Das Ein⸗ und Ausladen darf nur an einer von der Ortepoltzei—= behörde dazu angewiesenen Stelle, welche mindestens 360 m * 8 wohnten Gebäuden entfernt sein muß, erfolgen. Mit unserer Ge= nehmigung kann auch in geringerer Entfernung von bewohnten Ge— bäuden eine Stelle angewiesen werden, sofern diese Gebäude durch Erdwälle oder in anderer Weise gegen die Wirkungen einer auf der Ladestelle eintretenden Explosion genügend gesichert sind.
Die Ladestelle darf während ihrer Benutzung dem Publikum nicht zugänglich sein und ist wenn ausnahmsweise das Aus, oder Einladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest, und bochstehenden Laternen zu er— leuchten. Die mit Sprengstoffen gefüllten Behälter dürfen nicht eher auf, die Ladestelle gebracht oder zugelassen werden, bis die Verladung beginnen soll.
§ 22.
Die Sprengsteffe müssen auf dem Schiffe in einem abgeschlossenen Raume, welcher bei Dampfschiffen möglichst weit von ia 3 räumen entfernt ist, unter Deck fest verstaut werden. Bei Verladung in offenen Booten müssen letztere mit einem dichtschließenden feuer⸗ sicheren Plantuche (J. B. imprägnierte Leinwand) überspannt sein.
Weder in den so benu ten, noch in den unmittelbar daranstoßenden Räumen dürfen Zündhütchen und Zündschnüre verpackt fein. deichtentzũndliche oder selbstentzündliche Stoffe, zu welchen Stein⸗ kohlen und Koks nicht gerechnet werden, sind von der gleichzeitigen Beförderung überhaupt mie n ,
5 23.
Sind zu öffnende Brücken oder Schleusen zu passieren, so hat der Trans portführer dem Brücken- oder Ech nor wir Anzeige . erstatten und vor der Durchfahrt dessen Bestimmungen abzuwarten. Der Brücken⸗ oder Schleusenwärter hat Sorge ju fragen, daß die Durchfahrt ohne unnötigen Aufenthalt und mit Vermeidung besonderer Gefahren erfolgt.
Das Anlegen darf nur an Orten geschehen, Aufenthalts dem Publikum nicht zugänglich sind.
Die Ortspolijeibebörde ist stets vorher in Kenntnis zu setzen und bat Vorschriften über Ort und Zeit zu geben und Vorsichtsmaßregeln im einzelnen zu treffen.
LI. Bestimmungen über den Handel mit Sprengsto sowie über deren Aufbewahrung und ,,
welche während des
§ 24.
Wer Sprengstoffe feilbalten will, muß davon der Ortspolizei— behörde Anzeige machen. Wer Sprengstoffe feilhalten will, 66 den Vorschriften des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen, n. an . re, . an. L dieses Gesetzes.
tengpatronen dürfen von den Fabriken und Händ ihren Beauftragten nicht einzeln und lofe, 3
f ondern nur in §. 5 dafür vorgesehenen Behaͤltern den nach
oder kleineren dicht“
chließenden Originalverpackungen der Fabrikations⸗ in. von t, . 1 und 21 kg abgegeben werden. Diese Behälter und Driginalverpackungen müssen mit der
Jahreszahl der Abgabe aus der Fabrikationsstätte und mit einer durch das Jahr der Abgabe fortlaufenden Nummer ver⸗ eben sein. Dieselbe Zabl und Nummer müssen auch an jeder in den
ehältern verpackten Sprengpatrone angebracht sein. Die Angabe der Jahreszahl und Nummer auf den Behältern fund Sprengpatronen darf auch in chiffrierter Form erfolgen, welche dor der Anwendung uns zur Genebmigung vorzu⸗ Legen ist. Außerdem . jeder Syrengvatrone der Name des Spreng⸗ stoffs sowie die Firma oder Marke der Fabrik oder eine von unz gebilligte und öffentlich bekannt gemachte Bezeichnung der Fabrik angebracht sein. Die von der Zentralbehsrde des Bun desstaats, in dem eine Fabrik betrieben wird, dieser Fabrik erteilte Ge— nehmigung ihrer Nummernchiffern und Billigung ihrer Fahrikbezeichnung hat für den Verkehr mit Erjeugnissen dieser Fabrik im ganzen Reiche Geltung.
In dem gemäß § 1 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 zu führenden Register sind Jahres jahl und Nummer der gekauften und abgegebenen Sprengpatronen zu ö ,.
5
Wer sich mit der Anfertigung oder dem Verkaufe von Spreng— stoffen befaßt, welche dem Reichsgesetze vom 9. Juni 1884 nicht 22 Liegen, ist verpflichtet, über alle An. und Verkäufe dieser Stoffe in Mengen von mehr als 1 Eg ein Buch ju führen, welches den Ramen der Verkäufer und der Abnehmer, den Zeitpunkt des Ankaufs und der Abgabe, die Mengen der — und abgegebenen Stoffe sowie bei Sprengpatronen deren Jahreszahl und Nummer angibt. Dieses Buch ist auf Verlangen der Polijeibehõrde zur Einsicht vorzulegen. Hin⸗ 3 der Buchführung greifen im übrigen die auf Grund dez Reichs gesetzes vom 9g. Juni 1884 erlassenen Vorschriften Platz.
§ 26.
Die Abgabe von Sprengstoffen an Personen, von welchen ein Mißbrauch derselben zu befürchten ist, insbefondere an . 16 Jahren ist verboten. Dies gilt insbesondere auch von , mit deren Verwendung eine erhebliche Gefahr für Personen oder Eigentum ver—⸗ bunden ist (Kangnenschläge, Frösche, Schwärmer u. dl). Dagegen findet diese Vorschrift Feine An“ wen dung auf Spielwaren, welche ganz geringe Mengen von Sprengstoffen enthalten. Zũndplättchen (Amorces), welche mehr als 7,5 g Sprengmischung (Knall satz) auf 1000 Plättchen enthalten, dürfen als Spielwaren nicht in 58 2 gebracht werden.
Die gabe von Sprengstoffen, welche den Vorschriften des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1854 unterliegen, darf seiteng 6. Fabriken und Händler und ihrer Beauftragten nur an solche Personen erfolgen, welche nach den gemäß S 2 dieses Gesetzes erlassenen Anordnungen zum Besitze von Sprengstoffen berechtigt sind. Bei Staatswerken, welche besonderer Erlaubnis zum Besitze von Sprengstoffen nicht be⸗ dürfen, kann die Abgabe an folche Perfonen erfolgen, welche von der Verwaltung des Werkes zu der Annahme ausdrücklich ermächtigt sind.
§ 27.
Die Verausgabung von Sprengstoffen, welche den Vorschri des Reichs gese es vom 9g. Juni 1881 n. an die 6 werken, Steinbrüchen, Bauten und gewerblichen Anlagen beschãftigten Bergleute, Arbeiter usw. darf nur von denjenigen Betriebeleitern, Beamten oder Aufsehern bewirkt werden, welche nach den gemãß z 2 dieses Gesetzes erlassenen Anordnungen' zum Besitze von Svprengstoffen berechtigt sind. Diese Personen sind verpflichtet, über die Verausgabung ein Buch zu fuhren, welches den Namen der Empfänger, den Zeitpunkt der Verausgabung, Lie Menge der verausgabten Stoffe, sowie bei Sprengpatronen deren Jabresjahl und Nummer angibt. Bei Staatswerken, welche besonderer Erlaubnis zum Besttze von Sprengstoffen nicht bedürfen, kann die Verausgabung von solchen Personen bewirkt werden, welche von der r ng des Werks zu der Verausgabung ausdrücklich ermãͤch⸗
imd.
Die Leiter der Bergwerke, Steinbrüche, Bauten und ewerblichen Anlagen sind verpflichtet, Maßregeln zu treffen, . eine 2 wendung der zum Verbrauch im Betriebe verausgabten Sprengffoffe ir Bergleute, Arbeiter usw. zu anderen Zwecken tun lichst aus.
ießen.
V. Bestimmungen über die Lagerung von Sprengstoffen. § 28.
Geraten Sprengstoffe auf ihrem Lager in einen Zustand, daß die
weitere Lagerung bedenklich erscheint, fo finden die Verf 6
* 69 19 * 1
§ 18 entsprechende Anwendung. ; schriften des § 29.
Wer mit Pulver, Sprengfalpeter, brennbarem Salpeter (8 ; * ö, ( ? J in ter ö 2 Ziffer I), Feuerwerke körpern oder Zündplättchen ö Amorces — 9 2 Ziffer 4 oder solchen Patronen für Handfeuerwaffen, welcher nicht unter 5 1 Abs. 20 fallen, Sandel treibt, darf: 1) im Kaufladen nicht mehr als 25 Kg, 2 im Hause außerdem nicht mehr als 10 Eg vorrätig halten.
Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann die Erhö Wett i . i ö ö ö. ü 9 , bie C loöhkunn etterbericht vom 22. September 19805, Vormittags Suhr. ie Aufbewahrung muß in einem auf dem Dachboden (Speiche — 8 J 2 6. keinem a , pin Ind re r dr 33* 8 46* 5 . esonderten Raume erfolgen, welcher beständig unter Verschluß ge⸗ 235 — . S ᷣ alten und mit Licht nichr betreten wirt. i. Ye ter . 9 Name der 366 n 23 8 . Bestimmungen im § 6 Abs. J und 2 entsprechen und mit stets fest · Beobachtungs ˖⸗ S* ; 9 Wetter G verlauf geschlossenen Deckeln versehen sein. . station 7 3 Wind⸗ 28 33 der letzten . ; D 2 5 2 Personen, welche nicht unter die Bestimmung dez 5 29 fallen, 333 . 8 ö 2 Stunden bedürfen für die Aufbewahrung von mehr als 24 kg der daselbst 83853 mm genannten Sprengstoffe der nnn, Erĩaubnis. — Größere als die im 5 29 an ege benen Mengen dieser Spreng⸗ nn , . Fetter 1 = wiemlich heit stoffe sind außerhalb der Ortschaften in 1 Hi e e, . FTeitum 6938 8 I heiter 108 0 jiemlich hen . 6 deren ö die . sich ieren ü Vamburg 638 MMG J bededt Iii G messt bewoll⸗ t agazine müssen sich, wenn ü 25k i ũ z ö = ĩ ff . sechaemaß gude ahmen und 1 . ö. e ü melt 12 welt ben eiter befinden. 76 Handelt es sich um Magazine, welche zu einem der Aufsicht d . * J 16 = = meist ben llt Bergbehõrde unterstehenden Werke gehören, so hat die ar de; Neu sabrwasser 3 86 = Tbedegr 0 = iemlich kel , e,, d. 1. der . , Memel. I66.6 NSG NI bedeckk S J Nacht Nieder f n angeordnet werden, ᷣ ĩ ̃ z h a Magazinen in den Händen der ö K ö ; . 33 . ? . ; . e, 2. Die Auftewahrung der im 3 73 genannten Sprengstoffe an der Berlin 613 8 W woltig id d em Kenn , . . der Verbrauchsstätte unterliegt den im Dresden 66.1 N J bedeckt 89 0 Jiemlich hei 8 n Vorschriften. Breslau.. 765,5 NMS J bedeckt 84 0 nemlich herä= 35 ; . liemlich belte Die im 8 2 aufgeführten Särengftoff. därfen — Bromberg 767,5 NO ZX bester 284 0 messt bew mn den im 5 29 vorgese ö. ,,, ö 33 wn Mee , , n J beregi, , S —— stätte oder an denjenigen Orten, wo sie innerhalb eines Betriebs ur Frankfurt, M. 764 8 N 4 balb bed. 110 0 messt Few offt e nnn, gelangen, oder in besonderen Magazinen Farlsrube, G. 7637 N ede IG d 1 Nachm Nieder ff. Für die Lagerung an der Herstellungsstätte sind, in Ermangelung Ninchen ss], 86G . Regen 3 = achte Nieder besonderer, bei Genehmigung der Anlage gemäß 5 is der Gewerbe⸗ 8 Q ilhesmshey 3. io e e ener Bedingungen, die Weifungen der Drtspolizei Stornoway 65644 S 2X wollen. 105 — melt bewölt ree zu beachten. (iel) Die Niederlagen an der Verbrauchsstätte sowie die b Malin d 762,9 — xziemli ĩ , 6 e,, . . ö. nd 1 n e Je s e en = ie, on der Polizeibehörde zu erteilenden Vorschriften einzurichten. — ; sicht Fir . . ,,. f. . 4 Auf⸗ Talente e, , ngen 2 . ö lt ꝛĩ zer Bergbebörde unterstehend i . S geg, Er. rn, ger e ersteberden Bere arhzten wein ice an d, gen, , sro Sd Lede 139 = nn, 3 kann angeordnet werden, daß die Schlüssel zu den Niederlage Gassel oder Magazinen in den Händen de; Gebt e bleiben. gen Aberdeen JI, S0 2 wollig 122 — e heiter Andere als die im 52 auf eführten, insbesondere die i Shieldt 766,7 2,2 — 6 r, Sprengstoffe dürfen ö. an der ef e n. 1 . * Tell ** ae * MI. Zu Versuchszwecken kann die Lagerung neuer Sprengstoffe an n,, ,,, . — anderen Orten von der Landespolizeibehörde gestattet werden. A S illi hans vr gtrafhen Isle d'Air . 762, OSO 3 heiter 115 0 meist bewösft kJ St. Matbien IS618 O. 2bedet 128 o rect, ,. 52 . , . e e Vorschriften werden nach . ; 3 3 e, ,. 7 Nr. e rafgesetzbuchs bestraft, soweit nicht härtere Gris 764,2 D 2 R j ĩ 6 Bt nsen m4 der? Renn — risneʒ ĩ egen 12,4 2 meist bewölkt f ch 2 1 214 9. Juni 1884 verwirkt sind. Pari⸗ 763 5 NG J woltig 131 5 2 chluß ö Vliffingen Töss SMG X Dunst 85 58 — Beitergehende bergrolijeilick rrschriften und e 2 Verwendung von Sprengstoffen 1. er. 9 4 , 3 — 22 — borstehenden, Bestimmungen nicht berührt. Auch bleiben die inter! Christiansund 3 8 wollen JS S8 . 3 Verabredungen über den Verkehr mit Sprengstoffen Sludesnes a5 NG ' ester 853 59 — 859. . 772, 4 D 2 heiter 11,8 60 — Diese Pelizeiberondnung trüöt wit dem 1. Oktober 18065 . . zelchem Tage die Polieiverordnungen der Mminister e . Teopenhagen 0. . S woller 33 3 422 2 ö. . e n meh vom 19. Oktober 1893 und 25. Juni 823 730 NW 4 heiter 6.6 0 — ; Stodhbolm Jö. d N 2 wollen. S3 F = Berlin, den 14. September 1905, Wie ms ' = bene, =, = ö Der Minister füͤr Handel Der Derndsand s R N welten. 5 5 2 und Gewerbe. Minister des Innern. Snayaranda . . wolken 3 5 2 Im Auftrage: Im Auftrage: Riga . 765,1 NNW J bededt Is 12 Lufenstꝭ vn Kiter Vina ss S ed, , 5 5 ; Pinsk 767, NNO 1 Nebel 16 58 — Petersburg Ji, . 1 Nebel 757 16 — Wien 762,3 NW T2 bedeckt 80 5 38 der Beröffentli 3 5* — 2 Sesundbeits amt 31 20. G rod. hen mn, P . . ö . 26 — halt: Blei⸗Merkblatt; Ankündigung. — Gesundheitzstand und Gan n , . en e, , — der Vollgkrankheiten. Zeitweilige Maßregeln g: gen Best. — Dez Fleren! = 6 3 d J woltig Js 8 2. 6 bel n e, . usw. , . ich) Geheim. Tagllari = 603 J beiter I32 5 — — richten. — ̃ w i brandens, rn Irre ee. 6 Cherbourg 9 bs S8 L beiter 880 J e Ilter, , Schweinemnsrkt; — (Känbalt; Flenschbescka tm feet, Klement, , , J beben, es 2 Desterreich) Suhblimgtpastillen. — Sanatogen ! = Deffentliche Biarritz 627 SMS J wollen. 23 5 . Schlachthaͤuser. — (Bukowina.) Wasseruntersuchung. — (Frankreich) Nia 753533 S785 A benter Iss -=5 Warenhandel ꝛc. — (Belgien Gefährliche Betrlebe. B Ghind) Rrałau o S55 ü 3 Quarantãne. — ( Vereinigte Staaten von Amerika.) Gelbsieber⸗ — , e = . — gquarantãne. = Tierseuchen in Norwegen, 1963. — Deggl. in Aegyyten 2 K .. . — 1 u. 2. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Feng Preuß Vermanstarct . J i beiter 169 4 . Reg.-Bez. Drveln; Clfaß, Lothringen; Schweden. = Verhandlungen Teest 3s 6 SONO T bededt 163 Ben aesebgeßenden Törperschaften, Vereinch, Ken grefen uff , mit 35 S885 . — IV. Hauptversammlung des Deutschen Medizinalbeamten · M — 6 68 k . 9 / — reins. — Vermischtes. (Oejterreich) Cholera. — (Luxemburg) ö * 3530 78 3 belter 162 0 2 Tätigkeit des bakteriologischen Saboratoriums. Giornederhj Gent, Belgrad? Jg Wes Bi bedenr fr = — starre. — (Ching) Gesundheltsstand in Schanghai, Mal und Juni. Delsingfors— 7617 R W d Regen 75 0 — (Vereinigte Staaten von Amerika. Minneapolis) Berl kerungs. Fuoyso 7533 5 — 9 —– 64 — bewegung, 1394. — (Deutsches Reich) Erkrankungen 2 an Cholera 3 . ö — SGeschenkliste — Wochentabelle über die Sterbefälle in deut schen n , , , — Drten mit 49000 und mehr Ginwohnern. — Dezgl in grõßeren Senf (e T= bedeck 138 8 . Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deulscher Lugand—— 765935 N 1 wolten. . k 3 a, Gr n d, =, . , t , ,, . 2 ö ; . eri J ⸗ / 11 . — Verkehr mit Nahrungsmitteln 3. Hin eh ngen, wen g, ren Did 6 6 3 woltig 17 — mern Varschau 66 NS J dedekk = 75 — . Portland Bill 761 ODM G 1 halb be. G5 — — . SEin Maximum über 7765 bef ü Literatur. eine Depression unter 768 . n, , Kurje Anzeigen . an e rn nn. u , , . . 2 1 ; m 8 is . g neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. fallen. — Die Fortdauer derselben ö. ele n e gn 6 Sozialer Fortschrit. Heft 47/as: Wilke, Th.: Vorteile . 1 ,,, . gver lich zan ng funf, und Krankenkasse) für , r , ö. Fe. m, Mitteilungen des Königlichen Asronautischen ungsgenossenschaft als Losung der Arbeiter frage 8. 4. 2 kinden erg zei Beeskow, Leipzig, deln 32 Kö 9 veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. en m ᷣ s ĩ i ĩ ĩ 3 1 nert. . n . igen e rn n n, e n 6. ö . K eckruf. echts fragen Heft 4.) O50 M Leipzi ir Dietri Seehõ 2 . * ö. , ia, . . w 12m 500m 100m] 1500 m] 2000 m] 2690 m 112 S. in 8.6. 1 0 N. Gladbach, V 3 82e tur (90 Volksvereins für das kaih. 3 wdleg der Sertaiste n- Mn , . 849 3 ö * 5 9 ö Anleitung zu wisfenschaftlichen Beobachtungen auf Wind Richtung. No 0 0 0 0 0 Reisen. Herausgeg. von Professor Dr. G. von eum aher. In . Eeschw. mps 5 7 8 9 jwei Bänden. 3. Aufl. 12 Lieferungen A 3 diefg. Z. Sannover Schichtwolken, spãt ĩ s ĩ Dr. Max Zänecke. j . e, n n , H, und von 1500 lis 1700 m Höhe. k
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
. ja Außerdem wurden 8 vag r, H, n,. , mittel . , ö ag r n . 6 1 ' 10 . . kö Menge 86 1 Doppel⸗ e. Schätzung verkauft rktort Gerahlter Preis für 1 Do ppelientne enen n. dem Dor pelt mr . micdrigte. achter niedriger böchsi. Dopvelientner ; Prei unbetannhh niedrigster höchster — hochster ö 6a 4 4. 4. Tag M6 * 16 16 — Weizen. — ; . . — ⸗ — 16,A50 15,50 * 7 16,00 16,90 56 1650 ; = gandeberg a. c. ̃ 1lö5g9 1619 1559 16, ; e . . : 141 133 15,0 15 1i9 16.39 169 13 6 97 16,150 6 1. ö 20 ö ,, , ̃j8 b 15.00 16,40 1640 — 63 66 2526 40 446 Ib O . ; 7 irschberg i. k ag 66. *. — = . ; = . = ; , ,,,, . 2 16990 169 1640 6 70 1195 17,0 17,10 . * Söttingen . 16700 16 509 1720 1 4 936 15 169 16 39 iss . Seldern . . 1656 id. do . 63 2 165 26 60 13265 14.5. ; P , neuer . . 6 86 ö 6 . . ö = ; 1 r gz endel J 6 4 1600 16, 30 16,50 1s. 60 7 123 17,50 9 . ö ! J Kö 6. — 1760 127590 . 1759 8 141 17.59 17, 89. — Langenau i. Wrttbz. 1750 17350 1653 11655 . 385 1145 18 35 ö J ae, boo isis iss 13g . 3 14536 533 17,533 . w P . Jö . . . . ;; . . 3 w rn, erer, erf, weg, rf. n 2 K , Kn . 7650 17, 32. 18 5 i 8. 5 Stockach . 2 42 R 90 9 8 5 1 20 . ; . 4 FR 9 2 — . 42 5 f ĩ = * 364 ö 21. J Landeberg a. 8c? ., ,, 1600 ne, . 1457 . 6 3 ö ö ö z K 1220 1335 13.99 1 1459 ; ⸗ ; . . dd jd iss 13 1itig it itso ; n 1430 162 14... Breslau. K . 13550 13,80 14,00 14,260 . 1326 3 43 ö 35 138. 10 , ö , cs is s is, nes ö irschberg i. J . — — 23 ; . ; ; 15 ,,, 3. 1a, wn, e, 8 1266 , * ö .cc «...,: :: :/ :/ U uso , n, nn, , dõs J õhh 13 6 2 . Ickern. . . e 606 13565 is 0 3 niöö iss 7. z. ; . . neuer Roggen . 2 1. — 1 49 ) ; . ⸗ ; 9 * * . *. 2 . . 2 * * . . 15,20 . . ö 2 14,40 2 7 ö ö. 8 82 * * 2 . 2 9 . 2 . . 18 . s 26 14, 58 135? 6 ; ; s Villingen w 1371 1428 4 . ) ; ; J . 6. * Uößd5 145d ] 1420 14 20 . Chateau ⸗Salind . ; Ser st e. 14 50 ; : — J 1450 = . . . : . H ./ , 8 0 ke! 2 re au 2 * * 5 * * . 1 * * * 0 ! . 1 5,50 4 ' . 14 9. wd, 1 3 K 160 82656 is go] 150 1 9 1. — 2 , . z 8 9 n . ,, 9 k . g zt geen 1550 13,30 1331 1370 13,70 10 3 373 16,20 15,890 .9. ⸗ i , 6 — 16 20 1620 ö. — ; ; . . , , , ; Chãteau · Salins . ö ö. t Safer. ö =. ö. 3 14.00 1899 ⸗ 1420 1383 14.9 ö Landsberg a. W w 469 46 1420 1420 23 1 1 6 ü ; ⸗ . . an W. 23 ĩ ; ⸗ . ⸗ ö . ; ; ; . E,... : : cen Sac! , , i , e, . — — ; . . Brax?! : : : ,, , , , , , ö 168 , , k . k * 6 2 * * 11,40 1 . 15 46 15,50 15, 15 420 12 85 12,44 8. s ö 1200 1250 1309 - 11 20 1425 1200 ⸗ z ; ; 7 ir? . I. 1 . 20 12,40 12460 . 3j . 1 9. 10 ; , , 4 , 85 1 B J moo me,, . 7o 30 11, 06 1h 2g. 3. w 66, kö 1836 15 ; 230 Ui, iss i. ; z Neuß . 4 alter ö. — 361. 1100 14, 40 14,50 14,60 17 ; ñ ; ö. 160 . Si. Bendel w gg , , o 13 * 1 — ; w . , ĩ . 133 . ö — . dangenaa i. Brtibz. alter Hafer , . 1356 13 565 14,40 14.40 3 353 15.55 15.24 15.9. ; ꝛ Villingen K 15536 1656 16.65 ig 16,44 16,44 x ; ] ; ö ; . ; K 1 14, 2 7 ; berechnet. ? rh in: 35 . schnittspreis wird aus den unabgerundeten ahlen ; , , ö f volle Doppelzentner und der Verklau gwert auf ,, De gen tg n ee, erf wü fechs Spalten, daß mender? tricht fehlt. Menge wird guf dolle Ks daß der belreffende Preis nicht vorgeto . Bemerkungen. . Die verkaufte Een gere fan Tie Bedeutung, da
Ein liegender Strich — in den Sp
go5 um 7 b02 688 M höher als im August des
Sandel und Gewerbe.
Warenverjeichnis und Warenwerte.
ist der Entwurf
. t . . Wertermittlung
ju diesem Termine ,, ent,
uen Zolltarifs am 1. Mär 1906 macht
Sta tistischen Ker nd gr ien fl
Ke Nummern in , ti rtiggestellt. Dur
ö,, Wünsche ju äußern.
Waren, darunter Holz, Tiere, Hüte, Maschinen, Musikinstrumente, würde neben dem
Werte dur
land cle ic. Naß stah gr , e , Waren, deren
icht oder nur mi 8 ö . werden. 9 den 1500
istischen arenberjeichni ? , darunter besonders:
Arzneimittel, Textilien, Felle. Pele, Bücher, Karten und
instrumente,
Fahrieuge, Schiffe, m Gewicht oder an seiner Stelle der Stuck Registertons) angegeben 6
ner könnte bei der Aus tub r lolch ö . * t Schwierigkeiten iet st ien . 6 kommen hierfũr etwa 170 anderweit nicht J
ü S ze enstände, Malereien, Schiffe, Musit⸗= , nchen , g, e, e eines Verzeichnisses i i 21 Statistischen Amt alsbald aufgeste
Tãglich a
August 1 5 3 uur find 118 M oder 50 /o auf
Wagen. schlesien sind zeitig gestellt keine Wagen.
den Kilometer.
tellung für Kohlen und Koks 1 e. in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 20 295, nicht recht
eitig gestellt 354 ne l e ,
am 20. d. M. gestellt 6192, nicht recht⸗
Nachweisung
die anfangs Juli d. J. er D, . 6 ö Freien Gelegenbeit gegeben 1 e,. kat im Lake der Waren, wird im Kaisetl⸗ tigen wirtschaftlichen icht gestellte Wagen für die in den . foiche in großer Zahl angegangen 23 . tires Innern and auf Wunsch den dandelẽ lammern inn e n f. zur Verfügung Eher ehen . igt 6 Magdeburg, Halle und letzten Woche eine eingehende 12 e, GHerntans nir Kornrrschaften sowie den Interessenten unentg Gisen ahn die feen f rieren Cod kengruben. staͤttgefunden. An der e n, der rde senlichen Statistischen Amt gestellt werden. — der Entwurf einer ung ö . un daß er noch vor , im Monat August 1805. Es wurden Wagen, auf 10t . w Bischlußfasfung vorgelegt werden . . 26 Der Arbeitsmarkt n bliche Arbeltz markt im Monat 1805 berechnet, ts, m eleel, elne e be r We, , n, 1 3 6. . ker, en ee, herbe, Monat Lag elt ect æetelt ; a — August gen , . en ,,, . . weife annahernd 2600 Nummern entha en, Alphabetisches Verzeichnis Industrien war es a alem Gutwicklung des Arbeitsmarkts im September ö 663 26 e Startstischen Warenderieich fes wird zin lt. a dei Lblichen Teren günstig. Arbeits lac mach run Kohlenbergbau war der ; . Sonntag dienen, welches Tie einjelnen Waren nach ihren im Hande Berichtsmonat das Gepräge ga nien i unbefriedigend, ohne sich in⸗ ? — 5188 34 Be eichnungen auffũhrt. . ö verzeichnisses ist das Stand der Beschäftigung im gan? u erheben. Die Textilindustrie war ö. 4 2357 460 ,,,, e ; 36 3 Verfahren bei der Me n e m nh n Handelekreise in den letzten mute HJöobstoff? dieser Industrie wirkten stötend u = 7 4909 34 n, nd im Reichstage mehrfa ea bun gen, der 2 deffen eine Rückwirkung auf die Beschãftigung ? 8 1559 226 Zabren be b igt sieist we; d . Hir h es das richtigste sein, die Geschãste gang, in ö Günftige Verhältnisse lagen ebenfalls vor in . 3 1855 263 Fir Sprache gelömmen. Theoretisch durch die Absender angeben zu der Arbeiter au e strie und esonders auch im Haugenen as in g 16 — an. Sonntag Werke de. ein, unt ausge den , dri he rung der ali. der chemischen Ind nst ie, ung. ler werinen * lebhcften Geschästegang ö 11 224 151 Inkeffen slößt die Durchführung un? bliche den meisten berichtenden Vechalmnisse im ? ; 7 kd 56 6 n,. . . , , . e f = 2 9 1 ierigkeiten. Aus den cht ner all⸗ 4. ĩ den Einflu . ö e rn. med r e eh, e sene i , r ö ne , . ie 1 5 i ührung de z ür eine er⸗ r 1 eits eine 2 R e h diefer en, dak e ien, ger,, Were, gegen Ende des Monatè i n de, n, und ebenso Tannen. k 66 63 13 Arbeitstage hebliche Zahl von Waren, namentlich bei Samm tark schwanken, oder Sieigerung der Tätigkeit ich saifon fowie die teilweise Beendi⸗ Durchschnittlich für 1905 28689 * 3 Arbeitstage , . , n,. gag e n , Gegenftãnden zu⸗ a e e , de e ien den ber th n i den Itrbeitstag so 4883 w it anderen, im Pre fe lie fert. 1 dieser gung der e ei ãftigungẽ nisfe e, , . ĩ ö ᷣ . ,, 6 assen 4 6 st ,, . elch . J ö Die rumäãnische een mm 9. das Mais aus fuhr⸗ Sachlage empfiehlt es sich, war Abstand ju nebmen, aber gegen de l ĩ estaltete sich die Arbeits vermittelu t auf unbestimmte Zeit verlängert. 1 ö ort angabe Jar den gefamten Waren here hte den Sachwerftändigen aus tichtenden Arbeite nachweisen Arkeitsmarktes, sowelt sie bei diesen J. 9 einer Meldung der Frankfurter get gs. an 23 1.
das Schätzungs verfahren unter une ng, D, ,, , merh,
Industrie u r e ; ke müßten die ausgehenden Zu dem Zwe 2
Landwirtschaft, Handel, und weiter auszubauen.
istis meldepapieren nach h 2 werden, be einer bestimmten Anzahl von
handelsüblichen Be⸗
lung des ssern lebhaft, und die Entwick 5
Güter Anstalten zum Ausdruck
Die Einnahmen aus d
algen ne gin eig . Gäterverkehr der deutschen Eisenbahnen
angekauft.
wurde don kiesen Steht ö hat die Eriebahn die Eincinnati⸗Hamilton⸗
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