etroleumlampe war nicht in Ordnung. Vor einigen Jahren hat auf eche Zollern! ein ähnlicher Unglücksfall sich ereignet durch Explosion
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Abg. Brust dankbar dafür, daß er mir Gelegenheit gibt, das überaus bedauerliche und traurige Grubenunglück der Borussia' hier vor dem Lande zu besprechen und auf diesem Wege eine Reihe von Mißverständnissen und falschen Auf⸗ fassungen, die sich über dieses Unglück im Lande verbreitet haben, ju beseitigen und zu zerstreuen.
Ich schicke voraus, daß ich es bedaure, daß es bisher nicht möglich gewesen ist, eine amtliche Darstellung über die Vorgänge des Unfalls bekannt zu geben, und ich bedaure es ferner, daß es unterblieben ist, wenigstens offenkundige Unrichtigkeiten, die sich unmittelbar nach dem Unglück in der Presse fanden, bei Zeiten in der Presse richtig zu stellen. Wenn beides unterblieben ist, so hat das folgenden Grund. Mein Herr Amtsvorgänger hat, wenn ich mich nicht irre, bereits im August dem Oberbergamt in Dortmund nahe gelegt, offenbar unzutreffende Mitteilungen in der Presse richtigiustellen. Das Oberbergamt berichtete darauf, die Untersuchung sei ohnehin bald abgeschlossen, und es erscheine deshalb nicht erforderlich, einzelne tatsächliche Berichtigungen stattfinden zu lassen; das werde geschehen mit der Darstellung des Unfalls. Nun hat sich aber die Untersuchung erheblich länger hingezogen, als das Oberbergamt an genommen hat. Die zur Veroffentlichung bestimmte Darstellung des Oberbergamts ist mir erst vor einigen Wochen zugegangen, und ich selbst habe Bedenken getragen, sie in dieser Form in die Presse zu geben, da sie mir Veranlassung zu einigen Rückfragen gab. Aus diesem Grunde ist es also unterblieben, die Presse und die Oeffent⸗ lichkeit rechtzeitig über die Vorgänge zu informieren. Ich will hoffen, meine Herren, daß wir vor ähnlichen Unglücksfällen verschont werden. Sollte wider alles Hoffen und trotz aller Bemühungen, sie zu ver—⸗ hindern, sich ein ähnlicher Unfall in nächster Zeit ereignen, so ver spreche ich, daß ich dafür sorgen werde, daß die Oeffentlichkeit recht zeltig und ausreichend über die Vorgänge unterrichtet wird; denn ich erkenne an, daß sie auf eine solche Information Anspruch hat.
Was nun das Verfahren bei der Untersuchung des Falles und der Verfolgung etwaiger Schuldiger betrifft, so bemerke ich dazu folgendes: Die Rettungsarbeiten haben die dazu zuständigen Revier⸗ beamten vom Tage des Unglücks bis zum 21. Juli beschäftigt. Der Revierbeamte war also erst in der Lage, gegen Ablauf dieser Zeit die Unfallverhandlungen aufzunehmen und sie der Staatsanwaltschaft zugängig zu machen. Die Unfallverhandlungen sind bereits am 7. August der Staatsanwaltschaft zu Dortmund übersandt worden. Die Staatsanwaltschaft bat nach Durcharbeitung des Materials am 21. August das Oberbergamt jzu Dortmund um die Beantwortung von 34 Fragen ersucht, die Klarheit über den Zustand der Grube und die Schuldfrage geben sollten. Das Ober⸗ bergamt hat unter dem 29. August bereits diesem Ersuchen entsprochen und die erforderlichen Ermittelungen des Revierbeamten veranlaßt. Auf Grund dieser Ermittelungen ist der Staatz anwaltschaft unter Ueber · sendung der Verhandlungsakten unter dem 28. September 1805 mit ⸗˖ geteilt worden, daß nach Ansicht des Oberbergamts eine Uebertretung des §S 41 Abs. 1 der Bergpoltzeiwerordnung vom 12. Dezember 1800 und des § 112 der Bergpolizeiverordnung vom 28. März 190 seitens des Betriebsführers Rüter vorliege. Die Staatszanwaltschaft bat darauf die Voruntersuchung gegen den Betriebs führer Rüter unter dem 7. Oktober beantragt, indem sie den Rũter der fahrlãssigen Tõtung und der Uebertretung des § 41 Abs. 1“ der Bergpolizeiverordnung vom 12. Dezember 1900, des 5 112 der Bergpolizeiverordnung vom 28. März 1902 anklagt. Die Voruntersuchung ist durch Beschluß vom 7. Oktober nach dem Antrag eröffnet, der Beschuldigte und mehrere Zeugen sind eingehend verhört worden.
Meine Herren, Sie werden hieraus enknehmen, daß seitens der Bergbehörden sowohl wie seitens der Justizbehörden alles geschehen ist, was nach Lage der Verhältnisse geschehen konnte, um die Ursachen des Unglücks aufzuklären und die an ihm etwa Schuldigen zur Ver- antwortung zu ziehen. Die Voruntersuchung ist indessen noch nicht abgeschlofsen. Eine amtliche Befahrung des Schachtes hat ergeben, daß in bezug auf die Beschaffenheit des Füllortes, die einen wesent⸗ lichen Grund der eventuellen Anklage bieten würde, die ursprüngliche Festflellung nicht zutreffend war. Es ist deshalb notwendig geworden, weitergehende Ermittelungen anzustellen. Insbesondere hat die Staats⸗ anwaltschaft es für notwendig gehalten, ein Mitglied des Oberberg⸗ amts in Dortmund zu einer gutachtlichen Aenßerung über die Ursachen des Unglücks zu veranlassen. Ich nehme an, daß außer diesem, dem zustãndigen Oberbergamt angehörigen Sachverständigen von seiten der Staate anwaltschaft auch noch ein anderer Sachverftändiger zur Sache ge⸗ bört werden wird. Die Herren wollen hieraus ersehen, daß die Sache ihren geordneten Gang gegangen ist und ihren geordneten Gang gehen wird, und daß es keinem Zweifel unterliegen kann, daß durch die öffentliche Verhanblung vor Gericht vor dem Lande fsestgestellt werden wird, ob und wen ein Verschulden an dem bedauerntzwerten Unfall trifft.
Ich setze hinzu, daß ich selbstverständlich melnerseitJ nach dem Ergebnisse der Untersuchungen nicht zögern werde, diejenigen Beamten meiner Verwaltung jur Verantwortung zu ziehen, denen nach dem Ergebnis dieser Untersuchung etwa ein Verschulden belgemessen werden koͤnnte. Ich glaube, daß hiernach den Behörden aus der Behandlung des Falles Vorwürfe nicht gemacht werden können.
Nun wünscht der Herr Abg. Brust zu wissen, ob die aus Anlaß des vorliegenden Falles seitens der Bergbehörden getroffenen Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Unglücksfälle als ausreichend zu erachten selen. Meine Herren, ich werde, ehe ich diese Frage beantworten kann, auf den durch die Untersuchung festgestellten Tat ⸗ bestand des Unglücks eingehen müssen, schicke aber schon jetzt vor⸗ aus, daß es mir unzweckmäßig erscheint, während des Schwebens der gerichtlichen Verhandlungen meinerseits eine Kritik an den Maßnahmen der Zechenverwaltung und an den Maßnahmen der Behörden zu üben. Ich halte es für richtiger, mit dieser Kritik zurückzuhalten, bis die Ge⸗ richte das letzte Wort gesprochen haben.
Die Zeche Borussia, auf der der Unglücksfall sich ereignet hat, ge⸗ hört zu den älteren, nicht mit modernen Einrichtungen versehenen Zechen. Sie verfügte über einen in Holz ausgebauten Förderschacht mit Seil- fahrung, der bei einer Tiefe von 560 m die unterste, die siebente Sohle erreichte und gleichzeitig als einziehender Wetterschacht diente. Außer⸗ dem war vorher in einer — ich bemerke ausdrücklich: etwas kurzen — Entfernung von 30 m von diesem Förderschacht ein Ventilationt⸗ schacht, der bis auf die fünfte Sohle reichte, die gleichzeitig als Wetter- sohle diente, und es war endlich vorhanden ein im Bau begriffener moderner Schacht, der nur bis 40 m über der fünften Sohle in einem benutzbaren beziehungsweise befahrbaren Zustande war. Außer- dem war am Südende vorhanden ein Luftschacht bei Oespel, der mit Fahrten, d. h. mit Leitern, versehen war, die eine Ausfahrt der ver⸗ unglückten Mannschaften an sich ermöglichten. Ich stelle schon jetzt fest, daß nach den Angaben des Revierbeamten die Fahrten dieses Schachtes fich in einem Zustande befanden, der das Ausfahren der Belegmannschaften ermöglichte, der es ferner ermöglichte, die bei der Rettung tätigen Mannschaften über diesen Schacht ein⸗ fahren zu lassen, und der es ermöglichte, die zur Erquickung der Mannschaften erforderlichen Nahrungs⸗ und Erguickungs.« mittel durch den Schacht hinabzuschaffen. Tatsache ist nur, daß nach dieser starken Beanspruchung der Fahrten eine Anzahl der⸗ selben Ausbesserungen erfahren mußten und ausgebessert worden sind. Jedenfalls befand sich dieser Schacht in einem Zustande, der das unge⸗ fährdete Ausfahren der Belegschaft ermöglichte.
Nun erstreckt sich das Feld in der Richtung von Norden nach Süden derartig, daß der größte Teil des Feldes in einer Länge von 1800 m südlich der fraglichen Schachtanlage in der Nähe des Luft- schachts von Oespel endigt, während der kleinere Teil sich nördlich nur in der Entfernung von 300 m erstreckt. Es ist das das vorhin schon erwähnte Nordfeld, in dem derjenige Teil der Belegschaft arbeitete, dem es nicht gelungen ist, sich zu retten.
Das Feuer ist nun ausgekommen Morgens gegen 6 Uhr in dem westlichen Füllort der fünften Sohle, also derjenigen Sohle, die als Wettersohle diente, und in deren Höhe eine Beschäftigung der Beleg schaft nur in geringem Umfang stattfand. Dieses Füllort mußte nach den Bestimmungen der maßgebenden Bergpolieiverordnung ausgemauert sein. Das ist, wie jetzt festgestellt ist, tatsächlich der Fall gewesen. Man hat früher angenommen, der obere Teil dieses Füll⸗ ortes sei den Bestimmungen zuwider mit Eichenholj ausgebaut ge⸗ wesen. Das ist nicht der Fall; man bat es nur unterlassen, nachdem die Ausmauerung beendet war, die zur Herstellung der Wölbung ver⸗ wendeten Fehrbögen zu beseitigen. Ferner war das Füllort unmittelbar nach dem Schacht zu, der, wie vorhin schon bemerkt, von Holz her⸗ gestellt war, abgeschlossen durch eine luftdichte Holiwerschalung, in der sich luftdichte Schlebetũren befanden. Diese an sich nicht gewöhnliche Form des Abschlusses war bedingt durch die verhältnismäßig geringe Entfernung von 30 m von dem Förderschacht bis zum Ventilations. schacht, die die Herstellung von Türen an dieser Stelle, wie sie sonst üblich sind, nicht wohl möglich machte. Das betreffende Füllort mußte nach den bestehenden Vorschriften mit Hydranten versehen sein. Diese Hydranten sind vorhanden gewesen, waren allerdings so angebracht, daß sie in der Eile nicht gefunden wurden, als man zum Entschluß gekommen war, sie zu benutzen: jedenfalls sind bedauerlicherweise diese Hydranten nicht in Betrieb gesetzt. Die Gründe, warum das geschehen ist, kann ich hier unerörtert lassen; darüber wird ja unter anderem auch das gerichtliche Verfahren die nötigen Aufklärungen schaffen.
Ich bemerke dann noch, daß der höljerne Schacht mit Rücksicht auf diese Beschaffenheit nach den bestehenden Vor⸗ schriften mit Wasser berieselt werden mußte. Diese Wasser⸗ berieselungsanlage war vorhanden; sie ist auch im Betrieb gewesen. Sie ist allerdings in der Nacht vor dem Unfall einige Stunden außer Betrieb gewesen mit Rücksicht auf Reparaturen, die an dem Schacht vorgenommen werden mußten, sie ist aber, wie fest⸗ gestellt ist, bereits mehrere Stunden vor Ausbrechen des Brandes im Betrieb gewesen, sodaß die Schachtanlage berieselt gewesen ist. Das Füllort wurde beleuchtet durch zwei Petroleumlampen — je eine auf jeder Seite — vie in einem Glasgehäuse sich befanden, von denen das eine allerdings schadhaft war. (Hört, hört! links) Die Lampen be—⸗ fanden sich in einer Entfernung von 1,80 m über dem Boden des Füllorts. Die Anwendung der Lampen war nach den bestehenden bergpolizeilichen Vorschriften zulässig, wenn das Füllort als feuer⸗ sicher anzusehen war. Inwieweit diese Feuersicherheit bestanden hat, trotz des Stehenbleibens der Lehrbögen in der Decke, trotz des hölzernen Anschlusses nach dem Schacht zu, will ich unerörtert lassen. Das sind Tatfragen, mit denen sich die Unter- suchung zu befassen haben wird. Nun war aber in der Nacht vor dem Unglücksfall in diesem Füllort eine erhebliche Menge Hol Stempel und anderes Holz, etwa in der Höhe von 1 im aufgestapelt und der ganze Raum des Füllorts derartig bedeckt, daß das Hantieren mit den Förderwagen erschwert wurde. Die Arbeiter, denen das Hol unbequem war, suchten sich dadurch Platz zu schaffen, daß sie das Holz nach hinten warfen. Dabei hat ein Arbeiter das Gehäuse mit⸗ samt der Petroleumlampe heruntergeworfen. Das Petroleum der Lampe ergoß sich auf datz darunter liegende Holz, und dieseß fing an zu brennen. Nun hat es den Anschein, daß die in dem Füllort be—⸗ schäftigten Arbeiter die Sache nicht mit der nötigen Gnergie angefaßt haben. Jedenfalls wurden erst entschlofsene Mahnahmen zur Be⸗ kämpfung des Feuer, das sich von dem Petroleum über das Holz
aushreitete, ergriffen, als ein an sich nicht zum Schacht gehorender
Betriebsführer Hausmann, der in der Nähe des zstlichen Fülloꝛiz der fünften Sohle gehört hatte, daß Unordnungen auf dem westlichen Füllort vorgekommen seien, sich dorthin begab. Dautgmann war nun nicht mehr in der Lage, erfolgreiche Löschungsarbeiten aut zuführen. Dag Feuer verbreitete sich mit großer Geschwindigkett
ergriff die hölzerne Verschalung am Schacht und verbreitete sich schnel
über den Schacht. Hausmann hat sofort das getan, was nach dage der Sache geschehen mußte. Er gab einmal die erforderliche Neldun telephonisch nach oben, er gab sofort die telephonische Anweisung an den Anschläger der sechsten Sohle, daß der Schacht in Brand stehe
und daß die Belegschaft sich durch den Luftschacht auf der sechstin
Sohle bel Oespel zu retten habe. Dieser Befehl ist von der ganzen Belegschaft des Südfeldes zweifellos richtig aufgefaßt, weitergegeben und auch ausgeführt. Sle sind ohne Beschwerde vor den Brandgasen her in der angegebenen Weise ausgefahren. Die Belegschaften, die auf dem Nordfelde arbeiteten, haben aber — aus welchem Grunde, kann unerörtert bleiben — den Befehl falsch verstanden oder falsch übermittelt erhalten. Er ist jedenfalls von ihnen dahin verstanden, daß sie nicht auf der sechsten Sohle, d. h. auf der unterhalb der durch den Brand in Mitleiden, schaft gezogenen Sohle ausfahren sollten, sondern sie haben verstanden daß sie auf der fünften Sohle ausfahren sollten. Sie begaben sich von der sechsten Sohle, wo sie arbeiteten, nach der fünften Sohle und versuchten hier, an dem brennenden Schacht vorbeizukommen. Daz ist ihnen nicht mehr gelungen, da die Umgebung des brennenden Schachtes bereits derartig mit Brandgasen angefüllt war, daß ein Durchkommen unmöglich war. Die meisten von ihnen haben sich nun durch das Nordfeld hindurch wieder auf die sechste Sohle zurückbegeben, und es steht fest, daß Leute, die diesen Weg gemacht haben, sich auch noch tatsächlich haben retten können auf demselben Wege, auf dem die Mannschaften des Südfeldes sich gerettet haben. Anscheinend hat aber ein Teil der Belegschaft aus Verwirrung oder in der Ansicht, daß sie sich hinter den Wettertüren im Nordfelde besser schützen könnten, sich in die Baue über der sechsten Sohle hinter Wettertüren zurückgezogen und haben dort das beklagenswerte Ende gefunden, das der Herr Abg. Brust vorhin geschildert hat. Eins glaube ich auf Grund der mir vorliegenden Verhandlungen als feststehend an. sehen zu können, daß ohne dieses Mißverständnis bei Weitergabe dez Befehls und ohne diesen unglücklichen Versuch der Leute, sich im Nord feld hinter den Wettertüren zu schützen, die gan je Belegschaft in der Lage gewesen wäre, auf der sechsten Sohle und durch den Luftschacht bei Oespel auszufahren. Es steht fest, daß beinahe zwei Stunden nach Ausbruch des Brandes die Umgebung des Schachtes in der sechsten Sohle noch frei von Brandgasen war — solange hat sich dort einer der Beamten der Grube aufgehalten.
Meine Herren, das ist im wesentlichen der Sachverhalt, und ich möchte das Eine hervorheben, daß danach wohl kein Zweifel daran bestehen kann, daß zu dem traurigen Ausgang der Affäre auch eine Reibe von unglücklichen Zufällen mitgewirkt hat, ganz besonders der Umstand, daß der Befebl zum Ausfahren, der rechtzeitig gegeben war und obne Schwierigkeiten befolgt werden konnte, von einem Teil der Belegschaft falsch weiter gegeben worden ist.
Nun, meine Herren, ist die Frage aufgeworfen worden, inwie⸗ weit die ˖ vorhandenen Einrichtungen nach den damals bestehenden Be⸗ stimmungen zulässig waren und inwieweit neue Bestimmungen zu treffen sein würden, um ähnliche Unglücke fälle zu vermeiden, und ob diese Maßnahmen, soweit die getroffen sind, als ausreichende zu er⸗ achten sind. Ich bemerke dazu zunächst folgendes.
Neue Holjschächte, wie die hier in Frage kommenden, sind seit dem Jahre 1902 im Ruhrbezick nicht mehr gestattet. Es ist aber sowohl von seiten meines Herrn Amtsvorgängers wie von seiten de? Oberbergamts den beteiligten Beamten wiederholt und energisch im Pflicht gemacht, den noch vorhandenen Holischächten bei ihren Revisionen eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und eg muß an sich auch angenommen werden, daß, wenn die Bestimmungen über die Berieselung ordnungsmäßig ausgeführt, wenn alle übrigen Be— stimmungen befolgt werden, alsdann ein Unglücksfall wie der vor⸗ liegende würde vermieden werden können. Es lag also keine Ver⸗ anlassung vor, Knall und Fall damals sämtliche Holzschächte zu ver⸗ bieten; das war nach Lage der Verhaäͤltnisse unmöglich. Ich bemerke aber wiederholt: neue Holjschächte dürfen im Bereiche des bier in Betracht kommenden Oberbergamts in den Steinkohlengruben nicht mehr angelegt werden.
Es wird dann die Frage aufgeworfen, warum es gestattet war an den fraglichen Stellen offenes Licht, d. h. insbesondere Petroleum lampen zu verwenden. Die Bergbaubehörden kämpfen in allen den Fällen mit der Schwierigkeit, daß jede zur Sicherheit der Belegschmt getroffene Maßnahme nicht bloß für den Unternehmer Kosten und Unbequemlichkeiten schafft, sondern selbstverständlich auch den Arbeitern Schwierigkeiten bereitet. Das offene Licht gibt an sich ein bessereh Licht; es leuchtet besser, es erleichtert die Arbeit gegenüber dem Grubenlicht. Das ist der Grund gewesen, weshalb man gezögert hat das offene Licht zu verbieten, und ich bemerke bloß, meine Herren; es war an sich nur gestattet an Orten, die, wenn sie vorschriftsmãhi⸗ ausgestattet waren, wohl die Verwendung dieses offenen Lichtes alt zulässig erscheinen ließen. Trotzdem ist neuerdings die Frage erwogen worden, ob man nicht auf das Petroleumlicht verzichten könne, und diese Frage ist wesentlich mit Rücsicht auf die inzwische fortgeschrittene Technik bejaht worden. Man bat also geglautt jetzet dieses Licht in dem von dem Herrn Abg. Brust vorhin mu
geteilten Umfange verbieten zu können, weil man jetzt die Möglichkeit
hat, an Stelle des Petroleums auch andere Mittel hat, die die Ver= wendung des Petroleums entbehrlich machen.
Aber man ist noch nicht dazu Übergegangen, das elektrische Lich vorzuschreiben, weil bie Erfahrungen, namentlich auf Ssterreichtscher Gruben, bahin geführt haben, daß das elektrische Licht auch eine auß ordentliche Gefahr im Gefolge baben kann und es infolgedessen be denklich ist, seine Verwendung von vornherein anzuordnen. Gk also, wie vorhin schon erwähnt worden, nur mit Genehmigung Oberbergamts unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
(Schluß in der Zwelten Beilage)
M 35.
(Schluß aus der Ersten Beilage)
Es ist dann von dem Herrn Abg. Brust die Frage aufgeworfen, warum von seiten der Bergbehörden die Rettungsarbeiten so früh eingestellt wären. Ich bemerke, daß die Rettungsarbeiten gedauert haben vom 13. bis zum 21. Juli, an diesem Tage aber eingestellt werden mußten, weil das Flötz 20 zwischen der 5. und 6. Sohle, durch die der brennende Schacht geht, seinerseits brannte, und es mit Räck⸗ sicht auf das Leben der bei den Rettungsarbeiten verwendeten Leute nicht möglich erschien, sie weiterhin auf der Sohle 6 zu beschäftigen. Das ist der Grund, weshalb die Rettung arbeiten nach einer beinahe 13tägigen Dauer eingestellt wurden. .
Es ist dann ferner moniert worden, daß auf der betreffenden Zeche die Rettungsapparate gefehlt haben. Meine Herren, diese Rettungs⸗ apparate sind Sauerstoffapparate, wie sie die Feuerwehren verwenden, und die die Möglichkeit geben, in einem mit Brandgasen gefüllten Raum zu arbeiten. Wir sind bis jetzt nicht in der Lage gewesen, die Verwendung oder das Verhalten derartiger Apparate vorzuschreiben, weil ihre Ver- wendung für diejeni gen, die sie benutzen, unter Umständen mit erheb⸗ licher Gefahr verknüpft ist, und weil die Apparate nur von solchen deuten angewendet werden können, die darin ausgebildet sind, und leichter angewendet werden können in einem einzelnen brennenden Zimmer oder in einem brennenden Hause, das der betreffende Arbeiter sofort wieder verlassen kann, als unter Tage,. Es kann also an sich der Grubenverwaltung aus dem Fehlen dieser Rettung apparate ein Vorwurf nicht gemacht werden. Ich bemerke, daß kürzlich bei einem anderen Grubenbrande die Mannschaften, die mit diesem Apparat arbeiteten, verunglückten, weil sie mit der Handhabung nicht zustande kommen konnten. Schon daraus erklärt sich also, daß eine Anordnung, diese Apparate zu führen, nicht bestanden hat und zur Zeit auch nicht gegeben werden kann.
Der Herr Abg. Brust hat dann angenommen, daß, wie das auch in der Norddeutschen Allgemeinen Zei tung“ angegeben ist, von meinem Herrn Amtsvorgänger eine allgemeine Anordnung erlassen worden sei, die Schächte zu befahren. Das ist nicht richtig. Eine solche An. ordnung ist seitens meiaes Herrn Amtsvorgängers nicht ergangen, sie war auch nicht notwendig mit Rücksicht auf die vorhin schon gegebenen allgemeinen Anweisungen, gerade den Hol jschächten eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist also nur anzunehmen, daß das Oberbergamt seinerseits, was ich nicht weiß, eine derartige Maßnahme für zweckmäßig gehalten hat.
Der Herr Abg. Brust hat dann darauf hingewiesen, daß schon ein Unglücksfall in der Zeche Zollern, der vor einiger Zeit statt⸗ gefunden hatte, dazu hätte führen müssen, die Verwendung der Petroleumlampen zu untersagen. Ich will auf das Unglück in der Grube Zollern hier nicht näher eingehen und bemerke nur, daß nach dem mir vorliegenden Material der Unglücksfall dort jwar mit durch eine offene Lampe hervorgerufen worden ist, aber unter Umständen, die an sich keine Veranlassung boten, etwa die Verwendung der offenen Lampen generell zu untersagen.
Der Herr Abg. Brust hat dann endlich an seine Ausführungen den Wunsch geknüpft, die Einrichtung der Grubenkontrolleure möchte gesetzlich vorgeschrieben werden. Es ist von ihm selbst schon darauf hingewiesen worden, daß diese Einrichtung auf den staatlichen Zechen des Saarreviers besteht, in der Weise, daß den Mitgliedern der Arbeiterausschüsse, die ziemlich zahlreich sind, gestattet ist, in be⸗ stimmten Zwischenräumen die Zechen in Gegenwart von Beamten zu befahren. Es ist ferner seitens eines meiner Herren Amtsvorgänger vor einiger Zeit veranlaßt worden, daß Untersuchungen darüber statt⸗ finden sollten, wie sich diese Einrichtung auch außerhalb Preußens und Deutschlands bewährt hätte. Es hat deshalb eine Kommission sowohl die belgischen wie die englischen wie die französischen Gruben bereist und die Ergebnisse dieser Einrichtungen studiert. Da hat sich nun ergeben, daß in England, wo die Einrichtung fakultativ ist, diese Grubenkontrolleure, wenn ich diesen Ausdruck anwenden darf, tatsächlich nur auf einem Teil der Zechen eingeführt sind und dort im großen und ganzen zur Zufriedenheit von Werksbesitzern und Arbeitern funktioniert haben; auf anderen Gruben hat man eine derartige Einrichtung nicht getroffen. In Belgien und in Frankreich, wo die Einrichtung obligatorisch ist, lauten die Urteile über die Ergebnisse sehr verschiedenartig. Jedenfalls liegt die Sache so, daß ich jur Zeit Bedenken tragen muß, die Einrichtung dieser Grubenkontrolleure obligatorisch zu machen. (Abg. Hilbck: Sehr richtig) Ich persönlich halte sie nach den Erfahrungen im Saarrevier für zweckmäßig; ich würde sie, wenn ich Grubenvorstand wäre, auf gefährlichen Gruben unter allen Umständen einführen; aber ich trage Bedenken, eine derartige Ginrichtung für den Umfang der Monarchle durch Gesetz festzulegen.
Meine Herren, ich nehme an, daß ich damit in der Hauptsache die Anfragen, die der Abg. Brust gestellt hat, beantwortet habe. Ich wiederhole, meine Herren: es ist von Seiten der Bergbehörden, die ich ja hier vornehmlich zu vertreten habe, allet geschehen, was erforder⸗ lich war, um die Ursache des Unglücks zu ermitteln, um die Gerichts. behörden in die Lage zu versetzen, die etwa Schuldigen zu verfolgen, und ich habe nach Lage der Verhältnisse keinen Zweifel darüber, daß unter allen Umständen eine gerlchtliche Untersuchung der Angelegenheit stattfinden wird, vorausgesetzt, daß — was ich nach Lage der Dinge allerdings nicht annehme — die Gerichtsbehörden nicht zu der Ueber⸗ leugung kommen, daß die Einstellung des Verfahrens geboten ist. Ich bemerke dann noch, meine Herren, ich werde alles tun, um die⸗ jenigen staatlichen Beamten zur Verantwortung zu ziehen, denen etwa tatsächlich ein Verschulden an dem vorliegenden Falle nachgewiesen werden könnte, und ich werde erneut dafür sorgen, daß gerade der— artige Schachtanlagen wie die vorliegende mit der äußersten Sorgfalt von den zuständigen Beamten revidiert werden. ;
Ich möchte aber noch einmal wiederholen: die Zustände auf der Zeche ‚Horussa waren nicht derartig, daß nicht für saͤmtliche Teile der Belegschast eine Rettung möglich gewesen wäre, wenn nicht aller
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 9. Februar
hand unglückliche Zufälle dahin geführt bätten, daß ein Teil der Be⸗ legschaft die erteilten Befehle unrichtig ausführte.
Ich hoffe, daß meine Ausführungen in der Hauptsache dan
gedient haben, die Beunruhigung, die über die Behandlung der Sache im Lande gewesen ist, zu beseitigen und in Ihnen allen die Ueber zeugung zu befestigen, daß von den preußischen Behörden alles getan ist, was nach Lage der Verhältnisse getan werden konnte, um die Ursache des Unglücks zu ermitteln und die Schuldigen zur Ver⸗ antwortung zu ziehen.
Auf Antrag des Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) findet eine Besprechung der Interpellation statt.
Abg. Hilbck (al): Wir beklagen mit Herrn Brust das große Unglück. Bie Zeche, Borussia warde 1876 aus einer Aktiengesellschaft eine Gewerkschaft, die anderthalb Millionen zuschießen mußte. Aus der mißlichen Finanzlage ist manches zu erklären. Fruͤher gab es über= haupt keine anderen als mit Holz verkleidete Schächte, allmählich wurden die Schächte tiefer, und das Oberbergamt verlangte deshalb, nicht wegen der Feuergefährlichkeit, die Mauerung der Schächte. Das Unglück geschah bekanntlich an einem Montagmorgen in dem Füllort durch das Umstoßen einer Lampe, wodurch das dort auf, gestapelte Holz in Brand gesetzt wurde, nicht aber, wie Herr Brust meinte, dadurch, daß die Holiwerschalung des Schachtes in Brand geriet. Auch wir haben es bedauert, daß die Regierung nicht eher eine Auskunft erteilt hat, da doch schon vom 14. Ok⸗ tober v. J. an sh die Staatganwaltschaft mit dem Unglück be⸗ faßt hat. Längst kätte im ‚Reichszanzeiger! eine beruhigende Ver⸗ öffentlichung veranlaßt werden können. Ich will mit dem Minister die Schuldfrage heute nicht zu entscheiden versuchen, da sie jetzt dem Richter vorliegt. Den Aufsichtsbeamten des Staats trifft jedenfalls auch eine Schuld, wenn er die ,, des Glas⸗ gehäufes der explodierten Lampe schon vorher bemerkte. Es hat leider den Leuten an Ueberblick gefehlt, sonst hätten sie den Hydranten rechtzeitig bedienen müssen. Der misverstandene Befehl zum Rückzug war der zweite Grund des Unglücks. Daß eine Petroleum lampe, die so hoch hängt, umgestoßen wird, ist jedenfalls auch ein außerordentlich seltener Umftand. Ich komme nun auf das cetesrum censeo des Herrn Brust, nämlich die Anstellung von Gruben⸗ kontrolleuren aus dem Bergarbeiterstande selbst. Was hätte das an der Sache geändert? Die heutigen Beamten der Gruben gehen ja im Gegensaß zu den staatlichen Aufsichtsbeamten bereits aus dem Bergarbeiterstande hervor. Aber ohne theoretische Kenntnisse ist die Grubenkontrolle überhaupt unmöglich. In England, Frankreich und Belgien haben sich die Bergarbeiterkontrolleure keineswegs so bewahrt, wie sich die Arbeiter das gedacht haben. In England ist nur der vierte Teil der Kontrolleure den Arbeitern selbst ent— nommen. Aus einer Knappschaftsstatistik von 1904 ergibt sich, daß in Rheinland⸗Westfalen nur O26 09 aller Unglücksfälle auf Mängel des Betriebes zurückzuführen sind. In Sachsen ist diese Ziffer allerdings höher, weil es dort zumeist nur kleine Betriebe gibt. In Sachsen gibt es eben keine Grubenbeamten, und dort hat man zehnmal fo viel Unglücksfälle. Die schweren Unfälle haben überhaupt nach der Statistik abgenommen. ch kann also den Schluß den Herr Brust aus dem beklagengwerten Unglück zieht, Arbeiterkontrolleure einzufũhren, nicht ziehen. 2 .
Abg. Gold , (fr. Volkzp): Im Mitgefühl für die Opfer des furchtbaren Unglücks ist dag ganze Haus einverstanden. Der Gifenbahnminister hat neulich bel Besprechung des Spremberger Ünglüäcks offen bekannt, daß jenes Unglück auf eine großartige Be⸗ triebsbummelei zurückjuführen sei. Ich hätte mich gefreut, wenn der Handelsminister ähnliches gesagt, wenn er offen elne große Betriebs ⸗ und Auffichtsbummelei auf der Grube zugegeben hätte. Der Minister hat aber den Vorgang möglichst milde darzustellen gesucht, damit man um Gottes willen nicht darüber empört ist. Es ist ja bekannt geworden, daß auf der Zeche Borussia“ an derselben Stelle wenige Monate vor⸗ her eine Petroleumlampe bereits explodiert war und eine Entzündun hervorgerufen hatte, daß aber damals ein rasches Ablöschen mögli war. Die Behörde hätte also daran denken muͤssen, daß eine solche Entzündung sich hätte wiederholen können. ie Hängestelle der Lampe war so unvorsichtig gewählt, aß ein Mann sich den Kopf daran stoßen konnte. In Lüttich sah ich auf der Aus tellung eine große Sammlung von Gruben, und Sicherheitslampen, Wie kann nach den bitteren hundertjährigen Erfahrungen die Behörde noch offenes Licht in den Gruben gestatten! Es ist keine Eatschuldigung, daß die * ‚Borussia mit materiellen Schwierigkeiten zu kämpfen hakte. Teben und Gesundheit der Arbeiter stehen höher als die materiellen Güter. Was macht es vor dem Volke für einen Eindruck, wenn der Minister sagt, die Bewegungsfreiheit der Arbeiter war durch das aufgestapelte Holz in dem Füllort beschränlt! Die Arbeiter in der Grube waren auf die Autfahrt durch den Lust— schacht angewiesen, der Weg dahin war sehr weit; die Leitern sollen in schlechtem Justande gewesen sein, es sollen Sprossen gefehlt haben, so daß sich die Arbeiter gegenseitig darauf aufmerksam machten. Der Fall eines Mannes wegen einer solchen fehlenden Sprosse hätte die nachfolgenden mitgerissen. Ist es nicht Pflicht, der Aufsichtt⸗· behörde, zu kontrollieren, ob für den Fall eines Unglücks die Arbeiter sich retien können und nicht selbst auf dem Rettungsweg wieder verunglücken kznnen? Es ist behauptet worden, daß die Berieselung des Schachts nicht mehr erfolgt, daß das Holt vertrocknet ge . wesen sel, sodaß, als das Feuer begann, das Feuer rasch auf den ganzen Schacht übergehen konnte. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn die Berieselung in Ordnung war. Die „Bergarbeiter zeitung? hat berichtet, daß das Wasser am ile gar nicht vorhanden gewesen sei, daß die Hydranten nicht funktionert hätten. Der Minister meinte, die Staatgaufsicht könne nicht vorschreiben, daß Sauerstoff. apparate aufgestellt werden. Wenn ein solches Rettungamittel vorhanden ist, urn eß auch eingeführt werden. Wenn wir erst im Wege der Gesetzgebung jede Maßnahme vorschreiben sollen, brauchte die Staatsregierung nicht autz lebendigen Menschen u bestehen, dann könnte eine Maschine funktionieren. In Lüttich auf der Auestellung war eine sorgfältige Darstellung elnes Bergwerks, da war von Holzverwendung als Stempel kelne Rede, sondern dazu waren Mannegmanntrohre verwendet. (Widerspruch des Abg. 66 Herr Hilbck hat dle Augstellung vielleicht nicht geseben.
aJ helfen alle schönen Apparate, wenn Ill. nicht in Anwendung kommen? Dle Arbeiter ig an der Grubenkontrolle beteiligt werden. Der Minister persönlich melnt, daß die Kontrolle in Guqh land sich bewährt hat. Man hat die Grubendeleglerten in Frankreich und Belgien gesetzlich eingeführt. Warum also nicht auch bei uns? Zögern 2 der r damst nur, well er auf Widerstand bei den Werkbesitzern stößt Verstande . seinem Ser en zu folgen. Ein elnsacher Bergarbelter soll nicht die nötlgen (fheoretischen Kenntnisse für die Kontrolle haben, aber die Teilnahme der Arbelter trägt mindestend 4 viel jur Beruhiqung der Arbelter bel, ein Moment, das wir nicht unterschätzen 3
ölen fich bewährt haben. Plese Einrichtung ist allerdings no 4 h wah vie Arbelter winschen, aher warum führt man nicht wenigsteng dlese Einrichtung lberall eln? Ver Minister kann das Resultat der Üntersuchung loch uicht an die Oeffentlichkeit bringen.
Keiner von ung wänscht, daß eln solches Ungluck sich wiederholt, aber
aber er hat nicht diesen, sondern seinem
en, Vle Ell gn in den e Saargruben
1908.
eine schnelle Berichterstattung über solche Fälle müssen wir wünschen. Ich hoffe, daß wir jzu Grubendelegierten kommen, und diese manches Unglück verhüten können.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Ich habe den Eindruck, daß die Rede des Abg. Goldschmidt fertig war, als ich die meinige begann; sonst würde er meinen tat⸗ sächlichen Ausführungen mehr Gerechtigkeit haben wiederfahren lassen.
Herr Goldschmidt hat mit der Betrachtung begonnen, er hätte es bedauert, daß ich nicht frisch und kräftig wie mein Kollege von der Eisenbahnverwaltung hätte erklären können, hier ist eine grobe Bummelei vorgekommen. Es hat mir schon jemand nahegelegt, daß ich mit einer derartigen Betrachtung sehr viel Stimmung für mich machen würde. Ich habe auf diese Betrachtung verzichtet, weil der Fall anders liegt als beim Herrn Eisenbahnminister, und weil ich mich nach Lage der Verhältnisse für verpflichtet gehalten habe, im Interesse aller Beteiligten mich auf eine objektive tatsächliche Feststellung desjenigen beschränken ju müssen, was bis jetzt unbestritten ist. Ich habe es für unrichtig gehalten, um deswillen mein persönliches Urteil über die Schuldfragen abzugeben, weil mir die vollständigen Akten nicht vorliegen — sie sind bei der Staatsanwaltschaft — und weil die Gutachten von Sachverständigen noch ausstehen und ich es für be⸗ denklich halte, wenn der Chef einer Verwaltung eine Erklärung über Schuld oder Unschuld in einem Fall abgibt, den er bis in seine Details nicht übersehen kann, weil die gerichtliche Untersuchung noch nicht ab- geschlossen ist, und wenn er eine solche Erklärung abgibt, solange die Gerichte nicht gesprochen haben. (Sehr richtig! rechts) Herr Gold⸗ schmidt kann versichert sein, ich werde ihm über alles Auskunft geben, was er wissen will. Ich habe mich überhaupt in der Sache nicht zu verteidigen, wie Herr Goldschmidt vielleicht meint. Herr Goldschmidt sagt: der Herr Minister erkennt selbst an. Ich habe überhaupt nichts anzuerkennen. Ich stelle fest, was sich auf Grund meiner Akten ergibt.
Ich komme auf Einzelheiten, die Herr Goldschmidt zu Angriffen gegen die Regierung, speziell meine Verwoltung gemacht hat. Er macht der Verwaltung daraus einen Vor⸗ wurf, daß auf demselben Füllort, auf dem später der Brand vor⸗ gekommen ist, bereits eine Petroleumlampe explodiert gewesen ist, und daß trotzdem von der Aufsichtsbehörde nicht dafür Sorge getragen ist, daß dieser polizeiwidrige Zustand beseitigt ist. Daß diese Petroleumlampe auf dem Füllort einige Wochen vor dem Brand⸗ unglück explodiert ist, hat niemand gewußt. Die Arbeiter haben es weder der Bergverwaltung, noch der Aufsichtsbehörde mitgeteilt. Deshalb war die Aufsichtsbehörde außer stande, den Vorgang, von dem sie keine Kenntnis hatte, jum Gegenstand behördlicher An⸗ ordnungen zu machen. (Sehr richtig! rechts.)
Dann hat Herr Goldschmidt die Frage aufgeworfen, warum denn nicht die Behörden den Gebrauch von elektrischen Lampen an Stelle der Petroleumlampen angeordnet hätten. Herr Goldschmidt hat wahr⸗ scheinlich überhört, daß ich bereits vorhin darauf hingewiesen habe, daß diese Anordnung deswegen nicht getroffen sei, weil man über die Ge—⸗ faͤhrlichkeit oder Ungefährlichkeit der elektrischen Lampen in Gruben noch sehr geteilter Meinung ist. Er hat überhört, daß ich unter Bezugnahme auf einen Unglücksfall, der sich auf einem österreichischen Bergwerk ereignete, darauf hinwies, daß Sachverständige in Desterreich Bedenken tragen, elektrische Beleuchtung in den Gruben allgemein einzuführen, weil sie die Feuergefäbrlichkeit dieser Anlage fürchten. Deshalb wird es wohl gerechtfertigt sein, wenn die preußischen Aussichts. behörden Bedenken tragen, eine Einrichtung anzuordnen, deren Zweckmaßig˖ keit und Gefahrlosigkeit für sie nicht außer Zweifel steht. (Sehr richtig!) Deswegen ist auch, wie ich vorhin auch schon auszuführen die Ehre hatte, in der Polizeiverordnung ausdrücklich gesagt, daß elektrisches Licht nur mit Genehmigung des Oberbergamts unter bestimmten Vorautsetzungen eingeführt werden kann. Die Einführung des elektri- schen Lichts ist also nicht unterblieben aus irgend einer Läffigkeit der Bergbehörden, sondern weil sie sich nicht dadon baben überzeugen können, daß die Verwendung dieses elektrischen Lichtes überall gerecht⸗ fertigt und ungefährlich ist. (Zuruf des Abg. Goldschmidt) Ja, der Herr Abg. Goldschmidt ruft mir zu, daß es auch noch andere Lampen — Sicherheitslampen — gibt. Das ist richtig, aber diese Sicherheits- lampen können nicht überall verwendet werden, weil fie u wenig Licht geben. (Sehr richtig! rechts) In Schächten und Füllörtern usw. bedarf es einer stãrkeren Beleuch⸗ tung, und für diese sind die gewöhnlichen Sicher heitglampen nicht verwendbar. Ich will bloß bemerken, daß dieses offene Licht auch in anderen Ländern der Welt noch sehr viel verwendet wird. Ich will darauf hinweisen, daß in Oberschlesien dag offene Licht mehr verwendet wird wie in Westfalen. Man kaun für derartige Sachen überhaupt keine allgemeinen Anordnungen geben; denn was an einem Ort unbedenklich ist, ist an dem andern bedenklich, was ich an einem Ort gestatten kann, muß ich an einem andern verbieten.
Dann hat der Herr Abg. Goldschmidt moniert, daß die Auf⸗ sichtsbe hörde nicht darauf gedrungen hätte, daß die Holzaufstapel ung, die dle Ursache des Brandes abgegeben hat, nicht beseitigt wurde. Ich habe vorhin bereits die Ghre gehabt, auszuführen, daß dieses Volz in der Nacht, unmittelbar nachdem das Feuer auskam, erst an das Füllort gebracht war. Es war also für den Aufsichtsbeamten beim besten Willen unmöglich, von der Aufstapelung dieses Dolzeg am Füllort Kenntnis zu haben und die Beseitigung dieses Holzes anzu⸗ ordnen. ;
Der Herr Abg. Goldschmidt hat dann ferner moniert, daß eine vorschrifts mäßige Beriesel ung des Schachtes nicht stattgefunden habe. Ich habe bereit vorhin die Ehre gehabt, das Gegenteil festzustellen. (Heiterkeit rechts) Die Schachtanlage ist mit einer Berie selungs · anlage versehen gewesen. Wie ich festgestellt habe, ist die Berieselung lun Betriebe gewesen. (Sehr richtig) Die Berieselung lst allerdings einige Stunden während der Nacht außer Betrieb gewesen, und sie mußte außer Betrieb gesetzt wer den, weil an dem Schachte Reparatur- arbelten notwendig waren. Ich habe schon vorhin sestgestellt, daß mehrere Stunden vor dem Braundunglück die Berieselungeanlage wieder