2 5 3 =. d
während der Verrechnungsperiode unerlaubten Gebrauch von den Kampfmustern gemacht bahen. Angebote der Händler in Kampfmustern nd nur in denjenigen Fällen zulässig, wo das Vgrliegen von Offerten Linkrusta . Fabriken unzweifelhaft sestzustellen ist. Jede sonst ige Anbietung von Kampfmustern und der Verkauf derlelben u anderen als den festgelegten Verkaufepreisen und üblichen sonsiigen
Bedingungen ist untersagt. 8) Der Kampf gilt als beendet, wenn entsprechender Beschluß des
upfvereins deuischer Tapetenhändler vorliegt und durch Rund⸗
chreiben bekannt gemacht wird.
9) Sollte der Kampf bis Ende 1965 nicht als beendet erklärt sein, so ift über die Fort etzung der selben neuer stäͤtutengemäßer Beschluß des Verbands der deutschen Linkrustafabriken herbeizuführen.
10) Preisangabe erfolgt auf beiden Seiten der Ware in deutlich lesbarer, mindestens 3 em hoher, gravierter Schrift unter Angabe: Detail verkaufepreis 70 3 — lresp. S0 ) — rechts und links versetzt“
und muß sich auf mindestens je 25 em wiederholen.
Ware und Muster müssen Säume haben. Ferner muß auf beiden Enden jeder Rolle und in höchstens 26 em Abstand auf jedem Muster die Angabe des Detail verkaufspreises in mindestens 2 am hohen Typen refy Jählen auf der Rückseite unter Beifügung des Wortes „Detail⸗ verkanfepreis“ deutlich lesbar aufgestempelt sein. .
11) Angebot und Verkauf von Waren, welche die beschlossene Kennzeschnung der Kampfmuster tragen, nach Kampfesen de ist verboten.
19 Aufträge in Kampsmustern dürfen seitens der Fabriken nur zur sofertigen Lieferung und Abnahme angenommen werden, ohne Hindausschicbrng der Valuta. Unter sofortiger Lieserung ist die für die Anfertigung der Ware nötige Frist zu verstehen.
13) Offerten dürfen seilens der Fabriken nur freibleibend geschehen.
14) In den Preislisten, Zirkularen oder Briefen betr. Offerten von Kampfmustern ist folgender Vermerk aufzunehmen:
Eine Abgabe von Ware der Kampfmuster für Lager— bestellungen findet nicht statt. Lieferungen erfolgen nur unter der Volaussetzung, daß den Bestellungen Verkäufe zu Grunde liegen, welche im Kampfe gegen Angebote außen⸗ stehender Linkrustrafabriken und zwar zu den festgelengten Bruttopreisen mit üblichen Konditionen getätigt wurden.“
Es soll hiermit nicht den Fabriken die Verpflichtung auferlegt werden, zu kontrollieren, ob diese Bedingung für die Abgabe von Kampfware seitens der Händler auch erfüllt wird.
15) Die Kampfmuster müssen neu sein und därfen noch nicht von deutschen Linkrustafabriken auf den Markt gebracht sein.
16) Die Kampfmuster sollen nicht in die allgemeinen Preislisten mitaufgenommen werden, solange sie als Kam pfmuster geführt werden.
17) Ueber Kampfmuster müssen gesonderte Fakturen ausgestellt werden, welche den Vermerk „Kampfmuster“ tragen.
18) Eine Ausgabe der Kampfmuster für die Schweiz ist einst⸗ weilen nicht zulässig.
19) Die Herausbringung eines dritten Kampfmusters zu noch zu bestim men dem billigeren Preise als 50 8 brutto ist beschlossen. Der Termin der Herausgabe ist von dem Vorsitzenden des Hauptvereins deutscher Tapetenhändler im Einverständnis mit dem Linkrustaverband zu bestimmen. Der Grundrabatt für diese dritte Kampfmuster würde 10 0,0 zu betragen haben. .
Der Rabattsatz von 15 00 für das Kampfmuster zu 59 Detall⸗ , wird mit Wirkung vom 20. April 1905 ab auf 25 0iso er
Dem Linkrustaverband steht jederzeit frei, den Rabattsatz auf das 50 I Kampfmuster wieder auf 1500 zuröckzuführen.
Höchst a. M., 6. Mai 1905.
Verband deutscher Linkrustafabriken. Der Vorsitzende Carl Gerhard.
Anlage V.
Aeußerung zu den kontradiktorischen Verhandlungen in der Kartellenquete
am 30. November 1905.
Was den weiteren Verlauf der Agitation des Tapetenfabrikanten⸗ vereins anbetrifft, sind seit dem Jahre 1899, wo ich gesperrt wurde, noch weltere 9 Tapetenfabrikanten aus dem Verein ausgetreten, sodaß heute von 55 Fabriken 13 inländische Fabriken außerhalb des Ringes existieren.
Diese 13 Fabriken fertigen die billige, mittlere und zum Teil bessere Ware an und genügen dem außerhalb des Ringes stehenden Händler für den Hauptkonsum vollständig.
Wie allgemein bekannt, haben diese letztern Fabrikanten sich mit ihrem Austritt gut gestanden, denn einer nach dem andern hat sich durch Vornahme von Vergrößerung seiner Fabiik verbessert, so sei unter anderen E. Liepmann in Berlin und 8 B. Schäfer in Mar— burg erwähnt. .
Der Verein deutscher Tapetenfabrikanten hat geglaubt, durch eine eingehende Organisation und duch Einführung seiner genauen Statuten die vollständige Abhängigkeit der Händlerschaft herbeizuführen und ist ibm dies aber bis heute nach 16jähriger Arbeit und unter dem Vorsitz speziell des Herrn Langhammer (welcher, nebenbei gesagt, selbst Lieferant in Tapeten ist) nicht gelungen.
Well die Fabrikanten außerhalb des Ringes mit ihren Tapeten im Preise um 10 bis 20 0 billiger sind, kaufen die Händler des Ver⸗ bandes zum größeren Teil auch von diesen dem Ringe nicht angehörigen Fabrikanten und werden trotzdem diese Uebertretungen der Statuten Hon Herrn Langhammer nicht geahndet, weil sonst schließlich zwei Drittel der gesamten deutschen Händlerschaft gesperrt würde.
Umgekehrt suchen viele Fabrikanten des Ringes in den letzten Jahren die, Kundschaft, der, Händlerschaft außerhalb des Ringes. So sagte mir kürzlich ein Ringfabrikant: „Glauben Sie, wir sollen immer ruhig zusehen, wenn die Fabrikanten außerhalb der Vereinigung bei unseren Kunden die Austräge holen, nein, das tun wir nicht mehr mit und kommen jetzt auch zu Ihnen.“
Alles geschieht natürlich beiderseitig unter Diskretion und ist es wohl nicht zu kühn, zu behaupten, daß die Statuten zu sehr aus perför lichen Gebässigkeiten und durch Denunziantenunwesen und Anzeigen gehandhabt werden.
Es zeigt sich immer mehr, wie durchaus ungesund eg war, daß in der Tapetenbranche sich die Fabrikation (resp. Produktien) in die Verhältnisse des Detailhandels (resp. Konsum) hineingemischt hat und den Händlern vorschrelben wollte, wie Tapeten, welche ein Kunst⸗ oder Modt artikel sind, einheitlich nach Schablone im Handel verkauft werden müßten. ;
Jeder Fabrikant wird zugeben müssen, daß sehr oft ein Dessin, welches sich in der Zeichnung sehr gut macht und selbst nach dem Musterdruck in Kolorierung Lrillant ausfällt, nachher im Verkauf große Entiäuschungen bietet, indem die Tapete, sich auf, der Wand tapeziert, duichaus unschön macht. — Nun hat der Händler nach der rem; dem Fabrikanten Taxeten bestellt und sieht sich nach Frhalt der Ware gezwungen, die Tapeten im Preise billiger ein⸗ zusetzen, weil die Zeichnung 26 nicht den Hoffnungen entsprecden. Da
tommt die Vereinigung mit ihrer Preis schablone und verlangt vom
Händler den vorgeschrlebenen Preis einzuhalten, was schon aus dem
kö
vorher angeführten Grunde eine Unmöglichkeit ist, wenn der Händler sich nicht seibft schädigen will. — Dieses nur ein kleines Beispiel, wie wideisinnig die Preisbestimmung für den Handel wirken kann.
Es ist durchaus notwendig, daß die Händlerbeschlüsse abgeschafft werden, um dem Händler feine Selbständigkeit und sein Selbst⸗ bewußtsein zu erhalten und zu befestigen. — Derjenige Tapetenhändler, der seine Ware zu billig verkauft und nicht verdient, geht auch ohne Hilfe der Fabrikanten zu Grunde. — Darum weg mit der Be⸗ vormundung seitens der Fabrikanten.
Gegen eine Vereinigung der Produktion unter gesunden Abfichten ist nichts einzuwenden und könnte höchstens zur wirklichen Hebung der Tapetenindustrie führen. Es würden sich durch eine solche Vereinigung viele Vorteile erringen lassen, nämlich vor allem bessere Qualitäten in bezug auf Farben und Papier, welche bis heute noch immer sehr, aber sehr vieles zu wünschen übrig lassen, trotz der hochtrabenden Versprechungen seitens des Fabrikantenvereins, ferner vereinfachte Kosten in der Reisesaison, Musterkarten ꝛc.
Sollte dann in den einzelnen Städten Deutschlands sich das Bedürfnis zeigen, den Konsum resp. die Interessen der Händler zu schützen, so könnten diese sich ja auch vereinigen, aber ohne Ab⸗ hängigkeit zur Produktion oder Fabrikation.
Es wird uns enigegengehalten, die Händlerschaft habe selbst dazu .
gedrängt, daß die Fabrikanten den Schutz und die Führung in die Hand nähmen und möchte ich darauf auch im Namen vieler selbst⸗ ständigen Kollegen bestimmt erwidern, das ist ein großer Irrtum.
Diejenigen Händler, welche zur Zet für diese Vereinsbestrebungen
immer plädierten, waren zum Teil bereits damals in solcher Ab⸗
hängigkeit resp. in Schulden bei den Fabrikanten geraten, daß sie tun mußten, was diese wollten. — Ich könnte da auf Verlangen alt Beispiel für Köln zwei größere Firmen benennen.
Die ganze Vereinigung der Tapetenfabrikanten und Händler ist eigentlich nur eine Mache von nur wenigen Personen, welche durch lärmende Artikel in der Tapetenzeitung sowie Vertretung von Sonder⸗ interessen einen Teil der Händlerschaft verführt haben, sich in die Gewalt des Kapitals d. h. der Fabrikanten zu begeben. Dies erhellt sich sehr und ungemein leicht, wenn man sich der Mühe unterzieht, einmal von Anfang an den Artikeln in der Tapetenzeitung, deren Ur⸗ hebern, sowie den Sprechern auf den Generalversammlungen, Ver⸗ eins und Hauptversammlungen zu folgen. Immer der- und dieselben.
Ich stelle nunmehr die direkte Anfrage, wie viele Händler, be⸗ zahlen fortlaufend, ich betone fortlaufend, denn eigentlich den Beitrag zum Händlerverein? Es genügt mir nicht die Antwort: soviel Mit⸗
lieder haben wir, fondern ich bitte die Hochwohllöbliche Regierung, ich eine genaue Ramenkliste vorlegen zu lassen von diesen zahlenden Händlern und ich glaube, daß das Resultat im Verhältnis zur ge— sfamten Händlerschaft sehr schwach ausfällt.
Anschließend hieran ebenfalls die Frage: Wieviel Händler haben die Statuten mit Namenzunterschrift anerkannt? Und wie viele Händler haben die Sola⸗Wechsel hinterlegt? .
Ich bin jetzt bereits feit 65 Jahren gesperrt und mein Geschäft existiert noch immer, nebenbei gesagt seit dem Jabre 1854 ununter⸗ brochen in Cöln; ich bin ein unabhängiger selbständiger Kaufmann geblieben und bestimme selbst, wo, was und wie ich einkaufe und wie ich veikaufen muß, um mich, meine Familie und mein Geschäft zu erhalten und zu verdienen. Was nützen den Ringhändlern alle Be⸗ stimmungen, wenn dieselben doch nicht gehalten werden.
Im Kampf ums Dasein heißt es mit dem Fleiß und der per⸗ sönlichen Fähigkeit eines Jeden rechnen und nicht mit Schutz und Bevormundung. ; ;
Blickt man auf die verflossenen Jahre zurück, so findet man nur ein fortwährendes Sperren und Entsperren, oft sehr willkürlich ge⸗ handhabt, ein Steigen und Fallen der Preise, Gnadenmuster und Kampfmuster und nur hört man von persönlichen Reibereien in den Vorfländen der Vereinigungen, also nur Unruhe und Unsicherheit im Tapetenring. — Und das ist der Erfolg nach sobiel Jahren und nicht die damals bei der Gründung versprochene Hebung der Branche in bezug auf Qualität der Tapeten und höheren Verdienst.
Die meisten deutschen Tapetenhändler stehen dieser ganzen Be— wegung, wenn sie auch nominell in der Liste aufgeführt werden, sehr gleichgültig und zum Teil mißtrauisch gegenüber und kümmern sich um die ganze Sache nicht. — Denn die Einsicht, daß nur eigenes Streben ohne vermeintliche Stütze der Fabrikanten im Geschäft zum Jiele fuhren kann, wird immer mehr auch in der deutschen Tapeten⸗ händlerschast zum Durchbruch kommen. ; .
Es wäre Zeit, daß die hochwohllöbl. Regierung mit allen ihr nur zu Gebote stehenden Mitteln gesetzlich gegen solche Ringe oder Ver— einigungen von Fabrikanten, welche die Macht dieser Zusammen · schlißung benutzen, um in die geschäftlichen Detailbetriebe schädigend einzugreifen, vorginge. Ein sorches Eindringen in persönliche Rechte führt nur zum Nutzen weniger, zur Ausbeutung der Kon sumenten, und zum Rückgang aller Selbständigkeit und hindern das Vorwärts« streben der intelligenten Kaufmannschaft. — ᷣ
Wir brauchen im Handel derartige Bevormundung der Fabrikanten zum angeblichen Schutz gegen schmutzige Konkurrenz nicht, dafür haben wir schon Gesetze genug, um wirkliche Auswüchse der Unreellität mit Leichtigkeit bekämpfen zu können.
Cöln, 25. Rovember 1905. Fritz Heiden, i. Firma Ernst Heiten Sohn.
Anlage VI.
Begründung der unter dem Schutze des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten stehenden Preiskalkulation im Detailgeschäft.
Angesichts der von den Gegnern der Organisation vielfach er⸗ folgten Angriffe auf den scheinbar recht hohen Ausschlag, den der Tapetenhändler auf die Fabrskpreise zu nehmen genötigt ist, möchte sch mit nachstehendem ausführen, daß bei dieser Preisbildung eine Anzahl sehr zu würdigender Faktoren mitspielen, die diese nicht bloß rechtfertigen, sondern bedingen, wenn das Geschaͤft einen nur eben an⸗ gemessenen Nutzen abwerfen soll. .
Was zunächst das Außengeschäft mit den Malern und Tapezierern der Previnz betrifft, so ist hier, trotz der nicht unerheblich höheren Kalkulation der Verkaufsprelse, der Reingewinn gerade sehr gering, er beträgt etwa 5 o/o von der Umsatzsumme. . .
Maßgebend für den höheren Aufschlag ist hier in erster Linie die dem Prozentsatz nach vielleicht hoch erscheinende Provision, die den nach Musterkarten vermittelnden Malern und Tapezierern der kleinen Drte in der Provinz zu gewähren sind und zwar 20 o Provision und h oso msatzbonifikation, fofern der jährliche Umsatz 300 4 erreicht. Außer⸗ dem sind bei Barzahlung noch 300 Skonto zu vergüten und sämtliche Aufträge über 5 „S netko müssen franko geliefert werden.
Dle geringe Höhe, bei welcher schon die Umsatzbgnifilation eintritt, läßt am deutlichsten erkennen, um welche mühsame Art des Vertriebes es sich hierbei handelt. ö.
Wie aus der folgenden Aufstellung ersichtlich ist, ist der Durch⸗ schnittspreis der Tapeten, die hier bestellt werden, etwa 10 4, der Reingewinn eines Malers, der den Auftrag vermittelt, ist also im Purchschnitt an den Bezug von Tapeten und Borden für ein normales Zimmer ca. 1.50 , der des Händlers aber freilich trotz des hohen Äufschlages nur etwa der dritte Teil hiervon.
Aber auch für den Maler ist der Verdienst kein großer, versäumt
er sich doch, namentlich bei Ueberlandbestellungen, wo er stundenlang
die schwere Musterkarte mitschleppen muß, durch das Erlangen Tes Austrages viel Zeit, denn ehe sich so ein kleiner Gastwirt oder Häusler entscheidet, weiche Tapete er zum Preise von 256 oder 30 3 wählt, vergeht schnell eine Stunde und für diesen Zeitverlust und die gehabte Mühe entschädigt ihn nun in geringen Maßen der Auftraggeber mit, indem er die Tapete hier etwa 10 0jͤ0 teurer bezahlen muß, was wohl nur als billig zu bezeichnen ist um so mehr als er sie franko ins Haus erhält. Den übrigen Teil der Provision und die sonstigen Spesen für portofreie Uebersendung usw. trägt der Händler.
Nach genauen Erhebungen in meinem Betriebe, der wohl mit einem FJahretzumfatz im Agentengeschaäͤft von 40 000 ν, also nach Abzug der Propistonen und Bonlfikationen von etwa netto 30 000 4, wohl den Burchschnitt von dem darstellen dürfte, was ein mittleres Musterkartengeschäft nach der Provinz erzielt, ergibt sich für das laufende Jahr die Bilanz etwa wie folgt:
2610 Bestellungen von auswärtigen Malern und Tapezierern, in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Nobember 1905 eingegangen, ent⸗ hielten Aufträge auf insgefamt 3247 Zimmer Tapeten, die sich den Preisen nach wie folgt verteilen:
pro Rolle 15 3 13 Bestellungen 16 7
17
18 20 22 25 28 30 32 33 35 38 40 42 45 48 50 52 55
14 10
x e e , an e e, e n, a. *
ö .,, e., , n
n ö 5 w . w n n n n,, n m n, nen n , , neee, , ,
8 n . ; n g e . C
w 3234342
2 9 2 s n s n .
— — — — W — — — — — —
88338538
— n n n , , 2
K 222 3 26 1 * * 2 6 2 * 2 —
— re -
n. 1 sodaß also ö Bestellungen auf die Preislage von r bis 30 3 kommen 105 ö . . ö . . ' . 896 ö . 2 52 . 1, — ö und nur 48 J ö ö 1.10 und mehr
Der Durchschnittswert sämtlicher Bestellungen liegt also bei dem Einzelpreise pro Rolle Tapete von nur 4114 J und der Gesamtverkauft⸗ wert aller Bestellungen bis 15. November, ist einschließlich Borden etwa 38 000 Sp brutto, oder 28 500 M netto.
Dabei sind die Unkosten auf diesen Umsatz folgende:
S508 zur Herstellung dieser für das Außengeschäft zu den Musterkarten nötigen Tapetenrollen Verschnittenes Material an Borden und Friese sür die iii Zur Herftellung der Musterkarten nötiges Material an Karkendeckeln, Umschlagpapier, Stempelkosten und Versand JJ W Für Porto ist verausgabt worden, da alle Sendungen über , nern, gn, * 31 Frachten, da alle diese Frachtsendungen frankiert gehen 40 ür verbrauchte Rechnungen, Briefbogen, Drucksachen, für DOffertschreiben ꝛree Für Reisefpesen zu den alljährlich nötigen kl. Besuchstouren 200 Miete für das zum Versandgeschaͤft nötige Lokal. 1200 Gehalt eines jungen Mannes, der lediglich für das Karten⸗ geschäft angestellt istccc?s. 1500 Gehalt eines Hausdieners und Laufburschen, deren Tätigkeit zu 2, lediglich auf das Kartengeschäͤft entfällt, bewertet mit 800 Verluste auf nicht eintreibbare Forderungen.. h00
1821
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Bewertet man nun den weiteren Verkauf für die noch fehlenden 11 Wintermongte, die nicht mehr viel ergeben, nach den vergangenen Jahren, so ergibt sich für das Musterkartengeschäft ein Umsatz ven Io 600 M brutto oder rund 30 900 M netto. Dieser Summe steht nun der Selbstkostenpreis der Waie mit ca. 18500 6 und die Un⸗ kosten mit ca. 9500 M gegenüber, sodaß also ein Reingewinn von 2000 M0 verbleibt, also etwa Ho / von der Bruttosumme der verkauften Waren. ᷣ Angesichts der Summe von geistiger Arbeit, die für die Aufrecht erhaltung und Leitung des Außengeschäfts dem Geschäftsin haber erwächst, ist der Reingewinn hieran, namentlich, wenn man noch die Sorgen und all den Aerger, den gerade dieser Teil des Betriebes mit sich . anrechnet, ein fo geringer, daß man fast alle Jahre an die Erwägung herantritt, ob es nicht besser wäre, von dieser obne fi ft ganz zurückzutreten. !
Was nun das ,, anbetrifft, so ist es auch hier in erster Linie der den Bauherren, usbesitzern oder Tapezierern zu gebende Rabatt von 100, und zo so Skonto für Zahlung innerhalb 36 Tage, der den prozentuell aufzuschlagenden Nutzen auf den Einkauf schon sehr viel niedriger stellt. . . ö
Zweitens ist sehr wesentlich die alljährliche Entwertung der Rück⸗ stände des alten Lagers, denn die Tapeten, welche übrig geblieben sind, werden in der zweiten Saifon meist schon auf t bis t des alten Verkaufpreises zurückgesetzt. Bei den feineren Tapeten ist die Ent⸗ wertung noch größer, weil dem Rechnung getragen werden muß, daß der Fabrikant gewöhnlich ichon in nächster Saison, um seine Walen auszunutzen, diese besseren Tapeten auf einfachem, sogenannten Naturell⸗ papier auf den Markt bringt, und das gleiche Muster in oft gan gleicher Aus ührung, also nur auf etwas dünnerem Papier, dann etwa jum halben Preise der borjährigen Fondtapete angeboten wird.
Noch größer ist die Entwertung des Lagers durch die unvermeid⸗ lichen Resse. besonders bei breiten Friesen, die in kleinen abtis bleibenden Quantitäten einfach unverwendbar sind. Ferner durch die Unmöglichkeit des Fabrikanten, eine Tapete gengu passend im Tone nachzuliefern, so daß jede Nachbestellung die Verwendung des von der erften Partie noch vorrätigen Restes erschwert und oft un⸗ mug macht. ĩ
ie häufig kommt es dann vor, daß in Fällen, wo man genötig
ist, einige Rollen der ersterhaltenen n , mn mitzultefern, trotzdem e
man diese deutlich markiert hat und gebeten, auf die weniger
lichtete Fensterwand zu nehmen, diese Rollen von dem ausführenden
Arbeiter mitten auf die am besten beleuchtete Wand aufgezogen werden
H e . derart schattieren, daß niemand ein ih Zimmer nehmen wird.
Daraus resultiert dann nicht bloß häufig Aerger und der even⸗ tuelle Verlust der Kundschaft, sondern sehr oft muß dann, da es meist unmöglich ist, die abweichenden Bahnen zu überkleben, die ganze Wand, enn, n Zimmer neu geklebt werden, selbstredend auf Kosten
es Händlers.
Viel Schaden erwächst dem Händler auch durch schlechtes, nicht sachgemäßes Tapezieren. Unsere jetzt modernen Tapeten, die meistens nur Ton in Ton oder ganz einfarbig, und zwar in leuchtendsten Anilinfarben hergestellt werden, bedingen eine sehr vorsichtige Be⸗ handlung. Schon ein zu langes Liegenlassen der mit Kleister ein—⸗
estrichenen Bahnen kann verderblich werden, da die Flüssigkeit, wenn 6. zu lange auf der Tapetenbahn steht, das Papier aufweicht, den Farb- stoff ergreift und durch eine chemische Zersetzung dann häßliche Flecken entstehen. Dies ist nur eine der am häufigsten vorkommenden Ursachen, daß durch nicht sachgemäße Behandlung der Tapeten durch den Arbeiter ein Zimmer verdorben wird und Ausstellungen des Käufers verursachen. Dann können Schäden z. B. durch den Gebrauch nicht mehr ganz frischen Kleisters entstehen, oder durch Verwendung von Mehlkleister, wo Stärkekleister nötig war, dort ist wieder eine feine Tapete auf die rohe Wand geklebt, die Makulatur haben mußte, kurz an allen Ecken und Enden drohen dem ö täglich Reklamationen, die meist große Anforderungen an seine Kulanz stellen. Da der betreffende Arbeiter naturgemäß die Schuld an, dem vor— ekommenen Fleckigwerden der Tapete, gern von sich abwälzen möchte, ( . 26. die Tapete bezw. also der Lieferant den Sündenbock abgeben.
Da nun hinzukommt, daß der Tapezierer, als der bei den nötigen Arbeiten gewöhnlich zuerst bin e e fen, viel Einfluß auf den Konsu⸗ menten hat und dem Händler sowohl nutzen wie schaden kann, so muß häufig der Verkäufer noch sehr , bei der Klarlegung des Vor⸗ kommnisses sein und nur zu oft den orwurf, daß eben die Tapete von nicht guter Qualität gewesen sei, noch geduldig hinnehmen, denn gratis neuliefern muß er doch und da ist es schon besser, er verdirbt es nicht erst mit dem Tapezierer.
Eine große Rolle spielen im Leben des Tapetenhändlers die Ver—= luste, denn Tapeten sind leider eben absolut nicht Kassenartikel, be⸗ sonders bei der Unsicherheit im Baugeschäft. Will eben der Händler nicht ganz resignieren und von Bautenofferten ganz zurücktreten, so bleibt ihm eben nichts übrig, manchmal auch einen zweifelhaften Ab— schluß zu machen, Kommt dann allerdings mal ein Baukrach, der nicht blos die zweifelhaften, sondern guch ganz sicher gehaltenen Unter⸗ nehmer mit umwirft, so drohen 8 uff die schon manch einen Tapetenhändler ruiniert haben.
Alle diese Argumente, die übrigens hiermit noch lange nicht er⸗ schöpft sind, rechtfertigen, ja bedingen somit die scheinbar hohe Preis- bildung im Tapetenhandel. Es liegt ja auch durchaus nicht eine neue erhöhte Kalkulation vor, die der Verein erst eingeführt hat, sondern so lange Tapeten verkauft werden, ist mit einem dem heutigen gleichen Aufschlage gearbeitet worden und dabei konnte der Händler in vergangenen Zeiten mit einem viel höheren Durchschnittswert der Tapeten rechnen. .
Die durch Einführung der Maschinen erfolgte enorme Herab— drückung der Werte und durch die nunmehr einsetzende Ueberproduktion, kam nun ein Konkurrenzkampf in die Branche, die sie fast an den Ruin fübrte, denn die Furcht ganz aus dem Geschäft zu kommen, ver⸗ anlaßte Fabriken wie Händler zu Preisen anzubieten, die ihnen kein Auskommen ermöglichten. ;
Hier setzte nun feiner Zeit die Organisation ein und rettete viele Existenzen, die am Ende ihrer Kräfte angelangt waren, indem sie alte gesunde Verhältnisse schaffte und die früheren Verkaufpreije herstellte, und der Tapetenhändler somit langsam wieder zu Ansehen und be—⸗ scheidenem Wohlstande kam, dem Staate aber ungezählte Betriebe wieder steuerpflichtig gemacht wurden.
Es ist ja auch ein großer Irrtum, wenn angencmmen wird, daß die außerhalb des Vereins stehenden wenigen Fabriken und Händler
w— billiger kalkulierten. Das mag wohl bei einigen besonders markt⸗ kangige⸗ billigen Artikeln sein, die den Käufer blenden sollen, aber m großen und ganzen können auch 1 Herren nicht anders rechnen, wie wir, denn auch sie leiden unter den gleichen Uebelständen der Branche, die hier dargelegt worden sind, und zeigen, daß der Tapetenhaͤndler durchaus c auf Rosen gebettet ist und sein Jahres⸗
verdienst ein sehr mühsam und sauer erworbener und in der Höhe nur eben angemessener ist, um ihn für seine Qpfer an Zeit, Geld und nicht zum mindesten an seine Nerven, zu entschädigen.
Breslau, den 25. November 1905.
( Ernst Nicolai, alleiniger Inhaber der Tapetenhandlung Nicolai & Schweitzer, Breslau.
Anlage VII.
Beantwortung des Fragebogens in Sachen der Kartell enquete über die Vereinigungen in der Tapetenindustrie.
1. Name der Konvention „Verband deutscher Linkrusta⸗Fabriken“. Sitz: Jeweiliger Wohnsitz des Vorsitzenden, z. 3. Höchst a. Main. Zahl der Mitglieder bezw. Betriebe: 6. 2X. Zahl der Arbeiter ca. 309. Die Frage nach Art der Arbeiter läßt sich nicht mit annähernder Sicherheit beantworten.
3. Auf Linkrusta. 4. Wert der syndizierten Erzeugnisse während der letzten 3 Jahre: jwischen 33 und 47 Millionen Mark. 5. Die Konvention wurde im Jahre 1900 für unbestimmte Zeit errichtet zum Zweck der Regelung der Verkaufe preise. Austritt aus der Konvention steht den Mitgliedern mit halbjährlicher Kündigung frei.
6. Verhinderung der Schädigungen, welche ein regelloser Wett⸗ bewerb im Zusammenhang mit der vorhandenen Ueberproduktion un- vermeidlich zeitigen würde. Hebung des Artikels in kunstgewerblicher Beziehung, indem es den Fabrikanten nur bei Erzielung angemessener Preise möglich ist, die zur Herstellung eines Fabrikates von kunst⸗ gewerblichem Werte nötigen Aufwendungen zu machen.
J. Die Konvention wird auf Grund von Satzungen geleitet durch eines der Mitglieder, welches an durch Abstimmung zum Vor—⸗ sitzenden gewäͤblt wird. Die Satzungen gewährleisten allen Mit⸗ iedern ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Betriebes die gleichen
echte. Verstöße gegen die Satzungen und Beschlüsse der Konvention werden durch Geldstrafen geahndet. Anrufung der ordentlichen Gerichte als böhere Instanz ist zulässig.
8) Die Regelung des Inlandsabsatzes wurde bisher ohne Beschränkung der Mitglieder in der . oder im Absatz lediglich durch Festlegung der für alle Mitglieder in gleicher Weise verbindlichen Mindestberkaufspreise erzielt. Bezüglich des Auslandes wurde gleiches mit den gleichen Mitteln nur für die Schweiz versucht, jedoch ftand in diesem Lande dem hinsichtlich befriedigender Verkaufs— preise erzielten Erfolge der Nachteil gegenüber, daß die Steigerung des Absatzes hinter dem Verhältnis des gesteigerten Verbrauchs des Artikels zurückblieb und zwar darum, weil die festgelegten Verkaufs— preise durch den freien ausländischen Mitbewerb unterboten wurden.
Die Hebung des Umsatzes wurde angestrebt und erzielt einerseits durch Hebung des Artikels selbst infolge gesteigerten kunstgewerblichen Wertes (siehe Anwort C. andererseits durch Regelung der Verkaufs⸗ preise im inländischen Wiederverkauf. Durch Vereinbarung mit dem Hauptverein deutscher Tapetenhändler und dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten wurden für den Wiederverkauf der Linkrusta im Detailhandel bestimmte Preise festgelegt, welche den Händlern einen angemessenen Nutzen am Verkaufe der Ware gewährleisten und welche
auf diese Weise das Interesse der Händler an dem Artikel wach halten. Dabei sichert der dem Händler verbleibende angemessene * 9 die sachgemäße Verarbeitung des schwierig zu behandelnden Artikels, ohne welche es nicht möglich gewesen wäre, dem zur Zeit der Gründung der Konvention noch wenig bekannten Fabrikate Eingang beim in zu. . Der Absatz der deutschen Linkrustafabriken
at sich in den 6 Jahren seit Bestehen der Konvention um das Drei⸗ bis Vierfache gehoben. Die schätzungsweise anzunehmende Gejamt—⸗
ziffer des Absatzes der syndizterten Linkcustafabriken ist unter 4 angegeben, der dem Export zufallende Anteil an dieser Ziffer dürfte 10 bis 20 0½ betragen, ist aber in Zunahme begriffen. Die Zahl der Linkrusta erzeugenden deutschen Fabriken ist während des Bestehens der Konvention von 4 auf 9 gestiegen. Die deuische Linkrustaindustrie ist an Zahl der Betriebe größer, wie die gleiche Industcie im gesamten Auslande und dürfte im Umfange der Produktion der gesamten aus— ländischen Produktion nur wenig nachstehen.
9) Die während des Bestehens der Konvention erzielten Durch⸗ schnittspreise sind allmählich niedriger geworden als wie solche vor der Gründung der Konvention bestanden. Einerseits wurde mit Absicht eine Verbilligung des Artikels und damit Hebung des Konsums an⸗ gestrebt, andererseits drückte die Konkurrenz der außenstehenden Fabriken die Preise herunter. Für das Ausland außer der Schweiz ist den Mitgliedern Preisstellung freigegeben.
10) Einen Einfluß auf die von ihr abhängigen Industrien hat die Konvention nicht auszuüben versucht. Die Verkaufsbedingungen für den Wiederverkauf wurden, wie oben schon erwähnt, im gegen— seitigen Einverständnis mit dem Hauptverein deuischer Tapeten händler“ festgelegt, und dem Verein der Tapetenfabrikanten zur Durch⸗ führung überwiesen. Zur Stellungnahme gegenüber den Einkaufs⸗ vereinigungen bot sich bisher keine Gelegenheit, da diese die Erzeugnisse der syndizierten Fabriken nicht führen.
11) Eine Einwirkung der gedachten Art ist seitens der Konvention niemals angestrebt worden.
12) Eine Ausschaltung minder leistungsfähiger Betriebe durch die Konvention hat nicht stattgefunden. Im Gegenteil begründet lediglich die Konvention die Existenzfähigkeit der vorhandenen kleineren Betriebe.
Soweit diese Betriebe der Konvention angehören, sichert diese
ihnen auskömmliche Verkaufépreise und den Absatz ihrer Produkte bei
der Tapeten händlerschaft. Die Händlerschaft hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung der auch ihre Verkaufspreise regelnden Konvention und unterstützt darum auch kleinere und neu entstehende Betriebe mit ihren Auftragen, um deren Existenzfähigkeit innerhalb der Konvention zu sichern, ohne wie sonst im kaufmännischen Leben bei vorhandener Ueberproduktion Preis oder sonstige Vorteile gegenüber den bisherigen oder größeren Lieferanten zu beanspruchen. Soweit aber die Betriebe der gedachten Art außerhalb der Konvention stehen, so verdanken sie dieser ihr Dasein und ihr Bestehen. Die Aussicht auf den Erwerb eines Absatzes durch Unterbietung der für den Groß⸗ und Kleinverkauf der offen festliegenden Preise veranlaßte ihre Gründung; ihr Bestehen wird ermöglicht, indem die Preisfestlegung der Kon⸗ vention sie vor der Notwendigkeit bewahrt, bei der Preisunterbietung bis auf ein direkt verlustbringendes Niveau herunterzugehen.
12a) Eine Konzentration der Betriebe in irgend welcher Form hat nicht stattgefunden.
153). Die Konvention hat sich mit den Arbeiter⸗ und Lohnverhält⸗ nissen niemals befaßt, es ist aber anzunehmen, daß diese Verhältnisse durch die Konvention günstig beeinflußt worden sind, weil die ge⸗ drückten Verkaufspreise, welche bei einem Nichtbestehen der Konvention eingetreten sein würden, auch einen Druck auf die Lohnverhältnisse ausüben müßten.
142 Der günstige Einfluß der Konvention auf den kunstgewerb⸗ lichen Wert der syndizierten Erzeugnisse wurde unter 6 und 8 bereits erwähnt. Auch die Qunlität der Erzeugnisse ist durch die Konvention insofern günstig beeinflußt worden, als der Preisdruck, welchen ein regelloser Wettbewerb ausgeübt haben würde, zweifellos eine quali⸗ tatixe Verschlechterung des Fabrikals mit sich geführt hätte.
Die Herstellungskosten der syndizierten Erzeugnisse sind durch die Konvention nicht beeinflußt worden.