Gesetzbuchs vorliegen, mit dem Antrage, durch eventuell gegen Sccherbeitsleistung vorläufig voll⸗ sireckbares Urteil die Verwaltung und Nutznießung des Beklagten an dem Vermögen — eingebrachten Gut — der Klägerin aufzuheben und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 80. Ja— nuar 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent ˖ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cöln, den 13. November 1905.
Dahlmann, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditats⸗ꝛc. Versicherung.
eine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛt.
Reine.
5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden fich auschließlich in Unterabteilung 2.
62791] Genehmigung surkunde. .
Mit Allerhöchster . erteilen wir hier- durch auf Grund des 5 795 des Bürgerlichen Gesetz= buchs und des Artikels 3 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom j6. November 1899 der Stadi Düsseldor die Ge— nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 10 900 900 4, in Buchstaben: ‚Zebn Millionen Marke, bebufs Be—⸗ schaffung weiterer Mittel für die Zwecke des städtischen Grundstücksfonds.
Die Schuldverschreibungen sind rach dem an⸗— liegenden Muster auszufertigen, nach Wahl, der städtischen Behörden mit 3, 3 oder 4 00 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlofung von dem auf die Be⸗ gebung der Anleihe oder der einzelnen Anleihe— beträge folgenden Rechnungsjahre ab wenigstens mit einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der . von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge—⸗ währleistung seitens des Staatz nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. .
Berlin, den 11. Oktober 1995.
Der Finanzminister. . 3 In Vertretung: In Vertretung: Dom bois. von Kitzing. F. M. J. 17 389. II. 10 175. M. d. Ji 7 b. 2553. II. Ang.
⸗ ; ö ie ru ĩ Rheinprovinz. e ,,, Schuldverschreibung der Stadt Düsseldorf.
Anleihe vom Jahre 1905 M, Buchstabe. . , Nr. . . . über „ Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der
inanzen und des Innern vom. . ten Oktober 1905 Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom. ten 1905).
In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zu Düsseldorf vom 4. April 1905 wegen Aufnahme einer Anleihe von 10 000 000 ƽ bekennt sich der unter eichnete Ober bürgermeister namens der Stadt Düsselderf durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar— lehnsschuld von Mart. welche mit
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld verschreibungen von dem auf die Begebung der An⸗ leibe oder der einzelnen Anleihebeträge folgenden Rechnungsjahre ab, längstens in .: Jahren, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens ein Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Aus- losung geschieht im Monat Fehruar jeden Jahres. Der Start bleibt jedoch das Recht vorbehalten eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämt liche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte , ,. ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗ stocke zuzuführen. .
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schust ver⸗ e. gen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- taben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drel Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Töniglich Preußischen Staataanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in der Düssel dorfer Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dieg unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ — alsbald nach dem Anlaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmi⸗
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juni und 1. Dejember, von heute ab gerechnet, mit... Prozent jährlich verzinst.
Die Ausjahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Düsseldorf, und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldyerschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits« termine zurückzultefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser uldverschreibun
erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren na
dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung , wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. .
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluffe des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. z.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung . gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 58§ 1004 ff. der Zivil- . . insscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis. herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor— legungsfrist anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgejahlt werden. Der Änspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadt- verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der An— spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche n, , nach dem Ablaufe der 6 erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier
ahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum . aus egeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige eiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Düsseldorf gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs ˖ e g, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ ung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider- sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Mikunde habe ich diese Ausfertigung unter meiner Unteischrift erteilt.
Düsseldorf, den .. ten 5 Der Oberbüurgermeister.
Stadtsiegel.) : Ausgefertigt:
(Gigenbändige Unterschrift des damit von der Stadt ⸗ verwaltung beauftragten Kontrollbeamten)
Regler ungsbezirk
Rbeinprovinz. Düsseldorf.
zu der Schuldverschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe vom Jahre 1905 M, Buchstabe „S zu. Zinsen über... .. J. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Ruͤckgabe in der Zeit vom . ten ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. ten bis ten mit Stadtkasse in Düsseldorf. Düsseldorf, den . ten Der Oberbũrgermeister.
Trocklenstempel des Stadtsiegels.)
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist der Stadiverwaltung zur Ein— lösung vorgelegt wird. a f die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist.
Der Vorlegung ar die gerichtliche Geltendmachung des Anspruch aus der Urkunde gleich.
Regierungsbezirk Düsseldorf.
Erneuerungsschein
für die Zinsscheinreihe zur Schuld⸗
verschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe
vom Jahre 1905 M. Buchstabe ..., N
k Der Inhaber dieses Scheins empfängt gien dessen Rückgabe zu der obigen Schu e ung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom , 19 .. nebst Er⸗ in Düsseldorf,
Rheinprovinz.
vorlegt. Düsseldorf, den. Der Oberburgermelster.
Trockenstempel des Stadtsiegels.)
Genehmigungsurkunde.
Mit Allerböchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 5795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artitels 8 der Königlichen Ver ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16 November 1899 der Stadt Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber jum Betrage von 12000000 , in Buchstaben: Zwölf Millionen Maik‘ bebufs Beschaffung der Mutel zur Einrichtung von Obdach losenafsylen und Armenhäusern, zur Erweiterung dez
62792
zur Erweiterung von Lelchenhäusern mit Kapellen auf dem Stoffelner und dem Nordfriedhof, zur Er⸗ weiterung des Kunstgewerbemuseums, zur Eindeichung der Stoffelner Niederung und zur Regulierung des oberen und unteren Brückerbachs, zur Erwerbung eines Bauplatzes für ein städtisches Verwaltungs⸗ gebäude, zur Deckung der Reßstkosten des ersten Bau⸗ abschnitts eines allgemeinen städtischen Krankenhauses und zur Errichtung einer Akademie für praktische Medizin, zur Verbreiterung der Ueberführung der Grafenbergerallee, zu Erweiterungen und Um⸗ gestaltungen der städtischen Hafenanlagen, zum Bau und Betriebe jzweier neuer Straßenbahnlinien, zur Deckung der Restkosten des Neubaus einer böheren Mädchenschule sowie der Realschule an der Scharn⸗ horststraße, zum Neubau einer höheren Knabenschule an der Louisenstraße und zur Erweiterung der Abort⸗ 2 in der Oberrealschule am Fürstenwall.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtischen Behörden mit 3, 3J oder 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festfgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleihebeträge folgenden Rechnungt jahre ab wenigstens mit 15 Projent des Kapitals, unter Zuwachs der gien von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 11. Oktober 1905.
Der Finanzminifter. Der Minister In Vertretung: Dom bois.
Fin. Min. I. 17 400. II. 10148.
Rheinprovinz.
Schul dverschreibun
der Stadt Düsseldorf.
Anleihe vom Jahre 1905 L, Buchstabe .. . Nr. . .. über S Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 11. Oktober 1805 Ce her Reichs. und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom ten 1905).
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Be⸗ schlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu Düsseel⸗ dorf vom 14. März und 8. August 1905 wegen Auf⸗ nahme einer Anleihe von 12 000 000 4M bekennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Düsseldorf durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von 6, welche mit .. . . Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen von dem auf die Begebung der An⸗ leihe oder der einzelnen Anleihebeträge folgenden Rechnungs jahre ab spätestens in Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock , welchem jährlich wenigstens 15 Prozent des
nleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Aus⸗ losung geschieht im Monat Oktober jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch saämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die . die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zujufũhren.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Ter⸗ mins, an welchem die , , erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reiché⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Käniglichen Regierung zu Düsseldorf und in der Düsseldorfer Zelstung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in en Weise bekannt gemacht. Geht eins der oben
ejeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversammlung mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Regierungepräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis ju dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Februar und 1. August, von heute ab gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Ausjablung der Zinsen und des Kapitals er— folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinescheine bejw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Düsseldorf, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der jur Empfangnahme des Kapitals ein— ö Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗
Min. d. Inn. 1V. d. 2365. 7. Ang.
örigen Zinescheine der späteren Fälligkeitstermine jurückzuliefern. Für die fehlenden Zintscheine wird der Betrag vom Kapital abgejogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückmablungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadt. verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zintscheinen beträgt die Borlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsescheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Ze gung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen de. nach Vorschrift der S5 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
g feine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor
kanntmachung I
Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Zinsschein der Stadt- verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, kal die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche e n, bis zum ausgegeben; die erneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Düsseldorf, gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Veiluste des Erneuerungsscheines werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde habe ich diese Ausfertigung unter meiner Unterschrift erteilt.
Düsseldorf, den.. ten
(Stadtsiegel.)
Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von der Stadtverwaltung beauftragten Kontrollbeamten.)
Regierungsbezirk Düssel dorf. Zinsschein. . te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe vom Jahre 1905 L, Buchstabe Ne. her MS zu .... 0/0 Zinsen
Rheinprovinz.
tschreibung bis... ten mit kasse in Düsseldorf. Vüsseldorf, den. Der Oberbüũrgermeister.
(Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist der Stadtverwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung stehr die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aut
der Urkunde gleich. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseld orf. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe vom Jahre 1905 L, Buchstabe ... Nr über
60 Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung ... te Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom ... 19. . bis .... 19 .. nebst Erneuerungt⸗ schein bei der Stadtkasse in Düsseldorf, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Düsseldorf, den .. ten Der Oberbürgermeister.
(Trockenstempel des Stadtsiegels.)
62790 Bekanntmachung. betreffend die Auslosung Hohenzollernscher Rentenbriefe.
Bei der am 7. d. Mts. stattgehabten Auslosung Hohenzollernscher Rentenbriefe bebufs Zahlung auf den 1. April 1906 sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden:
Lit. Ad 500 Fl. — s87 M 14 , 120 Stück, Nr. 99 188 247 308 313 334 355 393 397 433 446 478 525 638 688 690 809 818 875 1047 1225 1296 1426 1473 1510 1568 1744 1778 2076 2112 2127 2236 2303 2325 2625 2630 2684 2760 2764 2832 2906 3001 3013 3090 3109 3315 3349 3370 3562 3582 3628 3918 3937 4032 4117 4555 4570 4573 4589 4666 4713 4821 4823 4828 49066 4937 5048 5138 5285 5294 5492 5494 5503 5566 5761 5762 5846 5986 6115 6123 6193 6303 6362 6718 6822 6842 69806 6926 6927 6673 7227 7247 7284 7296 7416 7470 7489 7596 7659 7758 7799 S089 38106 8225 8239 8429 8583 8659 8667 8779 8819 8838 8904 8954 8977 8939 8392 9018 9029 2112.
Lit. G X 100 51. 171M 3 3, 20 Stũch Nr. 136 210 280 332 369 395 469 477 480 598 629 759 893 1127 1169 1246 1380 1456 1464 1562.
Lit C X 25 FI. — 42 M s 3, 7 Stũc, Nr. 225 345 468 584 602 997 1345.
Die vorbejeichneten Rentenbriefe werden den In⸗ habern zum 1. April 1908 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genaunten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe bei der hiesigen Königlichen Regierungshauptkasse oder bei der Königlichen Rentenbankkasse für die Provinz Brandenburg in Berlin in Empfang ju nehmen. Mit dem 1. n 1906 hört die weitere Verzinsung der ausgelosten Rentenbriefe auf, und es müssen mi denselben die nicht mehr fällig werdenden Zinsscheine Reihe 6 Nr. 11 bis 16 nebst Zinescheinanweisungen unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Zin escheine vom Kapital zurũd- jubebalten sein würde. Die Ginlösung der Renten⸗ briefe kann auch vermittels portofreier Einsendung durch die Post an eine der vorgenannten Kassen er⸗ folgen. Die Uebersendung des Kapitals * g dann
Emy fãngers. , . den 11. Nevember 1905. önigliche Regierung. R. 421 1. Ang. J. L.: Haebiing von Lanzenauer.
gung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Südfriedhofg, zum Neubau sowie jum Umbau und
dem Ablaufe der vierjährigen eff bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der
ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten det
sses2)
Einlösungsstellen für Zinsscheine und ausgel Magdeburger , nd außer den in unserer
enannten a das Bankhaus S. Bleichröder und i. .
Stücke der 1886 und 1891 si Bekanntmachung am 19. September
der Disconto Gesellschaft in Berlin. Der Magistrat der Stadt Magdeburg.
·· — H
6) Kommanditgesellschaften a Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert- papieren befinden sich ausschlleßlich in Un erabteilung z
2818] K
Zuckerfabrik Böblingen.
Die diesjährige ordentliche General = lung unserer Gesellschaft wird am r, 4. Dezember, Rachmittags 3 Uhr, in Heil⸗ — 4 ö. , , . 9 Harn en segese g chat
aden wir Aktionäre hierzu ee. Kö agesordnung:
1) 3 r. des Geschäftgberichts und des Revisions⸗
2) Genehmigung der Bilanz und J ntlastung des Vorstands 4 Wahlen in den Au srerkn d ber Auffichtorn n 6 16 onen r Igo. er Vorfsitzende des ef ern. Der Direktor: H. Rüme lin. Ferd. Cloß.
sag) Griendtsveen Torsstren Ahtiengesellschast
ö nin Koln. n Gemäßheit der §§ 20 und A des Statut werden die Herren Aktionäre unserer & 'nschlatun der am Dienstag, den 12. Dezember 1905, 2 r ühr, auf der Amtsstube des Notars . . ö r, n. 26, statt⸗ n en Gen =
gebenst . J agesordnung:
I) Geschãfisbericht der Direktion, Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung pro 1904/1905. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz.
2) y, ffn ene Entlastung des nds und Au srats fũ = ,. rats für das Geschäfts Köln, den 18. November 1905. Der Vorstand.
62574]
Gergschloßbrauerei Aktien · Gesellschaft. Auf Grund des z 29 unseres Statuts werden die Herren Aktionãre unserer Geselsschaft zur ordentlichen Generalversamm lung auf Montag, den 11. De⸗ e,, , i . 66 Uhr, in Berlin aiserhof, Eingan ö — gang helmplatz, ergebenst agesordnung: 1) Bericht über die Geschäftg. lage und Vorlegung der Bilanz sowie der i. und Verlustrechnung für das letzte Gefchäftsjahr. 2) Bericht der Revisoren. 3) Dechargeerteilung. 9 Aenderung des 5 40 der Statuten. 5) Wahl der Revisoren. Diejenigen Aktionäre, welche sich an der General- versammlung beteiligen wollen, baben ihre Aktien oder die von der Reichsbank über dieselben aus- gestellten Depotscheine nebst einem doppelten Ver⸗ eichnis der Attien bis zum S. Dezember 18905 im Geschãfts lokale unserer Gesellschaft, S8, Hasenhalde 108,114, oder bei der Effektenkasse der Deutschen Bank, hier, Vormittags 9 bis 12 Uhr, niederzulegen.
Berliu, den 15. November 1965.
Der Vorsitzende des Auffichtsrats: H. Maas.
bl528] Bekanntmachung. Die Inhaber der 470 / igen Vvpothekarobligationen L Emission (1888) unserer Gesellschaft werden bier⸗ mit gemäß § 3 des Reichsgesetzes vom 4. Dejember 1899, berr. die gemeinsamen Rechte von Schuld⸗ verschreibungen, zu einer Versammlung auf Dien s⸗ tag, den 5. Dezember 19035, Vormittags 10 Uhr, in die Amtsraͤume des Kgl. Rotariatz München II, Neuhauferstraße 5 / js, berufen. Zweck der Versammlung ist die Ermäßigung des 6 hn e, . der Amortisation . es Reichsg ; ( ee. 6 chsgesetzes vom 4. De ie genauen Anträge der Gesellschaft können gegen eg ltimatl one beschein gung bei . Vel nde 9 Hesellschaft, Lulfenstraße 15.5, oder dessen Vertreter derrn Justizrat Haas, Karlsplatz 5/ l, in Empfang e me — ö a des Reichsgesetzes vom 4. Dejember . ist die Ausübung des . davon ab⸗ ngig, Laß die Schuldperschresbungen spätestens . 2. Dezember lfd. Is. bei der Reichsbank der finem Notar hinterlegt und die Hinterlegungs. e che gungen innerhalb der gleichen Frist bei em Vorftand eingereicht werden. München, den 7. November 1905.
Maschinenbau EGrselschat München.
löõlz9] Betłkanntmachun g.
Die Inhaber der 5 digen Hypothekarobligationen 1 Emission (1892 unferer Gesessschaft werden k er Bezugnahme auf vorffebende, für die Inbaber . osoigen , I. Emission h N unserer Gefellschaft erlaffene Bekanntmachung flden, sich am Dienstag, den 5. Dezember 3 S, Vormittags 11 Ühr, in den Amts- Eumen des Kgl. Notariats München II, Neuhauser= . 6/1, einzufinden, um ju den in der voraus- w ben Her sammiung gefaßten Beschlussen Stellung
München, den 12. November 1965.
welche in der Generalversamml
keen, emed mmm er ae, . ausgestellte Depotscheine spätestens bis mittags 4 Üihr, Grätz hinterlegen.
hinterlegt haben, müssen bis n
die notarsellen s zu demselben Zeitpunkte Erlangung von legen.
lös349 J Aktien Bierbrauerei Nenstadt Orlo).
Ordentliche Generalversamml Tonnerstag, den 7. ö, 9. mittags A Üühr, 214 e. n. Restauration hier. . Tagesordnung: 1) ger Tt ed, und ,,,, auf das r vom 1. i ö . 3. tober 19604 big jum ichtigsprechung dieses Berichts. 3) Wahl von 3 . 4 , , . von Aktien. ie ionäre werden hierzu ei ; Neustadt Orla), den 16. , . 1905. der Aktien * *. ö, ; rbrauerei Neu tar et, stadt (Orla).
Ses Archimedes Actien. Gesellschast für Stahl
ö 2. Eisen n dure uf die Tagesordnung der laut Bekan in Nr. 266 des Deutschen Reichsanzeigers . . woch, 29. November 1905. Vormittags LEO Uhr, nach dem Geschäftslokal' der Gesellschaft Berlin 8W., Alexandrinenftr. 23, einberufenen ordentlichen Geuerglversammlung werden in⸗ folge Antrags einiger Aktionäre weiten gesetzt: 4) Abänderung des § 12 des Statuts Etz schung h We cke . w auf 8). n 3 neuen Aufsichtsr ĩ Berlin, den 17. ö, Der Auffichtsrat.
62185 Actiengesellschaft Papierfabrik Hegge In d d g begge
n der ordentlichen Generalver 16. Oktober h. J. wurde Hire re ann m n, vollbeigblte Aktienkapital von A 1005065. * durch Ausgabe von 750 Stück neuer, auf den In haber lautender Aktien à 4 1000, —, welche Anspruch auf die Hälfte der Dividende pöo 1556 haben, auf 460 1750 000, — zu erhöhen und diese neuen Aktien Den seitherigen Aktionären zum Kurse von 140 0lo (Schlußstempel zu Lasten der Gesellschaft) abzüglich 40,0 Zinsen vom Einzahlungstage bis zum 1. Februar 1907 auf den ausmachenden Betrag in 22 . eln m stellen, daß e. je
z ;
363 . en drei junge Aktien bezogen
as Bezugsrecht kann in der Zeit vom 18. No⸗ vember bis einschließilich ,, 37 3 unter Vorlage der Aktienmäntel zur Abstempelung, Einreichung eines doppelt ausgefertigten Zeichnungoͤ⸗
an der Wechsel Bank A. G. in Augsburg ausgen werden; mit Ablauf des bez. Tune Inch . Ansyruch aus dem Bezugsrechte. Für die geleisteten Einzahlungen werden Bezugs⸗ . 8 gegen ö. Rückgabe die neuen tien na intrag des Volljuges i ' 6 5 , . Kö e erforderlichen Formulare d = nannten r e f iich . Segge Kempten, 11. November 1905.
versammlung das Stimmrecht ausüben wollen, hab gemäß § 19 des Statuts ibre Aktien oder .
scheines und gleichjeitiger Einzahlung des aug⸗ nebft
machenden Betrages während der Vormittags , Witten ,, . bis zum Mittwoch, den 6. Dezember
zu hinterlegen.
len n Bereinigt Fraenkische Schuhfabriken
Nuernberg.
Im Nachgan e zu u : vember a. C. ge zu unserer Einladung vom 1. No
am 25. ert., Vormitiags 11. U den außer rden rc, g. lr, stattfinden
der Direktion der Gesellschaft auch in 6 und Fürth Dresdner Bauł. Credithank,
Hirschmann Æ Kitzin er, in Dresden bei der , Bank,
Creditbank,
Deutschen Bank erfolgen kann. Nürnberg, den 15. November 1905. Der Aufsichtsrat.
vormals Max Brust — vormals B. Bernueis geben wir hiermit bekannt, Hinterlegung der Aktien zwecks w 365 ö.
Generalversamml bis spätestens 22. November a. 2 we 39
in Nürnberg bei der Deutschen Bank Filiale bei der Filiale der in Nürnberg und Fürth bei der Mitteldeutschen in Nürnberg und Fürth bei dem Bankhause e e e Werler nn . gs. in München bei der Bayer. Filiale der
Kommerzienrat Ludwig Gebhard t, Vorsitzender.
legen, 9 n der Generalversammlung vom 25. Okt 1905 ist beschlossen worden, das 2 durch Zusammenlegung der Aktien im Verhãltnisse von, 3 5 . ⸗ emãß G. B. ford
lee Rinn ger auf, kiel . 4 Leipzig, den 10. November 1905.
Ceipziger Buchbinderei Attiengesellschast
vorm. Gustan gritzsche. Der Aufsichtsrat. . Dr. Kü st ner. Fritzsche. z
62848 . Actienbrauerei Dormagen
vorm. Becker Æ Cie, Dormagen.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch ju der am Mittwoch, den 13. De⸗ zember 1905, Nachmittags à Uhr, im Gland Hötel Victoria zu Cöln stattfindenden siebenten H,. Geueralversammlung ergebenft ein⸗
.
Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstands und Aufsichtgrats ü das Geschäfts jahr 190415. 1 2) Vorlage und Genehmigung der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 3) Beschlußfassung über die Verteilung des Rein⸗
(62825 Malzfabrik Etgersleben Attien⸗Gesellschaft.
hierdurch zu der am Freitag, d. Is., Nachmittags 4 r, der Magdeburger Privat. Bank in . . . , e. . ordent⸗
ralversamm Statuts 4 kö agesordnung: 1) Vorlegung der Bilanz 39 der Gewinn ⸗ und Verlustrechnung für das verflossene Geschäfts⸗ jahr mit dem Bericht des Vorstands über diese 9 ,. enehmigung der Bilanz und Gewinn- und Kö r gh uff enn über . es Reingewinns
Dividende pro 6 m f mn de. 3) Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat. Diejenigen Aktionäre, welche in der General
über dieselben lautenden Depotschein der Reichsbank einem doppelten Verzeichnis der Aktien
der Gesellschaftskasfse in Etgersleben oder bei
der Magdeburger Privat ⸗ Bank in Yann burg oder bei
einem Notar
Etgersleben, den 13. November 1905. Malzfabrik Etgersleben Aktien · Gesellschaft. Der Aufsichtsrat.
M. Schultz e.
Der Vorsitzende des Au tsrats: Max e,, ö Der Vorstand. Ferd. Oechelh aeuser.
60884
Aktien Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch ju der am 1 6 De⸗ zember 1995, Nachmittags s; uhr, in Schröders Hotel in Niebüll stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1) Antrag auf Abänderung des 1 der Satzungen. 2) Antrag auf Abänderung des z 2 der Saßungen
3) Antrag auf Abänderung des 5 10 Abs. 2 der
Satzungen.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der General« bersammlung haben unsere Aktionäre ihre Aktien bis * um 29. November d. J., Abends 6 Uhr. ei der Gesellschaft oder bei einem Notar ju
hinterlegen. Flensburg und Risum, den 10. November 1966.
2830]
vormals Georg Boehringer & Cis Neue Vereinsbank in Risum 17 22 Te n hiermit ju der am
lichen Generalversammlun i . ,, s g mit der Tages
(Erhöhung des Aktienkapitals). ergebenst eingeladen.
versammlung teilnehmen wollen, werden ebeten, i Aktien oder diesbezüglichen Depotfcheine . heb
Der Vorstand der ern rde, prik
Champagnerflaschenfabrik
in Achern.
⸗ Vormittags 11 uhr, m Fabrikgebäude in Achern n een n
1) Bericht des Vorstandz und des A ts ö 23 , 1904 05, i n,, ntrag au enehmigung des Rechnungs- abschlusses und Entlast e i ch rn e astung des Vorstands und
3) Beschlußfassung über das Ergebnit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung Diejenigen Aktionäre, welche an der General 23 , r,. 19085 bei rfertigten Vorstand zu deponieren. Achern, den 15. e er gh .
vormals Georg Boehringer Eie.
Der Vorsitzende des Außfsichtsrats: Der Vor stand. Dr. r . P. Steen sen.
los 5] = Vereinigte Graetzer Gierbrauereien
Die diesjährige ordentliche General = lung findet am Tienstag, den 12. , ö 1905, Vormittags 95 Ühr, im Geschãftslokale der Gesellschaft in Grätz i. P. statt, zu welcher die e. Aktionäre hierdur ergebenst eingeladen erden. Tagesordnung: I) Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats 23 * ni, ,. m,. Vorlage der Bilanz un ewinn. un ü zweite Geschäftsjahr. 66
38) Verteilung des Reingewinns.
4 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
o)] Sonstige Anträge der Aktionäre.
Gemäß § 26 des Statuts müffen die Aktionãre,
ihre Aktien oder von der
Freitag, den 8. Dezember ig 65, Nach⸗
bei der Gesellschafts kaffe in Aktionäre, welche ihre Aktien bei einem Notar
interlegungobescheinlgungen zweckg timmkarten dem Hen gende vor⸗
Grätz i. P., den 16. Nobember 1905.
NMaschinenbau Gefellschaft München.
Groß.
Der Vorstand.
ozsag7
Aktiengesellschaft, Graetz i / P. unsere Herren Aktionäre zur ordentlichen General-
zember 1905, Nachmittags d uhr, Votel zu Stolp ein. 7 gs 5 Uhr, in Mund
Generalversammlung teilnehmen wollen, haben i Aktien oder die von der Reichsbank . Reih erteilten Deyots cheine nebst einem doppelten Nummern⸗ d . 21 vor der General⸗ ung in unserem Geschäftszi hierselbst oder bei dem Bankhause Drei. 2 3
2) Heschlußfassung über die dem Vorstande und 3 1 , , . Aufsichtsrate zu erteilende Entlastung. hinterlegen.
Naths⸗Damnitzer Papier⸗abrit Actien⸗Gesellschaft.
Auf Grund des § 17 unferer Statuten laden wir
ersammlung auf Donnerstag, den 1. De⸗
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der
acoby in Stolp gegen Bescheinigung zu
Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstandz uber die Lage des Ge— schäfts unter Vorlegung der Bilanz, der Ge— winn. · und Verlustrechnung über das verflossene Keschäͤftsjahr sowie Bericht des Aufsichtsrats.
2) D lu bfassuna über die Erteilung der Ent—
3) Feststellung, daß auf alle Aktien Æ 5090, — zu⸗
gezahlt sind, und Aufhebung des Beschlusses, dag
Grundkapital auf bis M6 500 6M. herab-
zusetzen, ferner Aufhebung aller Beschlüsse der
Generalversammlung vom 7. Jul I903, be—
treffend die Schaffung von Vorzugsaktien“ und
aller den Unterschied jwischen Vorzugk⸗ und
Stammaktien betreffenden Bestimmungen.
Naths· Damnitz, den 15. November 1965.
Der Aufsichtsrat.
Otto Grünberg. Mar Stein.
Die Herren Aktionäre unferer Gesellschaft werden den 8. Dezember
im Geschästslokale Magdeburg,
ewinns.
4 Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
5 Wahlen zum Aufsichtsrat. mimt
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben die Aktien oder Depotscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars über die Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung, den Tag 3. . 1 , ,,,.
et der Gesellschaftskasse in Dormagen oder bei der Bergisch⸗Märkischen Bank 6 Cõln zu hinterlegen. Dormagen, * . i 1905.
er Au tsrat. J. V.: Justizrat Füsfen, Vorsitzender.
62831]
Bürgerliches Brauhaus Ravensburg A. G. Die Aktionãre unserer Gesellschaft laden wir hier⸗ mit jur II. ordentlichen Generalversammlung, welche am Donneratag, den 7. Dezember 19903, Vormittags LI Uhr, in unserem Kontor statt⸗ findet, höflichst ein. Tagesordnung:
I) Vorlage der Bilanj, der Gewinn, und Verlust⸗=
rechnung sowie des Berichts von Vorstand und
Aussichtsrat über das verflossene Geschaͤftsjahr. 2) Beschlußfassung über die Bilanz und Ver⸗
wendung des Reingewinns. 3) Erteilung der Entlastung an Vorstand und
Aussichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ibre Aktien späte stens bis 4. Dezember d5. Is. beim Vorstande oder bei Herrn Simon Lebrecht in München in der Weise anmelden, daß fie entweder die Aktien selbst oder ein die Nummern derselben bestätigendes Zeugnis über den Besitz vorlegen. Ravensburg, den 15. November 1905.
Der Vorfstand. Joh. Schuler. W. Ruile.
b2833
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden
biermit zu der am 12. Dezember er., Nach⸗
mittags 3 Uhr, im . unseres
Werkes stattfindenden ordentlichen Generalver⸗
sammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
I) Geschäftsbericht der Direktion und des Auf⸗ sichtgrats sowie Vorlegung der Bilanz nebft Gewinn und Verlustkonto.
2) Beschlußfassung über die Bilanz und über die Gewinnberteilung sowie Dechargeerteilung.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Versammlung
teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis spãteftens
den 9. Dezember er, Mittags 12 Üühr, in unserem Geschäftslokale oder bei den Herren
Carl Fürstenheim's Erben, Cöthen, ju de—
ponieren.
Cööthen, den 16. November 1905.
Maschinenfabrik Actien⸗Gesellschaft vorm. Wagner K Co.
62832 Wunstorfer Portland⸗Cementwerke Aktien⸗Gesellschaft
Wunstorf. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu einer am Sonnabend, den 9. Dezember er., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in Kastens Hotel zu Hannoder
stattfindenden außerordentlichen sammlung eingeladen. Tagesordnung: I) Beschlußfassung Über folgenden von Aktionären 3 , . en Besitzern von Stammaktien die nachträg— liche Umwandlung in Vorzugtaktien 23 e . Erwerbe eines Gewinnanteil⸗ cheins von Æ 400, — für jede Stammaktie gegen Zahlung eines von der Generalverfamm g bestimmenden Betrages zu gestatten, nebst Festsetzung der näheren Modalitäten. 2) Im Falle der Annahme dieseg Antrages durch die Generalversammlung Beschlußfassung a. der Stammaktionäre, b. der Vorzugsaktionãre über denselben Antrag. 3) Abänderung des § 4 des Statuts, hin chtlich der veränderten Zusammensetzung des Grund- kapitals und der Gewinnanteilscheine, in der durch die , zu 1 und der Aus⸗ führung des Beschlusses bedingten Weise. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ift jeder berechtigt, welcher seinen Aktienbesitz bis späte⸗ stens am letzten Wochentage vor der General versammlung beim Vorstande angemeldet hat. Der Nachweis ist laut 5 10 des Statuts zu erbringen. Wunstorf, den 16. Nohember 15905. Der Aufsichtsrat.
GSeneralver⸗
I. Phil ips tha.
Sigmund Meyer, Kommerzlenrat.
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