Kunst und Wissenschaft.
Die Ausgrabungen bei Haltern i. Westf. 19035.
Die Ausgrabungen bei Haltern haben den ersten Rein der Neuheit verloren, wenigstens für einen großen Teil des Publikums, in gewissem Sinne auch für uns. Das schadet nichts. Nach den ersten drängte alles danach, rasch Klarheit über die ausgedehnten römischen Jetzt gilt es, in bedächtiger Arbeit die ge⸗ wonnenen Resultate zu festigen und das schöne Untersuchungsobjekt nach allen Richtungen wissenschaftlich auszubeuten, wenn daz auch bisweilen an Zeit und Geduld harte Anforderungen stellt und mancher den Kopf da; schüttelt und meint, uns doch gar zu tief in den Halterner Sand hinein. Ausgrabung wie lager Nordwestdeutschlands gebracht hat, und dieses unter verhältnis ungsbedingungen, muß no ; sie bisher schon ergeben hat. Im übrigen sorgt das Objekt schon selbst dafür, daß man immer wieder durch kleine und
roße Ueberraschungen in Eifer gehalten wird. Die „Tücke des
bsekts haben wir in Haltern oft genug kennen gelernt. Wenn man gerade meint, nun müsse die Arbeit glatt weiter. laufen, und es werde alles schön und regelmäßig herauskommen, dann steckt gewiß gerade an der Stelle eine recht nette Schikane im Boden, die uns ein paar Tage aufhält. Und wenn man immer wieder von der starren Regelmäßigkeit der römischen Anlagen redet, so sind wir in Haltern nachgerade dahin gekommen, jede Unregelmäßigkeit für möglich zu halten.
Das Programm für die letztjährige Ausgrabung, die wieder von dem um die westfälische Forschung so verdienten Vorsitzenden der Alter⸗ rofessor Dr. Koepp und dem Direktor der
entlicher Aemter statuieren wollte. . Gerichte oft fast unbegreifliche Begnadigunge recht oft mehr als es sei nicht möglich, die sie in anderen in dem hier zur Sprache ge⸗
aß er also sehr der Beleidigte sich wert, die Waffen mit ibm öpels war ein solches, daß Feldbaus ihn as Zivilgericht hat ja das Verhalten eines gab leider kein Verfahren, die weil Göpel nicht Militär war. Nun, chte, so arjtliche; warum ist dieser Weg diesem Falle wieder sehen, ch besteht zwischen der Geseßgebung und Dieser Zustand muß Reichsgericht bat sich
des Rõmerplatzes
immer mehr hervortrat, da war es ganz selbftyerstãndlich,
age, ob Haltern am Ende das so viel gesuchte Aliso sei, aufgeworfen wurde, und auch nicht unverständlich, daß rage von vielen energisch bejaht wurde. Vieles sprach dafür, und wirklich durchschlagende Grande gegen die Identifizierung sind bisher nicht Demgegenüber ist aber immer wieder zu betonen, der Funde bei Haltern nicht von dieser Gleich ist und nicht mit dem Moment schwindet, wo ein Ort ihnen den Namen Aliso der Funde von Obera
sebe 2 Wir sehen jetzt, daß ̃ Milde walten lassen., daß ferner das milde geübt wird. Nun sagt Offiziere denselben Anschauungen Bevßl kerungstreisen gelten.
Falle eine schwere Göpel mit Selbstmordgedan nervös war, und es laßt sich wobl sagte, der Mann ift mir das Benehmen G Nichtachtung befstra
Meine Herren, die Gründe, welche das Ghrengericht bewogen haben, diesen Spruch zu fällen, kann ich zu meinem Bedauern im einjelnen nicht anführen, weil sie ihrer ganzen Natur nach geheim sind und auch für ein etwaiges gerichtliches Verfahren nicht zur Verfügung gestellt werden. Aber, meine Herren, aus dem Gang der Untersuchung, aus den Akten kann ich doch einiges vortragen, was ein klares Licht auf den ganzen Fall werfen wird.
Der Herr Vorredner hat ja bereits die ganze Angelegenheit auch aktenmäßig hier erörtert, im allgemeinen zutreffend; ich kann mich nur den Schlußfolgerungen nicht vollkommen anschließen. den der Arzt Göpel zunächst an die
er die staatlichen Gesetze zu achten hätte, sei es aus religiösen Das ist nicht der Fall. Herr Feldhaus hat ich bin ein prinzipieller Gegner des Duells, sondern
in ein Feind dieses Duells,
de, e. man uns,
nie gesagt: erwerfen., wie
dieses Duell gefällt och ein bedeutender Unterschied. Auf welche festgestellt hat, daß Herr Göpel darauf in seiner Eigen⸗ zu machen, i nicht schlagen
ist aus den ehrengerichtlichen Akten nicht zu erseben. Sollte dies der en sein, so gebt daraus zur Evidenz bervor, daß die Gewiß⸗ ine schwere Beleidigung mit Leib und Leben einsteben zu end mahnt zu einer äußersten Vorsicht (Sehr richtig! re des anderen. (Sehr richtig!
vorgebracht worden. daß die Bedeutun setzung abhãng
mir nicht. Das ist d Weise das Gericht
ausgegangen wäre, dem Serrn Feldbaus ft als Landwehroffizier Schwierigkeiten hätte, daß
Provokation vor. Anlagen zu gewinnen. ken umgega
streitig macht. Ebenso ist auch den nicht mit dem Maßstabe Als die Entdeckung bei Oberaden bekannt wurde, wurde natürlich sofort diese Identifizierung vorgenommen,
verlor ein gut Teil seines Nimbus, und die in Haltern
Istzt hat Herr Pfarrer
gen und gründlichen Oberaden! herausgegeben. Auf ihren r. lich nicht eingegangen werden.
die Bedeutun
Aliso zu m dieser sich
zu kreuzen; zunãchft mit Recht mit Nie auch sein Verhalten auf seine Jugend ge 32 sährigen! Der Kriegsminister sag 23. aus 4 . 3 . es gibt ja auch andere Ehrengerĩ 6 en worden? Wir können aus soluter Widerspru den Anschauungen ein unter allen Umständen
t wir wüblten er gewuß
Zweifellos ist der Brief, Mutter des Leutnants Feldhaus geschrieben hat, Form nicht angemessen. Wenn ihm gedroht werde, wenn er nicht gerade in dem Haus der Familie verkehrt hätte, so wäre es wobl an⸗ gezeigt gewesen, die Polizei in Anspruch zu nehmen, — so ist es die Affäre würde dann wahrscheinlich einen ganz anderen Gang genommen haben. Meine Herren, Göpel hat stets ausgesagt, wo er auch vernommen ist, daß er sich zweifellos erheblich gekränkt gesehen hätte, daß seine Honorarforderungen nicht beglichen und überhaupt diejenigen Rück⸗ sichten, die er nach seiner Ansicht zu fordern hatte, nicht genommen worden wären. Das ist der Grund gewesen, warum er den Brief des Leutnants Feldhaus, den uns der Herr Abg. Roeren vorgelesen hat, zurückgesandt hat und dabei ganz zweifellos durchaus beleidigende Worte gegen den Feldhaus gebraucht hat. Das steht vollkommen Nun sagt der Herr Vorredner, es ist durchaus das einzig Richtige, daß Leutnant Feldheus auf diesen beleidigenden Brief nichts Ich bin völlig anderer Ansicht. Wenn damals in diesem ersten Falle der Leutnant Feldhaus das Organ benutzt hätte gegenüber der ihm widerfahrenen Beleidigung, was ihm zu Ge—⸗ dann wäre zweifellos die ganze Affäre aus der Welt geschafft worden. (Unruhe in der Mitte und links.) Gewiß, meine Herren! wird stillschweigend eine derartige ihm zugefügte Beleidigung dulden, er wird dagegen vorgehen und wird nicht stillhalten und abwarten, bis eine schärfere und schwerere folgt. (Sehr richtig! rechts) Das Der Leutnant Feldhaus bat ruhig still gebalten, hat keinen Ton gesagt, nichts erwidert. Ich bin der festen Ueber zeugung: damals lag keine schwere Beleidigung vor, damals ist auf der anderen Seite noch nicht die Aegriertheit gewesen, die nachber zu Tage trat, und ein Ausgleich würde sich ohne weiteres durch den Ebren« rat haben finden lassen. Nachdem das nicht erfolgte, setzt sich nun Göpel hin und schreibt diesen schwerverletzenden Brief. ja anerkannt — und ich glaube, der Herr Vorredner auch — daß diese Beleidigung eine sehr schwere gewesen ist. Herr Feldhaus hat das auch empfunden und sofort dem Ehrenrat darüber Mitteilung und man kann wohl sagen, daß der Ehrenrat alles in seinen Kräften stand, gleich, wie er das tun mußte, nach der Allerhöchsten Order Dieser Versuch ist nicht nur einmal gemacht, er ist mehrfach gemacht worden, und er ist zuletzt gescheitert an dem Widerstand des Göpel, der erklärt hat: ich bin nicht in der Lage, darauf einzugehen, weil mich Leutnant Feldhaus durchaus nicht in dem Maße als einen Ehrenmann an⸗ gesehen hat, wie ich es beanspruchen konnte. (Lachen in der Mitte und links.) Nun, meine Herren, Sie lachen darüber, daß der Göpel die Empfindung von sich hatte, ein Ehrenmann ju sein? — Das Gericht hat allerdings auch anerkannt, daß er ein etwas leichtfertiger Mensch wäre, angenommen worden, durchaus provokatorische, schwere Beleidigung dem Herrn Feldhaus ins Gesicht geschleudert hätte, und er ist dafür bestraft worden mit Zweifellos ist die Sühne dadurch nach dem Bürgerlichen Strafgesetzbuch erfolgt, aber nicht erfolgt vom Standpunkt der verletzten Und, meine Herren, ich glaube, soweit ich die Verhandlungen der Antiduell⸗Liga verfolgt habe, ist aus diesen Verhandlungen immer die Forderung hervorgegangen: Wir haben kein Strafgesetz, das die Sühne für die verletzte Ehre in der Weise gibt, wie es ein Ehren mann fordern kann. (Sehr richtig! rechts) Das ist der Durchklang bei allen Verhandlungen der Antiduell Liga gewesen, soweit ich sie durch die Zeitungen babe verfolgen können. (Sehr richtig! rechts.) Nun, meine Herren, handelt es sich um die Frage: war denn der Göpel ein minderwertiger Mann, wie ihn nachher der Beleidigte dar⸗ gestellt hat? Ich möchte zunächst bemerken: fünf Vierteljahre lang hat der Arzt Göpel den Augenarjt Peretti in seiner Praxis ver⸗ treten. Ich möchte glauben, daß ein Augenarzt, ein Arzt, der etwas auf seine Patienten, auf seine Praxis hält, zu seinem Vertreter gewiß nicht einen Mann wäblt, der jung und unerfahren ist, der nicht ein Ehren mann in seinen Augen ist. Es wäre unverantwortlich, diese Praxis einem solchen Manne arzuvertrauen; es wäre auch nicht einzusehen, warum die Familie Feldbaus so lange Zeit mit diesem Göpel in Verkehr gestanden hat. Es liegt ferner, meine Herren, das aktenmäßige Zeugnis eines anderen Arjtes vor, der bestimmt aussagt: Göpel hochgebildeter überall da, wo er verkehrt hat, durchaus der Beliebtheit erfreut. Es scheint also beinahe so, meine Herren, daß erst nach dieser Angelegen⸗ beit die Minderwertigkeit des Betreffenden aufgestellt worden ist. Nun scheint es mir aber immer sehr mißlich, sehr bedenklich dem Beleidiger diese Quali- die Beleidigung erfolgt ist. richtig! rechts. Widerspruch in der Mitte und links.) Das sollte nicht geschehen. Nun, meine Herren, möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß diese Beleidigung durchaus in einer unangemessenen Form erfolgt ist. Wäre Göpel Offizier er Sanitãtsoffinier gewesen, das Ehrengericht nämlich, sagen können: dieser Mann hat sich an der Ehre verletzt, indem er frevelhaft einen andern beleidigte, er wird ausgestoßen — und von einem Duell wäre keine Rede gewesen. Organ vollkommen gefehlt. (Lachen links) Wenn wir solche Organe einsetzen könnten, so wäre uns allen damit gedient. und Zurufe linke.) Meine Herren, geäußert bat, der Herr Feldhaus babe sich als Duells bekannt,
uns das erste sichere Römer⸗ Kondolenzbesuche empfangen. rein die Ergebnisse seiner sehr sorg⸗ in einer Schrift Aliso in eichen Inhalt kann hier natür⸗ ch hler nur meinen Stand⸗ age kurz festlegen. Ich habe persönlich nie behauptet, lliso i Haltern gelegen haben. Aber ich bin auch jetzt noch nicht überzeugt, daß es nicht bei Haltern gelegen hab lich auch durch die Funde von Qberaden nicht. ; seits eine Ansetzung von Aliso bei Oberaden nicht für unmöglich. Aber bewiesen ist sie nicht. Nach den unzureichenden Zeugnissen der ftfteller können wir Aliso nun einmal nicht fixieren. st das sichersfte Resultat all des Streitens hin und her. wir es. Bei Haltern ist ein so bedeutender Römerplatz, eine so feste, dauernde Anlage herausgekommen, die wohl Aliso sein könnte. W bei Oberaden herauskommt, wissen wir noch nicht. die genaue Untersuchung lehren, interessanten Punkt natürlich zuteil werden wird. bisher voraus, ist, so kann Oberaden sich auf ein anderes berufen, auf eine gleichung. Denn an dem Ort, der jetzt durch die römischen Reste als römischer Haltepunkt erwiesen ist, hängt, wie seit ältesten Zeiten der Name Else, das mit Alijo sehr wohl zusammen hängen kann. Aber Namen wie Elfe kommen zu häufig vor, als daß man diesem Argument allju fest vertrauen dürfte. Nach bleibt die Entscheidung der Zukunft vorbehalten. Oberaden darf uns z ; t irre machen; und andererseits Dürfen wir unz durch vorgefaßte Meinung für Haltern nicht gegen Oberaden einnehmen laffen. Ruhig und objektiv heißt es an die Arbeit gehen. Zunächst muß der Boden von Oberaden befragt werden, was er denn birgt. Und birgt er in der Tat Reste, die so bedeutend Hauptstütznankt der Römer angehört haben können, dann mag man die Alisofrage wieder aufwerfen und zusehen, ob nun die Möglichkeit, isg bei Oberaden oder bei H lokalisieren, gegeben ist. Ich fürchte, es wird auch dann noch nicht möalich sein, den strikten Beweis für den einen oder anderen Qrt zu führen, und es wird noch längerer Arbeit und noch weiterer glücklicher Funde bedürfen, bis unsere Kenntnis der römischen Reste in Westfalen so weit geht, daß wie die Entscheidung, wo Aliso gelegen haben muß, klar fällen können. Der aber wird am rüstigsten auf der Bahn zur richtigen Kenntnis unserer ältesten Heimatsgeschichte vorwärtsschreiten, Z und die freie, unbefangene Aus D.
in Ton und heit. für e müssen, dring n rechts) und ju der Achtung vor der Eh
mäßig so günstigen Untersi ch viel mehr
ergeben, als
Inen 6. besc tigt werden. ᷣ em e, n geftellt als der Reichskanzler. Hen Vorschriften gegen das Duell verschärft et ung da eine Perspektive mit der läßt bei der Kompli⸗ auf sich warten; diese g auf die lange Dfftzierkorys ruht nach meiner Auf⸗ als der Abg Himburg meint; die auch in dieser Hinsicht hat vor nach Jena geführt. Rechts und der Respekt vor den so helfen Sie uns diese Reste jener
Bei den Duelldebatten, die im waren alle Parteien otwendigkeit, das Duell zu beschränken. heute nichts geandert worden. D
in das Verfahren Dieses Gericht sei selbständig unterlägen nur der Bestätigung des der Ansicht, daß die Tächtigkeit ö 1 . 2 Jm. nigsen behaupteten Höhe ste as J, . immer mebr ab. Die Duell⸗ hat abgeschlossen mit der Annahme eines durch den die verbändeten Regierungen mit allen Mitteln dem Duell entgegenzutreten. vom Neujahrstag 15897, der die Die Reform muß einsetzen bei beim Verfahren dei eidigungen leicht nach einer gewissen Vielfach wird gewünscht, daß die Oeffentlichkeit Lsie oft eine bärtere afmaß selbst
3 . 7 Herren, der Herr Abgeordnete hat dann noch gesagt,
eine außerordentliche Ueberhebung des Offizierstandes
bedauerlich, daß dies nicht geschehen ist; ganz anders zu dies — Einmal könnten die gesetzli Kanzler eröffnet uns s Strafgefetzöuches. Diese Revision Vorarbeiten sicher noch Jahrzehnte
Dinge hier aber vertragen eine solche Bank nicht. Die Tüchtigkeit des faffung auf ganz anderen Grundlagen, aggressive Auffassung des Offinierkorps 155 Jahren den Preußischen St Glaube an die Gleichbeit des
Gesetzen aufrechterbalten bleiben, Erklusivitãt beseitigen.
Abg. Basserm ann (ul): Laufe der letzten Jahre hier einig in der Betonung der N An dieser Stellungnahme ist au Kriegs minifter erklärte, er sei ni vor den Ehrengerichten ein;u und unabhängig, seine Sprũ obersten Kriege herrn. Wir sind unseres Ofñizierkorps dieses zum dieser früber vom Ab Offijierkorxs noch debatte im Jahre 1895 nationalliberalen Antrages, aufgefordert wurden, mit a Es folgte der Allerböchste Erl Anzeige an den Ehrenrat vorschri der Bestrafung der Beleidigung Strafmaß. Heute wer Schablone abgemacht. bei der Verhandlung ausgeschlossen werde, wei Wirkung ausübe als die Beleid muß erhöht werden. i Duell Liga. der Männer von großer ebenfalls schwerere Bestrafung der fowie die Einrichtung einer Instan, Die Ankündigung von bead n r zu begrüßen, wobl nicht kommen, wie esagt hat. Wir sind der Meinung, daß das en sst, es ist das auch stets das Verlangen des R ung verträgt schon heute nicht me Strafen wird man das Duell ünftig von selbft bei die Gesetzgebung chen den beteiligten
des Leutnant? Feldhaus as Urteil des Ehren⸗ tigung des obersten Kriegs- Recht, sich mit Roeren scheint Feldhaus wãre unvereinbar mit seinen An- das Urteil selbst betrifft, so stellt atz zu den bestebenden Gesetzen und in Mebrhest des deutschen Volkes. e das Duell unter Umständen serdem eine gar erklusive Volkes hat eine ent ten und nicht den sicht empfunden worden. mich in ibrem Schlußsatz ł mir dabei eiskalt über den Rücken dem Munde eines Vertreters der das Offizierkorrs könne kein Mitglied in seinen benenfalls eine bestebende Strafoorschrift
Wenn derartige Erklärungen in die sem lers verlesen werden, so ist das eine e Umständen zu duldenden Anschauung, die Es bätte umgekehrt
en kann, nament⸗
i ier Ich halte anderer- es liege h
egenüber an t ĩ * etwa der Offizier ist Träger des Duells; ion d
Finden müssen welcher Konfesston sie angehören, huldigen noch beute dieser Hinaus schie bkun g! rechts; Widerspruch in der Mitte) — Gewiß, ich. Das weiß jeder, daß er, wenn er zum
chliche Gesetze durchaus verftößt.
Sitte. (Sehr richti meine Herren, das weiß i Duell greift, gegen göttliche und mens rt! in der Mitte und links; Zurufe.) — Gewiß!
den Verstoß gegen die göttlichen Gesetze wang oder
tum? kommission für Westfalen, römisch⸗germanischen Kommisston geleitet wurden, gezeichnet. In erster Linie galt es, Klarheit über die Disposition des Zreßen Lagers! ju schaffen. Nachdem 1904 die ältere und jüngere Ostfront mit ibren Toren genau untersucht war, mußten jetzt die Tore der anderen drei Seiten gesucht werden, tstraßen des Lagers und die Lage der Hauptgebäude feststellen zu Das Tor der Südseite wurde erfreulich Etwas westlich von der Lagermitte führt ein alter Hohlweg, die Grenze der Halterner Mark, quer durch das Lager hindurch Es stellte sich äber die Erdbrücke ein Zeichen
Das muß erst war klar vor⸗
Bedeutung Nun, meine Herren, was
anlangt, so soll man demjenigen, der aus Gewissens; z um seine Ebre unter keinen Umstãnden antasten zu affen, en verstößt, es überlassen, wenn er gläubiger Christ ist, mit seinem Gotte Soꝛialdemokraten;
um damit den Zu
Prein nachgewiesen hat, stattgefunden haben,
rasch gefunden.
selbst abzufinden. (Lachen bei den Zurufe von den Soialdemokraten und aus der Mitte) Da haben Dritte nicht mit hinein zu sprechen. Und was das anlangt, daß er gegen die Gesetze des Staats verstößt, so wird er deshalb bestraft; das bleibt bei keinem aus. Meine Herren, was den zweiten Punkt der Interpellation betrifft, so babe ich im Auftrage des Herrn Reichskanzlers folgende Erklarung abzugeben, welche ich verlesen werde: „Zur Austragung von Ehrenhändeln besteht bei uns die Sitte des Zweilampfes in weiten Kreisen der gebildeten Stände. Widerspruch links; Sehr richtig! rechtẽ ) . Im Offizierkorps ist der Zweikampf in wirksamer Weise durch die Allerhöchste Verordnung vom 1. Januar 1897 bekãmpft worden. Weitere Abbilfe könnte aber nur von einer gleichzeitigen Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen über die strafrechtliche Verfolgung der Beleidigung und des Zweikampfes erhofft werden. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Eine solche Aenderung des Gesetzes ist schon aus Anlaß der frũheren Interpellationen ernstlich erwogen worden und wird auch jetzt noch im Auge behalten. Sie läßt sich aber nicht durchführen ohne eine Umgestaltung der Abschnitte des Strafgesetzbuches über Beleidigung und Zweikampf und ohne einen tiefen Eingriff in unser Strafsvstem, insbefondere soweit es die Festungsstrafe und die Geldfstrafe be⸗ trifft. Dieses ist nur möglich im Zusammenhang mit der in Vor⸗ des Strafgesetzbuches. Es angenommen werden, daß bei der Straf⸗ anderweitige strafrechtliche Bebandlung der Beleidigung und des Zweikampfes cine wichtige Frage bilden wird. Inwieweit eine solche Aenderung der Gesetzgebung eine Wandlung der zur Zeit herrschenden Ansichten über die Wahrung der ver⸗ letzten Ehre ausüben wird, muß abgewartet werden. Solange aber der Zweikampf in weiten Kreisen noch als ein anerkanntes Mittel zur Wiederherstellung der verletzten Ehre gilt, kann auch das Reihen kein Mitglied dulden, nicht bereit ist, gegebenenfalls mit der Waffe für seine Ehre einzutreten. (Hört, hört! und lebhafte Zurufe in der Mitte und links.) — Gewiß, meine Herren, ungesetzlich, ja wobl! auf die Ungesetzlichkeit folgt Strafe. (Lebhafte Zurufe links und Unruhe.) Meine Herren, die Allerböchste Kabinettsorder vom 1. Januar 1897 sagt in ihrem Eingang: Ich will, daß Zweikämpfen Meiner Offijiere in höherem Maße als bisher vorgebeugt wird.“ Diese Allerhöchste Kabinettsorder hat derartig günstig auf den Zweikampf im Heere gewirkt, daß im vergangenen Jahre 1805 ein einziges Duell zwischen zwei aktiven Offizieren stattgefunden hat. (Hört, hört! rechts) Ich glaube, das ist eine so durchaus günstige Wirkung, daß wir uns nur alle darüber freuen können. (Bravo! rechts.)
Auf Antrag des Abg. Grafen Hompesch (Zentr) tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.
Abg. Him burg (bkons): W schied entlassen wird, weil er unte also eine strafbare Handlung zu unter allen Umständen zu mißbillig übersehen, daß die Anschauungen im hervorgehen, denn mit diesen Anschauungen
ĩ noch heute Lagertores führt sich verlegen;
des alten bote stand, nämlich den Ehrenrat,
an der Bedeutung von schwer solche müũssen danach ö 6 annehmen, daß er schon zu einer Zeit über diese Stelle führte, als im übrigen noch der Kastellgraben, von dem jetzt äußerlich längst keine Spur mebr zu seben ist, ein Verkehrshindernis bildete. Das Tor gleicht im Grundriß vollkommen den beiden im Osten schon erforschten Toren: hinter dem westlichen Torturm fand sich als etwas Neuss im Boden ein großes, sebr sorgfältig gepflegtes Wasserbassin, dessen Wände durch eine starke Lehmschicht und Spuren der Holjverschalnng kennt⸗ lich waren. — Auch das Westtor kam, dem östlichen genau gegenüber d. b. nicht genau in der Mitte der Westseite, nach k S 1 Slaubten wir nun des Nordtore? vollkommen sicher zu sein, zumal der oben erwähnte alte Weg auch die Nordseite des Lagers dem Südtore gegenüber durchschnitt, so hatten wir freilich zu ; langem vergeblichen Suchen wurde es an eiger Stelle gefunden, wo wohl niemand mehr es erwartet hatte: anz nahe an die Nordwestecke herangeschoben, kam es zum Vorschein!
as einzige was diese Stelle für sich asführen kann, ist, daß bier der böchste Punkt der Lagers liegt, und so die Tortürme zugleich den besten Aussichteyunkt boten.
Nun versuche sich bei dieser verschobenen Lage der Tore einer, ein Bild von der inneren Einrichtung des Lagers zu machen, bei der man zunächft von der Voraussetzung auszugehen hat, daß die beiden Haupt⸗ straßzen des Lagers sich rechtwinklich schneiden und der Hauptdau in die Lãngsachse des Lagers zu liegen kommt. Wo stecken in diesem Lager Daß bei dieser verjwickten Anla ungen im Innern keinen befriedigenden Erfo
keiner verdenken. Diese der kommenden Kampagne vorhehalten. forschung des Inneren versprechen wir kl ür den Charakter der ganzen Anlage. weilen haben unsere Grabungen im Innern uns durch einen der besten der in Haltern bisher zum Vorschein r Eine Art rohen Trinkhorns ist zusammengefügt. Der weitgeöffnete Mund der oberen bildet zugleich das Eingußloch, wäbrend der hochgestreckte Haarschopf zu einem Bidderkopf umgebildet ist und deffen Schnauze, ein kleines Loch, die Augflußẽff nung darstellt. Die Unterseite des Gefäßes bildet eine mit köstlichem Humor flott modellierte Maske, die ibr Eyheukranz in den bacchischen reis verweist — ein Unikum nicht nur in Hal und eine neue Zierde des Museums in Haltern, das nun in abseb⸗ barer Zeit, dank der bochberzigen Beihilfe, die dem Halterner Alter . tums verein von Seiner Majestät dem Kaiser gespendet wẽrdigen Rãumen so wird aufgestellt werden kõnnen, wie es das verdient.
rwäãhnt sei bier noch, daß auf Srund der gesammelten Beobachtungen ein neuer Versuch gemacht ift, den Wall durch eine Rekonstruktion anschaulich ju machen. Mit Hilfe von Mitteln, die Seine Exiellen; der Here Kultusminister u gewähren die Geneigtheit hatte, ist an der Nordwestecke ein Stuck Wall wieder aufgebaut, dessen wesentliche Teile jetzt wobl als unzweifelhaft richtig Den Aufbau leiteten die Herren Geheimer Baarat Biermann und Intendantur uad Baurat Schmedding.
Gine weitere Aufgabe des Jahres 1905 war die Verfolgung des Grabens eines dritten, auf dem Plateau bei Haltern gelegenen Lagers. großen Lagers“ war schon in der ersten 3 ijum Vorschein ge⸗ r der Ostfront eines mit etwas ver- schobener Achse angelegten, nach dem Befund älteren Lagers bilden bier wurden wir überrascht. Grabens warden wir in weitem Bozen um die Nord und Westseite des großen Lagers · durch die Aecker geführt. Es ergab sich ein Lager, daß das biber sogenannte greße Lager an Umfang weit über⸗ den 20 ha des großen Lagers umfaßt. Gs hat also vor der Anlage des großen Lagers hier oben schon ein Römerlager gestanden; da es bei nur einem Graben und bei dem ebenden Wallgerüstes weit weniger fest war als die o betrachten wir es als eine nur für beschränkte Zeit
age und lassen ihm einstweilen den Namen des Feld- Leider müssen wir nach dieser Entdeckung färchten, daß die Grforschang des Lagerinneren noch schwieriger sein wird, als wir gedacht, uf dem ganzen Lagerterrain auch mit den verwirrenden Sruren des Feldlager zu rechnen haben. Die Bedeutung des Römer platzes bei Haltern ist aber auch durch diese Feststellung wieder in er⸗ böbtem Maße hervorgetreten.
De gegenüber ist das Ansehen von Haltern im Pablikum be⸗ deallich ins Wanlen geraten, da ihm ein erwachen ist. Seit dem Ser tember ist Haltern nicht mehr der einzige Nachdem in Haltern die erste sichere roͤmische feñtgestellt war, mußte das Streben dahin gehen, nun von lier aus water zu kommen und weitere Römerspuren im Lande nach. zuxreisen. Jet it der erste erfreuliche Schritt über Haltern hinaus getan. Bei dem Ort Oberaden, etwa 4 Km zstlich von Lünen an nicht weit von haben der Pfarrer Prein · Methler und der Oberlehrer Hart⸗ enannten Distrikt enscherben ein sengentellt, von dem in dem schweren dortigen B darch Wald, sogar noch ein Rest des Walles sihtbar ist. An der orbandenseins dieses zweiten Römerlagers ist nicht mehr zu zreifeln, und wir müssen den Entdeckern daskbar für diesen So weit ist alles schön wieder das leirige, anscheinend undermeirliche Gespenst Aliso auf, über das schoꝛ so naendlich viel gestritten ist
Die Ausgrabungen von Haltern sind nicht unternommen worden, na das Kastell Iliso a inden, das den Hanpytst in ihren Feltzäger in Bestfalen bildete. Als
Ich glaube, keiner von Ihnen ersten der Welt
(Zurufe linke.) heute. Das Due sind, daß sie wohl dem
ist nicht geschehen.
urjem Suchen
um Vorschein. den die Bel
. . h igung selbst. Das Str . ö. e mächtige Bewegung der Anti- Bedeutung angehören, verlangt Beleidigungen und des Duells ähnlich den Militärebrenräten.
ichtigten gesetzlichen Ab
ch selbst am wenigsten den We
Die neuer sicht durch Hypothesen sperrt.
ãnderungen ist werden diese Abänderungen schon frũber der Staatssekretãr des Reich? Duell mehr
getan hat, um den Aus aber fo bald
Deutscher Reichstag.
2. Sitzmug vom 15. Januar 1808, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Interpellation der Abg. Roeren und Genossen, betreffend Entlassun mit schlichtem Abschied we zum Zweikampf, und er
berbeizufũhren.
, . . in frivoles ell. Durch rigorose * 3. wobl aber — sich die Duelle k
Prastorium. Princi
unsere bisberigen Ta nicht beseitigen,
immer mehr vermindern, namentlich wenn bier zu Hilfe kommt. und ein Ausgleichverfahren zwis Personen einge
Aufgabe bleibt Gerade von uns wichtige
befindlichen ¶ Revision eines Landwehroffiziers ausforderung mpf, u ste Beratung der Gesetzentwürfe, be⸗ treffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, sowie die Abänderung des Gesetzes über die Be⸗ 6 von Wohnungsgeldzuschüssen vom 30. Juni
(Fortsetzung des gestrigen Berichts.)
Abg. Roeren (Zentr.) fortfahrend: Jedenfalls stebt fest, daß
. ) Gewissenszwang liegt, um cher, weil er durch eine amtliche Institation ausgeübt Die ganze Autoritãt im Lande muß die Masse
als sicher
führt wird. rechts revision die
che m (Zentr.): Das Verhalten
gen Unterl Es kommt auf d
assung der
t an sich ganz gleichgultig. e 6 da dieser Eyr*h die Bestãtig ᷣ den hat, so hat die öffentliche Meinung ein ch zu beschäftigen. Mein Fraktionggenosse sich allerdings darin geirrt zu kaben, daß entlassen worden, weil er das Duell en gebalten habe. Was sfelbe in direkten Gegensatz lebhaften Gegensatz zu der gewaltigen? ganz kleine Kreise, di billigen, und diese kleinen Kreise neh Stellung ein. Die große Masse des Das Urteil Freisen als ein Schlag ins Ge Erklärung des Kanzlers bat höchste Erstaunen gesetzt, es ist diese Erklärung aus
Kleinfunde entschãdigt. gerichts an, kommen ist. herrn gefun
diesem Spru
us i M — ernst und welt⸗ er glaubte,
der hõ ulã trafe. 6 er höchsten zulässigen Strafe Offiʒierkorps w . worden ist.
(Unruhe links.) graben werden,
erden ̃ als Sohn auffassen, wenn gleichteitig ven einer andern behördlichen Stelle aus an die böberen Stande die Aufforderung gerichtet wird, sie möchten durch Gesiltung und Bildung den übrigen Ständen ols gutes Beispiel Auch diejenigen, die in den schlimmsten Notfällen noch das Duell passieren lassen wollen, müssen diesen amtlichen verurteilen. Jedenfalls muß die Militärverwaltung Maßregeln er⸗
greifen, die geeignet sind, einen solchen Zwang für die Zukunft zu verhindern.
Preußischer Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem gen. von Rothmaler:
Meine Herren! Ehe ich auf den Fall selbst eingehe, sei es mir ge⸗ stattet, diejenigen Worle zu verlesen, welche Seine Majestät Kaiser Wilbelm J. in der Verordnung für die Ehrengerichte vom 2. Mai 1874 gesprochen bat. Es beißt dort:
Eine ebrengerichtliche Untersuchung muß insbesondere in dem immerhin möglichen Fall geschehen, wenn ein Offizier in frevelbafter Weise einem Kameraden ohne jede Veranlassung eine schwere Be⸗ leidigung zugefũgt haben sollte; denn einen Offizier, welcher im. stande ist, die Ehre eines Kameraden in frevelhafter Weise zu derletzen, werde ich ebensowenig in Meinem Heere dulden, wie einen Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren weiß.“
bei den Sozialdemokraten) ist die Richtschnur, welche in der Armee stets eingehalten wird, und es ist eigentümlich daß sie nicht nur in unserer, der deutschen Armee gilt, son dern daß sie genau so gilt in dem österreichischen und in dem franjõsischen Heer, welche auf derselben Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht aufgebaut sind wie unser Heer.
Was nun den Fall selbst anbetrifft, meine Herren, so stebt zweifellos sest, daß eine schwere Beleidigung gegen den Leutnant Feldhaus vorgelegen bat. Das durch den Divisionskommandeur — nicht also, wie der Herr Vorredner soeben gesagt hat, durch einige Offiziere des Ehrenrats, die noch soldatischer hätten sein wollen als der Brigadekommandeur — berufene Ehrengericht hat sein Urteil dabin gesprochen, daß Leutnant Feldhaus, weil er es abgelehnt hat, für eine ibm zugefügte Beleidigung standes gemäße Genugtuung fordern, und zwar unter Anfübrung von den Anschauungen eines Offiziers über den Austrag von Ghren⸗ schuldig der Verletzung der Stan desehre zu erklären sei, und beantragte Entlassung mit schlichtem Majestät der Kaiser bat mittels Allerhöchster Kabinettsorder vom 6. Sertember vorigen Jahres dahin Entscheidung Der Leutnant Feldhaus wird mit schlichtem Abschied ent⸗ lafsen. (Hört, hört! in der Mitte und bei den Sozialdemokraten.)
ãber die Wallkonstruktion auch vorangehen.
Staatsverwaltung, da Reiben dulden, das nicht gege des Gesetzes bewußt verletzt. use im Namen des K igung der unter keinen zur Zeit noch in gewiss beißen müssen, das Offizierl dulden, der nicht die göttli achte. Diese Erklãrun order, die der Vorgänger seinerzeit verlesen bat, wonach es afriranten, so wie vielfach gesch' hen, dieser Order ist doch das Wohl derjeni iöse Ueberzeugung das Duell d ser mit einer ganz entgegengesetzten Erklärung em Offizierkorps darf niemand auf dem Stand punkt göttlichen und menschlichen Recht nicht vereinbar Ich betrachte daher diese Erklärung christlichen Reichskanzler!
bezeichnet werden kõnnen
en Kreisen bestebt. hatt zierkerys dürfe niemand in seinen chen und Menschengesetze voll und ganz g stebt in direktem Widerspruch ju der Kabinette- des Kriegsministers, der General von Geößler, unzulaͤssig sei, einen O zu inquirieren. en Offiziersaspiranten, denen Wie kann der
An der Ostfront des n FTampagne ein weiterer Befestignn 3sgraben
Bei Verfolgung des
enn ein Offizier mit schlichtem Ab⸗ läßt, eine Duellforderung zu stellen, ju begehen, so ist das fbeoretisch gen; aber wir wollen doch ni
Offizierkorps, aus denen Bedeutung sind für dieses, hat das Offizierkorps unsere Schlachten Der Fürst Bismarck sagte einmal. Eins können t nachmachen, unseren preußischen Leutnant. e damit wie immer recht. Eine lange Zeit vreußischen
traf und 30 ha gegenũ
kommen? Auch in die stehen, der mit dem ist, dabin ö e. ch b als einen bösen dies nefastus für einen Auf andern Gebieten weiß doch der Kaniler, 1. B. gegen die Soꝛial⸗ des Gesetzes ganz anders zu wahren, finden. Noch vorgestern bat ustizminister Dr. Beseler erklärt, die volle rde gegen die Sonaldemokratie angewendet Strenge bloß gegen die Sozialdemokratie n? If es kein Angriff auf die öffentliche O einem seblerbaften Standes bewußtsein J Das find Wöizersprüche, die der einfache fittlichen Rechtebewußtseins nicht verstebt, Wer diese
Ferlen jedes tief dare Anlage, guterzogener,
demokratie,
SDẽrt, hört da weiß er die ri
Meine Herren, uns die fremden Staaten nich
23 Fůrst , hatt ernster sterzie hung 8
bar unfere Offiziere dahin gebracht. Das Ofsierkorps ver⸗ itglied fär seine Ebre mit seiner Person einstebt. griff des Offiniers ist der Mut, der nicht ver⸗ hat oder sich nicht aneignen kann, der würde gut ja niemand dazu gezwungen.
bat Anspruch auf. Genug⸗ weil er die Selbsthilfe ver⸗ gibt für Ebrverletzung manch⸗ erklärlich, wenn ein jeder
igen Töne zu
Strenge des Gesetzes we
wenn der Beleidigte werden. Soll
fikation erst gibt, langt, daß jedes M
Der besondere Ehrbe sagt; wer den nicht — tun, nicht Offizier zu werden; es wird Jeder, dem eine Ehwverletzung widerfäbrt, tuung; diese muß der Staat verschaffen, bietei. Aber hier versagt der Staat; es mal recht minimale Strafen. Es ist also gan Stand sich auf seinen Standpunkt stellt. Duelle, aber verschwinden werden sie nicht, solar Ehrabschneider solche Strafen widerfahren die i unmöglich machen. Es liegt heute verwaltung, das Offifierduell zu strafen auf das Duell gesetzt werden.
rdnung, wenn hier 7 Waffe gegriffen gefährlicher Konkurrent , in, Mann, der Mann des die das Rechtsbewußtj Konsequen zen nich gewünscht, daß nur ; die diesen Standpunkt, den allein angem Dove danken, aber meine gro
2 ein des Volkes verwirren müssen. i l, muß auch die Prämisse ablebnen. Ich hätte Stimmen aus dem Hause laut geworden wären, essenen, vertreten. . Se r . e emerkung des Abg. Himburg namens der konservativen Seit 83 ist es 2 ein Rechtssatz, daß man jur Wah- n Ehre ein Unrecht begehen muß, weil nach den liche Sühne nicht vollkommen genügt? „Ueber auch das Sesetz geht Mit dem Mut bat diese ganze Sache nichts steht der moralische.
i b solange nicht einem frivolen 144
esellschaftlich Macht der Kriegs⸗ nicht, wenn Todes- Uebers Leben noch geht die Ehre!“ g.): Die beutige Verbandlung zeigt doch früheren. Es hat wohl selten ein Fall vor⸗ ß zu Tage trat, daß der hestehende Zustand nicht Dazu die Erklärung des Kanzlers. Beamte des r die Beachtung der Freunde haben
ein Organ dagewesen, ennem B durch den Fund Römerlager
oden und geschützt
ar nicht in der rung der verletzte
Gesetzen die mög 9 e noch gebt die Ehre“,
beseitigen, auch
Gründen, welche mit Hier aber hat dieses
über die Ehre. 1 köber als der pbrsisch Mut d alisch auch der Abg. Bassermann nicht schärfere Töne für Mit solchen Grünen ch begrüße es, daß die Anti. Duell · Liga ndet. Sie verficht Kt, daß die Gerichte die Ehre nicht wieder herstellen können; sie verwirft prinzipiell da? Duell, und nur um den Schwachen der Bevöllerung entgegenzukommen, will sie ihre Hand
s Abg. Do ve (fr. Vg . einen Unterschied von den gelegen, wo so kraß aufrecht erhalten bleiben kann. Es ist wohl noch nicht dagewesen, da ö Reichs erklärte, er halte sich nicht für befugt, fü Gesetze dieser Sitte gegenüber einzutreten. Gesetzentwurf vorg strafe beseitigen und für Beamte,
nicht vereinbar ¶ Widerspruch
was der Herr Vorredner noch scheint mir bervorjugehen, als ob er annehme, einen prinzipiellen Gegner es aus der Anschauung heraus, daß
ch bedaure, daß die Verurteilung des Duells verteidigt man eher das Duell auch unter den gebildete aber keineswegs die Ansi
Fortschritt sein. gut. Aber nun taucht funden hat.
Abschied. Seine
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n Ständen Mi
kt der Römer die Bedeutung
i ei frũber einen die sich duellieren, die Unfähig⸗
dazu bieten, die strafrechtlichen Vorschriften gegen Beleidigung 3 33 Die Hriftlichen Rreise lafsen sich nicht mehr an tie Wand dräcken. Warum nimmt der Kriegsminifter auf diese reife weniger Räcksicht als auf das Offtzierkors Der Reiche kan ler täte gut daran, fich dieser Anficht an zuschließen. Unter ben aktiven und jnaktiden Dffifieren ben aden fich Hunderte und Tausende, die das Duell verwerfen, wenn sie auch nicht offen damit Ferportreten. Die Milttärverwaltung rerznichtet h nicht auf deren Mitarbeit. Ist es aber erträglich, daß die Militãrwwerwaltung ze Tisfsermaßen zwei Kategorien von Offinren als vorhanden amfibt, die fie verschieden beurteilt? Jede Beseitigung eines ebrengerichtlichen Versahrens erfolgt mit JZustimmung des Kaiserz, und daffir find uns die Vertreter der Regierung verantwortlich. Denn der Reich? kan ler noch einen Anspruch auf den Namen eines christlichen Kanjlerẽs machen will, so muß er den Schaden wieder gut machen, den er an⸗ ichtet hat. 6. . Bebel (So): Der moralische Schade, den der Faniler durch feine Erklärang dem von ibm vertretenen Regiment 12 hat, kann darch keine Grklärung wieder gutgemact werden. Ge stekt fest, daß es bei uns eine Klaffe gibt, die Recht und Sesetz mit Füßen treten kann. Ich habe schon früher im Gegen satz zum Abg. Bachem die Ansicht vertreten, daß die Allerhöchste Kabinett order vom 1. Januar 1897 nur den Zweck babe, die Duelle einiuschrãnken. Ueber das Duell sei'st und fein? Bedeutung Francke ich kein Wort zu verlieren. Das Duell führt in den meisten Fällen gar nicht zur Bestra ung des Be⸗ leidigers. Der neue vreußische Justliminister vrach im Abgeordneten bau am Sonnabend von der Majestãt des Gee Wie reimt sich damit, daß, ohne daß von soꝛialdemokratischer Seite etwas unter⸗ nommen ist, die ganze irdijche Dreieinigkeit, ie Jefanterie, Kavallerie und Artillerie, gegen die geplante Versammlung aufgeboten werden muß? Das jeigt ein Maß von Rücksicht, das bei uns nur Heiterkeit erweckt. Es ift immer zwenelbaft, ob nicht trotz seiner Immunität gegen den Reichskanzler 5 116 des Strafgeseßbuchs angewendet werden kann, der den Ungehorsam gegen Lie 1 unter Strafe bis ju 2 Jahren Gefangnis ftellt. ine beffere Reklame als seine Erklärungen können wir uns für den 21. 2. M. nicht denken. Es ist unerhört, was er erklart kat, insbesondere, das weite Schichten des Volkes sär das Duell ind. Was der Kriegs min ister darüber fagt, daß es den Duellanten üäberlassen werden mäßse, sich mit ikrem Gott auseinanderjusetzen, kommt beinahe auf den soꝛialdemokratischen Grundsatz heraus: Religion ißst Pcbhatsache. Für uns ist die Frage eine einfache Rechte frage. Das Duell ist verboten, es verftsßt gegen 55 201 ff. des Strafgesetz buch; Im Zu sammenbange mit der Praxis des Segnadigungẽ rechts zeigt sich aber, daß die Duellanten an der enticheidenden Stelle als Jsolche An- gefeben werden, die cin bächst woblgefalliges Werk getan kaben. Der FRösener S &. darf sich auch bekannilich auf diesem Sediete unge straft Dinge erlauben, die an den Arbeitern sosort init der vollen Schãrie des Hefetzes gerochen werden würden. Wir haben heute gelernt. daỹ der Cbrenrat nickt die Aufgabe bat, Duelle zu verhnten; er soll fie mindern, aber die Aufgabe hat er nicht, darf sie nicht baben, wo en befonders schwerer Fall vorliegt, auf die Verbinderung des Daells hinzuwirken. Rechter Hand, linker Hanz, alles vertauscht, das ift das Bild, welches die beutige Verbandlung bietet; nach dem Abg. Roeren fit Feidbaus, nach dem Kriegsminister Görel zer eigentliche Ghren. mann. Gs 1st ja außerordentlich schwer, solche Auffaffungen erklufiner Freise vpisslich durch die Gesetzgebung zu beseitigen aber fie durch die Gesetzgebung und Verwaltung u begũnstigen ift erst recht unstatibaft. Daß in Desterreich und Frankreich die militärifschen Ebrbegriffe ebenso baarscharf zugespißt sind ie in der deutscken Armee, müssen wir ganz bestimmt bejweifeln. Ueber die Haltung des Kriegeminifters und des Kanilers konnen wir Ans nicht wundern. Der Kanzler bat offen und rückbaltlos gesprochen, aber sich die moralische Wirkung seiner Grklãrung nicht berlegt. Heute ist auch kein Reschsfanzler, auch kein Justüzminister ist Fente in Dentschland möglich, der nicht diesen Duelllkomment vertritt. Zu dem Kreise der Anhänger dieser Anschauungen gebören die Kreije, zu denen er sich rechnet, gebören die Herren vom Bundesrat und die Herren von der Verwaltung. Die Borussen gebẽren jum Kõsener S. C. Ter feinen Mitgliedern das Duell vorschreibt; wer es verweigert, hird von! ker Föchften Strafe, dem Verschiß betroffen. Die Ber faffung des Kösener S. G., ein sebr seltene? und sekretes Buch, charaklerisiert diefe Verbindung als eine nach s 123 des Str. S- B. ffrafbare. Namentlich bekemmt keine Bebörde Kenntnis ven die em Statut, obgleich in diesem Statut zur Bedingung gemacht wird. unter Rmfländen ungeseßzlich zu handeln. Der Staatsanwalt, der Mit lie des Kösener S. C., stößt systematisch gegen das Strafgesetzbuch aber er wird deswegen nicht einschreiten, er betrachtet es als das Privilegium des S. C., ungesetzlich zu andeln. Nach den §5 12 and 235 muß feierlich beschworen werden, daß den. Beseblen der Oberen gehorfamt wird auch dann, wenn das Mitglied mit diesen Beschlüßsen nicht einverstanden ist. Der Difstolenkaften fpielt in Tem Kösener S. C. ungefähr dieselbe Rolle, wie die Bundeslade bei den alten Juden, er ist beilig, In 5 66 wird mit deutlichen Worten der Due lang ausge sprocken. Alz permanente Verletzung befte bender Seseß! 8 124 Jagt, nach jeder offenbaren Beleidigung maß eine Forzerung erfolgen. Die SS 171 und Ife geben fehr ausfäzzliche Bestimmungen üer das Piftolenduell. Nach jeder Richtung ist durch diese Beftimmung Für ˖ sorge getroffen, daß das Duell wirklich stattfndet: man kann alse obne Uckerkteibung sagen, daß der Kösener 8 C. eine Verbindung ist i dem Zwecke, beftebende Gesege außer Kraft zu setzen. Die sem un. laublichen Unfug ein End zu machen, zeigt man nicht die geringfte zteigung. Auch bieraus ersieht man, wie der heutige Staat lediglich ein Klassenftaat ist, der die Verletzung der Gesetze durch die be⸗ sitzenden Kreise zur Regel erbebt. Man muß den Dingen, wie fie wirklich sind, in die Augen sehen. Der Duelljwang an der Armee wäre nicht möglich, wenn die leitenden Kreise im Staate ibn nicht begũnftigten. Dir werden immer wieder verlangen, daß die Duellanten endlich unter das gemeine Strafgesetz gegen die Totschlãger und Körperverleger gestellt werden, daz sie ibrer Privilegien entkleidet werden. Was von der anderen Seine verlangt wird, die schärfere Be⸗= strafung der Beleidigung, das wird nicht den Duellanten, sondern vor allem Ten unbequemen oppositionellen — jum Schaden gereichen. Abg. Traeger (fr. Voller): An den Ausgang dieser Inter pellation habe id von vornberein keine ausschweifenden Hoff nungen geknũrft; solche Verbandlungen geben meist aus wie das 2 Schießen. Eine Ueberraschung bat die Verhandlung aber doch gebracht. Ich batte nicht ewwartet, daß in diesem Falle dem Beleidiger ein Ver- feidiger entsteben werde in der Person des Kriegsministers. Er stand unter dem Einfluß der Erklärung des Reichskamlers, der auf die rage der Interpellation nur ein Nein bat. Mit der Verschãrfung der l über Beleidigungen ist etwas gebessert, und es wirtt bei nabe bumoriftisch, wenn der Reichskanzler dieses Medikament auch weiter im Auge bebalten will. Dagegen soll kein Offizier im Heere ge. duldet werden, der 64 dem Duell entzieht. Wenn der Kansler nicht ein Privatmann, sich so als ein duellwütiger Kavallerist verkleidet, so ist das doch im böchsten Grade bedenklich. Feldbaas ist als ein Ebrenmann allgemein anerkannt, und man sollte meinen. daß das wohlkegründete Urteil des Zivilgerichts auch einem Ebrenrat genũgen würde. Das ist aber nicht geschehen, sondern er bat Feldbans doch nicht Als einen vollkommenen Gbrenmann anerkennen wollen ibn entlaffen, weil er der Standesebre nicht genüägtt. Bir können nicht anerkennen, daß die Standesebre der Offtniere bõber stebt als die anderer Stände. Warum soll für den Offizier die ibm durch Gesetz gebotene Genugtuung icht genũgen? Wir müäffen mit dem Begriff der militärtschen. Standese hre aufräumen. Das Ehrengericht hat sich in diesem Falle in strikten Gegensatz zu dem Wortlaut des bestebenden Strafgesetzbucs gestellt. Mit aner solchen Bebandlung wird das Uebel nur noch schlimmer. Abg. von Tiedemann (Ry): Es war ursprũnglich nicht meine Absicht, das Wort zu nebmen, aber eine Reihe von Aeußerungen der Redner wingen mich doch zu einer Entgegnung und ju einem Widerspruch. Wenn der Abg. Roeren gesagt bat, daß der Reichsfag jum Ausdruck gebracht habe, daß das Duell