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und daß die Anfänge der sogenannten reinen Kunst über⸗ Wat das Recht am eigenen Bilde betrifft so scheint mir, Der Hinweis auf die Begründung kann dafür keinen ** schaffen.
Wel tatten. ĩ . ; . se zu gestatten. Nach der Begründung liegt aber die Gefahr Staate und den staatlichen Organen zuflle ßen, die die erheblichen J jwar nicht anerkennen, bin aber auch dafür, daß aus ,. Kunst war, aändigung nne
vor, d nach einer kurzen Uebergangszeit die k ͤ ö . ö . 5 . . 96 9 . a, ,,, Kosten der Nacheichung zu tragen haben. Es wäre, glaube ich, in der rücksichten eine n Schadloshaltung erfolgt. In diesem pt in einem sehr späten Zeitalter begannen. Bis dahin waren alle ist diese Frage, die ja auch in der Deffentlichkeit außer⸗ e fer ui ella ge . . ,,,, . ,, . Auch ich habe es mit Freude begrüßt,
konnte bedeutend ũ̃ ? Tat vom Standpunkt elner einzelstaatli inanzv hat auch der Graf Posadon sky eine Andeutun emacht. W in Werke der dten Kunst. utende Üeberschüffe aus dem Gichunggamt für andere p ein e staatlichen ginaniberwaltung schwer zu ,,. k n fl in eneigt ist, egen sich die ider e gerne nn,. 3. ö * d ee o , ordentlich streitig war, in einem durans, liberalen Sinne Abg. Do ve (fr. Vga. 3 Haar tiefer steht ais irgend ein Werk der plastischen Kunst. In geregelt worden. Ich gestatte mir im Anschluß an die Be⸗ daß der Entwurf Sachdegstãndigen . ö * a as internationale e
kommundle Zwecke verwenden. Aehnlich liegen die Verhältnisfe rechtfertigen, daß man staatgseitig den Kommunen aus einem vom in anderen Gemeinden, . B. in Grof. . . 3 h ein jelfiaatlichen Finanzminister nicht weigern. Die Gemeinden le k a 6. . 2 . 9 6 . ihnen übertragenen Recht erhebliche Mehreinnahmen nicht sowohl ausschlaggebenden Wert auf die Ueberschüsfe, ö . , ist 3 nicht unintereffank, daran zu erinnern, gründung darauf hinzuweisen, daß, wenn es in dem Gesetz heißt:; Béfärchtung, des. Abg. Lucas,; 4, läßt und gleichteitig sür Men anderen Teil des Cichwesens erhebliche sie sehsn darin, und namentlich die Gemeinden meins Leimazt. 6 die, Ane Werte, die din Veutschet Kalser von Ribrecht Personen aus dem Bereiche der Zeitgeschichte können abgebilbet Ile in. 36 tn g n til ew i ö 2 3 3 7 * . i ilde 0 eigentl. kJ
wenn nicht notwendige kulturelle Ausgaben unterbleiben sollen .
e de,, ö landes Baden, ein wertvolles Stück .
k 2 ,, n r n 2 k 1 . daher, daß bei, der erneuten ginn lee e n ,, 6 hrefsen und Tischkarten von Apolf von Menzel wird jeder gleichwertig tj
, , g,, enn e ,, . ö alb nur sichtigung 6 finket in be Sinne, daß. es ufzglich bieiben soll ee. irgendwelchen anderen Zeichnungen dieses Meisters. Bei der sehr weit gefaßt ist. Es handelt sich da nicht nur um das politische Staatssekretärs hat mich bedenklich gemacht. Soll es denn
2, g n, jener Schwierigkeiten, die auf finanziellem Gebiete Jüchen den sigatlichen auch gemeindliche Cichanflalten beizube⸗ ie Gesetzhebung war dag ein wesentlicher Unterschied dezäglich Gebiet im engeren, sondern auch um die sozlalen, die wirt ⸗ cinem Witzblatt 5. B. verboten fein, jemand als Paris er⸗
erhalten. Es ist auch hervorzuheben, daß die Gemeinde erst liegen, sehr ernst in Erwägung zu ziehen. halten. Den Wunsch der inländischen Weinbauern, wie ihn der Abg. be Schutz g, der in Finem Falle nach dem Kunftschutgeseß, in dem schaftlichen Gebiete, um vag gesamte Kulturleben Mie e, , e, ,, ö
5 letzter 31 heberfchüff? erteilt hat. So hat die Stadt Ueberdem haben — dag läßt sich doch nicht leugnen — die Mit⸗ Osel ere eff n, . * . kö . anderen 6. n e n nnr , n, ; Es .. . ö. ber Krels 6 Personen die ohne ihre Zust 6. . . Ich ., , . . bie g heft auen in Sachsen frü üffen: ü i ö j Abg. ö ! einem großen tüßt werden, daß die e dung in dem vorliegenden Ge— . ,,,
chfen früher einen Zuschuß zahlen müssen; ee. glieder der Kommission in der vorigen Tagung des hohen Hauses aus Bestimmungen des . sind meine Freunde . 3 rh, n. worden ist. Auch n! . . abgebildet werden können, ist ein ziemlich weiter. Die Frage, wann kerbeiführen, da wir täglich erleben müffen, wie auf der Straße
jetzt werden diefe Zuschüsse durch die Ueberschüsse wieder auf- drücklich den Grundsatz anerkannt, daß die Eichgebühr abe ĩ j ĩ gewogen. Es ist nicht nachzuweisen, daß die Kommunalbeamten, die Selbstk . gebühren nur abe nur däs Wort ergriffen, um ganz entschieden Einspruch zu er⸗ ien fit die Ausdehnung diefes Schutzes geboten; unsere Künstler aus einem berechtigten Interesse heraus auch eine Persönlichkeit, die Organe guegernfen werden, die lediglich Skandalgeschichten Privater ö ; osten decken sol len. Steht dieser Grundsatz fest, heben gegen die Verstaatlichung der Eichämter, die seit ö ñ inter jenen anderer Kulturstaaten, die diesen erweitert ĩ ie Oeffentlichkeit zerren. Es sst ja neulich auch bei der Duell⸗ it. ahr pirsen higte n zten im öffentlichen Leben steht, die der Seiigeschickte angebört, Ginstzub debatte 9 größerer Schutz der Personen verlangt worden. Das
welche die Nacheichung vornehmen, nicht dieselben moralischen ; ualitäten. haben wie — dann, glaube ich, muß er auch in der Praxis durchgefü kunderten im Besitz der Kommunen gewesen sind. Die Gemeln herells besitzen, nicht jänger. zurückgestellt werden. . . dann 5 . . 23 n . dann muß er nicht 6 e, , nr k ö die geeignetsten *in der Eichämter, das hat auch die . ö der . tnhlfhn gun ö. fich in den gegen Verwendung ihres Bildes erheben kann, muß man der Ent. Gesetz entkält allerding? viele dehnbare Bestimmungen; das ist aber es sich darum handest, ihnen Cinnahmen zu enhztehen. Die Kom. Reichs, sondern möglichst daß er für jede einzel einerzeit anerkannt. Nicht aus finanziellem Interesse halten die sctzite? zehn Jahien in großartiger Weise entwickelt; nur die scheidung, dem frelen Ermessen des Richters überlassen; eine gesetzliche nicht zu vermeiden. Möge dieses Gesetz auch von guten Richtern aus⸗ ul 'n dien gzunn urch nien iisch vorskiltbete Beäunnte vor, „att . so, daß er für jede einzelne Eichungsstelle Gemeinden an den ECichungkämtern fest, sondern aus Interesfe für das kanzosen sind uns in dieser Richtung vielleicht noch etwas über. Kasuistik ist hier vollkommen unmöglich. Ich kann mir aber wohl geführt werden. nehmen. Ich möchte in dieser Besichung namentlich auf Frankfurt zutrifft. . Wohl der Gewerbetrelbenden. Unter staatlicher Veiwaltung würde en haben wir aber auch allen Anlaß, . in der Konkurrenz denken, daß auch Personen, die der Zeltgeschichte angehören, in einer Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. a. M. hinweisen. Die Stadt hat nur einen Ueberschuß von 1730 60 Ich gestehe zu, es wird sich das rechnungsmäßig schwer machen es wahrscheinlich sehr lange dauern, bis ine Gemeinde ein Gichungs— mt Frankreich unsere Kunst, und unser unstgewerbe energisch zu . gie, . haeh ᷣ 5 tagt sich das Haus fei z 3h nnch? ug 'der Cichun ng, Dit Gschmelster uflh. lafsen. Wie soll man die Höhe der Gebühren gegenüber den Selbst nk äche med aide een die' Gencknben e, en, Ich, bent. uch Fiese Geichenhei en gönn! Verbindung und in cirem Zrsammenharngt cbcetiltet Ber dennde , 34 e Si itaa 1 u 8d im Hauptamt beschäftigt und gepruft. Wir hoffen, daß die kosten bemessen? J gegenüber den Selbst. Mißtrauen ausgesprochen, das ich von der Regierung nicht erwartet ar eig daß der jetzt in, den Vereinigten Staaten bestehende derart in ihr Privatleben eingreift, daß sie mit Recht von dieser Bestimmung Schluß nach Gi / Uhr. ächste Sitzung Freitag hr. Mehrheit das Selbftverwalkungsrecht der Gemelnde retten . osten bemessen ch kann mir da verschiedene Wege zum Ziele hätte. Der Staat überträgt doch sonst den Gemeinden viel schwierigere ustand unerträglich für unser dentsche.z Kunstgewerbe geworden des Gesetzes Gebrauch machen können. (Sehr richtig! in der Mitte.) (Erste Beratung der Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung
Arg. Dr. Pach n icke (Cr. Vgg): Ueber die Not z denken. Jedenfalls müssen die Gebühren für die erste Eichung und verantwortlichere Aufgaben, wie die Sparkassen, die Standes⸗ st; das letztere ist dort geradeju vogelfrei. Die Regierung soll allt nicht unter dieses 6 3 der Gewerbeordnung, betreffend die Abänderung mehrerer der Racheichung nur mit Ci abe . zu ht . 33 gkeit gleichmäßig für ganz Deutschland sein, und nur für die Nach⸗ ämter, die Polizei u. a. Der Staat sollte gegen die Kommunen doch Ales zun, uns gegen dieses amerikanische Raubsystem zu schützen. Meine Herren, die Karikatur fällt nicht unter dieses Geseg, ch Reichstagswahilkreise, betreffend die Abänderung des Gesetzes kreisen Uebereinstimmung nnz 4 14 ö ze . eichumg ' sind Unterschlede zugelassen, indem dort nach dem Gesetz⸗ wirklich etwas dankbarer sein, namentlich mit Rücksicht auf ihre Abg. Vatt m ann swirtsch. Vag): Dieser Entwurf ist ent, möchte mir aber hier doch eine Bemerkung erlauben. Es fällt mir über den Unterstützungswohnsitz, und des Gesetzentwurfs über Nacheichungsgebühren zu erfolgen innerhalb der , entwurf mit Zustimmung des Bundegrats innerhalb gewisser Grenzen , 1. . an gie r d e nichl 9 , , nn, ö . ß , , m n n nf 9 nen nr, ren n,, 1 , n enfsen) —
3 z ; j 1. J u einer Quelle von Ueber⸗ ertretern der Kunst. a ublikum un e Oeffe ehen z 7 ; Wie ä s immens. Höh teäge sötthen die' een desresrnng, die Gebähren von den Uhnelstaaten festhuseken lun. schüffen werden. Die. Gemeinden, die folche eberschüst. ernielt eren endlich e'gehentbet. Gegen die Rereinigung bon 66 J . . ö Preusßischer Landtag.
Bie Eichzebühren sollen vom Bundesrat bestimmt werden. Da nun baben, sind im R ü ö ͤ . ; ; ; . . z aben, echt, wenn sie diese nicht t allerdings von d llustrat Wider⸗ . , , en, n . daß 4 Gebühren Rei . 9 . ö der ersten Eichung für das ganze fließen lassen, sondern allgemeinen K ng g chn k ,, an, n 3 6 i Tut . leiden scheinen: an einer gewissen, Ueberkarikatur. (Sehr richtig! dei . 3. . 66 . . ö ö ö . e estzu etzen, so kann man das, glaube ich, nicht so machen, Abg. Dasbach (Zentr): Die neue Vorlage kommt den Inter. nan“ müsse diese beiden Gebiete trennen, Man muß die links.) Die Darstellungen sind manchmal so verzerrt ich möchte sagen, Herrenhaus. de forms en sng len (ern ,, a Je. ö e . daß man hierfür die Höch st ko ssten einzelner Gemeinden zu Grunde essen der Weinproduzenten insofern nach, Als die Nacheichung nicht Frage von Fall zu Fall entscheiden, praktisch ift die Verelnigung so überbaut, daß der eigentliche Witz, die feine Persiflage wenigstens 8 Si 25 1906, Nachmittags 1 U ich aber der Veistaatki . 2. amit möchte legt und hiernach die Gebühren bemißt. Wenn man den eintreten soll, ehe das Faß entleert ist. Diese Bestimmung genügt on? Photographie und Kunst in dem Gesetz jedenfalls. Die far z ; . t Sitzung vom 25. Januar Nachmittags hr. . [. e, , . ö . Weg ginge, dann würden allerdings einzelne Gemeinden, die * 6 ö 3 9. . ,,,, 36 re. deß die en rag f, aer h ö. 5 1. g * n ,, (Bericht von Wolffs Telegraphischem Vureau) ; e. ö fen, ; i ö ö. r ungtämter sehr bald verstaa werden. Es ist fraglich, ken technifchen Vervollkommnungen ineinander uber. Das Gesetz meine, der Wert der Kar l ; . ; ,, , n gr e 6. 3 der Größe ihres Betriebes eine verhältnismäßig billigere die staatlichen Cichungsämtet so viel? Bfamte bestellen . 6 vic e ,, Mit hen ler Benngtuüng wird daß abstrusen Darstellung liegen als in der feinen Hointierung der Situation Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer . U g empfindlich geschädig erwaltung und selbstverständlich weniger Auslagen haben für den Andrange zu genügen. Ich möchte daher bitten, daß das Wort Gesetz von den Architekten begrüßt, indem auch die Baukunst geschützt und in den Worten, die beigefügt werden. (Sehr wahr h d. ,, n erer Vorlagen folgt die Verlesung
werden, muß natürlich eine Entschädigung gewährt werden ; ; ũ̃ widerruflich; in 5 16 gestrl t ö ĩ i M M
An ** ie ü, und i Kilo wird ich? das Publikum wohl einzelnen Eichungsfall, noch Ueberschüsse erzielen können. Stellt 5 ai n gestrichen wird. Was die Fördergefäße in den wird. Es ist beinahe unverständlich, daß der Geer, von ; üller⸗Meining ; tali i
⸗ ** ; a J z ergwerken betrifft, so müßte ein Weg gefunden werden, diese na r den Architekten diesen Schuz versagt hat. Der chutz der 6s ist richtig, was der Abg. Müller- einigen gesagt bat daß der Interpellation der iglieber Graf Finck szon , dagegen kann ich nicht zugeben, daß die Abschaffung der man aber einmal den Grundsatz fest, daß die Eichungsgebühren nur zueichen, ohne daß fich technische Schwierigkeiten ergeben. 5 ö ist unbedingt notwendig. um so mehr, als die heute in den Gesetzen die Begründung für den Leser manchmal Find m, n deen Gral? l
Hektoliter keine Bedenken bal. Bas Brauereigewerbe kann diese die Kosten des Eichwesens decken sollen, so kann man, soweit ich das ahl bon. Photograph ien auf Bosstarten bl' zebreelftt 6. Wähler ist? all die Gesetzelbestimmungen selber. Das nn Genn ssen.
Dc iht gn rzg, neil elbest Te s, mil die rleuknt lä, ke Keute äbersehe e mn le bafahten del man die Ge sam t; i Die Schuß frist fur die Photographien wöd auf 18 Jahre aus gedehnt. ist aber nicht ein Fehler, den etwa diejenigen begehen, die EGrscheint es der Königlichen Staatsregierung möglich, die
aclendisches Bier, in Otigũ: algebinden einzefü ̃ n überwiesen. — ̃ ü auslaͤndisches Bier, in Driginalgebinden eingefübrt zu werden, während ko st en, die in Deutschland für die Eichung entstanden sind, nach überwiesen faeft? Welt der bildenden Kunst auf z Jahrs. Ts wird zu prüfen vate Feng e fe baer mnie men nen ber Göozigl=
für das einheimische Bier der Eichzwang bestehen soll. Wie es j f ist die d , , — den ei nlühh' diescr Unterschied wirklich berechtigt ift. Die Schutzfrist ein Gesez entworfen haben, sondern es ist die Folge der außer. . scheint, soll auch die Landwirtschaft als Gewerbe den Vorschriften en einzelnen Hegenständen die geeicht werden, zusammenstellt und 9 f . . ,, 3 die , 2 . werden, da . ordentlich verwickelten Verhältnisse des modernen Lebens, denen ; . Pin rn Riitteln der bestehenden Gesetzebung er folg
Hefte Gl zes unterliege. Es ware ermänschl, dies bier ausdrücklich danach berechnet, wie sich für den einzelnen Eichungkakt du rc das Urheßerrecht an Werken der bildenden Künste ͤ i tzus . ⸗ ; r . t bl tände einen S von 30 Jahren ü ᷓ 36. 36 festzustellen. Die in Autzicht genommenen Strafen sollten nur ver, schnittlich die Kosten ju den Gebühren stellen. Sind die Ge. und der Photographie. . . . kee , ene er . n . . ö,, . 5 . n e ien, ir den .
bangt werden, wenn Fahrlässigteit der Gewerbetreibenden vorliegt. bü 5 j ; ö . 9. ̃ bühre er als di Abg. Dahlem (Sentr.): Der vorliegend t len. Sollen di ; ; 6 * err . In w. , ,, . 4 3 1 ir . 39. * berelts im vorigen . . iber fn e ( rr welt n,, ö ö gehn den fen Deshalb gewinnt allerdings die Begründung eines Gesetzes eine immer Ich bin berclt, die Interpellation sogleich zu beantworten. g nis zu den Hauptstrafen gebracht ganz Deutsch⸗ Im großen und ganzen halten meine politischen Freunde den durch Verträgen würden, die französischen hotographien bei uns eine größere Bedeutung. Man kann eben sehr häufig in der knappen ir Degrindung der Interpellation erhält das Wort
werden. i J ücksichti 5 ; su s j j ö , . . ; ; erden. Werden diese Wünsche berücksichtigt, dann können wir dem land zu erfolgen haben; sind die Gebühren niedriger, so wird eine den Entwurf heschrittenen Weg für einen gangbaren. Namentlich Schutzfrist von 30 Jahren haben, die unserigen aber in , Faffung der Gesetzessprache nicht alles das ausdrücken, was das Gesetz raf zu Eulenburg⸗ . rassen: Am Beginn meiner Aus⸗ se
Gesetz unsere Zustimmung geben. Erhöhung der Gebührenposttion erfol ü ue ö 5 ö ; gen müssen. begrüßen wir die Bestimmungen des 522, wonach Bildnisse nur mit mi lo Jahre geschüßt sein. In anderen Staaten ist die Schutzfrist ; füh öchte ich die A heit des H Reichskanzlers dahi Abg. Df Cl (Zentr.): Es hat mich gewundert, daß der alte Jammer Harn ; Ctn will ber Alam hilt 22, s. i s ( ö eigentlich sagen will, und, meine Herren, ein solcher Gesetzentwurf sübrungen möchte ich die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers dahin ö bei k gung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau für Photog raphien bei weitem größer als bei ung. Nach § 47 soll ü n beuten, daß Seine Durchlaucht alles weniger als den Verdacht abei kann es ja immer noch sein, daß, wenn man auch . . arermd tem i widerrecht. wie der vorliegende ist eine so feine und verwickelte Arbeit, daß der , . r dn n, , . wied, ae.
bei beiden Vorrednern wieder zum Ausdruck gekommen ist, daß in der estellt werden dürfen. 5 23 dage ũ f s ee , beate, ; in di fie R ttgpz ö . gen, der gestattet, daß für amtliche bie Verjährung beginnen mit dem
. . wie ein baverisches Reservatrecht enthalten sei. Tat⸗ in dieser Weise die Durchschnitts höhe der Kosten und demgemäß die Hier! Bildnisse von den Behörden ohne e n! des 5 liche 5 ler, stattgefunden hat; es wäre besser, wenn man gewöhnliche Mann diesen Gesetzentwurf nie verstehen wird. Sy „ zalistengesetzäzs alle Schuld an Ten heutigen Zuständen geben. sächlich ist aber gerade die Nacheichung dem Buchstaben nach von Gebühren der ersten Cichung für ganz Deutschland feslsetzt, einzelne rechtigten usw. verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden statt zuletzt. sagte: im Inlande .. Das ist für unseren Export Es ist hier eine Streltfrage angeregt worden, ob nach 8 22 des Er irt nicht! Anerkennung für die Politik der letzten Jahre gebührt Boapern übernommen, es ist nur ftagssch, ob auch der Geist Bayerns Kommunen, die einen sehr großen Betrieb haben, noch eine geringe Er— därfen, müßte noch genguer präzistert erden, Cs müßte hestimmt zt songs Beldentung. Der Grundsatz des Nechts am eigtken Bilde tell ben Berelch der Zeit, vor aliem dem Minifterpräffzenten. Trotzdem ist di Interpellation mit übernommen worden ist, ob über der Vorlage der Geist des sparnis machen, aber solche Ueberschü j . werden, was ai ich Zwecke sein sollen. Wir bedauern, daß das ist zweifelloß richtig. In 18 heißt ; Bei Bildnissen ist dem Be. Gesetzes da, wo es sich um Darstellungen aus dem treich der Zett, erforderlich gewefen. Sie Wahrnehmung. daß die Beflrebungen der Grafen Posadomskr, der sich mit, dem baverischen ungefähr, deckt, Gemei ; liche Ueberschüsse, wie sie jetzt von einielnen Verlegerrecht in diefen Gesetz nicht geregell werden konnte. Wir siellet und seinem Rechtsnachfolger gesiattét, soweil nicht ein anderes geschichte, um Abbildungen von Landschaften, Versammlungen usn., Umstmnrhpartes stelig wachfen ind sich ge n oe, W ne, B Heft mindestens 30 Jabre lang schweben wird, was unbedingt emeinden erzielt werden, sind meines Erachtens in Zukunft, wenn beantragen, die Vorlage einer & uffn? von 14 Mitgliedern zu vereinbart ist, daz Werk zu bervielfüstigen. In den gel en stcht: handelt, eine Person, die im öffentlichen Leben steht, Einspruch und Valerland richken und nicht dabor rm chr r dad Ausland gegen nötig. wäre? AUber 59. Jahre sind dem Grafen PVosa. der Grundsatz der Kommisstonsberatung festgehalten werden soll, ein ar fe, winbert färben edel clccht fzunke man daß in daz erheben kann, wenn sie in einer ö ,, . 6 1 an, en 4 ul fson 63 Grundsatz, der in der vorigen Kommission mit großer Mehrheit und . n e Hit aß e ö an den Gegen⸗ Gesetz hineinschreiben. gestellt . die etwas Beleidigendes e Ungehöriges hat. land als nachahmengwertes Mittel der Selbsthilke des geknechteten ö , mit Nechl angenommen ist nicht mehr zn er. jeltig kr b e g un gef id ö . Stell vertreter dez Reichskanzlers, Staats ekretzr zes Innern, Ich ewe 6. B. an, es wärde cines Perlen, de öffentlichen Lebens ,, . Dr r idr g 23 , . 1 man wird wieder von vorn anfangen mũssen. Da warten. Wollte man aber dabon ausgehen, daß man die Balance ordentlich zu bedauern; was davon in dem Entwurf steßt, soll e. Siaafsminisier Br. Graf von Posadowsky⸗Wehner; dollständig porträtartig dargestellt als Paris in einem Bild „Das Fegen Stellung zu nehmen, und an ber Jät sst die Frage, wie bei der, mwischen Gebäbren und Koten für jeden Einielztaat sestsetzt dann ö. en, , Die Verantwortung dafür scheint der Meine Herren, dieses Gesetz bejweckt den Schutz des geistigen Urteil des Paris. Meine Herren, dann würde allerdings unter Um⸗ ᷣ er Stellungnahme jemand, geschweige denn eine nach Millionen
mäffen, wer von ung in mehr als 3 Kommisfionen geben soll. würde es ja nicht mehr möglich sein, Einheitsgebühren für die erste Mebrhtit der von chsjustlzamt gehörten Sachverständigen zu GCCigentums, eines modernen Begriffe. Es war nicht einfach, bei ständen eine derartige Person, auch wenn sie dem Bereich des öffent⸗ zählende Partel, in Anspruch nehmen darf, daß siie die staatsbürger⸗ lichen Rechte auzüben darf, ohne das dringende Korrelat beizubringen;
Daß die Förderwagen nicht geeicht werden sollen, ö R eschrieben werden 4 ü i
Gref ven Poschomwsfv verlangt, ks . 35 nicht unge , Eichung für ganz Deutschland festjusetzen. Würde man schließlich ö. 82 . , Aufbau dieses Gesetzes die Grenze innejuhalten, einerseits dem lichen Lebens angehört, mit Recht Einspruch erheben können; denn die chene n ere, ösiich ten. Der Harte sprechen wir bie fes Necht müffen sie r. werden, betzt sie in Gebrauch genoimmien werden dahin kommen, etwa die Balance im Gesetz ziehen zu wollen für jede schließen, daß jede Vieldeutigkeit oder falsche Auslegung ausgeschlossen geistigen Eigentum des Architekten, des Bildhauers, des Malers, Bestimmung, daß Darstellungen von Landschaften, Verxsammlungen, ab. Der einzelne kann die Rechte in AÄnspruch nehmen, ohne nachzu= Fine underhältnismäßige Anzahl weiterer Fördergefäße wird dadurch einzelne Gemeinde nach deren Ausgaben für das Eichwesen, dann sst. Natürlich wird der Anfänger nicht so leicht . gelangen des Photographen den Schutz zu gewähren, den er für seine Arbeit, Aufzügen usw. ohne Zustimmung der darin dargestellten Beteiligten weisen, daß er dessen würdig ist. Die Verantwortung jedermanns keineswegs erforderlich. Die Städte haben sich mit Recht gegen die würden natürlich die Ueberschüsse für die einzelnen Gemeinden völli Hie der berührte Känktlct. Der Prosesffor Ptenzek warde mt einem ü d it Recht beanspruchen k anderseits aber der än Parlament oder in einer Stellung steht, we ihm die Mit⸗ Möglichkeit gewendet, daß auch die Wassermesser geeicht werden sollen, fortfall ᷣ J . säumig oder gar nicht zahlenden Verleger dadurch feitig, daß er zu fr an. Schöpfung nm 6 , , r e. ⸗ gestattet sind, bezieht sich dech nur auf wirklich borhendel . irk dem staatlichen Wohl gestattet oder zur Pflicht geworden denn es würden ihnen sehr hohe Ausgaben dadurch erwachsen. Trog ö ö ihm ging, sich die Steine vorlegen ließ, um 231 n,. auch Liesen Schutz nicht so weit auszudehnen, daß dadurch schaften, auf wükliche geschichtliche Vorgänge, auf tatsachliche Zeit. r r n,. auf den Sale gf n. und 4 dem . aller entgegenstehender Gutachten der Techniker hat Desterreich 1900 diese Anders liegt ja der Fall mit den Nacheichungsge bühren. eintreten zu lassen, und sie dann, als sie ihm vorgelegt wurden, ein Art zunftmäßigen philiströsen Zwangs entsteht, der die vorgänge, aber nicht auf Phantasiegebilde; damit, glaube ich, erledigt Mitglieder des Herrenhauses. Bie Folge ist, daß wir nicht nur in
Eichung eingeführt; und wir können nicht wissen, ob die Ver Diese sollen in den Einzelstaaten mit Zustimmung des Bundesrats mit einem mitgebrachten Hammer zertrümmerte. Der Verleger hat Wirkung, die eine künstlerische Wiedergabe auf unser Kulturleben sich auch der Zweifel, der von einem der Herren Vorredner geäußert dem fatalistischen Empfinden des sal vavi 23 ein videant t in der sicheren Erwartung,
icherung des Graf sad ) e ine s Fi ĩ ; j ö n f z ; z ; ;
ern 2365 n . 6 * . , de,, gewisser Maximalgrenien festgesetzt werden. Meine Herren, ,,, . 4 n n. . 6 autzuüben verm ag, durch zu enge Bestimmungen des Gesetzes beschränkt wurde. Meine Herren, das Urteil des Paris ist ja eine sehr schöne . ö dern , daher in dem Gesetze selbst diese Kautel ausgesprochen werden. 1 . er,, müssen wir hinaus kommen, wenn das Gesetz Verbefferungen vorgenommen werden mussen. Unter anderem müßte oder geflbrden, ö. ; Sage; aber wahr ist sie doch nicht; e ist kein geschichtlichet Bor. 6 als ein wichtiger Faktor . wertvoller Br des fd f⸗ Beräuerlich ift, daß Kauf bie Wunsche der Wein kandler' Hinsichtlich zustande kommen soll, und ich bitte deshalb dringend, den tat,! das Reproduktionsrecht in jeder Art der Vervielfältigung an die Ich möchte, von diesem Gedanken ausgehend, Gleich antworten gang, bei dem eine Persoönlichkeit der Zeilgeschichte beteiligt war. befs allein zur Verfügung „stellen wird, was sie zu tun gedenkt.
der Gewährung' von Augnahmen, wie sie dem Ausländer nach 8 8 sächlichen Verhältnissen, wie sie in den Einzelstaaten lie Genehmi d ĩ̃ ; ᷣ — i
; ᷣ 1 ö . gen, und enehmigung des Künstlers gebunden werden. Heute ergibt der auf die Forderungen, die seitens der Architekten gestellt sind⸗ Wa die manufacturing elrauss betrifft, die von einem der Herren Wir sprechen nicht don den Bestrebungen, sondern don den Unter.
Her en, , sollen, , . e,, genommen ist. der gerechten finanziellen Forderung derselben Rechnung zu tragen, Verkauf dieses Rechts an einen Unternebmer eine Quelle ven Ueber⸗ und die zum Teil weiter gingen als das, was das Gesetz bietet. Meine Voriedner erwähnt wurde, so kann sich der Herr Vorredner darauf nehmungen der Sozialistenpartei; denn es ist unsere Ansicht, daß aus
e, ,, ,, , ichgebähren die Eichkosten nicht daß fie nicht auf der einen Seite die großen Kosten des allgemeinen borteianghe nan Kar derk arenen, te ale Tn lr, ie Herten, wenn wir zur Zeit der groen Meister der italienischen verlassen, daß wir uns sortgesetzt die äußerste Mäihe geben, eine den Kaunpf mit öden Worten eine üintfrnehmüng fich in entnzifln
9 5 . rd in der Kommission auch eine genaue Prüfung wan geweisen Nacheltzeng auf lhre affe ab ; muß die Kommission die bessernde Hand anlegen. Der Redner krüistert ; ð w e. verlassen, daß wir uns fortgesetzt die ühe geben, eine droht. Wenn auch aus den extremsten, am Sonntag geplanten — übernehmen sollen, während dann die Vorschriften üher die Behandlung der widerrechtl ichen Renalfsance schon ein ähnliches Gesetz gehabt hätten, so, Aenderung dieser Bestimmung herbeizuführen. Aber mit dem Staat, Ünternehmungen nichts heraufgzlommen ist dank den rechtzeitig
Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Der Gegenstand gehört, das er⸗ die günstige Manipulation des Eichens innerhalb ihres engbegren Nachdrucke und V fäl örtert die ü ä . 1 ; ü
63 : , t, = — ge J gbegrenzten lachdrucke un ervielsältigungen und erörtert die über die Vorlage glaube ich, hätte diese Kunstrichtung nicht jenen gewaltigen in dem diese manufacturing clause geübt wird, sind noch so viel getroffenen Maßregeln in der Residenzstadt und den größeren Orten,
. ,,,, . ,, des Hauses fes Gebiets einigen besonders bevorzugten Gemeinden verbleibt. m, . Wünsche der Architekten. Die Bestimmungen des bildenden Einfluß auf das Kulturleben Italiens, ja Europas üben schwerwiegendere Fragen für unser wirtschaftlichet Leben zu erörtern, wenn auch dle Führer der Partei, die ja eine gewisse Abneigung dagegen
JJ , r e n d, , ,, , , e, see, e, . r ,
Verkehr durch die Einfäbrung von Halb. und Viertelpfundstücken eine die den Gemeinden den Verlust ihres Einnahmeausfalls erleichtern, dann verbrelter oder zur Schau gestellt werden daͤrsen/ 363 kein Eigentum unbedingt frei wie das Sonnenlicht. Aber ich erkenne an, in einem absehbaren Zeitraum zur Befriedigung unseres Vaterlandes allerwenlgsten die Verantwortung für die Opfer übernehmen, die daz
langst ersehnte Erleichterung zuteil werden zu lassen. Allein der Ver⸗ das ist meines Erachtens eine andere Frage. berechtigtes , des Abgebildeten verletzt wird, können in der daß man diese Freiheit der Nachbildung unter den heutigen Erwerbs. lösen könnten. (Beifall.) Straßenpflaster decken . so . bir e . Sache für ier die Früchte der Organisation zu Tage
treter der Freisinnigen Vereinigung hat dagegen noch Bedenken geltend Praxis zu den bösesten Schikanen füh ö j — 5 K ; 46 Abg. Stoll ö ie ö uhren. und Kulturverhältnissen nicht mehr aufrecht erhalten konnte. Man ö ö ; außerordentlich schlimm, da 3 ai , . ö Grafen gpofe dow bh 1 * . , ö ö n lg n n , solte aber auch nicht weiter gehen — namentlich auf dem Gebiete . , n nn . , , nh 1 ,, 8 . 9 3 26 1 bee, e erblicken be Gebieten, wo die Wirkfamkeit . 4 * fen,, 8. Staatsfekretärs müsfe er die feitigen berechtigten Intereffen der Künsilerschaft und des Publikums der Architektur — als nur die Nachbildung wirklich künst.« St tommt aber böch nur darauf an, ob ein lünstlerisches Werk einen Versammlungen der Partei wird etz. proklamiert als die ö een , e,, . 9 er den Bereich der Gemeinde hinaus 6 ** mi, . 49 ; 5 . e g er. erheben. Die an der Verhreitung einer guten volkstümlichen Kunst sehr gut zu ver⸗ lerischer Schöpfungen zu verbieten. idealen Wert hat. Welchen Zwecken das betreffende Werk dient, akute Forderung der Sozialdemokratle auf, friedlichem Wege J , . ,, ,,,, / e e fssser — meinde ein z en ausgearbeitet. Die Kardinalfrage ist für mich die Gleich= ohne Erlaubnis des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt enen mm ,, , . , 1 3 i gg f ,, ,. ö.
pre eres Cihan eingerichtet., und arkbebl sie die Geb ihren aug bem aber das Dreiklassenwahlparlament habe diesen Schutz abgelehnt, stellung des Kunstgewerbes, d. h. der soge t weiteren Umkreis ihrer Umgebung, so hat sie damit ein tatsächliches weil er Geld kostete. Es würde geradezu eine Pflichtverletzung der Kunst, mit der reinen Kunst, . eine al. a narf gem fie. werden können. Ich möchte dringend raten, an dieser Bestimmung Gefahr sein, wenn Kunst und angewandte Kunst getrennt behandelt reichen die geltenden Gesetze aus? Kann' die Regierung diefe ie Ein
3 erhalien, das an sich nicht gerechtfertigt ist, und für deffen Arbeitervertreter sein, wenn sie hier bei dieser Gelegenheit im Reichztage Schutz der Bauwerke. Auch die Beseitigung der bisherigen unhalt. nichts zu andern; denn Sie alle wissen, welch' wichtiges Mittel nament · würden. Erfreulich ist die oh ,. ö. Di, besahen, fo wünschen wir, daß sie den Beweis dafür erbringt. er Konflikt zwischen den Interessen — j
Beseitigung also auch eine Entschädigung nicht unbedingt gefordert nicht die Gelegenheit ergriffen, den in Preußen veiweigerten Schuß baren Bestimmungen für die Photographen ist ein entscheidender li it d deren Kunstwerk r ; zal ie ist. Aber di tographie wird mit den anderen Kunstwerken. ö Plehr berlangen wir nicht. Ist der Beweis nicht mögli kann sie z . é ver Stasustun s Bhetes wh diesl 3, der Allgemeinheit, und denen, des schaffenden Künstlers scheint bie Unternehmungen der Soslal demokratie nicht durch die nwendung
werden kann. Die Lage der Verhältnisse im einzel lend n, berbeizuführen. Der Arbeiter habe gar nicht die Gelegenheit und di itt. är di j ̃ nisse im einzelnen Falle wird ja 9 und die Fortschritt. Gerade für die Photographen schlägt die Vorlage nicht nur von der Strafjustiz benutzt, sondern auch von der Wohl⸗ in diefem JGesetzentwurf im großen und ganzen glück- der gesetzlichen Bestimmungen érfol. reich bekämpfen, so kommt
sicher von der Regierung nach Recht und Billigkeit beurteilt werden. Berechtigung, nachzuprüfen, ob die Förderwagen den richtigen Raum Len richtigen Mittelweg ein. Tatsächlich w Die Ueberführung des ganzen Eichwesens auf das Reich wäre das Richtigste inhalt besigen, oder ob sie durch jahrelangen Gebrauch 336 Raum bei photographischen ie n, . n , . fahrtspflege: es kommt sehr häufig vor, daß gerade im Interesse lich gelöst. Das Gesg schützt nur das Kunstwerk als Ganzes, der Augenblick, wo andere Milter geschaffen, werden müffen, Änie. Das, ist im Intere sse enn, um der Ümfsturjbewegung Herr zu werden. Eine strenge und wohl⸗
gewesen, das wird man aber eben zur Zeit noch nicht haben erreichen kõnnen bermehrung erfahren haben. Die Regierung, die in Preußen ihre der Postfarten entiogen. Eine deutsche Phot hische A t einzel die Verbreit ihrer Photographie von außer⸗ nicht, die einzel ne Albsicht vergeblich durchzusetzen versuchte, sollte doch über die ihr hier mit gen. , , , , , al a ne /,, 3 ü i * ü i ü h großer Mühe wunderbare Dolomitbilder geschaffen, die dann ĩ känstlerischen Gntwicklung nur zu begrüßen, Die Art, wie der Ent. Kehachte Handhabung der Gesetze dürfte wohl eine Wirkung haben. ordentlichem Werte ist. wurf das Recht am eigenen Bilde regelt, scheint mir nicht besonders 1 aber, 1c, wenn era, sich einer verschärflen Anwendung
S 3 Pei 2 s . — . ; ö ; ĩ . Stellvertreter des Reichskanglers, Staatssekretär des Innern, in Heickel gz wertende i iersfn- ß erfte t en stett deen zee Rn, heiteres g, de lerten vbrst adm, dn eur ge. Aus der Begründung werden die Herren schon ersehen haben, welche Rich e inne. gr eichen, wenn gesggü würde: Verboten st jrde der Gef uͤber befindei, s ghng durchgrelsend Maß ; . ; er Gesetze gegenüber befindet, es ohne durchgreifende Jeu aß.
Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: der Graf Posadowsky sie zurck! Die große Zahl der vorbandenen Anstalt eine solche Konkurren i ĩ = ; y Vie n z bereitet, d ö Reservbewagen verhindert auch die kärzefte Störung des Betriebes. gekommen ist. Bilder vom Grafen ale? 3. . ge fr . Gesichtspunkte dafür gesprochen haben, mit diesem Gesetz nicht auch das Wärhsentlichung und Verhrestng von Blldniffen, durch die die be; regeln wird abgeben können. „ie Presss wirkt ja zur Bekämpfung
Meine Herren, d e Ve Kö, — ; ö eine Herren, nach dem Gange der Verhandlung scheint das Wenn der Abg. Bärwinkel auch die Maße in den Textilfabriken nicht können nach dem §z 22 unter allen Umständen ohne weiteres verbreitet Verlagsrecht auf diesem Gebiete zu regeln. Das Veilagdrecht soll nach den rechtigten Interessen des Abgebildeten 8 ö ngehörigen perletzt der Sozialdemokratie; aber so sehr man das begrüßen kann, wird die
Schicksal dieser Vorlage vorzugsweise von einer Finanifrage ab eeicht wissen wolle, so sei ihm zu erwidern, daß die Kontrolle durch ĩ i ü — ö z ; werden; denn ihre Bildnisse sind Bilder aus dem Bereich der Zeit⸗ A j d i eherrscht haben, werden, Die Bestimmungen des nd viel zu allgemein, und resse doch eingestehen, daß ihr Wirken der Masse gegenüber ver⸗ ᷣ 3 uffaffungen, die biohet in den mahgrbenden Keren scbertkcbt beben, be dönbsr, War ii B. ns ite d hte mn me,. . i Gre en, ,
zächärgen. Ich bitte Sie degkalb, sich die Geschichte dieses Gesetz« Meßmaschinen und dergleichen in diesen Betrieben noch lange nicht geschichte, deren Verbreitun lã ist . = ĩ entwurfs noch einmal vor Augen zu halten. Es tete. n, . und die lleberoorteilung, der Arbeiter noch immer an der stimmt, daß auch Len nn ie n. an , . 9 3 lein, iwingendeg sondern nur r ,, sein. So ist das Nuuch die liebergangöbssimmungen, bedür n noch einer gründlichen Ber Regierung, wie das Herrenhaus immer bewiesen hat, und sie agerordnung sei. In beiden Beziehungen werde in der Kommission schaften, Versammlungen,. Aufrügen und ähnlichen Vorgängen Verlagzrecht auch auf dem Gebiete der Literatur geregelt und könnte Nachprüfung. Hoffentlich gelingt es, die Gr n fie bie wir hier in Rrrree diener weiter sich bestreben, das Bolt vgr der Vergiflun
nicht so sehr Mängel unseres bisherigen Eichwesens, welche eine Verbesserung angestrebt werden. Ueber di 236 = . 3 serung ꝛ = e Kostenfrage könne ohne die erforderlich! Genehmigung verbreitet werd ürfen, dementsprechend auch nur auf diesem Gebiete als ein diepositives diesem Gesetz aufstellen, auch im interngtionalen Verkehr zur Geltung ; Das Vert des ten Bürgertum gehör . , , .. ,,, . ,. das 2 erer mm n,, , ,, g. * . so ma g . fragen, was 6. g, wa iche Leg r Recht , ö Es i ö. Irrtum, glaube ich, eines der nn, g. ö. müssen den if da ,,, 1 . un den 5 — ge,. wir, 1 . . r . . . ung jwangsweise — ö orm do zu verstehen ist, z B. wenn auf einem Bilde öb 8 il des . ür di aaten bei dem regen Austau gen Eigentums unsler li Sieg derer führt, die in Gottesfur
s e äber das Urteil d herren Vorredner, wenn er annimmt, daß auch für die Literatur das . Cindelhl len, if em Gehst des Verkehrte hn , ,, e n m e re. . ne n,,
für ganz Deutschland einjuführen, namentlich da einzelne Staaten 3. 666 untte nicht sche ern f, ĩ Paris ein etanntes äber walt, Apbradite edge stelß ift M g. Hug (Zenir ): Auch ich bin Mitglied der Kommission im oöder wenn bei einer Darstell ö ; Verlaggrecht tellwelse Z wan gsrecht sei. Nur in ganz einzelnen zweifellos gewisse Meißstände herausgestellt wir haben die Pflicht, e. ; . t ö einer Darstellung eins? mtzie alterlichen, weren 9 ö e . abhängigen und geschäftsunerfghrenen inisterpräsident, Reichskanzler Fürst von Bü low:
aus den Dom Staate ihnen übertragenen Rechten der Süden sind Bedenken gegen die Vorlage laut geworden, ingbesondere reiflicher Ueberlegung. Künstlerische Bauwerke u ü u . Giaeng erbchlige Ucherschaff ; gewinnen, war eg, glaube , . größeren Städten Bader s; die Bedenken richten sich gegen sind reine e , und if chen solche kia . gr Ich lomme nun um s 11 des Heletzts. Es ist richtig Don em bg. Henning (dSkons., schwer verstandlich; Aus Kunstkreisen Begründer der Interpellation, daß er das ich, von seiten der Finanzwerwaltungen der Einzelst en logisch el Jacheichung der Hasmesser unde gegn die, Verstcatlichung der Perle and, Vildhauerkunst sind. mn der Praxlg absolud nicht zu trennen. der Verleger einer illustrlerten Zeitung ein Bild zur Reprodultion sind mir Böschtt erden zuge sangen er gere seang den Kent fabten. ic dane dem ö . berechtigt, zu erklären: a tung zelstaaten ogisch CGichämter. Ber Aufwand für die Nacheichung der Gasmesser würde Das Hineinwerfen des Zweckgedankers hat hier seine Bedenken. In erwirbt, an sich das Urheberrecht an den Künstler nach einem hotographie in diesem Gesetzentwurf. Die Photographie ist heute ausgesprochen hat — kann niemand ernster bewerten als ich. Ich zu erklären: wern tie Gemeinden aus den Eich, ganz erheblich; Opfer erfordern. Das Gichwefen ist in Baden der Gleichflellung der sogenannten angewandten Kunst mit der reinen Jahre zurückfaͤllt. Aber auch hier handelt es sich nur um disposttiweg für die Künstler fast un, m, ö, ö. deutend ver., habe in der Tat keine Gelegenheit versäumt, der Sozial demokratie ; eichwohl aber muß in die
gebären Ginnahmen ziehen, die ihnen bei Uebertragung des Gichrechts ben alters her Gemeindesache, und die Gemeinden, haben, Kunst trifft die Vorlage eine erfreuliche Lösun lll t word er Gleichste un ; . ; g. Eine Trennung Recht. Vertrag abgeündert werden, dolls nner emden, ö mit Nachdruck entgegenzutreten. Ich habe die bürgerlichen Parteien . , d ,,. f pon hot graphie Mn Kunst shhr vor cht g wer genen gen rde m und das Land auf die Bedrohung unseres Rechtestaats und unserer
barch ben Staat jederfallg nicht zugedacht und nicht vorausgesehen en. die oberste Gichbehörde anerkannt, hat, dasselbe zur zwischen beiden ist ein ach undenkbar. Der veistorbene Professor ollsten Zufrledenhest gehandhabt. Will man versfaatlichen,ñ Eckmann hat auggezei über ! und ich glaube, die melsten illustrierten Zeitungen erwerben auch von in behng auf den Schutz der Bauwerke und der gewerblichen. Crzeug= ann bat ausgeteichnete Gatachten darüber veröffentlicht Man . nisse ß . nia so klar gefaßt, wie 1 erwũnscht za, verfassungsmäßlgen Cinrichtungen, auf die Bedrohung der Grund ⸗·
waren, so ist e in der Ordnung, daß diese Ueberschüsse jetzs dem fo kann ich versönlich ein Recht auf GEnischädigung! muß sich erinnern, daß die Anfaͤnge aller Kunst die angewandte den Künstlern sofort das Urheberrecht.