§ 36.
Entsteht bei Anlegung neuer oder Verlegung bestebender Wege das Bedürfnis, Teiche, Lehm., Sand⸗ und andere Gruben mit Ein⸗ 1 zu versehen, so sind die Kosten der Einrichtung solcher
nlagen von dem Wegebaupflichtigen zu tragen, die Kosten der Unter⸗ baltung aber nur so weit, als sie über den Umfang der besiehenden demselben Zwecke
Verpflichtungen zur Unterhaltung vorhandener, dienender Anlagen hinausgehen.
Wenn die an einem Fabrwege belegenen Grundstücke mit Bäumen oder Hecken besetzt sind, müssen die überhängenden Aeste und Zweige, soweit nötig, auf Verlangen der Wegepolizeibebörde von dem Eigen⸗ tümer weggeschafft werden, ohne daß dadurch ein Anspruch auf Ent-
schãdigung begründet wird.
o eine Straßen⸗ und Baufluchtlinie auf Grund des Gesetzes, Veränderung von Straßen und Mätzen in Städten und ländlichen QOrtschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetz⸗ samml. S. 561) nicht besteht, kann die Wegepolizeibehörde verlangen, ö bauliche Anlagen aller Art, Einhegungen, Bäume und Sträucher,
betreffend die Anlegung und
welche in Zukunft auf solchen Grundstüͤcken angebracht werden sollen in der zur Austrocknung des Weges erforderlichen Entfernung, jedo höchstens bis zu drei Metern vom Rande des zurückbleiben.
erechnet.
fernung an Auf e. und Sträucher findet die Vorschrift des Absatzes 2 nur Anwendung, soweit das Grundstück seither nicht bereits forstlich
genutzt wurde.
§ 38.
Handelt es sich um die durch Lohnarbeiter nicht zu schaffende Beseitigung oder Verhütung zeitweiliger Unterbrechung des Verkehrs infolge von Schneefall, Schneewehen, Eisgang, Ueberschwemmung oder sonstigen Ereignissen, so sind die Einwohner der Gemeinden,
innerhalb deren Bezirk solche Ereignisse * sind, sowie der be⸗ nachbarten Ortschaften zur Leistung von aturaldien
Naturaldiensten finden die Bestimmungen des 5
Anwendung. . Für die Leistung dieser Dienste hat der Wegebaupflichtige Ent⸗ schädigung nach ortsüblichen Sätzen zu gewähren.
ĩ mehr als 10000 , beteiligt ist, vom Bezirksausschuß end⸗ gültig festgestellt.
Vierter Titel.
Schluß⸗ und Uebergangsbestim mungen.
§ 39. . Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Okteber 1905 in Kraft und von diesem Zeitpunkt ab an Stelle aller bisherigen allgemeinen und be⸗ sonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechte und Obserdanzen in Beziehung auf die Wegebaulast, soweit sie nicht aus⸗ drücklich aufrecht erhalten werden.
§ 40.
Das Gesetz, betreffend die Ausführung der S§ 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial. und Kreisverbände, vom 8. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 497), das Gesetz, betreffend die Ueherweisung weiterer Dotationen an die Pro⸗ vinzialverbände, vom 2. Juni 19027 (Gesetzsamml. S. 167), die auf öffentliche Wege bezüglichen Vorschriften des Gesetzes über Klein⸗ bahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1897 (Gesetzsamml. S. 225) und das Gesetz, betreffend die Vorausleistungen zum Wege⸗ bau, vom 18. August 1902 (Gesetzsamml. S. 315) werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
Hinsichtlich der Zuständigkeit der Behörden zur Wahrnehmung der in der Wegepolizei begründeten Befugnisse, des Verfahrens und der Rechtsmittel gegen die Anordnungen der Wegepolizeibehörden kommen die Bestimmungen der S§ 55 bis 57 des Zuständigkeits⸗ r. vom 1. August 1883 (Geseßsamml. S. 237) zur Anwendung.
gen der Zuständigkeit und des Verfahrens der ie , behörden in Wegebausachen verbleibt es bei den geltenden gesetzli Bestimmungen.
§5 41. Die durch Gesetz begründete Befugnis der Behörden zur be⸗ sonderen Regelung der Wegebaulast wird durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt. 9.
8
Diejenigen Rechte und Verbindlichkeiten in Beziehung auf den Wegebau, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch be⸗ sonderen Titel begründet sind, werden insoweit aufgehoben, als in dem letzteren die Wegebaulast bloß nach den bisherigen allgemeinen oder besonderen gesetzlichen Vorschriften. Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanjen anerkannt oder festgestellt ist.
Für Urbarien, gutsherrlich bäuerliche Regulierung ⸗ und für Gemein heitsteilungsrezesse gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises die Vermutung, daß in ihnen die Rechte und Verbindlichkeiten in Be⸗ ziehung auf den Wegebau nach den bisherigen allgemeinen oder be⸗ sonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanzen anerkannt oder festgestellt seien. Diese Vermutung greift . soweit in Urbarien oder Rezessen für eine Gemeinde wege⸗ bauliche Rechte oder Verbindlichkeiten in bezug auf solche Wege be⸗ gründet sind, die außerhalb des . belegen sind.
43.
Verbindlichkeiten des Staates in Beziehung auf den Wegebau, welche auf Observanzen oder besonderen Titeln beruhen, die gemäß S§ 39 und 42 Absatz 1 aufgehoben werden, bleiben bestehen vorbehalt⸗ lich ihrer Ablösbarkeit . § 25. z
Soweit jedoch die Wegebaulast gemäß § 15 Absatz 2 seitens des Provinzial oder Kreisverbandes oder gemaͤß 5 17 Absatz 1 von einer Gemeinde übernommen ist, oder soweit fiskalische Verpflichtungen zu einzelnen Wegebauleistungen vertragsmäßig dem Provinzial. oder Kreis- verbande oder einer Gemeinde dauernd Übertragen sind, liegt die Er⸗ füllung nur diesen ob.
§ 44. Die bisherigen Verpflichtungen des Reichs zur Unterhaltung von Wegen und ihren Zubehörungen werden durch die Bestimmungen dieses
Gesetzes nicht berührt. 5 45.
Sofern es wegen örtlich vermischter Lage oder wegen Unsicherheit der Gemeindebezirksgrenzen jur Uebernahme der durch Urbarien und gute herrlich bãuerliche Regulierungs · oder Gemeinheitsteilungsrezesse geordneten Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde einer Abgrenzung der Unterhaltungslast zwischen den Beteiligten bedarf, so beschließt der Kreis ausschuß oder, wenn eine Stadt beteiligt ist, der Be irksausschuß nach Anbörung der Beteiligten.
Bis zur anderweiten Abgrenzung der Unterhaltungẽlast bleiben die Bestimmungen der Urbarien ea , . in Kraft.
§ 46.
Insoweit bezüglich vertragsmäßig vom Staat an Kommunal⸗ verbände zur dauernden Unterhaltung übertragener Wege eine Ver⸗ pflichtung der Gemeinden zur Leistung von Hand⸗ und Svanndiensten sowie der Gigentümer angrenzender Grundstücke zur Unterhaltung der Seitengräben besteht., wird daran durch dieses Gesetz nichts geändert.
Die Verpflichtungen können durch Vereinbarung der Beteiligten unter Zustimmung der Wegepolizeibehörde auf den nach diesem Gesetze Verpflichteten übertragen 1 .
Das Eigentum des Staates an Land, und Heerstraßen geht an diejenigen Kommunglverbände über, welchen nach den Vorschriften n, nn die Wegebaupflicht hinsichtlich des betreffenden Weges obliegt.
§ 43. Die auf Gemeinden bezüglichen Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Gutsbezirke entsprechende Anwendung. Können Anordnungen der Wegepolijzeibehörde über den Bau oder
Weges, vom Wege Ist ein Graben vorhanden, so wird er auf diese Ent⸗
ten verpflichtet.
Hinsichtlich der Ableistung der Dienste durch Stellvertreter, ihres Ersatzes durch Leistung eines GSeldbeitrages und der Befreiung von 68 des Kommunal⸗
abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) entsprechend
n Im Streitfalle wird die Entschädigung vom Kreisausschuß oder, wenn eine Stadt mit
die Unterhaltung von Wegen im Bereiche eines Gutsbezirks, der nicht ausschließlich im Eigentum des Gutsbesitzers steht, nicht wirksam er⸗ lassen werden, weil der Gutshesitzer zur Erfüllung der ihm obliegenden Wegebaupflicht allein nicht imstande ist, so kann der Kreisausschuß auf Antrag, wenn eine Vereinbarung unter den beteiligten Grun q über die gemeinschaftliche Aufbringung der Kosten nicht „anordnen, daß bis zur anderweitigen Regelung der kommunalen Verbältnisse des Gutsbezirks an der Auf⸗ Ii mn r n. Kosten der Wegebaulast sämtliche Grundeigentümer des Gutsbezirks nach dem Maßstabe der auf ihre Grundstücke veranlagten
Grundsteuer ; ; Der Beschluß des . ist endgültig.
Privatrechtliche Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegen sind ablösbar gemäß 5 25 und werden im übrigen vorbehaltlich der Bestimmungen in sz 15 Absatz 2. 17 Absatz 1 und 43 Absatz 2 von den Vorschriften dieses Gesetzes 3 berührt.
Auf nicht öffentliche Wege, deren Benutzung einem bestimmten Personenkreise zusteht (Interessentenwege z 3), findet, wenn das Ge⸗ meinschafts verhältnis niht durch ein Auseinandersetzungsverfahren
verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, vom 2. April 1887 (Gesetziamml. S. 106), mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung, daß an Stelle der Auseinandersetzungsbebörde der Kreisausschuß, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Bezirksausschuß vor behaltlich der Beschwerde nach § 121 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) beschließt und, soweit erforderlich, den Beitragsmaßstab feststellt. Hinsichtlich der Beteiligung und, des Beitrageverhältnisses unter den Beteiligten selbft unterliegt die . der Anfechtung im Rechtswege binnen drei Monaten nach Zustellung des Seck en Bescheides.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Jagdhaus Rominten, den 27. September 1905. (CL. &) Wilhelm R. Fürst von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky. von 557 Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. von Budde. Freiherr von Richthofen. von Bethmann-Hollweg.
Deutscher Kolonialkongreß 1905.
Als am 10 und 11. Oktober 1902 auf Anregung des Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft, Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Vertreter von 70 Vereinen, Gesell⸗ 6 und Instituten, die wissenschaftliche, kulturelle und wirt⸗ schaftliche Interessen über See verfolgen und Beziehungen nach dieser Richtung hin zu deutschen Kolonien und überseeischen Interessensphären pflegen, einen nationalen Kongreß abhielten, um die in Deutschland getrennt auftretenden kolonialen und überseeischen Bestrebungen in einer gemeinsamen Tagung zu vereinigen und die Ergebnisse der wissenschaftlichen k für alle diese Bestrebungen nutzbar zu machen, wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, den deutschen Rolonialkongreß zu einer ständigen Einrichtung zu machen Auf Grund dieses Beschlusses trat am Donnerstag hierselbst im großen Sitzungẽ⸗ saal des Reichstags der zweite deutsche Kolonialkongreß zusammen. Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnete der Präsident, der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, den Kongreß, an dem über 1800 Personen teilnehmen, mit einer Ansprache, die nach einem Bericht des W. T. B. folgenden Wortlaut hatte:
Zum zweiten Male habe ich heute die Ebre, von dieser Stelle aus einen deutschen Kolonialkongreß eröffnen und eine Versammlung, noch zahlreicher und glänzender, als die im Jahre 1902 es war, be. grüßen zu dürfen. Freudigeren und zuversichtlicheren Mutes geschieht es als damals. Denn heute verfügen wir über die Erfahrung, daß wir auf dem eingeschlagenen Wege unser Ziel, alle auf kolonialem
Gebiete neben und leider so oft gegeneinander gerichteten Be⸗ strebungen in gemeinsamer Arbeit zu einigen und damit dem Wohle des Ganzen der kolonialen Entwicklung und hierdurch unserm Vater⸗ lande zu nützen, erreichen werden. Haben wir ja doch den Beweis, daß der 1902 betretene Weg der richtige war, allein schon darin, daß sich diesmal eine erhebliche Anzahl bedeutender Vereine, die damals zögernd abseits standen, unserer Veranstaltung angeschlossen baben, sodaß heute 86 Vereinigungen gegenüber den damaligen 76 sich zu gemein samem Wirken zusammengetan haben. ge⸗ reicht mir deshalb zur ganz besonderen Freude, Seine Durch— laucht den Fürsten und Rheingrafen iu Salm Horstmar als den Präsidenten einer der bedeutendsten unter ihnen hier neben mir im Präsidium begrüßen zu dürfen. Es ist mir ferner eine an⸗ genehme Pflicht, die Vertreter aller der veranstaltenden Vereinigungen willlommen zu beißen und Ihnen für die hohe Auszeichnung iu danken, die Sie mir durch die Wahl zu Ihrem Praͤsidenten er— wiesen haben. Der Zeitpunkt des beutigen Kongresses ist bestimmt worden durch den Beschluß des vorigen im Jahre 1902. Wir haben deshalb auch daran festgehalten, trop der Wirren und Nöte, von denen gerade jetzt drei unserer größten afrika nischen Schutzgebiete betroffen sind und durch die so unsäglich viel Leid über zahlreiche Familien gebracht und so viel Gut und hoff nungsvolle Arbeit vernichtet worden ist. Je stürmischer unsere Gegner jetzt angesichts der schweren Opfer an Gut und Blut, die unser Volk bringen muß, ihre Stimmen erheben, daß der Besitz von Kolonien überflüssig oder gar schädlich, daß der von Deutschland eingeschlagene Weg ihrer 2 und Verwaltung ein ver- kehrter sei, desto ernster und gewissenhafter müssen gerade wir in solcher Zeit die verschiedenen Ansichten unbefangen prüfen und die Wege suchen, um begangene Fehler zu bessern und gerechten Forderungen zum Siege zu verhelfen. Sie werden mir wohl alle zustimmen: nur durch mündlichen Austausch der Ansichten ist ein schneller Ueberblick über eine strittige Sache zu gewinnen, nur auf diese Weise können schnell die führenden Gesichtspunkte gewonnen, nur so die Grundzüge der weiteren eingehenden Untersuchungen fest⸗ gestellt werden. Daß dies die allgemeine Auffassung aller folonial⸗ denkenden Kreise ist, das beweist wohl der überraschend zahlreiche Besuch unserer jetzigen Tagung. Nicht bloß aus Deutsch. land, nicht bloß aus unseren Kolonien nein überall her. wo deutsche Tatkraft und deutscher Geist waltet und tätig ist, sind die Teilnehmer unseres Kongresses e n,. Und so ist es wohl berechtigt, wenn wir hoffen, auch diezmal unserm hohen Ziele näher zu kommen und in ernster, sachlicher Beratung den Weg ju finden, der uns dazu führt, unsere Kolonien der Blüte entgegenzufübren und sie zu einem 6 Juwel in der Kaiserlichen Krone Deutschlands werden zu assen.
Nach dem Präsidenten des Kongresses nahm der Staatssekretär des Innern, Staatsmlnister Dr. Graf von Posadowsky das Wort,
um folgendes auszuführen:
„Es ist ein wichtiger und ernster Zeitpunkt in der verhältnis. mäßig noch jungen Geschichte unserer Kolonien, in welchem Ihr Kongreß zusammengetreten ist. In iwei geh. deutschꝛn Kolonial ˖ gebieten Afrikas hat sich ein bewaffneter Aufstand gegen die deutsche Herrschaft erhoben; schmerzliche Opfer an kostbarem deuischen Blute sind erfordert und viele hoff nung volle Stätten deutscher Kulturarbeit vernichtet. Schwere finanzielle Aufwendungen sind nötig geworden. Wie es scheint, haben diese Erxeignisse eine Räck= wirkung auf die koloniale Stimmung mancher Volkskreise geübt. Wir haben seit Gründung des Deutschen Reichs einen Kolonialbesitz erworben von annähernd dem fünffachen Flächeninhalt des deutschen Mutterlandes. Wir hatten bis dahin weder koloniale Erfabrungen
noch einen Stab geschulter Kolonialbeamten,
begründet ist, das Gesetz, betreffend die durch ein Auseinandersetzungs⸗
noch eine mit den!
vertraute bewaffnete Macht. Wir in denen noch alles zu schaffen war, was eine zivilisierte Verwaltung erfordert. Gegenüber diesen unsäglichen Schwierigkeiten hat man sich offenbar in manchen kolonialfreundlichen Kreisen die zu bewältigende Aufgabe zu leicht gedacht und die Opfer unterschätzt, welche für die Beherrschung, Verwaltung und Erschließung eines solch gewaltigen, tropischen Kolonialgebiets zu bringen sind. Bei nüchterner Beurteilung der Verhältnisse und nach den Erfahrungen anderer Kolonialmächte konnte sich indes niemand darüber unklar sein, daß die Ver⸗ folgung eines solchen Zieles mit herben Erfahrungen und vielfachen Rückschlãgen 0 derbunden sein mußte. Ein Voll aber, welches sich sein Ansehen im Rate der Völker erhalten will, muß es vor allem verstehen, auch in schweren Zeiten still und zähe durchzuhalten. Dann erst, wenn wieder geordnete Ver. hältnisse hergestellt sind, wird eine sichere Grundlage für ein gerechtes Urteil und fuͤr weitere Entschließungen betreffs der Verwaltung jener bedrohten Gebiete gegeben sein. Einen Lichtpunkt in diesen trüben Ereignissen bietet die Haltung unserer Truppen, die unter der Schwere tropischen Klimas, in dem unabsehbaren, wegelosen Gelände mit be. wundernswerter Ausdauer ihre Pflicht bis zum Tode erfüllen und so den alten Ruhm deutscher Saldatenehre von neuem bewahrt haben; sie haben sich sicher den Anspruch auf die Dankbarkeit des deutschen Volkes für diesen Dienst am Vaterlande ebenso erworben, als ob ste zur Verteidigung unserer beimischen Grenzen ausgezogen wären. In, dem ich die Ehre habe, die Versammlung namens des Reichskanzlers zu begrüßen, darf ich der zuversichtlichen Hoff nung Ausdruck geben, daß Ihre Beratungen eine wertvolle Grundlage für die Erwägungen und , . der verbündeten Regierungen bilden werden.
Im Namen des . Amts begrüßte dann noch der Direktor der Kolonialabteilung Br. Stuebel den Kongreß, worauf in die , , r, . wurde.
Deren ersten Gegenstand bildete ein Vertrag des Wirklichen Legationsrats, Professors Dr. Helfferich (Berlin) über „die Be. deutung der Kolonien für unsere Volkswirtschaft.. Als Ausgangspunkt für die Behandlung des Themas dienten dem Redner die Bedürfnisse der deutschen Volkswirtschaft, aus denen sich die unbedingte Notwendigkeit einer zielbewußten Kolonialpolitik für Deutschland ergebe. Deutschland sei im Laufe der letzten Jahrzehnte, wie kaum ein anderes Land, in die Weltwirtschaft hineingewachsen. Nach dem Umfange seines aus. wärtigen ndels, der im Jahre 18904 sich auf 1156 Milliarden Mark beziffert habe, stehe es nur hinter Großbritannien (mit 15,6 Milliarden Mark) zurück. In der Zunahme des Außenhandels während der letzten zwanzig Jahre habe Deutschland sogar die Ver. einigten Staaten von Amerika übertroffen. Von 1885 bis 1904 habe der Außenhandel Deutschlands um 100 0ͤ0, derjenige der Vereinigten Staaten um 80 oo, derjenige Englands um 50 oi, derjenige Frankreichs um 240,9 zugenommen. Der Verkehr mit den fremden und namentlich den überseeischen Ländern liefere uns in der Hauptsache Rohstoffe für industrielle Zwecke sowie Nahrungs.⸗ und Genußmittel, die zum Teil in unserem Klima und auf unserm Boden überhaupt nicht produnert werden könnten, die aber die Grundlage wichtiger nationaler Industrien bildeten, wie z. B. die Baumwolle, und in dem Verbrauch auch der kleinsten Haushaltung unentbehrlich geworden seien, wie Kaffee, Ge⸗ würze zꝛc. Die Nettoeinfuhr von Nahrung. und Genußmitteln habe im Jahre 1904 etwa 1430 Millionen Mark, die Nettoeinfuhr don Rohstoffen habe 1930 Millionen Mark betragen, während sich bei den Fabrikaten ein Ausfuhrüberschuß von 2225 Millionen Mark ergeben habe. Unter den Einfuhrwaren nehme die Baumwolle, an der sich wie an einem Schulbeispiel die Bedingtheit unseres heimischen Konsums und unserer industriellen Tätigkeit zeigen lasse, mit 471 Millionen Mark die erste Stelle ein. Es folgten in bunter Reihe Produkte der gemäßigten und der tropischen Zone: Schafwolle, Getreide, Kaffee, Bau⸗ und Nutzholz, Kautschuk und Guttapercha, Häute und Felle, Rohseide, Tabak, dazwischen Mineralien, wie Gold, Kupfer, Steinkohle, Chilesalveter, Eisenerze. Die acht wichtigsten Einfuhrwaren, bei deren Beschaffung wir ganz oder wenigstens überwiegend auf den Bezug aus fremden Zonen an⸗
wiesen sind (Baumwolle, Kaffee, Kautschuk und Guttapercha, Tabak. lätter, Palmkerne und Kopra, Reis, Jute und Kakao), haben im Jahre 1904 einen Einfuhrwert von mehr als einer Milliarde Mark dargestellt; mit den weniger wichtigen Handelsartikeln ähnlicher Art stellt sich die jährliche Einfuhr Deutschlands an kolonialen Produkten auf 1100 bis 1200 Millionen Mark Alle diese Dinge würden uns heute infolge der technischen Verkehrserleichterungen und der gewaltigen Ausdehnung des Welthandels im Austausch gegen die Erieugnisse unserer nationalen Arbeit ohne Schwierigkeiten zugeführt; fast könnte es scheinen, als habe die Entwicklung der Verkehrstechnik und des Außenhandels die elementaren Beziehungen zwischen Bevölkerung und Bedenfläche völlig aufgehoben, den Bevölkerungsspielraum unserer Industrieländer ins Ungemessene erweitert und die Urkraft der Be⸗ völkerungszunahme in die rein kommerziellen Bahnen einer Ausdehnung der internationalen Handelebeziehungen gewiesen. Aber das Bild habe auch seine andere Seite. Die weltwirtschaftlichen Beziehungen seien zu einem integrierenden Bestandteil der Grundlagen geworten, auf denen die ganze Struktur unserer einheimischen Volkawirtschaft und die Lebenshaltung unserer gesamten Bevöllerung beruhe. Die ausreichende Befriedigung der Lebensbedürfnisse unserer Bevölkerung,, die Versorgung unserer Industrien mit den nätigen Robstoffen, die Beschäftigung der für den Export arbeitenden Kapi- talien und Arbeitekräfte sei bedingt durch die ungestörte Au frecht⸗ erhaltung unserer auswärtigen Handelsberiehungen. Diese aber hänge nicht nur von unserer eigenen wirtschaftlichen Tächtigkeit ab, sondern auch in großem Umfange von der Eatwicklunz und den Maßnahmen fremder Staatswesen, über die wir keine Macht haben. Die Gefahren dieser Abhängigkeit seien allerdings von den Gegnern der industriestaatlichen Entwicklung stark übertrieben worden; aber wenn man es auch ablehne, daß wir uns aus Furcht vor diesen Gefahren in unser bescheidenes kontinentales Schnecken haus einkapseln sollen, so dürfe man doch auch nicht in das entgegengeseßzte Extrem fallen. Die Freibandelslebre der alten Schule sei Kneigt, sowohl die natürlichen Verschiedenheiten in der wirtschaftlichen Macht⸗ stellung der auf dem Weltmarkte konkurrierenden Länder als auch den enormen Ginfluß zu übersehen, den TerritorialbesitKz und politische Machtmittel für die Gestaltung der weltwirtschaftlichen Verhältnisse auch in den heutigen Zeiten und künftig vielleicht mehr denn je auszuüben vermögen. Wir lebten nicht in einer Welt des freien, durch fiaatlicke Maßnahmen unberührten Wettbewerbs zwischen den' einzelnen Nationen; vielmehr suchten die einzel nen Staaten ihre Territorialboheit über Matterland und Kol anialbesttz auszunutzen, um im Wege der Gesetzgebung über Zölle, Schiffahrt und Handelsbetrieb die auswättigen Wirtschaftsbesiehungen zu be, einfluffen. Unfere auswärtige Polltik habe dabei die wichtige und schwierige Aufgabe, uns die Abfatzmärkte und Bezugsländer offen zu halten, deren wir heute ohne Krisen und Katastrophen nicht mehr entraten können. Wir hätten ein vitales Interesse daran, daß die heute der Staatsgewalt der mit uns konkurrierenden 6 noh nicht unterworfenen Gebiete dem Handel aller Völler gleichmäßig offen gehalten werden, aber eine solche im eminenteften Sinne freihändlerisch. Politik. lasse sich ohne den Hintergrund von Kanonen und Panzerschiffen nicht durchführen. Wir hätten ferner ein vitales Interesse an einer unseren Beduũrfnissen entsprechenden Regelung unserer Handelsbeziebungen zu ier. Staaten im Wege Von Handelsberträgen; dabei sel ohne Frag: = Position derjenigen Staaten am günstigsten, die in ihren err sast⸗ gebieten die verschledenartigsten Produktionsbedingungen 1 1 weitesten Absagmärkte vereinigen. Darin liege die große . . eines leistungsfähigen Kolonialbesitzes für die europäischen Volksw ki schaften, deren Produkttonzmöglichkeiten durch dag Klima sHränkt und die durch ihre dichte Bevölkerung auf an Erport gewerblicher Erzeugnisse angewiesen seien. Weil Deni chen im letzten halben Jahrhundert ohne eine starke Flotte und ohne e . entwickelten Kolonialbesitz wirtschaftlich vorwärts kon mne m g degwegen fei die Meinung welt verbreitet, daß auch für alle Zutn
tropischen Verhältnissen haben Kolonien erworben
die Entbehrlichkeit von Kolonien und Seegeltung für unsere wirt⸗ schaftliche Weltstellung erwiesen sei. Niemals jedoch sei ein törichterer und gefährlichere Gedanke ausgesprochen worden. Wir hätten eine lange Periode hinter uns, in der die größte Kolonial⸗ und Flottenmacht der Welt im Vollbewußtsein ihrer wirtschaftlichen Ueberlegenheit freiwillig darauf verrichtet habe, ihre territorialen und maritimen Machtmittel zur Stütze ihrer wirtschaftlichen Welt- stellung zu machen, in der weite Gebiete dem deutschen Unter- nebmungsgeist noch offen gestanden hätten, deren Zugänglichkeit für uns heute erschwert sei. Das Aufkommen eines unerwartet starken Wettbewerbs von anderen Staaten habe den britischen Imperialismus ausgelöst, der darauf hinausgehe, die territorialen und polltischen Macht- mittel des britischen Reichs zu Gunsten seiner bedrohten wirtschaftlichen Weltherrschaft in Bewegung zu setzen. Auch anderwärts seien ähn⸗ liche Tendenzen zu beobachten. Deutschland habe angesichts dieser Entwicklung einen schweren Stand; die koloniale und maritime Machtentfaltung sei bei uns weit binter der Entwicklung unserer weltwirtschaftlichen Interessen zurückgeblieben. An diesen ge⸗ messen, sei Deutschland nach Großbritannien das kolonialbedürftigste Land auf der ganzen Erde. Es sei für Deutschland eine Schicksals⸗ frage, ob es ihm gelinge, das Versäumte rechtzeitig nachzuholen. Nur eine Flotte, die auch einem überlegenen Gegner schwere Wunden zu schlagen vermag, könne uns die Sickerheit geben, daß unsere Kon- kurrenten der Versuchung widerstehen werden, das Schwert in die Wagschale des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu werfen; nur eine Entwicklung unseres Kolonialbesitzes werde es unserer Handelspolitik auf die Dauer ermöglichen, uns auch auf fremdem Boden erträgliche Bedingungen für einen friedlichen Wettbewerb zu sichern. Wir brauchten leistungsfähige Kolonien, nicht etwa um uns auf sie zurückzuziehen und sie für andere Nationen abzusperren; wit brauchten viel mehr leistungsfähige Kolonien als Rückhalt für unsere weltumspannenden Wirtschaftsintereffen, als Pfeiler für das größere Deutschland, das überall vorhanden ist, wo deutscher Unternehmungsgeist sich regt. Skeptiker und Pessimisten bestritten, daß unser Kolonialbesitz eine brauchbare Grundlage für eine solche Entwicklung abgeben kann. Hätten sie recht, dann allerdings müsse Deutschland sich für die Zukunft mit der Rolle einer Kontinentalmacht und eines Staates zweiter Klasse begnügen. Aber die Skeptiker und — 5 hätten nicht recht. Durch das Zugreifen in letzter Stunde ei es gelungen, für Deutschlands koloniale Betätigung weite Gebiete zu sichern. Es sei ein staunenswertes Zeichen staatsmännischer Intuition, daß Fürst Bismarck, bei aller durch seine Natur und sein Lebenswerk bedingten Zurückhaltung gegenüber den Fragen der überseeischen Politik, im psychologischen Momente wie unter dem Einfluß einer höheren Macht durch die Besitzergreifungen in Afrika und der Südsee dem künftigen, über seine Zeit hinaus wachsenden Deutschland die Bahnen offen gehalten habe. Die uns jugefallenen kolonialen Territorien gehörten allerdings nicht zu denjenigen, in welchen die Reichtümer auf der Oberfläche liegen. Aber wer nach den bisherigen Ergebnissen ihre, Entwicklungsfähigkeit be⸗ urteilen wollte, müsse die Kürze der für eine planmäßige wirtschaft⸗ liche Arbeit bisher aufgewendete Zeit und die Geringfügigkeit der aufgewendeten Mittel im Verhältnis zu der Größe der zu er— schließenden Territorien berücksichti gen. Mehr als bescheidene Proben der Entwicklungesfähigkeit unserer Schutzgebiete könne man unmöglich erwarten. Diese Proben jedoch zeigten, daß in ihrer eigentlichen Produktionsfähigkeit unsere Schutzgebiete von der Natur durch⸗ weg nicht schlechter bedacht seien als die benachbarten Kolonien fremder Staaten und daß sie ein weites Feld für diejenigen Kulturen böten, die wir zur Ergänzung der beschränkten natürlichen Produktionsfähigkeit des eigenen Vaterlandes brauchen. Dagegen seien unsere Schutzgebiete gegenüber ihren Nachbarkolonien fast durchweg im Nachteil hinsichtlich der natürlichen Vorbedingungen für den Verkehr; denn wir als die zuletzt Erschienenen hätten die Orte eines leichten Zugangs und leichter Verbindungen mit dem Hinterland bereits besetzt gefunden. Der Redner wies dies an jedem einzel nen unserer afrikanischen Schutzgebiete nach. Aber diese Un⸗ gunst der natürlichen Verkehrsverhältnisse könne und muüsse durch die Schaffung künstlicher Verkehrswege überwunden werden.
ier sei der Punkt, in dem vor allem die staatliche Initiative und
achhilfe einzusetzen babe, sowohl um den Rahmen für die erfolg⸗ reiche Betätigung des privaten Unternehmungsgeistes zu schaffen, als auch um die elementarsten Garantien für die Aufrechterhaltung unserer Hertschaft und die Sicherheit ven Person und Eigentum zu gewähr— leisten. Das Deutschland der Zukunft werde eine Kolonialmacht sein, 2 es werde als wirtschaftliche und politische Weltmacht nicht existieren.
Nach einer kurzen Diskussion, die sich an diesen Vortrag anschloß, sandte der Kongreß auf einstimmig angenommenen Vorschlag seines . des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, das olgende Huldigungstelegtamm an Seine Majestät den Kaiser und König ab:
Eurer Majestät, dem erlauchten und machtvollen Schutzherrn der Ddeutschen Kolonien, sendet der heute eröffnete, von 87 geméinnätz igen Vereinen und Instituten veranstaltete zweite deutsche Kolonialkongreß den Ausdruck ehrerbietigster Huldigung und das Gelübde treuer Arbeit 3 Eurer Majestät Führung an dem Ausbau des größeren Deutsch⸗ ands.
Alsdann syrach Direktor D. C. Buchner (Berthelsdorf) über »die Mithilfe der Mission bei der Erziehung der Ein geborenen zur Arbeit?: Das schwierigste Problem für alle Kolonien besitzenden Völker ist das Problem der Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit. Von der richtigen Lösung dieses Problems hängt Wert und Unwert der Kolonten ab. In dieser Auf- gabe begegnen sich staatliche Kolonisation und kirchliche Mission, wenn auch über die Methode der Erziehung mancherlei ver schiedene Ansichten herrschen je nach dem Standpunkt, den man den Eingeborenen gegenüber einnimmt. Mancherlei Schwierig⸗ keiten, in der Natur der Troven und der Eingeborenen begründet, stellen sich der Lösung dieses Problems entgegen, sodaß es nur langsam und allmählich zu lösen sein wird. Wenn nun die Mission dieses Ziel auch fest im Auge hat, so wird sie doch nur eine Hilfe dabei leisten können. Es ist ebenso unbillig seitens der Kolonialpolitiker, der Mission diese Aufgabe allein zuzuschieben, als es anmaßend wäre seitens der Mission, wollte sie den Anspruch erheben, daß sie Allein dieses Problem zu lösen imstande sei. Die bornehmste Aufgabe der Mission bleibt die religiöse. Indem nun die Mission, diese Aufgabe erfüllend, das Christentum verbreitet, arbeitet sie an der Lösung obigen Problems mit, denn das rechte Christentum ist in sich selbst ein Protest gegen Faulheit und Trägheit, und es liegt in seinem Wesen, überall den sittlichen Wert der Arbeit zu betonen. Diese innerliche Wirkung wird durch die vielseitige Arbeit des Missionars bei Gründung und Erhaltung einer Station kräftig unter⸗ stützt. Zu dieser Arbeit muß er die Eingeborenen und zwar meist in beträchtlicher Zahl heranziehen und leistet damit eine Fülle unterricht⸗ licher und erziehlicher Arbeit an den Eingeborenen. Freilich kann diefe Erziebung ohne einen gewissen Zwang nicht stattfinden, und einen solchen Zwang, der jedes brutalen Charakters entbehrt und nicht beiweckt, dis Eingeborenen in eine der Sklaverei ähnliche Abhängigkeit zu stärzen, wird auch die Mission als notwendig anerkennen mässen. Der Einfluß der Mission zeigt sich auch nach der Richtung hin, daß die Eingeborenen auf allen Lebensgebieten neue Bedürfnisse kennen lernen, die sie nur befriedigen können durch ver⸗ mehrte Arbeit, und dadurch wird ihnen die ? otwendig keit der Arbeit nahegelegt. So stellen die Missionsstationen Arbeits. zentten dar, deren Wirkungen unverkennbar sind. Auch die in unseren Kolonien befindlichen 1083 Schulen der eyangel ischen Mission mit 43 390 Schülern sowie die 693 Schulen und Erziehungs⸗ häuser der katholischen Mission mit 265 sa Schülern leisten dan kens werte Hilfe bei Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit. Die Misston laßt es sich aber auch in direkter Weise angelegen sein, wie an vielen Bei⸗ vielen nachweisbar ist, die Eingeborenen in den verschiedensten
and werken sowie für den Feld und Plantagenbau auszu— ilden. Zahlreiche Par hm n fn und Werkstäften sowie viele landwirtschaftliche Betriebe der Mission arbelten alle auf das Ziel zur Erziehung zur Arbeit hin. Bei alledem kann die Mission
mit ihren beschränkten Kräften und Mitteln nur innerhalb eines kleinen Kreifes Ihre Tätigkeit voll entfalten, schafft aber damit die Vorbedingungen für die ziel bewußte Arbeit der anderen koloni. satorischen Kräfte. Gin sprechender Bemeis für die nicht erfolglofe Arbeit der Mission nach dieser Richtung hin ist das Volk der Hotten⸗ tottenhaftards in Südafrika. Einst i man dies m Volk all und. jede Fähigkeit ab, für die Arbest geschickt ju werden. Nach nachweislich 100 jähriger Erziehung auf den Reservaten srweisen die meisten der so GSrzogenen fich auf allen Gebieten als ein geschicktes und aberall anerkanntes, segensreiches Element für die Kapkolonie. Kann somit die Mission der Lösung des Problems auch nur eine Mithilfe leisten, so ist diese doch sicherlich wertvoll und beachtenswert. öchten alle in unseren Kolonien tätigen Faktoren in gegenseltiger Anerkennung an der Lösung dieses Problems mitarbeiten zum Besten der Eingeborenen, zu unserem ö Nutzen und zum Segen für unser geliebtes deutsches Vater— and!
M. Schanz (Chemnitz) erörterte die Baumwollfrage in den deutschen Kolonien“: Die in den letzten Jahren einge tretene Baumwollnot? und die dadurch erfolgte Bedrohung überaus wichtiger wirtschaftlicher Interessen haben einem großen Teile der deuischen Industrie und des deutschen Handels in einem besonders wichtigen Einzelfall greifbar nahegelegt, von welcher großen Wichtig⸗ keit es unter Umständen sein kann, auf die natürlichen Hilfsmittel unserer Kolonien zurückgreifen zu können. Roh baum wolle steht dem Werte nach an erster Stelle unserer Einfuhr, Baumwolt⸗ waren nehmen in unserer Ausfuhr immer den ersten oder zweiten Platz ein, die Baumwollindustrie in Deutschland liefert jährlich einen Produktionswert von rund einer Milliarde Mark und beschäftigt in ihren Betrieben direkt und in— direkt etwa eine Milfion Arbeiter. Es ist also von größter Wichtigkeit, Rohbaumwolle jederzeit in genüger Menge und hinreichend billig beziehen zu können. Für den Welthandel kommen als Bezugskänder besonders Nordamerika, Ostindien und Aegypten in Betracht, und jwar in erster Linie Nordamerika, das der europäischen Industrie allein 80 /o ibres Bedarfs liefert. Aber auch diese Hauptproduktiensgebiete haben letzthin eine Stockung in ihrem Ertrag aufgewiesen, die in Europa um so schärfer bemerkt wurde, als Amerika und Ostindien einen immer steigenden Anteil ihrer Baumwollernte im eigenen Lande ver— arbeiten. Erzeugten die knappen Baumwollernten einerseits und der ö Wollbedarf andererseits einen natürlichen Mangel an Rohmaterial und gaben somit te, zu einer natürlichen Preis steigerung, so benutzte eine strupellose Spekulation in den Ver— einigten Staaten diese Verhältnisse, um die Preise des so wichtigen Rohmaterials ins Ungemessene in die Höhe zu treiben, und diese Gesamtverhältnisse geben zu den ernstesten Bedenken für die Zukunft der Baumwollindustrie Veranlassung. Am ungöänstigsten steht aber in dieser Beziehung Deutschland da; unsere großen Konkurrenten Amerika und England haben ihre eigenen Baum wollkulturen. Nord- amerika im eigenen Lande, En gland in Ostindien und , . Rußland bezieht dank der seit 25 Jahren planmäßig betrlebenen Förderung seitens der Regierung bereits ein Drittel seiner Baumwolle aus Zentralasien; nur Deutschlands Riesenbaumwollindustrie ist gänzlich auf fremde Rohbaumwolle angewiesen, und deshalb wurde das Thema einer größeren Sicherung der Baumwoll⸗ zufuhr auch, zuerst in Deutschland auf die Tagesordnung gesetzt. Nachdem verschiedene Anläufe in unseren Kolonien zu keinem Resultate geführt hatten, nabn das Kolonial⸗ wirtschaftliche Komitee Anfang 1900 das Problem des Baumwoll- anbaues in unseren überseeischen Besitzungen definitiv in seinen Arbeitsplan auf und hat seitdem zielbewußt und mit bewunderns— werter Methode an der praktischen Lösung der Aufgabe ge— arbeitet. Das Komitee begann seine Tätigkeit in Togo, wo die Einführung der Baumwollkultur als Volkskultur heute als gesichert gelten kann, und zwar strebt man hier die Erzielung einer einheitlichen, hochwertigen Marke amerikani— schen Charakters an. Auch in Kamerun und Südwest— afrika sind Baumwollanbauversuche im Gange bezw. geplant, be= sonders gut scheinen aber die Aussichten in Ost afrika zu liegen, auf das die Baumwollunternehmungen des Komitees 1902 ausgedehnt wurden. Den abweichenden lokalen Verhältnifsen entsprechend, hat man die Organisation hier wesentlich anders als in Togo gestaltet, sucht hauptsäͤchlich die vlantagenmäßig betriebenen Kulturversuche der Reglerungsstationen, Kommunen, ö und Missionen lebensfähig zu machen, und zwar handelt es sich hier um ein Produkt ägyptischen Charakters. Rechnet man die für Baumwoll⸗ anbau geeigneten Flächen in Togo ungefähr den entsprechenden Aegypteng gleich, so stehen in De ur sch⸗Ostafrika dafür noch weit größere Gebiete zur Verfügung. Der Beschaffung billiger und leistungsfähiger Transportmittel, einer unerläßlichen Vor— bedingung für die Rentabilität der Kultur, hat man in Togo wie in Ostafrika die nötige Aufmerksamkeit zugewandt. Mit der fabrikatorischen Prüfung der deutschen Kolonialbaum⸗ wolle befaßten sich in Deutschland 50 der bedeutendsten Baumwoll. spinnereien und Webereien, und alle Urteile stimmen darin überein, daß sich das Produkt von Lieferung zu Lieferung verbessert hat und eine für die deutsche Industrie durchaus markt- gängige Ware darstellt. Fraglos sind noch große Schwierigkeiten zu überwinden, ehe man auf nennenswerte Quantitäten Baumwolle aus unseren Kolonien rechnen kann, aber daß Afrika auch außerhalb der Grenzen Aegpptens in etwa 109 Jahren unter den Baumwolle liefernden Ländern eine Rolle spielen wird, darf man wohl mit ihr bet annehmen. Sind, dem deutschen Beispiel folgend, doch sämtliche europäischen Kolonialmächte in den Baumwollkultur⸗ kampf eingetreten und haben ihre darauf bezüglichen Bestrebungen in der Hauptsache gleichfalls auf Afrika konzentriert, das man geradezu als Baumwolland der Zukunft hingestellt hat. Das deutsche Kolonial- wirtschaftliche Komitee fteht mit den verschiedenen Schwestergesellschaften, besonders der englischen und der franzoöͤsischen, in regelmäßigem freund schaftlichen Austausch betreffs der erzielten Erfahrungen, und der vor kurzem abgebaltene internationale Baumwollkongreß hat an alle Kolonialmächte Europas das dringende Ersuchen gerichtet, das Aeußerste zur Förderung des Baumwollbaues in ihren kolonialen Be⸗ sitzungen zu tun.
Nach diesem Vortrag wurde die erste Vollversammlung ge—⸗ schlofssen. Am Nachmittag fanden ebenso wie an dem des gestrigen, jweiten Verhandlungstagges Sitzungen der sieben Sektionen statt, deren Erörterungen der Geographie, Ethnologie und Naturkunde der Kolonien und überseeischen Interessengebie e, der Tropenmedizin und Tropenhygiene, den rechtlichen und politischen, den religiösen und kulturellen, den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kolonien, der Uebersiedelung in deutsche Kolenien und der Auswanderung in fremde Länder sowie den weltwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Kolonien und überseeischen Interessengebieten gewidmet waren.
Gestern vormittag wurde die zweite Plenarversammlung ab— 2 Professor Dr. Rathgen (Heidelberg) sprach über die
uswanderung als weltgeschichtliches Problem“: Von der in der letzten Zeit ungeheuer gewachsenen europäischen Ausz. wanderung bildet die deutsche nur noch einen kleinen Teil Auch sonst hat sich selt dem Beginn der neuen deutschen Kolonialbewegung viel geändert. Deutschland ist ein Einwanderunge land geworden, noch stärker als England, das sich bereits zur Abwehr . Die bis⸗ herigen Einwanderung länder fangen an, sich der Zuwanderung ju erwehren. Es ist deshalb notwendig, unsere beriömmlichen An— chauungen zu revidieren und die deutschen Tatsachen in den allgemeinen Zusammenhang ju stellen. Die euroväische Auswanderung kommt aus anderen Gebieten als früber. Ihr Schwerpunkt ist von Nordwest nach Südost gerückt. Sie hat auch ihren Charakter verändert. Früher waren die Auswanderer maßgebend, die eine neue, selbständige Stellung fuchten. Heute besteht die Masse aus Lohnarbeitern, die unselbständig bleiben. Die heutige eurgpäische Auswanderung steht im engsten Jusammenhang mit der Arbeiterwanderung als solcer. Deutschland ist daran interessiert als Zuwanderungs., als Durchwanderungeland, als Trang portunternehmer.
von Liebert (Berlin) volkswirtschaftliche Bedeutung einer starken Seemacht“ und Professor Dr. Jan nasch (Berlin) Argentinien als Wirt—⸗ schafts⸗ und Generalleutnants z. D. von Liebert schloß sich eine lebhafte Diskussion an, in der Kammerherr Graf von Dürckbeim (Hannover) beantragte, folgende Resolution zu fassen: Der Kongreß begrüßt mit freudiger Tenugtuung die durch den Staats sekretär des Reichsmarineamis in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstages vom 15. Februar 1905 angekündigte Erweiterung des Flottengesetzes. Der Kongreß erblickt in einer starken Flette den größten Machtfaktor zur Erhaltung des . und zur Sicherung und Erstarkung des Vaterlands und seiner
Dabei sind aber die treibenden Motive der Auswanderer im wesentlichen die gleichen geblieben: die rein wirtschattlichen. überall die Agrarverfassung in ihren Extremen großen geschlossenen Besitzes oder zersplitterten Zwerghetriebes. Daneben spielen natär—⸗ liche Wanderlust, politische Ünzufriedenheit, religiöse Bedrückung nur eine geringe rung Gegenstand großer konzentrierter, kapitalistischer Unternehmungen geworden ist, die am Fortgang der Auswanderung interefsiert sind. d. 1 . der Auswanderung. die E uswanderungsunternehmungen und die Verschiebung der sozialen Machtverhältnisse in den ö. ; 4 Entstehen der lãndern. — nationalen Vereinbarung über die internationalen Wanderungen hervorgerufen. ö undert begann. Je energischer diese durchgeführt ist, wie im deut Weslen, um so fruher hörte die Auswanderung als ö auf. Das ist auch für den deutschen Osten zu wünschen. Was aber nicht aufhören wird und was für die deutsche wirtschaftliche Ent= wicklung wünschengwert bleibt, ift, daß Deutsche ihre Unternehmungs⸗ lust im Auslande betätigen zum Nutzen des Vaterlandes.
Entscheidend ist fast
Rolle. Wichtig aber ist, daß die Auswanderungsbeförde⸗
xistenz der großen
in Einwanderungslãndern erklären das zr feindlichen Stimmung in den Einwanderungs- Diese Entwicklung hat den Gedanken einer inter-
; Die deutsche Auswanderung war ein Anvassungs⸗ bei der großen ökonomischen Umwälzung, die im 18. .
Massenerscheinung
In zwei weiteren Vorträgen behandelte Generalleutnant j. D. die politische, militärische und
Auswanderungsgebiet?“. An den Vortrag des
olonien. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Alsdann hielt Professor Dr. Stoerk (Greifswald) einen Vor⸗ trag über die völkerrechtliche Staatengesellschaft und das koloniale Problem‘ Er ging in Ergänzung der bisherigen, wesent⸗ lich der wirtschaftlichen Seite der Frage gewidmeten Ausführungen auf das Verhältnis näher ein, das auf Grund der völkerrechtlichen Grund lagen zwischen dem System der Staatengesellschaft und dem kolonialen Problem besteht. Tief oder Hochstand des Staats oder der Staaten= El et läßt sich immer auch im jeweiligen Stande der kolonialen
ntwicklung einer Zeit ablösen. Der Vortragende zeigte, wie auch der Kleinstaat zur Zeit der Antike und im Mittel⸗ alter seine 8 ausweitet, sein stetiges Recht verbreitet, an junge Siedlungen überträgt und auch gleiches Recht in national gleich⸗ geordneten Rechtsinstituten auf beiden Länderstrecken schafft. Der spätere, räumlich ausgedehnte Staat konnte erst territorial umfang—⸗ reichere Kolonien begründen und lebensvoll erbalten. Der Redner berührte dann die große kollektivistische Unternebmung der Kreuzzüge, die nur durch den Zusammenschluß der europäischen Staaten unter der Herrschaft des Zweischwerterfystems möglich gewesen. Als der Cäsaropapismus unter sein altes Machtniveau sank, mußte die Flagge des Abendlandes an der Küste Kleinasiens wieder eingezogen werden. Immerhin hat auch der 200 jährige Bestand enge Berührung zwischen Europa und dem Orient, fruchtbare Nachwirkungen im Rechts, und Wirtschaftsleben der europäischen Staatengesellschaft hinterlassen. Kolonisation erscheint der späteren Welt als Auf. schließung und Angliederung der unstaatlichen Welt, als wichtige ethische Pflicht obne Rücksicht auf den klingenden Erfolg des Unter- nehmens. Der Kulturstaat weiß, daß auch er und seine Geschicke, sein Gedeihen und seine Zukunft an den Kultarstand der fremden Welt gebunden sind. Der moderne Ausdruck Interessensphäre“ giht dem modernen Staat auch materielle Impulse für die wirtschaft⸗ liche bygienische ꝛc. Hebung der zur Zeit noch unstaatlichen Welt. Noch immer beherrscht zu sehr die tomanhafte Vorstellung vom Reichtum der fernen Länderstrecken das Denken über das koloniale Problem. Durch diesen Irrglauben lassen sich die zahlreichen Kämpfe und Streitigkeiten über das Kolonialokkupationsrecht erklären. Der Kulturstaat ist Pionier nicht nur für seine eigenen Interessen, sondern zugleich für die ganze Staatengesellschaft, und die an kolonialen Problemen beteiligten Mächte können nur mit vereinten Kräften die schwächeren und die noch tief unter ihnen stehenden Völkerschaften in heiliger Mission aufwärts führen auf dem steilen Wege menschlichen Fortschritts. :
Mit diesem Vortrage schloß die zweite Plenarversammlung des Kongresses.
Nr. 40 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. September, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; — Entlassungen; — Todesfall; — Exequgturerteilung; Einziehung eines Vizekonsulats. — )) Militär- wesen: Zweiter Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militär⸗ anwärtern in den Bundekstaaten vorbehaltenen Siellen. — 3) Justij⸗ wesen: Aenderung des Verzeichnisses derjenigen Behörden (Kassen), an welche Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. — 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern jzusammengestellten Nachrichten für Handel und r —
Vergleichende Ueber sicht der Schlachtungen von Rindvieb
im Staate Rio Grande do Sul und am La Plata während
der Schlachtperiode 1904 05 bis Ende Juli 1905 und in den entsprechenden Zeiträumen der Vorjahre.
1905 1904 1903 1902
. 8000 180 600 1210000 ] 669 309 671700 702 300 516 200 305009
396 300 285 400 412900 360 9909 375000 1515000 1297500
1436000 1543 300
1901 1900 1899 1898
144800 1 509 101 000 105 600 617100 68 800 640 400 665 400 325 700 416700 400 609 242 0090 20900990 232000 270 09090 349 9900
DD ödb Tov d Vo- FF
1897 1896 1895 1894
246 400 209 500 329 400 352 000 654 200 699 900 945 200 S63 800 ⸗ 300 000 300 000 400 009 400 009 Rio Grande. 3220 000 215000 280 000 387 000
zusammen 15205060 14214095 1751 Go TF FF
Nachdem die Schlachtsaison im Monat Juli 1905 auch in den La Platastaaten geschlossen worden ist, hat die Gesamtsumme der in Rio Grande do Sul und am La Plata in der abgelaufenen Salson geschlachteten Tiere die Zahl von 16515909 ** erreicht, wovon 305 000 auf den Staat Rio Grande do Sul entfallen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Rio Grande do Sul vom 19. August d. I)
Buenos Aires La Plata. Montevideo Rio Grande.
zusammen
Buenos Aires La Plata.
Montevideo. Rio Grande.
zusammen
Buenos Aires La Plata. Montevideo
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