behufs Amottisation)

5) Verlust aus Kapitalanlagen: a. Kurs verlust

. buchmãßiger b. sonstiger Verlu

b. sonstige Verwaltungskosten

Feuerlöschwesen:

b. freiwillige

9) Sonstige Ausgaben

10) Gewinn und dessen Verwendung: a.

einzeln aufzuführen)

Gesamteinnahmen ..

35 O44 14

anuar 16504 bis 21. Dezember 1904.

ermittelungskosten, aus den Vorjahren, abzüglich des Anteils

, b. Schäden, einschließlich der 5oß, 47 M betragenden Schaden. ermittelungskosten, im Geschäftsjahr, abzüglich des Anteils

3) Ueberträge (Reserven) auf das nächste Geschäftsjahr;.

ch nicht verdiente Prämien abzüglich des Anteils der Rückversicherer (Prämienüberträge)

b. fonstige Uebertraͤge (getrennt nach Gattungen und Summen)

k . d. Deganisations. (Einrichtungs.) Kosten des ersten Geschäfts⸗

. anderweit (getrennt nach Gattungen und Summen) ...

a. an realisierten Wertpapieren

6) Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: a. Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten ꝛc

7) Steuern und öffentliche Abgaben s) Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken,

a. auf gesetzlicher Vorschrift beruhende

ö nach Gattungen und Summen). an den Kapitalreservefonds und sonstige Spezialreserven

J an die Aktionäre (beziehungsweise Garanten) an die Versicherten .... andere Verwendungen (getrennt nach Gattungen und Summen)

. Ausgabe.

S betragenden Schaden⸗

insbesondere für das

d 2 2

36 O44 14

Gesamtausgaben ..

Beschluß des Bundesrats, betreffend die Sisal · Agaven · Gesellschaft in Düsseldorf. zbo8d] vom II. Mai 1905.

In Gemäßheit des 5 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1900 S. 813) wird nachstehendes jur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Der Bundezrat hat unter dem 11. Mai 1905 beschlossen, der ,, mit dem Size in Düsseldorf auf Grund ihrer, vom Reichs- lmiler genehmigten Satzungen die Fähigkeit beizu⸗ 57 unter ihrem Namen Rechte, insbesondere gentum und andere dingliche Rechte an Grund⸗

ficken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor

Gericht zu klagen und verklagt zu werden.“

Satzungen der Sisal · Agaven ⸗Gesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Auf Grund des Schutzgebietsgesetzes (R. G. Bl. 1900 S. 813) wird unter der Firma Sisal⸗ Agaven Gesellschaft elne Kolonial el h errichtet, welche ihren Sitz und ordentlichen Gerichtsstand in Düsselderf hat. Die Dauer der ann, ist unbeschränkt.

§ 2.

Zweck der Gesellschaft ist die Anlage, Uebernahme und der Betrieb von Plantagen und gewerblichen UÜnternehmungen in Deutsch Sstafrika. Die Gesell⸗ schaft ist berechtigt, alle zur Erreichung ihrer Ziele

mweckdienlichen Geschäfte 6 und zu betreiben.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im Inland und Ausland zu begründen.

§ 4. Die , , . der Gesellschaft erfolgen rechtzwirksam durch einmalige Beröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger“.

II. Grundkapital.

S b. ö Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt n 5b0b 000, eingeteilt in 1000 auf den Namen lautende Anteile zum Rennwerte von je c bo0 - Der Aufsichtgrat ist ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von weiteren M 500 00ο, Anteilen bis zu M6 1 000 000, zu gthbhen.

Auf die Stammanteile werden späiestens 8 Tage nach Errichtung der Gesellschaft 25 0 eingezahlt.

eitere Einzahlungen kann der Vorstand nach Ge— nehmigung durch den Aufsichtsrat mit vierwöchent licher Frist einfordern.

Die geleisteten Teilzahdungen werden auf Interims⸗ cheinen vermerkt; dieselben lauten auf den Namen und werden nach Volljahlung gegen die Anteilscheine umgetauscht.

Wird die Zahlung (iner ausgeschriebenen Tell. kahlung zu R. rn eg, rist nicht geleistet, so lann der Säumige zur r lung der fälligen Be⸗ träge nebst Jinfen' vom Fälligkeitstage ab im Rechts=

wege angehalten werden.

Nach zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche durch eingeschriebene Briefe unter Androhung . Ausschkuffes stattzufinden hat, kann durch Be⸗ chluß. des Außffichtzratgß der Säumige seines ntells zu Gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Anteil ausgestellte Interims— a ö. i n en g . . . rr n

em Säumigen schriftlich mitgetellt; sein An⸗ tell verfällt der che ln die er ligt ist, ihn wieder zu veräußern.

§ 9.

Die Interimsschelne sowohl. wie die voll bejahlten r chf übertragbar. Die Ueber- hazung erfolgt; durch Vermerk. seitens. der Fefellschafft auf dem“ betreffenden Schein auf rund einer ni errragun ger u un des alten und ner Annahmeerklärung des neuen Besitzers.

Für den richtigen k gal der Restbeträge bei e ein che nen leibt der alte Besitzer mit ver ftet, foweit die Zahlungen von dern neuen Be

sind. Dies ist bis zum Be⸗ anzunehmen, wenn der neue nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nachdem an ihn eine zweite Jahlungsaufforderung ergangen ist. Der alte Be⸗ sözer erwirbt gegen Zahlung des rückständigen Be⸗ trages den Anteil des säumigen neuen Besitzers

zurck. :

Die Hafipflicht des alten Besitzers erlischt binnen 5 —ᷣ vom Tage des Uebertragungsvermerks ge⸗ rechnet.

§ 10. Die Zeichner der auszugebenden Anteile bilden die Gefellschaft und werden in ein Mitgliederregister ein⸗ getragen. Die Anteile sind unteilbar.

§ 11. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Ueber die Volljahlung des Nennbetrags der An⸗ felle hinaus baben die Mitglieder der Gesellschaft keine Verpflichtungen.

Die Ausfertigung und Uebergabe neuer An⸗ teilscheine oder Interimsscheine an Stelle solcher, die beschädigt oder unbrauchbar geworden oder verloren gegangen sind, ist nur nach gerichtlicher Kraftloserklärung der betreffenden Dokumente, welche nach Maßgabe der Vorschriften. der Deutschen , ,. durch das zuständige ig t am Sitze der Gesellschaft zu erfolgen hat, zulãssig.

§ 13.

Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unter- werfen fich die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsvvmrhäͤltnisse dem ordentlichen Gerichte in Düsseldorf.

III. Verwaltung.

§ 14. Die Organe der Gesellschaft sind: der Vorstand, der Aussichtsrat, die Generalversammlung. a. 2

sitzer nicht zu erlangen weise des Gegenteils Besitzer die Zahlung

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, welchen, sofern es die Verhältnisse er⸗ fordern, Prokuristen beigegeben werden können. Der ufsichtsrat ernennt den Vorstand und setzt dessen Anstellungsbedingungen fest. Die Ernennung des Vorstands geschieht zu notariellem Protokoll und dient das Protokoll als Legitimation. Die Er⸗ nennung jum Mitgliede des Vorstands ist . durch an, des Aufsichtsrats widerruflich, un⸗ beschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Ver⸗ gütung.

§ 16.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen in allen Rechtsgeschäften und sonstigen Angelegen⸗ heiten, einschließlich derjenigen, welche nach den Ge⸗ e eine Spezialvollmacht erfordern; er führt die

erwaltung selbständig, sowelt nicht nach diesen Satzungen der eller oder die Generalver⸗ sammlung mitzuwirken hat. Gegenüber Dritten hat jedoch eine Beschränkung des Vorstands, die Gesell⸗ schaft zu vertreten, keine e . Wirkung.

Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Zum Stellver⸗ treter des Vorstands einerleö, ob der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht können für einen im voraus be— renzten Zeitraum auch Mitglieder des Aufsichtsrats n fl werden; doch scheiden dieselben für die Dauer ihrer Bestellung zu stellvertretenden Vorstands⸗ mitgliedern aus dem 21 aus.

§ 18.

Urkunden und schriftliche Erklärungen des Vor⸗ stands sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie unter dem Namen ‚Slsal⸗Agaven ⸗Gesellschaft! von einem Vorstandsmitglied oder einem stellvertretenden Vorftandsmitglied oder einem Prokuristen unter- schrieben sind.

b. Der Aussichtsrat. 19

Der Aufsichtsrat besteht aus wenigstens fünf und höchstens sieben von der Generalversammlung gus der

ahl der Gesellschafter zu wählenden Mitgliedern. Die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats muß die deutsche Reichgangehörigkeit besitzen.

Die Zabl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von der Generalversammlung festgesetzt. ;

Jährlich, zuerst im Jahre 1906, mit dem Termin der ordentlichen Generalversammlung, scheidet ein Mitglied aus und wird durch Neuwahl ersetzt. Bis . 3963 im Austritt gebildet ist, entscheidet darüber

as Los.

Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet in der Zwischenzeit ein Mitglied aug, so ist spätestens in der nächsten ordentlichen Generalbersammlung eine Neuwahl für den Rest der Amtsdauer des Aus— scheidenden zu treffen. ;

Solange die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats noch fünf beträgt, kann eine Neuwahl unterbleiben.

Die Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats kann auch vor dem Ablauf des Zeitraums, für den das Mitglied gewählt ist, durch die Generalver⸗ sammlung widerrufen werden. Dieser Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens ] des bei der Beschlußfassung 2 , , umfaßt.

Der Aufsichtsrat wählt sofort nach der jedesmaligen ordentlichen Generalversammlung in einer Sitzung, zu welcher die anwesenden Mitglieder ohne besondere Einberufung zusammentreten, einen Vorsitzenden und dessen Stell dertreter, über welche Wahlen ein notarielles Protokoll aufzunehmen ist.

Der Aufsichtgrat hält seine Sitzungen an dem von seinem Vorsitzenden bestimmten Orte ab und wird von diesem unter Angabe ter Beratungs⸗ gegenstände so oft berufen, als die Geschäfte dazu veranlassen.

§ 21. Der , ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet die Stimme des Varsitzenden.

In dringenden Fällen kann der Aufsichrat, auch ohne zu einer Sitzung berufen zu werden, durch schriftliche Stimmengabe beschließen; jedoch sind solche Beschlüffe nur wirksam, wenn sie bon allen Mit gliedern übereinstimmend Ein werden.

§ 22.

Der Aussichtsrat beschließt selbst seine Geschäfts⸗ ordnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen . Gehalt, erhalten jedoch Ersatz ihrer Baraus⸗ agen.

; Ueber die Verteilung des ihm nach 35 zu- eden Gewinnanteils verfügt der Aufssichtsrat unter sich.

§ 23. Der i nr hat die gesamte Geschäftsführung zu Überwachen. Er kann jederzeit von dem Vorstand oder den Beamten der Gesellschaft Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und durch ein oder mehrere von ihm zu bestimmende Mitglieder, auch durch dritte Sach⸗ verstandige, die Bücher und Schriften der Ge— fellßschaft cinsehen und prüfen sowie den Hestand, der Gefellschaftskasse und die sonstigen Aktivbestände untersuchen. gehn Aufsichtgrat steht insbesondere der Be⸗ zu: : IJ über die Grundsätze, nach welchen Ländereien zu erwerben, nutzbar zu machen und zu veräußern

nd, it 3 über die Errichtung von Neuanlagen jeder Art und Zweigniederlassungen,

s) über die Ernennung solcher Beamten, welche ein jährliches Gehalt von mehr als „S6 4000, er- halten oder auf länger als auf 4 Jahre angenommen werden, über die mit diesen einzugehenden Verträge sowle über deren Entlassung,

4) über den alljährlich aufzustellenden Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft,

6) über die Grundsätze für die ,, der Jahresbilanz sowle deren Vorlegung an die Gene ralverfammlung un Vorschlaͤge bezüglich Ver⸗ wendung und Verteilung von Ueberschüssen.

Der Aufsichtzrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtègeschäften mit den Vor⸗ standsmitgliedern zu vertreten und gegen die letzteren die von der Generalversammlung beschlossenen Rechts⸗ streitigkeiten zu führen. Handelt es sich um die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, so kann dieser ohne und selbst gegen den Beschluß der Generalversammlung gegen die Mitglieder des Vorstands klagen.

§ 24. ANeber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf⸗ sichtsrats ist ein von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Protokollführer zu unter⸗ zeichnendes Protokoll zu fen

Alle Erklärungen des Aufsichtsrats sind rechts⸗ gültig vollzogen, wenn sie die Unterschrift .Der Auf⸗ sichtsrat der Sisal. Agaven⸗Gesellschaft? und die Namensunterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters tragen.

C. Die , ,,

Die Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschaftsmitglieder. Ihre Beschlüsse und Wahlen sind für alle . verbindlich.

Die Generalversammlungen werden, wenn der Aufsichtsrat nicht anders beschließt, in Düsseldorf abgehalten. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder wenigstens 14 Tage vor dem anberaumten Termin, diesen nicht mitgerechnet, mittels Bekanntmachung, in welcher die zu verhandelnden Gegenstände anzu. geben sind. Gleichzeitig erfolgt an alle im Rezister eingetragenen Mitglieder die Einladung durch ein—⸗ geschriebenen Brief.

Jeder Anteil von Æ hbö00, berechtigt zu einer Stimme in der Generalversammlung.

Vertretungen sind zulässig, jedoch nur durch ein anderes an der General versammlung teilnehmendes Mitglied auf Grund schriftlicher Vollmacht Ehe⸗ frauen können sich durch ihre Ehemänner, Witwen durch ihre großjährigen Söhne, und Minderjährige durch ihre gesetzlichen 3 vertreten lassen.

Als stimmberechtigt gelten in der General versamm⸗ lung alle diejenigen Anteile, deren Inhaber mindestens 48 Stunden vor der Generalversammlung im Mit

liederregister der Gesellschaft eingetragen waren oder ir dahsn die Eintragung in gültiger Form nach“ gesucht haben.

§ 29.

Die ordentliche Generalversammlung findet in jedem Jahre innerhalb der ersten 6 Monate statt. Dieselbe beschließt über; ,

1) Genehrnigung der Bilanz nebst Gewinn, und

Verlustrechnung,

2) Verteilung des Reingewinns,

3) Aufnabme von Anleihen,

4 alle anderen in der Einladung angegebenen Gegen⸗

stände. 4

Eine außerordentliche Generalversammlung kann, unter Bekanntgabe der zu verhandelnden Gegenstände innerhalb 14 Tagen nach der Bekanntmachung, den Tag der Bekannimachung nicht mitgerechnet, ein berufen werden und muß einberufen werden,

I) wenn Mitglieder, welche zusammen mindestens 1sio des gezeichneten Kapitals besitzen oder vertreten, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe fordern,

27) wenn der Vorstand die Einberufung beantragt,

3) auf Verlangen der i .

Sind die Mitglieder satzungsmäßig geladen, so ist die Generalversammlung für alle Fragen der Tagesordnung beschlußfähig und genügt für Be— schlüsse und Wahlen, mit nachfolgenden Ausnahmen, absolute Mebrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, sonst die Stimme des Vorsitzenden. ö

Die Auflösung der Gesellschaft, Veränderung der Satzungen oder Uebertragung des Vermögens und der Schulden der Gesellschaft an Dritte können nur von einer Generalversammlung, in welcher mindestens des Gesellschaftskapitals vertreten sein muß, mit Stimmen mebrheit bes g n werden.

Das Protokoll der Generalversammlung, in welches ausschließlich die Beschlüsse der Generalversammlung aufgenommen werden, wird notariell beurkundet und von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, welcher auch die Verhandlungen der Generalversammlung leitet, oder dessen Stellvertreter sowie die durch diesen ernannten .

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die von der Generalversamm— lung bestellten Liquidatoren nach Maß abe der

Fz 65 bis 74 des Gesetzes, betreffend die Gesell: ,. g beschränkter Haftung. (R- G.. Bl. 1898

Sab ff.

LIV. Bilanz, Ermittelung und Verwendung des k e n mn m,

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Er— richtunz der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1955. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Schluß keines Geschäftezahres wird von dem Vor— stand nach den Vorschriften des 8 42 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haf⸗ tung (R. G-Bl. 18388 S. 546 ff,), die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr gezogen. Diese muß mit der Gewinn und Verlustrechnung und mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gefellschaft entwickelnden Berichte des Vorstande, owie mit dem darüber von dem Aufsichtsrate zu er- irenbr. Revisioneberichte alljährlich vor dem 50. Juni der Generalversammlung vorgelegt werden.

eine Kople der Bilanz und des Jahresberichts sind allsäbrlich mindestens zwei Wochen por der ordentlichen Generalversammlung jedem Gesellschafter zuzustellen. z

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Der durch die Bilanz festgestellte Reingewinn wird, nach Abzug der durch den Aufsichtsrat fest⸗ gesetzten Abschreibungen, wie folgt verwendet:

unächst werden 5 q des Reingewinns dem Reservefonds zugeführt, bis dieser die Höhe von 25 oo des Grundkapitals erreicht hat bezw. wieder

erreicht hat, nachdem er angegriffen war; sodann