ahre festgelegt und daß die Sperre gegen Händler nur nach vor⸗ eriger Anhörung der Vereinigung verhängt werde. ; Der Schwerpunkt sämtlicher Organisationen liegt in dem Verein Deutscher Tapetenfabrikanten. Der Verein, der bereits im Jahre 1889 gegründet worden ist, hatte sich zunächst auf Beschlüsse beschrãnkt, die bestimmt waren, Auswüchsen hei der Reklame und beim Anbieten von Tapeten entgegenzutreten. Hierüber gibt die in der Anlage ab⸗ edrukte Denkschrift des Porsitzenden der Tapetenhändler näheren ene Erst einige Jahre nach seinem Bestehen ging der Verein, und zwar auf Anregung der Händler, dazu über, ein heltliche Zahlungs— bedingungen und indestpreise festzusetzen. Die gegenwärtige Organisation des Vereins ist im Jahre 1896 geschaffen worden und beruht auf den in der Anlage abgedruckten Satzungen. Als Zweck des Vereins wird im § 1 die Hebung und die Förderung der deutschen Tapetenindustrie und des Tapetenhandels be⸗ zeichnet. Der Sitz des Vereins ist an dem Orte, an weschem der jeweilige Vorsitzende seinen Wohnsitz hat, das ist zur Zeit Chemnitz. Organe des Vereins sind: die Vereinsbersammlung, der Vorstand und der Vertrauensmann. Die eigentliche Geschäftsführung liegt in den Händen des aus 5 Mitgliedern e , . Vorstandes. Gegen die Beschlüsse des Vorstandes findet Berufung an die Vereinsver⸗ sammlungen statt, der auch die Wahl der Vorstandsmitglieder, die e e. der Jabresrechnung und andere obliegt. Die Stimm⸗ exechtigung des Mitgliedeg bemißt sich nach der Höhe des geschäft—⸗ lichen Umsatzes der einzelnen Mitglieder nach Maßgabe einer be⸗ stimmten Staffel, die zugleich für die Beitragspflicht maßgebend ist. Der Verein hat sich darauf beschränkt, Minde stpreise aufzustellen, und eine Beschränkung der Mitglieder in der Produktion oder im Absatz nicht vorgenommen. Eine über die Regelung der Preise hin⸗ ausgehende Kontrolle des Verbandes besteht nur hinsichtlich der sogenannten Lagerware, das heißt derjenigen Waren, die innerhalb eines Jahres von den Fabriken nicht verkauft worden sind. Hierfür ist ein besonderer, aus 2 Vorstands⸗ und 3 Vereinsmitgliedern be⸗ stehender, für jedes Jahr neu zu wählender Ausschuß eingesetzt. Dem
22
Bestandteil der Beschlũsse des Fabrikantenvereins. Den Bestimmungen liegt eine doppelte Preisstaffel zu Grunde, von denen die eine für das Ladengeschäft, die andere für das Musterkartengeschäft durch Ver mittelung von Agenten bestimmt ist. . —
Das Näbere ergibt die bereits erwähnte Denkschrift des Vor—⸗ sitzenden der Händlervereinigung. ⸗ ö
Die Durchführang der von Fabrikanten und Händlern gemeinsam gefaßten Beschlüsse 4 dem Fabrikantenverein eb. Die Grundlage hierfür bildet die Vereinbarung, daß die Händler lediglich von Mitgliedern des Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten kaufen dürfen, während umgekehrt die Fabrikanten verpflichtet sind, nur an solche 6 . zu liefern, die sich der Organisation angeschlossen haber. Die Zwangsmittel des Pereins sind: Die Verhängung der Sperre, d. h. des Verbots der Lieferung an den Gesperrten, fowie die Festseßung von Vertragestrafen. Letztere werden dadurch beigetrieben, daß die von den Vereinsmitgliedern bei ihrem Eintritt in den Verein y. Vertrauensmann ju hinterlegenden Wechsel in Umlauf gesetzt werden.
Das Interesse der Händler an der Vereinigung wird durch die Gewährung von Umsatzprämien gesteigert. Den Händlern wird eine Prämie gewährt, die in bestimmten Prozenten nach der Höhe des gesamten Jahreseinkaufs in Tapeten und Borten bemessen wird, aber nicht zwischen dem Mitglied des Fabrikantenvereins und dem Händler direkt, sondern nur durch den Vertrauensmann des Vereins verrechnet werden darf. daß die Voraussetzungen, unter denen die Umsatzprämie gewährt werden darf, tatsächlich vorliegen. Die Händler haben ihm zu diesem Zwecke Einsicht in ihre Bücher und Geschãäftsbriefe zu gewähren. Aus der Umsatznrämie kann eine gegen den Händler verhängte Vertrags- strafe zurückbehalten werden.
Die Ausfuhr der Erzeugnisse ist den Mitgliedern des Vereins e,, Die Mindestpreise gelten nur für den Verkauf im
nlande.
Dem Verein Deutscher Tapetenfabrikanten gehören 42 deutsche
Dem Vertrauensmann steht die Kontrolle darüber zu,
Deutsche Zollsätze nach dem Zolltarif vom 15. Juli 1879.
ll ig
6. 24
Nummer des
Zolltarif
Warenbenennung.
Tapeten aus Papier 27f3
Papiertapeten, nicht vergoldet, versilbert, bronziert, gepreßt oder sammetartig . vertragsmãßig
Anmerkung. Als Ta⸗
peten aus Papier wird alles mit Farbe, Woll⸗ staub usw. bedruckte oder auf andere Weise zur Verwendung als Wand⸗ bekleidung geeignet 6e. machte Papier in Rollen behandelt, mit Ausnahme desjenigen, welches in⸗ folge besonderer Behand⸗ lung als Imitation von Ledertapeten ¶ anzusehen und wie diese nach Nr. 21d
zu verzollen ist.
Tapeten aus Leder oder Leder⸗ imitationen, auch sogenannte Linoleumtapeten (aus Linoleum, Kamptulikon, Kortizium usw.
hergestellt) . vertragsmãßig Anmerkung. Auf Tapeten
Uebersicht über die Einfuhr von Papiertapeten nach Frankreich in den Jahren 1900 bis 1904.
Länder der Herkunft ö. 8
1904 Fres.
1903 kg
Fres.
kg
1902
Fres.
1901
E
Sres.
Großbritannien Deutschland Niederlande Belg
268 272 1427476 72694 387 384 31567 72697 1170
189 605 1345 755
10618
280 899.
is 13 1 8535 534
189 084 1184939
249 788 8 458 4276
813
191093
102631
328 492 3251
8 592 557
1
201 876 780 245
416387 2772 44218 143
Insgesamt:
2 121 260 2375811
1I 818 556 2 181 296
1 637 358 1 964 830 1558 206 1947757
Uebersicht über die Ausfuhr von Papiertapeten aus Frankreich in den Jahren 1900 bis 1904.
1445141
1806426
Lãnder der Bestimmung 1g
1904
rez.
1903 .
Fres.
kg
1902
Freg.
1991
kg
Fres.
2h56 h37 184 834 435 252 148 784 101 971 89 038 651194 73 359 245 422 87 235 26 983 29015
sta Amerika Argentinien... Nebrige Länder
ier
Tun NUebrige franz. Kolonien
——
427 254
270270
179 474 191 617
134531 110 858 104194 81099 95 913
107 915 8 477 292126
d6 16 242 05
3259
226 869 163 786 439 522 91338 81 974 S9 dõ4
122117 22049
3 3
1
261 374 I65 321 356 72
S6 295 115 577
56 938 106159 353 963 8 597
12189
34199
308 413 174 212 375 155
94665 120 563
710 207 168 022 315 311 97 064 22 124 31301
Verzollung von Tapeten in: Großbritannien: Zollfrei.
Niederlande: Tapeten aller Art.
Belgien:
Tarif⸗Nr. 46. Papiertapeten Tarif⸗Nr. 48. Ledertapeten.
5 0so vom Wert.
100 kg 8 Franken. 100 bom Wert.
Frankreich: Generaltarif Minimaltarif — : Franken Franken Tarif Nr. 461 bis. Paviertapeten. . 100 Eg 15 10 . Vexeinigte Staaten von Amerika: Tarif ⸗Nr. 402. Papiertaheten.. 25 0υίη vom Wert. Tapeten aus Holz sind im Tarif nicht namentlich genannt; es kann in Frage kommen: a. 3a des Tarifs (Holzfabrikate oder abrikate, deren Hauptbeftandteil dem Werte nach Holz ist, im Tarif nicht anderweit genannt)!!! .. oder b. Abschnitt 6 des if e ge. . Tapeten aus Leder sind im Tarif nicht namentlich genannt; es kann in Frage kommen: ⸗ a. 6 des Tarifs (Fabrikate aus der, fertiggestellt oder nicht) oder b. Abschnitt 6 des Tarifgesetzes.
35 9½ vom Wert, 20 0,0 vom Wert.
35 0so vom Wert, 20 0½ vom Wert.
Statuten des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten
Betriebe, sowie 4 Fabriken in Desterreich⸗Ungarn an. Der Haupt= vom Jahre 1889.
verein Deutscher Tapetenhändler hat zur Zeit 387 Mitglieder. In folgendem sind als Material für die Enqueteverhandlungen
folgende Anlagen beigefügt: . 1) Zo ö. sowie Ein⸗ und Ausfuhrstatistik für das deutsche Zollgebiet und einige auswärtige Staaten. 2) e g. des Vereins 4 Tapetenfabrikanten nebst Be i len und Bestimmungen für den Wiederverkauf durch
er.
eantwortung der im Fragebogen enthaltenen Fragen durch den Vorstand des Vereins nebst einer Preistabelle.
4) Denkschrift des Vorsitzenden der Händlervereinigung. 5) Eine zu Ziffer 4 eingegangene Aeußerung aus Fabrikanten—⸗
Ausschuß ist von den Fabriken des Kartells zu Anfang jedes Jahres ĩ 5 . ö ; . , ein Verzeichnis derjenigen Tapeten einzusenden, die als Lagerware zu 1738 624 2486 232 1740728 2645 907 1562 347 2 7. s33S To] S884 2 693 7171 1775 606 256535 495 betrachten sind. Der Verkauf darf erst am 1. Mai desselben Jahres begonnen werden. Ueber jeden abgeschlossenen Verkauf hat. der . dem Ausschuß die Originalfaktura nebst Abichrift einzu⸗ enden. Erstere erhält der Abnehmer der Lagerware, nachdem sie vom Ausschuß beglaubigt worden ist. Wird Lagerware in solchem Umfang angemeldet, daß der Ausschuß eine Gefährdung des regelmäßigen Geschäfts befürchtet, so hat er eine Teilung in der Weise vorzunehmen, daß der zweite Teil der Lagerware erst zu einem späteren Verkauft 3) termin, der nicht nach dem 1. Februar des folgenden Jahres anzusetzen ist, verkauft werden darf. ö ᷣ 366 Die Mindestpreise werden alljährlich vom ö, , , , im 5) Einverständnig mit den Händlern festgesetzt, wobei zugleich die von en. , ᷣ ; letzteren zu erhebenden Aufschläge geregelt werden. Die estimmungen 6) Sachdarstellung eines dem Vereine nicht angehörenden für den Wiederverkauf durch die Händler bilden einen wesentlichen Fabrikanten.
aus Linoleum usw. findet der vertragsmäßige Zollsatz der Nr. 214 keine Anwendung. Tapeten aus bedrucktem Wachstuch oder aus Wachstaft⸗ vertragsmãßig
Tapeten aus Holz wie Furniere. Tapeten aus Zeugstoffen wie die be⸗ treffenden Stoffe, und zwar be⸗ druckte oder bemalte wie be⸗
druckte Zeugwaren.
Anmerkung. Die ver⸗ tragsmäßigen Zollsätze für Zeugstoffe finden auf Tapeten aus irn keine Anwendung.
§1. Zweck des Vereins ist die , n, und Hebung der deutschen
Uebersicht über die Ausfuhr von Papiertapeten aus Großbritannien in den Jahren 1899 bis 1904. Tapetenindustrie und des Tapeten handels.
1899 1900 1901 1902 1903
Zent⸗ Zent⸗ Zent⸗ ner * ner * ner *
§ 2. 1904 Mitglied des Vereins kann jeder deutsche Tapetenfabrikant werden, Zent. der sich dieserhalb schriftlich an den Vorstand wendet; jede Firma bat ner 2 indessen nur eine Stimme. ö
S3. Das Eintrittsgeld für jede Firma beträgt 30, der Jahres
beitrag, welcher im voraus zu zahlen ist, 6 25. Das Vereinsjahr beginnt am 1. April.
§ 4. Der Sitz des Vereins ist der Wohnsitz des Vorsitzenden. in Darmstadt erscheinende
Länder der Bestimmung Zent⸗
Zent⸗ ner ⸗—
ner *
145 307 1512 1615 1235 5 371 6 1755. 5 451 oi 2212 87 735
Sl 683
1946 169 8253 4 655 16 33 14 563 3333 5 740 23 54 1544 16363 116 3s
206 472
1172 os 4604. 2398 5 156 1 36 765
3 911 33 5655
3 555 84 836
S5 g96
4098 2282 18148 7343 16463 17118 2291 4470 12 843 g936
4 853 1456 1296s 5372 15747 12 893 3 635 32655 11 hs 14565 7555 87 177
170 376
243 271 1840 1428 4615 4120 633 3 969 6014 1669 736 5 447 3234 114 4371 48 742
194 018 75 845
757 1926 6309 4567
15185 18 782 2040 3543 23 442 1306 9032 121252
204 241
2526 1322 9740 6368 18010 13 576 2761 2139 18 260 2021 6 463 1722 11615151 609
194 Sol 74 185
1755 1220 9 305 5792 15719 12 573 1719 2413 21 969
579 278 2145 1691 4779 4067 746 1652 4277 2586
2 004 46 051
9 337
1338
331 3238 1582 4748 3 926 1035 1450 3762 1913 10591 2281 99 777139 530
196 360] 64 234
450 278 1896 1683 41527 3639 5563 1709 5249 860
S 5. Das Organ des Vereins ist die Tapetenzeitung !.
§ 6. Der von der Generalversammlung zu wählende Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, die unter sich: einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer, ; einen Kassierer zu wählen haben.
§57. Der Vorstand ist beschlußfähig, standes anwesend sind. chlußfãhin
88.
Die Vorstandssitzungen sind durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter 10 Tage vorher mittels eingeschriebenen Briefes unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen, auch ist der 2 zur Anberaumung einer Vorstandssitzung auf den Antrag dreier . glieder des Vorstandes verpflichtet.
nebersicht über den auswärtigen Handel von Papiertapeten in den Fahren 1391 bis September 1905. . a. Gin fuhr.
1898 1000 16.
Ch Ei Britische Besitzungen
Insgesamt: * — Pfund Sterling.
Anmerkung. Die Einfuhr ist nicht nachgewiesen.
1894 1893
looo 1 460 1
13895 dz 1000 S6
696 aa logo
J
4469 492
1897 1000 1
1899 dz 1000
1469
1900 1000 f.
Jan.
Sept.
1905 42
1904
Länder 1000 42 42 42 dz d2 d2 wenn 3 Mitglieder des Vor⸗
Uebersicht über die Einfuhr von Tapeten nach Oesterreich-⸗Un garn in den Jahren 1900 bis 1904.
— — — 1904 1802 00 4 — P Kr.
3 4629 3260 6311 4183 3 958 435 3709 411
Gesamteinfuhr . 21671 3382 496 3116 4036 555
Davon aus: ö w
roßbritannien.
1901
Länder der Herkunft ge .
284 96
1994 219 2374 1299 143
2220 244 1864 205
1 ö 269 1923 4 2
1707
232 270 2429 291
1835, 2250
278 201
1988 1434
2079 678
327 100
2002 616
1421 dos
bos oo0 3 914 626 240 3 156
9 660 41 6566 145 366
3 . 360 3 26 übrigen Vorstandsmitgliedern tunlichst bald Kenntnis zu geben ver⸗
275 ᷣ . . . . 1 166 pflichtet ist.
2 ? 8 10. 41 43 . * 2 3 59 9 Die Vorstandsmitglieder erhalten für den Besuch der Vorstands⸗
14 2166 / 1 160 sitzungen, sowie für zur Förderung der Vereinszweck vorzunehmende — ; — ? . ; — — . eisen, über deren Zweckdienlichkeit der , zu befinden 2380 755 700 5178 776 7 639. 3, G Tos, Too Gs Ts, 7s hat, freie Fahrt auf der Eisenbahn 1. Klasse, fowie eine Vergütung bon 12 66 für 1 Tag und 8 M für 1 Tag ohne Nacht. Diese Reisevergütungen müssen liquidiert werden.
. § 11.
Die Generalversammlungen werden durch den Vorstand nach dessen Majoritätsbeschluß einberufen, doch hat mindestens jährlich im Monat April eine Generalpersammlung stattzufinden, in der die Neuwahl des Vorstandes, die Rechnungsablage, sowie die Wahl zweier Revisoren für die Rechnung des folgenden Jahres ju erfolgen hat. Außerdem ist der Vorstand verpflichtet, auf den motivierten Ankra von mindestenz zwei Dritteln der Mitglieder eine General⸗ versammlung zu berufen. Die Generglversammlungen sind mindestens 14 Tage vorher durch Anzeige im Vereingorgan, sowie Mitteilung der Tagesordnung durch Zirkular zu berufen. n 2 . der Generalversammlung entscheidet die einfache
ajoritãt.
§ 12. Jedes Mitglied ist berechtigt, sich bei der Generalversammlung durch einen seiner Angestellten stimmberechtigt vertreten zu laffen.
§ 13.
Die Mitglieder des Vereins haben sich den Majoritaätsbeschlüssen der Generalversammlungen, welche jedem Mitgliede durch den Vor= stand durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden, zu fügen. Jedem Nitgliede steht indessen das Recht zu, im Falle sich dasselbe dem Majoritätsbeschluß nicht fügen will, dem Vorstand innerhalb 14 Tagen nach Empfang der genannten Mitteilung seinen Austritt zus dem Verein anzuzeigen, der davon sämtliche Mitglieder in Kenntnis zu 16 hat, während der Vorstand andersemti verpflichtet ist, ein den Majoritätsbeschlüssen zuwiderhandelndes — nach Prüfung der vorliegenden Beweisstüͤcke und Anhörung desselben aus dem Verein auszuschließen, wovon ebenfalls sämtliche Mitglieder zu benachrichtigen sind.
§ 14.
Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer zu ernennen, der die vorkommenden schriftlichen Arbeiten zu erledigen und die Protokolle der Generalversammlung zu führen hat. Dle dem selben dafür zu gewährende Vergütung wird durch den Vorstand festgesetzt. Auch ist der Vorstand berechtigt, diefen Geschäftsfühcrer mit Reisen für Vereinszwecke zu betrauen und demselben die dadurch erwachsenden Reiseunkosten zu vergüten.
4591 685 6590] 4564 od oh o0 4 2
62 7
59.5. 17 29 Alle den Zweck des Vereins betreffenden Eingaben seitens der
b. Ausfuhr. Mitglieder sind an den Vorsitzenden zu richten, der don denselben den
47 825 3 5871 43 241 23 916
gb 797 7 744 7 NI75 5 3s 3 243 35 930 3114 33 790 253429 267 2196
Gesamtausfuhr .
S4 O9 los ols 8 241 Davon aus:
k . Niederlande
Großbritannien J e Insgesamt:
12637 1715
558 1358 853 1660 ö 462 3 Uebeisicht über die Ausfuhr von Tapeten aus Oesterreich⸗Ungarn in den Jahren 1900 bis 1904. 2112 — 1198 Länder der Bestimmung gr ;
113. 8925 364 2040 = 425 516 15876 86 1785 765
41235 177 1409 3916 1469 1488 12526 3199 515 4152 332 530 42 52 4 21 74 1065 85
419 34
339 113 313 118 119 1002 256 41
3678 88 2690 1401 1434 10836 2792 419 3758 407 1136 1057 124
374 5827 116 1499 369 4692 19229 145 1713 1268 95 1137 15 926 119513507 3483 2611 31685 652 49 649 49 4258 319 4077 305 1969 80 518 41 133 14 80 6 1154 887 10360 77 13664 10) 192 78 743 56 712 53
437 113 352 129 85 1013 238
2365 75 1565 Joh 1365 8514 25813 Lo z 665 ö 745 165 lo
556 148 506
4981 1546 490
684 150
7546 1971 6 4 53226 414 1799 135 16101 1208 3582 269 786 59 3740 280 1656 124 224 17 1745 131 2367 178 1346 101
10 ö. S65 2922 234 12 0565 964
1911 i656 353 11 534 336 is 35 1251 i5 13 1211 3568 3566 2250 I73 2 He 1 7159 21 33 170 1313 33 1253 335 15575 133 1361 153 6 455 5156 55650 444 36030 164 1 856 155 3935s 166 3233 2363 553 266 3516 is ib, Jie s sis 205
1635 374 Jözg 217 3555 1555 ;
11084 3 7 9750
12788 2574
14403
3 .
9 is 1995
, . roßbritannien. ien ieperlande . Desterreich⸗Ung. . Schweden..
1526 18 757 1407 3790 251 3670 1520 391 1590 1996 2 235 ö .
1539 1 666 ib 1349 263 3253 155? 1531
Deutsches Reich Italien dr,. — ußland. Rumänien Bulgarien Serbien Aegypten.
Austral. Bund..
Uebersicht über die Einfuhr von Papiertapeten nach Belgien in den Jahren 1900 bis 1904. 1802 1901
79 262 159 245 372117
26 368
Deutsche Zollsätze nach dem Zolltarif a 25. ,. .
1900 kg Fres. 704 23 J S0g 865
133 690 153743 330 959 380 603
24 834 23 352 id zs; Dit 1565 311
1214 692 1396 895
1903 kg res.
972371 101266 145 655 151 4582 386 gag 102 465
45 2360 45 3 19 555 20660 12067 1249
1572362 1635 256
1904 kg Frets.
1033 818 11476536 Io 31 13 346 354 744 427666
31 365
28 5 31756 11215 12452 L168 7365
1628737 1807 898
Länder der Herkunft Zollsatz
für 1 Doppel ⸗ zentner A160
Fres.
944 287 143 182 320 456
21 586 53 5756 335 180 335 344 12385 515 9h 11065 1201
1491 281 1625 496 1 351 899 1473 570
kg kg
66318 131332 293 996
15 804
Fres. gos 395 1735 577 105 Hos 25 74
Nummer des Zolltarifs
1594 1000 dz Kr.
14 251 265 73 7 1i3 53 15 des 144
Warenbenennung 1396
1000 Kr.
1477 2731034 284
Sas 178 105 110 3856 106 3 149 313 5s 33 34 26 57 34 33 10 31 17 36 10 5 53 gi 166 nas f as 13
1902
6 .
1563 419127 3481 496 35,
1 340 369 990 272 , 25 iss 33 iss 3. 36, 3 16 i 4 iz
86 16 65 6 2360 2 153 14
1901 1000 da Kr.
Deutschland 1903
Großbritannien rankreich talien
Niederlande
Schweden
dz
Tapeten, Linkrusta und dergleichen aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen.. Anmerkung zu Nr. 508 bis 510. In Nr. 50s bis Slo nicht genannte Waren aus Linoleum oder ahnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen, sind wie Fußbodenbelag zu verzollen.
bio 1450 38
1461 393
744 205 607 167 33 9 55, 5
40
Uebersicht über die Ein ⸗ und Aus fuhr von Papiertapeten aus den Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1894 bis 1904.
Länder der Bestimmung
1901 Sattler⸗ und Täschnerwaren, sowie andere — . nicht besonders genannte Waren aut SFres. Fres. Leder aller Art, rohen enthaarten oder
behaarten Häuten — 30073 32785 ö. 364 53 779 bei , , 27 23 57 213 45 on 8; au ; = (
ö 85 865 , 66 . ö Gesamteinfuhr: ¶ Sg ß 0 gz 285 us zo 100 a4
265, 289 1335 1535 das Gewicht des Stückes Gesamtausfuhr: 108 400 109 233 84 859 Un 145 2565 275 4353 3335 Darunter nach: ö 2333 19234 41 834 136738 Furniere einschließlich der Holztapeten; FTrankreich
54 63 4e, n , n 83 durch Zusammenleimen von Furnieren Deutschland ....
. . ⸗ ö bekleidungen: 2341 2522 roh; auch rohe furnierte Bretter 66 373 72 352 m ö 5326 l 56 35 765 23 556 19 824 12 204 13 302 29 508 32164 31 878 58 215 63 455 57 806 63 007
I6 955 g26 50 1 023 265 736 066 583 615 635 140 Goa 866 659 30
1902 ; kg kg Wert in Dollar
1898 1899 1900
Länder der Bestimmung
1901 1902 19035 Die Anflhsung des Vereins fr l sich in der 0 897 6 2 2987154 ie Auflösung des Vereins hat zu erfolgen, wenn n 1 g. Jö . . 26 1 ö ö dafür berufenen Heere ie seneeg sieben Achtel aller Stimmen 129 00 145 992 124983 301339 245 417 des Vereins dafür entscheiden. Ueber die Verwendung des Vereins⸗ vermögens entscheidet diese Generalversammlung.
1894 1895 1666: iss 1904
a.
16 390 ho oh
30 093 127 268 78 723 6 484 t 156 4 150 2070 23 1168 18 929 21 622 14463. 2652 476 468 93 371798
20935 32 3857 19.
170 3 187 293 960 6851
Deutschland Großbritannien Australien Desterreich⸗ Ungarn Chile Spanien Ver. Staaten von Amerika. Frankreich
talien Mexiko Niederlande Argentinien Schweiz Uebrige Länder
6 — R . 3
K
.
28
139 131 186 go
6 266 1 656
5858
zi hh 2 385
100 472 3515
85
235 95185
237 173 195 24 35
7411 2572 15 956
3499 556 do ß 37 323 17 842 508 343 1351
3406 5203 86 999
51236 17781
317
335
2831 1396 5310 55 673 7436
390 2 807 10586 67578 10891 3269 1278 1179 1074
2300 1 56 315 zs 151 . e
336 130777 i 83 5517
§ 16.
Jedes Mitglied verpflichtet sich auf Ehrenwort zur strengsten Geheimhaltung aller den Verein betreffenden Angelegenheiten, sowohl während der Dauer der Mitgliedschait als auch nach feinem Austritte aus demselben, auch hat dasselbe durch seine Namensunterschrift unter die Statuten des Vereins sein völliges Einverständnis mit denselben zu erklären, welches Schriftstück zu den Vereingakten zu nehmen ist und denselben auch nach dem Austritt des betreffenden Mitglieds ju verbleiben hat. .
Frankfurt a. M., den 24. April 1889.
313 36 950 51 834
6 282
155 951 25 560 115 2101 21 859
3
K
861
2
113 062 13 441 51214 83109
dh 035
98 315 11688 44534 2268
746 987
26 4890
256 1002 1817 165 Anm.: Die Einfuhr ist länderweise nicht nachgewiesen.
Tapeten und Tapetenborten aller Art aus J
Insgesamt: 706 794