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emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der
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Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. in liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Verkehrsanstalten.
In Großbritannien ist ein neues Einwanderungs⸗ gesetz erlassen worden, das am 1. Januar 1906 in Kraft etreten ist. Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende , n n.
J. Kontrolle der Einwanderung und Abweisung unerwünschter Einwanderer vor oder bei der Landung.
A. Die Ein wanderungskontrolle ist im allgemeinen auf solche fremden Einwanderer (alien immigrants) beschränkt, die als Zwischendeckspassagiere auf einem mehr als 20 solcher Passagiere führenden Einwanderungsschiffe (immigrant ship) in dem Vereinigten Königreich anlangen. Dabei kann jedoch die Zahl der ein Schiff zum Einwanderungsschiff im Sinne des Gesetzes machenden Zwischendeckspassagiere durch Regierungsverordnung allgemein oder für bestimmte Schiffe und Häfen auch anders bestimmt werden; es sollen ferner alle Passagiere als Zwischendeckspassagiere gelten, 6 sie nicht einer Klasse angehören, die durch eine in derselben Weise zu erlassende Reglerungsverordnung aus⸗ drücklich für Kajütspassagiere erklärt worden ist. Im übrigen sollen die Einwanderer, um ihre Ueberwachung zu erleichtern, nur in bestimmten, von der Regierung von Zeit zu Zeit bekannt zu gebenden und mit besonderen Einwanderungs⸗ behörden (Einwanderungsinspektor und Einwanderungsamt,
Immigratign Officer“ und „Immigratign Board“) zu ver⸗ fehenden Häfen des Vereinigten Königreichs gelandet werden dürfen.
Fremde Zwischendeckspassagiere, die nachweislich in einem britischen Hafen nur zu landen wünschen, um innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach einem anderen, außerhalb des Vereinigten Königreichs belegenen Reiseziel weiterzureisen, sind jedoch gesetzlich von der Einwanderungskontrolle befreit. Eines besonderen Durchwanderungsnachweises bedarf es nicht, wenn sich der Passagier im Besißze eines durchgehenden und bereits bejahlten Reisebilletts nach einem außerhalb des Vereinigten Königreichs belegenen Reiseziel befindet und wenn der Kapitän des Schiffs, auf dem der Passagier angelangt ist oder weiterreisen oll, eine der Regierung genügende Sicherheit dafür bestellt, ah der Passagier . nur zum Zwecke der Durchreise oder aus anderen von der Regierung gebilligten Gründen in Groß— britannien aufhalten wird, daß während seiner Durchreise fuͤr seinen Unterhalt und seine Ueberwachung 5. werden wird und daß er nach Großbritannien nicht zurückkehren wird, falls
er nach der Weiterreise in einem anderen Lande zurückgewiesen werden sollte. .
Die Einwanderungskontrolle besteht darin, daß kein fremder Zwischendeckspassagier von dem Einwanderungsschiff gelandet werden darf, bevor er von dem Einwanderungsinspektor unter
uziehung eines Sanitätsbeamten an Bord untersucht worden ist und die Erlaubnis zur Landung erhalten hat. Die Unter— suchung kann anstatt an Bord auch anderwärts erfolgen. Die vorläufige Ausschiffung der Einwanderer zu diesem Zweck kann bedingungsweise gestattet werden, ohne daß hierin vor Aus⸗ führung der Besichtigung und Erfüllung aller etwa sonstigen Ausschiffungsbedingungen eine Landung im Sinne des Gesetzes erblickt werden soll.
B. Abweisung unerwünschter Einwanderer.
Die Landung von Einwanderern ist nur mit Genehmigung des Einwanderungsinspektors gestattet. Sie ist unerwünschten Einwanderern (undesirable immigrants) zu versagen. Als solche kommen in Betracht: ; .
a. Einwanderer, die nicht nachweisen können, daß sie die er forderlichen Mittel besitzen oder zu erwerben vermögen, um sth und ihre etwaigen Angehörigen (4ependents) anständig unterhalten zu können; .
b. Geisteskranke oder Blödsinnige sowie solche Personen, die infolge von Krankheit oder eines sonstigen Gebrechens voraussichtlich den Steuerzahlern, zur, Last fallen oder in anderer Weise dem Gemeinwesen schädlich werden können;
C. Einwanderer, die in einem fremden Lande, mit dem England in einem Auslieferungsvertragsverhälinis steht, wegen eines in dem Vertrage und in dem englischen Aus— lieferungsgesetz vom Jahre 1870 vorgesehenen Auslieferungs⸗ delikts von nicht politischem Charakter verurteilt worden ind; und ( d. Einwanderer, die auf Grund des neuen Einwanderungs⸗ gesetzes schon einmal ausgewiesen worden sind.
Doch sollen Personen, die nachweislich nur eine Zuflucht in Großbritannien suchen, um eine Klage (proseęntion) oder eine Bestrafung aus politischen oder religiösen Gründen zu vermeiden, oder weil e eine Vergehung (offence) politischen Chgrakters begangen haben, oder weil sie Verfolgungen entgehen wollen, denen sie wegen ihres religiösen Glaubens in einer mit Gefahr für Freiheit, Leib oder Leben verbundenen Weise aus⸗—
esetzt sind, nicht wegen bloßer Mittellosigkeit oder wahrschein⸗ f er Belastung der Steuerzahler zurückgewiesen werden. Die Entscheidun lch in allen vorgedachten Fällen dem Ein⸗ wanderungs 3st tor in erster Instanz und in der Berufungs⸗ instanz den Einwanderungsämtern zu.
H. Ausweisung un erwünschter Einwanderer nach der Landung.
Eine solche Ausweisung ist zeitlich unbeschränkt gegenüber den Ausländern zulässig, die im Vereinigten Königreich we en einer solchen strafbaren Handlung verurteilt worden sind, die mit einer, durch Strafgeld nicht einzulösenden Freiheitsstrafe bedroht ist, sofern dies von dem betreffenden Gericht mit dem Hinzufügen bescheinigt wird, daß es die Ausweisung des Verurteilten neben oder an Stelle der Verbüßung der ihm auferlegten Strafe für geraten halte; die Ausweisung ist ferner zulässig, und zwar innerhalb 12 Monaten nach der letzten gan ift des Ausländers in Großbritannien, bei Personen, bezüglich deren von einem mit derartigen Untersuchungen im abgekürzten Verfahren zu be⸗ trauenden Gericht bescheinigt wird, entweder
a. daß der Ausländer innerhalb der letzten 3 Monate seit der Einleitung der Untersuchung von einem en lischen Kom⸗ munalverband eine Armenunterstützung bezogen 0 die für Einheimische den Verlust des Wahlrechts zum Parlament be— gründen würde, oder ; .
b. daß der Ausländer umherziehend ohne nachweisbare Subsistenzmittel betroffen worden ist, oder .
c. daß er in einem wegen zu dichter eh fn mit Ein⸗ wohnern ungesunden Quartier gelebt hat, oder wenn be— scheinigt wird,
d. daß der Ausländer nach dem Inkrafttreten des Ge⸗ Hes den Eintritt in Großbritannien erlangt hat, obwohl ihm
er oben unter 1B. c. gedachte Abweisungsgrund der vor— gängigen Verurteilung , e, eines Auslieferungsdelikts in einem fremden, mit Großbritannien in einem Auslieferungs⸗ vertragsverhältnis stehenden Lande entgegenstand. Der Erlaß des Ausweisungsbefehls steht dem Secretary of State zu.
T Veh dr dcr oõr qa nifatssõn. Stra nd al sqemẽĩne
Bestimmungen. A. Behördenorganisation.
Der Einwanderungsjinspektor und alle etwa sonst noch zur Ausführung des 8e n. erforderlichen Beamten sollen von der Regierung angestellt und von dieser sollen au die Mitglieder der mit je drei Personen zu besetzenden Einwanderungsämter berufen werden; die letzteren aus einer für jeden Einwanderungshafen aufzustellenden Vor— schlagsliste von , . keiten, die dafür durch Erfahrung in polizeigerichtlicher, geschäftlicher oder administrativer
ãtig⸗ keit geeignet erscheinen. Alles Nähere darüber fe i des . vor dem Einwanderungsamt und der Be⸗
an dasselbe soll nach den einschlägigen Bestimmungen der ierung und deren Ausführungsverordnungen vor—⸗ behalten bleiben.
B. Strafbestimmungen.
Alle kö en , das neue Gesetz sollen, je ie von einem . apitän oder Einwanderer be— gangen werden, gegen den ersteren mit Gelbstrafen bis zu 100 Pfd. Sterl. und gegen den Einwanderer mit seiner Be⸗ handlung als Landstreicher im Sinne des einschlägigen eng⸗ lischen Gesetzes (VTagrancy Act von 1824) oder, wenn die Strafverfolgung in Schottland oder Irland stattfindet, mit durch Zwanggarbeit e, Gefängnis strafe bis zu 3 Monaten geahndet werden. it der letzteren Strafe werden, außer inwanderern“, auch alle anderen fremden Passagiere bedroht, die dem Kapitän gegebenenfalls die für seine statistischen Nachweise über sie erforderlichen Angaben verweigern oder dabei falsche Angaben machen; die gleiche Strafandrohung soll auch sonst in allen Fällen Platz greifen, in welchen den mit der Ausführung des ,. betrauten Organen gegenüber von irgend einem Beteiligten falsche Angaben gemacht werden.
C. Allgemeine Bestimm ungen.
Bei der Ausführung des Gesetzes sollen alle bestehenden Verträge oder sonstigen Vereinbarungen mit fremden Mächten berücksichtigt werden.
In Zweifelsfällen soll jede Person auf Grund des Gesetzes bis zum Beweise des Gegenteils als Ausländer behandelt werden können. Ausländer, gegen die ein Ausweisungsbe ehl entweder bereits erlassen oder durch ein bezügliches Gerichts⸗ n. bei der Ministerialinstanz angeregt worden ist, sollen
is zum Antritte der Abreise bezw. bis zur Entscheidung über den Ausweisungsantrag in Haft gehalten werden können. Das Gleiche gilt für Ausländer, denen die Landung bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Zulassung in Groß— britannien nur bedingungsweise gestattet worden ist.
Ausführungsbestim mungen.
Zu dem ft sind vor kurzem vorläufige Ausführungs— vorschriften erlassen worden, deren wichtigfie Bestimmungen folgende sind:
Jedes Schiff, das mehr als 12 fremde, zur Landung in einem oder mehreren britischen Häfen bestimmte, der Ein⸗ wanderungskontrolle unterliegende Passagiere (steerage passengers) führt, wird als „Einwandererschiff“ (, immigrant a, behandelt.
er Einwandererkontrolle unterliegen alle zur Landung in einem britischen Hafen bestimmten Passagiere, die nicht Passagiere erster Klasse (first class passengers, cabin passengers) sind oder sonst von der Einwanderungskontrolle besonders ausgenommen sind.
Auf Schiffen, die nur eine Klasse für Passagiere führen, 2 alle fremden Passagiere als „steerage passengers“.
r Secretary of Stat (Home Office) ist auf Grund der ihm gesetzlich zustehenden Befugnisse vorläufig bereit, den einzelnen Schiffslinien für Passagiere weiter Klasse neben den Passagieren 1. Klasse die Be— 2 von der Einwanderungskontrolle . gewisse, von den Schiffseigentümern zu übernehmende Garantien auf deren Antrag zuzugestehen (Ziffer 20 der Vollzugsvorschriften). Aus⸗ genommen hiervon sollen sein
) alle fremden Passagiere dritter Klasse sowie Decks⸗ oder Zwischendecks passagiere, 2 Passagiere, die lediglich durch Auf⸗ Rah ung an Bord die Schiffspassage in zweiter Klasse er— aufen, 3) Passagiere, die ö Fahrkarten dritter Klasse besitzen und nur für die berechtigt sind.
Kein Schiff, das mehr als 12 fremde „steéerage pas- sengers“ an Bord hat, darf irgend einen von diesen in einem e fe Hafen landen, der nicht zum „Einwandererhafen“ („immigration port“) erklärt ist. .
Als hritische Einwanderungshäfen“ sind vorläufig be— zeichnet: Cardiff, Dover, Folkeston, Grangemouth, Grimsby, . Hull, Leith, Liverpool, London einschließlich Queen—⸗
chiffspassage zweiter Klasse
borough, Newhaven, Southampton und die Tyne⸗Haͤfen (Neweastle, Northshields und Southshields).
Der Führer jedes nach einem britischen „Einwanderungs— hafen“ segelnden Schiffes, das fremde, zur Landung bestimmte Passagiere an Bord hat, muß, wenn es ein „Einwanderer⸗ schiffn ! (‚immigrant ship“ ist, dem Einwanderungskommissar 1. Officer) oder dem dafür angestellten Zoll⸗
mten (Preventive Officer of Customs) sofort und ehe ein Passagier landet, gewisse in den Ausführungsvorschriften bezeichnete, in englischer Sprache abzufassende Verzeichnisse über die an Bord befindlichen fremden, zur Einwanderung oder Durchwanderung bestimmten Passagiere übergeben. Daneben muß für jeden der Einwandererkontrolle unterliegenden fremden Passagier eine, dessen Personalien ꝛc. enthaltende, von dem Einwanderer selbst unterzeichnete formular⸗ mäßige Erklärung in englischer Sprache übergeben werden. Die betreffenden, den Ausführungsvorschriften beigefügten Formulare können von den Zollbehörden in den Einwanderungs⸗ häfen bezogen werden.
Durchwanderer (Dransmigrants) werden gegen gewisse Garantien (gegen Ansteckungsgefahr und dergleichen) und gegen eine von dem Schiffseigentümer zu stellende Kaution (Bond) ohne weiteres zur Landung . ek.
Die der Kontrolle unterliegenden Einwanderer werden nur nach Untersuchung ihrer Vermögens- und Erwerbs verhältnisse, ihrer Antecedentlen und ihrer körperlichen Gesundheitsver— hältnisse zur Landung zugelassen. Hinsichtlich der Vermögens— verhältnisse soll in der Regel ein Besitz von 5 Pfd. Sterl. und von weiteren 2 Pfd. Sterl. für jeden Angehörigen als aus—⸗ reichend angesehen werden. . . ö
Hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der nicht im Besitze dieser Mittel befindlichen Einwanderer bleibt die Entscheidung dem Einwanderungsbeamten k wobei feste Arbeitsverträge, Kenntnis der englischen Sprache usw. Berücksichtigung finden sollen. Darüber, welche Krankheiten als Ausschließungsgrund gelten sollen, sind bestimmte Vorschriften noch nicht gegeben.
Schiffe, die weniger als 12 fremde, der Einwanderunge⸗ kontrolle unterliegende Passagiere an Bord haben, können diese unter Beachtung gewisser Formalitäten und Garantien auch in Häfen landen, die nicht als „Einwanderungshaͤfen“ bezeichnet sind.
Nach amtlicher Meldung aus Grgjewo ist der Verkehr mit Odessa Güterstation und Bebring kala der Südwest— bahnen sowie auf den Strecken Bialvstok — Baranowitfschi WBilng der poljäßjeschen Bahnen wieder eröffnet. Hierdurch ist auch der Verkehr init der Mogkau⸗Brester Bahn über Bialystot frei. Desgleichen: Weichselbahnen Stredken Kowel — Warschau und Nasielsk — Gonssoryn, ferner Warschau für den Uebergang nach der Warschau⸗Wiener Bahn; Rjäsan⸗Uralsker Bahn Station Moskau Stadt, Gäterstation und Lagerhaus; Tranzkau kafische Bahn Verkehr über Baku, Tiflis, wlach und Achtala; Char⸗ kow⸗Nikolajew Bahn die gesamten Strecken und Fekateriner Bahn Strecke Pawlisatt! Werschewjewo — Tschaplins; gefperrt bleibt ferner die Libau⸗Romny Bahn. Der Verkehr mlt der Moskau. Brester Bahn über Brest ist wieder eröffnet.
Nach amtlicher Meldung aus Eydtku hn en sind noch gesperrt: Die Libau⸗Romnyer Hahn über Kalkuhnen Strecke Nowo — Wileigk. Minsk und der direkte Güterverkehr nach Moskau find frei und Koschedary für jeden Verkehr; Poljäßschen Bahnen für jeden Verkehr; von der Baltischen Rigaer Bahn Strecke Taps — Reval für jeden Verkehr. trecke Narva — Taps für den Güterverkehr; ufuhrbahnen Pernau⸗ Reval, Feka— teriner Bahn und Warschau⸗Wiener Bahn für jeden Verkehr; Riga-Oreler Bahn über Dwingk für den Güterverkehr, Strecke Dwinsk bis Riga und Stregten hinter Orel für jeden Verkehr⸗ Wiederersffnet ist die Strecke R jefchiza — Rfchew der Moskau Windau⸗Rybinsker Bahn für jeden Verkehr. *
Nach amtlicher Meldung aus Brom berg ist der Personen—⸗ verkehr über Mlawa wieder Ban, Zwischen den Stationen Radowjez und Lublin werden infolge Sperrung der Brücke Personen über Lukom —= Lublin und Brest—Cholm umgelenkt. Auf der Strecke Iwangorod —Dombrowo besteht der Verkehr vorläufig nur bis Station Olkusch. Ueber Alexan drowo und So snowice, Warschau⸗Wiener Bahn, ist der regelmäßige Personenverkehr ebenfalls wieder aufgenommen, die Ringbahn in Warschau ist noch gesperrt.
Literatur.
Schillers Werke für Schule und Haus. Mit Lebens beschreibungen, Einleitungen und Anmerkungen herausgegeben von Pro essor Dr. Otto ö Gymnasialdireklor. Drei Bände (geb. 9 6)3. Verlag der Herderschen Verlagsbuchhandlung in Freiburg i. B. — Die vorliegende dreibändige Ausgabe der Werke Schillers für Schule und Haus ist als weitere i in der Herderschen zBibliothek deutscher Klasstker: erschienen. Da der Rahmen dieser Publikationen die Aufnahme wissenschaftlicher Schriften ö gestattet, mußte die Ausgabe sich auf die Dichtungen Schillers beschränken. Diese sind nahezu vollständig in der Sammlung enthalten: die Gedichte (mit geringen Ausnahmen), saͤmtliche großen Dramen, das Demetriuz ⸗ Fragment, die Huldigung der Künfte, und von den Uebersetzungen Die Zerstörung von Troja“ und die „Iphigenie in AuligV. n den Jugenddramen sind einige Derbheiten ausgemerzt, ein Vorgehen, das bei der Be— stimmung dieser Ausgabe für Schule und Haug zu billigen ift, zu— mal sich eine falsche gige nirgends bei ihm bemerkbar macht. Bie biographische Einleitung des Herausgebers ist warmherzig und ver— ständnisboll, sie wird dem großen Gegenstand der Darstellung gerecht, und die hie und da angewandte Retouche ist in keiner Weise auf. dringlich und nimmt dem FCharakter⸗ und Lebensbilde des großen Dichters nichts von seiner Lebengwahrheit. Auch die äußere Aug- stattung der mit zwei Bildnissen Schillers und einer Nachbildung der , n. Schillerbüste geschmückten Ausgabe ist würdig, der Bruck
ar und gu
— Von dem im Verlage von E. A. Seemann in München herausgegebenen Sammelwerk Meister der Farbe jährlich 12 Heste zu je 2 MS) liegen die Hefte 21 bis 24 vor; mit ihnen ist der zweite Jahrgang der interessanten und gediegenen Publikation abgeschlossen. Die vier Hefte bringen im wesentli n Machbildungen bon Werken ausländischer Künstler; so ist das 21. den französischen Impressionisten (Boudin, Monet, Renoir, Sisley, Piffarro und 8 ae, Im Heft 22 finden wir Reproduktionen nach Pablo Salinas, Ph. Wilson Steer, Lunois, Ed. Meyerheim, Agoftin Salinas und Ed. Rüdisühli, während das 23. solche von Gemälden von Prinet, Gallegos, Dalbono, oltz, Possart, Bastien und Lepage enthalt. Das letzte Heft endlich it dem Üngarn Munkascfy, dern Russen Kurowin, dem Italiener Ettore Tito, dem Belgier Gilsoul und den Oesterreichern Jettel und Fröschl gewidmet. Die Hefte, deren Ausgabe im laufenden Jahre fortgesetzt wird, enthalten neben den Bildern, die sich durch treffliche Wiedergabe auszeichnen, und neben den kurzen Biographien der betreffenden Künstler auch in teressante Aufsätze und kunstgeschichtliche Notizen.
— Deut sche Revue.“ Herausgegeben von Richard Fleischer (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt). — Die bekannte Monatsschrift eröffnet ihren 31. Jahrgang mit einem reichhaltigen Heft, zu dem eine Reihe der hervorragendsten Publizisten Artikel beigefteuert hat. An der Spitze gibt Colmar Freiherr von der Goltz unter dem Titel „Vor hundert Jahren“ einen interessanten Rückblick auf das ver— hängnisvolle Jahr 1806 und erörtert die Ursachen der damaligen Katastrophe. Es folgt eine eingehende Betrachtung über, Deutschland und die, auswärtige Politik; an sie schließen sich „Briefe aus Ems 1879 von dem braunschweigischen Gesandten Freiherrn von Cramm ⸗ Burgdorf, weiterhin „Friedensheer, Cine Anregung. von Bertha von Suttner, der von Heinrich von Poschinger heraus— gegebene politische Briefwechsel König Wilhelms J. von Württemberg mit König Friedrich Wilhelm IV. von . König Max von Bayern und mehreren Staatsmännern, ferner die Fortsetzung der von H. Oncken mitgeteilten Briefe Rudolf von Bennigseng. BDazwischen finden wir zwei medizinische Aufsätze: ‚Hyglene des Ich von dem Münchener Professor Max Gruber, und Die Entssehung und Be— kämpfung der Tuberkulose von Prof. Johannes Orth, dem Nachfolger Virchows. Auf das Gebiet der Dichtung und Literatur führen, der badische Hoftheaterdirektor Szwald Hancke mit dem Artikel Ein Hohenzoller als Dramatiker“ und Pro— sessor Wilhelm Grube mit dem Aufsatz Moderne chinesssche Lyrit‘, endlich Hans Walter mit der Novelle Die Elefanten? Dr. Richard Hennig schreibt über „Seekabel, drahtlofe Tele⸗ graphie und Kriegsrecht“, Professosr Ernst von Halle (Berlin) über „Die Entwicklung der deutschen Seeinteressen im jetzten Jahr⸗ zebut“. In der Rubrik ‚Literaturberichter wird eine Anzahl neu— erschienener Werke besprochen. — Die im Verlage der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart und Leipzig erscheinende Zeitschrift kostet vierteljährlich 6 0
— Die Umschau', Wochenschrift über die Fortschritte in Wissenschaft und Technik (Herausgeber; Dr. J. H. Bech hold, Frankfurt a. M., Bezugspreis rierteljährlich 3,89 M, eröffne den neuen Jahrgang mit Lnem Aufsatz von Dr. Joachim Grafen von Ve, der soeben aus Ostafrika zurückgekehrt ist und in intereffanter Weise sich über die Verhältnisse dieser Kolonie an c, Ein eben⸗ falls aktuelles Thema behandelt der Generalarzt Dr. Messner, nämlich: „Die erste Hilfe beim Wintersport.“ iert tage, wo Schneeschuh= laufen, Rodeln ꝛc. an der Tagesordnung ist, erscheint es jeitgemãß, den Sportsleuten einen Anhalt zu ern r man mit einfachen Mitteln, mit Schneeschahen oder einem Rodelschlitten für den Fall von Ver— letzungen, die ja nicht allzu selten vorkommen, den Betroffenen auf möglichst schonende Weise nach seiner ,, ortiert. Von allgemeinem Interesse ist ferner der Aufsatz bon Dr. du ois. Reymond über die Wirkung der Kultur auf die Entwicklung des Menschen— geschlechts“, der in lebhaftem , zu den pessimistischen An schauungen aller derjenigen steht, die in der Kultur nur eine Ver— weichlichung und den Anfang einer Degeneration sehen.
Gesundheits wesen, Tierkrauheiten und ai sperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskran kheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheiteamts ), Nr. 1 vom 4. Januar 1906)
Pest.
Rußland. Laut amtlicher Bekanntmachung vom 22. Dezember ist beschlossen, den anläßlich des Auftretens der Pest geschaffenen ver⸗ stärkten ärztlichen Dienst noch auf lange Zeit hinaus in der Buke⸗ jewschen Horde des Gouv. Astrachan aufrecht zu erhalten. Vom 13 bis 18. Dejember sind im 2. Seebezirk noch 5 neue Erkrankungen vorgekommen; in den übrigen Teilen der Kirgisen ssteppe und im Kreise Krasnojarfk waren neue Fälle nicht festgestellt. Behufs gesundheitlicher Ueberwachung der Bevölkerung sind in den verseucht gewesenen Bezirken noch mehrere Beobachtungsstellen eingerichtet. Das Gerücht, wonach im Gouv. Samara im Talows kidistrikt die Pest aufgetreten sei, hat sich, iulolg amtlicher Bekanntmachung, nicht bestätigt.
egyy ten. Zufolge einer Mitteilung vom 23. Dezember ist in Alexandrien der letzte Pestkranke geheilt entlassen worden.
Britisch⸗ Ostindien. Während der am 9. Dezember ab- gelaufenen Woche sind in der Präfidentschaft Bombay 1438 neue Erkrankungen sund 1062 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt, davon 12 (15) in der Stadt Bom bay, 7 (7 im Stadt⸗ und Vafengebiet don Karachi, 1 (D im Hafen von Broach.
Straits Settlements. In Sin gapore ist am 275. No— vember ein neuer Pestfall ermittelt worden.
Zanzibar. Am 30. November sind, zufolge einer Mit- teilung vom 9. Dejember, die letzten Pestkranken aus der äͤrzt⸗ lichen . entlassen worden. Die Zahl der mit Haffkinschem Impfstoffe geimpften Personen wurde auf etwa 24 006 beziffert. Unter den tot abgelieferten Ratten befanden sich auch nach dem 23. November, dem Tage, an welchem Zanzibar amtlich für pest⸗ frei erklärt wurde, immer noch einige Pestratten; vom 24. November bis 7. Dezember einschl. wurden unter 155 Ratten noch 9 pestinfiziert befunden, darunter JI am 7. Dezember.
Pest und Cholera.
Britisch⸗Ostin dien. In Kalkutta starben in der Woche pom 19. bis 25. November 22 Perfonen an der Pest und 86 an der Cholera.
ᷣ Cholera.
Rußland. Amtlicher Bekanntmachung zufolge sind im Kreise Lom za vom 18. bis zum 21. Dezember 3 neue Cholerafälle beob⸗ achtet worden.
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anjeige in New Orleans vom 23. bis 25. Nobember 2 Erkrankungen, in Havana vom 36. November bis 5. Dezember 10 Erkrankungen (und 5 Todesfälle), in Choloma (Honduras) vom 25. Oktober bis 21. November 1 (,), in der Um⸗ gebung von Puerto Cortez und San Pedro (ebendas.) vom 15. bis 21. November — () bejw. 3 Ii), ferner in Guayaquil (Ecuador) vom 7. bis 14. November 2 Todes fãlle.
Pocken. Deutsches . In der Woche vom 24. bis 30. Dezember sind in Königs berg i. Pr. 1 und in Osta s ze wo (Kr. Löbau, Reg. Bez. Marienwerder) 3 Pockenfälle festgestellt worden.
Verschiedene Krankheiten.
Pocken: Parig 21, St. Petersburg 5 Erkrankungen; Vari⸗ zellen: Nürnberg 31, Budapest 52, New Jork 222, Prag 27, Wien 183 Erkrankungen; Fleckfie ber: Warschau (Krankenhäuser) 6 Er⸗ krankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 46 Erkrankungen; Genickstarre; Reg. Bez. Posen 2, New Vork 15 Todesfalle; Reg. ⸗ Bez. Posen 3, Rew Jork 14 Erkrankungen; Rot⸗ lauf: Wien 42 Erkrankungen; Influenza: Berlin 7, London (Krankenhãuser) 10, New Jork, Paris je 4, St. Peters⸗ burg 6 Todesfälle; Nürnberg 47, Kopenhagen 55, Stockholm 17 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg 25 Er⸗ krankungen; Krebs: Altona 3. Berlin 34 Todesfälle; Ankylo⸗ stomiasis: 36 Arnsberg 19 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Mafern und RöFekn Durch⸗ schnitt aller deutschen Berichtsorte 1556/95: 1, j5 o: in Beuthen, Pforzheim. Glasgow — Erkrankungen wurden angezeigt in Breslau 33, im Reg. Bei Königsberg 161, in Nürnberg 145. Hamburg 54, Budapest 185, Kopenhagen 37, New York 5352, Parks 259, St. Petersburg 34, Wien 158; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Scharlach, in Berlin zo, im Reg. Bez. Duffeldorf föl, in Budapest 32, London (Krankenhäuser) 295, Rew Jork 187, Paris 58, St. Peters⸗ burg 6l, Stockholm 42, Wien So; desgl. an Diphtherie und Krupp in Berlin 28, Breslau 32, Hamburg 32, Budapest 31, Christiania 5, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 38, New Nork 334, Paris 5g, St. Petergburg 72, Prag 33, Stockholm 39, Warschau (Krankenhaäuser) 2, Wien 133; desgt. an Keuchhusten in Nürnberg 25, Hamburg 52, Budapest 27. Kopenhagen 82, Rew Vork 3c. Wien 113; desgl. an Typhus in New Jock 54, Paris 42, St. Petersburg 69.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern jzusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie *.)
Anteil Deutschlands an dem Fortschritt des mexikanischen Handels.
Nach amtlichen Angaben des mexikanischen Finanzministerium s hatte die Einfuhr Mexikos in den Fiskaljahren 1874s5, 155455, 189415 und 1904/5 folgende Werte:
187455 1884/5 1894/5 1904s5 8 8 8 8
Deutsch⸗ 18nd? Belgien .. Spanien ... Frankreich.. England ... Ver. Staaten
1005673, 33 2447 055.88 3 361 643 * 143 598,24 319 580 I 4 908, 58 1097 874,98 1918661 3 M6 ooo, 171 2 8589 90, 26 2 576750 8 657 163, 68 6 902 94472 6668 321 5 O25 635, 91 10 091 962. 94 15 130 367
Uebrige Lãnder W C GlLga4 205 128, 88 1025118
Totalimport 18 793 403, 61 23 776 684, 9034 000 440 Die Ausfuhr bewertete sich, wie folgt:
9 S0 538. 54 1433 759, 92 3 734484, 62 S 482 685, 03 109 41834311 48 303 167,60 36738103.12
Sõ 86 o8l, 94.
187455 1884/5 1894/0 1904i5 8 * 8 5
Deutsch⸗ land... Belgien ... Spanien. .. Frankreich.. England ... Ver. Staaten
15 719 884,65
444 344 00 1420 604,60 3113235 S 375212, 18
. 32 370 009 380 265 G64 191, 16 1242 645, 17 914166 1 834 315 os 5724 J 2235 456 65 2 129 816 5 905745. 57
2 219 S837. 40 15 367 280 0115 261 169 16719 892 12 10 358 167, 9 25 8653 O61, 0 67 322 986 139 989 418,61 Uebrige Länder S0 18412 519 42753 1733 32 521021749
Totalexport. 27 313 788 10] a6 ro 15 OM σο 85a 53193 85 7s.
Im Jahre 1875 war nur die Bahn von Veracruz nach Mexiko im Betriebe, und die hauptsächlichsten Konzessionen für den Bau der , . Bahnen wurden erst in dem Zeitraum von 1876 bis
erteilt. ᷣ
Wenn die , . Zahlen für das Jahr 1874/5 als Basis angenommen werden, so hat sich die mexikanische Einfuhr in 30 Jahren bis zum Fiekaljahre 1903s5, welches am 30. Juni d. J.