dem Meliorationsbaubeamten, Regierungs- und Baurat Hinrich Fahl in Danzig den Charakter als Geheimer Baurat, . —̃
dem Oberroßarzt bei dem Hauptgestüt in Graditz Wil⸗ helm Pfeiffer zu Repitz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinärrat, ;
dem Mitgliede er Landwirtschaftskammer, Ritterguts⸗ besitzer Wilhelm Schwietzke in Lübben i. C., Kreis Lübben, dem Kreisboniteur, Rittergutsbesitzer Max Schwarzwäller in Obliwitz, Kreis Lauenburg i. P., und dem Vorstands⸗ mitgliede der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz, Rittergutspächter Karl Josef Hubert Meulenbergh zu Hofstadt, Landkreis Aachen, den Charakter als Oekonomierat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen zum 2. März 1906 nach der Stadt Königsberg,
der Provinziallandtag der Provinz Westfalen zum 11. Februar 1906 nach der Stadt Münster und der Kommunallandtag für den Regierungsbezirk Cassel zum 19. März 1906 nach der Stadt Cassel berufen werde, sowie
den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden zum 24. April 1906 nach der Stadt Wies— baden zu berufen und den Regierungspräsidenten Dr. von Meister in Wiesbaden zum Stellvertreter des Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau in seiner Eigenschaft als Königlicher Kommissar für diesen Landtag zu ernennen.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. An dem Lehrerinnenseminar in Löwenberg i. Schl. ist die bisherige kommissarische Lehrerin Marie Roeper als ordent—⸗
liche Lehrerin endgültig angestellt worden.
Finanzministerium. Die Katasterämter Wehlau, Stuhm und Schmiegel in den Regierungsbezirken Königsberg, be⸗ ziehungsweise Marienwerder und Posen sind zu besetzen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Schleswig, s auf weiteres für . ͤ ngsberechtigter Anwärter geschlossen. leunigst durch das Amtsblatt zur öffentlichen
Lüneburg und Notierungen
R
Januar 1905. Landw Wese ner. An jämtliche Königlichen Regierungen (mit Ausschluß derjenigen zu Aurich und Münster).
Die Oberförsterstelle DPberaula im Regierungsbezirk l zum 1. Mai 1906 zu besetzen.
ch un g.
engesetzes vom 14. Juli hierdurch zur öffentlichen Teure rakkr — 45 rtr - I- teuerjahre 1905 kommunal⸗ er im preußischen Staats⸗ mL i 53 M. — Landes⸗ Milka * Fried Wilhelm⸗ 12 * auf 6231 6 52 3 Januar 1905. iche Eisenbahnkommissar.
2 3
. 9 * — 10 ꝛ— 272 17 7 3 GSesegzes dο 10. April 1572 Gejetziamml. t macht 39 — Q — Ker 19095 = s [za 2 28. Ser tember 183065 Aller bächft volljogene Statut
ükdansen im Kreise Altenfirchen
Preußischen Staatsregierung haben der en, g für Handel und Gewerbe der ereynia zu Wernigerode folgendes
; niglich preußischen Fiskus erbieten wir uns, vorb f flsh der verfassungsmäßigen Bewilligung der er⸗ forderlichen Geldmittel durch den Landtag der Monarchie, zum Erwerb der Kaligerechtsame der Gewerkschaft bei Vienen⸗ burg unter nachstehenden besonderen Bedingungen:
I) Die Gewerkschaft Hercynig tritt die ihr aus dem Salzausbeutungsvertrage vom 27. September / 109. Oktober 1885 mit Nachträgen vom 2. November / 29., 30. November, 1., 2. Dezember 1885, vom 14. März / . Juni 1887 und vom 2. Juli 1893 gegen den Allgemeinen Klosterfonds, gesetzlich vertreten durch die Königliche Klosterkammer zu Hannover, zustehenden Rechte, vorbehaltlich der Zustimmung der Kloster⸗ kammer, an den Königlich preußischen Fiskus ab.
2) Die Gewerkschaft ö überträgt gleichzeitig das von he zum Zwecke des Betriebes des Stein- und Kalisalz— bergbaues bei Vienenburg einschließlich des Betriebes der Fabriken in Vienenburg und Langelsheim und bei diesem Betriebs erworbene unbewegliche und bewegliche Eigentum, .. ich also sämtliche Grundstücke, Gebäude, Gerechtsame Weser ige Befugnisse, alle Vorräte, Fabrikate und Halbfac eic fateriallen, Bankierguthaben und Außen⸗ stände som Westerczelteiligung beim Kalibergwerk Asse, mit alleiniger de;. V.
a. ern, ge aufgesammelten nom. 500 000 M ö zestf. D ieren
do. D . ; ; 3. 2 beim Kalisyndikat hinterlegten nom.
do. Stahl: i , egen, Wicking Por ka] .,, ö
3) D Wickralh Ted Fiskus zahlt hierfür der Gewerkschaft Hereynia Wiede, Merode als Entgelt den Betrag von 3 ßig Millionen? Mark) in bar am 30. Juni 19 Rizehnjs
4 Ver⸗ —ᷣöö Betrieb des Stein⸗ und Kalisalzbergbaues der Gewer? Vilkegerchnia bei Vienenburg einschließlich des Betriebes Nabriken in Vienenburg und Langelsheim werden ö Bit M ab für Rechnung des preußischen Fiskus eführt. do ) 5) Den Heschäftsgewinn aus dem Stein- und Kalisalz— bergbau bei Vienenburg einschließlich des Betriebes der vor⸗ erwähnten Fabriken verbleibt für das erste eb r 1906 bis zum Höchsthet: age von 190 66 Ausbeute fü Monat der Hewerkschaft Hercynia. .
An dieses Angebot erachtet sich die Königliche Staats— zum 15. Februar 1906 gebunden.
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d. M. ist der Geheime Oberregierungsrat ann, vortragender Rat im Ministerium für haft, Domänen und Forsten, zu Berlin nach kurzer Krankheit verschied Dr. . 26
Ausgezeichnet in seiner Berufstätigkeit, hat der Ver— storbene Hervorragendes für den Staat wie im besonderen für die landwirtschaftliche Verwaltung geleistet.
Sein Andenken wird von allen, die ihm nähergetreten sind, in hohen Ehren gehalten werden.
Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. „Stein“ am 12. Januar in Messina eingetroffen und geht am 18. Ja⸗ nuar von dort nach Genua in See.
S. M. S. „Fürst Bismarck“ ist mit dem Chef des Kreuzergeschwaders am 11. Januar in Sabang (Nord⸗Sumatra) eingetroffen und am 12. Januar von dort nach Padang (Sumatra) in See gegangen.
S. M. S. „Falke“ ist am 12. Januar in Acapulco eingetroffen und gestern von dort nach Salina Cruz (Mexiko) in See gegangen.
Regierang zu Koblenz Nr. 60 1953
E n ; Dejembker 19000, betrenfend die Chzaaferzelzerbebung usm. an den Kreis
Aichtamtliches.
TDeutsches Reich. Prenßen. Berlin, 15. Januar. ; giser und König hörten heute glich chloffe den Vortrag des Freiherrn von Rheinbaben und Wirklichen Geheimen Ratz
Aus Hase des Bundesrats für Rech—⸗ Afar dor in gen hielten heute eine Sitzung.
gestern bei der fergee gen Beratung des Militäretats
Bayern. In der Kammer der Abgeordneten sprach sich vor—
der Kriegsminister Freiherr von Horn energisch gegen die Soldatenmißhandlungen aus. Nach dem Bericht des W. T. B. erklärte der Kriegsminister, de5 die Unteroffiziere immer wieder auf die Unzulässigkeit von Tät⸗ lichkeiten hingewiesen würden; aber da sie mit den Mannschaften Aeichaltrig seien, und da sich unter den Mannschaften auch schlechte SFSlemente fänden, die man nicht wie im Zivilleben wegschicken könne, sjondern ju militärisch brauchbaren Leuten erziehen müsse, so würden Verfeblungen wohl nie ganz aufhören. Auch bei den Offinteren kämen solche Dinge vor, aber nur bei den jüngsten. Im Jahre 1904 eien 71 Vorgesetzte wegen Mißhandlung angezeigt worden, darunter 12 Offner. In 8 Fallen sei das Verfahren eingestellt worden, es klieden somit 63 Vorgesetzte auf 450 Fompagnien, Batterien und . also ein Vorg⸗setzter auf 7 Kompagnien, Batterien oder tadrons. Sodann besprach der Kriegsminister alle im Laufe der dreitägigen Verhandlung vorgebrachten Einzelwünsche und Be⸗ schwerden und ging auf die vom Aba. Geiger geäußerten Befürchtung ein, daß aus gemeinsamen Uebungen , Truppenteile mit preußischen Konflikte entstehen könnten.
Gr erklärte, daß er solche BefürchtungLen wegen Verfehlung gegen die Dis nplin nicht teile, und fuhr dann fort: Nach §5 4 des Reichz⸗ militärftrafgesetzuchs haben wir ein deutsches Heer, also würden etwaige Verfehlungen gegen die Disziplin immer gestraft Wir haben doch auch gemeinsame Garnisonen in den Relchzlanden.“
Deutsche Kolonien. Ein Telegramm aus Windhuk in Deutsch-Südwest—
Am 5. Januar 1906 ist bei Dunrdrift der Vizefeldwebel Hugo Block, geboren am 15. 9. 1850 zu Dolgen früher im Infanterie⸗ regiment Nr. 98, gefallen (Beckenschuß. Verwundet wurden: Hauptmann Paul von Lettow⸗Vorbeck, geboren am 20 3. 1870 zu Saarlouis, früher im Königin Elisabeth-⸗Gardegrenadierregiment (schwer, Splitter in linkem Auge); Leutnant Eduard Ebeling, geboren am 16. 3. 1876 zu Lichterfelde, früher im Infanterieregiment Nr. 157 sichwer. Streifschuß an Kopf, Splitter in rechtem Auge); Reiter Emil Lehmann, geboren am 9. 11. 15383 zu Niederröblingen, früher in der Maschinengewehrabteilung Nr. 2 Ischwer, Schuß in linkem Oberarm); Sergeant Otto Boas, ,, am. 10. 3 1883 zu Rackith, früher im Dragonerregiment Nr.? (leicht, Steinsplitter in linken Unterarm); Unteroffizier Heinrich Schönbohm, geboren am 15. 11. 1882 ju Ottendorf, früher im Infanterieregiment Nr. 97 lleicht, Steinsplitter im Fuß); Gefreiter Paul Kolbe, geboren am 15. 4. 1886 zu Beerendorf, früher im Ulanenregiment Nr 14 (leicht, Steinsplitter im Gesicht); Reiter Walter Petermann, geboren am 2. 10. 1884 zu Oschatz, früher im Königlich sächsischen 7. Feldartillerieregiment Nr. 77 (leicht, Schulterschuß). Reiter Fran; Höge, geboren am 20. Februar 1882 zu Linz, früher im Infantcrieregiment Nr. 112, ist am 6. Januar in der Krankensammelstelle zu Ramansdrift an Typhus gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der starkbesuchte deutschfortschrittliche Parteitag Böhmens nahm vorgestern, W. T. B.“ zufolge, einstimmig eine Resolution an, in der das Bedürfnis anerkannt wird, das Wahlrecht für die Landtage und den Reichsrat auf die breiten Massen der Bevölkerung nach den Grundsaͤtzen des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts , und erklärt wird, daß das gegenwärtige nationale a n im Reichsrat keinerlei . erfahren dürfe und der Be— deutung des deutschen Volkes in Oesterreich bei der Zuteilung der Mandate entsprechend Rechnung getragen werden müsse.
Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Budapest hat der leitende Ausschuß der Koalition folgenden Beschluß angenommen:
Der Autschuß bat aus Berichten der Presse von Verhandlungen bejüglich des Inkrafttretens von Zoll- und Handelsverträgen und vom Abschluß solcher Verträge Kenntnis erhalten und erklärt, ohne sich in eine Kritik der bereits bekannten Verträge einzulassen, daß diese Verhandlungen durch eine ungesetzliche Regierung unbe— rechtigterweise ine Werk gesetzt worden sind. Er verwahrt sich dagegen, daß aus diesen Verhandlungen da sie die freie Entschließung der Faktoren der , . in keiner Richtung beeinflussen können, für die ungarische Nation in irgend welcher Richtung Verpflichtungen ent⸗ stehen können.
Die Mehrheitsparteien werden demnächst Konferenzen ab⸗ halten, um sich dieser Verwahrung anzuschließen.
Frankreich.
Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zum Trennungsgesetze ist den Finanzbeamten vom Direktor der Staatsgüterverwaltung der Auftrag erteilt worden, behufs Inventuraufnahme der Kirchengefäße und Mon⸗ — erforderlichen . die Kirchentabernakel zu öffnen. Die Erzbischöfe von Paris, Lyon und Chambérmn sowie ahlreiche Bischöfe haben, W. T. B.“ zufolge, deswegen an ihre nen. Rundschreiben erlassen, in welchen gegen diese Maßnahmen, die jedes katholische Gefühl aufs tiefste verletzen müssen, entschieden protestiert wird. Die Pfarrer sollten sich darauf beschräͤnken, den Beamten die Anzahl und den Wert der in den Taber⸗ nakeln verwahrten Kirchengefäße anzugeben und diese Angabe eventuell mit ihrem Priesterworte zu bekräftigen, aber niemals gestatten, daß die Tabernakel geöffnet werden. Einige Bischöfe haben den Pfarrern den Rat gegeben, an dem Tage, an dem die Inventuraufnahme stattfinden soll, die Kirchengefäße aus den Tabernakeln zu entfernen. Der konservative Deputierte Gayraud wird am 19. d. M. in der Kammer über diese Angelegenheit interpell ieren.
Rußland.
Der Präsident des Reichsrats Graf Ssolski sowie die Vorsitzenden der Departements des Reichsrats wurden laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ durch Kaiserlichen Erlaß für die Zeit bis zur Durchführung der Reorganisgtion des Reichsrats in ihren glemtern bestätigt. Der Verweser des Ministeriums des Innern Durnowo ist unter Belassung im Reichsrate zum Minister des Innern ernannt und in Anerkennung seiner ausgezeichneten eifrigen Dienste zum Wirklichen Geheimen Rat befördert worden.
Nach dem Bericht des Finanzministers über das Reichs⸗ budget für das Jahr 1906 sind im Ordinarium die Ein⸗ nahmen auf 2027 858 774 und die Ausgaben uuf 2018076550 Rubel festgesetzt worden; die Einnahmen übersteigen mithin die Ausgaben um 9782 224 Rubel. Im Extraordinarium betragen die Einnahmen 2 Millionen und die aus bevor⸗ stehenden Kreditoperationen 481 114001 und die Ausgaben 1492 896 225 Rubel. Die Gesamteinnahmen und -⸗Aus— gaben balanzieren mit 2510 972775 Rubel.
An Einnahmen werden erwartet in runden Millionen: direkte Steuern 148, indirekte 424. Gebühren 108, Staatgregalien 641, Staatseigentum und Kapitalien 582, Ablösungszahlungen 35, Ersatz von Ausgaben der Reichsrentei 80, verschiedene Einnahmen 5. Von ordentlichen Ausgaben entfallen in runden Millionen: für Zablungen für die Staatsschuld 332, für höchste Staaisinstitutionen 5, Synod 29, Hofministerium 16, Auswärtiges 5, Krieg 374, Marine 104, Finanzen 342. Handel und Jadustrie 37, Agrarwesen und Landwirtschaft o, Inneres 131, Volkgaufklärung 45, Verkehrswege 477, Justiz 52, Reiche kontrolle 9, e , gef.! gegen 2. ue. ordentliche Ausgaben und mit dem russisch japanischen Krieg verbundene Ausgaben 405 375775, Ausbau von Guenbahnen 42 355 200, Unterstätzungen an die Bevölkerung der von Mißwachs betroffenen Gouvernements 30 000 9000, Darlehen zur Wiederherstellung 9. kö 15 000 000, Darlehen für Wegebauunternehmen
52.
Aus dem Bericht ist noch folgendes hervorzuheben;
Die Totalsumme der extraordinaäͤren außeretatsmäßigen Bewilli⸗ gungen zu den infolge des Krieges mit Japan entstandenen Aus— gaben für die beiden Jahre 1304 und 1905 beläuft sich auf nahezu 1677 Millionen Rubel. Für das Jahr 1994 ergab sich an Mitteln zur Deckung der außerordentlichen Aufwendungen ein Gesamt— betrag von 895 Millionen Rubel, von denen zu Ausgaben für die Kriegführung 676,8 Millionen Rubel verwendet wurden. Die in dem Budget des Jahrts 1905 nicht vorgesehenen außerordentlichen Aufneendungen betragen 10668 Millionen Rubel, wovon eine Milliarde an Kriegskosten. Zur Dedung dieser Ausgaben wurden verwendet der Erlöz aus der Realisierung der 1905 abgeschlossenen Anleihen, nämlich der 45 prozentigen Anleihe mit 209,5 Millionen Rubel, der ersten und zweilen inneren 5H prozentigen Anleihe mit 375,8 Millionen Rubel und der 5 prozentigen kurzfristigen Schatzanweisungen mit 141,7 Millionen Rubel, zusammen 736 Millionen Rubel. Ferner der Erlöz aug der Realisterung des Restes der 1904 emittierten 6 projentigen Reicheschatzscheine im Betrage von 50 Millionen
afrika meldei folgende weiteren Verluste:
Rubel und der Rest des freien Barbestandes der Reschgrentei,
der zu Beginn des Jahres 1905 auf 618 Millionen Rubel festgestellt worden ist, Von dem Erlös der 100 Millionen Rubel kurifristigen Schatzanweisungen, zu deren Emission der Finanzminister am 9. Be. jember 1905 ermächtigt wurde, ist ein Teil zur Rückerstattung des Aufwandes der Staatskasse bei der Einlösung der 1805 auf den aus— wärtigen Geldmärkten emittierten Schatzanweisungen im Betrage von 150 Millionen Rubel bereitzustellen. Von dem übrig bleibenden Teil sollen die erforderlichen Summen gleichfalls zur Deckung der außer— ordentlichen Ausgaben des Jabres 1905 verwendet werden.
Die bisher beim Finanzministerium eingegangenen Ausweise über die Vollniehung der Etatsanschläge nach dem Budget für 1965 geben trotz der in Rußland vor sich gebenden außergewöhnlichen Ereignisse, die auf den Wohlstand der Bevölkerung böchst nachteilig einwirken, dennoch keinen Anlaß zu der Befürchtung, daß die in das Budget ein- gestellten Ausgaben durch die Eingänge dieses Jahres nicht gedeckt werden könnten.
Die größte Zunahme der ordentlichen Ausgaben für das Jahr 1966 entfällt, heißt es in dem Bericht weiter, auf den Etat des Staateschuldenwesens, der gegen dag Jabr 1906 um 31,7 Millionen Rubel und im Vergleich jum Voranschlage für 1904 um 45 Millionen Rubel gesteigert ist, und zwar durch die Einstellung der Zahlungen für die zur Führung des Krieges mit Japan 1804 und 1965 ab— geschlossenen neuen Anleihen. .
Bei der Schätzung der Finnabmen im Budget für das Jahr 1906 haben die verschiedenen Umstände, die sowohl auf die Steigerung wie auf die Verminderung der Eingänge von Einfluß sein könnten, gehörige Berücssichtigung gefunden. Als günstige Vorbedingung für die Vollziebung des Budgets erscheint der durchaus befriedigende Saatenstand des Herbstes.
Ueber den Geldumlauf führt der Bericht aus:
Vor dem Beginn der Feindseligkeiten gegen Japan (23. Januar 1904) erreichte der Betrag des der Reichsbank und dem Reichsschatze gehörenden Goldes die Höhe von 1062,9 Millionen Rubel, wobei sich im Verkebr 766 Millionen Rubel Goldmünze und 589.5 Millionen Rubel Kreditbillette befanden. Nach Beendigung des Kriegs (1. Sep- tember 1905) betrug die Höhe des gesamten Goldvorrats 1344 Millionen Rubel, sie hatte also gegen Januar 1904 um 252.1 Millionen Rubel zugenommen. Zu demselben Zeitpunkt (1. September 1905) stellte sich der Betrag an Seldmünje im Verlebr auf 677 Millionen Rubel, während in Kreditbilletten 1838 Mil—⸗ lionen Rabel vorhanden waren. Als Resultat der im Heibst auftrelenden außergewöbnlichen Verhältnisse ergab sich ju Ende des Jahres 1905 eine ziemlich bedeutende Verminderung der staatlichen Goldreserve, deren Höbe sich bis zum 8. Dezember auf 1099,5 Millionen Rubel stellte. Dem gegenüber stieg die Menge der im Verkehr befindlichen Kreditbillette auf 1166 Millionen Rubel. Da iu diesem Zeitpunkt der Barbestand in Geld in der Reichsbank g985,V Millionen Rubel ausmachte, so batten die ausgegebenen Kredit billette eine entsprechende gesetzmäßige Deckung, und darüber hinaus besaß die Reichsbank noch einen Ueberschuß an Gold von mehr als 100 Millionen Rubel.
Am 19. Dezember 1905 ging das Goldguthaben der Reichsbank in St. Petersburg und im Auslande um 61 Millionen Rubel zurück, während die Menge der in den Verkebr gebrachten Kreditbillette um 40 Millionen Rubel wuchz. Den Befürchtungen gegenüber, die hier durch wachgerufen werden können, kann man jedoch die Hoffnung hegen, daß mit der Wiederberstellung der Ruhe im Lande die Ursachen, die das Abströmen des Goldes beeinflussen, aufhören werden und biernach ein Rückströmen des Metalls eintreten dürfte. Zugleich dürfte sich die Nachfrage nach Umlaufsmitteln für den kommerziellen Bedarf ver mindern.
Nach einer Meldung aus Mitau hat das energische Vorgehen der Behörden den Zerfall der revolutionären Organisationen zur Folge gehabt, deren Leiter sich recht⸗ giti in Sicherheit gebracht haben. Außer den verschiedenen
usstandsausschüssen stellte auch die Vertretung der Ge⸗ meinden und der Lehrer, die längere Zeit das Volksleben beeinflußte, ihre Tätigkeit ein. In Riga wurden vorgestern eine Geheimdruckerei und zwei Bombenniederlagen entdeckt; ferner wurden Artilleriegeschosse, Dolche, Revolver und 20099 Patronen gefunden. Unter den in Riga wegen politischer Morde Verhafteten befinden sich mehrere Angehörige der höheren Berufsklassen. Der Ausschuß für die Reform der Volksvertretung in Helsingfors beschloß mit neun gegen fünf Stimmen, das Wahlrecht für jeden Mann und Fr Frau über 21 Jahre vorzuschlagen. Die Frage bezüglich des Alters der zu wählenden Vertreter ist noch nicht entschieden.
Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ aus Tschernigow meldet, wurde gestern der Provinzgouverneur Chwostew, als er im Wagen mit seiner Gattin von der Kathedrale zurückkehrte, durch zwei in den Wagen ge— schleu der te Bomben schwer verwundet, während seine Gattin leicht verletzt wurde. Der verhaftete Täter, ein
rraelit, weigerte sich, seinen Namen zu nennen, erklärte aber,
itglied einer fliegenden Abteilung der Kampfesorganisation der sozialrevolutionaͤren Partei zu sein und ein Urteil derselben vollstreckt zu haben. Seine Mitschuldigen sind entkommen.
Rumänien.
Der König it am Neujahrstage an die Truppen einen Tages befehl gerichtet, in dem er, „W. T. B.“ zu⸗ folge, die bei jeder tiefernsten Gelegenheit bewiesene Ergebenheit, Tapferkeit und Disziplin der Armee rühmt an deren Spitze er nun bald 40 Jahre stehe und dur die vor 265 Jahren die rumänische, Königskrone ge— schmiedet worden sei. Solange das Heer die auf dem Schlacht— felde erweckten kriegerischen Tugenden als heiliges Erbe be— wahre, werde der König und das Vaterland sich mit Liebe auf dasselbe stützen können. In dieser Erwartung wünscht der König Offizieren und Mannschaften ein gutes und glückliches Jahr.
Schweden.
Nach der heute dem Reichstage zugegangenen Bud get— vorlage balanciert der Etat mit 193 5853 O00 Kronen. Nach dem Bericht des W. T. B. sind von den Ausgaben unter anderem diejenigen des Ministeriums des Aeußern um 1.485 O09 Kronen erhöht, da der Beitrag Norwegens weg—⸗ fällt. Für die Landesverteidigung werden 54 os 700 Kronen gefordert, d. i. gegen das Vorjahr 3 315 100 Kronen mehr, für die Verteidigung zur See 24 092 00 Kronen, d. i. 16565 990 mehr. Gegenwärtig wird ein gemeinsamer Plan für die eta die ng; zu Lande und zur See ausgearbeitet it Rücksicht hierauf enthält der Etat keine Forderung fuͤr den Bau ntuer anzerschiffe. er den Bau von Torpedobootszerstörern und orpedobooten sind 5 161 000 Kronen gusgesetzt. Unter den Aus— gaben befinden sich eine Millton Kronen! für Deckung der durch den Unjonszwist entstandenen Ünkosten. Für Eisenbahn⸗ zwecke sind 4 5090 000 Kronen ausgeworfen. Die Balanzierung des Ttats soll durch folgende Deckung bes 14 500 656 Kronen betragenden Defizits erreicht werden: Grtrag' der Cinkommensteuer 12 Mi ionen, Erhöhung verschledener Stempefabgaben, eine neue Stempelsteuer auf Aktien, die 2 300 00 Kronen einbringen soll, und Erhöhung der Punschsteuer von S auf S0 Dere für das Liler.
Amerika. z . einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ vom
verharrt die venezolanische Regierung bei
ihrer ablehnenden Haltung, die abgebrochenen diplomatischen Beziehungen mit Frankreich wieder aufzunehmen. Infolge⸗ dessen haf der französische Geschäftsträger Taigny vorgestern dem amerikanischen Gesandten in Caracas Russell eine Note, betreffend den Abbruch der diplomatischen Beziehungen seitens Frankreich, überreicht, ihm die französischen Archive übergeben und ihn mit der Wahrnehmung der französischen Interessen betraut. Da der Verkehr auf dem französischen Kabel gesperrt ist, so werden die Depeschen über Trinidad ge— leitet. Wie die „Daily Mail“ aus Port of Spain meldet, haben die französischen Kriegsschiffe gestern Guadeloupe ver— lassen, um nach La Guaira in See zu gehen.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Ab geordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Die heutige (20) Sitzung des Reichstags, der die Staatsminister Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner und der Kriegsminister, General— leutnant von Einem beiwohnten, wurde vom Präsidenten Grafen von Ballestrem um 1 Uhr 20 Minuten eröffnet.
Das Haus genehmigte zuerst in dritter Lesung ohne De— batte definitiv den Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden und den Ver— trag mit der Schweiz über die Errichtung deutscher Zoll— abfertigungsstellen auf den linksrheinischen Bahnhöfen Basels.
Es folgte die Interpellation des Abg. Roeren:
I) ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Leutnant der Landwehrartillerie, Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Feldhaus zu Mülheim an der Ruhr infolge ehrengerichtlichen Spruchs des Ehren— gerichts des dortigen Landwehrbezirks vom 3 August 905 wegen Unterlassung der Hexausforderungen des Beleidigers zum Zweikampfe mit schlichiem Abschied entlassen worden ist?
2) welche Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, un die Wiederholung eines solchen auf Duellzwang hinaus. laufenden Verfahrens zu verhindern?
Nachdem auf die Anfrage des Präsidenten Grafen von Ballestrem der Kriegsminister von Einem sich zu sofortiger Beantwortung bereit erklärt hatte, erhielt zur Begründung der Interpellation das Wort
Aba. Roeren (Sentr.): Die Vorgänge, die zur Interpellation geführt haben, haben nicht nur in den dem Rechtsanwalt Feldbaus nahestehenden Kreisen, sondern in weiteren Kreisen Unwillen und Ent rüstung bervorgerufen. Es bandelt sich hier nicht um das Duell als solches, und auch nicht um den gesellschaftlichen Druck, der in gewissen gesellschaftlichen Keeisen auf die Austragung von Ehren händel ausgeübt wird, sondern um den direkten Zwang, den eine amt— liche Institution, die durch Kabinettsorder ins Leben gerufen ist, zum Duell gusgeübt hat; es handelt sich um einen Musterfall, an dem die ganze Verwerflichkeit und Widersinnigkeit des Duells erkannt werden kann. Der Rechte anwalt Feldhaus ist ein Ebrenmann im vollen Sinne des Wortes als Soldat und als Geschafts mann. Von dem Beleidiger Albrecht Göbel wird gesagt, daß er ein noch wenig welterfahrener Mann sei, der von einseitig studentischen Anschauungen bebertscht sei. Der Be—⸗ leidigte ist 45 Jahre alt verheiratet und Vater von 6 Kindern, während der Beleidiger ein 1873 geborener Mediziner ist, der sich bauptsächlich mit der Vertretung von Kollegen beschäftigt und einen ständigen Wohnsitz nicht bat, auch nicht im Militäwerhältnis steht, während der Beleidigte Leutnant der Reserde in der Landwebrartillerie ist. Zwischen Göbel und einem Doktor Peretti waren Dffferen zen aus— gebrochen, die dazu führten, daß ersterer einen Beief an die Mutter des Feldhaus schrieb, der Beleidigungen gegen diese Dame enthielt. Darauf beantwortete der Rechtsanwalt Feldhaus diesen Brief und erklärte in seinem Schreiben, der Ton jenes Briefes sei ein solcher, daß eine Antwort der Dame selbst ausgeschlossen sei; weiter wird in dem Briefe auf ein Schriftstũck Bezug ger ommen. das von Göbel berrũbrte und . Mein letzter Willen“ betitelt war. Auf dieses Schreiben antwortete Göbel nach Verlauf don 3 Jahren, beschwerte sich darüber, daß jener Brief mit Maschinenschrift geschrieben sei, und schickte es nach s. Jahren zurück. Der Rechtsanwalt Feldhaus hat dieses Schreiben einfach un— beantwortet gelassen, was auch von dem Brigade kom mandeur als korrekt anerkannt worden ist. Nach weiteren 13 Jahren erhält der jängere Bruder des Beleidigten, ein Rechtsanwalt Theodor Feldbaus, der der Sache noch ferner stand, ein Schreiben von Göbel, in dem er ersucht wird, den Ausgleich der mit dem Arjte Dr. Peretti wegen Vertretung entstandenen Differenzen auszuführen, und nach einiger Zeit einen zweiten Brief, der den Auslieferungsschein des ersten enthielt und darunter mit der den Umständen ent— sprechenden Hochachtung“. Dann kommt ein beleidigender Brief, in dem es heißt, daß das Ehrgefühl des Rechtsanwalts Feldbaus nicht genügend entwickelt sei usw. Letzterer schickte diesen Brief mit der Bitte, das Weitere zu veranlassen, an einen Freund. Der Brief ist, nachdem Göbel erklärt hatte, sich dem Spruche ju unterwerfen, dem militärischen Ehrenrat unterbreitet worden. In der ersten Sitzung erklärte sich ib ju einem gütlichen Ausgleich bereit, Göbel aber weigerte sich dem Spruche zu anterwerfen. Darauf schreibt der Rechtsanwalt Feldhaus, er werde sofort gegen Göbel die Privatklage anhängig machen, weil sich ergeben habe, daß die Angriffe Göbels sich hauptsächlich gegen seine Familie richteten. Die Klage ist anbängig gemacht worden und hat zu der Ver— urteilung zu der höchsten zulässigen Geldstrafe geführt; das Erkenntnis bezeichnet die Handlungsweise des Angeklagten als eine provofatorische und frivole; der Brief sei nur geschrieben, um den Feldhaus in seiner Stellung als Landwehrleutnant. Schwierigkeiten zu machen; auf Gefängnisstrafe sei nur deshalb nicht erkannt, weil es sich noch um einen unerfahrenen Menschen handelte. Damit hätte doch die a n zum Abschluß gelangt sein müssen, zumal für einen ernsten, gesitteten Mann. Der Brigadekommandeur hat denn auch an den Ehrenrat geschrieben: Ter Leutnant Feldhaus ist gegen jede Proookation zu schützen“. Aber die Mitglieder des Ehrenrats waren feinfühliger als ihr Brigadekommandeur, denn es wurde Anklage gegen ö. erhoben, well er abgelehnt habe, sich standesgemaäͤß gegen eine Beleidigung zur Wehre zu setzen; die Anklage ist für begründet erachtet und Feldhaus aus dem Offizierstande ausgestoßen worden. Das sollte man doch kaum für möglich halten. Was hat denn Feldhaus verbrochen? Er hat ganz und gar dem Wortlaut der Kaiserlichen Kabinetts ordre entsprochen. Es muß doch weit gekommen sein, daß man die Beschreitung des Rechtsweges, der doch für alle Stände gesetzlich ge— geben ist, für einen Offizier entwürdigend findet, so entwürdigend, daß selbst ein Rechtsanwalt und Notar, der ihn beschreltet, nicht mehr würdig ist, dem Offizierstande anzugehören. Darin liegt eine i g turn gegen die Autorität der Gesetze und gegen die Rechtsprechung der Gerichte, und eine maßlose Ueberbebung eines einzelnen Standes über alle übrigen, der den Gegensatz zwischen den Offizieren und den anderen Kreisen der Bevölkerung im böchsten Maße verschärfen muß. Wenn Feldhaus vorgeworfen it, er habe es unterlassen, für eine Beleidigung standesgemäße Genugtuung zu fordern, so heißt das, ihm vorwerfen, daß er den Klageweg beschritten und nicht unter Außerachtlassung der Gesetze sich duelliert hat. Nun habe ich doch eine zu hobe Meinung von der militärischen Standesehre, als daß ich annehmen könnte, so etwas würde zu ihrer Erhaltung notwendig sein. Hier ist ein i se Mensch, der sich in die Wahnidee hineinarbeitet, daß er sich an irgend einem Mit-
gliede der Familie Feldhaus nach 3 bis 4 Jabreg für die Vor— e aus Anlaß der Ste llbertretungsstreitigkeit rächen müßte.
le ganze zivilisierte Welt hätte Feldhaus verachtet, wenn er als Mann, als Christ und Familienvater seine Anschauungen über Bord geworfen hätte lediglich aus Furcht davor, von einigen militärischen Standesgenossen bopkottiert zu werden. Das Ebrengericht bat sich denn auch mit der Frage beschäftigt, ob er sich unwürdig gemacht babe, dadurch, daß er die Nichtforderung derart begründen hat; es soll diese Frage bejaht haben. Stimmt das, so steht eine solche Frage mit dem Inhalt der Kabineltsordre in Widerspruch. Er hat die Weigerung mit dem Hinweis auf die ganze Lage des Falles und die zweifelhafte Persönlichkeit des Göbel begründet und dann erst erklärt, daß er das Duell nicht für vereinbar halte mit den Staats- gesetzen und mit den Vorschriften seiner Religlon. Seine Eatlasfung auf Grund seiner prinzipiellen Stellung wäre ebenfalls im Wider« spruch mit der Order von 1896 erfolgt. Unsere Gesetze verbieten das Duell; die Ueberzeugung, die doch auch der Kriegsminister haben muß, die jeder anständige Mensch haben muß, daß die Gesrtze gehalten
werden mässen, kann doch einen Offizier nicht seines Standes unwürdig
machen. Von der Ablehnung eines durch die Standesehre gebotenen Duells ist aber in diesem Falle nicht einmal die Rede. Der Spruch kann daher nur Sinn haben, wenn Feldhaus wegen seiner inneren Ueberzeugung hon der Unvereinbarkeit des Duells mit den staatlichen und göttlichen Gesetzen entlassen worden ist. Ich bitte den Kriegsminister, darüber ne g nden ken welche ungeheuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben müssen.
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (9. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, der Minister des Fanern Dr. von B ethmann⸗ Hollweg und der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück beiwohnten, erbat und erhielt zunächst das Präsidium die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König an Aller— höchstdessen Geburtstage die Glückwünsche des Hauses persön— lich oder schriftlich darzubringen.
Sodann folgte die einmalige Beratung der Staats— verträge zwischen Preußen und den zur hessisch— thüringischen Lotteriegemeinschaft vereinigten Staaten sowie Reuß jüngerer Linie zur Regelung der Lotterieverhältnisse. ; .
Berichterstatter Abg. von Brandenstein beantragt namens der Budgetkommission, den Verträgen die verfassungsmäßige Zu— stimmung zu erteilen.
Abg. Kirsch (Zentr): Im Reiche hat man es nunmehr mit der Reichserbschaftssteuer ernst genommen, und es hätte fich empfohlen, auch die einzelnen Landeslotterien zur Deck nz der Reichsbedürfnisse heranzuziehen. Bedauerlicherweise ist die; nun nicht mehr möglich nach der Art, wie alle diese Verträge in— jwischen unter den einzelnen Staaten abgeschlossen worden sind. Hoffentlich wird es nun guch gelingen, mit Hamburg, Brannschweig und Sachsen ähnliche Verträge abzuschließen. Der Heedner bekfagt dann die nach seiner Ansicht drakonischen Strafbestimmungen, die in den Verträgen vorgeseben sind, gibt aber zu, daß diese nicht gut zu vermeiden seien, fragt jedoch an, wie es werden solle, wenn in einen der kleineren Staaten ein Gericht diese Strafbestimmungen für un. gültig erklären sollte. Der Redner erklärt schließlich namens seiner Freunde die Zustimmung zu den Verträgen. ;
Abg. Broemel (fr. Vgg.: Diese Verträge charakterisieren sich als Pachtwerträge mit dem Zwecke, eine unliebsame Konkurrenz für Preußen zu beseitigen. Es ist zu bedauern, daß das Lotteriewefen damit gewissermaßen sanktioniert wird. Ein Landtag, der ach einem anderen, reformierten Wahlrecht zusammengesetzt wäre, würde zu dieser Frage eine ganz andere Stellung einnebmen.
Abg. Dr. Arendt (fr. kons.): Ich kann nicht einsehen, was Frage der Reform des Wahlrechis mit dieser Frage zu tun bat. bisberigen Verträge baben erzieberisch gewirkt. Die Aus wäüchse Te Spie Lvut baben entschieden abgenommen. Im Gegensatz zu dem Vorredner bin ich der Staatszegierung dankbar für die uns hier vorgeschlagenen Verträge. In früberen Jahren erhielt ich fortgesetzt eine Reihe bäßlicher und widerlicher Reklamen, im letzten Jahre ist mir auch nicht eine einzige zugegangen. Der Abg Kirsch faßte eine reichsgesetzliche Regelung der Fotteriefrage ins Auge, er steht aber damit in seiner, der ausschlaggebenden Partei so ziemlich allein da. Am Widerstand des Zentrums ist die Reichslotterie gescheitert. Ich hoffe nunmehr, daß auch die letzten noch vorhandenen Staatslotserien dem Beispiei der übrigen folgen werden, Braunschweig wenigstens, nachdem der Pachtvertrag 1909 abgelaufen sein wird. Vielleicht gelingt es auch, ein Abkommen mit dem Königreich Sachsen zu treffen. Ich nehme an, daß mit dem Inkrafttreten der welteren Verträge Die sächsischen Lose einen erschwerten Absatz finden werden und daß Sachsen im eigenen woblverstandenen Interesse sich Verhandlungen nicht verschließen wird. So wird dann in absehbarer Zeit eine Reichs lotterie, wenn auch nicht durch Gesetz eingeführt, so doch tatsaͤchlich vorhanden sein.
Finanzminister Freiberr von Rheinbaben: Ich danke dem Vor— redner für seine wohlwollende Beurteilung der Verträge. Die Berech . tigung der Bedenken des Abg. Broemel kann ich nicht an— erkennen. Ob die Lotterie an sich verwerflich ist oder nicht, darauf will ich mich jetzt nicht einlassen. Entscheidend ist, daß durch die bisherigen Verträge eine Besserung des Zustandes herbeigeführt ist. Wenn Sie sich der Verbält— nisse erinnern, die vor wenigen Jahren bestan den, bei denen jeder von uns jeden Tag mit Losangeboten geradezu überschwemmt und das Publikum künstlich veranlaßt wurde. sein Geld in Lotterien aus— zugeren, so ist die Beseitigung dieser schrankenlosen und in wenig scköner Form bervorgetretenen Konkurrenz als Forischritt zu begrüßen. Ich erinnere daran, wie auf den Straßen Lose bon Lotterien mit hoch— klingenden Namen, wie „Germania“ usw., ausgeboten und dadurch namentlich die Minderbemittelten zum Lotteriespiel verleitet wurden. Vach der Richtung ist eine Besserung der Verbältnisse eingetreten. Wenn ein Lotteriestrafgesetz in einem der Staaten von einem Gericht für ungültig erklärt werden würde, so würde diese Frage selbstverständlich bis zum Reich'gericht gebracht werden, und dort würde die Frage dann auch für Preußen gelöst werden, und wir könnten erwägen, ob eine Aenderung unseres Lotteriestrafgesetzes not⸗ wendig wäre. Bedenken können jedenfalls daraus nicht hergeleitet werden, weil in Preußen die Rechtsfrage dieselbe wie in den anderen Staaten ist.
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Broemel werden die Verträge genehmigt.
In erster Beratung werden darauf die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt für 1902 und die Rechnung von den Verwaltungseinnahmen und ausgaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1902 sowie die Uebersicht von den Staatseinnahmen und-ausgaben und von den Verwaltungseinnahmen und ⸗—nusgaben der Zentralgenossenschaftskasse für 1901 der Rechnungskommission uͤberwiesen.
Alsdann wird die erste Beratung des Gesetz ent wurfs, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für 1906, fortgesetzt.
Abg. Dr. Arendt regt an, der Budgetkommission auch den Etat des Il ichs und Stagtsanzeigers! zu überweisen, mit Räcksicht darauf, daß bezüglich desselben in diesem Jahre ein neuer Vertrag abzuschließen sei.
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