1906 / 4 p. 35 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Chemnitz, den 15. April 1900.

Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten.

Minimalpreise für Tapeten, Borten und Friese. (Dieselben treten am 15. April 1900 für alte und neue Ware in Kraft.) Ueberreicht von Fabrikbesitzer Liepmann⸗Berlin.

I. Preise.

Neue Artikel, für welche zur Zeit ihres Erscheinens noch keine Minimalpreise festgestellt sind, müssen dem Vorstande zur Einrangierung unter die Minimalpreise eingereicht werden. Der Vorstand ist berechtigt, die Preise im Einklange mit dem ähnlichsten teureren Genre festzu⸗ stellen, und hat sich jedes Mitglied dieser Feststellung bis zur nächsten Generalversammlung zu fügen.

1) Maschinentapeten, bis mit 28 3 dürfen bei der Stammorder 4 unter 50 Rollen, selbst nicht bei einem Preisaufschlag, abgegeben werden.

Naturell maschinenborten, zum Minimalpreis zu 60 8 ausgezeichnet, dürfen nicht unter 10 Rollen, von mindestens 65 3 an zu jeder Rollen⸗ zahl abgegeben werden. (Diese Bestimmung gilt auch für Nach⸗ bestellungen.)

2) Minimalpreise für Naturelltapeten:

a. einfarbig grau Schrenz mit rein weißem ,,, b. einfarbig andere Farben....

C. 1. 2-Druck leicht ohne Decker oder Voll⸗ licht, bei denen ein Teil des Papiers vollstãndig unbedruckt bleibt.. . 16

2. 2 Druck leicht ohne Decker oder Voll⸗ licht mit Effekten auf dem Grund . 17 zweifarbige, schwer, mit Decker oder 2 dreifarbige, leicht, ohne Decker oder 2 dreifarbige, Vollicht

per Rolle .

18

. schwer, mit Decker oder . wvierfarbige, leicht und schwer.. .. 25 . fünffarbige, leicht und schwer ... 28 ö . , ö sieben⸗ und achtfarbige ... . 35 . neunfarbig und jede höhere Farbenzahl ö 1. die Minimalpreise für 1⸗ bis 4. Druck Naturelltapeten ver⸗ stehen sich für ein Papiergewicht von höchstens 65 g per am. Wird für 1⸗ bis 4⸗Druck Naturelltapetenpapier verwendet, welches schwerer als 65 g ist, so müssen zum Minimalpreis mindestens 2 3 per Rolle hinzugeschlagen werden. .Minimalpreise verstehen fich bei Naturelltapeten ohne für sich fabrizierten Unter⸗ oder Ueberdruck und ohne Naßüber⸗ druck für Volldecker, der bei der Fabrikation mitläuft.

Unter leichten Mustern werden diejenigen verstanden, bei denen der größere Teil der Papierfläche unbedruckt, unter schweren diejenigen, bei denen der größere Teil der Papier⸗ fläche bedruckt ist.

Bei einfarbig grau Schrenz mit rein weißem Druck ist der teinweiße Kreideaufdruck entscheidend, während bezüglich der n ein gewisser Spielraum gelassen wird. Fein⸗ arbige Papiere sind ausgeschlossen von dieser Preisstellung zu 13 3, sondern kosten mindestens 15 5.

3) Minimalpreise für Plafond, Fond⸗ und Glimmerfondtapeten: a. für Satin⸗ und Mattplafond einfarbig 35 3 per Rolle b. i einfarbig Fondtapeten und Glimmer⸗

ieee C. für zweifarbig Fond⸗ und Glimmerfond⸗ , 69 d. für drei- und vierfarbig Fond⸗ und Glimmerfondtapeten . w S. für fünf⸗ und sechsfarbig Fond⸗ und Glimmerfondtapeten. . f. für sieben⸗ und achtfarbig Fond⸗ und Glimmerfondtapeten 6 ö g. neunfarbig und jede höhere Farbenzahl , Anmerkung: Geglättete Papiere außer weiß und hellgelblich für 6 und Hausflure unterliegen ebenfalls dem Minimalpreise für atinplafond. 4 , . für Bronze⸗ und Glimmerdruck für Tapeten orten. Zu den festgelegten Minimalpreisen erfolgt für Bronzedruck ein Zuschlag: - a. bei Naturelltapeten und Patentfond für eine Bronze oder Glimmer mit der Maschine gedruckt. . für jede Bronze mehr je.. . bei Fond, Glimmerfond und Ingrain⸗ tapeten für eine Bronze oder Glimmer mit der Maschine gedruckt. für jede Bronze mehr je.. . für jede Bronze oder Glimmer, welche nach Fertigstellung der Tapete nach⸗ träglich aufgedruckt wird und zwar: 2. für Naturell⸗ und Patentfond von 1 ß. für Fond, Ingrain und Borten von 20,

5) Minimalpreise für Tapeten auf zweiseitigem Papier (Patent⸗ fond) und Satinwandtapeten, sowie mit der Walze vorgedruckte Fond⸗ tapeten e,. lich Marmors:

. 40 3 per Rolle k , drei, und vierfarbig... . 60 fünf⸗ und sechsfarbig... . . 565 sieben⸗ und achtfarbigg. .. . 60 neun⸗ und mehrfarbig mindestend .. 65

Satinmarmors ohne Rücksicht auf die Farbenzahl 40 .

Alle glänzend gemachten Naturellpapiere müssen zu den Minimal⸗ preisen für Satin verkauft werden, nur die weißen Papiere, welche glänzend gemacht sind, unterliegen dieser Preisbestimmung nicht.

Als Patentfond gelten auch die Tapeten, bei denen das Papier vollständig zugedruckt ist und im Muster nicht mitwirkt. Es ist dabei gleichgültig, welche Farbe das Papier hat. Auf beiden Seiten muß eine Kante unbedruckt sichtbar sein, sonst gilt die Ware als Fondtapete.

Fond, welcher mit einer Walze gedruckt ist und bei dem auf jeder Seite eine Kante des Papiers sichtbar bleibt, gilt als Patentfond.

6) Minimalpreise für Ingrain pro 4 4m roh oder grundiert: a b. Hhract einne; 8607. Ja .. . a , e. vier⸗ und . , Ingrain⸗Unis kosten bei 20 Rollen minimal 70 3,

9 10 * * bei weniger als 160

45 55

60 *. 1 1 65 *. . 4

und

; per Rolle

.

Alle dem Ingrain ähnlichen Artikel, als Exzelsior, Velourschrenz, Patentvelour ufw. sind nicht unter den Minimalpreisen fur Ingrain zu verkaufen.

Alle Ingraintapeten dürfen bei zimmerweiser Abgabe nur mit einem Aufschlage von 25 berechnet werden.

Anmerkung: Faserschrenze unterliegen ebenfalls den Minimal-

preisen für Ingrains. 7) Minimalpreise für Unifond:

a. Satin Uni weiß kostet jedes Quantum

w

b. bei Abnahme von 20 Rollen derselben Farbe 50

C8. * 1. 160 *. * * 60 * * *

4. ö weniger als 10 Rollen. 70 ö Ueberrollen dürfen nicht gegeben werden.

8) Minimalpreise sür Borten mit und ohne Ueberdruck: a. 1. Naturellmaschinenborten, 1 bis 4 Druck. 60 3, 8 . 5. und Mehrdruck 75 b. Maschinenborten auf Fond und Patent / und e

. bei Handborten dürfen in einer Ausführung usno Nollen gegeben werden. Ecken bei Handborten kosten nicht unter ooo / Aufschlag auf den Bortenpreis.

Anmerkung: Bei Borten gelten für Bronze⸗ und Glimmerdruck die Zuschläge unter Nr. 4 a, b und c.

9) a. Unter⸗ oder Ueberdruck, der für sich fabriziert wird, bedingt bei den Minimalpreisen von Naturelltapeten einen Zuschlag von mindestens 3 3 per Rolle, es darf aber mit dem Ueber⸗ oder Unterdruck nicht mehr als die Hälfte des Papieres bedruckt werden, sonst gilt die betreffende Tapete als Fondtapete.

b. Ueberdruck, welcher mit den anderen Farben zugleich gedrust wird, bedingt bei vollen Deckern (also auch Vollichh 2 3 Zuschlag zum Minimalpreis.

Wenn der nasse Ueberdruck in eine der Druckwalzen des Musters mit gestochen ist, muß auch bei dieser Herstellungsart ein Äufschlag von 2 3 per Rolle erfolgen.

10) Minimalpreise für Küchen-, Flur⸗, Wirtsstuben⸗ und Zimmer⸗ tapeten imprägniert oder mit Oeldruck:

a. ganz imprägnierte Tapeten

1 2 3 4 5 6 7 und mehrfarbig 243 28 3 32 3 36 3 40 3 44 3 48 3 52 3 per Rolle,

b, nicht imprägnierte Tapeten, welche nur imprägnierten Dessin⸗

druck haben

1 2 3 4 5 6 7 3 und mehrfarbig 20 3 23 3 26 3 29 3 32 3 35 3 38 3 11 Y per Rolse. Ueber oder Unterdruck 3 3 per Rolle mehr. Borten, imprägniert, kosten mindestens MS 1,ů50 per Rolle.

1) Minimalpreise für Holztapeten. Dieselben verstehen sich für 4 4m per Rolle.

a. Uni⸗Holztapeten, Hochdruck, naturell, unlasiert 23 3 per Rolle, . . Oelfarbenhochdruck, unlasiert 25, ö ö . rull, nlite , w z. Hoch⸗ und Tiefdruck, naturell, lasier , . Uni⸗Holztapeten, Hoch⸗ und Tiefdruck, weiß HGapicee-- . J f. Brettchen, Parkettholz, Holztäfelung JJ g. Maschinendruck, Holzborten und Leisten aller ruckelt h. Holzlambrien, Maschinendruck und zwar: 1Druck 2 Druck 3 Druck 4 Druck naturell 60 3 65 * 70 78 3 auf weiß Papier 80. 85 90 9885 . i. Lackholzborten 200 3 per Rolle. k. Bei Verkäufen von mindestens 300 Rollen einer Aus— führung an Mitglieder des Vereins Deutscher Tapeten

fabrikanten dürfen außer den bestimmten Konditionen 15 0,½ Extrarabatt gewährt werden.

I) Der Minimalaufschlag für Lacküberzug auf alle Tapeten beträgt 40 3.

Bei nicht imprägnierten Tapeten, lackierten Dessintapeten, die nur imprägnierten Dessindruck haben, muß der Minimalpreis für Leim— farbennaturelllacktapeten zu Grunde gelegt werden.

Ganz imprägnierte Tapeten werden dagegen genan wie Lackfond⸗ tapeten behandelt.

Sämtliche Minimalpreise für Tapeten und Borten verstehen sich für Rollen von 4 4m Fläche.

In Zweifelsfällen irgend welcher Art in bezug auf vorstehende Be stimmungen entscheidet der Vorstand.

Die neuen Minimalpreise treten für Berechnung der Lagerware vom Tage des Beschlusses an sofort in Kraft.

Die vorstehenden Minimalpreise treten am 15. April 1900 für alle Lieferungen in Kraft.

Vom 15. April bis 1. Juli wird für alte Ware auf die erhöhten Minimalpreise den Händlern ein Rabatt von 80 gewährt.

Dieser Rabatt kommt vom 1. Juli fär alte Ware in Wegfall.

Bei Lack⸗ und Lackfayencetapeten wird dieser Rabatt von 80 nur insoweit abgesetzt, als dadurch der Preis der Ware nicht unter die alten Minimalpreise sinkt.

Dieser Rabattsatz wird guch nicht gewährt für Tapeten, welche höher als zu den festzelegten Minimalpreisen verkauft werden.

Die Beschlüsse II 162 und b, den Rabatt für Bezüge von größeren Rollenzahlen betreffend, werden auf die Zeit vom 15. April bis 1. Jult aufgehoben.

Verein Deutscher Tapetenfabrikanten.

Max Langhammer, Vorsitzender.

40 3 per Rolle,

35. * 1

150, *. 1

1

Beantwortung der im Fragebogen enthaltenen Fragen durch den Vorsitzenden des Vereins Deutscher Tapeten fabrikanten.

9 Die Organisgtion führt die Bezeichnung: Verein Deutscher

Tapetenfabrikanten, Sitz Chemnitz.

Die Zahl der Betriebe und Mitglieder beträgt für Deutschland 42 dazu kommen noch 4 Betriebe in DOesterreich Ungarn, welche ich unserem Verein als Mitglieder angeschlossen haben.

Hierzu will ich ausdrücklich bemerken, daß der Verein Deutscher Tapetenfabrikanten die Durchführung der Beschlüsse für den Wieder⸗ verkauf im Tapetenhandel übernommen hat.

Eine andere Form der Durchführung ist deshalb ausgeschlossen, weil sich der deutsche Tapetenhandel aus ca. 2000 Existenzen zusammen⸗ setzt und sich nicht so organisteren kann, daß er die Durchfuͤhrung der Beschlüsse mit Erfolg selbst in die Hand nehmen konnte. Eine Oꝛrganisation der 8e. mit einer zuverlässigen Rechtsgrundlage befteht nur an einzelnen größeren Orten Deutschlands.

1

Diese Händlerbeschluüsse werden alljährlich auf einer Versammlung der Händler und Fabrikanten festgelegt. Zu dieser Versammlung

werden sämtliche deutsche Tapetenhändler und ⸗Fabrikanten eingeladen

und es hat selbstverständlich jeder Anwesende das gleiche Stimmrecht. Die Beschlüsse dieser Versammlung werden dann dem Verein Deutscher Tapetenfabrikanten zur Durchführung übertragen.

2) Eine auch nur annähernd zutreffende Antwort auf diese Frage kann nicht gegeben werden.

3) Die Bestimmungen des Vertrages erstrecken sich auf alle Er⸗ zeugnisse der Tapetenindustrie, also Maschinen⸗ und Handdrucktapeten, Borten und Friese.

) Auch n . viele Mitglieder über diese Internas ihrer kunft geben.

5) Die Organisation in der jetzigen Form wurde im Jahre 1896 gegründet.

Der Vertrag wird von Jahr zu Jahr erneuert und jedes Mit. glied hat das Recht, durch halbjährige Kündigung seinen Austritt aus dem Verein zu bewirken.

Der Verein bestand bereits vor dem Jahre 1896 es fehlten aber damals in der Hauptsache die Bestimmungen über Minimalpreise und Konditionen.

6) Die Organisation hat den Zweck, unsere Branche wirtschaftlich und kunstgewerblich zu heben.

In wirtschaftlicher Beziehung soll die i, dadurch erfolgen, daß wir Minimalpreise für unsere Fabrikate festsetzen.

Bei dieser Festsetzung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß eine größere Zahl von Betrieben außerhalb des Vereins stehen. Diese Betriebe können ihre Preise naturlich willkürlich festsetzen. Dadurch ist es selbstverständlich auch verhindert worden, daß wir Preise für unsere Artikel erlangen, welche einen außergewöhnlich hohen Verdienst ewährleisten. Nur derjenige Tapetenfabrikant wird höheren Verdienst here können, der durch seine Leistung in der Lage ist, den Durch—= schnittspreis für seine Erzeugnisse verhältnismäßig hoch zu halten.

Zur Hebung in kunstgewerblicher Beziehung hat die Organisation unbedingt beigetragen. Das beweist die Zunahme der Ausfuhr in Tapeten und zwar nach Ländern, die selbst seit langer Zeit Tapeten fabriziert haben. Die Ausfuhr nach England, Frankreich, Belgien, Holland, Italien usw. ist ganz erheblich gestiegen.

Es wird auch im Ausland anerkannt, daß die Leistungen der deutschen Tapetenindustrie in bezug auf Muster, technische Ausstattung und Farbenwirkung auf einer hohen Stufe stehen.

7) Der Verein Deutscher Tapetenfabrikanten gründet seine Tätig- keit auf Satzungen.

Die Geschäftsführung liegt in der Hand eines Vorstandes, dem

bestimmte Vollmachten übertragen worden sind. In dieser Beziehung geben die Satzungen die nötigen Erläuterungen. Die Verstöße gegen unsere Bestimmungen können und werden durch Geldstrafen gesühnt. Hierüber hat der Vorstand unter Mit⸗ wirkung des Angeschuldigten und seiner Verteidigung zu reden, die letzte Instanz für die Entscheidung sind die staatlichen Gerichte.

8) Ueber die abgesetzte Menge ist eine genaue Auskunft nicht möglich. Soviel ist bestimmt, daß sich der Absatz gegen früher wesent⸗ lich gesteigert hat, namentlich in bezug auf den Wert der Ware.

Der Verkauf der Ware ist jedem Mitglied selbst überlassen und wird durch den Verein nicht geregelt.

Es ist also der individuellen Auffassung auf diesem Gebiete m. freie Hand gelassen, soweit nicht die Preise als Minimalgrenze un die Konditionen festgelegt sind.

Nur der Verkauf der Lagerwaren, das sind die Waren, die aus der laufenden Saison übriggeblieben sind, wird durch eine besondere Kommission überwacht. Das Mitglied hat den Lagerbestand an⸗ und abzumelden.

Lagerwaren werden billiger verkauft. Damit nun nicht auch reguläre Ware zu den . Preisen verkauft werden kann, wurde die Kontrolle durch eine besondere Kommission eingeführt.

9) Hierzu ist zu bemerken, daß die Minimalpreise durch die Konkurrenz der außenstehenden Fabrikanten auf ein sehr niedriges Niveau heruntergedrückt worden sind. Es ist notorisch, daß durch die Fabrikation billiger Ware der Verdienst ein außerordentlich geringer ist.

Die Vorteile unserer Organisation bestehen darin, daß wir die Preise nicht auf ein verlustbringendes Niveau heruntersinken lassen. Bei der Ueberproduktion in unserem Artikel wäre das sicher eingetreten.

In diesem Bestreben werden wir auch durch die Händlerschaft unterstützt. Diese hat auch ein Interesse daran, daß die Preise eine gewisse Höhe für den Handel sowohl wie für die Industrie behalten.

Im Auslande entscheiden namentlich in billiger Ware a , stellung der Mitkonkurrenten und die Fracht⸗ und Zollverhältnisse. 2 . für den Verkauf nach dem Auslande findet überhaupt nicht statt.

10) Unser Verein hat allerdings versucht, die Papier- und Farben⸗ fabrikanten, Formstechereien usw. dahin zu beeinflussen, daß fie nur an Mitglieder unseres Vereins liefern. Der Versuch ist aber miß⸗ lungen.

An Warenhäuser, Handwerkervereinigungen usw. dürfen unsere Mitglieder keine Ware mehr verkaufen.

1I) Eine Einwirkung auf die Preise von Rohstoffen und Halb⸗ fabrikaten für unsere Branche haben wir niemals versucht.

12) Auch hierzu ist ein Versuch von unserer Seite niemals unter⸗ nommen worden. ö.

13) Es ist notorisch, daß die Löhne der Arbeiter, namentlich die der gelernten, sehr günstig sind; Maschinendrucker verdienen 25 bis 35 M pro Woche.

Genaue statistische Angaben hierüber können nicht gegeben werden, weil mir dazu die Unterlagen fehlen.

14) Auch hier hat ein Einfluß seitens unseres Vereins nicht statt⸗ gefunden.

Im allgemeinen ist noch zu bemerken, dan es sich unsere Organi⸗ sation im wesentlichen zur Aufgabe gestellt hat, die Interessen der Fabrikanten und Händler zusammenzufassen.

Zu diesem Zwecke haben regelmäßig Verhandlungen über die Preis- und Verkaufsbedingungen stattgefunden und es ist in allen diesen Fragen eine Einigung bis jetzt erzielt worden.

Diese Organisation hat dazu beigetragen, gerade mittlere und kleinere Existenjen zu erhalten. Der kleine Fabrikant hat dieselben , wie der große, trotzdem er wesentlich weniger Geschäfts⸗ pesen hat.

Der kleine Händler bezieht seine Ware zu denselben Preisen wie der große, dem großen Händler ist nur eine mäßige Umsatzbonisikation gewährt worden. Der kleine Händler verkauft zu denselben Preisen und Bedingungen wie der große.

Durch diese Ausgestaltung der Organisation haben wir einen Händlerstand, der eine zulässige Grenze hat, uns erhalten.

In Frankreich, England und Nordamerika liegt das Geschäft heute nur in den Händen einer kleineren Zahl von Grossisten; es hat also auch im Handel eine Konzentration der Betriebe stattgefunden.

Das hat bis jetzt die Organisation in Deutschland sicher ver= hindert. Sie hat also nach zwel Richtungen hin gerade für mittlere und kleine Existenzen günstig e einmal durch das Verbot, an Warenhäuser usw. Ware zu verkaufen und dann durch die Garantie, 5 Ein⸗ und Verkaufspreise für kleine und große Fabrikanten und

ndler dieselben sind. ]

kann eine Antwort nicht gegeben werden, weil etriebe keine Aus⸗

As vertrauen gunwürdig berabzuse ßen. .

Naturelltapeten.

Grundierte (Fond ⸗) Tapeten.

1891 1897 1898 1899

1900

f

1991 1899 1903 18094 1906 1894

1897 16898 1899 1900

1901

1897

1898 1899 1809 18901 18202 19065 180 1900

1502 1905 1909 1905 1906 1897

1898

1899 1900 1901 1902 19866 1967 15965 1906

11 11 1314 13/14 1617 16/17 18/20 18120 22 24

11112 14/15

Der Minimal⸗ 17118

preis für Naturelltapeten betrug in diesen

3 und mehrfarbig. 32 36 32/36

1315 1618 20/22 20/22 25 22 24 28

Jahren 11 3 27 27 30 pro Rolle. 30 30 35

3540

( U is 1015 1015 10s zäsg izis isis iz is 26 33 ies ins 8 3. 25, 3 7 25 23 7

30 2730 35 52

10616 1418 1822

Der Minimal⸗ preis für grundierte

(Fond) Tapeten

betrug in diesen

Jahren 30 3 pro Rolle

35/40 32

j

35 35 45 45 40 40 40/45 40145 40 40 50 50 4 465 50 50 45 45 55 55 50 50 o . 45 45 55 55 50 50 53 565 50 50 60 60 6h, 55 55

und höher desgleichen 60 60 desgleichen 60 60 665 65 und höher 55 [60 6570 bo o desgleichen

50 50 60 60 55 55 6h 65

55/60

1I farbig 2 und mehrfarbig

100

Ingrains. 1 B 80 80 80 / 1009 tg o / 20 90/120

6580 90 / lo0 und höher

5 und mehr Band 1—3 Band Friese .

4 Band..

Denkschrift, betreffend die Organisation der Tapetenbranche,

verfaßt von Herrn Eduard Jungmann.

Die durch den Deutschen Reichstag veranlaßte und durch das Reichsamt des Innern nunmehr auf die Tavetenbranche ausgedehnte Kartellenquste gibt willkommene ,, nicht nur über die Drganisgtion in ihrer gegenwärtigen Gestaltung vom Standvunkte des Tapetenhändlers aus zu berichten, sondern auch auf frühere Zeiten zurückzugreifen, um die Mißstände zu schildern, die den Anstoß zur Drganisation gegeben haben, die aber jetzt mit mehr oder weniger Erfolg beseitigt worden sind.

Der nach dem Jahre 1870 eingetretene allgemeine Aufschwung des Geschästs und der mächtig einsetzende Unternehmungsgeist fand die Tapetenbranche im Zustande einer tief einschneidenden Umwälzung ihrer Fabrikationsbedingungen. Nachdem die Industrie vormals einzig auf Handarbeit zur Herste ung ihrer Erzeugnisse angewiesen gewesen war und sich bis dabin nur eine kleine Anzahl von Maschinen zum Tapetendruck als Neuheit in Betrieb befand, sah man sich plötzlich vor die Aufgabe gestellt, einen ungeahnt großen Bedarf rasch decken zu müssen. Die Fabrikanten konnten gewisse Aufträge erst nach Wochen und Monaten ausführen und viele Händler reisten persönlich in die Fabriken, um zufällige Vorräte aufzukaufen. Es lag deshalb nahe, Laß sich nicht nur die älteren Fabriken durch Neubauten und Aufstellung von Maschinen vergrößerten, sondern daß auch eine ganze Anzahl von neuen Unternehmungen auftauchten, die mit den besten maschinellen , n, . (sogar für die Nebenleistungen) aus⸗ gestattet wurden. Nunmehr entspann sich ein heftiger Weltkampf zwischen Danddruckware und Maschinener zeugnis und das letztere hat im Laufe der Jahre infolge höchster technischer Ausbildung der Pro⸗ dukte und vermöge der Verbilligung das Absatzgebiet zum weitaus größten Teil für sich in Besitz genommen. aum bedarf es der Ermähnung, daß dieser Umstand den raschen Niedergang des Durch—⸗ schnittsverkaufswertes des Artikels nach sich zog. Die Verbilligung vollzog sich um so schneller, als die Preisbildung der Fabrikate nicht auf längeren Erfahrungen beruhte, sondern vielfach nur schätzungsweife unternommen wurde, weil es den jungen Unternehmungen vor allem darum zu tun gewesen, sich durch günstige Angebote sofort bei der Lundschaft einzuführen. Dem Handdruckartikel wurde im Laufe der Jahre immer mehr Boden entzogen und erst in der Neuzeit werden Versuche gemacht, die Handanfertigung wieder häufiger anzuwenden. Unterstützt wird dieses Bestreben durch den Umstand, daß gegenwärtig vermehrte Anforderungen an den Handel wegen Exkraausführung leinen Bedarfes für einzelne Räume gestellt werden, welche auf dem Wege des Maschinendrucks unmöglich zu leisten sind. Es liegt somit die Ueherwindung der Verkaufsschwierigkeiten für solche Artikel einzig dem feineren Detailgeschäfte ob und sie beansprucht als Vorbedingung und Grundlage die kostspielige Beschaffuug eines reichen Muster⸗ materials, dessen Amortisation bei Berechnung der Spesen berücksichtigt werden muß.

Kurze Zeit nach der vorstehend erwähnten Entwicklung der Maschinentapetenfabrikation trat eine, sich auf alle Gebiete erftreckende Preissteigerung ein, so daß auch die Tapeten fabrikation genötigt war, den betretenen Weg der Verbilligung wieder rückwärts zu ' gehen, indem man zunächst den damals roch üblichen Rabatt von 10 00 aufhob. Während der Jahre, die auf 1873 folgten, trat mit dem Rückgang des Geschäftes eine nach und nach doppelt empfindlich ge⸗ wordene Ueberproduktlon ein und nötigte die Fabrikanten, weitere Absatz gebiete aufzusuchen. Als solche betrachtete man vielfach die seitherigen Abnehmer des Händlers; die als Agenten mit Hilfe von Musterkarten tatig gewesenen Sattler, Maler, Anstreicher und Tape⸗ zierer an kleinen Plätzen und auf dem Lande. Zur Deckung dieses Bedarfs hatte sich der Grossist und Händler durch Lageraufträge vor⸗ gesehen, mußte aber zu seinem Schaden bemerken, daß die nunmehr durch direkten Einkauf selbständig gewordenen Agenten seine Dienste nicht mehr in Anspruch nahmen und ihn auf seinen Vorräten sitzen ließen. Es entstand deshalb in gewissen Kreifen eine große Miß⸗ stimmung gegen einzelne Fabriken, während andere Firmen die Vorräte und selbst die noch anzufertigende Produktion an gewisse Grofsisten unter dem Drucke der Konkurrenz als Ramschware verjchleuderten, wie später nachgewiesen werden wird. Auch große Detailgeschäfte beuteten die Notlage einzelner Fabrikanten auf gleiche Weise aus, legten Tapetenproben, welche auf der Rückseite mit Retlamen bedruckt waren, den öffentlichen Tagesblättern bei oder fertigten kleine Musterbüũcher, die durch Schleuderpreise bestechen sollten, die aber weder über den ualitativen Wert der Ware und noch weniger über die Wirkung der

eichnung ein richtiges Urteil zuließen. Die Ware wurde gegen

achnahme versandt, wobei der Verkäufer sich aber zumeist frei ließ, die Borten nach feinem Ermessen beizugeben. Bestellte man eine Tapete ohne Borte, so wurde die Lieferung verweigert, wie Verfasser bei Gelegenheit eines , n. wegen unlauteren Wettbewerbs vor Gericht feststellen konnte. Suchte man auf solche Weife seitens der Dändlerschaft auf die Konsumenten einzuwirken, so beteiligten sich andererseits sogar Fahrikanten am Wettbewerb bei Lieferungen für Bauten, denn sie befuchten Arch/tekten, Bauunternehmer usw. und boten ihre Ware ab Fabrik an. Solche Fälle waren indessen nur vereinzelt und sie haben sich rasch von selbst gerächt; immerhin dienten die Vorkommniffe dazu, die konfumierenden Kreife gegen die Händler schaft einzunehmen und' die Preise zu drücken, denn mancher Händler glaubte die Konkurrenz dadurch bekämpfen zu können, daß er nun elbst einzelne Kategorien zu billigsten Reklamepreisen anzeigte und she Rabatte anbot. In solchen Fällen diente Kamschware als

ittel zur Gegenwehr. ;

Unter den vielen Mißständen, die in der Zeit vor Beginn der Organisation und noch in den ersten Jahren ihres Bestehens mitgewirkt baben, müssen auch die bree öffentlichen Versteigerungen genannt werden, wodurch an derbrauchs fähigen ö. ungemessene Mengen don Ware zu jedem Preise auf den Mar gebracht worden sind. . Hausierhandel mit Tapeten wurde in einzelnen Gegenden eben.

Alles das hatte dazu gedient, die Stellung des Tapetenhbändlers zu untergraben und sogar . Person in den Augen der Kundschaft Außerdem war er zum großen

vollkommene Abhan von schmarotzenden Mittels⸗

Naturellmaschinenborten. 40 0 40 160 75 ö h)

89 ,,, 70.

560 609. 56 636 5563 100 125 S0 / 100 S0 / 100 ]

personen geraten, die nur für denjenigen tätig waren, der ihnen die

höchste Provision gewährte, die ihm aber jedes bereits mit Mühe

selbständig abgeschlossene Gsschäft zu verderben suchten, wenn er nicht wenigstens nachträglich noch eine sogenannte Verarbeitungsprovision

gewähren wollte. 4

Daß unter solchen Umständen die Händlerschaft nur in seltenen die nötige Festigkeit besaß, daß sie vielmehr alle, zu ihrer usbeutung häufig ne,, Angaben bezüglich der Angebote der Konkurrenz unbedingt fär wahr hielt und deshalb rasch eine überflüssige Nachgiebigkeit zeigte, kennzeichnet den geschäftlich— moralischen Tiefstand des Tapetenhandels zu damaliger Zeit. Dle Kollegenschaft schien gänzlich das Standesbewußtsein verkoren zu haben und man glaubte darum, dem Tapetenhändler alles bleten und alles zutrauen zu können. Der fach⸗ und kaufmännisch gebildete Händler . sich nur mit tiefster Beschämung jener schmachvollen Zeiten erinnern.

Mit dem 1. Januar 1888 erhielt die Branche in der durch 23 Koch in Darmstadt gegründeten Tapeten Zeitung“ ein vor⸗ treffliches Organ, das nicht nur in geschickter Weife die Schäden der Branche besprach und auf die Notwendigkeit einer Organifation der Fabrikanten und der Händler hinwies, sondern das auch den Fach⸗ angehörigen der Branche selbst die Spalten öffnete. Auf diese Weife erhielt man erst nach und nach Kenntnis davon, wie weit das Uebel bereits vorgeschritten war.

Am 24. April 1889 vollzog sich ö Frankfurt a M. die Gründung eines Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten, dessen erste General⸗ versammlung am 23. Juni in Cöln unter Beteiligung von 2 Mit— gliedern stattfand. Die Mitgliederzahl hob sich rasch auf 52 Fabriken, so daß von ganz unbedeutenden Betrieben abgesehen alle Unter⸗ nehmungen dem Verein angehörten. Eine spätere Versammlung in 1 beschäftigte sich auf Anregung von einer Anzahl von

ändlern mit den als Zeitungsbeilagen mit Reklamepreisen ver— breiteten Tapetenproben. Man wandte sich an eine g⸗wisse, in der

Zwischenzeit an diesem System zu Grunde gegangene . um sie

zum Einstellen des Verfahrens zu veranlassen. Da die Mahnung aber erfolglos blieb, so richtete eine Gruppe von 24 hervorragenden Berliner

Firmen am 29. April 1899 das erneute Gesuch an den Fabrikanten⸗ verein, daß ein ganz entschiedenes Verbot erlassen werde, und man versäumte nicht, dabei zu bemerken,

»daß man sich nach Lage der Dinge wohl veranlaßt sehen würde, bei denjenigen Herren Fabrikanten, welche sich einer anzustrebenden Vereinigung in dem berührten Punkte nicht anzuschließen vermöchten, eine Veränderung der bisher bestandenen . herbeizuführen“.

Der Verein Deutscher Tapetenfabrikanten beschloß nun einstimmig: Den schädlichen Reklamen durch bedruckte Tapetenproben als Zeitungsbeilagen, sowie der Verbreitung von kleinen Musterbüchern mit Preisen dadurch entgegenzutreten, daß die Mitglieder des Vereins solchen Händlern keine Ware mehr liefern dürfen. .

Die Verletzung dieses Beschlusses wurde unter hohe Konventional—

strafe gestellt.

Im folgenden Jahre wurde wegen dieses Verbotes eine Umfrage unter den Tapeten hänelern gehalten; bon 517 Firmen erklärten sich 511 für Aufrechterhaltung des Verbotes und nur 6 sprachen sich dagegen aus. Nach diesem ersten Erfolge ergab eg sich von selbst, daß nunmehr auch die Händler zu einer Vereinigung kommen mußten. Ein durch die Tapetenzeitung gegebener fig, führte zur Gründung des ersten Lokalvereins, der in Frankfurt a. M. am 11. Januar 1897 unter dem Vorsitz des Verfassers dieser Schrift zusammentrat. Weitere Gründungen folgten rasch in Berlin, Cöln, Stettin, Braunschweig und Darmstadt, zumeist auf Grund des Programms und der Satzungen von Frankfurt, die in der Tapetenzeitung durch die Redaktlon veröffentlicht worden waren. Nur mit Widerstreben folgten manche Kollegen dem an sie ergangenen Rufe, weil sie befürchteten, daß von den Nachbarstädten Verdächtigungen gegen die erganisierten Händler verbreitet werden würden, um sie He e bre Tendenzen anzuschwärzen und ihnen um so leichter das Geschäft aus der Hand nehmen zu können. Dieses System wird nunmehr tatsächlich durch die Gegner der Organisation verfolgt.

Nicht ohne Begründung sah der Verein Deutscher Tapeten⸗ fabrikanten voraus, daß sich nunmehr nach kleinen Anfängen auch die ganze Händlerschaft zusammenschließen und mit gemeinsamen Forderungen an ihn im gesamt oder an das einzelne Mitglied heran⸗ treten würde. Deshalb faßte man am 9. Dezember 1890 in Eöln nachstehenden Beschluß, dessen Uebertretung unter hohe Konventional⸗ strafe gestellt wurde:

Geschlossenem Vorgehen einer Anzahl von Händlern gegen⸗ über darf sich das einzelne Mitglied irgendwelche Bedingungen oder Beschränkungen nicht auferlegen lassen. Es sind dabin⸗ zielende Anträge ien der Händler an den Verelnsvorstand zu richten, der über deren Annahme seitens der Mitglieder zu ichen, bat.“ ̃

Dem in diesem Beschluß zum berechtigten Ausdruck gekommenen Solidaritäts gedanken entsprechend, machte sich tatsächlich in der Händlerschaft der Drang nach Vereinigung immer mehr geltend und der Vorstand des Tapetenfabrikantenvereins selbst bot hierzu die Hand. Verfasser dieses Berichtes hatte bereits am 15. März 18951 durch die Tapetenzeitung einen Auffatz veröffentlicht, der unter der Aufschrift; „Der kunstgewerbliche Wert der Tapete und die kleinen Reklamebücher! die Händlerschaft wegen der bereits erwähnten Abstimmung beeinflussen sollte. Vermutlich aus diesem Grunde wandte sich der Vorstand des Fabrikantenvereins bei Gelegenheit einer Sitzung n. Frankfurt a. M. an den Verfasser, um ihn zu veranlassen, die Bildung eines Allgemeinen Deutschen Händlerperbandes in die Hand zu nehmen. Für den 26. April hatte der Cölner Lokalverein eine Versammlung der Tapetenhändler von Rheinland und Westfalen anberaumt, um einen Verband zu gründen, und man hatte Verfasser mit einer Einladung beehrt, der er gerne Folge leistete, um bei dieser Gelegenheit Anhänger für einen Deutschen Verband werben zu können. Die Versammlung erklärte sich bereit, einer solchen Vereinigung, deren Gründung für den Sommer in Frankfurt a. M. in Aussicht gestellt worden war, beizutreten. Verfasser setzte sich nunmehr mit den Vorsitzenden der verschiedenen Ortsbereine in Verbindung und arbeitete

8.

Fondmaschinenborten.

10 100 1060 l . 5 . ] ͤ 200

ö eine nach Braunschweig auf den 258. und 29. Juni einberufene ersammlung der Tapetenhändler Norddeutschlands eine Denkschrist aus, die in allgemeinen Zügen eine große Organisation zeichnete. Die Versammlung beschränkte sich indessen borerst auf Gründung eines Norddeutschen Verbandes, sagte aber den Anschluß an das Ganze zu. Verfasser war somit genötigt, die Angelegenheit allein weiter zu verfolgen; er arbeitete einen Satzungsentwurf aus, der an die Orts— vereine und sonstige Interessenten mit der Einladung zum Befuche einer auf den 23. August 1891 nach Frankfurt a. . einberufenen allgemeinen Deutschen Händlerwersammlung versandt wurde. Der Besuch aus allen Teilen des Reiches war äußerst zahlreich. Offizieller Bericht über die Verhandlungen sindet sich in der Tapetenzeitung vom 15. September 1891. Zum Vorsitzenden und Geschäftsleiter des neu⸗ ir en Verbandes der Tapetenhändler⸗Vereine“ wurde der erfasser vorliegenden Berichtes ernannt; er waltet dieses Amtes ununterbrochen bis heute, auch nachdem die Vereinigung unter dem Namen: Hauptverein Deutscher Tapetenhändler, e. V., entsprechend den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, mit einer gegen- wärtigen Zahl von 378 beitragenden Firmen eingetragen worden ist. ie nun folgenden Jahre wurden dem inneren Ausbau der ö gewidmet und die verschiedenen tiefen Mißstände teilweise bei Gelegenheit der Versammlungen, teilweise durch Flugblätter oder die Tapetenzeitung besprochen. Namentlich erschienen als Zeichen reger Mitarbeit der einzelnen Händler viele Eingesandt“ ohne Namensunterschrift wodurch die Kollegen schätzenswerte Mitteilungen und Anregungen brachten, hauptsächlich aber über unlauteren, in häßlichster Form auftretenden Wettbewerb berichteten. Besonders häufige Ursache der Klage war die Vorspiegelung falscher Tatsachen; die Händler pflegten sich nämlich fast allgemein dem Konsumenten als Fabrikanten vorzustellen und zu versichern, daß sie zu Fabrikpreisen verkauften. Einige Ramschwarenlockvögel mußten die Vorspiegelung wahrscheinlich oder glaubhaft machen.

Die Organisation hatte bereits vor Inkrafttretung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erreicht, daß die üblich gewesene Bezeichnung: „Tapetenfabrik. bei Händlerfirmen verschwunden ist. Die letzten Mißbräuche dieser Art sind aber erst infolge eines in Frankfurt a. M auf Grund genannten Gesetzes angestrengten Prozesses rasch beseitigt worden.

Suchte die Händlerschaft zunächst Abhilfe gegen sachliche Mißstände, so darf gleichzeitig mit Befriedigung darauf zurückgeblickt werden, daß infolge des nunmehr regelmäßig stattfindenden persönlichen Verkehrs auch eine Annäherung von Kollegen zu Kollegen stattfand, so daß manche durch Mißverständnisse hervorgerufene Feindschaft beseitigt wurde, indem man den Gegner nicht mehr als Feind betrachtete, sondern ihn als gleichberechtigten Mitbewerber achten lernte. Die Verbandsleitung hat niemals versaͤumt, diesen obersten Grundsatz der Organisation bei ihren zahlreichen 6 hervorzuheben. So heißt es in einem Flugblatte vom 1. Dezember 1893, nachdem der Beschluß des Fabrikantenvereins: „Geschlossenem Vorgehen einer Anzahl usw.“ erwähnt worden war;

„Man kann diesen Beschluß, der die Zusammenkittung der Mitglieder zu einem widerstandsfähigen Ganzen sowohl im Gesamtinteresse der Fabrikanten als auch zum Schutze jedes Einzelnen derselben bezweckt, billigerweise so lange nicht tadeln, als er nicht nebenbei eine gleichwertige Kräftigun der Händlervereinigung verhindert. Würde sich dieser Fa hier oder bei anderer Veranlassung ergeben, so müßte natürlich der Verband der Händlervereine mit allen Mitteln auf eine Beseitigung solcher Beschlüsse hinarbeiten oder seinerseits Beschlüsse fassen, die das gestörte Gleichgewicht wieder herzustellen imstande wären.

Als Ecgänzungen zu mehrerwähntem Beschlusse müssen nachstehende Verfügungen betrachtet werden:

Anträge von Händlervereinen sind zwischen den beiderseitigen Vorständen zu beraten und alsdann der Versammlung der Fabrikanten vorzulegen“,

und ferner: .

Der Vorstand wird verpflichtet, Anträge, welche gegen Beschlüsse des Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten verstoßen oder eine Umgehung derselben bezwecken, nicht mehr auf die Tagesordnung der Generalversammlung

zu setzen .

Obgleich bereits diese Beschlüsse zur ausschließlichen Stärkung des Fabrikantenvereins dienen, insbesondere damit jede Lockerung des Zusammenhangs unter den Mitgliedern verhindert werde, so hat doch die Generalversammlung zu Dresden kein Bedenken getragen, diese Kräftigung des Fabrikantenvereins noch weiter zu steigern, indem die Mitglieder des Händlerverbandes sich veipflichteten, nur von solchen deutschen Fabrikanten zu kaufen, die dem Verein an— gehören. Durch diesen Beschluß wurde bewirkt, daß der Fabrikanten, verein als Gegenleistung nicht nur das Verbot der Schleuder⸗ musterbücher erneuerte, sondern daß er auch Annoncen mit Preifen untersagte und ir in Braunschweig sogar ein Verbot der Annoncen mit Rabatten erlassen konnte. Indem der Händlerverband freiwillig das Opfer einer Beschränkung seiner Bezugsquellen über- nahm, ermöglichte er zunächst die Gm faden, der Sperren, die als Strafe für Uebertretung jener Verbote nach beiden Seiten hin Händler und. Fabrikanten verhängt worden sind. Ohne eine Händlerorganisation würde eine solche Maßregel ein Ding der Ün= möglichkeit sein.

Außerdem aber sind die Mitglieder des Fabrikantenvereins a diesen Beschluß des Händlervereins fester zusammengekittet, als dur alles andere. Es ist bekannt, daß einige Herren, nachdem t die ö. Nachteile eines Austritts oder eines Ausschlusses empfunden atten, sich zum Wiedereintritt gemeldet und nur unter Garantien aufs neue zugelassen worden sind.“

„Unter der selbstverständlichen Voraussetzung vollständiger Gleich⸗ berechtigung tritt nun an den Händlerverband die Aufgabe heran, nicht nur seinen Bestand in gleicher Weise und mit gleichen Mitteln zu sichern, sondern ihn auch zu mehren. Es wird Sache der nächsten Generglversammlung sein, alle die Umstände, welche einer Weiter= n,, bisher im Wege gestanden haben, rücksichtslos zu beseitigen.

Zunächst sorge man in den Vereinen oder Verbänden, daß die Leitung überall steis solchen Männern anvertraut werde, die für die