Literatur.
Aus Wien meldet W. T. B.“, daß der Schriftstell I von Schönthan in der vergangenen et aus dem . . ift. Er wurde 1853 in Wien geboren. Die militärische . der er sich zu widmen gedachte, mußte er wegen schwächlicher Kon⸗
stitution bald gufgehen, und er wurde Journalist. Er wirkte als solcher erst in seiner Vaterstadt, dann in Berlin, wo er von 1837 bis 1890 Chefredakteur der Lustigen Blätter war. Seit 1891 lebte er wieder in Wien, bis 1906 als Feuilletonredakteur und Kritiker des Wiener Tageblatts .. Unter den zeitgenössischen Feuilletonisten nahm Paul von Schönthan als unterhaltender, . Plauderer eine hervor- ragende Stellung ein. In Gemeinschaft mit seinem Bruder Fran von Schönthan war er als Mitarbeiter an den Lustspielen Der Rau der Sabinerinnen · und Frau Direktor Striese' dramatisch tätig; auch elbständig verfaßte er einige Luftspiele. Seine zahlreichen Humoresken aben weite Verbreitung gefunden, auch schrieb er einige größere
ovellen und Romane. Von seinen Prosaschriften seien hewworgehoben: Aus der roßen und kleinen Welt (Berlin 1891), „Ringstraßen⸗ zauber (len 1894), Schlechte Rasse“ (Leipzig 1894), „Gebärden der Liebe (Wien 1595), Jahreszeiten der Feder (Gerlin 1896; , Seen, 18897), ö terrible
Brave un imme Frauen“ (Linz 1901
Pariser Modell, Roman (Dresden 1802). . .
Theater und Mufik.
Im Neuen Königlichen Operntheater geht morgen Carmen? mit Madame 66 Dorrs in der Titelrolle in Szene. Wiederholungen dieser Oper finden Dienstag, Freitag und nãchsten Sonntag statt. — Die Boheme“ wird am Montag und Donnerstag wiederholt, und am Sonnabend „Das Glöckchen des Gremiten', mik Frau Aenny Hindermann als Rese Friguet. In der am Mittwoch stattfindenden Aufführung des Troubadour! wird rau Hindermann die Leonore und Madame Dorrs die Azucena
gen.
Das Lessing: Theater beginnt morgen wieder seine Vor⸗ stellungen und hat für die nächste Woche folgenden Spielplan auf⸗ gestellt: Sonntagabend sowie Diengtag, Donnerstag, Sonnabend und nächstfolgenden Sonntagabend: „‚Elga“; Montag: Die Weber“; Mittwoch: Ein Volksfeind'; Freitag: Traumulus?. Als Nach⸗ mittagsvorstellung ist für morgen (zum 360. Male) „Die versunkene Glocken, für nächstfolgenden Sonntag sind ‚Die Weber angesetzt.
In der Morwitz⸗Oper im Schillertheater O. wird morgen nachmittag bei halben 6 „Der Barbier von Sevilla“, Abends mit vollständig neuer Ausstattung Die Afrikanerinꝰ gegeben. Die Inszenierung besorgt Herr. Adolf Carlhof. Der Kapell⸗ meister Jolef Wolf dirigiert. Am Montag wird bei halben Preisen Webers Oberon. und am Freitag als populäre Vorstellung, ebenfalls bei halben Preisen, Lortzings Zar und Zimmermann“ aufgeführt. Am Dienztag singt Heinrich Bötel den George Brown in der Weißen Damen. Am Sennabend wird „Die verkaufte Braut“ ge⸗ 7 — Im Schillertheater X. beginnt morgen abend Heinrich
ötel ein auf wenige Abende berechnetes Gastspiel mit der Morwitz⸗ oper; gegeben wird Der Postillion von Longjumeau'. Vom Montag bis Sonnabend bleibt das Theater geschlossen. Am nächsten Sonntag singt Heinrich Bötel als zweite Gastrolle den Manrico im Troubadour J
k Lu stspielhause bleiben in der kommenden Woche die Lustsptele Der Herr Substitut“ und „Der dankbare Julien“ täglich auf dem Spielplan.
Im Thaliatheater geht auch morgen die Ausstattungsburleske Amor in New York“ in Szene.
Im Klei nen Theater wird Maxim Gorkis Nachtasyl“ morgen sowie am Dienstag und Freitag aufgeführt, Am Donnerstag, Sonnabend und nächsten Sonntag werden Angele“ und der Ein akter Abschied vom Regiment. von Otto Erich Hartleben gegeben. Am Mittwoch wird Des Pastors Rieke“ wiederholt.
Mannigfaltiges. Berlin, den 5. August 1905. Die erste Ton-, Zement, und Kalkindustrieaus—
stellung, die der Deutsche Verein für Ton,, Zement,; und Kalk⸗ industrie aus Anlaß seines 40 jährigen Bestehens veranstaltet hat, ist estern vormittag in den Ausstellungshallen des Instituts für ä rungsgewerhbe an der Seestraße feierlich eröffnet worden. Den Eröffnungsakt vollzog in Vertretung des Ehrenvorsitzenden, Staats⸗ ministers Möller, der Oberbaudirektor Hinckeldeyn, der seine An⸗ frrache mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König schloß. Die Ausstellung ist von 190 Firmen beschickt.
Die Jahresversammlung des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistigsr Getränke wird in Münster kn den Tagen vom 17 bis 15. Oktober stattfinden. Die beiden Haupt⸗ vorträge werden gehalten über Alkoholmißbrauch und Versicherungs— wefen' und „das Wirtshaus auf dem Lande“. Für das erstere Thema
ist Regierungz rat Dr. Weymann aus dem Reichs versicherungdamt in Berlin
und für das weite der Geschäftsführer des Deutschen Vereins für ländliche Wohlfahrts und Heimatpflege Sohnrey gewonnen. Für den großen öffentlichen Begrüßungsabend sind verschiedene Ansprachen in Aussicht genommen, welche die Bedeutung der Alkoholfrage für den einjelnen, die Familie, die Gemeinde, den Staat und die Kolonien behandeln. — Mit dieser Versammlung wird auch in diesem Jahre die Tagung des Verbands von Trinkerheilstätten des deutschen Sprachgebiets verbunden werden.
Der Verein ehemaliger Kameraden des 3. Garde⸗ regiments z. F. macht bekannt, daß die List; der Teilnehmer an der Gesellschaftsreise nach dem Kyffhäͤuser, Cassel, Metz und den
Schlachtfeldern sowie nach dem Niederwald Denkmal nunmehr bat
geschloffen werden müssen. Die Höchstzabl von 29 Teil nehmern ist bereitz bei weitem überschritten. — Die nächste Sitzung des Vereins findet am Montag, den 7. August, Abends 19 Uhr, bei Keller, Köpe⸗ nickerstraße Nr. 97, statt.
. Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der mit zablreichen farbigen Bildern ausgestattete Vortrag „Die deutsche Nordseeküste morgen sowie am Dienstag, Freitag und Sonnabend nächster Woche gehalten werden. Am Montag und Donnerstag wird der mit Momentbil dern des Afrikareisenden C. G. Schillings sllustrierte Vortrag ‚Tierlehen in der Wildnis“ und am Mittwoch noch einmal der Vortrag ‚Die Insel Rägen“ wiederholt werden.
Auf der Treptower Sternwarte wird morgen, Nachmittags
5 Uhr, der Direktor Archenhold in einem mit zahlreichen Lichtbildern ausgestatteten Vortrage eine Erklärung über die Herkunft der zahl⸗ reichen Sternschnuppen, die man jetzt aus dem Sternbilde, des Perseus nach allen Richtungen hin fallen sieht, und eine Anweisung h deren Beobachtung geben. Abends um 7 Uhr spricht er über den ond im Treptower Riesenfernrohr. Während der ganzen nächsten Woche wird der Mond beobachtet. Das Thema für den am Montag, Abends 9 Uhr, stattfindenden Vortrag lautet: „Kometen und Stern
schnuppen !).
Nürnberg, b. August. (B. T. B.) Der Cölner Schnell⸗ ug, der gestern abend 11 Ubr 20 Minuten in München eintreffen i ift in Ingolstadt entgleist. Der Lokomotivführer und er Heiser wurden getötet. Ueber den Unfall wird amtlich folgendes gemeldei: Zug 94 ist gestern abend bei der Einfahrt in das zweite Gleis des Nordbahnhofs zu Ingolstadt vollständig entgleist. Der Lokomotiv⸗ 6 Kuverschild und der Heizer Riedel sind tot; der Zugführer
zhler wurde schwer verletzt. Von den Bedignsteten nd — ö
eicht verletzt, von den Reisenden sind dreirehn
als leicht verletzt t. verbunden, mit k 2277
Die Verletzten wurden in Ingolstadt Frühzügen nach München gebracht, von einer
Wetterbericht vom 5. August 1805, 8 Uhr Vormittags.
2 ——
Sanitätskolonne mit drei Kersten in Empfang genommen und in ihre ö Hotels oder Wohnungen gebracht. 36. ; . 3 B * * Witterungs· 2 ind⸗ gen 33 genden, 4. August. R T B) Der gnalisch: Auto. amt der. lig tung 3 . werlanf mobi lub beschlof. far das Gordon. Sennett - Rennen Beobachtungt 3 Wetter 8 6G 1906 nicht zu nennen. station J. 5 58 24 , . 8 * tãrke T 8 tunden Madrid, 4. August. (B. T. B) Etwa 4609 notleidende 363 t X ö 269 Landleute aus der Provinz Cordoba veranstalteten Kund⸗ D858 mm gebungen zu dem Zwecke, die Behörden zur Hilfeleistung zu veranlassen. Borkum .. 756 0 SSW 4bedeckt 169 3 Nachm. Niederschl. früh wurde hier ein 8 Sekunden dauerndeg sta w a BSamburg s We Lö bededt 133 3 Nachts Niederschl. der Richtung Nordost nach Südwest verspürt. Swinem nde 755 5 SSW J halb bed. 2338 O vorwiegend heiter Rügenwalder⸗ Gortsezung des Amtli d Qichtamt n en 6 münde . 756, SO 3 wolkenl. 240 O vorwiegend heiter 9 ; ,. 4 36 in der Ersten Neufahrwaffer 57 7 SO J Dunst d M vorwiegend Heller 9 Memel Tos SSG J wolken. W G Nachm Nicdersch. Aachen NIös 7 SW 3 wol lig Is 1 Nachts Niederschl. rr ./ , hanngher . . 4 wolkig 18,4 0 xjiemlich heiter Berlin.. 755,5 W J wolfenl. 73,5 O vorwiegend heiter Theater. . , D J wollen , N bormiegerd Heiler Nenes Königliches Operntheater. Sonntag: Carmen. reslau - 757 SS A wolfenl. 23373 O vorwiegend heiter an,, . n. ; — . 8 1 71 bern . heiter ontag: Die Boheme. — ͤ ede 16,3 ewitter Dienstag: 8 (GSastspiel.) Frankfurt, M. 759.5 S J bedeckt 8.8 I Nachts Niederschl. an ,, err. (Gastspiel von Aenny Hinder · Karlsruhe, . 7TöG.5 W 2 Regen IS Y Nachts Niederschl. Dan rg. T Boheme. München T7566 0 SW 4 wollig Do, O vorwiegend heiter reitag: Carmen. (¶ Gastspiel.) Milhelmshav.) k Een Giönhee Des Eremiten. (Gastspiel von Storngwar- 4e TW. Regen 1141 — Gewitter Tun dt,, . Malin Head 751,0 N 7 Regen 11, 6 Niederschl. Cessingthegter. (Wiedereröffnung) Sonntag, Nachmittags J ( Wustroꝝ i. MN.) zin e r 200. Mel Die verstiakene Glocke. Abends Valentia TI RW. halb bed. 139 — ziemlich better r: Elga. (Cõnigsbg.. Pr.) ,, ,, Seilly .. 75d, 4 WN Wo wolkig 15,6 — vorwiegend beiter K ( Gassel ; Aberdeen. 743,7 S z bedeckt 13,9 — worwi Schillertheater. O. (Wallnertbeater.) Morwitz⸗Dper. , Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Bei halben Preisen: Der Barbier Shields 746,9 SW 4 balb bed. 167 — iiemlich hetter Kö or nber ssen ) 8 n,, Die Afrikanerin. Große Oper in 5 Akten von Holvbead 7512 NW 6 wollig 144 — vorwiegend heiter Montag, Abends 8 Ubr: lã isen: 9 8668 —⸗ l ih ns, Eis) ore, gan 2 ( Fern are Borste llung bei halben Preisen: Jele dMAix . 695 S 3 Regen 15,8 12 Nachts Niederschl. jenstag, Abends s Uhr: Gastspi inrich Bs ERriedri veinf . 23 w. Gastzpiel von Heintich Bötl. Die . Martin Res Rh dee, ds e ene, n Mittwoch: Die Afrikanerin. Bamp ö K . 6 von Heinrich Bötel. Der Postillion Grisne; 755,9 SSW wellig 168 0 . Freitag: Zar und Zimmermann. . 2 J 2 . . — Sonnabend: Die verkaufte Braut. i üer . 282 ö beiter 1681. 22 R. (Friedrich Wil belnstädtisches Theater) Sonntag, Vlder- D535 SW wolli 18 G — Abends 8 Uhr: Gastspiel der Morwitz Dyer 66. Heinrich . Bod oc 8 8 8 Petter 1 = . e , von Longjumeau. Komische Oper in 3 Akten Christiansund 64 Winz st. halb bed. . 5 — Dienstag bis Sonnabend: Geschlossen. e mes 3 . re, . —— Im Garten täglich: Großes Militãrkonzert. agen = , , nnn, , * . Vesterpig⸗ 755,7 88 Z bedeckt 165 I7 2 Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Abends e n,. 66 6 1 Dun t 191 2 sz Ubr: Der Herr Substitut. — Der dankbare Julien. Tarlstad 63 = Regen 168 =‘. 28 Montag und folgende Tage, Abends 81 Uhr: Dieselbe Vorstellung. Stockholm hö s SO 1 bedeckt 1509 9 re. . — Wie bd Töss SO DJ heiter 58 T = Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73) Direktion: Kren Hernösand 7s 6 SS NT halb bed. 5.1 5 — ,, . ö Uhr: 2 des Amerikanisch . Savaranda 767,7 5 2 wollenl. Ns 5 — 8. mor 1 5 ng 9 * I . mn * mit Gesang und Tanz in 4 an 2 I ö 4 2 ; , . ö — Montag und folgende Tage: Amor in New York. . — 62 . wollen. 185 X 2 ins 762,3 1Lwolkenl. 219 60 — Bentraltheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Geisha. e ee 6336 * . i 2 Operette in 3 Aufzügen von O. U. M i ; 2 31 86 1 wollenl. 4 0 arg — Abends 73 Uhr: Die Geisha. w . 8 woltig * 9 2 Montag? Die Geisha. Anfang 8 Uhr. Rom 76I, 1 N 1wolfenl. 27.1 5 — ; H Floren Tell d N wollen. 7 NW — 9 ,,,, Sonntag: Gastspiel von Ben Ali Cagliari. 75977 O d woltig S*. 98 —— ey. Mlles. Asoka und Desima, japanische Zauberspiele., Ben Ali Cherbourg 53 RW NM woll 61 R , O, ren e Hess ü g nrg, 'ihi r, = , = — ö Tr; tientallscet Magte. Sulamith, indische Clermont ob . . hetter 1 4. Montag: Dieselbe Vorstellung. Biarritz T6386 WS WJ bedeckt 130 10 2 — Nizza 753 T Windst. wollenl. 7 5 — . Trianonthegter. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrich- Frafam Js S O L walten. =*. 5 * straße) Sonnabend: Die Notbrücke. Lemberg 765 SSO 1Jwolkenl. 3 5 2 Dermanstadt 62.7 SO JL woltenl. 33 J . r — — — iet. ö. J Windst. wolkenl. 26 3 D e. Brin di JSG J NW J wolken. 33 38 —— Familiennachrichten. Liwworno == D886 O heiter 6 5 2 ; ĩ j ü Belgrad , . ar Verlobt: Frl. Nanni Schieß mit Hrn. Amtsrichter, L R. . 7 . Richard Loß. e ne eh eh ke, , ,,, 26 Delsingloꝛs 7564, 9 28 Iwollen. 15.5 9 2 mit Yrn. Wirksichen Geheimen Rat Hugo Frhrn. von Wilamowitz. Fuopio I5333 W heiter 160 8 — Möollendorff (Ponarien bei Groß. · Hermenau in Ostpreußen = Kobelnik Zürich 7G 7 NMS T wolkig 153 5 — bei Kruschwitz!. — Frl. Jutta von Steinberg mit Dr. jur. Burg⸗ Senf 758,5 S I bedeckt 335 hard Frhrn, von Framm (Bodenburg —elber). — Frl. Hedwig , . —— Körte mit Hrn. Oberleutnant Hellmuth von Seeler (Heringsdorf). 2 k * ee ,, — Verebelicht: Hr. Oberleutnant Wilhelm Rübke mit Frl. Gertrud Santi s . Halb ber. 8 ae. hlüͤfchta dM 3 Gn nem anke, Ri , s wr Re, , 2 . Seh, r . und Adj. Elimar von Warschau k , n — . 8 8 * 1 — 7 ine T scher, Drn, Recht aͤmralt Tallert Porisand Bill sörsö SWB = woltiß bös — —
(Berlin). — Hrn. Hauptmann Wolf v. Holleben sPotedam). Gest orben; Hr. Hauptmann Artur een 1 223 heimer Medizinalrat Professor Dr. Walther Flemming (Kieh).
Ge⸗
Hr. Generalmajor j. B. Kraft von Heugel (Moys). — Hr. Lehmann (Altdöbern). — Fr. Lilli . .
(Siena).
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Kugelballonaufstieg vom 3. August 1905, 4 bis 5 Uhr früh:
Station Seehöhe .... 122 m 500 m 1000 m 1500 m 2030 m] Cempergtur (05 129 I 142 1107 683 28 Rel. 3 J. 83 55 75 81 ry 55 Wind⸗Richtung . 8 S W VW VW. W
Geschw. mpss 1 3 bis 4 2 bis 3
Himmel fast wolkenlos. Ueber dem Erdboden bis 235 m Temperaturzunahme, beim Emporsteigen von 13,2 bis 15,7, Hinabsteigen von 12,8 bis 15,6 *.
ohe eim
Ein Hochdruckgebiet über 764 mm befindet sich über West⸗ rußland; ein Minimum unter 744 mm über Schottland. In r h; itt . e. heiter a ,, die westdeutsche
üste hatte Gewitter mi egen. — td Witterung ist wahrscheinlich. ; H Deutsche Seewarte.
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: von Bojanows ki in Berlin. Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeuts Buch druckerei = zee e gie gere run Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
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Amtliches.
Königreich Preußen.
Gesetz über die Aenderung der Landesgrenze gegen die
freie Hansestadt Bremen bei Bremerhaven und bei Fischerhude, Kreis Achim.
Vom 2. Juli 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . . verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der
Monarchie, was folgt: 914
Die Landesgrenze gegen die freie Hansestadt Bremen bei Bremerhaven und bei Fischerhude, Kreis Achim, wird nach den Bestimmungen des anliegenden Staatsvertrags vom 21. Mai 1904 in Verbindung mit den Bestimmungen des dazu vereinbarten Zusatzvertrags 5 26. Mai 1905 verlegt.
Die Gebietsteile, welche dis zur Verlegung der Landes— grenze (8 1) zum Königreiche Preußen gehörten, infolge dieser Verlegung aber an Bremen fallen, werden an die freie Hanse⸗ stadt Bremen abgetreten.
83.
Dagegen werden die bisher bremischen Gebietsteile, welche infolge der Verlegung der Landesgrenze (G6 I) an Preußen fallen, mit der preußischen Monarchie auf immer vereinigt und der preußischen Gemeinde Fischerhude, Kreis Achim, Provinz Hannover, zugeteilt. Es treten für sie die daselbst geltenden Landesgesetze, Verordnungen und allgemeinen Ver— waltungsvorschriften in Kraft?
Das Staatsministerium qwirh mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer kö Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Cadinen, den 27. Juli 1905.
(L. S.) Wilhelm. Zugleich für den Minister des Innern:
Fürst von Bülow.
Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Budde.
Freiherr von Richthofen.
Vertrag
zwischen Preußen und Bremen wegen einer Erweiterung
der Hafen- und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven und
eines aus diesem Anlaß vorzunehmenden Austausches
von Gebieten bei Bremerhaven und bei Fischerhude, Kreis Achim.
Seine Majestät der König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, der freien Hansestadt Bremen eine fernere Erweiterung und Vervollkommnung der Hafen⸗ und Verkehrsanstalten zu Bremerhaven zu ermöglichen, haben Sich auf den Antrag des bremischen Senats bereit erklärt, mit der freien Hansestadt Bremen einen Gebietsaustausch vorzunehmen. Zu diesem Zwecke sind zu Bevollmächtigten ernannt worden:
pon Seiner Majestät dem König von Preußen: Allerhöchstibr Wirklicher Geheimer Rat, Unterstaatssekretãr im Auswärtigen Amte Otto von Mühlberg, von dem Senat der freien Hansestadt Bremen; der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der anfestädte am Königlich preußischen Hofe Dr. Karl Peter Klügmann. .
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Ordnung he— funden, unter Vorbehalt der Ratifikation die nachstehenden Be⸗ stimmungen vereinbart.
Artikel 1.
Preußen tritt der freien Hansestadt Bremen die an, das Gebiet von Bremerhaven im Norden, Osten und Westen anschließenden, auf dem diefem Vertrage beigefügten Plane von Bremerhaven“ (Blatt 1) mit den blauen Buchstaben XBCODEFGHIJ KA ferner LU XOPQRSDTDTDLX WL und XX ZZ X umschriebenen Land. und Wasserflaͤchen der Gemeinden Lehe und Imsum von im ganzen 597 Hektar 12 Ar 28 Quadratmeter Größe, einschließlich II3 Hektar 05 Ar 69 Quadratmeter Watt und Wasserflãchen, mit voller Stagtshoheit ab. ;
Die Abtretung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der nachstehenden Artikel 2 bis 22.
Artikel 2.
Die neue Hoheits grenze bei Bremerhaven wird durch die auf dem beigefügten Plane (Blatt 1) mit den blauen Buchstaben G HI K und EM Xv BRRSTUT sowie X TZ bezeichneten, rot
schrafflerten Linien gebildet. Sie soll im Laufe des Jahres 1904
durch eine gemeinschaftliche Kommission auf Kosten Bremens an Ort und Stelle ausgemessen, beschrieben und bezeichnet werden.
Artikel 3. Die Kreis-, Gemeinde⸗, Kirchen., Schul⸗, Deich⸗ und Ent⸗ wässerungslasten, welche von der für Hafen, und Schiffahrtzwecke
abaätretenen Grundfläche (vgl. Artikel 137 zu entrichten sind, bleiben au dieser nach wie vor haflen und werden von Bremen nach den gesetzlichen preußischen Bestimmungen getragen, bis wegen deren Ab⸗ kösung ein Uebereinkemmen zwischen Bremen, einerseits und den Berechtigten — dem Kreise Lebe, den volit ischen Gemeinden, den Kirchen. und Schulverbänden sowie den Deich⸗ und Sielverbänden — andererseits getroffen sein wird.
Zur Erreichung eines angemessenen Uebereinkommens sagt Preußen
seine Vermittlung zu. ͤ Artikel 4.
Wenn der Gemeinde Lehe nach Abschluß des Vertrags durch in Bremerhaven im Hafen⸗ und
6 beschäftigte Personen Mebrausgaben für Zwecke des öffentlichen
Realsteuern) fare, e. werden, so verpflichtet sich Bremen, zu erwirken, daß die Gemeinde Hälfte der 20 vom Hundert ie eig Mehr
dieser Betrag a
Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 5. August
und von der Gemeinde Bremerhaven innerhalb sechs Monaten nach Aufforderung an die Gemeinde Lehe bezahlt wird;. Bel der Berechnung der zu erhebenden Beiträge werden die egenwärtig von den Schul verbänden aufgebrachten Schullasten als Laften der politischen Gemeinde in Lehe in Ansatz gebracht. Die in den vorstehenden Abfätzen getroffenen Abreden finden auf die Gemeinde Imfum finngemäß Anwendung; der Abiug der im Abs. J genannten 35 000 M6 kommt bei der Berechnung der Lasten
nicht in Frage. Artikel 5.
Bremen ist befugt, den Weserdeich auf dem abgetretenen Gelände an die Flußgrenze des Außendeichlandes zu verlegen und von da an ihn dem Imsumer Weserdeiche wieder anzuschließen.
Der neu zu schüttende Weserdeich muß hirsichtlich seiner Ab⸗ messungen fowie hinsschtlich des Anschlufses an den Imsumer Weser⸗ deich allen an den Deichschutz zu stellenden Anforderungen nach dem UrtZile der vreußischen Deichbebörde genügen, Falls die Anschließung des neuen Beichs bei dem Imfumer BVeich „ir? Verstärkung der Böschungen wegen gefährdeter Lage der Anschlußstrecke erforderlich Ver die Unterhaltung des Imsumer Deichs schwieriger machen sollte, fo hat Bremen hierfür dem Imsumer. Deichherban? eine ange neff don der preußischen Deichbehörde festzustellende Entschãdigung zu leisten. .
EGrst nachdem der neue Weserdeich einen Winter über gelegen hat und bei der Schauung von der preußischen Deichbebörde genũgend be⸗ funden ist, darf der jetzige Weserdeich niedergelegt werden. .
Bis zur Niederlegung ist der jetzige Weserdeich von Bremen in seinem Bestand als Schutzdeich zu erhalten. .
Der Weferdeich vor Bremerhaven von der Geestemundung ab⸗ wärts wird schon jetzt von den preußischen und bremischen Behörden geschaut. Die gemeinschaftliche Schauung erstreckt sich in Zukunft auch auf die von diesem Vertrage Ferührten Teile des Weserdeichs und die an seiner Stelle geplanten Neuanlagen.
Artikel 6. .
Solange der jetzige Weserdeich besteht, hat Bremen die Ueberfahrt über shn nach dem Leher und Imsumer Außendeichslande zu gestatten. Ferner ist an der neuen Hoheitsgrenze bei dem Punkte R auf remische Kosten eine Deichrampe anzulegen, um die Zugänglichkeit des Imsumer Außendeiche landes zu ermöglichen. ö
Desgkeichen soll, folange der jetzige Weserdeich besteht, der an der Binn Ferme“ entlang derkaufende Fahrweg in seinem Bestan e. be; laffen und bremischerseits unterhalten werden, solange nach Ansicht der preußischen Behörde ein Bedürfnis für die Grundstückseigentümer vorliegt, diefen Weg als Zufuhrweg nach ihren Grundstücken zu be nutzen. Ebenso sollen die ubrigen Weg in dem Abtretungsgebiete so lange unverändert bleiben, bis die nach Artikel 7 dieses Vertrags aus⸗ zubauenden öffentlichen Gemeindewege hergestellt sind.
Artikel 7.
An der neuen Hoheitsgrenze sind zwischen den Punkten Q und R sowie zwischen LM NO RP auf preußischem Gebiet öffentliche Gemeinde⸗ wege anzulegen. .
Diese Wege erhalten in der Straßenkrone eine Breite von 8 m und sind auf Verlangen der preußischen Wegepolizeibeborde mit einer 4m breiten Pfasterbahn, einem 3 m breiten Sommerweg und einem 1m breiten beliesten Fußgängerbankett zu versehen. Auf der bremischen Seite erhalten diese Wege, und jwar auf bremischem Gebiet, einen Tm breiten Graben, auf der preußischen Seite einen ebenso breiten Braben, welcher indessen auf der Strecke EO NAM als Zuggraben in m Breite auszubilden ist.
Den Grund und Boden für diese Wege und deren Zubehör stellt Bremen unentgeltlich zur Verfügung. J
Die Herstellung, Befestigung und Unterhaltung der Wegestrecke QR und J. I G P übernimmt Bremen, jedoch hat hierzu bei der Strecke L M RDF die Gemeinde Lebe die Mittel zuzuschie ßen, welche ihr Bremen für die Ucbernahme der Herstellung, Pflasterung und Unterhaltung der im Artikel VII 3 f des Staatsvertrag vom 14. März 1892 (Preukzische Gesetzsammlung für 1392 S. 251 ff, Bremisches Gesetzblatt für 1397 S. 219 ff) aufgeführten Wege gezahlt hat, so⸗ weit fie noch nicht für diese Zwecke verwendet sind. Von der hiernach aufjurechnenden Summe soll Lehe berechtigt sein, die Kosten in Abzug zu bringen, welche es für den Teil der Rickmersstraße aufgewendet hat, der in kas nach diesem Vertrag abzutretende Gebiet fällt.
Sobald Ter en der Strecke 86 HI J K belegene Zollinlanz; bahnbof eingeht und das Gelände für Bebauungezwecke frei wird, ist Bremen verpflichtet, längs der Hobeitsgrenze auf seinem Gebiet eine gepflasterte Straße von 8 m Breite und einen 3 m breiten Bürger⸗ steig anzulegen. ᷣ. .
Der im Staatsvertrage vom 25. Mai 1861 (Gesetzlammlung für das Königreich Hannover von 1862, II, Abteilung S. 9ff.) im § ? Nr. 4 unter E, Abf. 3, Satz 2 aufgeführte Wegeteil, die jetzige Leher Hannastraße, nebst dem unter F daselbst bezeichneten Graben wird Fon Bremen unentgeltlich an Lehe abgetreten.
Artikel 8. . .
Der Grund und Boden des von der Hafenstraße in Lehe vom Punkt G über E und D nach C führenden, von Bremen auf seine Foften angelegten Weges sowie der Grund und Boden der in dem Staatspertragè vom J4. März 1352 im Artikel VIII. unter 3 1 ge: nannten Wege, ferner die Rickmersstraße, soweit sie in Zukunft in bremisches Gebiet fällt, geben unentgeltlich auge dem Eigentume der Gemeinde Lehe in das Eigentum Bremens ũber.
Artikel 9. .
Bremen darf die Unterhaltungsarbeiten an den in diesem Vertrag aufgeführten, im preußischen Gebiet belegenen Deichen, Gräben, Wegen und Schutzvorrichtungen, welche es instand zu balten ver⸗ pflichtet ist, obne vorgängige Anfrage vornehmen. Die den preußischen Bebörden zustehenden Schauungsbefugnisse und die von ihnen zu stellenden Anforderungen binsichtlich der Erfüllung der Unterhaltungẽ⸗ pflicht werden durch vorstehende Befugnis nicht berührt.
. Artikel 19.
Die Abwässerung der Abtretungefläche wird von der Leber und Imsumer Sielacht getrennt und der Fürsorge von Bremen üũberlassen.
Bremen bar auf feine Kosten an der neuen Hoheit grenze nördlich von der Linie RS im AÄnschluß an den auf, dem Imsumer Außen⸗ deichslande befindlichen, unter dem Deiche herlaufenden Entwãsserungẽ⸗ graben die Vorflut wieder herzustellen und zu diesem Zwecke einen neuen Entwäͤsserungegraben nach dem Watte anzulegen und zu unter. halten, defsen Abmeffungen von dem preußischen Deich. und Sielamt angegeben werden. Der Graben ist mit, gehöriger, gegen Abbruch sichernder Böschung zu versehen und in diesem ustande von Bremen zu unterbalten. Auch sind von Bremen am eseruferrande Schutz ⸗ vorrichtungen zu treffen, um die an den Graben grenzenden Grund⸗ stücke gegen Abbruch durch Brandung oder . zu sichern.
Der auf preußischem Gebiet bekegene Entwässerungsgraben wird von den preußischen Deichbeamten geschaut.
Artikel 11. .
Bremen gestattet, die Kanalisation des Teiles der Gemarkung Lehe, der zwischen der neuen Hobeitsgrenie, einer geraden Linie von dem Punkte M nach der nordöstlichen Ecke des Leher Armen und Krankenhauses und zwischen der Wurster=, Lange · und Hafenstraße liegt, an die von Bremen für das Abtretungsgelände nach der Weser
nen her juftellende Entwãsserungẽanlage bei N oder einem Punkte
1805.
nördlich davon obne Entgelt anzuschließen. Entwäßserungsanlage und ihre Höhenlage sind dementspre
wählen. Artikel 12.
Die bei Aufnahme der abgetretenen Grundfläche oder eires Teils davon in das Zollausschlußgebiet erforderlich werdenden Veränderungen in den zur Sicherung der Zollgrenze bestimmten Schutzwerken sowie die fernere Unterhaltung dieser Schutzwerke fallen Bremen zur Last.
An der östlichen Zollgrenze wird Bremen außer den vorgesehenen beiden Deffnun gen in dem Zollgitter eine weitere Oeff nung beantragen, um dadurch die Zugänglichkeit des Zollausschlußgebiets bon Lehe aus zu verbessern.
Im Norden muß
Die . der end zu
das Zollausschluß gebiet von Imsum her durch eine Deffnung im Zollgitter, wie diese zur Zeit im Zuge des Weser— deichs bestebt, zugänglich bleiben. Einen Antrag auf Schließung dieser Deffnung darf Bremen ohne Zustimmung Preußens nicht stellen.
Artikel 13.
Von dem Überwiesenen Gelände verpflichtet sich Bremen, den mit den blauen Buchstaben . M N O PQERS TUN. X. umschriebenen, rosa angelegten Flächenteil nur zu Hafen und Schiff⸗ fahrtzwecken zu verwenden. Wohnhäuser dürfen in diesem Teile nur für Beamte und solche Personen des Betriebs und Aufsichtsdienstes porbanden fein, deren ständige Anwesenheit in dem Gebiete durch die Art ihrer Beschäftigung erfordert wird.
Solange das im vorigen Absatze beschriebene Gelände nicht in das Zollausschlußgebiet einbeiogen ist, darf es, abgesehen von der Ver⸗ wendung für Eisenbahnzufuhrgleise zum Hafen, nur landwirtschaftlich genutzt werden. Für den Bedarf der in Rede stehenden Hafenbauten darf Bremen das Gelände ausziegeln.
Artikel 14.
Von dem Tage des Inkrafttretens des Vertrags an gerechnet fübrt Bremen die gesamten, in dem beigefügten Plane (Blatt 1) dar⸗ gestellten Hafen und Schiffabrtanlagen binnen fünfzig Jahren aus. Bie Stagtsbobeit über Tiejenigen Flächen, welche innerhalb fünfzig Jahren für Hafen, und Schiffahrtzwecke nicht verwandt sein werden, Fat Bremen an Preußen auf dessen Erfordern zurückzuübertragen.
Im einzelnen ist die Bauausführung derart zu fördern, daß inner⸗ halb Ter ersten fechs Baujabre nach dem Inkrafttreten des Vertrags die Herstellung neuer Schiffeliegestellen unter Ausbildung der vorderen Teils der Kaiferhafenbecken J und II sowie die Herstellung eines neuen Trockendocks und des Verbindungsbafens als Zugang zu diesem bewirkt ift. In der sich daran anschließenden Bauzeit bon weiteren sechs Jahren ist Bremen verxflichtet, den Bau der Nordschleuse, den Vor⸗ Fafen und das Vorbassin des Nordhafens fertigzustellen.
Artikel 15.
Bremen verpflichtet sich, das Eigentum der Grundstücke, welche innerhalb der in dem Artikel 13 beschriebenen Abtretungsfläche belegen sind, binnen fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags zu er⸗ werben. Die Erwerbunz soll entweder auf dem Wege gütlicher Einigung oder der Enteignung erfolgen. Hinsichtlich ihrer Ent⸗ schädigungsansprüche haben die Grundeigentümer und Nebenberechtigten die Wahl, ob sie entweder auf Grund der preußischen Gesetzes⸗ porschriften vor den seither zuständigen preußischen Gerichten oder auf Grund der bremischen Gesetzesvorschriften vor den bremischen Gerichten Recht nehmen wollen.
Artikel 16.
Die Bedienung der Hafenanlagen soll nach Benehmen zwischen Bremen und Preußen zu dem von Preußen zu bezeichnenden Zeitvunkte nicht mehr über die bisherige Verbindungsbahn Geestemünde - Bremer⸗ baden, fondern, unter Schließung dieser Bahn für den öffentlichen Verkehr, über einen bei Speckenbüttel anzulegenden Rangierbahnhof erfolgen. .
Preußen übernimmt für eigene Rechnung die Herstellung der Zu führung slinie von Wulsdorf bis zum Anfange des neuen Rangierbabn⸗ hots. Dieser einschließlich der Verbindung nach den Häfen und der
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Hafengleise wird von Bremen auf eigene Kosten zu dem von Preußen zu bezeichnenden Zeitpunkt und in dem von Preußen
fegen der Bedürfnisse des Betriebs zu bezeichnenden Umfange her⸗ gestellt. Ebenso sind spätere, durch den Hafenverkehr bedingte Er⸗ weiterungen nach Benehmen zwischen Bremen und Preußen nach den Angaben Preußens durch Bremen auf eigene Kosten zu bewirken. Der Ranglerbahnhof geht nach Fertigstellung einschließlich des Grund und Bodens in das Cigentum Preußens über. Das gleiche gilt für spätere Erweiterungen. Bei einer etwaigen Aufhebung des Rangier⸗ bahnbofs fallt die gesamte Anlage, insoweit sie von Bremen hergestellt ist, an Bremen zurück.
Mit dem Tage der Eröffnung des neuen Bahnhofs geht das Gelände des Zollinlandbahnbofs nach den bestehenden vertraglichen Bestimmungen an Bremen über. Mit dem Gelände überweist Preußen an Bremen die den Bahnhof bildenden Erdmassen mit dem Dkerbau und sonstigem Zubehör.
Das Rangergeschäft' auf dem neuen Rangierbahnhof und in den Hafenanlagen fft Sache Preußens. Die Fürsorge für das Ladegeschãft nden Anlagen bleibt Bremen überlassen. Unter dem Ladegeschãft sind verstanden die Arbeiten, die sich auf das Ver und Entladen der Güter sowie auf ihren Transport von der Kaje zum Schuppen und umgekehrt beziehen. J
Die Bahnanlagen in den Häfen und das Zufũhrungsgleis bis zu seiner Einmündung in den neuen Rangierbahnhof unterhält Bremen, den Rangierbahnhof Preußen.
Nach Ablauf des Jahres, in welchem der Betrieb des neuen Rangierbahnhofs eröffnet ist, wird die Zabl der beladenen Wagen, die im Durchschnitte der letzten drei Kalenderjahre, auf das Jahr ge⸗ rechnet, in das Hafengebiet übergegangen oder von dort zurũckgetehrt sind, festgestellt. Uebersteigt in der Folge die Zahl der jährlich zu⸗ geführten oder abgebolten Wagen jene Durchschnittszabl, so zablt Bremen an Preußen für jeden Wagen uͤber diese Zahl den Betrag von 14 50 als Beitrag zu den Rangierkosten. Die Bestimmungen im Artikel 5 Ziffer 5a des Staatsbertrags vom 30. November 1883 (Preußische Gesetzlamml. für 1884 S. 129 ff, Bremisches Gesetzblatt fur 1834 S. 67 f.) über die tarifarische Gleichstellung von Bremer haben und Geestemünde sollen wegen des Güterverkehrs auch nach Eröffnung des neuen Rangierbahnhofs gelten. Mit die sem Zeitvunkte follen dagegen für den Personenverkehr von und nach dem Hafen die Tarifsätze nach der Entfernung der jetzigen Station Specken bũttel berechnet werden. Für diesen Personenverkehr stellt Bremen seine Gleise und Anlagen unentgeltlich zur Verfügung.
Urte *, .
Für die auf preußischem Gebiete liegenden Teile der Graben Wege, Deich. und Eisenbahnan lagen wird zu Gunsten Bremens die Verleihung des Enteignungsrechts nach den preußischen Gesetzesvor⸗ schriften beantragt werden. ;
Artikel 18.
Von dem überwiesenen Gelände wird Bremen den mit den blauen Buchstaben A BCO DEE G HI] K A umschrie benen, gelb angelegten Flächenteil zur Erweiterung des Stadtgebiets von Bremerhaven verwenden. . t
Bremen wird sich angelegen sein lassen, die Wohngebäude, welche auf dlefem Bebauungsgelande sich zur Zeit befinden, nebst dem zuge⸗ hörigen Grund und Boden freibandig zu erwerben.
Bremen verpflichtet sich, keine baupollzeilichen Bestimmungen zu