1906 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichstag. 68. Sitzung vom 17. März 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Zweite Beratung der Gesetzentwürfe, be— treffend die f fenun des Haushaltsetats für die Schutzgebiete und des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1996 C6 für die Expeditionen in das Südwest. und Ostafrikanische Schutzgebiet), sowie betreffend Uebernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Dualg nach den Manengubabergen.

Die Rede des Abg. Bebel ist auszugsweise in der vor⸗ estrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden. Nach ihm ergreift as Wort der

* Dr. Arendt (Rp.): Ich muß dabei bleiben, daß von jenen Behauptungen des Abg. Bebel sich nichts als wahr erwiesen bat (Abg. Stadthagen: Unerhört), ja, wenn Sie da auch unerhört sinden! Die damalige Erregung im Reichstag beweist gar⸗ nichts. Es ist ganz richtig, daß Peters entweder verrückt oder ein Scheusal gewesen wäre, wenn das richtig wäre, was der Abg. Bebel von ihm behauptet hat. Bebel hat gesagt, Peters . eine Eingeborene als Beischläferin erworben; als er erfahren habe, daß sie ein Verhältnis mit seinem Diener Mahruk unter⸗ halten, hätte er beide hängen lassen. Davon ist nichts wahr. Die beiden sind nicht an einen Baum gehängt worden, haben auch nicht um ihr Leben gefleht; die beiden Hinrichtungen, die der Abg. Bebel zusammen⸗ ebracht hat, haben gar keinen Zusammenbhang, stehen außer jeder Ver— ern, mit einander, die beiden Leute haben sich gar nicht gekannt; die Geschichte ist und bleibt unwahr. Nicht jede Hinrichtung ist ein Mord. Es haben da Verhältnisse bestanden, die alle Kenner afrikanischer Verhältnisse dahin geführt haben, daß sie diese Hin—⸗ richtung unter den damaligen Verhältnissen als notwendig erkannt haben. (Abg. Bebel; Nicht wahr Der Major von Wissmann hat mir das persönlich gesagt; er hielt das Urteil gegen Peters für einen Justizmord. Zweimal hat gegen Peters eine Untersuchung stattge funden, zuerst weil der Abg. von Vollmar hier jene Sachen vorgebracht hat, und dann nach den Anklagen des Abg. Bebel, der aber nichts Neues mehr hinzugefügt, sondern nur das wiederholt hat, was der Abg. von Vollmar ein Jahr vorher gesagt hat. Zweimal ist die Untersuchung zu Gunsten Dr. Peters ausgefallen. Hätte Mord vorgelegen, so hätte der Staatsanwalt doch gegen ihn einschreiten müssen. Wenn der Disziplinarhof ein Ver brechen hier sah, mußte er es ja der Staatsanwaltschaft mit⸗ teilen, dann bedurfte es des Abg. Bebel und seiner Forde⸗ rung der Strafverfolwzung nicht erst. Ich bitte also, den Tatbestand nicht weiter zu verdunkeln. Die Mord⸗ geschichte, die der Abg. Bebel erzählt hat, ist von Anfang bis zum Ende erfunden; außerdem ist selten eine so abscheuliche Verleumdung im öffentlichen Leben ausgesprochen wie der nicht existierende Tucker Brief, der die Ursache der Verurteilung war. So darf ein unverantwortlicher Abgeordneter nicht vorgehen. Der Tucker ⸗Brief bleibt an den Abg. Bebel hängen. Es handelt sich um zwei ganz verschiedene Personen; die Person, die gehängt wurde, hat mit den Dingen nichts zu tun, die der Abg. Bebel erwähnt hat. Was den Einbruch betrifft, so wurde der Täter nicht gefunden, spaäͤter stellte sich heraus, daß der Diener des Peters der Täter war. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet und die Hinrichtung beschlossen. Das Urteil war hart, aber zur Aufrechterhaltung des Lebens der Europäer not⸗ wendig. Der afrikanische Küstenklatsch hat dann die Sache zusammen⸗ gebraut, die Bebel hier vorgebracht hat. Die zweite Hinrichtung hat mit jenem Fall nichts zu tun. Es ist auch unrichtig, daß . mit der hingerichteten Person geschlechtlich verkehrt hat. eters ibt zu, mit dem andern Mädchen anfangs vielleicht eine flüchtige ge⸗ r d lich Berührung gehabt zu haben. (Lachen bei den Sozialdemo⸗ kraten. Das ist gar nicht lächerlich. Von Eifersucht kann hier gar keine Rede sein; denn die Person hatte mit vielen Soldaten geschlecht⸗ lichen Umgang. Das Urteil mag ebenfalls hart gewesen sein, aber es war im Interesse der Sicherheit der Europäer notwendig. Es waren die Nachrichten von der schweren Niederlage der Zelewskischen Exvedition nach dem Kilimandscharo gedrungen. Es ist also zweierlei vollkommen festgestellt, daß der Abg. Bebel hier eine Geschichte vorgetragen hat, von der kein Wort wahr ist, daß Peters aus Eifersucht eine Konkubine auf⸗ gehängt hat, ist afrikanischer Klatsch; zweitens ist festgestellt, daß diese ganze Aufregung hervorgerufen ist durch die Sicherheit, mit der Bebel den erfundenen Tucker Brief hier vorgetragen hat. Er hat noch nicht gesagt, wer der Urheber ist, ich weiß mehr darüber. Er nennt ihn nicht, weil er sich selbst bloß stellen würde. Der Abg. Bebel hat nicht gesagt, es 9 das Gerücht, daß ein solcher Brief existiert, sondern er hat gefagt, dieser Brief steht in der Misstons« zeitschrift., Das kann man nur sagen, wenn man es gedruckt gesehen hat. Wären diese Dinge nicht verlährt, und wären sie nicht hier vor⸗ gebracht worden, so hätte der Abg. Bebel auf die Anklagebank gehört. Der Tucker-Brief ist ein Seitenstück zur Dreyfug⸗Affäre in Frankreich. Für mich handelt es sich nicht um die Persönlichkeit, sondern um die Gerechtigkeit gegen einen Mann, dem Deutschland die beste Kolonie zu verdanken hat. Ich welß, wie gründlich die Ver— handlung sffihn ist, und wie sehr sie zu Gunsten von Peters aug— gefallen ist. Die beiden Hinrichtungen mögen wahr sein, daß si⸗ aber gesetzlich nicht als Mord betrachtet werden können, geht daraus beivor, daß der Dicziplinargerichtshof die Sache nicht an den Staatzanwalt abgegeben hat. Für mich ist es maßgebend, daß her⸗ vorragende Afrikakenner immer wieder betonen, daß man die afri⸗ kanischen Verhältnisse anders behandeln muß wie die hiesigen. Wenn ein Mann wie Wissmann sich für Peters ausgesprochen hat, dann hat niemand hier das Recht, so aufzutreten, wie es der Abg. Bebel getan hat. Es handelt sich hier nicht um einen Fall Peters, sondern um einen Fall Bebel, denn niemand hat den Tucker⸗Brief mit solcher Sicherheit vorgebracht wie der Abg. Bebel.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus⸗ wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlobe Langenburg—: Meine Herten! Ich habe keine Veranlaffung gehabt, den Disziplinarhof als folchen in Schutz ju nehmen, da die Angriffe des Abg. Dr. Arendt sich hauptsächlich und augschließlich gegen die Glaubwürdigkeit der JZeugen richteten. Ferner möchte ich erklären, daß ich mit der Angelegenheit Peters amtlich in keiner Weise befaßt g'wesen bin. In der Sitzung des Reichstags vom 27. April 1897, also vor 9 Jahren, wurde von seiten der Kolonialgbteilung erklärt, daß eine juristische Möglichkeit zum strafweisen Einschreiten gegen

r. Peterß, alfo zu , . des Staatsanwalts gegen ihn nicht vorhanden fei. Daß sst vor 9 Jahren erklärt worden. Der Fall hat seitdem die Seffentlichkeit in ausgiebigem Maße beschäftigt, und ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn die Mög— lichkeit und Notwendigkeit vorgelegen hätte, durch den Staattanwalt an Dr. Peters einzuschreiten, dies im Laufe der Zeit unbedingt ge⸗ hehen wäre. Ich habe keine weltere Veranlaffung, mich auf die Einzelheiten dieses Falles beute einzulassen. .

Abg. Dr. Bach em SZentr.): Ich habe nicht die Absicht, mich in den Peters. Streit einzumischen, ich meine, diese Sache sollte endlich ruhen, sie hat den Reichstag schon Zeit genug gekostet. Es wird nicht gelingen, nachzuweisen, daß Dr. Peters geeignet ist, in den Kosonial⸗ dienft wieder einzutresen. Wenn die Regierung sagt, sie wünsche das auch nicht, so hat die ganze Debatte in diesem Haufe wester leinen Zweck. Ich möchte auf eine andere Angelegenheit zu prechen kommen, nämlich auf die Anciennttätsberechnung bei den gung ruphen g f eren, bei der sich gewisse Schwierigkeiten ergeben. Da, bei Zugrundelegung der afrikanschen Anclennität. Sffiziere in Lfrika folchen untergeordnet waren, denen sie auf Grund ihrer deutschen

rmeeanciennität übergeordnet waren, so hat man die europäische

nelennität auch in Äfrika eingeführt. Baraug aber ergibt sich anderseits wieder die Schwierigkeit, daß in Afrika Offlziere vermöge ihrer europätschen Anctennität alten Afrikanern vorgesetzt sind. er ältere, bessere afrikanische Offizter kommt in eine sehr prekäre dage. Meldet er die Sache, so kommt er in Ungelegenheiten. In

der Kommission wurde von der Koloniglveiwaltung die Anciennitäts⸗ liste n, Varaus ergibt sich, daß in einer nbi von Fällen Offiziere nach Afrika geschickt worden sind, die älteren afrikanischen Sffljieren vorgejogen waren. Dag macht böseg Blut. Will man aus diefer Schwierigkelt heraus, so dürfen keine Offiziere hinausgeschickt werden, die über eine gewisse europätsche Anciennitätsgrenze hinaus sind. Es sollen Offer hinausgeschick worden sein, die mehr oder weniger aus Rücksichten des Sports hinausgingen, nicht in‘ der Absicht, dort eine Karriere zu machen. ieser Ver⸗ dacht wird genährt, wenn man sieht, wie sich Offiztere versetzen laffen, die nach kurzer Zeit nach Europa zurückkehren. Gs müssen also feste Grundsätze aufgestellt werden. Kein Offizier sollte hinausgeschickt werden, der älter als 25 bis 26 Jahre ist. Diese müssen es sich gefallen lassen, daß ihre Aneiennität rechnet von dem Tage, an dem sie in den afrikanischen Dienst treten. Es sollten nur Leute übernommen werden, die von vornherein die Absicht haben, längere Zeit in Afrika Dienst zu tun. Ich spreche ja nicht davon, daß sie ihr ganzes Leben dort zubringen sollen, aber wenigstens 8 bis 16 Jahre. Außerdem sollte man eine sorgfältige umfassende Vorbildung für diese Offiziere einführen. Einiges ist ja schon in dieser Benlehung ge⸗ schehen. Die Offiziere follten das Suaheli in einem Kursus lernen und die nötigen juristischen und moralischen Fähigkeiten besitzen. Jedenfalls dürfen die Herren nicht vollständig unvorhereitet nach Afrika kommen. Es wird auch ein gedruckter Leitfaden für die Ver— waltunge praxis herausgegeben werden müssen, eine Broschüre, worin jeder, der nach Afrika will, sofort ersieht, in welcher Art bisher ver⸗ waltet worden ist. ; ( ;

OberstOhnesorg: Im wesentlichen wird bereits so, wie der Vorredner wünscht, verfahren. Wir berufen alle Offiziere möglichst so ein, daß sie pon hinten her in die Anckennität eintreten; wir sind aber auf freiwillige Meldungen angewiesen. Es gibt übrigens doch einige Gründe, welche dafür sprechen, nicht immer ganz junge Herren bingugzusenden; jedenfalls hat die Praxrig auch, draußen ergeben, daß Schwierigkeiten, wenn man ganz ohne Rücksicht auf die Anciennität vorgehen wollte, nicht hervorgetreten sind. Man weiß auch nicht immer von vornherein, ob der Betreffende immer draußen bleiben wird; erwünscht ist das natürlich; aber es kann Dienstunfähig⸗ keit eintreten oder geringere Eignung für den Dienst, sodaß der Betreffende schon nach einer Dienstperiode wieder nach Hause mul Die Forderung einer bestimmten Altersgrenze läßt sich schwer dur führen, eben weil wir auf freiwillige e gh, angewiesen sind; wir haben nur eine beschränkte Auswahl von Persönlichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Auch auf die Vorbildung wird hingewirkt; in jedem Semester sind auf dem orientalischen Seminar eine Anzahl von Offizieren, um sich dort vorjubereiten; wir haben dort auch 2 Frei⸗ stellen. Die Betreffenden werden selbstverständlich immer bei der nächsten Einberufung bevorzugt; aber enger als jetzt läßt sich die Altersgrenze nicht ziehen.

Abg. Bebel: Der Abg. Arendt versucht, den Fall Peters in einen Fall Bebel umzustempeln; das wird ihm bei dem deutschen Volt außer einem ganz kleinen Teil seiner Freunde nicht gelingen. Es gehört eine ganz besondere Qualifikation dazu, sich eines solchen ver- urteilten Verbrechers anzunehmen und ihn zu verteidigen. Der Abg. Arendt wird sich auch vergeblich bemühen, von mir heraus zu bekommen, wer damals mein Vertrauensmann war; wenn er den Namen zu wissen glaubt, mag er ihn . . Ich habe selbst dem Dr. Peters erklärt, daß ich darüber keine Auskunft gebe. Auch der Frau des Leutnants Bronsart v. Schellendorff habe ich schon früher erklärt, daß er mein Gewährsmann nicht war. Die Art, wie der Abg. Arendt die Dinge hier behandelt, ist unbegreiflich, fast ein Fall von moral insanit. Daß ich mich im Fall des Tucker⸗Briefes geirrt habe, beweist gar nichts; das passiert jedermann alle Tage im Deutschen Reich und in Preußen. Für den Abgeordneten, der einen Fall vorträgt, kann nur dag maßgebend sein, daß ihm seine Gewährsmänner vertrauengwürdig sind und nur nach ihrer Ueberzeugung Mitteilung machen. Das glaube ich auch heute von meinen Ge—⸗ währsmännern. Wenn der Abg. Arendt von Verleumdung spricht, so nehme ich an, er ist juristisch so ungebildet, 2 er nicht weiß, was Verleumdung bedeutet. Der Abg. Arendt bezog sich auch darauf, daß Vollmar schon vor mir dieselben Dinge über Hel vorgebracht habe. Das erste Disziplinarverfahren ist allerdings im Sande verlaufen. In Verfolg meiner Rede beschäftigte sich das Haus drei Tage mit der Sache, und da ist denn von der Kolonialverwaltung das Anklage— material gesammelt und das Verfahren eingeleitet worden. Daß der Brief des Dr. Peters an Bischof Tucker nicht existiert, soll ich erst nach Jahren zugegeben haben. Tatsächlich habe ich dies schon 1901 hier konstatiert; aber es kommt hier gar nicht auf diesen Brief an. Daß Mahruk und das Mädchen gehängt worden sind auf seine Ver— anlassung, steht fest; wie ein Mann in diesem Hause einen solchen Missetäter noch in Schutz nehmen kann, ist mir und meinen Freunden unverständlich. .

Präsident Graf von Ballest rem: Ich habe den Abg. Arendt nicht dahin verstanden, daß er dem Abg. Bebel Verleumdung vorgeworfen hätte; das hätte ich nicht geduldet. Ich verstand ihn dahin, daß er den Gewährsmann des Abg. Bebel als Verleumder bezeichnete. (Zu⸗ stimmung des Abg. Arendt.)

Abg. von Kardorff (Ry): Der Gewährsmann des Abg. Bebel muß ein Lump erster Größe sein, denn sonst wäre er längst mit seinem Namen herausgekommen. Dr. Peters hat sein Leben Butzende von Malen in die Schanze geschlagen und uns den wertvollsten Kolonialbesitz verschafft, den wir haben. Jede andere Nation wäre stolz darauf, einen solchen Mann zu besitzen; aber er hat es einmal gewagt, in einem Wahlbezirk gegen die Sozialdemokraten aufzu⸗ treten, und das ist der wahre Grund, wegwegen der Abg. Bebel ihn hier bekämpft. Tun Sie, Herr Bebel, doch nicht so, als ob Sie allein die Moralität gepachtet haben, Sie haben doch auch Gesinnungt— . die das von sich nicht behaupten können. Die Hingerichteren

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nd auf Grund kriegsgerichtlichen Urteils hingerichtet worden. Ob es hart war oder nicht, ist eine Sache für sich. Die ganze Kampagne gegen Dr. Peters ist in so heimtückcscher und widerlicher Art geführt worden, daß ich sie für eine Schmach für die deutsche Nation halte. Wenn heute Dr. Peters in irgend einer Stadt über koloniale Verhältnisse spricht, so hat er noch heute eine begeisterte Zuhörerschaft; das zeigt, d das deutsche Volk seinen Werk kennt, den ich höher einschätze als die gesamte sozialdemokratische Partei, die mir hier gegenübersitzt.

bg. Br. Arendt (Rp): Ich muß feststellen, daß die heutige Bemerkung des Abg. Bebel unrichtig ist, Peters wäre gerichtlich als Verbrecher gekennzeichnet. Er hat gar nicht vor einem Gericht, sondern vor einem Disziplinargericht gestanden, das ist etwas ganz anderes. Im übrigen trete ich lieber für Dr. Peters ein, als für einen Mann, den der Abg. von Kardorff eben richtig charakteristert hat und der den Tucker. Brief erfunden hat. ;

Darauf wird das Gouverneurgehalt bewilligt.

5 weiße Hilfskräfte in der Lokalperw ltung ist behufs Dur führung der Trennung der Militär⸗ von der Zuvil⸗ verwaltung eine ö Vermehrung der Beamten vor⸗

eschlagen. U. g, sollen 8 neue Bezirksämter und 3 Residenten— tellen neu geschaffen werden. Die Kommission hat nur 4 Bezirksämter mehr bewilligt und einen Abstrich an den Mehrforderungen vorgenommen.

Siell vertretender Direktor der Kolonialabteitung des Auswärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe⸗Langenburg; Meine Herren, ich möchte mir erlauben, noch einmal für die vom Gouverneur auf⸗ gestellte Forderung hier vor dem hohen Hause einzutreten. Die Aus- dehnung der ö über einen großen Teil des Schutzgebiets sollte nicht den Zweck haben, etwa nun alle einzelnen er. des Schutzgebiets in Verwaltung zu nehmen, auch solche Teile, die bis jetzt in keiner Weise vom Reiche in Verwaltung genommen waren. Es handelt sich bei dieser Forderung um solche Punkte, die bereits in militärischer Verwaltung waren, wo bereits Militärposten standen. Der Zweck, den der Gouverneur im Auge hatte, als er die Üm? wandlung dieser Posten in Zivilposten verlangte, war der, die Schutz= truppe jur Verwendung im Falle der Notwendigkest milltärischer

Aktionen frei zu machen. Er hat aus diesem Grunde die Zahl der Bezirkcämter zu erhöhen gewünscht, und die Kolonialverwaltung hat sich der Berechtigung dieses Wunsches nicht verschließen können. Es handelt sich, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, um solche Punkte, die für den Handel der Kolonie von besonderer Wichtigkeit sind, teils dezhalb, weil sie an der Grenze liegen, wo der n el seinen Weg in die Kolonie hineinnimmt, teils deshalb, weil

e an den wichtigen Handelsstraßen innerhalb der Kolonie liegen; endlich auch um solche Punkte, wo durch arabische, indische oder auch weiße Händler in der Bevölkerung Unruhe und Unzufriedenheit durch die Art und Weise der Ausübung, des . gestiftet wird und es deshalb erwünscht erschien, daß die Regierun an Ort und Stelle Beamte habe, um darauf zu sehen, daß hier dur das Verhalten der Händler nicht etwa nege Aufstandsherde entstehen können. Das war der Grund, weshalb der Gouverneur die neuen Beyirkgämter in den Etat einzustellen gebeten hat, und weshalb die Verwaltung auf diesen seinen Wunsch eingegangen ist. Ich möchte die Annahme dieser Position befürworten.

Abg. Graf von Arnim (Rp): Der Zivilbeamte ist doch viel ge⸗ eigneter, die Verwaltung in die Tat umzusetzen, als der Militaͤr. ie Bezirksamtmänner sollen möglichst lange auf ihren Plätzen und ihre Vertreter regelmäßig in dieser Funktion verbleiben. Solche Bezirksämter bestehen schon an der Küste. Jedenfalls werden auf diese Weise auch Zwistigkeiten zwischen den Zivil- und Militär— beamten, Rangstreitigkeiten und ähnliche querelles allemandés ver- mieden. Deutsch⸗Ostafrika ist zweimal so groß wie Deutschland; wir tun gut daran, die Zivilverwaltung möglichst weit über das ganze Schutzgebiet auszudehnen. Durch diese Zentralisation würde auch der Gouverneur in die Lage kommen, im Inneren etwas mehr für die Kolonie zu leisten. Heute ist er an Daressalam gefesselt. Ich bitte den Reichstag, bald auch die 4 heute zu streichenden Bezirksamt— männer nachzubewilligen. (

Abg. von Böhlen dorff⸗Kölpin (dkons.): Wir stellen keinen Antrag auf unverkürzte Bewilligung, weil die Mehrheit ihn doch ab⸗ lehnen würde. Die Notwendigkeit der Etatsforderungen ist um so gerechtfertigter, als heute die Schutztruppe auch die gesamte Verwal⸗ tung wahrzunehmen hat und damit ihrer eigentlichen militärischen Auf⸗ gabe ganz und gar entfremdet wird. Das bisherige Sparsystem hat uns keinen Vorteil gebracht. Jetzt müssen wir eine Reihe von Millionen hergeben, um den Aufstand niederzudrücken, mit denen für die Anlage von Verkehrswegen und Eisenbahnen unendlich viel Gutes hätte gestiftet werden können. Hoffentlich enthält der nächst⸗ jährige Etat die abgelehnten Forderungen wieder.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Ueber die Forderung für die Regierungsschulen be— antragt Abg. Bachem getrennte Abstimmung.

Abg. Ledebour (Soz.) tritt für die Position ein.

Abg. Bachem weist auf das Charakteristische der Tatsache hin, daß hier die Sozialdemokratie für die Regierung eintritt, und das Zentrum mit seiner Auffassung allein stehe. Das Zentrum treibe in den Kolonien dieselbe Schulpolitik wie daheim. Es könne aus prinzipiellen Gründen nicht anders. Es handle sich hier um den Anfang der Bildung eines Simultanschulwesens.

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Unser Kolonialschulwesen ist lediglich dem Schulwesen in Deutschland nachgebildet, während der Abg. Bachem das Schulwesen ausschließlich in die Hände der Kirche bringen will. Das wäre das schlimmste, was geschehen könnte. Wir haben an Religionsstreitigkeiten schon genug. Das würde den Keim des Verderbens in die Kolonien hineintragen. Wir gehen vielleicht schon kasc et indem wir im Innern den Missionen die Schulen über

assen.

Abg. Le deb our (Soz.): Der Abg. Bachem wollte die beiden kon⸗ servativen Parteien vor unserer bösen Genossenschaft graulig machen. Wir treten überall für die Hebung der Kultur ein, und darum be— willigen wir diese Forderung.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus—⸗ wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlobe Langenburg: Ich will nicht noch einmal meinerseits auf den prinzipiellen Standpunkt zurückkommen. Ich habe schon bei der General debatte erklärt, daß die Regierung an ihrer Verpflichtung, auch ihrerseits Schulen einzurichten in den Schutzgebieten, festhält, und daß sie diesem Bewußtsein Ausdruck verliehen bat, indem sie diese Position in die Etats der Schutzgebiete eingestellt hat. Ich möchte mir eine Feststellung tatsächlicher Natur erlauben, die vlel⸗ leicht zur näheren Erklärung dieser Position noch beitragen kann, nämlich daß in Daressalam die evangelische Mission, die dort eine Schule nicht besitzt, an die Regierung mit dem Wunsche heran— getreten ist, dort eine Regierungsschule zu gründen, damit die evangelischen Kinder auch Gelegenheit zum Unterricht haben möchten. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß wir in Ostafrika es doch auch mit zahlreichen Buren zu tun haben, die zwar evangelischer Konfession sind, aber auf einem anderen Standpunkt stehen als unsere ebangelische Mission. Diese würden wir daher unmöglich durch unsere Missionsschulen versorgen können. Ich glaube also, es ist Pflicht der Reglerung, für den Unterricht derjenigen weißen Kinder zu sorgen, denen sonst die Gelegenheit zu einer deutschen Erziehung nicht geboten ist.

Abg. Erzberger (Zentr.): In einem vorzüglichen Artikel der WKreuzzeitung“ von gestern abend ist ausdrücklich ausgeführt, daß die Regierungsschulen ein Notbehelf sind, der recht kostspielig und dessen Erfolg recht zweifelhaft jei. Was dort über konfesstonelle Volks schulen gesagt ist, unterschreiben wir vollständis. Hätte man die Forderung fuͤr zwei evangelische Schulen eingestellt, so würde niemand von uns etwas dagegen haben. Der Abg. Schrader irrt, wenn er

laubt, daß die Simultanschule in Deutschland gesetzlich eingeführt 6 n Württemberg und Bayern jst die Konfessionsschule Gesetz.

Abg. Giaf von Schwerin ⸗Löwitz (kons.) : Wir gehen davon aus, daß es sich hier um einen prinzipiellen Gegensatz nicht handelt; unserer Stellungnahme in der konfessionellen Frage wird dadurch in keiner Weise präjudiziert. Nachdem jetzt die prinzspielle Frage aufgeworfen ist, werden wir gegen die Position stimmen.

Abg. Bachem: Ja Daregsalam handelt es sich lediglich um die protestantischen Kinder; eine protestantische Regierungsschule würden wir mitschaffen helfen. Für die Buren am Meru— berge könnte man auch eine Regierungsschule errichten, die auf ihrem konfessionellen Boden steht. So würde man schied— lich friedlich zurechtgekommen sein. Hier aber wird ein n, eingeführt und dagegen müssen wir uns er—

ären.

9. von Kardorff beantragt Zurückverweisung in die Kommission, da es nicht angezeigt sei, bei so schwacher Besetzung über die e abstimmen zu lassen. .

Abg. Wo we (fr. Vgg) widerspꝛricht diesem Vorschlage, während der

Abg. Dr. Pa asche dem Antrage Kardorff zustimmt, da in der Kommission die Simultanschulfrage gar nicht zur Sprache ge— kommen sei.

Abg. Singer (Soz.): Das ist tatsächlich doch geschehen, wir sind uns der prinzipiellen Bedeutung des Beschlusses in der Kom⸗ mission durchaus bewußt gewesen. (Widerspruch des Abg. Paasche) Sie werden schon erlauben müssen, Herr Paasche, daß unsere Gedächt⸗ nisse auseinandergehen. Wenn die prinzipielle Frage erörtert werden soll, empfiehlt es sich vielleicht, die Schulkommission des Abgeordneten⸗ hauses damit zu betrauen. Die Abstimmung könnten Sle ia aus⸗ setzen, aber die nochmalige Ueberweisung an die Kommission wäre eine Komödie, die wir nicht mitmachen. ; .

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus⸗ wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlehe⸗ Langenburg: Ich möchte nur noch einmal, zur Aufklärung der Tatsachen folgendes anführen: Diese Schulen, die wir in den Kolonien Regierungsschulen nennen, tragen doch meist einen ganz anderen Charakter als unsere Volksschulen bier. In die Regierungsschulen in Ostafrika kann jeder seine Kinder schicken, wenn er will. Ein Katholik in Daressalam, wo eine katholische Missionsschule be⸗ steht, kann gar nicht gezwungen werden, seine Kinder in die Reglerungsschule zu schicken. Die Regierungsschule in den