Ile drel Bellrke; sie beträgt für den Yenlrk Unter ⸗˖ . * für 4 17 6 Personen — 3,530 /
G Personen — 8, 98 o /o. dankt Lothringen vorzugt wels—
Qualitãt
werk. und Gisenindustrie kern hieß Lb en gering
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Gejahlter Preis für 1 Doppel sentner
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niedrigfter bächsttr niedrigfter höchster Doppelzentner w . 4
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Am vorigen Außerdem wurden arkttage Marktt . , , . D n schnitl⸗ · den EScatunß Ferkarft preis Dor peljentner 4. (Preis unbekannt)
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Limburg a. 2. .
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Dinkelsbühl
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2 w Mülhausen i. E...
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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
Noch: Hafer. 1666 14856 16,10 1500 ; 15,50
(18.70 16 40 16,60 15835
15,00 10 16,40 5 15,50 50 198,0 5 16, S0 303 16,20 16 15,80 100 16,00 100
1433 14,33 1500
1610 15 36
1990 id y id 3 16 3h
— 13,66 ig S
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16 50
15,00 16,00 16,00 .
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147 1457
82 z 16,17 769 15,20
97 ; 18,0 1962 ; 16.45 257 1617 6 260 165,25 1600 15,80
109 5j 1544
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Der Durchschnittspeeig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.
2
Personalveränderungen.
Königlich Bayerische Armee.
München, 24. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königz. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des . Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen e, nach⸗ 6 Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: bei den Offizieren und Fähnrichen im aktiven Heere: am 10. d. M.: dem Lt. Häfner, nunmehr von der Res. des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, ausnahmswelse nachträglich die Aus— sicht auf Anstellung im Zivildienste zu verleihen; das Kommando des Ets. Gr. v. Berchem des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl don Bavern zur Kaiserlich deutschen Botschaft in . auf ein Jahr zu verlängern; am 13. d. M. dem vormaligen Königlichen Gdelknaben v. Spies, Einjährigfreiwilligen im 1. Feldartlllerie⸗ regiment Prinz-RNegent Lultpold, zum Fähnrich im 1. Chevy. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland mit einem Patent vom 1. Oktober 1965 zu ernennen; am 15. d. M. zu Fähnrichen zu befördern usw.: die Fahnenjunker, Unteroffiziere Leipold im 6. Feldart. Regt, Künjzlen, Haubs im 1. Pion. Bat, Schäffer im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Henneberger im 2. Fußart. Regt. Stillkrauth m 14. Inf. Regt. Hartmann, Straßer im 2. Pion. Bat, Seeger im 6. Feldart. Regt, Gumbrecht im 19. Inf. Regt. König Vittor Emanuel III. von Italien, Hagl im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig , , Greisbacher im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer, Baumann im 1. Inf. Regt. König, Wuggätzer im 5. Feld- art. Regt. König Alfons XIII. von panien, Schiller im 3. Pion. Bat, Schwandner im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Schmidt im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, Graf im 15. Faf. Regt. König Friedrich August von Sachsen, Frieß im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, v. Del⸗ . im 11. Feldart. Regt. Fer e, fr im 2. Fußart. Regt. * rn. v. Berchem im 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, tengler im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, v. Schlichtegroll im 15. Inf. Regt. Kaiser . Joseph von Desterreich, Limpach im 10. Feldart. Regt, Frhrn. v. Andrian 3 im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel 1II. von Italien, Kießling im 14. Inf. Regt. Hartmann, Gr. Fugger Biumenthak im Inf. Leibregt, Becker im 17. Inf. Regt. Orff, Oldenbourg im 1. Inf. Regt. König, Hailer im 8. uh Regt. Großherzog Friedrich von Baden, den Vijewachtm. der Res. Kiesel, dienstleistend im 2. Trainbat. die Fahnenjunker, Unteroff. Wal; im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, Kuhn im 2. Pion. Bat, Härtl im 3. 34 Regt. rinz Karl von Bayern, Marxer im 2. Fußart. Regt, Regler m 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Desterreich und Streber im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf; am 23. d. M. mit der fete Pension zur Disp. zu stellen: den Oberstlt. Riezler, ommandeur des 3. Feldart. Regts, unter Verleihung des Charakters als Sberst und den Major Frhrn. v. Gum ppenberg⸗Pöttmeß⸗ Oberbrennberg beim Stabe des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II, König von Preußen, beide mit der Erlaubnis zum Fort tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen; den AÄbschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Major Steinitz er, Abteil. Kommandeur im 5. Feldart. Regt.,, unter Verleihung eines Patents seines Dienst⸗ grades (1), dem Rittm. v. Nagel zu Aich berg, Eskadr. Chef im 7. Schweren Reiterregt. Erzherzog Franz Ferdinand von Desterreich⸗ Este, dem Sousbrigadier Weiß der Leibgarde der Hartschiere unter Verleihung des Charakters als Premierbrigadier, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dem Lt. Behr des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich; den Abschted zu bewilligen dem Lt. Moser des 22. Inf. Regts. mit dem 23. März d. J.; zu ernennen: zum Kom— mandeur des 9. Feldart. Regts. den Major Ebermaver, Abteil. Kommandeur im 12. Feldart. Regt, zu Abteil. Kommandeuren den Major Krafft v. Dellmensingen von der Zentralstelle des Generalstabs im 9. Feldart. Regt. und den Hauptm. Kollmann, beim Stabe des 3. Feldart. Regts. Königin Mutter im 12. Feldart. Regt. unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum Adjutanten bei der 2. Div. den Hauptm. Wilhelm Frhrn,. v. Reitzenstein, Komp. Chef im Inf. Leibregiment, zum Reitlehrer an der Gquitationgzanstalt den Rittmeister Braun, Eskadr. Ckef im 1. Chev. Regiment Kaiser Nikolaus von Rußland, zu Komp. Chefs die Hauptleute Maurer, Adjutanten bei der 4. Inf. Brig, im Inf. Leibregt. und Stängl vom Generalstabe des Gou— vernements der Festung Ingolstadt im 22. Inf. Regt, zu Eskadr. Chefss in ihren Truppenteilen unter Beförderung zu Rittmeistern ohne tent die Oberlts. Rosenbusch im 2. Schweren Reiterregt. Erz⸗ zog Franz Ferdinand von Oesterreich Este, v. Grundherr zu Altenthan u. Weverbaus im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland und Frhrn. v. Bibra im ö. Cbev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, zum Battr. Chef im 6. Feldart. Regt. den Hauptm Frhrn. v. Reck, bisher militärischer Begleiter Seiner König= lichen Hoheit des Prinzen Ferdinand Marta von Bavern, Infanten von Spanien, zum Adjutanten bei der 4. Inf. Brig. den Oberlt. er nge des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, zu versetzen: die ajore: Frhen. v. Frey berg, Adjutanten bei der 2. Div., zur entralstelle des Generalstabes, Otto Frhrn. v. Redwitz, Reit⸗ hrer an der Equitationsanstalt, zum Stabe des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, und Schenger, Es kadr. Chef im 6. Cbev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, zum Stabe dieses Regts,, die Hauptleute: Albert Hierthes, Komp. Chef im 22. Inf. Regt, zur Zentralstelle des Generalstabeg, Th ie ß, Battr. Chef im 6. Feldark. Regt., jum Stabe des 3. Fel dart. Regts. Königin ⸗ Mutter und itter v. Tylander, Batteriechef im 1. Feldartillerieregiment Prinz⸗ Regent Luitpold, zum General- stabe des Gouvernements der Festung Ingolstadt unter Vor⸗ behalt der Festsetzung seines Patents im Generalftabe; zu befördern: u Maßsoren ohne Patent di- Hauptleute Eb ermaver, ALjutanten eim Generalkommando II. Armeekorps, und Völk des 8. Feldart. Regts, zur Zeit ohne Gehalt beurlaubt, diesen überzäblig, zu Oberlts. die Lts. Bechtold des 22. Inf. Regt, Hasselwander des 2. Schweren Reiterregts. Eriberzog Franz Ferdinand von DOestexreich⸗ Este, kommandiert zur Eguifationsan talt, Frhrn. v. Ho fen fels des J. Ulan. Regts. Kalser Wilhelm II., König von Preußen, Wavdelin
des 2. Nan. Regts. König, Aldinger des 11. Feldart. Regts. und Berghofer der Fortifikation Germersheim.
XIII. (stöniglich Württembergisches) Armeekorps.
Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde—⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. Fe⸗ bruar. Gever, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, bis auf weiteres zur Dienstleistung zum 1. Seebat, kommandiert.
25. Februar. v. Fischer, Gen. Lt. z. D, zuletzt Kommandeur der 18. Div, v. Hiller, Gen. t. J. D. juletzt Kommandeur der 27. Div. (J. K. W), — der Charakter als Gen. der Inf. verliehen.
Den Majoren j. D.: Hirzel, Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, Bocks hammer, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegs ⸗ ministerium, Wiest, Kommandeur des Landjägerbezirks 1, Schwab, Kommandeur des Landw. Bezirks Um, Wern er, Kommandeur des Landw. Bezirks Leonberg, — der Charakter als Oberstlt. verliehen.
Zu uber zähl. Majoren befördert und den betreff. Regtrn. aggre⸗ giert? die Hauptleute und Komp. Chefs: Fehl im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 20, unter Versetzung zum 9. Inf. Regt. Nr. 127, Glück im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Versetzung zum 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Schott v. Pf lum mern im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn. .
Scheurlen, Hauptm. z. D. und Kommandeur des Landjäger⸗ bezirks II, zum Major bejördert. .
Den Hauptleuten z. D. und Bezirksoffizieren: Schnitz ler beim Landw. Bezirk Rottweil. Schenk beim Landw. Bezirk Hall, Doderer beim Landw. Bezirk Rottweil, Rau th beim Landw. Be— zirk Stuttgart, — der Charakter als Major verliehen.
Zu Komp. Chefs ernannt: Din kelm ann, Hauptm., aggreg. dem Bren. Regt. König Karl Nr. 123, im Regt, Dietz, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, im Regt; die äberzabl. Hauptleute: Frhr. v. Hügel im Inf. Regt. Kaifer Friedrich. König von Preußen Nr. I25, Brummer im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Josepb von Desterreich, König von Ungarn, Majer im 3. Inf. Regt. Nr. 127, Günzler im Inf.⸗ Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, v. der Sslen im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 115, Frbr. v. Malchus im Inf, Regt. Kaiser Wilhelm, König don Preußen Nr. 120, Moegling im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124. ⸗
v. Haldenwang, Oberlt. im 5. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 154, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen in das Gren. Regt Königin Olga Nr. 119 eingeteilt.
Zu Oberlts vorläufig ohne Patent, befördert: Mayer, Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 1268 Großheriog Frledrich von Baden, Hart- mann, Tt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Rr. 130, Tobias, Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Gr. I. Rambaldi, Lt. im Gren Regt. König Karl Nr. 123, Fischer (Eberhard), Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 11.
Hornung, Lt. a. D, zuletzt im Inf. Regt. Alt-⸗Württemberg Nr. I2I, als Lt. mit einem Patent vom 22. August 1894 bei der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stuitgart) wiederangestellt. Wilhelm Herzog don Urach, Graf von Württemberg Durchlaucht,
berstlt. A la suits des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 und Kom- mandeur des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, zum Obersten befördert. Fürst Carl von Urach, Graf von Württemberg Durchlaucht, Major à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr 19, v Pentz, Major z. D., zuletzt Vorsitzender der Remontierungskemmission und Vorstand des Remontedepots Breithülen, — der Charakter als Sberstlt. verlieben. Frhr. v. Te ssin, Rittm. und diensttuender Flügel⸗ adjutant, zum Major befördert. Fütst Fohannes zu Hohenlobe⸗ Bartenstein Durchlaucht, Ritt n. A la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, der Charakter als Major verliehen, Forfter, Major und Eskadr. Cbef im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, unter Ent⸗ hebung von der Stellung als Eskadr. Chef dem Regt. aggregiert. Frhr. v. Sternenfels, überzäbl. Rittm. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, alz Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Karl Rr. 189 versetzt. Port, Hauptm. beim Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, Schmabl, Hauptm. beim Stabe des 2. Unterelsãss. Feldart. Regts. Nr. 67, Schmidt, Haupim. beim Stabe des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Kleemann, Hauptm. z. D, zuletzt Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 298 Prinz ⸗Regent Luitvold von Bayern, — der Charakter als Major verlieben. Brever, Oberlt. und Adjutant der 3 Feldart. Brig. (2. K. W.), zum Hauptm, vorläufig ohne Patent, efördert.
Zu Fähnrichen befördert: v. Chaulin, charakteris. Fähnr. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123; die Unteroffiziere Tezerclas v. Till im Gren. Regt. Königin Olga. Nr. 119, Schüller, Suttner im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn,. Frhr., v. Per fall, Ernesti, Herzog, Rodi, Dittmar, Ma ver im Gren. Regt. König Karl Rr. 125, Süßkind im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Metzger, Schreyer im 8. Inf. Regt. Nr. 127, Küffner, Zoret im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Walter im Drag. Regt. y Olga Nr. 25.
Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Befördert zu Lts. der Ref. die Vizefeldwebel bzw. Vijewachtmeister: Schmelz (Ulm) des Gren. Regis. Königin Olga Nr. 1193, Weidner (ß lingen) des Inf. Regts. Alt⸗Wärttemberg Nr. 121 Albrecht, Teibfried (Stuttgart) des Gren. Regtäé. König Karl Nr. 125, Gönner (Ehingen) des Inf. Regts. König Wil helm J. Nr. 124, Bübler (Reutlingen) des 19. Inf. Regts. Nr. 180, Edye Eudwigs⸗ burg) des Ulan. RKegts. König Wilhelm J. Nr. 20, Marquardt (Stuttgart) des Trainbats. Nr. 13.
ig, n n eg n z Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Frhr. v. Ellrichs bausen, Rittm. d. Res. 4. D. zuletzt in der Res. des Ulan. Regts. König Wilbelm J. Nr. 20 die k zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere dieses Regts. erteilt.
Im Sanitätskorps. 25. Februgr. Dr. Hü e ber, Qber stabgarjt a. D., juletzt Regts. Arjt im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, der Charakter als Gen. Oberarzt verliehen, Dr. Faißt, Stabs- und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kgiser Friedrich, König von Preußen Nr. I25, zum Oberstabsarit, vorläufig obne Patent, befördert ind um Regts. Arzt des 3. Feldart, Regts. Nr. 48 Dr. Trendel, äber. Stabzarjt im Inf. Regt. Alt⸗Wärttemberg Nr. 121, zum
Bats Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König don Preußen Nr. 125, — ernannt. -
Befördert: zu Stabeärzten die Oberärite: Dr. Camerer der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Herzog der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Heilbronn, Dr. Gut- mann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Zeller (Theodor der Landw. 1. Aufgebots vom Bezirk Heilbronn, Dr. Sonntag der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Um, Dr. Kreilsbeimer, Dr. Wagner der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Mejger der Landw. J. Aufgebotz vom Landw. Calw. Dr. Stock der Res. vom Landw. Berirk Reutlingen., Dr. Ga stpar der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stutt gart, Dr. Pfleiderer der Res. vom Landw. Bezirk Eßlingen, Dr. Hartmann der Landw. 2. Aufgebots vom Landw Bezirk Stutt- gart, Dr. Haehnle der Landw. J. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Schwarz der Landw. 1. Aufgebots dom Landw. Bezick Stuttgart, Dr. Hal der der Res. vom Landw. Sezirk Ravens. burg; zu Assist. Aerzten die Unterärzte: Dr. El säßer der Res. dom Landw. Bezirk Stuttgart, Kappis der Res. vom Landw. Beztck Reutlingen.
Beamte der Militärverwaltung.
25. Februar. Weitz ig, Oberveterinär im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Stabsveterinär in diesem Regt, Huber, Unterdeterinär im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Oberveterinär in diesem Regt. — ernannt. Schenzle. Unterveterinär der Res. vom Landw. Bezick Stuttgart, Vollrath, Unterveterinar, der Res. vom Landw. Bezirk Ravensburg, — ju Oberveterinären der Res. befördert v. Schaefer, Wirklicher Geheimer Kriegsrat und Abteil. Chef im Kriegsministerium, für seine Person der Rang auf der dritten Stufe der Rangordnung, Martin, expedierender Sekretär im Kriegẽministerium, v. Zwerger, Flöck, Intend. Sekretäre, — der Titel Rechnungsrat, Meoser, Intend. Registrator, der Titel Kanzleirat, — verlieben. Jahnke, Zahlmstr. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, zum QOberjahl mstr. befördert. Kroneberg, Militar⸗Musikoirigent (Stabetromweter) im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, der Titel Königlicher Musik⸗
direktor, Thomas, Stabstrompeter im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, der —
Titel Militär⸗Musikdirigent, — verliehen.
Deutscher Reichstag. 53. Sitzung vom W. Februar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Erste und event. zweite Beratung des von den Abgg. Nißler und nf eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Gewährung von Beihilfen an Kriegs⸗ teilnehmer, und des von dem Abg. Bassermann ein⸗ gebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung (Gehaltszahlung an Angestellte ꝛc.), in Verbindung mit dem von demselben Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des S 63 des Handelsgesetzbuches (Gehaltszahlung in Krankheitsfällen, sowie , des Antrags der en,, Kaempf und Genossen auf Aenderung der Gesetze be⸗ züglich des Verlustes des Wahlrechts ꝛc. durch Empfang von Unterstützungen. ö.
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Zur Begründung des ersten auf der Tagesordnung stehenden Antrags erhält das Wort der
Abg. Nißler (kons.): Unser Antrag ist ein alter Bekannter; ein gleicher Antrag kam im vorigen Jahre nicht mehr zur Beratung. Als unsere Krlegsteilnebmer ehrenvoll aus Feindesland zurücktehrten, erachteten sie sich für verpflichtet, ein Vereinsleben anzubahnen, und fo sind in ganz Deutschland Hunderte von Veteranenvereinen entstanden, die in erster Linie allüberall nationale Gesinnung betätigen wollten. Sie sind seit einer Reihe von Jahren ein festes Bollwerk gewesen gegenüber der Umsturzwartei. Diesen Vereinen ist es auch zu verdanken, daß denen, die eine Erkrankung in Feindet land nachweisen konnten, eine Unteistützung aus dem Kaiserlichen Dispositionsfonds zugewiesen wurde. Von 1871 bis 13595 sind aber viele Hunderte und Taufende dahingestorben, die ihr Siechtum aus dem Feindesland mitbrachten und keinerlei Besoldung in irgend einer Form vom dank. baren Vaterland erhielten. Infolge der wiederholten Anregungen des Reichstags haben dann die verbündeten Regierungen das Gesez vom 22. Mai 13895 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz ist von den Veteranen mit großer Freude begrüßt worden; es zeigte sich aber sehr bald, daß es nicht ausreichte, deshalb haben ich und andere Herren wieder⸗ bolt angeregt, diefes Sesetz weiter auszudehnen. Die verbündeten Regierungen haben es sich dann angelegen sein lassen, hauptsächlich der' gegenwärtige Reichsschatzlekretär, einen Schritt e,, Infolgedessen find die Ausführungsbestimmungen vom 21. April dorigen Jahres inz Leben getreten. Diese Bestimmungen merzen ja einige Härten aus dem Gesetze aus, die Ss 3 und 4 des Gesetzes enthalten aber doch einige Ungleichheiten, unter denen die Veteranen zu leiden haben. (Der Redner zitiert die beiden Paragraphen.) Wir halten es für notwendig, feste Normen zu schaffen daruber, wo die Bedürftigkeit aufhört. Ueber die Unterstützungs bedürftigkeit urteilen die Beamten in verschiedenen Bezirken gan; verschieden. In einem Re⸗ gierungsbezirk ist die Grenze schon 450 M gezogen worden, in anderen Verwaltungsbezirken ist man dagegen nicht so weit gegangen. Dag deutsche Volk will, und seine Verkreser ebenfalls, daß für die deutschen Veteranen ausreichend gesorgt wird. Die Summe von hb0 S wird eine wenigftens annähernde Ausgleichung bewirken. Wenn man die Einrede erheben sollte, daß 600 in einer Groß— stadt nicht gleichbedeutend sein möchte mit 600 M in einer kleinen oder mittleren Stadt oder auf dem Lande, so dürfen wir demgegen⸗ Über darauf binweisen, daß in den Großstädten das Leben nicht teurer, , gn, eher billiger ist als anderswo, und paß nur die Wohnungen teurer sind. Die Uagleichert der Behandlung der Gesuche, die bei der Bekundung des Grades der Grwerbsfählg⸗
keit durch die Aerzte zu Tage getreten ist, wollen wir, ohne daß damit ein Mißtrauengzvotum gegen dle Aerzte ausgesyrochen werden soll, dadurch beiseite schieben, da die Beibilse unter allen Umftänden gejahlt werden soll, wenn der Veteran 60 Jabre geworden ift. Gewiß vird der Antrag erhebliche Mittel fordern, aber wir baben es doch bier auch nicht mit einer dauernden usgabe ju tun, die noch 20 = 25 Jahre anhalten wird, im Gegenteil die Ausgabe wird von Jahr zu Jahr geringer erden; denn ein großer Teil der Veteranen steht schon in den bo er — Hier handelt es sich um Herausgabe von Mitteln an die Männer, denen wir Dank dafür schuldig sind, daß das deutsche Daterland erstanden ist; ohne fie ständen wir jetzt nicht bier. Jene Aten Männer, deren Taten man früber in Wort und Lied besungen bat, sollte das deutsche, das dankbare Vaterland nicht mehr kennen⸗ n Bavern erhielten seinerjeit auch die alten Veteranen aus den reibeitekriegen ganz erhebliche Zuwendungen. Wir verlangen in 1, daß auch den elsaß lothringischen Angehörigen die den Feldzug von 15570 im französiscken Heere mitgemacht haben und in der Folge Deutsche geworden find, die Beihilfe gewäbrt werden darf. Wir wünfchen die Verweisung des Antrages an die Budgetkommission und dort defsen wohlwollende Prüfung. Einen Aufschub erleidet diefe Frage nicht mehr. Den Veteranen ift die Hauptsache, daß fie endlich einmal den Ebrensold von 120 6 erhalten. Steuer⸗ nachlässe und dergleichen kämen erst in zweiter Linie. Der jetzige Zu⸗ stand, ber fort und fort in den weitesten Kreisen Mißstimmung erzeugt and erhält, muß endlich einer besseren Ordnung Platz machen.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:
Meine Herren! Es handelt sich vorliegend um einen Initiativantrag aus diesem hohen Hause, zu dem die verbündeten Regierungen noch nicht Stellung genommen haben. Ich muß mich desbalb in meinen Be- merkungen, die ich über diesen Initiativantrag zu machen habe, darauf beschränken, den Inhalt des Antrags und seine etwaigen Kon⸗ seauenzen etwas näher zu beleuchten. Im Anschluß an diese Aus⸗ fübrungen muß ich es dann dem hohen Haufe aberlassen, bei seiner Beschlußfassung diejenigen Konseguenzen zu zieben, die es aus weinen Ausführungen ziehen zu müssen glaubt. Schon jetzt mochte ich aber das eine hervorheben, daß die verbündeten Regierungen an
woblwollender Fürsorge für die Kriegeveteranen in keiner Weise binter
dem Reichstage zurückjusteben glauben. Sie haben einen neuen Beweis in dieser Richtung auch erst in den jüngsten Tagen erbracht. Ich erinnere daran, daß die verbündeten Regierungen Ihnen erst kürzlich, und zwar aus eigener Initiative, den Entwurf eines fünften Nachtragsetats vorgelegt haben, worin sie die Mittel fordern, um auch denjenigen Kriegs⸗ deteranen, die für das Jahr 1905, obwohl sie als bezugsberechtigt anerkannt sind, wegen mangelnder Mittel die Beibilfe noch nicht er— langen konnten, eine solche Beihilfe vom 1. Januar d. J. ab für den Rest des laufenden Rechnung iabres bewilligen zu können. Es hätte also meines Erachtens des ja an sich vollständig berechtigten patriotischen Appells des Herrn Vorredners an die verbündeten Regierungen nicht bedurft. Die verbündeten Regierungen baben sich auch von jenem Ent⸗ gegenkommen ibrerseits nicht abbalten lassen, obwobl sie sich sagen mußten, daß bei dem gegenwärtigen Deftsit im Reichsbausbalt sie die Mehrausgaben aus diesem Nachtragsetat selbst auf ibre Matri- kularbeiträge zu übernehmen haben würden. Aber bei allem Wobl⸗ wollen, das ich versonlich und das die verbündeten Regierungen hegen mögen für die Kriegeteilnebmer, darf ich doch die Bedenken nicht verschweigen, muß ich vielmebr die Bedenken Ihnen rückhaltles vor⸗ tragen, die gegen den Antrag der Herren Abgg. Nißler und Genossen sprechen.
Meine Herren, als im Jahre 1895 die Veteranenbeihilfen durch Reichsgesetz eingeführt wurden, bat man auch in Reichstags kreisen damit gerechnet, daß es sich dabei zunächst um einen Aufwand von jährlich etwa 2 Millionen Maik handeln koöane. Damals, im Jabre 1895, befand sich der Reichsinvalidenfonds noch m Besitze eines Ueberschuses von beiläufig 35 Millionen Mark, und man konnte damals rechnen mit der Wabrscheinlichkeit, daß wenigstens noch auf Jabre hinaus der Invalidenfonds in der Lage wäre, die erforderlichen Veteranenbeibilfen aus den Zinsen seines bilanzmaßigen neberschusses zu bestreiten. Jetzt kãmpft der Reicht in validen fonds mit einer Unterbilanz von 300 Millionen Mark, und dieser Umstand hat schon im Jabre 1804 genötigt, den Invalidenfonds von diesen Beihilfen zu ent⸗ lasten und die Laft in der Form eines etats mäßigen Zuschusses auf den Etat des Reichsschatzamtes zu übernebmen. Für das Jahr 1966 ist nun in dem Etatsentwurf als Bedarf an Veteranenbeihilfen ein Betrag von 1616. Millionen Mark vorgeseben. Wann der Höchstpunkt dieser Be⸗ lastung des Reicheetats erreicht werden wird, läßt sich noch in keiner Weise vorausseben. Man rechnet auf Grund von Schätzungen, daß der Döchstpunkt der Belastung vielleicht erreicht werde im Jahre 1912, keinesfalls viel früber. Bis dabin wird auch auf Grund von Schätzungen, die wir angeftellt baben, damit gerechnet werden müssen, daß auch obne die don dem Herrn Abg. Nißler Ihnen empfohlene Gesetzetãnderung die Veteranenbeibilfen weiter wachsen werden, bis auf einen Jahresbettag von 25 biz 30 Millionen Mark. (Hört, bort! in der Mitte.) Nach den Ermittelungen, die in den jüngften Jahren — ich weiß nicht, ob auf Anregung des Herrn Abg. Nißler oder auf Anregung von anderer Seite — angestellt worden sind, baben sich noch zwischen 600 000 und 700 000 Kriegsteil⸗ nehmer am Leben befunden. Wir schätzen diese Zabl gegenwärtig auf rund 620 000. Wenn man biervon abrechnet die Empfänger der gesetzlichen Militärpensionen und die Empfänger der Unter— stũtzungen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds auf Grund des Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884, dann verbleiben für die Gegen⸗ wart immer noch über 560 000 Kriegsteilnehmer, welche bei der Gewährung von Veteran enbeihilfen in Betracht kommen konnen.
Zu dem Gesetze von 1895 sind nun von seiten des Bundesrats im April vorigen Jahres Ausführungs bestimmungen erlassen worden, welche bejwecken, auf der einen Seite eine möglichft einheitliche und gleichmäßige, aber auf der anderen Seite zugleich auch eine milde und wohlwollende Geseßesanwendung zu verbärgen. Ich kann Ihnen mitteilen, meine Herren, daß seit dem Erlasse dieser Ausführungsbestimmungen, die allerdings noch nicht ganz ein Jahr alt sind, eine einzige Beschwerde über eine Verweigerung der Beteranenbeihilfe an die Reichsschatzverwaltung gelangt ist, und auch diese einzige Beschwerde hat sich bei näherer Prüfung als unbe⸗ gründet herausgestellt. Es ist auch in dem 8 14, dem letzten Para⸗ grapben, der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats Vorsorge getroffen dafür, daß möglichste Ginheitlichkeit und Gleichmäßigkeit in der Gesetzezanwendung herbeigeführt wird. Es ist dort bestimmt:
Zur Herbeiführung und Sicherung der gleichmäßigen Ausführung des Gesetzes in allen Bundesstaaten werden die Landesregierungen dem Reichekanzler auf dessen Ersuchen nicht nur den Inhalt und die Gründe der getroffenen Entscheidungen mitteilen, sondern gleich⸗ falls deren Unterlagen zugänglich machen. Die Landesregierungen
werden dem Reichskanzler auch Kenntnis von allen ihrerseits jur
Ausführung des Gesetzes erlafsenen allgemeinen Anweisungen geben. Natürlich bedürfen aber derartige Beftimmungen auch einige Zeit, um in gleichmäßiger Weise von seiten der Bebörden angewendet werden zu können. Ich kann indes versichern, daß von seiten der Reichsschatzrerwaltung gerade auch die Einbeitlichkeit und Gleich- mäßigkeit der Ausführung jener Bestimmungen auf das sorgfältigste im Auge bebalten werden wird.
Nach diesen Ausführungsbestimmungen, meine Herren, ist nun unter anderen die Entscheidung der Frage der Unterstützungs⸗ bedürftigkeit von der gewissenbaften Prüfung der versonlichen, der Familien⸗ und der örtlichen Verhältnisse in dem einzelnen Falle abhängig gemacht, während auf der anderen Seite die Erwerbs- unfähigkeit schon dann angenommen werden soll, wenn die Eiwerbsfähigkeit auf weniger als ein Dritteil berabgesunken ist. Ich glaube, wir sind mit diesen Ausführungsbeftimmungen in unserer Milde und unserem Woblwollen gegen die Kriegeveteranen schon so weit gegangen, als wir es überhaupt gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes noch mit unserem Gewissen zu vereinbaren vermochten.
Was nun den Antrag des Herrn Abg. Nißler anlangt, so ist derselbe, wie ich glaube, soweit er das Kriterium der Erwerbzunfäbhigkeit betrifft, doch wobl gegenstandẽlos, insofern nämlich, als er bezüglich dieses Punktes eigentlich nichts weiter enthält als eine Wiederholung dessen, was in den Ausfübrungsbestimmungen des Bundesrats bereits ange—⸗ ordnet ist.
Bedenklicher ist es, wenn in dem Antrag Nißler versucht wird, als Kriterium der individuellen Unterstützungsbedürftigkeit eine bestimmte Einkommensgrenze zu ziehen. Bei der Verschiedenbeit der bier in Betracht kommenden lokalen, versonlichen und Familienverbältnisse wird eine solche rein schablonenbafte Behandlung nach unserer Auf fassung doch leicht zu Ungerechtigkeiten führen, und deshalb glaube ich, daß der Bundesrat das Richtigere getroffen bat, wenn er unter Voraussetzung einer wohlwollenden Anwendung des Gesetzes und der Ausführungebestimmungen die Behörden darauf bat, daß sie in ibter Entscheidung auf lokale, versönliche
. hingewiesen
Familienverbältnisse entsprechende Rücksicht nehmen.
recht ftimmt mit dem 8 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1901 wegen Ver⸗ sorgung der Kriegsindaliden. Während nämlich den Kriegsinvaliden in diesem Gesetz ein Existenzminimum von 600 M einschließlich der Alterszulage gewährt ist, soll den Veteranen nach dem Antrag Nißler über den Betrag von 600 6 hinaus noch eine Beihilfe von 120 6 gewäbrt werden, sodaß jenes Existenzminimum nach dem Antrag Nißler auf 720 M sich belaufen würde, nebenbei bemerkt ein Betrag, der — insbesondere möchte ich u. 4. da auf den Osten der preußischen Monarchie binweisen — nach unserem Dafürhalten erbeblich zu hoch
in sie nicht noch für Familienangehörige zu sorgen baben, sondern allein stehen. Jedenfalls vermögen wir einen ausreichenden Grund nicht einzusehen, warum wir den Kriegs- veteran besser stellen sollen als den Kriegsinvaliden, der noch an den Folgen der im Kriege erhaltenen Wunden zu leiden hat. Am aller— bedenklichsten aber erscheint uns der Vorschlag, wonach die Vollendung des 60. Lebensjahres durch die Bank den Anspruch auf Veteranenbeihilfe begründen soll. Damit würde gewissermaßen reichsgesetzlich proklamiert, daß schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres die persönliche Eiwerbsunfähigkeit zu präsumieren sei. Die weiteren Konsequenzen eines solchen Ausspruchs des Gesetzgebers vermöchten sich in ihrer vollen Tragweite nach meinem Dafürhalten kaum übersehen lassen. Es bleibt übrigens in dem Antrag des Herrn Abg. Nißler unklar, ob die Vollendung des 60. Lebensjabres den Anspruch auf Beihilfe in allen Fällen begründen soll, oder ob sie ihn nur begründen soll bei vorliegender Bedürftigkeit. Der Herr Antragsteller hat zwar in dieser Beziehung dorbin verschiedene Ausführungen gemacht, die annehmen lassen, daß nur in Fällen der Bedürftigkeit das 60. Jahr entscheidend sein soll, aber es ist dies nicht ohne weiteres aus dem vorliegenden Initiativ⸗ antrag zu ersehen. Je nachdem nun diese Zweifelsfrage ent—⸗ schieden wird, stellt sich der erforderliche Mehrbetrag un gemein verschieden. Wir haben aber in dieser Beziehung wenigstens beiläufige Schätzungen aufmachen lassen. Genauere Be⸗ rechnungen aufzustellen, ist ja ungemein schwierig; wir haben deshalb zu Schätzungen unsere Zuflucht genommen und haben dabei gefunden, daß in dem einen Falle, je nachdem man den Antrag Nißler auslegt, für das Jahr 1905 mit einer Mehrausgabe über obige 16, Millionen binaus von etwa 27 Millionen zu rechnen ist (Hört, hört!, während in dem anderen Falle mit einer Mehrausgabe zu rechnen wäre von tund 50 Millionen Mark.
Noch unklarer als all das ist aber mir und wohl auch den verbündeten Regierungen, woher bei einem chronischen Defizit von weit über 200 Millionen Mark im Reichshaushalt die Mittel genommen werden sollen, um diesen gan; erheblichen Mehrbedarf auch noch zu decken. Ich möchte bier doch an den lebhaften Widerstand erinnern, der sich faft in allen Bevölkerungsschichten in den jüngsten Wochen und Monaten geltend gemacht hat gegen jeden Versuch, die vor allem notwendige Ordnung in unserem Reichshaushalt wieder⸗ berzustellen. Es ist eben weit leichter, für populäre Zwecke im Reich und Staat Ausgaben zu fordern und zu bewilligen, als für die Beschaffung der erforderlichen Deckungsmittel Sorge zu tragen.
Immerhin hätte ich — ich rede da ganz offen, meine Herren! — es kaum für möglich gehalten, daß die ernstlichsten Bemühungen der verbündeten Regierungen und, wie ich gern anerkenne, auch der Mehr⸗ heit des Reichstags, die dringend gebotene Sanierung des Reichs baushalts demnächst herbeizuführen, durch einen Antrag wie der vor⸗ liegende, ich will nicht sagen, durchkreuzt, aber doch so erheblich er⸗ schwert werden würden.
Es ist in dem Antrag Nißler dann auch noch ein Vorschlag enthalten, der die Einrichtung eines sogenannten Gnadenquartals jum Gegenstand hat. Ich habe den Eindruck, daß es doch etwas weit geht, wenn man über den Kreis der Kriegsveteranen hinaus dem Reiche zumutet, auch noch für die Relikten der Kriegs veteranen Opfer zu bringen. Ich will aber über diesen Punkt um so weniger mich des näheren jetzt aussprechen, als ja ohnehin schon beantragt ift, die Vorlage an eine Kommission, die Budgetkommission, zu verweisen. Jedenfalls aber möchte ich glauben und da heute auch schon bervotheben, daß die weiteren Bestimmungen in dem Antrag Nißler mir überflüssig und gegenstandelos zu sein scheinen. Die S5 3 bis 6 dieses Initiativantrags sind schon gegenwärtig geltendes Recht; sie sind aus dem Gesetz von 1896 einfach herilbergenommen. Der 57 des Antrags Nißler aber deckt sich inhaltlich vollständig mit
dem 8 2 der dem Reichstage bereits seit dem November v. J. vorliegenden Novelle zum Invalidenfondagesetz, deren unveränderte Annahme von der Budgetkommission bereits unter dem 24. Januar d. J. beantragt worden ist; die Beschlußfafsung des Plenum fteht allerdings noch aus.
Wenn ich aun, meine Herren, schließlich mein Urteil über den Antrag Nißler in wenigen Worten zusammenfassen soll, so muß ich erklären, daß ich den Antrag zum einen Teil für überflüssig und gegenstandslos, zum anderen Teil aber für so bedenklich erachte, daß ich für meine Person nicht in der Lage wäre, die Annahme des Antrags bei den verbündeten Regierungen zu befür⸗ worten. Nach diesen Ausführungen — gegen die Verweisung an eine Kommission babe ich keine Einwendungen ju erheben — möchte ich dem boben Hause die weitere Stellungnahme zu dem Antrag und die Beschlußfassung hierüber lediglich anheimstellen.
Abg. It schert (Zentr) Mit den Zielen des Antrages sind meine Freunde einverstanden. Die Budgetkommission hat ja in dankens. werter Weise den Antrag angenommen, diese Kriegsteilnehmer wenigstens für 1905 zu berückfichtigen, und der Staatssekretär steht ja diesen Bestrebungen günftig gegenüber. In den letzten Tagen haben wir einen fünften Nachtragsetat erbalten. Ich möchte den Präsidenten bitten, diesen fünften Nachtragsetat möglichst bald auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, damit die Betreffenden möglichst bald zu ihrem Recht kommen. Für die Zukunft ist dafür gesorgt, daß die betreffenden Beihilfen nicht mehr bestimmt umgrenzt, sondern äberschreitbar sind, nachdem sie auf den Etat gebracht sind. Mit den Bestimmungen der F§ 3 und 4 der Ausführungs- bestimmungen über die Unterstützungsbedürftigkeit und Erwerbs unfähigkeit ist den Kriegstellnebmern mebr gedient als mit dem Antrag Nißler. Der Staatssekretär hat schon auf die lokalen und sonstigen Verschieden beiten hingewiesen. Die Summe von 600 4K hat einen durchaus verschiedenen Wert, je nachdem sie den Kriegsteil nehmern in einer großen Stadt oder auf dem Lande gewährt wird und je nach der Verschiedenheit der Familienverhältnisse der Kriegs. teilnebmer. Die Regierungen sind sogar über den Inhalt des Gesetzes von 1895 binausgegangen. Insofern halte ich es für richtiger, die betreffende Ausführungsbestimmung in das Gesetz selbst binüberzunebmen. Das könnte in der Budgetkommission geschehen. Vielleicht könnten dort die Begriffe ‚Unterstützungsbedürftigkeit' und ‚Erwerbsunfähigkeit! noch fester umgrenzt werden. Vielleicht wäre es ratsamer gewesen, mit diesem Antrage nicht in diesem Augenblicke zu kommen, wo die Finanzlage so schwierig ist, Der Staatssekretär hat gesagt, daß nur eine einzige Beschwerde bei ihm eingegangen sei. Es sind wohl sehr viel mehr Beschwerden er⸗ boben worden; es müssen weitere Unterlagen in der Kommission ge— geben werden. Es müßte ein einheitliches Schema aufgestellt werden für die Bewirkung der Beihilfe. So könnten Abweisungen wegen Formwidrigkeiten vermieden werden. Die Kriegervereine werden dazu bebilflich sein. Wir wünschen auch eine Nachweisung, wie viele Veteranen und aus welchen Gründen sie mit ihren An— sprüchen zurückgewiesen worden sind. Auf die Einzelheiten des Entwurfs brauche ich nach den Ausführungen des Staatssekretärs nicht näher einzugehen. Auch mir erscheint die Grenze von Ho 6 und die Grenze von 60 Jahren bedenklich. Jedenfalls müßte eine andere Fassung gefunden werden. Bedenklich ist mir auch der Schlußsatz des 3 1, wo von einer Fakultät der Beihilfe für die elfässischen Kriegsteilnehmer gesprochen ist. Diese Be⸗ stimmungen müßten obligatorisch gemacht werden. Wohl wollende Worte für die Kriegsteilnehmer genügen nicht, man muß ehrliche Politik treiben und den Finanzverhästnissen Rechnung tragen. Darum muß man die jenigen Wünsche zurückweisen, die bei früheren Gelegen⸗ heiten über diesen Antrag hinaus gestellt worden sind. Man hat eine Webrsteuer zur Deckung dieser Bedurfnisse vorgeschlagen. Es ist aber fraglich, ob diese Steuer hier Anklang findet, und dann soll sie für den Invalidenfonds mit Beschlag belegt werden. Bei allem Wohl wollen für den Antrag Nißler halten wir es doch für nötig, daß er in der Budgetkommission auf seine Durchführbarkeit geprüft wird.
Abg. Bock (Soz.): Man hat uns neulich vorgehalten, daß wir, als die Interpellation über die Borussia⸗Angelegenheit auf der Tages ordnung war, nicht so viele Parteigenossen zur Stelle hätten, um dem Antrag auf Besprechung dieser Interpellation die genügende Unter⸗ stützung zu sichern. Man sieht ja, wie es heute, wo ein Initiativ— antrag der Rechten zur Verhandlung steht, auf der rechten Seite des Hauses aussieht. Was den Antrag selber angeht, so handelt es sich hier um arme Leute, denn für die Offiziere ist hinreichend gesorgt. Von ihnen hört man keine Klage, und daß sie aus über großer Bescheidenheit es unterlafsen sollten, berechtigte Klagen zu erheben, bezweifle ich, denn an Bescheidenheit ist wohl noch kein Offizier gestorben, wohl aber kann das Gegen · teil gefagt werden, daß nämlich die Herren Stabsoffiztere. die zwei, drei Jahrzehnte hindurch ihre hohen Gehälter bezogen haben, fich als Kriegsveteranen noch jährlich 720 M. bezahlen laffen. (Zuruf des Abg. Erzberger: Bas ist ihr Recht) Ich glaube, es ist auch das Recht der Veteranen, zu fordern, daß für sie etwas Genügendes geschieht. Die ungleiche Behandlung der Soldaten und Sffiziere setzte gleich mit Beendigung des, Krieges ein. 12 Millionen wurden für 19 Dutzend Heerführer bewilligt, und nur etwa ebensoviel für alle Reserbiften. Wenn der Reichsschaßsekretär meint, daß ihm nur ein einziger Fall von Klage oder Beschwerde zugegangen sei und sich selbst dieser als unbegründet erwiesen habe, so weiß wohl jeder einzelne Abgeordnete, daß er Briefe in der Tasche hat, voll von beweglichen Klagen von Veteranen. Trotz dieser Klagen wurde in der Budget kommission festgestellt, daß 109 bis 15 000 Veteranen wegen Mangels an Mitteln nicht in den Besitz der Beihilfe gelangen können. Der Antrag Nißler, dem wir trotz des Schreckgespensteg, das der Schatzsekretär vor- führte, sympathisch gegenüberstehen, geht uns nicht einmal weit genug. Wir scheuen un nicht, so weit zu gehen, daß wir pro Tag wenigstens LS für den erwerbsunfähigen Veteranen fordern, anstatt 120 6 pro Jahr. Ich bin der Melnung, daß ein Reich wie das Deutsche, daz das größte Heer der Welt hält, das sich rühmt, eine große Flotte zu bauen wie die größte seefahrende Nation, das seinen Fürstlichkelten jährlich 60 Millionen Mark zahlt, das Hunderte von Millionen für eine vollständig nutzlose und zwecklose Kolonial— politik hingibt, die Mittel aufbringen könnte, für seine Veteranen ju sorgen. Die Fürsten können sich jedenfalls ein besseres Denkmal im Volke schaffen, wenn sie die Lage der Veteranen erleichtern, als wenn sie Figuren aug Marmor aufstellen lassen. Bauen Sie nur ein bis zwei Linienschiffe weniger, dann haben Sie die fehlenden 0 Millionen Mark pro Jahr. Meinen Sie, 8 die Größe und Stärke des Reichs von der Zahl seiner Unienschlffe abhängt, daß es nicht viel mehr auf diejenigen ankommt, die die Schiffsbemannung bilden? Glauben Sie, daß, wenn Sie die Veteranen so erbärmlich behandeln, daß sie elend zu Grunde ehen, dies die Begeisterung für einen künftigen er steigert⸗ chon früher ist von dem toten Schatz von 129. Millionen Mark im „Juliusturm“ gesprochen worden. Wenn ich nicht irre, hat der Staatsfekretär eine zusagende Erklärung abgegeben, oder die An⸗ regung wenigstens in Erwägung zu ehen , . Aber wenn die Herren eiwaß in Erwägung ziehen, so ist es schon so gut wie abgelehnt. Die 120 Millionen könnten Sie nicht besser ver wenden, als wenn Sie die Zinsen den Veteranen zuwenden, denn wenn Sie für einen etwaigen Krieg nichts anderes haben als den Schatz im Juliusturm, dann ist der Krieg schon so gut wie verloren. Von der Krie en , n, von 5 Milliarden sind 172 Millionen einerzeit für die Staatsbahnen in Beschlag genommen worden. Wer sitzt denn diese Staatebahnen? Doch das Königreich Preußen, das dle? Millionen zu verzsnsen hätte, damit die Zinsen den Veteranen zugute kommen könnten! Wir sind für eine Reichs einkommensteuer, wit sind für die Grbschaftssteuer, aber man munkelt ja heute schon davon, daß man die . nicht nur nicht auf die Meszendenten aubdehnen, sondern Überhaupt zu Falle bringen will. Die deutsche