1905 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Aug 1905 18:00:01 GMT) scan diff

a. Deutschlands Absatzgebiete (Spezialhandel)

III. Hauptabsatzgebiete.

(Eck⸗ und Winkeleisen.)

1901

1902

1903

1904

Jan. April 1905

Großbritannien. Schweiz

Niederlande ... Dänemark ....

Brit. Indien. .. Argentinien.... Niederl. Indien. Norwegen .... Canada

Mexiko Australien .... Andere Länder ..

114343 30 936 41 434 10338 13 360 50 647 16186 6 795 11076 1338 4100 704 871 2609 595 187 1933 1287 3 859 299 2278 631 1565 1677

23108

121 659 38 384 42799 13 411 13 782 49216 19150

8520 5768 1333 5698 5535 1076 3992 451 23 777 1219 2769 1335 1181 703 1273 1323 915 16 959

43 94 1899 8 45

152787

20 862 35 420 21 404 13 688 7269 2685 4968 7429 1283 45654 2259 11 007 1261 2464 2438 1150 1622 2472 2794 1543 16 825

124 736 7 52 999 4 45482 0 14091 23 334 19967 16718 12 947 8 651 3 692 4167 6 387 2787 3 926

886 5 200 2037 3227 1086

217

614 1622

750 61

17 725

33770 18 099 12 406 6 092 5 463 49537 4290 2643 1527 1052 922 709 687 668 632 566 459 458 357 22 308 159

5 488

Gesamtausfuhr

b. Belgiens Absatzgebiete (Spezialhandeh.

342 447

382 238

419 555

(Poutrellès d'acier et de fer.)

373 248

101 765

b. Belgiens Bezugsländer (Spezialhandeh. (Poutrelles d'acier et de fer.)

1901 1902

Deutschland ... 9551 6637 Niederlande. 388 25 Luxemburg .... 1 , . 883 39

ndere Länder. 14 1 20

28

Gesamteinfuhr . . ] 10837 67022 5568

C6. Großbritanniens Bezugöländer (Spezialhandeh. Gteel girders, beams, joists and pillars.)

; Jan. April . .

Niederlande... 18 265 21913

102 177 104 362 S3 2 1090 9831

122 685] 127 208] 145 329

VI. Formeisenpreise. a. Deutschland. Trägerpreise in Mark pro Tonne.

1897

gb 044 26128

122 954 35155

Gesamteinfuhr ..

1898

l03 M 108 4A 165 . 108. 165, 1098

165 7 168.

1901

1902

1903

1904

Großbritannien. Niederlande ... Türkei Argentinien. . .. Aegypten Brit. Indien.. Schweden .... S. A

Chile Australien .... Südafrika .... Canada Griechenland ... Andere Länder..

14978 723 683 471 707

1974 126 162 571

62 56 12

96 90

z13 2397

27779 2192 3017 1815 1037 7188 1628 5 159

565 225 2452 606 115 379 605 1931 785 435 11099 258 3506

31671 3 382 3071 1728 1938 5 588

h24 3124 10946 786 1328 648 178 252 417 160 578 889 S60 327 5 966

26 525 6734 3811 4835 2664 2967

817 766 676 1107 1359 628

Gesamtausfuhr

C. Großbritanniens Absatzgebiete (Spezialhandeh. (Iron and steel bars, angles, rods and shapes, or sections.)

253 426

bl 886

64 61

1901

1902

18903

1904

Jan. April 1905

Norwegen .... Deutschland ... Rußland

China Argentinien. Brasilien Dänemark ... Belgien

Andere Länder..

11915 15 104 6897 8831 6 876 4468 4575 2909 4861 1470 37913

14 515 36 041 7057 4709 6726 5 284 4161 4659 4092 2106 34 009

18 8851 17894 7380 5529 5353 5 564 3483 4477 2989 27537 37 166

563 949

8 580 8289 6 506 5175 3 656 3 591

8 8571 5 3938 2493 3747 1229 1094 1635 1282

Summa ..

Brit. Indien .. Australien .... Neuseeland .... Canada Südafrika ... Hon gteng n . ndere Kolonien.

105 819

123 359

111 444

Britische Kolonien.

44914 44259 10151 5721 12 084 3213 4035

42723 39417 11616 35 407 18 384

2045

4 806

50 674 31434 11157 46745 24 044

41745

5 004

Brit. Kolonien insgesamt ..

124377

154 398

173 803

Gesamtausfuhr

IV. Einfuhr nach Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und U. S. A. (Spezialhandel).

230 196

277 757

285 247

238 770

Sl 405

1901

1902

1903

1904

Deutschland ... Belgien , ö

roßbritannien . 1 S. A

22 685 nicht nac

671 10 837 3095

hgewiesen

184 6702 439

127 208

145 329

396 5 568 428

8 865

683 1184 320 122 954 7203

Die vorstehenden Zahlen begreifen: Eck und Winkeleisen.

bei Deutschland Belgien

e.

a. Deutschlands Bejugsländer (Spezialhandeh.

: roßbritannien

Poutrelles d'acier et de fer.

. Fer d'angle et à T.

Steel girders, beams, joists and pillars.

Structural iron and steel.

V. Bezugsländer.

(Eck⸗ und Winkeleisen)

381 (Jan. Mãrz)

1901

1902

1903

1904

Jan: April 1905

Belgien Andere Länder..

47 137

13 353

216 467

37 103

Gesamteinfuhr ..

184

396

683

140

1902 1903

l00 M0 165 *. 165. 165

Belgien. Durchschnittsträgerpreise in Franes pro Tonne im Jahre 1903.

Gesamt⸗ Durchschnittspreis 1I5, 52 Fr.

105 M 165, 1065. 165.

Lüttich

Hennegau 119,75 Fr.

Ni, s Fr.

c. Frankreich. Prix moyen für Fers marchands in Franes pro Tonne.

d. Großbritannien. Trägerpreise in Middlesbrough in S s. d. pro Tonne.

September Dezember

1904 1905

E H5. T. g. 6. d. G 5. J. a. 6. d. R 5. 10 g. Mitte Juni)

e. U. S. A. Durchschnittspreise für Beams in Dollars pro 100 pounds, Pittsburg.

1140 Doll. 15 * . . .

1900 1801 1902 1903 1904

Anlage S.

Einigungsvorschlag.

Die unterzeichneten Werke erklären sich bereit in Gemein mit sämtlichen Werken des Stahlwerksverbandes ein . zu gründen unter folgenden Bedingungen: an . ,, nn,, . ö. . nach dem In⸗ und r elangende, sowie für den eigenen Bedarf der Ve bestimmte und von diesen selbst bergestellte: ;,, Stab., Band⸗, Universal⸗, Röhrenstreifen, Fasson⸗ und Ausschußeisen in Flußeisen, Flußstahl, Schwelßeifen und Schweißstahl in Stangen, Bürden oder Ringen je doch nur insoweit, als das Walzerzeugnis bei den auch dem Walßidrahtverbande angehörenden Werken nicht schon in diesem sndiziert ist. Ausgenommen hiervon sind alle Walzfabrikate, welche der Stahlwerkaverband 6 seinen 82 5 ö 4 nn, A ö Ver Verkauf der vorgenannten, kurzweg mit „Sta z bezeichneten Walzerzeugnisse erfolgt durch die Br li feilen, Verbandes. Diese soll jedoch in Ausnahmefällen, wenn der Vertrieb durch unmittelbare Verhandlung zwischen dem erzeugenden? Werk und seinem Abnehmer als notwendig, oder auch nur als jweckmãßig erscheint ersteren den Verkauf übertragen. Die so vermittelten Geschaͤfte unter e fit ber im übrigen den Bestimmungen des Verbandes in jeder §8 3. Die Kontrolle der unter 5 1 fallenden Erzeugn nur durch eine durchaus unabhängige, allgemein als ö und gewissenhaft bekannte Persönlichkeit . werden. Ueber den Inhalt der zur Kontrolle vorgelegten ufzeichnungen ist seiteng des Vertrauensmannes Diekretion zu beachten. Fiefser hat auch die von den Werken angegebenen Beteiligungsziffern zu prüfen. §z 4. Die bis erigen Beziehungen zwischen den einzelnen Ver— bandsmitgliedern und ihren Abnehmern, insbefondere in Spezialitãten sind , . aufrecht zu erhalten dergestalt, der Abnehmer das Stabeisen von seinem bisherigen Lieferanten geliefert bekommt sefern letzterer nicht in Pflicht ist, und nur aus diesem Grunde

§ 5. Den Verbandsmitgliedern dürfen nur Lieferungen in Walzerzeugnissen nach Qualität und ue übertragen . ic in ihren bisherigen Walzprogrammen enthalten sind, andere Sorten nur dann, wenn das betreffende Werk sich in Ermangelung einez anderen früheren Lieferanten hierzu bereit erklärt. Demgemaͤß kann kein Werk gezwungen werden, ein bisher von ihm nicht hergestelltez Qualitäts oder Fassoneisen anzufertigen.

Die Werke sind dagegen verpflichtet, Lieferungen nach Maßgabe ihres bis herigen Waliprogramms zu übernehmen, wenn die Verkauf. stelle ihnen solche überträgt.

Des weiteren ist bei Zuteilung von Produktionsbedingungen der einzelnen Werke daß die einzelnen Walzenstraßen jedes Werkes wie ,,, ö. Abnahme des Abs . Bei eventueller nahme des atzes an Schweißei ist den bisherigen Lieferanten von Scree fe Eetzß in i . zu geben, und zwar im Verhältnis von 1 zu 2 mit Rücksichk darauf daß in gleichem Zeitraum auf derselben Wal zenstraße die mehrfache Menge von Flußeisen an Stelle von er gewaljt werden kann.

Das gesamte Stabeisen (siehe 5 1) wird zerlegt in P Stabschweißeisen, Stabflußeisen, 3) Bandeisen, 4 Röhrenstreifen.

Aufträgen den bisheri ö zu tragen, . either möglichst

die für das betreffende Erzeugnis erforderliche Ver und die Einzelbestimmungen beschließt. 9

Bezüglich des Eintritts der Bandelsenwerke wird auf deren Denkschrift vom 29. März 1965 an den Vorsitzenden des Stahlwerk. verbandes verwiesen. .

§ 8. Die Skalenüberpreise werden bei Bildung des Stabeisen⸗ verbandes von den Abteilungen der verschiedenen Kategorien für die Dauer des Verbandes festgesetzt, können also ohne deren Zustimmung nicht , . . n

. e Skalenüberpreise für Qualitäten, Dimensionen, Pro und Minderqualitäten verbleiben den liefernden 3st fr 6. e n, Ueberpreise für Schweißeisen, Bandeisen, Röhren= streifen über Flußstabeisengrundpreis. Der nach Abzug der Ueberpreise und der Unkosten sich ergebende durchschnittliche Netto Flußeisengrund⸗ ,, lsiehe 5 10) wird den einzelnen Werken ausgekehrt. Nähere estimmungen hierüber sind noch zu treffen.

§ 10. Der Stahlwerke verband verpflichtet sich den reinen Wal werken, das von diesen benötigte Halbzeug quantitativ und gualitatip guf Grund der am 1. April er. geltenden Skale, die für hartes Material noch zu ergänzen wäre, zu liefern, und zwar zu folgenden Grundpreisen für normale weiche Sualitat. Regekung der Schnitt⸗ punkte bleibt vorbehalten. Der Preis des Halbzeugs regelt sich nach dem erloͤsten durchschnittlichen Flußstabeisengrundpreis für In. und Ausland derart, daß bei einem Grundrreis bon 120 MS Durchschnitt ab Werk der Preis für Vorblöcke S2, 59 M ab Schnittpunkt eines jeden Werkes beträgt; und bei einem Minder oder Mehrerlss der wa enk pres um '2s3 der Differenz p. Tonne ermäßigt oder erhöht

. 6 Grundpreis wird für jedes Kalendervierteljahr festgestellt,

Von dem Erlös werden abgezogen

a. Die Ueberpreise ssiehe 5 9) berechnet nach der Inlands⸗ verbandsskala zur ih des Aufpreises für Schweißstabeisen bezw. Bandeisen, bezw. Röhrenstreifen (abzüglich des etwa üblichen Rabattes).

b. Etwaige Skonti und Provisionen.

Die Unkosten des Verbandes.

Auch für den Export wird verfahren, wie unter a angegeben, d. h., von dem Erlös wird der Ueberpreis nach der Inlandsskala ab⸗ geo ebenso . b und . n.

ann wird die von der Abrechnungsstelle auf das exportierte

Quantum durchschnittlich per Tonne gewährte lib erf zu⸗ gejogen und der hiernach sich ergebende Stabeisengrundpreis in' die 2 eingebracht. Der Betrag, der sich aus Inlands- und Auslandefa turen in vorstehender Weise errechnet , er⸗ gibt, ist der für die Feststellung der Halbzeugpreise maßgebende Stab⸗ eisengrundpreig. Sinkt jedoch der Stabeisengrundpreis unter 95 , so 4 t sich der Halbzeugpreis nicht um 3, fondern um die volle weitere Abnahme des Stabessengrundpreises. Voraussetzung ist, daß die bisherigen Unterschiede zwischen den Grundpreisen für ohblöcke, Vorblöcke, Knüppel, Platinen und Breiteifen unverändert bleiben.

§ 11. Zwischen den Grundpreisen für Schweiß und Flußeisen muß eine Spannung von mindestens 15 M per! Tonne aufrecht a S. an,

S 12. Es ist anzustreben, daß alle noch ausstehenden Werke au gleicher Grundlage dem Stabeisensyndikat beitreten. Solange e, nicht der Fall ist, müssen die Verkaufspreife für Stabeisen so ge⸗ staltet werden, daß der Absatz der Verbandswerke gegenüber außen stehenden Werken nicht , . wird. Ferner muß der Stahl⸗ werks perband die außenstehenden Walzwerke in bezug von Halbzeug wesentlich ungünstiger stellen, als die Verbandswerke. Desgleichen wird vorausgefetzt, daß der Stahlwerksverband sowohl, wie die Werke des Stahlwerks verbandes, welche gleichzeitig Mitglieder des Roheifen⸗ syndikats bew. des Kohlensyndikatz sind, bei ihren bezüglichen Syndi⸗ katen dahin wirken, daß die Verbandswerke auch in bezug auf den Preis für Roheisen (Siegener und Luxemburger Qualität) fowie für . und Koks günstiger gestellt werden, als die außenstehenden

§ 13. Bei einem Grundpreiserlös von 120 für Stabflußeisen ist für die Verbands werke ein Roheisenpreis von 19 über 4 ö n Siegener bezw. 56 Fr. für Luxemburger Qualität borzufehen. Eine e runs der Frachtbasis für Qualitätsroheisen bleibt dabei vor-

n.

§ 14. Den vom Verbande kaufenden Werken der weiteren Ver- arbeitung sind, auch wenn sie nicht . Verbande zusammengeschlossen sind, für den Export , Ausfuhrvergütungen zu gewähren.

§ 15. Etwaige in die em Schriststück noch nicht klar gestellte Punkte, behalten wir einer späteren Feststellung vor.

organisation

Anlage 9.

Rheinisch⸗Westfälische Hütten. d Wal = Ber uss g en? fer fia ] 9

Durchschnittslohn pro Arbeiter und Jahr

Versicherte

Arbeiter Gezahlte Löhne

710313 74179 79 678 S4 828 87 537 S8 710 S9 458 89 606 91 887 92 963 103 651 109 997 118 624 129 966 134717 126 902 126 488 131 058 136 961

ss 436 619,56 g Sg odd g id ogg 5] do 247 5g ] rh yz gz 160 716 326, 160 453 156. 65) gh zr 4. 15 163 dos gz , j 165 16 rg, 55 130 35 Jas, 17 15 Ih oo 16 149 zoo gg. Iz 173 5g 5d 183 419 75 I. 166 255 a5 16 gz bod oz 173 5g 163. 9 16 165 zz. =

z, 3

hoh. x 1613.5 1665.39 j6g6, 15 1155.35 112533 1167 53 1130. 53 156.53 156. 2 161751 1368. 66 1551.16 15654. 32 1519. 1303. 1527 34 1Jö6 / 55

Anspruch auf Zuweisung eineg derartigen Auftrages nicht erheben darf

Jede dieser Kategorien stellt eine besondere r dar, welche aufs

M

gezugsprris beträgt vierteljährlich . S0 . 1 nehmen Gestellung an; für Berlin anßer den PRostanstalten ind Zeitungaspediteuren fur Kelbstabholer

auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 82. ESinzelne Uummern kosten 28 9.

195.

Berlin, Sonnabend

Insertionspreis fur den Inserate nimmt an:

Naum riner Aruckzeile 80 8. die Königliche Expedition

des Aeutschen Reichs anzeigers unnd Nöniglich Rrenßischen Staats anzeiger Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

1905.

m -D

19. August, Abends

Orden

ung, betreffend die 1 ang m e, K Abkommens uber . maßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den

Mädchenhandel durch Portugal, Bekanntmachung, betre

urk

1902 im nationale Bekanntmachung, betreffend ö Etablissement Neue Welt und Automobilausstellung

Beka

Verzeichnis von Doktoringenieurpromotionen an Technischen

Hochschulen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ;

großer Fahrt und für

Inhalt des amtlichen Teiles: Jald

gverleihun gen 2c.

Dentsches Reich. Ratifizierung des in Paris am

ffend die Hinterlegung der Ratifikations⸗

liens und der Schweiz zu den am 12. Juni in, . err Abkommen über das inter⸗

rivatrecht. Errichtung einer Postanstalt im Richt Dauer der 8. Fahrrad⸗

u Berlin. betreffend ichn den für Seeschiffer auf

von

Königlichen 3 Neusch zu Sigm schen Leibkutscher

zollern —ͤ das Allgemeine Ehrenze s

Seine Majestät de gnädigst geruht: dem Kapitãnleutnan Adjutanten Seiner Köni Preußen, die Erlaubm nichtpreußijchen Orden zu 365 Klasse des Grof ähringer ee Trg, Mecklen hin 3

3 Deopold von,. Hohenzollern! und dem Fürstlich ohen⸗ Strobel zu Sigmaringen

leihen.

oheit de

; und König haben Aller—

ixthausen, persönlichem

In Rost ock wird am 21. September än en für Seeschiffer auf großer Seesteuerleute begonnen werden.

den, sofern sie in der Ausschrift den

r elend dgenrfb h . und Automobilausstellung“ tragen. Berlin C., den

Fahrrad⸗ 0

15. August 1905.

Kaiserliche Oberpostdirektion. Vorbeck.

d. J. mit Prü⸗ Fahrt und für

Et des Prinzen Adalbert gung der ihm verliehenen nd zwar: des Ritterkreuzes Badischen . .

8 Euzes mit der Krone de Löwen und. Eier ers.

Bra

ung, ö Seesteuerleute.

Erste Beilage:

Königreich Preußen. 4

Verordnung, betreffend Abänderung ders dero dnn e h

16141

Anzeige, betreffend die Ausgabe der sammlung.

Pe

Schutztruppen.

1895 über den Aussch senschats tai.

Okteber

treffend Erledigung ei .

ung

rsonalveränderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen

amni la 5 . Schleife und Schwertern am Ringe,

ruh, de . Adlerorden vierter . . Flashar z Gröningen im Kreise

Oschersleben den

Kirchenältesten Wilhelm

d m 1 227.. 23 im Landkreise Elbing den König

vierter Klasse,

Becker zu Hannover, b des Allgemeinen

an der Ruhr, . Kreise Oschersleben,

helm Giffhorn zu dem

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

itter it eiherrn von Seher r-Thoß auf n 3 8. 1 Adlerorden dritter Klasse

lt realghmnastuin in Berlin, Pro⸗ dem . 4 ] zu u und dem , . 2 *. 8 en zu . zleirat Wil helm Sghusen den Roten

emeinbe Mehlby im Landkreise Flensburg,

dem Superintendent Königlichen Kronenor

izeii apke zu Essen a. d. Ruhr, dem ‚! Pohzeinn spetize g gin ebe hes en, Gutsbesitzer

Michels zu Gröningen im Kreise Oschersleben

i , e ĩ Martin Reddig zu zin iet ar tze te aft ker . Kronenorden

Gu st av das Kreuz

en dritter Klasse,

Schutzmannswachtmeister isher . a. M., Ehrenzeichens, sowie . .

izei —̃ bbels zu Essen dem Polizeiwachtmeister Wilhelm

lhelm Wegener zu dem Tischlermeister ö. ih ö . d bningen im genannten Kremse, ö. , Eisenbahnmaschinenputzer den Bahnunterhaltungs⸗ Kreise Pinneberg Eisenbahnakkord⸗ zu Hamburg

dem pensionierten

ruͤheren Eisenbahnwagenputzer zu i g ö Pr., , . tian Dalgow zu Ha ; 9. . 30er n Eords zu Thesdorf im und Peter Rose zu Harburg und dem güterbodenarbeiter Heinrich Timmermann das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

i j König haben Allergnädigst geruht: Seine Majestät der g h ö

rrn, Generalmajor gane m,, Hoheit ö.. eg, , it asse mi .

. ,, , Dr. Schw aß, Leibarzt lichen Hoheit des Fürsten Leopold von den Roten Adlerorden dritter

lichen

ck zu

e e r lass

dem , ,,.

igmaringen den

dem Hofbauins sekretär Mrozek, õkonomieverwalter 89 und dem Hoffurier Hoheit des Fürsten von Hohenzo

betreffend die Nati Verwaltungs

mn nk das in Paris am 18. . zwischen 4. , Re ü Verwaltungsmaßrege : ö gegen den Mãädchenhandel (Reichsgese

ratifiziert. ü n, ng unterm 12. Juli 1905

treffend die Hinterlegung der . Italiens und der Schweiz

ni ö über das inkernationale Privatrecht.

Abkommen über 1964 S. 221, S. 231,

kanntmachung aufgeführten bezeichnete machung vom 17. von Spanien ratifiziert

Italien und der Schweiz rat:

der Ratifikationsurkunden ist am

erfo

orden vierter Klasse, sowie . sepyh Erlöserkirche in Hedingen Josep ö . Garderobier welland Seiner

Re ich.

chung, des in Paris am in Abkom mens über währung wirksamen ondel durch Portugal.

23 21 19056.

26 Sekar

Mai 1904

22

geführten Staaten hat

ö Mai 1901 unterzeichnete iche und anderen i nnn Gewährung wirksamen j bl. 1905 S. 695)

i tifikationsurkunde ist der französischen i übermittelt worden.

5 au

, BS.

zur

9. August 1905. e . Reichskanzler. Im Auftrage: von Mühlberg.

Berlin,

kanntmachung, 9 Ratifikations⸗ zu den am

19502 im Haag abgeschlossenen Abkommen

Vom 9. August 1905. . r i 1902 im Haag abgeschlossenen drei 6 w . ht (Reichsgesetzbl. S. 240), nämlich: . eg ung) . . der dem Gebiete der Eheschließung, 2) gi en ö . des Geltungsbereichs der Gefetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Chescheidung und der Trennung von Tisch und .

3) Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über

Minderjährige,

1) Abkommen zur

Abkommen au 17. Juli

lgt. . ; . t 1905. Herlin, den 9. nun Reichskanzler.

Im Auftrage; von Mühlberg.

Bekanntmachung.

; 6 tt im der Zeit vom 19. bis 28. Se tember tri tub en Selene 4 3 n

n . , , n n h. und Motorfahrzeughändler

d des Verbandes . Jahrta ech ste lle i g hen Post⸗

Ee, er b en . ,,

i Bezeichnung „Berlin. ) ĩ 1 ö u 9 el ! ung“ in Wirksamkeit. Das . wird für den Verkehr mit dem ,, n ne. . 3 . Vorm und Z bis7 Nachm., Sonntag 6 6 .

.

; öffnet sein. und von 5 bis 7 Nachm. geöffnet. Art ausgenommen at ge

e von Postsendungen je : . 6 Rohrpostsendungen sowie mit Verkauf von Postwertzeichen. Auch können sendungen jeder Art (ausgenommen

mit mehr als 6000 (M Wertangabe), Telegramme und Rohr⸗

Seine Majest den n, . ( inischen Faku n . Professor in derselben Fakultät zu ernennen,

em Oberzahlmeister Dor ow, n e n Nr. 65, bei seinem Ausscheiden aus dem

Dienst mit leihen, sowie

Realgymnasium in Lippstadt ö in Weißenfels

erteilen.

betreffend Abänderung der tober 1

verordnen auf Grund des 1895, betreffend die

run S. i0' was folgt:

S. 56? genossenscha

und beigedrucktem Königlichen

daß der Sitz tober d.

daselbst Post⸗ 3 und Sendungen

Königreich Preußen. ät der König haben Allergnädigst geruht:

außerordentlichen Professor in der medi⸗ der er , zu Marburg Dr. Ludolf

u er zum or w, bisher im 5. Rheinischen

Fension den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗

Dr. Max Löwisch an dem ,, k Ei for der Städtischen

ie Allerhöchste Bestätigung zu

ö . . r

Ver orbnung d om 1. 9k Preußischen

895 über den Ausschuß der Zentralgenossenschafts kasse. Vom 3. August 1905. ö. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

. sz 14 des Gesetzes vom 31. Juli Errichtung einer Zentralanstalt zur Förde⸗ chaftlichen Personalkredits (Gesetzsamml.

; „Verordnung vom 4. Oktober 1835 ¶Gesetzsamm] , den Ausschuß der Preußischen Zentral⸗ ftskasse, treten folgende Aenderungen ein. erhält folgende Fassung: Mitglieder hat vierzig nicht zu

des genossens

I) der Schlußsatz des 8 Die Gesamtzahl der übersteigen. / ñ k 'r eke Absatz des 87 erhält folgende Fassung. ö 0 , 8 15 bezelchneten Ministern wird ein engerer Ausschuß ernannt, welcher einschließlich . Vorsitzenden aus höchstens zehn Milglie bern den J . schusses besteht und für die Zeit, wo der Ausschuß . zusammengetreten ist, dessen Geschäfte zu führen hat. . Urkundlich unter Unserer . Unterschrift ĩ Insiegel.

Gegeben Kopenhagen, den 3. August 1905. 6 8. Wilhelm.

Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Möller.

om 14. Juli 1905, betreffend

öchste laß v . ; ö Sitzes der Bergwerks direktion zu Dortmund nach Recklinghausen.

Auf = icht vom 8. Juli d. J. will Ich genehmigen, 3 Ihre e hre he nnn zu Dortmund am 1. k⸗

7 nach Reckli gha e e t J. J ; Ge J ö 49 B J H h . ( .

An den Minister für Handel und Gewerbe.

um der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Am Schullehrerseminar zu Ober Glogau ist der Lehrt 660 hn 1 ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften. r önigli i iss t den ie Königliche Akademie der Wissenschaften ha x ref ö Lich a ne, Wien Dr; e he m. Tübke zum korrespondierenden Mitgliede ihrer philosop

historischen Klasse gewählt.

ür Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

mmendorf im Regierungs—⸗

Oktober 1805 zu besetzen.

Ministeri

Ministerium f

Die Oberförsterstelle Da bezirk Frankfurt a. O. ist zum 1.