1906 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Die ausständigen Arbeiter der Leipziger Baumwoll— spinne rei haben, wie ‚W. T. B.“ meldet, die Arbeit gestern unter den bisherigen Bedingungen wieder aufgenommen. Vom 1. April ab wird die Arbeitszeit auf 104 Stunden eingeschränkt, der Lohn wird nicht erhöht. (Vgl. Nr. 44 d. Bl.) . e

Aus New Jork wird dem W. T. B.“ telegraphiert: Der Prä⸗ sident Roosepelt hatte an den Präsidenten der Bergarbeiter vereini⸗ gung Mitchell geschrieben, ein Ausstand der Bergarbeiter, wie er angekündigt ist, würde den allgemeinen Frieden und die Wohlfahrt des Landes bedrohen. Es wäre notwendig, weitere Anstrengungen zu machen, um ein solches Unglück zu verhüten. Infolgedessen ist eine neue nationale Versammlung der vereinigten Minenarbeiter zum 15. März einberufen, um die Herbei⸗ führung einer Einigung mit den Arbeitern der bituminsse Kohle fördernden Bergwerke zu versuchen. (Vgl. Nr. 50 d. Bl.)

Bauwesen.

A. E. In der vorgestrigen Sitzung des Architektenvereins wurden die Ergebnisse des Schinkel Wettbewerbs, wie folgt, ver—⸗ kündet: Auf dem Gebiet des Hochbaues, Aufgabe: ‚Ausgestaltung eines Marktplatzes in einer mittelgroßen Stadt“ erhielt den Staatspreis und die Plakette mit dem Bildnis Schinkels der Regierungsbauführer Friedrich Lahrs. Plaketten erhielten ferner die Entwürfe der Regierungshauführer Carl Mühlenpfort, Jobannes

Küntzel, Hugo Koenig, Karl Krug, Carl Heyne, Philipp Rappaport. Außer den vorgenannten Arbeiten sind als häusliche

Probearbeiten für die zweite Staatsprüfung am Technischen Ober⸗ prüfungsamt angenommen worden die Entwürfe der Regierungs⸗ baaführer: Sustav Hochhaus, Richard Sinning, Richard Bloch, Friedrich Hallwig, Gottfried Scheele, Otto Huhn, Gotthardt Eckert, Wolfgang Geßner, Emil Decter, Robert Niggemever, n. Güldenpfsennig, Friedrich Hoßfeld, Paul Köhn, Johannes

elderblom. Auf dem Gebiet des Wasserbaues, Aufgabe: Entwurf zu einem Fischerei und Handelshafen an der deutschen Nordseeküste erhielten den Staatspreis und die Plakette der Regierungsbaufühter Gegrg Ortmann, Plaketten die Regierungsbauführer Paul Vogt und Ernst Müller, während die Entwürfe folgender Verfasser als Probearbeiten gutgeheißen wurden: Regierungsbauführer Kurt Lohse, Hans Fischer, Johannes Jordan,

ugo Heiser. Paul Blitz. Auf dem Gebiet des Eisen⸗ abnbaues, Aufgabe: Entwurf, zu einem Verschiebe— bahnhof zwischen Neubabelsberg und Zehlendorf,

erhielten Staatspreis und Plakette der Regierungsbaufübrer Erich Lehmann, Plakette der Regierungsbauführer Otto Pfeiffer. Als Probearbeiten für die jweite Staatsprüfung wurden angenommen die . folgender Verfasser: Regierungsbauführer Rich. Brosig, Hermann Kann, Adolf Frevert, Hans Borchert, Paul Rademacher und Karl Lewerenz.

Verkehrsanstalten.

Im Verkehr mit dem deutschen Pestamt in Smyrna sind fortan Postfrachtstücke bis zum Gewichte von 50 k sowie mit unbegrenzter Wertangabe und mit Nachnahme bis zum Betrage von Sog 6 auf dem Leitwege über Rumänien (Constantza) zugelassen. Neber die sonstigen Versendungs bedingungen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Für Pastfrachtstücke ohne und mit Wertangabe aus Deutsch— land nach Bulgarien sind neue Tarifbestimmun gen in Kraft ge— treten. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Theater und Mufik.

Königliches Opernhaus.

Anläßlich der Doppeleier im Kaiserhause wurde gestern der am Sonnabend als Galavorstellung aufgeführte zweite Teil der Oper „Orpheus und Eurydike“ von Gluck wiederholt. Das strablend erleuchtete Haus trug noch den bereits geschilderten Festschmuck und ieigte auch den auf die Feier der Silberhochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten hinweisenden neuen Vorhang. Der Abend wurde mit Webers „Jubelouvertüre“ eingeleitet, bei deren Schlußteil, der Nationalhynne, das Publikum sich ehrfurchtsvoll von den Sitzen erhob. Die Neueinstudierung

des Gluckschen Werks, das wohl bald in unverkürzter Form wieder auf dem Spielplan erscheinen dürfte, r Elysium in gänzlich neuer Anordnung und Ausstattung.

beginnt mit der Szene im Es ließe sich

Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern-

haus. 57. Abonnements vorstellung. Der schwarze Domino,. Komische Oper in 3 Akten. Text von Eugene Scribe, deutsche Uebersetzung von Freiherr en nn fte en, 3 ö . F. 4 Auher.

usikalische Leitung: Herr Kapellmeister Professor

ellmesberger. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (. Teil; Angela: Frau Erika Wedekind, Königlich sächsische Kammersängerin vom Königlichen Hoftheater in Dresden, als Gast.) Anfang 746 Uhr.

Schauspiel haus. 50. Abonnementsvorstellung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Niemann. Regie: Herr Regisseur Hertzer. Anfang 73 Uhr.

Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sym⸗ phoniematinee. Abends 7. Uhr. Symphonie konzert der Königlichen Kapelle. Dirigent:

(II. Teil.)

Anfang 74 Uhr.

Herr Kapellmeister Felix Weingartner. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr:; Bei kleinen Freitag: Tannhäufer. Sperette. (Mit Mia Schauspielhaus. 61. Abonnementsvorstellung. Preisen: Zopf und Schwert. Abends 71 Uhr: Werber und Oskar Braun.)

Julia. Trauerspiel in 5 Aufjügen von William Shakespeare. Uebersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. 8. Billettreservesatz. Sonntag: Der Schwur der Treue. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal. Anfang 75 Uhr. Der Billettvorverkauf hierzu findet an der Tageskasse des Königlichen Scauspielhauses gegen Zahlung eines

Romeo und

liesel.

Dentsches Theater. Donnerstag: Der Kauf- mann von Venedig. Anfang 74 Uhr.

Treitag: Oedipus und die Sphinx.

Sonnabend Der Kaufmann von Venedig.

Sonntag: Oedipus und die Sphinx.

rte.

Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Ruf des Lebens.

Freitag, Abends 73 Uhr; Rosmersholm.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Und Pippa tanzt.

Schillertheater. O. (Wallnertheater) Donnerstag, Abend? 8 Uhr: Die Macht der Finsternis. Schauspiel in 5 Akten von Leo R. Tolstoj. Uebersetzt von Raphael Löwenfeld.

Freitag, Abends 8 Uhr: Zum erften Male: Der Vogel im Käfig.

jg Prinzipiell wohl darüber streiten, ob das glänzende, fast überreiche Bühnenbild, das die Gebrüder Kautsky und Rettonara ge— schaffen haben, dem schlichten, sttengen Geist und Stil

des Werks entspricht, ob es angebracht ist, den Chor nur hinter der Szene singen und auf der Bühne den Reigen der Seligen nur durch das Ballett ausführen zu lassen, und ob es sich rechtfertigen läßt, bei dem Anstieg zur Oberwelt, der durch eine Wandeldekoration bersinnlicht wird, di Musik durch Zutaten, auch wenn diese Gluckschen Schöpfungen entnommen sind, u derlängern. Aber auch wenn man diese Neuerungen grundsãtzlich nicht gutheißen will, wird man zugeben müssen, daß sie mit feinem kũnstlerischen Sinn und Geschmack getroffen worden sind. Besonders die Wandel. dekoration ist von berückender Schönheit, von großer Eindringlichkeit der Stimmung und dabei von einer Naturtreue, die die Illusion weit besser unterstützt, als ee der in letzter Zeit hier in Berlin angestrebte Verismus in der Dekoration zu tun imstande ist. Die Hauptrolle des Orpheus ist in den bewährten Händen der Frau Goetze geblieben, die sie, wie immer, ausdrucksvoll sang und spielte; ibr Bestes gab sie in der Arie Ach, ich habe sie verloren.. Die Eurvdfke singt jetzt Fräulein Destinn, deren Leistung gleichfalls ebenso schön wi stilgerecht war. Die kleine Partie des Eros ist von Fräulein Rothaufer auf Fräulein Dietrich übergegangen. Herrlich klangen unter Kapellmeister Dr. Mucks Leitung Chor und Srchester. Kurz erwähnt fei an dieser Stelle noch ein Gast, der am Montag im Lohengrin“ die Rolle des Telramund sang, Herr Tillmann-Liszewsky vom Stadttheater in Cöln. Sein Bariton reichte für den Raum döllig aus und entfaltete angenehmen Wohlklang. Als Darflieller fank sich Herr Tillmann Liszewgky mit seiner Aufgabe geschickt ab und be⸗ hauptete seinen Platz im Zusammenspiel mit Ehren.

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Donnerstag, Der schwarze Domino! von Auber mit Frau Erlka Wedekind als Gast in Siene. Die Damen Rothauser, von Scheele Müller sind mit den Herren Naval, Berger, Nebe und Knüpfer Träger der übrigen

Hauptrollen. Nachdem aus Anlaß der Silberhochzeit unfeies Kaiservaares Orpheus und Eurydike? (11. Hälfte) neu⸗ einstudiert in Szene ging, wird nun auch der erste Teil des Gluckschen Werkes in vollkommen neuer szenifcher Fassung und musikalischer Revision vorbereitet. Tie Generalintendantu?

hat daher von einer weiteren Wiederholung des Bruchstückes, trotz der außergewöhnlichen Aufnahme, welche diese Neueinstudierung fand, zunächst Ahstand genommen und wird im Monat März tas Ganze im neuen Gewande, aber in Besetzung der Hauptrollen wie bel der Galaoper, in Szene gehen lassen.

Im Söniglichen Schauspielbaufe geht morgen das Lustspiel ‚Wie die Alten sungen“ in der bekannten Besetzung in Szene.

Im Schillertheater 0. (Wallnertheater) findet am Freitag die erste Aufführung eines neuen Stückes, Der Vogel im Käfig“, von

Stefan Großmann statt. Die Regie fübrt Dr. Hans Kaufmann.

Mannigfaltiges. Berlin, den 28. Februar 1906.

Der „Berliner Verein deutscher Landwirtschafts.« beamten“ hielt am 25. Februar in den' Räumen des Klubs der Landwirte in Berlin seine 41. GSeneralversammlung ab. Der Direstor des Vereins, Herr A. E. Ehrhardt. Grunewald eröffnete die Versammlung mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, den hohen Schirmherrn des Vereins, und Seine erlauchte Gemahlin. Hierauf eistattete er den Jahres. und Kaffenbericht! Der Verein zählte am Jahresschluß 136 Ehrenmitglieder und 733 wirklich: Mit- glieder. Aus der Geschäftstätigkeit ist bervorjubeben, daß das Briff . journal die stattliche Zahl von 3335 Nummern aufweist, von denken die größte Zahl durch die unentgeltliche Stellenvermittlung ent⸗ standen ist. Zur Besetzung waren 277 Stellen angemeldet, von diesen sind 91 durch Vereinsmitglieder besetzt worden, 43 Stellen hiervon durch verheiratete Beamte. An laufenden Pensionen auf Lebenszeit sind an 16 Mitglieder 5225 M gezahlt worden, was gegen das Vorjahr ein Mehr von 335 M bedentet. Aus dem Koppe-Fonds sind an 13 Witwen und 9 Kinder 31998 gezahlt. Das Gesamtvermögen deg Vereins beläuft sich auf 390 392,94 46, was einen Zuwachs von 7631,54 ausmacht. Bei der Neuwahl des Vorstands für die Zeit vom 4. März 19035 bis dahin 1809 wurden folgende elf Herren des bisherigen Vorstands: Ehrhardt, Fischer, Geheimrat Dr. Orth, Schmidt, Frick, Handtmann, Jaerschly, Knauer, Foenemann, Oppenheim“ und Poggendorf durch

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Macht der

Schwank in 4 Akten von Franz von Schönthan nd Gustao Kadel burg. , 8 Freitag, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12. Donnerstag: Zum 50. Male: ir lich (Fritz Werner, alt sast) Anfang ĩ r.

Freitag (18. Vorstellung im Freitagsabonnement): Gastspiel von Nikolaus Rolhmühl. Die Afrikanerin.

Schützenliesel. (Fritz Werner, als Gast.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen:

Die Zauberflöte. Abends 77 Uhr; Schütz en ·

(Fritz W

Komische Oper. Donnerstag: Don Pas quale.

(hau eg reitag: Hoffmanns ãhl ö Aufgeldes von 50 3 für jeden Sitzplatz statt. 2 . 6. .

Neues Theater. Donnerstag: Die Morgen ·

Sonntag: Ein Sommernachtstraum.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 256) Donnert— tag, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Hölle.

Freitag: Der Weg zur Hölle.

Sonnabend: Der Weg zur Hölle.

Residenztheater. ( Direktion: Richard Alexander. Donnergtag, Abends 8 Ubr: Satirischer Schwank in und Jules Chancel.

Freitag und folgende Tage: Der Prinzgemahl.

Finfsternis. kontrolenx. . (Trie dxich Wilhelm städtisches Theater) . Donnerstag, Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Thaliathenter. (Dresdener

Uhr: Gesang in 3 Akten von Lippschitz. Musik von Paul Lincke Freitag und folgende Tage: Fünfe! Sonnabend, Nachmittags Preisen: Schülervorstellung.

Der Vogelhändler. Wini Grabitz und Karl Schul; )

maus. (Mit Wini Grabitz und

erner, als Gast. ) Der Zigeunerbaron. 3 Mikado.

Freitag: Loulou. Sonnabend: Loulou.

Sonntag Nachmittags 3 Uhr: Der Schlaf wagen⸗

Direktion: Kren und Schönfeld. Donnerstag, Abends Bis früh um Fünfe! Jean Kren und Arthur

*

3 Ubr: Bei tei Maria Stuart. Sonntag, Nachmittage 35 Uhr: Charleys Tante.

Zentraltheater. Donnerstaz, Overette in 3 Akten.

Son nabend, Nachmittags 4 Uhr: Schneewei n und Rosenrot. Abends 8 nr? * a

Sonntag, Nachmittags 3 Übr: Bel halben Preisen: ̃ 2m. Abends 75 Uhr: Der (Mit Wini Grabitz und Oskar Braun.)

Trianontheater. ( Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Loulou ˖

auf allgemeinen den 17. März,

eines großen Ja

in Wilmersdorf

Bochum, Martinwerks

letzt. Der Be

gestört. Schülerinnen

einen Aufruf

Antwortschteiben Majestät nehme

Bremen,

4. März vom

London, 2

Eine Unterstũtzungsbed

Paris, 23.

bafteten wurden beschlagnahmt.

Lüttich werden

Fahrzeugen an L

72/73.)

Straße Schwank mit

Bis früh um

kleinen

Abends 8 Uhr: Mit

Die Fleder⸗ Oskar Braun.)

Anfang 71 Uhr. reitag: Ein Sommer nachtstraum. Konzerte. onnabend Erdgeist. Philharmonie.

Wiegner (Mezjosopran).

II. Ksammermusikabend

(Violoncelloh. Mitwirkung:

Der Prinzgemahl. 38 Akten von Leon Tanrof Deutsch von Wilbelm Thal.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: L. deutsch / lettischer Liederabend von Malwine

Saal Bechstein. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

(Brahms⸗Abend) von Bruno Hinze Reinhold (Klavier) und Stto Urack Susanne Dessoir (Gesang) und Carlotta Stubenrauch (Violine).

Beethonen · Saal. Donnerstag, Abends 77 Uhr: Konzert (Liszt⸗Abend) von Georg Bertram mit dem Philharmonischen Orchester.

Zuruf wiedergewäãblt. scheidenden Landesökenomierats Wölbling wurde der Molkereidirektor Lettow⸗Berlin gewählt

das, wie in den bergangenen Jahren, Königlichen Operntheaters stattfindet und diesmal den Charakter

Arbeiter wurde getötet,

München Gladbach, 28.

Alexandria weiter befördert. dann nach Malta übergeführt, und wird dann sofort wieder in den Dienst eintreten.

Indien meldet telegraphisch, Ernteaussichten in den meisten Provinzen wesentlich verbessert haben. e Ausnahme Haiderabad, wo gar kein Regen gefallen ist.

Brüssel, 27. Februar.

Ta nanarivo, 27. Februar. in der Nacht des 21. Februar das Dorf Mahanoro zerstört. Viele Menschen sind umgekommen.

An Stelle des auf seinen Wunsch aus—

Die Frage der Statutenverãnderung wurde

Wunsch vertagt.

Die Mitglieder des Schillertheaters veranstalten Sonnabend,

zum Besten ihrer Unterstützungs kasse ein Ball fest, in den Räumen des Neuen

hrmarkts tragen wird.

In Wilmersdorf hat sich ein Kindertierschutzverein Verein jur Förderung des Tierschutzes bei Kindern) gebilder Er bat sich zur Aufgabe gestellt: in vorbeugender Fürsorge die Kinder für den Tierschuß zu erwärmen, Roheit und Srausamkeit, alfo im Entstehen zu bekämpfen, zugleich möglichst viele brauchbare Helfer für die Tierschutzsache heranzubilden Schule und Haus zu unterstätzen.

und 6 ,, g,, . don us in . Die Seschäftestelle befindet si Berlin, Coblenzerstraße 26 J. sich

27. Februar. (W. T. B.) Heute abend stũrzte

bier ein Teil der Dachkonstruktton auf einem Neubau des

der Westfälischen Stahlwerke ein. Ein mehrere teils schwer, teils leicht ver⸗ ist hierdurch in keiner Weise

Stahl werte

Q *

trieb der

Februar. (W. T. B.) Die der ersten Klasse der biestzen höheren Mädchen

schule hatten an alle höheren Mädchenschulen Deutfchlands

gesandt, um Seine Majestät den Kaiser zur

Silbernen Hochzeit durch eine Flottenspende zu erfreuen. In einer Slückwunschadresse warde Seiner. Majestät von dieser Spende, die bis jetzt 12 000 ν beträgt,

Witteilung gemacht. In einem der Regierung zu Düsseldorf wird mitgeteilt, Seine

die Flottenspende gern an, deren Verwendung er sich

vorbehalte. Allerhöchstderselbe ließ Seine Freude über den patriotischen Sinn der Schülerinnen ausdrücken. ö sch

27. Februar.

W. T. B.) Nach einer beute nach⸗

mittag beim Norddeutschen Lloyd eingelaufenen telegraphischen Nach= richt ist der Dampfer Neapel nach Alexandria mit gebrochener Welle in der Su dabay Kreta) eingeschleppt worden. versebrt; die an Bord befindlichen

„Hohenzollern“ auf der Fahrt von Das Schiff ist im übrigen un“ inn Passagiere werden am Schleswig‘ abgeholt und nach Der Dampfer „Hohenzollern wird so⸗ um die gebrochene Welle zu ersetzen,

Dampfer

7. Februar. (W. T. B.) Der Vizekönig von daß ergiebige Regenfälle die

wenig, und

Bom bay, wo Die Zahl der

machen nur ürftigen beträgt zur Zeit 323 000.

Februar. (W. T. B.) Wäbrend des Fasching⸗

treibens auf den großen Boulevards und im OQaartier Lal in! wurden wegen Unfags 1090 Personen verbaftet.

et. Bei zablreichen Ver⸗ verbotene Waffen und mit Pfeffer gefüllte Bãchsen

? (W. T. B.) Aus Charleroi und große Ueberschwem mungen infolge wolkenbruch⸗

artigen Regens gemeldet, wodurch große Schäden und an vielen Orten Ver tehrsstörungen verursacht, wurden. tranken fünf Kinder einer Fischerfamilie, als diese sich von ihren

Bei Cbhbatelet er⸗

and begeben wollte.

(W. T. B) Eine Trombe hat

Zirkus Albert Schumann. Donnerstag, Abends pränse 7 Uhr: Eliteagbend. Gala— programm. U. a. Zum ersten Male: Der größte und sensationellste Dressurakt der Gegenwart, vor= geführt von einer Dame. Herrn Julius Seeths wunderbar dressierte Eisbären, vorgeführt bon Mlle. Louise Mary. Ferner: Zum 75. Male: Die große Prachtausstattungspantomime in 7 Akten: Femina, das neue Frauenreich, und das vor⸗ zügliche Vrogramm.

rene e, , , , . , , , e Familiennachrichten.

Verlobt; Frl. Luise von Bonin mit Hrn. Leut— nant Curt von Rosenberg (Bottschow, 3. 3t. Berlin Berlin). Frl. Charlotte von Kulmiz mit Hrn. Leutnant Theodor von Lieres und Wilkau Ida und Marienhütte bei Saarau— Breslau). Frl. Erika Begemann mit Hrn. Leutnant Walter Frhrn. von Wolzogen (Berlin Schwerin).

Geboren; Eine Tochter: Hrn. Oberarzt Dr. Peisker (z. Zt. Breslau).

Gestorben: Pr. Amtsgerichtgrat Richard Probst (Bunzlau). Fr. Änni von Stechow, geb. von Karstedt, verm. von Tauentzien (Brandenburg

a. S). Fr. Elise Raumer, geb. von Böhn (Berlin). Verw. Fr. San ilätsrat Marie

Lotwenstein, geb. Petri (Berlin). Verw. Fr. Geheime Regierungsrat Klara Schroeter, geb. wr (Breslau). Frl. Eleonore von Aulock Ohlau).

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen

leinschließlich Börsen · Bellage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 51.

Berlin, Mittwoch, den 28. Februar

1906.

er

aer ee.

Amtliches.

Königreich Preußen.

Polizeiver ordnung über den Handel mit Giften.

Auf Grund des § 136 Abs. 3 des Gesetzes über die all⸗ gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 18833 G.-S. S. 195 ff. wird unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesrats vom 29. November 1894, 17. Mai 1901 und L Tebruar 1906 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

§51 Der gewerbsmäßige Handel mit Giften unterliegt den Bestimmungen der 83 2 bis 18. .

Als Gifte im Sinne dieser Bestimmungen gelten die in Anlage L aufgeführten Drogen, chemischen Präparate und Zubereitungen.

Aufbewahrung der Gifte. 8 2.

Vorräte von Giften muͤssen übersichtlich geordnet, von anderen Waren getrennt und dürfen weder über noch un— mittelbar neben Nahrungs- oder Genußmitteln aufbewahrt werden.

83

Vorräte von Giften, mit Ausnahme der auf abgeschlossenen Giftböden verwahrten giftigen Pflanzen und Pflanzenteile (Wurzeln, Kräuter usw.), muͤssen sich in dichten, festen Gefäßen befinden, welche mit festen, gut schließenden Deckeln oder Stöpseln versehen sind.

In Schiebladen dürfen Farben sowie die übrigen in den

Abteilungen 2 und 3 der Anlage aufgeführten festen, an der

Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Stoffe aufbewahrt werden, sofern die Schiebladen mit Deckeln versehen, von festen Füllungen umgeben und so beschaffen sind, daß ein Verschütten oder Verstäuben des Inhalts ausgeschlossen ist.

Außerhalb der Vorratsgefäße darf Gift, unbeschadet der Ausnahmebestimmung im . 1, sich nicht befinden.

. .

Die Vorratsgefäße müssen mit der Aufschrift „Gift“, sowie mit der Angabe des Inhalts unter Anwendung der in der Anlage J enthaltenen Namen, außer denen nur noch die Anbringung der ortsüblichen Namen in kleinerer Schrift ge— siattet ist, und zwar bei Giften der Abteilung 1 in weißer Schrift auf schwarzem Grunde, bei Giften der Abteilungen 2 und 3 in roter Schrift auf weißem Grunde, deutlich und dauerhaft bezeichnet sein. Vorratsgefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod dürfen mittels Radier⸗ oder Aetzverfahrens hergestellte Aufschriften auf weißem Grunde aben. ) Diese Bestimmung findet auf Vorratsgefäße in solchen Räumen, welche lediglich dem Großhandel dienen, nicht An⸗ wendung, sofern in anderer Weise für eine Verwechselungen ausschließende Kennzeichnung gesorgt ist. Werden jedoch aus derartigen Räumen auch die für eine Einzelverkaufsstätte des Geschäftsinhabers bestimmten Vorräte entnommen, so müssen, abgesehen von der im Geschäfte sonst üblichen Kenn— zeichnung, die Gefäße nach Vorschrift des Absatzes 1, be— zeichnet sein.

86.

Die in Abteilung 1 der Anlage L' genannten Gifte müssen in einem besonderen, von allen Seiten durch feste Wände umschlossenen Raume (Giftkammer) aufbewahrt werden, in welchem andere Waren als Gifte sich nicht befinden. Dient als Giftkammer ein hölzerner Verschlag, so darf derselbe nur in einem vom Verkaufsraume getrennten Teile des Waren— lagers angebracht sein. Die Giftkammer muß für die darin vorzunehmenden Arbeiten ausreichend durch Tageslicht erhellt und auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauer— haften Aufschrift „Gift“ versehen sein.

Die Giftkammer darf nur dem Geschäftsinhaber und dessen Beauftragten zugänglich und muß außer der Zeit des Gebrauchs verschlossen sein.

86.

Innerhalb der Giftkam mer müssen die Gifte der Ab⸗ teilung 1 in einem verschlossenen Behältnisse (Giftschrank) auf— bewahrt werden. . J .

Der Giftschrank muß auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift Gift“ versehen sein.

Bei dem Giftschrank muß sich ein Tisch oder eine Tisch— platte zum Abwiegen der Gifte befinden.

Größere Vorräte von einzelnen Giften der Abteilung 1 dürfen außerhalb des Giftschrankes aufbewahrt werden, sofern sie sich in verschlossenen Gefahen befinden.

S .

Phosphor und mit solchem hergestellte Zubereitungen müssen außerhalb des Giftschrankes, sei es innerhalb oder außerhalb der Giftkammer, unter Verschluß an einem frost— freien Orte in einem feuerfesten Behälinisse, und zwar gelber (weißer) Phosphor unter Wasser, aufbewahrt werden. Aus⸗ genommen sind Phosphorpillen; auf diese finden die Bestim⸗ mungen der S 5 und 6 Anwendung. 3

Kalium und Natrium sind unter Verschluß, wasser- und feuersicher und mit einem sauerstoffreien Körper (Paraffinöl, Steinöl oder dergleichen) um en, aufzubewahren.

8 !

Zum ausschließlichen Gebrauch für die Gifte der Ab⸗ teilung 1 und zum ausschließlichen Gebrauch für die Gifte der Abteilungen 2 und 3 sind besondere Geräte (Wagen, Mörser, Löffel und dergleichen) zu verwenden, welche mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift Gift“ in den dem 4 Absatz 1 entsprechenden Farben versehen sind. In jedem zur Auf⸗ bewahrung von giftigen Farben dienenden Behälter muß sich ein besonderer Löffel befinden. Die Geräte dürfen zu anderen Zwecken nicht gebraucht werden und sind mit Ausnahme der Löffel, für giftige Farben stets rein zu halten. Die Geräte für die im Giftschranke befindlichen Gifte sind in diesem aufzubewahren. Auf Gewichte finden diese Vorschriften nicht Anwendung.

Der Verwendung besonderer 6. bedarf es nicht, wenn größere Mengen von Giften unmittelbar in den Vorrats⸗ oder Abgabegefäßen gewogen werden.

39

Hinsichtlich der aft dahrung von Giften in den Apotheken greifen nachfolgende Abweichungen von den Be⸗ stimmungen der 88 4 5 und 8 Platz:

zu 84) Die Bestimmungen im 4 gelten für Apotheken nur insoweit, als sie sich auf die Gefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod beziehen. Im übrigen bewendet es hinsichtlich der Bezeichnung der Gefäße bei den hierüber er— gangenen besonderen Anordnungen.

zu S5.) Die Giftkammer darf, falls sie in einem Vorratsraum eingerichtet wird, auch durch einen Latten—⸗ verschlag hergestellt werden. Kleinere Vorräte von Giften der Abteilung 1 dürfen in einem besonderen, verschlossenen und mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ oder Venena“ oder Tahula B“ versehenen Behältnisse im Ver⸗ kaufsraume oder in einem geeigneten Nebenraume aufbewahrt werden. Ist der Bedarf an Gift so gering, daß der gesamte Vorrat in dieser Weise verwahrt werden kann, so besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung einer besonderen Giftkammer nicht.

(zu § 8) Für die im vorstehenden Absatz bezeichneten kleineren Vorräte von Giften der Abteilung 1 sind besondere Geräte zu verwenden und in dem für diefe bestimmten Be⸗ hältnisse zu verwahren. Für die in den Abteilungen 2 und 3 bezeichneten Gifte, ausgenommen Morphin, dessen Ver⸗ bindungen und Zubereitungen, sind besondere Geräte nicht er⸗ forderlich.

Abgabe der Gifre.

8 10.

Gifte dürfen nur von dem Geschäftsinhaber oder den von

ihm hiermit Beauftragten abgegeben werden. § 11.

Ueber die Abgabe der Gifte der Abteilungen 1 und 2 sind in einem mit fortlaufenden Seitenzahlen versehenen, gemäß Anlage eingerichteten Giftbuche die daselbst vor⸗ gesehenen Eintragungen zu bewirken. Die Eintragungen müssen sogleich nach Verabfolgung der Waren von dem Verabfolgenden selbst, und zwar immer in unmittelbarem Anschluß an die nächst vorhergehende Eintragung ausgeführt werden. Das Giftbuch ist zehn Jahre lang nach der letzten Eintragung auf— zubewahren.

Die vorstehenden Bestimmungen finden nicht Anwendung auf die Abgabe der Gifte, welche von Großhändlern an Wiederverkäufer, an technische Gewerbetreibende oder an staat— liche Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden, sofern über die Abgabe dergestalt Buch geführt wird, daß der Verbleib der Gifte nachgewiesen werden kann.

12.

Gift darf nur an solche Personen abgegeben werden, welche als zuverlässig bekannt sind und das Gift zu einem erlaubten gewerblichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecke benutzen wollen. Sofern der Abgebende von dem Vorhandensein dieser Voraussetzungen sichere Kenntnis nicht hat, darf er Gift nur gegen Erlaubnisschein abgeben.

Die Erlaubnisscheine werden von der Ortspolizeibehörde nach Prüfung der Sachlage gemäß Anlage I ausgestellt. Dieselben werden in der Regel nur für eine bestimmte Menge, ausnahmsweise auch für den Bezug einzelner Gifte während eines, ein Jahr nicht übersteigenden Zeitraums gegeben. Der Erlaubnisschein verliert mit dem Ablaufe des vierzehnten Tages nach dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern auf dem⸗ selben etwas anderes nicht vermerkt ist.

An Kinder unter vierzehn Jahren dürfen Gifte nicht aus— gehändigt werden.

§ 13.

Die in Abteilung 1 und 2 verzeichneten Gifte dürfen nur gegen schriftliche Empfangsbescheinigung (Giftschein) des Er— werbers verabfolgt werden. ird das Gift durch einen Beauftragten abgeholt, so hat der Abgebende (5 10) auch von diesem sich den Empfang bescheinigen zu lassen.

Die Bescheinigungen sind nach dem in Anlage T vor— geschriebenen Muster auszustellen, mit den entsprechenden Nummern des Giftbuchs zu versehen und zehn Jahre lang aufzubewahren. -

Die Empfangsbestätigung desjenigen, welchem das Gift ausgehändigt wird, darf auch in einer Spalte des Giftbuches abgegeben werden. . .

Im Falle des 8 11 Absatz 2 ist die Ausstellung eines Giftscheins nicht erforderlich.

§ 14.

Gifte müssen in dichten, festen und gut verschlossenen Ge⸗ fäßen abgegeben werden; jedoch genügen für feste, an der Luft nicht zerfließende oder verdunstende Gifte der Abteilungen 2 und 3 dauerhafte Umhüllungen jeder Art, sosern durch die— selben ein Verschütten oder Verstäuben des Inhalts ausge— schlossen wird.

Die Gefäße oder die an ihre Stelle tretenden Um— hüllungen müssen mit der im § 4 Absatz 1 angegebenen Aufschrift und Inhaltsangabe sowie mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen sein. Bei festen, an der Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Giften der Ab⸗ teilung 3 darf an Stelle des Wortes Gift die Aufschrift „Vorsicht“ verwendet werden.

Bei der Abgabe an Wiederverkäufer, technische Gewerbe— treibende und staatliche Untersuchungs⸗ oder Lehranstalten ge⸗ nügt indessen jede andere, Verwechselungen ausschließende Auf— 'schrift und Inhaltsangabe; auch brauchen die Ge— fäße oder die an ihre Stelle tretenden Umhüllungen nicht mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen zu sein.

515. .

Es ist verboten, Gifte in Trink- oder Kochgefäßen oder in solchen Flaschen oder Krügen abzugeben, deren Form oder Bezeichnung die Gefahr einer Verwechselung des Inhalts mit

Nahrungs- oder Genußmitteln herbeizuführen geeignet ist.

§ 16.

Auf die Abgabe von Giften als Heilmittel in den Apo— theken finden die Vorschriften der 88 11 bis 14 nicht An⸗ wendung.

Besondere Vorschriften über Farben. 8 1

Auf gebrauchsfertige Oel⸗, Harz oder Lackfarben, soweit sie nicht Arsenfarben sind, finden die Vorschriften der 88 2 bis 14 nicht Anwendung. Das Gleiche gilt für andere giftige Farben, welche in Form von Stiften, Pasten oder Steinen oder in geschlossenen Tuben zum unmittelbaren Gebrauch fertig gestellt sind, sofern auf jedem einzelnen Stück oder auf deffen Um hüllung entweder das Wort, Gift“ beziehungsweise „Vorsicht« und der Name der Farbe oder eine das darin enthaltene Gift erkennbar machende Bezeichnung deutlich angebracht ist.

Ungeziefermittel. §18.

Bei der Abgabe der unter Verwendung von Gift her— gestellten Mittel gegen schädliche Tiere (sogenannte Ungeziefer— mittel) ist jeder Packung eine Belehrung über die mit einem unvorsichtigen Gebrauche verknüpften Gefahren beizufügen. Der Wortlaut der Belehrung kann von der zuständigen Behoͤrde vorgeschrieben werden.

Arsenhaltiges Fliegenpapier darf nur mit einer Ab— kochung von Quasstaholz oder Lösung von Quassia— extrakt zubereitet in viereckigen Blättern von 12:12 em, deren jedes nicht mehr als 0,01 g arse— nige Säure enthält und auf beiden Seiten mit den Kreuzen, der Abbildung eines Totenkopfes und der Aufschrift „Gift“ in schwarzer Farbe deutlich und dauerhaft versehen ist, feilgehalten oder ab—

egeben werden. Die Abgabe darf nur in einem 66 Umschlage erfolgen, auf welchem in schwarzer Farbe deutlich und dauerhaft die Inschriften,„ Gift“ und „Arsenhaltiges Fliegenpapier“ und im Klein— handel außerdem der Name des abgebenden Ge— schäfts angebracht ist.

Andere arsenhaltige Ungeziefermittel dürfen nur mit einer in Wasser leicht löslichen grünen Farbe vermischt feilgehalten oder abgegeben werden; sie dürfen nur gegen Erlaubnisschein (S 12) verabfolgt werden.

Strychninhaltige Ungeziefermittel dürfen nur in Form von vergiftetem Getreide, welches in tausend Gewichtsteilen höchstens fünf Gewichtsteile salpetersaures Strychnin enthält und dauerhaft dunkelrot gefärbt ist, feilgehalten oder abgegeber werden.

Vorstehende Beschränkungen können zeitweilig außer Wirksamkeit gesetzt werden, wenn und soweit es sich darum handelt, unter polizeilicher Aufsicht außerordentliche Maßnahmen zur Vertilgung von schädlichen Tieren, z. B. Feldmäusen, zu treffen.

Gewerbebetrieb der Kammerjäger.

81 Personen, welche gewerbsmäßig schädliche Tiere vertilgen (Kammerjäger), muͤssen ihre Vorraͤte von Giften und gift⸗ haltigen Ungeziefermitteln unter Beachtung der Vorschriften in den 88 2, 3, 4,7 und, soweit sie die Vorräte nicht bel Aus⸗ übung ihres Gewerbes mit sich führen, in verschlossenen Räumen, welche nur ihnen und ihren Beauftragten zugänglich sind, aufbewahren. Sie dürfen die Gifte und die Mittel an andere nicht überlassen. §8 20.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. März 1908 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Verkehr mit arsenhaltiger und arsenfreier Salzsäure und Schwefelsäure, die erst am 1. Juli 1906 Geltung erlangen. Alle entgegen— stehenden Verordnungen, insbesondere die Polizeiveroroͤnung vom 24. August 1895 Min.⸗Bl. f. d. inn. Verw. S. 265 und die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1901 Min. ⸗Bl. f. Med. ꝛc. Angl. S. 263 werden von dem gleichen Zeitpunkte ab aufgehoben.

§ 21.

Die für Apotheken über den Handel mit Giften bestehenden

weitergehenden Vorschriften bleiben auch ferner in Kraft. § 22.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, soweit in den bestehenden Gesetzen nicht höhere Strafen vor— gesehen sind, nach 3 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

Berlin, den 22. Februar 1906.

Der Minister Der Minister Der Minister der geistlichen, Unter⸗ des für Handel und richts⸗ und Medizinal⸗ Innern. Gewerbe.

In Vertretung: Im Auftrage:

angelegenheiten. Vertre . von Bischoffshausen. von der Hagen.

Studt.

Anlage l. Verzeichnis der Gifte. Abteilung l.

Akonitin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

Arsen, dessen Verbindungen und Zubereitungen, auch Arsenfarben,

Atropin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

Brucin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

Curare und dessen Präparate,

Cvanwasserstoffsãure (Blausäure)

Cyankalium, die sonstigen cyanwasserstoffsauren Sale und deren Lösungen, mit Ausnahme des Berliner Blau (Eisenevanür)

und des gelben Blutlaugensalzes (Kaliumeisencvanür), Daturin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Digitalin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Emetin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Ervthrophlein, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Fluorwasserstoffsäure (Flußsäure), Homatropin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Hvoscin (Dubolsin), dessen Verbindungen und Zubereitungen, Dvoschamin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kantharidin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, Kolchicin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,

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