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glaubte man auf diesem Wege sehr rasch vorwärts zu kommen. Es wird sich auch in diesem Jahre zeigen, daß nicht in dem erwarteten Umfange diese obligatorische Fortbildungeschule zur Durchführung gelangt ist. Ich meine immer, ein Jahr oder anderthalb Jahre sind wir jetzt mit der Sache im Gange, und wir sollten doch eine Reihe von Jahren erst abwarten und einmal sehen, wie die Sache sich ge⸗ staltet. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur sagen: in unserem Lande herrscht bei der bäuerlichen Bevölkerung ein gewisser Widerstand gegen die Fortbildungtschule. Die Bauern haben das Gefühl: Wenn wir sie erst freiwillig eingerichtet haben, eines Tages wird sie als obligatorisch ihnen aufgeiwungen. Das hat ja auch eine gewisse Berechtigung; die Leute fühlen, unter Umständen kommt nachher der böse Staat und zwingt sie zu einer Menge von Ausgaben, die sie nicht wünschen. Solange hier der Staat als der Geschenk⸗ geber und der Unterstützer erscheint und alles aus seiner Tasche macht, sind die Leute für vieles zu haben. (Heiterkeit) — Ja, meine Herren, so liegt es! So wie die Bauern aber irgendwie etwas bezahlen sollen, ändert sich sofort das Bild. Deshalb müssen wir sehr vorsichtig mit der Einrichtung der obligatorischen Fort- bildungeschulen sein.
Melne Herren, es sind gewisse verschiedene Auffassurgen nach dieser Richtung hin schon zum Ausdruck gekommen, und ich möchte deshalb meinen vorher schon geäußerten Standpunkt nochmals klar⸗ stellen: Ich bin der Meinung, wir sollten nicht die Fortbildungs⸗ schulen in unseren ländlichen Gemeinden zu landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen machen. In kann Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen anführen, wo der kleine Handwerker, der auf dem Lande von und mit uns lebt, Bedenken trägt, seine Jungen in diese Schulen zu schicken, weil sie einen zu prononziert landwirtschaftlichen Charalter tragen. Das ist mir von verschiedenen Seiten vorgetragen worden. Wenn Sie die Lehrbücher durchsehen, die von den verschiedenen Provinzen für unsere ländlichen Fortbildungsschulen protegiert werden, so werden Sie finden, daß diese einen gewissen landwirtschaft⸗ lichen Charakter tragen, wenn ich so sagen soll, das heißt: jeder deutsche Aufsatz, jedes Lesekapitel behandelt mehr land- wirtschaftliche Gegenstände als Gegenstände allgemeiner Natur. Das sind doch Momente, die man nicht ganz aus den Augen verlieren darf. Ich stehe auf dein Standpunkt, daß es sich bei diesen Fort⸗ bildungsschulen nur um die Verbreiterung des Wissens derjenigen Dinge, die der Knabe auf dem Lande in der Volköschule gelernt hat, handelt, damit er sie für sein Fortkommen im Leben besser verwerten kann, als wenn er mit 14 Jahren einfach aus der Schule in das Leben Übertritt. Das möchte ich aber bitten doch festzuhalten: wir tun es im Interesse unserer gesamten ländlichen Bevölkerung. Wir wollen also nicht etwa der Schule einen erkluswv landwirtschaftlichen Cha⸗ rakter geben.
Meine Herren, ich möchte immer wieder hervorheben — der Herr Abgeordnete, der vorher sprach, hat ja nach dieser Richtung hin ein anderes Kapitel angeschnitten — wollen wir von unseren Winter⸗ schulen etwas erwarten, dann gilt es, einen systematischen Aufbau zu schaffen. Es siebt ja sehr verlockend aus, solche Fortbildungskurse zu veranstalten, d. h. sich einen Wanderlehrer kommen und sich einen Vortrag halten zu lassen, der gewiß vielfach interessant sein mag, aber doch des notwendigen Untergrundes entbehrt. Meine Herren, es gilt da, nicht ein Stück herauszureißen und plötzlich den Leuten vorzu— führen, wie etwa ein Experiment in der Chemie oder EClektrinttät vor⸗ geführt wird, sondern es gilt, die Leute systematisch für ihren Beruf zu erziehen.
Nun, meine Herren, komme ich zu dem Geldpunkt, den ich ja auch schon streifte. Ich möchte zunächst feststellen: der jetzige Fonds von 235 000 Æ hat zur Zeit noch eben ausgereicht, unter der Vor- aussetzung, daß ich hin und wieder aus dem Fonds für die östlichen Provinzen einzelne ländliche Fortbildungsschulen habe unterstützen können. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß 80 M pro Fort⸗ bildungsschule notwendig sind. Wir müssen an einem bestimmten Satz festhalten. Da nun in unserem Vaterlande zur Zeit 3000 ländliche Fortbildungsschulen im Gange sind, so ergeben sich insgesamt der Betrag von 240 000 M; 235 000 M stehen in dem Etat. Also das gibt Ihnen ein Bild der Sachlage, und ich möchte Sie bitten, daran festjuhalten, daß wir, wo die Herren tätig sind im Interesse der Leute, mit denen sie leben und arbeiten, immer nur mit einer Staatsunterstützung von 80 S für eine Fortbildungsschule im Winter rechnen können. Meistens gibt ja die Gemeinde der Schule das Lokal, Licht, auch Heizung, sodaß es sich also lediglich um die Bezahlung der Lehrmittel handelt, also einiger Bücher, und um die Entschädigungen der Lehrer an den Forthildungsschulen, die in einem entsprechenden Stundengeld bestehen.
Nun ist ein Punkt meiner Ansicht nach ron höchster Be⸗ deutung, der von dem Abg. Reck auch berührt worden ist. Der Abg. Reck hat die ostpreußischen Verhältnisse geschildert, und ich gebe ihm völlig ju, daß es wünschenswert ist, daß dort Wandel geschaffen wird. Aber, meine Herren, ich muß, wie vorher bei der Fischereifrage, ebenso auch hier wiederum betonen: die Träger unseres gesamten landwirtschaftlichen Unterrichts⸗ wesens sind die Landwirtschaftskammern; wir kommen aus der Sache nicht anders heraus. Ich bedaure es, wenn in einzelnen Provinzen Zentralverelne, Einzelvereine und dergleichen noch die Schulen halten. Man will sich immer nicht an ein bestehendes Gesetz gewöhnen; ich habe es ja des öfteren hier vor dem hohen Hause bei anderer Gelegen heit betonen müssen. Das Gesetz ist vor der Zeit, wo ich in das Amt getreten bin, von dem hohen Hause beschlossen worden, und nach meiner Ansicht müssen alle Teile bestrebt sein, dieses Gesetz auch voll und ganz zur Durchführung zu bringen. Dahin gehört auch die Ordnung des Unterrichtswesens für die Landwirtschaft innerhalb der Provinz durch die Landwirtschaftskammer. Sie bekommt die Mittel, sie hat die Wanderlehrer unter sich. Die Wanderlehrer hängen aber mit den Winterschulen zusammen, wie die Herren schon ausgeführt haben. Ich bitte also die Herren, die Klagen vorgebracht haben, in ihrer Provinz dafür tätig zu sein, daß das noch nicht durch- geführte Gesetz auch dort zur Geltung kommt. Die Landwirtschafts⸗ kammern müssen als Vertretung des landwirtschaftlichen Gewerbes die Träger des Unterrichtzwesens sein. Wir werden freilich nie hindern können, daß eine reichere Provinz mehr Mittel aufwenden und da— durch bessere Lehrer heranziehen kann, und daß die anderen Provinzen hierdurch leicht bessere Kräfte verlieren. Ich bedauere das; ich weiß aber nicht, wie wir das ändern sollen.
Meine Herren, schon in der Kommission habe ich mich dahin aus⸗ gesprochen, in den Provinzen die Bildung von Winterschulen nicht zu
überstũrjen; wir bekommen sonst minderwertiges Lehrpersonal. Erst wenn man Lehrpersonal hat, richte man die Schulen ein; sonst machen wir unglückliche Erfahrungen, vor denen ich die ländliche Bevölkerung bewahren möchte. Mein Wunsch ist, daß wir in etwa 15 Jahren in jedem Kreise eine Winterschule haben, wodurch wir den bäuerlichen Besitzern wesentlich helfen werden.
Die Anregung des Herrn Abg. Dablem bitte ich zunächft der Landwirtschaftskammer zu unterbreiten. Ich bezweifele nicht, daß die Obstbauern große Verluste erlitten haben, aber die Beurteilung der Hilfsmaßregeln steht zunächst der Landwirtschafts kammer zu: was sind für Mißstände? soll Dünger, sollen Obstbäume gegeben werden? Diese Fragen müssen zunächst den berusenen Organen zugehen; die können Anträge stellen, und dann erst ist es meine Aufgabe, soweit ein Notstand festgestellt ist, mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu belfen. .
Meine Herren, ich freue mich immer über die rege Anteilnahme für dieses Gebiet der landwirtschaftlichen Verwaltung; ich hoffe, daß wir in gemeinschaftlicher Arbeit darin vorwärts kommen. Mein Herzengwunsch ist, daß, wenn ich mal aus dem Leben scheide, die Landwirtschaft endlich wieder ein prosperlerendes Gewerbe geworden ist. (Lebhafter Beifall im Zentrum und rechts.)
Abg. Barth old freikons.) bestätigt, daß die Landwirte wenig Neigung bätten, Fortbildungsschulen zu errichten, weil sie fürchteten, daß ihnen Lasten daraus erwachsen; den Leuten feble eben das Verständnis dafür. Es feble auch an genügendem Lehr— personal. Das Verständnis für den Wert dieser Schulen mässe den Tandwirten erst dadurch beigebracht werden, daß mehr Wander— lehrer angestellt werden. Winterschulen sollten nicht errichtet werden, wenn nicht die bäuerlichen Wirte selbst das Bedürfnis dafür fühlten; die Winterschulen seien noch nicht genügend besucht, und woher sollten auch alle die Lehrkräfte kommen? Erfreulich sei jedoch, vom Minister ju hören, daß für die Ausbildung der kleinen Landwirte mehr getan werden solle. Aber vor allem sei die Anstellung von Wanderlehrern erforderlich. ;
Abg. Wolga st (fr. Volksp) unterstũtzt die Ausführungen des Abg. Jöbanssen zu Gunsten der Anstalt in Plön. Nachdem Plön sich jahrelang darum bemüht habe, habe es Verwunderung erregt, daß die Anstalt nach der Müggel gebracht sei. Es solle nicht glles nach Berlin gebracht werden. Der Minister möge wenigstens die Plöner Anstalt für die Zukunft im Auge behalten. Er— freulich sei, 4 jetzt vom ganzen Hause für die Ausgestaltung der ländlichen Fortbildungsschulen so lebhaft eingetreten werde, nach dem noch vor wenigen Jahren die Freunde des Abg. Hirt gegen die obligatorische Forthildungsschule Front gemacht hätten. Das vom Minister gebrauchte Bild, daß die Bauern erst Feuer und Flamme sesen und dann, wenn sie zahlen sollten, das Bild plötzlich anders würde, könne man auf den Minister selbst anwenden, der schließ⸗ lich gesagt habe: ums Himmels willen, übertreibt die Errichtung von Schulen nicht! Der Minister scheine also schließlich doch für den Geldbeutel des Staates zu fürchten. Falsch sei es, die Fortbildun = schulen nicht zu landwirtschaftlichen Schulen zu machen. Wenn die jungen Leute Interesse an dem Unterricht haben sollten, müsse dieser zurächst an den landwirtschastlichen Beruf angeknüpft werden, 3. B. der Rechenunterricht müsse durchaus sich dem landwirtschaft⸗ lichen Bedürfnisse, ja sogar dem Bedürfnis der eigenen Wirtschaft anpassen. Die Leute müßten eine Buchführung lernen, wie sie sie in ihrer Wirtschaft brauchen könnten. . .
Abg. Kreth (kons.) entgegnet dem Minister, daß, wenn die Land⸗ wirt ict m n die Träger der Fortbildungsschulen sein sollten und die ärmeren Provinzen nicht so reiche Mittel dafür verwenden könnten, gerade der Staat für die ärmeren Provinzen eintreten müsse, damit nicht eine Differenzierung eintrete. Die Tätigkeit des ost= preußischen landwirtschaftlichen Zentralpereins werde allgemein als fegengreich anerkannt, aber die Lanzwirtschaftskammer könne nicht aus⸗ kömmliche Gehälter für die Lehrer zahlen. Die Wan derlehrer müßten aber autkömmliche Gehälter erhalten, damit sie nicht sich Reifen ersparten, wenn sie sie auf eigene Kosten machen müßten. Des halb müffe der Staat für auskömmliche Gehälter sorgen.
Damit schließt die Debatte.
Die Ausgaben für die landwirtschaftlichen Lehranstalten werden bewilligt; die Resolution der Kommission wird an⸗ genommen. ö
Schluß 4/4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 31. Januar, 11 Uhr. (Etat für Landwirtschaft; Gestütsetat.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist die Den kschrift über die Ent⸗ wickelung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee im Jahre 1904105 zugegangen, aus der folgendes mitgeteilt sei:
Der Aufstand in Südwestafrika hat im Berichtsjabre auch den Süden des Schutzgebietz ergriffen. Sowobl die Tätigkeit der Verwaltung als auch die private Erwerbstätigkeit haben infolgedessen ihr Gepräge fast vollständig durch den Ausstand erhalten; Unter⸗ nehmungen zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes konnten — von dem Vorbau der Otavi - Eisenbahn abgesehen — kaum ae⸗ fördert werden, und der Außenhandel hat einseitig in einer sehr starken Einfuhr zur Versorgung und Ausrüstung der Schutztruppe und der übrigen weißen Bevölkerung bestanden. Unter diesen Um- ständen muß für das Jahr 190493 von der Voilegung eines Berichts über die Entwicklung Südwestafrikas abgesehen werden. Ueber den Verlauf des Aufstands sind dem Reichstage bereits besondere, von dem Königlich Preußischen Großen Generalstabe ausgearbeitete Denkschriften zugegangen.
In Kamerun und Neu-Guinea mußte auch im Berichtsjahr wiederholt mit bewaffneter Hand gegen Ruhestörungen von seiten der Eingeborenen vorgegangen werden; die Unruhen, die regelmäßig nur von lokaler Bedeutung waren, konüten in allen Fällen schrell unterdrückt werden. Die Kunde von einem großen Aufstande der Bulis im südlichen Teile des Satz gebiets Kamerun, der im Februar 1995 auftauchte, erwies sich als ein Gerücht. In Ostafrikg, Togo und Sam oa ist dle Ruhe nur ganz vereinzelt und unerbehlich gestött worden; in Ostafrika jedoch sind nach Schluß deg Berichte jahres, im August 1995, größere Unruhen namentlich im Süden, teilweise auch in den Küstenbezirken der Mitte des Schutzgthiets, ausgebrochen. Auf den Kaxolinen, Marianen und Marschallinseln herrschte vollständige Ruhe; im Gebiet der Ostkarolinen gelang es der Verwaltung, zunächst die Be⸗ wohner der Trukinseln und nach Schluß des Berichts jahres auch die Bewohner von Ponape zur Auslieferung ihrer Waffen zu veranlassen.
Die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete hat, wenn von Südwestafrika abgeseben wird, um 5581 töpfe von 3434 auf 4015 Köpse zugenommen. Von dieser Zunahme fällt der Hauptteil mit über 400 Köpfen auf Ostafrika, wo eine starke Zu— wanderung von Weißen stattgefunden hat, die sich teilweise als An- e. niedergelassen haben, teilweise beim Eisenbahnbau beschäftigt werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist in den verschiedenen Schutzgeb eten ungleichmäßig gewesen. Togé hatie wiederum — jetzt schon im dritten Jahre — unter großer Trockenheit zu leiden; es ber⸗ dient aber hervorgehoben zu werden, daß trotzdem die Ausfuhr nur unerheblich zurück zegangen und die Einfuhr bedeutend gestiegen ist, sodaß der Gesamthandel Togos 1991 die größte bis dahin erreichte Ziffer überstiegen hat. Für die Südseeschutzgebiete kann ein wesentlicher Fortschritt nicht festgestellt werden. Ein erheblicher Auf schwung dagegen ist für Ostafrika zu verzeichnen, dessen Außenhandel
um über 5 Millionen, von 182 Millionen auf 23 3 Millionen Marl estic ist.
as die einzelnen Erjeugnisse der Schutzgebiete an— langt, so hat die Gewinnung von Kautschuk in den hierfür in Betracht kommenden Gebieten sehr stark zugenommen. Die Ausfuhr aus den drei tropischen deutschen Schutzgebieten Afrikas ist von 1963 auf 1904 von 11367 42 im Werte von 4 881 600 M auf 13 989 q im Werte von 6 575 00 „ gefliegen. Die Schutzgebiete haben also aus der günstigen Weltmarkiskonjunktur für Kautschuk im Berichts. jahr erheblichen Nutzen gezogen. An erster Stelle für die Produktion don Kautschuk steht Kamerun, wo im Süden des Schutz gebiets die weißen Händler immer tiefer in das Innere eindringen und weitere Teile des Urwaldes für den Export von Kautschuk erschließen; mehr als die Hälfte der Kautichukproduktion der Schutzgebiete, sowoht der Menge als auch dem Werte nach, entfällt auf Kamerun. In Ostafrika und Sam oa werden größere Verfuche mit dem plan— tagenmäßigen Anbau Eon Kauischukpflanzen gemacht und auch in Kamerun ist mit dem Bau von Kautschukpflanzen in Plantagen ange fangen worden. Auch die botanischen Gärten in Amani und Victoria widmen der Frage fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit; ihre Aufgabe ist es dabei, durch vergleichende Versuch- mit dem Anbau verschiedener Sorten von Kautschukpflanzen festzustellen, welche Kautschukpflanzen sich für den plantagen mäßigen Anbau in den Schutzgebieten Ostafrika und Kamerun am besten eignen.
Die Produktion von Oelfrüchten bat im allgemeinen weitere Fortschritte gemacht. Jasbesondere war in Ostafrika die Steigerung der Ausfuhr von Sesam und Erdnüssen eine bedeutende. In Kamerun hingegen ist die Ausfuhr von Palmkernen und 8961 im Jahre 1904 im Zusammenhang mit der Stockung im
ndel, die nach der Zollerhöhung während einiger Monate dez Jahres 1904 eintrat, stark hinter der Ausfuhr der Vorjahre zurück, blieben. In Togo ist die Ausfuhr dieser Produkte gegenüber dem ungewöhnlich ungünstigen Vorjahr allerdings wieder etwas ge⸗ stiegen, hat jedoch, da die Trockenheit im Küstengebiet auch während des Berichtsjahres noch angehalten hat, die Ausfuhrmenge der Jahre 1899 bis 1902 noch nicht wierer erreicht. Der Vorbau der Eisenbahn Lome = Palime, durch den Gebiete mit gleichmäßigeren Regenverhält- nissen erschlossen werden, wird hinsichtlich dieser wichtigen Ausfuht— produkte die wirtschastlichen Verhältnifse Togos auf eine stabilere Grundlage stellen.
In neuester Zeit haben sich in Togo die Eingeborenen dem Anbau von Mais zugewandt; namentlich längs der Bahnlimen sind Malsfelder angelegt worden. Im Jahre 1905 hat sich bereits eine lebhafte Ausfuhr von Mais aus Togo entwickelt, sodaß Küsten. bahn und Landungsbrücke vollauf in Anspruch genommen sind. Der Mais ist, wie die Hamburger Handelskammer in ihrem Jahresbericht für 1905 hervorgeht, von besonders guter Qualität. .
Ein bemerkenswerter Fortschritt ist im Anbau von Baumwolle in Ost afrika zu verzeichnen; zum ersten Male hat dort die Produktion einen ner nenswerten Umfang erreicht. Die Ausfuhr von Rohbaum— wolle über die Küstengrenze Ostafrikas, die 1803 nur 9292 kg im Werte von 7313 66 betragen hatte, stieg 1904 auf 188 140 kg im Werte von 123 892 16. Hieibei sei besonders darauf hingewiesen, daß von diesen 188 140 kg 150083 kg aus den Bezirken Tanga und Wilhelmstal stammen, deren Bexpölkerung sich an den jüngsten Un⸗ ruhen in Ostafrika, die zum Teil auf die Heranziehung der Einge. borenen zum Anbau von Baumwolle zurückgeführt worden sind, nicht beteiligt hat. In Togo sind in dem Anbau von Baumwolle eben falls Fortschritte gemacht worden, wie die Steigerung der Ausfuhr anzeigt. Von den Bemühungen des Kolonial⸗Wirtschaftlichen Komitess, die Eingeborenen zum Anbau von Baumwolle als Zwischenkultur von Mais zu veranlassen, darf eine weitere Zunahme der Baumwoll. produktion in Togo erwartet werden. In Kamerun endlich, wo in verschiedenen Teilen des Schutzgebietes Baumwolle geringerer Qualität vorkommt, beabsichtigt die Verwaltung in Verbindung mit dem Kolonial Wirtschafilichen Komitee, an geeigneten Plätzen die Eingeborenen zum rationellen Anbau der Baumwolle anzuleiten.
Für die günstige yer, , der europäischen Pflanzungsunkernehmungen ist die Möglichkeit einer aus reichenden Beschaffung von Arbeitern eine der wichtigsten Vor⸗ aussetzungen. Für die großen Plantagen am Kamerun berg haben die Verhaͤltnisse in dieser Beziehung während des Berichtsjahrs günstig
gelegen; es waren auzreichend Arbeiter vorhanden. Als ein besonders
gutes Zeichen wird angegeben, daß sich dort häufig die alten Arbeiter wieder zur Arbeit auf den Pflanzungen einfinden. Klagen über Mangel an Arbeitern sind dagegen in Ostafrika laut geworden. Samoa hat einen zweiten Transport chinesischer Arbeiter erhalten; die Erwartungen, die auf ihn gesetzt waren, haben sich erfüllt.
Was die einzelnen Plantagenerzeugnssse betrifft, so kann für Kaffee die Ernte im Hauptkaffeegebiet Usambara als günstig be= zeichnet werden. Der Ertrag ist, wie sich aus den Ausfuhrziffern erzibt, der Menge nach nicht unerheblich und trotz Fallens des Kaffee. preises auch dem Werte nach gestiegen. Zum erstenmal unter den Kaffeeproduzenten erscheint Neu-Guinea, das eine einstweilen allerdings noch geringfügige Menge Kaffee exportiert hat. Die Kultur der Faserpflanzen in Ostafrika — abgesehen von der bereltz besprochenen Baumwolle — bat wiederum erhebliche Fortschritte gemacht. Die Ausfuhr bat sich so— wohl der Menge als dem Werte nach nahezu verdoppelt. Besonderg günstig sind die Erfolge, die mit dem Anbau von Sisalhanf erzielt werden; sie haben zur Anlegung neuer Sisalpflanzungen von zum Teil erheblicher Ausdehnung längs der Usambarabahn, in Wilhelmstal und in Lindi Veranlassung gegeben. Die Kakaoernte in Kamerun 1904 hat gegenüber dem Vorjahr einen , , Ertrag geliefert. In Samoa hat die Produktion von Kakao ebenfalls etwas zuge— nommen; die Ansfuhr ist auf den vierfachen Betrag des Vorjahrs ge— stiegen, bleibt aber im absoluten Betrag immer noch geringfügig. Der Außenhandel der deutschen Schutzgebiete aus— schließlich derjenigen von Südwestafrika, der aus den im Eingang angeführten Gründen hier außer Betracht bleiben muß, hat in Einfuhr und Ausfuhr einen Wert von 60 937 590 60 erreicht. Gegenüber dem Jahre 1906 mit einem Umsotz von 55 lg 682 6. bedeutet dies eine Zunahme von 5 024 808 66, die sich sast gleichmãßig auf Einfuhr und Ausfuhr verteilt. Diese Zunahme ist fast aus— schließlich dem wirtschaftlichen Fortschritt Ostafrikas zu verdanken, dessen Handel allein um über 5 0500 0)9 4 gestiegen ist. Bei den anderen Schutzgebieten hat sich der Handel von Kamerun und Togo um eine Kleinigkeit gehoben, der Außenhandel der Südsee⸗ schutzgebiete dagegen ist hinter demjenigen des Vorjahres infolge einer beträchtlichen Abnahme der Einfuhr zurückgeblieben. /
Wenn in Kamerun der Wert des Außenhandels nur wenig sich erhöht hat, so lag dies daran, daß nach der Einführung des neuen Zolltgrifs am 1. Februar 1904 zunächst die Einfuhr in einer Reih Von Artikeln zurückging, und an der oben, bereits erwãhnten Stockung im Handel mit Palmkernen und Palmöl im Dualabeꝛit. Die Pertode der Zurückhaltung ist aber noch im Berlchtsjahr über, wunden worden, sodaß Tas Ergebnis im gansen doch noch etwat besser war, als das des Vorjahres. Im Jahre 1905 hat der Außen ⸗ handel Kameruns dann sehr beträchtlich zuzenommen. Für die ersten drei Quartale ftellt fich der Wert deg Küstenhandels in Einfuhr und Autfuhr auf 17 081 655 Æ, d. h. auf 5213 931 M mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres und auf 311 314 M mehr als im ganzen Jahre 1901. .
Der Aufschwung, den der Handel Ostafrikas im Berichtsjabte genommen hat, beruht neben anderen Momenten wesentlich darauf daß große Teile des Schutzgebiets, die früher wegen des weiten Weges zur Küste von dem iäternafionalen Warenverkehr so gut wir abgeschlossen waren, durch die englifche Ugandabahn die Möglichkeit erhalten haben, ihre Erzeugnisse nach fremden Ländern zu verkaufen und dagegen ausländische Waren einzuführen. Die Belebung des Handels, die hierdurch in den Gebieten längs der Grenze gegen Britijch⸗Ostafrika und am Victoria Njansa stattgesunden hat, kommt in der Statistit deutlich zum Ausdruck. Der Warenverkehr über die Binnengrenze Ostafrlkas kat von 1903 auf 1904 von 84 549 auf 2732 587 4 zugenommen. Von diefem Warenberkehr entfällt weitaus der größte Teil auf den
Verkehr an der deutsch englischen Nordgrenie und, am, BVietorialee G78 261 4 von 814649 M im Jahre 19035 und 2 472511 4 von Yzz os7 6 im Jahre 1809. So ift. der ng Aueschwung des andels am Veeioriasee ein überaus lehrreiches Belspiel für die be⸗ welche der Bau einer Eisenbahn auch im Herzen
er Ausbau der Usambara⸗Eisenbahn bis Mombo der Bau der Eisenbabn von Daressalam nach In Togo konnte am 18. Juli
3 Nosöpe in Betrieb genommen werden, konnie, Sädwestafrika hat die Otavi⸗Gesellschaft den Bau ihrer Eisenbahn von Swakopmund nach Tsumeb trgtz des Aufstandes energisch fort= 'setzt; am 18. Mai 1805 hat die Bahn über Onguati den geplanten r shluß an die Regierungsbahn in Karibib erreicht und am 24. August wurde die zweite Teilstrecke von . nach Omaruru (236 km) eröffnet; die Erdarbeiten waren Ende November 1905 bis km 312 hollendet und das Gleis bis km 304 vorgestreckt. Nach dem Fort-; gange der Arbeiten kann angenommen werden, daß die Eisenbahn Anfang 907 Tsumeb (579 km) erreichen wird. —
Die beiden Kolonialbanken, deren Errichtung im vorigen Bericht angekündigt wurde, haben im Sommer 1905 ihren Betrieb cröffnet. Sie Deutsch⸗Westafrikanische Bank, die außer in Togo auch in Kamerun arbeitet, ist von der Dresdner Bant in Hreöden und Berlin in Verbindung mit der Deutsch- West . ffrikanischen Handelsgesellschaft in. Vamburg gegründet worden. An der Errichtung der Deu tsch · Ostaftikanischen Bank ist neben der De ntsch. Ostafrikanischen Gesellschaft das Banken⸗ konsortium der Morogorobahn unter Führung der Deutschen Bank beteiligt. Da auf diese Weise einerseits die Geschãfis kenntnis imd Erfahrung bedeutender, selt Jahren in den in Betracht kommenden Schutzgebieten ansässiger Firmen den Zwecken der Bank dienstbar gemacht sind, andererseils die Banken an großen heimischen Finanziastituten den notwendigen Rückhalt haben, so darf erwartet Verden, daß die Tätigkeit der beiden Banken für die wirtschaftliche Entwickelung unserer treplschen Kolonien in Afrika eine wesentlichsw Förderung bedeuten wird. — Die Landungs⸗ anlagen, die der Norddeutsche Lloyd in Simpfonhafen bei Herberts höhe hat herstellen lassen, sind Anfang Oktober 1905 in Betrieb genommen worden. Der Norddeutsche Lloyd hat dort einen Mittel punkt für seine Linien zwischen Australien auf der einen und Hongkong und Japan auf der anderen Seite fer cheffen — Zu Beginn des Jahres 1905 ist ferner unter Mitwirkung der Berliner Handelsgesell⸗ schaft eine Deu tsche Kolonial- Eisenbahnbau und Betriebs⸗ gefellschaft gegründet worden, welche durch Vertrag vom 36 55. März 1955 den Betrieb der Usambarabahn unter für das Reich vorteilhaften Bedingungen übernommen hat.
Im Jahre 1905 ist der Versuch gemacht worden, eine Uebersicht über das in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee in der Form von Hesellschaften (Kolonialgesellschaflen, Aktiengesell⸗ gesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) arbeiten de dentsche Kapital zu schaffen. Unberücksichligt mußten dabei solche Gesellschaften bleiben, deren Interessen zum großen Teil außerhalb der Schutz jebiete liegen, wie es z. B. ei den großen deutschen Schiffahrts. gesellschaften, deren Schiffe neben anderen Pläten auch Häfen der Schutz. gebiete anlaufen, der Fall ist. Trotzdem zeigt sich, daß neben den stcliftisch nicht zu erfasfenden beträchtlichen Misteln, die in der Hand von Ein zel. unternehmern, offenen Handelsgeselschaften und nach fremdem Recht , Gesellschaften in den Shußzgebisten arbeiten, durch deutsche
esellschaften nicht unerhebliche Kapitalien in unseren Kolonien indesflert worden find. Insgesamt betragen die Kapitalinvestierungen der deutschen Gesellschaften joz S32 878 6, von denen 98 126 375 4 auf eingezahl tes Gesellsch iftskapital und 15 05 9900 4 auf Anlehen entfallen. Das Nominalkapital der Gesellschaften stellt sich auf iz as Soo M ;
Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre zeigen, daß die Bemühungen der Kolonialverwaltung, die in früheren Jahren echt erheblichen Fehlbeträge in der Wirtschaftsführung der Schutzgebiete zu vermeiden, nicht ohne Erfolg geblieben sind. Die folgende Ueber⸗ sicht über die Gesamteinnahmen und ausgaben der Schutzgebiete leinschließlich Südwestafrika während der Jahre 1896,97 bis 1904 erweist dies deutlich:
Ausgaben
Einnahmen (einschließlich Ersparnis Fehlbetrag Restausgaben) 1000 4 1000 4A 1000 40 1000 . 1896/97 .. 12223 13 485 1262 189798 .. 11677 15 087 3410 k 13 902 17525 3623 1899 gh 23 079 24789 1500 .. 24050 27 266 3216 ;,, 28 897 3396 1. 25 256 26277 — 1021 ole, 29 286 1277 — 1090 135283 134 200 1083 —
Während demnach für die Gesamtheit der Schutzgebiete die zur Ver⸗ fügung stehenden Mittel in den Rechnungsjahren 1867,98 um 29290 und 1501 noch um 15,3 6 überschrltten worden waren, sank, die Ueberschreitung 1962 auf 49e der zur Verfügung stehenden Mittel, , . die Rechnung jahre 19035 und 1804 haben sich Ersparnisse ergeben.
Wenn man die Rechnungsergebnisse der einzelnen Schutzgebiete betrachtet, zeigt sich allerdings nicht durchgängig das gleiche Bild, Die Abschlüffe der Kameruner Rechnungen weisen auch für 1903 und 1864 noch Fehlbeträge aus. Diese sind aber im Verhälinis zu den Fehlbeträgen? der Jahre 19091 und 1902 doch er⸗ heblich zurückgegangen — von 1445 000 60 und 1507 00 in den Jahren igol und 1902 auf 5665 900 46 und 375 005 ' in den Jahren 1903 und 1924. Neu Guinea ferner, das für 1903 eine kleine Ersparnis aufweisen konnte, schließt für 1904 voraussichtlich wieder mit einem Fehlbetrag ab. Bei allen anderen Schutzgebieten hingegen sind für 1993 und 19304 Ersparnisse zu verzeichnen; in Ostafrika sind regelmäßig seit 1902 Ersparnisse eingetreten, in To gö seit 19öl, und die Verwaltung der Kgrolinen, Palauinseln und Marianen hat bisher immer mit Ersparnissen abgeschlossen. . ; =
Bunch den südwestafrlkanischen Aufstand und in geringerem Maße durch die hnruhen in Sftafrita sowie durch die für Kamerun er— forderlich gewordene Verstaͤrkung der Schutztruppe haben die Finanzen der Schutzgebiete eine erhebliche Verschiebung erjahren, die insbesondere in einer beträchtlichen Steigerung der einmaligen Ausgaben in Er- scheinung tritt. ;
Die Verstärkung deg militärischen Schutzes in Kamerun und Ost⸗ afrika in Verbindung mit der für 1806 geplanten völligen Trennung der Zivil, und Militärberwaltung in Ostafrika haben ferner zur Folge, daß für 1906 die fortdauernden Ausgaben der Schutzgebiete wesentlich höher angesetzt werden müsfen als bisher, Hierzurch ist in der günfligen Entwicklung deg Verhälinisses der eigenen Einnahmen zu den fortdauernden Aus jaben der Schutzgebiete ein zeitweiliger
Rückschlag eingetreten, da die eigenen Ginnahmen der Schutzgebiete
nicht fofort der Steigsrung der fortdauernden Ausgaben entsprechend höher veranschlagt werden können.
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Die alljährliche Denkschrift über die Entwickelung des . , ist im Reichstage eben⸗ falls zur Verteilung gelangt. Sie umfaßt die Zeit vom Oktober 1904 bis Oktober 1955, gibt aber in den wichtigsten Punkten Nachrichten, die bis zum Ende des Jahres 1905 reichen, sodaß sie ein unmittelbares, anschauliches Bild von der gegenwärtigen Lage der Kolonie gewährt. ö
Das diegmalige Berichte jahr it insofern besenders geartet, als sich in dem größten Teile desfelben die Einwirkungen des russisch⸗ apanischen Krlegez sowohl in gan; Ostasien als auch in der deutschen Kolonie sür den? Handel und im besonderen für die Schiffahrt geltend zeinacht haben. um fo bemertenswerter ist s, daß trotz dieses hem. menden Moments die Kolonie in allen Gebieten des wirtschastlichen Lebeng erfreuliche Fortschritte der Entwicklung gufweist.
Die Einnabinen des Schutzgebiets sind während des Be⸗ richtssahres um 33 v. H. nämlich von 0 gäß M auf 1901 170 10 gestiegen; der Schiffsderkebr ist von 337 Schiffen mit 388 385 Re⸗ gistertonnen auf 13 Schfffe mit 429 5I7 Registertonnen angewachsen. Nauf der Schantung. Cffenbabn hat sich der Verkehr von 495 gos auf 780 2238 Perfonen und von 125 393 auf 279 710 Tonnen Frachtgüter
estelgert Die Ginkünste des Hinesischen Seriollamts in Tsingtau 86 sich von 618 000 Doll., auf 796 009 Doll. vermehrt, und der Wert des Durchgangshandels, der im Vorjahre 24 S61 282 Doll. betrug, hat die Summe von 32 426 596 Doll, erreicht . err Bedürfnisse des wachsenden Handels entsprechend ist eine Angliederung des deutschen Kiautschou- Gebiets an das chinefische Zollgeblet zum 1. Januar 1806 vrreinbart worden. Zu dieser wirischafte volitisch wichtigen Maßnahme hat die Marine⸗ Derwaltung sich auf Antrag der Kaufmannschaft der Kolonie und nach Befragung der heimischen. Interessenpertretungen entschlofssen. Von der neuen Regelung des Zollwesens wird eine Erleichterung des Handelsverkehrs und namentlich ein Aufschwung der industriellen Entwickelung der Kolonie erwartet. Das Freihafengebiet, das bisher das ganze Schutzgebiet umfaßte, ist auf den Hafen felbst und das anstoßende Gelände beschrärkt worden, Als Grsaßz für bie Mehreinnahmen aus dem Zollanschlusse führt das chinesische Seeollamt jährlich 20 v. S. der Einnahmen gus den Einfuhr⸗ zöllen an das Goubernement ab. Für die Ausfuhr ist das Zoll= berfahren dasselbe wie früher geblieben. .
Die Gefundbeitsverhältnisse sind, dank den gäten hyngieni⸗ schen Einrichtungen, die besten an der ganzen ostasiatischen Küste. Dem⸗ gemäß war auch in diesem Jahre der Besuch Tsingtaus durch Bade⸗ gäste wieder sehr lebhaft. . ö
Eine Folge der zunehmenden Bedeutung Tsingtaus als Handels. platz war die Bildung einer einheitlichen, die gesamte Kaufmannschaft umfassenden Handelskammer. .
Infolge des wirtschafrlichen Aufschwungs war die Nachfrage nach Land lebhaft und dementsprechend auch die private Bautätigkeit rege.
In dem neuen großen Hafen ist ein Schwimmdock, das Schiffe bis ü 16600 6 aufnehmen kann, vom Stapel gelaufen und bereits in Benutzung genommen. Ein großer Kran von 180 t Tragfãhigkeit ist aufgestellt ö . (
Zum ersten Male wurden Schantungkohlen in größeren Mengen nach Tsingtau, Tschifu, Tientsin, Schanghai und Hongkong ausgeführt.
Entsprechend einer im Vorjahre aus der Mitte, des Reichstags hervorgetretenen Anregung, macht die Denlschrift Mitteilungen über die mit den Laienbeifitzern des Gerichts des Schutzgeblets fowohl in Zivil, als auch in Strafsachen gemachten. Er— fahrungen. Biese werden auf Grund von Aeußerungen der Richter, insbefondere des Oberrichters, als durchweg günstig bezeichnet. Das Zufammenarbetten der Richter mit den Beisitzern ist sehr befriedigend. Findet der Richter in Fragen der praktischen Geschãfts⸗ kenntnis bel den Belsitzern Unterstützugg, so gehen diese in Rechts⸗ fragen auf die Ausführungen und Vorschläge des Richters herxeit⸗ willig ein. Die Denkschrift betont weiterhin, daß die Mitwirkung des Laienelements, insbesondere von Männern aus der Praxis des wirtschaftlichen Leben, nicht nur für die Rechtsprechung auf Grund des geltenden Kolonlalrechts erwünscht sei, sondern auch für dessen innere Fortbildung. Dies bezieht sich sowohl auf den Ausbau eines Handelsgewohnheitsrechts als auch auf die bedeutsamen Aufgaben, die der ,, . auf kolonialrechtlichem Gebiete noch gestellt sein werden.
Der Denkschrift sind auch diesmal eine Anzahl von Abbildungen beigefügt, die ein anschauliches Bild der baulichen Entwicklung der Kolonie und ihres wirtschaftlichen Hinterlandes geben.
Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusam mengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Italien.
Ursprungszeugnisse für gewisse Einfuhrwaren. Außer für die in Nr. 16 des Reichs. und Staatsan eigers. vom 19. Januar d. J. genannten Waren werden bei der Einfuhr nach Italien noch für Wein in Fässern und Flaschen, Waren aus Horn und Bein (ausgenommen Kämme und Auffteckkämme) und Fächer Ursprungszeugnisse verlangt. Für medizinische Spezialltäten wird der Ursprungsnachweis nicht verlangt, wenn sie in Verpackungen eingehen, die den Namen und den Wohnort des Herstellers tragen. Für Posspakete und Fahrpost⸗ ftücke sind keine Ürsprungszeugnisse erforderlich. Die Ursprungs— zeugnisse müssen nach den geltenden Bestimmungen die eigenhändige Unkerschrift der ausstellenden Behörde tragen und außerdem ent— halten? Name und Wohnort des Absenders; Name und Wohnott des Empfängers; Anzahl, Zeichen und Nummern der e . die handelsübliche Bezeichnung der Ware; Rohgewicht der ackstücke oder andere genügende Angaben über die Warenmenge (Stückjahl); Art der Besörderung; Tag der Ausstellung.
Die Unterschrift der das Zeugnis ausstellenden Behörde muß durch den Amtsstempel beglaubigt und unmittelbar unter die Be⸗ schrelbung der Waren gesetzt werden, nicht an den Fuß des Zeug. nisses. Werden Ursprungezeugnisse in anderen Sprgchen als der itallenischen oder fran ösischen vorgelegt, so sind die italienischen Zoll⸗ ämter berechtigt, auf Kosten der Wareneigentümer eine amtliche Ueber setzung in italienischer Sprache ju verlangen. Ein besonderes Formular ist nicht vorgeschrieben.
Bie Ursprungszeugnisse können angenommen werden, auch wenn sie ein späteres Datum als das der Ankunft der Ware tragen, so lange kein Zweifel über ihre Echtheit besteht und darin das Datum des Abgangs der Ware aus dem Ursprungzort angzgeben ist. Gesamt- zeugnisse für mehrere Sendungen an verschiedene Empfänger sind un⸗ gültig, auch wenn die Sendungen gleichzeitig eintreffen. Ebensowenig genügt bloß ein Zeugris für verschiedene Sendungen, die nach und nach im Zollamt anlangen.
Die JZeugnisse müssen in der Regel bei der Zollabfertigung vor. liegen. Jedoch können fie auch nachträglich noch für Waren beigebracht werden, die (in Ermangelung des Zeugnisses) bereits nach dem General- tarif abgefertigt sind, fofern die Ware sich . Zollamt befindet.
(Schweizerisches Handelsamtsblatt)
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Columbien.
Erhebung der Einfuhrzölle. T Zollermäßigungen usw. Mittels Dekrets Nr. 1249 vom 21. Oltober 1905 hat Fer Vräsident der Republik die geltenden Bestimmungen über Finfuhrzölle zusammen—⸗ gefaßt. Die wichtigsten dieser Bestimmungen sind folgende:
In Ten Zollämtern von Araueg, Barranquilla, Buenaventura, Cartagena, Otocus, Riohacha und Santa Marta werden die Einfuhr⸗
ien Maßgabe des Dekrets Nr. 15 vom 27. Januar 1905) erhoben.
Anmerkung. Die über das Zollamt von Buenaventurg ein- geführten Waren ö, eine Ermäßigung von 25 v. H. nach Maß⸗ gabe kes Dekrets Rer. J vom 17. Februgr 1905.
In den Zollämtern von Ipiales und Tumaco werden die Ein⸗ fubrzölle nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 63 vom Jahre 1903 *) er- hoben, ohne irgendeine Erhöhung oder Ermäßigung.
Anmerkung. Bayetaz und Lienzog, die über das Grenzjollamt von Jpiales eingeführt werden, genießen eine Ermäßigung von 55 v. B. auf die Zollfätze des Gesetzes Nr. 63 vom Jahre 1993.
Die Waren, welch über die Häfen von Tumac und Jiales eingeführt werden und nur den in dem Gesetze Nr. 63 vom ahre 19563 festgesetzten Zollsätzen unterliegen, können nur dann wieder aust⸗ geführt oder nach Buenayentura oder dazwischenliegenden Orten be⸗ sördert werden, wenn dafür in diesem Zollamt die Zölle entrichtet werden, als ob die Waren zum erstenmal eingeführt würden.
Für Waren, die über das Zollamt on Cücuta nach den Pro⸗ vinzen im Innern des Departements von Santander oder nach anderen Orten der übrigen Departements des Freistaats eingeführt werden, find die Zölle nach Maßgabe des Tarifß vom 27. Januar 1995 zu entrichten. Demnach wird das Gesetz Nr. 63 vom Jahre 1903 nur auf Waren Anwendung finden, die zum Verbrauch in den Provinzen Csuäcuta und Pamplona eingeführt werden. .
Die nachstehend genannten gusländischen Waren sollen bei der Einfuhr in das Bundesgebiet, wie folgt, verzollt werden:
Pesos Gol Gedruckte Bũcher 0,01 Weizen im Korn Nudeln und sonstige Nährteigwaren Anis Stearin, verarbeitet Stearin oder Stearinsäure, unverarbeitet .... Walrat, zu Kerzen und Lichten verarbeitet. Schwefel sãure, Salpeter sãure, Sal zsäure, chlorsaures Kali für Bergwerke Petroleum, ungereinigt, und Gasolin für Motoren zum Antrieb von Maschinen, nicht jur Beleuch⸗ tung dienend Petroleum, gereinigt, zur Beleuchtung Plombagin oder Graphit Dynamomaschinen Quecksilber für Bergwerke Blei in Blöcken für Bergwerke Gespinste, Wollen⸗, Jute, und Hanf⸗ Gespinste aus Baumwolle, gebleicht oder farbig, appretiert Seide in jeder 6 . Weine, herbe, helle und dunkle, in Stückfässern, Fäͤssern, Korbflaschen oder Flaschen, deren Alkohol⸗ gehalt 16 Zentesimal grad übersteigt Weine, füße, in Stäckfaͤssern, Fässern, Korbflaschen oder Flaschen ö ö Rotweine in Stückfässern, Fässern oder Korbflaschen Rotweine in Flaschen Es versteht sich, daß alle Weine nach dem Gesetzdekret Nr. I5 vom 27. Januar 1905 dem Zoll juschlage von 70 v. H. unterliegen. Romanzement und Wassermörtel Gipz, gepulvert, Kreide, Feldspat, Kiesel, Ton, Kaolin, pulverisierte Knochen und sonstige Roh⸗ stoffe zur Herstellung von Porzellan Platten und Fliesen aus gebranntem Ton und künst · lichen Steinen oder Zement Fliesen und Platten aus Marmor, Jaspis allen anderen natürlichen Steinen Mineralwasser, natürlich oder künstlich, z. B. von Vichy und dergleichen.... Sirup, konzentriert
Von dem durch Dekret Nr. I5 vom 27. Januar 1905 festgesetzten Zuschlag auf die Einfuhrzölle sind befreit Fichten harz, Aetzkali und Aetznatron, neutrale Silikate, Fette zur Herstellung von Seifen, Stearin und Stearinsäure, unverarbeitet, Gasolin und Petroleum, ungereinigt, zu Brennzwecken sowie Steinkohle, solange als nicht an der Küste des Atlantischen und des Stillen Ozeans Kohlenbergwerke in Betrieb gestellt werden, sowie chlorsaures Kali für Bergwerke. Gedruckte Bücher sollen eine Ermäßigung von 50 v, 6. auf die Ge⸗ bühren für Beglaubigung der Geschäftsfakturen) genießen.
Personen, die Weine über die geöff neten Bundes hãfen versenden wollen, haben außer den nach Artikel 42 des Fiskalgesetzes erforder⸗˖ sichen Fakturen dem Konsularagenten oder dessen Vertreter an dem Verladungsorte eine mit seiner Unterschrift versehene eidesstattliche Erklärung oder den Verkaufeschein (vendi) vorzulegen, auf denen die Alkoholstärke der Weine angegeben ist. —
Das Fehlen oder die mangelhafte Anfertigung der genannten Urkunden wird nach Maßgabe des Artikels 2 67) Absatz 9 des Gesetzegdekrets Nr. 1145 vom 16. Dejember 19039 bestraft.
Die Dekrete Nr. 99 vom 29. Januar“) und Nr. 116 vom 4. Fe- bruar 1503, Nr. 261 vom 15. März). Nr. S5s1“ vom 24. Juli?) und Nr. Sas vom 265. Mal 1g)5 über Einfuhrzölle und alle anderen Dekrete, sowelt sie den vorstehenden Bestimmungen zuwiderlaufen, sind aufgehoben. (Biario oficial vom 30. Oktober 19065.)
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Kohlenproduktion in den hauptsächlichsten Löndern im Jahre 1904. Einer englischen Parlamentsdrucksache sind die nachstehenden Zahlen über die Kohlenproduktion einiger Länder entnommen: 1903 1904 Länder 1000 Tons 1000 X 10090 Tons 1000 * Großbritannien... 2390 334 88 228 232 428 83 852 Britisch⸗ Indien ... 1300 8217* — Canada ĩ 3103 670575 3 001 Australasien 2616 6 853 2328 Neuseeland 763 1538 769 Natal 419 858 457 Tran aal j 878 884 Rußland — — Schweden ).... ? 141 135 Deutschland *“) . . 116638 50 258 2 51 700 Belgien)) 23797 12 360 — Frankreich ) .... 19 302 — Spanien *) 994 ! 1182 Oesterreich ) .... 4060 11 868 3979 Vereinigte Staaten von Amerika 319 068 104 943 314 563 92 670. ) Vorläufige Zahlen. ) Metrische Tonnen.
Gründung eines Eisenbüttenwerks in Zurfontein (Trans vaal).
Cine Gesellschaft ameritanischer Unternehmer die Trans aal Iron and Steel Companꝝ, will versuchen, eine Eisen⸗ und Stahl⸗ industrie in Zarfontein, einer Statigg der füdafrikanischen Eisenbahn in der Mitte zwischen Pretoria und Johannesburg, ins Leben zu rufen. Ein großes Erzlager soll von der Gesellschaft erworben sein, und
) Deutsches Handels. Archiv 18065 1 S. 1163 ff. .* Ebenda 19041 S. 406 ff. — *) Ebenda 19041 S. 552. — ) Ebenda 19041 S A413 Fußnote I). — . Ebenda S. 412 (Fußnote JI). — 9) Ebenda IJo5 1 S. i412. — ) Ebenda S. 1413.