Im Beurlaubtenstande. 27. Ja nugr. Befördert: zu Oberlts. die Lts: vom Landw. Bezirk Stuttgart Euting der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Schreck der Res. des Gren. Rats. König Karl Nr. 123, Schumm (Karl) der Res. des Inf. Regts. König Wilbelm J. Nr. 124, Federer der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Kuhn der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Schmid, Abe rt der Landw. Inf. 2. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Reut⸗
lingen Schaafhausen der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122
Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Beck— mann der Landw. Inf. 1. Aufgebots. vom Landw. Bezirk Horb Kraft der Landw. Inf. 1. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Mergentheim Bürkardt der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, vom Landw.
Bezirk Um Herrmann der Res. des Ulan. Regts. König Karl
Nr. 19, So ding der Landw. Kav. 2. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Ravensburg Adorno der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 18. ju Lts. die Vijewachtmeister: vom Landw. Bezirk Ludwigsburg Borgmann der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 20 vom Landw. Bezirk Gmünd Martin der Res. des Feldart. Regtz König Karl Nr. 13.
Berichte von deutschen Fruchtmã
rkten.
2. . Qualitãt Durchschnt Am vorigen 1 wurden gering mittel gut Verkaufte Verlaufs. D, . , n Januar Marltort Geiablter Preis für 1 Doppelien iner 3 wert 1 . er. d 3 . Tag niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster jentner preis em — 3 ten * * * * *. * Doppel zentner * A 3 . Weizen.
31. ü ö — — 1 — — — 17900 1700 8 136 17,00 17,00 29.1. ö. . Beeskow . w — — 17,30 17.70 17,70 ö . 8 . J. Tuctenwalde. kö — — = Io. LGG J 8 17. o0 J ; ö rankfurt a. O... ö ; 1620 16,20 — — 1640 16,40 ö ; ; ; ; ; 89 d ; - — — 17, 00 17.00 86 66 24 410 17,10 17, 16 27.1. . ! Greifen hagen . = 2 . 23 . f . = . .
dh Pyrit . ö . ö. * 2 — 116506 is gs 238 4653 1654 1658 27.1. ; x w ; ü 16,60 1660 16,80 16 890 17,0900 17.00 25 420 16, 80 17, 00 29.1. . 4 Militsch . ö ; 15,50 15,50 1600 1600 16,70 16,70 ö J . ĩ ; -. . 1 !. . 15,50 15,90 16,00 16,40 16,50 17,30 . ö ö. . =. ö ö Frankenstein i. Schl.. r z — — 17.00 17.0900 17.50 1750 ö ; ⸗ ; . ö k . 15, 85 16.20 16,45 1670 1885 17520 = . ; w r J ig. vo is 55 16 8 is 3s 17 1716 . ; . . ö. k J ; 1610 1645 16,45 16830 16,890 17.20 = . ‚ ö h. k ö ; 15,80 1580 16,70 1 1740 1750 ; ; ö - x 1 . ö 17, 10 17, 10 17.20 1730 17.30 100 1720 1,20 17.20 21.1. ; Solar J 16 06 iö ss i6ßß ird irres is ss . .
. aderborn . ; . — — 16, 0 1680 17,0900 17, 30 155 2627 16, 95 17, 13 24.1.
i imburg a. L.. . — — , — — 194,00 19800 5 95 19, 00 1800 11
ö Neuß. ; ; ; —⸗ — — W f 16.70 16,0 17,70 17,70 580 9 980 17,21 17,22 30.1 20 J. Dinkelsbühl. ; ⸗ 18,60 18,70 18,70 18, 80 P 18, 99 19,00 16 300 18,78 18,60 24.1. 5 . Augsburg.. ; . 17, 80 17,80 19.20 1920 1940 19,69 59 1127 19, 16 18, 98 26. 1. ö 8 Ueberlingen.. . . ; 18.30 18,30 18,51 18 51 18,60 1860 73 1344 18,52 18,58 24.1.
x 1 . 3 — 1 117.10 1736 1356 25 397 17335 16 144 77.1.
; 1 ö ö — . 16 36 17146 366 5175 17735 126 35.1. 450 ü Altenburg ö 16,40 16 490 — i. 55 16, gõ ; . ö ;
gernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
31. Augsburg. . 16,40 16,40 18,40 18, 40 19,20 19,20 9 161 17,89 18,24 26.1. . . Weißenhorn ö 18,00 18,00 18,20 18.20 18,40 18,40 325 5 915 18,20 18,36 24.1. ⸗ 2 Biberach. . — — ö — 17,20 18440 — — 1951 2749 18,20 1801 24.1. ⸗ ( Ueberlingen. . . 17,50 17.50 18,31 18,31 18,70 18,70 184 3370 18.31 18,64 24.1. 4 4 Villingen =. — — 19,40 19,40 19,60 19, 80 19 372 19,58 18.93 23.1. ö.
Roggen.
31. Insterburg. ; 46 — 3 — — 15,59 15,50 15 233 15,50 15,50 29.1
ö. Bees kom = . — — 15,60 15,60 15,80 15.80 ; ; .
ö Luckenwalde ( . — — — — 1575 15.75 22 347 15,75 16,00 222
( rankfurt a. O. . K — — — — 16480 1480 ; ö
ö Stettin.. . — — — 15.50 15,60 15.70 15 70 88 1377 15, 65 15,78 N. 1. ? ( Greifenhagen ; 2 — — — 660 1600 ; ; ;
. 1ũ'' kö e — — — — V 15, 00 15, 10 68 1023 15,04 15, 160 27.1. ö 8 Stargard i. Phsnnm. .. w ö — — 15, 20 15 20 15, 40 15.59 27 414 15, 33 15,45 A. 1. .
2 Schivelbein. . 3 . 14 50 1450 1475 1475 15,00 15,00 * 103 14,75 14,75 24.1. . 2 Köslin ö . . 14,80 1480 — — WM 15,29 15,20 17 255 15,00 15,00 27.1 ö * Stolp i. PßꝓVnm. . r k 14.60 1460 14,80 1480 15,08 15, 00 23 332 1476 15, 02 27.1.
ö Lauenburg i. Pomm. H — — 14,80 14 89 — — 20 296 1480 14,60 27.1 40 8 21 .,, . 1429 1480 15,00 15,00 15.50 15,50 190 2797 14,72 1473 29.1 * ö . 15,00 15, 00 15,20 15,20 15,40 15,40 75 1140 15,20 15,47 29.1 2 5 K kö 1450 1450 15, 10 15, 10 15,70 15,70 ö =. . ö . ü g 5 w 14 55 14306 5 ig 15 25 1585 ; ; , ᷣ z ö 8. Fe nkenstein J. Schl.. . — — 195.50 18,50 15,8. 15, 80 ü ; . 2. ö 4 Lüben i. Schl.... . ; 14,55 1480 15,06 15,30 15,5 15, S w. ; .
ö Schönau a. K. V ; 1420 1470 14,80 15.00 15,10 15,30 ö ö ö 1 Halberstadt. . 2 16,30 16650 16,60 1690 1656.90 17,2) ö . . = ö ö Eilenburg w 15,30 15,30 1600 16,0 16,50 16,80 ; =. ö Marne . . 16,30 16,z, 0 1640 1640 16,50 16,50 50 820 1640 16,20 24.1. ; 2 Goslar . . 15,80 16,20 1620 16,57 16,50 17.00 ; ö . .
(. aderborn . Kö . — — 16,60 1670 16,89 17.00 39 6537 16.76 16382 24. 1 . Limburg a. L.. . . ; — — — — 16567 16357 12 200 16,67 16,67 17.41. . Neuß . . ö ; — — 15, 10 15.10 1610 16,10 360 5 620 15,61 15,61 30.1. 15 '. Dintelsbũůhl ... —— ö. 15,40 1540 15.50 195 60 15, 80 15,80 6 94 15.63 15,72 24.1. 3 ö. Augsburg s J 16,00 16,00 1620 16,40 1660 1660 7 1270 16,49 16,36 26.1. 2 Ueberlingen. . K 15 50 1550 1593 15 94 1609 1609 22 350 15, 94 15,86 24.1. J Rostock. ⸗ ö 14,350 14560 — — 1599 15,98 700 11004 16,72 15, 30 2. 1 ( . Waren . 2 3 — — — 15,60 16,00 170 2700 15, 88 16,02 27.1. 150 (. Braunschweig. ; . — — db — — — 17.10 17,10 ; . ö ö ; u Altenburg ; . 1600 16,990 — — 16,70 16,70 ö ö . ö Ger st e.
3 e ; — — — — 14,50 1450 10 145 14.50 1450 29.1.
31. Frankfurt a. OD. = . — — — — 15,00 15,00 ; ; ö Stettin. J — — 15, 20 15,20 K — 10 152 15 20 15,70 189
ii Greifenhagen.. — — — — 15,00 15520 . vritz. — — — — 15,00 15,00 50 750 15,00 15, 00 2. 1 3 1 K 13,50 13,50 14,00 14.20 1450 1460 100 1419 14,19 1433 29.1 . Krotoschin 14,00 1400 14,50 1450 15,00 15,00 10 145 14,50 14,50 29.1.
. Militsch . JJ 13,60 13,60 14,29 14.20 14170 14,70 = z ö -. ö 2 Breslau Braugerste — — 15,00 195.50 15 69 1699 — = w. 2. h z. . ./ 13 00 13 50 13 60 14,090 1410 1450 ö . ( . 1 Frankenstein i. Schl. — — 15,30 15,30 1600 16, 00 . ö ö x Läben i. Schl.... 1425 1450 1475 1560 15 25 1550 ; . 2 ö. Schönau a. K. . 14,00 1439 1450 1470 1489 15.00 h . ö. — ; 16.30 16,90 16,90 17,55 17.55 18.20 . !. . ö 1 O 15.25 15,25 16.50 1695 17,095 17, 990 ö ;. ö R Marne . ö 14430 1430 14,40 14.40 14,50 14 50 109 1440 14,40 14,20 24.1 ö. 2. Goslar = 15,00 15,50 15.50 17,00 17.00 18.090 . ö ö ; ( . ; . . — Wb — — — — 17,00 17.090 12 204 17,00 ‚ ! . ö imburg a. L. . =. 823 — — k 165,38 15,38 3 46 15,38 g ö ö ö Dinkele bũhl - 18,909 18 60 — — 19, 19, 00 3 56 18,82 18,80 24.1 5 ö Biberach x — dM — 16380 17.20 — WM — 381 6 498 1, 06 17,03 24.1 ; — Ehingen. = — — 16,80 17.00 — — 57 967 16,96 1680 24.1 ö ö, 11 ö — WM — — — 16,40 1640 1950 2 460 16,40 15,67 24.1 l ö Altenburg.. ö 16,25 16,20 — — 1680 16 80 ; ö ; ö ; ö Safer.
31. Insterburg. w — — Wòf — — 1480 1480 8 118 14, 80 14,80 29.1. ö 4 1 . — — 149 1400 1440 14,40 9 128 1420 1440 M. 1. =. 3 Beet tom... . — — 15 50 195,50 1600 1600 . . - ‚. ? Luckenwalde . = — — . — W — 1660 1660 19 315 16, 60 16.80 27.1. 3 ; otedam.. 296 * ö. — — 17600 1766 5 156 1766 16 25 76.1. ; ö rankfurt a. D. . ⸗ 1460 1460 15.00 15,00 15,60 15 60 ; 3 ; K,, H * 3. 1555 i550 i576 1d, 35 149 769 15,70 15.57 27.1. 3 s Greifen hagen 42 . — — — — 1530 15.50 ö ! 3 Pyrit... J ö — — — — 1450 15 00 9 133 1478 14,63 20.1. ö ö Stargard i. PSommm. . 34 — — 1460 14 60 1480 1490 49 722 14.73 1470 27. 1. ö 1 Schivelbein. . 13.20 1320 13,60 13 60 14075 1400 13 177 13,650 13,60 24.1. . ö göslin y K 1480 1480 . — — 165.2) 15 20 14 210 15,00 15, 00 . = . Siosp i. Pomm. .. 115606 i466 14 40 1440 1155 14.56 145 572 11.36 14.35 237.1.
g Quenburg' i. Pomm... . 1335 1i3 36 ig oöödh 1405 i44dh in no 26 275 13.36 15363 3.1. 100 . Fposen. . ; 15,090 15 20 15,40 15.50 — — 45 691 15,36 15, 15 22.1. ö.
. Qualitat z 8 2 Am vorigen Außerdem wurden 1 gering mittel aut Bertauft? Belas Durch chitts Martian a r r Marktort 8. ; Menge fũr ch uberschlaglich⸗ jahlter Preis für 1 Doppeljentner Dur P nach über schläg licher Januar r wert 1 1. en. ö Schätzung berkauft niedrigster höchster niedrigster böchster niedrigster böchster Doppel zentner 6 . , , di . * Tag * * * A * * . * w a. . Noch: Hafer. 31. ö 14590 14590 14,0 14,70 14.90 14,90 75 1103 14,71 11 =. z e . 14 16 14585 1455 185.30 1536 . ; ö ; ö d 135,90 1430 14,40 1480 1490 15,40 —ĩ —. ; ö . 11 . — d — — 13,60 13,60 14,00 1400 ö ö ö 5 k 14.15 1440 14,65 1490 15,15 15,40 . . . ö. = ö 1 13, 20 13,40 13,50 13,70 13 80 1400 = . ö J 4 1617 1664 16 64 17, 12 17,12 17,60 = = ᷓĩ 1 14.75 1475 16,50 16,75 17,00 17,50 ; ; ö. , 15, 90 15, 90 16,00 16,060 16, 10 16,10 100 1600 16.00 1 ö ö G 15, 00 1600 16.00 17,00 17, 00 17,50 ; . . , ., . 13,80 13 80 14,00 1440 15,30 1620 560 8 490 15,16 11 ö. imhburg J 2 . . — 15,80 15 80 7 111 15,80 15, 60 . ö Neuß J ⸗ — * 14370 14,70 15 20 15 20 150 2240 14,93 15,00 35 2 . n, . 17,40 1750 17,50 1760 17,60 17,80 14 246 17,55 6 . ö ö w 17,60 1840 18 50 1920 1940 20 00 129 2434 18,87 19,00 26.1. =. 3 k 1600 1620 16,40 16,80 17.00 17.00 394 6 531 16,60 16,ꝛ88 24.1. ö JJ — , ids ih ss iz ss is ho 15 353 i, 3 is. 55 X. 1. ; . . 15 70 1570 15.95 15,95 16,10 16, 10 29 457 15,95 16,05 24.1. . . l 1500 1500 1540 1540 1699 16, 00 11 171 15,55 15,60 16.1. L I 15,900 15,00 — Wö — 1530 15, 80 141 2215 15,B71 ö . 1 — — — — Q 16 16 536 S065 16. 16 16.12 77.1. 50 ö Altenburg... . 16, 00 1600 — b — — 1750 17,50
Bemerkungen.
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.
Der Durchschnittspreis wird aus den a br, neten
Zablen berech net.
Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Fericht feblt.
Dentscher Reichstag.
32. Sitzung vom 31. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abgg. Graf von Hompesch und Genossen eingebrachten Gesetzeniwurfs, betreffend die Freiheit der Religions⸗ übung, sowie erste und event. zweite Beratung des von den Abgg. Albrecht und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Volksvertretung in den Bundesstaaten und in w . 266 .
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. ;
Abg. Dr. Freiberr von Hertling Gentr.) sortfahrend: Viel mehr als der Abg. Müller. Meiningen ist der 26 David auf unseren Antrag einge gangen, mit dessen Grundtendenz seine Parteigenossen ja n, . sind. Aber auch er hat geglaubt, auf Fälle krasser In ⸗ toleranz bei uns hin en zu müssen. Er behauptet, und wir müssen davon Akt nehmen, das die Bebelsche Aeußerung, daß seine Partei auf religiösem Gebiet den Atheismus erstrebe, nicht mehr als pro— grammatische Erklärung gelten könne, daß vielmehr nur das Erfurter . ramm gelte, wonach Religion Privatsache sei. Erledigt ist die
* aber damit für uns nicht; erledigt ist vor allem nicht die i ob ein gläubiger Christ Sozialdemokrat sein kann. Wäre seine arsei nur eine Partei zur Erzielung besserer Lebensbedingungen für die Arbeiter, dann ließe sich darüber reden; aber solange in dem Erfurter Programm der Satz stehen bleibt, daß die Partei auf dem Boden des r ,. steht, daß zu den Aufgaben der Partei auch das Schüren des Klassenkampfes, des Kampfes auch gegen die religiöse Autorität gebört, so lange kann ein gläubiger Christ nicht Sozialdemokrat sein. Der Abgeordnete David hat dann den F 4 unseres Antrages bemängelt und sich für die Staatsschule ausgesprochen. Da können wir ihm nicht folgen. Die Staatsschule wäre der ärgste Gewissens˖ zwang. Der eigentliche Grundgedanke unseres Antrages bat seinen Aus- angspunkt in den noch rückstandigen Gesetzgebungen einzelner deutscher taaten. Da wir nicht in der Lage sind, auf die Regierung dieser Staaten 6 zu gewinnen, und in den dortizen Parlamenten nicht vertreten sind, haben wir die Sache im Deutschen Reichs— tag vorbringen müssen. Wir wollen kein Privileg für unsere Glaubensangehörigen, sendern die allgemeine Freiheit der reli. iösen Betätigung aller Ser, er,. des Deutschen Reichs. ir haben damit mit alten und veralteten Theorien gebrochen; die alten, die mittelalterlichen Theorien sind abgetan und werden nicht wiederkehren, und wir wollen sie auch nicht wiederkehren sehen. (Zuruf links) Ich babe diese Auffassung schon vor mehr als 19 Jahren in Schriften und öffentlichen Vorträgen vertreten. Wir wissen also, was wir tun, wir sprechen einen neuen staatstechtlichen Grundsatz aus, wir wollen die Freiheit unseres religiösen Bekenntnisses unter den Schutz der allgemeinen ,, . stellen. Das bedeutet für uns, daß wir unser religiöses Bekenntnis um so höher balten, als wir es der Freiheit überantworten, daß wir damit auch die Verpflichtung übernehmen, die religiöse Ueberzeugung aller anderen zu achten. Die Hindernisse der staatsbürgerlichen e t. die in einzelnen Staaten auf religiösem Gebiete entgegen— tehen, müssen beseitigt werden. Wir denken gar nicht daran, die Trennung von Kirche und Staat hier in die Wege leiten zu wollen, dazu haben wir gar keine Veranlassung. Ein freund- liches Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist uns ein wünschens— wertes Verhältnis; wir wollen nur, daß der individuellen Freiheit kein Hindernis bereitet werde. Wir denken auch nicht an einen radikalen Eingriff in historisch gewordene Veihältnisse, die das Ergebnis einer jabrhundertelangen Entwicklung in Deutsch⸗ land sind; wir verlangen lediglich eine Korrektur, insoweit der Freibeit der religiösen Uebung Abbruch geschieht. Auch die vermögensrechtlichen Verhältnisse, die auf sehr gut begrün⸗ deten Rechtstiteln beruhen, wollen wir nicht etwa beseitigen. Der Abg. David erinnerte uns an das Bestehen der Strafvorschriften gegen Beschimpfung von Religionseinrichtungen usw. Wir legen keinen i Wert auf den 5 166, mit dem wir in den letzten Jahren chlechte Erfahrungen gemacht haben; aber die Anschauung in dieser Beziehung ist überhaupt verschieden, und die vorige Debatte gab eugnis von einer völligen Verwirrung auf diesem Gebiete. Die ationalliberalen wollen den Antrag nicht, und der Abg. von Heyl bat sich als Vertreter der konfessionellen Mehrheit gefüblt, die aus diesem Grunde ihn nicht will. Das heißt doch, eine Frage im Sinne der Macht entscheiden. Die Redner, der Rechten führten aus, die evangelische Kirche könne diese Freiheit nicht brauchen; aber ist das ein Grund, sie unserer Kirche nicht zu gewähren? Jedenfalls haben auch diese Kreise zugestanden, daß die Hemmnisse, die in den betreffenden Staaten der Freiheit der Religions übung noch entgegenstehen, beseitigt werden müssen, und das ist schon ein großer Fortschritt. Fine Re— olution nach dieser Richtung können wir nicht einbringen, aber wenn e von anderer Seite eingebracht wärde, die verbündeten Regierungen ch auf ihren Boden stellten und der Kanzler seine bewährte 3. auch hier bewähren würde, dann würde es möglich sein, daß der Abg. Schrader falsch prophezeit hätte und der Antrag nicht wiederkehrte. Unser öffentliches Leben würde ein ganz anderes sein, wenn aller lonfessionelle Kampf und Hader verschwände; wenn wir dadurch in die Lage kämen, noch mehr mit denen zusammenzuarbeiten, mit denen uns auf anderen Gebieten so vieles vereinigt.
Abg. Hoffmann ⸗Berlin (Sor): 8h beantrage, den An⸗
trag einer Kommission von 21 Mitgliedern ju überweisen. Trennung
der Kirche von der Schule ist die Vorbedingung für die Durchführung
der religiösen Freiheit. S 4 ist einer der wesentlichsten Punkte, wes- balb wir eine Kommissionsberatung für notwendig halten. Der Abg. Hertling hat nichts über die auffällige Aenderung des 5 4 gesagt. Wenn der Vorredner in der Trennung der Schule von der Kirche eine Gewissenstvrannei erblickte, so verstehe ich das absolut nicht. Ich sehe darin umgekehrt eine Gewiffens freie t. Die konfessionellen Schulen sind Zwangsanstalten. Die Zentrumspartei wird ja ihre Meinung noch oft aͤndern. Vielleicht kommt es noch dahin, daß der Vatikan den Darwinismus billigt. Wenn die Herren meinen, wir leben nicht im Mittelalter, so glaube ich ihm das aufs Wort; das ist eben die bekannte Saure Trauben ⸗Fuchs⸗Geschichte. Jede kleine Erleichterung akzeptieren wir. Im vorigen Jahre habe ich gejeigt, in welcher Weise Religions und Gewissensfreiheit bei uns gewährleistet wird. Ich erinnere an die Behandlung von frei⸗ religiösen Lehrern, denen man einen sittlichen Defekt nach⸗ sagte, weil sie nicht an die Existenz eines persönlichen Gottes glauben. Viele glauben nicht daran und heucheln, die gehen unge sttaft aus; die den Mut ihrer Meinung haben, werden bestraft. Auf die verschiedene Rechtsprechung des Kammergerichts in dieser Frage habe ich schon im nen ,, hingewiesen. Das kann nicht wundernehmen, wenn der oberste Beamte des Reichs in der Duell⸗ frage zur Gesetzesverlezung auffordert. Als Ehrenmann soll man die Gesetze des Staats halten. Ittzt ist das anders aufgeklärt, jetzt kann unter Umständen einer mit Schimpf und Schande fortgejatt werden, wenn er die Gesetze des Staats beobachtet. Dann sind auch die Urteile der Gerichte begreiflich: wie der Herr, so's Gescherr. Wir haben alle Ursache, mißtrauisch zu sein gegen das Zentrum in Kirchen⸗ und Schulftagen. Das Zentrum fordert Toleranz von der Obrigkeit, denkt aber nicht daran, sie selbst auszuüben. Dem Vorredner waren die angeführten Beispiele in der Tat unbequem; sie 2 sehr wohl hierher. Sie gehen, wenn es Ihnen nicht in den Kram paßt, auch e gerichtliche Urteile vor; ich erinnere an den Sühnegottesdienst in
ünchen in Sachen des Redakteurs Richter, wobei gegen die Frei⸗ sprechung protestiert wurde. Wenn Sie die richterliche Autorität nicht achten, wie können Sie verlangen, daß wir es tun? Die Herren rufen doch auch gern den Staattanwalt an in Preßsachen. Ein Schutz der Kirche seitens der Autorität der Staate anwälte ist wirklich in Deutschland nicht zu vermissen. Im letzten Thoma⸗Prozesse wurde . Forel vernommen; er sagte, daß er religionslos sei.
er Staatsanwalt sprach ihm daraufhin die sittliche Qualität ab, ein sachverständiges Urteil zu fällen. Darin lag einfach der ver— steckte Vorwurf des Meineide, Aehnliche Vorwürfe wurden uns ja auch wiederholt gemacht. Sie wissen ja, daß im Badischen ein katholischer Pfarrer in der lezten Zeit zum Meineid verleitet bat. Einer f. wurden die Sakramente verweigert, weil ihr Mann den ‚Nellenburger Boten“ ausgetragen hatte! In Berlin wurde gegen den Willen der Eltern, die beide Dissidenten sind, ein Kind hinter ibrem Rüden getauft. Die Großmutter ging einfach zum Kaplan und ließ das Kind kaufen. Das geschah bei der Herz Jesu⸗Kirche. Der Kirchendorstand mußte anerkennen, f die Taufe zivilrechtlich wirkungslos sei unbeschadet der Dogmatik. Und da sprechen Sie von Toleranz. In der protestantischen Kirche sieht es nicht etwa besser au. So wurde in Wittenberg ein dorthin von Berlin in Waisen⸗ pflege gegebengs Kind widerrechtlich getauft. Ein solches pfarr⸗ herrliches Buschkleppertum muß vor allen Dingen verhütet werden. Der Redner erinnert ferner an den bekannten Bremer Fall, wo der Senat die Wiedertaufe anordnete, weil eine Abweichung von der üblichen Tauf⸗ form vorlag. Der liebe Herrgott wird wohl seine Meinung revixieren müssen. Es blickt da immer noch dieselbe Tendenz heraus, die schließ⸗ lich die Gläubigen aus der Kirche hinaustreibt. Ich weise bloß noch auf den Fall hen fn? hin, wo ein Lehrer dem evangelischen Bunde genau dieselbe Intoleranz vorjuwerfen Veranlassung hatte, wie sie der katholischen Kirche vorgeworfen wird. In St. Johann schenkte ein Volksfreund für die die Vollsschule verlassenden Schüler die Volksausgabe von Schillers Werken; der Rektor der Mädchen—⸗ schule dachte aber anders und ern die Annahme dieser ge⸗ fährlichen Schenkung. Also so gefährlich sind unsere deutschen Dichter schon geworden, auf die wir angeblich stolz sind! Da fällt einem wahrlich dag schöne Gedicht auf. Schiller ein; Deutscher Barde frei und groß, seltsam fiel dein Lebenslos. Wardst gefeiert und gepriesen, wardst verketzert und verwiesen dumm gelebt und dumm getadelt und zuletzt auch noch geadelt. Ach, vergib dem Vaterland, Meister, diesen Unverstand. In Lüttzen ⸗ Dortmund wurde ein Solialdemokrat auf dem Schindanger begraben, weil er nicht jur Kirche gegangen war. Als auf Grund eines reichsgerichtlichen Erkenntnisses die Leiche dann ordnungs« mäßig beerdigt wurde, sagte der Abg. Brust im Bergknappen: Ein Sozialdemokrat gehßrt auf den Schindanger.. Auch in der Form der Feuerbestattung ist Ke katholische Kirche intolerant. So erklärt man in Pforzheim, daß gegen die Feuerbestattung vom Standpunkte des Glaubens zwar nichts einzuwenden sei, daß aber ein guter Katholik aus anderen Gründen wissen müsse, daß ihm die Sakramente entzogen werden müßten, wenn er sich für die Feuerbestattung ausspräche. Also trotzdem werden diejenigen, die 7 die Leichenderbrennung kein Vorurteil haben, mit dem Hannstrahl bedacht. Alle diese Bei= spiele illustrieren doch, in welcher unerhörtesten Weise von Ihnen Gum Zentrum) der Terrorismus geübt wird. t doch die Dresch⸗ flegeltaktik gegen unsere Genossen aus den Kreisen der katholischen Gesstlichen des Niederrheins ihten Ursprung genommen! Wenn schon n bürgerliche Kreise so verfahren wird, wie die Affäre vom Zeitungsaugtragen zeigt, da können wir unt nicht wundern, wenn gegen uns noch einige Prozent heftiger zu Felde gezogen wird. Hier in den Parlamenten spielt das Jentrum als Freund der verfolgten Polen auf; im Rheinlande, in Westfalen, wo die Polen zahlreich sind, da wird mit denselben terroristischen Mitteln gehen sie gearbeitet, wenn ste es jum Beispiel auch nur wagen, sich den Kirchenvorstand
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wählen zu lassen. Uebrigens können wir mit unseren bösesten Reden nicht so viel Unheil gegen die Autorität der Kirche anrichten, als der Kriegs— minister mit einer Rede hier im Reichstage fertig bekommt; ich weise bloß auf seine Rede vom 15. Januar hin, wo er meinte, der Duellant babe, wenn er ein gläubiger Christ sei, sich allein mit seinem Gotte abzufinden. Das ist eine sehr gefähr— liche Theorie, und ich möchte wohl sehen, wohin es käme, wenn ein Anarchist sie für sich demnächst einmal in Anspruch nähme. Ein guter Christ ist ein guter Soldat, wird uns gesagt. Nach unserer Meinung kann ein guter Christ kein guter Soldat sein. Wir stehen diesem Antrag mißtrauisch gegenüber, besonders wegen des s 4 der den Schutz der Dissidenten enthalten sollte, und in dem es jetzt heißt, zur Teilnahme an dem Religionsunterricht kann ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht angehalten werden, wenn der Religionsunterricht ihrer religiösen Ueberzeugung nicht ent⸗ spricht. Tieser letztere ret ist uns sehr verdächtig. In Preußen werden bekanntlich die Eltern, die ihre Kinder am Religionsunter⸗ richt nicht teilnehmen lassen wollen, aufs unerhörteste gepeinigt, gequält und drangsaliert. Ein in Küstrin vorgekommener Fall ift von mir schon früher vorgebracht worden. Der Mann wollte schließlich sein Kind am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen lassen, aber die vorgesetzte Behörde“ erklärte, diese Teilnahme könne das Kind von der Teilnahme am Religionsunterricht in der Mittel schule nicht befreien; das Kind wurde aus der Mittelschule entfernt. In dem gerichtlichen Verfahren, das sich anschloß, wurde erkannt, daß das Kind nicht hätte ausgeschlossen werden dürfen. Als der Vater nun wieder das Kind in die Mittelschule bringen wollte, wurde die Aufnahme verweigert, solange das Kind von der Teil nahme an dem Religionsunterricht durch den Vater ausgeschlossen bleibe. Hier also schließt die Regierung den Knaben gegen Recht und Gesetz von der Schule aus! So wird mit den Kindern der Dissidenten in Preußen umgesprungen. In Tegel wird dem Vater eines Schulkindes aufgegeben, für dieses die Bibel anzuschaffen. Dem Vater wird, weil er sich weigert, schließlich ein Regulator gepfändet; ein bequemes Mittel, statt der Bihel die Uhr zu nehmen, dann weiß kein Mensch mehr, was die Glocke geschlagen hat. Damit schafft man nur immer neue Verbitterung. Die Klausel in 5 4 muß entfernt werden, um Mißdeutungen vorzubeugen. Auch in bezug auf den Austritt aus der Kirche 26 Wandel geschaffen werden. Die Kinder werden ene, zur Dummheit erzogen. Endlich hat auch die Bremer Lehrerschaft sich aufgerafft und beantragt, diese Dinge aus der Schule zu schaffen, weil es ein Unding sei, die Kinder mit Geschichten und Gesangbuchversen zu füttern, die sie nicht verstehen. Auch die Berliner Lehrer und Lehrerinnen haben, wenn auch in etwas schachmatter Weise, gegen die Unter stellung der Schule unter die Botmäßigkeit der Kirche protestiert. In dem Antrage muß es klar ausgesprochen werden, daß niemand der Austritt aus der Kirche erschwert werden darf. Das Zentrum sagt zwar, das wolle es auch; die Praxis der Kirche straft aber diese Behauptung Lügen, Geistliche haben erst auf dem Wege der Klage zur Ausstellung von Taufscheinen gezwungen werden müssen. Die schwersten Bedenken haben wir gegen 8 12, der bestimmt, daß religiöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art im ihrer Gründung, Niederlassung und Tätigkeit innerhalb des Reichs⸗ gebietes keinerlei Genebmigung des Staates oder der volitischen Ge— meinde bedürfen. Dieser Paragroph könnte namentlich auf dem Schulgebiete mißbraucht werden. 1859 hat sich der damalige Prinj⸗ Regent dagegen gewendet, daß die Religion zum Deckmantel politischer Bestrebungen gemacht werde. Später sagte derselbe Regent: Die Religion muß dem Volke erhalten werden. Aus Furcht vor der Sozialdemokratie bat man vor der Kirche kapituliert und die Schule der Kirche ausgeantwortet. Jetzt heißt es: Religion, Religion und immer wieder Religion! Alle Fächer werden mit Religion durchtränkt. Sie haben die Religion zu einer Waffe gegen die Mühseligen und Beladenen, gegen die Ge⸗ wissensfreiheit gemacht. Das zeigt vor allem das Vorgehen der Ber liner Behörden gegen die freireligiösen Gemeinschaften. Wir haben uns gar nicht andeis zu helfen gewußt, als indem wir als freireligiöse Gemeinde in Berlin uns in das Vereinsregister in Offenbach haben eintragen lassen. In dem neuen Volksschulgesetz in Preußen hat man den Freireligissen dadurch einen Riegel vorschieben wollen, daß man bestimmte, jüdische Schulen dürfen nur jüdische Schüler aufnehmen. In Frankreich ist die Trennung der Kirche vom Staat eine Tatsache geworden. Man hat dort an die Stelle des Religionsunterrichtes den Moralunterricht gesetzt. Die Franzosen sind nicht schlecht dabei gefahren, daß Achtung vor den Eltern und der Familie ihren Kindern gelehrt wird, statt auf sie zu schießen. Auch der Kurator der Bonner Universität hat sich mit dankenswerter Deutlichkeit für die Trennung der Schule von der Kirche e, e,. In Neumarkt in Schlesien hatte ein Junge an einer Treibjagd teil⸗ 1 und dafür 40 erhalten. Der Pastor, der den onfirmandenunterricht erteilte, legte ihm eine Strafe von 50 auf. Die Mutter zahlte die 50 3 nicht. Darauf wurde verfügt, daß der Junge noch ein Jahr länger die Schule besuchen müsse. Ein Rekurs hatte keinen Erfolg, die Entscheidung des Kultusministers stebt noch aus. Das Ende vom Liede ist also: der Pastor ver weigert den Konfirmandenunterricht, und der Junge muß bis an sein Lebensende die Schule besuchen. Wir müssen die Schule vor Ver⸗ muckerung bewahren. Diesmal ist Frankreich in der Welt voran. Wir müffen unsere Jugend und den Staat von der kirchlichen Bevor mundung befreien. . ⸗
Abg. Stöcker (wirtsch. Vgg): Es ist schmerzlich, im Reichstage eine Rede hören zu müssen wie die eben gehaltene; nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Religion, sondern auch der Bildung. Auch die Sozialdemokraten werden unter dem Eindruck stehen, daß ihr 1 über die letzten Dinge der Menschheit kein Urteil abgeben kann. Daß die