1905 / 178 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

lassun

en, fur welche Tarifstelle 8 maßgebend sei, ferner sei trotz rist geschieht. Wenn aber als das den Beginn Ler Frist herbei · J zember je d. Januar 10, Februar Il, März 3, April 7 und Mai mahterlichen Yinweiseg ene der Auflaffung M Grunde liegende Urkunde führende Moment die Zustellung der Aufforderung hingestellt ist, so 86 Fälle. gering . Durchschnitts· nicht vorgelegt. und ferner evenluell, das Grundstuck siehe auch nicht sst damit schon von vornherein nicht unvereinbar, daß die Art und Mauritius. In Port Louis ist am 8. Juni 1 Pestfall fest⸗ pr zu einem Bruchteil jm Miteigentume des Klägers als einzelnen Ge. Weise der Aufforderung im Verwaltunggwege geregelt wird und daß gestellt worden. sellschaftert. die Aufforderung nur dann, wenn sie den getroffenen Bestimmungen Britisch⸗ Südafrika. In der Kapkolonte sind in der Schãaͤtzun aut In erster Instanz ist die Klage abgewiesen. rn gf ist, im entspricht, die Fritz in Lauf ju setzen vermag. Maßgebend Bedeutung Zeit vom 4 bis 24. Faez in? Cast To ndon J und in King niedrigster höchster niedrigster hoͤchster niedrigster höchster Do ppeljentner Auflãaffungẽ termine sel eine das Veraußerungsgeschäft enthaltende Ur kommt in dieser schtung aber dem S 36 des Stempelsteuergesetzes R illiams Town ? Pestfälle gemeldet worden. Das Vorkommen ; eig unbel funde in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift nicht zu, kraft welches der inanzminister mit der Ausführung, des Srt ch A F 4 A annt) un . j von Rattenpest wurde außer in den beiden vor enannten Orten au 6. porgelegt, sonde r nur , eine von einem Rechtsanwalte zum Gesetzes beauftragt ist. Von den auf Grund dieser gesetzlichen h in Port lijabeih und in Uitenhuge bakteriologisch fefigestellt. ; Zwecie der Zuftellung beglaubigte Abschrift de Vergleichs überreicht, Bestümmung getroffenen Vorschriften kommt inebesondere, die ul no ; j 8 in it vom Stoly i Noch: Ger ste fr nicht als eine amtlich beglaubigte Ab chrift im Sine kes Stempel. gemeine Verfügung des Finanzministers und des Justijmin isters vom i,, In Rio, de, Janeiro ö). d fahr 3 Vt tolp i. Pomm.̃é..c. . 18, io 1690 1499 ; fäl e et angeles Werden öh. Kiäger öegie durch Schrifssa *r, gehegt Has rr beresend der ger itte Stempel. 23. Tl bis on Juni z Erkrankungen und 2 Todegfaͤlle an der Pe Ostrowo i. h;. 1249 12.89 13599 ; ; um 33. Februar 1903 Berufung ein, wesen, in Betracht, weiche im 3 16 Abs, 1 bestimmt, daß wenn cine] festge telltĩ worden tei 5 t i r a 11,50 12,40 13,50 ; ; ( 6. Gegen den oben genannten De n des Landgerichts vom das Veräußerungzgeschäft enthaltende Urkunde nicht vorgelegt und das Ehile. Zufolge einer ö,, vom . Jun jf 5 ö. RJ ; 12,80 13,50 1400 ! ; ĩ 3. Mai 1962 erhob Kläger weitere Beschwerbe. Er machte geltend, Veräußerungggeschäft bei der Auflaffung nicht protokollarisch auf Pisongug und, Chf na tal * ef ,. . 3 .,. 1 1200 13,50 13,90 ; ; die Beglaubigung der Abschrift durch einen Rechtsanwalt müsse als genommen wirt, der Grundbuchrichter die Beteiligten darüber, ob sie einer pelteren Mitteilung vom 10. 4 n Caleta Jun n n e⸗ k 12 80 13,60 1400 ; ; ; mnüend angesehen werden, der Grundbuchrichter habe es auch!lunter . eine Ürkunde überhaupt nicht vorlegen wollen, zu, vernehmen und zie ment Pisaguc) einige Hestfalle vorgekommen, von denen h her . . ö 1600 16, 90 ; . J die Vergleichgabschrift zu beanslanden, und ibn dadurch üher die Folgen der Rlchtvorlegung zu belehren hat, und in laufen sind. Am 18 int wi. d in der Nähe 1 13.99 . 1499 14 99 ; ; K . : Fiershiugfertigung des Vergleichs gleichfalls vorzu⸗ Abs. 4 welter, daß der Roftenrechnung eine Mitteilung nach awaii⸗ In h. . n st wiederum in der 6 w J, 16,69 1635 173539 ; ; legen, sei deshalb gegen die rde Psäicht zur Be, (inem beige fügten, eine gleichartige Belehrung enthaltenden gem. von Honolulu ein Pestfall vorgekommen. . k— J . 13, 00 13.20 13,33 . . lchrung verstoßen. Durch Beschluß * des Kammergericht; vom belzufügen ist 26 diefe Bestimmungen im Rahmen einer Aug⸗ Queensland. In der Woche vom 4 bis 10. Juni sind in Bris bane, lenhur gd. 14350 17900 1790 ö ; . 6 März 1505 wurde unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusfeß führungeporschrift bleiben, kann keinem Zweifel unterliegen, denn sie Ipswich und Fhilders keine neuen Pestfälle festgestellt worden. 26 J i 16, So 16 00 16,50 ; ; ; ; kz Vandgerichts vom 3. Mal 1997 und des Beschlufses des alls, Kudern oder modifizieren das Gesetz nicht, sondern stellen sich gur als Dagegen ist in Maryborough eine 190 jährige Musirlehrern an der 1 . 16, 50 1629 1620 ö ; gerichiß vom 22. Mär 1882 die Sache zur ander weiten Erörterung eine Maßregel dar, die zu eine zecignelen Handhabung des Gesetzes Pest erkrankt; außerdem sind dort mehrere pestverdaͤchtige Fälle vor⸗ 3 JJ . 14,50 16,00 18.099 . —ĩ ö nd Entscheidung nach Maßgabe der dann folgenden Grunde an und zur an der Verwirklichung feiner Zwecke als geboten oder gekommen. üneburg. . w ö * 13,50 1450 ; bas Amiegericht zurüäckverwiesen. Die Gründe gehen im wesentlichen doch als empfehlenswert erscheinen konnte Die Bestimmungen wirken Mü, Süd. Wales. Im Mai sind in Sydney 4CErkrankungen RJ kJ 14,50 1600 16.00 ö. . . dahin: daher, wie wenn sie in das Gesetz selbst aufgenommen wären. ö. 1 Todesfall, in Neweastle 6 9 und in dem Pestgebiet im esel. . 14.00 1459 1459 / - ; Dem Landgerichte sei zwar darin beizutreten, daß die von einem Mit der Vorschrift über die Zustellung der Kostenrechnung orden des Staates 12 (6) Fälle festgestellt worden. . . nene Gerste 1400 16,30 ; ; ; z Rechldanwalte zum Jwecke der Zustellung gemäß ; 176 der Ziyl- als das den Fristlauf, begründende Moment stehen sie in Gelbfieb . . w 16,70 17.00 17,0 . ; proießordnung volljogene Beglaubigung elnes Schriststücks als eine einem unmittelbaren gi , , die Frist beginnt nicht, e eber. ö. i 17.20 18, 00 18.00 337. . amtliche Beglaubigung im Sinne des ben,, , , nicht anerkannt wenn die gedachten timmungen nicht gewahrt. sind. Die Eg gelangten zur Anzeige in Beliien vm 2, bis 15. Juni 3 1 14, 10 37. werden könne. Trotzrem sel die Erhebung des uflaffungsstempels Annahme des Beschwerdefũhrers, es 1 lediglich eine Anordnung 1 Gilrankung, in Livingston vom 10. bis 22. Juni 4 Gekrankungen 86 urg. ö w 15, 00 16,00 ö nicht gerechtfertigt, weil der Grundbuchrichter der ibm nach 5 16 der rein instruktioneller Art vor, verkennt die Ratur der Vorschrift als (und ( Todesfälle), in Puerto Cortes vom 7. bis 15 Juni 10 (), kö. —— w 16,090 17.09 17090 ; 1 . Allgemeinen Verfügung vom 29. Februar 1896 / 17. Jul ibo ob. einer Ausführungsbestimmung und ibren Zusammenhang mit der gesetz; m Bezirk Veracrui vom 28. Mal bis 17. Juni 7 (3) ferner in aren - ö. 1410 14 50 14,60 ; ; fenden Belchrungzpflicht nicht in dem erforderlichen Maße genugt lichen Vorschrist über die Frist ubersieht auch ihre kategorische Form. Tem om 13. big Tz. Jum̃, und mar in Colon? G), in bh Daß die bei der Auflassung vorgelegte Vergleichzabschrift zur Dem Fehlen der Belehrung fteht eine irreführende Art derselben gleich. orozal 2 C6), in Empire (ö), in La Boca 2 (C), in 29 Tilsi a fer. Ausschließung des ni nnen, dem 8 rr überreicht Mit Recht nimmt das angefochtene Urteil an, daß hier eine solche anama (Stab) 23 9 In Guayaquil wurden vom 24. Mai . ilsit. .. . w 12,0 13, 0 13,0 sei, könne beim Mangel jedes anderen ersichtlichen Zweckes ,, is 153 Jun 17 Vodes fälle gemeldet. In San Franciseo wurden Insterburzpz.. ö. 100 14090 nicht zweifelhaft sein. Wenn nun der Richter nach Ein⸗ er zu Protokoll abgeschlofsene Projeßdergleich fillt die daz guf dem am 18, Jun aus AÄncon angekommenen amerifanischen 81 JJ 13, 10 1340 13,40 reichung ber. Vergleschgurkunde an die Beteillgten die Frage Veränßerun ggeschäft enthaltende Urkunde im Sinne der Tarifftelled57 Dampfer ‚Eiy of Sidney 1 Erkrankung und 1 Todesfall festgestellt. Elbing. . ; . 13.40 13.60 13, 80 richtete, welches Rechtsgeschäft der Auflassung ju Grunde liege dar, denn urch' ihn wird die Verpflichtung zur Uebertragung des Rach den Veroffentlichungen des Gesundheitgamts zu Rio de 6 . . ; 1620 . 16.69 16,50 „abe diese fich hierauf zur Vorlegung einer Urkunde üher das Bet? Gigentums an dem den Gegenstand der Auflassung bildenden Grund. Janeiro find dort in der Zeit vam 39. Mai bis, 26. Juni 144 Er⸗ randenburg a. . —— 1450 15.90 16,99 zußerungsgeschãft außerstande erkarten, so ergebe ch bierauz, daß stücke zegründet. Zu welchem andern Zwecke bie Äbschriit in der Fentngcn nd ss Tadezsalfe an Gelbfieber vorgekommen. . k kJ 1599 159,50 15,50 aße dens Herekligten 'durch das Verhalten des Richters eins miß Uuffastengsderhandung vorgelegt fein folste als zu dem, die Befrejung w Pommc -,, 13,80 ; 14,60 15 00 verständliche Auffaffung der Sache hervorgerufen, wenden mußte und] vom Nuflaffunggstempe] oder elne Ermäßigung desfelben zu erreichen, Pocken. . . 12380 . natfächlich herdorgerufen sei. Sie selen offenbar in die Meinung dersetztu, ist. nicht erfindlich. Allerdings trug nun die vorgelegte Abschrift Deutsches Reich. In der Woche vom 16 bie 22 3 uli find J 193650 13,60 14 20 daß dle bon ihnen vorgelegte Ürlunde nickt Hloß der Form nach de., ichiglich die Beglaubigung won seiten eines Rechtsanwalt, In S 33 . Her lindẽ Dictenpesen) tiene und in ö. Köslin ; ö . . 1400 anstandet, fon dern nicht als rechts geschäftliche Grundlage der Auflassung wie sitg im 8 179 der swilprozeßordnung für den Zweck in t. Pe . 3. 6 th ö chen nder ellen chen Cl tern 6 Ostrowo ; . ; ; 1340 13.69 13.60 angesehen fei. Die sich hieran anschließende Belehrung habe in, der Zustellung von Schriftftüäcken im Prozesfe vorgesehen ist und . olchen, Lothringer) ai. J 1379 13,99 1409 ihren Zweck verfehlen müssen. Das der gesetzlichen Grundlage ent⸗ wie ihre Wirksamkeit in, dem genannten Zwecke ihre Begrenzung Auctiüenktfend in der Vorwobze in Die xen gegn (Kr. Dieden·

Yciahtter Preis für 1 Doppel jentner . Mi. er

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; . ö. 1 1419 1449 ei deöbalb zu erneuern; erst durch die an eine findet eine folche, nur in einem bestimmten Bereiche gültige Be⸗ ; = k 15, o 13, 8 1436 karg , . n , . Belehrung fich . vor; ert ung . aber den Anforderungen der Tarifstelle 8 an eine , ee rn, . zugewanderten obdachlosen Italiener ; ö 54 . 4 1439 1439 schriftz mäßige Zustellung der Koftenrechnung werde die zweiwöchige . igte Äbschrift nicht. Eine nach Lage der Verhãltnisse. aus⸗ die Pocken festgeste orden. z K ü 5 ö J 1339 1c 9g Frist zur Vorlesung der Urkunde in Gang gesetzt. reschende Belehrung hätte nun dahin gehen müssen, daß eine in zu Hongkong. Nach einer Mitteilung vom 15. Junk sind seit dem . k J 16 14469 1459 Bat Amtägericht forderte am 18. 21. April 1893 den Kläger lässiger Art ju begkaubigende Abschrift des n , . Herbst 1854 folgende Pockenfälle vorgekommen: im September], x * auf, eine Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Abschrift des Ver⸗ verg eichs vorzulegen sel. Eine folche aber ist nicht erteilt, Jondern Oktober und November Dezember 2, Januar 16, Februar 14 ; . gleichs binnen jwei Wochen einzureichen, widrigenfalls der Auf⸗ die erteilte Belehrung konnte von den Interessenten nur dahin auf⸗ Maͤrz 10, April 23, Mai 4. z Golibera i Sal. nene, 5 14,00 1400 ; . ! laffungsstempel werde berechnet werden. Kläger legte mit Schriftfatz gefaßt werden, daß das Geschaft selbst, der Prozeßvergleich, inhaltli Mauritiu 8. In der Woche vom 28. Mai bis 3. Juni sind = olbberg i. Gchlle,. 13,70 16 00 1500 7. vom 3 25. April 1903 Ausfertigung des Vergleichs vor. Durch Be. nicht genüge; auf den Gedanken, daß die Ann lig beglaubigunz nicht 8 Pockenfälle gemeldet; die Gefantzahl seit Ausbruch der Rranłtheit ; r K / 13 80 . 14,20 1420 . ( ö ; schluß des Amtsgerichts vom 10. Juni 1805 wurde unter Zugrunde. ausreiche und daß nur hierin na Nnsicht des Richters ein Hindernis betrug 116. . w ; 1420 1470 15,20 ĩ. ö legung der Verg eichgzausfertigung und unter Berücksichtigung der Aus⸗ gegen die e id, ung der Urkunde liege, konnten die Beteiligten Brasilien. In Rio de Janeiro sind in der Zeit vom . f kJ ö 12,40 12.80 13,00 ö . ; ; führungen des Kammergerichtg in dem oben angegebenen . e von nicht kommen. Ruch die der Zahlungzaufforderung beigefügte for. 29. Mai bis 25. Juni an den Joden 35 Bersonen ere ut und

91 j ö . . 12 80 13 40 3 ber Erhebung des Auflassungostempelg Abftand genommen und die Jurũck⸗ mularmäßige Belehrung änderte nichtz, denn gerade im Hinblick auf J gestorben.

ö . ö . 13 86 1612 jahlung des danach äberhobenen Betrags an den Einzahler angeordnet. das Vorhergegangene war auch aug ihr nicht zu entnehmen, daß der Genickstarre.

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1 19 55 is 5s is 16 . ang ; . ; ö. . 15. Funi 1903 ist die Zurückzahlun erfolgt. Mangel nur der angegebene geringfügige und leicht zu behebende war 1 —ͤ 66 169 163 . D. n ,, er Kläger im Verhandlungs und daß es nur der Beibringung einer Ausfertigung der in genügender Dentsches Reich. Im Reg, Bez. Oppeln sind in den beiden

16, oo 16,50 16,50 . ; termine Lom T. Sttober i öß auf die eben dargelegte Grlediqung der Weise beglaubigten Äbschrist des Prozeßvergleichs bedurfte, um den Wochen vom 26. Juni bis 3. Juli, nacheinander 4 und 31 Er⸗ 15 36 1b, 66 16 96 x ; ĩ Dea hin und stellte den Antrag, dem Hellagken sls sachlich unter, uflassungsstempel zu vermeiden. kantangen (und 6) und 7iü Topesfälle) an gpidemischet Genickstarre 1X7 25 1556 1756 ] ssegenden Teil die Prozeßkosten aufzuerlegen. Beklagter dagegen Mit der Zustellung der . ist also der Frist.⸗ zur Anzeige gelangt, und jwar in den' Kreisen Kreuzburg ——— steltte den Antrag, sie dem. Kläger auftuerlegen. Er bemer te, lauf nicht eingetreten, und die Nichtbeibringung der Ürkunde innerhalb Rosen berg i. D.S. . 6 Oppeln (Stadt und Land)

bie vom Kläger im Auflaffungstermine vor legte Vergleichs zweier Wochen seit der Zustellung bleibt bedeutungslos. Bis zur Er,; (11), Groß ⸗Strehlitz 11). Lublinitz 1, Gleiwitz abschrift habe jweifellos dem Abf. 3 der Tartfstelle 8 nicht füllung der negativen Vorgugsetzung für die Stempelpflicht aber trat (Stadt und Land) 2 (345 (oö, Tarnowitz 1 Beuthen i g. enkfprochen. auf der gegenteiligen unrichtigen Unsicht aber diese nicht in Kraft, durfte alse der Stempel nicht erhoben werden SStadth 4 (s, 1 (ih, Beuthen, Eand) 8 . T. 3M. Königs; 9. rau n . ö , 19, 65 20 51 26 96 19 56 habe der ZJurüͤckforderungggn spruch des Klägers 2 solange hier. und war dat Verlangen seiner Rückerstattung berechtigt. Die Rechts⸗ atte 5 (25, 1 (135, Zabrig 2 (), 3 (3), Kattowi ö (Stadt . 1 17,46 286. ö. 1796 J nach eine den Erfordernifsen der genannten Tarsfstelle entfprechende lage fit nicht so aufrufaffen, als wäre mit der Auflassungsherhandlung und Land) 16 (15) 16 Al), Pleß 3 Ch, 5 Cz. Rybg it (1 46) ü. J ö 14550 15,50 . . J. Urkunde nicht vorgelegt war, sei der Ansatz des Auflassungestempels die Stempelpflicht an ch stets begründet und nur unter der Be⸗ (h, Ratibor 18 2 TJ, Koser 1 45, Leozschütz 56 JJ 15,10 . 16 30 15.50 . in der Kostenrechnung zu Reckt erfolgt, die Vorlegung einer solchen dingung, daß eine Urkunde innerhalb der Frist beigebracht wird, ein —, Neustadt i. O. S. 1, Falte nberg Nei sse

1 ö 1420 2 Bunjlau. .... . . alter Hafer 1436 13

.

1600 ; 16,90 16,50 16,66 163 1056 * 2 * * . . a. / 15,00 1 67 ö ; w z 16,50 17.80 19,00 167.

X 6.

* 2

eschwerde verfahrens statt⸗ Rüciablungẽ anspruch gegeben, sondern. es fehlt zunächst an Grottkau 1 (). Der Krankenbestand betrug am (funden und fefort fei im Anschlusse hieran, eine anderweitige Aug. der volsstäönWigen Erfüllung. der Bedingungen der Stempel, 8. Juli 258, davon in, Kattowitz 1, Beuthen (Land ba, Pleß 36, en der Khstenrechnung und. die Rüchiahlung des danach ale zu pflicht. Ez tritt ein. Schwebennstand ein, big dahin. daß Zabrze und Rybnit je 26, Königshütte 21, in, den übrigen Kreisen ar fric stenesnnban! Stenmbeibeltags durch, den Bellagten *. ich ehe etz 1s Seche'eesteung ing: porschtiste; Fentzer As; gans freiö waren die Kreise Leobschütz, e, n.

viel l 2 * 5 veranlaßt. mäßigen Zahlungzaufforderung die Vorlegung der Urkunde erfolgt Neisse und Grottkan. ar . Urteil des Den r g ich, sind unter Abänderung des oder nicht, bis afso feststeht, ob die Voraussetzungen für die Ent- In gan Preußen wurden für die Zeit vom 189. bis 30. Juni

l nstanz die Koften des Rechtsstreits dem Beklagten stehung der Stempelpflicht defizieren oder aber gegeben sind. Wird fa der Genickstarre gemeldet, e ,, er e, 3. t Frage stehend ö der Stempel während des Schwebezustandes eingezogen, so ist das 3. k 6nd . ö Len naß 91 (14) ö ob die erste Zablungsaufforderung der esetzlichen Kraft entbehrte und Verlangen seiner Rückerstattung an fich begründet. Eines Eingehens uf das übrige. Staats gebiet entfielen. Nach Provinzen . 13, 80 1430 1421 deshalb die zweiwöchige Frist aus 3 z9 der Tarifstelle 8 nicht in auf den Fall, daß, wenn der Stempel eingezogen ist, nach demnächstiger und zee sem ee fag lrken verteilten fich die Fälle, in folgender Hraunschweiz J . 16 80 1636 16 36 ; ; ͤ dauf fetze. Er bejaht diese Frage in Uebereinstimmung mit, den Zustellung einer auzreichenden Jahlungsaufforderung die Verlegung Weise: Sstpreußen 3 (23 im Reg.-Bez. Gumbinnen, est⸗ K 1550 i 1663 . . 2. ö J J ö Gründen des Kammergerichts in dem oben angeführten Beschlusse. der Urkunde innerbalb der Frist unterbleibt, und einer Prüfung der pre ußen = FPrandenburg 4 EQ) im Stadtkreise Berlin, J 16,40 16, So 16, 80 16.58 16 40 235.7 ; Bementsprechend erwog er weiter, der Bellagte habe den Stempei] Frage, welchen Einfluß dies auf den vorher anhängig, gemachten Pommern , Po fen 2 (2) im Reg. Bez Posen Schl esien 116 . ; 2 z äberhaupt nicht erheben dürfen, so lange nicht der Mangel gehöriger Prozeß ausübt, bedarf es nicht, da hier ein solcher gan nicht gegeben Hi), u. im Reg - Bez. Brezlau' 8 (2) Dppeln Io8 (6. ,

, n nn, n, ,,,, . / , , er ind r . , n, ih rige, 6 , n Oz fen 6 Me bebe J e „daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten Ber her degen diefes Üürteil eingelegten Beschwerde führt der Be⸗- attgefunden hat,. Daraus ergibt fich, du g Far 1 Ih, Schleswig Hoistein 1 (. im Reg. Bei. s wig,

Punkt (.) tzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. 3 96 ͤ ke el zu? keiner Zeit. begründet und daß Verlangen seiner Ruͤck⸗ ,. ĩ 4 .., e. . Mr fiche , Fefsen⸗

des aus: ; fiat lg , 36 Lage der Sache der 8 93 der Zivilprozeß. erstaltung von vornherein berechtigt gewesen und auch berechtigt ge⸗ affan 2 (h, u. 3. im eg. Ber. Caffe 1 650, Wiesbaden

ordnung als durch Nichtanwendung verletzt bezeichnet werden. Das blieben ist. 1 (1, Rheinprovinz 5 (2, u. 3. im Reg. ej. Koblen; 3 (IH, i ĩ j t es Hrundbuchrichters rechtfertig. die Beschwerde Die erst in der Berufungsinstanz, erfolgte Anerkennung des . Il sis Trier é, Hoe njollern Ve Gesamt zahl der Entscheidungen des Reichsgerichts. , werde, und er stellte einen dementsprechenden g. erfolgt, der auch bei der Auflassung mit der Erklarung beider 52 ; 85 lug un h . die Ktage. Diese sei zur Zeit Klageanspruchs bleibt mithin für, die FKostenfrage außer Belang. Die , hn ae h la Hern der eben. 6 ge Um fang der Pflicht des Grundbuchri ,, ,, dem Protokoll bemerkt ist, die Kosten Teile, daß die Auflassung in Erfüllung dieses Vergleichs erfolge kksen Cibebün? unbegründet gewesen und in rster JInstanz dem Költen thußten bersen gen Partei, wesche, wenn c' zu, iner Git, P. Juni belief, sch in anz Prpeußen, anf zigo (lss , in der Probin; nm g ; 7 9j e z run 356 chters zur Belehrung hh. zer Erwerber lautet dasselbe weiter dahin, es werde , . vorgelegt worden sei. Die Vorstellung wurde als Beschwerde dem Gefetze enisprechend abgewiessn worden. Deshalb sei auch die scheidung der Hauptsache gekommen wäre, die untenliegende gewesen Schsesien auf 2842 18468); von je 100 Erkrankten sind in ganz e ekeiligden wegen des Auflaffungsstempel gz. Rechts⸗ schrift des Vergleichs vom 23. Januar 1902 überreicht. ie über Landgerichte zur Entscheidung de, ei,, von diesem aber durch Be⸗ Berufung an sich ebenso unbegründet wie, die Klazz, und der sein würde, alss dem Pellagten auferlegt werden, Ihn trefffn. mach Preußen bz, 8, in Schlesien S4, gestorben.

folgen einer ungenügenden Bele 1 reichte Abschrift ist mit d ĩ ũ ũ ie . hela ner er gen ö . . nsbesondere in ch schrift ist mit dem Beglaubigungsvermeik eines Rechts- schluß vom 3. Mai 1802 jurückgewlesen. Das Landgericht erwog; Berufungskläger müsse, nachdem die Rückjahlung des Stempels nach 3 , . auch die Kosten der jetzt vorliegenden , n htte.

m Rechtsanwalt anwalts versehen. Das Protokoll fährt fort: bel der Auflassun h ö S )

ö. g sei von den Beteiligten a 6 e nasmäßiger Erledigung der Sache beim Grundbu

beglaubigten Abschrift. w . der Richter die Beteiligten darüber befragt hatte, erklärt, daß eine das Veräußerung h lr, . n , ,,. ö k ar die Kosten der zu each: Pocken: Moskau, Paris je 2 St. Petersburg 3 Todesfalle; In Sachen des Kaufmannt F. S. zu B., Klägers und Be— elches Rechtegeschäft der Auflassung zu Grunde liege er. Zeit nicht vorgelegt werden könne; gebe. man aber auch davon aut eingelägten Berufung tragen. Eg erfordere der Verlauf der Sache London ( Krankenhäuf TX, Parlz d Si. Petersburg 5, Warschan rufungeklägers, gegen den Preußischen Slenipelsit lug, vertrel klärten die Beteiligten: Eine das Veräußerungègeschäft enthaltende daß der gerichtliche Vergleich der Auflafsung zu Grunde gelegt un bie * Anwendung des 3 S3 der Zivilprozeßordnung. ondon (Krankenhäuser) . PVaris &, S. rr, Mer h kuli ode Wberstl nw! beleben (fiir Hin land? e, Urkunde kann zur Zeit von uns nicht vorgelegt werden. ej sein Inhalt für die Mitinhaberin der * n ,, ichn Dre nde muß erfolgloz bleiben. J, , , , n, i Ter in 3. er e, hel „archgtten Sezen Herufun bb fiagten,. n haf? * . Nach dem weiteren Inhalte des Protokolls hat der Richter die nämlich fur die Witwe K, die Verpflichtung begründ J * 6 Is Fedarf junächst der Prüfung, oh der Rückʒahlungtanspruch i ö , ig zi 30 * Pelcrsbuůrg ] rich Villa gin nsengt. in m bers, Gig . , Beteiligten dann dahin belehrt, daß, wenn eine Urkunde nicht vor, stück dem anderen Mitinhaber . En . z ssen, so nicht sch ur 1n der Erhebung der Klage begrandet war, denn, Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungõ⸗ burg 2 Todesfälle; . ann fin 1 ̃ 99 Ft uf i. few, d, Hella ö . gelegt werde, der Auflassungtftempel entrichtet werden müsse und daß könne nach Lage der Sache doch nicht von Anw 46 e, g. falls . den muß, fo fehlt cs für rie Anwendung des s 8s n mafsfregeln. e n re, mn e, 6 * n ? MHeulher ö i. Hetlegt'n genen! rtickhrtesf Ker zn glich bel ischen i . der ju der etwa vorhandenen, aber nicht vorgelegten Urkunde gesetzli freiungsvorschrift nach Tarifstelle 8 Abs. 3 d Ten en lsteuer⸗ der Zivil . dnung an Liner Grundlage, da der Beklagte dann . 3 64 ti en zen f a gern 5 Wien 3 Er⸗ gerichts, Eisten Zivilsengts, zu B. vom 12. Oktober 1903 pe fen, . Stempel außer dem Auflafsunge ftempel betzubringen sel ] gesetzes die Rede sein; denn im , se n,. von , w Einziehung des Stempeis zur Srhekung der Gesundbeitsstand and Gang Lear g , . , . gr en g rear, Rot⸗ , , en, wenn er bereit verwendet worden sel, nicht erstattet werden einein Rechtsanwalt zum Zwecke der Juftellung beglaubigte Abschrist Klage Anlaß gegeben, auch den Rückerstattungganspruch nicht . (Uu den „Veröffentlichurgen des Kaiserlichen Gesundheltsamts ', ö. 30 Erkrankungen; Influenza: Berlin? London Kosten berselben zurückiüweisen, and zwar gun folgenden Grün den: nn en Wert des Gegenstands der Anflafsun , , 79. i, überreicht, welche nicht alg eine amtlich beglaubigte anerkannt, sondein bestritien hat, wie er auch , . Rr. J0 vom 26. Juli 19085.) New Vork je 3, St. Petersburg 3 Todesfälle; Lungen ent⸗ . . 6 und die Fir des Kaufmanns K., Martha ge , , , auf 105 000 M an. Kläger erklärte ung , ken ee. ih ff in Sinne de6 g Mb. ß bes Gesetes angtfehen wee lee J, i . , bebe ahl, Pest. fand g: ee , . k wich it e n. * as gr . zu Bre gn 9 , 66. erg 3 . ö Sirup Justttt . ahle weiteren Schritt; B. Der Kaufmann S. beschritt den Rechtsweg. Er führte . 26 tape aut erst im Laufe des Prozefses, in der rgei. Nach zine; Mitteilung vom 18. Juli sind in Adalia, ,, 2, 8 Bein 8 . robe aer, ; n werde. er Uebergang des Cigentums wurde in das in erster Linie aus, ein Stempel hätte ü u. nicht er, Berufungginstanz, erfüllt seien und daß er den Anspruch dann nicht Wilajet Konia, 4 Pestfälle ves n nn bis 158. Juli sind 11 Gr. An kykoftom ia fis: Reg. Bez. Arnsberg 18 Eikrankungen.

1 16 ob 16 5 16 5 ; . im Gen ; : z ñ de aber habe erst im Verfolge des B , . JJ 1460 15,00 14, 80 ö 3. d ./. ö 1720 17,69 17,50 17,24 , I S lz s i666 16 3) ü enheim . d ö . 17.20 18,00 17.63 avens burg J ; 16,50 . 17,00 17,30 16,70

X R R RR

1 16. 46 1726 17865 . 14565 1475 15 56 6 . w 16, H 16 55 16 56 .

8. ð B; s. 222222222

X d.

* . . * n Left wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. richterlicher Belehrung, der bier zffensi

au K. auf Auflösung der Handelsgesellschaft angi ĩ ü sung 8 gesellschaf ai ban fz gemachten Grundbuch eingetragen. hoben werden durfen. Wenn nach dem Auflaffungsprotokol weiter bestritten, sondern die Rückzahlung des Stempels sofort be In . . zbest achelbet, davon in Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Kęeuch⸗

rozesse wurde am 23. Januar 1902 vor dem Landgericht ju B; ein Am 7. April igo? wurde dem Klä ĩ ü ; ; ; ger eine den Stempel au ö ; ö. . ö y. is r i . 1 n , ,, . . . n . . ien e hct aufe fie e vet g z age fällt jusammen mit, der. ob bei Einziehung des d 1((lI), Achmun (Prov. Menu alt J an n n, mn e r n, g, . . e , f, eo f e gest ö. . ed und dem Kläger 1147 ½ 76 3 mit Zahlungsaufforderung zugestellt. Derselben war werden könne, so müsse das auf einem Irrtume beruhen. Nur der Stem 3 ; Ee Erhebung der Rüchiablungellage die Bedingungen ) Reg, 16 . 1 ag ö n eige an Scharlach n Buda ließ ghis nt . e, am mit nn Gspen und Passiben über · eine formularmäßlge Belehrung beigefügt, deren Fingang dahin lautet, Vergleich berßglich der darin verlautharten Auflöfun re. Gefessschat des . fn zen pl bereits perfeit waren eder nicht. d ĩ ,,,, *r n,, eg, ares Hort 3, Pars 6 irma fi sein aaknt ). . a. 2 , ,,, 3 bis herigen 2 der in der Kossen rechnung erforderte Auflaffungöstempel nicht sei stempelpflichtig. Auch genüge die Vorlegung ver vom i Na h 99 dez Stempelslenergesetzes in Velbindung mit Tarif 1. Juli abgelaufen chen si 9 Hel . pe . zen haulin tn sct n und Röerrkn ni eng tl r en, fre ggf we 4 zu . , Kläger erhoben werde, wenn binnen einer mit dem Tage der Zustellung der anwalte beglaubigten . und der Grundbuchrichter habe ich stelle 8 Abs. 1 unterliegen die fle gn, snländischer Grundstücke Bombay b und Sies e , rg den geg Ben r önie berg 145, Posen 191 der &. s lsch t ö r 3 nr rern, ö en 1 Gewinne Mitteilung beginnenden Frist von 2 Wochen eine in stempelpflichtiger tatsächlich damit begnügt. hierdurch aber verhindert, daß bie im Bescze dem dort a, Stempel vom Werte deg veräußerten Gegenstandes. der Pest gemeldet 83 . 22m felgen ir, feng ape * m , pn en dh a Def n wr, l 9 1 e 3 ö. g m 21. Februar i ausgestellte Urkunde über das der Auflassung zu Grunde liegende der Kontrahenten befindliche Vertrageaugferti ung vorgelegt wurde. In Abs J der Taisstelle ist bestimmt daß die Auflassungzerklärung Stadt Bom bav, 7 9 h 35 . veterdbath , Wien r n degajl d. und eriiarten ais * . P Frau K. vor a. mtggericht in B. echtsgeschäͤft versteuert oder unversteuert in *r ft Ausfenigung oder Eventuell machte er geltend, daß er nach ö Heraffhe hl en ag dem W tst . l nicht unterworfen ist wenn mit der Verlaut. gebiete von Karachi, 117 un VR 1 le und K pp in Christlania 160, London (Krantkenhãauser) g. wach. K , , n. ie 91 n . C. K. zu beglaubigter Abschrift vorgelegt werte, vorausgesetzt, daß die Urkunde dag J Anteil am Gesellschasts vermögen, aifo auch an dem Grundsti , . . w mi ichung krselben oder innerhalb ner mit Satarge ? und . und 29) im iy bg er rn sh ru Bars , Ingetragen fei, n ö 3 , 5 ,. , . n ,,, . ö. . n , . jd . 1. ä für sich erworben habe. . ern gag ker g fein, der ae,, . 64h. . er . f. 3. . Wien ' nel res ii Ne Hork z. bar 23. Si. Peterk⸗ Grundbuche zu B. Lebmgruben Band Ii Blatt Nr. 114 Vo. 5b] wurde am 8. April 1902 vm Kläger ei abi tte Betrag Kntrag, der, Flag. geht dahin, den, Beslagtznmn ät gan, loften beginnenden Frist ren 3 Wonen die tas erer fen. t lit dem Eintritt der wärmeren Witterung hat burg 92. Lehmgrubenstraße verzeschneten Grundstück auf den an Kläger reichte eine . 6. nf, x lung von 700 ις nebst 4 69 Zinsen seit dem 8. Apt enlhaltende, in an? fich siempelpflichtiger Form ausgestellte Ürkunde 5enß on g. Mit dem 9

ᷓů ö : . ; ( ker Peftfalle in. der Kolonie wieder zugenommen, wenn sie . wesenden Kläger übergehen solle. Zugleich bewilligten sie, ein, in welcher er bemerkte, die Kun fn r,, , , , , , ,,, , ,. ist. Kbweisung. der Klage ut in Urschrist . Ausfertigung oder begloubi ger Cb ch ist ,,, ; i 4

, n,. = . die sung sei ausdrücklich auf Grund der Ausführung beantragt ; ĩ edig⸗ ũ ündet heit des Auflassungsstempels auch erheblich niedriger ist als im Vorjahre. Seit dem Herbst 120

3 dieser als Gigentümer des) Grundstücks ihn daz ! des zwischen ihm und der Mitgesellschafterin abgeschlossenen Ver = ( lich ,, In g e ne gel e d l . a . n,, are noch ö innerhalb der ! sind festgestellt im eptember Jo, Okiober November und De;