Literatur. Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs⸗ dem das Schiff den Heobachtungezplat verlassen hat, sich einer Nach» daselbst stationierte Arzt hat darüber zu bestimmen, ob es dem Lotsen erteilt ᷓ . ů35 E V f Dr. Alfred Philipps Zweit maszregeln. , . 2 ö. . an unterwerfen, an , ,,, mit seinen Effekten unmittelbar nach seiner ,, 9 er e. ö Hescheii. an Ler Czanberget, Wasserlehtung der Stadt Görz“ bis zum 390. No ur opa. Von Professor Dr. re zl ipps o n. Zweite, ; welchem da n verseuchten J Station zurückzukehren oder ob und in solchen Fällen während keit durch eine d . PMendsfn Glaubwürdig. g3mber isos, 12 llhr Mittazs, peim Gineich bes neubearbeitete Auflage. Mit 145 Abbildungen im Text, 14 Karten- Schweden. Alin. 2. Die Besatzung der in Alin. J erwähnten Schiffe ist, welcher Zeit — der Lotfe unter Beobachtung bleiben 4 er vorstehend ,, Behörden bescheinigt wird. Munisipiums der Stadt Görz zu ũberreichen 6, . 3 em Angebot, in
bellagen und 22 Tafeln in Holischnitt, Aeßung und Farbenpruck, Unterm 16. Juni d. J. sind folgende Königlichen Verordnungen wenn das Schiff sich in einem schwedischen Hafen befindet, einer Nach⸗ S 13. Lu ö ; welchem di 36 . . . = e offerierte Summe nach dem prozent z 9 besichtigung während fünf Tagen von dem Tage an unterwerfen, an In betreff der Abgaben an den Quiarantäneplätzen hat in an— welche durch a. fin , , ö. 3 wa. . ö s eine Kaution von 10 000 Kr. hinterlegt worden
n ,,,, ,n, , , n, 14 , er, .
oder in Halbleder gebunden Mp6 erlag de og ia en Ver welchem da iff den verseuchten Ort verließ. wenddaren Teilen zur Nachachtung zu di 3 ; l
Instit ate in Leipzig und Wien. Wie der Titel gusweist, ist ie arm e m n n,, J Klin, 3. Wird in der in Min. erwähnten Zeil tein schwedischer G ,, .
eue Auflage von Professor A. Philippson allein geschrieben worden. 581 Hafen angelaufen, so sind die Passagiere und die Besatzung dennoch besätimmt werden wird, und in betreff der Abgaben für die in den sst en g , . welches als choleraperseucht erklärt worden wesen) eigen fir das öffentliche Liefermicn.
Daß er, der in der ersten Reihe unsrer modernen Geographen steht, Alin. 1. Wenn an einem Lutsändischen Orte die Pest oder die im ersten schwedischen Hafen, den das Schiff anläuft, einer Nach- zz 7 und 3 erwähnte Üntersuchtng! sollen die Vestimmangen Fe . 3. 5 . rn, sind. ; Gau einer elertrischen St .
die Schilderung der phystkalischen Geographie nur als Grundlage Chol uchebreä' n in fe het Kas renn erffolleglums mittels Be— besichtigung zu unterwerfen. ; 36 der Perordnung vom 19. März 1875, betreffend Mäßregeln ist, nach den * let als pest; oder choleraverseucht erklärt werden,ů Bosfetino' mf, Kr, n raßenbahn in Italien. Das
benußt, um auf ihr ein lebenerfülltes Gesamtbild von Europa erstehen . . . 9 breche rl en ben bert else bn Her stranthest verseucht Ist dle Besatzung nicht spätestens in den letzten vierundzwanzig gegen die Cinschleppung und Verbreitung ansteckender Krankheiten in“ das Re ö orstehenden Bestimmungen, die Einfuhr aus demselben Gste (robin Pad * eilt mit, daß die Stadtverwaltung von
ö m 9 3 ? ö ö , . Fier e ner, . , angrenzenden Gebiete in der Ausdehnung . . 8 ,, e n t ers sson n ien, unter den Einwohnern des Reiches, zur Anwendung kommen. als frei von an ger ge lt n, deer nh. . ö Gehiet elektrischen K,. J . einer ĩ wirtschaftliche Be⸗ . in dem ersten schwedischen Hafen e einer ᷣ . zur s ah senbahnsta . e, . . ö. ö vie die Lage, die Ausbreitung der Krankheit oder andere Umstände es Befichtigung unterzogen werden. ⸗ Die in den S§ 5, 8 und ö erwähnte Grlaubniz ist nehmigung erteilt. ö infuhr seine Ge nachgesucht hat. Die Strecke ist 7 Em lang. . k
auf einem Formular zu erteilen, welches von der Medizinal verwaltung Als Lumpen sind reine abfal. welche direkt aus Webereien J
ziehungen einander bestimmend durchdringen, das lassen bereits die , .
zäihlbeetiehsten Bmedennent Was das erste Heft an. Karten erferdern, wenn nicht mit . i
genden erste g 9 daß zur Verhütung der Ausbreitung der Krankheit von dem ver— Alin. 1. Schiffe, welche auf Grund etwa an Bord vor—⸗ festgestellt wird. Spinne teien . nl ö k en), zu der die Quellen von Ciurrumele benutzt werden
und Illuftratlonen bringt, ist zuverlässig und gut. Der gebundene . 66 . 9 ö a 6j n,, , ö feuchten Srte auß kie erforderlichen Anordnungen getroffen worden sind. gekommener Fälle der Pest oder Cholera oder elner pest! 9der g 18 e n nn,, ,. — Wilhelm der Erste als Erzieher. Ven Pau Dehn, Vorsthende Bestinmnngen kömmen jedoch icht zur Anwendung, Holeraverdächtigen Krankheit in Hugrantaähne derwiesen werden, sind Die Medizinalverwaltung hat die näberen V ᷣ : behandeln. . sollen, wird am 22. November 1965, Vormsttags 10 in
alle 44 Her, don Herman Hefe tus e , = Techn bai Kanrsthanuzeh Fälle zer Pot ode der Chelerg geseigt Ktn. am Quarantäne pia in der nachstehenden Hrdnung eins Qugrgntäne. welche in bezug auf die Ausführun . n nn , . 88. Stadtverwaltung in Cropani vergeben werden g ö. god] . n, Jus r en n nn , , , n, ,, . , , ,, , w. g der Bestimmungen dieser Bekannt, Kunstwolle oder sogenannte Shoddy darf in das Reich nur dann Jloniteunr des 6 * 9 67 Lire. gestellt; Kundgebungen aller Art und Briefe des Monarchen waren geäußert hat, mit Gewißheit hat festgestellt werden können, daß die Fholerakrante oder tote oder pest. oder choleraverdächtige Kranke h 516. eingeführt werden, Erweiterung der Hafenanlagen in N ö ⸗ . dabei seine Quellen. So kommt der Kaiser selbst allein zu Wori. Kranken ordnungsmäßig fol iert gehalten werden und oder Tote an Bord hat oder während der letzten sieben Tage Wird ein Schiff, welches veipflichtet ist, sich nach ei Be. R wenn bei der Einfuhr durch eine Bescheinigung eines schwedischen Infolge des stetig wachfenden Schiffsverkehrs hee go (Spanien). Niemand wird in der Sammlung lesen, ohne von neuem mit mit Bezug auf die Pest, wenn die Krankheit nur aus einzelnen gehabt hat, find die Kranken unverzüglich ans Land zu bringen und obachtungeplatz oder cinem Juagran faͤneplatz zu begeben, d ö ,, . plomatischen oder Konsulatsbeamten oder, wenn ein folcher am Ab. ausschuß von Vigo, unter YHit wi kung des St eabsichtigt der Hafen ⸗ Liebe und Ehrfurcht für den greisen Herrscher erfüllt zu werden, der . besleht, die nach den betreffenden Orten eingeschleppt worden zu isolieren; die Passagiere und Mannschaften sind bis zum Ablauf von infolge von Eis, Havarie Und andersn zt l 9. *. gran gehindert gangsorte nicht angeftellt ift, der zuftändigen Bebörde oder einer anfagens zu erweilern und Tin hr, es Staats die dortigen Hafen- in höchstem Pflichtgefühl und mil edclem! menschlichen Intereffs sich sind, ahn daß neue Krankheitsfälle dort nachfolgen, und mit Bezug auf fünf Tagen, feitden! das Schiff am Duarantäneplatz ankam, unter Medlzinalberwaltung borzuschreiben, wat ! 1 e . hat die Per on, deren Glaubwürdigkest durch eine der Jenannten Behörden bauen, in dessen Räumen die h r . S3 m Grund läche zu allen den schweren und ' vielseitigen Fragen zuwandte, die sein hoher bie Cholera, wenn dieselbe in größerem Umfange nicht vorkommt. HVeobachtung zu halten und das Schiff in der in Alin. 2 erwähnten schchen hat, um der' Verbreitung von Pest ö 69m chiffe m ge. Kescheinigt wird, nachgewiesen wird, daß die Ware karbbnissert (mit die Hafen,. Post, Santtäts. 5 reg ü er Schiffahrtsgesellschaften, Beruf ihm nahebrachte. Das geschickt ufarnmengestellte Buch findet Alin. 2. Ein Gebiet, welches in solcher Weise für pest. oder Weise (iner Reinigung und Desinfektion zu unterziehen; b. wenn daz aus vorzubeugen. . oder Cholera vom Schiffe Mineralsäure und 5 behandelt) oder mit feuchter Wärme auf werden sollen. Nach , g g. ö hoffentlich weite Verbreitung und trägt dazu bei, in immer weiteren choleraverfeucht erklärt worden ist, soll so lange als verseucht an. Schiff am Abgangzorte oder während der Reise Pest⸗ oder Cholera. 8 17 1000 Celstus erhitzt worden sst; Madrid) ericht des österr. ungar. Konsulats in Kreifen das hehre Bild diefes wahrhaft weisen Herrschers zu befestigen. gefehen werden, bis das Kommerzkollegium durch Belanntmmachung kranke oder tote oder pest. oder choseraverdächtige Kranke oder Tote Auf Marineschiffe, die einen ordnungsmäßi stellten A oder wenn die Ware nach dem Karden gefärbt worden ist; Niederlande. Die L ;
— Hinter Pflug und Schraubstock. Skinen aus dem datzfelbe für frei von der Krankheit erklärt hat. Eine solche Belannt⸗, an Bord gehabt hat, jedoch während fieben Tagen, seit der letzte Kranke Bord haben, findet die Vorschrift des 96 All 8 ng , . tzt an oder schließlich, wenn die Einfuhr aus einem Orte stattfindeẽt, von um schlů 9. ie Lieferung von Papier, Brief— Taschenblch eines Ingenleurs. Von' Max Eyt h. Voiksausgabe in machung ist vom Kommerzkollegium auszufertigen, sobald zuverlässige ker Tete vonn Schiff gebracht worden, kein neuer Krankhestsfall ein. van dere ärf garkfülich bf Faß, 6 ö. ö n, welchem aus die Einfuhr von Lumpen nach dem S d gestattet if . Hr tlas enn j und Buregumgterialien für das ant Bande SGche tet 4 M6, gebunden 5 M (Stuttgart, Beutsche Rachrichten einzegangen sind, daß zun der Zeit, wo der rt als ver.! getroffen ist, muß dabsckbe nebff Befatzung, Passagleren und Ladung derart sind, daß sie nach dem § 5 9 freien Bern . 2 ö. / ie Bedingungen befolgt werden, die im § 5 mt bezug auf die Cin! foll am 36. r er fz r det! Nijverheid in 's Gravenhage
feucht erklärt wurde, und auch später solche Umstände vorgelegen burch den Arzt des Qugrantäneplaßes genau Unterfticht und auf die in berechtigen. ande fuhr von Lumpen vorgeschrieben sind. e n, , n, Vea lt n, ö ö . . Mie
lagé-Anstalt Ein Buch von Eyth legt man stets mit Bedauern Verlagg⸗Anstalt) n Buch yth leg haben, welche nach Maßgabe des zweiten Punktes des Alin. ] die Alin 2 irfr antes Weft ereinlgt undd begin flziert werden. ö . n
und doch mit Genugtuung aus der Hand: mit Bedauern, daß der Genuß, ; . 1 . §518. ö . . ö ch unkt J der genannten Alin. erteilten Varschriften Alin. 3. Auf Schiffen, wie fie in Älin. J genannt sind, müßfen Alin. 1. Tritt Ein Schiff din anderer Weise als in dieser Be— ß ,, 6 Bekanntmachung erwähnten von dem genannten Ministerie bezogen werden Fund liegen daselbst
den seine Lektuͤre bereitete, nun zu nde ist; mit Genugtuung, weil man Anwendung der 1 ; ei ; stlich b⸗ aufheben, oder auch, daß mindestens 5 Tage verflossen sind, seit. ö h ö. . ; ; ind . ö gen den d, d, , d, , , g, , , , ,, , , ,,, , , . ,,, , in, ,, , ,. uind —; her rte in einer genügenden We r ge⸗ ) . ö 1 S : e I d, unterwegg ni , w ᷣ 9 z n r ner , i Har fenen . n , . storben ist, 3. daß die erforderlichen Reinigungs. und Desinfektions. ö , . . ö . . ö ,, ö. orb, sos ttz er Schiffs! Fin fuhr derselben i nen 9 . . ken ,n h. ö ö e Wes een f. ö. eine Freude . J ö 6 7 . z dae wicht ar fir Fach! maß geln dort ausgeführt worden sind, sowie daß, wenn es sich um oleranerdächtigen Krankheit erkrankte Perfonen in Berührung ge— elfen n Mn m fl ah, Hmm ronen oder Gefängnig von Verhütung der Cinschleppung der Pest oder Cholera in das Reich Der Bzug ein es (Pavillons für Windmesser im Park . te ern , die Dun ff . dem Siegeszug der die Pest handelt, die zur ö ber Ratten erforderlichen Maß., wesen sind befůndere Sorgfalt gewidmet werden muß. eine andere Strafe eintritt J . J. he. V . ö i 6 ö. J in, Ueg le hei rnssei n en ftiat ü . ahmen vorgenommen wurden. / ö z . ; . er Umstand, da d q ; ', Dezember 1905 von der directi ins ,,,, d n gene e e , e, , , n , er gl n g , e d,, , , , ,, , . en . 361 fl . rlebt . n . ö. eine . Volkz. des Kommerzkollegiums noch nicht hat ausgefertigt werden können, soll ank andere Effekten zu reinigen und zu desinfizieren und endlich, wenn oder Verkehr mit dessen . h fh zur. See Zutritt zum Lande Grund des Verbotes der Einfuhr in das Reich wenn sie derart Raution; 1090 Fr. Preis des cahier des charges: 8,96 Fr. der ereite sechs Auflagen. : zac fie dieselbe Verbreit find ein Ort als pest. oder choleraverseucht gelten, sobald zuverlässige Nach⸗ fich unt ein choleruverseuchtes Schiff handelt, das Schlagtasser des Fiir * m, 41 ; s nern ver chafft. ö . transportiert werden, daß sie unterwegs mit beschmutz en Gegenstãnd Pläne: 610 Fr. Angebote (eingeschrieben) sind bis zum 27. Nopembe 1 HJ leselbe Verbreitung fuden, en dart eingesan ten nd, äh bie Hei sahen die Silz Te: äh e und! bie mitgebrachten Vortätg an Trinkwasser nach erfolgter Weise foiche Adee eil. 6 . , ,,, nicht haben in Berührung kommen können. genstenden Isos act Bönfsei is Rus des Augussing in ihten. W Der Wettbewerb für 6 J den . 1 J. ir nn n, daß nach Alin. 1 der Ort als De ettion zu entleeren sowie Kielraum und Wasserzisternen ju i erbat e . derselbe mit Geldstrafe von 10 bis . K dieb l Kr nn r rene n G gen g Die Heneral, n . ba nl, rg, Gl eh i er rah unter . Alin. 4. Vorgenannte Bekanntmachungen, welche auch die ö 4946 auf einem Schiffe, welches während der Reilse Pestkranke eintritt a n ch nach dem allgemeinen Gesetz elne andere Strafe Aegypten. Submissions wege inen Ponfon für den Han — 4 k ö iz bez Grafen Bolko von Hochberg die zur Vorfonturren; ein . jenigen Gebiete angeben müssen, die auf Grund früherer Bekannt. oder oie oder pestverdächtize Kranke oder Tote an Bord gehabt hat, Alin. 3. Andere Vergehen gegen die Besti . He Der internationale Gesundheitzrgt in Alexandrien hat die bei betrage von od Fr. rei Waggon, Burgas anzufaufen. Zeil h orsitz de gr eri, enn uff nde'fein Urteil darkber gefälll bat. machungen noch als verseucht gelten, /. underzlüglich in der amt ! Setter fich Km reren dlselben zu bertilgen. , 9 , ; ö 9. immungen dieser Be! der Abfahrt der Schiffe aus Harn pt Häf ö F n andere Ausgaben an Ort und Stelle werden vom Staztè, be i 9 sind 112 A benen (Inhaltsskizze und 80 Druckseiten Text, lichen Jeitung ind in der schchs chen Hesetz ammlung zu berßffent; Alin. 3. Wenn ein Schiff, welches während der Reise Pest—⸗ schriften, welche von der Mediztaald . 1 when egen, die Bor, Vor sich tsmaß regeln wicher in Kraft gesetzt. V 2 * r GBulgarische Handelszeit 6 . engen die als e ssch wer koeit jichen ind danchen in genüber gn rmrlans, ft Uebersezung oder Cholerakrante oder tote oder pest- oder choleravrrdächtige Franke ,,, ai Gunz gaze s Kis dom 2. Junm 1h git. Car) I Der Bau eings Wass k en,. , 4 26 . Pe se hl rte in jum in englischer Sprache der Generalzossdirektion, Medizinalverwaltung, der Tote an Bord' gehabt hat, gebrauchte Betten, Kleider, Wäsche— 1 n sind, werden mit Geldstrafe von lo bis Höß Kr. ö ; Kaptokoni 5 , . es in Prince Albert e m , w rn. n fiel. nach erfolgter . ben, igt fendirekiisn semwie än, 9 m zur gegenstaͤnde oder Lumpen als Labung miüßringt, sind diefe Gegenstände §19. Handel und Gewerbe. 6 berichtet. bon der erer r , . n , nn, n. . geeignet . 6 in 8* n n,, ,, . schleunigen Verteilung. unter. die ö 9 n den. , dein vam . . ,. , ö,, elch nach . ö auferlegt. werden, Nach der Wochenübersicht der Reichsbank bom 15. N V (bandes Musenm, Wien. olportageromans gegen den un 1 . — 2 ; ; ö. n ) ; ne und zur Hälfte dem öffentli 7 ank vom 15. No⸗ , , n ge, e n m, ,,, ,,, ,,, b, een, deer e , e, , , e. oder chyleraverseucht anz ĩ ö ; 2 n Anteil des Anklägers. 3 . Aktiva: 1905 1904 1903 herrschaftlichen, Hotel. Reftaurationg. und privaten Hr über a
handlungen wurde lediglich das in bezug auf Inhalt und Darstellung ; — e e,. . ung mit ihnen gehabt haben, und der Ladung stattgefunden hat und die porstehend in Alin. J per, Sind die Mittel zur Entrichtung der Geldstrafen nicht vorhanden, Metallbestand (der 60 4 4 gestellten Köche, beranstaltet unter dem Protektorate der Erzherzogin
leichmäßig hervorragende Manuskript „Der blonde Teufel“ eines der Reise angelaufen oder sonstige Berühr i r r h i. 36 1000 e würdig erachtet. ls Verfaffer dieser Arbeit wie auch Schiffe, welche mit anderen Schiffen in Berührung gewesen fügte Beobachtung und Untersuchung ausgeführt worden ist, erteilt so werden biese dan den e, Gegen e mn il, rte, ge. , 20 ; ; . . .J. in den
b in junger surdeutscher Künftler. der bisher noch nichts ver, find, die Pest. oder Cholerakranke oder Tote oder pest, oder cholera⸗ der Arzt dem Schiffe schristlich die Erlaubnis, mit Besatzung, ̃ — ö k * wagt ö . seines Namens nicht wünscht und unter derdãchtige Kranke oder Tote an Bord hatten, müssen, bevor eine Be- Passagteren und Ladung seine Reise fortzusetzen und in freien Verkehr Vergehen gegen diese Bekanntmachung oder die nach derselben ö . . ,,, , . ,, , dem Schriftstellernamen Hermann Kuhn auftreten wird. Seitens des rührung mit dem schwedischen Lende oder dessen Bewohnern stattfinden mit dem Lande zu treten; Mannschaften und Passagiere der in erlassenen Vosschristen stehen unter öffentlicher Anklage und werden in Barren oder aus fin tler che e de ic falt k den Kästen bes Feeichs eingerichteten Beobachtungs. Älin,. Ia genannten Schiffe; welche pestverseucht waren, ind während bon dem Rathausgericht derjenigen Stadt, wo sie begangen oder ent— lãndif . en e e n . , . . k schritte und Neuerungen
ö ‚. 26 —
Mannschaften und Passagiere begangen oder entdeckt werden, vom Rathausgericht der nächsten Stadt 2784 4A berechnet) S837 4568 900 962 481 0090 396 150 000 e 5 ö. . 1 een, ,, n eine kulinarische Abteilung, in eine gewerbliche und
reis derichts wurde beschlofsen, zur Beteiligung an der Haupt⸗ darf, einen der an ᷣ ĩ ͤ — 2 eine Anzahl ihrer anschaulichen, fesselnden Erjählungs⸗ Hi anlaufen, um von dem dort stationierten Arzt in bezug guf den fünf Tagen vom Ablauf, der in Alin. Ja vorgeschriebenen Beobachtungs. ,,,, a n n rr hen, wel, , g, ,
besonders in Betracht kommender Romanschriftsteller SGesundheitszustand, die Reinlichkeit an Bord und die Beschaffenheit zeit an einer Nachbesichtigung unterworfen; agier ö . ein ,. daz den ö. fee e der mitgebrachten Ladung untersucht zu werden; Schiffe, welche andere der in Älin. Ih genannten Schiffe, welche Pest, oder choleran bächtig abgeurteilt. Kreifen eingegangenen Gutachten entspricht, Dem Preisgericht sollen Plätze an zulaufen versuchen, sind demnach sofort nach dem Beobachtungs- waren, sind während fünf Tagen von der Ankunft des Schiffes am . § 21. Gestand an Reiche induftrlell. Abteilung und ln geo; j für die . drei Preise von is 900, 12 000 und obo MS½ platz zu verweisen. Sch t Quarantäneplatz an einer Nachbesichtigung unterworfen. Die Polizei. und Verwaltungsbeamten sowie das Zoll⸗, Lotsen— kaffenscheinen 24 Yo ooo 6 , 2. ö llen. Rollektiyzusst Hungen zur Verfägung gestellt werden. Das beahsichtigte Vorgehen gegen die Alin. ? Wenn ein vom Auslande ankommendes Schiff Pest⸗ Alin. 5. Wird am Quarantäneplatz mit Bestimmtheit er⸗ und Hafenpersonal sind verpflichtet, über die Befolgung der vor— . 6 1749 83 994 00 , 26 568 000 ab. Elwalge Anmeld un ji , . äauft Ene dieses Monats
der Schundromane, die Ursache zahlloser Verbrechen, erfordert oder Fholerakranke oder tote oder pest. oder choleraverdächtige Kranke mittelt, daß der oder die Krankheitsfälle, aus Anlaß deren das Schiff stehenden Bestimmungen sowie der von der Medizinalverwaltung auf Bestand an Noten ) * es ooo , S0 00) Wien IV, Paniglgasse hae . m de, nnn m n, n
t ? ; ö. senst chr rer bebte Mittel, da offenbar fowohl den Koölporteuren oder Tote an Hord, hat oder am Abgang orte sder während der, Keise dort augekgmmen it, nicht Heft oder, Gholers find, so ist die oben, Hrnnd des ' oder des s 15 erlassenzn Porschtfften zu wachen; anderer Banken 24 65 oOo 18 962 o,o 11 832 00 .
vie den Lesern bedeutend mehr geboten werden muß, als sie bisher an Bord gehabt hat, so muß dasselbe, bevor eine Berührung mit dem erwähnte Erlaubnig dem Schiffe zu erteilen, auch wenn die oben vor Lotsen und Zollbeamte, welche von ausländischen Pläͤ 365 ;
mihichfen. iu e gane. . man an die Geschaͤftestelle des schwedischen Lande oder defsen Bewohnern stattfinden darf, unmittelbar geschriehene Beobachtungszeit noch nicht abgelaufen ist; jedoch sossen Sie antseffen, n derhfichti., Kenn. ö Bestand an Wethseln et m. 89 5 932 900M) 2493 000) Zwangsversteigerungen.
Vereins für Massenverbreitung guter Volkeliteratur, E. V. Charlotten. nach dem Quarantãneplatz abgehen. die Bestimmungen des S 6 und, sofern das Schiff Erlauhnis erhält, welche ausländische Plätze nach den Bekanntmachungen des Rommer⸗ — 77365 oo) 800 197 000 928 300 000 Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand das
durg, Berliner Straße 66, richten, Beitrags sendungen an die Dresdner Alin. 3. Schiffe, welche nach den obigen Vorschriften nach dem den Quagrantäneplatz vor Ablauf von fünf Tagen nach Abgang von kollegiums als pest⸗ oder choleraversucht erklärt worden find. Bestand an Sombard .* C 11612 ooo) . o K36 000) Srundstũd Kaiser Franz Grenadierplatz s, dem Kaufmann
Bent, Wöechselftube' A, Berlin W., Franzöfische Straße z6 zz, Beobachtungs⸗= oder Quarantäneplatz zu gehen haben, müssen beim dem verfeuchten Ort zu verlassen, die Bestimmungen des § 7 in An— . 6 hu 84s ooo ö. . Alfred Gärtner in Treptow gehörig, zur ersteigerung. 5.87 a
Kontovereĩn. . Finlaufen eine gelbe Flagge oder in Ermanglung einer solchen eine wendung kommen. 2 Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr solcher C * ofs &: 5337 000 o 254 9900 Nutzungswert 12529 . Mit dem Gebot von 754 G5 A* bar blick üPje erste Nationalitätenkarte der Provinzen weiße Flagge am Vortopp gebißt haben, wo die Flagge zu verbleiben § 9. . Bagren, welche die Finschleppung der Pest' und der Bestand an Gffekt 103 79 Yi= . C 3 45 geg Rentier Albert Eiebau, Lützomplatz i, Meistbietender.
amtfichen Ergebnissen der hat, bis dem Schiffe die Fortsetzung der Reise und der freie Verkehr Wenn das Schiff auf Grund der Mißstände in bezug auf, die Cholera begünstigen können. . 20 9oo , 115 899 90), 20 427 900
Westpreußen und Posen nach den ⸗ Wenn r ö istus Pertkes in Gotha als mit dem Lande behördlicherseits gestattet worden ist. Reinlichkeit an Bord oder, in betreff eines von einem pestverseuchten 51. Bestand an sonstigen
neuesten Zählung ist im Verlag von Ir — pe. ö . ᷣ e' er- te k den Schiffes, a und der ungewöhnlichen Sterblichkeit ,, , e,, . ö . Gebrauchte Betten, Kleider und Wäsche, welche nicht als Gepäck Aktiven .
C 38 466 O00) ( 45 559 00 , 21 589 00ν)
ö ( 4974 000 — 1945 ooo) (- 25 0600) Tägliche , Kohlen und Kok an der Ruhr und in erschlesien. 90 945 000 99 g82 0090 7 lenen (preis 2 46). Während dir erste bis siebente Auflage der Das Kommerkollegtum hat durch Bekanntmachungen nach Maß. der, Natten in Quarantäne verwiesen wird, nd die Passagiere des . — ; — 1 8 , , , 6 . die . von Deutschen und Polen nach der gabe des § 1, . ,, zu machen, welche Plätze zu Beob. Schiffes gam Quarantãneplatz zu landen; jedoch werden die Passagiere ö i . mitgebracht werden oder Mannschaften gehören oder . C 7blb oo . S505 Oo) (- 1 889 000) zeitig gestellt u Wi. , NMebrheitsgrenze zeigte, unterscheidet die vorliegende achte Auflage von achtungs. und Quarantäneplätzen bestimmt worden sind. einer Besichtigung und einer nach Maßgabe des § 7 stattfindenden , Gebrauch der Mannschaften bestimmt sind, dürfen, Pa ssiva; Safer b len find am 16. d. M. gestelt sss, niat Profeffor Paul Langhans bekannter Karte zum ersten Male, seit § 4. Rachbesichtigzung unterworsen; für den Fall, daß guf finem hon einen burg ,, 4 , . bon einem Orte ankommen, welcher das Grundkapital. 180 goo ooo. 160 00 00 150 900 oo feitig gestellt 756 Wagen. . . fer Aufnaßme von 1851 wieder vier Dichtigkeitsstufen und zwar Nachdem ein Schiff nach den Vorschriften des 8 2 beim Beob. pestöerseuchten Ort kommenzen Schiff ine unge hnlihe Sten hlichte⸗ wort rag nn nn, gie belt, er Gelfrap, rt erkihn ner n, m, enn. zer fai geh, l , gend bet re, dei, bern en achten llt alhrtofaene, fim dasselbe nit zesatz:f cg. Pasäßieren Fer hätien borgftemräen fit mn ernie fön wäh dre e. 2 Beneng stinlcheesbließlck. nech Wder Stedt, Ter ber Cnbabn nach der Reserpefond⸗ Céagis ohh! si Fig öäo ( gl öh ö nach Gemeinden nach den Ermittelungen des Königlich preußlschen und Ladung dafelbst verbleien, bis die im S 2, Alin. 1 vorgeschriebene Passagiere der Nach besichtigung unkerworfen sind, fünf Tage von der ,. ie , 86. Storlien oder Rihegrãusen eingeführt werden, (unverandert) (unverãndert) (unverandert) 1905 im Betrieb: A. 2 Steinsalzwerke (wie im Vorjahre) url z Stätiftischen Landesamts. Ferner sind zum ersten Male gleichfalls Untersuchung stattgefunden hat. Ankunft des Schiffs an Beobachtunggplatz an betragen. ⸗ e, ö 3 tsenbahn nach einer Stadt zur Zollabfertigung be‘ der Betrag der um— mittleren Belegschaft von 455 Mann (— 6), darunter 6h . nach amtlichen Angaben, die großen Stagtsforsten sowie die Königlichen § 5. . ᷣ Schiffe, welche aus obenerwähnten üÜrsachen in Quarantäne ver ert zu werden. laufenden Noten. 1 339 015 9000 1299 851 000 1288 210 000 liche, Berg ⸗ bezw. Salinenarbeiter (— 8) und einer Neuf e. . Bomänen dus der' Gesamtflaͤche ausgeschleden, sodaß die Karte auch Alin. 1. Wenn sich bei der nach den obigen Vorschriften am wiesen werden, müssen am Quarantäneplatz in dim vom en, n. Der Besitzer sol 82. ö ö C 465 h10 oo — 41 023 000 C 21 4935 650) bon B 56r t Cääis Si. Abgeseßzt wurden einschließlich der 28. . in dieser Beziehung ein gegenüber den früheren Ausgaben wesentlich Beobachtungeplatze vorzunehmenden Untersuchung keine Veranlassung arit bestimmten Umfange gereinigt und deginsiniert werden. Ist da berech at d! tze ö cer Gegenstände ist nur für den Fall unbedingt die gonstigen tãglich 83 259 t ( I5 8935), zur Berestung anderer zie rnb e rern gr 96 richtige res Bild git. Nach ben Angaben der Königlichen Anstedlungs. zu der Annahme ergibt, daß, das. Schiff, am Abgangèorte Schiff auf Grund einer ungewöhnlichen Sterblichkeit der Karten an . 6 26 9. i . der Gegenstände zu verlangen daß die fälligen Verbind⸗ Einmaß wurden verwandt 15 4516 (4 2734. Bestand am Viertel * konmifslon sind alle angekauften und ganz oder teilweise besiedelten oder während der Reise Pest⸗ oder Cholerakranke oder tote Bord nach dem Quarantãneplatz verwiesen, so sind die Ratten vor berwaliuns nen f 216) an lommen, wo sich eine bon der Medizinal⸗ lichkeiten... Sog 209 90090 534 262 0009 497 884 000 schluß 26588 t (— 1020). B. 18 Kalisalzwerke * * la . Güter eingelragen, ferner zum ersten Male alle neuerrichteten Kirchen oder pest., oder choleraverdächtige Kranke oder Tote an Bord der Desinfektion zu vertilgen. . ö d bes nder g gar , . zur Desintektion derartiger Gegenstaͤnde * 34 14 oo0 . 70 433 000 . 465 50 os) ęiner mittleren Belegschaft von 6z6zs Mann (. bos), darunfe . und Bethäufer? An der Hand der in siebenfachem Farbendruck her, gehabt hat, und auch, nach der Ankunft am Beobachtungsplatz Sobal diese Maßregeln vorschrif gmäßig ausgeführt worden sind Medi a. , n, ollegium ist verpflichtet, nach den durch die die sonstigen Passiva IZ6 oi O 38 155 0909 35 227 5565 C 168) eigentliche Berg⸗ bezw. Salinenarbeiter, und einer . geftellten Karte lassen sich die Entwicklung des Nationalitätenkampfes kein Fall solcher Krankheit an Bord vorgekommen ist, und wenn erteilt der Arzt, sofern das Schiff nicht aus a 86 , jn i e, lung zu vfroöff gutlichenden Angaben bekannt zu machen, ( 1011000) 4 749 oh 4 Iz 006) von 386 378 t ( 153 161. Abgefetzt wurden einschließlich . . n! der preußischen Ostmark und die staatlichen Maßnahmen zur der Arzt auch nicht findet, daß mit Bezug auf die Reinlichkeit an Grunde am Quaratãneplatz zurückzubalten ist, demselben die ien, stinde ien . 1 . Anstalten sich befinden. Die Gegen Der Metalljufluß von 338 Millionen Mark blieb noch tate zel dte t. Ct. 116327). Jur Bereitung anderer Produffe . Festigung des Deutschtums gut verfolgen. Die Karte ist im Maß. Bord solche Mißverhältnisse herrschen, daß dieselben nicht ohne Des mit Besatzung und Ladung seine Rteise fortrusetzen und mit dem Lande stãbtisch 86 3. h , nicht ausgflie fert werzen, cbevgtr gas 7 Millionen. Mart hinter dem vorjährigen Zugang zurück den tan al ieh ch pen e mne orden erwandi es gs t (ä ö . ebm gz ohh augesibri;... , , , ,, r,, .. , , . ö. Sterblichkeit der Ratten an Bord eines von einem pestverseuchten ; ; Ra Besigzerʒ 99 efahr de e Wechselabnahme ist 51 Mill ; Kn Kor, berändert) mit einer mittleren Belegschaf 3, M . Kurje Anzeigen Flate kornmenden Schiffs vorgekommen ist, so ist der Arzt kefugt, . Ingden Fällen, in welchen nach den vorstehenden nnn, a . des Gesundheitsamts in den von demselben jahr, die ,, ö. e mfg fe ene m 36. darunter eigentliche Berg. J h 16 16 z zem Schiffe schriftliche Genehmigung zur Fortsetzung der Reise mit die Passagiere einer Nachbe schtigum unterworfen sind, sind 4 enen Umfange desinfiziert worden sind. um 36 Millionen Mark hinter der vorjährigen J ; , n. einer Neuförderung von 26 507 t (- 774) Speifefalz. Ab ä, nn, ei ede t 9 unahme zurück. wurden einschließlich der Deputate 29 188 t (4 z5 , . ginge et
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Besagung, Paffagieren und Ladung und jum freien Verkehr mit dem Passagiere verpflichtet, auf Ver i i. . 3. Deutschtum und Christentum., Von Pfarrer Julius Lande zu erteilen? nachdem durch' eine eiresstattliche schriftliche Ver- ju haltenden Formular denjenigen ln des Landes wahrheitsgemäß Sind die Gegenstände in einer anderen Stadt angekommen, als anderer Produkte einschließlich von Cinmaß wurden verwendet 1123
* ñ . 34 ist f ö ĩ e — 59 An⸗ wie im 5 2 erwin J s j f 3 z z 236 ß ] h
. ; eidelberg, Carl Winters Verlag. sicherung Les Schifferz bestätigt worden isl, daß ein solcher Krank. anzugeben, an welchem sie das Schiff ü verlassen gedenken; diese zn, „im s 2erwähnt, so dürfen dieselben von der Zollbebörde nur (us den im eichsamt ; ges ki öden Tltandr m G relsahrfe nm es 5. ͤ
. siee re fh Abhandlungen. ö heltsfall weder am Abgangsorte noch während der Relse aufgetreten gahe ist darch die tamen unte schtift . n . . 1 9h ve e ie g ö , ö, , n, n,. nils ft. fůr e brenn g keitter , ö ö 6 e, ,, egeben von Hr Georg Jelilinek und Dr. Gerhard Anschütz und daß wenn das Schiff eon ei em peftrerseuchten Platze kainmt— selbe des Schreibeng unkundig it, durch P n a, . ,, e gt . Waren einer Dfßinfeltion nicht unterwerfen zu werden 1 Wet ben ließ lich der Deputate Jog t (— 86. Bestand am
Hin 1y, Feft 4: Der Tatbestand der Piraterie, n ach keine ungem hnliche Sterblichkeit der Ratten während der Reise vor— Im übrigen sind mit Bezug 3. die e w un , , . er g . — für den Fall, daß das Amt die esinfeltion für er— 6e uässchreibungen. Vierteljahrschluß zog t C 66
geltendem Völkerrecht. Von Paul Stiel. 3 M Leipzig, gekommen ist. ö ; . hesichtigungn der Paffs iet ö , . w er be ine ien 6. . wenn die Desinfektion an Ort und Stʒlle statt· . * nf von Y edikamenten und Drogen nach W. In der vorgestrigen Kommissionssitzung des Rbeinisch—
i , ö Alm. J erwgämen Falen is . sr cg ul ug 3. ei . ö e ' i . r ö 9. vor der Au licserunz auf Anordnung des Amtes auf 24 Ungarn, Beim landesgerichtlichen Gefangenenhaufe West fäl ischen Kohlenspndikats, die sich mit Beratungen über
Ginkonm en gbesteuerung der Aktien gesellschaften und das Schiff sofort in Quarantäne, zu verwelsen; wenn der Obsetvations, zur Verhütung der Ausbreitung der Cholera. unter der Berölte nd Gefahr des Beitzers ausgeführt wird. gan; lgCommzn, r mm me nr ,, . für die e, , . 3. 6, n. J. ab befaßte, wurde
; zur Vergehung. Diesbezügliche, vor⸗ ung der Rhein, Westfäl. Ztg. heschlossen, der Zechen.
; j ꝛ; 23 1 — SD ff 3 Reichs s k bend. 4 1ma eselkfchaften auf Aktien in Preußen und Baden. platz nicht zugleich Quaransäneplatz ist und wenn das Schiff nur des. dez Reichs, in ihren anwendbaren Teilen maßge ö 2 § 4. i . Kommandiigesellschaf f e 1 „SHät das Gesundheitsamt nach den vorstehenden Vorschriften ver. schristsmäßig gestempelte Angebote find verfiegelt bis zum 74 Noßember besttzerversammmlung eine Erhöhung der reife für Kokékohlen um
2 ingli r. J, 690 Rerlin W. 8. Franz halb in Quarantäns verwiesen wird, weil jemand bei der Untersuchung § 11. 6. 7 o. . * . J ö . . an esner veft. oder choleraverkächtigen Krankheit leidend. befunden Unbeschadet der Bestimmungen dizser DBelann machung dar g fact. af die Fetreffen en Waren detznfiz iert werden sollin, fann aber 6 kel Her landesgerichtiichen Hefangenenhausverthaltz ng in Fraz, 1 6 und für einige andere Sorten um 50 Z für die Tonne vor. Gegen die Wahnvorstellung vom, heißgn Erdännern. Wird ist der Arjt befugt, zu gestatten, daß das Schiff — falls nicht mittelbar nach Ankunft des Schiffes am Beohachtunge⸗ ode] Quqaran e 97 s 3 erwähnten Falle die Desinfektion nicht stattfinden Ser eff I3, Tur 28, abjugeben, woselbst auch die Sühmisssons— zuschlagen. ; Ginge Wel probleme 1. Tell. Populär; wissenschaftliche Ab, der Schiffer es vorziehk, unmittelbar nach dem Quargntäneplatz abzu. platz die Belef⸗ und Zeitungspost vom Schiff abgeliefert werden. . aus irgend einem andergn Grunde die vgrschriftsmäßige E , innerhalb der Amtsstunden eingesehen werken können. S Der „Rhein, Westf. Ztg. zufolge betrug der Kohlenabfatz handlung von Th. Ne west. 1550 Æ Wien J. Bez. Opernring 3. gehen — am Beobachtungsplatz liegen bleibt, um aufs neue in bezug J. ‚. 12.4 d von Schiffe so ist d ö. nerhalb der durch das Amt festgesetzten Zeit nicht stait, esterreichlscher Zentral. Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.) des, Kohlensyndikatz im Oktober 4955 459 Tonnen gegen Carl Konegen. auf die Art der Krankhelt einer Untersuchung unterzogen zu werden, n, n. Lotsen, welche wegen Lotsens an Bor 3 , herr hier Vesißer der Waren, welche hätten desinfiziert werden sollen, Erweiterung der Wasserleitung in Gzr Oesterrei 570 'sCTehnen im Oktober 1874, alse 73 Oh cJa Der Beteiligungs. Sie Aussichten des Plantagenbaus in den deutschen bevor darüber entschieden wird, ob das Schiff nach dem Quarantäne.; gegangen sind, wie sie in 8 2 Alin. 1 genannt e 1 . a i n d en , in nerhalb einer kürzeren, durch die ,, Zur Vergebung der Erwesterungsbauten an der 6 ß è , Ufer 6 598 968 Tonnen) gegen 76,71 0ͤ der Beteiligungsziffer des Schutzgebieten. 29 3 1 1,50 40 ismar, platz abzugehen hat oder nicht. 6 , ö . ö. Schiff. ber en ef er ir ig n , m ,,,, e , . Siadt Gör; wird von der Stadtver walten erh 36 , , 86 d, e, Rüczgang des Ab. ĩ ffsche Hofbuchh. erlagskonto. § 6. . Be e Oh , , , en Zeit n ndet, sin if Anordnung erhandlung r R ; ñ ; erl⸗ 16 e bei der Wagenstellung zurü ! ö J 3er, sher läge. ven Adolf Damaschte Bepot das Schif — wenn detselbe nicht an chem anderen fach zm Beghchti gpl, mn fahrn solte nn, Wü , rer Zabereitiig zn perz enen Hl che ll e, e rr rn en rh J . XVI? xX VV. 1Tußerkufofe und Wohnung not. Von Plaße der Quarantäng unterzogen wird, „en e n nn, dem Schiffe sich aufhält, ist er verpflichtet, nicht unter ö . un In bet ö ( Die gesamten Arbesten, die in einem Zeitraum . sicht igt. werden. . Der Anfsichtsrat der Großen Caffeler Straßenbahn Prosessor Dr. Mar Grubgr. Höh é — Böpenreform and derlaͤßt, muß der Schiffer, wenn der Arzt es für nötig erachtet, na wenn solches nicht aug triftigen Gründen erforderlich ist. au , Bestũd ink reff der Einfuhr von Lumpen in das Reich gelten folgende vollendet sein müsfen, sind folgende: 15 Nestaur on, scht Meenaten beschloß laut Mteldkung des. W. T. Y. iin feiner geftrigen Sitz un , Wäsche der Besatzung' und der er mit den Mannschaften und Passagieren des Schiffes jede a mungen: und der Sammellanimer (go ht); Y eien fung rf gh, . auf den 10. Januar k. J. einzuberufenden Hen elulbẽe an ib; 3232 Y,I1(6 Kr.); te
ĩ tik. Dr. in. Boeters. O50 M — Na dessen Voischriften die schmutzige e. ; ‚. ; ) ö ; . ; Kolonialpolitik. Von Dr. ing h ͤ un, ö Kleider reinigen und, wenn nicht unbedingt notwendige Berührung vermeiden, guch, soweit die die Ware darf ausschließlich in Ballen eingeführt werden; 5) Objekte längs der Leitung (12 0655,33 Kr.); 4 Lieferung der R ö , . e, , , von 400 vorzuschlagen 5, 32 Kr.); ng der Rohr⸗ — le eine durch W. T. B.“ Übermittelte Nachricht der
̃ ungsfürforge“ Von J. Latscha, O50. * Passa ieres die gebrauchten Besten un i ͤ . . ; hen e ü , e. 11. gerla; dr n . (Damaschke). das Schiff nn n, pessberseuchten Orte kommt. dieselben des. üherbaupt möglich ist von den Vorräten des Schiffes an Eßwate scwicbe 4 Einfuhr der Ware ist durch eine Bescheinigung eines lestungen und rmaturen (los öh, 28 Kr.); H) Mer tet. ⸗ Badis n Nachwelfer für Berlin und Umgebung. nach Gemeinde infizieren lassen und dann das Schlagwasser des Schiffs auspumpen. Getränken u. dgl nichts genießen. allen darf da olcher 3 plomatischen oder FJonsulatsbeamten oder, wenn, ein leitungen (19 034,19 Kr.); s) Rohrgräben 51 777 396 * rng ens, Sers edlen fendt medi fabi wi. Sin, Gerichts, und Posteinteilung, mit einer Uebersichtskarte. Bearbeitet §7. z Alin. 2. In den im § 2 Alin. 2 ,, . . wet jachnuwessen en . nicht angestellt ist, der zuständigen Behörde, für die Betrieberhaitung der gegenwärtigen Wafferlcit ,, g. Bltlken Lieht Seselischaft, in Laßt in Buden eine im Burean des Justizministeriums. 9.50 „6, gebdn. 075 Æ Berlin Alin. 1. Jeder Passagler elhes Schiffe, welches am Beobachtungg. Lotse das Schiff nicht an irgend einem andern Platze 1 si lom n deny aß die Ware nicht aus irgend einem anderen rte zufammen 265 Ih ehr, del de, mg haben * 9. ö K älzi 8 w. 19, R. von Deckers Verlag. G. Schenck. platze ankommt und nicht in Quaransäne verwiesen wird, muß, nach, als an einem Beobachtungöß . oder Quarantäneplatz verlassen; ö aus einem solchen, von welchem aus nach den vorstehend ! Angebote mit der Aufschrift; Sffert für die , Oltober mise n e fäl . n Eisenhahnęn betrug im 8 e e 5 . 212 544 M). — Der Betriebs über-