1905 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Oct 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kon nächste Woche folgende Liederabend von Anni Bendo ; Dr. 4 Singakademie: Waldemar Meer · Quartetts; Mitw. Hi Rudel, Kgl. Chordirigent,

tt woch Saal B Beethoven Saal: Liederabend von abend von Georg Buddeus; Oberl abend von Anna von Gefsangsauffũhrung des Mohrs 8. tern) jum 35 jährigen

onzert von

Konzerte an:

Boris Hambourg (Violoncello) mit Scharrer); J. Quartettabend der Herren Professoren Joachim, Halit, Wirth, usmann; Konzert von Vally . (Sopran), Elfe Dietrich (Alt) und Heini Aschkowitz (Violine). Freitag: Saal Bechstein: Konzert von Henry Bramsen (Violon- Beet hoben Saal:

Hermanns Stibbe; Sing⸗ akademie: Klavierabend von Marie Panthss; Philharmonie: Konzert von Marcelia Sembrich mit dem Pbilbarmonischen Orchester (Dirigent: Oberlichtfaal der Philharmonie; J, populärer rodéric Lamond (Klav. ), Alfred a, (Violine). Saal Bechs

Nitw.: Professor Ludwig Hirsch⸗ berg (Klap.); Singakademie: Konzert mit eigenen Kompositignen von , Orchester

Sonntag: Saal Sechstein: Konzert von Marie Loewe (Alt), Mitw. : Alexander Kammermusikabend. Jof. Joachim Viola und Violine), Rob. Hausmann Rob. Kabn (Klavier);

bharmonischen Orchester (Dirigent: A.

Dberlichtsaal der Philharmonie:

cello, Mitw.: Konrad Ansorge (Klav. ); abend von Hans Hermanns u. Marie

A. Scharrer); abend von F . Borisch (Violoncello)h.

onzert von Luise Pinoff (Ges.),

Sonnabend:

Hakfdan Cleve aus Norwegen mit dem P unter Leilung von Professor aver Scharwenka. Singakademie:

Sebald Violine);

fübrende: (Violoncello, Rich Mühlfeld (Klarinette), Philbarmonie: (Mittags, 12 Uhrz. Oeffentliche

erften Philbarmonischen Konzert, Dirigent: Arthur

6

Gdyth Walker, K. u. K. österr. Kammersängerin. Jagd.

Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce⸗ Dienstag, den 10. d. M. t dichein: Mittags 12 Uhr am Gasthof „Zum Gardestern“ am

jagden findet am

Döberitzer Lager. Mannigfaltiges.

Berlin, den 7. Oktober 1905.

Ihre Majestät die Königin Elisabeth von Rumänien des Vereins Frauenerwerb

hat der Verkaufsstelle

(Steglitzer Straße 20) eine Sammlung herrlicher Stickereien aus dem unter ihrem Protektorat stehenden Verein Die Ausstellung der Stücke be⸗

Furnica zum Geschenk gemacht. ginnt am Dienstag, den 10. Oktober.

In den von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin für das Vierteljahr Oktober / Deiember 195 veranstalteten volkswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Vor⸗ für junge Kaufleute beginnen: J. am den 16. Oktober, die Vorträge der Herren Dr. E. Deckert Pie

lesungen

elthandelsstraßen mit besonderer Räͤcksicht

lan) und Dr. Kriele Cie Dienstag, den 17. Oktober, die Amtsgerichts rat. Professor Dr. Heilfron aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und -= 10 Uhr im straße) statt. Korporation der

Mever ( Potsdamerstraße 27 b),

ertdirektion Hermann Wolff künd Dienstag: Saal pff; Beethoven⸗Saal: J. Liederabend von I. Abonnementskonzert des Ernst von e. Klav.) Paul Iwan Wald stein: Klavierabend von Frödsrie Lamond; lia Sauer; Singakademie: Klavier- tsaal der Phůũbarmonie: II. Lieder⸗ Bertrand. Don ner stag: Saal Konfervatoriums der Musik (Direktor eftehen der Anstalt; Beethoven ˖ Saal:

statt.

neuen Handels verträge) II. am Vortrãge der (Ausgewählte Justizrat (das Aktienrecht). Die Vorlesungen finden Abends von 8 = 9 bezw. Börsengebäude (Eingang von der St. Wolfgang⸗ Anmeldungen dazu werden im Zentralbureau der FKaufmannschaft (Neue Friedrichstraße oJ I) sowie den Buchhandlungen von Hermann Bahr (Mohrenstraße 6), Edmund Puftkammer u. Mühlbrecht (Fran⸗ zösische Straße 28), Fr. Sensenhauser (Alexanderstraße 37 b), Struppe u. Winckler (Potsdamerstraße 108) entgegengenommen.

t für die

echstein: über

von Harry Graf Keßler

gelöste Karten behalten Gültigkeit. orn).

2 D teiplätze für nd an den Verlag der

Bechstein: platz 45, zu richten.

dem Phil⸗

Singakademie: a nns lauf

Klavier sein, zu ü

Mußtt., lessten, die freundliche Bitte Spen den werden

tein:

trag J Mittwoch, Montag wird der Afri gekündigten

Aus⸗

uptprobe jum

ickisch, Solist: sch von Unruh am

Anorganische Chemie in

der allgemeinen Biologie“, Leben“, und

tell⸗ tz von 16 Experimentalvorträgen:

in der Invalidenstraße

rumänischer Monde“ und am

Der vom Verein für Kunst Kunst und wegen eines Unwoblseins des Vortra tober, Abends 8 Ühr (Architektenhaus), ver schoben werden. Bereits

An dem Modernen itil ger ee n,, in ireftor J. Albert Amrhein⸗Rü

bildungẽbefliffene e e ee. meh ne, in Leipzig, Jobannis˖

i. das in de nter berg zu errichtende Denkmal Hermann von Wissm en bel den Sammelstellen zablreiche Spenden ein. Erfteulicher Weise beteiligen sich an der ersonen aller Stände und aller Berufskreise. Auch der Reichskanzler äurft von Bülow bat einen namhaften offt, das Denkmal am 4. September nächsten Jahres, Geburtstag von Wissmanns, enthüllen ju können. Um das aber ju ermöglichen, muß das Komlstee bis spätestens Ende Januar in der Lage berfehen, wie viel Mittel ; richtet deshalb an alle diejenigen, die gesonnen sind, einen Beitrag ju diese Absicht recht bald auszuführen. bei sämtlichen Berliner Depositenkaßzen der Deutschen Bank und der Digcontogesellschaft sowie haufenschen Bankverein in Berlin und Cöln angenommen.

Im wissenschaftlichen Theater der Urania“ (Tauben⸗ straße) wird der mit zahlreichen farbigen Bildern ausgestattete Vor⸗ m Lande der Mitternachtssonne“ morgen sowie am Dienstag,

8 Freitag und Sonnabend gehalten. areisende C.

Vortrag Tierleben in der ostafrikanischen Steppe wiederholen. Die wissenschaftlichen Vorträge im Hörsaal a des Inftituts fangen in nächster Woche an, und jwar beginnt Herr Dr. die jenstag einen aus 10 Vorträgen bestehenden Zyklus;

6 Anwendung auf Industrie und Technik“, mit dem Vortrag: Schwefel, Schwefelsãure und Salpeter). a Herr Dr. Thesing einen Srl ö.. 6 Vorträgen: Die Grundlagen

mit dem Herr Dr. Donath am Sonnabend eine Vortragsreihe „Die physikalischen Grundlagen der

Elektrotechnik ⸗, mit dem Vortrag: Der el

Alle diefe Vortrage beginnen um 8 5762 beginnt Herr Dr. Ristenpart am

Dienstag einen Zyklus von 5 Vorträgen: . Das Sonnensystem , mit dem Vortrag: Ber Mond“, um 8 Uhr im großen Vortragssaal.

Auf der Treptower Sternparte spricht der Direktor Archenhold morgen, Nachmittags 5 Uhr, . d BVerfinsterungen, Abends 7 Uhr über das Thema „Ein Tag auf dem Montag, Abends 9 Ubr, über Weltanschauung und

Himmelskunde. Mit dem großen ganzen nächsten Woche von Nachmittags 2 Uhr an die „Venus“ und die Sonne, von 5 Uhr der Mond bejw. der Saturn! beobachtet.

Bots riotismus m Der 2

Kaiser un

für heute angekündigte , u reitag, den 13. Ok-

enden auf

nationalen

edy, sind noch jwei Kaufleute offen. Bewerbungen

In der

Sammlung der Mittel . n der Mitteilungen

Beitra vierten

geleistet. Man dem nãächsten

zur Verfügung stehen, und es

beim Schaaff⸗ , zu esultate.

erklärte, die von Marmorek babe

Am G. = seinen bereits an⸗

selben

Vorschl 3

am Donnerstag lich in Berlin.

Vortrag: „Das Wissen vom

rische Spannungszustand ?. Uhr. Auf der Sternwarte

über die Sonne und ihre

Fernrohr werden während der Staates.

fremden trachten,

arburg (Elbe), Montag, 5 98

Schlauchabteilung übergriff. man, retten zu können. werden aufgegeben.

auf Deutsch⸗ erren apitel Pinner Bremen, 7. Oktober. Norddeich der Deuts

Schiffbrüchiger telegraphiert:

Wien, 6. Oktober. Hamburger

hause empfangen.

7. Oktober. (W. T. B.) Heute nacht um 1 Uhr brach in der Ballabteilung der Vereinigten Gummi⸗ waren Fabriken Harburg ⸗Wien ein Brand auz, der auf die Die gefährdete Galalithabteilung hofft Die beiden anderen Abteilungen der Fabrik

(W. T. B.) Die Rettunggstation en Gesellschaft Am 6. Oktober von der hier ge ssrandeten bolländifchen Tialk . Hop op. Boerwing, mit Steinen von Delfzyl nach Norddeich bestimmt, drei Perfonen durch das Rettungsboot der Station gerettet.

(W. T. B.) ; Lehrergesang vereins wurden beute im Ra An' dem Empfange nahmen auch der deutsche

die Geißel indem er unter

noch Casim ir als Symbol der

zur Rettung

Zegen“, Kapitãn ertrunken.

Die Mitglieder des Rat⸗

Seiner Majestät dem Dank der Versammlun durch Entsendung amtl * Vertreter Beutschlands für die Arbeiten des Kongresses bekundet habe.

zweiten 166 spr Wesntraud⸗ Wiesbaden über die Anwendung en des Sehirns, bei gewissen Fällen von Tuberlulose. dritten über die bteilung wurde einstimmig ein Antrag ge mne in dem dem Wunsche Ausdruck hörden das Recht zustehen so verfahren zu beseitigen. Gestern 6 sprachen in der Unter. abteilung für Therapeutik mehrere Re der Tuberkulofe mit Antituberkuloseserum. Mar mo r ek Oest beschrieb die mit seinem Serum,

Levin Stockholm, weden, Norwegen und Finnland jur Anwendung gebracht hat,

fulose neue Wege geöffnet. S Sinne und auch mebrere schweijer und englische Aerzte stellten fest, daß sie mit dem Serum gute Erfolge erzielt hätten.

Die Internationale Tuber kulose vereinigung ernannte ränkels zu korrespondierenden Mitgliedern exis- Göttingen, Brauer Marburg, Kossel - Gießen, sowie Hoffa, Ravens,

Venn, Lassar,

Tuberkulofekongresses hat dem Präsidenten Roo Ausdruck seiner ehrerbietigen und berilich sy chen. dem Hinzufügen übermittelt, das Bureau werde glücklich sein, wenn die Vereinigten Staaten ein zweites Mal als ö . fũt Beratungen über ein Werk des Friedens und

brüderung gewählt würden.

Die Mitglieder des Tuberkulosekongresses wohnten am gestrigen Abend einem großen 6 2 des Kongresses, bei.

durgeois, Casimier Porter sowie 375 Kongreßmitglieder waren zugegen, der Präsident der Republik hatte sich vertreten lassen. von Berlin und von Schrötter Wien hielten deutsche Ansprachen, Bacelli frank auf das ewige Glück und Gedeihen des lateinischen landes Frankreich. dem Einvernehmen

Es ist, fügte er hinzu, jetzt klargestellt, daß die Staaten die das sozialer Heilmittel bedarf; die bekãmpfen; find, darf man in der Wahl der Mittel nicht zögern.

Rationen zur Bekämpfung menschlicher Leiden trank. Périer und der Minister Ruau,

er Graf von Wedel und der deutsche Konsul Vivenat teil. germeister Lueg er begrüßte die Sanger in .

die in einem Hoch auf Ihre Masestäten den chen den Kaifer Franz Joseyh augllang. Hierauf wurden noch jahlreiche beriliche Ansprachen gewechselt.

Paris, 7. Oktober. (B. T. B.) Der Präsident des Inter- Tuberkulofekongresses (vgl. Nr. 236 d. Bl) hat

chen Kaiser telegraphisch den

Deuts Richegß er

für das Interesse ausgedrückt. das

ach gestern vormitta baer,

Abteilun machte Lennhoff - Berli deu 2 Ferienkolonien. In he.

,. wird, daß den öffentlichen Be⸗ , ungesunde Häuser im Enteignungs.

dner über a .

dag allen an ein spezifischez stellenden Anforderungen entspreche, erreichten der das Serum armorek in

iom damit erreichten Besserungen seien anhaltend; mit seinem Serum dem Kampfe gegen die Tuber chwar tz⸗Gleiwitz äußerte sich in dem.

von Glasengpp . Rirdorf,

Ben da und Lennhoff, sämt⸗ des Internationalen sevelt den athischen Gefühle mit

Lesser, Becher, Das Bureau

umanitärer Ver⸗

Bankett unter dem Vorsitz H6rards, Der Ackerbauminister Ruau, Loon

Lev den.

teinischen Schwester⸗ TLson Bourgeois beglückwünschte sich zu der Vertreter der Wissenschaft und des

als soziales Uebel be—⸗ egierungen müssen Leben in Gefahr Er schloß, langanhaltendem Beifall auf die Vereinigung der Weiter sprachen der den Kongreß

Völkerverbrüderung begrüßte und auf das Wohl der

Tuberkulose

wenn

menschliche

fremden Staatshäupter trank.

Kopenhagen, 6. Oktober. (W. T. B) Laut Meldung aus

Reykjavik ist am gekentert und die ganze, aus 11 Personen bestehende Besatzung

16. September bei Akranes ein Segelboot

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern. haus. 258. Abonnementsvorstellung. Der Roland von Berlin. Oper in 4 Akten. Dichtung und Musik, unter Benutzung des gleichnamigen Romans bon Wilibald Alexis von R. Leoncavallo. Deutsch von Georg Droescher. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Qberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 131. Abonnements vorstellung. Der Schwur der Treue. Lustspiel in z Aufzũgen von Sökar Blumenthal. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 71 Uhr.

Neues Operntheater. 43. Vorstellung. Die Räuber. Ein Schaufpiel in 5 Aufiügen von Friedrich von 2 Regie: Herr Oberregisseur Grube. Anfang

t.

Montag: Opernhaus. 209 Abonnements vorstellung. Carmen. Dper in 4 Akten von Georges Bizet. Tert von Henry Meilhac und Ludovie Halspx, nach einer Novelle des Prosper Merim ée. Musikalische Leitung: Herr Kavbellmeister von Strauß. Regie: Herr Regiffeur Braunschweig. Ballett: Herr Ballett⸗ meister Sraeb. Anfang 71 Uhr.

Schauspielbaus. 132. Abonnementsvorstellung Prinz Friedrich von Homburg, Schauspiel in 3 Aufjügen von Heinrich von Kleist. Regie: Herr Regisseur Hertzer. Anfang 71 Uhr.

Opernhaus. Dienstag: Die Walküre. Anfang 7 Ubr. Mittwoch: Neu einstudiert: Siegfried. Anfang 7 Abr. Donnerstag: Die Heirat wider Willen. Freitag: Manon. Sonnabend: Cosi fan tutte. Sonntag: Siegfried. Anfang? Uhr.

Schauspielbaus. Dienstag. Der Schwur der Treue. Mittwoch: Der Schwur der Treue. Donnerttag: Götz von Berlichingen. Anfang 7 übr. Freitag: Der Schwur der Treue. Sonn Macheth. Sonntag: Der Schwur der

reue.

Neues Operntheater. Sonntag: Othello.

Denutsches Theater. Freitag, den 13. Oktober: Eröffnungsvorstellung. Zum ersten Male: Das Käthchen von Heilbronn.

Berliner Theater. Donnerstag, den 12. Ol—

tober: Eröffnungsvorstellung. Andalosia. Dra-⸗ matssches Gedicht in 5 Akten von Florian Endli.

Vorverkauf täglich von 10 bis 2 Uhr.

Cessingtheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rosenmontag. Abends 8 Uhr: Stein unter

Steinen. Montag, Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Benignens Erlebnis. SHanneles Himmelfahrt.

Schillertheater. O. (Wallnertheater) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Traum ein Leben. Dramatisches Märchen in 4 Aufzügen von Franz Grillparzer. Abends 8 Uhr: Flachsmann als Erzieher. Komödie in 3 Aufjügen von Otto

Ernst. Montag, Abends 8 Uhr: Flachsmann als Er

zieher. Dienstag, Abends 8 Ubr: Der Traum ein Leben.

X. (Friedrich Wilhelm stã dtisches Theg ter.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Tie Ehre. Schau⸗ spiel in 4 Akten von rmann Sudermann. Abends 8 Uhr: Zum Einsiedler. Lustspiel in 1 Aufzuge von Benno Jacobson. Hierauf: Augen rechts! Komödie in 3 Akten von Jon Lebmann.

Montag, Abends 8 Uhr: Zum Einsiedler. Hierauf: Augen rechts!

e, . ends 8 Uhr: Flachsmann als Er⸗ zieher.

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags 3 Übr: Bei halben Preisen: Undine. Abends 71 Uhr: Der Opernball.

Montag: Der Opernball.

Dienstag (4. Vorstellung im ment): Die Regimentstochter.

Mittwoch: Tie lustigen Weiber von Windsor.

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

Freitag (4. Vorstellung im Freitags Abonnement): Der Oyernball.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr. Bei kleinen Preisen: Nathan der Weise. Abends 71 Uhr: Zum ersten Male: Die Zauber flöte.

Dienstags Abonne⸗

Neues Theater. Sonntag: Ein Sommer .

nachtstraum. Anfang 71 Uhr. Montag und folgende Tage: Ein Sommer

nachtstraum.

Custspielhaus. (Friedrichstrahe 236 Sonn tag, Nachmittags 3 Uhr: Das Lumhengesindel.— Abends 8 Ubr: Jahrmarkt in Pulsnitz.

Montag: Der Familientag.

Dienstag: Der Familientag.

Mittwoch: Jahrmarkt in Pulsnitz. Donnerstag: Der Familientag.

Freitag: Ter Familientag.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der Herr Haus

hofmeister.

Residenzthenter. (Direktion: Richard Alexander. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Seine Kammer- zofe. Abends 8 Uhr: Die Höhle des Löwen. Schwank in 3 Akten von M. Hennequin und P. Bilhaud.

Montag und folgende Tage: Die Höhle des Löwen. k

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72773) Direttion: Kren und Schönfeld. Sonntag, Nach⸗ mittags 33 Uhr: Charleys Tante. (Guido Ii her in der Hauptrolle) Abends 8 Uhr: Bis früh um Fünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lippschitz. Musik von Paul Lincke.

Montag und folgende Tage: Bis früh um

Fünfe!

Bentraltheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Die Geisha. Abends 7 Uhr (in erster Besetzung): Zur indischen Witwe. Dperette in 3 Akten von X. Schnitzer und Siegmund Schlesinger. Musik von Oskar Straus.

Montag und folgende Tage: Zur indischen Witwe.

Mittwoch, den 11. Oltober, Nachmittags 47 Uhr: Bel halben Preisen: Kindervorstellung. Prin⸗ Eier Goldtraut. (Jeder Erwachsene für ein

ind einen freien Extraplatz.)

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Klassiker⸗ vorstellung: Faust. (Erster Teil.)

Trianontheater. ( Jeorgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße) Sonntag, Nachmittags: Das Ende der Liebe. Abends 8 Uhr? Madame Torera. (Madame L'ordonnance,) Schwank in 3 Akten von Jules Chancel. Deutsch von Max Schönau.

Montag und folgende Tage: Madame Torera.

Dirkus Albert Schumann. Sonntag, Nach- mittags 35 Uhr und Abends 75 Uhr: Zwei große außerorventliche Galavorstellungen. Nach- mittags auf allen Plätzen ohne Ausnahme ein Kind frei. Jedes weitere Kind unter 10 Jahren halbe

Der Tag des Englischen Derbt. Das Leben und Tresben nach dem Original auf das glänzendste iestenert vom Direktor Albert Schumann. J. Akt: Im Rennstall des Lord Wheaterdon. JI. Akt: 1) Der Favorit. 2) Das Rennen. 3) Huldigung des Siegers. III. Akt: Auf dem Heimweg. Ferner: In beiden Vorstellungen: Damenluftringkampf: 12 Engländerinnen und Jmerikanerinnen Die phänomenalen John und Louis Boller mit ihrem noch nie gesehenen Vor und Rückwärts Saltomortale mit dem Zweirad. Das einzig existierende, einen halben Saltomortale schlagende Pferd, mt⸗ liche Spezialitäten, Clomns und Auguste. fowie Direttor ülbert Schumanns neueste Monstredressuren.

Montag: Galasportvorstellung. Ganz vor⸗ zügliches Programm und Der Tag des Eng · lischen Derby.

Familiennachrichten.

Verlobt: Margot Freiin von Schimmel mann mit Hrn. Leutnant Ferdinand von Alberg ( Charlotten· burg Darmstadt). Frl. Elfriede von Hausen mit Hrn. Professor Dr. Theodor Vahlen wald). ih Urfula von der Decken mit Major Reinhard Frhrn. von Massenbach (Ringel heim Hannover).

Verehe licht: Hr. Hauptmann Hans Graf Blumer thal mit Melanie Gräfin von der Schulenbur Mainz . Berlin). Hr. Sr. med. Dl Free mit Elisabeth Gräfin von Lüttichau (Görlitz.

Geboren: Ein Sohn; Hrn. Ritterguts sißer Vits (Groß. Jehfer bei Kalgu N. L). Hrn Teutnant Sang. Curt von Scheven Posen). 5 8a ,, . Rittmeister von Bran

nigsberg i. Pr.).

Gestorben!? Hr. Hauptmann Siegfried von Unget

(Berlin). 2. r'. Elara von Hertell, geb. ber

Zanthier Rostoch.

,

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei Und Verlag Anstalt Berlin sw., Wilhel mstraße Nr. 32.

Acht Beilagen

leinschließlich Börsen Beilage), und die offizielle Gewinnliste der Geld lotterit

gel laußer Galerie), Abends e volle Preise. beiden Vorstellungen, Nachmittags und Abends:

zu Zwecken der deutschen Schutzg

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 237. Amtliches.

Königreich Preußen.

Wegeordnung für die Provinz Westpreußen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. verordnen mit ie en, n. beiden Häuser des Landtages der Monarchie für die Provinz Westpreußen, was folgt:

Erster Titel. Von den öffentlichen Wegen im allgemeinen.

§1. Das gegenwärtige Gesetz betrifft, abgesehen von den in den

und 50 enthaltenen Bestimmungen, die öffentlichen Wege. dig Kunststraßen (Artikel Il, § 12 des Gesetzes vom 20. Juni 1887, Gesetzsamml. S. 301), auf Leinpfade, auf die nach den Deichordnungen und Deichstatuten zugleich als Verkehrswege dienenden Deiche und Dämme und auf Brücken und Fähren über die schiffbaren Teile von Gewãässern, soweit sie nicht nach der Bestimmung der Beteiligten Bestandteile der Wege sind, findet 7 keine Anwendung.

Oeffentliche Wege sind solche, welche zu allgemeinem Gebrauche dienen und diesem nicht kraft Privatrechts 2 werden y

Beschränkungen des allgemeinen Gebrauchs nach der Eigenschaft der Wege als Fahr-, Reit⸗, Radfahr oder Fußwege oder nach ihrer besondeten Bestimmung als Mühlen, Kirchen, Schul⸗, Waldzufuhr⸗ 3 ö. dergleichen heben ihre Eigenschaft als öffentliche Wege nicht auf.

83. ;

Dadurch, daß Wege als Koppel, Feld, Holjwege und derglei einer Mehrheit (Gengffenschaft, Interessentenschaft ö an, ö. der feld, flur⸗ oder forstpolizeilichen Aufsicht unterliegen, wird für sie die Eigenschaft als öffeniliche r, nickt begründet.

Fahrwege dürfen von jedermann zum Gehen, Reiten, Radfahren Fahren und zum Viehtreiben, Radfahrwege nur zum Ile eh 5 wege, unbeschadet privatrechtlicher Befugnisse zu einer anderweiten Be⸗ nutzung, nur zum Gehen benutzt werden.

Dauernde Zeschränkungen der Benutzung der Wege können im Interesse der Sicherheit des Verkehrs auf den Wegen und ihrer haulichen Unterhaltung durch Polizeiverordnung angeordnet werden. * sind tunlichst durch Warnungstafeln zur öffentlichen Kenntnis zu ringen.

§ 5. 3 Als Zubehörungen der Wege gelten alle zur Vollständigkeit, zum Schutz und zur Sicherheit der Wegeanlage und ihrer Benutzung nötigen Anstalten und Vorrichtungen, namentlich Brücken und Fähren über die nicht schiffbaren Teile von Gewässern, Furten, Durchlässe, Gräben, Entwässerungsanstalten, Böschungen, Baumpflanzungen, e rege e, n, . ,,, und dergleichen sowie ur Verhütung oder Beseitigung nachteiliger Folgen ge⸗ anlage erforderlichen , , . ? K

6

Der Wegebaupflichtige hat die Ausführung und die Veränderung der von den zuständigen Behörden festgestellten Bahnübergänge, Bröcken, Durch l ãss⸗ und Drainagen innerhalb des Wegegebietes zu gestatten. Vor Feststellung des Planes hat die Anhörung der Wege⸗ polizeibehörde und des Wegebaupflichtigen zu erfolgen.

Die Wegepolizeibebörde kann im Falle des öffentlichen Interesses genehmigen, daß die Ausführung derartiger Anlagen durch die Fest⸗ setzung der Entschädigung nicht aufgehalten werde. Eine Entschä⸗ digung ist in allen Fällen nur so weit zu gewähren, als durch die An⸗ lagen eine Erschwerung der Wegebaulast oder eine Beeinträchtigung der Nutz ungen veranlaßt wird.

Steht die Nutzung eines Weges oder seiner Zubehörungen einem anderen als dem Wegebaupflichtigen zu, so finden die vorstehenden a, , . e n a, .

ie Anlage anderweitiger Anstalten innerhalb des Wegegebietes welche nicht durch besondere 660 vorgesehen sind, ,,. neben der Genehmigung der Wegepelizeibehörde die Zustimmung des Wegebau—⸗ pflichtigen und darf vorher nicht ausgeführt werden. Wird die Zustimmung versagt, so kann sie durch Beschluß des Kreisausschusses, und wenn gaine Stadt mit mehr als 10 000 Finwohnern, ein Kreis oder die Previnz dabei beteiligt sind, durch Beschluß des Bezirksausschusses ergänzt werdeg. Eine solche Ergänzung kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer bereit und imstande ist, den Wegebaupflichtigen für die ihm durch die Anlage erwachsende Erschwerung der Unterhaltungs- pflicht oder Beeinträchtigung der i nnen zu entschädigen.

Die an Wegen oder ihren Zubehõrungen bestehenden privatrecht⸗ lichen Nutzungs oder sonstigen Rechte Driter müssen n, ,, pflichtigen auf sein Verlangen, soweit dies im Interesse des öffent⸗ lichen Verkehrs oder zu einer ordnungsmäßigen Wegeunterhaltung er—⸗ forderlich ist, gegen Entschädigung abgetreten werden. Bei Bemessung der Entschädigung sind die Lasten, welche dem Berechtigten oblagen, van, . der Nutzungs- oder sonstigen Rechte in Abrechnung

J 2

ANeber die Notwendigkeit der Abtretung solcher Privatrechte be⸗ let. ln. ,. . i eme. 8 10 0090 n , r

ndgemeinden als Wegebaupflichtige in Betracht kommen, d ausschuß, im übrigen der Bezirksausschuß. ? .

8

Die Festsetzung der Entschädigung (85 6 und X erfolgt mange

gütlicher Einigung durch die Beschlußbeborde (66 Abs. h 7 e 3

nach vollstãndiger n, mit den Parteien und, soweit dies

erforderlich, sachverstãndiger ih ag Gegen den Beschluß steht

, Monaten nach der Zustellung beiden Teilen der Rechts—⸗ en.

Die bei der Reguli Berl W

ei der Regulierung oder Verlegung von Wegen entbehrli ker denden Teile der alten Wege fallen, soweit nicht einem . Eigentums. oder Nutzungsrechte daran zustehen, oder der alte Weg den einzigen Zufuhrweg zu den angrenzenden Grundstücken bildet, dem— senigen als Gigentum zu, auf dessen Kosten die neue Wegeanlage aus⸗ geführt wird. Sie sollen, soweit sie nicht zu Zwecken des Wegebaues ebraucht werden, den Eigentümern der angrenzenden Grundstuͤcke zur ebernahme für den Taxwert angeboten werden.

Zweiter Titel.

Von der Wegebaulast. L Im allgemeinen.

e § 19. Die Wegebaulast begreift, vorbehaltlich der näheren Bestimmun gen dieses Gesetzeg, die öffentlich, rechtliche Verbindlichkeit in sich: ? 1) die Wege 7 zu verlegen und einzuziehen; 2) die Wege dem Verkehrsbedürfnis entsprechend zu unterhalten, zu verbreitern und zu verbessern; 3) Verkehrshindernisse auf den Wegen zu beseitigen; ö 4 die durch Anlegung, Verbreiterung, Verbesserung, Verlegung 1 Ginniehung von Wegen sowie durch Umwandlung von Privat— egen in öffentliche, gesetzlich begründete Entschädigung ju gewähren.

Berlin, Sonnabend den 7. Oltober

11. Die Wegebaul leicher Wei . : behõr hungen 3. Wal erstreckt 5d in gleiche eise auf die Zu

. 8 12. Die Wegebaulast begreift nicht in sich I) die Anlegung und Unterhaltung von Anstalten und Vor⸗ richtungen, welche einem der Wegeanlage fremden Zweck dienen; 2 die Belzuchtung der Wege; I) innerhalb der Städte und ländlichen Ortschaften die Schnee— räumung und die Reinigung der Straßen und Plätze.

Die im § 12 unter 1 erwahnten Anstalten und Vorricht unterstehen in wegepol izeilicher Beziehung der , n n m 9

II. Bezüglich der Provinzial. Kreis⸗ und Gemeindewege.

§ 14.

Die Wege sind vorbehaltlich der Bestimmungen in S5 24 fl

entweder Provinzialwege oder ,, oder K 39 Provinzial, oder Kreiswege sind diejenigen, in Ansehung der die Wegebaulast von dem Provinzial, oder Kreisverbande n,, ,

ist oder ihm auf Grund einer gefetzlichen Bestimmung obliegt.

Als übernommen im Sinne des vorstehenden Absatzes gilt die Wegebaulast insbesondere hinsichtlich derjenigen Wege, welche aus der staatlichen Unterhaltung vertragsmäßig, dauernd in die Unterhaltung eines der vorgenannten Kommunalverbände übergegangen sind.

§ 16. Für die Provinzial und Kreiswege sind Verzeichnisse an r und auf dem laufenden zu erhalten, Entf mn m. Die Verzeichnisse und ihre Abänderungen und Ergänzungen sind n,, und 3 ,,, 36 323 ie Verzeichnisse begründen vorbe ich des Gegenbeweises di Vermutung für die Richtigkeit r, ,,

Die Wegebaulast in Ansehung der Gemeindewege liegt vor⸗ behaltlich der Bestimmung im § 21 derjenigen 8e. . durch deren Bezirk diese Wege führen. Die Bestimmung des 5 15 Abs. 2 findet auf Gemeindewege entsprechende Anwendung. Die Heranziehung der Gemeindeangehörigen erfolgt nach den für Kommunalabgaben ü n , a. 9

ie Verteilung der Wegebaulast na örtlich begrenzten Wege⸗ strecken ist vorbehaltlich der Bestimmungen im 18 n. 8e. und im 8 15 des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Oꝛtschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetzsamml. . 561) unzulãͤssig.

Die Bürgersteige in den Städten und Fußwege zur Seite Fahrstraßen innerhalb des Ortsberings ländlicher Gch tte sind ö den Gemeinden anzulegen, zu verbessern und zu unterhalten, sofern nicht ein anderer rechtlich dazu verpflichtet ist. Durch Ortsstatut kann diese Verpflichtung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke . werden. Observanzen dieses Inhalts werden aufrecht er⸗

§ 19.

Soweit ein Gemeindeweg die Grenze zwischen verschiedenen Ge⸗ meinden bildet, liegt die Wegebaulast diesen gemeinschaftlich zu gleichen 1 3 i n t . , ,, längs der einen Seite

; nläuft. Dasselbe gilt in Ansehunz der Brück Durchlässe, welche auf der Grenze liegen. . . Ueber die Regelung der gemeinschaftlichen Unterhaltung derartiger Grenzwege, Grenzbrücken oder Grenzdurchlässe ist eine Vereinbarung unter den Beteiligten zu treffen. Die Vereinbarung bedarf der Be⸗ stätigung des Kreisausschusses oder, soweit eine Stadt beteiligt ist, des i e, . n Ermangelung einer Verständigung unter den Beteiligten, oder n. a t 3 versagt kia wird die nterhaltung na nhörung der Beteiligten von dem Kreis⸗ ode Bezitksausschusse geregelt. ; § 20.

Gemeinden können mit nachbarlich belegenen Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung der Wegebaulast nach den Bestimmungen les Titel IV der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 (Gesetzlamml. S. 233 flg) zu Wegeverbänden verbunden werden.

Auf bereits bestehende Wegeverbände finden diese Bestimmungen fortan sinngemäß Anwendung.

1.

Gemeinden können auch zur Teilnahme an der Wegebaulast hin— sichtlich außerhalb ihres Gemeindebezirks belegener . herangezogen werden, soweit diese Wege überwiegend ihrem Verkehrs⸗ . ren ö

iecüber sowie über die Verteilung der Wegebaulast beschließt in Ermangelung gütlicher Vereinbarung der Kreisausschuß, ö eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern beteiligt ist, der Bezirks

ausschuỹ. 1

Durch Vereinbarung der Beteiligten können Provinzialwege in die Klasse der Kreis⸗ oder Gemeindewege, Kreis wege in i erf, der n,, de gt ö ,,, bedarf der Ge⸗ nehmigung der egebaupolizeibehörde und erforderlichenfalls Kommunalaufsichts behörde. : J

§ 23.

Ueber die Beschaffenheit, in welcher die Gemeindewege und deren Zubehörungen anzulegen und zu unterhalten sind, können durch Regle⸗ ment für den ganzen Kreis oder für ein elne Kreisteile Bestimmungen getroffen werden. Die 55 20 und 1156 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872. 19. März 1851 (Gesetzlamml. S. 179) finden fung nh e , . find Vorsch ö

n dem Reglement sind Vorschriften über die Einri Wege aufzustellen. K

III. Bezüglich der Wege, deren Unterhalt f besonderem öffentlich rechtlichen Titel, er. auf Hebeberechtigung, beruht.

§ 24.

Wege, bezüglich deren die Wegebaulast (6 10 auch na Inkrafttreten diesez Gesetzes nicht der Provinz, 9 3 . Gemeinde, sondern einem auf Grund besonderen Titels Verpflichteten obliegt (588 27. 41, 4), sind zu unterhalten wie die Gemeindewege. Die etwa erlassenen Reglements (3 23) finden auf sie Anwendung.

Dagsselbe gilt sinngemäß für Zubehörungen von Wegen 5) mit der Maßgabe, daß sie, fofern sie im Zuge von Provinzial⸗ oder Kreis⸗ wegen liegen, zu behandeln sind, 296 diese.

5.

Der auf Grund besonderen Titels ohne Hebeberechtigun Verpflichtete kann seine Verpflichtung durch Zablung 7 . Geldrente an den gesetzlich Verpflichteten ablösen. Ingleichen kann der gesetzlich Verpflichteie die Ablösung der auf besonderem Titel be. ruhenden Verpflichtung verlangen. Die Höhe der Geldrente ist nach 26 Maße der Unterhaltungslast, welche der besondere Titel bedingt, zu bemessen.

Der Verpflichtete kann jederzeit durch einmali fünfundzwan igfachen Betrages der Geldrente von .

1905.

Zahlung sich befreien. Neben dieser Ablösungss ist di nicht fällige Rente nach Verhältnis der seit . ,, iet, termine verflossenen Zeit zu zahlen. Hinsichtlich des blösungs⸗ verfahrens finden die 28 und 33 Anwendung. .

26

; S 26. Gerät ein auf Grund besonderen Titels ohne Hebeb i G. 27) Verpflichteter in Vermögensverfall und geht 9 . . auf einen leitung fãhigen Dritten äber, so tritt die Wegebaulast 3 i den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten § 27

Wenn für die Benutzung von Wegen oder deren Zubehö eine Abgabe (Wege⸗, Pflaster Damm Brücken, , gleichen zu entrichten ist, so liegt di. Baulast an Stelle des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten dem Hebungs⸗ berechtigten, und zwar, soweit nicht bei Verleihung des Hebungsrechts abweichende Bestimmungen getroffen sind, in dem nach Maßzgabe dieses Gesetzes zu bestimmenden Umfange ob.

Genügen die Verlehrans ö 2 ah n die Verkehrsanstalten (527) in derjenigen Bescha in welcher sie der Hebungsherechtigte nach 9. * n det e,, . getroffenen Bestimmungen zu unterhalten verpflichtet ist, nicht den nach diesem Gesetze zu stellenden Anforderungen, und erklärt sich der Hebungsberechtigtè nicht innerbalb der von der Wege⸗ polizeibehörde gestellten Frist bereit, sie diesen Anforderungen ent⸗ prechend zu verändern und zu unterhalten, so tritt die Wegebaulaft des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten ein.

Der Hebungsberechtigte ist in diesem Falle verpflichtet, die Ver—⸗ kehrsanstalten jenem Verpflichteten zu Eigentum abzutreten. Sem Hebungsberechtigten steht für den ihm aus der hiermit verbundenen Aufhebung des Hebungsrechts erwachsenden Verlust in den Grenzen und nach Maßgabe der Verordnung vom 16. Juni 1838, die Kom⸗ munikationsabgahen betreffend (Gesetzsamml. S. 353 flg), eine Ent⸗ schädigung zu. Diese ist von dem in die Unterhaltung eintretenden Wegebaupflichtigen zu leisten und wird nach Maßgabe der genannten Verordnung mit den nachfolgenden Abweichungen festgestellt.

Der Entschädigungspflichtige ist gleich dem Hebungsberechtigten bei dem Verfahren zuzuziehen und mit seinen Erklärungen zu hören. Von den zuzuziehenden beiden Sachverständigen wird je einer von den Hebungsberechtigten und dem Entschädigungspflichtigen ernannt. Bei . , e rg und der Unterhaltungs- und Her⸗ lellungskosten wird der der ãtzung vorausgega⸗ fünfzehnjãhrig Zeitraum zu Grunde gelegt. . , .

§ 29.

Geraten derartige Verkehrsanstalten wegen Unvermögens Hebungsberechtigten in Verfall und kann ihre e gn , kind haltung nicht durch Uebernahme seitens eines leistungsfähigen Dritten oder durch Beschlaglegung auf die Erträge sicher gestellt werden, so kann dem Hebungsberechtigten seine Berechtigung entzogen und können die Anstalten nebst allen Zubehörungen dem nach den Bestimm ungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten zur Unterhaltung überwiesen werden. m. Entschädigung an den Hebungsberechtigten wird nicht

S 30.

Uebersteigen die Abgaben, welche für die Benutzung von We oder deren Zubehörungen zu entrichten sind (5 27, 9 a , n, und ' einschließlich der landesüblichen Zinsen , e n i 6 Antrag des nach den Be⸗

ungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten auf ei ni,. 6. ö ö f einen diesen Kosten . enso sind diese Abgaben auf den Antrag des nach de = stimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten abzulösen. .

. Für den infolge einer solchen Ermäßigung oder Ablösung teil⸗ weise oder ganz fortfallenden Betrag der Hebungen steht dem Hebungs⸗ berechtigten eine von dem Antragsteller zu leistende und nach den Be— stimmungen des § 28 festzustellende Entschädigung zu. § 31

8 . Auch dem Hebungsberechtigten steht das Recht zu, die Aufhebung der mit dem Hebungsrechte verbundenen Baulast und deren Ueber- nahme seitens des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Ver⸗ pflichteten zu verlangen, wenn er bereit und imstande ist, diesen für . . ö. wer n / Hebungsrechts etwa hinausgehenden Betrag er Baulast zu entschädigen und wenn er auf das Hebun r Entschädigung verzichtet. § 32.

In den Fällen der 88 28, 29 und 31 kann das Hebungsrecht, jedoch nur in einem den durchschnittlichen Kosten der Unterhaltung und Wiederherstellung der Verkehrsanstalten entsprechenden Betrage 66 neuen Träger der Wegebaulast auf sein Ansuchen übertragen erden. S 33.

Ueber die Verpflichtung zur Abtretung von Verkehrkeanstalte (8 28), über die Ermäßigung und Ablösung der Abgaben und die e. Hebungasberechtigten zu gewährende Entschädigung (65 293 und 30) sowie über die Uebertragung der Baulast (6 31) und des Hebungs— 26 (G6 32) 2 8 ehrten n,

Gegen den auf die Höhe der Entschädigung beiüglichen Beschluß steht sowohl dem Hebungẽberechtigten, als . 1 pflichtigen binnen drei Monaten nach der Zustellung der Rechts— weg offen.

ANeber die Entziehung der Hebungsberechtigun 29 tschei auf Klage der Wegepolizeibehörde der Fer n f. 2

Dritter Titel.

Von der Verpflichtung Dritter in bezug auf den Wegebau.

§ 34.

Derjenige, dessen Grundeigentum zum Zwede der Regulierung oder Verlegung eines Weges entzogen oder beschränkt wird, ist be⸗ rechtigt, die eigentũmliche Ueberlassung der verfügbar bleibenden Teile des alten Weges (5 9) zu verlangen, wenn sie mit seinem Grund⸗ stück in unmittelbarem Zusammenhange stehen. Er ist verpflichtet solche Wegeteile auf Verlangen des Wegebaupflichtigen auf die ihm , i,. 3 3 . in Anrechnung zu

n, wenn sie mit seinem Grundstück a i , sz uch wirtschaftlich genutzt

F 35.

Darüber, welche Grundeigentũümer und in wel Ante zur Uebernahme der Wegeteile verpflichtet oder 3 N. beschließt nach Anhörung der Beteiligten, foweit Städte mit nicht mehr als 10900 Einwohnern oder Landgemeinden als Wegebau⸗ pflichtige in Betracht kommen, der Kreisausschuß, im übrigen der Bezirksausschuß. Diese Behörden haben dabel zugleich den Ueber- nahmepreis und die Frist festzusetzen, innerhalb welcher die als berechtigt bezeichneten o, bei Verlust ihrer Befugnis über deren Ausübung sich zu erklären haben. Gegen diesen Beschluß steht nur demjenigen, welchem der Wert des Grundstäcks auf die ibm gebührende Entschädigung angerechnet werden soll, und nur hinsichtiich des Wertes, binnen drei Monaten nach der Zustellung des Beschluffes , s e ũgbar d gbar gewordenen Wegeteile nicht ander-