gewesene Literatur und ergangene
vorhanden
in ihm in bollftem Maße verarbeitet. Der ebenfalls auf breiter wissenschaftlicher Grundlage aufgebaute und über alle wichtigeren Fragen in prägnanter Ausdrucksweise Aufschluß gebende Kommentar n eine in drel Auflagen erschienene kommentatorische Bearbeitung der r,, vom
pon Stenglein, der bekanntlich auch 1. Februar 1877 geliefert hat, interpretiert die Be
Mllitärfstrafgerichtsordnung durch stete Hinweise und Vergleichungen in einer sowohl für Juristen wie der bürgerlichen Straf-
mit der Reichsstrafprozeßordnung für Offiziere geeigneten Weise im Geiste
Prozeßordnung aus dem logischen usammenhange beider . ĩ r! He lit r traf
Ein Anhang enthält das Einführungsgesetz gerichtsordnung, das Gesetz, betreffend
der richterlichen Militarjustizbeamten und Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in
die
Tom J. Dejember 1898, das Gefetz, betreffend die Entschädigung der Personen, vom 20. Mai
18938 und die Verordnung, betreffend den Diensteid der Senatsprãsidenten, beim Reichsmilitär⸗ ejember 1960, saämtlich mit Erläuterungen, Darstellung der Bestimmungen der. strafgerichts ordnung für den Gebrauch des Offiziers, die den Stabs. auditeur Ph. Otto Mayer zum Verfasser hat, erschien im Verlag von Karl Haushalter jzu München (kart. 3. 50 t). Die abstrakten Begriffe und : Erörterungen sind vom Verfasser vielfach durch zumeist der standgericht Zentralausschuß ange sichen Zustãndigkeit entnommene praktische Beifpiele erläutert, die schwie rigeren Aufgaben, wie das Ermittelungsverfahren, die Hauptverhandlung auch eingehender behandelt. Die Kaiserliche Verordnung zu 5 285 Abs. 2 vom 28. Dezember 1890 und die vom 18. Fuli 1960, betreffend das strafgerichtliche Verfahren bei den Schutztruppen, die Allerhöchsten Vorschriften und die Erlasse der das Reich, Preußen, Bayern, Württemberg, die amtlichen Formulare und die Dienst⸗
Auf der Grundlage W. M. Geldart, W. S. Holds⸗
worth. R. W. Tee und J. C Miles, Barristers at law, Kommentar herausgegeben von der
im Wiederaufnahmeverfahren fteigesprochenen
Räte und Mitglieder der Militäranwaltschaft gericht, vom 6. Eine gedrängte
erster Instanz und das Urteil,
Kriegsministerien für
ordnung sind mitverarbeitet. — Bas bürgerliche Recht Englandg. einer Kodifikation von Edward Janks,
von Dr. jur. Gustav Schirrmeister, he Internationalen Vereinigung für vergleichende schaft und Volkewirtschaftslehre zu Berlin. Buch: Allgemeiner Teil, erste Lieferung.
manns Verlag. Preis 5 4 at law haben es unternommen, Gesetzbuchs zusammenzustellen. Die Grundlage, haben, ist die englische Rechtsprechung.
Schirrmeister eine deutsche Uebersetzung mit Erlãu von der bisher eine Lieferung vorliegt. 205 Seiten in 42 Paragraphen von
lichen wie juristischen, und von den bereits viel Interessantes. Für Nebersetzung des englischen Werks nach
den Sachen
mutende Recht, erwachsen auf lung vielfach Ddeutsch rechtlicher des römischen Rechts und heimischer V. schnur genommene deutsch⸗rechtliche System uns wird.
Handatlas ist in neuer Auflage erschienen. von Justus Perthes in Gotha, bei der der
liegenden Prospekt der Firma Karl Block in
Theater und Mufik.
Im Königlichen Opern hbause findet merge
erste Wiederbelung von Beethovens Oper in drei
die Leonore, Herr Kraus den Florestan,
acquino, Herr Griswold den Minister.
Im Königlichen Schauspielbause wird morgen die Komõdie
Der Froschkönig“ wiederholt.
die
Band l, Berlin, — Die genannten fünf. Barristers ein System des englischen Privat- rechts unter Zugrundelegung des Systems des deutschen Bürgerlichen auf der sie aufgebaut Von dieser in Gesetzes, paragraphen formulierten Darstellung des englischen Privatrechts will
terungen bieten, Sie Personen,
uns Deutsche ihrer Vollendung deshalb von bedeutendem Werte sein, weil das uns zum großen Teil fremd an⸗ der Grundlage eigentümlicher Entwicke⸗ Einrichtungen unter der Einwirkung Verhältnisse, durch das zur Richt⸗ erheblich näher gerückt Gleichwohl würde uns noch vieles unverständlich bleiben, wenn nicht der Ueberfetzer einen eingehenden Kommentar binzugefügt hätte. Der in weiten Kreisen bekannte und hochgeschätzte Stielersche Die Verlagsanstalt Atlas erscheint, hat alles aufgeboten, um die Neuauflage in jeder Hinsicht vorzüglich auszustatten. Der Atlas enthält gegen 106 Karten und 162 Nebenkarten. Bezugsbedingungen anlangt, sei auf einen der heutigen Nummer bei⸗ Breslau hingewiesen.
n, Freitag, die Akten (ursprüngliche Fassung des Fidelio) statt. Frau Plaichinger singt ; K Herr Hoff mann den Pizarro, . Knüäpfer den Rocco, Frau Herzog die Marzelline, Herr Jörn den
Rechtsprechung
Welhnachtsmärchens gewährt.
Das II. (Dirigent: Oskar Fried) der Philharmonie statt. Burmester und Ludwig
immungen der
Gesetze.
Dienstvergehen unfreiwillige den Ruhestand,
Vereine beschlossen,
Militär⸗ Stiftung für Waisen treiben der“ zu gründen.
zu Berlin veranstaltet wie Weib nachts messe. Diese
3. im aale Sachsen und Ember S
und Geschãfts⸗ verbunden sein.
, ö. J 5 d 7 it 2 Rechts wissen sowie um freun liche Beitrage erstes
Karl Hey⸗ und leiblich erquickt werden.
zwanzig Arbeitslose und meisten von
bedarf zu Unterstũtzungszwecken
den Gästen seiner Zufluchtshalle
handelt auf natũr⸗ enthält
diese
Aufforderung alles ab, was man
ö. des Vereins schenkt.
wird Die Künstlervereinigung
abend, Abends 11 Uhr, im eister Berliner karten sind sofort abzuholen.
Das in Angerburg,
Was die verhältnis mäßig kurzen
es grundsätzlich keine Pflegegelder, Liebes gaben nimmt. Die Sorge
nachts freude zu bereiten. denten H. Braun in Angerburg,
Leonore Nutzbarmachung des
erzielen lasse.
Im Theater des Westens hat jeder Theaterbesucher das Recht, zu der morgen abend stattfin denden ersten Aufführung des dies sährigen Weihnachtsmärchens Schlaraffenland“, ein Kind auf seinen Sitz mitzunehmen; zwei Kinder dürfen einen laß benutzen. Diefe Vergunstigungen werden auch bei den Wiederholu
Reue Konzert mit dem Philharmonischen Drchester ndet am 20. Dezember im ttilie Metzger ⸗Froitzheim, Wil ly
Heß sind die Solisten des Abends.
Mannigfaltiges. Berlin, den 30. November 1905.
Der Verein Berliner Kaufleute und Industriel ler hat gemeinsam mit dem Kuratorium setaer Unterstũtzungkasse und dem Zentralausschuß hiesiger kaufmãnnischer, anläßlich der Ihrer Majestäten des Kaisers u Kaifer Wilhelm IJ. und Kaiserin Auguste Viktoria⸗ Berliner
Zu diesem Zwecke soll an die Mitglieder des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller und der 54 dem schloffenen Vereine ein Aufruf zur Zeichnung von Beiträgen zu dieser Stiftung erlassen werden.
Der Verein der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen alljährlich eine kunstge werbliche findet in der Zeit vom 3. bis 23. De⸗ der alten Hochschule Straße. 120) statt und wird mit Schülerinnenarbeiten der Zeichen⸗
Für die Obdachlosen bittet der Verein „Dienst an um alte Stiefel, warme Kleider, reine zur Bestreitung der Kosten der Schr ippenkirchen, wo sonntägli : ; leg Die „Jugendhilfe“ sendet täglich bis mehr zur Arbeit aufs Land, stattet die ihnen aus und legt das Reisegeld vor. rettet jährlich Tausende von 3 vom Untergange. jãhrli
et aus den Händen feiner Freunde als freiwillige Beiträge eibittet. Zu Weihnachten möchte er gerne seinen verirrten Heimlingen und und Schrippenkirchen eine bereiten. — Die Brockensammlung hr jum Besten der Armen bezw.
1
der Bösen Buben“ wird am Sonn
Künstlerhaase das Programm ihres
letzten Künstlerabends noch einmal wiederholen. Das Programm hat
eine weitere originelle Bereicherung erfahren, indem ein bekannter
Schauspieler zum ersten 1
tritt und jwei Lieder von Bernauer w Den Schluß des ce
Abends macht wiederum die Parodie auf der Nichtkünstler mögen sich wenden an
die ‚Böfen Buben“, Künstlerhaus, Bellevue ⸗Straße Nr. 3 a.
Ostpreußen, von dem Superintendenten Braun im Jahre 1897 gegründete Kinderkrüppel heim ist in der Zeit seines Bestebens zur größten Anstalt diefer Art in Deutschland gewachsen und ist deshalb einzigartig, sondern nur freiwillig gespendete für die 262 verkrüppelten Kinder fliegt der Verwaltung recht schwer auf dem Herzen, darum bittet sie
recht herzlich, sie in die Lage zu versetzen, den — Gaben werden an Herrn Superinten⸗
Ostpreußen, erbeten.
indischen Krokodilreichtums. Es wird in ver indischen Presse berichtet, daß in letzter Zeit einige Krokodiljäger von Florida nach Indien gekommen seien, um fe justellen, wie sich die Gewinnung von Krokodilhäuten in Indien Die Jäger sollen in der gleichen Art gejagt haben wie in Florida, indem sie Nachts von ihrem Boote aus unter Be⸗
zurückgekehrt
großen Saale von
gewerblicher und industrieller Silbernen Hochzeitsfeier und der Kaiserin eine
Kaufleute und Gewerbe
Hamburg, Robert
dort am 10.
wie
für Musik (Potsdamer einer Aus stellung von
und Malschule des Vereins ; . Finkenwärder
Wasche des
ch ber 1000 Obdachlose geistlich stiftet kate,
geladenen brauchen ; Polizei schwierig
Der Verein Er etwa 18000 4M, die
vor Ankunft des Freude Ackerstr. 59) holt auf eingehende Biserta,
die Krokodile zu schießen. sein, da bekanntlich und meist in dem fa ngen des eht. Nachdem die Jäger gesehen, daß mit der ihnen Lr en . werden kann, sollen ein. okodilhäuten in Indien rege geworden ist, sollen nach einem Bericht des Kaferlichen Generalkonsulats in Kalkutta. Versuche angeflellt werden, die Krokodile mittels an Enten befestigter starker Angelhaken zu ködern und diefe Art anzustellende Versuche und weist darauf hin, daß, wenn die Eingeborenen sich diese ließen, die Amerikaner würden und den Reichtum ohne jede Gegenleistung ausführen würden.
Stutt gart, 30. November. (W. T. B.) In wurde gestern ein kurzer, von donnerähnlichem Getoͤse stoß wahrgenommen.
M. Sloman gehörige Dampfer Salerno“, 26. Oktober von
unterwegs Bremen und Barry
Nopember nach Algier weitergegangen das Hamburger Fremdenblatt. gegangener Meldung . A r ; weshalb man um die Sicherheit des Schiffes ernste Besorgnisse begt. — Der feit drei Wochen vermißte Fischereikutter H. E; 234 Ve ta“ aus Finkenwärder, ; 5lordfee untergegangen sei, ist heute nachmittag wohlb ehalten in
keine Barmherzigkeit, wir wollen arbeiten
erhalten, so wurde berittene Polizei herbeigerusen, die Herzogs und der Herzogin von Fife, die die Zelte eröffneten, säuberte.
]
nutzung eines kleinen, am Kopfe befestigten Scheinwerfer versuchten, ö ) Der Erfolg scheint nur gering gewesen zu
elbst das tödlich getroffene Krokodil untertaucht
überall in Indien sehr tiefen Wasser verloren n ewohnten Art in sie enttäuscht nach Florida Da nunmehr das Interesse an der Gewinnung
zu fangen. Die Presse befürwortet auf Gelegenheit, Geld zu verdienen, entgehen gewiß mit anderen Mitteln zurückommen des Landes an Krokodilhäuten nach Amerika
,, egleiteter Erd-
(W. T. B.) Der der Reederei der am
Hamburg nach dem Mittelmeer abgegangen ist, angelaufen hat und von
ist, ist, nach hier ein⸗ eingetroffen,
29. November.
meldet,
nicht in Algier
von dem man annahm, daß er in der
eingetroffen.
London, 29. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung Reuterschen Bureaus Arbeit erzelte, die Seine r um den Arbeitslosen Zuflucht zu gewähren, den Arbeit siofen einen neuen Anlaß zu einer Kundgebung. Sine Menge von ihnen sammelte sich und empfing die zur Einweihung Gäfte bei ihrer Ankunft mit Pfeifen und dem Ruf:
gab die beutige Eröffnung der Majestät der König Eduard ge—
Wir Da es für die die Ordnung unter der Menge aufrecht zu
wurde, ge n die die Straßen
30 November. (W. T. B.) Zwischen 200 Sol⸗ daten des 4 tune sifchen und des 3. algerischen Schätzen, (Turko.) Regiments kam es vorgestern, feftes. zu einer wahren Schlacht. algerischen Schützenregiments wurden getötet. 30 Verwundete.
am Vorabend des Bairam. Zwei Soldaten det
Außerdem gab es an
Ünter den Soldaten herrscht große ⸗ Erregung.
tale als Balladensänger auf⸗
hbübne. Künstler⸗
Wien,
weil
St.
Kleinen eine Weih⸗
gedehnt.
fest⸗
30. November. Ferdinand von . eingetroffen und vom Kaiser in besonderer Audienz empfangen worden.
etersburg, 30. November. Petersburger Telegraphenagentur“) Wie aus Moskau, wo der Telegraphendienst . graphisten besorgt wird, telegraphisch gemeldet wird, hat sich der Ausstand auf alle Postbureaus Rußlands aus⸗
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
(W. T. B) Der Prinz Rumänien ist heute aus Brüssel hier
(Meldung der „St.
durch Soldaten und pensionierte Tele=
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und
Zweiten Beilage.)
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 2577. Abonnementsvorstellung. Leonore. Oper in 3 Akten von Ludwig van Beetheven nach der pon Dr. G. Prieger wiederhergestellten Partitur. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Strauß Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 75 Uhr.
Schanfpielhaus 182 Abonnementsvorstellung, Der Froschkönig. Romantische Komödie in 3 Aufzügen pon Dietrich Eckart. Regie: Herr Oberregisseur Grube. Anfang 78 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 258. Abonnemente⸗ vorftellung. Triftan und Isolde. In 3 Akten von Richard Wagner. (Tristan: Herr Philipp Brozel, vom Stadttheater in Mainz, als Gast. Isolde: Frau Leffler ⸗Burckard, vom Königlichen Hoftheater in Wiesbaden, als Gast) Anfang 7 Uhr
Schaufpielhaus. 183. Abonnementsvorstellung. Der Schwur der Treue. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal. Anfang 7 Uhr. .
Neues Operntheater. Sonntag:; 21. Vorstellung. Der schwarze Demino. Komische Dyer in 3 Akten. Tert von Eugene Scribe, deutsche Uebersetzung von Freiberr von Lichtenstein. Musik von D. F. E. Auber. Anfang 77 Uhr. — Der Billettoorwerlauf hierzu findet an der Tageskasse des Königlichen Dpernhauses gegen Zahlung eines Aufgeldes von 50 8 für jeden Sitzplatz statt.
Denutsches Theater.
mann von Venedig. . Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig.
Freitag: Der Kauf⸗
Berliner Theater. Freitag: Maria Stuart.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Uriel Acosta. — Abends 7 Ubr: Anne Marie. Vorher: Der Geigenmacher von Cremona.
Cessingtheater. Freitag, Abends 73 Uhr: Die Wildente.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Weber. — Abends 8 Ühr: Zwischenspiel.˖
Schillertheater. O. (Wallnerthea ter) Freitag. Abends 8 Ubr: Zapfenftreich. Drama in 4 Aufzügen von Franz Adam Beyerlein.
Sonnabend, Abends 8 Ubr: Zapfenftreich.
Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Heimg' funden. — Abends 8 Uhr: Zapfenstreich.
X. (Friedrich Wilbelmstädtisches Theater reita. Abends 8 Uhr: Die Logenbrüder. Schwank in 3 Akten von Karl Laufs und Kurt Kraatz. Sonnabend, Abends 8 Ubr: Der Veilchenfresser. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Crainquebille. — Die Bäuerin. — Abschied vom Regiment. — Abends 8 Uhr: Flache mann als Erzieher.
Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12) Freitag (11. Vorstellung im Freitagsabonnement): Zum ersten Male: Schlaraffenland. ;
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preifen: Schlaraffenland. — Abends 74 Uhr: E'rstes Gastspiel von Alessandro Bonci. Don Pasquale.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: 2 Freischütz. — Abends 75 Uhr: Der Opern ·
all.
Komische Oper. zãhlungen. ö.
Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.
Sonntag: Hoffmanns Erzählungen.
Neues Thenter. Freitag: nachtstraum. Anfang 76 Uhr.
Sonnabend und folgende Tage: Ein Sommer⸗ nachts traum.
CLustspielhaus. (Friedrichstraße 236 Freitag: Der Familientag.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Das böse Prinzeßchen. — Abends 8 Uhr: Nemesis.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander) Freitag., Abends 8 Uhr: Der Prinzgemahl, Luftspiel in 3 Akten von Leon Tanrof und Jules Chancel. Deutsch von Wilhelm Thal.
Sonnabend und folgende Tage: Der Prinz⸗ gemahl. .
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Schlaf wagenkonutrolleur.
Thaliathe ater. (Dresdener Direktion: Kren und Schönfeld, 8s Uhr: Bis früh um Fünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lirpschitz. Mustk von Paul Lincke.
Sonnabend und folgende Tage: Bis früh um
Freitag: Hoffmanns Er⸗
Ein Sommer
Straße 72773.)
Fünfe!
Freitag, Abends
. Nachmittags 4 Uhr: Hänsel und retel. ; Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Charleys Tante.
Fentraltheater. Freitag, Abends 8 Uhr sFrei⸗ taakabonnement): Die Fledermaus. Operette in 3 Akten von Strauß. (Gisenstein: Oskar Braun.) Je 19 Abonnementebillette 330 /o ermäßigt werden
ausgegeben. onnabend, Nachmittags 35 Uhr: Wilhelm Tell. — Abends: Musette. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Zigeuner baron. — Abends 74 Uhr: Musette.
Trianonthenter. (Georgenstraße, nabe Bahnhof
. Freitag, Abends 8 Uhr: Der letzte
roubadour. Lustspiel in 3 Akten von Fred Grssac
und Pierre Veber. Deutsch von Alfred Halm. Sonnabend und folgende Tage: Der letzte Trou
badour. Sonntag, Nachmittags: Das Ende der Liebe.
Konzerte.
Singakademie. Freitag. Abends 8 Uhr: Klavierabend von Ignaz Friedman.
Philharmonie. Freitag, AbendH 8 Uhr: Fonzert des Vereins Freie Kunst unter Mit— wirkung von Pablo de Sarasate (Violine) und Alice Ripper (Klavier).
COberlichtfaal. Freitazg, Abends 8 Ubr: HI. Konzert von A. Spaiding (Violine). Mit- wirkung: Wanda Landowska (Klavier und Clavecin).
Saal Bechstein. Freitag, Abends 71 Uhr:
V. Geigenabend (die Entwickelung der Geigen⸗ literatur darstellend) von Karl Flesch.
Beethoven Saal. Freitag, Abends 8 Uhr: II. Orchesterkammerkonzert von EG. N. von Reznicek mit dem hilharmonischen Srchefter (Dirigent: August Scharrer). Miwirkende: die Damen Dora Moran, Eva Reinhold, die Herren Albert Jungblut und Felix Lederer-⸗Prina.
Birkus Albert Schumann. Freitag, Abends
ersten Male: Consul, der menschliche Schimpanse. Ferner: Die größte Novität: Auto⸗ bolide La belle Mile. de Thiers. Außer- dem: Vier indische Fakire. Los Luaeirolos. sechs Spanier. Miß Texas Hattie. sämtliche Spezialitäten und Direktor Alber Schumauns nue und moderne Dreffsuren und die Sxort— Der Tag des Englischen Derby.
Sonntag: Zwei Galavorstellungen: Nach. mittags 37 Uhr (ein Kind freih und Abends 7 Ubt. In beiden Vorstellungen: Consul. Autobolide, vier indische Zauberer 2. und Der Tag der Englischen Derby.
. Familiennachrichten. Verlobt:
Zum
pantomime:
De Bücheler
3
6
k 1 rn. Prof — Hrn. O
walk).
,,, Hr. Professor Dr. A beit Kloeppe (Königsberg . Pr.). — Hr. Amts vorsteher Erich Hobmann (Schmargendorfs. — Verw. Fr rei gerichtgrat Luise Schmit, geb. Tramitz Berlin
Fr. Landesökonomierat Eliese Frei pen Cansfein, geb. von Dewitz gen. von Kre 6 (Beilbi
m.
Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Schol;) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ve Anstallt Berlin sry., Wilhel mstraße Nr.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen · Bellaae),
und ein Prospekt „Stielers Sand Atlas! de Buchhandlung Karl Block, Breslau *
prässse 75 Uhr: Wiederum eine neue Sensation!
Bohrauerstr. 5.
Aichtamtliches.
Entwurf zu einem Kreis- und Provinzialabgabengesetz.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . 59. un nn t e n 9 , , Unserer archie für den Umfang derselben, mit Aus Helgoland, was folgt: ; J
Abschnitt 1. Kreisabgaben.
§1.
Die Kreise sind berechtigt, jur Deckung ihrer Ausgaben na Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Gebühren . . ,. rtr . * erhebekh.
nsi er Chausseegelder und anderen Verkehrsabgaben, d Jagdscheinabgaben, der Kosten im Verwaltungsstreit⸗ i rr e, , rn. der 6 der Wander
' er Warenhaussteuer — i
, ö. echnung der Kreise bewendet es
§ 2. Die Kreise dürfen von der Befugnis, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die d, . Einnahmen, ins besondere aus dem Kreisvermögen, aus Gebühren, Beiträgen und aus den ihnen dom Staate oder von Bezirks, und Provinialverbänden überwiesenen Mitteln zur Dedkung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde steuern findet diese timmung keine Anwendung.
Durch direkte Steuern darf nur der Bedarf aufgebracht werden, welcher nach Abzug des Aufkommens der indirekten, Steuern von dem gesamten Steuerbedarfe verbleibt.
83.
Gewerbliche Unternehmungen der Kreise sind grundsätzlich so verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens * . kich die Unternehmung dem Kreise erwachsenden Ausgaben, einschließlich 24 8 und der Tilgung des Anlagekapitals, aufgebracht
Gine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zuglei einem öffentlichen Interesse dient, welches anderenfalls ant de friedigt wird.
§ 4.
Der Kreistag kann beschließen, daß für die Benutzung der von dem Kreise im öffentlichen Interesse unterhaltenen 3 (Anlagen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergütungen (Ge— ae,, 5 ö
ie Gebühren sind, im voraus nach festen Normen und Sätzen zu bestimmen. Dahei ist eine Abstufung 465 Gebühꝛensãtze — 6. nb der Leistungsfähigkeit — bis zur gänzlichen Freilassung g.
; 55.
Der Kreistag kann beschließen, daß behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grund⸗ eigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirt- schaftliche Vorteile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Ver⸗ anstaltungen erhoben werden.
Die Beiträge, welche nach Maßgabe des Beschlusses durch — 2 ersetzt werden können, sind nach den Vorteilen ju
messen.
Der Plan der Veranstaltung ist nebst einem Nachweise der Kosten offen zu legen. Der Beschluß des Kreistans wegen Erhebung bon Beiträgen ist unter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennachweis zur Einsicht offen liegen, durch das Kreisblatt mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeichnenden Frist von vier Wochen bei dem Kreisausschusse anzubringen seien. Handelt es sich um eine Veranstaltung, welche nur einzekne Grundeigentümer oder Gewerbe— treibende betrifft, so genügt an Stelle der Bekanntmachung eine Mit- teilung an die Beteiligten.
Der Kreisausschuß hat den Beschluß nebst den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und welche Einwendungen innerhalb der gestellten Frist erhoben sind, der Genehmigungsbehörde — §z 19 Ziffer 1 — einzureichen.
Der Beschluß der Genehmigungsbehörde ist in gleicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, wie der Beschluß des Kreistags bekannt gemacht worden ist.
ᷣ ; §6.
Der Kreistag ist befugt, mittels Erlasses von Steuerordnungen indirekte Steuern zu legen
1 auf den Erwerb von Grundstücken und von Rechten, für welche die auf Grundstücke bezüglichen Vorschriften gelten;
M auf das Halten von Hunden.
Dabei ist eine Abstufung der Steuersätze — insbesondere auch nach Kreigteilen — zulässig
. Die Einführung einer indirekten Steuer durch den Kreis berũhrt nicht das Recht der Gemeinden zur Erhebung einer entsprechenden Steuer.
3
Zur Aufbringung der direkten Kreissteuern sind die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke verpflichtet.
Als Maßstab der Verteilung der Kreissteuern auf diese Ver— bände dient das Soll der Einkommensteuer und der vom Staate ver⸗ anlagten Realsteuern einschließlich der Betriebssteuer, wie es in Gemeinden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes, nach Gemein debeschlüssen und Vereinbarungen mit Steuerpflichtigen der Gemeindebesteuerung zu Grunde zu legen und in Gutsbezirken gemäß § 13 für die Unterverteilung zu veranlagen ist.
Der Einkommensteuer sind die auf Einkommen von nicht mehr als 909 M entfallenden Steuerbeträge — 5 38 Absatz 1 des Kom⸗ munalabgabengesetzes — zuzuzählen; indessen kann der Kreistag be— schließen, diese Steuerbeträge ins gesamt oder teilweise freizulassen oder ö. . geringeren Prozentsatze als die Einkommensteuer heran-
ehen.
. Soweit in Gemeinden eine Steuerart zu den Gemeindeabgaben nicht herangejogen worden ist, wird das Steuersoll durch den Kreis ⸗ ausschuß veranlagt.
Maßgebend für die Verteilung ist das Steuersoll des dem jedes⸗ maligen Giatsjabre vorangegangenen Rechnungsjahres nach, dem Stande des 1. Februar und zwar unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkte endgültig eingetretenen Berichtigungen und Ver— änderungen.
§ 38. Der Kreistag kann mittels Erlasses einer Steuerordnung he— schließen, daß die der Verteilung der direkten Kreissteuern auf. Ge— meinden und Gutsbezirke zu Grunde zu legende Grund. und Gebäude—⸗ steuer durch eine nach dem Maßstabe des gemeinen Wertes zu ver anlagende Steuer vom Grundbesitze ersetzt wird.
Die Grundwertsteuer ist vom Kreisausschusse zu veranlagen.
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 1905.
Berlin, Donnerstag, den 30. November
5 9.
Die Realsteuern sind in der Regel mit dem gleichen Betrage derjenigen Prozentsatzes heranzuziehen, mit welchem die den steuer belastet wird; hierbei steht im Falle des 8 38 der Satz von 1. Promille deg gemeinen Wertes der unbebauten und bebauten Grundstücke dem Satze von 100 Prozent der staatlich veranlagten Grund und Gebäudesteuer gleich.
Ausnahmen von dieser Vorschrift, insbesondere die geringere Be⸗ . oder die Freilassung der untersten Gewerbesteuerklassen, sind
Der Kreistag kann den festgestellten Maßstab einer Revision unterwerfen, wenn seit der letzten Festste lung mindestens fünf Jahre derstrichen sind. In Ausnahmefällen ist die frühere Vornahme einer Revision zulässig.
Handelt es sich um V .
ande um Veranstaltungen des Kreises, welche aus⸗ schließlich oder in besonders hervorragendem oder geringem Maße einzelnen Kreisteilen zustatten kommen, so kann der Kreistag eine ausschließliche Belastung oder eine nach Umfang und Maßstab näher zu bestimmende Mehr- oder Minderbelastung, dieser Kreisteile be⸗ schließen. Die ausschli 1 Belastung oder die Mehrbelastung kann nach Maßgabe des Beschlusses durch Naturalleistungen ersetzt werden,
Soweit hinsichtlich der Vorausbelastung einzelner Kreisteile bei Aufbringung der Kosten für Anlegung oder Unterhaltung von Wegen in, gesetzliche Vorschriften bestehen, behält es dabei sein Be—
nden.
. §1.
Der vom Kreistage festgestellte Kreissteuerbedarf wird vom Kreis ausschusse auf die Gemeinden und Gutsbezirke verteilt. Dabei wird ihnen in den Fällen der 88 7 Absatz 4.8 das Ergebnis der Ver— anlagung der einzelnen Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Abführung an die Kreiskommunalkasse hat zu den von dem Kreisausschusse zu be. stimmenden Terminen zu erfolgen.
Gegen die Verteilung der Kreissteuern steht den Gemeinden und Gutsbezirken binnen einer Frist von vier Wochen der Einspruch zu, über welchen der Kreisausschuß beschließt.
Mit dem Einspruch kann die Veranlagung der einzel nen Steuer— betrãge aus denen sich das der Kreisbesteuerung zu Grunde gelegte Steuersoll jusammensetzt, nur in den Fällen der 8§5 7 Absatz 4, 5 und in denen des § 8 auch nur insoweit von den Gemeinden an— gegriffen werden, als der allgemeine Wert eines Grundstücks nicht aus den Besteuerungsmerkmalen der staatlichen Ergänzungssteuer über nommen ist.
Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschusse statt. Gegen die Entscheidung des Benrksausschusses ist nur das Rechts, mittel der Revision zulässig.
Durch Einspruch und. Klage wird die Verpflichtung zur Ab— führung der Kreissteuern nicht aufgeschoben.
ͤ . § 12. Die Gemeinden haben den auf sie entfallenden Teil des Kreis. steuerbedarfs gleich den übrigen Gemeindeausgaben aufzubringen.
§ 13.
In den Gutsbezirken wird der auf sie entfallende Teil des Kreis- steuerbedarfs von dem Kreisausschusse gemäß den für die direkten Gemeindesteuern geltenden Bests amungen des Kommunalabgaben⸗ 6 es — mit Ausschluß des 5 Ibsatz? und 550 Absatz 1 Satz 2 — owie des Gese es wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1895 (Gesetzsiamml S. 119) durch Veranlagung der Steuer pflichtigen unterverteilt Die Veranlagung erfolgt nach dem vom Kreistage beschlossenen Maßstabe (55 9, 8).
Wo nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die Ver anlagung oder Erhebung von direkten Gemeindesteuern ein Gemeinde⸗ beschluß maßgebend ist, tritt an die Stelle eines solchen der Beschluß
des Kreisausschusses.
1 . 2 . . Der Kreisausschuß beschließt über die Art der Steuererhebung in den Gutsbezirken. . Gegen die Heranziehung zur Kreissteuer in den Gutabezirken steht
den Steuerpflichtigen binnen einer Frist von vier Wochen der Ein⸗
spruch zu, über welchen der Kreisausschuß beschließt. Hinsichtlich der weiteren Rechtsmittel findet 5 11 Absatz 4 und 5 dieses Gesetzes Anwendung. ;
Die Verteilung steuerpflichtigen Einkommens auf eine Mehrzahl steuerberechtigter Gutsbezirke und Gemeinden regelt sich nach §§ 71 bis 74 des Kommunalabgabengesetzes.
§ 15.
Ist in einer Gemeinde oder einem Gutsbezirke das der direkten Kreisbesteuerung zu Grunde gelegte Gesamtsteuersoll im Laufe eines
* ⸗ Rechnunge jahres durch Abgänge nach Abzug der Zugänge um mehr
als 10 0ͤ verringert worden, so ist der Mehrbetrag des Ausfalls auf Antrag vom Freise zu erstatten. Bei geringerem Ausfalle kann der Kreisausschuß auf Antrag Erstattung gewähren.
§ 16.
Auf die Rechtsmittel gegen die Heranziehung (Veranlagung) zu Gebühren, Beiträgen und indirekten Steuern finden 55 14 Absatz 2, 11 Absatz 4 und 5 dieses Gesetzes, auf die Nachforderung, Verjährung und zwangsweise Einziehung von Kreisabgaben 55 87, 88 und 90 des Kommunal abgabengefetzes entsprechende Anwendung.
Die Gemeinden und Gutsbezirke sind zur Wahrnehmung örtlicher Geschäfte der Veranlagung und Erhebung von Kreisabgaben nach An— weisung des Kreisausschusses verpflichtet. Im übrigen finden auf dies Veranlagung FS§ 62 und 63 des Kommunalabgabengesetzes entsprechende Anwendung.
§ 17. In den Steuerordnungen der Kreise können Strafen gegen Zu— widerbandlungen bis zur Höhe von 30 ƽ angedroht werden. Die Strafen sind durch den Kreisausschuß festzusetzen und nach eingetretener Rechte kraft (5 459 der Strafprozeßordnung) im Ver⸗ waltungs jwangsverfahren beizutreiben.
§18. Das Rechnungsjahr für den Kreishaushalt beginnt mit dem 1. April und endigt mit dem 31. März.
§19. — ern,, des Kreistages, welche folgende Angelegenheiten be⸗ reffen:
1) die Erhebung von Beiträgen (6 5),
2H den Erlaß oder die Abänderung von Steuerordnungen über indirekte Kreissteuern (6 6),
3) die Heranziehung der einzelnen Steuerarten zu den direkten Kreiesteuern mik verschiedenen Prozentsätzen und die Vor; nahme einer Revisien des Verleilungemaßstabes vor Ablauf eines fünfjährigen Zeitraums (5 9 Absatz 2 und 98),
4 die aue schließliche Belastung und die Mehr oder Minder belastung einzelner Kreisteile (5 19,
5) die Erhebung direkter Kreissteuern in einem Betrage, welcher 60 oo des demselben gemäß 57 zu Grunde zu legenden Steuersolls übersteigt,
6) den Erlaß oder die Abänderung einer Steuerordnung über eine Steuer vom Grundbisitz nach dem Veranlagungs⸗
. maßstabe des gemeinen Werts (8 8), bedürfen der Genehmigung des Bezirkeausschusses.
Gegen den auf Beschwerde ergehenden Beschluß des Provinzial⸗ rats steht dem Vorsitzenden aus Gründen des öffentlichen Interesses die Einlegung der weiteren Beschwerde an den Minister des Innern und der Finanzen zu. Hierbei finden die Bestimmungen des 5 123 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (S.. S. S. 195) Anwendung.
Die Genehmigung der unter Ziffer 2 und 6 des 519 bezeichneten Kreistags beschlüsse bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und des Finanzministers. Die Erteilung der Genehmigung oder Zu- stimmung kann in den Fällen dieser Ziffern auf eine bestimmte Frist beschränkt werden. .
Die Minister können die Erteilung der Zustimmung auf die Dber⸗ präsidenten übertragen.
Abschnitt 2. Provinzialabgaben (Bezirksabgaben). §3 A. .Die Provinzen (Bezirksverbände) sind berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen diefes Geseges e⸗ bühren, Beiträge und direkte Steuern zu erheben. . Hinsichtlich der Chausseegelder und anderen
Verkehrs ab gaben bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. ö
§ 22.
4 Die Provinzen (Bezirksverbände) dürfen von der Befugnis Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die sonstigen Einnahmen, insbesondere aus dem Provinzial⸗ (Bezirkverbands⸗) Ver⸗ mögen, aus Gebühren, Beiträgen und aus den ibnen vom Staate über- wiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen.
F 23.
Gewerbliche Unternehmungen der Provinzen⸗(Bezirksberbände) sind grundsätzlich so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesamten darch die Unternehmung der Provinz (dem Bezirksverbande) erwachsenden Ausgaben, einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, aufgebracht werden. J Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zugleich einem öffentlichen Interesse dient, welches andernfalls nicht befriedigt wird.
. § 24.
Der Provinziallandtag (Kommunallandtag) kann die Erhebung von Gebühren und Beiträgen beschließen, auch deren Festsetzung auf den Provinzial ⸗ Landes) Ausschuß übertragen. ;
Auf die Gebühren und Beiträge finden 55 4 und 5. dieses Ge- setzes entsprechende Anwendung. § 25.
Zur Aufbringung der Prodinzial⸗(Bezirks⸗)steuern sind
zelnen Land. und Stadtkreise verpflichtet.
Als Maßstab der Verteilung der auf diese Verbände dient das Soll der Einkommensteuer und der vom Staate veranlagten Realsteuern einschließlich der Betriebs- steuer, wie es in Landkreisen nach den Vorschristen dieses Gesetzes, mit Ausschluß des 5 8, und in Stadtkreisen nach dem Kommunal- abgabengesetze, nach Gemeindebeschlüssen und Vereinbarungen mit Steuerpflichtigen der Kreis, bezw. Semeindebesteuerung zu Grunde zu legen ist.
Der Einkommensteuer sind die auf Einkommen von nicht mehr
als 900 S entfallenden Steuerbeträge (5 38 Abs. 1 des Kommunal- abgabengesetzes) zuzuzählen, indessen kann der Provinzial ⸗ (Kommunal ⸗) landtag beschließen, diese Steuerbeträge insgesamt oder teilweise frei⸗ zulassen oder mit einem geringeren Prozentsatze als die Einkommen. steuer heranzuziehen. Maßgebend für die Verteilung ist in den Landkreisen das der Kreis besteuerung des jeweils laufenden Rechnungsjahres gemäß §5?7 Abs. 5 zu Grunde gelegte Steuersoll, in den Stadtkreisen das Steuersoll des jeweils voraufgegangenen Rechnungsjahres nach dem Stande des 1. Februar, und jwar unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkte endgültig eingetretenen Berichtigungen und Ver⸗ änderungen.
die ein⸗
Provinzial (Bezirks. )fteuern
§ 26. Die Realsteuern sind mit dem gleichen Betrage desjenigen Pro⸗ zentsatzes heranzuziehen, mit welchem die Einkommensteuer belastet wird.
§ 27. Handelt es sich um Veranstaltungen des Provinzial⸗(Bezirk⸗ verbandes, welche ausschließlich oder in besonders de,. 2 geringem Maße einzelnen Teilen der Provinz (des Bezirks) zustatten kommen, so kann der Provinzial (Kommunagl)landtag eine ausschließliche Belastung oder eine nach Umfang und Maßstab näher zu bestimmende Mehr,. oder Minderbelastung dieser Kreise beschließen. Die ausschließ⸗ liche Belastung oder die Mehrbelastung kann nach Maßgabe des Be⸗ schlusses durch Naturalleistungen ersetzt werden. ö
F§ 28.
Der vom Provinnal (Kommunal -Nlandtage festgestellte Steuer bedarf wird vom Provinzial -( (Landes⸗)ausschusse auf die Land⸗ und Stadikreise verteilt. Die Abführung an die Provinzial (Bezirks, Landes-) Hauptkasse hat zu den von dem Provinzial (Landes- aus- schusse zu bestimmenden Terminen zu erfolgen. U Die Höhe des Steuerbedarfé, die Verteilung auf die Kreise und die für die Abführung bestimmten Termine sind durch die Amts- blätter der Provinz (der Regierungsbezirke) öffentlich bekannt zu machen. .
Gegen die Verteilung der Provinzial⸗(Bezirks)steuern steht den Land, und Stadtkreisen binnen einer Frist von vier Wochen der Ein⸗ spruch ju, über welchen der Provinzial (Landes )ausschuß beschließt.
Gegen den Besckluß des Propinzial. (Landes. Jausschusses findet innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Klage beim Oberverwal-⸗ V ö
ur inspruch und Klage wird die Verpflichtung zur Abführun der Provinzial ⸗ (Bezirks. )steuern nicht . . .
. k Die Land und. Stadtkreise haben den auf sie entfallenden Teil des Provinnal⸗(Beiirks-⸗)steuerbedarfs gleich den übrigen Kreis. beim. Gemeindeausgaben aufzubringen.
2
k 8 30.
Für die Aufbringung von Provinzialsteuern in der Provinz Hessen⸗ Nassau gelten folgende Bestimmungen:
I Als Maßstab der 1 der Provinzialsteuern auf die Bezirksverbände dient das Soll der Einkommensteuer und der vom Staate veranlagten Realsteuern einschließlich der Betriebssteuer, wie es nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Benirkabesteuerung deg jeweils laufenden Rechnungsjahres zu Grunde zu legen ist. aber
finden 8§ 25 Abs. 3, 26 Anwendung.