1906 / 48 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

orstwirtschaft, der Biebjucht, dem Wein, Obst. oder Gartenbau . und die

von Srundstäcken, die dem Betriebe der Land oder

die ser Benntzung nach Lage der Verhältnisse voraussichtlich noch für lãngere Jen er dal ten bleiben, lediglich der durchschnittliche Ertra don Grundftcken gleicher Art maßgebend.“ (Der letzte Satz ist er bei der jweiten Lesung hinzugefügt worden.) Die Abgg. Gyßling (be Volksp.) und Wolff⸗Lissa sfreis. Vgg beantragen, den letzten Satz wieder zu streichen. Die Abgg. von Arnim⸗Züsedom (kons), Dr. von Woyna (freikons.) und Genossen beantragen an Stelle des letzten Sahes die folgende Fassung:

Die Bestimmung des Wilts bleibt der Steuerordnung vor⸗ bebalten. Bei land⸗ und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten GSrundstücken, deren Verkauf zu Spekulationszwecken derzeitig rechtlich ausgeschlossen ist oder tatsächlich ausgeschlossen erscheint, soll der jeweilige Verkaufswert in der Regel nicht zu Grunde gelegt werden.“

Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) bittet um Annahme des An⸗ trages der Abgg. von Arnim und von Woyng, da dieser den bereits bei 8 6 zum Ausdruck gebrachten Wünschen seiner Freunde entspreche.

Abg. Gyßling befürwortet, sowohl den bei der zweiten Lesung hinzugefügten zweiten Satz des F 83, betreffend die land. und forst⸗ wirtschaftlichen Grundstücke, als auch den ähnlich lautenden Antrag e , nen abzulehnen, da sonst Ausnahmebestimmungen geschaffen würden.

Abg. Kirsch Gentr.,) erklärt sich für die Fassung, die der § 8 bei der zweiten Lesung erhalten hat.

Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:

Im Gegensatz zum Herrn Vorredner halte ich den Antrag Nr. 117 immer noch für eine Verbesserung gegenüber den Beschlüssen der zweiten Lesung, die ich für nicht annehmbar erklären muß. In wieweit sie technisch eine unmögliche Konstruktion enthalten, hat der Herr Vertreter der Finanzverwaltung bereits in der zweiten Lesung ausgeführt, und auch durch die Worte des Herrn Vorredners habe ich mich nicht vom Gegenteil überzeugen können. Der Antrag 117 nähert sich dem von mir von vornherein vertretenen Standpunkt insofern, als er nicht mehr in deklarierender und vinkullerender Form Vor— schriften erteilt, sondern instruktionell eine Regel ausstellu von der Ausnahmen möglich sind. Aehnliche Instruktionen wollte ich in die Ausführungsanweisung und die Muster— steuerordn ungen aufnehmen lassen. An sich würde ich es für zweckmäßig halten, wenn der ganze zweite Satz des § 8 Abs. 1 gestrichen und der Kommissionsbeschluß wiederhergestellt würde. Können sich die Herren dazu nicht entschließen, so akzeptiere ich den Antrag 117, der, wie durch den Abg. Schulze Pelkum zutreffend aus⸗ geführt ist, instruktionell eine Regel aufstellt, von der Ausnahmen zu— lässig sein sollen.

Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch auf eine Anfrage, die Herr Graf Spee in der zweiten Lesung an mich gerichtet hat, zurückkommen. Er hat geklagt über die übermäßige Zunahme des Steuerdrucks im allgemeinen und hat ausgeführt, daß einzelne Steuer⸗ pflichtige vornehmlich hat der Herr Abgeordnete, wie mir schien, Grundeigentümer im Auge gehabt bis zu 60 und mehr Prozent ihres deklarierten Einkommens an Steuern und Abgaben zu zahlen hätten. Daran hat er die Anfrage geknüpft, ob die von ihm ge⸗ schilderten Zustände der Staatsregierung bekannt seien, und welche Maßregeln diese zur Abhilfe zu ergreifen beabsichtige. Herr Graf Spee hat hiermit eine Angelegenheit angeschnitten, die meiner Ansicht nach weit über den Rahmen des uns gegenwärtig beschäftigenden Ge⸗ setzes hinausgeht.

Sein Zahlenmaterial beruhte auf Privaterhebungen, wie er selbst betont hat. Ich bin natürlich außerstande es nachzuprüfen. Nicht für richtig aber halte ich es, zu behaupten, daß der Steuerdruck bei uns eine Höhe erreicht habe, die unerträglich sei und die einer Kon⸗ fiskation des Vermögens gleichkäme. Ob etwa in einzelnen Fällen ein Zensit so stark belastet ist, daß er tatsächlich das ihm Auferlegte nicht leisten kann, darüber kann ich mich nicht äußern. Ich kann nur für die Allgemeinheit sprechen. Aber da behaupten zu wollen, daß wir in Preußen durch Steuern so weit belastet seien, daß wir nicht mehr wüßten wo aus und ein verzeihen Sie mir —, das ist eine Uebertreibung, die durch die tatsächliche Entwicklung unserer Ver⸗ hältnisse widerlegt wird. Daß die Steuern stellenweise hoch sind, wissen wir alle. Aber ich behaupte: wenn einzelne Berufskreise mit Schwierigkeiten, zeitweise sogar mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, so sind daran nicht die Steuern schuld an den Steuern ist noch kein Mensch arm geworden —, sondern daran sind schuld all⸗ gemeine Entwicklungsverhältnisse unserer wirtschaftlichen Zustände. Im großen und ganzen aber darüber besteht doch kein Zweifel hat ein großer Aufschwung unserer wirtschaftlichen Verhaäͤltnisse statt⸗ gefunden trotz gleichzeitiger Steigerung aller Steuern.

Nun fragt der Herr Graf Spee, welche Maßregeln die Staats. regierung ju ergreifen gedenke, um dieser steigenden Tendenz der Steuern entgegenzuwirken. Soweit die Steuern Staats, oder ähnliche Steuern sind, werden sie unter Mitwirkung von den Parla— menten festgesetzt, und da wird dieses hohe Haus der Staats. regierung doch wohl nicht den Vorwurf der Verschwendung machen wollen. Die alljährlichen Beratungen des Etats, gegenwärtig die Be⸗ ratungen des Schulgesetzes zeigen, daß dieses hobe Haus eine Menge von Ausgaben in den Etat eingestellt zu sehen wünscht, denen gegen über die Finanzverwaltung bisher eine zurückbaltende Stellung ein— nimmt. (Sehr richtig) Diesen staatlichen Steuern stehen in ge⸗ wisser Beziehung auch diejenigen Abgaben gleich, deren Maximalhöbe gesetzlich festgelegt ist. Ich erinnere an die Beiträge für die Land⸗ wirtschafte kammern, für die Aerztekammern usw. Auf der andern Seite haben wir ju rechnen mit denjenigen Steuern und Abgaben, welche nach dem Bedürfnis von denjenigen Verbänden umgelegt werden, denen die Gesetzgebung das Steuererhebungsrecht zu⸗ gesprochen hat.

Wie soll da Abhilfe geschaffen werden? Sie wäre doch nur denkbar in der Form, daß das Steuerrecht der steuerberechtigten Verbände zahlenmäßig limitiert wird. Das aber würde mit dem Geiste unserer gesamten Verwaltung in vollkommenem Wider⸗ spruch stehen. Dafür, daß die Kommunen und die ihnen gleich⸗ stehenden Verbände keine unnötigen Ausgaben machen, haben die Selbstoerwaltungsorgane ihrerseits ju sorgen. Die Aufsichtsbehörde soll nur aushelfend in den gesetzlich vorgesebenen Fällen eingreifen. Und ich glaube nicht, daß der Herr Abg. Graf Spee und seine politischen Freunde etwa einer Gesetzgebung das Wort werden reden wollen, welche in dieser Beziehung ein schärferes Bevormundungs⸗ system einführt, als es gegenwärtig und wenigftens nach der Ansicht der lialen Seite dieses Hauses schon in zu scharfer Form bestebt.

Also ich wüßte nicht, welche Maßregeln ich Ibnen vorschlagen

sollte, die es verhüten, daß der Steuerdruck namentlich in den Kom- munen welter steigt. Dazu kann die Staatsregierung unmittelbar nichts tun, dafür müssen die Selbstverwaltungsorgane selbst sorgen. Ein Mehreres glaube ich auf diese Anfrage des Herrn Grafen Spee aus der zweiten Lesung nicht antworten zu können. Im übrigen war das Zahlenmaterial, das er mitgeteilt hat, für mich von großem Interesse, auch ich werde der Sache nachgehen, soweit ich es vermag.

Abg. Lu sensky (nl) erklärt sich für den Antrag Arnim⸗Woyna, äußert aber besondere Bedenken gegen die Fassung: deren Verkauf zu Spekulationszwecken tatsächlich ausgeschlossen erscheint', da der Kreisausschuß die Dinge doch gar nicht ö. genau übersehen könne.

Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz bemerkt, daß die Finanz⸗ verwaltung es am liebsten sehen würde, wenn die Regierungsvorlage wieder hergestellt würde. Wenn sich das Haus dazu nicht entschließen könne, so möge es wenigstens den Antrag Arnim ⸗Woyna annehmen. Bei Aufrechterhaltung des Heschlusses der jweiten Lesung würden die Städte von vornherein zu Gegnern dieser Wertsteuer werden; und auch die Landgemeinden würden ju Gegnern werden können, da in den meisten Fällen der Großgrundbesitz geringer getroffen werden würde als der kleine Besitz. Der Antrag Arnim ⸗Woynag schlage wenigstens einigermaßen eine Brücke zwischen diesen Ungleichheiten. Vor allem sei der Vorzug des Antrages vor der Fassung der zweiten Lesung der, daß er nicht einen bestimmten Begriff des Ertragswertes festlege, aus dem das Oberverwaltungsgericht folgern könnte, daß eine Steuerordnung mit diesem Begriff unvereinbar sei.

Abg. Dr. von Woyna ffreikons. ): Wir machen keine Gesetze für das Oberverwaltungsgericht, sondern für das praktische Leben. Der Vorzug des Amendements besteht darin, daß die Steuerordnung durch die Genehmigung und nicht im Verwaltungöestreitverfahren fest⸗ gestellt würde. Die n,. des Amendements könnte ja vielleicht noch besser sein, aber darüber würde die Praxis leicht hinwegkommen.

Sz 8 wird in der Fassung des Antrages der Abgg. von Arnim und von Woyna angenommen.

Den 9—18 wird ohne Debatte zugestimmt.

Nach § 19 sollen Beschlüsse des Kreistages über 1) die Erhebung von Beiträgen, 2) den Erlaß oder die Abänderung von Steuerordnungen zu der indirekten Kreissteuer, 3) die e n der einzelnen Steuerarten zu den direkten Kreis⸗ teuern, 4) die Mehr⸗ oder k einzelner Kreis⸗ teile, 5) die Erhebung direkter Kreissteuern über 50 Proz. des nach 7 zu Grunde zu legenden Steuersolls, 6) den Erlaß oder die Abänderung einer Steuerordnung für eine Steuer vom Grundbesitze nach dem Veranlagungsmaßstabe des Wertes der Genehmigung des Bezirksausschusses bedürfen. Der Be— schluß über die Genehmigung darf nur unter Zuziehung des Kollegiums erfolgen. (Der letzte Satz ist Zusatz der zweiten

L sung) ;

Abg. von Heyking beantragt statt dessen folgende Fassung: „Die Genehmigung darf nur mit Zustimmung des Kollegiums erteilt werden“.

Abg. Lusensky beantragt: „Die Genehmigung oder Versagung darf nur mit Zustimmung des Kollegiums aus— gesprochen werden.“

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch beantragt, daß sich das Erfordernis der Zuziehung des Kollegiums nur auf die Fälle der Nr. 2 und 6 erstrecken soll.

Abg. Gyßling beantragt einen Zusatz, wonach zu den Beschlüsfen des Kreistages bezüglich der Nr. 2 Steuer⸗ ordnungen über indirekte Kreissteuer) eine Stimmenmehrheit von mindestens 27/5 der Abstimmenden erforderlich ist.

Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch führt aus, daß, wenn statt des Vorsitzenden des Bezirksausschuffes, gegen dessen Entscheidung an das Kollegium appelliert werden könne, nur das Kollegium entscheiden solle, eine Instanz fortfalle; deshalb solle diese Ausnahme nn, auf die schärfsten Fälle, d. h. die Nr. 2 und 6, beschränkt

eiben.

Abg. Gyßling empfiehlt seinen Antrag, Minderkeit zu schũtzen.

Abg. von Heyking (kons.) begründet seinen Antrag damit, daß es in solchen Fällen, wo eine Steuerordnung vorgelegt werde, die auf keinen Fall genehmigt werden könnte, zu umständlich sein würde, das Kollegium zusammenjurufen, vielmehr sei die Versagung durch den Vorsitzenden allein genügend. Die Genehmigung müsse danach von dem ganzen Kollegium erfolgen. Den Antrag Gyßling würden seine Freunde ablehnen.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Lusensky und Kirsch (Jentr) wird § 19 unter Ablehnung aller übrigen Anträge mit dem Antrage Lusensky angenommen.

Nach § 20 bedarf die Genehmigung der unter 2 und 6 des S 189 bezeichneten Kreistagsbeschlüsse der Zustimmung des Ministers des Innern und des Finanzministers.

Abg. Dr. Hager (Zentr.) begründet einen Antrag des Abg. Hoeveler, auch die Nr. 5 des § 19 dieser Zustimmung zu unterwerfen.

Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:

Meine Herren! Ich muß Sie bitten, den Antrag unter Nr. 4 auf Drucksache Nr. 118 abzulehnen.

Gegenwärtig bedürfen Kreistagsbeschlüsse, welche eine Belastung über 50 0 vorschreiben, der Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen, aber nicht der Genehmigung des Bezirksausschusses; es bestebt also nur eine Genehmigungsinstanz. Der Antrag 118 will zwei Zustimmungsinstanzen schaffen, einmal die Genehmigung des Bezirksausschusses, und danach soll diese Genehmigung noch an die Zustimmung der Minister gebunden werden. Ich frage mich, zu welchem Zweck? Weshalb sollen die Minister noch ibre Zustimmung erteilen, wenn schon der Bezirkeausschuß, der den Verhältnissen näber steht, festgeftellt hat, daß ein Kreis über 50 o/ hinausgeben muß?

Dadurch wird nur Zeitverlust und Vermehrung des Schreibwerkes berbeigefũührt. Und gegen beides kämpft doch sonst dieses bobe Haus.

Höchstens könnte man fragen, ob es zweckmäßig ist, wie der Ent⸗ wurf es vorsiebt, die Genehmigung, die jetzt von der Minifterialinstanz erteilt wird, dem Bezirksautschuß zu übertragen. Nun bin ich aber schon so oft während der kurzen Zeit, daß ich in meinem Amte stebe, bier von dem boben Hause aufgefordert worden, zu dezentralisieren, daß ich glaube, lediglich einem Wunsche des hoben Hauses entsprochen ju haben, wenn ich vorschlage: nicht die Zustimmung der Minister ist erforderlich, sondern die Genehmigung des Benrksausschusses. (Sehr richtig! rechts) Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.

Sz 20 wird nach Ablehnung des Antrags unverändert an⸗ genommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Die Abgg. Dr. von Woyna und Genossen beantragen folgende Resolution:

„die Regierung zu ersuchen, in solchen Fällen, in denen infolge des Inkrafttretens des neuen Kreis. und Provinjialabgabengesetzes die Pächter von Staats domänen wegen der veränderten Kreissteuer⸗

flicht des Fiskus nach ibren r erbeblich bõhere Kreis

teuern zu zablen haben, zur Verhütung don Ueberbürdungen, diese

Leistungen für die laufende Pachtperiode tunlichst auf Staatsfonds ju ũbernehmen.

der bezwecke, die

Die Resolution wird angenommen, nachdem ein

gierungskommissar versichert hat, daß dieser 2 nr

wohlwollende Erwägung gezogen werden würde. Darauf wird das Gesetz im fenen gegen die Stimmen

der Freisinnigen und eines Teiles des Zentrums angenommen Es folgt die Fortsetzung der Beratung des Etats des Finanzministeriums.

Beim Kapitel der Oberpräsidenten und Regierunggz⸗— prä sidenten bittet J

Abg. Dr. Dahlem Gentr) den Minister, seine Aufmerksamkeit auf die Verhandlungen im Reichstag über die Kellerkontrolle zu richten und Kellerkontrolleure im Hauptamt anzustellen, um der Wein pantscherei gründlich ein Ende zu machen. Die Kosten würden gegen. über dem großen Nutzen nicht so erheblich sein.

Zu den Ausgaben für die Tagegelder, Reise⸗ und Umzugskosten hat die Budgetkommission beantragt, „die Re— 6 zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die

kinführung einer Pauschalsumme für die Dienstreisen der Kreisärzte und Kreistierärzte sich als zweckmäßig erweisen würde!.

Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben für Vergütungen an höhere Ver⸗ waltungs⸗ und Justizbeamte für die Teilnahme an wissenschaft= lichen, landwirtschaftlichen und ähnlichen Kursen, 35 000 , bittet

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.), den Kreis dieser Beamten dutch Hinzuziehung von jüngeren Beamten zu erweitern.

Unterstaatssekretär Dom bois erwidert, daß das nicht gut möglich sei, da es sich nicht um eine Ausbildung, sondern um Fort. bildung handle; der Kreis der Beamten würde auch ein viel ju großer werden.

Zu dem Titel der widerruflichen, nicht pensionsfähigen Gehaltszulagen für die in Posen und Westpreu ßen angestellten mittleren Kanzlei⸗ und Unterbeamten, 1 800 9000, liegt eine Petition des Eisenbahnsekretärs Neumann und Gen. aus Bromberg um Herabsetzung der Wartezeit für die Be— willigung der Ostmarkenzulage bei den im dienstlichen Interesse nach der Ostmark versetzten Beamten vor.

Berichterstatter Abg. Wallenborn Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Abg. Funck (fr. Vollsp.): Die Hauptgründe, die uns zur Ab⸗ lehnung der Ostmarkenzulage veranlassen, haben wir schon wieder⸗ holt früher dargelegt. Die Stellung meiner Freunde jur Polenfrage ist bekannt. Der Charakter dieser Zulage ist bedenklich, nicht daß meine Freunde gegen Stellenzulagen an sich sind, aber die Art und Weise, wie diese Zulage gegeben wird, widerspricht unserer Auffassung. Wir sind besonders gegen den Charakter der Widerruflichkeit dieset Zulage. Daß sie einen gewissen Anschein der Belohnung erweckt, ist außerst bedenklich.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ich möchte dem Herrn Vorredrer gegenüber erwidern, daß ich glaube, die Befürchtung, es könnte irgendwie mit Willkür verfabten werden, unbegründet ist. Ich babe mir schon darzulegen erlaubt, daß sehr wenige Fälle vorgekommen sind, wo den Beamten die Zulage nicht gewährt worden ist oder wo sie ibnen hat entjogen werden müssen, wenn sie einmal gewäbrt war. Es liegen mir jetzt Zusammen⸗ stellungen über den augenblicklichen Stand in den anderen Ressort nicht vor, aber aus dem Bereich der Finanzverwaltung darf ich mit⸗ teilen, daß überhaupt nur drei Beamten von vielen Hunderten die Zulage entzogen worden ist, und jwar aus Gründen einez schlechten Verhaltens, und zwar aus diziplinaren und nicht aus nationalen Grũnden.

beantragt, über diese

Abg. Ern st (fr. Vgg) flimmt dem Wunsche der Petitien

zu, daß die Wartezeit bis jur Gewährung der Zulage nur ein Jahr betragen möge.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich würde bitten, nicht der Anregung des Herrn Vorredners zu folgen, vielmehr dem Antrage der Budgetkommissien entsprechend über den Antrag des Beschwerdeführers zur Tageg ordnung überjugehen. Ich glaube, es ist nicht ganz richtig, was der Hert Abg. Ernst sagte, daß die Ostmarkenzulage den bewährten Beamten gegeben werden solle; dies ist nicht allein das ausschlaggebende Mement, sondern es soll ein gewisses Entgelt dafür sein, daß der Beamte unter schwierigen Verhältnissen eine Zeitlang im Osten ausgeharrt hat. Die Ostmarkenzulage ist also gewissermaßen eine Prämle für daz Ver⸗ bleiben und Ausharren unter schwierigen Verhältnissen. Des wegen ist die Petition, die dahin geht, daß den Beamten, die nach Posen ver⸗ setzt werden, auch alsbald die Dstmarkenzulage gegeben werde, nicht gerechtfertigt. Wir haben den erwähnten Grundsatz erst vor einiger Zeit mit dem hohen Hause vereinbart; ich würde bitten an die sem mh sam ju Stande gekommenen Grundsatz jetzt nicht wiederum ju rütteln.

Abg. Funck hebt nochmals kervor, daß die Bedenken seintt Freunde sich nicht gegen die Zulage an sich, sondern nur gegen deren Cbarakter richteten.

Abg. Stychel (Pole) bittet um förmliche Abstimmung über diesen Titel, damit seine Freunde dazegen stimmen könnten.

Der Titel wird bewilligt. Ueber die Petition geht das Haus zur Tagesordnung über.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird ohne Debatte bewilligt. .

Bei den einmaligen Ausgaben begründet

Berichterstatter Abg. Wallenborn die Forderung von 763 000. für Mehrkosten des Umbaues des Königlichen Schauspiel hauses ju Berlin; die Mehrkosten seien durch umfassendere Fundamentierungt⸗ arbeiten, die vorber nicht hätten veranschlagt werden können, und durch größere Erfordernisse an die Sicherheitsvorrichtungen und bygienischen Einrichtungen entstanden. Die Kommission babe die Genehmigung nicht versagen können. .

Abg. von Arnim (kons.): Wir werden diese Forderung, dit den Kostenanschlag um etwa 50 o/ übersteigt, bewilligen, können aber die Angelegenbeit nicht sang⸗ und klanglos über die Bübne geben lassen. Im Februar 1804 wurde die Sache in der Budgetkommission ausführlich beraten, der Minister schilderte die Dringlichleit des Umbanet und wirs nach, daß sich die Kosten noch nicht ganz übersehen ließen. Nachdem der Umbau ein Jahr im Gange war, wurde das Schausxiel⸗ baus am 31. März v. J. wieder eröffnet. Da kann man billig fragen, ob die Bauleiter nicht schon vor einem Jahre hätten genau angeben können, wie boch sich die Kosten stellen wärden. Der Kon missar bat in diesem Jahre in der Budgetkommission erklärt, 3. mit Rücksicht auf die außerordentlichen Verhältnisse wohl eine gewise Ueberschreitung der Kosten vorausjusehen gewesen wäre, daß aber dir Baukommission gehofft habe, durch Ersparnisse an den reich bemessenen Titeln für unvorbergesebene Fälle und für den inneren Ausbau ein Deckung ju erreichen. Diese Hoffnung ist doch sonderbar, um nickt znaiv' ju sagen. Sei der vorjabrigen Fommissionsberatung, secht Wochen vor der Vollendung des Baues hätte die Baukammission die Sache uberseben muüssen und hätte uns dann im vorigen Jahre darüber berichten konnen. an sagt, die Baumeifter seien schlimme Leute, aber die Wasserbaumeister seien die schlimmsten. Hier kann man el umgekehrt fagen. Dem Finanz minifter machen wir gar feinen Vorm ar aber die Bauleitung ist nicht von einem Vorwurf freijnsprechen.

(Schluß in der Dritten Beilage)

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

n 48.

Berlin, Sonnabend, den 24. Februar

1906.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Geheimer Oberbaurat Launer: Bei der Eröff aung des Schau⸗ spielbauses war der Bau noch nicht im entferntesten fertig, und wir kerleien in der Kommsissign, ob wir unter den damaligen Umständen

szberbaupt Seiner Majestat die Eröffnung anraten könnten. Die Arbeiten haben sich noch den ganjen vorigen Sommer hingezogen.

Die ganzen Räume des Foyers und ersten Ranges waren bei der Fröffnung nicht im entserntesten fertig, und nur mit Mühe und konnte das Pablikum über die Treppen nach dem ersten und sweiten Rang gelaflen werden. Wir befanden uns bei der Eröffnung hn einer Notlage. Wer die unendlich schwierigen und komplizierten Irbeiten mitzumachen hatte, kann sich einen Begriff machen, daß es leichtsinnig gewesen wäre, damals schon die Summe zu pröäzisieren. Bir konnten sie nur ahnen, und ich habe damals in der Kommission ausdrücklich die Hoffnung ausgespro chen, daß wir Ersparnisse bei den reich bemessenen Titeln für unvorhergesebene Fälle und die innere Ginrichtung machen könnten. Es war also damals keine Veranlassung, dem Ministerium über die ungünstig? finanzielle Lage zu berichten. Läder ftellte sie sich ungünstiger, als wr erwarten konnten. Es war me Kommission von Vertretern aller Ressorts gebildet, ein Vorwurf, daß nicht alle Vorsicht gebraucht sei, kann also nicht erhoben werden. Bir trafen bei dem Bau auf solche Widrigkeiten, daß man tatsächlich ben einer force majenre sprechen kann. Wir stießen auf den außer⸗ ordentlich ungũnstigen Fundamentbau aus der Zeit des alten National⸗ fbeaters. Die neue Fundierung war unendlich schwiarig, und wir hatten mit Wasserzudrang von stellenweise 2 m Höhe zu kämpfen und mußten Spundwände schlagen. Wir mußten bei Tag und bei Nacht arbeiten und künstlich heizen und Tag und Nacht eleltrisch be⸗ senckten, was alles nicht vorhergesehen werden konnte. Ich bitte uns ju glauben, daß wir versucht haben, diesen Bau, von dessen außer⸗ ordentliche: Wichtigkeit und Schwierigkeit wir uns überzeugt haben ju einem guten Ende zu führen. Wenn es uns nicht gelungen ist nach der finanziellen Seite hin, so sind wir nicht schuld daran, sondern die Macht der Verhältnisse. . . Abg. Broemel (fr. Vzg): Die Ausführungen des Kom—⸗ nissars waren nicht geeignet, die Ausstellungen des Abg. von Arnim zi entkräften. Es ist offensichtlich, daß die erbeblichn Mebrkosten durch den beschleunigten Ausbau des Schauspielhauses berbeigefübrt worden sind. Des gebt schon daraus hervor, daß die Arbeiten in der Eile nicht auf dem Wege der Submission vergeben worden sind. Im 1brigen bemerke ich noch, daß das Schiller. Thealer in Berlin durch seine außerordentlich billigen Aufführungen klassischer Werke in einem Jahre mehr für die Kunst im Volke getan bat als das Schau piel⸗ Fus in einem Jahrhundert. Man hätte hier wie beim Residenz= schloß in Posen eine bestimmte, nicht überschreitbare Summe aus— werfen sollen. . ö = Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Ich habe nicht vermutet, daß bei dem so aücternen Etat des Finanmministeriams Vergleiche jzwischen der kinstlerischen Tätigkeit des Schillertbeaters und des Königlichen Scauspielhauses gezogen werden würden. Und wenn Herr Abg. Broemel sagt, daß das Schillertheater in einigen Jahren so viel getan hat wie das Königliche Theater in einem Jahrhundert, so erlaube ich nir, daz doch in Zweifel zu ziehen. (Rufe bei den Freisianigen: Volkstämlich! Ich erkenne mit Herrn Abg. Broemel durchaus an, daß das Schillertheater nach dieser Richtung hin sebr verdienstlich wirkt, indem es den minder bemittelten Kreisen unserer Bevölkerung klassische Stück zugänglich gemacht hat. Ater ich kann andererseits in keiner Weise ihm darin recht geben, daß das Schauspiel haus in erster Institut der Königlichen Repräsentation sei. Meine Herren, wenn auch vielleicht für etwas andere Kreise des Publikums, so erfüllt das Königliche Schauspiel haus doch im wefentlichen dieselben Ziele wie das Schillertheater, indem es allen Bestrebungen gegenüber, die vielfach jetzt dem Publikum die Freude am klassischen Schauspiel zu verleiden suchen, dieses klassische Schauspiel nach wie vor hoch hält, und ich glaube, daß auf diesen Gebiete die Verdienste des Königlichen Schauspielhauses doch nicht in Abrede zu stellen sind, und daß die Krone sür diese Dar⸗ bletungen guter Kunst enorme Opfer gebracht hat. . Meine Herren, ich komme zu dem Umbau des Schauspielhauses selber und muß bemerken, deß ich eigentlich die ganz unschuldige Stelle bin, gegen die sich diese Vorwürfe richten. Von Alters her stehen die Baukosten fär die Königlichen Theater auf dem Etat des Finan zministeriunmz, während sie eigentlich auf den Etat der Bau⸗ verwaltung gebären. Es kandelt sich einfach um einen Umbau von Staats gebänden und rein aus zufälligen Umständen steben diese auf dem Etat des Finanzministeriums und nicht dem der Bauverwaltung. Herr Abg. Broemel sagte, man hãtte so vorgehen sollen wie beim Bau des Königlichen Schlosses in Posen, und auch hier den Betrag im Maximum limitieren müßsen. Meine Herren, dabei verkennt er doch den Unter⸗ schied zwischen dem Residensschloß in Posen und dem Königlichen Schauspielhaus. Der Bau des Residenzschlosses in Posen wird seitens der Krone ausgeführt; es handelt sich nicht um einen Staatsbau, und dabei konnte man den Höchstbetraz wohl limitieren, während es sich bei dem Schauspielbause um den Umbau eines Gebäudes handelt, das im staatlichen Besitz ist, und hier war eine Limitierung nicht möglich. . . Nun kann ich nochmals betonen, meine Herren, daß mir diese Ue itur gen genau so schmerzlich sind, vielleicht noch schmerzlicher erschreitungen 9 so Y e als dem hohen Hause, und ich bin Herrn Abg. von Arnim dankbar dafür, daß er spezielle Vorwürfe gegen die Finanzverwaltung nicht ge⸗ richtet hat. Ich babe mir schon darzulegen erlaubt, daß meine Für⸗ sorge nach zwei Rich! ungen gehen mußte. Einmal nach der Richtung bin, daß dem Gtatsrecht des Abgeordnetenhauses in keiner Weise vorgegriffen würde; und das ist geschehen, indem ich giundsãtzlich abgelebnt habe, irgend welche Mittel bereit zu stellen, ehe der Landtag seine Zustimmung dazu gegeben hat. Und nach der anderen Richtung halte ich insofern Fürsorge zu treffen, als eben eine Kontrolle für den ganzen Bau eingesetzt wurde. Auch das ist geschehen durch eine Kemmission, die überwiegend aus Staats. beamten bestand. ö . Ich kann nochmals betonen, daß ich überhaupt erst durch ein Schreiben des Ministerlums der öffentlichen Arbeiten vom Juni vorigen Jahres Kenntnis bekam von den Ueberschreitungen. Nun ist der Vorwurf, den Herr von Arnim und Herr Broemel ausgesprochen haben hauptfächlich der, baß die Herren von der Bauverwaltung mir

ö ; Linie ein

nicht rechtjeitig Mitteilung gemacht hätten von den Ueberschreitungen, die bevorständen. Meine Herren, wir haben doch gar keine Veran= lassung, einen Zweifel in die Auffaffung der bewährten Beamten zu setzen, wenn fie sagen, wir haben allerdings voraus. gesehen, daß auf einzelnen ebieten Ueberschreitungen ein⸗ treten würden, wir haben aber angenommen, daß auf der anderen Seite Ersparnisse erzielt werden würden, sodaß sich die beiden Dinge ausgleichen würden. Ich meine, wenn von dem Herrn Vertreter des Ministers der öffentlichen Arbeiten, wie es ge—⸗ schehen ist, diese Versicherung abgegeben wird, so sollten wir Zweifel in die Auffassung dieser Hercen nicht setzen.

Dann bat Herr Abg. Broemel ausgeführt, es sei ein Teil der Mehrkosten auf die Beschleunigung des Baues zurückzuführen. Aller⸗ dings mußte der Bau beschleunigt werden. Wenn überhaupt ein

Theater da ist, wenn es der öffentlichen Benutzung für Kunstzwecke

freigegeben ist, und dann durch einen Umbau diesen Zwecken entzogen wird, dann muß man dem Publikum die Pforten des Theaters so schnell wie möglich wieder öffnen, und es war in Aussicht genommen, as Theater am 1. Januar fertigzustellen. Es ist tatsächlich aber erst am 21. März eröffnet worden, also beinabe drei Morate nach dem ursprünglich in Aussicht genommenen Termin; der ganze Umbau des Theaters bat nahezu ein Jahr erfordert.

Meine Herren, ich glaube also, daß, so unerwünscht die ganze Sache ist, sie doch überwiegend auf die Umstände zurückzufübren ist,

deren der Vertreter der Bauverwaltung gedacht bat, daß sich eben Mängel herausgestellt haben, die von vornberein nicht überseben werden konnten, daß man mit einem alten, unjäblige Male geflickten

Gebä ude zu tun batte, daß tatsächlich viel größere baulicke Mängtl

aufwies, als es ursprünglich schien. Hier bat sich wieder einmal Erfahrung gezeigt, daß nichts teurer ist, als an einem alten Hause berumzuarbeiten (sebr richtig, daß bei einem alten Hause schäde n diel größer sind, als sie in die Erscheinung treten, und d ein Umstand, der den Herren der Bauverwaltung nickt zum Vorwurf gereicht. Ich möchte daber bitten, gegen die Herren der Bauverwal. tung weitere Vorwife nicht zu richter.

Abg. Fritsch (l.): Durch die Erklärungen der Regierung wird ja diese Etatsüberschreitung erklärbar uad entschuldbar; aber da es sich um die enorme Summe von über 1 Millien bandelt, so bätte doch in jedem Falle bereits beim vorjährigen Etat eine Ankändigung diefer Ueberschreitung erfolgen müssen. Jetzt ist eine Zwang?lage vorhanden. Wenn so erhebliche Aufwendungen wie bier für die Königlichen Tbenter gemacht werden, so gesbiebt das doch auch in einem gewissen öffentlichen Interesse. Wir baben nun beim Juftizetat Vorstellungen gehört über die Verbreitung der . räsident: Das gehört doch ader nicht

die Bau⸗

gesprochen. worden) Ich

Volke mehr zugänglich werden.

(Präfident: Ich glaube aber nicht, daß der Perz Finanzm

Weise, wie die ganze Frage von der Baukommission behandelter ist, hat unser Bedenken erregt. . int Bau geböre mehr jum Etat der Bauverwaltung. und daß der Minister in diese Frage ist, t persönlich sehr leid, aber wir müssen uns doch den allgemein er

Vorwürfen anschließen. Der Abg. Breemel bat schon auf die Bedeutung klassischer Tteaterstücke für die Volksbildung bingewieser. Bir baten in Frankfurt mit Eintrittspreisen von 39 und 47 = de n

Erfahrungen gemacht; der Andrang der Acbeiterschaft zu diesen Vor—

* r ry 11 22

slellungen, befonders zu den klassischen Stücken, R Ich möchte es als eln nobile officium des Königlichen hauses bezeichnen, in diesem Sinne ein gutes Stück durch Veranstaltung billiger Vorstellungen ju treiben,

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im Namen meiner Freunde den Minifter bitten, sein In

Abg. Graf von Praschma Gentr.): Ich schließe *

niert

Es darf doch nicht vorkommen, daß man vier Monate vo

der Vollendung die Ueberschteitung noch nicht überseben und Arbeiten im vorigen Sommer bezogen sich im wesentlichen nur noch

dürfen uns und dem Finanz-

2

fertig. Solche Ueberraschungen * un minister nicht mehr passieren; wenn uns nicht die E arantien geboten werden, müssen wir daraus die Konseqaenzen die ten,. vielleicht in der Art, wie der Abz. Broemel vorschlug, Vorkebrungen treffen. ̃ ; .

Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Wir weiden die Forderung zwar bewilligen. aber, auch nur sehr ungern, und wir schließen uns den Aeußerungen der Vorredner an.

Die Forderung wird bewilligt, die übrigen einmaligen Ausgaben. Finanzministeriums erledigt.

Schluß nach 4 Uhr. Kultusetat).

Damit ist der Etat des

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeite löhne und Arbeitsieit in den Betrieben der Reichsmarineverwaltung im Jahre 1804. Dem Reichstage ist eine vom Werftdepartement des Reichs marineamts gegebene statistische Zusammenstellung der im Bereiche der Marr everwaltung im Jahre 150 gezahlten Arbeinslöhne unter⸗

beitet worden. Diese Darstellurg unterscheidet drei Gruppen von Arbe tern: A. die Arbeiter der Kaiserlichen Werften und Ler Kgiser⸗ lichen Torpedowerksatt Friedrichs ort, B. die Arbeiter der Kaiserlichen

Attillerse., und Minendepets, Garnisonverwaltung, Lazarette, Ver⸗

Das Schauspielbaus müßte auch das Seine dau

Durchschnittsmonatslohn

desgleichen ohne Debatte

zugehörige Anzahl der gesamten Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. und Tagelohn ö zu in rechnet. . . 2 23 ergibt den durchschnittlichen Tagesderdienst, die 3b fach Summe

den durchschnittlichen Monatsverdienf durch 3606, die Zahl der Vollarbeiter.

pflegungs⸗ und Bekleidungsämter, C. die Hilfe bediensteten. Alle drei Gruppen zusammen jäblten 18266 Vollarbeiter.

Yinsichtlich der Gruppe A sind die gegen Stunden und Tagelobn beschaͤftigten und die im Monatslobn stebenden Arbeiter zu unte ischeiden. Eine Uebersicht über die Lobne dieser ersten Sruppe, der Arbeiter der Kaiferlichen Werften und der Torpedowerkstatt Friedrichsort, gibt die nachfolgende Tabelle:

Für ein Tagewerk durchschnittlicher

Ueberstunden und Sonntags

arbeit pro Kopf und Tag in

Arbeitergattung

Ueber und

Feiertagsstunden⸗ verdienst

Zahl der Vollarbeiter durchschnittlich Stunden

Grundlohn Gesamtyerdienst

Alkord,

I. Stundenlöhner. ebrlinge und Jungen.. J 111 pilfehandwerkernr 18 Handwerker bis zum durch⸗ schnittlichen Tagesgrundlohn von 360 :

Schiff bauer, Schlosser,

Schmiede, Tischler, Zimmer leute, Segelmacher, Takler k 3518 3,52 100 Handwerker mit durchschnitt⸗ lichem Tagesgrundlehn über 3.60 bis 3.80 : Dreher, Klempner, Maler, Maschinenbauer ... 2697 3,76 1,25 5 01 Handwerker mit durchschnitt.˖ lichem Tagesgrundlohn über 3,80 bis 4 66: Torpedodreber, Former, Kesselschmiede, Kupfer⸗ schmiede, Modelltischler, Mechanikergebilfen, Schiff?

41

2 de

0.15 127 001 0 036 3,36 0. 13 0, S0 103 024

3,24

ö CO * 831 .

2

914

3,99 106 498 0,13

lichem Tagesgrundlobn über 1

Sammerschmiede, Torpedo schlosser. Werkzeugmacher

II. Tagelöhner.

Per sonal des Baggerbetriebes 106 III. Monatslsbner. Durchschnittẽmonatslohn 80 bis

80 6:

Feuerwebrmãnner *), Wächter,

Schiff s kammerarbeiter 319 Durchschnittsmonatelohn über 90 bis 100 6:

Bauboten, Bureanudiener, Heizer, See und Zimmer⸗ leute und Schleusenarbeiter 903

über

315 408 1,39 5,47 O0, 10

4,11 Für

einen Monat 87, 00

94,30

100 bis 110 :

Drucker, Lobnschreiber, Kessel⸗ und Maschinenwãrter Telegraphisten Schleusen⸗ . ie,, 480

über

101,57

114, *

ichen Dar⸗ ine Dauer von iesem Umfange agewerke ergibt

fich bier sar 2 steten normalen Arbeits stund urch geteilt Um den durchschnitt⸗ lichen Gesfamtverdienst für ein Tagewerk zu ermitteln, it die Summe des Gesamtverdienstes aller Arbeiter einer Gatturg einschließlich d ul des Akkordüberverdienstes durch die Somme der Le ju teilen. Im übrigen setzt sich dieser Du ch t (Gesamtverdienst) für die einzelnen Gruppen n Grundlohn und dem durch Atftord⸗ Ueberstur den cbeit erzielten Mehrverdienst. Der Grundlebn n 1 bestimmt sich aus einer Lohnklassen⸗ tabelle, d ar de ; jeden Jabres nachweist, wieviele Arbeiter inrerbalb einer BSattung sich in jeder Lobnklasse be⸗ finden und welcher Lobnanteil im Durchschnitt auf ein Tage⸗ werk entfällt Als Vollarbeiter wird ein Arbeiter gerechnet, der innerbalb eines Jabres 300 Tagewerte verrichtet. Die

Anzahl der Vollarbeiter für jede Gattung erbält man, indem man die c geleisteten Tagewerke durch 300 teilt. = Friffi das bisher Gesagte in erster Linie für die gegen Stunden- beschäftigten Arbeiter zu, so ist binsichtlich der bemerken, daß für sie der Monat zu 30 Tage⸗ Die Lohnfumme, geteilt durch die Anzabl der Tage⸗

t, die Zabl der Tagewerke, geteilt

Der nach den vorssehenden Grundsätzen für lin Tage werk be— rechnete Durchschnittsgesam tverdienst schwankt bei den gegen

Stundenlohn beschäftigten Arbeitein wischen 3, 6 und 5,47 M Für den ersteren Satz kommen nur Handlanger in Betracht. ã folgenden Lohnstufen gelten für Handwerker, deren Tagelohn sich zwischen 3,60 M und 4,00 bewegt.

Die nächst⸗

Die höchstgelöhnten Handwerker sind hier die Hammerschmiede, Toꝛpedoschlosser, Werkzeugmacher usw. Für

* Feuerwehrmãnner und Oberfeuerwehrmänner außerdem freie Dienstbekleidung.

*