außer acht ju lassen. Mit dieser Maßgabe bin ich gern bereit, die bejüglichen Vorschläge in einer Kommissionsberatung des nãhberen zu erörtern; den Grundsatz der staatlichen Schulaufsicht bitte ich da unter allen Umständen festzuhalten.
Nun, meine Herren, wollen Sie mir gestatten, auf die vielen Bedenken näher einzugehen, die gestern und beute bier jur Sprache gebracht worden sind.
Meine Herren, die angeregten Zweifel stützen sich, wie die Re⸗ gierung obne weiteres anerkennt, auf Gründe, die einer genauen Prüfung bedürfen, auch von der Regierung einer genauen Prüfung bereits unterzogen worden sind. Die Verfassungsfragen, meine Herren, werden von der Regierung sehr ernst genommen. Die Regierung teilt nicht den Standpunkt des Herrn Abg. Ernst, der beute, wenn ich ihn richtig verstanden habe, bei seinen Betrachtungen über die Bestimmungen des Entwurfs bezüglich der Lehrerberufung der Re⸗ gierung vorbielt, daß sie sich auf Artikel 24 der Verfassung berufe, obwohl die Verfassung schon über 50 Jahre alt sei und die Ver⸗ hältnisse sich geändert hätten.
Nun, meine Herren, möchte ich zunächst noch eingehen auf die Ausführungen des Herrn Abg. Porsch. Die von dem Herrn Ab⸗ geordneten in seiner gestrigen Rede dargelegten Verfassungsbedenken kann die Staatsregierung nicht teilen. Der Artikel 26 der Verfassung bestimmt nur, daß das Unterrichtswesen in allen seinen Teilen durch ein besonderes Gesetz geregelt werden soll, nicht daß ein einheitliches, alle Zweige umfassendes Unterrichtsgesetz das Gesamtgebiet ordnen soll; er läßt stückweise Regelung zu. Wenn Artikel 112 es bis zum Erlaß dieses Gesetzes bei den jetzt geltenden Bestimmungen bestehen lassen will, so ist das in gleicher Weise zu verstehen. Von diesem Standpunkt aus ist die Angelegenheit bei den früheren umfassenden Gesetzen über einzelne Materien des Unterrichtswesens von der großen Mehrheit dieses hohen Hauses in Uebereinstimmung mit der Staats⸗ regierung behandelt worden. Auch der Herr Abg. Dr. Porsch bat bei der Beratung des Entwurfs des Lehrerbesoldungsgesetzes eingerãumt, daß diese Interpretatlon von den gesetzgebenden Faktoren seinerzeit als zutreffend anerkannt worden sei. Ich bitte, es hierbei zu belassen. Ich kann diese Betrachtungen nur mit der Bemerkung schließen: es ist communis opinio, und jwar seit mehr als 30 Jahren, auf welche die Ansicht der Staatsregierung sich stätzt.
Der Herr Abg. Dr. Porsch hat außerdem, wenn ich seine gestrigen Ausführungen richtig wiedergebe, noch den Zweifel hervorgehoben, daß hier in der Vorlage nicht bloß Gemeinden, sondern auch Verbande als Träger der Schulunterhaltungslast hingestellt werden, während doch der Wortlaut der Verfassung lediglich die Gemeinden als die Träger bezeichnet. Der Wortlaut des Artikels 25 der Verfassung unterstützt diese Auffassung:
Die Mittel zur Errichtung, Erhaltung und Erweiterung der zffentlichen Volksschulen werden von den Gemeinden und, im Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergãnjungsweise vom Staate auf⸗ gebracht.
Aber man muß zunächst berücksichtigen, daß die Verfassung, die bekanntlich vom 31. Januar 1850 datiert, zu einer Zeit zu“ stande gekommen ist, wo gleichzeitig die demnächst unter dem 11. März 18650 sanktionierte Gemeindeordnung für den
preußischen Staat soweit schon in der legislativen Vorbereitung
vorgeschritten war, daß ihre Verabschiedung mit Sicherheit erwartet werden konnte. Diese Gemeindeordnung vom 11. März 1850 setzt bekanntlich an die Stelle aller besonderen kommunalen Gebilde, namentlich auch der Gutsbezirke, die Gemeinde. Deswegen nimmt der Wortlaut der betreffenden Artikel der Verfassung auch nur Bezug auf die Gemeinden und bedient sich genau derselben Aus drucksweise wie die Gemeindeordnung von 1850. Aber nach § 126 dieser Gemeinde⸗ ordnung können außer diesen Einzelgemeinden Samtgemeinden gebildet werden, indem die Einzelgemeinden sich verbinden sollen zu gemein⸗ schaftlichen Zwecken, um den Verband leistungs fähiger zu machen zur Erfüllung gemeinsamer kommunaler und sonstiger Aufgaben. Diese Samtgemeinden sind mit den Einzelgemeinden identisch behandelt, und daher erklärt sich auch die kurze Ausdrucksweise der Verfassung. Es hat niemals ein Zweifel darüber bestanden, daß unter diesen Ge⸗ meinden der Artikel 29 der Verfassung auch die Verbãnde der Samtgemeinden verstehen könne. Ich mache darauf auf⸗ merksam — und ich glaube, in dieser Beziehung unterstützt zu werden von den Herren Abgeordneten aus den westlichen Provinzen —, daß in der Rheinprovinz und namentlich in Westfalen eine große Reihe von Kommunalverbänden, Bürgermeistereien und Aemtern be⸗ stehen, welche die Schulunterhaltungslast schon als eine Kommunallast auf sich genommen haben. Also der Beweis ist schon gefũhrt, daß tatsächlich unter der Herrschaft des Artikels 24 der Verfassung diese Ver⸗ bandsbildung zu dem Zweck der Uebernahme der Schulunterhaltungẽlast vor sich gehen konnte. Ich glaube somit die Bedenken beseitigt zu haben, welche gestern und heute darüber geäußert worden sind, ob die Vorlage sich mit den Verfassungsbestimmungen und der Absicht der Verfassung nicht in Uebereinstimmung befindet. Im übrigen wird ja wohl die Angelegenheit noch in der Kommission zu einer ausgiebigen Erörterung kommen; ich kann mich daher heute auf diese Darlegungen beschrãnken. Meine Herren, auf die Frage der Konfessions. und Simultan schulen will ich nach den gestrigen Erörterungen nur ganz kurz ein⸗
überhaupt nur eine einzige Simultanschule: das ist die in Oblau in
Schlesien.
Nun, meine Herren, wird die Richtigkeit der Statistik, die die
Regierung in dieser Beziehung aufgestellt hat, bestritten, aber wieder
aus einem fundamentalen Irrtum heraus. Die Herren verwechseln
die simultane und die sogenannte paritätische Schule. Die vom Herrn
Abg. Ernst vertretene Auffassung vermischt zunächst die paritätischen
Schulen mit den Simultanschulen und zieht dabei solche paritãtischen
Schulen in Betracht, die aus Lehrerkollegien bestehen, in denen ab
und zu ein Lehrer aus einer anderen Konfession sich befindet, der mit
der Erteilung des Religionsunterrichts für die Minorität der Schule
betraut ist. (Unrube bei den Freisinnigen) Derartige Fälle kommen
natürlich vor und werden sich mit der Verschiebung der konfessionellen
Verhältnisse in den einzelnen Provinzen in immer stãrkerem Maße
ereignen. Dies siebt auch das Gesetz ausdrücklich vor, indem es sagt,
daß da, wo eine Minorität von 12 Kindern vorhanden ist, schon ein
besonderer Religionsunterricht eingerichtet werden kann. Aber, meine
Herren, an dem Charakter der konfessionellen Schule ãndert dieser Zustand
absolut nichts, und ich bleibe bei der Behauptung steben, daß auf dem von mir bezeichneten Gebiete bis zu den gemischtsprachigen õstlichen Landesteilen nur diese einzige Simultanschule sich befindet.
Nun frage ich, meine Herren, wie läßt sich mit dieser Tatsache die angeblich außerordentliche Wichtigkeit begründen, die künstlich der Frage der Simultanschule in Preußen aufgeprägt wird? Ich hoffe, daß auch gerade diese Darlegungen dazu beitragen werden, die gegen⸗ teiligen Anschauungen auf ihren wahren Wert zurückzuführen.
Nun, meine Herren, habe ich mich noch mit dem Herrn Abg. Stochel zu beschäftigen. Der Herr Abgeordnete hat ju Beginn seiner Ausführungen hier eine Statistik vorgetragen, deren Richtigkeit näher zu prüfen ich für den Augenblick nicht in der Lage bin; ich brauche aber nur besonders darauf hinzuweisen, daß der Herr Abgeordnete in seine Statistik auch die Mittelschulen aufgenommen hat. Meine Herren, diese Mittelschulen werden bekanntlich nur von Bevõolkerungs ; schichten beschickt, in welchen ein größerer Bildungsstand, verhältnis mäßig auch eine größere Wohlhabenheit vertreten ist. Daher verschieben sich natürlich, wenn man die Mittelschulen in diese Statistik mitein⸗ begreift, die Zahlen in hohem Maße. Denn in den Schichten der polnischen Bevölkerung ist die Steuerkraft und die Leistungsfäbigkeit so außerordentlich gering, daß ein großer Teil dieser Bevölkerung überhaupt nicht in der Lage ist, die gewöhnlichen Volksschullasten auf⸗ zubringen. Daraus erklärt sich auch zum Teil die Ueberfüllung der katho⸗ lischen Schulen. Niemand hat das mehr zu beklagen als die Unterrichte⸗ verwaltung; sie bat täglich mit der schwierigen Aufgabe zu kämpfen, die Uebelstände der Ueberfüllung dieser Schulen zu beseitigen. Man kann unmöglich, namentlich bei der raschen Zunahme der Bevölkerung in einelnen Teilen des Ostens, gleichen Schritt halten mit der Ver⸗ mehrung der Kinderzahl, um so weniger, als leider der nicht ab⸗ zuleugnende Lehrermangel es auch verhindert, neue Schulen zu gründen. Aber soweit die Leistungefähigkeit der Bevölkerung in Betracht kommt, verwendet der Staat bekanntlich ungezäblte Millionen Jahr für Jabr, um in diesen minder leistungsfähigen Landesteilen wenigstens einiger⸗ maßen befriedigende Ergebnisse des Volksschulgesetzes herbeizufũhren. Wenn Sie berücksichtigen, daß der Prozentsatz der Analphabeten mit jedem Jahre abnimmt, werden Sie doch auf der anderen Seite der Unterrichtsverwaltung das Anerkenntnis nicht versagen därfen, daß sie unter den größten Opfern und größter Anstrengung derhãltnismãßig gute Ergebnisse erzielt. Wenn darauf hingewiesen worden ist von dem Herrn Abg. Stochel, daß polnische Lehrer nur in geringer Zahl angestellt werden, so ist niemand daran schuld als die polnische Presse, die stets davor warnt, daß nur ja nicht junge Leute polnischer Abstammung in den preußischen Schuldienst eintreten. Nun hat der Herr Abg. Stychel die Güte gehabt, heute in seine Aufzählung der volnischen Landesteile auch die Provinz Schlesten in ihrer Gesamtheit einzuschließen. (Abg. Stychel: Nur Oberschlesien!) — Aha, jetzt kommt die Deklaration! Ich fühle mich in meiner Eigenschaft als Schlesier bedrückt in dem Gedanken, daß diese gut deutsche Provinz als ehemals polnischer Landesteil annektiert werden soll. Ich kann mir bei diesen Betrachtungen nur denken: LPappètit vient en mangeant. Nun hat der Herr Abgeordnete beute wieder den Art. 4 der Verfassung zitiert, aber nicht in seinem richtigen Wortlaut, wenn auch der Bedeutung nach richtig. Der Herr Abgeordnete hat gesagt, alle Staatsbürger seien vor dem Gesetze gleich. Der Art. 4 der Verfassung sagt: Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Ich glaube, absichtlich hat der Herr Abgeordnete diese Aenderung des Wortlautes sich heute gestattet, um den Ausnahmezustand zu betonen, in welchen sich die nationalpolnische Agitation ganz pon selbst gegenüber dem preußischen Staate setzt. Der Herr Abgeordnete hat es beklagt, daß die Regierung in den Provinzen Westpreußen und Posen bꝛi jeder sich bietenden Gelegenheit einen gesetzlichen Ausnahmejnstand konstruiert. Aber, meine Herren, das ist ganz jweifellos, daß die Notwendigkeit für diesen Ausnahme zustand lediglich durch das Verhalten der polnischen Bevölkerung bervor⸗ gerufen worden ist. (Sehr richtig! rechts; Widerspruch) Und zwar muß ich behaupten, daß das in täglich zunehmendem Maße geschieht.
werden mir gestatten, Ihnen wenigstens durch ein paar Zeitungs⸗
Ich will heute nicht eine große Polendebatte entfachen. Aber Sie
Niederlage des gwoößten uralten Feindes — eine Niederlage Deutsch⸗ lands, das sich nicht begnügt, mit der ganzen Anstrengung seiner⸗ Staatsmaschine und seiner Kräste nach der Ausrottung der Polen iu streben, sondern durch sein Beispiel und seine Diplomatie in Rußland, in Oesterreich und überall unsern Einfluß ju unterbinden und die Polen ohnmächtig zu machen, auszurotten sucht. (Sehr richtig! bei den Polen) So, meine Herren, sehen die Artikel aus, die in diesem Ausnahmelande unsere nationale Ghre ver— unglimpfen! Um auch noch eines komischen Vorganges ju erwähnen, wollte ich mir gestatten, auf den Boykott zu kommen, den die polnische Be⸗ völkerung durch ihre Zeitungs organe als Parole für die Bekämpfung des deutschen Elements, namentlich in der Provinz Posen, als eine unbedingte vatriotisch polnische Pflicht hingestellt hat. Wenn von irgend einem dieser Bopkott gebrochen wird, so wird in einem be⸗ kannten Posener Blatte jedesmal der Name des betreffenden Verbrecher sofort verkündet. Hier beißt es z. B.: Herr Friseur Lebmann — Lehmann heißt der Pole! — (Heiterkeit) kaufte einen Paletot, eine Weste und einen Hut in einem sãdischen Magazin. (Heiterkeit) Kohlen vom Juden kauft Herr Parczewéki. Nun kommt aber das Komischste:
Eine judische Fensterscheibe ließ sich Herr Wali in der Ritter ⸗ straße einsetzen.
(Heiterkeit) Meine Herten, Sie lachen darüber; aber es ist ein sehr ernstes
Zeichen, ein Beweis für die tägliche Verhetzung der Bevõlkerungsteile gegeneinander, die sich in dieser Weise geltend macht. Wenn nun der Herr Abgeordnete so hoch erhaben die polnische Kultur schildert, gegen über der, wie er sagt, minderwertigen deutschen, die in der Tat vom ganzen Auslande als eine minderwertige beurteilt werde, dann brauche ich nur auf der einen Seite auf die trotz der großen Schwierigkeiten verhältnismäßig günstigen Unterrichtsergebnisse, die wir, ungeachtet des Kampfes, in der Provinz Posen und Westpreußen erjielen, zu ver—⸗ weisen, und auf der andern Seite zu erwähnen die Machinationen, mit deren Hilfe man nicht allein unsere innere Politik ju durch⸗ kreuzen versucht, sondern uns auch im Auslande berabsetzt. Ich darf erwähnen, wie manche Blätter sogar sich damit brüsten, unsere Aus= landspolitik zu durchqueren.
Meine Herren, staatsgefährlich ist dies ohne Zweifel; aber dafür scheinen gewisse Kreise kein Verständnis zu haben. Sie beklagen sich jetzt darüber, daß die Regierung den Ausnahmezustand auch noch auf das Schulgebiet ausdehnen will. Aber diese Klagen können meiner Ansicht nach gegenüber der Tatsache nicht berücksichtigt werden, daß das Polentum selbst schuld ist an den Ausnahmemaßregeln der Regierung. (Sehr richtig! rechts) Sie wird unentwegt an diesem Programm festhalten und es mit aller Energie durchfũůhren. Daß mein Ressort der leidendste Teil ist und täglich unter diesen Schwierigkeiten zu leiden hat, wollte ich nur nebenbei erwähnen.
Nun wollen Sie mir gütigst noch eins gestatten im Anschluß an die gestrige Bemerkung des Herrn Abg. von Heydebrand, der es als den Ausfluß eines gewissen Wagemuts bezeichnete, daß dieses gesetzgeberische Vorgehen in die Hand genommen ist, und an Sie den dringenden Wunsch richtete, ganz entsprechend den Vorgängen bei dem Zustande⸗ kommen des Kompromißantrags, alle Sonderinteressen tunlichst zurück treten zu lassen gegenüber der so überaus wichtigen Aufgabe, deren Erfüllung der vorliegende Entwurf erstrebt: ich habe aus den gestrigen Verhandlungen die beruhigende Ueberzeugung entnehmen können, daß die Kompromißparteien an diesem Vorsatz unentwegt festhalten. Ich darf die weitere Bitte daran knüpfen: lassen Sie sich nicht durch gewisse Vorgänge namentlich in der Tagespresse beirren in dem Vorsatz, die Vorlage in dem gewollten friedlichen Sinne zur Durchführung zu bringen. Was seitens der Staatsregierung geschehen kann, um den friedlichen Aus gang der Sache zu sichern, soll geschehen. Wenn ich heute gegen ein Mitglied dieses hohen Hauses besonders scharf werden mußte, so habe ich es nur getan, weil ich mich in der Notlage befinde, gegen derartige Angriffe, wie sie beute der Abg. Stychel wieder gegen die Regierung zu richten sich bestimmt gefunden hat, mit aller Entschiedenheit Front zu machen. (Bravo! rechts.)
Graf von der Gröben (kons.): Wenn die meisten Parteien auch die Vorlage mit Wohlwollen begräßt haben, so klang doch durch alle Ausführungen ein Ton der Resignation hindurch. Wenn wir alle biäber erschienenen Gesetzentwürfe betrachten, können wir nur die Empfindung des Bedauerns haben, daß das Ergebnis der Vorarbeiten fast aller Kultusminister der letzten Jahrzehnte nur diese Vorlage ist. Wir werden diese Vorlage in der Kommission sehr ernst prüfen müssen. Das Wesentlichste derselben ist die Einfübrung des Kommunalprinzips, die in manchen Gegenden eine ungebeure Mehrbelastung der Gutt⸗ bezirke mit fich bringt. Aber wir rechnen es uns zur Ehre an, daß wir fletz, wo' die Gerechtigkeit es eifordert, auch für die Mehr. belastung der besitzenden Klassen eingetreten sind. Unberechtigt waren daber die uns neulich von dem Abg. Dr. Wiemer gemachten Vorwürfe, daß wir durch die Mebrbelastung dieser Klassen unsern Einfluß bei den Wahlen erböhen wollen. Die Instanzen der Ver⸗ waltung werden nicht so bleiben können, wie es die Vorlage vorschlãgt. Der Kreis. und der Bezirksausschuß sind jedenfalls nicht geeignet, da es sich bei diesen Schulfragen nicht um juristische, sondern um foziale Fragen handelt. Die Aufbringung der Lasten nach dem Maß⸗ stab der Steuern ist kein richtiges Prinziv, und den Bürgermeistern und Gemeindevorstehern wird eine große Mehrarbeit erwachsen. Jedes Gesetz, das wir jetzt machen, müssen wir daraufhin prüfen, ob
zum Deutschen Rei
M 293.
erlin, Mittwoch, den 13. Dezember
Abg. Cassel (fr
dem
ein einheitliches G Porsch entfernte hl
aber auch
dem
ausdrücklich ausges und hat deshalb in einem beson Verfassung — Wir können hier dürfen es nur tun
der
unmõ
2 3 Teil des zerr von Zedlitz⸗Neukirch gestern auf die Schwierigkeiten binm! zie eine Verfaffungsänderung verurfache, so d vierigkeiten hinwies, — 5 wie Wportunitätsrücksichten, sondern nur von ] 5
il ee: lerer ee, materiellen Gründen ab⸗
lage
beiten
(Schluß aus der Zweiten Beilage)
enn der Mi
Abg. Windthorst,
Lehrerbesoldungsgesetz für
fũr
glich, daß wir hier in eine
die Aenderung
Wie
auxten, daß die Rechte der Städte ni erũ ürden? Nach der Vorlage steht die Verwaltung k
zwar den Gemeinden zu,
nur die Feststellung des Schul
forderlichen Mittel und die vermögensrechtliche gebören. Es sollen zwar für die Starte Schusdexutationen gebildet
. Zusammenbang zwischen den Gemeindedrganen 1 tschuldexutation bestehen soll, davon ist kein Wort gefagt ir kennen ja zur Genüge die Tenden; und 1st
werden, aber daß ein und der Stadtsch
der Regierungsorgane, um den
Und wo bleibt die Teilnahme der Städte waltung der Schulangelegenheiten? 2. und daraus entnehme ich die Absicht, den an den inneren Angelegenheiten zu entziehen. 21 e, ,. e nicht vereinbar. nung ist es ganz klar, daß die Schuldeputati in Aufsicht?
und daß sie ein rein städtisches . ö k bat sich niemals denken können,
staatlichez Aufsichtsorgan sei,
worden sei, und er 8 nicht echt der beschneiden, in der Praxiz . vollständiges Die staatlichen Aufsichtsorgane greifen in die innere
Schule so oft ein, daß von einem stãdti noch eine Rede sein kann. ãdtischen
auch Das Weise
Aufsicht zrecht
Lehrer
nommen. wichtige Einfluß, den
hat gegen staatlichen
ein Auch und Rektoren wird den
Wenn aber dies g sie be
in den Schulen gehabt haben,
den Lehrern aus kleinen Städten und 2 ; n, e ü.
; . . vom Lande Möglichke geben, in den größeren Städten höhere die Möglichkeit Das ift aber bei uns in B
stellt solche Lehrkräfte schon
geeignet,
etwas
ju wählen, dande zu übernehmen, die unsere verhältnisse gar nicht kennen.
als zu
die von den Städten mi
balten dielfach worden
entwurf
stand ein Dru
neigung erhalt, ist,
wodurch
so erhalten sie auch
anderes ist es, den Städten das Recht, ihre
len, ju nehmen und
Unterrichts wecken
aber auch Turnhallen schon eine ist. Diese eingeschränkt sehen, dann und ein
seiner Vorgesetzten und nicht dersenige, einem
Vir durchaus aus dem Lehrerstan
Rũck icht
ohne Rücksicht
prochen, daß
in diesen jwar den Weg der Teilregelung bes in den Formen der Verfassungsãnderung.
bestanden hat, Schulaufsicht wollen wir
erlin
r Der Artikel 25 unserer Verfassung üb
trägt jwar nur die außeren An ei der S 6 2 ö er . 29 nicht 4 . gelegenheiten zu übertragen; eine solche Einheitlichkeit in Ver⸗ naltung der gesamten Schular gelegen beiten ist aber 36. n Man hat von seiten der Rinifter di: Dyferwilligkeit der Starte rühmend anerkannt, aber mit dieser Anerkennung Hand in Hand gebt das Bestreben, den Städten ihre Rechte und g nh mehr zu schmãlern. Nach § 12 der äber ihre Schulräume nur mit Genehmigung des Staates zu anderen verfügen durfen; : t großen Kosten
n,. ̃ Benutzung Wenn wir so sehr die Rechte der Gemeinden durch diesen Gesetz⸗ id r Einfluß ausgeübt werden können, daß es f
zweifelhaft ist, ob dann nicht derjenige, der sich die befonder⸗ 2 zu erwerben versteht, die höheren Stellen nige, welcher der tüchtigere und geeignetere Strebertum Platz geschaffen wuͤrde, das
auf die Aeußerungen des Herrn Minifters und des B Pöners muß ich noch über die Konfesftonalitãt in den S ö ir halten fest an den Simultanschulen, 8
Unterricht auf
s. Volksp.): Die Bedenken, daß die Vorlage elne Verfassungsãn ⸗ ö. 1 . . 9 göänderung bedeute, sind hon dem M
stůckweise erfolgende gesetzliche Regelun gehalten worden sei, so ist das nicht Gelegenheiten wiederholt von den v
nister sagt, daß in ständiger
worden, regeln dürfe.
Dr
eine Verfassungsänderung vorläge,
Gebieten nicht geltend
m Gesetz
Und wenn
so dürfen doch so wichtige des Staatsgrundgesetzes nicht . kann man angesichts diefer Vor—
der äußeren Schulangele⸗
3 schulangelegen⸗ aber es heißt. dann weiter, daß dazu haus halts, die Bewilligung der er— Vertretung nach außen
d die Intervretationskuns Städten alle ihre Rechte zu e. an der inneren Ver⸗ Davon steht nichts im Gesetz, Städten die Beteiligung
Diese Absicht ist aber Nach der bestebenden Ver.
st. Der Berliner Magistrat daß die Szrlb e Fetan l ein dem die Schulaussicht delegiert diese Auffassung, die jabrzehntelang entschieden Einspruch erhoben a n in keiner ist aber allmählich aus diesem Verwaltungsrecht geworden. Verwaltung der idtischen Verwaltungsrecht kaum das so wichtige Recht der Wahl der Städten durch diese Vorlage ge⸗ eschieht, dann ist ihnen der letzte i der Besetzung der Lehrerstellen genommen. Die Vorlage will Stellungen einzunehmen. schan immer der Fall. Berlin seit Jahren an; sind sie dazu heute schon Rektorenstellen. Gan; ö Rektoren Lehrkräfte vom anderen Schul-
sie zu zwingen,
doch ganz
ihnen auch die inneren An—
ht ibren Einfluß immer Vorlage sollen die Gemeinden
diese Schulgebäude, errichtet sind, ent⸗ bei deren Erbauung ins Auge gefaßt jetzt das Gesetz.
und Sale, Benutzung unterbindet
chsanzeiger und Königlich
. nicht Wir sind nicht gesonnen, unfer Ide t ĩ i raxis eine g des Unterrichts wesens fãt möglich ganz richtig. Es ist bei früheren ü mn verschiedenen Rednern, j. B. von die Meinung vertreten ö 4 Unterrichtswesen
f mals von seinem Freunde schon damals denselben Bedenken ö wie
daß nur
Windthorst, gab denken gestern. Bei Westyreußen und Posen kat man
eren Paragraphen den Artikel 113 erklãrt. chreiten, aber wir rfañ rur Es ist mn ; aussprechen dürfen, daß die Staates nicht gelten soll.
Dritte Beilage
B
schule die Erfũ 104 rfüllung der Aufgabe der Schule wesentli s. ,, . sentlich erf 6 9 durch, die Simustanisierung dies ts 2 ö . wenn der Schul vorstand die Simultanisierurg beantragt raus eine Verbesserung 4. , ,. zu erwarten ist 1 u al der Simultanschule mi g 34 8966 durchzuführen, sondern wir 2 * n ,. Dir wünschen nur, daß der Simultanschule Lujt und Licht . nerd, und daß der Autonomie der Gemeinde überlaffen . . ,, ö errichten. Das ist aber im Gesetzentwurf in keiner eise gewahrt. E 3 ängstlich die Konfessionalisierung. Er. wahrt, vielmehr
; ; ; Der § 19 der Vorla⸗ eigentlich nicht Ges⸗ s zorlage kann d hrerftellen ch eren. . Es, sollen danach die erledigten
Tan,, 3 mit einem Lehre ders Konfession besetzt w ; n. J Lebrer ersel ben onen 26 erden. Bei der Flu B völkerung ändert sich aber Fluktuation der Be⸗
ändert . die Zusammensetzung der Kind , der FRonfession. Erst wenn fünf Jahre . 6 fz . zwei Dritteln der Kinder eine andere geworden ist und ie 3 L der Kinder der anderen Konfession unter 2) beträgt, soll 36 , . anderen Konfession angestellt werden dürfen. Bas ist . e, e. des Kenfessiongyrinziys oder Nichtberücksichtigung 66 onfessionellen Mehrheit. Diese Bestimmung kann so nicht . die Berücksichtigung der konfesstonellen Verhältnisse ge— 2 bleiben soll, und auch alle anderen Bestimmunzen der Ver. ae müßen wir auf die Konsequenzen hin prüfen, die fie Haben können, Wir können für die Vorlage nicht stimmen, weil wir Über— eng. sind, daß die Simultanschule unter den geltenden Bestimmun gen 9 erreichen kann als unter den kümmerlichen Beftimmungen die es cseper Wie Derr von Heydebrand, haben auch wir die Frage ruhig nd sachlich behandelt, und wir haben auch Verständnis für seinen Standpunkt, wir können aber nicht mitwirken an einem Gesetze . unserer Grundauffassung so widerstrebt, wie dies. 3. ö. Herr von Zedlitz⸗Neukirch meint, wer glaube 8a . . Regelung der Schulunterhaltung ohne die Iz fung der onfesstonellen Frage. durchzuführen sel, gehöre ju denjenigen e,, . daß die Sonne um die Erde drehe, ah, eißt also zu den Narren. Nun, solcher Narren würden . . 6 un m,, 2 sein, n, n,. Standpunkt . 892 se on Zedlitz Neukirch vertrete 6 davon sprach, daß .. n , . e. en müßten, um nur die Schulunterhaltung regeln zu können nd spãter brachte er selbst einen solchen Antrag ein. und damals 1. doch schon über das Schwabenalter hinaus. Seine gestrigen er g, waren also durchaus deplaziert. Eine solche gra ze . ich sicherlich besser lösen, wenn man seine Gegner nicht inf solcher ichtachtung behandelt, wie Derr von Zedlitz. Es ist doch ganz natürfich * berechtigt daß wir in der Minoritat uns an das Volk im Lande wenden . 3 ist doch Recht und Pflicht jeder Partei, Anhänger im Lande zu finden um ihren Einfluß hier im Hause stärken zu kznnen. Wenn ö hier nicht nhlreicher sind, so liegt das an der Gestaltung des Wibke (bent, Hufe wegs: Keeihetag) Werglelben Ste ge ort die Zahl der Freikonservativen und die der Freisinnigen. Dort sind die Freikonservativen geringer an Zabl. Wir Haben irn Reichsta zicht geringere Bedeutung als die Freikonservativen. Und wenn 5. Wablkreise gerechter eingeteilt wären, so hatten wir sowobl im Reichstas wie . Dause noch größeren Einfluß. Beim BVoltẽ chulzescgent war y. 30 war Freiberr von Zedlitz Neukirch in der Minorifät, und damals bestand eine lebhafte Bewegung im Lande gegen die Vorlage; ich habe nicht gebört, daß Herr von Zedlitz damals an dieser Be⸗ wegung, welcher Mitglieder dieses Hauses nicht fern stander. etwas , hatte. Wir werden an der Vorlage selbst oer ftãndlich mitar eiten, um sie nach Möglichkeit zu verbeffern, und boffen auch
auf ie Unterstützung von anderer Seite darin daß die Grundla der Selbstverwal fung nicht erschütterf werden. 97
Minister der geistli ichts⸗ izi . . d Nur mit wenigen Worten wollte ich auf di fessi Fragen hier noch eingehen. Der Herr . , e Irrtum, wenn er meint, daß ich die varitätische mit der Simultan⸗ schule vollständig in Parallele gestellt habe. Das war durchaus nicht der Fall. Ich habe mich dagegen gewehrt, daß der Begriff der Simultanschule gefälscht werde zu Gunsten der irrtũmlichen Auf⸗ fassung, daß eine sogenannte paritätische Schule mit einer Simultan. schule identisch sei. Ich bleibe dabei bestehen, daß diese Auffassung eine irrtümliche ist. Die Argumente sind bei Gelegenheit der letzten Etatsberatung ausgiebig bier erörtert worden.
Dann hat der Herr Abgeordnete bei der Erõrterung der Simultan⸗
wird ja auf den gesamten Lebrer=
de verbannt wissen wollen. Mit
in denen der wissenschaftliche die Konfessionalitãät erteilt
schule seinerseits den Kernpunkt umgangen, den ich gerade unter Bezug—⸗ nahme auf die Entscheidung des Dberverwaltungsgerichts dahin . gehoben habe, daß die Simultanschule nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die Ausnahme und die Fonfesstons schule die Regel auf Grund der preußischen landrechtlichen Bestimmungen sein soll Diesen Kernpunkt meiner Darlegungen hat der Herr Abgeordnete nicht erwähnt, und infolgedessen find auch seine übrigen Augfuhrungen binfãllig. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dat der tat. sächliche Zustand diesem rechtlichen Zustande auch entspricht und daß in weitesten Gebieten des preußischen Staats überhaupt nicht eine
Preußischen Staatsanzeiger.
1905.
dahin ausgesprochen bat: Angesichts der Bemühungen der Unt richtsverwaltung, die Rechte der Stätte on und . iu durchlõchern;, „Zerschmetterung der Grundlagen der fate Selbftverwaltunge, Alsicht, den Stãdten . Beteilĩ un an der Schulverwaltung gänzlich zu entziehen“ 2 Herren, diese Vorwürfe muß ich mit aller Bestimmtbeit zurückweisen. In ähnlicher Weise hat der Herr Abgeordnete am 1. und 2. Dezember v. IJ, als es sich um die Berliner Schul beschwerden handelte, die Unterrichts verwaltung angegriffen. Ic bab⸗ . Abgeordneten aufgefordert, mir nachzuweisen, daß das Vorgehen der Unterrichts verwaltung in irgend einem Punkt gegen die Gesetze verstoße. Dieser Nachweis ist ihm bis nicht gelungen. Ich habe weiter die Herren sämtlich bre, e. daß die Durchführung des allge⸗
mit Beweise daruber zu bringen, daß meinen Erlasses vom — wenn ich nicht irre — 17. November 1903 r ,, . 4 stãdtische Selbstverwaltungerechte verlegze Ich atte bekanntlich die Behörden angewiesen, in tu , kommendem Sinne diesen allgemeinen , . k . r , e,. prãz siert, zur Ausführung zu bringen. ö 2. 1 e dr a. ein Jabr vergangen, und in dieser Zeit ht eine einzige Beschwerde vorgetragen von irgend einer Gemeinde, welche auf Grund dieses damals als durchaus pa ne fertigt bejeichneten Vorgehens sich verletzt fühlte. Es ist ein 5 . e en. Auesdrũcen gehaltener Protest einer Stadt in der Nähe von Berlin eingegangen; aber eine praktische Grundlage bat dieser Protest nicht gebabt. Im übrigen konftatier⸗ ich, daß nicht än. rn Besch verde bis heute erhoben ist. Ich kann . ne, veistehen, wie Herr Cassel seine Ausführungen in wen, schroff en Form gegen die Unterrichtsverwaltung gerichtet hat; noch weniger lann ich verstehen, daß diese Schärfe des Urteils angewendet ist n. ; über der beste henden Vorlage mit der Schlußfolgerung waz . * stãdtischen Selbstverwaltungsrechte gänzlich liner. S 27 der Vorlage beweist das Gegenteil, und ich darf noch bin ufũgen dan diese Fassung sich genau anschließt an die von den liberalen Part *. bei der Beratung des Gesetzentwurfs des Grafen Zedlitz ne, erm . e. ana brũdlic gewãhlt worden, um tunlichst weit den 8. , die damals von liberaler Seite ge—⸗ 3. =, , bebaute, daß sogar über die Absicht . re e , den Stadtgemeinden nur die Leitung auß ngelegenbeiten der Schule zuweist, der Entwurf das grõßte Entgegenkommen gegen die Städte zeigt. Die Instruktio für die städtische Schuldeputation von 1811 beweist ma Iich e wie weit die Regierung gewillt ist, die Städte an den inneren Ange gelegenheiten der Schulverwaltung zu beteiligen, und ich mache . darauf aufmerksam, daß der Entwurf einer großen Zahl von Stätten die sich nicht im Besitz einer Schuldeputation und der Ben niff⸗ derselben befinden, jetzt diese Einrichtung geben will, pn ö eine erhebliche Erweiterung des Selbstoerwaltungsrechts farmer e . Nun müssen Sie auf der anderen Seite die Berechtigung des dies seitigen Standpunkts zugestehen, daß es nicht wobl tan ist, in dem Entwurf eines Gesetzes, welches sich innerhalb des Rahmens des Tompromißantrags halten soll, noch eine große Zabl von sauneren Fragen aufjunehmen Das ist einfach deswegen unmöglich weil es wie ich gestern schon geltend zu machen die Ehre batte 1 groß ö Streitigkeiten führen würde. Die spätere Ausfü tung des 9 wird hoffentlich auch die Herren von der liberalen a ,, können. Die Abficht des Gefeßes ist, nicht alllin die Statt, . Kan, auf die innere Verwaltung zu schätzen, sondern denseclben nan . it e Befugnisse zuzuwenden. WJ Der Herr Abgeordnete bat außerdem den 8 12 des Entwurf als einen Beweis dafür angefaährt, in welcher rück icht se ., die Rechte der Städte in bezug auf die erer, m ee, een, denen, werden sollen. 5 12 enthält weiter nichts als was 6 3 187 der Vorlage des damaligen Kultusministers von Goßler n , e ist namlich das die für Volksschuljwecke bestimmten oder ben te, Ve e mögen der Schul verbände nur mit Genehmigung der Str le nnch. bebõrde veräußert oder anderen Zwecken dienstbar gemacht werden wr Diese Vorschrift hat bei Erörterung des Goßlerschen ech, fs nicht die geringste Anfechtung gefunden. Soll ich 1 ein Mißtrauensvotum daraus entnehmen, daß nun mit einem Mal i dieser Weise der 12 diskreditiert wird? — so will ich es gern r meine Person nehmen. Aber daß die Absicht der a .
—— —
tung dahin geht, in dieser Beziehung einen freien Spiel raum zu lassen daran kann kein Zweifel sein. Die Herren brauchen sich nur die allgemeinen Weisungen, die an die Bezirksbebörden gelangt sind, an⸗ zusehen, um daraus zu entnehmen, in welchem gerade u liberalen Geiste diese Bestim mung, die ja selbstverständlich ist, und wie sie durch Entscheidung des Oberverwaltungẽgerichts aufrecht erhalten ist praktischer Beziebung gehandhabt wird. 5
wird, und nur bei. Religionsunterricht eine Scheid
. Religionsunte Scheidun 3 ee, fn eintritt. Dadurch wird 6 . 5 2 intracht der spãteren Staate bürger nur gefördert. * 1a b dehrand erklärte sich die Stellungnahme der Lehrer- 6er, glich aus einer Finneigung zu einer modernen Bewegung. e ban elt sich aber nicht um eine neue Anschauung, sondern um wee. 5. alte. Schon 1878 haben sich die Oberyrãsidenten von Raumer mn Flottwell dahin ausgesprochen, daß die Simultanfchule ein Segen für die Die Lehrer ver⸗
Simultanschule im eigentlichen Sinne vorhanden ist. Im ũbrigen ist es mir nicht eingefallen, den gesetzlichen Bestand der Simultan⸗ schule in irgend einer Weise anzuzweifeln. ̃ .
Meine Herren, ich gehe nun mit kurzen Worten auch noch ein auf die Betrachtungen des Herrn Alg. Cassel binsichtlich der Ver— fassungsfrage. In einigen Punkten kat mir der Serr h georpncte ja recht gegeben. Er hat nur eigentümlicher Weise den Zwang des
in
gehen, und zwar gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Ernst. Diese Ausführungen beruhen, wie ich glaube, im wesentlichen auf der irrtämlichen Auffassung, der man jetzt auch in zahlreichen Zeitungẽ⸗ artikeln begegnet, als ob das Preußische Landrecht von vorn⸗ herein die Simultanschule als die Grundlage der Volksschule bezeichnet und hingestellt habe. Das ist ein fundamentaler Irrtum (Abg. Frelberr von Zedlitz und Neukirch: Sehr richtig h, der durch wiederholte Entscheidungen des Oberverwaltungẽsgerichts schon außer Zweifel gestellt ist. Ich brauche nur noch besonders bin⸗ juweisen auf das Erkenntnis im 258. Bande vom 18. Juni 1895. Auch diese Frage wird ja wohl noch in der Kommission zur aus⸗ giebigen Erörterung gelangen.
Aber, meine Herren, abgesehen von diesem pros &edaos, welches den Ausführungen des Herrn Abg. Ernst zu Grunde lag, brauche ich nur auf die Tatsache hinzuweisen, daß weite Gebiete des preußischen Staats bestehen, in denen überhaupt eine Simultanschule nicht besteht. Es sind nicht weniger als 5 Provinzen, die keine einzige der⸗ artige Schule aufweisen, und auf dem ungeheuren Gebiet zwischen dem Mainufer — abgesehen von Frankfurt, welches ja in der Gesetzes vorlage ausdrücklich berücksichtigt ist, und Hanau — und den gemischtsprachigen östlichen Landesteilen gibt es meines Wissens
emischtsprachigen Landesteile sei. z Damit kann ich für heute schließen. Ich kann zu meinem grõßten Sedauern aus den scharfen Ausführungen des Herrn Abg. Cassel weiter nicht entnehmen, als den Satz: ich kenne die Absichten der Regierung nicht; aber ich mißbillige sie. (Beifall rechts.)
Abg. Cassel (fr. Volkep.): Ich bedauere, bei meiner?
bleiben ju müssen, daß in dem Entwurf die . e verwaltung der Gemeinden in kejug auf die Schulen fast gn lich eliminiert werden. Ich habe nicht das Vertrauen, daß di⸗ . das Selbstyerwaltungsrecht der Städte wahren wird; ich 1 r daß der Minister nicht das Wohl der ihm anvertrauten Schulen will 3ber der Geist, von dem er, ausgebt, führt leider darin, daß die Rechte der Selbstverwaltung immer mehr keschtänkt werden Nach meiner Ueherjeugung ist diese seine Anschauun unheilvoll fr das r . Welcher Gebrauch von dem 5 12 ge⸗
verd onnte ings im Jah ĩ
/ , zat man allerdings im Jahre 1892 noch nicht
Die Debatte wird geschlossen.
Zur Geschäftsordnung spricht Abg. Dr. Loti
Heda nein aus, nicht mebr zum Wort 1 kommen, r. 1; 6 Porsch bezũglich der nassanischen Simultanschulen zu erwidern und dar⸗ zulegen, daß die Mehrheit der Bevölkerung in Nassau für die
artikel. . . (Zuruf bei den Polen: Alte Geschichten) — Ja, bitte sebt, meine Herren, Sie hören das nicht gern, aber hoffentlich werden Sie die Güte haben, zujuhören. Ich wollte nur aus wenigen Zeitungsartikeln Ihnen beweisen, in welchem Tone die Presse auf der Grundlage des eben von mir betonten Ausnahme⸗ zustandes sich bewegt. Mitten in der Reichsbauptstadt hat eine Versammlung des polnischen Nationalvereins Straz vor einiger Zeit stattgefunden, und der Herausgeber des Berliner Polenblattes richtete bei dieser Gelegenheit heftige Angriffe gegen die Regierung und den deutschen Ostmarkenverein. Das ist an ssich sein gutes Recht; nun kommt aber folgender Satz: Sehe man zu, wie die deutsche Regierung, meist obne Gegen
liebe zu finden, sich allen fremden Machthabern an den Hals werfe, während sie das verbriefte Recht ibrer polnischen Untertanen mit Füßen tritt, dann könnte man den bekannten Ausspruch Bismarcks dahin abändern: Die Deutschen fürchten Gott zwar nicht, sonst aber jeden in der Welt. (Pfuirufe rechts) Wollen Sie, meine Herren, nun aber güũtigst weiter hören, was ein Blatt in Posen selbst sagt: Das Interesse der polnischen Nation beischt gebieterisch eine
treten also die besten Traditionen des altpreußischen Bea .. ta 1. des hi eamtentums, . 1 von dem Geist der Stein ⸗Hardenbergschen 8, 1 an, Db es im heutigen Beamtentum besser stebt, will ich e ner frchen. Das andtecht kennt Schulen mit kon fessioneller 2 m min als eine Ausnahme.“ So hat sich seinerzeit Professor 8 n ebenso der Appellation gerichtsrat Witte im 2 in! —ĩ als Berichterstatter der Unterrichiskommission. Das r f er Standhunkt aller Liberalen in diessm Hause. Selbst . 9 oe ,. Mann wie der frühere Minister von Puttkamer 236 . tanschule als zu Recht bestebend anerkannt. Die National- . 2 . also durch diese Vorlage der Simultanschule nicht De nr 1 boden zn schaffen, sondern den besitzt sie schon. Herr ö i . an eine Weiterentwicklung der Simultanschulen, aber die werten fz, f. Minoritãt einge füglen Bestimmungen in dieser Vorlage — * afür sorgen, daß die Simultanschulen in Zukunft illusorisch 6 2 Wenn „aus besonderen Gründen“ eine Sim äultan⸗ e e, 9. 13 werden kann, so sagt die Vorlage darüber nichts, te f 14 ründe sein müssen. Die Frage wird immer vom fleistandrunkt aus entschieden werden. Die Gründe müßten im Wir könnten mindestens uns der
Jesetz selbst pränisiert werden. anschließen, welcher bestimmt bat,
wel e n des Minifters Falk e Simultanisterung einzulreten bat, wenn mit der Konfessions⸗
ss nicht den Selbstverwaltungsorganen neue Arbeitslast auferlegt. Die Bäiträgze müssen nach ganz anderem Maßstabe berechnet werden, als die Vorlage vorsieht. Es handelt sich um eine so große Kultur⸗ aufgabe, daß der Staat Mittel dafür beschaffen muß. Es ist eine alte Erfahrung, daß der Staat fortgesetzt die Gemeinden bedrüct; auch die Paragraphen des Zuständigkeitsgesetzes haben die Gemeinden nicht davor geschützt. Nur der Abg. Funck hat die jwangsweise Ein⸗ führung der' Simultanschule verlangt. Es ist ihm bereits nach— gewiefen, daß er damit einen furchtbaren Druck auf viele Eltern aus. uben würde, Liberal ist das nicht. Wenn wir einen solchen Schritt machen mürden, wäre die unausbleibliche Folge, daß wir zur religlonl ofen. Schule kämen. Und dieses 3izl wild auch Herr Funck nicht wünschen. Profe fsor Treitschke bat überzeugend nachgewiesen, daß die konfessionelle Vermischung nicht zum konfessionellen Frieden fübrt, sondern ihn stött. Gerade weil wir den konfessionellen Frieden wollen, treten wir für die konfessionelle Schule ein. Herr Ernst sagte, die Durchdringung der Schule mit der Religion sei eine Phrase. Eine Phrase mag das fein für solche Schulen, wo es nur auf das Wissen, aher nicht auf bie Crfiehung ankommt. Wer die Voltsschule zur Ernie kungsanstal machen will, muß auf dem Standpunkt stehen, daß die Religion ein Unterrrichtsgegenstand sein muß.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
Artikel 26 der Verfassurg, wonach ein besonderes Gesetz das ganze Unterrichtswesen regeln soll, nun gar noch aus⸗ gedehnt auf die sogenannte Territorialfrage. Er gebt so weit, ju behaupten, daß ein Gesetz, welches gewisse territoriale Aus nabmen macht, mit dem Artikel 26 der Verfassung nicht in Uebereinstimmung stehe. Meine Herren, gegen diese Argumentation muß ich mich mit aller Bestimmtheit wehren. Sie findet in der ganien Entstehungsgeschichte des Art. 26 der Verfassung nicht den ge⸗ ringsten Anbalt. Wir werden uns ja darüber noch in der Kommission zu beschäftigen haben, und ich gehe deshalb über diesen Punkt nun⸗ mehr hinweg.
Was mich aber besonders veranlaßt, zu dieser vorgerückten Zeit noch das Wort ju ergreifen, ist die Art und Weise, wie der Herr Abg. Cassel den ganzen Gesetzentwurf und das Vorgehen der König⸗ lichen Staatsregierung kritisiert hat in der Unterstellung, daß es sich hier lediglich um Absichten der Staatsregierung handle das stãdtische Selbstverwaltungsrecht völlig ju beseitigen. Meine e, en er mg wärfe kann ich nicht unerwidert lassen, die der Herr Abg. Gassel