des zustãndigen Provinzialausschusses durch den Oberprãsidenten
von Schlesien einzuholen ist.
Die Erteilung der zu den planmäßigen Arbeiten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erforderlichen Genehmigungen verbleibt
den zustãndigen Behörden.
Soweit nach diesem Gesetz der Bezirksausschuß zu be= schließen hat, ist der Oberpräsident von Schlesien befugt, sich der Sitzung durch einen ihm beigegebenen Beamten ver⸗ Dieser Vertreter hat beratende Stimme. Zur Einlegung der Beschwerde gegen Beschlüsse des Bezirks⸗ berpräsident von Schlesien befugt;
in — treien zu lassen. ausschusses ist auch der Ob die Beschlüsse sind ihm zuzustellen. .
32. . (. Der Oberpräsident von Schlefien bestimmt nach Anhörung derstromausschusses, in welcher Reihenfolge die in dem
des O festgefetzien Plane vorgesehenen Arbeiten auszuführen find, und überweist zu diesem Planes der zur Ausführung zuftändigen Stelle. Die Ausführung erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird: 1) soweit die Arbeiten ausschließlich oder wesentlich einzelnen öffentlichen Korporationen oder Verbänden zum Vorteile gereichen, durch diese; 2) soweit es sich um Arbeiten am die Oderstrombauverwaltung; 3) soweit es sich um sonstige Arbeiten handelt, welche im allgemeinen Interesse der Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhälmisse an der Oder erforderlich sind, durch den zuständigen Regierungspräsidenten. Im Zweifelsfall entscheidet der zuständige Minister nach Anhörung des Oderstromausschusses und des zuständigen Pro⸗ vinzialausschufses, durch wen die Ausführang zu erfolgen hat. 86. Die Ausführung beginnt mit der Aufftellung eines Sonder⸗ plans für die Arbeiten. Der Sonderplan ist öffentlich aus= zulegen und sodann nach Anhörung des Oderstromausschusses und des zuftändigen Provinzialausschusses durch den Ober— präsidenten von Schlesien festzusetzen. Anträge auf Abände⸗ rungen sind innerhalb vier Wochen nach der erfolgten Be⸗ kanntmachung bei dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien zu stellen. Soweit dabei wesentliche Aenderungen des Gesamt⸗ plans in Frage kommen, findet die Vorschrift des 5 4 Abs. 1 Anwendung.
Strome handelt, durch
8
57
Die durch die Ausführüng entstehenden Koften sind zu tragen:
D soweit es sich um Maßnahmen handelt, welche einzelnen öffentlichen Verbänden oder Korporationen zum Vorteile ge⸗
reichen, von diesen nach Verhältnis ihres Vorteils; falls die Verpflichteten leistungsunfähig ind oder soweit die Kosten den Vorteil der Verpflichteten übersteigen, haben die Provinz und der Staat Beihilfen zu gewähren; 2) soweit es sich um Maßnahmen handelt, welche im allgemeinen Interesse der Regelung der Hechwasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der Oder erforderlich sind, von der Provinz und dem Staate, vorbehaltlich der Heranziehung der offentlichen Verbände und Korporationen, wenn und insoweit solche durch diese Maßnahmen Vorteil erlangen.
Bei mangelndem Einverständnisse der Beteiligten über die Aufbringung der Kosten beschließt:
a. darüber, ob Maßnahmen der vorstehend unter 1 oder unter 2 gedachten Art vorliegen, nach Erörterung der Ein⸗ wendungen mit den Beteiligten und nach Anhörung des Oderstromausschusses im Einvernehmen mit dem Proyinzial⸗ ausschusse der Oberpräsident von Schlesien. Falls kein Ein— vernehmen erzielt wird oder im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß, welche innerhalb vier Wochen beim Ober⸗ präsidenten von Schlesien anzubringen ist, entscheidet der zu⸗ ständige Minister;
b. darüber, ob und inwieweit die Kosten den Vorteil übersteigen, über das Maß der Beiträge der Verbände und Korporationen im Falle von 2 sowie über die Verteilung der von' den öffentlichen Verbänden und Korporationen aufzu— bringenden Beträge unter diese nach Anhörung des Oderstrom⸗ ausschusses und des Provinzialausschusses der Bezirksausschuß. Gegen den Beschluß des Bezirksausschusses findet binnen vier Wochen die Beschwerde an den zuständigen Minister statt, welche beim Bezirksausschuß anzubringen ist und auch dem Regierungspräsidenten zusteht;
c. darüber, ob öffentliche Verbände oder Korporationen leistungsfähig sind, im Einvernehmen mit dem Provinzial— ausschusse der zuständige Minister. ;
Den Gemeinden steht das Recht zu, die Grundeigentümer zu den Kosten heranzuziehen, wenn und soweit diese durch die
aßnahmen Vorteil haben. Die Bestimmungen des Fttommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzlamml. S. 152) finden — mit Ausnahme des 89 Abs. 1 und 2 — sinngemäß Anwendung.
Die auf die Provinz und den Staat entfallenden Kosten werden im Einzelfall im Verhältnisse von 1 zu 3 zwischen beiden geteilt. Die Kosten für den Umbau fiskalischer Bau⸗ werke trägt der Staat allein; für die Oderregulierung von Küstrin bis Raduhn zahlt der Saat vorweg 7 600 000 6
588.
Der Bezirks ausschuß besc ließt aber die Verstärkung. Ver— amg Tieferlegung und Niederlegung bestehender Deiche, über die Umwallung von Ortschaften oder einzelnen Gehöften mit Deichen, die Untersagung der Wiederherstellung zerstörter Deiche, über die sonstigen zur Freilegung des Hochwasserprofils erforderlichen Maßnahmen sowie daruber, in welchem Umfange die Beteiligten verpflichtet sind, zur Durchführung dieser Maß⸗ nahmen die Entziehung oder Beschränkung von Grundeigentum oder von Rechten an ihm zu dulden. Zur Stellung des An⸗ trags ist auch der Regierungspräsident befugt.
Vor der Beschlußfassung sind die Beteiligten, nötigenfalls nach Erlaß eines öffentlichen Aufgebots zu . Der Be⸗ schluß ist den zur Tragung der Kosten der Ausführung Ver—⸗ pflichteten, den beteiligten Verbänden sowie denjenigen, welche an dem Verfahren teilgenommen haben, zuzustellen. Ueber Einsprüche, welche binnen einer Frist von vier Wochen nach der Zustellung geltend zu machen sind, entscheidet der zuständige Minister.
Der Regierungspräsident hat die zur Ausführung des Beschlusses erforderlichen Anordnungen gegenüber den Be⸗ teiligten zu treffen. ö
9
Die Eigentümer der durch die angeordneten Maßnahmen ⸗ S) betroffenen Grundstũcke haben Anspruch auf Ent⸗ chädigung. Der Betrag des Schadens, welchen Nutzungs⸗
Zwecke den betreffenden Teil des
Mieter durch die Entziehung oder dauernde Beschränkung des Grundeigentums erleiden, ist, soweit er nicht in der für das betroffene Grundstück bestimmten Entschädigung oder in der an ihr zu gewährenden Nutzung begriffen ist, bejonders zu ersetzen. Die Entschädigung ist nach dem Werte zu bemessen, den das Grundstück zur Zeit der Bekanntmachung des Sonder⸗ plans (5 6 hatte. Der außerordentliche Wert ist bei Fest— setzung der Entschädigung nicht in Anrechnung zu bringen. Für Neubauten, Anpflanzungen, sonstige neue Anlagen und Verbesserungen wird eine Vergütung nicht gewährt, wenn aus der Art der Anlage, dem Zeitpunkt ihrer Errichtung oder den sonst obwaltenden Umständen erhellt, daß dieselben nur in der Absicht vorgenommen sind, eine höhere Entschädigung zu
erzielen. § 10.
Soweit nicht die Regulierung des Schadens in dem nach— stehend vorgesehenen Umlegungsverfahren erfolgt, ist die Ent⸗ schädigung in Geld zu zahlen. Ueber diese Enischädigung be⸗ schließt auf Antrag der Bezirksausschuß. Ueber die 3 der Entschädigung steht gegen den Beschluß binnen vier Wochen nach erfolgter Zustellung sowohl dem Entschädigungsverpflich⸗ teten als auch den Berechtigten der Rechtsweg offen. Nach Zahlung oder Hinterlegung der durch Beschluß des Bezirksausschusses festgesetzten Entschädigung wird die Aus⸗ führung der Maßnahmen durch die Beschreitung des Rechts⸗
wegs nicht aufgehalten. § 11.
Auf Ersuchen des Regierungspräsidenten stellt die zu⸗ ständige Generalkommission durch Beschluß fest, ob die nach S 8 angeordneten Maßnahmen einen solchen Einfluß auf die detroffen en Grundstücke ausüben, daß eine Aenderung im Wirtschaftsbetriebe notwendig wird.
Der Beschluß ist, soweit es erforderlich erscheint, unter Bezugnahme auf Lagepläne, zweimal in die Kreisblätter ein⸗ zurücken und in den beteiligten Gemeinden und Gutsbezirken auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
Gegen den Beschluß steht den Beteiligten und dem Re⸗ gierungspräsidenten die Beschwerde an das Oberlandeskultur— gericht binnen einer Frist von vier Wochen nach erfolgter Be— kanntmachung zu.
§ 12.
Steht nach 5 11 fest, daß eine anderweite Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse beteiligter Grundstücke erforderlich ist, so hat die Generalkommission das Umlegungsverfahren einzuleiten. Auf das Verfahren findet das Hesetz vom 2. April 1872, betreffend die Ausdehnung der Gemeinheitsteilungs⸗ ordnung vom 7. Juni 1821 auf die Zusammenlegung von
rundstücken, welche einer gemeinschaftlichen Benutzung nicht
unterliegen (Gesetzsamml. S. 329), Anwendung, soweit nicht
die nachfolgenden Bestimmungen Abweichungen enthalten.
Eines Antrags der H. , g , bedarf es nicht. 5§ 13.
Die Umlegung umfaßt die von der angeordneten Maß— nahme (8 8 betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile ohne Rucksicht auf die aus 5 1 des Gesetzes vom 2. April 1872 sich ergebenden Beschränkungen der Umgrenzung. In⸗ soweit es zur Erreichung der Zwecke des Umlegungs verfahrens erforderlich erscheint, ist die Generalkommission befugt, auch Grundstücke, die von den angeordneten Maßnahmen nicht be⸗ troffen werden, zum Verfahren zuzuziehen.
Die S5 3 und 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. April 1872 kommen bei dem hiernach durchzuführenden Umlegungs⸗ verfahren nicht zur Anwendung, § Z jedoch nur dann nicht, wenn überwiegende Rücksichten des Hochwasserschutzes seine Ausschaltung erfordern * , Der Umlegungsbezirk ist durch Beschluß der General— kommission festzustellen. Der Beschluß ist nach den Vor—⸗ schriften des 511 Abs. 2 öffentlich bekannt zu machen. Gegen den Beschluß findet binnen einer Frist von vier Wochen vom Tage der Bekanntmachung an die Beschwerde an das Ober— landeskulturgericht statt. ö
314.
814
Wird eine Abschätzung nicht landwirtschaftlich benutzter Grundstucke (baulicher Anstalten, Forsten usw.), für welche es besonderer, bei den praktischen Landwirten nicht allgemein vor⸗ auszusetzender Sachkenntnis bedarf, erforderlich, so werden der eine Sachverstãndige von dem beteiligten Eigentümer, der zweite von dem Entschädigungsverpflichteten und etwaige weitere Sachverständige durch die Generalkommission bestimmt. . ö. ö U
Die Beteiligten haben erforderlichenfalls auch die Ver⸗ änderung ihres bisherigen Wirtschaftsbetriebs und eine Ver— legung ihrer Gehöfte zu dulden. Die mit einer Aenderung von Wirtschaftsbetcieben oder der Verlegung von Höfen ver⸗ bundene Herstellung oder Veränderung von Gebäuden gehört zu den Folgeeinrichtungen. In dem Umlegungsverfahren kann bestimmten Grundstücken die öffentliche Last auferlegt werden, daß sie in bestimmter Art benutzt werden müssen, von welcher nur mit Genehmigung des Regierungspräsidenten ab— gegangen werden kann. z
16.
Soweit in dem , eine Entschädigung durch Land nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, erfolgt sie durch Geld. ., Die Geldentschädigung unterliegt, sofern sie den Betrag von 100 S6 übersteigt, dem Verwendungsverfahren nach den für die Verwendung von Ablösungskapitalien geltenden Vor⸗ schriften. § 17.
Die Kosten des Beschlußverfahrens und des Verwendungs— verfahrens sowie die Regulierungskosten des Umlegungs⸗ verfahrens bleiben außer Ansatz. Die Nebenkosten und die Folgeeinrichtungskosten, soweit sie unmittelbar durch die an⸗ geordneten Maßnahmen (5 8) veranlaßt werden, hat der Entschädigungsverpflichtete zu tragen. Die Bestimmungen über die in Auseinandersetzungssachen bestehende Stemvel⸗ und Gebührenfreiheit (3 14 des Stempel⸗ steuergesetzes vom 31. Juli 1895, Gesetzsamml. S. A3, ö des preußischen Gerichtskostengesetzes in der Fassung vom Oktober 1839, Gesetzsamml. S. 326) finden auch in dem Umlegungsverfahren nach diesem Gesetz Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen a er ö ae Gegeben Wilhelmshöhe, den 12. August 1905. . (L. S8.) Wilhelm. Fürst von Bülow. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Möller. von Budde. von Einem.
und Gebrauchsberechtigte mit Einschluß der Pächter und
von Bethmann-Hollweg.
Aichtamtliches. Oesterreich⸗ Ungarn.
Wie das Wiener Telegr⸗Korresp⸗Bureau“ erfährt, wurzhn der Minister für Kultus und Unterricht Dr. von Harte und der Handelsminister Freiherr von Call auf ihn, Bitte vom Amte enthoben. Gleichzeitig wurden Vizeprãsident des niederösterreichischen TLandesschulteg Dr. Richard Bienerth und, der Sektionschef Minifterium des Innern Leopold Graf von Auersperg z Sektionschefs im Ministerium für Kultus und Unterricht ben im Handelsministerium ernannt und mit der Leitung dien Ministerien betraut. ö
Der ungarische Ministerpräsident begab sich genen nachmittag, wie W. T. B.“ meldet, von Buda pest na? Wien und wurde heute vormittag von dem Kaiser empfange
Frankreich. Der Präsident Loubet gab, wie ‚W. T. B.“ erf; gestern zum Abschluß der Ostmanöver in Montandon militarisches Frühstuͤck, an dem auch die fremden Offizin teilnahmen. Der Kriegsminister Berteauxr dankte den Präsidenten für das Interesse, das er an den Manövern ö. nommen habe. Der Prãsñdent Loubet begrüßte die fremzz Offiziere und trank auf das Wohl der Souveräne und Stan oberhäupter, die der Einladung Frankreichs durch Entsendurn
.
militärischer Vertreter Folge geleistet hatten. .
Rußland.
Die „Russtija Wjedomosti“ veröffentlichen nachstehende motivierte Resolution des Moskauer Professorenkor⸗ gresses:
In Ansebung defsen, daß im Lande auch gegenwärtig noch niht die Bedingungen bestehen, die eine normale Tätigkeit der Schi. sichern, gleichzeitig aber auch mit tieiem Bedauern über den unermes lichen Schaden, der dem Lande durch die Einstellung der wifsen. jckaftlichen Arbeiten zugefügt wird, ist der Kongreß ju dem Be schluß gekommen, daß die Hocschulen trotz der fortbestehenden schweren Bedingungen ihre Tätigkeit wieder eröffnen müssen, doch selbstder ständlich ohne jede Pression seitens der Adminiftration. Die blutiger Sreignisse im Sande und die fortdauernde administrative Willkũr ben Feblen elementarster Wohltaten volitischer Freibeit bilden nach ie Vor eine Bedrohung für den rubigen Gang der Beschãftigun gen. Der Zustand des verstärkten Schutzes in vielen Universitãt?stãdten schafft beständig Ereigniffe, die das Leben der Lehranstalten stören und aufhalten können. Der Kriegszustand in Odessa und Warschau macht nach Ansicht des Kongrefses dort ein normales akademisches Leben un möglich, und die Wiedererõff nung der Hochschulen ist für die Lehrenden mit furchtbaren Folgen verbunden. Außerdem bildet das Fortbesteben der alten Ordnung der Hochschulen ein ernftes Hindernis für die Her. stellung des normalen Lebens in ihnen. (
Italien.
Der König fuhr gestern, wie dem W. T. B.“ aus Monteleone gemeldet wird, mit dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten Ferraris durch die von dem Erdbeben be troffenen Ortschaften. Der König, der von der Menge lebhaft begrüßt wurde, stieg in allen Dörfern vom Wagen, besuchte die zerstörten Häuser und richtete an die Bevölkerung Fragen, er war tief bewegt über das große Unglück, bestärkte die Be⸗ hörden und die Ingenieure in ihren Bemühungen und empfahl, für die Obdachlosen Hütten zu bauen. Nach einer Anzahl von Dörfern konnte der König wegen der schlechten Beschaffenheit der Wege nur zu Fuß gelangen.
Dänemark.
Aus Anlaß der Anwesenheit des englischen Kanal— geschwaders gab der englische Gesandte, wie, W. T. B.“ berichtet, vorgeftern abend in Kopenhagen ein Fest, an dem die Königin von Großbritannien und Irland und die Prinzessin Victoria, der König von Griechenland, der Kronpinz und die Kronprinzessin von Dänemark und der Prinz und die Prinzessin Karl von Dänem teilnahmen.
Die Kaiserin-Witwe von Rußland und der Großfürst Michael Alexandrowitsch trafen gestern mittels Sonderzuges in Kopenhagen ein und wurden von dem König von Dänemark, dem König von Griechen⸗ land, der Königin von Großbritannien und Irland und, den übrigen Mitgliedern des Königlichen Hauses empfangen. ; .
Das englische Geschwader ist heute vormittag 10 Uhr
von Kopenhagen nordwärts steuernd in See gegangen. Amerika.
Bei dem Baron Komura, dessen Erkrankung in New
Jork gestern gemeldet wurde, ist, dem, W. T. B. zufol
Fieber eingetreten; die Aerzte vermuten eine Gallenstõrung. A ien. Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tokio hat der Minister des Innern seine Entlassung ein— gereicht, die aber vom Kaiser bisher nicht angenommen wurde. Der Appellhof in Tokio hat die Konfiskation der beschlagnahmten britischen Dampfer „Apollon „Wye= field! und „Sylviana“ sowie der österreichischen Dampfer „Birma“ und „Siam des niederländischen Dampfers „Wilhelmina“ und des Dampfers „Dollar“ bestätigt. Afrika.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington telegraphierte der amerikanische Konsul in Tanger Gummers, der ein Wohnhaus unweit der Stadt gemietet hatte, gestern, er kehre sofort nach Tanger zurück, da es in den Bergen unsicher sei. Das diplomatische Korps erhebe bei dem Vertreter des Sultans für das Auswärtige gemeinsame Beschwerde wegen der Lage, die sich aus dem Kampfe zwischen Raisuli und den Leuten vom Andschera— stamme ergebe.
r* .
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Reichttags er sgtzwahl, die in dem bie Kreise Thorn und Kulm umfassenden 4. Wahlbezirk des Re— gierungsbezirks Marienwerder am 7. d. M. stattgefunden hat, erhielt, dem WB. T. B. zufolge, der Bankdirektor Ortel (nat), dessen Wahl in Nr. 213 8. Bl. gemeldet wurde, 14 82 von 28 811 insgesamt abgegebenen Stimmen.
an vielen namentlich der für die weite re Landwirtschaft,
Statiftik und Volkswirtschaft.
neber den Umfang, die Ursachen und die Birkung en der Srten Keobachteten Steizerung der Fleilsckpreise, der des Schweinefleisches, sowie über die Aussichten Preisbildung bat das Ministerium für Domänen und Forsten die Landwirt: chaftẽ kam mern und die Regierungspräsidenten jum Bericht aufgefordert. ) . ö.
Die Sandwirtsckaftskammern sollen sich darüber äußern, ob seit der Viebzãblung vom 1 Dejember 1904 ein allgemeiner oder örtlicher Rüäcgzang der Biehbaltung, insbesonzere bei Schweinen, nach Zabl⸗ FSewicht oder sonstiger Beschaffenbeit zu beobachten ist. Ferner soll über die Gründe der Preisfteigerung und auch darüber berichtet werden, in welchem Verhältnis die Preise, die für das Vieh am Produltion s ort, für das Vieß auf den Schlachtviebmärkten und für das Fleisch fääblt werden, gestiegen sind. Endlich ist zu *r6rtern, ob bald ein
Irlerer Auftrieß von Schlachtvieb und im Zusammenkange damit auch ein Fallen der Pꝛeise erwartet werden kann.
Dieselben Frazen sind den Regierungevrästidenten, unter Hervor⸗ hebung mebrerer Punkte vorgelegt worden, über die sie sich vorjugs⸗ weife ju äußern baden. Außerdem sollen sie für ho ihnen namentlich bejeichnete Städte die Zabl der Schlachtungen in den öffentlichen Schlachthãusern und, soweit dort Schlachtviebmãrkte abgehalten werden, auch die Naftriebsjablen auf diesen Märkten feststellen.
Konkursstatistik.
Nach vorläufigen Mitteilungen des Kaiserlichen Statiftischen Amts jur Konkursstatistit gelangten im 2. Vie r teliahb⸗ 3 im Deutschen Reich 230 neue Konkurse zur Zäblung, gegen 2466 im 2 Vierteljahr 1804. . 2 ĩ
Es wurden 421 Anträge auf Konkurserẽffnung wegen Mangels eines auch nur die Kosten des Verfabrens deckenden Massebetrag? ab ˖ gewiesen und 1863 Konkursverfahren eröff get; in 1188 von diesen legteren Fällen batte der Gememfchuldner ausschließlich die Konkurs
eröff nung beantragt. k . 2. Vierteljahr 1905
Beendet wurden im 2
20441 (im 2. Vierteljahr 1804: 2106) Kenkurgverfabren, und zwar durch Schlußderteilung 1441 durch Zvangs vergleich M5, infolge allgemeiner Einwilligung IZ6 und wegen HMaffemangels 124 In 821 beendeten Konkursverfahren war ein Glãubigerausschuß bestellt. Von den -
Konkursverfahren betrafen:
pbysische Personen
Nachlãffe
Handels gesellschaften .
Genossenschaften .
andere Gemeinschuldner.
zusammen
Der Deutsche Verein für Armenpfl Wohltätigkeit
tann mit bober Genugtuung jetzt auf eine 25 Wirksamkeit zurückblicken. Im Jabte 1339. 8: grürdet, bat auf dem weiten Gebiet der Armen, und Wohlfahrter fleg; durch die von ibm ver- fffentlichten tbeoretischen Studien und Bericht!. die gegenwärtig 7. umfangreiche Hefte von je etwa 130 bis 3 Seiten füllen, einen solchen Reichtum von Schilderungen bestebender Einrichtungen und Maßnahmen gegeben, eine solche Fülle von wobl erwogenen Anregungen ausgeschüttet, daß man ibn mit, vollem Recht als die frebende Kraft Hejcichnen kann, auf dem der Fortichtitt des deutschen Arwenwesend vornekmlich berubt. Tächtige, i Beruf und CGhrenamt arbeitende Fachleute haben bier mit seltener Einmütigkeit über Wege und Ziele zusammengewirkt. An der Schwelle des jweiten Viertel jabrbanderts ibrer Wirksamkeit gibt Stadtrat Nun sterber in Hein in seinem Generalbericht äber die Tätigkeit des Seren während der ersten 25 Jahre?) ein Rererterium der bis berigen siterarischen und wiffenschaftlichen Dirksamkeit uad 26 Versenen⸗ ur Hstaliederbestandes feit her, während der Hamburge: Sanität, sekretãär Buebl und der Armenrat Flemming in ihrem Daupt richt ber die beutigen Anforderungen an die Sffentlich: Armendflege =) die wabrnebmbaren Einwirkungen der Vereins bestrebungen auf 3 Praxis der deutfchen Armenpflege unterfuchen und neben den Rückblicken auch Ausblicke auf die zunaäͤchst zu erstrebenden Ziele einflechten. Dem⸗· selben Heft sind zwei wertvolle Arbeiten über die baperischen ad die a5 - lotbringischen Armenrechts ver bältnisse und ibre Reform bedãrftigkeit einverleibt: erstere von Rechtsrat Fleischmann in Nũrn⸗ berg, die andere von Beigeordnetem Dr. Schwander in Straßhurs. Das dritte Heft der diesjährigen Veröffentlich angen stellt uns mitten fa ein Problem, das eit Jahren mit Hilfe des Vereing, jeßt in
uß gekommen ist. Es betrifft die Bekämpfung der Sãuglingẽ⸗ iccklichteit 7 Beigeorzneter Brugger Föln. Dr. med. Fitz. stein, Skerarst am Kinderasp in Berlin, und dis badische Wbätinfrektorin Sr. Baum bebandeln diesen Stoff. Zum erften
ale tritt in dicsem Jabre eine Frau als Referentin irn Verein uf. Bie immer, baben auch diesmal die Schriften als Sruns lage der Verbandlungen za dienen. Seit seigem Bestehen bat der Verein drei Aufgaben sich gestellt: erstens die Notwendigkeit der Hilfe don Mensch zu Mensch“ durch indisidualisierende Behandlung des Einjelfalls ju betonen, dann aber auch jwꝛitens di Sojialisierung der Armen flege zu fordern durch Er⸗ forschung und Bekämxfung der allzemeinen Verarmungzursachen, und schlöeßlich nach Kräften die Schaffung eines das Zan Reich um ⸗ sfpannenden einheitlichen Armenrechts anjubahnen. Die Bemũhungen bes Vereins betreffs des ersten Punktes sind, soweit sie auf Ausbreitung dez Elberfelder Systems gerichtet waren und eine engere Verbindung der öffentlichen und k und Wobltãtigleit ins Auge faßten, von Erfolg gekrõnt. Ter gegenwãrtig empfohlene
ĩ Ausbau der Organisation der offentlichen Ärwenrflege nach der Seite der Berufs beamten stebt nicht im Wäderfrruch mit den ebrenamtlichen Tunktignen, sondern ist ein Ausfluß der Zunabme allgemeiner so zial kogienischer und soial⸗ vädagogischer Maßnahmen, wie sie 3 B. Die Eindãm mung der Tuber⸗ kalofe, der Trunkfucht, der Säuglingssterblichkeit, die Forderung der Arbeits vermittlung und die Besserung der
Wohnungsverhältnisse mit sich bringen. Zur Beleuchtung der soßalen Fortschritte auf dem Gebiete ber öhenttliken Armerdflege im Laufe der leßten 25 Jab hat Dr. Buekl eine Umfrage an 140 Armenvermaltungen deran staltet, deren Ergebnis er in feiner Schrift niererlegt, nicht obne einen ge⸗ wiffen Pefsimismus jum Auzdeuck zu bringen. Während das Reich khefonders durch die Lander persicherungsanstalten und die freiwillige Armenrfleg. durch Tie Vereingtatt keit wirkflick Großes geleistet baben, sind die Stůdtederwaltungen (auch bier bestätigen Ausnahmen die Regel) miret siemsich schüchtern nachgeiolgt. Gewiß, nicht die. Fach⸗ leute und die Piagistrate trifft di. Schuld, wohl. aber träst den Anschein, As ob die städtischen Vertreterschaften meist mit Gewährung der Mittel etwas zu ängstlich kargten. Immerhin
aber die Tätigkeit des Deutschen flege und Wobltätigkeit wäbrend este bens, 1880 —- 1305, von Leipzig, Verlag von Duncker u.
) Gene ral bericht Vereins für Armen der ersten 25 Jahre seines B Gm il Münsterberg. 247 S. Humblot. . .
— Die heutigen Anforderungen an die offentliche Armenpflege im Verhältnis zur bestebendeg Amen. gesetzge bung. rel e sr in Gemeinschaft mit Dr. Bue hl vor⸗ gelegt von Rudolf Flemming. Mitberichte erstattet von Rechts · rat Fleischmann und Beigeordnetem Dr. Schwander. 181 S. Leipnig. Verlag von Dunder u. Dumblot,. .
Fp Die Berämpfung der Säuglings sterblich keit.
2. erftatlet von Brugger. Müberichte erltattet don
med. Finkelstein und Sr. Rarie Baum. 125 S. Leipng,
der geredet, stũtzungen einzuschränken, Verein durch die Feder Normen und für weitge übten Praxis ein. Armenvflege von d beits bejw Kranker pflege zu rechnen wäre, und don Rinderfarforge wird in Erwägung engen, oben angefübrten, dritten Aufgabe, arbeitet der Verein heute noch under feine Bemühungen ja bisher nicht machungen mit Bavern und den Re Ginjelstaaten andererseits suchen einigen abzubrechen. — Die Mannheim ftatifinden.
die
aufgenommen, auf d 2 ä Ausstandes angefangen oder für die sie ie Gntle chung bererkẽ genommen hatten. Al des Ausstandes im die Arbeit vorläufig noch. In Tü beck beschlofsen, dem arbeiter nach dreimonatiger dingungẽlos wieder aufzunehmen. auf den Bauplätzen verweigerten Arbeit wieder aufnebmen zu laffen,
ru ru
merllich vorwärts ist befriedigende da an eine
allerdings verbãnde, armenterbãnde stũtzung? . keinen zivilrechtlich, wobl aber einen Schon jur Vereinhbeitlichung in der. bestehenden Gesetze würde
als sehr jweckmäßig erweisen. öffentlichen Unterstũz ung
schãrfere
ein.
und eine
Entsprechend den gefaßten Beschl Stauern gestern gegebenen Grllãrung, eur gde arme, e; d. Bl) gefstern morgen auf allen tr. e *r denen fie die Entlöschung vor dem Ausbruch des
GS
auf
jähriger Lobntarif In Paris
3000 Poff bedienste te in der in der u. a. beschlofsen wurde, rung des Personals ju verlangen und . ienden Haltung r ; Monats soll dort ein Kongreß der Postbediensteten Frankreichs abgebalten werden, auf dem ĩ chaften beraten werden soll.
1 1
am Mittwoch 2
— wollen, ine Abstimmung über die Frage. deranstalten.
Forderungen tro eine Fachgenoñens
2 —
ins besondere die Frage der ;
Aus Chica Güũterverladun
Leitern von 22 Gisenbabnen Forderungen Umfang von etwa 1900
abgelehnt werden,
aus fiandes der ihrer Union angehörigen Arbeiter
mäßige Angaben besonders in stellend ju Anlaß gegeben, bãufigen schweren
9
teilweise eine vor
sich zu denen des
Weijen Roggen Hafer.
über die Ein⸗
i
Roggen:
Weizen:
Gerste:
Hafer: Mais:
Kartoffeln:
Verlag von Duncker u. Humblot.
Zustãnde dem flachen Lande gesetzliche auch fũr aber mit
bedürftigen möchte der Berichterstatter
Ja, eine grundsãtzli
als beendet gelten.
sein. da das Getreide ; Niedemschläge im Juli d. J, durch wel worden ist, gelitten hat.
Beginn der Erntearbeiten dermögert ᷣ . die Ernte, von wenigen Ausnahmen
Im allgemeinen wird jedoch abgeseben, durchweg als gut,
Die Nachrichten ü ; uckerrũben lauten fortgesett
Die Getreidepreise
Es wurden gejahlt für
immer
zu herrschen 6 Schaff ung ztonomischer Auch r rechtlichen
2
ein
bat der Verein
Tendenz, ; st mancherorts bemerkbar, seines Referenten ut
r Woblfahrterflege,
—
25. Jahres versammlung des
Zur Arbeiterbewegung.
in . * — Getresdeschiffen
Auf einigen Setreideschiffen,
B. T. 8
abgeschlossen sei. Fielten, wie B. T. B.“
zur
— st zu gründen.
—
Ende dieses
—
achgenossens dem B. T. B.“ beabsichtigen, auf
Sie Sie
go wird g3arbeiter
zu unterbreiten. eine
hat Ueber das noch nicht auantit ative z
Die Qualitat
doch
vor, Hinsicht
über den
juügliche Ernte verspricht,
Vormonats wie folgt: am 24. Juli d. J. o, 91 - O 9853 Rbl. O73 - 0789 O, 57 - 0.84
nebersicht und Au n Antwerpen im
aus Rußland. den Niederlanden Bulgarien.
aus Argentinien Rumänien ; Britisch Indien. Rußland Bulgarien Ganada - den Niederlanden den Vereinigten Amerika
Staaten
aus Rumänien der Tůrkei Rußland Bulgarien. den Niederlanden den Vereinigten Amerika
aus Rußland
aus Argentinien den Vereinigten Amerika Rußland Rumãnien Canada
aus Italien den Niederlanden China * 9
Stãdten gegangen.
noch
An Schaffung eines Reichs armenrechts, drossen. Sani gewesen, denn veis Reichs landen einerseits und den
8 = 2
Dr. Buehl tritt für der notwendigen Leistungen, größerer leistungs fãbiger Interessierung Anspruch der Unter⸗ gewährt wissen, jwar berwaltungẽ rechtlich erftreitbaren. Handhabung und Auslegung der solcher nach Der recktsmindenrnden 8 nie sie auf gewisse Arten der Unter- Heute tritt der
gesetzliche Festlegung der dende Beschrãnkung der gegen sãtzliche Trennung
seiner
wantig der eigentlichen ju der die gesamte Gesund⸗ den Leistungen für der
ergebnislos
vo —
der Uebelstände die S Vereins wird
(vgl.
U?
**
— 6
zufolge, die Bau⸗
berichtet, Rrbeitsbsrse eine Versammlung ab, Erköhung der Bezüge und Vermeh⸗ irklichun
Nerw —
—
Dauer des Ausstandes, Bei dem Grscheinen der Arbeiter die Arbeitgeber gestern früb, die bevor nicht mindestens ein zwei⸗
ele
obnerböbungen im
Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteergebnisse und Getreidebandel in Rußland.
Der Kaiserliche Generalkonsul in War 25. v. M. Die Getreideern te b gänstiger Witterung ibren Fortgang genommen und kann gegenwärtig Grgebnis der Ernte lieg scheint
grõrᷣtenteils bat mehrfach
in manchen Gegenden
schau berichtet unterm im Monat August
zum Teil sogar als sebt gut. Stand der Kart affeln günstig, sodaß man sich eine gute,
aur Tem Warschauer Markt verhalten
das Pud (16,38 g) ö ö am 24. August d. J. 9, 5h = 6351. 0,
sfubr von Getreide und Kartoffeln August 1905.
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Seneralkonsulats in Antweryen.) Eingefübrt wurden:
Hamburger Hafen eingetroffen waren,
Un⸗
bier und
R
Zed
der Drits⸗
Ansicht Wirkung das Wort
6G
d
noch ge⸗ NY
Lösung der
—
ng
1201
sind tschiedene Ab⸗ die Sritze in
ö d
Nr. Arbeit
214 wieder
nach dem Aus⸗ ruht
die Arbeit be⸗
ungefãhr
dieser
des Ministers
Die den
graphiert:
wenn diese des General⸗
bei
siff ern⸗
Ertrag uf rieden⸗ Klagen durch di
che auch
D
bezeichnet. und
31 — 0,988 Rbl.
sI -= 583
S8 080 dz , . 1110 42.
28 180 d2 363 080 184 600 83 760 62 530 18 449 166540 12 960 1366180 dæ. 66 3560 dæ2 50 C20 419890 10450 7530. 4830 151 230 dæ. 35 940 42
338 530 d2
1479 470 dæ. 230 42 .
80
Weizen:
Kartoffeln: nach
und anderen Distritten, ausgiebiger Regen gefa
Ausgeführt wurden: oggen: nach England
Svanien England
er fte:
af er: nichts. tais:
den Niederlanden nach Deutschland
den Niederl anden
nach Deutschland den Niederlanden
500 120 620 200 340 108 070 5450 16 313 320 2100 2240 1340 dæ2.
nach Deutschland .
den Niederlanden
Portugal
Algier
dem Congo Brasilien
Trans
2 34 * 8 den Niederlanden
England
St. Petersburg, 10. September.
urger Telegraphen ˖ Agentur.)
. ; 26. ᷣ Statistischen Zentralkomitees üssfen und einer don ihnen den . en 3 haben, wie W. T. B. meldet,
Hamburg
rgebnis in ? Gouverne
don Winterweizen auf 325, von 5 ! 354. Winterroggen auf 1017, von Frübjabrẽroggen auf 23, von Gerste auf
Washington, 1I1. Sey
nach beendeter Einernte betrug für Hafer 90, , für Ro für Gerste 37, S gc.
Simla, 11.
en.
Serxtem ber. die schwer unter der Tr
g der St.
341ng D
das voraussichtliche Ernte⸗ Rußlands wird der Ertrag auf 564, von
ments 2 en t von Frübjabrsweizen
378, von Buchweien auf 50, von Hirse auf 93 und von Mais auf 77 Millionen Pud angegeben.
tember. Nach dem Bericht des Adker⸗=
bauburzaus? betrug der Burchfchnittsstand am 1. Stember. fär Fräbjahrsweizen 87,3, für Mais S8 540
Das Durchschnitts ergebnis ggen 9033 und
; B.
In Radschputana
(W. T. ꝛ : ocken heit litten, ist
Dẽefnndũhenswefen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ . maßregeln.
Der Aus schuß des Re
bekämpfung ist am Sonnabend . Beratung uber den Stand
GSesunꝛbeitsamte zu einer
—
der Cholera im Deutschen Reiche jusammen getret n. Gesundheitzamts Dr. Köhler
die von dem Präsidenten des
wohnten Kommi sare der nãchstbeteiligten Reichs. u z. ; Referat erstattere der Königlich preußzische Sebeime
bebörden bei. Das
Nied i mnalrat, Direktor des Inftitutz ät Infektisnzkrant beiten in Ber! de? gemeinschaftlich mit dem Geheimen Ober-
Professor Dr. Gaff ky, der medizinalrat, Professor Dr.
Mediꝛinalperwaltung alsbald nach Tbholerafalls das zunächst bedrohte
ichs gesundheits rats für Seuchen“ 1d, den 98. d. M., im Kaiserlichen und die Bekãmr fung Der Verhandlung. geleitet wurde,
Reichs. und vreurischen Zentral⸗ Berlin, ner im Auftrage
dem Bekanntwerden Gebiet bereist bat.
Kirch der vreußischen
des ersten
2
Nach seinen
Darlegungen kann es als meifellos gelten, daß die Seuche Mitte d
vorigen Monats durch russische
gebiet eingeschleryt worden
abjweigenden, aus Brahe,
x32 52 dle len
in Stromgebieten
stad biz jum Tage der Verh Alle diese Fälle, die sich auf
geben der Bebörden ũberall
Weife sind die im Verlaufe
en ist.
8 — Die zur Absonderung u
wo gefũbrte Ueberwachung der sedes Fabrzeug mindestens
fländig ju umfassen. Man einer Gyidemie nicht komme Nachdem der Königlich
dargelegt ũ Auffaffung des Referenten
Hierauf wurden noch e Bebandlung der aus dem 5 besprochen. den banseatischen Bebörden
Labes, 11. Sevtembe Nachricht, unbegrũndet. Seite gemeldet, Teits verlauf ernsteter Natu
München, 11. Ser Hoff mann“ teilt mit: In Benrkzamt Homburg, unter Erscheinungen Te?
Es sind ledig und nur i
zur gleichen Familie wurden sofort in das strengste Isolierung
jetzt festgestellt worden ist, Jägersburg nicht um C ergab dielmebr Typhus fiber Gittwirkurg). Das untergebrachten Personen stellend.
Ham burg, 11. geteilt, daz weitere C
bo
Wien, 11. Septem berichtet: Am S9. und 10 Cholerafall ereignet. sterium des Innern über Tarnow) unter verdãch zeige erstattet worden.
430 dzæ.
Teiterer Fachtichten dabingestellt bleiben muß, siche Herd der Seuche zu sachen ist. beit feitdem längs der. Weichsel und der don Bromberger Kanal,. d Wart gebilteten Wasserstraße aufgetreten. Einschliesßlich der auf Infektion
Gnesen und jwei weiteren Fällen
den Strompoerkebr zurückfäbren; Infektionen ju betrachten, die
zur Bildung eines örtlichen Seuchenherdes gefübrt haben.
drei Cholerafäll? in Hambu j dem Goubernement Lomsha
2 getrofferen bozienischen Maßregeln, besonderẽ e
laffen anrebmen, daß es gelungen ist, die
vortragende Rat im Kultusministerium, Korreferent noch des näheren di ö ö preußischen Regierung und der Hasenarjt, Physikus Dr. Nocht aus Ham⸗ burg in ahnlicher Weise das Vorgeben der hatte, schloß sich die
Auch bier wurden die von
daß zablreiche T
sind Brechdurchfalls erkrankt, Knabe und ein alter Mann)
aller . der Anwesen sind sofort angeordnet und durchgefũübrt worden. —
bolera.
ind; der im Krankenbause nech in Be kranke gebt seiner Senesung entgegen.
ber. Am 11. September Mittags ist dem Mi
Fläßer in das preußische Weichsel⸗ wenn es aach bei dem Mangel wo der eigent- In Deutschland ift die Krank⸗ ibr nach Westen Netze und Warthe
ut,
jurãckjufũhrenden Erkrankungen in Posen,
im ostrreußischen Kreise Rastenburg
andlung in Preußen 146 Frankbeitsfãlle
bekannt g-worden, von denen 38 tödlich verlaufen sind.
K auf meßr als 80 Orte verteilen, lassen sie sind als vereinzelte
ark dem raschen und tatkräftigen Vor- sotort isoliert wurden und bis ber nirgends In gleicher der letzten zwei Wochen vorge kommenen irg auffufassen, wohin die Seuche durch zugereisten Auswanderer ge⸗
sowie die sonst die sorgfältig durch⸗ Wasserstraßzen, bei der kontrolliert wird, Seuche im Entsteben voll⸗ darf daber zuversichtlich hoffen, das es ju n wird. preußische Gebeime Obermedizinalrat und
Professor Dr. Kirchner als die seuchenvolijeilichen Maßregeln der
nd Pflege der Erkrankten
ebengenannten
einmal täglich ärztlich
in Hamburg er gegebenen
Behörden BVersammlung der oben wied in allen Punkten an. . inige besonders wichtige Fragen wie die silichen Europa kommenden Auswanderer, der vreußischen Regierung und eingefäbrten Kontrollmaßregeln als wirk⸗
fam und ausreichend anerkannt.
(B. T. B) Die augwärts verbreitete vvpbus fälle bier vorgekommen seien, ist lich vier Typhbuserkrankungen von ãrꝛtlicher n kinem don diefen Fällen war der rank . tember. (WB. T. B.) Die . Korresponden der Ffäljischen Ditschaft Fägersburg, in den letzten Tagen sieben Personen jwei hiervon (ein sind gestorben; die übrigen, die samtlich wie der verstorbene Knabe gebören, Homburger Krankenhaus verbracht. Die Beteiligten und die Desinfiniernng Wie elt es sich bei diefen Erkrankungen in Die bakteriologische Untersuchung
und zwar Paratvvbus von außerordent- Besinden der im Krankenhauz zu Domburg zus Jägersburg ist vollständig zufrieden
t.
band
September. (W. T. B.) Amtlich wird mit⸗
leraerkrankungen bier nicht vorgekommen — * beñindliche Cholera ⸗
T. B) Die „Wiener Abendvost September bat sich in Galizien kein ni⸗ einen in der Nähe von Ch oinek (Bezirk tigen Somptomen erfolgten Todesfall An⸗