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Seine Majestät der König haben Allergnädi r ĩ ; . gst geruht: J Mitbenutzung des . . bem Rittuneifter a. D. vo n Da llwitz zu Charlottenburg, berg nt 3. Kirchhofs der Emmaus-Kirchengemeinde Der Landrat Dr. von Beckerath ist aus dem . 9 Erste Beilage
bisher Eskadronchef im Dragonerregiment Prinz Albrecht von a. die Verwaltung dieses Kirchhofs allein der Stamm⸗ Simmern in gleicher Amtseigenschaft in den Landkreis 2 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Preußen (Litthauischen) Nr. i, dem Wasserbauinspektor, Baurat gemeinde verbleibt, welche auch alle Verwaltungs- und Unter— dorf versetzt worden. M* 215. Berlin, Dienstag, den 12. September 1905
ö Voß zu Tilfit und dem Revierfsrster August haltungskoß Dem Regi
J,, i — R öͤrfter Rugust haltungskasten allein zu tragen hat, dem Regierungsassessor von Lucke in Posen je ie e, . 5 WJ . * 6. e, , . für Be—⸗ n l fr. 1 , , ö . ö k tn ne in itglieder auf diesem Kirchhofe sowie die Aus- assessor von Ra iesbaden, und dem Regie in der Maschinengewehrabteilung Nr. 8 r , , ungsgebuͤhren im Falle der Beerdigung von Mitgliedern J umer in SHanngher, die wemmiffgrisce e. en 28.5 u oltitz auf anderen Kirchhöfen bezieht, wä söri waltung des Landratsamts im Kreise Wi 3. e n , n Schill J. Schlesischen Nr. I, dem uhren der Stamm gemeind ? . alle übrigen Ge- bezirk Osnabrück, übertragen k Vittlage, Regietn rn, , , , , n, *. . ö. . J. . ö. Laurenz aus Insterburg iz und dem Hegemeister Stto Jenrich zu Obereimer 4 . Die der Emmaus-Kirchengemeinde aus der auf dem Blatte rätlichen c ö. . . in ben
Arberg Beh hnlichen Kronen orhen vierte * des im Grundbuch des Königlichen Amtgerichts L zu Berlin Hedem ann ; gsassessor
,, , r . bie , ee e, er Wil⸗ rn d ö . lichen a ibn ihlenn enge, aus Hildesheim der r ; § 7. Mit diesem Zeitpunkte treten auch für diejenigen Wasser⸗
helm Zimmermann zu Posen das Kreuz des Allgemeinen teilun ,, g. Ufer belegenen Grundstücks in Ab. wendung überwiesen worden zur weiteren dienstlichen Amtliches. Der Regierungspraͤsid ö fann durch einen mit Zustim⸗ läufe, welche nicht in das Verzeichnis des 82 Abs. 1 aufge⸗
Ehren chens, sowie . ,, 1895 zu ihren Gunsten erfolgten Die Regierungsreferendare Dr. jur. Roehrig aus 6 i m, m, g'slien Beschluß für ge der nonnnen worden sind, dies von bie em Gesetz abweichenden Be⸗
a . aß zu . Drusel bei auch das . auf J. , ,,, diz h. . 6 8 vosen n 6. 281 re- 3 auch für In eine Wafferldufe des Reglern obe irke 642 nnen gf g er eier , . . e,.
; X ssel, den pensionierten Kanzlei⸗ ?. . ꝛ ichen Besitz, i. Pr., von Ellert sednit M nige ö iejeni ĩ bei denen wegen ihre 3 es Gele ßes une. Del hro⸗ .
. e ang ö r. kö 9 V , . . die . , . her 28 Gesetz zur Verhütung von Hochwassergefahren. . . . . 1518 (Gesetzsamml. S. Hh, 6 Kraft.
, sionierten Eisenba nlokomotivführern überei h r , ,,, er Thabor⸗Gemeinde wa tungsdienst bestanden. n? s 5 rf is ei miaung entweder für das ganze 813. ö
. st kö zur Niederlahnstein im Kreise St. . , 3 . 9. richtung bezüglich aller . ; K 6 h Teile abgesehen werden sol Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung
. n Lorke zu Rummelsburg im Kreise Nieder⸗ Gemeinde tritt und e. en . 9 ie Sielle der Emmaus—⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Der Beschluß ist in ortsüblicher Weife, erforderlichenfalls I auf die Herzogtũmer Bremen und Verden, soweit die
,, ö Eisenbahnstellwerksweichensteller Grundbuche auf sie u 6 ie vorerwähnte Eintragung im ö. Preußen ꝛc. unter Aluslegung von Lageplänen, bekannt zu machen. Deichordnung vom X. Juli 1743 Anwendung findet;
Henn hen se e, * u Stargard i. Pomm., bisher in Indem wir . ist. 3. . 3 Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. „Bre verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Der Veschluß kann durch den Minister für Landwirtschaft, 2 auf das Land Sadeln ;
, . ,. Eisenbahnweichensteller Wilhelm lichen Kenntnis bringen, fo ö. regulierungsplan zur öffent⸗ 3mm 8. September in Progreso eingetroffen und , Monarchie, was folgt:. Domänen und Forsten abgeändert oder außer Kraft gesetzt 3) auf das Fürstentum SOstfriesland; (
berg 1 9. ö enburg a. O. im Kreise Grün- etwaige Einwendun age . rn ur die Beteiligten auf, 20. September von dort nach Vera Eruz Mexiko) in Se 51 werden. Im übrigen ist der Beschluß endgültig. 4 auf den zum Herzogtum Arenberg⸗Meppen gehörenden
. a . ö im Kreise Posen-West, d. J. an einem . . ben bis zum 15. Oktober S. M. S. „Panther“ ist am 9. September in Fi. Tür die bei Hochwasser efahrbringenden Wasserlãufe 8 Bezirk der Stadt Papenburg; . . sionierten Eisenbahnbremser Anton Lesem zu Ober⸗ bis 2 Uhr N ĩ . er Zeit von 19 Uhr Vormittags eingetroffen und geht am 14. September von d 8 k e,, Uebers 3 . 8 85. 2 * 5) auf die Schleswig-⸗-Holsteinschen Marschdistrikte, inso⸗
i izr Nachmittags in dem Zünmer Rr. 2 unseres Dien s⸗ de Janeirg in See. ort nah] wird das nicht hochmwafserfrei eingedeicht, Me Eeichwemmn ug; Das Einbringen von Schlamm, Sand, Erde, Schlacken, weit bas Patent vöm Q. Januar 1300 und das allgemeine
, im Kreise St Goarshausen, dem pensionierten Bahn⸗ gebäudes 23 . nrich Seide zu Neutomischel, bisher zu Zinskowo . im Kreise Neutomischel, dem Kreisboten Ludwig Schwabe zu
stgestellt. . 1scschwe j s „en,, gz asserläu6fe (3 Y) ist verboten, ; r. . . ö sol, festg⸗ schweren geeignet sind in die Wassetl⸗use G. e ist arne Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
Schützenstraße 25 hlerselbst, parterre, bei dem SM. G. „5Fitis⸗ ist am 9. September in R f . Marg ; * diesem Gebiete dürfen nicht ohne Genehmigun/ . . ; ieibehörde, bei schiffbaren — 1 Un] ! In Lie h 3 Kern es nicht von der Nasserholizt h Ciffta und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Ronsistorialsekretar Berndt oder dessen St i f kretar Bernd dessen Stellvertreter unter ge- eingetroffen und ge in eignetem Ausweis über ihre Legitimation zur Sache e sg er ,
Hameln, dem Kassendien r S6 meln, ⸗ er Albert Kuntz zu Görli ᷓ ᷓ HMirtichafts . t 3 örlitz, dem e zu P ü ᷣ . . en. 8 . w ö — oder zu Protokoll zu erklären. Der Reichspostdampfer „Prinz Heinrich“ mit d Y Erhöhungen der Erdoberfläche und über die Erdober⸗ Wasferläufen von der Srrombauverwaltungsbehörde, zuge— ö e. , ö ö erlin, den 7. September 1995. gelösen Mannschaften? der ia r ic mit den fläche Hinausrggenhe Anlagen (Deiche, Dämme, Gebäude, lassen wird. Gegeben Wilhelmshöhe, den 18 Augutt 1905. . . ö. . —; 9 ; 2 . . ö. ; w — 1 e . s stie 2 3 21 3 F 2 c . . j 2 — 2 2 2 v 2 ö . . . K ö . . geschwa ders ist am 9. September in lk 86 Kreuze Mauern und sonstige bauliche Anlagen, , Ein Im übrigen verbleibt es bei den bestehenden Bestim (C. S.) Wilhelm. mir ,, nigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. und an demfelben Tage nach Neapel in S Said eingetres friedigungen, Baum⸗ und Strauchpflanzungen un ahnliche mungen. Fürst von Bülow. Schönstedt. Studt. von Tirpitz. . . Abteilung Berlin. S. M. S. „Hansa“ e en r L en , , Unla gen] neu ausgeführt, erweitert, verlegt, d Da ö Freiherr von Rhein haben. von Po dbiels ki. Möller e , ö. . ꝛ . M. S. S Rn. 57 Dei ö ö e . . ö . r ben. , , . er. 6 Wildenses und Friedrich Sieb, sämtlich zu Faber. eingetroffen. ptember in Tfinge d weren gg gehn Eckahu ngen fund Dämme gen; Der Regictzgspsäsdel Ger eines 1 J , , , ö S. M. S. Tiger“ S6 oder teilweise beseitigt werden;, . ordnungen handelt, welche die Grenzen eines Regierungsbezirks von Bethmann⸗-Hollweg. . „Tig geht heute v S stadt. dem Fuhrwerksverwalter Leonhard BTaß dem Kiukiang. on Shiakwan nez Schutznaßte gen; 69 . ee, n, sr er,, n,. , Monteur Franz Kel d Wer meister Nik — S dym S Ih etis“u is . fahr Jelroffen werden, bedürfen keiner Gene migung im Sinne 33 137 s ö , Jarten ar dem 1 ö. dem Werkmeister Ni kolgus Die von heute ab zur Ausgabe gelangende M S. M. S. „ Thetis“ ist am 10 September in Colom kehre dr en . K . 6 . . . r , , , , . . zur A gelangende Nummer 3 eingeffoffen and 'gestern d 44 olon] dies . Zerwaltung vom 30. Juli. 18835 (6e tz S. 1895) ; w w eutfsch, er 3 . enthält unter gegangen ge von dort nach den Seychellen in S 2. ; für ein zelne Kreise und Teile von Kreisen zur Verhütung von Gesetz, . , . * ö ö u i . J . g . Der Oberprãsident hat ein Verzeichnis derjenigen Wasser⸗ Hochwaßfergefahr Polizeiverordnungen erlassen, wonach betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hoch⸗ mann Fxiedrich Gehricke zu . , der Hogmwaner Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen läufe aufzustellen, au welche der 8 1 Anwendung finden soll, . von der Genehmigung des Landrats, in Stadikreisen wasser—-, Deich- und Vorflutvertzältnisse an der Julius Gerlach zu Greulich im greife ö ,, und , der, vom 12. August 1905, unter Coblenz, 12. September. Ihre Kaiserli unter gesonderter Aufführung der schiffbaren und der besonders der Srisvolizeibehõrde, abhangig gemacht werden. J , ö ö . Sni ell g n nn,, Ka iserlichen un hochwassergefahrlichen sowie der sonstigen Wasserläufe. 1) Verüefungen der Erdoberfläche im Hochwasserabfluß⸗ ö 9 Auaust 1905 Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen im Kreise Lingen das . 19g 16. August 1305, und unter , Fürstlichkeiten 3 . 1 hier weilenta In dem Verzeichnis ist für jeden Wasserlauf Bestimmung gebiete der Wasserläufe sowie die Entnahme von Lehm, Kies, K . 3 . gen, nns ien gun, dun gun eninif . irh vormittag der großen Parat . , n, m. 36 . gebir W . k 9 , — ö k Ve es ü s 4 ; A der groß ara Wen, ob die Vorschrift des 5 1 für die ganze Breite des S n, e und = Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von die Anlegung des rn rr n für w . 2 . ö . bei Seine Majestãt ite i,, n, e mur ür . e in seiner r Tig, ie d ef in, er ö 32. V. Amtsgerichte Hachenburg, Usingen, Wallme ir * R en Regimentskommandeuren die neus 3 de' nur für Teile des Ueberschwemmungs⸗ , n mn, sserkreen Ufergrundstück 6 Austi Säus Ss Lan z vom 38. August 19065. * gen, Wallmerod und Weilburg, Fahnen und kehrten nach Schluß der Parad eng ganzen Länge obe fur * 38 Ueberscht ig 2) das Bepflanzen solcher hochwasserfre en Ufergrun stücke, verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, was Deutsches Reich 28. August 1905. Spitze der Feldzeichen nach Coblenz zurü rade an M] gebiers oder des Wasserlaufs Anwendung finden soll. Zugleich welche der Unterspülurg ausgescKt sind, mit Bäumen und folgt: Seine Majestät der Kais . Berlin W., den 12. September 1905. fand bei den Kaiserlichen , um UM Ee zestimmung geirosfen werden, ür welche Unternehmungen Sträuchern; h . lf den & 3. der 53 haben Allergnãdigst geruht: Königliches Gesegzsammlungsamt. Paradetafel statt, bei der Seine Majestät ö, ö. die Vorschriften des 81 Anwendung sinden, . B ver Landrat, in Stadtkreisen die Drtsxolizeibehörde, Zur Regelung der Hochwasser-⸗ Deich⸗ und Vorfluwer⸗ e ,, ,, K B. einen Trinkspruch auf das VIII. Armeekorps tu bbrach KRonn Das Verzeichnis wird . Wasserlauf, erforderlichen⸗ befugt ist, zu verbieten. . K . hältnisse hat der Oberpraͤsident der Provinz; Schlesien nach 1. 6 . 6a en. falls unter Beifügung von Lageplanen, õffentlich ausgelegt. 1) das Lagern von Schlamm, Sand, Erde, Schlacken, Benehmen mit dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg eichseisenbahnamts zu ernennen. Deutsche Kolonien. Die Auslegung ist bärrch die Kreisbiätter und in ortsüblicher Steinen, Holz ähnanderen Stoffen, welche die Vorflut zuger⸗- für den DOderstrom von der österreichischen Grenze bis zum Die an der parlamentaris 2 Weise bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anz schweren geeignet sind, im Hochwasserabflußgebiete der Wasser.! Eintritt in die Provinz Pommern, für Pie Ufer und das . a der rischen Studienfahrt be ben, bei welcher Stelle innerhalb einer quf mindestens sechs laufe; ri berschwemmungsgebiet einen Pl fꝛustell ö U . ener e e e ie we dien gh. . S min lane, ö H natürliche Ueberschwemmungsgeb let einen Plan aufzustellen. ö H . ne, e nn, 36 e, W. T. Wochen nach der Bekanntmachung in den Kreisblättern zu be⸗ . die Bodenlockerung auf Grundstũcken, die im Strom⸗ Die Abgrenzung des Ueberschwemmungsgebiets erfolgt im ö ö. kö , aoniglich Sreuffische Arne allen Orten, die sie besichtigten, in Victoria gare, 2 messenden Frist Einwendungen gegen den Plan erhoben werden siriche des Hochwassers liegen, sowie auf Ufer geundstũ gen nicht Zweifelsfalle durch den zuständigen Minister nach Anhörung st . — 57 * ⸗ J — 5533 8 ö e. t ibi i, ͤ ̃ s . . — ö . . Ober postsekeer ten Aue in Potsdam, Tuührsen in Berlin Offiriere, Fäbnriche usw. Exnen e 8 Kribi, Longii, Duala, Edea, Jabassi , . kõnnen. ; 6. — schiffbarer Wasserlãufe durch Beackerung, Rodung, Plaggen⸗ des Oderstremaus chu es 6 2. . . ö . kö , . , . . . eee. K idr m . 6, die au? Nach Erörterung der rechtze nig erhobenen Einwendungen hieb, Beweidung und dergleichen; Der Plan ist nach Anhörung des Oderstromausschusses K S ; i n, n en,, me, 5 8 1 re. erlin, . ten. ; * , 5 2 ; ss . . en. . Prodvinzi zschüss Provinzen Schlesi ö . . e,. ö d , irg e e g hg n en, Df l westafrit ] mit ö. i, n. . . . 9 bei nicht schifftsten. Ba serlůufen die Benutzung der und der hrepint a kes n , der , a * k ö ö , , , , . lang * e , m , ne,, ge Beschluß jist innerha! zwei Wochen die Seschwer la Ufer zum Aufziehen oder Abrollen von Holz oder anderen Brandenburg durch den zuständigen unzte festzuseßen Vor , ö ee. fa 6 Armee. Sstertag, Hauptmann im General- westlich Zar is Hottentottenbanden zu schlagen. D ab un Qinister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zulässig. Gegenständen sowie zum Bir, Festsetzung des Planes int derselbe öffentlich auszulegen oder 66 St. Blasii und Wilke in Lauscha (Sachs⸗Mein.) regt. . 246 , r ö. Komp. Chef in das 4 Garde⸗ wich in die Gebirgsschluchten westlich ** . Die De gm rd. steht auch e . lose C. auf Anordnung des Landrats, in Staditreisen der in anderer Beine den Interessenten bekannt zu machen. 26 363 a . kö . n Vurtmann im Großen General⸗ vereinigte sich dort mit den übrigen vor den deutschen T 6. Na Erledigung der ginwendungen oder. frucht 2 Orts polizeikehörde, die Erundstũcksbesizer ohne Anspruch auf trãge auf Abänderungen sind inn rhalb vier Wochen nach der als Rechnungsrat zu verleihen. Ertbrin; Üdolf zu 87 3 Armeekorrpg, — verfetzt. zurückgegangenen Hottentotten⸗ und Hereroband e e eg. Ablauf der dafür gegebenen Frist erfolgt die endgültige Fest⸗ Entschädigung verpflichtet sind, im Hochwasserabflußgebiet eines erfolgten Bekanntmachung bei dem Qberpräsidenten der Propinz . 39 = J , ,,,, anden. Ihre Stärke stellung des Verzeichnisses fur jeden Wasserlauf durch den Wasserlaufs wildwachsende Bäume und Sträucher und außer⸗ Schlesien zu stellen. Die Gesamtkosten durfen den Betrag suits des Weftfaͤl. . , . Durchlaucht, atẽ 3 1 Da die Gegend sehr 2 e ö Sberpräsidenten. Die Feststellung ist durch die Amtsblätter halb des Dochwasserabflußgebiets solche Baume und Sträucher, von 60 000 000 * nicht übersteigen. , ,. ö . ö ö h e. wan, . i , ,. größer: zu veröffentlichen. die der Gefahr ausgesetzt sind, in den Wasserlauf abzufallen 82 M 2 . 34 — F 1 * Eelbhul. . —— 1 2 . — . S 3 2 2 91 3T . 2 7 so 98 =. . s * 3 2 5 2* ; j re We ᷓ li i mn i l f m n, ee n, ö , , 9 ö in mm,, * geschcher Abanderungen des Verzeichnisses erfolgen in demselben oder durch das Waffer entwurzelt zu werden, nach ihrer Wahl Zur gutachtlichen Mitwiekung bei der Regelung der Hoch⸗ Seine Majes 3n; roßer Kurfürst (Schles. Nr. 1 angestellt. est. zum Angriff vorgehen. Die Wassers lien n , . Verfahren. n' entweder selbst zu beseitigen oder iich die Beseitigung gefallen wassei⸗, Teich- und Vorflutoerhältnisse der Sder (6. 1) wird un dien rde; än ig haben Allergnadigst geruht: . 4 d. Höhe. 8. September. Prinz Harald von nördlichen Zaris⸗ ebirges in der een am Westrande dez In den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des zu lassen. ; ö . am Amtsfize des Dberpräsidenten von Schlefien ein Oder⸗ * * ö ä 7 — 3 z 2 . , 2 2 2 — D. = — —— ö r* — men, * 2 no * * C 59 2 2114 826 28 2 — ö an* ö 9 5590 Do Sri . . . . 6 ö . I ft — ; d ? isi ö. 4 ,, De wer Golfs von clticche Ra. . e Hoheit, à la suite des Thüring. Ulaa. die Eingänge zur Naukluft sind Dan ee, Zaris unt Dberprasidenten der Regierungspräsident, an die Stelle des In den Fällen A2 und BT sind die betreffenden Grund- stromausschuß gebildet. Ec besteht aus dem Oberpräsidenten 2 e, n,, Pfarrer Büttner, bisher in Minden, egts. Nr. 6 g Die bisherige Abteilung Estorff , . e. Prodinzialrats der Beʒirksaueschuß. flächen in der zu erlaffenden Polizeiverordnung zu bezeichnen. von Schlesien öder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden, dem ö ö . der Diözese Friedrichswerder H in . (2 Kompagnien, 2 Geschütze) bleibt in r,. 83. . . Provinz Canngher hat der Landra in Sent Sberpräsidenten von Yrant engt w n . rooifontein = Flein fonte in- Ehamhawib⸗Fevier Zuständig für die Genehmigung G I) ist bei schiffbaren kreisen die Srts polizeibeh rde ,, den , deftimmenden Vertreter, dem San deech sup tmannn sen, e e Kö unter Yesez ung samllicher Wafferstellen Im det Linle Jaris. und besonders hochwassergefãhrlichen Wasferläufen der Bezirks- unter . und 9 erforderlichen entscheidungen in emein⸗ und dem Landesdirektor von Brandenburg beziehungsweise den Seine Exzellenz d rä . ö Heitamas— Blutpüts durch vorgeschobene Vosnerunger ausschuß, im übrigen der Kreis (Stadt Ausschuß. schaft mit dem Wasserbauinspektor zu treffen. Ten Stadt- von ihnen mit ihrer Vertretung beauftragten Beamten, dem Oder⸗ Bekanntmachung kirchenrats ö k Evangelischen Ober⸗ um wa ach, Dsten zurückstromende Banden abzufangen . Vor der Beschlußfassung hat die Genehmigungsbehörde kreisen stehen gleich . b,, . ar lrombandireita. je. hen dong fe,, ,. 1 . 2 2 ne 8 4 . . . ö . . gie M nnopée m = * 8 Sese 9 ml. R —DPnhu 2 sie 3 esti nende ‚ e 4 . . . . g nig n Die Abteilung öoppy hat das Tiras gebirge und dᷣ den Meliorationsbaubeamten und, wenn es sich um Unter⸗ die Provinz Hat nover vom. 8. 4, , Brandenburg und Schlesien zu bestimmenden Meliorgtions die Errichtun zuständigen , , und Kirchenbehörden wird Aruabberge vom Feinde gesaͤubert und bleibt vorlauft n nehmungen im Ueberschwemmungsgebiete schiff barer Wasser⸗ S. 181) bezeichneten Städte, soweit sie nicht im Abs. 2B aus- baubeamten sowie aus dier on ,, . , , . e,, , ig läufe handelt, die Sr dinbauverwälkungsbehörde sowie in er— genommen sind . soll⸗ Entwurf i Schlefien und drei von dem Provinzialausschusse von Branden⸗ ( . e ; . . . * . = 3 S1 ö , . . Vor Sp der Lolizeiverordnunge Intwur g an wählenden Mitgliedern Von den von dem 4 in zig⸗⸗ Görlitzer Ufer erbaute h . , ., hiecfelbst am J ; 9 Der Major von Estorff ist mit Säuberung des östliche heblicheren Fällen die Beteiligten, im übrigen, wenn dem Vor Erlaß der Poltzeiveron, 3 der Entwurf in burg zu wählenden Mitgliedern, Von den pon den , haben wi If ap ir che bea sichtigt. Demgemäß Aichtamtliches amalandes, in dem sich mehrfach kleiner Banden der ( Antrage Bedenken entgegenstehen, jedenfalls den Antragsteller den betreffenden Gemeinden und Guts ezirken sechs Wochen ausschusse von Schlesien zu wählenden soll tunlichst ein Mit— . K . . . s Bilbo egi, heben, Keallffrant eben nden der zu hõren. 969 lang zur Einsicht ausgelegt werden. glied Deichhaupimann sein. . . ge , . ö hierselbst mii den Herrn Deutsches Reich. Ein Telegramm aus Wind huk meldet: Zu diesem Zwecke kann die Genehmigungsbehörde eine § 10. Für die sieben gewählten Mitglieder werden sieben Stell⸗ enommen. folg Festsetzungen in Aussicht Pre — J Leutnant Gmil von Ayell, geboren am 25. 3. 7 3, öffendliche Aufforderung mit der Verwarnung erlassen, daß Mit Geldstroafe bis zu dreihundert Mark, im Unvermögens⸗ vertreter in gleicher. Hese gewählt, si dem C ger en. u ßen. Berlin, 12. September früher im Hus ; ⸗ 5 m 25. 3. 78 zu Cafe. i ane. 3 . 2 ö 1 ,, . en en, ; e ,. Bei der Beschlußfassun steht dem Vorsitzenden, dem? ber⸗ an, .. ' . far, e e ,n Fr Li, r w 8. Her ienber a0 16e, diejenigen, welche sich binnen einer zu bezeichnenden Frist nicht falle mit Haft, wird, söfern nicht nach anderweiten strafgeseß⸗ z ei der Beschlußfa sung steht dem Senkeehaupt em d . 4 . J. om 11. bis 19, Seylember , n m mann,, . . Geitsabis an Herzschlag ge stor ben,. Au . gemeldet haben, mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört lichen Befüimmungen härtere Strafen verwirkt sind, bestraft, xrãäsidenten von Brandenburg, dem Landeshauptmann von welches umgrenzt wird: jenigen Gebiet von Berlin, Staat. 8 choleraverdächtige Erkrankungen und 3 Todesfalle a,, 4. Leitungspatrouille jwischen: Waffer ail mn werden sollen. ver eig ihrs ge are, Te e nen, n ̃ ö K ' im Wöfrten von der Spree an durch die Mittellini 5 en. , worden. Von den Er⸗ 21.5 7 ,,, Henn , gh, geboren aa Die Aufforderung ist in die Kreisblätter einzurücken und deren Ausführung, Veränderung oden, Beseitigung nach den von den Proving ic ane chi gen (,,, , ,, ö . S e Mittellinie en betrafen die Kreise arienburg 4 ; Marc ee. . m Königli urttembergische⸗ in den betreff ö! inde d Gutsbezirke: f orts⸗ n. e we n, d, ren, es eine Genehmi gung serch itt Stimme zu. Die ü rigen Mitglieder haben zeratende Stimme. ra Ulanenregi ö Reit Ri tgiich:⸗ en beireffenden Gemeinden und Gutsbezirken aum or richriften dieses Gesetzes eine Genehmigun erforderlich ist Sinn z ichheit entscheidet die Sti Vor e,. i , , , , ,,, Vorschrift s Gesetzes eine. zung ; Jem Stimmengleichheit enischeider die Stimme des Vorsitzenden.
der Bevern- und der Oppelner Straße und durch di T Frie! . ; 1 r Svpelner —traße ie Ver Tuchel 1, Friedeberg N⸗M. W ö — ar, ] — längerung dieser Mittellinie über den Görlitzer Bahnhof bisher an,, 4 . 3 , . zu Peterwitz, früher im Husarenregiment Nr. 4.
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übliche Weise bekannt zu machen. ohne solche Genehmigung ausführt, verandert oder beseitigt ö ents heide 8 3
5 dane Päeeein bet Genehmigung festgesetzien Bedingungen nicht Der Oderstromausschüß wird dom Oberpräsidenten von ; ö ö Schlesien zusammenberufen; die Berufung muß erfolgen auf ; ; k
hinweg bls zum Schnittpunkte der Wiener legni ie ei ,, . * 6 W n die d ö j ö. ꝛ 8 ö . ? 80 Straße, und der Liegniher een, , , ni . nicht als 4 Die Genehmigung dar nur aus Rücksichten des Hoch⸗ innehält. 8 S w des Oberpräsidenten von Brandenburg sowie auf Fim Süden durch die Mittellinie der Wi , Sgestellt. ie Gesamtzahl der Cholerafälle ⸗ wasserschutzes versagt oder an Auflagen und Einschränkungen 8 1 — Ersuchen des V . . e Brandenburg von ben wu Aube eich etc Schnitthun te an , . Straße . . 6a . 165 Erkrankungen, von denen 51 tödlich (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten geknüpft werden. Mit Geldstrafe bis zu einh undertfünfzig Mark, im Un⸗ Antrag von zwei Mitgliedern. punkte der Verlängerung dieser Mittellinie mit 3 D n ö. e, , . von Cholergeinschleppung in und Zweiten Beilage.) Die Genehmigung darf auch dann nicht versagt vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen, wird, sofern . - 3.3. . ; ö grenze von Berlin, . mierh lb 3 . er Oder 3 Stromüberwachungsstellen werden, wenn; nicht nach anderweiten strafgesetzlichen Bestimmungen härtere Auf die gewählten Mitglieder des Oderstromaus chu ses im Ssten durch die Weichbildgrenze von Berli dr,. , , Glagan, und 3 sowie eine Neben⸗ ö I) die zu errichtenden Anlagen an die Stelle von vor⸗ Strafen verwirkt sind, besttaft, wer dem Verbote des 88 und ihre Stellvertreter finden die Bestimmungen über den dem vu] f be; ichneten. Schnittpunkte an 26 ö *. in von . a en ö unter alb Fürstenberg, neu — handenen treten und durch den neuen Zustand der Abfluß des Abs. L oder den auf Grund dieses Gesetzes von dem Re⸗ Provinzialrat in den 88 10 Abs. 2 11, 1 uns 14, auf die 4. im 6 durch die Spree . . J RKreis . iesen Ueberwachungsstellen sind 3 Kreis⸗ SHBochwassers nicht mehr wie bisher erschwert wird; gierungspräsidenten oder dem DOberpräsidenten erlassenen Po⸗ Beschluß fahigkeit des derstromausschusses der 15 des Ge⸗ werden aus der patronatsfreien Emm dus⸗Kirchengemeinde hier⸗ 1 sassistenzarzt und 3 praktische Aerzte angestellt Verantwortlicher Redakteur: ö. 2) die durch die Errichtung genehmigungsypflichtiger An⸗ kizeiverordnungen oder einem auf Grund einer solchen Ver- setzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli elbst ausgepfarrt und zu einer selbständigen . . Dr. Tyrol in Charlotte nbi . lagen hervorgerufenen Einengungen des Sochwasserprofil ordnung erlassenen Verbote zuwiderhandelt. 1833 (Gesetzsamml. S 185) mit der Mak gabe Anwendung, habor⸗Kirchengemeinde vereinigt. P 8 . . . durch eine auf Kosten der Antragsteller vorzunehmende ander⸗ 8 12. daß, wo in diesen Vorschriften der Trog nz alas chu Cen rn ö ö erlag der Expedition (Scholy in Berlin. weitlge Regulierung wieder ausgeglichen werden. Die auf die Aufstellung der Verzeichnisse (8 2) bezüglichen Mi 5. ö 2 i . . 6 ; i if 3. 5 Besti Au fte ling; e cen 'des 8 9 kreten sofort i lr Gewählte sangehöri. Auf das Verfahren de ⸗ In der Thabor⸗Kirchengemeinde werden zwei Pf Der Oberhofprediger D. Dryander ist vom Druck der Norddeutschen Buchd ö 85. . a Bestimmungen und die Vorschristen des 8 9 treten sofort in der Gewählte angehen. . K eren ) cheng zwei Pfarrstellen zurückgekehrt. st Urlaub ö 1 ö, e , m, . Anordnungen, welche erforderlich sind, um. die Durch⸗ Kraft. Iin übrigen erlangt das Gesetz für jedes Ueber⸗ enn, ,,, * II. Der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Königlich saächsis . führung der im 81 gegebenen Vorschriflen zu sichernz trifft schwemmüngsgebiet mit dem Peginne des elften Tages gach 1 , nber die allgem i Tndetz ven aliung Für die Thabor⸗Kirchengemeinde gelten bis wei Geheime Rat Dr. Fi if Königlich sãchsische Sieben Beilagen bei schiffbaren und besonders hochwassergefãhrlichen Wasser⸗ der Ausgabe des Amtsblatis, in dem die Feststellung des Ver⸗ m n rr , w 9 di ärũ wr. gelten bis auf weiteres ö r. Fischer ist vom Urlaub nach Berlin zurück—⸗ äufen der Regierungspräsident, bei anderen Wafferläufen der zeichnisses bekannt cht it, Seliung vom. 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) sinngemäße An— 23 enwärfigen Gebührenordnungen der Emmaus⸗-Kirchen⸗ gekehrt. s(einschließlich Börsen . Beilage), alöö Ert dolle behörde. , . ber n , ß, chi fär die Feahalzins werdzzz 9 — 7 . 2 ö 21 eise n 4 B e e untkte elde s * 7) ung 6 . 2 M 1080 3167 jo S 98. z ; Der Fürstlich bulgarische diplomatische A sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffentlichen Anzeiger . ö 8 3 ver q uch 3 e ö birne Senchenden gal shen . Die gewählten Mitglieder und die Stellvertreter erhalten r * , r in — e , , = ,,, ., ; ant, . s 35 ͤ ö s Rn ,,, , araf ie Heki ö. Tagegelder und Reisekosten nach den für Staatsbeamte der Die Thabor⸗Kirchengemeinde hat solange, bis sie in den Lern n n mr off hat Herlin verlassen. 3 . feiner machungen), betreffend KRommanditg ese isch 2 * en — Gegen den BVeschluß der Genehmigungsbehßtde 8 3 schriften mit der Maßgabe n Kraft. dab die Bestimmung des Ticken Rangtlasse bestehenden gesetzlichen Vorschriften Besitz eines gebrauchsfähigen Kirchhofs gelangt, das Recht der Sa nh führt der Erste Sekretär Dr. lan! St und Attiengesellschaften, für die . . 53 6 findet innerhalb der Frist von vier Wochen die Beschwerde an S 1 des Gesetzes über das Deichwesen vom 2. Januar 1818 dier n n , tzlicher . . manow die Geschäfte der diplomatischen Vertretung 9. September 1905 66 den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten statt. Gesetzsamml. S. 54) auch auf die Errichtung von Gebäuden , w . . ; Wo eine besondere Strombau⸗ und Strompolizeiverwaltung Anwendung findet. Der festgesetzte Plan ist auszuführen. Zu wesentlichen
besteht, steht auch ihr die Beschwerde zu. Der Beschluß ist ihr
Der Abschluß der Verzeichnisse der Wasserläufe (3 2 in Aenderungen bedarf es der Genehmigung des zuständigen zuzustellen. jeder Provinz wird durch den
sse igur zustãnd berpräsidenten bekannt gemacht. WMinisters, welche nach Anhörung des Qderstromausschusses und