.
Aer Gezugaspreis
5
beträgt vierteljährlich 4M 50 . Aur Postanffalten urhmen Bestellung an; sür Gerlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditruren für Selbstabholer
ö.
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Aummern kosten 25 .
M 52.
Donnerstag, den 1. März
Berlin,
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Denutsches Reich.
Bestimmungen über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander. Mitteilung, betreffend die Ausgabe eines neuen Heftes der
„Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeaͤmter des
Deutschen Reichs“.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. . Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der
24. Königlich preußischen Klassenlotterie Bekanntmachung, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr von Schweinefleisch aus Rumänien, Serbien und Bulgarien.
ESrste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben geruht: Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Eitel⸗ Friedrich von Preußen den Luisenorden mit der Jahreszahl 1813/14 zu verleihen.
—
ö nig haben Allergnãdigst geruht ĩ glich bayerischen Offizieren folgende
nd 3. aben erho
das Großkreuz des Roten Adlerordens:
General der Kavallerie und Generaladjutant Graf von Lerchenfeld-Prennberg;
den Roten Adlerorden erster Klasse:
General der Infanterie Freiherr von und zu der Tann ⸗Rathsamhausen, kommandierender General des III. Armeekorps,
General der Artillerie von Wiedenmann;
den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern:
Generalleutnant Inama von Sternegg, Kommandeur
der 5. Division;
den Roten Adlerorden zweiter Klasse: Generalmajor Freiherr von Horn, Kommandeur der
6. Feldartilleriebrigade, ̃ Generalmajor und Flügeladjutant Ritter von Resch⸗
reiter, .
Generalmajor Freiherr von Speidel, Abteilungschef im Kriegsministerium;
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse:
Oberst Freiherr von Gebsattel, Militärbevollmächtigter
in Berlin, Sberst Freiherr von Gebsattel, Kommandeur des 1. Ulanenregiments Kaiser Wilhelm H., König von Preußen, Oberst Blaul, Kommandeur des 14. Infanterieregiments
Hartmann;
den Roten Adlerorden dritter Klasse mit Schwertern
am Ringe: ; Oberstleutnant Graf von Montgelas, Chef des General⸗ stabes des II. Armeekorps;
den Roten Adlerorden dritter Klasse:
Oberst Freiherr von Hirschberg, Kommandeur des 1. Chevaulegersregiments Kaiser Nikolaus von Rußland, Oberst Burckart, Kommandeur des 8. Feldartillerie= regiments,
Oberst
regiments;
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse:
SBS:uptmann Burkhardt im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, . ; t Rittmeister . von Redwitz im 1. Ulanenregiment Kaiser Wilhelm II., König von Preußen; den Roten Adlerorden vierter Klasse: Major Kneußl im Infanterieleibregiment, Major Lang, Major Wagner, Major Hinzler, sämilich im 6. K Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Major Freiherr von nn, . Stabe des 1. schweren Reiterregiments Prinz Karl von Bayern,
⸗‚ ; und Generaladjutant Freiherr
Habersack, Kommandeur des 10. Feldartillerie⸗
r
Hauptmann Distler im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, . ö Hauptmann Heimeran, . 8
Hauptmann Hauser, 2 beide im 14. Infanterieregiment Hauptmann Gloß im 19. Infante i Emanuel III. von Italien, Ritimeister Freiherr Harsdorf vo Rittmeister Braun, beide im 1. Chevaulegersr von Rußland, Hauptmann Mohr, Hauptmann Keller, x beide im 8. Feldartillerieregiment Rittmeister Ritter von ,, Generalkommandos des III. Armeekorps. Hauptmann Braun im 17. M bisher im Generalstabe des III. Armeel
den Königlichen Kronenorden erst las Generalleuinant Graf Eckbrecht gon Dürckheim⸗ Montmartin, Kommandeur der 4 Diviston⸗
den Königlichen Kronenorden z
Oberst Fritsch, Kommandeur des Al
Oberst Moser, Kommandeur des 1 König Viktor Emanuel NI. von Italien,
Oberst Mantey Freiherr von mandeur des 6. Infanterleregiments Ke von Preußen; . 4 den Königlichen Kronenorden! 3 T . 4 8 14 Oberftleutnant Dietz, gommandeur des 6. Feldaritillerie⸗ regiments.
Oberstleutnant Conradi beim Stabe des 6. Infanterie⸗ regiments Kaiser Wilhelm, König pon Preußen,
Sberstleutnant Hoffmann, Kommandeur des 3. Train⸗ bataillons;
den Königlichen Kronenorden vierter Klasse:
Oberleutnant Freiherr von Rotenhan im 1. Chevau⸗ legersregiment, kommandiert zur Dienstleistung als persönlicher Abjutant bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ludwig von Bayern,
Oberleutnant Buchrucker,
Oberleutnant Roeder,
Leutnant Stettner,
Leutnant Schmitt,
Leutnant Meyer,
Leutnant Mayer,
sämtlich im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen,
Oberleutnant Hacker im 14. mann,
Oberleutnant Naegelsbach im 19. Infanterieregiment gönig Viktor Emanuel III. von Italien,
Bberleutnant Theysohn,
Oberleummant Hollgender,
beide im 8. Feldartillerieregiment,
Leutnant Freiherr von Hofenfels,
Leutnant Freiherr von Thüngen,
Leutnant Freiherr von Schäzler,
sämtlich im 1. Ulanenregiment Kaiser Wilhelm II. König von Preußen,
Oberleutnant Stadelmayr,
Leutnant Freiherr Kreß von Kressenstein und
Leutnant Pöller,
saͤmtlich im J. Chevaulegersregiment Kaiser Nikolaus von Rußland.
Infanterieregiment Hart⸗
— —
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg die Erlaubnis zur An⸗ legung des von Seiner Majestät dem König von Rumänien ihin derliehenen Großkreuzes des Ordens der Rumänischen Krone zu erteilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hofchef Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand zu Schleswig⸗-Folstein⸗Sonderburg-Glücksburg, Kammerherrn . von der Recke und dem , ner rchiorat Dr. Schuster die Erlaubnis zur nlegung der ihnen verliehenen nichthreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Komturkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens und des Ritterkommandeur⸗ kreuzes des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens, — letzterem: des r erte, des Ordens der Königlich Rumanischen Krone.
ö ; . . Ansertionapreis suir den Rarrm ciner Rruchzeile 30 6 lee
nimmt an: die Königliche Expedition dea Aentschen Reichaanzeigert- .
und Königlich Rreußischen Staatz anzeigers
Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. .
5
1908.
ea
. Deu tsches Reich.
Auf Grund des 8 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistil des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1905 Gentralbl f. d. Deutsche Reich S 1357) werden über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander
ch Ei men mit den beteiligten Bundezregierungen die nachfolgenden Bestimmungen getroffen, welche sofort in Kraft treten. ;
Berlin, den 1. März 1906.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf von Posadows ky.
Sest im mungen
äber die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Ünterelbe und an der Unterweser untereinander.
Werden aus dem Ausland in einem Hafen an der Unterel be oder an der Unterweser seewärts ankommende Waren in Leichterschiffe um⸗ geladen und in biesen nach einem andern eien an der Unterelbe oder an der Unterweser befördert, so hat der Schiffs ũhrer uber jedes einzelne Leichterfahrzeug und, falls die darin geladenen Waren für mehrere Hãfen bestimmt sind, für jeden Bestimmunge hafen ein Ladung verzeichnis aufjuftellen und der staiftischen Anmeldestelle am Umladehafen zu überreichen. Diese hat das Sadungsverzeichnis mit dem Vermerk umgeladene Güter? ju verfehen und alsdann der statistischen Aunmeldeflelle am Bestimmungs hafen zu übersenden. Am Um⸗ ladebafen eine Anmeldung und Anschreibung der Waren
t
die tz as f. nicht stattzusnden, londein in dem-
. f in dem die V Me da; terschiff ver⸗
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* 2 Leichter sayrs Ag außer den umg fo ist im Ladung verzeichnisse die Art der nn a der Waren ju vermerken. Bei Umladungen aus Schi. e in in ländffchen Häfen Iö5schen, kann der Vermerk umgeladens Oũter! in die Zollbegleitpapiere aufgenommen werden.
Bei der Ausfuhr von Waren aus einem Hafen an der Unterelbe (mit Ausnahme des Freibafens Hamburg) oder an der Urterweser mit Umladung in das Hauptschiff in einem anderen dieser Häfen ist die Abgabe einer für die staristische Anmeldestelle am Umladehafen bestimmten, mit dem Vermerk über die statisische Anschreibung ver⸗ sehenen Abs des Ladungsverzeichnisses (8 41 (3) der Dienst⸗
ägt eine dem Schiffsführer Anmeldestelle des ersten in dem Ladungsverzeichniffe, daß
Näbere Angaben über
statt,
vom Schiffs führer reichen
staristische
schrift des Hamburg. In diesen FDienstvorschristen vorgeschriebene denen die Waren zugewielen, der
ene
Ab⸗
Bureau in
ift die § 41 (3) der
Aufnahme der statistischen Nummern,
Nummern der Verkehrsnachweisungen,
in denen die Waren angeschtieben sind, ferner der Blatt und laufenden
Zahlen, unter denen die Anschreibung erfolgt ist., endlich des Monats⸗
drittels, auf das die Verkehrsaachweisungen sich beziehen, nicht er⸗ forderlich.
Werden Waren rom Freihafen Hamburg seewärts nach einem Hafen an der Unterweser gesandt, um von dort mit einem anderen Schiffe nach dem Ausland ausgeführt zu werden, so ist in der vom Schfffsfährer in Damburg eingereichten Abschrift des Ladunge⸗ verzeichniffes vom Hamburgischen Zollstatiftischen Bureau, das die Anfchreibung der Waren für die Reichs statistik bewirkt hat, ein Vermerk über die vorgenommene statistische Anschreibung einzutragen. Die im 5 42 (8) der Dienstvorschriften vorgeschriebenen Angaben in diese Abschriften der Tadungsverzeichnisse aufzunehmen, ift nicht erforderlich.
Erfährt im Umladebafen das ursprüngliche Bestimmung? land der Waren eine Aenderung, so ist von der Anmeldestelle dieses Hafens der Anmeldestelle am ersten Ausgangshafen hiervon Mitteilung zu machen, die das Weitere wegen Berichtigung der ersten Anschreibung veranlaßt.
Auf die statistische Behandlung des vorstehend nicht genannten Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser unter⸗ (nander finden die Bestimmungen in § 41 () der Dienstvorschriften zum Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aus⸗ lande, vom 7. Februar 1806 Anwendung. ;
; 2 den Umladeverkehr zwischen Bremen und Bremerharen kann er
29238 Lad
enat der freien Hansestadt Bremen weitergehende Erleichterungen gewähren.
——
Das vierte Heft des sechzehnten Bandes der im Reichs⸗ amt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen, des Oberseeamts und der Segämter. des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co, in Ham⸗ burg erschienen und zum Preise von 3 00 . zu beziehen.