für genußfãhig; jed kwũrdi funden. In 92 Fällen GJ 2 it e . R 9 zelne größere Fleischteile Viertel,
und 25 Schweine] waren nur ein Keulen, größere Fleischposten) ju beanstanden und zu entschãdigen.
im rohen Zustande
Zur Arbeiterbewegang. des
In einer gestern in Cöln ehalten Arbeitgeberverbandes der , o lj⸗ industriel len wurde, wie die tg. erfährt, bekannt. 8 * . Ausstand der eiter (vgl. Nr. 203
ö ; uten i g Die Arbeitgeber , arbesterverband, dessen Mitg i 26 ve br n . —ͤ
fortigen Entsendung von esell Cöln ö
In Důffeldorf sind nach der , der Firma
Markmann u. Petermann die samtlichen Schleife r, angeblich wegen Maßregelung don Arkeitskollegen, in den Ausstand getrelen. ö. In Dori mund beschloß, wie die „Köln. Itg.“ mitteilt, eine . der Arbeitnehmer im Baugewerhe mit 284 gegen . 13 63 zu den festgeseßten Bedingungen wieder 91 ö ö Bi ammlung verlief sebr stürmisch. (Vergl.
In Göttingen grůndete, wie der Rh. Westf. Ztg. 2 eine Versammlung don Die nst knechten . 2. a . 3 andere , 53 jwõlfstũndigen Ackeit eit vor. während der Zuckerrũbenernte gr K
Kunst und Wissenschaft.
In der gestrigen Sißung des Anthropologen i Sal; burg vgl. Nr. 205 d. Bl.) wurde, . n r Selle nn 1 Vorsitzende der Wiener Antkropoloacn gesellfchaft Indrian jum Ehrenpräfidenten ernannt. In den Vorstand tritt . den Professor Dr. von den Steinen Berlin der Museumsdirektor
debl. Vorm ein. Professor Ran ke machte Mitteilungen ũber
die Neuerscheinungen in den einschlägigen Wissenschaften.
Schulwesen.
In Stettin kaben die Schul ãr
5 e zte nach lan . . zwischen dem Magistrat und den n, , , . em Magiftrat und Ten Staatsbeh orden ihre Tätigkeit begonnen.
For jar d
Bauwesen.
Am Marienburger Schloß sind auf ssei bur 5 f der Hofs
. . n,, niedrigen e r er Ten . ur Hofböhe ergänit worden. An der Firmari
die Abbruchs. und Wiererherstellungkarbeiten ee m g e, wurde mit der Biederaufmauerung des Nicolaus ⸗Tores begonnen 3 ee rn, ö. mr en rr r namlich die Bil fingei
Ten er Altars und Lie redella des Haupta *
Marlenkirche in künstlerischer Weise vollendet , 6
Die Wiederherstellurgsarbeiten an dem alt ürdi
e en, ehrwũrd zu Wetzlar nebmen guten Fortgang. Die ,, reicher, als vorgeseben war, da beim Aufbruch des Mauerwerks ? Chor sich tiefgreifende Schãden ergeben baben. 91
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Aus dem Regierungsbezirk Koblen i i J 2 1 1 2 3 wird be ; i . 364 . ö. e. , , . x ̃ n Hälfte des Mai in der Eniwi f — . et en sich 4 . 2 ö. zigli⸗ ᷓ en reichlich Gescheine angesetzt, di w Igemein n nichts aes⸗ nur im Nahetal hat er ihnen ni 3 h 2 zugefũgt. Im Durchschnitt ist ein , aselbst der Fälte zum Orfer fallen. Daß der Schaden nicht noch k . at, an g Tätigkeit der d,. Ueberall, wo der Ran sich in de i . hatte, ist nichts erfroren, obwobl man nen n , , n. male an den Trieben hat feststellen können, daß Frost vorhanden . . sind an den Stellen, wo der Rauch vom Winde weg- 9 rieben war, oder in unmittelbarer Nähe der Feuer alle Stõcke me oder 1 . im. eg cf worden. ; ; n Rebenschad lingen ich nur der Springw in n 9 1 2 e et; ed 3 4 , ᷓ icht. Der Heumurm. hat sich wenig ke ertbat macht, aach fonstige Krankbeiten des Weinstods si a ne rig worden; doch scheint neuerdings die Peronosv ; a . r g gt aufzutreten. Die Bekãmp fung der Matte des . a n. 4 3 72 . 1 E . ; ur 2 . K . ̃ . inspritzen mit Schwefelkohlenstoff ist frũhiei i begonnen und im allgemeinen tatk aftig d fũ 4 163 fruͤheren Reblausherden haben n . b Zeit begonnen; sowohl das 5 — 4 — ; d de des Herdes t grenzende Gebiet werden dabei auf en,, 8 5
untersucht.
Ernteaussichten in Rußland.
Der Kaiserliche Konsul in Lib au heri 2 in erichtet a. * Roggen ist erst teilweise w ö 3 orn auch nicht sebr schwer ist, so ist doch im allgerneinen ei ; a,,, zu erwarten. 2 . ferernte dürfte schwäcker ausfallen; fer ißt me, gewachsen und wird wohl nur en e g ed . . . offeln stehen einstweilen gut; die häufigen Nied erschlãge i en letzten Wochen lassen eine recht gute Ernte erwarten . 6e 63 e, , geringen Ertrag geliefert. ) . 1 n 7 d is ĩ f stichig und in der Qualität w .
Getreide handel in Syrien und Palästi trei S alã sti na. 2 — in Beirut berichtet 26 6. d. M.: gonnen, und zwar wurden e nf , k
. Beirut nach Antwerren 6006 42 Braugerste
w Braugertte,
. Gaza nach England 50 000 42z Braugerste und
ũ 5 Gaza nach Aegypten 20 090 da Futtergerste.
raugerste notierte 12 Fr., Futtergerste 10 o Fr. f. a. B.
2. ö Verkehrsanstalten. aut Telegramm aus i eng lische Post über 6 ne Miche fr
schluß in Essen und Hannover ni i i —̃ Sonderzug ab ö, 5,30 k
oßen Landungsbrüůck j die Cr e n . as brü ge in Sinz, pelce dur 1
—
ur fm ff
rfis kalischen ns von Ruhrort
an. von Duis burg, sowie ũber . 1 3 den Hãfen interessterten Stãdte Duisburg, Ruhrort
un eiderich zu einem einzigen stãd tischen Gemeinde⸗
et 6 vor kurzem zum Abschluß gelangt Die Betriebe gemein ⸗˖
Ken. e. mit dem 1. Oktober d. J. in Wirksamkeit treten. Die
3 5 gen . i e der eisenbahnfiskalischen Häfen von
. 2 „Ruhrort und Homberg an diese Gemeinschaft
3 die Setriebsgemeinschaft des
Die nieder ländische Postverwaltun i . at den . Zulassung van Here r gegn 2 ; ungen auf der Vorderseite im Verkehr mit Deutschland noch hinausgeschoben. Von der im europãischen Verkehr getroffenen Maß. s der Zulassung von Karten der beieichneten Art gegen die Post . entaxe bleiben daber, außer Großbritannien und Irland, au die sererlande einstweilen ausgeschlossen.
Theater und Mufik.
ö . Opernhaus. gestrigen Au ührung von Rich ard Wagners i * 3 . stellte sich Herr Pu dnam S* d old . 2 co in der Rolle des Rönigs Marke vor. Der Gast, eine boch err Erscheinung, fügte sich, obwohl sein Auftreten in mancher e . verriet, ganj gut in das Zusammenspiel. Er . . ũ eine kellgefãrbie, fast karitonal klingende 8. 5 die offenbar sorgfältig geschult worden ist 1 6 gegen die Tonmassen. des Drchesterẽ J ö. 8 e. Die musikalische Zuverlässigkeit und die deutliche . andlung verdienen ekenfallz Anerkennung; Freilich scheint die e. sprache des Deutschen Herrn Griswold noch Schwierigkeiten zu * Immerhin war seine Leistung beachtenswert, weil sie die def Zuf eins erfreuliche künstlerische Zukunft 235 Sängerg er⸗ — . , Fier Br. Muck mit Verde ete, g in rigen ein frischer Zug Den Tristan s He , . die Isolde Fräulein Reinl, die 8 . en Kurwenal Herr Bachmann. 666
Im Königlichen Opernhbause wi it gig lichen Dye, ird mo ö. 6. t. , ö Ttoncavallos 83 ö . ufgefũübrt. Die esetzung lautet: amnmng:; Grüning; Elsberb: Fräulein Destirn; Re . ning: r* inn; Rathenew? Herr z . rr r. 2 . größeren , ö . ren Liban, Wittekopf, Berger, Philipr, Har omoõdien Die Erziebung zur Ehe“ d ie 66 Forderung“, die im , ö. . ö . find von dem Brabmschen Ensemble bisher noch nicht d, d.. ; * . beginnt um 74 Uhr, die gen des Sartleben . Abenz s sowie alle anderen stell um 8 Übr. Die naͤchste Neuauffübrung de ssir . 5 Uh . uauffũb s Lessingtheaters, die fũ k 6 e e gn ist, . ein . k . don serling ‚Benignens Erlebnis“ fowie Ha manns Hannele ! in neuer In ffenierun bri . e. a , . , 6 1 ; 3 Theater des Westens eröffnet sei Teens rige Sxi 24 . dritte unter der Direktion des . e , . i , Gr dee. n ec, , dels? Bie heugietihen auen *. ird in d i es i .. ö 6 . 1. gleichen Besetzung wie bei der en Ali Bey hat im Bellealliancetheater sei stspi nochmals verlängert, und zwar bis zum 18. er er n
—
In Fulda ist, wie W. T. B. meld — Domdechant Müller gestern . der Dratorie nkomponist,
Mannigfaltiges.
Berlin, den 31. August 1905. .
Ueber die Beobachtu stri S fins i 30 e, . 8. * , ham hurg, 31. ugust. Die von der mburger S , finste m Wetter in allen Phasen babe Feobachten können, und daß es ibr 6 ĩ ä gelungen sei, 25 gute vb raphische Aufnahmen zu erhalt m. , dee . . i e . ea . . . n, 30. August. ie Sonnenfinsternis war bei d ũnsti Wetter vorjuglich zu beckachten. Es si , . . ö . e ,,, mehrere photogra⸗ ris, 36. August. Die Sonnenfinsternis konnte hier ziemli ö 3. , aus i r n r ne ü. de, ,,. n esagen, daß dort eine w,, arls, 51. August. Die Luftschiffer de l . 166 . eln , in vk 2 Horn ͤ nenfinsternis oberhalb d i , . Grenze sebr gut abaäterr e, ne ea gz ; n liegen Nachrichten über sebr befriedigende Refultat⸗ vor . ; rid, 31. August. Die Beobachtungen der Sonnen inflernis * a g. auf den Balearen ergaben ein ähnliches Bild ber *. e, g es in den Jahren 13606. 1883 und 1393 beobachtet J . * untere Teil der Sonnenscheibe zeigte keine Protuberanzen ka odere il zeigte einige sebr glänzende und andere, durch 3 . , rr ,, . ; 66 urg os, 30. August. ie Beobachtung der S i 34 ä, franzõsische und holländische ,,, 1 om men klarem Himmel stattgefunden. Auch eine überaus 9 reiche Menschenmenge wohnte dem Naturereignis bei. — Aus . . ferner ein Telegramm des Direktors der Teytower Protuberanzen . i ,, alitãät aufgenommen wurden. Mitte der Selenzelle wurden genaue e ien gen. , .
Der Verein Berliner Kaufleut n . e d j ,,, ,, des menden Winter nicht mehr wie bie ber zen Sar Kaiserhofes' der baulichen Ver im großen Saal sondein im She rlicht aal der Pil eränderungen unterzogen wird, Oberlicht 431 bar m — der Vortrãze ift auf Anfang YMiedenber , Der Beginn
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtli . ; und Zweiten d . in der Ersten
C— — —— — —
Theater.
Königliche Schanspiele. Freitag: Overnbaus. 172. Abonne- 5 Der Roland von Berlin. Oper in 4 Akten. Dichtun . e,. k. unter Benutzung des leichnamigen Rom ans v .
ilibald Alexis von R. Leoncadallo. 2 von Georg Hesch?
Muftkalische Leltung: . Ie, e.
Herr Kap ellmeister Dr. Muck. e: ; ö.
Ballet: Derr Ballettmeister
94. Abonnements vorstellun G 64 Hand. Tre in 64 e e: Herr Oberregiffeur Marx Gen Auf Allerhöchsten Befebl: S . kanlastijckes Ballett in 3 Ach 6 . und Saint · Leon. 5 465 4 Den nfang 8 Uhr. (Gewöhnliche Preise ; Das Abonnenn n Reservate sowie die stãndigen Dienft⸗ und 2 ind aufgehoben. Neher den größten Teil der Billette ist er berfügt. Die Billette fär den Ersten Rang, das Parkett 4 ,, 2 8 werden nur unter 9 1 igung auft, daß di s i 2 3. in aus geschnittenen K . 2 ö 9 2 dunklen Beinkleidern bejw. Frack und weißer Be Schaufrielhaus. 95. Abonnementsvorstellun . lbon vo g Prinz Zriedn r Schauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von ln
meln . Freitag, Abends 7 Ubr: Hartleben. Abe 5 . e: J. Die Erziehung zur Ehe. II. Die sitili , 8 Uhr: Elga. Sonntag. Na mittags 3 Ubr: Traumulus. — Die Erziehung zur Ehe. Hierauf: 2 inn —
; n o. (Wallnertheater.) Freitag, Aer
6 , , Schwank in 3 Akten von Carl 2m Sonnabend, Abends 3 Ubr: Ter Leibal Sonnt . R i 8 ‚. i 2
26 r 3 Uhr: Die Ehre. — Abends 8 i Montag, Abends 8 Uhr: Tie Logenbrüder.
X. (Friedrich Wilhelm städtisches Theater.) Frei
Geschlossen. Sonnabend, Abends 8 Ubr: Eröffnung der Schauspielsahn
Ein Wintermã in S iel in ? ü
i. . Ein Schauspiel in 5 Aufzügen von Will Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Jugend. — Abends 8 U
Montag, Abends 8 Ubr: Ein Wintermärchen.
Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus.
reservesatz 4a. Coppelia.
Ein Wintermãrchen.
ö. Theater des Westens. (Station Zoelenischer Ca 3 12) Freitag: Beginn der 3. Dyernsaison. Bei ; geho nem Abonnement: Die neugierigen Frauen Anf . . . Die neugierigen Frauen. ang 71 M S Nachmittags 3 ö i isen: Abends 75 Uhr: Die . ,,, Montag: Der Troubadour.
ANenes Theater. Anfang 74 Ubr. Sonnabend und folgende Tage:
Freitag: Ein Sommern achtstran
Ein Sommernachtstraum.
Custspielhaus Gerda aster . J e ö 9 ö 2 . . ö ö Sonnabend, ds 8 ; k
ö Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander) Frein
. . Hochzeitsnacht. (Uns Nuit de Noces) Sch nl ĩ
lten von Henri Käroul und Albert Barrs. Anfang d nt Sonnabend und folgende Tage: Eine Hochzeitsnacht. ö
236)
( Thuliatheuter. (Dresdener Straße 72/sY3) Direktion:
3, , r .
. on ; 1 7 * M.,
von ul Lincke. Anfang . — , ,,, und folgende Tage, Abends 75 Uhr: Bis früh Sonntag. Nachmittags . a
Tae *r nder e f. zu uhr: Eharleys Tante. (a
Bentraltheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Zu kleinen Prein
Die Geisha. Operette in 3 Aufzügen von D. Hall Muft
Sidner Jones . ; ; 4 Sonnabend und folgende Tage: Die Geisha.
, , , Freitag: Gastspiel von Ben MH
Mlles. Af ska und Desima, japanische Zauber
Bey, Originaldarstellungen ori if ig n, I
ö n,, n , . , . k Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Trianontheater. (Georgen riert
. mo . orgenstraße, nahe B i
e e n, ö . ersten Male; Das w
8 . i ff vy 96. n 3 don Roberto Bracco. Deutsch n Sonnabend: Das Ende der Liebe.
ᷣ 111.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Tdeto von Holtz mit ĩ ö 6 a ,, ** . ,,. fie . egierungsbaumeifter Arthur Exner (Charlette
. Ein Sohn:
ot dam). — Eine Tochter; Ri
, ,,. — Hrn. Walter bon Si g. n r ga, a. , Dr Ted e, ge Gärtewiz ar eri g; 8. ba cher Kammerherr Constantin Frhr. von Rotberg (Rbei ĩ . Dherftkeutnant 3. D. Gmi von Clyons Krummübch.
r. Rittergutabefiger Hermann Ulm (Logischen, Kr. Guhrau).
ce,
Hrn. Hauptmann Meinrad von 4
m
Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholy in Berlin.
Dru der Norddentschen Bughdruckerei er , nn, Jerlaas· zastch
Fünf Beilagen leinschlleß lich Börsen · Beilage)
Er st en Reichsanzeiger
Berlin,
Sachverstãndige zu ; Fnden die Vorschriften der Ziv
Dent sches Rei ch. 6
Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-⸗Südwest⸗ afrika.
Vom 8. August 1905.
Wir Wilhelm, König von Preußen ꝛc. ⸗ . ; verordnen fuͤr das Sud westafrikanische Schutzgebiet auf Grund der 88 1, 3. 6 Nr. L des Schutz gebiets gese ßes Reichsgesetzbl. e G Sig int Rꝛmen des Flche, was salzt⸗
1. Allgemeine Vorschriften. 8
ö techt de? Grundeigent‚m ers aus geschlossene Mineralien. von dem Ver⸗
Die nachstebend bezeichneten Mineralien sind Lon den Sie dürfen nur
fũgungs recht des Grundeigentũmerẽ ausgeschlossen. nach den Borschriften dieser Verordnunz aufgesucht und gewonnen
werden. . 1. Edel mineralien. ) Edelmetalle (Gold, Silber und Platin),
2 Gdelsteine. . r II. Gemeine Mineralien. 1) Alle porstehend nicht genannten Metalle, gediegen und als Erze, 2 Glimmer und Salbedelsteine, 35 Kohlen, Sal je und nutzbare Erden, und zwar: Steinkohle, Braunkohlen. und Grapbit. . D. Bitumen in festem, flãssigem und gasfõrmigem Zustand, sngbefondere Erdöl und Asrhalt, . Steinsal nebst den au derselben Sal en und die Sol quellen, . 4. rden, die wegen ihre Gebalts an Schwefel ober zur Darstellung von Alaun. Vitrlol und Sal veter derwen bar sind. Die Entnahme von Kochsal; aus den sogenannten Sal pfannen
ist dieser Verordnung nicht unterworsen. § 2.
Bergbaubetrieb des Fis kus. Zulassung Gingebore ner zum Bergbau.
Die TNuffuchung und Gewinnung von. Mineralien für des Reichs oder des Landes fiskus unterliegt den Verordnung. kö . . EGingeborene und andere Farbige können das suchung und. Sewinnung Ton Mineralien nur erwerben, vom oder mit seiner Zustimmung vom Gouv
ermächtigt sind.
Von dem Verfugung rech
gediegen und als Erze,
Lagerstãtte brechenden
Rechnung Vorschriften dieser
Recht zur Auf- soweit sie erneur dazu
8
Bestellung vo Für alle das Schüren 6. gerichtlichen und außergerichtlich die nicht im Schug gebiet ihren Wohnsis 8 ben, fowie Gesell chaften. die dort keine Niederl 385 17, 21 der Zwilproꝛehordnuns haben, einen
Dufbaltenden Vertreter gen ariell bestelle behörde berechnen. Der Goud st befugt, den Aufenthalt oder die Rilerenlas auß a Teilen d ; ö welche don dem Sitze der Bergbehõ ders schwer erreich 2 Weh nf feen . oder der uggebiets für gleich zu ãren. 3. w ö. die im Abs. 1 be eichnete Verpflichtung erfüllt wird, ist der Koften des Berrflichteten einen Vertreter zu
Sinne dauernd Berg⸗
Gouverneur befugt, auf
bestellen. . — Eingeborene und andere Farbige dürfen als Vertreter nur mit
Zustimmung der Bergbehörde bestellt werden. 8 8 . tscheidun gen der Verwaltungs ⸗ bebörden. Gegen die in Autfũbrung dieser Verordnung ergebenden Ent Verwaltungabebõrden Sndel die Beschwerde ftatt, soweit kklart ist. den, soweit in st, die auf die schriften d nd die 3 den S
Beschwerde gegen En
lItungsbehörden
Sädsee, vom 14 Juli] wendung, daß di egenwãrtigen V
f die weltere Be .
5
Rechtsweg tegen Entscheidungen der Verwaltungs ⸗ behörden. henden Ent⸗
run ꝛ cheidun . sprũch trechtlicher atur ist : ss
fahr eine vo
ĩ 2 der Zivil vr oeh e Vollstreung bangt Tape ab, einer angemessenen Sicherheit fũr eile aus der ollstreckung erwachsenden
dem anderen T t ch ohne Berschul den und über den Be trag der en cer zum Schadens er aße verpflichtet, Die Haftung mĩt dem Ablaufe ben zwe Jahren nach w daß bis dahin der . 5 6. d die in dieser Ver⸗ e. vorgesebenen E che 9 6. , . von o en re fe. 2 i s n die Vollstreckung von ,
Sadwestafrikanischen Schutzgebiete geltenden §8 6
andigkeit der Gerichte. Wo auf r ee Hes ne ein erichtliches Verfahren
stattfindet, ist das Benirks gericht, in desen Be icke das Schũrffeld oder
t, ausschl fich zustãndig. — . be , , e ,, mehrerer Gerichte, so bestimmt der zur Auzũbung der Gerichte barkeit weiter Instanz ermãachtigte Beamte, welches Her Gerichte ausschlteßdlich zustãndig ist. §57
es dana Zwangs dollstreckung
Irdnung zustãndige B
chtigte die Stellung
Sach ver stãn digen.
Auf das Verfahren Rechts bilfe bemũgliche 6 peter e . 3 ;
,,. 3 zrden in en Schutz ge ieten von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 19935 entsprechende endung.
Die in dieser Verordnun machungen der . Wee, Jedenfalls durch Anbeftung an die Amts Behörde. f
Bekanntmachung Auf die Bekanntmachungen an
Vorschriften des 8 20 Zwangẽ⸗ gebieten machungen
naturlichen Ablagerungen
fünfzig ü nicht geschũrft werden, es sei denn, dat üs Berechtigten und der Eigentümer i
erteilt haben.
Reichskanzler ⸗
¶¶Vertrãge, weiche dieser Bestimmung juwiderlaufen, 3
find rechtzunwirksam. 983 . des darauf ; als die Ueberlassung fũt
Schãdigun
Entschädigung für entzogene oder v
Berechtigten fũr die voraus vollstãndige beendigier Benutzung zurũckjugeben.
Donnerktag den z.
hören.
und Sach verstãndige w Anwendung.
Rechtshilfe
berũglichen Vorschrift
Bekanntmachungen.
Verwaltungs behörden erfolgen in d Möit der erflen Anheftung, die zu als bewirkt anzuse hen
er KRaiserlichen Verordnung,
und Strafbefugni Afrikas und der Südsee, vom 14. Anwendung. II. Vom Schůürfen. A. Im allgemeinen. 5 10.
Allgemeine Schürffreibeit. Die Aufsuchung der im 8
Verbot von S Auf Sffentlichen.
sowie auf Begrãbnis
Auf anderen Gru
nach der Entscheidung d offentlichen auch, . r das Schũrfen unstatthaft ist.
Interesses entgegen n welcher Entfernung von =
Gebäuden und i
Unter Gã
Meter sowie in hre auadrũ
§5 E. Sch rf ar beiten auf fremdem Grun Der Schärfer kann die von Baulichkeiten, Wegen, Halden ˖
und i Weidezwedlen orderlichen befindlichen Wassers und Holzes
ẽ
steten Grundftãcks mit dem zum Zwecke einer
kann der
§5 13.
Der Schůrfer ist verpflichtet, den zur Entschãxigung zu 5 14.
ertwermi nstbarke
enst scho effellung einer angemessen
Verpflichtung des Schur fers zum §5 15.
wird, oder wenn
fortdauert, so kann run bas Gigentum des Grundstũcks 5
Beñnebt sich die
so kann in den Fäll: ð ie Ee langt werden, es sei denn. daß der übrig ble
zweckmäßig würde benutzt werden können. § 1. ö Vorkaufsrecht des Grundeige Hinsichtlich aller zu stäcken steht, wenn in
Gigentũmer des durch die ursprüng
dieser Zeit t d Grundstũcks ist. §5 18.
kleinerten
berechtigten. men sich der Schũrf S5 12 bis 16 ibm gegenũber die Bergbebörde na Anböõtun Umfang und unter welchen nommen werden dürfen und d Erwerbe des Grundeigentum
zur Neberlassung der enutzung find die Befreiung von die er Verpflichtung auf
Können
*
Vie Bergbehorde darf die Schũrfarbeiten
§11 , . Sie seßt ͤ e Beteiligten die Entschädigung und Sicherheit § 18.
Ob, in welchem Schũrfen auf Gingeborenenland statthaft ist, der Schadengerfatzan sprũche. der Bencksamtm
5 20
Schadens ersatz für Beschädigungen Der Schũrfer ist verpflichtet, für den Grundstãck oder dessen Zubehör durch das
uberlassen, vor den in Aus⸗
Vernehmung von Zeugen und Den e Entscheidungen
tungs behõrden leibt es führung dieser Verordnung ergehenden
Zeugen und
Erfatz zu leisten.
Den gg. und Strafbefugnisfg der V Afrikas und der Sñdfee, vom 14. Juli
J vorgeschtiebenen offentlichen
tafel der a g beurkunden ist,
en finden die betreffend die in den Schutz uber Bekannt
bestimmte Person
isse der Verm altungsbebõrden ü Juli 1905
(dasz Schũrfen) ist einem jeden gestattet.
Urberlasung der B Ablage⸗ emden
Vereinbarung Mn e nn en,
Die Benußung des mit Wehn · oder Wirtschaftẽ ebauden bebauten Grund und Boden und. der damit in Verbindun . und eingefriedigten Hofräume ngen.
minderung.
Wenn feststebt, 3 Benutzung länger als
bie Benutzung nach Ablauf von der Srunxeigentũmer verlangen, d feines Zubehörs erwerbe.
Benutzung nur auf einen Teil eines Grundstũcks,
Dres Io nur die Erwerbung die ses Teiles ver- bende Teil nicht mebr
oder eines besonderen Rechtstitels bebauytet wird.
Umfang und unter we
e Beilage
Auf die Zusiehung und die e, . ilprozeßordnung über den Beweis d
der Verwaltunge behörden finden die auf die en des s 30 der KRaiferlichen Ver⸗
erwaltunge⸗
S 1 bezeichneten Mineralien auf ihren
n einer Entfernung von ihnen bis d eingefriedigten Hof tãumen darf daß die zur Nußn
d und Boden. enutzung des zur und Niederlage⸗ rund und Bodens ; mfoweit verlangen, die Schũrfarbeiten notwendig ist, Weide, Wasser und Holi jedoch nur, soweit die NUeberlasung obne wesentliche 3 des Wirts riebs gescheben kann. Wegen Uel
g Eier Benutzung hat sich der Schürfer in Anse ung eines
Nuß ungẽ berechtigten oder dessen
zu setzen.
Bekannt⸗
er ortgublichen denden
ng des Grund⸗
iche Einwilligung
Der Schũrfer ist nicht
an Gebãuden oder anderen Anlag
folche Anlagen zu
einer Zeit
das Schũrfen drobende Gefahr
merkfamkeit nicht u Muß wegen lagen unterbleiben, perminderung, die den Umständen erg hauptet wird,
nur be
Hera
—
oder
a Ber
des
und
ebenden Garten de
Schärfer nicht ver⸗
erminderte Nutunz. Nutzung des
entzogene oder verminderte Nutzung monat leiften und das Grundstũck nach
Grund
nderung it ein,
drei Jahre
ntũmers.
Schurfjwecen verãußerten Teile von Grund- der Folge das Grundstück zu ĩ
echt zu,
Zwecken entbehrlich wird, demjenigen ein Vorkaufe recht liche Veräußerung ver-
Streitigkeiten zwischen Schürfer und Grund ch den Vor
s
b, in
ur statt, wenn Abs. 1, 3
in den Fällen des beim Mangel einer Einigung unter den
11
nur
fest.
Schů r fen auf Eingeborenenland. chen Ded ngun e das entscheidet, un
ann.
von Grund stũcken. welcher einem
Schaden, Schurfen juge
monatlich im
2. Grund⸗ so muß der . 36 8 den Minderwert ersetzen. * 9 g kann der Grundeigentũmer n bei der Ueberlassung zur en Sicherheit verlangen.
Grunde rwerbe.
drei Jahren no daß der Schũrfer
bergbaulichen
stũcks
dauern
der zu
welchem
eschadet
fügt wird,
Ansprũche auf Ersa Schedend G 20), die
Schaden un Fickficht auf diese Kenntnis in dreißig Ja Schadens an.
des vorden ist, verlangen.
als gemeine behaltli vom
Mineralen, in einem
Rechte Dritter, in höchstens v e feldes bõchstens zwõlfbundert
daß an einer in die Augen fallenden Stelle,
des Schũrffeldes, unterhalten wird. Auf dem
zugeben:
Beschaff en beit des
ʒwischen Sonnenaufgang und
des Schůrffeldes auf Feldes grõße ũbers
bekannt bleiben konnte. igen Gefahr die Grrichtung solcher An ·
nspruch auf die Vergütung der Wert⸗ 7 dadurch erleidet fort, wenn sich aus Abficht, solche Anlagen zu ĩ gütung zu erzielen. 5§5 21. Verjãhrung. eines durch das Schũrfen verursachten
nicht auf Vertrag grũnden, verjãbten in n dem der Verletzte von dem
weg
Zeitvunkt an, in 1
drel Jahren von dem in d de oñ des Grsatzyflichtigen Kennfnis erlangt, ohne r . keiue des
ren von dem Ein
5 22. a rfers über die Mineralien.
beim Schürfen
behõrde über die nur zu Probe⸗ Zwecken seiner
91 Nr. 1 ange⸗ 1bertritt, die urbefugt verfũgt
nern beschadet der im 3 de, e Gerschtis des . er Mineralien, über welche
B. Vom Schů rffeld e. Belegung von Schůrffel dern.
5 23. . ; Der Schũůrfer kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein sei als Erelmineralscharffelder, sei es
mehrere Schũrffelder, ei es Scůrfselder, belegen. . .
Durch die Belegung schließt der Schũrfer jeden Dritten, vor bereits eimorbener Rechte, in nen Gbelmineralschürf arfen und vom Bergbau auf samtliche im 1 beꝛeichnete
gemeinen Schärffelde vom Schürfen und vom
f. II beꝛeichneten Mineralien aus Schließung
Schũrffeldes)
Die Schũrffelder haben. vorbehaltlich etwaiger Ausfã lle durch wagerechter Erstredkung die Form eine; Rechtecks, die Seitenlinien eines Greimineralschũr feldes eines gemeinen Schũrf ·
Meter.
gbau auf die im S
jwar betragen stens vierhundert iu zweihundert Meter, zu ,
5 — Die Belegung des Schurffeldes bat in . erfglgen, ein deutlich erkennbar chtet und Merkmale sind
I der Name des Schũrfers;
23 die Art des Schũrffeldes (Gdelmineralschũrffeld, gemeines
Schůrffel d); . . Taa und die Stunde der Aufrichtung des M
3) der Tag erkmals; Y behufs Unter scheidung demfelben Schürfer in
meb. rer von mselben Distritte belegter Scuͤrs felder eine Ordnungsnummer, Zu beiden Seiten des Merkmals sind gradlinige, mindestens zwei welche die Richtung der Langseiten
Meter lange Gräben ju zieben, ; . Sc ürffeldes Hezichnen. Sell das Merkmal nicht mit dem Mitelrunkte des des Merkmals zu den feldes anzugeben.
Schüůrffeldes jusammenfallen, so ist auch die Lage Eckrunkten oder zum Mittelpunkte des Schãrf Der Gouverneur kann andere Voꝛrschtiften über die Form und
Merkmal? erlassen. ; Schürfmerkmalen darf. nur in der Zeit
Sonnenuntergang erfolgen. § 25. das Merkmal den im 5 24 Abs. 1 vorgeschriebenen 21 Abf. 3 vom Gouverneur dorzuschreibenden Erforder⸗ tritt die Schließung des Schu rffeldes nicht ein. § 26. Kenntlichmachung der Schãarffeldgrenjen.
Binnen jwei Wochen nach Belegang des Schũrffeldes müssen Meter bohe
Das Aufrichten von
Entspricht
sssen nicht, so
'
wenigstens ein
dessen Eckvunkte durch deutlich sichtbar⸗ r
Pfãble oder Steinmale, an welchen die im 8 24 Abf. 1 vorgeschriebenen der gemãß d 2* permerkt sind, fenntlich gemacht sein. Falls die find, ist ihre Lage anderweit derart kenntlich zu machen, daß sie in
Natur ohne weiteres
Gouverneur vorzuschteibenden Angaben
Abs. 3 vom Eckpunkte unzugãnglich
erfichtlich ist.
Wird der Vorschrift des Abf.! nicht genũgt, so bört die Schließung Die gleiche Folge tritt ein, wenn die zulãssige chritten oder wean von der vorgeschriebenen Form
wesentlich abgewichen wird. 32 27.
Schürffeld gebühr.
Für jedes Cdelmineralschũrffeld ist eine Sc monatlich zebn Mark, für jedes gemeine Schũrffeld eine solche von monatlich fünf Mack im voraus zu entrichten, und jwar für die Zeit vom ersten Tage des PHonatz, in welchem die Belegung des Schürf⸗ feldes stattñndet, bis jum letzten Tage des Monats, in welchem der dez Schärffeldes bei der zuftãndigen Be⸗
Antrag auf Umwandlung d ; t G 37) oder die Umwandlung den der Bergbebörde ver⸗
bõrde gestell n de x fügt G 38) wird oder die Schließung des Schurffeldes aufhört.
Di bebsrde oder eine andere von dem te wenigstens sechs Monate zu zablen am Ta der Belegung des des Kalendermonats
so bört die
Schurffeldgebũübr von
und wir Schůũrffeldes fallig. Ist sie Schließung des
§ 28. Belegung des Schurffeldes ist sofort der Bergbe hörde ju Protokoll Anzeige in erstatten. Der Gouvernem ; daß die Anzeige bei einer anderen Behörde anzu bringen ist.
Die Anzeige muß enthalten: . H den Namen, Stand und Wohnort des Schũrfers;ʒ
2) den Distrikt, in dem das Scurffeld belegen ist;
3) die Art des Schũrffeldes Grelmineralschũrffeld, gemeint
Schũrffeld) I den Tag und die Stunde der Aufrichtung des Merkmal 5) die mõglichst genaue Beschreibung der Lage und Ausdehnur des Schürffeldes unter Angabe der Ordnungsnummer und ügur einer Stinze, aus der dessen Grenzen, seine Größenverhãltnisse . d vorbandenen Gelãndegegen stãnde (Tages gegenftãnde) lowie die Ror richlung in der Weise erffichtlich sein müssen, daß das Schũrffeld dana
Von der schriftlich oder kann vorschreiben,
im Gelände aufgefunden werden kann.