160998
3. O. 428/05. 10. Der Rittergutspächter Ferdi nand Weinert in Frauenwaldau, Kreis Trebnitz. Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerstenberg in Breslau, klagt gegen den früheren Leutnant Karl Hicketier, früher in Prisselwitz, Kreis Breslau, jetzt in Las-Rosas in Argentinien, unter der Behauptung, daß Beklagter auf sein Ersuchen von dem Kläger in den Jahren 1899, 1900 und 1901 verschiedene Dar⸗ lehne im Gesamtbetrage von 20 000 4A erhalten und auf die Gesamtsumme 2400 M abgezahlt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 17 660 6 nebst 59 o, JZinsen von 8000 4A seit dem 1. Oktober 19091 und 4 o Zinsen von 98600 Æ seit dem 1. Oktober 1901 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 1. Februar 1906, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 5. November 1905. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(616617 Oeffentliche Zuftellung.
Die Handlungsfirma Georg Rose in Sehnde, Prozeßbebollmächtigter: Rechtsanwalt Bering in Burgdorf, klagt gegen den Kupferschmied Anton Speck und dessen Ehefrau, früher zu Sebnde, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagte von der Klägerin in den Jahren 1904 und 1905 Manufakturwaren im Werte von 361,01 4 käuflich geliefert erhalten uns Anfang Juli d. Is. ihre Schuld in voller Höhe anerkannt haben, mit dem Antage, die Beklagten mittelst vorläufig voll— streckbaren Urteils kostenpflichtig solidarisch zu ver⸗ urteilen an Klägerin 300 ½ nebst 400 Zinsen seit 15. Oktober 1865 zu zahlen und auch die Kosten des voraufgegangenen Arrestverfahrens zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreitz vor das Königliche Amtsgericht zu Burgdorf auf den 16. Februar 1906, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Burgdorf, den 8. November 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
615658] Oeffentliche Zustellung. I5 C1325 05. 3.
Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Cöln ver— storbenen Notars, Geheimen Justizrats Göcke, nämlich: 1) die Ehefrau des Landgerichts präsidenten Max von Goldbeck, Elisabeth geb. Göcke, in Liegnitz, 2) Ludwig Göcke, Hauptmann und Lebrer an der Kriegsschule in Engers, 3) Dora Göcke, ohn Geschäft in Cöln, 4) Ehefrau des Professors Dr. jur. u. phil. Robert Wuttke, Franziska geb. Göde, in Dres den⸗Blasewitz, 5) Albert Göcke, Notar in Wassenberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Carl Sauer II. und Dr. Bing in Cäln, klagen gegen den Leonhard Froitzheim, jetzt ohne hekannten Wohn und Aufenthaltsort, früher in Cöln, Schildergasse 77- 79, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß Beklagter dem Erblasser der Kläger für den notariellen Akt mit Gottschalk Nr. 1585502 noch die Gebühren und Auslagen verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 8670 A nebst 4 0 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts gericht in Cöln, Abteilung LI 5, auf den 30. De⸗ zember 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cöln, den 11. November 1905.
Ködderitz sch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. IL 5.
(616580) Oeffentliche Zustellung. 4 C. 756 05.5.
Die Firma Paul Schettlers Erben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu Cötben i. Anh., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Groepler in Deffau, klagt gegen den Buchhändler Ernst Vollmar, früher zu Dessau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der ꝛc. Vollmar in der Zeit vom 23. Januar bis 28. Mai 1904 Bücher auf vor⸗ herige Bestellung jum vereinbarten Preise geliefert erhalten und die hierfür schuldig gewordenen 105,25 0 bisber trotz Mahnung nicht gejahlt babe, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil — unter dem Erbieten der Sicherheits- leistung, sofern von dieser die vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung abhängt — zur Zahlung von 105,25 A nebst 5o /g Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, kostenpflichtig zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Dessau auf den 29. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 7. November 1905.
Wieland, Bureauassistent,
als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
61680 Oeffentliche Zustellung.
1) Vie Ebefrau Realschullehrer Carl Therese geb. Eichholz, in Wald, Rbld.,
2) die Ehefrau Lehrer Hermann Kranen, Elisabeth geb. Eichholz in Wald, Rhld.,
Prozeßbevollmãchtigter: Rechtsanwalt Dr. Hettlage in Essen,
klagen gegen den Selig Leib, früher in Kettwig, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:
I) das Ucteil für vorläufig vollftreckbar zu erklären, eventl. gegen Sicherheitsleistung,
2) Beklagten koftenpflichtig zu verurteilen: S50, 00 S nebst 5o Zinsen seit dem 6. November 1891 an Kläger zu zahlen.
Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 5. Februar 1906, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 52, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Esfen, den 8. November 1905.
Wittek, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[61668] Oeffentliche Zuftellung. 2. 0. 245 05.7.
In Sachen des Gesamtarmenderbandes Wallis⸗ furth, vertreten durch den aus dem Oberinspektor Goebel, Oberjäger a. D. Herzig, Gemeindevorsteher
Kranen,
Lengfeld, Stellenbesitzer Bittner, Kaufmann Abel, sämtlich in Wallisfurth, bestehenden Vorstand, Prozeßbevollmãchtigter: Rechtsanwalt, Juftizrat Richter in Glatz, gegen
L die Erben der am 25. September 1801 ver⸗ storbenen Witwe Karoline Drescher, geb. Lur, nämlich: 1) Maurer Franz Drescher in Lichtenberg bei Berlin, Berghauer Wilhelm Drescher in Alt⸗ wasser, 3) Berghauer Heinrich Drescher in Altwasser, 4 verehelichte Bergmann Anng Kintscher, geb. Drescher, in Altwasser, 5) Bergmann Rudolf Drescher, unbekannten Aufenthalts, 6) die Witwe Maria Drescher, geb. Kaul, in Friedrichsberg bei Berlin, Pfarrstraße 33, 7) verehelichte Fuhrherr Emma Hildebrandt, geb. Drescher, in Friedrichsberg bei Berlin, Blumentalstraße, 8) Arbeiter Franz Drescher in Friedrichs berg bel Berlin, Pfarrstraße 33, 9) die vier minderjährigen Karl Eduard, Klara, Else und Pauline, Geschwister Drescher, vertreten durch ihre Mutter, die Beklagte zu 6,
II. die Ehemänner der Beklagten zu 14 und ?, nämlich: 1) den Bergmann Kintscher in Altwasser, 2) den Fuhrherrn Willy Hildebrandt in Friedrichs berg bei Berlin, Blumentalstraße,
ladet der Kläger, nachdem der am 9 Dezember 1905. Vormittags 9 Uhr, anstehende Termin bezüglich des Beklagten zu L5, Bergmann Rudolf Drescher, unbekannten Aufenthalts, aufgehoben worden ist, diesen Beklagten von neuem zu dem unter Abkürzung der Ladungefrist auf 3 Tage anberaumten neuen Termine zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Zivilkammer des Königlichen Land— gerichts in Glatz auf den 20. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt ju bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Glatz, den 10. November 1905.
- Zein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
616631 Oeffentliche Zustellung.
Die Kreissparkasse zu Hobensalja, vertreten durch deren Kuratotium, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Latte in Hohensalza, klagt gegen den Tischler Bern— hard Baer, früher in i. jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Miterbe nach dem Schneider Abraham Pasternak verpflichtet sei, die Zinsen der für die Klägerin auf dem Nachlaßgrundstück Hohensalza Bl. Nr. 153 ein—⸗ getragenen Hypothek von 600 A, fällig bezw. ge— fordert für die Zeit vom 1. Januar 1903 bis 30. Juni 19053 mit 13,50 , zu zahlen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 13,50 und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Hohensalza auf den 22. Januar 1906, Vorm. 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Sohensalza, den 7. November 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
61657] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Robert Wüst in Koblenz, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klein in Koblenz, klagt gegen den Hotelier Peter Riedel, früher in Koblenz, jetzt unbekannten Aufenthacts, auf Grund eines am 25. Oktober 1905 fällig gewesenen, am 26. Oktober 1805 mangels Zablung protestierten Wechsels vom 18. September 905 über 263, 43 S, mit dem Antrage, den Beklagten mit Kostenfolge unter vorläufiger Vollstreckbarkeitserkläͤrung des Urteils zu verurteilen, an Kläger 263 43 S6 (zwei- hundert drei und sechzig Mark 43 Pfg.) nebst sechs vom Hundert Zinsen seit dem 27. Oktober 1905 sowie 7,65 S6 Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz, Zimmer 25, auf Donnerstag, den 4. Ja⸗ nuar 1996, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Koblenz. den 10. November 1995.
Bruns, Diätar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
61664 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma A. Marquardt Nachfl. Inbaber Kauf- mann Carl Saager in Königsberg, Burgfkirchen— vlatz 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lip— mann hier, klagt gegen den Studiosus Georg Pfeffer, früher in Königsberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß Schuldner an Restkaufpreis für im Jabre 18503 entnommene Waren nech 33 66 verschulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 33 „ nebst 40, Zinsen seit dem I16. November 1903 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urteils. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht in Königsberg, Zimmer 34, auf den 2. Januar 1906, Vor— mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg, den 98. Nodember 1895.
Unterschrift). Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abt. 10.
616831 .
Das Bank und Wechselgeschäft in Firma Louis Zehender zu Merseburg, vertreten durch die Rechts. anwälte, Justizräte Frenkel, Löschcke und Dr. Riedel in Leipzig, klagt im Wechselprozesse gegen den Zement. und Baugeschäftsinhaber Richard Wüst, früher zu Geoßstädteln und Gautzsch, jetzt un. bekannten Aufenthalts, und 1 Genossen, aus dem Wechsel vom 30. August 1905 über 560 , der Protesturkunde vom 2. Oktober 1905 und der Rück— rechnung vom 3. Oktober 1905, mit dem Antrage auf Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner, an die Klägerin 572 „ 70 4 nebst Jahreszinsen zu 6 v. H. seit dem 3. Oktober 1905 sowie 14 0 3 eigene Propision und 30 A Portis zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Kammer für Handels. sachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 29. Dezeuber 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwege der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 10. November 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
61676 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 25 901. Die Firma M. Nußbaum in Fulda,
vertreten durch Rechtsanwalt Wetzel in Schwetzingen, klagt gegen den Malermeister Fritz Martin, früher zu Friedrichsfeld, z. Zt. an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß der Beklagte von der Klägerin in der Zeit vom 29. Juli 1904 bis 5. April 1905 kaufweise Waren bezogen habe und hierfür den ver einbarten und üblichen Preis von 394 M 40 3 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be— klagten zur Zahlung von 394 * 40 4 nebst Ho / 56 vom 5. August 1905 und jur Tragung der osten des Rechtsstreits durch gegen Sicherheits- leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 12. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 10. November 1905.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts: (C.. 8) Diesch. 61659 Oeffentliche Zustellung.
Der Gärtner August Strommenger in Trarbach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heuß in Neu⸗ wied, klagt gegen die Witwe Emma Gries, geb. Klein, früher in Bendorf, jetzt unbekannten Aufent— balts, unter der Behauptung, daß der Ehemann der Beklagten am 13. Januar 1905 kinderlos verstorben und mangels letztwilliger Verfügung zur Hälfte von der Beklagten ünd zur Hälfte von der Ehefrau des Klägers, Auguste geb. Gries, und von deren Schwester Johanna Gries beerbt worden sei, daß Kläger die Erbansprüche seiner Ehefcau nach Gesetz und zu. folge Abtretung geltend zu machen befugt sei, Beklagte aber Herausgabe des Erbteils verweigert babe, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbWares Urteil die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, über den Nachlaß ihres verstorbenen Ehemannes ein Inventar ju errichten, dasselbe eidlich zu bestätken und alsdann ein Viertel des Nachlasses an Kläger herauszugeben. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Neuwied auf den 31. Ja—⸗ nuar 19906, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neuwied, den 5. November 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 612537 Oeffentliche Zufstellung. 1 Cg 5374 05. Die Friederike Emilie Nestler, geb. Döscher, in Leivsig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schuricht in Plauen, klagt gegen den Ritterguts— besitzer Karl Eduard Adler, früher zu Grobau bei Plauen i. V, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der von ihr mit den Gutsbesitzern Johann Christian Gottlieb Döscher in Reuth und Friedrich Wilhelm Döscher in Grobau geschlossenen Ab— tretungsverträge vom 14. Juni 1965 und bez. vom 10. Oktober 1905, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1219 * 45 4 nebst 400 3Zinsen von 4398 S 25 3 seit dem 1. Januar 1898, von 310 M seit dem 1. Januar 1901, von 463 M 20 4 seit 1. Oktober 1964 und von 7 6 seit dem 1. Januar 1905 zu zablen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbWar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bor die erste Zwilkammer des Königlichen Landgerichts zu Plauen auf den 4. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Plauen, am 98. November 1905. (61665 Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Friedrich Becher in Weimar, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. Andrä daselbst, klagt gegen den Tapezier Paul Hecker jun., früher in Weimar, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zablung von 72 „ nebst 40, Zinsen seit 11. Sep⸗ tember 1995 für am 11. Juni 19565 käuflich gelieferte Kleidungestücke. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits ju dem am 8. Januar 1906, Vorm. 9 Uhr, vor dem Großherzogl. Amtsgericht Weimar anstehenden Termine, in welchem er beantragen wird: den Be— klagten zu verurteilen, an den Kläger 72 „ nebst 409 Zinsen seit 11. September 1965 ju zahlen, die Kosten des Rechtestreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Weimar, den 10. November 1905.
Der Gerichte schreiber des Großherzogl. S. Amtsgerichts.
3) Unfall. und Invaliditãts . ꝛ. Versicherung.
Keine.
4 Verkauf, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
61199 Bekanntmachung. Das unterzeichnete Handelsbureau macht bekannt, Rß es. Vorausbestellungen auf Fohlen der Königlichen Steinkohlenbergwerke König bei Königs- hütte O. S., Königin Luise bei Zabrje O-⸗S. und Biel schowitz grube bei Bielchowitz S. S. zur Lieferung an Selbstverbraucher im Rechnungsjahr vom J. Apri 1906 bis 31. März 1907 im Verhältnis zur Leistungs— fähigkeit der Gruben annimmt.
In den Bestellschreibꝛn, welche bis zum 15. Fe⸗ bruar 1906 eingereicht werden und die ausdrück—, liche Erklärung enthalten müssen, daß die Kohlen
zum eigenen Verbrauch der Besteller dienen sollen, sind die Mengen und Sorten der gewünschten Kohlen, die 9 der Lieferung und die Grube aus welcher die Lieferung erfolgen soll, genau anzugeben.
Die besonderen Lieferungsbedingungen werden den Verbrauchern auf Verlangen zugesandt werden.
Zabrze, im November 1865.
Königliche Bergwerksdirektion. Sandelsbureau.
5) Verlosung 2c. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert. papieren be inden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
615053 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier— durch auf Grund des z 795 des Bürgerlichen Gefetz, buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver— ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Berliner Stadt svnode die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver— schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage don 2000090 MÆ *, in Buchstaben: ‚Zwel Millionen Maik“ behufs Rückjahlung der von der Stadt. gemeinde Berlin infolge resolutorischer Entscheidun gen für die Errichtung neuer kirchlicher Gebäude ge— zablten, auf Grund gerichtlicher Entscheidungen zurückgeforderten Baugelder nebst den aufgelaufenen Zinsen sowie zur Vollendung solcher neuen kirchlichen Gebäude, für welche durch endgültige Resolute Bau— plan und Kostenanschlag bereits festgestellt sind. Die Schul dyerschteibungen sind nach dem an— liegenden Muster auszufertigen, mit 35 Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgung plane von der Ausgabe der Schulver— schreibungen ab jährlich mit wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten. Schuldverschreibungen, durch Auslosung oder Ankauf zurückzuzahlen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Die Genehmigung nebst Anlage ist im Deutschen Reichs.! und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 26. Oktober 19605.
(t. 35 Der Minister der geifstlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ angelegenheiten. Im Auftrage: Dom bois. von Chappuis. Fin. Minist. Min. d. g. Ang. G I. 2824. I. Nr. 17789.
Stadtsynode Berlin.
Der Finanz⸗ minifter. In Vertretung:
Provinz
Brandenburg. Schul dverschreibung der Berliner Stadtsynode, .. te Ausgabe, Buch- stabe. .. über 6 Reichswãhrung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerböchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinalangelegen heiten und der Finanzen vom Reichs.! und Königlich
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld. verschreibungen vom des Jahres .... ab , . bis jum Schlusse des Jahres .... getilgt.
Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens ein Prozent des Anleihe⸗ kapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zuzuführen sind.
Die Auslosung geschieht in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Berliner Stadtsynode bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sãmtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld— verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Ter⸗= mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger, der Neuen Preußischen (Kreuj⸗) Zeitung, der National Zeitung, dem Amts—⸗ blatte der Königlichen Regierung ju Potsdam und der Stadt Berlin und dem Amteblatte der König⸗ lichen Regierung ju Frankfurt a O. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver— schreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem geschäfts übrenden Autschusse der Berliner Stadtsynode mit Ge— nehmigung des Königlichen Konsistoriums ein anderes Blatt bestimmt.
Bis ju dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli von heute an gerechnet, mit 39 /o jäbrlich verzinst.
Die Auszablung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bejw. dieser Schuldverschreibung bei der Kasse der Berliner Stadtsy node, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals sein=
. Schuldverschreibung sind auch die dazu ge—⸗
örigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits termine zurückjuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückjahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei= bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem geschäͤfts. führenden Ausschusse der Berliner Stadtsvnode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der , . an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus. der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Borlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftlozerklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 5§ 1004 ff. der Zivilprozeß-; ordnung.
g gf eint können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjãhrigen Vorlegungsfrist bei dem geschäftsführenden Ausschuße der Berliner Stadt. synode anzeigt, nach Ablauf der Frist der Be— trag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem geschäͤfts⸗ führenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.... aus— gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kasse der Berliner Stadtspnode gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs— scheins sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung bei dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode der Ausgabe widersprochen bat. In diesem Falle sowie bei dem Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In— haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— pflichtungen haftet die Berliner Stadtsynode mit ihrem Vermögen und mit der Steuerkraft der Mit— glieder der zu ihrem Verbande gehörigen Kirchen gemeinden. .
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Berlin, den .
Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsynode. (Siegel des geschäãfts⸗
führenden Ausschusses (Name des * n n, der Berliner Stadt⸗ Aus schußmit⸗
Vorsitzenden.) svnode.) gliedes.)
(Name eines zweiten Ausschußmitgliedes.) Ausgefertigt: (Eigenbändige Unterschrift des damit von dem geschäftsführenden Ausschuß beauftragten Kontroll- beamten.)
(Name eines
Stadtsynode
Provinz Berlin.
Brandenburg. ? Zins schein. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Berliner Stadt— synode, .. te Ausgabe, Buchstabe .. über.... zu 30/0 Zinsen über 4
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom K mit M.. 3 bei der Kasse der Berliner Stadtsvnode in Berlin.
Berlin, den 1
Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsynode. (Name eines Aus schußmitgliedes.)
(Name eines
(Name des Vorsitzenden.) 6. Siegels des geschäfts führenden 2 5 5 er,, r , Aus schußmitgliedes.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab— laufe dieser Frist dem geschaͤftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode jur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor⸗ legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Stadtsynode Brandenburg. . Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr . verschreibung der Berliner Stadtsvnode, . gabe, Buchstabe. Nr.... über . Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 198. . bis 19. . nebft Erneuerungsschein bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Berlin, den . Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Stadtsvnode. (Name eines Ausschußmitgliedes.)
(Name eines zweiten Ausschußmitgliedes.)
jzur Schuld⸗ te Aus⸗
(Name des Vorsitzenden.) Trockenstempel des Siegels des geschäftsfübrenden Ausschusses der Berliner Stadtsynode.)
Veröffentlicht: Berlin, den 10. . 1905. L. S. Königliches Konfistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Stein hausen.
K. II. 8978.
(61502 , Ssurkunde. IVb 4166.
Mit Allerhöchster 1. erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 5 795 des ürgerlichen Gesetz⸗ buch und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung jur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom I16. November 1859 der Din mei,. Cbarlotten· burg im Regierungsbejirk Potsdam die Genehmigung Tur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗
haher bis zum Betrage von 26 000 000 M, in Buch- staben: Sechsundiwanzig Millionen Marke, behufs Beschaffung der Mittel ⸗
a. jzur Ergänzung der Mittel für den Bau einer Zentralmarkthalle, .
b. jur Ergänzung der Mittel für den Bau eines Wohnhauses mit Direktorwohnung auf dem Grund⸗ stũücke Wormserstraße 11,
e. zur Ergänzung der Mittel für den Ausbau der Kanalisation,
d. zur Ergänzung der Mittel Brücken, und Uferbauten,
s. zur Ergänzug der Mittel für den Ausbau der Gasanstalt II,
f. jur Ergänzung der Mittel für die Erweiterung des Elektrizitãswerks,
zur Beschaffung der Mittel für den Bau des Schillertheaters,
h. jur Beschaffung der Mittel für Erweiterung des Krankenhauses auf Westend,
i. zur Beschaffung der Mittel für die Erweiterung des Realgymnasiums, .
k. zur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Reformrealgymnasiums mit Direktorwohngebäude,
1. zur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Asyls für Obdachlose,
m. zur Beschaffung der Mittel für Erwerb eines Teils der Jungfernheide und dessen Umwandlung in einen Volkspark, . .
n. jur Deckung des Ausfalls an Kursverlusten bei der 1902er Anleihe,
o. zur Verstärkung der Mittel des Grundstücks⸗ erwerbe fonds, .
p. jur Beschaffung der Mittel für den Bau eines Waisenhauses,
q. zur Beschaffung der Mittel für den Bau einer Bade⸗ und Schwimmanstalt auf dem Grundstücke Nürnbergerstraße 50 55, deren Einnahmen Verzinsung und Tilgung unter Wahrung eines wöchentlichen Volkitages zu billigen Preisen herbeiführen.
Die , sind in einer Summe oder in Abteilungen ju begeben und nach dem an⸗ liegenden Muster auszuferligen. Sie sind mit 3 oder 4 von Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Ver⸗ losung vom zweiten Jahre nach Begebung der Ge— samtanleihe oder einer jeden Abteilung ab jährlich mit wenigstens 2,1 von Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver— schreibungen, ju tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Oktober 1995. .
Der Finanzminister. 1 1
In Vertretung: . . Dom bois. 1 v. Bischoffshausen.
für Straßen⸗,
Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Po ts dam. Anleibe vom Jahre . . . Abteilung Buchstabe ... N (Stadtwappen. ) Schuldverschreibung der Stadt Charlottenburg Reichswãhrung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom. (Deutscher Reichs, und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom .. ten 1905. .
In Gemäßheit des vom Bezirksausschusse des Regierungsbenrks Potsdam genehmigten Gemeinde beschlusses vom 1.9. März 1965 sowie des Gemeinde beschlusses vom 2 28. Juni 1905 wegen Aufnahme einer Anleihe von 26 Millionen Mark bekennt sich der Magistrat der Stadt Charlottenburg namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld— verschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von
wõrtlich K Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld— verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld verschreibungen vom des Jabres .. ab, spätestens bis zum Schlusse des Jabres. getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock ge⸗ kid welchem jährlich wenigstens jwei und ein zebntel Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Auslosung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Der Stadt Charlottenburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Um⸗ laufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld ver—⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Abtei⸗ lungen, Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, der Charlottenburger Zeitung ‚Neue Zeit“, der Berliner Nationaljeitung und der Berliner Börsen-Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld verschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor— bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat der Stadt Charlottenburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kavital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am und von heute an gerechnet, mit.... Prozent jährlich verzinst.
Die Ausjahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins- scheine bejw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ hauptkasse in Charlottenburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der jur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die da⸗ zu gehörigen Zinsscheine der spaͤteren Fälligkeits .
termine zurückzuliefern. Für die feblenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
; Anspruch aus dieser Schusdverschreibun erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren 3 dem Rücklahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Charlottenburg zur Ein= lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklirung abhanden gekommener oder ver- nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor— schrift der S5 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis— herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor—⸗ legungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ab. lauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins— scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der An⸗ spruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge— kommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vor— gelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ egung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum aus⸗ egeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige eiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Geschäftsstelle 7 — Rechnungswesen — des Magistrats in Charlottenburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung bei dem Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines
erungsscheins werden die Zinsscheine dem In— haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Charlottenburg, den .. ten
Der Magistrat. (Stadtsiegel NN., Dberbũrgermeister. Ausgefertigt: Eigenhändige Unterschrift des beauftragten Kontrollbeamten. Regierungsbezirk Pots dam.
Räãmmerer.
Provinz Brandenhurg.
J z ... . Prozent Zinsen über . Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 11 mit (wortlich) w bei den umseitig verzeichneten Zahlstellen. Charlottenburg, den 90 Der Magistrat. (Name des Oberbũrgermeisters) Trockenstemvel (Name des
des Stadtsiegels.) Käãmmerers.)
Ungültig, wenn die Vorderseite durchkreuzt ist. Ungültig, wenn eine Ecke abgetrennt oder der Zins— schein durchlocht ist.
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge—⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem 2k. laufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Char⸗ lottenburg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Potsdam. Erneuerungsschein für die n,. 1 zu der Schuld⸗ verschreibung der Stadt Charlottenburg, Anleihe vom Jahre Abteil ung Buch⸗
, der Geschäftsstelle 7 — Rechnungewesen — des Magistrats in Charlottenburg, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magifstrat der Stadt Charlottenburg wider sprochen hat. In diesem Fall sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Charlottenburg, den.
Der Magistrat.
(Name des Oberbürgermeisters) Trockenstempel Name des des Stadtsiegels.) Kam merers.) Vorstehenden Erlaß bringen wir hiermit zur
offentlichen Kenntnis. ö Charlottenburg, den 9. November 19095 Der Magistrat. V. 794.05.
lols63]
In der am 31. Oktober 1905, Nachmittags 4 Uhr, in Gegenwart eines Notars vorgenommenen Aus. losung von Æ 23 000, — unserer Schuld ver⸗ 63 sind nachttehende Nummern geiogen worden:
354 582 558 34 102 66 386 130 80 548 566 90 349 360 120 116 473 583 297 171 525 363 403.
Zuckerfabrik Greifenberg i. Bomm.
6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ vapieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
(61851 Bekanntmachung.
Hierdurch geben wir bekannt, daß der Uufsichts- rat unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1905/06 aus den Herren
Louis Schönherr in Thoffell,
Justizrat Dr. O. Enzmann in Chemniß,
Paul Ziesler in Chemnitz,
Dans Vogel in Chemnitz,
Arthur Mittasch in Dresden
besteht. .
Chemnitz, den 11. November 1905.
Sächsische Webstuhlfabrik.
Die Direktion.
61909 Barytwerke und chemische Fabrik Richelsdorferhütte
Actien⸗ Gesellschaft.
Die diesjährige ordentliche Generalversamm-⸗ lung findet Mittwoch, den 13. Dezember 1905. Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal zu Richels« dorferhütte statt.
Tagesordnung:
I) Bericht des Vorstands und des Aufsichtaratz über das Geschäftsjahr 1904 05 sowie Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verluft— rechnung für dieses Jahr.
2) Erteilung der Entlastung an Vorstand und Auf⸗— sicht?s rat.
3) Beschlußfassung über Bilanz und über Ver⸗ wendung des Gewinnsaldos.
4) Neuwahl für die ausscheidenden Aufsichtsrats. mitglieder.
5) Verschiedenes. Etwaige Generalversammlung.
Unter Hinweis auf 5 25 der Statuten werden die Aktionäre hierzu höflichst eingeladen.
Richelsdorferhütte, 13. November 1905.
Der Vor stand. Der Auffichtsrat.
Antrãge aus der
61910] Mülheim ⸗Niedermendiger- Atrtien - Brauerei & Mälzerei
vormals Börsch C Hahn Mülheim am Rhein.
Wir beehren uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Samstag, den 9. Dezember a. c., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Kontor der Brauerei hierselbst stattfindenden achtzehnten ordent⸗ lichen Generalversammlung einjuladen.
Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn. und Verlustrechnung des Vorstandt sowie des Prüfungsherichts des Aufsichtsrats zur Genehmigung und Dechargeerteilung.
2) Wahlen für den Aufsichtsrat.
Diejenigen Aktionäre, welche beabsichtigen, an der Generalversammlung teiljunehmen, werden ersucht, ihre Aktien bis spätestens den 6. Dezember a. c., Abends 6 Uhr, bei unserer Gesellschafts= kasse zu hinterlegen oder ihren Aktienbesitz durch Vorjeigung einer notariellen Hinterlegungquittung nachzuweisen.
Mülheim (Rhein), den 13. November 1905.
Der Vorstand. Ludwig Börsch.
Generalversammlung unserer Aktionäre vom 24. Oktober 1905 ist beschloffen worden, das Grundkapital unjerer Gesellschaft zwecks Beseitigung der vorbandenen Unterbilanj, zur Vornahme weiterer Abschreibungen und zur Bildung eines Reservefonds um S6 250 000, — durch Zusammenlegung im Ver⸗ bältnis von 2:1 herabzusetzen.
Die Ausführung der Herabsetzung soll in der Weise erfolgen, daß von je 2 einjureichenden Aktien im Nennbetrage von je S 10090, — eine mit einem ent⸗ sprechenden Stempelaufdruck versehene Aktie zuruck gegeben und die andere vernichtet wird.
Die eingereichten Aktien im Nennbetrage von je Æ 200, — werden jedoch samtlich vernichtet, und fur je 10 Stück im Nennbetrage von jusammen M 2000, — wird eine neue auf den Inhaber lautende Aktie im Nennbetrage von S 1000, — zurückgegeben.
Eine entsprechende Abänderung des Gesellschafte— vertrags, welche nach Durchfübrung der getroffenen Beschlüsse in Kraft tritt, ist beschlossen worden.
In Gemäßheit dieser in das Handelsregister ein⸗ getragenen Beschlüsse und unter Hinweis auf §§5 290 und 219 HG. B. fordern wir unsere Herren Aktionäre hiermit auf, ihre Aktien nebst Zubehör zum Zwecke der Zusammenlegung bis zum 8. Fe⸗ bruar 1906 einschließlich während der üblichen Geschãftsstunden
in Colditz, Penig und Rochlitz an unseren
Nassen,
in Dresden bei dem Dresduer Bankverein,
in Leipzig bei dem Dresdner Bankverein bei Vermeidung der Kraftloserklärung einzureichen.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche Aktien in einer die Zusammenlegung nicht gestattenden Zahl besitzen, haben dieselben nebst Zubehör ebenfalls in gleicher Frist und bei gleicher Androhung einzureichen und der Gesellschaft zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Colditz, den 11. November 1905.
Vereinsbank zu Colditz.
Gebbardt. t. Urban.
61884
Unter Hinweis auf die in der außerordentlichen Generalversammlung unserer Aktionäre am 24 Oktober 1805 beschlofsene Herabsetzung unseres Grundkapitals und nach erfolgter Eintragung dieses Beschluffes in das Handelsregister fordern wir kiel die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ibre Ansprüche geltend zu machen.
Colditz, den 11. November 1905.
Vereinsbank zu Colditz.
Gebhardt. Urban.