Launer, Wilhelm, Tapetenhändler, Reutlingen; Lieck, Ignatz, i. Fa. Lieck C Heider, Tapetenhändler, Berlin; t Dr. Liefmann, Professor, Freiburg . Bad.; Liepmann, Emil, Tapetenfabrikant, Berlin; Marre, C., Tapetenhändler, Berlin; . Meißner, Hermann, Tapetenhändler, Berlin; n Mitter, H., Tapetenhändler, Vorstandsmitglied der freien Vereinigung der Tapetenhändler, Leipzig; ; Molkenbuhr, Reichstagsabgeordneter, Schöneberg b. lin; . 33. Müldner, Karl, i. Fa. Karl Müldner, Tapenhändler, emnitz; ; ö. ibi lai, i. Fa. Nicolai & Schweizer, Tapetenhãndler, Breslau; . . Niemann, Ernst, i. Fa. Ernst Niemann, Tapetenhändler, Bonn; . Pelletier, Karl, i. Fa. Wüst C Mohr, Tapetenhäͤndler, Nürnberg; . Prausnitz, i. Fa. Otto Jacobi C Prausnitz, Tapeten⸗ abrikant, Berlin; . ; Raithelhuber, C. G. Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Ralthelhuber C Co., G. m. b. H., Papierfabrikant, Kirchheim a. Neckar; ; Rommel, i. Fa. Rommel & Nölting, Tapetenhändler, Berlin; ; Rosenthal, Anton, i. Fa. J. Rosenthal, Tapetenhändler, Königsberg, Ostpr.; 4 Ruhemann, Jacques, i. Fa. Leopold Putzrath, Tapeten⸗ fabrikant, Berlin; . . Schäfer, i. Fa. J. B. Schäfer, Tapetenfabrikant, Mar⸗ burg a. L.; . Schreber, Tapetenfabrikant, Berlin; . Schröder, Carl Wilh., stellv. Vorsitzender des Vereins deutscher Tapetenhändler, Elberfeld; Schütz, Siegfried, Tapetenfabrikant, Dessauß-; Steinmann, i. Fa. Flammersheim & Steinmann, Tapetenfabrikant, Cöln a. Rh. ; 33 Vertreter der Baufirma Held & Franke, Berlin; Thaufelder, Johann, i. Fa. Wüst & Thaufelder, Tapetenhãndler, Nürnberg; ; Untermann, i. Fa. Gebr. Untermann, Tapetenhändler, Berlin; Voigt, Emil, Tapetenhändler, Arnstadt; . Vo ßen, Leo, i. Fa. Gebr. Voßen, Farbenfabrik, Kommerzien⸗ rat, Aachen; e e rmuth, i. Fa. Westdeutsche Linkrustafabrik, Fabrik⸗ besitzer, Vallendar a. Rh; 3. Wulf, Chr., Vertreter der Tapetenfabrik Coswig, G. m. b. S., Dresden. Ihr Ausbleiben haben entschuldigt: Beringer, i. Fa. A. Beringer, Farbenfabrik, Char⸗ enburg; . 6 . & Wolffenstein, Architekten, Berlin; Dambitsch, Tapetenhändler, Frankfurt a. M.; — Geye lin, i. Fa. Zuber C Co., Tapetenfabrikant, Rix⸗ eim (Elsaß); 36 3 3 Fabrikdirektor, Hannover; . Kayser C v. Großheim, Geheime Bauräte, Berlin; Dr. Krausha ar, Generaldirektor, Hannover; Dr. Peine, Fabrikbesitzer, Hannover; Pepper, Gustav, Tapetenfabrikant, Hannover; Rawbenstein, Architekt und Vorstand der Aktienbaugesell⸗ schaft für kleine Wohnungen, Frankfurt a. M.; Pr. Riemann, Senator, Linden b. Hannover; Schulz, Baurat a. D., Berlin; Vogel, Geheimer Kommerzienrat, Chemnitz; Firma A. Wertheim, Berlin.
Vorsitzender: Ist noch jemand anwesend, dessen Name nicht verlesen worden ist, oder sind sonstige Anmerkungen zu der Liste zu machen? — Dann mõchte ich nochmals kon⸗ statieren, daß die Herren, bei denen die Vezeichnung „Kauf⸗ mann / eingefügt ist, einverstanden sind, daß dafür „Tapeten⸗ händler“ gesetzti wird, und soweit dies nicht zutrifft, bitte ich, event. eine Berichtigung hierher gelangen lassen zu wollen. Im übrigen sind, wie ich annehme, die Namen der sämtlichen Herren verlesen. .
Ich erteile nun dem Referenten, Herrn Regierungsrat Albert, das Wort zu einem kurzen, einleitenden Bericht.
Referent Regierungsrat Albert⸗Berlin; Meine Herren, das Tapetenkartell ist verschiedentlich in der Oeffentlichkeit her⸗ vorgetreten; dabei hat naturgemäß die Preis politit des Kartells eine besondere Rolle gespielt, wie ja der Preis und die Preis⸗ bildung auch immer in der Mitte der Beschwerden über die Kartelle im allgemeinen stehen. Daneben sind aber in besonderem Maße die Boykottmaßregeln des Kartells und die Lieferungssperren in den Vordergrund getreten, und ich nehme an, daß wir uns hierüber auch hier in ganz besonderem Maße aussprechen werden. l
Ich werde mir gestatten, zu den Fragen 1 bis 7, die wohl einen verhältnismäßig geringeren Umfang einnehmen werden, kurz das Wesentliche mitzuteilen, indem ich die Bitte ausspreche, daß Sie im Anschluß an meine Bemerkungen die nötigen Ergänzungen machen. Zu Frage 1, „Bezeichnung des Kariells, Sitz, Zahl der Mitglieder und der Betriebe“, habe ich zu bemerken, daß es im wesentlichen drei Verbände sind, mit denen wir uns zu beschäftigen haben.
Das ist in erster Linie der Verein der deutschen Tapetenfabrikanten, dessen Sitz dort ist, wo der Vorsitzende wohnt; es ist das zur Zeit Chemnitz; Vorsitzender ist Herr Langhammer. Die Zahl der Betriebe, die dem Kartell an⸗ gehören, ist 42. Dem Vernehmen nach stehen etwa 13 Betriebe außerhalb des Kartells. ; .
Der zweite Verband, der mit dem ersteren in engster Verbindung steht, ist der Hauptverein deutscher Tapeten⸗
ihrerfeits hierüber aussprechen werden. Danach ist der Grund
vereinigungen umfaßt und seinen Sitz ebenfalls an dem e n des Vorsitzenden, zur Zeit also in Frankfurt a. M., hat. Vorsitzender ist Herr Jungmann. Die Zahl der Mit⸗ glieder beträgt 378. . Der dritte Verband, der hier in Betracht kommt. ist der Verband deutscher Linkrustafabriken. Es ist leider nicht mehr möglich gewesen, in dem Ihnen vorgelegten Material auch die Sahungen dieses Verbandes abzudrucken. Soweit die Kenntnis der Satzungen wünschenswert ist, werde ich mir gestatten, sie Ihnen an späterer Stelle vorzutragen. Der Vorsitzende des Verbandes ist Herr Gerhard in Höchst a. M. Der Sitz des Verbandes ist ebenfalls am Wohnsitz des Vor⸗ enden. 6. Daneben ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen die Freie Vereinigung deutscher Tapetenhändler. Diese Vereinigung kann man wohl als eine Art Gegenorganisation insofern bezeichnen, als der Zweck der Vereinigung . nach den Angaben des Vorsitzenden wesentlich der ist, dahin zu wirken, daß die von dem Verein der deutschen Tapeten⸗ fabrikanten ausgebrachten Sperren sich innerhalb maßvoller Grenzen halten und insbesondere nur unter Verständigung mit den größeren Händlern ausgebracht werden. Dem Vernehmen nach gehören dieser Vereinigung 38 größere Tapeten⸗ handlungen an. . Zu Frage 2, „Anzahl der in den syndizierten Be⸗ trieben beschästigten Arbeiter, Art der Arbeiter“, liegt mir zu meinem Bebauern Material überhaupt nicht vor. Es ist das wohl im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß der Verband selbst sich mit dieser Frage nicht beschäftigt hat. Es ist also Sache der Inhaber der einzelnen Betriebe, hierüber nähere Angaben zu machen. ; Die 3) den syndizierten Betrieben hergestellten Erzeug⸗ nisse, auf welche sich die Bestimmungen des Kartell vertrages erstrecken — Frage 3 — sind, soweit der Verein der Tapeten⸗ fabrikanten und Tapetenhändler in Betracht kommt, Tapeten und Borden im allgemeinen; dazu tritt noch das Produkt des Verbandes deutscher Linkrustafabrikanten: die Linkrusta. Die jährliche Menge und der jährliche Wert der syndizierten Erzeugnisse seit Bestehen des Syndikats — Frage 4 — ist nicht zu ermitteln gewesen. Der Grund hierfur liegt darin, daß das Kartell, worauf wir später noch einzugehen haben, auf die Menge der Produktion einen Einfluß nicht ausgeübt hat, vielmehr die Produktion dem einzelnen Fabrikanten überlassen hat. Schͤͤtzungsweise ist die Menge der syndizierten Erzeugnisse auf etwa 0 S/ 9 der gesamten Produktion angegeben worden. Von anderer Seite wird behauptet, daß die Menge etwa 95 o / * betrüge. Ich nehme an, daß die Herren Gelegen⸗ heit nehmen werden, sich darüber auszusprechen. Zu den Fragen 5, 6 und 7 — Gründe, aus denen das Kartell errichtet ist, Zweck des Kartells und Organisation des Kartells — hat der Vorfitzende des Hauptvereins der deutschen Tapetenhändler, Herr Jungmann, in der im Material ab⸗ gedruckten Denkschrift sich eingehend geäußert, und ich darf annehmen, daß die Herren, die abweichender Ansicht sind, sich
für den Zusammenschluß der Fabrikanten im wesentlichen der gewesen, gegen die in der Tapetenindustrie eingerissenen Uebelstände, namentlich hinsichtlich der Reklame, einzuschreiten; erst später ist dann der Kartellverband dazu übergegangen, eine Festsetzung der Preise vorzunehmen. .
Die Organisation der Verbände, bei der ich mich hier nur auf die äußere Form beschränke, ist durchgängig die der Vereine. Die Satzungen der drei Vereinigungen — ich scheide dabei die „Freie Vereinigung deutscher Tapetenhändler“ aus — decken sich in den wesentlichen Bestimmungen, zumal sie in der Hauptsache nur die üblichen Vorschriften über die Organisatlon von Vereinen enthalten, wonach die Geschäfts⸗ ordnung in den Händen eines Vorstandes liegt, die General⸗ versammlung, insbesondere bei Satzuagsänderungen, mitwirkt und die Beschwerdeinstanz gegen die Entschließungen des Vor⸗ standes bildet. 4 s
Auf die Festsetzung von Mindestpreisen, sowie die Durch⸗ führung der fuͤr die Fabrikation und den Absatz der Tapeten getroffenen Maßnahmen werden wir bei Frage 8 noch näher eingehen.
Ich werde mir gestatten, zu den anderen Fragen nachher einen kurzen Bericht zu geben, da ich annehme, daß wir uns zuerst zu den Fragen 1 bis 7 aussprechen werden. .
Vorsitzender: Es wäre ja sehr erwünscht, wenn die Mitteilungen, die seitens des Herrn Referenten gemacht worden sind, heule noch von den Herren, die hierzu Material bei⸗ zutragen haben, ergänzt würden. .
Ich möchte zunächst die eine Unterfrage zur Diskussion stellen, die von Herrn Heiden aufgeworfen worden ist;
Wie viel Geschäfte, die Tapeten führen, werden von den Fabrikanten besucht;?;.
Molkenbuhr-Schöneberg, M. d. R. Gur Geschäfts⸗ ordnung): Ich möchte vorher eine andere Frage gestellt wissen. Im 8 28 der Satzungen des Vereins deutscher Tapeten⸗ fabrikanten heißt es: „Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller den Verein betreffenden Angelegenheiten, sowohl während der Dauer der Mitgliedschaft, als auch nach dem Austritt !. Ich möchte mir nun die Frage erlauben, ob Sie für diese Verhandlungen hier diesen Paragraphen außer Kraft gesetzt haben. — ;
Tapetenfabrikant Langham me r⸗ Chemnitz: Meine Herren, ich darf wohl sagen, daß ich hier im Namen des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten sprechen werde. Wir werden bei den Erhebungen, wie sie heute stattfinden, alles, was nützlich und notwendig ist, vorbringen, um Ihnen über das Wesen und die Einrichtung unserer Vereinigung Auskunft zu geben.
Vorfitzender: Das ist wohl nicht das Wesen der Frage, die Herr Molkenbuhr beantwortet wissen wollte; sondern, wenn ich ihn recht verstanden habe, ging die Frage dahin: wenn nun seitens der Mitglieder des Verbandes Dinge zur Sprache gebracht werden, von denen man zweifelhaft sein
auf diese Frage eingehen wollen. . Tapelenfabrikant Langhammer ⸗Chemnitz: Der 5 28 hat mehr den Sinn, aus den Verhandlungen, die innerhalb des Vereins stattfinden, aus den persönlichen Aus sprachen der einzelnen Mitglieder nichts an die Oeffentlichkeit dringen zu lassen. Es ist das ganz natürlich: Wir stehen in enger Be⸗ ziehung mit der Händlerschaft, und wenn innerhalb des Vereins Meinungen zum Ausdruck kommen, die sich scheinbar oder vielleicht auch tatsächlich gegen das Interesse der Händler⸗ schaft richten, so würde das einzelne Mitglied unter Umstãnden einen wirtschaftlichen Schaden bringen. Es bezieht sich diese Bestimmung also, wie gesagt, mehr auf die persönliche Meinung, welche die einzelnen Mitglieder zu einzelnen Punkten innerhalb des Vereins geäußert haben. Ich darf auch wohl im Namen aller Herren, die dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten angehören, die Versicherung geben, daß eine a auf Grund des 5 28 nicht eintreten wird, wenn ch heute hier jemand offen über das Wesen und die Einrichtung unserer Drganisation ausspricht.
Vorsitzender: Meine Herren, wir gehen von der Vor⸗ aussetzung aus, daß es den Verbänden und auch dem Tapeten⸗ aerbande nur erwünscht sein kann, wenn über alle Maßnahmen, die getroffen worden sind, in voller Freiheit hier verhandelt wird. Die bisherigen Kartelle, die wir gehört haben, haben alle erklärt: es liegt uns daran, tunlichst die Deffentlichkeit über die Maßnahmen, die wir getroffen haben, aufzuklären. Von der Verhandlung auszuschließen sind natürlich wirkliche kaufmännische Geschäftsgeheimnisse; denn es kann ja niemals die Aufgabe einer solchen Enquete sein, derartige Geschäfts⸗ geheimniffe, die den einzelnen in seinem Geschäft oder die Gesamtheit in ihrer Verbindung zum Auslande schädigen könnte, der Oeffentlichkeit preiszugeben. Sehr wohl davon zu unterscheiden sind natürlich die Klagen, die über das Kartell⸗ wesen im allgemeinen und die Verbandsleitung der einzelnen Kartelle im besonderen oder über die Art und Weise, wie die einzelnen Personen, die die Verbandsgeschäfte führen, verfahren, hier etwa vorzubringen sind. Darüber muß natürlich volle Freiheit der Diskusston herrschen, und ich wäre den Vor⸗ sitzenden der betreffenden Vereinigungen dankbar, wenn sie sich maßgeblich darüber aussprächen, daß es als selbstverständlich zu betrachten ist, daß Aussprachen, die hier in der Versammlung stattfinden, nicht unter den s 28 fallen, wenn nicht, ich möchte sagen, geradezu eine Schädigung des einzelnen durch Aufdeckung feiner Fabrik- und Geschästsgeheimnisse dadurch herbeigeführt wird.
Tapetenfabrikant Langhammer⸗Chemnitz: Diese Ver⸗ sicherung gebe ich im Namen der Mitglieder unseres Vereins. Tapetenhändler Jungmann⸗Frankfurt a. M.: Der 5 28 hat für uns im Händlerverbande keine Gültigkeit. Wir be⸗ sitzen auch keinen ähnlichen Paragraphen und haben übrigens vollständig alles aufgedeckt, was unsere Interessen betrifft. Sollte noch irgend eiwas fehlen, so bin ich überzeugt, daß ich im Sinne meiner Kollegen handle, wenn ich die nötige Klarheit zur richtigen Beurteilung unserer Organisation da⸗ durch schaffe, daß ich alles sage, was dazu dienlich ist. Vorsitzender: Wird das Wort zu dieser Frage noch gewünscht? — Dann kommen wir also jetzt zur Frage 1: Bezeichnung des Kartells (Syndikats, der Konvention), Sitz, Zahl der Mitglieder und der Betriebe? . Ich weiß nicht, ob seitens des Tapetenhändlervereins zu der Frage, die Herr Heiden hierzu aufgeworfen hat, noch weitere Erklärungen zu geben sind. / Tapetenhändler Jungmann-⸗Frankfurt a. M.: Wir sind nicht in der Lage, eine Erklärung dazu abzugeben, weil wir nicht wissen, welche Kollegen durch die Fabrikanten besucht werden; das würde nur durch eine statistische Aufstellung seitens des Fabrikantenvereins ermöglicht werden können. Vorsitzender: Herr Heiden, wollen Sie diese Frage weiter erläutern? . Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Meine Herren, von seiten der Organisation wird immer von unserer kleinen Anzahl außerhalb des Ringes gesprochen, und es wird uns immer entgegengehalten, daß wir eine verschwindende Zahl wären, und daß wir ein Hemmschuh für die Bestrebungen des Vereins der deutschen Tapetenhändler wären. Nun ist ein Tapeten⸗ händleradreßbuch von Herrn Koch herausgegeben worden, und da finden Sie über 2000 deutsche Tapetengeschäfte. Diese kaufen alle zu gleichen Preisen je nach ihrem Konsum und sind deshalb auch wohl für die Beurteilung der ganzen Be⸗ wegung mitzurechnen. Aber, meine Herren, wenn man einen Verein hat, meine ich, muß man doch in erster Linie Beitrag zahlen. Es gibt auch in jedem Verein Statuten, die von allen denjenigen, die sich durch den Eintritt dazu verpflichten, gehalten werden müssen, und in dem Statut steht nun, soviel ich weiß, daß zur Ausführung der Statuten Solawechsel zur Sicherheit hinterlegt werben müssen. Nun möchte ich direkt die Frage stellen: wie viele Händler bezahlen fortlaufend den eigentlichen Beitrag zum deutschen Tapetenhãndlerverein? Es genügt nicht, zu sagen: so und so viel Mitglieder haben wir, sondern ich bitte die hochwohllöbliche Regierung, sich eine genaue Namensliste dieser beitragzahlenden Händler vorlegen zu lassen, und ich glaube, das Resultat wird im Verhältnis zur gesamten deutschen Händlerschaft sehr schwach ausfallen. Es wird uns wahrscheinlich entgegengehalten werden: es gibt so und so viel Hunderte von Spezialgeschäften. Nun, warum besuchen denn die Fabrikanten jeden Anstreicher und Tapezierer, wenn der Mann dieselben Preise zahlen muß? Warum stellen dann die Fabrikanten diesen Leuten zum Handverkauf dieselben Muster hin wie einem großen Teil der deutschen Tapeten⸗ händler. Ich möchte bitten, das aufzuklären, damit die Re⸗ gierung sieht, daß es nur eine verschwindend kleine Zahl von Tapetenhändlern ist, die sich den Vereinsbestrebungen des deutschen Tapetenhändlervereins direkt angeschlossen haben. Vorsitzender: Ich möchte eine Frage stellen, Herr Heiden: Ihre Frage bezieht sich nicht bloß auf die Tapeten⸗
händler, der die an den einzelnen Orten bestehenden dãndler⸗
kann, ob sie unter 8 28 fallen oder nicht, wie würde dann
der Verband sich dazu stellen? Ich weiß nicht, ob Sie weiter
MUgegangenen Materialien zu verweisen.
ö ö. . 3
Tapeten führen, werden von den Fabrikanten besucht. Habe ch das so richtig verstanden? Sie meinen, es handle sich nicht bloß um eigentliche Tapetengeschäfte, sondern auch um Anstreicher, Tapezierer u. dgl., die nur Tapeten nebenbei
3 sondern Sie haben gesagt: wie viel Geschäfte, welche
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Jawohl, ich meine auch solche Geschäfte, die nebenbei Tapeten führen, aber zu den leichen Preisen einkaufen wie wir anderen Spezialgeschäfte. Diese Leute sind unsere Konkurrenten und haben auch in der Branche mitzubestimmen. Sie handeln mit den Tapeten. Vorsitzen der: Meinen Sie: sie handeln damit in der Weise, daß sie wieder an andere Konsumenten, Tapezierer,
Anstreicher usw., die Tapeten abgeben, oder indem sie sie
direkt an das Publikum abgeben, das heißt also, auf die
Wand kleben?
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Nein, indem sie die Tapeten direkt vom Fabrikanten einkaufen und auch wieder verkaufen. l
Vorsitzen der: Also nicht sie als Handwerker benutzen?
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Nein, die wie jeder andere Tapetenhändler die Tapeten weiter verkaufen.
Tapetenfabrikant Klein⸗Cöln-Nippes: Ich möchte die Ausführungen des Herrn Heiden insofern ergänzen, als nach den Ausführungen desselben als Tapetenhändler alle Abnehmer zu betrachten sind, an die der Fabrikant unter den vom Verein festgesetzten Bedingungen Tapete verkaufen kann. Es sind darunter Leute, die nicht als Händler vom Tapetenring auf⸗ geführt werden und doch mehr Ware gebrauchen als mancher vom Ring offiziell anerkannte Händler, der nur als solcher zu den Vereins versammlungen zugezogen wird. Es ist Tatsache, daß in den Generalversammlungen fast durchgängig dieselben Ringhändler anwesend gewesen sind, die für die Verhand⸗ lungen bestimmend waren. In derartigen Versammlungen sind oft keine hundert Händler zugegen gewesen und einzelne ausgewiesen worden, die anderer Ansicht waren.
Tapetenfabrikant Langhammer⸗Chemnitz: Die Absicht der beiden Herren Vorredner geht nach meiner Auffassung dahin, der Reichsregierung zu zeigen, daß nur ein kleiner Teil der deutschen Tapetenhändler organisiert ist, daß aber auf der anderen Seite die Mitglieder des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten an eine große Zahl von Händlern ver⸗ kaufen, welche der Organisation nicht angehören. Ich verstehe diese Absicht sehr wohl. Sie gehören nicht zur Organisation, sie stehen außerhalb derselben, sie bekommen von Mit⸗ gliedern, wissentlich wenigstens, direkt nichts geliefert.
Auf die Frage, die Herr Heiden gestellt hat, kann der Verein eine Antwort nicht geben, weil darüber eine Enquete nicht angestellt worden ist und statistisches Material nicht vorliegt. Ich glaube auch nicht, daß, wenn wir den Versuch unternehmen wollten, wir eine zuverlässige Auskunft auf diese Frage geben könnten. Aber die Herren gehen beide nach meiner Auffassung von falschen Voraussetzungen aus. Sie
sind nämlich der Meinung, daß unsere Mitglieder nur an
organisierte Tapetenhändler in Deutschland verkaufen dürften. Das ist nicht der Fall. Die Mitglieder des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten können an jeden Händler ver⸗ kaufen, der beim Einkauf erklärt, die Verkaufsbedingungen unseres Vereins, die wir stellen, einhalten zu wollen. Sas ist also ein wesentlicher Unterschied gegenüber der Darstellung des Herrn Vorredners.
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Meine Herren, ich möchte auf Seite 60 des uns zugegangenen Materials verweisen; da sagt Herr Langhammer selbst: „Eine andere Form der Durch⸗ führung ist deshalb ausgeschlossen, weil sich der deutsche Tapetenhandel aus circa 2000 Existenzen zusammensetzt und sich nicht so organisieren kann, daß er die Durchführung der Beschlüsse selbst in die Hand nehmen könnte.“ Es sind nicht nur 2000 Geschäfte, die da in Frage kommen, sondern viel mehr, circa 300 bis 400 gehören aber nur dem Verein an, und diese maßen sich an, den ganzen Tapetenhandel zu be⸗ einflussen. ;.
Tapetenfabrikant Langhammer⸗Chemnitz:; Ich muß die Herren um Entschuldigung bitten, wenn ich des öfteren das Wort nehmen muß. Aber es ist natürlich, daß ich, der vor 19 Jahren die Organisaiion gegründet und bis jetzt ge⸗ leitet habe, auf solche Fragen die eingehendste und zuverlaͤssigfte Auskunft zunächst geben kann.
Meine Herren, wir laden zu unseren gemeinschaftlichen Versammlungen diejenigen Tapelenfabrikanten und Händler ein, welche in dem Verzeichnis, auf welches Herr Heiden sich bezieht, eingetragen sind. Auf diesen Versammlungen werden auch die Händlerbeschlüsse festgestellt, und die Versammlung ersucht dann den Verein deutscher Tapetenfabrikanten, diese für das nächste Jahr gültigen Bestimmungen für die Händler durchzuführen. Ein anderes Verfahren als dieses ist nicht möglich, weil die gesamte deutsche Händlerschaft nicht organisiert werden kann. Bis jetzt hat diesen Versuch niemand unter⸗ nommen, und ich glaube auch, daß der Versuch kein günstiges Resultat herbeiführen würde. Wer auf diesen Versammlungen nicht erscheint, nun, von dem muß man voraussetzen, daß er mit dem bisherigen Vorgehen einverstanden ist, und es hat sich auch in der Praxis ergeben, daß die Mehrzahl der deutschen Händler diese Absicht beim Einkauf allerdings auch kundgegeben hat, nämlich die Beschlüsse, d. h. die Beschlüsse,
welche die Haͤndlerschaft festgesetzt hat, als Verkaufsbedingung anzuerkennen und durchzuführen.
Also, meine Herren, auf die gestellte Frage kann eine andere zuverlässige Auskunft nicht gegeben werden. Es wäre vielleicht zweckmäßig, wenn
die Anreger dieser Frage selber einen gangbaren Weg ermittelt
hätten, um uns darüber heute aufzuklären.
Tapetenhändler Jungmann⸗Frankfurt a. M.: Meine Herren, ich erlaube mir, auf die Seite 80 der Ihnen Da steht als lt der Denkschrift, die ich mir erlaubt habe, aus⸗
Dagegen ist jeder Händler willkommen, der sich für Einhaltung der Verkaufsbestimmungen erklärt, gleich⸗ viel ob er dem Hauptverein als Mitglied angehört oder nicht. Die Tätigkeit des Hauptvereins besteht demnach in nichts weiterem, als daß er die Geschäfte im Interesse der gesamten Händlerschaft besorgt und daß seine Mitglieder einen kleinen Jahresbeitrag zu den Kosten der Vertretung geben. Die Mitglieder haben somit gegenüber den anderen Händlern auch nicht die geringsten Vorteile. Im Gegenteil führen es die großen Opfer an Zeit und Arbeit, welche durch die für die Organisation tätigen Mitglieder des Hauptvereins gebracht werden müͤssen, mit sich, daß das eigene Geschäft zurückgesetzt und damit der Konkurrenz das Feld überlassen wird.
Also die Zugehörigkeit zum Verein ist nur eine erhöhte Betätigung im Interesse der gesamten Branche. Ob ich dem Verein angehöre oder nicht, ich kaufe darum weder teurer noch billiger, ich habe beim Fabrikanten gar keine Vorteile, vielmehr nur einen gewissen Nachteil, indem ich mich ver⸗ pflichtet, nur von Mitgliebern des Tapetenfabrikantenvereins zu kaufen, während die anderen Herren von jedem kaufen
können, wie dies auch vielfach geschehen ist. Es ist also tat⸗
sächlich eine Beschränkung, die wir uns auferlegen, und wir genießen keine Vergünstigung.
Tapetenhändler Voigt⸗Arnstadt: Ich möchte zu dieser Frage erwähnen, daß ich selbst nicht Mitglied der Drganisatian bin und trotzdlem der ganzen Vereinigung sehr sympathisch gegenüberstehe. Es kann also ebenso gut Händler geben, die der Organisation nicht angehören und trotzdem die Sache sehr gern unterstützen.
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Ich möchte bitten, die Frage zu stellen: sind denn die außerhalb der Vereinigung stehenden Konsumenten auch an die Preisbestimmungen ge— bunden?
Vorsitzender: Ich glaube, zu dieser Frage kommen wir erst nachher. Wir beschäftigen uns auf Anregung des Herrn Heiden mit der Zahl, und ich glaube, es wäre nicht zweckmäßig, wenn wir über diesen Rahmen jetzt hinausgehen wollten. Was hier eben angeregt wurde, kommt an einer späteren Stelle zur Besprechung, und da werde ich Herrn Heiden dazu das Wort geben.
Tapetenhändler Schroeder⸗Elberfeld: Ich wollte Herrn Heiden dasselbe erwidern, was schon von Herrn Langhammer gesagt worden ist, daß nämlich sämtliche Händler zur General⸗ versammlung eingeladen werden. Es ist aber natürlich, daß nicht jeder Händler kommt; denn es gibt eine ganze Anzahl, die einmal die Kosten der Reise zur Generalversammlung scheuen und zweitens auch nicht die Zeit zur Verfügung haben, oder aber durch Krankheit und andere Umstände verhindert sind. Ich kann aber den Nachweis erbringen, speziell aus Rheinland und Westfalen, daß es dort, z. B. in Crefeld, ver⸗ schiedene Händler gibt, die sehr für unsere Sache eingenommen sind und gerade in den letzten Tagen an mich geschrieben haben, daß sie sehr gern hierher kämen; aber die Herren scheuen, wie gesagt, die Kosten und den Zeitverlust. Es gibt ja, wie es im allgemeinen bei derartigen Sachen ist, immer eine Anzahl von Herren, die sich als Arbeitskonsortium kristallisieren und arbeiten, während die anderen den Nutzen genießen. So ist es auch bei uns. Es dürfte also nicht zutreffen, was Herr Heiden und Herr Klein sagt, daß nur eine Anzahl von 300 Herren ihre Befehle den gesamten 2500 Haͤndlern diktieren, sondern die übrigen Herren sind damit einverstanden, was die Generalversammlung beschließt, sie scheuen nur die Zeit und die Kosten und was drum und dran hängt, um die Generalversammlung zu besuchen.
Tapetenfabrikant Klein⸗-Cöln⸗Nippes: Ich möchte Herrn Schroeder erwidern, daß seine ganzen Ausführungen eigentlich für meine Behauptung beweisend sind. Er sagt: es tut sich eine gewisse Anzahl von Herren zu einem Arbeitskonsortium zusammen. Das ist es ja gerade, was wir gegenüber der Vereinigung bemängeln. Verschiedene Händler sind zur Zeit in Cöln noch gar nicht einmal zu den Verhandlungen zugelassen worden, wo sie ihre Meinungen äußern wollten. Ich kenne eine ganze Anzahl Cölner Händler, die von mir kaufen, die niemals vom Verein eingeladen wurden. Warum ist denn niemals vom Verein — diese Frage möchte ich direkt an Herrn Langhammer richten — eine schriftliche Abstimmung über Vereinsanträge eingeleitet worden?
Tapetenhändler Jungmann⸗Frankfurt a. M.: Ich kann darauf antworten, daß schriftliche Abstimmungen zu ver— schiedenen Malen stattgefunden haben. Wir haben eine große Sympathiekundgebung der Händlerschaft bekommen, und darunter seitens einer Mehrzahl, die nicht dem Verein angehört. Ich erinnere nur an die Bestimmungen bezüglich der Beseitigung der kleinen Musterbücher, bezüglich der Reklame usw. Wir hatten in Cöln eine Versammlung, und dazu haben eine große Zahl von nicht organisierten Händlern ihre Zustimmung geäußert. Außerdem muß ich betonen, daß bei jeder Ver⸗ sammlung in der letzten Zeit die Tapetenzeitung in verstärkter Auflage herausgegeben und auf Verbands kosten eine Einladung im gleichen Organ erlassen worden ist. Also organisations⸗ freundliche Händler sind uns jederzeit willkommen. Daß uns aber Störenfriede, die sich gegen die Sache äußern wollen, nicht willkommen sind, und daß wir denen event. auch das i entzogen haben, das wird jeder, glaube ich, begreiflich nden. .
Tapetenfabrikant Iven⸗Ottensen: Ich möchte richtig stellen, daß hier die Ansicht vertreten worden ist, daß ungefähr 2000 Tapetenhändler, also solche Herren, die mit Tapeten handeln, in Deutschland existieren. Ich bin der Meinung, daß diese Zahl wesentlich größer ist, ja, daß sie 3000 über⸗ schreitet. (Widerspruch.) Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Es ist dann auch wohl richtig, daß nur diejenigen Händler, welche Beiträge bezahlen, die Beschlüsse fassen; das sind doch wohl dann die Maß⸗ gebenden?
Zuarbeiten, ausdrücklich:
Vorsitzender: Meinen Sie im Fabrikantenverein oder im Händlerverein? .
Tapetenhändler Heiden⸗Cöln: Im Händlerverein. — Diejenigen, die die Beschlüsse des Händlervereins mit den Fabrikanten zusammen fassen, das sind doch wohl nur die⸗ jenigen, die Beitrag zahlen?
Tapetenfabrikant Langhammer⸗Chemnitz: Ich bin der Meinung, daß alles, was von den Herren bis jetzt vorgebracht worden ist, nur beweisen soll, was ich in meiner ersten Aus⸗ führung klarzulegen versuchte. Herr Heiden geht nämlich mit der Absicht um, uns hier nachzuweisen, daß die Mehr⸗ zahl der deutschen Händler nicht organisiert ist. Das wird von mir gar nicht bestritten. Es ergibt sich das ja ohne weiteres aus dem, was schon der Herr Regierungs⸗ vertreter gesagt hat, daß dem Hauptverein deutscher Tapeten⸗ händler nur etwas über 300 Mitglieder angehören, daß der Freien Vereinigung der Tapetenhändler, nur 38 Händler an⸗ gehören, und denen gegenüber steht eine große Zahl von nicht organisierten Händlern; ich weiß nicht, ob es 2000 oder mehr sind. Aber, meine Herren, die Sache steht doch so, daß alle Händler außer denen, die gesperrt sind, zu den Versammlungen eingeladen werden. Zweck der Versammlungen ist, die Händler⸗ beschlüsse festzustellen. Wer von den Eingeladenen nicht kommt, hat natürlich die Folgen selbst zu tragen. Die Sache wird dann so erledigt, daß die Händlerversammlung — das will ich nachdrücklichst wiederholen — die Bedingungen, die sie beschlossen hat, dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten zur Durchführung übergibt, das heißt also, daß die Beschlüsse als Verkaufsbedingungen den einzelnen Händlern von unseren Mitgliedern aufzuerlegen sind. Das trifft also auch die große Zahl der Händler, die nicht organisiert sind. Wenn ein Händler dem Fabrikanten erklärt: ich halte die Händler⸗ beschlüsse nicht, so sind unsere Vereinsmitglieder verpflichtet, ihm nichts zu verkaufen. Wenn hinterher der Nachweis geführt wird, daß jemand, der gegen die Händlerbeschlüsse, die er stillschweigend anerkannt hat, verstoßen hat, so werden unsere Mitglieder auf Grund der Satzungsbestimmungen darauf hingewiesen, diesem Händler nicht mehr zu liefern. Es ist dies glücklicherweise die weitaus kleinste Zahl der deutschen Tapetenhändler. Herr Heiden gehg tatsächlich von falschen Voraussetzungen aus; er will Einrichtungen anregen, die nicht nur nicht vorhanden sind, sondern die nach meiner Auffassung auch nicht zweckmäßig sind.
Tapetenhändler Jungmann⸗Frankfurt a. M.: Bezüglich des geschäftlichen Charakters einer großen Zahl der Händler⸗ schaft werden wir nachher bei Erörterung des Kartengeschäfts Auskunft geben; es sind viele darunter, die ihren Hauptbedarf von großen Tapetenhändlern kaufen, auch etwas von kleinen Fabrikanten nebenher beziehen, und die deshalb als Händler im Kochschen Adreßbuch figurieren; aber ausschließlich von Fabrikanten beziehen diese Herren ihren Bedarf nicht.
Tapetenhändler Schroeder⸗Elberfeld: Ich muß Herrn Heiden insofern berichtigen, als unsere Beschlüsse nicht allein von den zahlenden Mitgliedern festgesetzt werden; sondern die Händlerbeschlüsse werden auf den gemeinschaftlichen Sitzungen der Fabrikanten und Händler, wozu jeder organisationsfreund⸗ liche Händler Zutritt hat und nach dem Verzeichnis, wie wir es haben, eingeladen wird, festgestellt. Die zahlenden Mit⸗ glieder — das sind unsere Hauptvereinsmitglieder — halten am Tage vorher oder nachher eine Vereinsversammlung zum Zweck von Statutenänderungen oder dergleichen ab. Die Händlerbeschlüsse werden nur auf der einen großen Versammlung, resp. der Generalversammlung der Fabrikanten und aller organisationsfreundlichen Händler gefaßt, und da hat jeder Zutritt; wer weg bleibt, bleibt durch eigene Schuld fort.
Tapetenfabrikant Schäfer⸗Marburg a. L.: Ich möchte dem direkt widersprechen, und zwar aus meiner eigenen Er⸗ fahrung heraus. Die Herren betonen immer das Wort „organisationsfreundlich“. Wer ist denn organisationsfreundlich? Die Dreihundert, die da das große Wort führen! Jeder andere aber, der nicht organisationsfreundlich ist, ist eben ausge⸗ schlossen, und wenn man in die Versammlung eintreten will, wird man vor die Türe gewiesen. Womit wollen denn die
Herren beweisen, daß sie alle Händler eingeladen haben? Die
Einladung geht an niemanden, der außerhalb des Vereins steht, und wenn Sie sagen, daß Sie die Händler durch die Tapetenzeitung einladen und mehr Exemplare der Zeitung als sonst verschicken, so werden die Herren dafür den Beweis nicht antreten können; das ist ihnen unmöglich. Der Ring hat stets seine Versammlung geschlossen unter sich abgehalten, und ich bin es nicht allein, sondern es sind noch viele andere, die der Versammlung beiwohnen wollten und ausgewiesen worden sind. Das wollte ich nur konstatieren.
Tapetenfabrikant Langhammer⸗Chemnitz: Meine Herren, wir wissen ja nicht in allen Fällen, wer organisationsfreundlich ist. In vielen Fällen wissen wir es aber bestimmt. Die Sache geht so vor sich, daß der Verein deutscher Tapeten⸗ fabrikanten nach seiner bisherigen Gepflogenheit an alle Händler, die uns durch das Adreßbuch bekannt sind, oder die auf Grund einer Vervollständigung des Adreßbuchs durch Um⸗ frage festgestellt werden, eine Einladung ergehen läßt, und zwar nicht nur durch die „Tapetenzeitung“, sondern durch ein gedrucktes Rundschreiben. Ebenso bekommen alle Fabrikanten, die unserem Verein angehören, die Einladung. Herr Schäfer ist seit einer Reihe von Jahren ausgeschlossen, weil wir ihn nicht als organisationsfreundlich in unserem Sinne betrachten. Ich glaube, Herr Schäfer würde mit seinem Unternehmen einer Fabrikantenvereinigung, welche ausschließlich Interessen der Fabrikanten verfolgt, beitreten, wenigstens hat er dies mir gegenüber schriftlich und mündlich versichert. Wir sind aber auch organisationsfreundlich in weiterem Sinne, d. h. wir schützen auch die Interessen der deutschen Händlerschaft, weil wir der Ueberzeugung sind, daß diese selbst eine Grund⸗ lage, wie sie zur Durchführung dieser Beschlüsse nötig ist, nicht schaffen kann. Die Gründe will ich nicht erörtern, um nicht zu weitläufig werden zu müssen. Wir bringen aber dadurch auch gewisse Opfer an unserer eigenen Selbständig⸗
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