NQ 4 2 1 9 1 Lage sind, es dann zu einem Vertrage mit der schwedischen Regierung
kommen wird.
Was die Petroleumfrage betrifft, so haben wir durch die Handels⸗ vertrãge nur die Zollsätze für die schweren Benzine, für die Schmieröle und fr Gable gebunden, also für drei Produkte der Petroleumindustrie. Dagegen ist das Petroleum als solches nicht gebunden. Die Zolltarif⸗ tommission hatte damals eine Resolution zur Petroleumfrage eingebracht verzichtete aber auf die weitere Erörterung derselben, nachdem ich namens der verbündeten Regierungen erklärt hatte, daß wir das Petroleum nicht zu binden dächten, die Frage vielmehr offen bleiben würde, und
die Frage ist auch heute noch offen.
Herr Freiherr von Heyl hat erklärt, ich hätte ein Petroleum gesetz zugesagt. Ich glaube, er hat dabei die Erklärungen im Sinne die meinerseitz abgegeben sind während der Zolltarifverhandlungen. Ich erlaube mir, hier den Passus zu verlesen aus der amtlichen Zusammen⸗ stellung Seite 2811, der sich auf die Petroleumfrage beneht. Es
heißt dort:
Die bei der Frage der Verzollung des Petroleums hervorge⸗ tretenen Bedenken, sind von einer solchen wirtschaftlichen an wie technischen Eigenart, daß ihre Klärung im Rahmen einer Generalrevision des Zolltarifs kaum möglich erscheint. Bei . einschneidenden volkswirtschaftlichen Bedeutung des Hell m ol dürfte sich daher die Einleitung einer besonderen Untersuchung und die eventuelle Vorlage einer Gesetzesnovelle über Petroleum empfehlen. Handelspolitische Interessen stehen dieser Behandlung nicht entgegen, da das Petroleum bisher nicht Gegenstand die. politischer Vereinbarungen gewesen ist, und auch zurzeit nicht pe
absichtigt wird, es solchen zu unterstellen.
Die Sache liegt jetzt noch beim Reichsschatzamt und wird dort
11
eingehend erörtert.
Schließlich muß ich der Auffassung des Herrn Grafen von Kanitz, daß sich die verbündeten Regierungen oder die Reichs. zessorts auf einen Doppeltarif festgelegt hätten, wiederholt wider⸗ sprechen. Die Frage, ob es richtig ist, einen Doppeltarif oder
ee . . anzuwenden, ist eine handelspolitisch sehr zweifel⸗ . c und ich habe auch nie einen Zweifel darüber gelassen, daß der Dopxeltarif unter Umständen, wenn die Ma rimalsãt e ,,, wirtschaftlich möglicher Grenzen . 6 werden, eine sehr gute handelspolitische 2 e sein und handelepolitische Verhandlungen außer⸗ 5 erleichtern könne. Aber diese Frage ist innerhalb der e e,, nie endgültig entschieden worden. Es ist allerdings tine . aufgestellt, durch die festgestellt werden sollte, welche Minimalsãtze wir bei Handelsverträgen von anderen Staaten ordern sollten, und welche äußersten autonomen Sätze wir in unsern Zoll⸗ tarif einstellen könnten. Das war eine Vorarbeit, die sich eventuell fũr einen Doppeltarif hätte v ssen kö ĩ unãchf ? , . 693 ) e verwenden lassen können, die aber zunächst immer . . bestimmt war, im Anschluß an die Beratungen des wirtschaft⸗ lichen Aus schusses unser Urteil darüber zu klären, welche Sätze wir in den e n ner Tarif hineinsetzen sollten, und wie weit wir bei den Ver—⸗ . re. ungefähr mit unseren Konzessionen unter diese autonomen eee, zeruntergehen konnten. Es war also eine Vorarbeit, die sich ' nn n, iu einem Dopxeltaꝛif hätte ausgestalten lassen, die aber ebense gut eine Vorarbeit für einen autonomen Einheitstarif war, 9 u 5 ; 9 auf Grund der Handelsvertragsverhandlungen zu einem Kon— e , ,, war. Daß aber innerhalb der Ressorts oder der verbündeten Regierungen jemals ein Beschluß gefaßt wäre 6 Dor peltarif dem bohen Hause vorzulegen, stimmt mit den Tat— a hen nicht überein. Die Sachlage, wie ich sie hier dargestellt habe, . durchaus der tatsächlichen Entwicklung der Dinge Abg. Bernst ein (Soz): Wenn es noch eines? yeises ̃ . ste in (Soz); Wenn eines Beweises bedar daß 24 n, , 1 Weise auf nen Theft, ĩ losgesteuert wird, so zeigt es die heutige R . 1 e 6 . ing von Heyl. Der Abg. Semler hat den Antrag 2 ri , gl e,. er sagte, es würde hier die Hand in' die emp nd . e ö . Amerikas gelegt. Wer kommt denn hierbei in Frage? 3 ockefeller, der den größten Einfluß auf den Senat kat Wenn wir solche Ausbeuter treffen könnten, so würden wir es serr 66 tun aber ein Zollkrieg würde gerade die Minderwohl habenden. die Petroleumłonsumenten, treffen, denn wir sind in der Baur tfache e amerikanische Einfuhr angewiesen. Die Hoffnungen anf die 9 zließung deutscher Petroleum quellen haben sich nicht erfällt. Pen rbeitern namentlich den Heimarbeitern, für die sich der Abg. don Ser , n . würde das Beleuchtungemittel verteuert werken. Ira ganit. , . wir hätten den Amerikanern unseren Kondentionalfarir ↄhne jede Gegenleistung gewährt. Er Üübersieht dabei, daß dies 3 ll atze e. sehr 2 erhöbt sind. . Abg. von Heyl: Die erwähnte Resoluti ü 1 vl: D bnte tion verlang in Hear an durch Gesetz. Herrn Bernstein erinnere ich * 23 . D, , , Gemeinderäte eine Petroleumabzake von ö. 9 . xt hahen. Ich halte es für eine Frivolitãt 6 dieses Hauses immer von einem Zollkrieg zu rechen. , e n. n,, . muß * bei meiner Auffa fung ehe — halte den Antrag aufrecht und habe ihn nur in ?* Debatte erweitert. Ich wünscht 5 di , . ischte, daß die Regierung Amerika erf den Zoll von 10 60 zu aljep tieren Es is i, , don 109 ½ zu akjey . ist unrichtig. daß Frankrei nur amerikanisches Rohöl verarbeitet, es wi ne, a, ee Rohöl verarbeitet. Rockefeller if : ,, ö. itet. er ist nur bevorzugt. Tie Heimarbei Fürden am besten fahren, wenn wir beimisches 3 23 in Mit unbhöflichen Leuten verhandle sch nicht . N , x ö g. Gothein ffr. Vgg.): Vorwürfe über mangelhafte Doöflich⸗ tei uns gegenüber sind wenig am Platze. Herr bon Her mag 1 der seiner Tür kehren. Er hat seinen Antrag auch jezt noch nicht verstanden. Die Mehrheit dieses Hauses wird fo unrarteinsqh , . die sem Falle meine Meinung zu tessen. Amerika kann vorlãunñig als Petroleum. erportierendes Land durch ein anderes nicht erseßzt werden. Im übrigen kann ich nur bedauern daß wir uns 6 rief e. lange aufhalten. . Abg. Bernstein: Der Abg. von Heyl sagte, es wä ĩ ö. J . . =. es ar ne , e. wenn außerhalb dieses Hauses bon einem . 1 Was aber dann, wenn es hier geschieht? Der Abs. we Der m,, n,. 6 r, , gesprochen. Wenn irgendwo Sonic j toleum infü so is a nge n oktroi einführen, so ist es darum noch lange — ; ö 1 s 3 3 J van Kanitz (kons. ):. 1904 führte Frankreich ein: . 2 . * . den , ,. Staaten 1 559 510, lso . Gra osadowsgky sagte, daß der V : 1828 noch zu Recht bestebe, daß e Mei nr, , 1 „daß aber die Meistbegünstigung obsole geworden sei. Damit fällt der wichtigs , D fällt igste Teil fort der Ref bat keinen Wert. Wir sollten d ff , , hat keinen Wert, ir sollten doch offen ausspreche: 5 de Vertrag ven 1828 beseitigt ist. Ernstlich . 56 r, 36 mit Amerika. Wir haben nicht die ae. ste Veranlassung und Lust. dazu, und eg ist eh 6 falsche n, , . sozialdem oratischer glattil 8 r Agrarier einen Zollkrieg mit Amerika w Nnfer? wir Jgrarier ; a wollten. Unf Industri⸗ würde durch einen Zollkrieg aufs schwerste geschädigt e , ,, . auch deshalb unmöglich, weil Amerika bei einer 0 asalen aktiven Bilanz in einem Zollkriege nur verlieren nicht gewinnen könnte. Wir werden einen Jollfrieg mit Amerika aimmer
Abg. von Heyl: Ich wollte mi die sozial demokratische pre n. 3. mit dem
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Einzel⸗ entwurf mit s
Darauf wird die gemeine Erörterung,
und Gesamtabstimmung wird der Gesetz⸗ ehr großer Mehrheit endgültig e,, ,,,
, ,,. und die all⸗ ie im Spezialetat für die Reichs⸗ erwaltung an den ersten Titel des . ĩ lt des Staatssekretärs, einschließlich praͤsentationskosten, 44 000 M geknüpft und s zw vertagt worden ist, wieder aufgenommen. Zu diesem Titel liegen eine Reihe von Resolutionen vor Das Zentrum beantragt: I) Bie verbündeten Regierungen um entwuifs zu ersuchen, welcher das wesentlich vereinfacht und verbi rungen zu ersuchen, dem Rei vorzulegen, durch welchen den G unter Abänderung der S5 31 außer der Reisekostenentschädi Zeitversäumnis aus den 2 gewährt wird. Die Abg. Hausmann ( Dr. Müller-Meiningen (fr. — Den Reichskanzler zu ersu ernnme Zeit in Anspruch Reichsstrafsprozeß ordnung einen den Geschworenen Vergütung
14 000 M. Re bereits zweimal
Vorlegung eines Ges — Ing r* eleß⸗ Bech selgrotest verfahren 2) Die verbündeten Regie⸗ chstage baldigst einen Gesetzentwurf schworenen und Schöffen und 84 des Gerichtsverfassungsgesetzes gung auch eine Vergü fü gung eine Vergütung für andesmitteln der Bundesstaaten
Jeitversãumnis Tagegeldern aut Landesmitteln gewährt und die Beiziehung
minderbemittelter St Schöffen, und Geschworenen⸗
dienst ermöglicht wird. Endlich liegt vor die Resol ffr. 6. d. Volksp.): ö. en Reichskanzler zu ersuchen, dafũ bevorstehenden Reform der Fei . ständigkeit 3. , das ganze Deutsche
aatsbürger zum ution Ablaß und Genossen
ju sorgen, daß bei der ozeßordnung die Zu⸗ Schwurgerichte in PreFSsache m auf . Reich ausgedehnt werde. z Abg. Kunert (Soz ): Die Klagen über die techtsprechung und im Strafvollju vielmehr ständig an Intensität zu. daß wir nicht in einem staate leben.
wollen nicht verstummen, nehmen . Diese Anschauung beweist so recht, sondern tatsachlich in einem Klassen⸗ mann sprach sich die Institution als solche aus. H die J ; Herr 6 , 3 es in der Hauptsache doch auf die Schwurgerichte ankommt; bis jetzt sind lediglich die benden Schichten, auf der Ge⸗ g. von Dirksen wetterte im utz in Wort und Bild.
6. Der Abg. Basser der Schwurgerichte und gegen Bassermann übersieht dabei, da Besetzung der nach Bildung und Besitz maßg schworenenbank vertreten gewesen. Verein mit Herrn Roeren gegen den Sch m er Abg. Roeren eine Erweiterung des 8184 verlanat und das gewalt gegen unsittliche Inserate fordert, so chen reßorganen selb
w ar . nan Handhabung des § 184.
sschreiten der Staats darf er keine Unterscheidung zwischen den P ö 36 lar Ja, als ich vor einigen Jahren ein aus der . Wohnungs⸗ . ich wegen weit 19 . I
zweiter Instanz gelang es
Was das Verlangen fac er leumdungen betrifft, o zei leidigung der Mitalieder de der sog. Hunnenbriefe, was schon heute mi unter Umständen ausgerichtet werden kann. Versammlung gesagt haben: alle So wähnten Grausamkeiten, Gegen teil von einem der richtshof, dem gegenüberst : Der Wahrbeits beweis wurde inf wiesen wurde, daß Plünderungen, Schändun usw. von deutschen Soldaten in China verü hatte dem Gericht die ladungsfähigen ; Hunnenbriefen und von konnte Auskunft geben der chef von Schlieffen u. A. ; außerdem hatte kriegern freiwillig als Zeugen internationale unanfechtbare ?
ickte und abfällig kritisier
unsittlicher Arn e. , , , erster Instanz verurteilt, in mir, meine Freisprechung zu erzielen. er Strafe für Beleidigungen und Vei— igt der mir gemachte Prozeß wegen Be⸗ poftasiatischen Exveditionskorps auz Ansaß t dem hestehenden Strafgesetz ch sollte in öffentlicher alle Soldaten des Korpz hätten die er= RVäubereien usw. begangen; und obwohl das indet wurde, entschloß sich der Ge⸗ u glauben, und ich wurde ofern erbracht, als be⸗ m, schwersten * bt worden waren. Ich Adressen vieler Verfasser d
Kriegsberichterstattern 1 , k geg e e, außerdem
Verbrestung
Zeugen bekr Kronzeugen ;
: ler, der Generalstabs⸗ e diese batte ich zur Vernehmung vor.
eschlagen; ir ei geschlagen; sich mir eine große Jabl von China⸗
die Anklage aus § 184 ng des Kronjeugen ankomme. zwang der Angeklagte Zeugen zu hören, und des Wahrheitsbeweises tümmelt; auch wurde der San nhur cn ner ar war ; s und des Sta—
den Gntlastunge zeugen, das . Beein fluffung
wurden gehört.
der Staatsanwal chamlosigkeit
Der Staatsanwalt lief Richter her und stieß allerl
Richte ei Reden aus Verhört wurde in eine ;
4 7 ber die unparteiischen Zeugen. inte, Der Angeklagte drang darauf an die Zeugen zu richten, und nun kamen Der Staatsanwalt erklarte: kompromittierende geklagten straferschwerend zur Tast. Wo blen Der Angeklagte sollte nach der Mann beleidigt haben, und ich über ein Jahr gefaßt. Auch so war es ein cksichtigt. Der er⸗
sehr gravierende Aus⸗
sagen heraus. Di Die Zeugen haben für
2 n dem An a die Legik⸗ Das ist Unsinn.
Meinung des Staatsanwalts 8 000 machte mich auf eine Gefängnisstr Trotzdem kamen aber nur 3 Monate heraus. tan die . berũ s auf meine Vorstrafe hin, al f ande
Der erkennende 1
Klassenurteil, wenn m kennende Richter wie Klassenjustizurteile.
abschneider aufgeworfen. Diese Aeußerung ist nicht Urteil lediglich bestätigt ganze Rechtepflege ist ja kaum mödie, (Vizepräsident Graf zu Stolbe es ist nicht zulässig, daß Sie die ganze deutf schlechte Komödie bejelchnen; sch rufe Sie ; haben ja auch keinen Rechtsstaat, sondern
Vijepraͤsident Graf zu! Gt 8 1 ( 1 olberg: ö hat, kann uns ja chagericht das erste
etwas andere
bekommen, mögen wir das Provisorlum annehmen oder nicht.
Abg. Bruhn (d. Reformp ): Die
Gericht ist nicht so, wie es wänschenswert wa Die Zeugen werden
Vorwurf der Frivolität
irttemberg, d. Volksp.) und Volksp. beantragen: chen, noch vor der voraussichtlich enden allgemeinen Reform der Gesetzentwur vorzulegen, durch
Schöffen eine an— in der Form von
Mängel in der deutschen
gegen gewisse Urteile
unsittliches Inserat
oft so schroff behandelt, daß man dies nur tareln muß
—
die oberen Gerichte die Beweie führung oft ins Uferlose
der Schwurgerichte auf die Preffe ĩ . auf fse im ganzen Rei stimmung. ö die Berliner Presse von . 6 bor einem Schwurgericht besser zu fahren. Außer der Bese 3
Presse ein Dienstgebeimnis gibt, wän ir eine ?
der Rechtsanwal tägebübren. Bie 3 * die Rechte anwälte verdienen horrendes Geld. Wo viek 66 ird da sind die Juden dabei; deswegen haben wir so Rechtsanwälte. In den Kerridoren von Moabit und der J
Deute dei f Leute vorgeht. Mein Kollege Krösell ist in der Preffe
zugelassen; aber im
ging. Erkennender
— 4 der schwerste Vorwurf, der ei ĩ
ö 6. . . pf, der einem Richter gemacht werden kann, daß
e. ellen. fa nner; gebässig und parteilich gehandelt babe, und es geht noch fat
ö ** echter Brausewetter, darüber hinaus, wen ö
— n für mich gar nicht, die hat der sei schlũss
. ic gar nicht, einen Beschlüf angezog Einige Zeugen wurden unausgesetzt ironisiert en, ,, , .
Den Gipfelpunkt erreichte dieses Ver⸗
e Schändung; da ließ der
. b
er und der ,, behandelten
21 t schlug mit der Faust
er. Weise gegen die Zeugen vor, die
Der Vorsitzende
Dinge ausgesagt,
der Derr Vorredner bat das an Weise getan.
hofs nur au
. m — 2
zu erreichen suchen. Staatssekretär des Reichs justizamts Dr. Nieberding:
8 ine 8 r 8er 5 * 7 13 Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat einige sachliche Puntte
berũhrt, die ich auch bei dieser Gelegenheit erledigen möchte, obwokl ich vielleicht annehmen darf, daß sie auch noch von' anderer Seite m Sxrache gebracht werden. Er hat sich zunächst über die Behanblunn der n . beschwert und hat da ungefähr denselben Ton angeschlagen 5. ü ð wie der Herr Redner vor ihm. Meine Herren, ich erkenne den An⸗ Richter hat sich zum Ehr⸗ spruch der Zeugen, die sich der unangen fga ̃ üss
die sich der unangenehmen Aufgabe unterziehen mũsser vor Gericht zu erscheinen, den Anspruch, vom Richter angemessen ö. i =, ,, . wohlwollend behandelt und nicht mit solchen Redensarten traktiert zu
8 als eine schlechte rg: Herr k— che Vechtẽpflege als eine zur Ordnung Wir einen Klassenstaat.
handlung der Zeugen vor
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verden, die erletzen oder irritieren können, vollständig an. Dieselke Frage ist neulich Gegenstand der Besprechungen im preußischen Ak⸗ geordneten hause bel der Beratung des Jastizetats gewesen und der preußische Herr Justizminister hat unumwunden eren daß . artige Dinge nicht vorkommen sollten. Sollte sich im , men gal
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
lang müssen sie warten, und sse w s St e werden ba n, sie darum bitten, vernommen zu werden. ö
für die andere Instanz mochte i ᷣ sch geg õgen a 4 der ö ffil eden sern, . anden. ie, Schwurgerichte erfreuen sich eines viel er allen Vertrauens im Volke als die Berufsgerichte. Auch die tub d n
2 n na ern,, — ks glan Preßzzeugniszjwanges, der nicht berũcksichtigt, daß es auch . dee
Nj 26 n 22 eigenen Leibe erfahren, wie man in unferer Justij gegen rißl hin
mitgenommen worden. Man hat ihm wer weiß was vorgeworse .
111
Meine Herten! Der Herr Vorredner hat die Behandlung eines ibm befreundeten Ab zeordneten durch ein, ich glaube panunecss Gericht hier einer scharfen Kritik unterworfen Ich ni darüber mit ihm nicht rechten. Der Beschuldigte 9
zur Verfügung gestellt. Dazu kam d ü S 4 8 8 * 3 as 1 71 ] — 3 7 — Hg Mate nia, zes z Teen 'n über den Spruch des Richters nach alter deutscher Sitte schelten, umd
Anfänglich wurde der Wabrheitsbeweis dritten 2 wies man ihn zurück u ö — zu, daß es nur auf jene Bezeugu Nach der Ableknung des . chtshof, die von, 5 mitgebrachten ; Dieser geringe Teil urge dem Angeklagten aber erheblich veist Ausschluß der Deffentlichkeit durchge etzt. auch das Verhalten des vorsitzenden Richter Halle gegenüber schüchterung bis Richter und Staatsanwalt daß, er einer dem fünf Zeugen ausgesagt hatten, Solche Din 14g 4
d . Stelle des Beschuldigten in genũgender e, wen 2 will es ihn nicht entgelten lafsen, daß er hier die 9 nd ug eines Freundes durch ein Gericht einer, wie ich glaube e ht zutreffenden, Fritit unterwirft; aber, meine Herren, wenn er bei dieser Gelegenheit 5 jo darstellt, als ob das Verfahren des Gerichte s gebãssigen Motiven bervorgegangen sei, in dem un⸗ auteren Wunsche, diesem Herrn für die lezte Zeit õff nung , n ne,. deri r eßte Zeit vor der Eröffnung des? eichstags das Leben möglichst schwer zu machen, und wenn er sich . zu der Bemerkung versteigt, daß die Strafkammer bei der Be⸗ der Angekla z tundun : Beschlãss r si s . nschtet fr, lngellagte mußte er⸗ . d einer ihrer Beschlässe, der sich gegen diesen Herrn richtete, schlosse zi gegenüber stand. Nach- in bewußter Unwahrheit einzelne Ausführungen gemacht habe, so mur je Lommen n in Kere! der Staatzanwalt: ich dagegen entschieden Verwahrung einlegen Mer ö . 6 26 . e, vor, mud dannn mm r. ? n Verwahrung einlegen. Meine Herren, das itt * en Sie uns nichts zu erzählen? und Richter sich auf solchen Standvu bisher nicht gewußt. z Ach was, die Angeklagte mitgebracht. und in Verwirrung gebracht. K*hren in der geheimen Verhandlung über di Staatsanwalt jede Maske fallen; die Zeugen wie Schulbuben; auf den Tisch und ging in ein sich geradejn als S
n gesagt wird, daß er bewußt unwahre Gründe in zogen babe. Ich halte es für unmögli ñ ; ; . . * 3 a 8 f möglich, daß ein deutsches Gericht in dieser Weise befangen und vflichtnr iti sich verbält, und sch begreife es nicht, a Ab rorbneic n, n,. egreife es nicht, wie der Herr Abgeordnete 16. were orwůrfe bier vorbringen kann, ohne sie mit Gründen ju elegen. Der Herr Abgeordnete sagt das hier von einer Stelle art J 2 ; . uk, . an . er für seine Worte nicht verantwortlich ist. Klatsch bereichnete. wobl meinen, wenn ihm jemand mit ĩ schuldi ie. ᷣ berei . ier in il mand mit derartigen Be ingen während der Zeugenaussage, binter dem kommen würde und er nicht in der Lage wäre e bern, ,,. 182 2 1rYI ö ae. . . J . ö h ö Das soltte er billig berũcksichtigen, und ich glaube, hãtte er : noch etwas über die Zerstörung? Der Zeuge b ge 2 . . er keine Worte milder gefaßt haben. Entschteden noch weiter? Fran aber erhe e ich Ein spruch dagegen, wenn hier einem Gerichtshof vor— . wird, daß er gehässig und mit Unwahrheit einem Be— chuldigten gegenüber vorgegangen sei.
Was würde er
M 48.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
ein Richter hinreißen lafsen, diese Richtschnur zu verlassen, so wäre es entschieden zu tadeln. Eine gewisse Milde, meine Herren, muß man aber auch da walten lassen, wenn man bedenkt, daß die Zeugen doch auch nicht immer Leute sind, die dem Richter seine Aufgabe sehr leicht machen; daß da ein Richter einmal etwas ungeduldig und unwirsch wird, wollen wir ihm nicht so übel nehmen. Aber im allgemeinen stehe ich auf dem Standpunkt, wie die beiden Herren Redner vor mir, daß der Richter sich unter allen Umständen eines angemessenen und wohlwollenden Verhaltens gegenüber den Zeugen befleißigen solle. (Sehr richtig! links.)
Der Herr Abgeordnete hat dann die Frage der Gefãngnisarbeit berührt. Er hat dagegen Verwahrung eingelegt, daß die Gefängnis⸗ arbeit benützt werde zum Nachteil des ehrsamen Handwerks bloß aus sizkalischen Interessen. Wenn das der Fall wäre, würde ich dieses Verhalten der Gefängnisverwaltungen mit ihm entschieden verurteilen. Ich bestreite aber, daß das richtig ist, und ich glaube, wenn die Zeit dazu vorhanden wäre, würde ich in der Lage sein, die näheren sach2 lichen Gründe, die er etwa für sein Urteil in petto hat, wenn er sie porbringt, auch zu widerlegen. Ich glaube, wer unsere Gefängnis⸗ statistik, soweit sie veröffentlicht ist — und das ist für Preußen in jedem nur zu wünschenden Umfange der Fall — mal durchmustert, der wird zu der Ueberzeugung kommen, daß solche Vorwürfe nicht begründet sind. Zweifellos wird in manchen Fällen in einer auch hier die Verwaltung schmerzlichen und unerwünschten Weise die Arbeit des Handwerks durch den Betrieb in den Gefängnissen ein⸗ geengt. Beschäftigt aber müssen die Gefangenen werden in irgend einer Weise; wenn eine Arbeit außerhalb des Handwerks gefunden werden kann, die sich für die Leute eignet und für die Einführung in die Gefängnisse paßt; so wird die Verwaltung sicher diese wählen.
Gern greift die Verwaltung in den Arbeitskreis des Handwerks nicht ein; wenn sie nicht dazu genötigt ist, sucht sie es in jeder Weise zu pbermeiden. Im übrigen werden wir nach einiger Zeit dem Wunsche des Hauses gemäß Ihnen statistische Mitteilungen vorlegen können, die Ihnen auch dartun sollen, daß die Absicht der Verwaltung nicht dahin geht, die Arbeit des Handwerks zu beeinträchtigen, sondern daß sie alles tut, was unter den gegebenen Verhältnissen nötig ist,
um dies zu vermeiden.
Der Herr Abgeordnete hat dann die Verhältnisse in den Straf⸗ anstalten zu Tegel und Plötzensee berührt und behauptet, daß in den beiden Anstalten nicht mit gleichem Maße gemessen werde; in der einen werde sehr nachsichtig, in der anderen sehr schroff vorgegangen. Beide Anstalten stehen unter der preußischen ¶ Justizverwaltung, sie haben dieselbe Gefängnisordnung; in beiden müssen deshalb die Gefangenen auch gleichmäßig behandelt werden. Daß dabei gewisse Nuancen vorkommen, ist nach der menschlichen Natur selbstverstandlich. Die Direktoren und Beamten sind keine Schemen, sie sind Menschen wie wir, die sich auch den Gefangenen gegenüber verschieden geben. Daß aber den Gefangenen der einen Anstalt grundsätzlich Er⸗ leichterungen und Vergünstigungen gewährt würden, die in der anderen Anstalt versagt würden, muß ich bis auf nähere Darlegung bestreiten, da das mit den Vorschriften, die die Verwaltungen der Gefängnisse zu beachten verpflichtet sind, nicht im Ginklang stehen würde. Ich werde dem Herrn Abgeordneten dankbar sein, wenn er mir darüber nähere Angaben macht, und dann seinem Wunsche gemäß mit dem preußischen Herrn Justiminister in Verbindung treten; ich habe keinen Zweisel, daß, wenn Uebelstände herrschen, sie auch behoben werden und behoben werden können, ohne daß, wie der Herr Abgeordnete befürchtete, dabei diejenigen leiden, welche in dem nach milderen Gesichtspunkten angeblich geleiteten Ge⸗
fängnisse ihre Strafe verbũßen.
Der Herr Abgeordnete berührte dann noch die Frage des Wechselprotesteß. Wir teilen mit vielen Herten in dem Hause den Wunsch, das jetzt geltende Protestverfahren möglichst bald umzugestalten. Unsere Arbeiten auf diesem Gebiet sind auch bereits günstig vorgeschritten; wir hoffen, mit einem Gesetz⸗ entwurf bald abschließen zu können. Ich denke, es wird möglich sein, im Laufe des Sommers ihn noch der auf diesem schwierigen Gebiet unentbehrlichen Beratung von Sachverständigen zu unterjiehen; wenn die verbündeten Regierungen dann geneigt sein werden, wie ich hoffe, unserem Entwurf nach iener Beratung zuzustimmen, so wird der Reichstag voraussichtlich schon in der nächsten Session den Entwurf
zur Beratung bringen können.
Präsident Graf von B alle strem: Der Herr Staats sekretãr des Reiche justizamts hat Verwahrung gg e at gegen eine Bemerkung
des Abg. Bruhn, welche dahin gegangen
Angeklagten vorgegangen ist.
schworenengerichten das Lebensli
verbefferungefãhig und · bedũrftig. Berufung haben. Der größte
der anderen Seite haben wir ja auch Stra n. urteilen. Aber die e,. haben den bes ihnen der Formalismus nicht
a dem reden leb , , stehen mit der Judikatur des
bes bekannten Kellners Meyer in Oldenburg. Der Fall beweist
es dem allmächtigen Justiminister Nuhstrat d t jeden Gegner 3 oden zu flrecken, der ihm nicht gefällt. leugne nicht, daß die Schwurgerichte auch Fehlsprüche tun.
Zweite Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 24. Februar
Fall erjählen und bedaure nur, daß ich dem Material nicht vorher habe mitteilen können. alle geradezu um einen Justizmord. t Ruprecht in Schlesien durch fünf Revolver der Verwundete erklärte, nicht zu habe. Seit Monaten hatte sich dieser ragen, zumal ein Verfahren Nach 8 Tagen trat der Tod tet, daß der Sohn der Täter sei, der mit einem Indizienbeweis verurteilte ihn zum Tode; kebenslänglicher Zuchthausstrafe; der Ver⸗ ch der Zuchthausgeistliche daß er fest an die Ünschuld . Gnadengesuch einem Briefe —ĩ daß der Ruprecht auf Freunde erschossen worden ist, ber die Einzelheiten des Vorganges in dem
sind, schließen jeden Zweifel aus, daß von der Sache Kenntnis hatte. st mit der Nachprüfung des Falles hat ebenfalls die Ueberzeugung gewonnen, hlspruch verliege. stets abgelehnt worden. eischaft kann der Verurteilte nicht v geisteskrank infolge Die Staatsanwaltschaft alles u tun, um den Urheber die solcher vereinzelter Feblsprüche und Irrtümer des Schwurgerichts seine Kompetenz nicht nur erhalten, sondern und jwar auf Lie Prefvergeben. ch die Schwurgerichte in Preßsachen r gelehrte Richter steht der Presse in Man sieht vielfach die an und nicht als eine wohltätige Preffe ist oft das ultimum rSfugium fuͤr Die Schwur⸗ Der gelehrte
möchte Ihnen einen Staatssekretãr das
Es handelt sich in dem ist ein Handelsmann Ern schüsse angeschofsen worden. wissen, wer auf ihn geschoss Ermordete mit Selbstmor wegen Hehlerei gege Es wurde noch vermu wurde in Haft genommen, ma begnügt, und das Schwur trat Begnadigung ein zu urteilte hat den Mord stets ge hat sein Gutachten dahin abgegeben,
des Verurteilten V durchzusetzen, die Gerxichtsbehörde seinen Wunsch von und die Angaben, die ü Briefe gemacht worden ungenannte
dgedanken get n ihn sschwebte.
gericht ver
angezeigt worden, einem guten
Btiefschreiber Der Kriminalkommissar Braun i beauftragt worden und daß hier unbedingt ein Wiederaufnahme mittlung der Urheb um so weniger,
Die Anträge
angewiesen werden, ses Briefes
zu erforschen. tz s Institution
noch erweitert sehen wollen, In Süddeutschland erfreuen einer großen Beliebt der Regel nicht so s Presse als ein notw Institution,
vmpathisch
nden können. iwer gegenüber. Beamter des Staats und Hüter Süddeutschland haben die Schwurgerichte in sehr freisinnige le ozeß gegen den . Simplieissimus“, der mir das wir in Deutschland besitzen. Verständnis für die Materie. oft sacksidegrob ist; aber ich inmal eine andere Meinung ver⸗ Ein kerndeutsches Wort ist tur und Bild reicht die bestehende der Verurteilung der Unsittlich⸗ nd wir hier alle einig. i sie kann an den schwer- und man
derwärts kein Recht stehen der Presse viel obije ichter fühlt sich viel seiner Autorität. 1. Gotteslãsterungsprozessen ch an den Pr itzblatt ist, besitzt meist nicht das
zu sehr als
erinnere au noch das geistvollst Der Berufsrichter Ich gebe zu, daß der Simplicissim meine, daß es ganz gut ist, wenn e treten wird, als sie die Re oft am Platz. Gegen Sch Gesetzgebung vollstaͤndig aus. keit, lüsterner S kann aber das
betritt einen gefährli deg Nackten vorgehen will. Modelle hat der Abg. Roeren das . Ts gibt auch Akt⸗ und Modellphotographien, ich erinnere an da
chmutzromane
Nackte absolut nicht entbehren, vorbeigehen,
wenn man gegen jede Dar⸗
In bezug auf, die Akte und Kind mit dem Bade ausgeschüttet. die lediglich kũnstlerischen stblatt „Das Ende einer kein wahrhaft Kunstverständiger welche einen Verst — Fälle, namentli fich ausgestellt wird; solche Kunst⸗ rein tatsächlichen Fest⸗ Werk auch objektiv geeignet ist, unzüchtig digen, und deswegen können wir Der Abg. Roeren hat sich auf Prospektes an Schüler berufen; olche Handlung schon auf Grund des Bedauern müssen wir, daß Herr Antrag ablehnt. für die Beurteilung von Preß Volkes gegen die Recht⸗ In Fällen, wo es sich agt die Mitwirkung des Staats- onelle Blätter sich darüber nicht Ungleichheit besteht, ist die Qbiektivi⸗ der nicht gewährleistet. Die Vor⸗ die Schöffen statt der Geschworenen die Einwirkung auf den Schöffen Gesetzesparagraphen totschlagen kann. vorlag, wies Rudolf Gneist der Regel nach vom Stand⸗ e Er sprach sich irksamkeit der Strafkammern aus. Staats anwaltschaft die objektivste
des Volkes ist aber anderer dürfen auf keinen Fall ausgedebnt werden. iff der Justijverwaltung kischen Volksstimme“ taates unwürdig, jemanden zu Verfahren ist eine Strafe Verurteilung des Abg. Hofmann⸗Saalfeld ert hat, den Namen eines e Eingriff in die Immunität t in Schlesien beauftragte einen einen Betrag jwangsweise einzu⸗ Geld, aber keine Nachricht, und alle Vergebens wandte
Zwecken dienen; Dirne“, dessen gewaltiger Tra wird entziehen können. gegen die Sittlichkeit in dem aber dann sehen, wenn es öffen banausen sind schlechte stellung, ob das betreffende zu wirken, bedarf es des Sa die Sachverständigen nicht entbehren eines schamlosen teinung, daß eine s roffen werden kann. des Zentrums unsern kammern sind nicht das geeignete Forum delikten; tatsächlich nimmt das sprechung dieser Kammern in esinnte Blätter handelt, ver ehr häufig, während opr zu beklagen haben. Solange diese tãt der Anklagebebörde gegen P liebe der gelehrten Richter für erklärt sich nur daraus, da möglich ist, wo man ihn mit Als 1874 die jetzige Strafprojeßordnung darauf hin, daß die neuen B punkt der Staatsanwaltschaft au des halb gegen die Ausdehnung der Der Staatssekretär sagt zwar, daß die das Rechtsbewußtsein
t Kuͤnstbanausen, Nackten auf
die Verbreitun wir sind der
jetzigen 5 184 get daß Her: Roeren namens Die Straf⸗
Mißtrauen des
Bestimmungen ᷣ earbeitet seien.
Behörde sei, h Meinung; ihre Befugnisse Ich möchte bei dieser Gele gegen den Metteur u i Es ist eines gesi einem Zeugnis zu zwingen. auf die Anständigkeit. zu 50 0 Geldstrafe, Gewährsmanns zu nennen, eines Abgeordneten. Gerichtsvollzieher in Mecklenburg, Er erhielt nun zwar das seine Versuche, diese zu ch an das Landgericht und eine höhere Instanz zu wenden, d eben nur in Mecklenburg passiere Vorwurf, daß die Juden sich er weiß doch selber recht g gut wie verschlossen if verschließen.
Rolle spielen. z anwälle unparteiisch sind. Bollwerk der bestehenden Ordnung.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: In der vorgerückten Stunde beschrãnke ich mich Herrn Vorredner kundgegebenen der sich auf die Schwurgericht frage bejog. Erörterungen darüber vertiefen, wie s Volksgefühl, oder was man sonst so sowenig die Frage erörtern, welche Vor- teile mit den Schwurgerichten verbunden sind. Denn, Regierunge vorlage praktisch für eine solche Erörterung noch immer
genheit an den Mi Setzer der
Ein solches
weil er sich gewei ist der schwerst
ein soll, daß ein deutscher Ein Justimna
i ĩ asfiger Weise in einer Verfügung gegen einen a, n, k, m n,, Ich muß diese Aeußerung überbört haben; fonst würde ich sie als gegen die Ordnung des Hauses ver— stoßend bejelchnet haben. Das wollte ich hiermit konstatiert haben.
Ab Volksp.): Es scheint, als ob man den Ge—
, z. ausblasen will; eine Aeußerung des Justijministers in Sachsen lãßt darũber keinen Zwelfel. Es wäre mir lieb, von dem Staats sekretär zu 9 2. e = inn. n rg r,
r i Üist das bestehende Schwurgericht ja nicht. is stehen. Ein Ideal is , ,, ke ee ile, li i ruchgerichte, wenigstens so lange, als wir eine
1 . gegen die Schwurgerichte ist, daß sie zu leicht freisprechen. Ein besonderer Nachteil ist das nicht, wenn! man bedenkt, daß die Strafkammern oft zu Verurteilungen kommen, die dem Rechts bewußtsein des Volkes widersprechen.
Fer fg tritt dabel viel zu stark der juristische . , hervor. Au nn,. die ãußerst
orteil, daß ervortritt. Ihre Sprüche ent- gefunden Rechtsempfinden des . . erichts. Wie fehr die Sprüche der Schwurgerichte mit diesem ge⸗ . Empfinden des Volkes in Cinklan stehen. ö der Freispru
erhalten, blieben erfolglos. an das Oberlandesgericht. darauf verzichtete er; so etwas kann s Bruhn machte Rechts anwaltskarriere drängen, 3 den Juden die Richterkarriere so d sie ihnen auch wobl fernerhin Auswahl der Richter keine daß Richter und Staats⸗ Cine gerechte Rechtspflege ist das beste
session sollte bei der
Es kommt nur darauf an,
Meine Herren! dem ausdrücklich von dem Wunsche zu entsprechen, Ich werde mich dabei nicht in die öffentliche Meinung oder da nennt, zu dieser Frage steht, eben züge und welche Nach sollte diese werden, so wird die Zeit
e. Frage einmal durch eine
1906.
für den Reichstag nicht praktisch, dann ist jede Erörterung darüber nur ein Verlust an der Zeit des hohen Hauses. (3Zurufe.)
Die Schwurgerichtsfrage ist dadurch angeregt worden, daß
das Reichsjustijamt in dem Fragebogen, der der Strafproʒeß⸗; kommission vorgelegt wurde, eine entsprechende Frage aufgenommen hatte. Dabei lag nicht, wie in der Presse vielfach laut geworden ist, eine Tendenz gegen die Schwurgerichte zu Grunde; wir haben uns im Reichs justizamt bei den Kommissions beratungen absichtlich in allen, zu⸗ mal in den wichtigsten, Fragen der Strafprozeßreform ganz objektiv verhalten, haben ohne jede Einwirkung nur das Urteil der Mit⸗ glieder dieser Kommission erbeten. Wir mußten aber diese Schwurgerichtsfrage stellen. Denn, nachdem wir die Frage gestellt hatten, ob die Strafkammern umgestaltet werden sollten in gemischte Gerichte, teils mit gelehrten Richtern, teils mit Laien besetzt, und ob gegen die Urteile der so organisierten Instanz das Rechtsmittel der Berufung jugelassen werden soll, hätte es unbe⸗ greiflich erscheinen müssen, wenn wir davon ausgegangen wãren, daß trotz einer solchen Umgestaltung der Strafkammern in Laiengerichte mit Berufungsinstanz die Schwurgerichte intakt erhalten werden sollten. Schon der Herr Abg. Bassermann hat neulich bemerkt, daß für jedermann die Frage nahe gelegen hätte: Seid ihr denn gar nicht auf den Gedanken gekommen, daß, wenn in allen minderen Delikts fällen mit Laien besetzte Gerichte unter Zulassung einer Berufungsinstanz entscheiden, in den Prozessen wegen der schwersten Verbrechen doch unmöglich nur
eine Laieninstanz ohne jede Berufung das Urteil fällen darf? Um
dem Vorwurf vorzubeugen, daß wir einseitig und ungrüũndlich gehandelt
hätten, haben wir die Frage der Schwurgerichte in unseren Frage bogen aufgenommen. Die Strafprozeßkommission hat in einer, ich kann offen sagen, für uns überraschenden Einstimmigkeit die ihr vor- gelegte Frage dahin beantwortet, daß auch die Schwurgerichte um⸗ gewandelt werden sollen in sogenannte große Schöffengerichte. Die Kommission hatte allerdings nicht die Aufgabe, diese Frage nach allen ihren Gesichtspunkten zu erörtern, sondern lediglich vom Standpunkt der praktischen Rechtspflege zu beurteilen; alle anderen Gesichts punkte, die teils auf finanziellem, teils auf politischem Gebiete liegen, waren der Kommission nach der ihr gegebenen Richtschnur von vornherein verschlossen geblieben, und die Kommission hat nichts anderes gesagt, als daß nach den in ihr vertretenen Ansichten und Er⸗ fahrungen eine Ersetzung der Schwurgerichte durch große Schöffen gerichte eine Wohltat für die deutsche Rechtepflege sein würde.
Nun, meine Herren, kam es für ung darauf an, die Ansicht der Justüjverwaltungen in den größeren, für uns vorzugsweise maßgebenden deutschen Regierungen darüber kennen zu lernen, wieweit diese Justij · verwaltungen geneigt sein würden, auf die Vorschläge der Kommission einzugehen. Wir konnten natürlich nicht ohne weiteres auf Grund dieser Reformvorschläge einen Entwurf aufstellen; denn hätten wir das getan und einen solchen Entwurf an den Bundesrat ge⸗ bracht, so hätten wir mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß die Grundlage, von der wir ausgegangen waren, vom Bundesrat würde verworfen werden, und wir wären dann ohne jedes Vomrwärtskommen auf dem alten Fleck geblieben. Diesen Vorwurf mußten wir vor allem vermeiden, und deshalb ver. suchten wir uns Klarheit über die Auffassungen der Justizverwaltungen in den wichtigsten Fragen zu verschaffen. Zu diesem Zweck war am Schluß des vorigen Jahres hier eine vertrauliche Konferenz einberufen worden, an der Vertreter der Justiwwerwaltungen teilnahmen. Die Besprechungen in der Konferenz hatten das Resultat, daß von vornherein die preußische und die baverische Justijverwaltung erklãrten sie jögen vor, in Ansehung der Schwurgerichte es bei dem bestehenden Rechtszustande zu belassen, vorhehaltlich vielleicht einiger Verbesserungen, die man nach näherer Erwägung in die Schwurgerichts verfassung einführen könnte. Es ist unrichtig, wenn in der Presse verbreitet wird, daß sich die verbündeten Regierungen zu der Frage schon schlüssig gemacht hätten. Ich muß das ausdrücklich hier hervor⸗ heben zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Bundes- reglerungen, nicht bloß derjenigen, die bei der Konferenz gar nicht be—⸗ teiligt waren, sondern auch derjenigen, die an der Konferen Anteil hatten; denn zu dieser Konferenz sind nur die Justiwerwaltungen hinzugejogen worden, nicht die Regierungen als solche. In der Regierung kommen aber noch andere Gesichtspunkte zur Erwägung als diejenigen, die die Justiwerwaltungen von ihrem Standpunkt geltend zu machen pflegen. Ich hebe das nur hervor, um der in der Presse vielfach geäußerten Meinung entgegenzutreten, als ob bereits jetzt ein Beschluß der verbündeten Regierungen nach dieser Richtung vorliege, — nicht, um damit die Aussichten für eine Umgestaltung des Schwurgerichts wieder zu beleben, sondern nur, um klarzustellen, daß den Bundesregierungen in dieser Frage das Recht gewahrt bleibt, ihr Votum ebenfalls abjugeben, daß unsere vorläufigen, zur Beschleunigung der Sache eingeleiteten Verhandlungen nicht den Zweck hatten, der für uns maßgebenden Entschließung des Bundesrats vorzugreifen. Meine Herren, die Tatsache, daß die hervorragendsten deutschen Justijwerwaltungen sich gegen die Umgestaltung der Schwurgericht ausgesprochen haben, ist in der öffentlichen Meinung — oder in derjenigen Presse, will ich lieber sagen, die sich in dieser Sache leider schon mit einem gewissen politischen Beigeschmack hat vernebmen lassen — dahin ausgelegt worden, als sei damit ein abfälliges Urteil, eine Art von Mißtrauensvotum gegenüber der Strafprojeßkommission aus⸗ gesprochen worden. Das ist nicht der Fall, meine Herren. Es ist wohl ju begreifen, daß man aus manchen politischen oder vielleicht auch finanziellen Gesichtspunkten sich gegen die Um⸗ gestaltung der Schwurgerichte ausspricht, obwohl man an und für sich, juristisch⸗ technisch genommen, ibre Umgestaltung für eine Verbesserung unserer Rechtspflege hält. Nichts hat den Justizverwaltungen der deutschen Regierungen bei der Beratung über diese und die anderen grundlegenden Fragen ferner gelegen, als der Kommission für die Revision des Strafprozesses ein Mißtrauen iu be-
nicht gelingt 3 chwurgerichtsfrage in diesem Sinne aber
gegeben sein. Wird die S
zeugen; im Gegenteil, meine Herren, niemand ist dank