1906 / 41 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

die Privatversicherung ein Anfangsgehalt von 3609 und ein Endgehalt von 5700 A haben. Diese Ungleichheit müffe beseitigt werden.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretãr des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Der Herr Vertreter des Reichsschatzamts wird nähere Aufklärung zu dieser Sache geben. Ich bin seit Jahren bemüht, die Stellung der technischen Hilfsarbeiter sowohl nach der materiellen Seite, wie nach der persönlichen Seite hin zu verbeffern; ich muß aber gestehen, daß bisher diese meine Bemühungen zu einem abschließenden Erfolge noch nicht geführt haben.

Geheimer Oberregierungsrat Neumann führt aus, daß bei aller Anerkennung der Leistungen dieser Beamten eine einseitige Berück= sichtigung derselben sehr schwierig sei. ͤ

Abg. von Richthofen (d. kons.): Zu dieser Angelegenheit liegt eine Petition vor. Die Budgetkommission hat sich der Wünsche dieser Beamten warm angenommen. z

Abg. Werner glaubt, daß man bis zur allgemeinen Auf- besserung der Beamtengehälter nicht warten sollte. Der kleine Betrag, der hier in Betracht komme, falle doch nicht in die Wagschale.

Zum Kapitel „Reichsgesundheitsamt“ beantragen die Abgg. Stauffer, Vogt⸗Crailsheim, Vogt⸗Hall und Dr. Wolff (wirtsch. Vgg.) folgende Resolution:

„Die verbündeten Regierungen um die baldige Vorlegun eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, der die Weinkontrolle einheitli regelt.

Von den Abgg. Baumann (Zentr.), Blankenhorn (ul.) und Gen. liegt folgende Resolution vor:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, angesichts der Erfahrun⸗ gen der jüngstens verhandelten Weinfälschungsprozesse baldigst eine ern en des Gesetzes über den Verkehr mit Weinen vom 24. Mai 1901 in der Richtung herbeizuführen, a 1) die Buchkontrolle, 2) eine wirksame Einschränkung des Zuckerwasserzusatzes, 3) die Deklarierungepflicht für den Verschnitt von Weißweinen mit Rot⸗ weinen eingeführt werde.“

Außerdem liegt eine Resolution der Abgg. Baum ann, Blankenhorn, Freiherr von Richthofen (d. kons.) vor:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlichst bald den Entwurf eines Reichsgesetzes vorzulegen, welche die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie deren Durchführung durch die Landesbehörden ein⸗ heit lich regelt.“

Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Weinfrage zunächst behandelt. . ö

Abg. Baumann (Zentr.): Der um seine Existenz so schwer kämpfende Weinbau hat die von uns gestellten beiden Forderungen hervorgerufen. Leider habe derselbe beim Bundesrat stets taube Ohren gefunden. Das Weingesetz von 1991 ist zwar sehr schön auf dem Papier; wir wollten aber ein gegen Betrug und Täuschung wirk⸗ sames Gesetz mit dem Deklarationszwange. Wir mußten wegen des Widerspruchs des Staatssekretärs unsere Forderungen fallen lassen und uns auf ein Notgesetz beschränken. Allein die Wirkungen des Gesetzes sind so minimal, daß wir uns veranlaßt sehen, eine Verbesserung des Gesetzes herbeizuführen. Was wir verlangen, ist der Schutz eines Erwerbszweiges gegen Betrug. Wir erwarten, daß nach den stattgehabten Prozessen die Regierung sich unsern Forderungen nicht mehr versagen wird. Die eingeführte Kontrolle recht nicht aus, wir müssen eine Zwangskontrolle haben, die schon vom Weinberge anfangen muß. Der Weinhändler muß Buch fübren, indem er genau einträgt, was er eingeführt hat und ob er das als Naturwein oder was sonst eingekauft hat. Der gezuckerte Wein muß auch diese Bezeichnung tragen. So kann man auf den Ursprung des Weines zarückgehen, um festzustellen, ob es sich um Natur- weine oder Ranstweine oder künstliche Ueberstreckungen handelt. Unsere zweite Forderung betrifft die wirksame Einschränkung des Zuckerwasserzusaßeg. Von meinem streng puristischen Standpunkt wäre mir das Verbot das liebste, aber für diesen Standpunkt ist im Hause und bei den verbündeten Regierungen keine Zustimmung zu er⸗ reichen Es muß für die Erlaubnis, den Wein zu zuckern, eine bessere rechtliche Grundlage gegeben werden, als sie jetzt im Gesetßz vorhanden ist; die jetzigen sehr dehnbaren Bestimmungen obne ibn erbeblich zu vermehren“, bietet keinem Richter eine haltbare Grundlage; baben wir es doch erleben müssen, daß selbst Zasatze von 50 ιο Juckerwasser als keine erhebliche Vermehrung an- geseben worden sind. Da ist doch dem Betruge Tor und Tür geöffnet. Das Wort erheblich muß aus dem Gesetze beraus. Sartorius ist mit 3000 Æ Geldstrafe davongekommen. das reyrräsentiert noch nicht einen kleinen Teil dessen, was er sich durch seinen Betrug erworben hat. Sartorius war es, der im vorigen Jabre die Wirkung des Weingesetzes außerordentlich lobte, bestritt, daß die Weinbauern sich in schlechter Lage befänden; er sprach sich aufs lebbafteste gegen jede Aenderung des bestehenden Weingesetzes aus. Es hat sich herausgestellt, daß er wobl der größte Panscher des Jabrhundertg war. Gine weitere Forderung verlangt die Deklarationspflicht für den Verschnitt von Weißwein mit Rotwein. Diese Forderung hat in der Kommission eine Mehrbeit gefunden, aber die verbündeten Regierungen lehnten sie 1901 ab. Wir beschränken uns hier auf das bescheidenste Maß dieser Forderungen, wir wollen nur den Verschnitt von Weißweinen mit Rotwein deklarationsrflichtig machen. Hier stehen auch bohe hygienische Intereffen in Frage; darum ist es Pflicht des Bundesrats, den Ver⸗ fälschungen, die man besonders mit Krankenweinen treibt, im Interesse der Volkegesundbeit entgegenzutreten. Die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Nabrungs⸗ und Genußhmitteln ist ebenfalls eine Forderung, die wir seit Jabren erhoben haben. Eine entsprechende Vorlage ift uns schon früher angekändigt worden, aber Jahr um Jahr vergeht,

ohne daß wir sie zu sehen bekommen. Darunter leiden diejenigen Staaten, die eine strenge Kontrolle eingetührt haben; das kon⸗ sumierende Publikum muß dadurch geradezu auf den Gedanken kommen, als ob nur in diesen Staaten gepanscht würde, nicht aber in den⸗ jenigen, wo nur eine —— Kontrolle herrscht. Der Staatz sekretär erklärte die Behauptung, 4 noch viel Wein fabrisiert würde, für eine Uebertrteibung; aber angtsichts der Erfahrung mit einem ehe⸗ maligen Mitgliede des Hauses, ker auch Mitglied des Weinparlaments war und auf die Anschauungen der Regierung nicht ohne Einfluß ge—⸗ wesen ist, wird man uns damit wohl nicht mehr kommen. letßzien Wochen hat der Reichakaniler mit schönen Worten es für

der Der

eine vornehmste Aufgabe erklärt, die Landwirtschaft zu fördern und

ß heben. Der Weinbau ist auch ein Teil der Landwiitschaft, aber either alt Aschenbrödel behandelt worden. Die Weinbauern, die so sehr um ihre Gxistenz ringen, soll er auch nicht schmachten lassen, ondern die Revision des Weingesetzes möglichst

bg. Ghehart (Soz.): Dle Angriffe, die gelegentlich der

Gntlarpung eines Weinfälschers auf die ganze Pfal; und ihren Wein⸗ 1 ö ; aber sie müässen uns auch überraschen, weil sie die Verschmelzung von

.

ban berunierbhagtlten, wirken auch auf mich derart zurück, daß ich mich länger ale der Vorredner mit dem Gegenstande befassen muß. Die gestelllen Anträge zeigꝛn, daß bisher unüberbrückbare Gegensätze un ler den MWenbauinteressenten plötzlich ausgeglichen sind; lang dieser Nusgleich vorhalten wird, muß die Zukunft lehren. Nicht ble die Pfalz ist hier der Leidtragende, es gibt in anderen Gegenden solche Weinpanschzentralen. Die hat freilich Sartorius beschert; es

einer der ehibarsten Führer, eine Hauptstütße der geheiligten gesell chaftlicihen Ordnung, entlarpt warde. In Neustadt waren Dorher diesenigen, die gegen die Fälschuang aukämpften, aus dem Weinpropuzentenbereine iagus pe tr or sen worden; und als schon der Staatsanwalt in die Sartoriustellerei hineinleuchtete, hatte man keine Ahnung, daß diese Anträge so schnell kommen würhen Sartorius hat bewiesen, man, namentlich wenn man gute Ver⸗

auch Ani rag ert ahi⸗

uns ja kom men, daß Beira der Negierun

trunk hat Sartorius unfiltriertes Musbach⸗Wasser benutzt; Richter In den

beschleunigen.

wie

Jetzt wird bier gu S800 90090 Liter Wein mußte

der

26 . mlt den Aermeln das Zucht- Die Sache hat ungemein viel Staub aufgewirbelt, mögen den lebhaften Wansch haben, sich aus dieser

: So gut wie ins Mehl kein Sand gemischt werden soll, wollen wir auch n , , wir haben auch auf diesem Gebiete die Intereffen des Konsumenten zu wahren. Auch die Binjer können leben, wenn der Betrug auggeschaltet wird. Es ist sonderbar, daß man fälscht, wo es gar nicht notwendig ist. So entstehen kolossale Reichtümer der Händler und auf der anderen Seite eine koloffale Verarmung der Winzer. Dabei wird seit Jahren eine unverantwortliche Demagogie getrieben von Winzer⸗ und Haͤndler⸗ kreisen. Wir Sozialdemokraten waren nicht dabei. Jedes Jahr wurde etwag anderes verlangt. Der jetzige Zustand ist sehr geeignet, das Großkapital zu 9 wie die Praktiken des Herrn Sartorius beweisen. Als das erste Gesetz kam die Kellerkontrolle. Dagegen wurde eingewendet, die Polizel dürfe sich nicht in die Keller , Gegensätze also jzwischen den reichen und den kleinen Händlern und 9 dem Handel und dem Winzer, hren, e auch in den berschiedenen Weinbau treibenden Gegenden. Die Winzerkreise sollten sich zuerst einigen, bevor an die Regierun er ne,, gestellt werden. Gine wesentliche Einschränkung der Fälschungen ist nicht herbei zuführen. Die Prozesse in Preußen sind kein Bewels dafür, daß in reußen . Zewirtschaft't wird als in der Pfalz, die dortige ogenannte Ghrenkontrolle hat vollständig Schiffbruch erlitten. Es st übertrieben, wenn man sagt, daß die Kellerkontrolle 4. bis 500 Milltonen kossen würde; 7 Millionen würden genügen, und die könnte Preußen aus der Westentasche ziehen. In den großen Kellern findet ja wie in allen großen Betrieben eine Arbeitsteilung statt; keiner der Kellermeister Sartgriug' wußte, was der andere verwendete. Früher pries man die Wohltaten der Chemie, . tut man es nicht mehr. Die Chemie hat einen analysenfesten Wein hervor⸗ gerufen. Die Weinchemtker sind die Stützen der Richter und der Welnfabrikanten. In Stuttgart tauchten auf einmal wie ein Mädchen aus der Fremde 178909 1 Wein auf, die Chemiker eiklärten die Weine für kleine Pfalzweine und den Bestimmungen des Bundesrats entsprechend. as Gericht stimmte dem Urteile der Chemiker zu und sprach frei; aber wer das Zeug getrunken kt. weiß kein Mensch Das ist ein Anreiz zum Ver— rechen. Die Zungenprober sind die Zwillingsbrüder der Chemiker. Ich hatte einen großen Respekt vor diesen Zungenprobern, aber der ist geschwunden seit dem Projeß Sartorius. Die berufensten Weinzungen, wie Deinhardt usw,, befanden sich merkwürdigerweise in einem Gegensatz. ö. will keinem Unwahrheit vorwerfen, aber diese Gegen sãtze . ei ung Laien die Zuverlässigkeit erschüttern. Das Verhalten der Weinpanscher vor Gericht ist ganz eigenartig, sie spielen mit dem Richter dem dieses Gebiet ja unbekannt ist, wie die Katze mit der Maus. liegen mir 80 verschiedene Urteile aus verschledenen Ländern vor. (Der Redner zitiert Fälle aus Mannheim, Mainz, a In einem Falle hatte ein alter Sünder seine beiden öhne ju Mitwsssern gemacht. Es erfolgte ö Merkwürdig, daß die Staatsanwälte bei solchen rozessen nicht das geringste Glück haben. In anderen Fällen wurde auf geringe Geldstrafen erkannt und Kon⸗ skation des Weines. In einem Falle fehlten an dem Fasse 000 1, die gestohlen waren. Der betreffende Dieb wurde mit drei und der Kellermeister mit einer Woche Gefängnis bestraft. Einem Weinpanscher schwollen im Prozesse die Tränendrüsen in einer Weise an, daß man einen Kübel unterhalten konnte. Die meisten Prozesse sind allerdings in der Pfalj. Die eigentlichen Weinpanscher sind aber keine Pfäljer, sie kommen aus anderen Gegenden her. Ein Verkaͤufer von Tresterweln, dessen Verkauf streng verboten ist, wurde zu 10 Geld⸗ strafe verurteilt! Eine andere Stütze der Gesellschaft, die in einem Jahre 47 000 Zentner Zucker und mehrere Zentner Glyzerin ver⸗ arbeitete, wurde . en! Was nützen die niedrigen Geld— strafen? Vor Gefängnisstrafe haben die g mehr Angst. Wenn Sartorius vor Richtern gestanden hätte, wie ich sie geschil dert habe, so ware er freigesprochen und zur Dekorierung mit dem Michaelig⸗ Drden mit der Krone empfohlen worden. Es ist ein Trick der Panscher, die Kellermeister mit hineinzuziehen und auf die Anklagebank zu bringen. Auf diese Weise werden diese mit jenen zu einigen hundert Mark ver⸗ urteilt. Würden n als Zeugen vernommen, so würden sie die Praktiken der Panscher aufdecken müssen, und dann käme ein ganz anderes Re⸗ sultat heraus. In manchen dieser Prozesse sind Meineide geleistet worden. Außerordentlich notwendig wäre eine einheitliche Recht sprechung auf diesem Gebiete und eine scharfe Bestrafung der Hehler. Wenn man uns keuchlerisch auf die Pfalz verweist, muß eben auch die Kehrseite der Medaille aufgezeigt werden; das Moselgebiet ist ein sehr starker Abnehmer der Panschprodukte aus der Pfaljz. Uns sagt man bekanntlich nach, wir hätten kein Christentum. Ich weiß von einem sehr frommen Manne, der diese Bezüge im großen machte. Sartorius war 20 Jahre lang Lieferant für den Deutschen Offizierverein, für das Warenhaus für die deutsche Armee und Marine; es jeugt von keinem besonderen Geschmack für unverfälschte Natur- weine in diesen Kreisen, wenn so lange eine solche Beziehung aufrecht erhalten werden konnte, und man kann daraus eine Art Begründung für die hier und da vertretene Ansicht entnehmen, daß in Berlin überhaupt keine pfälzischen wirklich reinen Naturweine getrunken werden. Uebrigens ist auch das Frankenland nicht mehr so unschuldig. Der Hauptherd des Fälschens ist aber das Freihafengebiet von Hamburg. Eine Firma, die sich den Staats. anwalt endlich vom Halse schaffen wollte, verlegte ihren Betrieb dahin und kauft alle gefälschten Weine auf, um sie dort gesund“ zu machen. Wir wollen nichts Gefälschtes von Amerika haben, wir wehrten uns gegen die Pökelzunge und das Böüchsenfleisch, aber den Amerikanern gönnen wir gern diese Produkte. Kein Wunder, daß nan sich jetzt auch in Amerika dagegen zur Wehr setzt. Es wird der Wein künstlich vermehrt, um einen Druck auf den Preis des echten Weines ausjuüben. Als ich eine unbedingte Deklarations⸗ pflicht befürwortete, fiel man von allen Seiten über mich her; die Gastwirte im Vereine mit dem Abg. von Heyl warfen mir vor, ich wollte für die Kunstweinfabrikation Propaganda machen. Die Weinproduzenten ließen eine scharfe Resolution gegen mich los, und der Autor des Musbacher Edelblümchens ließ diese auf dem Johannishof in Musbach anschlagen. So hat man gegen mich operiert auf Grund verstümmeller Berichte über von mir gemachte Vorschläge. Sartorius hat auch Moselblümchen aus Trebern gemacht. Wet halb verbieten wir diese Gifte, weghalb setzen wit so hohe Strafen darauf und lassen dann den Hauttrunk frei! Da hört doch alles auf. u, n. aber die wegen Betruges nicht be⸗ könne, weil ihm das subjektive Empfinden für die Schäblichkeit dieseß Wassers fehlte! So die Richter gegen⸗ über bie sem lntelligenten Manne! Das begreife, wer kann; höchstent können das die Jaristen und Sachverständigen begreifen, aber nicht der Konsument., Nun hat man ein großes Hallo gemacht über die heutigen Anträge; ka sieht man etz, die bürgerlichen Parteien wollen helfen, sie wollen Mihst ande abstellen, nur die Sozialdemokraten schließen sich aus, sie wollen nicht gegen die Welnpanscherei einschreiten, das heißt ihr Vorschub leisten. Hie Anträge sind uns nicht vorgelegt worden;

haben entschieden, daß er

straft werden

Gegensätzen enthalten, bie noch im vorigen Jahre sich vollständig aug losfen. Noch im vorigen Jahre erklärte hier Sartorius von der Tribsine, bie Weinfabrilation sei fast verschwunden, dat Gesetz hahe großartig gewirkt, man müsse seine Weiterwirkung abwarten.

. bie Buchkontrolle gefordert. Sartortus hatte im Keller, seine Bücher aber führte er immer im Westensadg bei sich, und aus diesen Büchern werden oft Blätter herausgerifsen. Da kann nur eine rücksichtslose Buchkontrolle helfen.

Vie Deflaratienspflicht ware nur wirksam, wenn auch ver gezuckerte Wein ihr unterstellt wird

Selbstwerständlich ist auch bie einheitliche Megelung eine Notwenpigkeit,. Die Strafen mässen ehr ver⸗ scharft werben, vie Gelbstrafe darf nur außnahmt welse, Gesängntg⸗

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und Zuchthaubstrafen mössen eintreten, wenn bie strafbare e J

tierten Protektoren der Winier; aber ich habe nie eine widerlichere Heuchelei gesehen als in diesem Falle, wo man den Pfälzern gern etwas anhängt. Sartorius brachte durch seine Ge— metnheit eine ganze Gemeinde in schwersten Nachteil, als er erklärte alle Musbacher hätten es so gemacht, wie er. Jetzt sollen in der Pfalz lauter Spitzbuben sein, weil Sartorius einer war. Sie können glauben, daß dem nicht so ist. Wir hätten uns wahrlich nicht so lange mit Gefälschtem anschmieren lassen wie die Herren vom Deutschen DOffizlerverein. Ich will ja auch glauben, daß die allermeisten Wein. produzenten ehrlich sind; aber treiben Sie doch keine Heuchelei, wenn Sie die Spitzbuben ausmerzen! (Zuruf: Weinprobe! Lassen Sie doch einmal die Pfäljer eine Weinprobe im Reichstage machen. Für die vorliegenden Anträge werden auch meine Freunde stimmen; aber sie gehen uns nach verschiedenen Richtungen hin nicht weit genug. In weiten Kreisen wird eine Weinsteuer verlangt. Diesez Verlangen muß beschämend wirken. Hat einmal die Regierung mit . Weinsteuer den kleinen Finger, so hat sie bald den ganzen

erl. Abg. Schellhorn (ul., sehr schwer verständlich): Ich bin au ein Pfälzer. Die Pfälzer Gib befinden sich seit Jahren in hn sehr traurigen Lage; wenn es so weiter geht, ist der Untergang unver— meidlich. Dieser Rückgang ist zurückzuführen auf die wirtschaftliche Depression der vergangenen Jahre, auf den Rückgang des Konsumß. Dazu kamen dann noch die Pfäljer Prozesse der letzten Jahre. Alz das wirksamste Mittel der Abhilfe ist eine streng durchgeführte Kellerkontrolle zu betrachten. Schon wiederholt ist diese Keller= kontrolle von uns im Reichstage verlangt worden. Trotz ver⸗ schiedener Anläufe, in Preußen auch durch den Antrag Engelsmann, ist es aber nicht gelungen, auf diesem Gebiete zu einer einheitlichen Regelung zu gelangen. Die letzten Weinfälschungsprozesse haben leider die Anschauung hervorgerufen, daß die Fin, der Haupt⸗ herd der Weinfälschungen sei. Das ist durchaus nicht der Fall. Es ist auch selbstverständlich, daß nur in Ländern mit scharfer Kontrolle die Aufdeckung solcher Mißstände am leichtesten gelingt. Die Nachkontrolle ließe sich vielleicht ohne Aenderung des Gesetzes ducch Bundesratsheschluß durchführen. Besonders notwendig ist die Deklarationspflicht für Verschnittweine. Der Redner macht dann noch einige Bemerkungen über die Weinsteuer, die auf der Journalisten⸗ tribüne unverständlich bleiben.

Abg. Graf von Kanitz (kons.) : Die Vorredner haben überein- stimmend die traurige Lage des deutschen Weinbaues und Weinhandels geschildert. Ich 3. vor einigen Wochen die Weinsteuer an— geregt. Das Material über die Materie ist so umfangreich, daß ich eine ebenso lange Rede halten könnte wie der Abg. Ehrhart. Ich verzichte darauf. Die Lage der Weinbauern ist deshalb so schwierig, weil die Weinpreise mit den immer gewachsenen Löhnen und sonstigen Lasten nicht Schritt gehalten haben. 1890 erhielt ein Weinbesitzer pro tausend Liter 684 M, 1904 nur noch 386 M6 Auch von Händlern und Besitzern größerer Gasthäuser ist mir mitgeteilt. daß die Preise so niedrig geworden sind, daß die Weine unmöglich auf deutschem Boden gewachsen sind. In Bremen wird, Wein für 230 S angeboten, ja für noch weniger. Wir haben es hier mit einer grenzenlosen Panscherei und Schmiererei zu tun. Wenn man Sartorius den größten Weinpanscher des Jahrhunderts genannt hat, so bin ich überzeugt, daß es andere Panscher gibt, die noch weit größere Quantitäten geschmiert haben, wie er. Die Zahlen für den Weinhandel und Weinproduktion ergeben für Preußen, daß im Durchschnitt jeder Weinbauer ungefähr P Hektar besitzt; Weinhändler gab es mehr als Winzer. Auch nach Abzug der gleichzeitig Weinbau treibenden bleiben etwa 22 000 Händler oder auf zwei Weinbauern ein Händler und auf jeden Händler z Heltar. Da versteht sich ganz von iz daß ein großer Teil von ihnen lediglich vom Schmieren und Panschen lebt. Bie Weinbaukreise sind mit den Wirkungen des Gesetzes absolut nicht zufrieden. Ein Teil der deutschen Staaten hat eine strengere, andere eine lässigere Kon⸗ trolle. Eine Firma hat in einem Jahre für 20 000 MSP Chemikalien bezogen, obwohl ihr der Kontrolleur auf der Nase igt, er ist nicht imstande, das zu hindern. Ich habe nichts gegen eine Revision. Aber ohne Einführung einer Weinsteuer wird es e,. . ohne solche ist eine wirkliche Kellerkontrolle gar nicht möglich. Der Abg. Schell horn hat wohl nicht ganz recht, wenn er glaubte, daß die Mehrheit der n ,. in der pre heute noch gegen die Weinsteuer ei. und steigen die Naturweine zu einem angemessenen Prels, so wird dieses Luxusgetränk auch sehr wohl eine Steuer ver- tragen. Auf Bier und Branntwein liegen ganz außerordentlich

at man auf diese Weise die Panscherei .

hohe Steuern, das verträgt sich nicht mit dem Gerechtigkeitsgefühl.

Man sagt, die Weinbauern würden durch die Weinsteuer in eine schlechtere Lage kommen. Ich bestreite das entschleden. Keine Steuer wird sich so leicht auf den Konsumenten überwälzen lassen, wie die Weinsteuer. Es fragt sich nur: kann der Artikel die Steuer tragen oder nicht. Ich glaube, er kann sie . Die Resolution würde ich sehr gern unterschreiben, wenn darin die Weinsteuer erwähnt wäre. Leider ist das nicht der Fall. Eine durchgreifende Finanz⸗ reform ist ohne eine Weinsteuer unmöglich. Befürworten Sie, wenn es 13 geht, die Einführung der Weinsteuer. bg. Stauffer (wirtsch. Vgg.): Die Chemie hat sich ja große Verdienste um die deutsche Landwirtschaft erworben. Leider ver⸗= wandelt sich der Segen der Chemie im tiefen Keller zu einem Schaden. Es ist sehr bedauerlich, daß gerade die Männer der Wissenschaft den Schmierern die Rezepte liefern. Die letzten Prozesse haben erwiesen, daß jedem großen Panscher die Chemiker zur Verfügung stehen. Den kleinen Panschern helfen die Dro⸗ isten, die ihre Produkte durch ihre Vertreter in den entlegensten egenden anbieten lassen. Ich als Pfäljer hatte ein Interesse, die Berliner Presse auf diesen Pfaden zu verfolgen. Durch die Blätter ging die Notiz, daß in einem Kabarett der Friedrichstraße eine Gesellschaft einen Wein ju 4 4M getrunken hatte. Allen wurde so übel, daß sie nach der nächsten Sanitäts⸗ wache gebracht werden mußten, wo ihnen die entsprechenden Mittel gereicht wurden, sodaß sie bald erholten. Es wurden zwar keine Verglftungserscheinungen konstatiert, wohl aber daß es ein Gepansch aus allen möglichen Substanzen war. Dle melsten Panschereien werden durch die Konkurse ans Licht ebracht. Eine Firma bestellte für 22 000 M Chemikalien; zur He wn des entsprechenden Weines würde das Wasser des Rheins von Bingen nach Rüdesheim nicht ausreichen. en Ort Rüdesheim möchte ich bei dieser Gelegenheit besonders unter⸗ streichen. Es werden Wasserjusätze bis zu So pCt., gemacht, wodurch Gewinne bis zu 100 000 M erzielt werden pro Jahr. Die . geht so offen vor sich, daß die Offerten auf offenen Postkarten gemacht werden. Ich kenne Offerten, die in Berlin unter den Augen des Gesundheitgamteg unter der Signatur analysenfester Rotwein“, engt werben. Statt vieler Worte ein Rejept: Nimm 300 Liter Weinhese, 4009 Liter Wasser, 16 Zentner Zucker, Glyzerin, je nach dem Geschmack etwas Bukettstoff, daraus macht man 50090 Liter Wein. Es muß nicht nur die Quantität kontrolliert werden, sondern auch die Umgärung jeitlich beschrnkt werden. Die Fälschungen be⸗ schränken sich nicht auf enen einzelnen Bundegstaat. Sogar unsere Kolonien sind schon angesteckt. Man könnte vielleicht unsere Herero mit dieser Brühe beglücken, 1. Art der Kriegführung wäre jedenfalls besser. Cine Fitmg hat in brel Hundesstaalen Filialen. Preußen ist an den Strasen mit 19 /g, Wärttemberg mit 19, Hessen mit 10 und die Pfal, wo vie on l olle am schürfsten it, mit 30 oo beteiligt. Ich kann wohl sagen: bie Matten verlassen 9 das sinkende Schiff. Der Professor gallsc n Kolmar hat sestgestellt, daß außerordentlich viel chwefelsäure in bem importierten Wein sich bessndet. Er schreibt, daß ein kleine Augntum Kon die e . angrelsft. Die Ver⸗ fälschungen haben nachqerahé einen tuternatsonalen Charakter ange— nommen,. Dem stehen swöir in ben Gintelstagten ohnmächtig gegenüber. Das MNesch muß unt helsen, c bas ulcht, dann können wir sälser Wesnbguern ber Ftonkurrens nicht wiperstehen. Darum ver⸗ angen wir mit aller Enstschiekenhell Abhllfe von der Melchsregierung. Die Chemiker, Cle Meseple an pie KWeinpanscher geben, müssen bestra werben. Me re, f, missen ebenfallt unf! Kontrolle gestellt

werden, die Quantität des Weins muß kontrolliert werden von der Rebe bis zur Flasche. Wie Sie das machen wollen, ist mir ganz gleichgültig. Sodann muß der chemischen Analyse die Zungenprobe leichgestellt, vor Gericht auch die Sachverständigen zugezogen werden. 86 Frankfurt kaufte ein Händler Wesne zu 25 3 die Flasche und verkaufte 4000 Flaschen an ein Warenhaus. Damit können wir nicht konkurtieren. Eine Weinsteuer müßten wir glatt ablehnen. Stell vertreter des Reichskanzlers, Staatssekretärs des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehn er:

Meine Herren! Das Weingesetz ist seit vielen Jahren schon Gegen⸗ stand der langwierigsten Verhandlungen in diesem hohen Hause gewesen. Nach umfassenden Beratungen mit Sachverständigen ist das letzte Weingesetz vom 24. Mai 1901 zustande gekommen. Seitdem hat sich allerdings eine Anzahl von Aufsehen erregenden Fällen ereignet, die unter das Weingesetz, unter Umständen auch unter das Nahrungs— mittelgesetz, sogar unter das Strafgesetz fallen konnten oder gefallen sind. Infolgedessen verlangt man schon jetzt sofort nach einem neuen Gesetz. Ich glaube, gerade durch diese Fälle, die jetzt festgestellt sind, ist bewiesen, daß das bestehende Weingesetz an sich die Handhabe bietet, um solche Fälle zu verfolgen und zur Bestrafung zu bringen, daß dieses Weingesetz nicht so mangelhaft ist, wie man annimmt. Es kommt eben nicht allein auf den Inhalt des Gesetzes an, sondern auch darauf, ob die Kontrolle, die das Gesetz zuläßt, auch eine aus— reichende, eine sachverständige ist, und zweitens, ob der erkennende Richter aus den Tatsachen, die ihm bewiesen werden, die strafrechtlichen Folgerungen zieht, die notwendig sind, um das Gesetz wicksam durch— zuführen. ;

In der letzteren Beziehung haben wir selbstverständlich keinerlei Einfluß; aber ich bemerke ganz beiläufig, daß durch die Vorschriften des Nahrungsmittelgesetzes und auch durch die Vorschriften des Weingesetzes die Vorschriften des all— gemeinen Strafgesetzbuchs über Betrug keinesfalls ausgeschlossen sind, und daß es mir sehr zweifelhaft erscheint, ob solche Fälle, wie sie in dem hohen Hause heute vorgetragen worden sind, nicht auch unter die Vorschriften des Betrugsparagraphen des Straf— gesetzbuchs fallen. (Sehr richtig!)

Meine Herren, man scheint versucht zu haben, auch der Regierung daraus einen Vorwurf zu machen, daß sie Personen als Sachverständige gehört hat, insbesondere bei dem sozenannten Wein Parlament, die nachträglich auf Grund desselben Wein— gesetzes, bei dessen Vorbereitung sie mitgewirkt haben, zur Bestrafung gezogen worden sind. Die Personen, die wir zugezogen haben, besonders die Person, um die es sich hier handelt, hatte eine hochangesehene bürgerliche Stellung; sie war Mitglied des Gemeindekollegiums, sie war nach dem Parlamentshandbuch Mitglied des Bezirksgremiums für Handel und Gewerbe in Neustadt a. H., Vorsitzender des Vereing für Weinbau und Wein⸗ handel der bayerischen Pfalz, und vorher hatte jener Sachverständige als Oberzollkontrolleur bei dem damaligen Zollvereinsländischen Haupt- zollamte zu Hamburg fungiert. Ich glaube, wenn uns nun von einem solchen Verein, wie dem Verein für Weinbau und Weinhandel der bayerischen Pfalz, ein solcher Sachverständiger empfohlen wird, und die zuständige Regierung erklärt, sie habe gegen die Anhörung dieses Sachverständigen kein Bedenken zu erheben, so kann man dem Reichskanzler keinen Vorwurf daraus machen (sehr richtig!), wenn er einer solchen Person volles Vertrauen schenkt. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.) Also uns hier eine oulpa in eligendo vorzuwerfen, das halte ich verzeihen Sie nicht für gerecht.

Jetzt handelt es sich darum: was soll nun geschehen? Es ist hier angedeutet worden, man wünsche und das geht ja aus dem Antrage Baumann hervor eine scharfe Bu ch kontrolle. Seit der Zeit, wo ich die Ehre hatte, hier das Weinsteuer⸗ gesetz vor dem hohen Hause zu vertreten, im Jahre 1894, scheinen sich die Ansichten über eine solche Maßregel sehr geändert zu haben. Damals wurde von den Sachverständigen des Hauses aut⸗ geführt, die Buchkontrolle führe eine solche Belästigung des Wein— handels herbei, daß sie in großen Städten, in großen Kellereien ganz unausführbar sei; und hierin lag auch ein wesentlicher Grund, das damalige Weinsteuergesetz abzulehnen, well mit einem solchen Gesetz selbstverständlich auch eine strenge Buchkontrolle verbunden sein muß. Man wandte sich namentlich mit großer Schärfe dagegen, daß den Steuerbeamten das Recht zustehen sollte, die Keller und Bücher ein⸗ gehend zu revidieren. Man scheint jetzt anderer Ansicht geworden zu sein. Man fordert sogar, wie man mir gesagt hat, ein Weinsteuer⸗ gesetz, um auf diesem Umwege gleichzeitig eine ausreichende Buch⸗ kontrolle und damit ein ausreichendes Mittel, den Wein— fälschungen vorzubeugen, zu erlangen. Ich glaube, mein Herr Kollege vom Reichsschatzamt wird keine Einwendung dagegen zu erheben haben, wenn ihm eine neue Steuer ange⸗ boten wird, die ausführbar ist und dem Reiche finanzielle Mehrerträge liefert. (Heiterkeit) Wenn man nun aber die Buchkontrolle nicht einführen will in Verbindung mit einem Steuer gesetz der Herr Vorredner sagte ja: erst wollen wir die Buchkontrolle haben, dann wollen wir sehen, ob durch ein Steuergesetz die Kosten gedeckt werden es ist mir aber zweifelhaft, ob, wenn die Buchkontrolle da wäre, das Steuergesetz auch nachfolgen würde wenn man also die Buchkontrolle auf einem anderen Wege als dem eines Weinsteuer⸗ gesetzez erreichen will, so möchte ich bemerken, daß es meines Erachtens schon auf Grund der Vorschriften des bestehenden Weingesetzes durchaus zulässig ist, Einsicht von den Büchern ju nehmen. Wollte man aber die Buchkontrolle in der Richtung erweitern, daß ein Zwang ausgeübt werden lann, die Bücher nach einheitlichem Schema zu führen, und daß jeder⸗ eit eine Einsicht dieser nach einheitlichem Schema zu führenden Bücher erfolgen kann, dann, glaube ich, müßte allerdings eine Aende⸗ tung des Gesetzes erfolgen. Ich möchte aber ferner glauben, daß eine derartige Aenderung des Gesetzes dann nicht als eine Novelle zum Weingesetz vorzunehmen wäre, sondern als eine Ergänzung de Nahrungsmittel gesetzes da schließlich ähnliche Verhältnisse wie bei der Fälschuug des Wein auch bei der Fälschung anderer Nahrungsmittel vor⸗ liegen, und nach meiner Ueberzeugung eine Verschärfung des Nahrungsz⸗ mittelgesetzes eine durchaus wohltätige Maßregel wäre. (Lebhafte Zu⸗ stimmung)

Meine Herren, ich gestehe ohne weiteres zu, wie sie in Bayern, in der Pfalz jetzt mit sichtbarem Erfolg geübt wird, meines Wissens durch selbständige Beamte, einer ebrenamtlichen Kontrolle bei weitem vorzuziehen ist. (Sehr richtig Darüber kann gar kein Zweifel sein. Ueberhaupt, je länger wir öffent

daß eine Kontrolle,

alle die Aufgaben, deren Lösung man von der Selbstverwaltung erwartet hat, auf vielen Gebieten von beruftzmäßigen Beamten doch wirksamer erfüllt werden können. (Lebhafte Zustimmung.) Aber Preußen hat einmal jetzt zunächst die nebenamtliche Kontrolle eingeführt, und die preußische Regierung wird, glaube ich, zur Zeit nicht geneigt sein, dieses erst seit kurzem eingeführte System schon wieder zu verlassen.

Was die technischen Fragen betrifft, so handelt es sich um zwei Fragen: 1) soll der Zuckerwasserzusatz quantitativ be— schränkt werden, d. h. soll eine Grenze für daöz Quantum von Zuckerwasser gesetzlich festgelegt werden, das dem Wein zugesetzt werden darf, und Y) soll der Zuckerwasserzusatz zeitlich beschränkt

werden, indem dieser Zusatz nur bitz ju einem gewissen Zeispunkt man nahm damals bei Beratung des Weingesetzeg den 1. Dezember oder 1. Januar an zulässig sein soll. Diese beiden Fragen sind damals in der Kommission eingehend erörtert worden, und ich kann den Herren, die sich für diese Frage interessteren, nur anheimstellen, meine hier⸗ über abgegebene Erklärung in dem Bericht der Weinkommission Seite 10 und 11, Nr. zoz der Drucksachen des Reichstags 11. Session 1900j 1904, nachzulesen. Es wurde damals von mir ausgeführt, daß I) eine quantitative Grenze für den Zusatz von Zuckerwasser bedenklich sei; denn wenn man einen solchen Maximalzusatz gesetzlich festlege, würde das dahin führen, daß die Winzer sich fast für verpflichtet hielten, diese Maximalgrenze auch auszubeuten. (Sehr richtig) Und ferner wurde eingewendet, daß sich objektiv im Gesetz kaum festsetzen lasse, inwieweit weintechnisch unter Umständen ein solcher Zucker zusatz notwendig sei. Eine Anzahl kleiner Weine würden an— geblich gar nicht genießbar sein, wenn nicht ein Zucker—⸗ zusatz erfolge. Es wurden uns damals Grenzen angegeben von 10 bis 50 oso des Quantums des Weines. Welche Grenze nun, welcher Zucker⸗ zusatz zu wählen ist, im einzelnen Falle, das hänge von der Kreszenz des einzelnen Jahres ab. Es wurde endlich eingewendet, daß die Größe des Zuckerwasserzusatzes sich analytisch nicht feststellen lasse.

Was aber die Zeit für den Zuckerwasserzusatz betrifft, so wurde von den Sachverständigen behauptet, daß darunter gerade der Winzer—⸗ stand leiden werde; große Weinproduzenten und ⸗händler würden den Zuckerwasserzusatz rechtzeitig machen können. Der kleine Winzer aber würde sehr häufig nicht in der Lage sein, rechtzeitig diese Mani—⸗ pulation vorzunehmen, und dadurch würde gerade sein Erwerb leiden.

Meine Herren, man kann aber diese Fragen nochmals sachverständig eingehend erwägen. Selbstverständlich wird die heutige Verhandlung dazu dienen, daß die verbündeten Regierungen Erwägungen darüber anstellen, ob und in welcher Richtung das Weingesetz etwa zu ändern ist, und ob und in welcher Weise auch das Nahrungsmittelgesetz einer Aenderung bedarf. Ich würde mich für meine Person sehr freuen, wenn überall eine scharfe Weingesetzkontrolle durch berufsmäßige Be⸗ amten eingeführt würde. (Sehr richtig Aber ich muß auch dringend wünschen, daß der Eindruck, den die heutigen Verhandlungen machen müßten, nicht ganz unwidersprochen so in die Welt hinausklingen (sehr richtig), wie es nach den heutigen Reden den Anschein haben kznnte. So schlimm steht die Sache denn doch nicht. Die Falschungen, die bisher festgestellt sind, haben sich meines Wissens immer nur auf die kleinen Weine bezogen, die im Inlande verzehrt werden. Die edleren deutschen Gewächse, die unübertrefflich und vorzüglich Gegenstand der Weinausfuhr sind, sind, soweit mir bekannt, bisher nicht Gegenstand einer Untersuchung gewesen, die den Beweis geliefert hätte, daß auch diese edleren Gewächse der Fälschung unterliegen. Gewisse technische Manipulationen sind ja mit der Erziehung jedes Weins verbunden; aber daß bei jenen edlen deutschen Gewächsen, die zur Ausfuhr ge⸗ langen, irgend welche unerlaubten oder schädlichen Manspulationen vorgenommen werden, wie dies in den hier vorgetragenen Fällen bewiesen ist, das, meine Herren, ist meines Wissens bis jetzt nicht fest⸗ gestellt. Ich muß auch heute noch bis zum Beweise des Gegenteils daran festhalten, daß die besseren Weine, die insbesondere zur Aus— fuhr gelangen, durchaus reines Naturprodukt sind. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Und nun, meine Herren, gestatten Sie mir zum Schluß noch eine Betrachtung. Ich bedauere wirklich außerordentlich, daß es vorkommen konnte, daß ein Weinsachverständiger an den Arbeiten der Weinschutzgesetzgebung mitwirkte, der aus seinem eigenen Keller eine Art Wasserheilanstalt machte. (Große Heiter— keit) Aber, meine Herren, wir werden auch in Zukunft, wenn wir Sachverständige hören, uns doch immer auf die Personen beschränken müssen, die mit dem Weinbau oder Weinhandel zu tun haben. Wenn wir selbst so klug wären, brauchten wir keine Sach— verständigen, und wir werden auch immer die Sachverständigen zu⸗ ziehen müssen, die uns von den betreffenden Interessentenverbänden oder den betreffenden Regierungen vorgeschlagen werden. Besonderg be— tonen muß ich noch: wenn die Fälle so liegen ich darf mir kein Urteil darüber gestatten, ob ein richterliches Urteil scharf genug oder zutreffend ist oder nicht —, aber wenn die Fälle so offensichtlich liegen, wie es von einzelnen Rednern dargestellt ist, dann bieten die bestehenden Gesetze, Weingesetz, Nahrungsmittelgesetz, Straf— gesetzbuch, vollkommen ausreichende Handhaben, um derartige Fälle auch so ju bestrafen, wie es das öffentliche Gewissen und. das öffentliche Interesse erfordert, meine Herren. Verfälschungen im allgemeinen können mit Gefängnis bis zu 6 Monat und Geldstrafe bis ju 16500 M bestraft werden; Verfälschungen mit den ausdrücklich verbotenen Mitteln und Methoden unterliegen Gefängnigstrafen bis ju 6 Monat und Geldstrafen bis zu 3000 M; Verfälschungen mit gesundheitsschädlichen Stoffen werden mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehren—2— rechte unter Umständen bestraft, und falls im letzten Falle eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines anderen verursacht wird, kann Zuchthaus bis zu 5 Jahren, in besonder schweren Fällen Zuchthaus unbeschränkt erkannt werden.

Also die Strafen sind scharf genug. Es kommt nur darauf an, daß auch eine wirksame Kontrolle geübt und daß das Gesetz ent. sprechend dem einzelnen Fall angewendet wird. (Lebhafte Zustimmung.) Im übrigen werden die verbündeten Regierungen eingehend in Erwägung ziehen, ob im Wege des Gesetzes oder von Verwaltung. einrichtungen eine verschärfte Kontrolle im Interesse vor allen Dingen des reellen Weinbaues eingeführt werden kann und einzuführen ist. (ELebhaftes Bravo)

Nach o/ Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

liches Leben haben, je mehr wird man sich überzeugen, daß

Prenszfischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom 165. Februar 1906, Vormlttags 11 Uhr— (Bericht von Wolffs Velegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die zweite Lesung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Etatejahr 19508 und zwar die Ve⸗ ratung des Etats der Hanbels- und Gewerbe⸗ verwaltung bei dem Titel ber dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ fort.

Von den Abgg, von Arnim-⸗Hüsebom (kons. ,, Brütt ffreikons.), Wallen born (Zentr) und Wolgast sfrs. Volks) liegt folgender Antrag vor:

die Königliche Staattzregierung zu ersuchen, ihr Aufsichta recht über die ,. der Strom-, Schiffahrt? und Hafenypolijei auf dem Katser⸗Wilhelm⸗Kanal im Siane der einschlägigen Bestimmungen deüz Gesetzeß vom 1. April jzcM, betreffend die Herstellung und den Autbau von Wafferftezsen, wirksam werden zu lassen.“ ;

Nach dem Abg. Mallewitz (kons), über dessen Ausführungen bereits in der gestrigen Nummer 5. Bl. berichtet worden it, erhält das Wort .

Abg. Dr. Schroeber, Cassel (nl): Das Bild, taz die Sen arbeitsausstellung ung bietet, ist tatsächl ich ein recht träßezs Die gezahlten Löhne sind ja teilweise an sich nicht gar zu geriag; wenn man aber bedenkt, daß die Mitarbest von Frau und Rindern wit darin steckt, so stellen sie sich doch als überaus kläglich ar. 3 fin Löhne von 2, 3, 4. 5 für die Stunde herauszarechnen. pri sbdent von Kröcher. Obwohl der Redner recht deutlich grit, as h mich eines leidlichen Gehörg erfreue, ist eg mit doch nich lick se dem im 33 herrschenden Lärm den Redner zu verstes⸗n ch bitte

. d Wenn nan auch die Trostlosiglelt der Heimarbeiter Ginverstäaeais derriht so ist doch die Beantwortung der Frage, wie a kel , nee,. ordentlich schwierig. Der Vorschlag ber völligen Abl, di. unausführbar sein; auch wollen die Heimarbeiter ett. r von der Heimarbeil los, sie wollen nicht ia w ern, nr, me

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die Privatgespräche etwas leiser zu führen) iber

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verlangt. Dem Handwerkekammertag in Cäla lage is etre, m,. Frage zwei Entwürfe der im Jahre vorber i Eee, re, . Siebenerkommission vor; bekanntlich ift schlierlik ? 2

zur Annahme gelangt, wonach der allgemein? Bett an=—

zur Zeit unerreichbar abgelehnt wurde. Die Frage **

nicht erledigt. Meine politischen Freund? varneee, e, er me, nen. keit und Durchführbarkeit des allgemeinen Bertie ned, m,. die moderne Entwicklung auch der Bard eerkete err, rer, m., heutige Gestaltung der gesellschaftlikeæ Der telt. rr ihn unmöglich. Der Hinweis auf Def na rage ö? schlagen; ich erinnere nur an den Streit M die Schneider, Handschubmacher End

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in einem Handwerk anegeri lde ee, err, mn

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Diese halten wir mit amnserem Leder Rersturhenen ö Fallbrees fũr notwendig. ĩ =

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eintreten zu lassen. Reichstage in diese uns nur anschließen:; die Rede, sondern nur rea tre- einer vorbeugenden Abhilfe. Far Nerkereer wurfe außerdem mehr vorgesorgt ale ** doch in Großstädten oft viel schæieriger Sicherung der Handweikerforderungen Programmsatz unserer Partei; s mroßn? eine Sicherung gegen Schwindelmansder g haben wir z. Ne nber derlei

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medr da? halten, wo die theoretische Ausbildung gegenüber de mehr zurücktritt, den Meistern auch dezügtick

zu, den Kursen und bezüglich sonstiger Beibilfen sedr erar- gekommen wird. Musterwerkstätten sollten allgemein reer me. und Einrichtungen wie unser hessisches Landesmusenek n me kunstgewerblichen Abteilung ebenfalls verallgermeirzert er. , allen diefen Gebieten müssen in Preußen Start Serre mehr als bisher Entgegenkommen zeigen. Schlier wan, me age was aus der d J geworden ist, der wel hr der Dan m Jahre 1904 die Regierung ju einer algemeinen Gene Idee dr Verhältnisse des gewerblichen Mittelstandes aaf G sache, das eg einem großen Tell des Dandrerks *

daß baldige Abhilfe not tut.

Abg. Frelherrvon Zedlitzund Neukir Geerert Der Jernen Worten des Vorredners für die Förderung des Derdeernt lar, e mich namens meiner Freunde auf das wärrmste ar Miebern, Ba r nicht wiederholen, was beide Vorredner überein ft nmend auge führ baben, ich kann nur sagen: Ich sei, gewährt nr di Sir n Eurem Bunde der Dritte. Ich muß die Verdiene Der berge, Ministers um das gewerbliche Unterrihaereier Dmerkenmer wenn der jetzige Minister in diesem Gee err, dies das Handwerk am besten fördern. Angenehm berker ber mid die ablebnende Erklärung des Ministers egen ber dem Serge unn. wesen bei den gewerblichen Schulen. Rn Der Demed be, m, der große Schäden, und wir müssen da mr BeFerung end arenen Die Fürsorge für die Heimarbelt ist dem rn une ded nm herausgekommen, und hoffentlich eliagt es ung, duc 2 reien Gebiete zum Erfolge fortzuschreiken. Gbense wie die erde me,, müssen auch die Interessen von Dandel und Gewerbe dne, n, e. e . werden. Dazu muß auch der Ginflüß der erde lenmnr nee, m Reiche gestärkt werden. Es ist bisher im Neiche mr, der nc, werden, die Wünsche der Arbeiter In ttef Maße n bert digen während man den berechtigten 9 der Mrbe leber im keiner Weise Gleichberechtigung Vat pure werder lasen sozlalpolitische Gesetzgebung bat fast bon den CGdere dre, eme Kampfes gegen die Arbeitgeber Angenommen Re ee, mere deutschen und preußischen Arbeitgeder eme rückhnndiee Maße Der man jeden e, . Fortschritt mit Gewalt Reinen mä. Dleser Zustand kann nicht fortbesteben eg maß n der ee und Schasten gleich verteist werden. Die forza dche Geseh neden kann nur durchgefsrt werden, wenn die Mrbeltg ber n, Deren, werden und gleichfalls dollöommen zu bre Nechte dommen. = Minister wünscht, mit den Arbeitgedern an der Derch denn Der sozalpolitischen Gesetzgebung wasam men arberken re drmm. enn man aber steht, daß guch hät das kleine Wort der Wnerkenrnng den Arbeltgsbern für söre Tatlgkeit kur Dedang und Derne nnn, ber Industrle gegonnt wird, ach dein Wert Der Anerkennung *in

ws 3 erer nnn

ihre freiwilligen Leistungen zum Bester wbrer Wrdelter Rader ard dann kann man die Verstimmnng der Arbeikeder * Ne e run