Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärjustiz verwaltung.
Durch Allerhöchste Be stallungen. 4 Januar. Merckel, Dr. jur. Glasewald, Oberkriegsgerichtsräte von den General kommandos des VIII. bzw. des III. Armeekorps, der Stellenrang der dritten Age der höheren Provinzialbeamten verliehen.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 3. an uar. Volley, bisher in der Feldstelle des Aberkriegsgerichtgrats bei dem Kommando der Schutztruppe für Südwestafrika, unter Cinreihung in die etatsmäß. Kriegsgerichtsratsstellen des Friedengstandes dem General⸗ kommando XIV. Urmeekorps zugeordnet.
Katholische Militärgeistliche.
Durch Allerböchsten Abschied. 12. Dezember. Montag, Militäroberpfarrer des V. und VI. Armeekorps in Breslau, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Allerhöchste Bestallung. 4. Januar. Rohde, Intend. Rat, beauftragt mit Wahrnehmung der Militärintendanten⸗ stelle des TVI. Armeekorps, zum Militärintend. ernannt.
Durch Allerhöchste Patente. 21. Dezember. Brache, Vollmar, Steenbeck, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des VI. biw. des III. und VII. Armeekorps, Lohrisch, Wagner, Ulrich, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des III. AUrmee- korps biw. der 8. Div. und des ITV. Armeekorps, Schiweck, Woll« weber, Vogel, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des J. biw. des III. Armeekorps und der Verkehrstruppen, Neubauer, Rendant vom Kadettenhause in Plön, — der Charakter als Rech⸗ nungsrat, Schwarz, Intend. Registrator von der Intend. des LV. Armeekorps, der Charakter als Kanzleirat, — verliehen.
Dezem ber. Müller, Korpsstabsapotheker des VI. Armee⸗ korps, der Charakter als Oberstabsapotheker mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse verliehen.
4. Fanuar. over, Leib, Geheime expedierende Sekretäre , im Kriegsministerium, der Charakter als Rechnungsrat verliehen.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 29. No em ber. Majewski, Untervetginär der Res. (Schlawe), jum Oberveterinät des Beurlaubtenstandes ernannt.
L. Dezember. Deste, Fornagon, Bethke, Lazarettverwalt. Inspektoren in Diedenhofen biw. Frankfurt a. M. und Brandenburg a. H., zu Lazarettoberinspektoren, Thielebein, Wittich, Meyer, Lazarettinspektoren auf Probe bei den Garn. Lazaretten I Berlin bzw. Hannover und 1 Mez (Stadt), zu Lazarettinspektoren, — ernannt.
s. Dezem ber. Jochim, Lazateitverwalt. Jasp. in Oppeln, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
7. Deiem ber. Rödiger, Herrmann, Lajarettinspektoren in Glatz biw. Bitsch, zu Lajarertverwalt. Inspektoren ernannt.
1L. Dezem ber. Herbst, Simon, Backhusen, Winckler, Quella, Rud ol vb, Schmidt, Lazarettinspektoren auf Probe in Breslau biw. Breslau, Ehrenbreitstein, Frankfurt a. M, Deutz, Minden und Brandenburg a. H, zu Lazareftinspektoren ernannt.
13. Dejem ber. Nierh off, Papen fuß, Lazarettinspektoren
in Frankfurt a. D. bjw. Hagenau, gegenseitig verfetzt. 12. Dejem ber. Die Kaserneninspektoren w . GSrone⸗ feld Cdler . Ottherger in Brandenburg a. H. Metes in Trier, Witte und Serguhn in Cassel, Gärtner in Magdeburg, Heise in Posen, Bleckwenn in Metz, Seipel in Hannover, Sudergath in Berlin zu Kaserneninspektoren ernannt.
16 Dejem ber. Zschischang, Militärbausekretär auf Probe beim Militärbauamt in Thorn 1, endgültig angestellt. Christ, Rechnungsrat, Lazarettoberinsp. in Darmstadt, auf feinen Antrag mit Dension, Gu be, Qberveterinär im Hinterpomm. Feldart. Ru Nr. 33, auf seinen Antrag jum 1. Januar 1906 mit Penston, — in den Ruhestand versetzt.
18. Dezem ber. Hintz en, Proviantamtsassist. bei der Schutz. truppe für Südwestafrika, mit dem J. Januar 18906 in eine etatmäß. Assistentenstelle beim Probiantamt in Mainz übernommen.
21. De zem ber. Sehrt, bisher Großhberzogl. hess. Regierungs⸗
affeffor, als etatmäß. Militärintend. Asseffor bei der Intend. des XXIII. Armeekorps angestellt. Schmidt, Garn. Verwalt. Kon⸗ trolleur in Bonn, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
22. Deiem ber. Zwick, Kanzleisekretãär, beauftragt mit probe⸗ weiser Wahrnehmung der Geschäfte eines Kassensekretärs bei der Haurtkadettenanstalt, zum Kassensekretär daselbst ernannt.
Die Intend. Serretãre: Schneider (Karl). Prroschky, Ebrke, Adam von den Intendanturen der 39. bzw. 4. Div., des VIII. und TXII. Armeekorps, zu denen des TVI. biw. XIV., II. und XIII. Armeekorps, Stage, Richter, Kühn, Reichardt von den Intendanturen des II. Armeekorps bjw. der 10. und 2. Div. und des XTX. Armeekorps, zu denen des FP. Armeekorps bzw. Gardekorps, TI und XVII Armeekorps, Funke, Pabst (Julius). Kom moß, Schweikert von den Intendanturen der 8. bjw. 16. Div., des VIII und XVI. Armeekorps, zu denen des VII. biw. VIII., J. und TV. Armeekorps, Liebelt, Wolff (Richard), Böhm bon den Intendantaren des 7. biw. TVIII. und VII. Armeekorps, zu denen des TVI. biw. T. Armeekorps und der 8. Div., — jum J. April 1905 versetzt.
23. Dejem ber. Metzenthin, Peoviantamteassist. von der Schutztruppe für Südwestaftika, mit dem 1. Januar 1998 in eine Assistentenstelle bei dem Propiantamt in Brandenburg a. H. wieder⸗ eingereiht. Zixpplies, Sich, Jatend. Sekretäre von den Inten- danturen des J. Armeekorpz biw. der 1. Dir., gegenseitig versetzt.
24. De jem ber. Weigt, Lt. der Res., bisber Lt. im 2 Dsfpreuß. Feldart. Regt. Nr. 52, als etatmãß. Militärintend. Asseffo? bei der Intend. des VII. Armeekorps angestellt.
27 De zem ber. Pohl, Koch, Faeste rm ann, Unterapotheker des Beurlaubtenstandes, zu Oberavothekern befördert. Anders, Straube, Elementarlehrer am Kadetten daufe in Karlsruhe biw. Oranienstein, jum 1. April 1905 gegenseitig versetzt.
30. Dejem ber. Wüstemann, Braun, Assistenten vom Be⸗ kleidungsamt des TVI. biw. VII. Armeekorps, gegenseitig versetzt. Bebert, Geheimer Rechnungs rat. Geheimer erpedlerender Sekrefaär im Friegsministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe= stand versetzt.
3. Januar. Claaßen, Intend. Sekretär von der Intend. des XVII. Armeekorps, zum Geheimen erpedierenden Sekretãr und Kalkulator, Reichardt, Intend. Registrator von der Intend. des XIV. Armeekorps, zum Geheimen Registrator, — im Kriegsministerium ernannt.
6. Januar.
saiserliche Marine.
Offijiere usw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 6. Januar. Gr. v. Moltke, Kontreadmiral, beauftragt mit der Vamtretung des Inspelteurs der J. Marineinsp., zum Jasvekteur dieser Insp, v. Usedom, Kontreadmiral, Infpekteur der 1. Marineinsp., beauftragt mit der Vertretung des Sberwerft⸗ ditrettors der Werft zu Kiel, unter Belassung in dem Verhältnis als mira à la suite Seiner Majestät des Kaisers uad Königs, zum Dheræerfteirettor dieser Werft, — ernannt. Ehrlich, Kapitän zur See, beauftragt mit der Vertretung des Festungekommandanten zu Bilbelms baren, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Festungs. kommandanten dafelbst keauftragt. Engel, Kavitaͤn zur See, beaaf⸗ tragt mit der Vertretung des Kommandeur der 2. Werftdiv., zum Kommandeur dieser Dis. ernannt.
Abi Hieds bewilligun gen s§. Januar. Scheder, Kontre⸗ admiral, Oherwerfteireftor dr Werft ju Kiel, Gülich, Kontre⸗ 2emtral, Fonmandant in Wilbelmshaven, Friedrich, Kapitän zur Ser, Kommandenr der 2. Werft iw, — auf ihre Gesuche mit der
gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt, letzterer unter Verleihung des Charakters als Kontreadmiral. Meher (Wil ly, Korv. Kapitän bon der Marinestation der Nordsee, auf sein Gesuch mit der gefetz, lichen Pension zur Disp. gestellt unter Ernennung zum Navigakions- direktor der Werft zu Banzig. Dr. Steffen, Marineaffist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, zugleich von der Schultorpedo⸗ bootsflottille, scheidet auf sein Gesuch aus dem aktiven Marine ell err aus und tritt zu den Marinesanitätsofftzieren der es. über.
Dentscher Reichstag.
18. Sitzung vom 12. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Beratung des Ent⸗ wurfs eines Geseßzes, betreffend die Ordnung des Reichs— haushalts und die Tilgung der Reichsschuld, mit den Anlagen: Gesetz wegen Aenderung des Brau- und Tabak—⸗ steuergesetzes, ö Gesetz wegen Aenderung des Reichsstempelgesetzes und Erb hae er G
(Fortsetzung des gestrigen Berichts.)
Abg. Osel (Zentr) fortfahrend: Ebenso muß ich der Auffassung entgegentreten, daß der Süden einen besonderen Vorteil von der Echöhung der Tabaksteuer haben würde. Es ist ausgeschlofsen, daß im Süden ein besonderes Anwachsen der Produktian möglich sein wird. Das Arbeitermaterial in Franken . B. ist durchaus nicht beständig. Die 3 geben gern ihre Beschäftigung auf, und die Fabrikanten beklagen sich darüber, daß sie immer neue Hilfskräfte anwerben müssen; sie müssen sich mit billigen Fabrikaten bescheiden. Was die Zigarettensteuer betrifft, so wird die Papierbesteuerung der Hinterziehung Tür und Tor öffnen Es ließe sich statt dessen unschwer eine Relation hiasichtlich des Gewichts herstellen, und dann eine ganz berechtigte Besteuerungs. form in einer Banderolensteuer oder Markensteuer finden. Aller dings sowenig uns die ganze Tabakbesteuerung gefällt, sodaß wir uns auch nur auf einen höheren Zoll auf Zigarren ein— lassen können, so würden wir doch einem höheren Tabatzosl nicht ab⸗ geneigt sein, wenn eine Form gefunden würde, die jzwischen den besseren und den geringeren Sorten unterscheiden ließe. Solange das aber nicht der Fall ist, können wir uns auf einen höheren Roh⸗ tabakzoll nicht einlassen. Wir können in den Zigaretten auch keinen Luxusgegenstand erkennen, den wir durch die Besteuerung treffen müßten. In der Brausteuervorlage ist der wichtige Punkt des Aus— beuteverhãltnisses sehr . und oberflächlich behandelt. Der Schatzsekretäãr führte aus, es hätte ursprünglich Ji M auf das Hekto⸗ liter Bier gelegt werden sollen, durch die Vervollkommnung der Technik sei es in den größeren Betrieben aber dahin gekommen, daß das Hekto⸗ liter nur noch 72 3 trage. Deshalb muß die geplante Staffelung auf diese Veränderung im Ausbeuteverhältnis mehr Rücksicht nehmen, als in der Vorlage geschehen ist. Von den kleineren Brauereien wird das höchste usbeuteverhältnis lange nicht erreicht. Das Prinzip der Staffelung kann man annehmen, keinesfalls kann man aber damit eine Verdoppelung des bisherigen Steuersatzes recht⸗ fertigen, namentlich nicht für die kleinen Brauereien. Aus den Aeuße⸗ rungen des Stagtssekretärg ist im nerhin zu entnehmen, daß die vor⸗ geschlagene Staffelung nicht unabänderlich ist, daß die Herren viel⸗ mehr mit sich handeln lassen werden. Auf die vom Abg. Speck an— geregten Fragen wegen der Rückaoergütung und der Uebergangsabgabe sst noch keine Aniwort erfolgt. Entsprechend der Aenderung der Aus- beute und des Steuersatzez müßte auch die Rückoergütun geändert, aber nicht ein Einheits fatz dafür angenommen werden. Die Hehe ,. abgabe steht eigentlich im Widerspruch mit der Verfaffung, und gan; und gar unberechtigt ist es, sie jetzt auch noch zu erhöhen. Die füd⸗ deutschen Staaten haben allerdings auf dem Gebiete der Getränkesteuern ein Sonderrecht, aber sie zahlen dafür auch an dle Reichskaffe. Die Belastung der süddeutschen Staaten wird sich fehr erhöhen, wenn die vorgeschlagenen Aenderungen Platz greifen werden. Bayern allein hätte 2 bis 6 Mill. Mark mehr an das Reich zu zahlen als jößt, und im ganzen wird Bayern durch die Erhöhung der Brausteuer mit 8 und 3 Mill. Mark mehr belastet werden. Wir wollen allerdings mit Ernst und Sorgfalt den Reichshaus halt und die Dedungsfrage prüfen, denn wir sind nicht so vaterkandslos und gleichzültig, um daran vorbeizugehen, und wissen wohl, was das Reich bedarf, aber wir müssen den Teil unseres Volkes schützen, der die sicherste Schutzwehr gegen umstürzlerische Bestrebungen bildet. Wenn wir die Proletarisierung des Mittelstandes verhüten und dafür sorgen, daß er nicht noch unzufriedener gemacht wird, so dienen wir damit den Interessen des Reichs und den Jnteressen der Wohlfahrt und Sicherheit jedes einzelnen. Durch Angriffe, daß wir keinen Patriotis⸗ mus hätten, werden wir uns von unserem Wege nicht abbringen laffen. Es ist zu hoffen, daß in der Kommission die Vorlagen die verdiente Würdigung finden werden.
Abg. Gever (Soz.): Der Finanzminister hat sich gestern über ein Arbeiter⸗ Haushaltungs budget aufgehalten, dag 'er in der Münchener Polt gefunden hat, und diese Gelegenheit benutzt, zu persuchen, den Soznaldemokraten eins aus juwischen. Das Budget soll bei 17360 M angeblich S6 20 Æ Zahlung an sozsaldemokratifche Srgani⸗ sationen aufweisen. Der preußische Finanzminister hat das Budget an sich richtig zitiert, aber zu seiner von der Rechten mit lebhaftem Hört! hört! aufgenommenen Schlußfolgerung, der er selbst ein sapienti sat“ hinzufügte, konnte er nur durch illoyale Verdrehung gelangen. Vijeyräsident Graf zu Stolberg: Sie dürfen nicht von einer illohalen Verdrehung sprechen) Der Herr Finanzminister hat hier nach der Methode, die wir ja bei Finanjministern gewohnt sind, den Etat zu verschleiern gesucht. In dem Budget steht: Kassa⸗ geld an Organisationen 83, 6; Sozialdemokratsscher Verein 3 60 Dier liegt eine Unterscheidung vor; der sozialdemokratische Verein ist mit 3 „ eingestellt; die Kassagelder an Organifationen umfassen die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Javalidenversicherung, zur Gewerkschaftsorganisation. Wäre der betreffende Arbeiter ein Buch- drucker, so würde also der Finanzminister auch den Verband der Deutschen Buchdrucker als eine foi aldemokrgtische Srganisation erklären. Bas leistet aber diese Gewerkschaft dem Mitgliede für seine Beiträge? Rechtsschutz, Zuschuß zur Krankenunterstützung, Reiseunterstüũtzung, Arbeite losenunterfũtzung, Umʒzugẽgelder, Maßregelungsunterstütung. Will der preußische Finan jminister auch die vom Reich geschaffenen sozialpolitischen Ocganisationen für sozial demokratisch erklären? Damit dürfen wic wohl dieses Vorgehen des preußischen Ministers für abgetan ansehen. Was die neuen Steuern angeht, die uns hier vorgeschlagen sind, so gebe ich näher auf die Takathest euern ein. Es ist eine feststehende Tatsache, daß aus dem Tabak nur auf dem Wege des Monopols oder der Fabrita teuer noch etwas herausgeschlagen werden kann. Bei der Beratung des Zolltarifes hat die Regierung sich durchaus zurück ehalten; Graf Vosadowgky erklärte vor 3 Jahren, die Regierung denke nicht an eine höhere Besteuerung des Tadafz. Bir haßen damals unser Mißtrauen dagegen offen ausgesprochen, haben dieses Mißtrauen genährt, und wie sich jetzt zeigt, mit vollftem Recht, denn gich der Staatssetretär von Thielmann und selbst der Freiherr von Stengel vor zwei Jahren haben darauf hingedeutet, daß eventuell der Tabak doch werde mehr bluten müssen. Da erklärt sich denn hin⸗ länglich der jetzt ia der Tabakindustrie ausgebrochene Entrũstungs⸗ sturm. Einmütig haben fich Induftrielle und Arbeiter gegen die neuen Steuerpläne der verbündeten Regierungen gewendet. In Deutschland wurden vor 10 Jahren 1 Milliarde Zigaretten angefertigt; jetzt sind es schon 4 bis 44 Milliarden. Diesem Vorgang wendet die Regierung nach der Begründung „ihre volle Aufmerksamkeit“ zu. Sie siehl in diesem grozen Aufschwunge der Zigaretteninduftrie eine
Gefahr für die Zigarre, und sie nutzt die tatsachlich gegenwartig. be⸗ stehende Animosität zwischen Zigarren und Zigaretten industrie ge.
schickt aus, um beiden Zweigen der Tabakindustrie eine neue schwere Belastung aufzuerlegen und um diese leichter beim Reichstage durch zudrũcken. Die Industrien haben aber die Gefahr rechtzeitig erkannt und diese Animosität zurückgedrängt. Solche Zollaufschläge, wie fie die Regierung hier verlangt, sind noch nie und nimmer beim Reichs⸗ tage verlangt worden. Angeblich hat dabei die Regierung ihre Fürsorge besonders den Tabakbauern angedeihen Jassen; außerdem ist sie besonders besorgt, den Rauchern die Zigarette im gesundheitlichen Interesse fern zu halten. Diefe Für⸗ sorge um die Gesundheit der Bevölkerung ist wirklich rührend. Warum erläßt sie nicht, um ganze Arbeit zu machen, wieder die früheren Verbote gegen das Rauchen überhaupt? Ja, das wagt sie nicht mehr, weil sie aus dem Tabakkonsum Profit zleht. In argem Widerspruch damit steht auch die Absicht der Regierung, die Zigarren um 50 oo in der Steuer zu erhöhen. Tausende und Zehntausende bon Arbeitern werden durch diese Erhöhung auf die Straße gefetzt. Und die Unternehmer müßten ja doch Gimpel sein, wenn sis sich den Anteil aus dieser Erhöhung nicht herausrechnen könnten. eigentümliches Kapitel bildet auch die Bestimmung über die Kontroll und die Strafe für Hinterziehung. Glaubt denn die Regierung, daß die Bestimmungen des Entwurfes überhaupt durchgeführt werden können? Glaubt sie, der Reichstag wird solche Geschaͤfts schnüffelei jemals gutheißen? Die Steuerbeamten werden geradezu zu polizeilichen Geschäfts⸗ schnüfflern herabgewürdigt. Mit schärferen Strafen könnte auch ein Polizeigesetz nicht gepflastert sein. Das Gesetz bedeutet eine voll⸗ stänpige Beseitigung der Pfennigzigarette. Die Zigarettenfabrikation stellt jetzt zur Hälfte Pfennigzigaretten her, die in der Hauptsache bon Arbeitern, namentlich Transportarbeitern, geraucht werden. Wenn die Arbeiter 2 3 bezahlen sollen, so muß der Konsum um die Hälfte zurückgehen. Die . versucht nur auf Umwegen dem Monopolgedanken näher zu kommen. Unter dem Monopol würden allerdings solche Bestimmungen, wie sie diese Vorlage enthält, nicht mehr notwendig sein. Die Regierung spricht immer von sozial. politischen Rücksichten. Bei der Tabaksteuervorlage zeigt sich diefe Rücksicht nicht. uf eine höhere Besteuerung des Tabaks drängen höchstens die Konserpativen hig. Die öffentliche Meinung geht dahin, daß die Regierung die Tabakindustrie durch fortwährende Beunruhigung mit der Androhung neuer Steuern in ihrer Entwicklung gestört hat. Unter der ewigen Beunruhigung haben auch die Arbeiter zu leiden. Es ist ganz unrichtig, wenn der Schatzsekretär von einer erheblichen Erhöhung der Löhne der Tabakarbeiter spricht. Diese haben die niedrigsten Löhne. Wir Zigarrenarbeiter haben es am eigenen Leibe gespürt, was der hohe Tabakzoll von 18789 zu bedeuten hatte. Zahl⸗ reiche Zigarrenarbeiter wurden arbeitslos und mußten auswandern. So wird es auch nach dieser Vorlage der Fall sein. Der Konsum wird zurückgehen, da die . künftig um 1 belastet werden wird. Die Industrie ist schon belastet genug, und sie hat die Regierung darüber nicht, im unklaren gelassen. Bie Unternehmer suchen die Last auf die Arbeiter abzjuwälzen, und dadurch wird die Kluft zwischen Unternehmern und Arbeitern immer größer werden. Das alles kümmert die Regierung nicht, sie spricht von sozialpolitischen Rück⸗ sichten! Seit etwa 20 Jahren konzentriert sich die Tabak⸗ industrie immer mehr auf dem platten Lande. Die Heimarbeit wächst, und das Niveau der Löhne sinkt in einem Maße, daß ej den Arbeitern unmöglich wird, sich zu organisieren. Ebenso vernichtend, wie die Steuer auf die Zigarettenfabrikation wirkt, würde auch die Zollerhöhung auf Tabak wirken. Zigarettenindustrie werden höchstens 15⸗ bis 20 000 Arbeiter beschäftigt, in der Zigarrenindustrie dagegen mindestens 260 660. 1879 wurden 10, bis 15000 Arbeiter arbeitslos, abgesehen von der Zahl derer, die nicht voll beschäftigt wurden. Die vor⸗ geschlagene Finanzreform ist am verkehrten Ende angefaßt, sie schãdigt die Steuerkraft des Volkes, statt sie zu heben. Die Arbeiter werden Cringere Löhne erhalten und werden weniger kaufen können; durch Jadustriesteuern werden die Minderbemittelten lediglich ausgepowert. Wir stimmen gegen die Vorlage, weil wir gegen alle Jadustriesteuern sind, die weiter nichts als Kopfsteuern sind. Die Tabaksteuerborfage ist nicht eine Steuerreformierung, sondern deformierung. Der Reichs⸗ tag hat die Fabrikatsteuer seinerzeit abgelehnt; aus denselben Gründen wie damals muß er auch den vorliegenden Entwurf ablehnen. Ver— schiedene Abgeordnete haben sich ja schon durch Erklärung gegenüber ihren Wählern gegen die Tabak., und Steuervorlagen festgelegt! Wer s vermelden will, daß man auf dem Umwege der Fabrikatsteuer zum Monopol kommt, muß auch die Vorlage ablehnen.
Abg. Lichtenberger (nl.): Nachdem der Staatssekretãr uns erklärt hat, daß die verbündeten Regierungen an dem ursprũnglichen Projekt der Rohtabaksteuer und Zollerhöhung festhalten wollen, will ich als langjähriger Fachmann, der das Gesetz über die Besteuerung des Rohtabaks von 1879 miterlebt und seine Folgen am eigenen Leibe dersvürt hat, unsere ablehnende Haltung begründen. Die Ansicht: der Tabak kann mehr bluten und soll mehr bluten, ist in weiten Kresfen derbreitet. Man verweist darauf, daß die anderen Großftaaten, be⸗ sonders Frankreich, weit höhere Erträgnisse aus dem Tabak erzielen, und das scheint auch für uns verführerisch zu sein. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, den Tabak noch höher zu belasten, als es durch das Gesetz von 1579 geschehen ist. 1882 machte der Fürst Bismarck den Ver— uch, das Tahakmonopol bei uns einzuführen. Der Verfuch scheiterte. Venn das Monopol damals eingeführt worden wäre, so hätte dag Reich vielleicht höhere Ergebnisse aus dem Tabak erzielen können, aber heute, nachdem die ganze Tabakindustrie sich so ausgebreitet hat, ist an ein Monopol kaum noch ju denken, wenn man die Interessenten nicht einigermaßen entschädigen wollte. Auch die Fabrikatsteuervorlage von 189495 ist gefallen, weil man die kleinen und die mitilern Betriebe nicht schädigen, nicht das ganje Tabakge werbe in eine Großindustrie umwandeln wollte. Aber die damalige Vorlage wollte die fertigen Fabrikate prozentual nach ihrem Werte besteuern, deswegen muß ich sie im Vergleich zur Vor⸗ lage von 1379 und der heutigen für beffer erklären. Unter dem be= st'benden Hesetz, das die Steuer und den Zoll von 20 auf 40 M erhöhte, ist ein bedeutender Rückgang des Tabakoerbrauchs zu ver. zeichnen gewesen; er hat sich um ein volles Drittel vermindert. Die Belastung des Tabaks beträgt danach bei vielen Ernten volle hundert Prozent seines Wertes. Der Konsum des Rauchtabaks hat sich seit 1579 von damals S50 0900 auf 500 090 Zentner, d. h. um mehr als ein starkes Drittel, vermindert. Den Fabrikanten blieb nur der Weg übrig, entweder sofort die Preise um 25 bis 30 3 pro Pfund zu erhöhen, oder die Qualität zu vermindern. Da sich aber eine Preiserhöhung von 40 bis 59 olo auf die allerbilligsten Fabrikate den ganz minderbemittelten Konsumenten gegenüber nicht empfehlen konnte, so, griffen, die Fabrikanten zu dem anderen Mittel, der Jualitätsberminderung. Diefe aber mußte dem Raucher den Genuß vollständig verleiden. Saher der weitere Rückgang des Konsums. Der Geschmack wandte sich der Zigarre und Zigarette zu, und so wurde hauptsächlich eine Verminderung des Absatzes von Rauchtabak herbeigeführt. So also hat das bestehende Geseß eine ganz verhängnisvolle Wirkung ausgeübt. Die Wertunter⸗ schiede sind hei dem Tabak außerordentlich hoch, zwischen 70 3 und 3 6 das Pfund. Bei den billigsten Sorten beträgt nun die Be— lastung durch die Steuer mehrere hundert, bei den feinsten Sorten dagegen nur 5 oo. Würden wir das vorgelegte Gesetz annehmen, so würde die Belastung noch schärfer werden, es würde ein weiterer, ganz beträchtlicher , des Konsums eintreten. Die Be⸗ lastung deg importierten Stengels soll 110 M betragen, die in- ländische Tabakindustrie kann ihn aber nicht entbehren, er wird unter Zuhilfenahme von ausländischen Tabakblättern als Deckblätter, die auch wiederum eine erhebliche Belastung erfahren, zu dem verarbeitet, was man die Pfeife des armen Mannes nennt, die auf diese Weise um über 100 o ihres Wertes verteuert wird. Die Vorlage belastet die Zigarren mit 106 M pro Tausend, das macht fũr die Fünfpfennig, Zigarre 30 o und für die Zehnpfennig⸗ Zigarre noch 5 o /g aus. Inébesondere würde da)urch unfer Tabak. bau in Sürdeutschland betroffen werden, aber auch die Kleinindustrie, die Hausindustrie und zahlreiche Arbeiter würden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wahrscheinlich würde man wieder in vermehrtem Maße zum Genuß der Pfeife greifen müffen. Wir möchten
Ein ganz
In der
die Regierung daran erinnern, wie die Besteuerung von 1879 den bröteiligten Kreisen die größten Schäden gebracht hat. Einer Erhöhung des Zolles stimmen wir zu, denn wer sich den Luxus einer Havana oder der echten Zigaretten aus Rußland oder Aegypten leisten kann, kann sehr wohl für das Tausend einen Zoll von 19 bis 126 und noch mehr bezahlen. Ich bezweifle, ob das Zigarettensteuergesetz in der vorgeschlagenen Form angenommen werden kann. Ich habe namentlich die allergrößten Bedenken gegen das reichsgestempelte 6 wegen der Schwierigkeit der Kontrolle. Wir dürfen diesen 4 der Tabakbesteuerung nicht beschreiten, der zu einem groben fiskalischen Eingriff in die wirtschaftlichen Ver= hältnifse führen wird, und den ich sozialpolitisch nur als einen gänzlich verkehrten und unzeitgemäßen bezeichnen kann. Aber um nicht der Geist zu sein, der nur verneint, will ich auch meinerseitz einen Vorschlag machen, ich möchte ganz persönlich aussprechen, daß eine dauernde Gesundung unserer Reichsfinanzen nicht ohne Heran⸗ ziehung direkter Steuern möglich ist und meine deshalb, daß wir zu einer gear r mf un, verbunden mit der Reichserbschaftssteuer kommen müssen. .
Abg. Riff (fr. Vgg): Im Namen aller Elsässer muß ich Stellung nehmen gegen die vorgeschlagene Einführung einer Reichs⸗ erbschaftssteuer, die in unsere Landesfinanzen sehr tief einschneidet. Wogegen wir uns wenden, ist die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf die Abkömmlinge und Ehegatten, insofern nicht durch diese Aus⸗ dehnung der dem Landesfiskus von Elsaß⸗Lothringen entstehende Verlust in irgend welcher Weise ersetzt wird. Die Erbschaftssteuer ist in Elsaß-Lothringen seit 1789 in Uebung, und zwar beinahe genau in demselben Umfange wie heute, d. h. mit der Aus; dehnung auf die Abkömmlinge und Ehegatten. 1871 bei der Gründung des Deutschen Reichs wurde unser in. nur wenig modifiziert. Wenn nun die Erbschaftssteuer für das Reich nutzbar gemacht werden soll, so bedeutet dies nichts anderes, als daß die Einzelstaaten auf einen sehr großen Teil ihrer bisherigen Ein- nahmen aus dieser Steuerquelle zu Gunsten des Reichs verzichten und den Ausfall durch andere Einnahmequellen decken sollen. Mit anderen Worten, die Einzelstaaten sollen Opfer zu Gunsten des Reichs bringen. Ein solches Opfer wollen wir Elsaß⸗Lothringer gern bringen, gleich wie die anderen Staaten, aber nur in demselben Umfange wie, die anderen Einzelstaaten und nicht in einem größ ren. Ich sage Einzelstaaten und nicht Bundesstaaten, weil Elsaß und Lothringen noch kein Bundesstaat ist. Es wäre eine Pflichtvergessenheit von uns elsaß-⸗lothringischen Abgeordneten, wenn wir nicht gegen diese Mehrbelastung. Verwahrung einlegten, und wir vertrauen auf den Gerechtigkeitssinn des Reichstags, daß er eine derartige ungerechte Behandlung von uns abwen det. Wir treiben damit keine Kirchturmpolitik, wir wenden uns lediglich gegen eine ungerechte Behandlung mit demselben Recht, wie der größte deutsche Bundesstaat, Preußen, durch seinen Finanzminister Ver— wahrung eingelegt hat, daß Preußen einzig und allein irgend einen Teil seiner Eisenbahnüberschüsse verlieren soll. Durch die vorgeschlagene Ausdehnung auf die Abkömmlinge und Ehegatten würden nur Elfaß— Lothringen und die drei Hansestaͤdte in Milleidenschaft gezogen. Es beißt hier: principiis obsta, denn nach den Ausführungen des Abg. Fr hen des sozialdemokratischen und des nationalliberalen Redners ist zu befürchten, daß eine derartige Anregung auf Annahme zu rechnen hat. Auch befürchten wir, daß die Energle, mit der sich der Schatz. sekretär vor Weihnachten gegen dlese Idee ausgesprochen hat, nicht an⸗ halten wird. Seine gestrigen Ausführungen haben mich stutzig gemacht, sie standen unter dem Zeichen einer gewissen Resignation, vielleicht gibt man sich damit zufrieden, da die Erbschaftesteuer schließ · lich die ist, die dem Reichstage am sympathischsten ist. Der vorliegende Entwurf der Rezlerung, mit der Ausdehnung auf die Ehegatten und Abkömmlinge, würde die Finanzen der Reichs lande ganz empfindlich beeinflussen, denn gerade die Erbschaftssteuer bildet ihre Haupteinnahmequelle schon seit langen Jahren. Es müßte mindestens ein billiger Ausgleich hinsichtlich des Verlustes, den die Reichslande erfahren würden, k werden. Es müßte eine gleichmäßige Behandlung in dieser Beziehung, wie die der übrigen Staaten Platz greifen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich kae ttz zur Erwägung geben, ob nicht eine ungleichmäßige Be⸗ andlung des Reichslandes auch in politischer Beziehung stattfindet. Ich stehe nicht an, im Namen aller meiner Kollegen aus dem Reichs⸗ lande zu erklären, daß in letzterer Beziehung viel auf dem Spiele steht. Eine unterschiedliche Behandlung auch in steuerrechtlicher Beziehung dürfte nicht zu einer Festigung der politischen und nationalen Ver⸗ hältnisse beitragen. Der Reichstag hat bei allen Gelegenbeiten gezeigt, daß er dem Reichslande Gerechtigkeit widerfahren lassen will. Ich spreche daher die Hoffnung aus, daß es in der Kommission gelingen wird, einen geeigneten Modus für den Ausgleich zu finden. Hinsicht— lich der Braufteuer möchte ich es als erwuͤnscht bezeichnen, daß der Zeitpunkt für den Eintritt des Reichslandes in die Norddeutsche Brausteuergemeinschaft nicht der Vorlage entsprechend auf den 1. April 1914 festgesetzt, sondern offen gelassen wird. Was die Zigaretten steuer betrifft, so ist mir ein derartig unvollendeter Entwurf, solange ich Reichstagsmitglied bin, noch nicht vorgekommen. Von den 27 Paragraphen enthalten 9 Strafbestimmungen, in den übrigen 18 werden 14 Fälle aufgezählt, in denen die gesetzlichen Bestimmungen einfach dem Bundesrat überlassen werden. Ich wundere mich, daß dagegen in der bisherigen Beratung noch nicht Verwahrung eingelegt worden ist. Das Rauchen von Zigaretten ist in der Vorlage als ein Luxus bezeichnet, aber über die Zigarette kann heute alles gesagt werden, was über die Pfeife des armen Mannes gesagt ist. Die Statistik zeigt, daß 70 do aller in Deutschland gerauchten Zigaretten, in Elsaß Lothringen sogar über 80 oo, im Einzelverkauf nur 1 3 und darunter kosten. Der Tabakoerbrauch in Form der Zigarette überwiegt bei weitem jede andere Art des Verbrauchs, namentlich bei uns in Elsaß -Lothringen wird allgemein die Zigarette geraucht, die sich die Leute selbst herstellen. Eine Besteuerung von 3 6 pro Tausend bedeutet eine Verteuerung um mehr als 4 3 pro Stück, und wenn man dazu die Mehrbestegerung des Rohtataks und den Nutzen des Zwischenhändlers herüchichtigt, so ist es keine Uebertreibung, wenn ich sage, daß die billige Einpfennig⸗Zigarette um einen halben Pfennig verteuert wird. Zigaretten unter einein Pfennig werden sich überhaupt nicht mehr berstellen lassen, oder das Roh material würde so geringer Qualität sein, daß es keine Abnebmer mehr fände. Die. Begründung der Vorlage behauptet, daß der Gewinn der Zwischenhändler auf 160 os9 zu berechnen sei. Es wäre interessant, zu hören, wo ein solcher Gewinn vorkommt; in Wirklichkeit beträgt dieser Gewinn höchstens 20 0/ o. Dlese Art der Zigaretten besteuerung würde nur einen Anreiz zur Defraudation bilden, und ahne die schikanöseste vrratorische Behandlung würde die strenge Durchführung einer solchen Besteuerung überhaupt nicht möglich sein. Wenn im Detailverkauf 74 o)9 der Zigaretten nur einen Pfennig und nur 26 oo über einen Pfennig kosten, so würde den Hauptteil der Besteuerung also gerade die billige Ware zu tragen haben. Ohne vexatorische ft eln ist das Gesetz nicht durchzuführen.
Direktor im Ministerlum für Elsaß - Lothringen, Geheimrat Haldley: Der Vorredner hat bereits auf die Wirkungen aufmerksam gemacht, die die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf die Deszendenten und Ehegatten für die elsaß-⸗lothringischen Verhältnisse haben würde. Diese Frage ist für Elsaß⸗Lothringen viel wichtiger, als für amtliche ubrigen Bundesstaaten, und die Bedenken, die der
4. Riff een eine derartige Ausdehnung vom elsaß lothringischen Gesichtsvunkte angeführt hat, waren außerordentlich beweiskräftig.
ch beschränke mich darauf, zu betonen, in welche unangenehme Lage wir in Elsaß⸗Lothringen durch die Annahme des Vorschlages einer Besteuerung der Caf enden und Ehegatten geraten würden. Die Einnahme aus dieser Steuer bildet bei uns einen sehr wesentlichen Bestandteil unseres ganzen Finanzwesens. Die Einnahme aus den Erb⸗· anfällen an Kinder betrugen in den letzten fünf Jahren rund eine Million, die aus Erbanfällen an Ehegatten zö0 605 M6.ᷓU Bei einer Aus— debnung der Eibschaftssteuer auf die Chegatten und Deszendenten würde kein anderer Staat einen solchen Ausfall erleiden wie Elsaß⸗ Lothringen. Dazu kommt, daß wir von 1896 bis 1903 eine Finanz- reform durchgeführt haben, in die sich die Bevölkerung noch nicht
eingelebt hat. Eine wesentliche Erhöhung der Steuern wäre für diese Bevölkerung kaum erträglich, und deshalb muß ich mich zus volitischen und finanziellen Gründen gegen jene Ausdehnung er klären. Was die Brausteuer anbetrifft, 0 ist Ihnen hekannt, daß Glsaß ⸗Lothringen zur Zeit nicht zur Norddeutschen Braust euergemein⸗ schaft gehört. Es hat eine selbständige Bierabgabe und bezahlt nur ein Aequivalent dafür an das Relch. Die Einnahme aus der Bierabgabe betrug nach dem Etat von 1905 rund 3 600 090 6, nach Abzug des Ausgleichs an das Reich bleiben immer noch 2 400 060 M übrig. Täme nun die geplante Brausteuer zur Ausführung, so würde das Aversum ein seht hohes werden, und darum sind wir damit ein verstanden, daß wir erst vom 1. April 1914 der Norddeutschen Brau⸗ steuergemeinschaft beitreten. So wird uns schonend der Uebergang erleichtert. Wenn niedrigere Sätze beschlossen werden sollten, dann würden wir bitten, vom Eintritt in die Brausteuergemeinschaft befreit zu werden. ; ;
Abg. Held (nl): An die Heranziehung der Desiendenten und Ehegatten zur Erbschaftssteuer würde ich im Gegensatz zu meinem Parteifreunde Büsing nur sehr ungern herantreten. Am schlimmsten erscheint mir die Heranziehung der Ehegatten, die namentlich für den Mittelstand leicht große Unzuträglichkeiten mit sich bringen könnte, vor allem wenn man die Grenze der Steuerfreiheit bei 20 -=39 000 0 zieht. Ist diese Heranziehung nicht zu umgehen, so hoffe ich, daß Auswege gefunden werden, um die hierin für den Mittelstand liegende Härte zu bermeiden. Unzweifelhaft ist durch das Tabaksteuergesetz von 18798 ein ganz bedeutender Rückgang des Konsums in Deutschland der ursacht worden; dieser Vorgang war keineswegs, wie der Staatssekretär von Stengel gestern meint, kaum der Rede wert, sondern er hat volle 16a oo betragen. Und erst heute, nach 2s Jahren, ist in der Zigarren⸗ industrie eine gewisse Stetigkeit eingetreten. In sehr erheblichem Umfange haben damals auch Arbeiterentlaffungen vorgengmmen werden müssen. Nun sind in der Zigarrenindustrie hauptsächlich Leute beschäftigtz die für schwere Arbeit untauglich sind und ihrer ganzen körperlichen Beschaffen⸗ heit nach sich keiner anderen Beschäftigung mehr zuwenden können, wenn sie in der Tabakindustrie überflüssig werden. Wir haben ferner über 20 900 kleine Zigarrenfabrikanten, die durch die neue steuerliche Belastung des Tabaks schwer betroffen werden würden. Eine ganz verhängnisvolle Wirkung dieser neuen Steuermaßregel
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würde aber sein, wenn sich der Vorgang von 1879 wiederholte, wo die Tabakindustrie in ganz enormem Umfange von Nord⸗ und Mittel deutschland nach Sie gn, abwanderte. In manchen Gegenden Norddeutschlands. z. B. im Bereiche der Handelskammer Münden, würde die Zigarrenindustrie einfach, totgeschlagen werden. In der Nähe von Bremen, wo Haus bei Haus lgarrenarbeiter wohnen, würde dasselbe Schauspiel eintreten. Es handelt sich in Norddeutschland um nicht weniger als 200 000 Tabakarheiter, deren Schicksal durch die Annahme der Vorlage gänzlich ins Un ie ge⸗ stellt würde. Schon au diesen Gründen hoffe ich auf die Able nung der Vorlage. Der heutige Zustand ist erträglich für die Arbeiter und die Fabrikanten; eine weltere Belastung würde es den Fabrikanten zur Unmöglichkeit machen, ihre Betriebe zu halten, geschweige denn ihren Arbeitern bessere Löhne zu zahlen. Dagegen kann ich nur empfehlen, dem Gedanken der Wehrsteuer näherzutreten, die natürlich keine fis kalische und keine Kopfsteuer, sondern eine Ausgleichssteuer mit pro⸗ gressiven Sätzen werden muß, und für die im Volke eine sehr starke Vorliebe vorhanden ist.
Darauf wird gegen 51½ Uhr die Fortsetzung der Be— ratung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Oesterreich.
Die K. K. Seebehörde in Triest hat angeordnet, daß für Her⸗ künfte von Kalkutta die Bestimm ungen des Runderlasses vom 12. August 1904 Anwendung zu finden haben. (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 1. Dezember 1904, Nr. 283.)
Norwegen.
Die Staßt Zanzibar und das Gouvernement Astrachan in Rußland sind norwegischerseits für pestfrei erklärt worden. I vom 17. Oktober und 18. Dezember v. J, Nr. 245 und .
Stand der Tierseuchen in Ungarn am 2. Ja nuar 1906. = (Nach den wöchentlichen Ausweisen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Spanien.
Grundsätze des neuen spanischen Zolltarifs. Den spanischen Corte ist unterm 15. Dezember v. J. ein Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Regierung ermächtigt werden soll, den Zolltarif auf folgender Grundlage umzugestalten: .
1) Zum Handel auf der Halbinsel und den Balearischen Inseln sind alle Waren außer denen zugelassen, deren Verkehr durch die Gesetze, Polizei⸗ oder Sanitätsvorschriften untersagt ist, und außer denen, die Gegenstand eines Monopols sind, das die Regierung selbst oder durch Vermittlung von Gesellschaften ausbeutet.
2) Alle nach der Halbinsel und den Balearischen Inseln ein geführten Waren unterliegen dem tarifmäßigen Zoll, mit folgenden Aus- nahmen; 1) Die Waren, welche gegenwärtig zollfrei sind und nicht unter Ziffer 3 dieser Grundsätze fallen. 2) Die Gegenstände aller Art, welche zur Bildung ständiger Handel smuseen dienen, die von den Handels. kammern oder anderen ähnlichen gesetzmäßig gebildeten Körperschaften ins Leben gerufen werden sollen. 3) Die Muster von Waren aller Art ohne Handelswert, sofern sie in einer Gestalt vorgeführt werden, die einen Gebrauch zu anderen Zwecken als zur ausschließlichen Erwirkung von Aufträgen verhindert. Das fremde diplomatische Korps soll auch fernerhin die Zollfreiheit genießen, die ihm auf Grund der Gegen seitigkeit geg: nwärtig gewährt wird. 6 .
3) Es ist verboten, daß Zollfreiheit oder Zollermäßigung gewährt wird für Staatsbetriebe, Eisenbahnen, Provinzial, oder städtische öffentliche Arbeiten, Wohltaͤtigkeitsanstalten, gewerbliche Unter⸗ nehmungen, Gesellschaften oder Privatpersonen irgendwelcher Art.
4) Die Festsetzung der Einfuhrzölle, mit Ausnahme der—⸗ jenigen, die gegenwärtig erhoben werden und durch besondere Gesetze festgesetzt sind, geschieht nach folgenden Regeln: ;
A. Der Höchstzoll für naturlichen und künstlichen Dünger soll 2 v. H. des Werts nicht übersteigen. —
B. Die Naturerjeugnisse, die im Lande nicht erzeugt werden und welche die Landesindustrie als Rohstoffe verwendet, mit Ausnahme von Dünger und Nahrungsmitteln, sollen einem Zoll unterliegen, der 10 v. H. ihres Werts nicht übersteigt.
C. Für Rohstoffe, ähnlich den im Lande erzeugten, soll der Zoll 15 v. H. nicht übersteigen. In diese Klasse gehören Vieh Drogen und chemische Erzeugnisse, die als Rohstoffe ür andere Industrten dienen, Fahrzeuge und landwirtschaftliche Maschinen.
D. Die Naturerzeugnisse, die nicht als Rohstoffe dienen, und die Nahrungsmittel, die nicht als Luxuzwaren (articulos de renta) betrachtet werden, können bis zu 20 v. H. ihres Werts belastet werden.
E. Die Gewerbzerzeugnisse sollen mit 15 bis 59 v. H. ihres Werts verzollt werden, mit Ausnahme derjenigen, die im Lande nicht f n werden, welche einem Zoll von 10 bis 35 v. H. unter⸗ liegen sollen.
) F. Bei Festsetzung des Prozentsatzes für die vorgenannten Waren ist in Betracht zu ziehen der Kostenpreis der Rohstoffe; ob die Pro⸗ duktion des Landes die inländischen oder nur die augländischen ver⸗ wendet; der Grad der Verarbeitung der Waren; die größere oder geringere Schwierigkeit ihrer , . die Entwicklung, welche ihre Herstellung in Spanien genommen hat oder noch nehmen kann, und die Bedürfnisse des Verbrauchs.
G. Höher als mit 50 v. H. ihres Werts können Luxuswaren (articulos de renta) und solche Erzeugnisse oder Waren verzollt werden, die wegen der Schwierigkeit ihrer Herstellung oder des offen- kundig großen Verbrauchs im Lande eines außergewöhnlichen Zoll⸗ schutzes bedürfen.
H. Als Wert für die Berechnung des Zolls soll gelten der Durch⸗ schnittswert der letzten drei Jahre bei der Ankunft an der Grenze oder im Hafen, nachdem dem Fakturenbetrag die Kosten der Befõörde⸗ rung, Versicherung und Kommission zugerechnet worden sind; die Wertschätzung geschieht in Gold. Die Zollsätze werden alle fünf Jahre geprüft, um sie in Einklang zu bringen mit den in den er wähnten Zeiträumen erfolgten Aenderungen für die als Grundlage der genannten Zölle gebrauchten Werte.
5) Der bed, de,, soll nach Warenklassen und gruppen mit den nötigen Unterabteilungen eingeteilt werden, damit stets das richtige Ver⸗ hältais zwischen den Werten der Waren und den festgesetzten spezifischen Zöllen gewahrt wird. Der Zolltarif wird aus zwei Tarifen bestehen, welche die Beieichnung „erster und zweiter“ erhalten; außerdem wird ein Warenverzeichnis angehängt werden, das einen ergänzenden Bestandteil des Tarifs bildet, die einzelnen Waren namentlich aufführt und erkennen läßt, zu welcher Gruppe und Klasse sie gebören. Der zweite Tarif wird nach Maßgabe der vorstehenden Grundsätze aufgestellt und findet auf alle Waren derjenigen Länder Anwendung, die den spanischen Er—⸗ zeugnissen ihre . Tarife gewähren, sofern die Regierung zu
der Ueberzeugung gelangt, daß sie hinlänglich gleichwertige Ver⸗
* — * 9 5 ö e. Wut . . Blattern . Raude 6 en, u 9 . Haut · ¶ Klauen ; ausschl seuche . dan, d, sͤlaa Sameine Zahl der verseuchten Orte. ...... 12 52 28 20 69 8 82 93 441.
günstigungen für dieses Zugeständnis enthalten. Beim ersten Tarif werden dem Vorstehenden die Zuschläge zugerechnet, die für be— stimmte Waren angezeigt erscheinen; er findet auf die übrigen Länder Anwendung. ; 6 . ö.
6) Die Regierung ist ermächtigt, 63 auf die Zollsãtze des ersten Tarifs in gutscheinender Höbe auf Waren von Ländern zu legen, die nach ihrer Zollgesetzgebung Schiffe unter spanischer Flagge oder Waren spanischer Herkunft benachteiligen. Auch kann die Re⸗ gierung 1) einen Zuschlag auf Waren legen, die im Ursprungslande Ausfuhrprämien genießen und ) die bestehenden Zuschläge aufrecht er- balten, erhöhen oder durch andere ersetzen bei den fremdländischen Herkünften, die in europäischen oder afrikanischen Häfen des Mittel- meeres geladen sind; um den unmittelbaren Handelsverkehr ju be- gũnstigen. kö
7) Der Sondertarif Nr. 3 des geltenden Zolltarifs für Eisen . bahnmaterial wird mit dem allgemeinen Tarif verschmoljen; auf dieses Material finden die Sätze des letzteren für gleichartige Waren Anwendung. ; . 66
8) Die Zollsätze können nur durch Gesetz, nicht durch Königliche Verordnungen (reales ordenes) oder Königliche Dekrete (rSsales decretos) abgeändert werden. . ᷣ
9) Die Ausfuhr aller Erzeugnisse des Landes und aller natio- nalisierten Erzeugnisse jeder Art ist gestattet. . . t
10) Ausfuhrzölle können nur gelegt werden auf: Kork in Platten oder Tafeln; leinene, baumwollene oder hanfene Lumpen und ge- brauchte Gegenstände aus Leinen, Baumwolle oder Hanf; Bleiglanz und Bleiglätte jeder Art und die sonstigen Bleiminerale; silber haltiges Blei; Eisenerz, Kupfererz, Kupfermatte (Kupferstein); Knochen. Die Wertschätzung für Ausfuhrwaren erfolgt in Gold. ĩ
11) Unbeschadet des in den zwei vorhergebenden Srundsätzen Verordneten wird die Regierung ermächtigt, jeitweilig Verbote zu erlassen oder Ausfuhrzölle festzusetzen für Nahrungsmittel und Roh⸗ stoffe. wenn ihre Ausfuhr außergewöhnllcher und vorübergehender Umstände halber dem Woble des Landez unersetzlichen Schaden zu⸗ fügen würde. In Fällen, in denen die Regiexung von diesem Rechte Gebrauch macht, hat sie es den Cortes mitzuteilen. ö
12) Folgende Naturerjeugnisse, die aus Fernando Po und dessen abhängigem Gebiet Rio de Oro oder den anderen spanischen Be⸗ sitzungen in Afrika stammen oder kommen, sollen bei der Einfuhr zollfrei sein; Rindvieh, Schafe und Ziegen; frische, gesalzene oder getrocknete Fische, wenn sie nachweislich von Spaniern gefangen sind; Häute, Wolle und Baumwolle, rob; Elfenbein, Gummi arabicum, Palmöl und Palmnüsse; Kautschuk, rohes Holz, Farbhölzer, Kokos—= nüsse, Kopra und Straußenfedern. ; . ᷣ
13) Die Schiffsbauprämien bleiben in Kraft, ebenso wird die Rückerstattung der für Schiffsbau und Schiffsreparatur entrichteten Zölle in derselben Weise wie bisher weiter erfolgen, bis das gegen⸗ wärtige Verfabren gesetzlich geändert wird. .
14) Das Verfahren der dr fen von Waren auf Zeit und das der Handelsniederlagen bleibt bestehen. (Gaceta de Madrid.)
Ausschreibungen.
Lieferung von Superphoeosphat nach den Nieder landen: L An Lie lanzwirtschaftliche Genossenschaft in Dude⸗Tonge (lauf der Insel Over Flakkee) 250 000 kg. 2) An die Dor gs vereeniging 2 in Stavenisse (Provinz Zeeland) 131 000 kg. 3) An die Genossenschaft Akkerbouxné“* in Andijk (Provinz Nordholland) U 809 kg Superphosphat, 4150 kg Ammoniak-⸗Superphosphat usm. Die Lieferungen zu J und 2 sollen demnächst, die Lieferung zu 3 soll am 25. Januar 1906 vergeben werden. (Moniteur des Intéréts Mats riels.)
Eisenbahnbau in Belgien. Die Soeiséts Natignale des chemins de fer vicinaux wird am 7. . 1906, Vormittags 11 Uhr, in ihren Geschäftsräumen in Brüssel, Rue de la Science Nr. 14, den Bau des Abschnitts Etalle — Bellefontaine und der für die Station Ctalle erforderlichen Lagerschuppen vergeben. Anschlag: 303 037531 Fr. Kaution: 30 000 Fr. ie rer sind — eingeschrieben — bis zum s. Februar 1906, Mittags, an den Generaldirektor der Gesellschaft einsusenden. Pläne, Kostenanschläge und. Bedingungsheft önnen am Sitz der Gesellschaft und bei dem Provinzialgouperneur Alliaume in Arlon, Rue de Luxembourg Nr. S9, vom 16. Januar 1905 ab eingesehen werden. Vas Bedingungsheft ist zum Preise von 1 Fr. erhältlich. (Moniteur Belge.)
jen. Die Lieferung von Zwei elektrischen k deren Aufstellung am Quai de la Voirie in Brüffel wird am 9. Februar 1906, 1 Uhr Nachmittags im Rathause zu WBrüssel vergeben werden. Kautlon: 1600 Fr. (ODesterreichischer Zentral- Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)