1905 / 218 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Sep 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Sind in einem früheren Verfahren auf Grund der damals geltenden Rechtsübung Beitragsmarken nicht als zu Recht ver⸗ wendet angesehen worden, so sind in einem neuen, denselben Anspruch betreffenden Verfahren die Rentenfeststellungsinstanzen nicht an die frühere rechtliche Auffassung gebunden (1229).

Die Weigerung, sich ärztlich (beziehungsweise durch den vom Schiedsgericht bezeichneien Arzt) untersuchen zu lassen, hat zur Folge, daß das Schiedsgericht die der Sachlage ent—⸗ sprechenden, dem Versicherten nachteiligen Schlüsse aus dem Verhalten des Versicherten ziehen kann. Dieser feststehende

satz wird an einem Einielfall näher erläutert (1230). §8 43 des Invalidenversicherungsgesetzes be⸗ g rstattungsansprüche sind, wenn vom Verletzten erhoben, vererblich. Erstattungsansprüche dieser Art sind auch in den Fällen begründet, in denen keine Unfallrente gezahlt, sondern nur Anstaltsbehandlung an Stelle der Rente gewährt worden ist (1231).

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in einer zerstoͤrten Quittungskarte neuerte Karte, beseitigt nicht Notwendigkeit, diese Beiträ als zu lassen Be 1 Erstattungsse Zustellungsteg nachgewiesen n des Abschnitts wird die übliche Uebers Beitrag im Juli 1905 und Rentenzahlungen und im Juni gegeben.

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Oefterreich⸗ Ungarn.

̃ Reichsrat ist, einberufen. iklageschrift

Fejervary unterbreitet werden sollte. begründet, daß die Regierung Reichstages öffentliche Gelder elsvertragsverhandlungen mit Bul— garien und der Schweiz geführt, d sie ferner den Rechts⸗ kreis der autonomen Behörden verletz indem sie deren Beschlüsse nnahme Steuern kassierte.

in veroffentlicht, heute dem Abgeordn

Die Anklage wird damit ohne Bewilligung des

verwandt, daß sie Han

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auf Nichta Die Anklage legt namentlich denten zur Last, daß er ein Königliches Handse gegen⸗

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gezeichnet habe, in dem der König erklärt, er könne nicht mit Beruhigung ein Ministerium aus den Reihen der Majorität ernennen, da diese ein Programm vorgelegt habe, das er nicht billigen könne. Die Anklageschrift erklärt, daß diese Handlungsweise verfassungswidrig sei, da der König nur das Recht der Sanktion oder der Verwerfung von Gesetzenwürfen habe; die Bildung eines Ministeriums, das bei den Wahlen die Mehrheit erlangt habe, könne jedoch aus dem im Handschreiben angeführten Grunde rechtmäßig nicht verhindert werden. Der Baron FéjSrvary habe sich durch Gegenzeichnung dieses Königlichen Handschreibens einer Ver⸗ letzung der Verfassung und einer Erschütterung ihrer Garantien schuldig gemacht.

Der Graf Tisza erklärte in der liberalen Partei⸗ konferenz, er freue sich, daß die Krone die Einführung des allgemeinen Wahlrechts verhindert habe. Nachdem aber diese Entschließung der Krone angeblich auf den Rat des Ministers des Auswärtigen und des österreichischen Ministerpräsidenten ge⸗ schehen sei, erblicke er darin eine Verfassungsverletzung und werde deshalb den Ministerpräsidenten im Abgeordnetenhaus interpellieren.

Aus Anlaß der Eröffnung des ungaxischen Ab⸗ geordnetenhauses versammelten sich heute in Budapest, wie ‚W. T. B.“ von dort meldet, seit dem Morgen dichte Arbeitermassen sowie eine Anzahl von Bürgern vor dem Hause. Die Polizei trennte beide Gruppen durch einen starken Kordon. Außerdem hatte in der Nähe des Hauses eine Abteilung berittener Polizei Aufstellung ge— nommen. Der Präͤsident des Abgeordnetenhauses Justh empfing Abordnungen der Arbeiter und Bürger, die Petitionen, betreffend das allgemeine Wahlrecht, überreichten. t 1 erklärte, seine Ansicht in dieser Sache sei bekannt, seine

Stellung als Präsident verwehre ihm, seine Meinung zu äußern.

Er ersuche sie, mit Ruhe die Beschluüsse des Parlaments ab⸗ uwarten. In den meisten Werkftätten und Fabriken ruhte die Arbeit, da die Arbeiter an dem Aufzuge teilnehmen. Es herrschte vollständige Ruhe.

Frankreich.

Wie dem W. T. B.“ aus Cherbourg berichtet wird, wird auf Befehl des Marineministeriums der Bau neuer Unterseeboote in Angriff genommen, die wegen ihrer bedeutenden Größenverhältnisse (66 m Länge und 45 m Breite) die Namen Unterseekreuzer führen werden. Sie sollen eine Geschwindigkeit von 11 bis 12 Knoten haben.

Ruszland.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ ist die gesamte städtische Berwaltung von Tiflis gestern von ihrem Amte zurückgetreten, um hierdurch gegen die blutige Unterdrückung der Kundgebung vom 11. dieses Monats durch Militärgewalt zu protestieren. Die Verkaufsgeschäfte, industriellen Unternehmungen, die Straßen⸗ bahnen, die Zeitungs verkäufer und viele andere Berufsklassen haben aus demselben Anlaß zum Zeichen der Trauer für einen Tag ihre Tätigkeit eingestellt, auch haben die revolutionären Komitees in zahlreichen Exemplaren eine Proklamation erlassen, in der zur allgemeinen Empörung aufgefordert wird. Zer Gouverneur

von Elisabe th pol telegraphierte an den General Schirinkin, er möge unverzüglich Truppenverstärkungen senden, in Anbetracht der sehr beunruhigenden Lage in der Stadt und in dem Bezirk. ruppenverstãrkungen wurden auch nach Baku die arbeitslos gewordene Bevölkerung die Ab⸗ er tatarischen Polizeiagenten verlangt, deren falsche onen zur Folge gehabt hätten, daß die Häuser fried⸗ er Einwohner beschossen w Der Gemeinderat

h g Der Ausschuß, sich zur Einigung der itenden Rassen gebildet hat, bleibt untätig.

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erfährt, hat Konstantinovel wiederholten von Albanesen in serbischer Offiziere protestieren und eine Ent Gefallenen zu fordern.

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A ien. Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tokio berichtet, ordnete he Regierung die Unterdrückung ven drei in igata und Otaru erscheinenden Zeitungen an. egung gegen den Friedensvertrag hält in den ioch immer unvermindert an. ; Führung des Prinzen Nidscho eine Denkschrift an di

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g, die das g ruhen in der R fragt, warum de worden sei, während der te seinen Posten behalten konnte.

Eine Vereinigung bedeutender japanischer In essenten auf dem Gebiete des Handels und werbes ist in der Bildung begriffen, um die japanisch Industrie zu entwickeln und den Auslandhandel, besonders mit Korea und China, zu erweitern. Die Vereinigung ist, W. T. B.“ zufolge, einem Zusammenwirken mit fremden Kapitalisten geneigt. .

Die Londoner Morgenblätter melden aus To kio unter dem 14. d. M.: Laut amtlicher Mitteilung kamen die Bevoll—⸗ mächtigten für die Waffenstillstandsverhandlungen gestern früh in Schahotsu zusammen. Das Protokoll wurde gestern abend kurz nach 7 Uhr uniterzeichnet. Es wurde bestimmt, daß die Kämpfe in der ganzen Mandschurei einge— stellt werden sollten, und eine Zone festgesetzt, in die keine der iden Armeen kommen darf. Allen Armeekorps soll bekannt egeben werden, daß der Waffenstillstand spätestens am Mittag es 16. September in Kraft tritt.

Nach einer Meldung der St. Petersburger Telegraphen— Agentur“ aus Teheran hat die englische Grenz⸗ regulierungs kommission Seidan nach zweijährigem Aufenthalt verlassen und ein ausgedehntes befestigtes Lager in vorzüglicher strategischer Position mit einer bewaffneten Schutzwache zurückgelassen. Wie verlautet, wird bald eine neue englische Kommission an der Grenze eintreffen.

Afrika.

Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist der russische Gesandte in Marokko von Bacheracht gestern in Tanger eingetroffen; er soll Rußland auf der internationalen Konferenz vertreten.

Die Lage in Tan ger ist unverändert. Raisuli empfing gestern eine Abordnung des Stammes der Wadras; diese baten ihn um Verzeihung, daß sie die Waffen wider ihn ergriffen hätten, überreichten ihm Geschenke und erklärten, ihn als Scheik anzuerkennen.

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(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Drernbaus. 1858. Abonne⸗ mentz vorstellung Manon. Oper in 4 Akten und 6 Bildern von J. Massenet. Tert bon H. Meilhac und Ph. Gille. Deutsch von Ferd. Gumbert. Mufikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 Ubr.

Schauspielbaus. 169. Abonnementzvorstellung. Im stillen GSäßchen. (Quality- Street.) Lustspiel in 4 Aufjügen don J. M. Barrie. Deutsch von B. Pogson. Regie: Herr Regisseur Adler. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 187. Abonnementevorstellung. Eurzanthe. Große romantische Oper in 4 Akten von C. M. von Weber. Dichtung von Helmine von Chejp. Anfang 71 Uhr. r

Schauspielhaus. 119. Abonnements vorstellung. Die Räuber. , n m . in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Lessingthegter. Sonnabend, Abends s Uhr: Die Erziehung zur Ehe. Die fittliche Forderung.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Traumulus. Abends 8 Uhr: Die Erziehung zur Ehe. Die sittliche Forderung.

Montag, Abends 8 Uhr: Rosenmsntag.

Schillertheater. O. ( Wallnertheater.) Sonnabend, Abends 8 Ubr: Der G'wissenswurm. Bauernkomödie mit Gesang in 4 Aufjügen von Ludwig Anzengruber.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Räuber. Abends 8 Ubr Hofgunst.

Montag, Abends 8 Uhr: Nora.

X. (Friedrich Wilhelm städtisches Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Nora. (Ein Purrenbeim) Schauspiel in 3 Auf⸗ zügen von Henrik Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fuhrmann Henschel. Abends 3 Ubr: Krieg im Frieden.

Montag, Abends 3 Uhr: Der G'wiffenswurm.

(Gin Puy venheim.)

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Demetrius. Abends 7 Ubr: Zam ersten Male: Der Opernball. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei balben Preisen: Die Fledermaus. Abends 7 Uhr: Der Opernball. Montag: Der Opernball.

Neues Theater. Sonnabend: Ein Sommernachtstraum.

Anfang 71 Uhr. onntag und folgende Tage: Ein Sommernachtstraum.

Custspielhaus. (Friedrich raze 236.) Sonnabend, Der Familientag.

Sonntag: Der Familientag.

Montag: Ter Familientag.

Residenztheater. Direktion: Richard Alexander) Sonnabend: Die Höhle des Löwen. Schwank in 3 Akten von M. Hennequin und P. Bilhaud. Anfang 8 Uhr.

Sonntag und folgerse Tage Die Höhle des Löwen.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Seine Kammerzofe.

Thaliatheater. (Dreedener Straße 72 73) Direktion: Kren und Schõnfeld. Sen nabend, Abends vrã ise S Ehr: Bis frũh um JFünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lippschitz. Musil von Paul Linge.

Sonntag und folgende Tage: Bis früh um Fünfe!

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Charleys Tante. Thielscher in der Titelrolle)

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Zentraltheater. Sonnabend, Abends s Uhr: Bei kleinen Preisen: Die Geisha. Dyperette in 3 Aufjügen von D. Hall. Musik von Sidner Jones.

Sonntag und folgende Tage: Die Geisha.

Zellealliancetheater. Sonnabend: Gastsriel von Ben Ali Bey. Mlles. Asoka und Desima, jaxanische Zaubersplele. Ben Ali Bey, Original darstellungen orientalischer Magie. Sulamith, indische Fakirkünste. Anfang 8 Ubr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Trianontheater. (Georgenstraße, nabe Babnbof Friedrich. straße.) Sonnabend: Das Ende der Liebe. Satirisches Luftspiel in 4 Akten von Roberto Bracco. Deutsch von Otto Gisenschitz. Anfang 8 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Das Ende der Liebe.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Anna don Lochow mit Hrn. Leutnant Eberhard Grafen von Kalckreuth (Petkus Potsdam). Frl. Friede von Döbel mit Hrn. Forstassessor Karl Struckmann (Grimnitz bei Joachimẽthal .

Vexehelicht: Hr. Walter von Baer mit Frl. Bertha von Blume Berlin).

Gesterben: Hr. Rittergutsbesitzer Thomson Frhr. von Biel (Kall— borst. Hr. Georg von Heper⸗Goschin (Wengern). Fr. Adele von Sihler, geb. von Ohlen-Adlerekron (Dresden).

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Berlag der Gxredition (Scholy in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage. Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschließ lich Börsen · Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

m 218. Amtliches.

Königreich Pren ßen.

Anweisung zut gesundbeitspolizeilichen Ueberwachung der im Strom⸗ gebiete der Weichsel verkeßrenden Fahrzeuge.

§1. ̃

ur Verhütung der Choleraverbreitung durch den Schi ffahrte—

und Flößereiverkehr auf der Weichsel, der Nogat und der zwischen

diesen Strömen liegenden Wasferstraßen werden alle stromauf und

stromab fahrenden oder auf dem Strome liegenden Fahrjeuge (Schiffe

jeder Art und Größe und Flöße) täglich mindestens einmal nach Maß. gabe der nachstehenden Vorschriften ärjtlich untersucht.

5 2.

Es werden folgende Ueberwachungbejirke und Ueberwachung stellen sowie Nebenüberwachungestellen eingerichtet:

) Ueberwachung s bezirk Nr. LSchillno mit der Neber—⸗ wachungsstelle Schillno und der Nebenüberwachungs⸗ stelle Ia Thorn, umfassend die Bauabteilung Thorn der Waffer⸗ bauinspektion Thorn, von der russischen Grenze bis gegen Gurke (Kilometer 1 bis 28).

Außer dem Verkehr auf der Weichsel selbst sind die bei Jlotterie auf der Drewenz ein. und auslaufenden Fahrzeuge und der Hafen⸗ verkebr in Thorn zu überwachen.

Von der Bootsüberwachungsstelle La Thorn wird die tägliche Untersuchung der auf der Weichsel zwischen dem Winterhafen bei Thorn und der Weichselbrücke festliegenden Fabrjen

2) Ueberwachungsbezirk Nr. Il 1 Ueberwachungsstelle Schulitz und wach Brabmünde,

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lometer 29 bis 79. zsel sind die bei Brahmünde nd im Hafen von Brahmünde

ehr der auf der Brahe ein⸗ und auslaufender festliegenden Fahrjeuge zu überwachen.

Von der Ueberwachungestelle Schulitz wird die tägliche Unter⸗ suchung der auf der Strecke von Schulitz⸗ Hauland bis jum Ende der Wegenerschen Ablage festliegenden Fahrzeuge sowie der von Schulitz nach Rußland zurũckkehrenden Flößer besorgt. l

3) NUeberwachungsbezirk Nr. II Kulm mit der Ueber⸗ wachungsstelle Kulm, umfafsend den Reft der Bauabteilung Fordon und die Bauabteilung Kulm der Wasserbauinspektion Kulm, letztere bis gegen Sartowig (Kilometer 71 bis 109).

) Ueberwachungsbezirk Nr. T Graudenj mit der Ueberwachungsstelle Graude nz, aumfassend den Rest der Bau⸗ abteilung Kulm und die Bauabteilung Graudenz der Wasserbau⸗ rn Marienwerder, letztere bis gegen Wessel (Kilometer 102

5) Ueberwachungsbezirk Nr. V Kurzebrack mit der Ueberwachung? stelle Kurze brack, umfaffend die Bauabteilung Kurjebrack der Wasserbauinspektion Marienwerder bis gegen die Montauer Sxitze (Kilometer 143 bis 165).

5) Ueberwachungsbezirk Nr. V Pieckel mit der Ueber⸗ wach un gsstelle Pieckel, umfassend;

a. auf der Weichsel die Bauabteilung Dirschau der Wasserbau⸗ inspektion Dirschau bis zur Mösländer Wachtbude (stilo- meter 1665 bis 175),

b. auf der Nogat den Rest der Bauabteilung Dirschau der Wasserbauinspektion Dirschau, letztere bis unter balb der Marien burger Eisenbabnbrücke (Kilometer 172 1Weichsel bis 178) Ginmündung des Usznitzer Vorflutkanals in die Nozat.

Außer dem Verkehr auf den Strömen sind ju überwachen alle bei Pieckel auf der Nogat ein⸗ und auslaufenden Fahrzeuge.

7) Ue berwachungsbejzirk Nr. VII Dirschau Ueberwachungsstelle Dirschau, umfassend den Rest der Bau abteilung Dirschau und die Bauabteilung Einlage der . bauinspektion Dirschau, letztere bis gegen Palschau (Kilometer bis 200.

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Außer dem Verkebr auf dem Strome find die durch die Plehnen— dorfer Schleuse ein⸗ und auslaufenden Fahrjeuge und diejenigen bei br einlaufenden Fahrzeuge ju überwachen, denen das Einlaufen st nach den bestehenden landespelijeilichen Bestimmungen ge—

stattet ist.

10 Ueberwachungsbezirk Nr. T Danzig, ohne feste Ueberwachungsstelle mit dem Amtssis Danzig, umfaffend die tote Weich et von der Ganskrugfäbre bis nach Neufahrwasser und die Mottlau, soweit sie zum Stadtbezirk Danzig gebört.

11) Ueberwachunasbejirk Nr. TBL untere Nogat“, mit der Ueberwachungsstelle an der Kraffoblschleuse, umfaffend die Wasserbauinsrektion Marienburg (Nogat Kilometer 179 bis ju den Nogatmündungen Nogat Kilometer 2317 mit der Neben⸗ äberwachungaftell. Marienburg und der Boots berwachange flelle

arienburg, welch letztere sämtliche Fabrjeuge 1 Em unterhalb und oberbalb der Marienburger Eifenbahbnrucke rebidiert Außer dem Verkehr auf dem Strome sind die durch die Kraffobl. schleuse ein. und auslaufenden Fahrzeuge zu überwachen.

12). Ueberwachungsbeiirk Nr. TII Platenbof mit der Ueberwachungzstelle Platenh of bei Tiegenbof, umfassend den Beickhselhafflanal, die Elbinger Weichsel und den Tiegefluß.

Es bleibt den Regierungspräsidenten überlafsen, innerbalb der Ueberwachung benirke außer den unter 1, 2 und 11 erwähnten, an Gee igneten Stellen Nebenüberwachungestellen einzurichten.

.

Jedem Ueberwachungabezirk. werden vom Regierungevräsidenten Nindestens wei Aerzte ne, Dem einen der Aerjte wird die Leitung des gesamten Ueberwachungsdienstes innerbalb des Benrks, z ö die Stellvertretung des Leiters im Falle der Behinderung

ragen.

Abgesehen von dem Bezirk Nr. T Danzig baben die Aerzte an den in 3 2 für jeden Ueberwachun gsbestrk Festimmten Uekerwachungè- stellen oder in deren unmittelkaren Nähe ibren Aufenthalt ju nehmen.

Dem leitenden Arjte überweisen die Regierung präsidenten das nötige Personal an Polijeibeamten, Booteleuten, Krankenwärtern und

annschatten zur Fortschaffung von Kranken und Verstorbenen und

Ber lin, Freitag, den J5. September

Die Nebenüberwachungsftellen werden in der Regel mit einem Arzte besetzt, welcher in den Grenten seines Dienfstbeirts die Seschz fte eines leitenden Arjtes wahrjunebmen hat. Demselber ist das nötige Personal nach Maßgabe der Bestimmungen des vorigen Abfatzes in überweisen. Cholerakranke, holeraverdächtige und ensteckungẽ verdächtige Personen, welche im Bereich einer Neben achungastelle aufgefunden werden, sind jedoch, sofern nicht im einzelnen Falle etwas anderes anggordnet ist, mit tunlichster Beschleunigung dem leitenden Arjte der zuftẽndigen Ueberwachung?stelle zu überweisen und in die Kranken. und Beobachtung räume der letzteren zu überfũhren.

Die Mannschaften und Fahr jeuge der Weichselstrombauverwaltung können, soweit dies mit dem sonstigen Dienfte derselben vereinbar i, nach Benehmen mit dem juständigen Wasserbauirspekter zum Dienft bei den Nebenüberwachungsstationen herangejo en werden.

4.

Für den Dienst guf dem aa. wird für jeden Ueberwachungs⸗ bezirk ein Dampfer bereit gestellt. .

Die Dampfer sind mit den nötigen Arinei⸗ und Desinfektions- mitteln, einer Krankentrage und mit einem so ausreichenden Vorrat an einwandfreiem Trinkwasser dauernd ausgerüstet zu halten, daß von letzterem erforderlichenfalls ein Teil an die vorüberkommenden Fahr⸗ jeuge abgegeben werden kann.

Neben den Dampfern sind für jeden Ueberwachungsbezick die nötigen Boote jur Verfügung zu stellen.

9 n. Dienstfahr zeuge der Ueberwachungsbejirke führen eine weiße Flagge.

Die Teleyhonanlagen der Strombauverwaltung werden für den Ueberwachungsdienst zur Verfügung gestellt.

' eit t ‚Uekerwachungsftelle. Halt!“ und Flagge kenntlich zu machen. jedem Ueberwachungsbejick und, abgesehen vom Bezirk Nr. Danzig, in möaglichster Rr der Ueberwachungẽstellen sin richtungen ju treffen, welche gesondert a. die Unterbringung und Behandlung Cholerakranker, b. die Unterbringung und Beobachtung Choleraverdächtiger, e. die Unterbringung und Beobachtung d oleraverdãchtige Mannschaften in Quarantäne gelegter Fa ermöglichen. Soweit geeignete Räumlichkeiten oder Sch aße nicht miet⸗ se ju beschaffen sind, werden Baracken errichtet. ie Größe un g des örtlichen Ver⸗ md abrung Kranker in

fentliche Anstalten zuläsfsig und möglich ift, zu bemessen.

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zur Durchführung der Det infektlor, seweit sie es nicht för jweckmäßig erachten, die Annahme desselben den Aerjten selbst zu übertragen.

Für die Beschaffungz des nötigen Inventars von Badeeinrich⸗ tungen, Desinfekttions apparaten, Vorrichtungen jur Aufnahme der desinfijierten Abgänge, von Armei⸗ und Dezinfektionsmitteln, sowie von Tragen (Tragkörben) ist zu sorgen.

Für das mit dem Warten und dem Trans vort der Kranken be— traute Personal sind abwaschbare Mäntel zu beschaffen.

An den Ueberwachungestellen und anderen geeigneten Orten der Ueberwachung bezicke, insbesondere den regelmäßizen Anlegestellen, ist dafür Serge ju tragen, daß die Fahrjeuge einwandfreies Trinkwasser einnehmen können. Die Stellen, an denen das Wasser zu entnehmen ist, find durch Taieln oder dergleichen kenntlich zu machen, auf denen in weithin lesbarer Schrift der Vermerk Wasser für Schiffer anzubringen ift. Die mit dem Untersuchungsdienst betrauten Beamten kaben darauf zu achten, daß jedes Fahrzeug brauchbarck Trinkwasser an Bord bat. Bei jeder Schiffs untersuchung ist die Bemannung eindringlich vor der Gefahr des Trinkens von Fluß und Kanalwasser zu warnen.

Auch ist dabin ju wirken, daß jeder Schiffer sich im Besitze der Druckschrift: Wie schützt sich der Schiffer vor der Cholera? Zu⸗ sammengestellt im Kaiserlichen Sesundheitz amte“ befindet.

Die im Ueberwachunge be

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antwortlich.

Die Beschaffung eines leichen ist sicher zu stellen.

Die Vorftände der Uebe zirke baben bei jeder Selen

beit darauf zu achten und dahin jr daß nicht, was breitung der Cholera geeignet ist, in ndere nicht Stublentleerunge undes in j 3 Insbesondere ist dabin wirken, daß ber onde fãhe nil entleerun f jedem Fahrjeuge

grãbnisplatzes für Cholera.

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chung auf dem Strome unterliegen in der Re die innerhalb eines Ueberwachungsbezitks festliegenden Fahrzeuge, in besondere die Flöße, und die auf der Fahrt begriffenen Dainr fer, der Untersuchung an den Ueberwachungsstellen alle auf dem Strome nicht untersuchten Fabrzeuge, welche an den Ueberwachungsstellen stromauf oder stromab voruberfahren.

Im übrigen bleibt es, soweit nicht nachstebend ausdrücklich Aus. nahmen angeordnet sind, den leitenden Aerjten überlassen, nach Maß- gabe der örtlichen Verbältnisse zu bestimmen, in welchem ÜUmtange die Untersuchung auf dem Strome oder an den Ueberwachungestellen stattzufinden bat. Dabei ist darauf zu achten, daß den Fahrjengen ein möglichst geringer Aufenthalt bereitet und der Verkebr so wenig als möglich gehemmt wird.

Die zwischen Danzig und einer unterhalb Dirschau kelegenen Station uber Plehnendorf verkebrenden regelmäßigen Touren. und Personendampfer werden nur an der Ueberwachungsstelle bei Gr.

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Die auf dem Strome verkehrenden Fabrjeuge sind, unbesckadet

de der fich aus dem vorbergekenden Paragrabken ir die Touren. und Personendampfer ergebenden Ausnabmen, verpflichtet, an jeder Ueber⸗

wachungsftell ohne Aufforderung anjubalten und das Ünterfuchnr ge. rersonal an Bord zu nehmen.

Dieselbe Verpflichtung liegt den auf dem Streme beñndlichen Fahrieugen oh, wenn sie don dem durch Untersuchungsfahrjeuge durch einen Befebl (Anrufen, Damp frfesfe,

1905.

oder Heben und Senken der Flagge) dazu aufgefordert

Glockensign werden. Außer den in 5 6

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don 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens, in den November in der Zeit von? Uhr Abends bi grũberfahren. Fahrzeuge, welche innerhald dieser angsstelle erreichen, haben sich in der Nähe fest⸗ mam andern Morgen die Fahrt erst nach bewirkter der aufnehmen. euge sind hierju besonders gefordert werden. ichneten Fabrjeuge hat eine gelbe und eine en. Die gelbe Flagge ist ei dem rscheinungen der Cholera erkrankten n Vorhandensein einer Leiche auf⸗ . sich eine choleraverdächtige oder oder eine Leiche beñndet, haben bei Annäherung eberwachungsfahrzeuges ohne Aufforderung zu halten.

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schwarje Flagge bei

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Alle auf dem en haltenen oder auf dem Strome liegenden Fab 3 einer ärztlichen Untersuchung zu rnterzieben, wird, daß sie innerhalb desselber suchu jedoch befugt, auch solche Fahrzeuge, erbracht ist us onderen Grũnden

Vorschtiften; mg eines Polizei⸗ die sem befindlichen

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die weiße Flagge kenrtlichen

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Zur Versendung geeignete Gerate bereit zu halten. Außer den Erkrankten sir

ö , n,. rjeuge zu entfernen,

übrigen Personen von dem Fah 3u . und jzur Beobachtung zu solieren (5 5 zu (). ern zur Absonderung der anscheinend Sesunden ausreichende Unterkunftarzume nicht vorhanden sind, können solche Personen vorläuñg a. brieuge belaffen werden. Die Beobachtung der anscheinend Gesunden bat 5 Tage zu dauern. EGreignete sich die Erkrankung auf einem der dem regel mäßigen Personenrerkehr dienenden D Falls weniger stõrende Anordn

Sãmtliche Kleidun

leerungen zu durchsuchen. Für die 3 6 Für die geraumten Fabrzeugs ist . 5 4 2 tra gen. Die De er der Kleidung. ur 1 52 * 3 Kiel ˖ (Bil ge⸗ )? 27

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Cboleraleichen oder verdächtige rfolgter Desinfektion fünf

g von gleicher Dauer kann über diejenigen Fabr⸗

* Mannschaften ibre Perfe chung ju entzieben suchen, dem Unter— ders leisten oder sonst die Annabme begrünret lassen, daß eine Verbeimlichung von cholerakranken oder Teer tigen Persenen oder verseuchten Gegenftänden und eine Vereitelung der jur Verhütung des Einfäbrens oder Verbreitens Ter Tbolera vorgeschriebenen Maßregeln beabsichtigt wird.

- § 11.

; dem untersuchten Fahrzeuge Kranke nicht gefun so wird dem Fahrzeuge nach Erfüllung der Vorschriften des 5 12 Weiterfahrt gestattet. Es sind jedoch regelmäßig die auf denfelben en bestimmten

nötig hält, auch da 8 erwähnten Anweisung

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ü Feine Desinfektion des Kiel Bilge⸗)Wassers bei Ge—⸗ legenbeit der täglichen Untersuchungen unterklziben, wenn eine Dez. infektion desselben in angemessenen Zwischenräumen aaderweit sicer⸗

uchung Sil ge⸗

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zu ackten, das die Zabl der n Sckiffe . nden Personen genau übereinstimmt mit der auf dem letzten Untersuchungeschein angegebenen Zahl der Insassen. W weniger Personen auf dem Fahrzeuge vorge unten als zuletzt en, so sind undverjuüglich forgfaltige Er- nrittelungen über den der feblenden anzuftellen und erforder- lichen falls dieserbalb den ständigen Polizeibebörden Mitteilung bkebufs weiterer Veranlassung jzu machen. Tieser Personennachwen ist für die dem regelmäßigen Personenverkebr dienenden Toa mr ier nicht erforderlich.

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