1906 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

3weite Beilage . zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 19. Februar

krankheit war vorgeschlagen worden, den Arbeitern beim Auf—⸗ und Abstei

wir ihnen noch nicht beim ale Feige, an fperhalb bigugz he e e gen ih eigen der Schichtleltern neben den Sprossen für die

; rum will man denn selbständige Menschen zwingen, kn c, m Kinder impfen ö. lassen ? Gee g r r, ande einen hesonderen Halt zu geben, damit sie nicht die Leiter⸗ müssen doch höher stehen als Gesundheitsrücksichten. Der Impfjwang ren berührten und auf diese Welse die Larven des Anchvloftoma ist ein Eingriff in den menschlichen Körper, in das rd, ö . ; in bekämen. 8. one ef n, . ufer 1

esundheit; und wenn die Eltern glauben, e eint aber wegen ihrer Kostspteligkeit n ge n. der Mensch besitzt, in seine Gesundheit; Bom Standpunkte bes Naturforschers haben jene Verfuche etwas fehr Verlockendes, und 9 sehe nicht ein, weshalb die Bergverwaltung an⸗ gesichts der vielen Opfer, die die Krankheit gekostet bat, sich solchen Versuchen widersetzt. Daß die Verwaltung vieles getan hat, muß anerkannt werden. .

Präsident deg Reichsgesundheltgamts Dr. Bum m: Es ist möglich, daß auf diesem Wege eine Verbreitung der Krankheit möglich ist, aber die Hauptsache ist, daß eine Üebertragung im Kot unmöglich darüber bekannt Gewordene enthalten sein. Es hat auch eine genaue gemacht wird. Ob Vorrichtungen an der Leiter angebracht werden Befragung der Zechenverwaltungen und Krankenkassen darüber statt⸗ sollen, ist mir zweifelhaft, aber es sollen Versuche gemacht werden. gefunden. Bis jetzt hat sich die Wurmkrankheit beschränkt auf die Abg. Dr. Sem ler (nl): Wir haben früher eine Petition der Gruben der Oberbergamtsbezirke Dortmund und Aachen. Früher Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, die eine wirksame Be— glaubte man, daß die Larven dieses Wurmes nur durch den Mund kaͤmpfung des , wünschte, Leider ist bis jetzt nichts ge⸗ in den Körper gelangen, eg steht jetzt aber fest, dy sie auch schehen. Es muß wenigstens die Deklarationspflicht eingeführt werden. durch die Haut eindringen. Die zur Bekämpfung des Anchhlostoma Abg. . (Soz.): Wir können die Resolution des neuen ergriffenen Maßnahmen durch Einstellen der Berieselung sind Kartells bezüglich der Zinndeckelkrüge nicht unterstũtzen. Welchen untunlich, weil dadurch die Explosionsgefahr in den Gruben zu Eindruck wärde ein solcher Antrag oder Beschluß auf. das Ausland groß wird. Die wurmbehafteten Arbeiter sind mit dem Farnkraut⸗ machen. Man kann doch nicht das Ausland durch die Waren, die extrakt oder mit Thymol behandelt worden; die meisten Arbeiter man ihm liefert, langsam hintöten. Mit Resolutionen, die man aus sind dadurch von dem Wurm befreit worden. Allerdings haben dem Aermel schüttelt, sollte man etwas vorsichtiger sein. Wir ver- diese Mittel sich auch in einzelnen Fällen bei Kranken als wahren uns gegen diese Versuche mit untauglichen Mitteln. Der unwirksam erwiesen; da blieb nichts übrig, als daß die betreffenden Reichstag ist durch diese Resolution überrumpelt worden. Arbeiter die Grubenarbeit aufgaben. Durch Badevorrichtungen hat Präsident Graf von Baflestrem; Um dieses Bedenken zu zer⸗ man Besserung zu schaffen gesucht, auch durch Belehrung mit Flug—= streuen, hat der Reichstag die Bestimmung in die Geschäftsordnung blättern usw', und es ist eine merkliche Verminderung der Er= aufgenommen, daß über die in zweiter Lesung eingebrachte Resolution krankungen eingetreten, so namentlich auf Grube Shamrock J und 11. erst nach drei Tagen abgestimint werden darf. Die fragliche Re— Es ist zu hoffen, daß das weitere einträchtige Zusammenarbeiten folution kann also heute nicht zur Abstimmung kommen. von. Behörden, Belegschaften und Zechenvetwaltungen er— Abg. von Liebermann von Sonnen berg (wirtsch. Vgg.): möglichen wird, daß in einigen Jahren diese Krankheit ver— Die Bedenken des Abg. Singer waren auch mir gekommen, der Abg. schwunden oder auf ein Minimum herabgedrückt fein wird. Singer muß aber berücksichtigen, daß man doch aus den Krügen selbst Die Bleilegierung für Scharniere und. Krugdeckel, betreffend, trinkf, nicht gus den Scharnieren, Es ist mir dersichert worden, daß die ist der heute vorgetragene Wunsch nichts Neues; das Reichs · betreffenden Krüge absolut gesundheitzunschädlich sind, außerdem brauchen gesundheitsamt hat eingehend unterfucht, ob Bleilegierungen mit wir das Ausland in ber Nahrungsmittelfrage nicht beffer zu behandeln, mehr als 100 Bleigehalt gesundheitsschädlich sind. Es hat als es uns behandelt. Den Schuljwang kann man doch nicht sich heransgestellt, daß Blei sehr leicht und gern auch in den kleinsten mit dem Impfiwang vergleichen, wie es der Abg. Müller⸗ Mengen im Körper sich ansammelt; das Amt hat begutachtet, daß Sagan andeutete. Hier handelt es sich um einen Gewissengwang. eine Aenderung des Gesetzeß nicht empfobken werden kann Vergleichen kann man nur sanitäre Maßregeln unter einander. Wenn Ob für das Ausland andere Grundfätze aufgestellt werden können, man uns z. B. diejenigen Maßregeln aufiwingen wollte, die Mofes wird der Prüfung zu unterziehen sein; biber ist es ein Novum, je in der Wüste für die Ifraeltien für notwendig hielt, so würden wir nach dem Bestimmungsort der Ware andere Bedingungen aufzustellen. uns dafür schönstens bedanken. . Die Kommission für die Impfgesetzwirkung bat 1875 getagt. In Abg. Burckbardt swirtsch. Vzag): Im Auslande werden doch Preußen war es gar nicht möglich, Impfgegner in die Kommission bleihaltige Deckelkrũge hergestellt, warum sollen wir schlechter gestellt sein? zu bekommen; schließlich gelang es, dre impfgegnerische Aerjte Die Ausführungen des Abg. Singer zeigen wieder die Arbeiterfreundlich⸗ zu bekommen. Cs ist 1899, auc Mittelung über die Verhand- keit der Sorisldemokratie. Wir haben unsern Kartellantrag auch ber lungen dem Reichstage in der Petitionskommission gemacht nationalliberalen artei unterbreitet und uns sehr gewundert, daß sie worden. Die Einwände des Abg. Froelich sind die alten, die ibn nicht unterschrieben hat, obwohl die betreffenden Fabrikanten man seit 1874 erhoben bat; das Gesundheitsamt hat in Natignalliherale sind. seinen Denkschriften alle diese Einwände erörtert und wider— Abg. Sin ger (Soz): Wenn das legt, Eine Rerision der Ausführungsbestimmungen ist erlassen schriften erließe, dann worden, um die Sicherung gegen üble Folgen möglichst zu verstärken. Arbeiter sind viel zu human, als daß sie auf die Fabrikation von Auch die größte Reinlichkeit bei Impfungen kann? den Eintritt übler Waren Wert legen, die der Gesundheit schädlich sind. Wenn Sie Folgen unter Umständen nicht ausschließen, namentlich wenn Müttern, meinen, daß die Bierkrugdeckel nicht gesundheitsschãädlich find, dann wie es in impfgegnerischen Flugblättern angeraten wird, die Impf. sollte die undes rats berordnung überhaupt aufgehoben werden. Wir wunde sofort außsaugen und naffe Erde darauf bringen. Ich kann stimmen aber nicht dafür, daß das Ausland und das Inland mit nur dringend warnen, diesen Ratschlägen zu folgen. weif dadurch iweierlei Maß gemessen wird. Wag du nicht willft, das man dir tu, direkt das Leben der geimpften Kinder gefährdet wird. Wenn die das füg auch keinem andern zu! Pocken schon ausgebrochen sind, ist es in der Regel mit der Impfung Abg. von Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): zu spät, wie gerade das englische Beispiel gezeigt' hat, auf das hier Ich habe ausdrücklich gesagt, ich habe den Antrag unterschrieben, weil Bezug genommen wurde. Bie französische Read émis de mad ecine bat mir versichert wurde, daß eine Gesundbeits schãdlichkeit ausgeschlosfen die deutschen Ausführungebestimmungen für geradeju musterhaft erklärt. ist, und dann aufklaäͤrend hinzugefügt, man sollte das Ausland nicht Voch kein einziger Freund der Impfung bat behauptet, daß die besser behandeln als uns. Dag Augland hegt die Befürchtung nicht, Impfung einen unbedingten Schutz, eine unbedingte I‚nmunität ge. darum hat es auch eine solche . nicht eingefũhrt. währt; ge schützt vielleicht auf 10 Jahre, aber auch auf diesen Zeit⸗ Abg. Dr. Müller. Sagan fif. olksp.): Von einer gesund⸗ raum nicht ganz sicher. Die bezüglichen Petitionen hat der Reichstag heitlichen Gefahr kann keine Rede sein. Dagegen ist es un e G,. der Regierung nur als Material siberwlesen. einer blühenden Industrie im Inlande eine Gefahr droht. Darum

Das Kapitel wird genehmigt.

Beim Kapitel Reichsversicherung samt“ bemerkt

Abg. Körsten (Soz.): Durch ein kürisi angenes Urteil hat sich das Reichsgericht auf den Standpunkt g daß eine zivil. rechtliche gere, aus dem Invalidenversicherungsgesetz nicht zulassig ist. Durch dieses Urteil ist geradejn eine Prämie fur gewisfenlo Arbeitgeber ausgesetzt. Wenn diefe ihren Verpflichtungen nicht nach. kommen, so kann es ihnen allerdings eine Strafe kosten, sie können aber zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden. Der Versicherte kann es nicht verstehen, daß, wenn er seine Pflicht erfüllt und genügend viel Marken geklebt bat, ihm eines Tages ertlän wird, er habe kein Recht, eine Invalidenrente zu bekommen, weil der Arbeitgeber aus irgend einem Brunde das Kleben unterlassen hat. Es ist charakteristisch, daß in diefer Materie das Berliner Polizei präsidium selbst verklagt ist; alfo diejenigen, die dafur eingesetzt sind, auf eine richtige Handhabung des Gesetzes hinzuwirken, kommen selbst den Bestimmungen zu Ungunsten der Versicherten nicht nach. Unsere vielgeschmähten Krankenkassen, denen nachgeredet wird, daß sie unter sotialdemokratischer Verwaltung stehen, haben auf dem Gebiete der Unfallversicherung voll und ganz ihre Pflicht getan, dagegen haben die von den Arbeitgebern verwalteten Kasfen es an sich fehlen lassen. Es macht den Eindruck, als ob die Berufsgenossenschaften den Versicherten diese Gesetze verekeln wollten, sie lassen die Verletzten wochenlang warten, ohne daß sie ibnen eine Nachricht geben. Wir haben Dutzende von Fällen, wo die Leute an die Ärmendirektion ver · wiesen wurden, und was wird beim Eintreten eines Unfalls alles erwogen. Man sollte glauben, daß jemand Invalidenrente bekommt, wenn er die nach dem Gesetze vorgeschriebenen Voraussetzungen und Be⸗ dingungen erfüllt. Aber weit gefeblt! Die Praxis der Vertrauens ärzte bewirkt, daß die Renten bewilligung verzoͤgert und eingeschrãnkt wird, und daß namentlich die Verkürzung der bewilligten Renten in ein förmliches System gebracht worden ist. Die Schieds. gerichte sind überbũrdet, durchschnittlich werden 30 bis 46, jc bis 656 Fälle in einer Sitzung erledigt! Und das sind doch alles Fälle, wo es sich um die Existenz, wo es sich um mensch. liche Glieder handelt. Auf jeden Fall kommen da 5-6 Minuten; der Verletzte, der Arzt, die gehört werden sollen, dürfen gar nicht reden, denn sonst würde die Zeit zu knapp sein; da heißt es: Schweigen Sie! Anderseits gebt man in diesen öffentlichen Sitzungen so weit, daß die Verletzten, männliche wie weibliche, gezwungen werden, sich zu entkleiden, den Ober oder Unterkörper zu entblößen. as würde man sich bei den bürgerlichen Gerichten schön ver⸗ bitten; aber solchen Versetzten gegenüber ist alles erlaubt. Auch auf die Rekursinstanz beim Reichsversicherungsamt wurde ein. gewirkt, mehr Fälle als 15 täglich zu behandeln; die Herren Räte haben aber, und das muß anerkannt werden, diese Zumutung abgelehnt. Und diesen Zuständen gegenüber treten jetzt Leute auf mit dem Verlangen, daß kleine Renten unter 25 0 nicht mehr gezahlt werden sollen Damit würden 38 C0 der Renten und A og der dauernden Renten in Wegfall kommen! Damit würden allerdings 64. Millionen gewonnen werden; sollen die auch noch für Schiffe und Kanonen ausgegeben werden? Und bei solchen anmaßlichen An= sprüchen der Beruftgenossenschaften leistet das Zentrum Vorspann dienste? Heute wird für den Verlust des Zeigefingers der linken Hand 20, der rechten 25 oo gejahst; für einen Knöchel! oder Armbruch gibt es 26 Cο,e nicht mehr für den Verlust eines Auges und für den Verlust von 3 bis 4 Fingern Dag waͤren also nach Meinung des Zentrums alles kleine Renten, welche aufgehoben werden müssen; eine solche Unkenntnis herrscht also im Jentrum vor. Es ist dech auch bloß ein verdecktes Spiel, wenn Pas Zentrum diese Aufhebung bloß für die Landwirtschaft verlangt; denn sofort würden auch die anderen Berufggenoffenschaften mit dieser Forderung nachfolgen. Diese Pläne der berufsgenossenschaftlichen Organisationen und ihre Unterstüßung durch das Jentrum werden den Arbeitern boffentlich zeigen, wo die wahren Arbeiterfreunde zu suchen sind. (Bei⸗=

fall bei den Sonaldemokraten. ] .

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretaͤr des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat erklart, die Berufe genossen

19006.

die Kinder werden durch die Impfung, gefährdet, und wenn Ke selbst darin irrten, sollte man doch ihre Gewissensnot respektieren. Die Frei⸗ sinnigen sollten doch die englische Gesetzgebung, die sie uns sonst so loben, auch hier befolgen und den Im fjwang fallen lassen; Freiheit sollen sie walten lassen, auch Freiheit des Gewissens, also Einführung einer Gewissensklausel, und jeder wird zufrieden sein.

Präsident des Reichsgesundheitsamts, , , Bumm : In der Den ce, über die Wurmkrankheit wird alles bisher

1 43.

Nunmehr ersuche ich, meinem Herrn Kommissar hinsichtlich des Gefängnisses in Neuruppin das Wort zu geben.

zeheimer Justizrat Plajchke erörtert die vom Abg. Eckert , 3 Gefangenen für eine Bilderbegenfabrik n Nen. Ruppin. Die Firma Reinhold Kühn beschäftige die Gefangenen. Nun habe die Firma Oehmigke u. Riemschneider gleichfalls um die Zu⸗ weisung von Gefangenen ersucht, aber dieses Ersuchen sei abgelehnt worden. Die Gründe für die Ablebnung würden öffentlich nicht mitgeteilt werden, aber sie ständen dem Abgeordneten zur Verfügung. Ein Unrecht sei der Firma nicht geschehen; denn die Beschäftigung von Qffangenen fũr , sei aus zutreffenden Gründen abgelehnt worden. Die Löhne der Gefangenen bei der Firma Reinhold Kühn seien nicht, wie die andere Firma behaupte, im Jahre 1904 herabgesetzt, sondern sogar erhöht worden, und sie stellten sich nur um 10 vbCt. niedriger als die der ei bei: er. . . freie ln n * von Wartensleben⸗Rogäsen gong) erklart sich gleichfalls für die Beschäftigung der Gefangenen in der Landwirt- schaft, wenn es auch für den Landwirt gerade nicht angenehm sei, Ge⸗ fangene beschäftigen zu müssen.

Justizminister Dr. Beseler: Ich will nur kurz bemerken, daß die Frage, die der derr Ab⸗ geordnete eben berührt hat, gegenwärtig zur Präfung im Ministerium liegt. Nachdem der Bericht kürzlich eingegangen ist und nach dem, was ich vorher erwähnt habe, kann ich nur wiederholen, daß ich sehr gern die Arbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben beschãftigt sehe, und daß von diesem Gesichtspunkt aus, wenn irgend möglich, den Wöänschen entsprochen werden soll. .

bg. Eckert behauptet, daß die Firma DOehmigke u. Riem schne s durch die Gefangenenarbeit für die Konkurrenzfirma ge re. werde. Er müsse auch auf Grund seiner eigenen Einsicht in die Kontrakte entschieden bestreiten, daß der Lohn der Gefangenen nur um 10 pCt. niedriger sei; es handle sich vielmehr um einen

schied von z06 bis 400 do . y. Justijrat pkas chte erwidert, daß ihm dieser Umstand vollständig neu sei. Es werde deshalb eine erneute i stati finden; denn eine Differenz von 300 bis 400 c sei selbstverständlich nicht zulaͤssig. ; . 1 * * * lt . en Einnahmen aus besonderen Fonds bemänge e. * . m Gentr.), daß die für die Ausstellung von Armenattesten a,,, 6. i , , stellen in Fällen, wo es ni r i, k den Nachsuchenden vorliege. Dadurch werke auch die Staatskasse eventuell geschädigt. Die Partei, welcher einmal das Armenrecht verliehen sei, könne luftig darauf los pro- zeffieren, während die andere Partei nachher den Schaden zu e babe Die Gefuche um Armenatteste müßten deshalb sehr gründlich gevrüft werden. Justizminister Dr. Beseler: 53 verkenne die Wichtigkeit der Frage, die der Herr Abgeordnete eben berührt hat, keineswegs; ich habe in langjãbriger Praxis selber die Wahrnehmung gemacht, daß die Bestimmungen über das Armen recht in vieler Hirsicht verbesferungsbedürftig sind. Von dem Derrn Minister des Innern sind wiederholt Anwelsungen an die Behörden ergangen, sorgfältig bei der Bewilligung des Armenrechts zu verfahren, und ich kann darauf aufmerksam machen, daß über kurz oder lang

i äftigen, und es wird sich nicht absolut vermeiden lassen, ö . . ö Zeiten vielleicht auch in höherem Maße, als wünschenswert ist, Arbelten verrichtet werden, die sonst dem freien Handwerk zufallen würden. Die Durchführung der Arbeit wird bei den Strafanstalten, welche der Aussicht des Justizministers unterstehen, im wesentlichen und sowelt es möglich ist, in derselben Wei geregelt wie bei der Verwaltung des Innern, damit die Beschãftigung im großen und ganzen auf denselben Grundsätzen berubt. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Justiz verwaltung hier mit etwas anderen Zahlen zu rechnen hat, wie der Minister des Innern, einmal weil die gesamten Untersuchungsgefangenen mitzuzählen sind, die überhaurt nicht beschäftigt werden können in einer Weise, die nicht vollstãndig ihren Wünschen und Neigungen entspricht, serner weil sehr viel gan kurze Freiheitsstrafen in Betracht kommen, bei denen sich eigentlich überhaupt keine Arbeit finden läßt, und endlich, weil wir, , wir überhaupt noch an eine Strafvollstreckung denken wollen, die deute, die eine Strafe zu verbüßen haben, zunächst einige Zeit vollstãndig in Haft halten müssen, bevor sie zur Außenarbeit herausgeschickt werden; sonft würde das Gefühl der vollen Freiheitgentziehung ganz und gar schwinden. (Lebhaftes Sehr richtig! rechts.) . ; Ich kann also im allgemeinen nur sagen, daß wir bestrebt sind, soweit es geht, alle Arbeiten fernzuhalten, die das freie dandwerk sonst verrichten würde. Ausführbar in vollem Maße ist es nicht; wir beschränken uns deshalb den Anregungen aus diesem hohen Dause entsprechend tunlichst darauf, nur solche Arbeiten herauszugeben, die für Staatsbehörden bestimmt sind. Ich bemerke von vornherein, daß sich das auch nicht in vollem Umfange hat durchführen laffen und sich auch nicht ganz wird durchführen lassen. Es ist daber tunlichst darauf Bedacht genommen, die Gefangenen mit Außenarbeiten zu beichãftigen, nach meiner persönlichen Auffassung eine außerordentlich gũnstige Art der Beschäftigung, sobald die Gefangenen so weit sind, daß man sie zeitweilig aus der Anstalt herauslassen kann. Ich bin dafũr sehr dankbar gewesen, daß auch in der Kommission diese Frage zur Sprache gebracht worden ist, und ich habe sofort Veranlassung genommen, die Strafvollstreckungsbehörden nochmals darauf hin uweisen, daß ich hohen Wert darauf lege, die Gefangenen möõglichst viel mit Außenarbeit zu be⸗ schäftigen. Ich habe mich ferner mit einzelnen Staatsbebõrden in Verbindung gesetzt, um zu ermltteln, ob etwa bei großen staatlichen Unternehmungen baulicher Art einielne Lose großen Gefangenen · anstalten zur selbständigen Erledigung übergeben werden könnten (sehr gut! rechts), und ich hoffe, daß auf diese Weise noch mehr , n n. als bisher draußen werden tätig werden können. (Bravo! rechte) Das sst das, was ich dieser Hinsicht junächst habe tun können, aber ich werde selbstverständlich die Frage im Auge behalten, weil ich der Meinung bin, daß es zweckdienlich ist, wenn die Gefangenen draußen beschäftigt werden. (Sehr richtig! rechts) . Ich möchte nun auf einzelne Punkte, die einzelne Herren Vor- redner angeregt haben, kurz eingehen, und wenn das hohe Haus es

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

ind Entscheidungen des Reichsgerichts in dieser Beziehung aber 7 nur ö auf dem Boden des bisher geltenden Rechts, des Gemeinen Rechts, des Allgemeinen Preußischen Landrecht und des code civil. Eine Entscheidung auf Grund des Bürgerlichen Geseß buchs und da würde 8 823 betreffs der Scha dentersatzʒhpf icht aut unerlaubten Handlungen in Frage kommen hat das Reichsgericht bisher noch nicht getroffen. Man muß also, ehe man überhaupt an eine Aenderung in der Gesetzgebung denkt, erst abwarten, welche Ent⸗ scheidung das Reichsgericht auf Grund des 8 823 des Bürgerlichen

treffen wird. . .

296 hat auch behauptet, es würden hier in Berlin von Schledsgerichten an einem Tage 42, 44 und 56 Fälle entschieden ˖ Ich habe über diese Frage schon vor längerer Zeit eine Aeußerung des Reichsversicherungsamts eingefordert. Es würde zu weit führen, Ihnen diese Aeußerung hier ganz vorzutragen. Aber nach dieser Aeußerung gewinnt es nicht den Anschein, daß im Durch⸗ schnitt die in einer Sitzung erledigten Fälle die vorgeschriebene Zahl von 20 überstiegen haben. Diese Bestimmung, daß in der Regel nicht mehr als 20 Sachen in einer Sitzung erledigt werden sollen, beruht auf einer Anordnung des preußischen Herrn Ministers für Handel und Gewerbe und des Innern vom 22. Dezember 1903. Ich kann aber aus den Feststellungen, die auf Grund der Berichte der Schiedsgerichte gemacht sind, selbstverstandlich nicht ersehen, ob nicht an einzelnen Tagen diese Zahl wesentlich überschritten ist. Eine Einwirkung des Reichsversicherungsamts hierauf ist aber ausgeschlossen, weil die Schiedsgerichte Landeseinrichtungen sind und nach § 33 der Verordnung vom 22. November 1900, betreffend ihr Verfahren, unter der Aufsicht der zuständigen Landesminister stehen, soweit es sich um die allgemeine Geschäftsführung handelt.

. rger (Zentr.): Die Rede des Abg. Körsten hat uns ,, an. ö. e Hi ce n mit der äerbei er iche nn , , gemacht worden ist; diese ö akzeptiere ich sehr . Seine Angriffe auf meine Fraktion und auf die Ausführungen unferes Abgeordnetenhaugkollegen Schmedding muß ich zurückweisen; wir können als Reichstagẽfraktion dafür nicht verantwortlich gemacht werden. In den Elnzellandtagen herrscht oft eine sehr eigentümliche Luft; in Baden hat der Abg. Geck sich längst sehr darauf emden, , , , n. Die Loyxalitä ätte erfordert, . x zr ff eich ra mitgeteilt hätte, daß der Abg. e n w. dem Abg. Trimborn entschieden entgegengetreten ist, und damit jene Aeußerung als zu Boden gefallen erscheint. Wohl klagt die Landwirtschaft mit Recht über die von Jahr zu Jahr wachsenden Belträge an die landwirtschaftlichen Berufggenossenschaften, daz ist aber zum großen Tell auf die Ausdehnung der Versicherun auf die Unternehmer und ihre Familien jurückzuführen. . würde für alle die kleinen Unfälle wieder die Haftpflicht mit allen a Konsequenzen in Kraft treten, und das wäre für die Landwirt- s

‚. Ausland die gleichen Vor⸗ säßen die Fabrikanten einfach fest. Unsere

t ; ; fa g * ö. 6 n enn man den Abg. Körsten hört, i

uber

Impfjwanges würde einer der größten Deutschland machen könnte.

ckschritte sein, den man in

Abg. Fr oe lich (J. Reformp.): Ich habe nicht gegen die Impfung,

sondern gegen den I·pfzwang gesprochen und

gefragt, was die Regierung

zutun gedenke, um die durch die Impfung Verkrüppeften zu entschãdigen.

Ich sehe nunmehr endlich festgestelst, daß Kommission doch wenigstens ein einziges Impfgegner nicht aufzutreiben waren,

seit 1596 die betreffende Mal getagt hat. Daß

wird wohl daran gelegen baben,

daß diese sich keinen Erfolg versprechen, wenn sie nicht wenigstens zu

50 vertreten werden. Soll

der Impfjwang bestehen bleiben,

dann muß auch diese Entschädigung von Reichg wegen eintreten; ist

aber die Impfung nur 6 bis 12 der ganzen Bevölkerung seuchengefährdet.

Jahre wirksam,

so ist die Hälfte Gerade die Freisinnigen

müßten doch wegen der entstehenden Gewissensnot gegen den Impf⸗

zwang sein.

Abg. 1 asche (ul.: Die Geheimmittelliste hat keine gründliche

Abhilfe gebracht. Wenn 609 weitere heraufgesetzt Liste ad absurdum. anfangen? Schreibt morgen eine Zeitung, Brandts Schweizerpillen, werden, weil er für ein Geheimmittel Schwindelbafte Anpreisung soll man verbiet

neben den 90 schon daraufstehenden noch werden sollen, so führt das doch die ganze Und was soll denn erst die arme Presse damit

Dr. Paasche sei heute für

so kann, der Redakteur ja dafür bestraft

Reklame gemacht hat. en, aber warum soll nicht

gestattet sein zu annoncieren, das und das Mittel sei nach wie vor zu

haben? Der

jetzige Zustand verstößt doch werbeordnung.

Diese unglückselige Liste

geradeju gegen die Ge⸗ soll man nicht noch er⸗

weitern, sondern durch eine vernünftige Gesetzgebung Wandel schaffen. Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretãr des Innern,

Staatsminister Dr. Graf Meine Herren! Meines Erachtens ist

von Posadowsky⸗Wehner:

das beste Mittel gegen

die Geheimmittel der gesunde Menschenberstand des Publikums; aber es wurden früher so viele marktschreierische Geheimmittel⸗

anpreisungen verbreitet, deren innerer stellungskosten in so auffallendem“ forderten Preise standen, und diese Geheimmittelwirtschaft

es war gerade

Wert Mißverhältnis

ihren

und deren Her⸗ zum ge⸗ ferner festgestellt, daß Nährboden in den

armen und ärmsten Volksklassen fand, die iu sparsam sind, einen

ordentlichen vertrauen würdigen Arzt an zu

nehmen, daß etwas ge⸗

schehen mußte. Was seitens des Bundesrats geschehen ist, und zwar

auf ausdrückliches Drängen des

Reichstags, hat sich

im großen und ganzen bewährt: es sind eine große Zahl marktschreierischer Anpreisungen vollständig verschwunden, und bei denjenigen Anpreisungen,

die noch verbreitet werden, ist sehr viel Wasse Bundesratsbeschluß bat entschieden auf wesentlich bessernd gewirkt.

Aber ich teile durchaus die Auffassung ich halte es für erwünscht, diese Frage

r in den Wein getan; der das unreelle Gebaren

des Herrn Vorredner: reichsgesetzlich zu

regeln, und wenn es möglich ist, die Zustimmung der ver bũndeten

Regierungen zu dem Gesetzertwurf, der i

m Reichsamt des Innern

lãngst ausgearbeitet ist und den Ressorts vorliegt, zu erlangen, so wird die Vorlage in den nächsten Jahren, vielleicht schon im nächsten Jahre,

das hohe Haus beschäftigen.

Abg. Dr Mlle r Sagan (fr. Volke): Alz Freisinniger lehne

ich durchaus nicht jeden Staate zwang ab. Ich

und kenne die dortigen Verbältniffe fehr gut; ockenkrankheit in London gesehen und

Segen des Impfjwanges durchdrungen. Zur

war als Lehrer in England ich habe die Spuren der bin seitdem von dem Bekãmpfung der Wurm⸗

Die Aufhebung des 3

haben wir den Antrag unterschrieben.

Damit schließt die Diskussion.

Die Resolution der Abgg. Baumann, Blankenhorn und Genossen, betreffend die baldige Revision des Weingesetzes, wird mit großer Mehrheit, die Resolution der Abgg. Baumann und Genossen wegen baldigster einheitlicher gesetzlicher Regelung der Nahrungsmittelkontrolle fast einstimmig angenommen, ebenso n, Resolution des Abg. Stauffer wegen baldiger gesetz⸗ icher einheitlicher Regelung der Weinkontrolle zur Annahme. Das Kapitel Reichs gesundheit samt“ wird darauf bewilligt. desgleichen ohne Debatte die Ausgaben für die Biologische Anstalt. Bei den Ausgaben für das Patentamt, und zwar für die Bureaubeamten dieses Amtes, wänscht der Abg. von Old en? burg (kon) möglichste Gleichstellung der vor dem J. April 6. angestellten Beamten mit den nach diesem Termine an⸗ gestellten. Abg. E attm ann (wirtsch. Vgg.) klagt über den mangelhaften Ersinderschutz für die technischen Angeflellten. Im Nobembern vorigen Jahres hätten sich mehr als 10 0560 deutsche Ingenieure und Techniker in Berlin jusammengefunden und ihre bezüglichen Anträge formuliert, die der Regierung bekannt seien. Im wesentlichen gingen diefe dahin, daß man allerdings dem Arbeitgeber ein gewisses Vorrecht an der Erfindung seiner Arbeitnehmer einräumen wolle, jedoch auch dem Arbeitnehmer einen Ansvruch an dem Nutzen aus der Erfindung zu sichern wünsche. Das würde allerdings eine Aenderung des Patentgesetzes be⸗ dingen, von der im vorigen Jahre der Staatssekretär mit Rũcksicht auf die internationale Union für den technischen Erfinderschutz ent⸗= schieden abgeraten babe. England habe jedoch erst ganz vor kurjem eine gründliche Aenderung seines Patentgesetzes dorgenommen, ohne den Uniensvertrag im geringften zu berühren. Eine Stärkung des Erfinderschutzes liege nicht nur im Interesse der Techniker und Arbeit nehmer, sondern auch der deutschen Industrie, denn in vielen Fällen würden die Erfindungen Angestellter verbeimlicht oder nicht genũgend ausgenutzt, oft auch die Patente unter fremden Namen angemeldet, die Erfindungen sogar an das Augland verkauft. Zur Beseitigung der bisherigen Uebelstãnde würde die Einführung der oben erwähnten Vorschläge fahren. Er bitte die Regierung, sich zu diesem Gedanken zu äaußern. . Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretãr des Innern, Staatsminister Dr. Graf vo n Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Was den wahren Erfinder betrifft, so steht das Patentgesetz auf dem Grundsatz, daß das Patent dem Anmeldenden zu erteilen ist, und der eigentliche Erfinder, oder wer sonst an dem Pa⸗ tent beteiligt ist, nur befugt ist, seine Rechte im Wege der Klage oder des Einspruchs geltend ju machen. Ob man in der Richtung der Vorschläge, welche der Bund der, technischen industriellen Beamten gemacht hat, eine Aenderung des Pa tentgesetzes berbeifũhrt, bedarf einer eingehenden Prufung. Ich möchte es aber hʒute schon als bedenklich bezeichnen, die ses Recht des Erfinders zu einem zwingenden zu gestalten. Was die Frage der Beamtentategorie betrifft, von der der Herr Abg. von Oldenburg gesprochen hat, so liegt es selbstverstãndlich in meinem Interesfe, daß diefen Wünschen möglichst Rechnung getragen werde. Aber der Schwerpunkt liegt beim Reichs schatzemt, und der Herr Ver⸗ treter des Reicheschaßzamts hat bereits bei der Beratung des Etats des Statistischen Amts den Standpunkt seines Herrn Chef klar⸗

gelegt.

schaften verwalteten ihr Amt derartig, um den Unfallverletzten das Nachsuchen einer Rente zu verekeln. Ich muß gegen diese Behaup⸗ tung doch entschieden Widerspruch erbeben. Die Berufsgenossen⸗ schaften haben eine außerordentlich schwierige, verantwortungsvolle Aufgabe. Sie verwalten fremde Gelder und haben selbst⸗ verstãndlich die Verpflichtung, objektiv festzustellen, ob wirk⸗ lich ein entschädigungspflichtiger Unfall vorliegt oder nicht. Die Rechtsfrage und die Tatfrage liegen häufig außerordentlich schwierig, und es ist auch unjweifelhaft und durch eine Reihe von Zällen aktenmäßig festgestellt, daß es Personen gibt, die ihr Leiden wesentlich übertreiben und in diesem bewußt oder unbewußt unrecht mäßigen Bestreben von sehr zweifelbaften Elementen unterstũtzt werden, die dieses Geschäft berufsmäßig betreiben. (Sehr richtig h Also in dieser Weise einen allgemeinen Vorwurf gegen die Berufs⸗ genossenschaften zu erheben, das halte ich nicht für gerechtfertigt. Selbstverständlich müssen die Vorschüsse, welche die Berufs. genossenschaften geben, auch im Verhältnis zu den even tuellen Renten stehen, die der Rentensucher erhalten kann, bezüglich zu der Größe des Schadens, den er erlitten hat. Es ist des⸗ halb sehr schwer, auf solche allgemeinen Anschuldigungen einzugehen. (Sehr richtig) Eines Vertrauensmannes können die Berufsgenossen⸗· schaften gar nicht entbehren; sie müssen doch das Recht haben, sich auf Grund des Gutachtens eines Arjtes, zu dem sie Vertrauen haben, ihr Urteil über den Fall zu bilden. Dadurch ist aber in keiner Weise ausgeschlofsen, daß derjenige, der eine Rente nachsucht, anderweitige Atteste beibringen und seine angeblichen Ansprüche in allen Instanzen verfolgen kann.

Es ist hier von dem Herrn Vorredner auch die Frage betreffs der Ersatzpflicht der Arbeitgeber bei versaumter Markenklebung angeregt worden. Meine Herren, das Reichsgericht hat sich wiederholt mit dieser Frage beschäftigt. Dabei hat es mit besonderer Scharfe den Grundsatz aufgestellt, daß die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Be⸗ schaffung der Marken für seine Arbeiter eine öffentlich rechtliche dem Staat gegenüber, nicht aber eine privatrechtliche dem Arbeiter gegenüber ist, und daß daher ein Schadentersatzanspruch des Arbeiters wegen des Nichteinklebens dieser Marken gegen den Arbeitgeber auf dag Invalidenversicherungsgesetz selbst mit Erfolg nicht begründet werden kann. Dlese Entscheidung hat in der Presse den Irrtum erregt, als hätte das Reichsgericht den Grundsatz angenommen, daß wegen versaumter Verwendung von Marken über⸗ haupt ein Schadensersatzanspruch nicht bestehe. Das ist nicht richtig. Im Gegenteil bat das Reichsgericht wiederholt betont, daß, wenn auch die Vempflichtung des Arbeitgebers auf öffentlich / rechtlicher Grundlage beruhe, doch hierdurch nicht ausgeschlossen werde, daß der Arbeitgeber dem Arbeiter wegen Nichtverwendung von Versicherungtz⸗ marken und wegen des dadurch herbeigeführten Verlustes seines An⸗ spruchs auf Invalidenrente schadensersatzpflichtig sei, wenn die Schadent⸗ ersatzpflicht sich aus dem bürgerlichen Rechte ergibt.

(Schluß in der Zweiten Beilage)

daß orstande der Beruftgengssenschaften lauter

. *in de dm Ts n, die reinsten Massenmörder sind. Auf oiche e nl Behauptungen, die hier zum Fenster hir ausgeschrigen werden, ist eine Widerle s. . z . k .

nach Ablauf der 13 wöchigen Kra e rere beginnen, so liegt das doch in der Natur der he,. Der Mann muß doch nun . hin i n. 1 . en des Unfalls zu leiden hat. en ute eng . . Praxis, daß die Berufsgenossenschaft alsbald einen Teil der Rente bewilligt und nur die Bewilligung des Restes bis zur Erledigung der Untersuchung ausgesetzt hat. Wenn in Berlin an einem Tage über 50 Fälle erledigt worden sind, so kann man ja das gewiß 6 2 ö Jr, i nicht viel zu reden, weil si ? , , d,, e, dal ,, . a. U er wird m z

i it r rr ggg. n , den Segen der Unfallversiche⸗ rung diskreditseren. Im Reichsversicherungs amt ist einem Teil der Räte eine gewisse Ungerechtigkeit widerfahren, seit man im 1 einen Teil der Räte in gehobene Stellen gebracht hat; die Vorsitzenden der einzelnen Rekurssenate sind noch nicht der Be— deutung ihrer Stellung in Gehalt und Rang entsprechend gestellt. Das Reichs versicherungsamt ist zugleich richterliche und n r,, n behörde, daburch wird seine Verantwortung noch ungemein erh . Um fo ungerechtfertiger erscheint daher die Zurücksetzung der Räte diefer Behörde; wir bitten, recht bald hier Wandel eintreten zu lassen und nicht etwa bis zur Reorganisation der Arbeiterversicherung damit

rten. g e, 6i/ Uhr wird hierauf die Fortsetzung der Etats⸗ beratung auf Montag 1 Uhr vertagt.

Prenszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sitzung vom 17. Februar 1906, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

etzt die zweite Beratung des Staats haus⸗ . Ern ss fehn 1906 3 17 = der Justizverwaltung fort, mit dem die Den chif ü ö die Kah und Einkommensverhältnisse des Kanzleipersona bei den Justizbehörden zur , , gelangt. . Zu der Einnahme . der 56 636 39 163 in Höhe von b, : 5 83 *. . e 6 Vorjahre, angesetzt ist, n,. . Erwiderung n. die bereits in der vorgestrigen ö ö auszugsweise e . Ausführungen der z gg. 2. (freikons.), Witzmann (nl.) . Dr. Wagner (freikons) inister Dr. Beseler: , , . Ich kann versichern, daß die Justiiverwaltung eifrig bestrebt ist, die Gefängnisarbeit u regeln, wie es nach den ö richtig erkannten Grundsätzen, die der Herr Abg. Eckert heute mit⸗ ehen soll. 2 . ich für die Erklärung des Herrn Abg. Wagner, der anerkannt hat, daß diese Regullerung der Arbeit mit großen

ü emnächst einen weiteren Bericht über die Detalls von een. we, n . erstatten lassen. Es ist zunãchst don dem Herrn Abg. Eckert berührt das Gefangnis in Neuruppin. Es lag darin ein gewichtiger Vorwurf, den ich als vollberechtigt ,,. nämlich die Beschäftigung der Gefangenen an einzelnen Tagen und aus einzelnen bestimmten Veranlassungen. Dies hat bereits ju einem recht ernsten Hinweis geführt, daß derartiges nicht geschehen dürfe. Daz ist geschehen vom Oberstaatsanwalt auf Anwelsung des Ministers. Ich will die Stelle der Verfügung vorlesen; es sind nur ein paar 83 Das Kolorleren von Darstellungen eines Königs mords ist eine

für Gefangene durchaus ungeeignete Beschẽftigung. Die Zulassung

einer derartigen Arbeit erscheint als ein Mißgriff, der durch die von

Eurer Hochwohlgeboren vorgetragenen Gründe nicht gerechtfertigt

werden kann. In dem Mißbrauch des Sonntags zu solcher Be⸗

schäftigung liegt ferner ein Verstoß gegen § 75 Absatz 1 der Ge⸗

,. haben, daß die Justizverwaltung

aube damit dargetan zu haben, daß d r

das , .. Versehen ö , . hat, und daß ein i ieder zu erwarten ist. (Sehr gut! . . ,,, hinsichtlich der Gefängnigarbeit betrifft, so glaube ich, daß die tatsächlichen Angaben, die der Herr Abg. Eckert ge⸗ macht hat, nicht vollständig mit dem übereinstimmen, was sich bieber aus dem Bericht ergeben hat. Es können leicht Irrtũmer unterlaufen; ich werde nachher dem hohen Hause durch einen Kommissar mitteilen lassen, wie die Zahlen stehen. Zu bemerken isi noch im allgemeinen, daß der Wunsch des Herrn Abg. Eckert, zu erfahren, inwieweit sich die Arbeitslöhne vertellen auf die weiblichen Arbeiter neben den männlichen, nicht erfüllt werden kann, da wir dazu das . nicht besitzen. Die übrige Statistik ist bereits vom A ö Wltzmann mitgeteilt worden. Sie beruht auf unserem , . Ich möchte fast annehmen, daß dadurch die Anregung des Herrn Abg. Eckert erledigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, so wird selbstver⸗ ständlich alles, was wir haben, jeder eit zur Verfügung stehen. . Nun komme ich auf die Buchbinderei in Breslau, deren die Herten Abg. Witzmann und Dr. Wagner erwahnt haben. Diese

Buchbinderei arbeltet, wie mir berichtet worden ist, lediglich für Staatsinstitute und beschäftigt 32 Gefangene. Dies ,, den Rahmen derjenigen Arbeiten fallen, die das hohe Haus selbst . angezeigt halt. Ich möchte fast annehmen, daß von diesem oa, punkt aus die Art und Weise der Beschãftigu ng auf allseitige . gung rechnen dürfte. Ich bin bereit, der Sache noch einmal nãher zu treten und mich zu erkundigen, , die Sachen stehen und zu erwägen,

ilfe geboten sei. .

e, e. . ich nicht Erfolg versprechen zu ö. nämlich das Aktenheften durch Gefangene vornehmen zu lassen. . können wir nicht ausführen, wir müssen unsere Atten vor sole ? Leuten jurückhalten, die Mißbrauch damit treiben können. (Sehr

in wird, wobei die ine Aenderung der Zivilprozeßordnung nötig se ; Den ur mee jedenfalls ernstlich geyrüft werden soll. (Bravo

Dr. Re wol dt (freikons.) unterstützt die Ausführungen des Abg 1, TO Te und weist darauf hin, daß durch übermäßige Artnentechtebewilligung das 6 23 fer, ,. 2 2

zsartei die Kosten eines Anwa ; g rden 3 ** 4 ., ee n , d ß ĩ ich wälte an hängig. Außerdem sei namentlich für . 2 1. k mit geringeren Einnahmen eine große Be 9g . ö

zen, besonders infolge des Umsfandes, daß es zur , 4 dem Vertreter der Armenpartei zwei Urteils- e g ne die das Gericht leicht berstellen könnte, zu geben, sodaß der Änwalt die oft umfangreichen Schriftstäcke noch abschreiben lassen müsse, um sie der Gegenpartei zuftellen jn können. Es möge bei einer Repision auf eine Erleichterung bingewirkt werden. Die Einnahmen werden bewilligt.

Bei dem Titel dauernde Ausgaben (Ministergeh alt) ben, s s des Straf buches stellt die Strosser (kons): S 184 des Strafgese uche stel ger nd ber g er ll aur * ch utziger 2 . Von diesem Paragraphen wird a 2 in 2. ,, , ordentlich selten Gebrauch gemacht. or einig ; 9 ! q s der hervorgeht, auf einen Broschüre zugängig gemacht worden, au en , . fen S wir in Deutschland in dieser Beziehung g n, ,, Abg. in deen, e. . 26 ,. . Ministeriums des Innern mit beredten t ie e e l e , e . . ö 61 ie i : 3 4 X ständen, die in unserem Volke hertschen. ' , . ü in vollstem Maße zustimmen können. 44 6 96 8 Wh sei, 23 a 36 ieee e e r, ) len Dingen hervorgehoben hat, de ö. nern am e ihn als alten Leser in tiefstem Herzen nel daben, fo kann ich ihm darhn in keiner Weise , , . Ueber das, was wahre und was falsche Kunst ist, sind die . allerdings sebr verschieden. Wenn er sagte, daß die „Jugen 1 re Kunst vertrete, so möchte ich das doch nicht =, an, Die „Jugend“ enthält n ,. Angriffe . nden . * Männer, die es sich zum Lebensberuf gema . ? a, in unserem Volke berzustellen. Daß die Bilder der, z sn ; ich auch nicht anerkennen. Kunstprodukte erster Güte waren, kann n nn,, Der Abg. Münsterberg sagte: Ja, dann H ,,, von Milo in die Rumpelkammer werfen. ö 5 66, wobl unterscheiden, was wirlliche wahre, hohe Kunst ist, 3 i ies ü k und dem, was in der ‚Jugen jwischen diesem unübertroffenen Wer , , , , steht. Ich verstehe nicht, wie man ö , n,, kann. Wir haben durchaus ein Verstän t di Or nin antike Kunst Hohes geleistet hat, und . en . ung des Nackten allein ist es, was bei der 37 r,, mt, sondern das Laszive, das Lästerne, K es, was wir unter allen Umständen ver ,, was heute an Postkarten und sogenannten ö 3 e , , . wird. Wenn wir die en aufgerufen . 19. ,,, ordentlich zunehmende Verbreitung der unsi ,,, brauchen bloß einmal eine r . . 66 . zu überzeugen, was für geradezu haarsträuben ,, enn die Polizei auf da . den 3 a. ni Organe der Justiz dieses Vorgehen

richtig) Ich möchte bitten, dieser Anregung nicht welter Folge

; ä ist es bei der Voll⸗ Schwierlgkelten verbunden ist. Selbstverständlich ee. .* Strafen sehr wichtig, die Gefangenen mit angemessener

zu geben.

ätzen. Etz kommt häufig vor, daß die Beschlagnahme ene n erh 8 3. n ter nachher dur Gericht c! auf⸗