1906 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Im Beurlaubtenstande. 27. Januar. Befördert: zu Oberlts. die Lts: vom Landw. Bezirk Stuttgart Eu ting der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Schreck der Res. des Gren. Rgte. König Karl Nr. 123, Schumm (Karl) der Res. des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 134, Federer der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Kuhn der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Schmid, Abert der Landw. Inf. 2. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Reut⸗

lingen Schaafhausen der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Jofeph von Desterreich, König von Ungarn, Beck. mann der Landw. Inf. 1. Aufgebots, vom Landw. Benrk Horb Kraft der Landw. Inf. 1. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Mergentheim Bürkardt der Res. des 4. Inf. Regtgz. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, vom Landw. Bezirk Um

errmann der Res. des Ulan. Regt. König Karl

Nr. 19, Söding der Landw. Kav. 2. e, . vom Landw. Bezirk Ravensburg Adorno der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 ju Lts. die Vizewachtmeister: vom Landw. Bezirk Ludwigsburg Borgmann der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 20 vom Landw. Bezirk Gmünd Martin der Res. des Feldart. Regtt König Karl Nr. 13. .

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

gering

mittel gut Verkaufte

ejahlter Preis für 1 Doppeljentner Menge

niedrigster M10

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nach er l icher 56 verkauft Doppelientner Preis unbekannt)

Insterburg. Beeskow Luckenwalde

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Augsburg. Weißenhorn Biberach. NUeberlingen . Villingen

Insterburg. Beeskow. Luckenwalde Frankfurt . Stettin. . Greifenhagen. 1 Stargard i. Ploáiwtua Schivelbein. . Köslin J Stolp i. Pomm.... Lauenburg i. P⸗MPœoPßjm. n. ö

otoschin. Militsch . Breslau Frankenstein . Schl. TLüben i. 1 Schönau a. K. Halberstadt . Eilenburg Marne Goslar

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Insterburg Frankfurt a. D. Stettin. Greifenhagen vritz. osen Rrotoschin Militsch . Breslau,

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e i ze n. 17,00 17,70 17, 00 1640 17, 10 17,20 16,50 17,00 16,70 16,0. 17,50 1695 17,00 16,80 17,40 1730 17,20 17,00 19,00 17,70 18.90 19.40 18,60 17, 10 1690 16,90 gernen (enthülster Spelz, 18,40 19.20 18 20 18.40 18.40 18,70

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15.50 15, 40 15,70 15.20 15, 8

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Ger st e. 14,50 15, 00

15,00 15.00 1450 15,90 1470 15 60 1410 16.00 1525 1489 17.55 17,0 14350 1700 17,00 15,38 19,00

1700 1770 1700 16,40 1720 17330 16,60 17,00 16,70 1730 1750 17.20 1710 1720 17450 1730 18.00 17,80 12900 1770 1900 185659 1860 17.30 17,40 16,90

inkel, Fesen). 19,20 18,40

1870 18 6

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16,70 18, 80 1920 18 51

15,50 15.80 15,75 14380 15 70 1660 15, 10 16.59 15,00 15,20 15,00

15,50 15,40 15,70 15.89 15.80 15,80 15,30 17.2 165809 16,50 1700 1709 16657 1619 15, 80 1659 1609 15,98 16,00 17410 16,0

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1450 15,00

15,20 15,00 14650 15,00 14,70 16,90 1450 16, 090 15.50 15.00 18.20 17, 99 1450 1309 17, 90 15,38 19,00

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1480 1440 16.090 1660 17.900 15,59 15,70 1530 1450 14.80 1409 185 22 1469

1480 1440 1600 1660 17.00 15 60 16,80 15.50 15090 1490 1400 15 20 14,60

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1710 17 86 16 6

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1690

Neuß. Dinkelsbühl. Augsburg Biberach. Ehingen .. Uebeilingen. Villingen Rostock Waren Altenburg

Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Noch: Hafer. 14,70 1490 14,80 15,30 14.80 1490 13,60 14,00 14,90 16, 15 13,70 13 80 17.12 1712 16,75 17.00 16,00 16, 10 17,00 17, 00 1440 15,30

16,80 14,70 15 20 17,60 17,60 19,20

198.40 16,80 17.00 185 80

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1450 1440 14,30

1440 13,40 1664 1475 15, 90 16,00 13 860

14,90 15,30 15,40 14,00 15,40 14090 17460 17,50 16,10 17550 1620 15 80 1520 17.80 14 20, 00 129 17.00 394 1600 15 16, 10 29 16,00 11 15,80 141 1610 50 17,50

1470 14836 1440 15536 1465 1356 1654 16,50 1650 166 146

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16,10 1750

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15,62 15,60 15,00 17,12 1900 16,28 15,55 16, G9 15,60 15,80 16,12

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50

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berech net.

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Denutscher Reichstag.

32. Sitzung vom 31. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Tagesordnung: Fortsetzun den Abgg. Graf von Hompes

übung, und in Elsaß-Lothringen.

Ueber den Beginn Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Freiberr von Hertling Gentr.) fortfahrend: Viel mehr als der Abg. Müller ⸗Meiningen ist der 3 David auf unseren ne Parteigenossen ja

Aber auch er hat geglaubt, auf Fälle krasser In⸗ Er behauptet, und wir müssen davon Akt nehmen, daß die Bebelsche Aeußerung, daß seine Partei auf religiösem Gebiet den Atheismus erstrebe, nicht mehr als pro- grammatische Erklärung gelten könne, daß vielmehr nur das Erfurter ö Religion Privatsache sei. Erledigt ist die

e aber damit für uns nicht; erledigt ist vor allem nicht die 6 ob ein gläubiger Christ Sozialdemokrat sein kann. Wäre seine artei nur eine Partei zur Erzielung besserer Lebensbedingungen für die Arbeiter, dann ließe sich darüber reden; aber solange in dem Programm der Satz stehen bleibt, daß die Partei auf dem Boden des Klassenkampfes steht, daß zu den Aufgaben der Partei die n gerichtliche Urteile vor; ich erinnere an den Sühnegottesdienst in

Antrag einge gangen, mit dessen Grundtendenz se , sind. r toleranz bei uns hinweisen zu müssen.

rogramm gelte, wona

Erfurter auch das Schüren des r elf psee des Kampfes auch gegen

religiöse Autorität gebört, so lange kann ein gläubiger Christ nicht Sozialdemokrat sein. Der Abgeordnete David hat dann den S 4 unseres Antrages bemängelt und sich für die Staateschule ausgesprochen. Da können wir ihm nicht folgen. Die Staatsschule wäre der ärgste Gewissens zwang. Der eigentliche Grundgedanke unseres Antrages hat seinen Aus—⸗ angspunkt in den noch rückständigen Gesetzgebungen einzelner deutscher taaten. Da wir nicht in der Lage sind, auf die Regierung dieser Staaten . zu gewinnen, und in den dortigen Parlamenten nd . wir die Sache im Deutschen Reichs⸗

Wir wollen kein Privileg für unsere sondern die allgemeine Freiheit e, . Reichs. teten Theorien gebrochen; die alten, die mittelalterlichen Theorien sind abgetan und werden nicht sie auch nicht wiederkehren sehen. (Zuruf links.) Ich habe diese Auffassung schon bor mehr als 19 Jahren Wir wissen also, sprechen einen neuen staatsrechtlichen Grundsatz aus, wir wollen die Freiheit unseres u l dsen Bekenntnisses 3 as

bedeutet für uns, daß wir unser religiöses Bekenntnis um so höher daß wir damit die religiöse Ueberzeugung der staatsbürgerlichen ee eit. die in einzelnen Staaten auf religiösem Gebiete . aran,

in die Wege leiten . . ł s reund⸗ liches Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist uns ein wünschens—⸗ individuellen ; . Wir denken auch nicht an einen radikalen Eingriff in historisch gewordene Veihältnisse, die jabrhundertelangen Entwicklung in Deutsch⸗ eine Korrektur, insoweit der Auch die begtün⸗ en. fãällt

nicht vertreten tag vorbringen müssen. Glaubengangehörigen, en Betätigung aller

ir haben damit mit alten und verg

. des Deutschen

wiederkehren, und wir wollen in Schriften und öffentlichen Vorträgen vertreten. was wir tun, wir den Schutz der allgemeinen staatsbürgerlichen Freiheit stellen. balten, als wir es der Freiheit überantworten,

auch die Verpflichtung Übernehmen, aller anderen zu achten. Die Hindernisse

lehen. müssen beseitigt werden. Wir denken gar nicht die Trennung von Kirche und Staat hier ju wollen, dazu haben wir gar keine Veranlassung. Ein f wertes Verhältnis; wir wollen nur, daß der

Freiheit kein Hindernis bereitet werde.

das Ergebnis einer land sind; wir verlangen lediglich Freibeit der religiösen Uebung Abbruch geschieht.

vermögens rechtlichen Verhältnisse, die auf sehr gut deten Rechtstiteln beruhen, wollen wir nicht etwa e,

Der Abg. David erinnerte uns an das Bestehen der Strafvorschriften gegen Beschimpfung von Religionseinrichtungen usw. Wir legen keinen ert auf den 5 166, mit dem wir in den letzten Jahren chlechte Erfahrungen gemacht haben; aber die Anschauung in dieser Beziehung ist überhaupt verschieden, und die vorige Debatte . ie ationalliberalen wollen den Antrag nicht, und der Abg. von Heyl bat sich ehrheit gefüblt, die aus diesem Grunde ihn nicht will. Das heißt doch, eine Frage im Sinne der ; ührten aus, die evangelische Kirche könne diese Freiheit nicht brauchen; aber ist das ein Grund, sie unserer Kirche nicht zu gewähren? Jedenfalls haben auch die in den betreffenden Staaten der Freiheit der Religionsübung noch entgegenstehen, beseitigt Fortschritt. Fine Re— können wir nicht einbringen, aber wenn e von anderer Seite eingebracht würde, die verbündeten w, ,,. an auch hier bewähren würde, dann würde es möglich sein, daß der Abg. rader y prophezeit hätte und der Antrag nicht wiederkehrte. i sein, wenn aller konfessionelle Kampf und Hader verschwäͤnde; wenn wir dadurch in die Lage kämen, noch mehr mit denen zusammenzuarbeiten, mit denen

t.

83 beantrage, den An⸗ trag einer Fommission von 21 Mitgliedern ju üherweisen. Trennung der Kirche von der Schule ist die Vorbedingung für die Durchführung

r

er nis von einer völligen Verwirrung auf diesem Gebiete. als Vertreter der konfessionellen

Macht entscheiden. Die Redner der Rechten

diese Kreisfe zugestanden, daß die Heinmniffe,

werden müssen, und das ist schon ein großer 6 nach dieser Richtun

ch auf ihren Boden stellten und der Kanzler seine bewährte

Unser öffentliches Leben würde ein ganz anderes

uns guf anderen Gebieten so vieles vereini Abg. Ho ffmann-⸗ Berlin (Sor):

der ersten Beratung des von und Genossen eingebrachten Gesetzeniwurfs, betreffend die Freiheit der Religions— sowie erste und event. zweite Beratung des von den Abgg. Albrecht und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Volksvertretung in den Bundesstaaten

er Sitzung ist in der gestrigen

der religiösen Freiheit. S 4 ist einer der wesentlichsten Punkte, wes⸗ halb wir eine Kommissionsberatung für notwendig halten. Der Abg. Hertling hat nichts über die auffällige Aenderung des § 4 gesagt. Wenn der Vorredner in der Trennung der Schule von der Kirche eine Gewissenstyrannei erblickte, so verstehe ich das absolut nicht. Ich sehe darin umgekehrt eine Gewifensfreihelt. Die konfessionellen Schulen sind Zwangsanstalten. Die Zentrumspartei wird ja ihre Meinung noch oft andern. Vielleicht kommt es noch dahin, daß der Vatikan den Darwinismus billigt. Wenn die Herren meinen, wir leben nicht im Mittelalter, so glaube ich ihm das aufs Wort; das ist eben die bekannte Saure ⸗Trauben⸗Fuchs⸗Geschichte. Jede kleine Erleichterung akzeptieren wir. Im vorigen Jahre habe ich gezeigt, in welcher Weise Religions. und Gewissensfreiheit bei uns gewährleistet wird. Ich erinnere an die Behandlung von frei⸗ religiösen Lehrern, denen man einen sittlichen Defekt nach⸗ sagte, weil sie nicht an die Existenz eines persönlichen Gottes glauben. Viele glauben nicht daran und heucheln, die gehen unge—⸗ straft aus; die den Mut ihrer Meinung haben, werden bestraft. Auf die verschiedene Rechtsprechung des Kammergerichts in dieser Frage habe ich schon im . Jahre hingewiesen. Das kann nicht wundernehmen, wenn der oberste Beamte des Reichs in der Duell— frage zur Se chesderlezung auffordert. Als Ehrenmann soll man die Gesetze des Staats halten. Jetzt ist das anders aufgeklärt, jetzt kann unter Umständen einer mit Schimpf und Schande fortgejatzt werden, wenn er die Gesetze des Staats beobachtet. Dann sind auch die Urteile der Gerichte begreiflich: wie der Herr, so's Gescherr. Wir haben alle Ursache, mißtrauisch zu sein gegen das Zentrum in Kirchen⸗ und Schulfragen. Das Zentrum fordert Toleranz von der Obrigkeit, denkt aber nicht daran, sie selbst auszuüben. Dem Vorredner waren die angeführten Beispiele in der Tat unbequem; sie . sehr wohl hierher. Sie gehen, wenn es Ihnen nicht in den Kram paßt, auch

ünchen in Sachen des Redakteurs Richter, wobei gegen die Frei⸗ sprechung protestiert wurde. Wenn Sie die richterliche Autorität nicht achten, wie können Sie verlangen, daß wir es tun? Die Herren rufen doch auch gern den Staatsanwalt an in Preßsachen. Ein Schutz der Kirche seisens der Autorität der Staats anwälte ist wirklich in Deutschland nicht zu vermissen. Im letzten Thoma⸗Prozesse wurde

rofessor Forel vernommen; er sagte, daß er religlonslos sei.

er Staatsanwalt sprach ihm daraufhin die sittliche Qualität ab, ein sachverständiges Urteil zu fällen. Darin lag einfach der ver steckte Vorwurf des Meineides. Aehnliche Vorwürfe wurden uns ja auch wiederholt gemacht. Sie wie ja, daß im Badischen ein katbolischer Pfarrer in der letzten Zeit zum Meineid verleitet bat. Einer i. wurden die kramente verweigert, weil ihr Mann den ‚Nellenburger Boten‘ ausgetragen hatte! In Berlin wurde gegen den Willen der Eltern, die beide Dissidenten sind, ein Kind hinter ihrem Rücken getauft. Die Großmutter ging einfach zum Kaplan und ließ das Kind kaufen. Das geschah bei der Herz- Jesu⸗Kirche. Der Kirchenvorstand . anerkennen, daß die Taufe zivilrechtlich wirkungslos sei unbeschadet der Dogmatik. Und da sprechen Sie von Toleranz. In der protestantischen Kirche sieht es nicht etwa besser aus. So wurde in Wittenberg ein dorthin von Berlin in Waisen⸗ pflege gegebenes Kind widerrechtlich getauft. Ein solches pfarr— herrliches Buschkleppertum muß vor allen Dingen verhütet werden. Der Redner erinnert ferner an den bekannten Bremer Fall, wo der Senat die Wiedertaufe anordnete, weil eine Abweichung von der üblichen Tauf⸗ form vorlag. Der liebe Herrgott wird wohl seine Meinung revidieren müssen. Es blickt da immer noch dieselbe Tendenz heraus, die schließ. lich die Gläubigen aus der Kirche hinaustreibt. Ich weise bloß noch auf den Fall Remscheid hin, wo ein Lehrer dem evangelischen Bunde genau dieselbe Intoleranz vorzuwerfen Veranlassung hatte, wie sie der katholischen Kirche vorgeworfen wird. In St. . schenkte ein Volksfreund für die die Volksschule verlassenden Schüler die Volksausgabe von Schillers Werken; der Rektor der Mädchen schule dachte aber anders und er,, die Annahme dieser ge⸗ fährlichen Schenkung. Also so gefährlich sind unsere deutschen Dichter schon geworden, auf die wir angeblich stolz sind! Da einem wahrlich das schöne Gedicht auf Schiller ein; Deutscher Barde frei und groß, seltsam fiel dein Lebenslos. Wardst gefeiert und gepriesen, wardst verketzert und verwiesen dumm gelobt und dumm getadelt und zuletzt auch noch geadelt. Ach, vergib dem Vaterland, Meister, diesen Unverstand. In Lüttgen⸗ Dortmund wurde ein Sozialdemokrat auf dem Schindanger begraben, weil er nicht zur Kirche gegangen war. Als auf Grund eines reichsgerichtlichen Erkenntnisses die Leiche dann ordnungs—⸗ mäßig beerdigt wurde, sagte der Abg. Brust im rr, Ein Sozialdemokrat gehört auf den Schindanger'. Auch in der Form der Feuerbestattung ist Ae katholische Kirche intolerant. So erklärt man in Pforzheim, daß gegen die Feuerbestattung vom Standpunkte des Glaubens zwar nichls einzuwenden sei, daß aber ein guter Katholik aus anderen Gründen wissen müsse, daß ihm die Sakramente entzogen werden müßten, wenn er sich für die Feuerbestattung ausspräche. Also trotzdem werden diejenigen, die gegen die Leichenverbrennung kein Vorurteil haben, mit dem Bannstrahl bedacht. Alle diese Bei⸗ spiele illustrieren doch, in welcher unerhörtesten Weise von Ihnen (zum Zentrum) der Terrorismus geübt wird. t doch die Dresch⸗ flegeltaktik gegen unsere Genossen aus den Kreisen der katholischen Geistlichen des Niederrheins ihren Ursprung genommen! Wenn schon . bürgerliche Kreise so verfahren wird, wie die Affäre vom Zeitungsaustragen zeigt, da können wir uns nicht wundern, wenn gegen uns noch einige Prozent heftiger zu Felde gejogen wird. Hier in den Parlamenten spielt das Zentrum als Freund der verfolgten Polen auf; im Rheinlande, in Westfalen, wo die Polen zahlreich sind, da wird mit denselben terroristischen Mitteln gegen sie gearbeitet, wenn ste es zum Beispiel auch nur wagen, sich in den Kirchenvorstand

wählen zu lassen. Uebrigens können wir mit unseren bösesten Reden nicht so viel Unheil gegen die Autorität der Kirche anrichten, als der Kriegs⸗ minister mit einer Rede hier im Reichstage fertig bekommt; ich weise

bloß auf seine Rede vom 15. Januar hin,

gläubiger Das ist eine sehr gefähr—

sich demnächft e 6 Enn, d

n . t sich demnächst einmal in Anspruch nähme.

Ein guter Christ ist ein guter Soldat, wird uns gesagt.

Duellant babe, wenn er ein

allein mit seinem Gotte abzufinden,. liche Theorie, und ich möchte wohl sehen, ein Anarchist sie für

wo er meinte, der

Christ sei, sich

wenn

Nach

unserer Meinung kann ein guter Christ kein guter Soldat sein. Wir stehen diesem Antrag mißtrauisch gegenüber, besonders wegen des Sz 4, der den Schutz der Dissidenten enthalten sollte, und in dem es jetzt heißt, zur Teilnahme an dem Religionsunterricht kann ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht angehalten werden, wenn der Religionsunterricht ihrer religiösen Ueberzeugung nicht ent

spricht. Dieser letztere werden bekanntlich die

usatz ist uns sehr verdächtig. In Preußen ltern, die ihre Kinder am Religionsunter—⸗

richt nicht teilnehmen lassen wollen, aufs unerhörteste gepeinigt, gequält

und drangsaliert. schon früher vorgebracht worden. sein Kind 1m aber die „vorgesetzte Behörde“ erklärte,

Ein in Küstrin vorgekommener Fall ist von mir ebra Der Mann wollte schließlich jüdischen Religionsunterricht teilnehmen lassen, diese Teilnahme könne

das Kind von der Teilnahme am Religionsunterricht in der Mittel schule nicht befreien; das Kind wurde aus der Mittelschule entfernt. In dem gerichtlichen Verfahren, das sich anschloß, wurde erkannt,

daß das Kind nicht hätte ausgeschlossen werden Dürfen.

Als der

Vater nun wieder das Kind in die Mittelschule bringen wollte, wurde die Aufnahme verweigert, solange das Kind von der Teil

nahme an dem Religionsunterricht dur

Gesetz von der Schule aus! Dissidenten in , . umgesprungen. eines Schulkindes au

h ̃ ) den Vater ausgeschlossen bleibe. Hier also schließt die Regierung den Knaben gegen 5

So wird mit den Kindern der In Tegel wird dem Vater gegeben, für dieses die Bibel anzuschaffen.

echt und

Dem

Vater wird, weil er sich weigert, le er. ein Regulator gepfändet;

ein bequemes Mittel, statt der Bibe

. ; ͤ die Uhr zu nehmen, dann weiß kein Mensch mehr, was die Glocke geschlagen hat.

Damit

schaft man nur immer neue Verbitterung. Die Klausel in § 4

muß entfernt werden,

um Mißdeutungen vorzubeugen. Auch in

bezug auf den Austritt aus der Kirche J. Wandel geschaffen werden.

Die Kinder werden geradezu jur Dumm auch die Bremer bel Dinge aus der Sch

sie nicht verstehen.

ĩ eit erzogen. rerschaft sich aufgerafft und beantragt, diese ichule zu schaffen, weil es ein Unding sei, die Kinder mit Geschichten und Gesangbuchversen Auch die Berliner Lehrer und Lehrerinnen

Endlich hat

zu füttern, die

haben, wenn auch in etwas schachmatter Weise, gegen die Unter⸗ stellung der Schule unter die Botmäßigkeit der Kirche protestiert. In dem Antrage muß es klar ausgesprochen werden, daß niemand

der Austritt aus der Kirche erschwert

werden

darf. Das

Zentrum sagt zwar, das wolle es auch; die Praxis der Kirche straft aber diese Behauptung Lügen, Geistliche haben erst auf dem Wege der Klage zur Ausstellung von Taufscheinen gezwungen werden müssen. Die schwersten Bedenken haben wir gegen 5 12. der bestimmt, daß religiöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art ju ihrer Gründung, Niederlassung und Tätigkeit innerhalb des Reichs⸗ gebietes keinerlei Genebmigung des Staates oder der volitischen Ge⸗

meinde bedürfen. Schulgebiete mißbraucht werden.

Dieser Paragroph könnte namentlich auf dem 1859 hat sich der damalige Prinz⸗

Regent dagegen gewendet, daß die Religion zum Deckmantel politischer

werde. dem

Bestrebungen gemacht Die Religion muß Furcht vor der Kirche kapituliert

Volke und die Schule

Fächer werden mit Religion durchtränkt.

Später sa erha Sozialdemokratie hat e der Kirche Jetzt heißt es: Religion, Religion und immer wieder Religion! Alle Sie haben die Religion zu

ten werden.

derselbe Regent: Aus man vor der

ausgeantwortet.

einer Waffe gegen die Mühseligen und Beladenen, gegen die Ge⸗

wissensfreiheit gemacht.

Das zeigt vor allem das Vorgehen der Ber⸗

liner Behörden gegen die freireligiösen Gemeinschaften. Wir haben uns gar nicht andeis zu helfen gewußt, als indem wir als freireligiöse Gemeinde in Berlin uns in das Vereinsregister in Offenbach

haben eintragen lassen. hat man den

n. In dem neuen Volksschulgesetz in Preußen Freireligiösen dadurch einen Riegel vorschieben wollen,

daß man bestimmte, jüdische Schulen dürfen nur jüdische Schüler

aufnehmen. In Frankreich Staat eine Tatsache geworden.

ist die Trennung der Man hat dort an die Stelle des

Kirche vom

Religionsunterrichtes den Moralunterricht gesetzt. Die ö e sind

nicht schlecht dabei gefahren, deß Achtung vor den statt auf sie zu schießen. tät hat sich mit dankenswerter

Familie ihren Kindern gelehrt wird der Kurator der Bonner siniverñ̃

tern und der Auch

Deutlichkeit für die Trennung der Schule von der Kirche e ,

In Neumarkt in Schlesien hatte ein Junge an einer Trei 46 der den a

. und dafür 40 3 erhalten.

Die Mutter zahlte die 50 9 nicht.

Der onfirmandenunterricht erteilte, legte ihm eine Stt Darauf wurde verfügt,

jagd teil⸗ e von 50 auf.

daß der Junge noch ein Jahr länger die Schule besuchen müsse. Ein Rekurs hatte keinen Erfolg, die Entscheidung des Kultusministers

steht noch aus. Das Ende vom Liede ist also:

der Pastor ver⸗

weigert den Konfirmandenunterricht, und der Junge muß bis an sein

Lebensende die muckerun

chule besuchen. Wir müssen die Schule vor Ver- bewahren. Diesmal ist Frankreich in der Welt voran.

Wir müssen unsere Jugend und den Staat von der kirchlichen Bevor

mundung befreien. Abg. Stöcker N. eine Rede hören zu

Vgg): Es ist schmerzlich, im Reichstage en wie die eben gehaltene; nicht nur unter

dem Gesichtspunkt der Religion, sondern auch der 6 Auch die r

Sozialdemokraten werden unter dem Eindruck stehen, da

Genosse

über die letzten Dinge der Menschheit kein Urteil abgeben kann. Daß die