1906 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

es ist das gar nicht anders möglich bei dem Ochsenkarrenbetrieb über Vie Engländer lassen nicht mehr herein als den not Mundvorrat. Jeder einzelne Proviantwagen, der bei Ramans⸗ Erlaubnis von der englischen Regierung haben. önnen wir nicht

wendigsten drift ankommt, muß die Wir haben nicht zu viel Truppen da, und die k Es stehen im Süden gegen Morenga 1300 Mann, dazu kommen 700 Mann, die die Stationen bes egen das englische Gebiet abzu Nun rekapituliere im Süden wo sind die Darauf erwidere ich: Es ist eine ganze Anzahl von Nichtkombattanten vorhanden, von Telegraphisten, Funken⸗ telegraphisten, eine Scheinwerferabteilung, Pier in Swakopmund im Stande zu halten, zur Verpflegung der Truppen, eine Etappenkolonne, zusa ferner Kranke und Verwundete, es waren im vorigen Monat 1575 Köpfe, dazu kommen noch etwa 32090 Mann, die Sicherung der rückwärtigen Verbindung. die lange Telegraphenlinie. jetzt von Warmbad —Waterberg, so lang wie die inie Stallupönen das erfordert eine Maffe Telegraphisten. Es können nicht 2 Tele⸗ sie würden nach einer Stunde totgeschlagen dem Baiwege von Lüderitz⸗ deckungsmannschaften vorhanden s wenn die Eisenbahn bis Keetmanshoop daß wir ein Viertel von und daß Drei⸗

etzt haben, um die Grenze sperren, also summa summarum ich: Gegen die Herero 1000 Mann, 2006 Mann im ganzen 5600. es sind doch

000 Mann. im Hererolande 50, Nun wird man fragen, 14 000 Mann draußen.

Eisenbahntruppen, um den ferner eine Probiantkolonne ammen 6200 Mann,

die zu rechnen sind für Denken Sie auch an

Es geht jetzt Kabel hinunter

graphisten allein sitzen, Denken Sie auch daran, daß auf bucht eine große Zahl von Be muß. Das wird sich erst ändern, fertig ist. Die Sache stellt sich also so, de diesen 14 000 Mann unmittelbar gegen den Feind stellen, viertel dazu da sind, daß das eine Viertel kämpfen kann, aber keine außergewöhnliche Erscheinung. Daz zeigt sich in allen So hatten die Engländer im Burenkriege von 256 600 Mann nur 70 000 gegen den Feind gestellt. Aehnlich war es Ferner auch in europäischen Kriegen. Ich habe am eigenen Leibe die Obwohl ich begegnete ich doch auf seiten der Hottentotten stels überlegenen Kräften. Die Sache liegt also so: Im

üden ist noch ein voller Aufstand und ein Kleinkrieg im vollen Gange, im Norden, im Hottentotten⸗ und Hexeroland, ist der Auf⸗ stand allerdings niedergeworfen, aber der der Asche weiter. glimmenden Funken wieder Luftzug ist die

Kolonialkriegen.

Tibet . Expedition. Es ist kein Mann zu viel in Afrika. Unzulänglichkeit der

numerischen Kräfte alles zufammengekratzt habe,

glimmt unter nur eines Luftzuges, zur Flamme anzufachen, und dieser Daher dürfen wir keine Truppen zurückziehen, die Besatzungen nicht schwächen. Ein Wieder auflodern des Aufstandes wäre zweifellos die Folge. eine sehr unangebrachte Sparsamkeit, wenn wir jetzt, um ein paar Millionen zu gewinnen, die Truppen schwächten. Es würde uns Hunderte von Millionen kosten, wenn wir aufs neue Truppen hinausschicken Die Budgetkommission hat von der Truppen draußen i5 Millionen gestrichen. Dieses Haus hat, als es uns zu Weihnachten die Eisenbahn von Lüderitzbucht nach Kubub bewilligte, bewiesen, daß es ein warmes Herz für die Bedürfnisse der Truppen draußen besitzt, und die Truppen haben daraus das Be⸗ die Vertreter des Volkes und damit das hinter ihnen steht, und das hat ungemein dazu bei⸗ getragen, ihren Kampfesmut von neuem zu beleben und zu kräftigen. Auf das tiefste müßten wir es beklagen, Entschluß gefaßt werden sollte, der diesen Eindruck wieder ab⸗ Ueberhaupt können wir doch hier vom grünen Tisch unmöglich sagen, wann der Zeitpunkt gekommen ist, die Truppe zurück Gouverneur und dem Truppen⸗ wird denn die es unbedingt nötig ist? muß auch voll für sie

äthiopische Bewegung.

orderung für unsere

chöpft, da ganze Vol

wenn hier nun ein

Das müssen wir do kommandeur überlassen. Truppen länger draußen lassen, die Truppen draußen sind

Ich kann es sehr wohl verstehen, wie diejenigen, die berufen sind, die Interssen der Steuerzahler zu wahren, in großer fstand, der Millionen verschlingt, bis ins innerste Mark verflucht haben, aber wir dürfen nicht vergessen, daß ebracht hat. Die liegen allerdings auf Ein Vorteil ist der:

Welcher verständige Mens

Aber solan gesorgt wer

Zahl den südafrikanischen

dieser Krieg auch ideellem Gebiet, und ich glau der Krieg hat der Welt gezeigt, daß unsere deutsche Armee noch für den Kaiser und das Vaterland zu sterben versteht. Vielleicht verdanken wir diesem Eindruck mehr, als wir ahnen. Ein weiterer Vorteil ist, daß der Aufstand für unsere Armee eine ganz ausgejeichnete Schule des Krieges bildet, da wir schon eine Friedensperiode von 35 Jahren hinter uns haben. Endlich ist es für unsere ganze Nation ein Segen, Tausende von jungen Männern hinausgekommen sind über das Meer gesehen haben, daß es dort auch noch eine Welt gibt. südafrikanischen Aufstande können wir eine neue Aera der Kolonial⸗ politik rechnen, wie der Abg. Arendt schon ausgeführt hat. wir uns schon über vier Wochen über die Kolonieen unterbalten haben, so ist das der beste Beweis, daß die Kolonieen im Aufblähen Solange unsere Truppen draußen notwendig sind, Wir dürfen an

e noch an Ideale.

begriffen sind. müssen wir ihnen alles geben, was sie brauchen. solchen Ausgaben für die, die da draußen hungern und dursten, während wir hier bei vollen Fleischtöpfen sitzen, daß Sie auch beute sũdafrikanischen des Abg. jetzt nur ganz kurz antworten, ich Der Generalstab hat jeden⸗

an den Grundsätzen

festhalten: * insichtlich des Generalstabes kann werde später darauf zurückkommen. fall die Tatsache zum Ausdruck bringen wollen, daß die Krieg⸗ führung der Buren mit wenigen Ausnahmen einen rein defensiven allerdings ausge eichnet. ereros dagegen waren nicht nur defensiv, sondern außerordentlich offenfiv, und in vielen Fällen haben sie eine Initiative gezeigt, die sebr bemerkenswert war. So z. B. in den Kämpfen von Hamakarie, ferner bei dem Angriff der Hottentotten, wo sie mit lautem Hurra sogar losgingen und nur Mann gegen Mann herausgeworfen werden konnten. ich kaum im Burenkriege finden. ich mich weiter informiert habe, will ich gern weitere Auskunft geben. der Kolonialabteilung des Aus⸗ a ngen burg: es sich mit dem sogenannten Ich möchte auch sagen,

für unsere

Solche Szenen werden

Stellvertretender Direktor wärtigen Amts Erbprinz Es wurde die Frage gestellt, wie Burenkomplett in Sũdwestafrika verhalte. daß meine Antwort beute nur eine provisorische ist; ich möchte nach den Einzelheiten des näheren erkundigen, Antwort geben Heute möchte ich aber sagen: soviel mir bekannt, handelte es fich nicht um eine große Verschwörung, sondern um eine Verab- redung, ein Komplott mehrerer Buren, die sich verbunden haben, um eine deutsche Proviantkolonne zu überfallen. Es war also eine Verabredung zu einem räuberischen Ueberfall. Ob nun einzelne der Beteiligten zu den sogenannten Scouts gebörten, ist mir für den Augenblick nicht Ich werde aber Sorge dafür tragen, daß dies noch auf⸗ geklärt wird, und werde wobl bei Gelegenbeit der Beratung des Ctats für Südwestaftika noch einmal Gelegenheit haben, hierauf zurückzu⸗

zu Hohenlob

Abg. Ledebour (Sor): Wenn der Oberst von Deimling mit seinen Behauptungen recht bat, würden wir noch ungefäbr 2 oder 3 Jahre die 14 000 Mann dort bebalten müssen. Räabub erfordert 8 Monate, die Bahn nach Keeimansboocp ist aber doppelt so lang und wird auch entsprechend längere Zeit zum Bau unge wöbnlich kostspielig wern wir mit derartigen Aue sichten zu rechnen baben. Es ist aber doch nicht ausgesch ossen, Morenga und seinen Anhang durch Unterbandlungen zur Unierwerfung zu kringen, wie es mit anderen Hottentorten gelungen ist. stellung ist doch Morenga ein Marn, mit dem ernste Unterbardlungen Nicht aber muß auf olle Fälle die ich begreife nicht, wie man ihn

Der Bau der Bahn nach

würde also

Nach der uns gegebenen Dar⸗

angebabnt werden können. Tötung Morengas das Ziel sein; L diglich als wildes Tier klassiinieren sind doch gegen die doppelte Uebe macht der Hereros Sieger geblieben; das Lob der besonderen Rriegstüchrigkeit der letzteren erscheint auch und diese unglaubliche Behauptung

danach ungerechtfertiet,

Generalstabes bleibt nach wie vor in der Luft schweben. Wie man diesen Krieg als Vorteil für das deutsche Volk preisen kann, ist vollends un⸗ verständlich. Der Oberst von Deimling glaubt noch an Ideale. Um wag für Ideale handelt es sich denn hier? Der Kolonialkrieg soll eine Schule für die Armee sein. Die Franzosen haben sehr bald erkannt, daß der Kampf in Algier nicht nur keine Schule für die französische Armee, sondern eine direkte Schädigung war. Und das soll ein be⸗ sonderer Segen sein, daß eine große Anzahl Deutsche hinguskommen und gesehen haben, daß es auch außerhalb Deutschlands Länder gibt? Welß denn der Obersf von Deimling nicht, wie viel Tausende von Deukschen jährlich in bie Welt hinausgehen und sie kennen lernen? Sollte dazu wirklich nur die südwestafrikanische Expeditign erst die Möglichkeit gegeben haben? Bei uns leben nicht bloß Tausende, sondern Millionen, die noch nicht einmal das geringste Existenz⸗ minimum haben, und die Verhältnisse sind noch schlechter geworden durch die Verteurung der Lebensmittel, welche die Freunde dieser Kolonialpolftsf über sie gebracht haben, die mit ihrem so ge— , Ginkommen noch die Aufgabe haben, die Agrarier mit zu ernähren.

Ohne weitere Debatte wird der vierte Nachtragsetat sodann im ganzen unverändert endgültig bewilligt.

Darauf setzt das Haus die Spezialberatung des Kolonial⸗ etats für 1905 fort bei dem Eiat für das Schutzgebiet Kamerun. Dazu liegt vor die von der Budgetkommission

vorgeschlagene Resolution: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen zur Abänderung des Schutzgebie tsgesetzes von 19650 das Verordnungsrecht eingeengt und die Müwirkung der Reichsgesetzgebung in der den Verhältnissen der Schutzgebiete ent⸗ sprechenden Weise erweitert wird.

Mit zur Beratung gestellt wird die Vorlage wegen des Baues der Eisenbahn von Duala nach den Manen⸗ guba⸗Bergen und die Petition der Akwa⸗Leute.

Abg. Erzberger (3): Die von der Kommission beantragte Resolutlon geht auf einen Initiatsvantrag des Zentrums zurück. Es ist rein äußerlich, daß er mit dem Etat fur Kamerun zusammengestellt ist, denn er erstreckt sich über die gesamte Kolonialverwaltung und verlangt eine durchgrelfende Reform unseres Kolonialrechts unter Mit- wirkung des Bundesrats und des Reichstags. Die Zuständigkeit des Haufes' für einen solchen Antrag näher zu begründen, ist überflässig denn unter Art. 4 der Verfassung ist auch die Kolonisation' als Objekt der Reichsgesetzgebung aufgeführt, und die Zweifel darüber, ob spätere außereuropäische Erwerbungen des Deutschen Reichs darunter zu verstehen sind, können wir nicht als berechtigt anerkennen. Die Praxis des Reichstags selbst hat ja diese Zweifel widerlegt, indem seit 1886 wiederholt Akte der dere , , , von Bundesrat und Reichstag vollzogen worden sind. Dein Kaiser als dem Prä⸗ sidium des Bundes ist die Gesetzgebung und die Verwaltung in den Schutzgebieten nach dem Wortlaut des Gesetzes von 1990 beigelegt; er ift dort Autokrat. Das Gesetz von 1886 wegen Regelung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten kam nicht in der vorgelegten Fassung zustande, sondern auf Grund einer Umarbeitung, die aber auch das Recht des Reichstags gusschloß. Unsere Fraktion ist damit nicht einder⸗ standen gewesen, sondern hat sich entschieden für diese Mitwirkung erklärt. Das Zentrum hat einen vollständigen Gegenantrag eingebracht, der die Mitwirkung des Bundesrats und des Reichstags garantierte; die Kemmission lehnte mit 5 gegen 3 Stimmen diesen Antrag ab und stellte sich auf den Standpunkt, der noch heute geltendes Recht in den Kolonieen ist. Auch ein weiterer Antrag, der wenigstens die Mit- wirkung des Bundesrats sichern wollte und dem Reickstage das Recht geben wollte, nach 19 Jahren die Sachlage von neuem zu prüfen, wurde abgelehnt. Windthorst versuchte später wiederbolt. isse Materien herauszugreifen und auf sichern Rechtsboden zu stellen, fo die Frage der Religionsfreiheit. Im Jahre 1900 hatte Gröber mit diesem letzteren Bestreben Erfolg, indem die Sicherung wer Religionsfteibeit in das Gesetz von 1900 überging. Schon 1885 hatte. Windthorst vprinzipiell die Mit wirkung der gesetzgebenden Faktoren bei der Ordnung der Dinge in den Schutzgebieten reklamsert. 1900 traten die Abgg Arendt und Schrader diesem Grundgedanken bei. Das Anwachsen des Wertes und der Bedeutung der Kolonieen, die Steigerung der Reichszuschüsse, die beutige Stellung des Reichstags überhaupt und die bisherige . des Verordnungsrechts verlangen gleichmäßig, daß der

eichstag hier mitspricht; die Verhältnisse sind seit 20 Jahren ganz

andere geworden. Die Zuschüfse sind von einigen handerttausend

Mark auf 31 Mill. Mark gestiegen; in den 20 Jahren sind insgesamt 753 Millionen für die Kolonieen ausgegeben worden. Bis beute ist der Reichstag nur eine ,, nur soweit der Etat reicht, baben wir betreffs der Kolonieen etwas zu sagen. Das Interesse des Reichstags und des Kanzlers kommen bier gleich mäßig in 6 Dem Kanzler kann es doch nur angenehm sein, wenn seine Verantwortung auf mehr Schultern verteilt wird. In unserem Antrag liegt eine viel tiefere und weitergreifende Entlastung der Verantwortung des Kanzlers, als sie jetzt ein selbständiges Kolonialamt ihm gewähren kann. Wünscht er also eine Ent⸗ lastung, so kann ihm nichts willkommener sein, als sich auf den Boden unseres Antrages zu stellen. Aber auch das Interesse der Kolonieen selbst rechtfertigt eine solche Heranziehung des Reichs tags. Heute steht es mit der Sei bstper:raltung in den Kolonieen manchmal sehr wunderbar. Als einmal der Bezirks. beirat dem Gouverneur, der ibn berufen hatte, nicht gleich gefügig war, hat er ibn einfach wieder nach Hause geschickt. Das ist nicht die Art, wie wir uns dort die Selbstverwaltung gehandhabt denken. Die Haupisache aber ist die einbeitliche Ausführung des Ver⸗ ordnungs rechtes. Daß man damit ju sparsam vorgegangen wäre, läßt sich nicht behaupten; es existieren nicht weniger als 1906 Kolonial- gesetzte! Dabei sind die Verardnungen der . nicht einberechnet. Ob aber diefe Verordrungen rechtsgültig sind, ist sebr zweifelbaft; in zablreichen Fällen ist das Verordnungs recht über- schritten, insbesondere sind zahlreiche Verordnungen von Instanzen er⸗ lassen, die dazu das Recht nicht gehabt haben. Die Gouverneure haben auch zablreiche Verordnungen erlassen, die in das Recht des Kaisers, Gefetze jzu erlassen, unbedingt eingreifen. Für Kamerun sind 8, für Sädmestafrika 21, für Ostafriks Jo solcher Gesetze erlassen worden. Die Schaffung von Schiedegerichten kann doch nicht durch eine Ver- ordnung des Gouverneurs erfolgen, wie es in Kamerun geschehen ist. Wissenschaftliche Kreise sind allerdings der Meinung, daß solche Kolonialgesetze gültig sind, Praktiker sind allerdings anderer Meinung. Jedenfalls muß die Sache endgültig geregelt werden. 1899 ist mit der Dstafrikanischen Gesellschaft ein Vertrag geschlessen, durch den sie das Recht der Notenausgabe erhalten bat. Dieser Vertrag ist niemals dem Reichstag vorgelegt worden. 1802 war mit der selben Gesellschaft wieder ein Vertrag abgeschlofsen worden, worauf sie darauf verzichtete, Noten in Umlauf zu fetzen. Dieser Vertrag wurde dem Reichstage vorgelegt. Später wurde das selbe Recht einer Gesellschaft gegeben, bei der die Ostafrikanische Gesellschaft zu 70 oιο beteiligt ist. Auch dieser Fall zeigt, daß in die Kolonialverwaltung eine Machtvoll- kommenbeit gelegt ist, die mit den JInteressen der Steuerzahler nicht vereinbar ist. Es gibt eine große Menge von Fragen, die swruchreif sind in den Kolonieen, bei denen der Reickstag mitwirken kann. Die Radika kur würde sein, wenn die deutsche Reiche verfassung ohne weiteres auf die Kolonieen erstreckt wũrde. Das würde aber praktisch nicht durchfübrbar sein. Es müßten eine Menge Kolonialiesen vate geschaffen werden. Wichtiger ist aber, daß von Reichs wegen die rechtliche Stellung der Eingeborenen geregelt wird. In einem Artikel der Krenmzeitung vom 6. März wird kieser Gedanke näber aus- gefuhrt. 2 Artikel kann ich mich vollkommen an⸗ schließen. Die rechtliche Stellang der Eingeborenen ist durchaus ungerũgend. Das zeigt besonders der Fall der Akwaxpethion. Sin großer Mißstand ist, daß noch nicht einmal beftimmt ist, in welchem Blatt die Veröffentlichung der Kelonialperordnungen in erfolgen bat. Für die dentschen Gesetze ist dae Reichegesetzblatt vor-

2

geschrieben, für die Kolonieen fehlt eine solche Vorschrift. Nötig ist

liche Festlegung der behördlichen Organijationen. Einem ollte ein Kollegium zur Seite gesetzt werden. In Frank⸗ reich steht jebem Gouverneur ein Staatsrat zur Seite, der eine ziem lich große Machtfülle hat. Er ist Verwaltungsgerichtshof. Unbestritten ist, daß in Fragen der Finanzverwaltung dies Haus gebört werden sollte. Die Einführung der Huͤttensteuer war eine der Ursachen des afrikanischen Aufstandes, noch mehr die Zwangsarbeit. In allen diesen ztag mitsprechen. Daß diese Dinge draußen begutachtet werden, ist selbstverständlich. Seit 20 Jahren von Erfahrung aufgespꝛichert worden, auch Warum sollte da nicht zuvor das werden? Es sind große Fehler gemacht von der Kolonialverwaltung, ich darf nur an die Konzesstonen erinnern, an das Bank⸗ und Mün wesen. Ferner ist notwendig eine Regelung des Strafvoll zugt. Von der Prügelstrafe wird in einem zu weitgehenden Maße Gebra Wenn hier vom Regierungstische sogar verteidigt wird, anders gehe, als daß den Ei

auch die gese Gouverneur

Fragen kann und muß der Reichg

ist doch ein gewisses M über das Bergwesen.

borenen 25 aufgezählt werden, e m ch denken, wie die Sache draußen gehandhabt wird. Die Statistik spricht darüber eine sehr beredte Sprache. Die Gefängnisse lassen viel zu wünschen übrig. Jedenfalls steht so viel fe Der Aufstand der Bondeljwarts i führen auf die Unkenntnis der Rechte verhältnisse derselben und einer Unbekanntschaft mit der Rechtsfrage, unbedingt notwendig. Wir sind nicht so hoff nungsreich, daß in einem oder zwei Jahren die ganze Sache geregelt werden kann, es bald ein Anfang gemacht werden. ö gesetzlich geregelt werden, aber eine große Zahl. zeugt, daß, wenn unser Antrag praktisch durchgeführt wird, ein gutes ndament gelegt ist für die weitere Entwicklung unserer Kolonieen. ir werden dann von manchen Schicksalsschlägen verschont werden. Deshalb bitte ich Sie, den von der Budgetkommission einstimmig angenommenen Antrag auch hier anzunehmen.

Stell vertretender Direktor wärtigen Amts

ein wunder Punkt ist. Eine durchgreifende Reform ist

ja nicht reicht

Alle Fragen können ö sind sest über⸗

Kolonialabteilung des Aus⸗ zu Hohenlohe - Langenburg: zunãchst hier ĩ rage, wie sie in diesem Antrage angeregt worden einer gründlichen

In dieser Be⸗

so wichtige zustãndigen und reiflichen Erwägung unterzogen werden wird. ziehung kann ich den juletzt geäußerten Wunsch durchaus in be⸗ Es ist ja in unserem Kolonial- in einem Zustand Kol onialverwaltung . mit der ge⸗ Mit Bezug auf die Ju⸗

jahendem Sinne beantworten. recht bis jetzt alles noch Entwicklung kennt an, nügenden Klarheit geregelt worden ist. ständigkeit der Kolonialbehörden zum Erlaß von Verordnungen haben sich ja im Laufe der Zeit in der Praxis so manche verschiedene An⸗ fichten geltend gemacht, und wir selbst wissen, daß es oft schwer ge. wesen ist, diese Zweifel zu entscheiden und sich für die Zuläf einen oder andern Weges zu entscheiden. für eine Gesetzgebung durch die gesetzgebenden Körperschaften des Reichs eignen würden, darüber sich im Rahmen einer kurzen Er- klärung auszusprechen, das wird natürlich nicht möglich sein. Der Abg. Eriberger hat ja - Schwierigkeit an der ganzen Materie sein wird, zu entscheiden: welche zukünftig im Wege der Verordnung zu er⸗ ledigen sein, welche werden der regelmäßigen Gesetzgebung ju unter⸗ breiten sein? Er hat verschiedene Beispiele angegeben, auf die ich im allgemeinen ja nicht näher einzugehen brauche und die sich ja be⸗ Wenn J. B. gerade das Eingeborenenrech das wohl eine

. —— ch um so viele lokale Ver- okalen

Teil überlassen werden müssen, 3 f Einzelheiten gehende Gesetzgebung des Reichs am Platze sein würde. Es könnte stch da vielleicht mehr um nerelle Bestimmungen bandeln als um solche, ch bezieben. Wenn ferner 3. B. auf die Staatsangehörigkeitsfrage berwiesen ist, so gebe ich ohne weiteres zu, daß das eine Frage ist, auf welche die Reichsgesetzgebung ibre Anwendung finden könnte. Es ist Gebiet, das ja entschieden der einer Regelung wobl eber zugängig sein durfte als so manches andere. Ich möchte mich also über die Einzel beiten bier nicht näber aus- 3 Fall zu Fall entschieden werden müssen, wann hauptsächlich die ordentliche Reichsgesetznebung in Frage kommen könnte, wann der Vertordnungsweg beibehalten werden müßte. möchte ich aber noch einmal wiederbolen, daß ich die Frage für uberaus wichtig balte, und daß ich sie der Erwägung der gesetzgebenden Faktoren des Reichs für dringend würdig erachte. Die Frage wird von seiten der Kolonialverwaltung gewiß nicht außer acht gelassen

im Werden,

Welche Gebiete

zugegeben, daß das wohl die

Fragen werden nun auch

liebig vermehren ließen. angeführt warde, so gebe ich obne weiteres zu, und zugleich schwierigsten Fragen e Frage die Reichs ift doch wohl Gerade bier handelt die der Sachkenntnis der

erfahrenen Beamten zum es fraglich erscheint, ob eine

der wichtigsten

gerade auf dies gesetzgebung

die auf Einzel beiten

Regelung bedarf,

Es wird ja von

Auch die Beschwerdepetition der Akwahäuptlinge hat die Budgetkommission sehr eingehend beraten und einen umfang⸗ reichen schriftlichen Bericht erstattet.

Die Kommissionsanträge gehen dahin:

IL. In Aus führung des Schutzgebietsgesetzes tunlichst bald durch Kaiserlich Verordnung die erforderlichen Maßtegeln dafür zu treffen. daß den Eingeborenen der Schutzgebiete zunächst auf dem Gebiete des Strafrechts, des Strafprozeffes und der Disziplinargewalt er⸗ höhte Rechtsgarantieen gewährt werden.

IH. Schon jetzt Anordnungen dahin zu treffen, in Untersuchungs haft befindlichen Angeschuldigten die Anwendung

Zãchtigungen, Zwangsarbeit und Kettenhaft regel

nach Möglichkeit mit Richter⸗ gehende Untersuchung über die

daß gegenüber

von kõwerlichen mäßig ausgeschlossen ist.

III. Durch völlig unabhängige, qualitãt bekleidete Beamte kin x 9 . Beschwerdexunkte der Akwaleute durchführen zu lassen und über das Ergebnis der Untersuchung und über die nach Ziffer J dem nächst zu schaffenden Schutzmaßnahmen der Eingeborenen dem Reichstage Mitteilung zu machen. . .

TV. Im übrigen die Petition als Material zu ũberweisen.

Die Vorlage, betreffend Uebernahme einer Reichsgarantie hat die Kommission mit der

für die Kameruneisenbahn, h. ndung für

Aenderung angenommen, daß die 360 000 S6 Abfind die Abtreiung der Konzession an das zweite Syndikat von dem Vorzugskapital von 6 Millionen Mark abgesetzt werden; e Resolution beantragt: kanzler zu ersuchen, die Prüfung der Rechte und Pflichten und seiner bisherigen Tatigkeit der Land⸗ gwerks⸗ gesellschaften in Kamerun, somje die F Ronzesfion beseitigt werden können, der Prũfunge kommission zu überweisen. Aba. Kopsch ffrs. Volley): Der Forderung eines Kolonialrechtes stehen wir sympathisch geg Kolonieen berrscht eigentlich Rechtlosigkeit in bezug a Diese baben ein ausgesprochenes Rechts sst stets neben Tego als der wertrollste Kolonialbest Kamerun fordert sfeigende Zuschüsse, noch in diesem Ge bat fei Jahren eine gewisse Beruühmthein verschie denactiger f die 1ion der Akwa⸗ Aber die Geschichte

ferner ist folgend Den Reiche

die Nachteile der für Südwestaftrika berufenen

en Schaffung auf die Schwarzen. g⸗fühl. Die Kolonie Kamerun angesehen. llein

36 Millionen. der Oeffentlichkeit erlangt, urteilung geworden. Ich versage mir, au leute ihrem Jahalte nach eis zugehen. etition wirft ein Schlaglicht auf die Verwaltung in elbst. Die Hämptlinge, ingbesondere King Akwa, klagen seit den Gouverneur. schwerden überhaupt nicht angenommen. die Hämptlinge, bier in Berlin ihre B schwerden v King Atwa waren es noch jwei andere Herr Es wurde ihnen zuges bre Heimat zurũãckt hren kõanten; es würde Abt Lie geschaffen. liches allerdings bekamen sie in die Heimat nicht. Seit 1902 warteten

ist Gegenstand

it wurden diese Darauf entschlossen o zubringen. N die hier ihre Be⸗ 1Hert, daß sie rubig in

In der letzten

schwe rden vorbrach en.

er

.

e vergeblich auf Abhilfe. 1994 bat King Atwa an 9. Deutschland geschrieben und ihn ersucht, weiteres zu heißt darin, das ganze Land sei in starker Gärung ) n Regierung des Gouverneurs von Puttkamer. Dieser rermnebre nur noch die schlechte Behandlung. Das ganze Land habe ben! Wunsch, lieber den Tod als diese schlechte Behandlung. mne Grohbäuptlinge würden aber niemals die Einwilligun * Der Sohn gab ihm den Rat, 96 chskanzler oder den Deutschen Kaiser n wenden. dieses Rats ist die bekannte Petition. Sie ist am b. Dezember im Kolonialamt eingegangen. Der Gouverneur Drde zum Bericht aufgefordert. Statt, daß ein Gericht über die Wahrheit oder Unrichtigkeit der Petition angerufen wurde, Hat rer Gouverneur Klage wegen Beleidigung erhoben; sämtliche Be⸗ schwerdefübrer. wurden verurteilt, und zwar wurden im ganzen über 9 Jahre Gefängnis erkannt. Das Urteil des Richters Lemmermann at im gangen Reiche berechtigtes Aufsehen erregt. Wie es auf die Neger ewirkt hat, geht aus einem Briefe eines schwarzen Missionarg berdor. Die Kolonialverwaltung hat wobl selbst erkannt, haz dies barte Urteil nicht aufrecht erhalten, werden kann, und kat den. Gouverneur zum mündlichen Bericht zurückberufen. Sein Rechtfertigungsschreiben ist so kurz und widerspruchsvoll, daß wan nur feine Verwunderung darüber aussprechen lann. Er hatte doch während der Ueberfahrt Gelegenheit, sich die Sache zu überlegen. Daß sich nicht alle Duallaleute beschwert haben, wissen wir, allein. Fiemand bat ihm vorgeworfen, daß er die Sache verschleppt hat, im Fegenteil. Warum hat er in einem Telegramm nicht die Regierung gefragt, ob sie mit dem Schritt gegen die Akwaleute einverstanden war? Des langen und breiten erzäblt er über die Grenzen von Kamerun, als ob wir von ihm Geographie lernen müßten. Endlich nimmt er in seiner Schrift, um die Akwaleute zu schildern, auf ein Buch von Buchner. Bezug, das 1838 geschrieben ist! Er hat dies Puch wobl nicht einmal ganz gelesen; denn Buchner hat nicht nur äber die Akwaleute ein abfälliges Urteil ausgesprochen, sondern auch über andere Stämme. Manga Bell nennt der Gouverneur einen tüchtigen regierungsfreundlichen Menschen. Buchner nennt ihn einen eitlen kidischen, läppischen Menschen. Manga Bell wurde in England triogen und war bestrebt, sein Land unter englische Oberherrschaft zu stelle. Von dieser Tatsache erwähnt der Gouverneur kein Wort. Manga Bell gebört ja außerdem zu den Beschwerdeführern, die nach Deilin gekommen waren. Herr von Puttkamer behauptet, daß die Petition den Deutschen inspiriert, verfaßt und zur Unterkreuzung den Alwaleuten geendet worden sei. Diese Behauptung ist mindestens leichtfertig Es ergibt sch aus der Denkschrift, daß King Akwa Lie Petition selbst diktiert n nahdem die Beschwerdeschtift in einer Versammlung festgestellt war. Di Alwaleute wollen keineswegs einen Freistaat wie Liberia, sie wollen Deutsche sein und bleiben und wollen nur die Beseitigung des RVilllärsystems. Die Puttkamersche Denkschrift zeigt. wie wenig a berufen ist, Land und Leute richtig zu beurteilen, sie zeigt, daß ön recht wenig Zeit übrig bleibt, um seine Regierungsgeschäfte nabrjunehmen. In den letzten Wochen bat die Persönlichkeit des Fanderneurg die Q fentlichkeit recht weitgehend beschäftigt. Auf e Jugendsünden Puttkamers will ich nicht eingehen. Aber das m ich sagen, ganz gering müssen diese Jugendsünden nicht wwesen sein; denn sonst würde er es im Militärdienst weiter kchacht haben, als bis zum Gefreiten. Würden die Herren nn der Rechten wobl auch so liberal sein, wenn es sich um die Juendsünden eines Handwerkers, Arbeiters oder Lehrers handelt? fallen wir uns an den Gouverneur. Es sind ihm so schwere Vor⸗ Füfe gemacht worden, daß die Kolonialverwaltung wohl Veranlassung Räte, darüber bier volle Klarheit zu schaffen. Es wird ihm ver— orfen, daß er wissentlich einen falschen Paß ausgestellt babe. * gewöbnlichen Leben nennt wan das Urkundenfälschung. e beißt, der Gouverneur habe im vollen Slauben ge⸗ Handelt Es gebt über meine Kraft, zu glauben, daß er den wirk- lichen Namen der Person nicht gekannt hat. Wenn auch seine Familie recht ausgebreitet sein mag, so wird er doch in der fel einer Cousinen einigermaßen orientiert sein und seine Cousinen kemen, er muß auch die Familie von Eckardtstein genau kennen. In der Braunschweiger Landeszeitung ist diese Angelegenheit in ein anz besonderes Licht gestellt. Ich verlese den Artikel nicht, bin aber bereit, ibn dem stellvertretenden Kol onialdirektor zu überreichen, und er warte daraufhin eine Erklärung. Ist die Mitteilung falsch, so muß die Verwaltung Anklage erheben, um damit nachzuweisen und zwar gericht⸗ lich, ob solche Behauptungen dem Gouverneur gegenüber berechtigt sind der nicht. Wie die Paßgeschichte ist die Vorgeschichte der Be⸗ schwerden der Akwaleute geelgnet, uns einen Blick in eine verhängnis⸗ dolle Ausgestaltung unserer Beamtenhierarchie zu öffnen. Der Macht- ki der Herren, die da glauben, das Volk fei ihretwegen da und aicht umgekehrt, gebt nachgerade ins Unglaubliche. Zustände, wie sie die Beschwerdeschrift uns darstellt, sollten doch in Deutschland eigent- lich schon seit 200 Jahren nicht mehr sein, sondern höchstens noch in Rußland. Für alles, was geschieht, bleibt ja im letzten Grunde immer doch die Regierung verantwortlich. Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus. wärtigen Amts Erbprinz zu Hobenlohe⸗Langenburg: Meine Herren, das Urteil, welches so viel Staub in der . Oeffentlichkeit bei uns aufgewirbelt hat, ist Ihnen ja allen annt und ist jetzt hier des naheren dargelegt worden. Es ist Ihnen auch aus der Erklärung bekannt, die ich in der Budget lommission abgegeben habe und die bier abgedruckt ist, daß die Kolonialverwal kung auf dem Standpunkte steht, daß das Urteil ent⸗ schieden zu bart gewesen ist, und daß das Verfahren an verschiedenen Mängeln gelitten hat. Deshalb bat sich auch die Kolonialperwaltung veranlaßt geseben, das Urteil aufzuheben und die Angelegenheit an ein unabhängiges Gericht zu verweisen; ich brauche hierauf nicht näher einzugehen, da Ihnen gedruckt vorliegt, was ich Ihnen hierüber in der Kommission erklärt habe. Nachdem das lirteil hier bekannt geworden war, wurden in der Presse und hier in Risen hohen Hause heftige Angriffe gegen den Gouverneur von Kamerun erhoben, Angriffe, die sich nicht allein auf die vorliegende An⸗ gelegenheit bezogen, sondern auch ganz allgemein die Verwaltungs tätigkeit Gouverneurt von Puttkamer betrafen. Unter diesen Umständen hielt es die Verwaltung für angezeigt, den von so vielen Seiten schwer an⸗ gegriffenen Gouverneur hierher zu berufen, damit er mündlich über die 66 ihn erhobenen Angriffe Bericht erstatten könnte. Nicht nur das iteil in der Atwasache hat zu dieser Berufung geführt; jenes Urteil war gewissermaßen der äußere Anlaß zu den Angriffen allzemeinerer Art, die erhoben wurden. Ich hatte große edenken gegen eine Berufung des Herrn von Puttkamer zu jener Zeit, Bedenken schwerwiegender Art, die auch von mancher anderen Seite geteilt wurden. Ich mußte mir sagen; wenn un— mittelbar nach dem Bekanntwerden der ganzen Akwa⸗Angelegenheit der Gouverneur hierher berufen wird zur Berichterstattung, so werden die Beschwerdeführer sich leicht in den Gedanken hineinreden könen: wir brauchen uns nur über einen Beamten zu be— schweren, dann wird er sofort von der Verwaltung abberufen, wir haben hier eine Waffe in der Hand, die gegen künftige Beamte auch in solchen Sachen, wo eine Beschwerde offenbar ungerecht fein würde, uns gute Dienste leisten könnte. Meine Herren, ich habe mir dies wohl überlegt; ich weiß, daß, wenn die Auffassung Platz greift, daß eine bloße Beschwerde zu der Abberufung fähren kann, dies ein Beispiel werden kann, welches bedenkliche Folgen auch bei den Eingeborenen anderer Stämme tigen könnte. Wenn ich trotzdem den Gouverneur von Puttkamer ieiher berufen habe, so geschah es erstens deshalb weil mir daran gelegen war, die Angelegenheit des ÜUrteils gegen die Akwaleute nicht zu ver⸗ schlepen. Bei den lebhaften Bedenken, die das Urteil erregen mußte, die es in mir erregt hat und bei den , r eferenten, mit denen ich die Sache besprach, glaubte ich, daß elne

Verschlepypung der Angelegenheit nicht im Interesse der Regierung

en würde. Bei den großen Entfernungen, mit denen wir zu rechnen haben, wäre es unvermeidlich gewesen, daß bei schristlichem Verkehr eine Verschleppung eingetreten, eine Klärung der Sache erst nach Wochen ober Monaten

in Haft behaltenen Akwahäuptlinge unverzüglich in Freiheit gesetzt

Abg. Dr. Arendt (Ry): Es kommt hier darauf an, die per⸗ sönlichen Momente etwas in den Pintergrund treten zu lassen, wenn wir nicht großen sachlichen Schaden erleiden wollen. Die Sache liegt ja zehn Jahre zurück, und wir können sicher sein, daß die Auf klärung in vollem Maße erfolgen wird. Inhalt der Petition deuten darauf hin, daß die Sache nicht in den Häuptern der Akwaleute entstanden ist. Es ist eigentümlich; alles, was ein Schwarzer aussagt, ist unumstößliche Wahrheit, auch alles, was ein Weißer aussagt, wenn es sich antikolonial verwenden läßt; nur was ein Weißer zu Gunsten der Kolonien sagt, muß durchaus Ich kann mir nicht denken, daß die Akwaneger sich klar sind über Assessorismus“ und über das Spstem Puttkamer. Ich war in der Bellstadt; ich war in der Alwastadt. r s von den Petenten erzählt. Der Akwa wurde mir von deutschen Kauf in Dualla geschildert als ein total verkommener, füchtiger Neger, den man nicht mehr in die Faktoreien einläßt. Auch der große Unterschied zwischen den Akwas und den Bells ist augenfällig. Die Akwastadt ist ein kleiner Stadtbezirk in der Stadt Dualla; da kann man nicht von einem Aufstand sprechen. Früher standen die Bellleute auch abseits; sie sind aber besser geworden. Und wenn Manga Bell sich so günstig entwickelt hat, so ist das doch (Zuruf des Abg. Kopsch.) Ein Mann, wie der Gouverneur von Puttkamer, der 20 Jahre druͤben war, wird doch wohl die Leute mindestens so gut kennen, wie Sie, der Sie Ihre Nachrichten 1 de l ganze Sintergrund dieser Negerzänkerei ist der Neid der Alwags King Bell hat das Recht Recht den

wollte aber andererseits auch nicht beantragen, ohne zuvor darüber gehört zu haben. ch den Gouverneur damals der mir aber auch von daß mir datan lag, die gegen den Gouverneur lzbald Gelegenbeit zu geben sich d mir Aufklärung zu geben Publikum gegen rgebnis der Berufung des

selbst bat anerkannt, sei. Er selbst als Bestätigung nicht erteilt und hat verwaltung den Rat erteilt, dies anheimgegeben, entweder eine teil⸗ lassen, oder eine Aufbebung des Freilassung der weniger der zu höheren Freiheite⸗ ch glaubte dem nicht bei⸗ denn das Urtesl sowie seine Begründung und der Prozeß gaben mir nicht die Sicher heit einzelnen Beschwerdevunkte Erhebungen manche Zweifel Ansicht nicht genügend geklärt. am besten erreichen zu können, d 1. Sache befaßter Richter die ganze Angelegenheit prũf dieser vom vorhergehenden Urteil und Verfahren gänzl ic Prüfung aufs neue in der Sache eine Entscheidung träfe. Es wurde die Freilaffung derjenigen Akwaleute, die zu geringeren Freiheits- strafen verurteilt waren und die betreffende die Untersuchungshaft verbüßt hatten, ve mehrjährigen Strafen verurteilt waren, gehalten wurden, und zwar aus dem Grunde, weil zu befürchten stand, daß, wenn man sie freiließe. sie sich sofort der Verfolgung entziehen und unauffindbar bleiben würden, Verhaltnissen sehr leicht zu bewerkstelligen. Die Betreffenden brauchen nur in die unermeßlichen Walder, in den sogenannten Busch zu entfl ehen; ind dann Man wird erstens sie, wenn das jweite Urteil ihre Schuld bestätigt, nicht zur Rechenschaft ziehen können; zweitens wird man bei dem Verfahren ihre Aussagen nicht mitver⸗ Was nun die allgemeinen Beschuldigungen gegen den Gouverneur von Puttkamer betrifft. so bleiben, wenn man in Abzug bringt, daß sein System im allgemeinen in der Presse vielfach verurteilt wird, als greifbare Punkte zwel übrig nämlich sein Verhalten in der Akwasache und die zuletzt von dem Herrn Vorredner erwähnte Angelegenbeit. Sein Verhalten in der Akwasache! Hier hat ja die Kolonialverwaltung zu⸗ gegeben, daß sie anderer Ansicht ist als er. Sie hat der Ansicht Ausdruck gegeben, die sie auch heute noch hat, daß es richtiger gewesen wäre, wenn zunächst das Verhalten der beteiligten Beamten aufgeklärt worden wäre, und wenn erst dann ein Vorgehen ge die . Das aber muß ich sagen: seine Befugnisse hat ouverneur nicht überschritten, indem er gegen die Leute Straf- l Von einem disziplinaren Einschreiten gegen ihn auf Grund seines Verhaltens bätte nie und nimmer die Rede sein können; dazu wäre die Verwaltung nicht befugt gewesen. das Urteil gefällt war, an dem der Gouverneur in keiner Weise be⸗ teiligt gewesen ist, hat er seiner Ansicht von dem allzu hohen Strafmaße, von der allju großen Strenge des Urteils dadurch Ausdruck ge⸗ geben, daß er das Urteil nicht bestätigt hat. geführt, daß er sich selbst dabei gewissermaßen als Partei betrachte und deshalb von einer Bestätigung auch dann hätte Abstand nehmen mäüssen, wenn er mit dem Urteil einverstanden gewesen wäre. Derren, die Frage der von Egardtstein möchte ich auch noch berühren und möchte zunaͤchst die tatsächlichen Verhältnisse, soweit sie bisher aufgeklärt sind, hier kurz vorführen,

hat die betreffende Persoͤnlichkeit hier kennen gelernt, sie ist ihm be⸗ kannt gemacht worden unter dem Namen von Eckardtstein. der Ansicht, daß dieser Name hatte keinen Grund, anzunehmen, daß das nicht der Fall sei. Meine Herren, wir haben öfters Beispiele von Familien, die sonst eine angesebene haben, infolge von unglücklichen Verhältnissen auf eine schiefe Lauf⸗ bahn geraten und daß man sie nachher unter Umständen wiedersieht oder auffindet die man nach ihrem Namen und nach dem ganzen Stande ihrer Familie nicht vermutet hätte. öfters vorgekommen, und Herr von Puttkamer hat angenommen, daß die Betreffende den Namen ben Eckardtstein führt. Es ist nicht richtig, daß er mit der Familie von Eckardtstein verwandt ist; man konnte ihm aber nicht zumuten, daß er mit den Verhältnissen der bon Eckardtftein so genau vertraut gewesen sein sollte, daß er über das Verbleiben eines jeden Mitgliedes informiert sein mußte. Nach dem, was ich bis jetzt ermitteln konnte, war also der Gouverneur der ersönlichkeit den Namen von Eckardt⸗ merun hat er, wie er zugesteht, den Fehler begangen, sie in seinem Hause zu baben, er mag vielleicht auch gesagt haben, daß sie seine Cousine sei. gestanden, als ich ihn befragte, daß er hierin gefehlt habe, und ich stehe nicht an, zu erklären, daß das von seiten des Gouverneurs Das war vor 10 Jahren, im Jahre 1896. Er hat alsdann, nachdem diese sog. von Eckardtstein einige Zeit in Kamerun, gewesen war, sie wieder nach Deutschland zurückgeschickt und hat ihr einen Paß gegeben auf den Namen von Eckardtstein. Der Gouverneur hat mir das selbst gesagt, als ich ihn darüber vernommen habe, er hat aber hinzugefügt, daß noch der Meinung gewesen sei, daß die Betreffende den Namen von Eckardtstein qu jähren berechtigt gewesen sei. Erkundigungen angestellt waren, ich habe sie amtlich vernehmen lassen, ob dort in jener daß der Name von Eckardtstein der betreff denden Persönlichkeit nicht zugestanden habe. Alle die Antworten, die ich auf die Vernehmungen erhalten babe, haben den Punkt bejaht, daß sie überall dort unter dem Namen von Eckardtstein bekannt geworden sei, und daß derartige Zweifel dort nicht aufgetaucht seien. Meine Herren, es liegt mir daran, in jeder Beziehung die Frage klar⸗ zustellen. Ich gebe von vornherein zu, wenn es sich herausstellen 5 die betreffende Persönlich⸗ rau von Eckaihtstein hieß, daß sie einen anderen Namen hatte, und wenn er ihr trotzdem unter dem Namen von Sckardtstein einen Paß ausgestellt hätte, daß er sich dann einer schweren Ver— fehlung schuldig gemacht hätte, die unter keinen Umständen hingehen Ich glaube, diese Aufklärung einerseits der Kolonial⸗

beschuldigten ju fein, denn es wird natürlich auf seinen ganzen Ruf für alle Zeiten ein schlechtes Licht werfen, wenn die Zweifel über diesen Punkt nicht n sind noch im Gange, und es uslande sich aufhalten.

ewesen wäre. Ich ö aufheben oder eine Begnadigung den zuftãndigen Beamten, den Gouverneur, Das war der erste Hauptgrund, warum i Der zweite Grund,

der größten Wichtigkeit erschien, n im Hinblick auf die schweren Angri erhoben worden waren, diesem selbft a über diese Angriffe auszusprechen un allgemeinen Beschwerden, ibn vorgebracht wurden. Gouverneurs, liegt Ihnen daß das Urteil ein viel zu Gouverneur hat diesem Urteil die auf Befragen auch der Kolonial Urteil nicht zu bestätigen. Er hat weise Begnadigung eintreten zu ; [ . ursprũnglich einer Schuldigen, einer teilwelsen Begnadigung strafen Verurteilten mehr zugeneigt. pflichten zu sollen;

hierher berief. Der Brief und der ganze

es sich au Herr von Puttkamer hartes gewesen

unwahr sein!

Man hat mir dort schon

den Gründ⸗ ein sehr gutes Zeichen. nach meiner Eine solche Klärung glaubte ich ch nicht mit der te und auf Grund lich unabhãngigen

viele Punkte edlen Sohne

die Bevorjzugung der Elefantenjagd, Akwas entzogen worden.

wegen Unfugs Eine Aufstandsgefahr besteht nicht; es könnte böchstens geschehen, daß Nachrichten von der Küste mit Uebertreibung ins Innere weitergegeben werden, und daß dann dortige Stämme in Tatsächlich hat man den Akwaleuten die „Petition nach Berlin schicken erade sechs Monate Gefängnis inter sich und war sehr schlechter lleicht nachfühlen kann. Die Petition ent⸗ den Gouverneur und andere hoch Deutschland wäre sofort ein Strafantrag gegen Abg. Kopsch die von ihm erwähnte Zeitung. nten bestraft sind für ihre grundlosen Angriffe, ijt nur die Höhe der Bestrafungen hat sich als richtig war, will ich dahingestellt sein lafsen; ich meine, die Röckberufung war an sich ein Fehler im Hinblick auf die schwarze Bevölkerung nicht erwähnen, so hätte er sie die Art, wie er sie erwähnt peinlich berühren.

reiheitsstrafe schon durch wogegen die vier,

ö Aufruhr geraten könnten. noch gefangen

Briefmarken geschenkt, damit sie diese King Akwa hatte damals wegen Unterschlagung, Erpre Laune, was man ihm ja vie hält die schwersten Angriffe gegen gestellte Beamte; in Deu die Beschwerdeführer gestellt worden, ja auch das Einschreiten gegen

. ressung usw. Das ist ja bei den dortigen

sie sind dann nicht zu fassen.

Daß die Pete völlig gerechtfertigt; zu hart erwiesen. Gouverneur hierher zu berufen,

wenden können.

Wollte der Abg. Kopsch anz unerwähnt lassen mässen; denn t, muß den Gouverneur doch sehr Es macht auch für uns keinen Unterschied, ob

Puttkamer 3 e handelt; wir müssen diese Unterstellung durchaus zurückweisen, für nd niedrig ganz gleich. Aber für den Abg. Ko sch er hätte wohl nicht wenn es fich nicht um den Enkel des Fürsten Bismarck handelte. re das richtigste Mittel, auch in Kamerun die den Eingeborenen den Gouverneur nicht als b

die Cousine

1 x en die Häuptlinge tgefunden hätte. uns ist hoch u n . einen Unterschied; so gesprochen, antrag stellte. Der Antrag Auer Autorität der Regierung bei Wenn sich die Anklagen gegen gründet erweisen, muß davon aufs dringendste abgeraten werden. Person scheidet hier ganz ( werden, daß sich in den Köpfen der Neger der Glaube fests durch ihre Agitation es gelungen sei, den obersten Beamten ernen. Er muß also vorerst auf seinen Posten zurückkehren, kwasache erledigt ist. Die Ausführungen des Abg. Erzber uns vor die Alternative, einen zweiten Reichstag, einen Kolonialreichstag zu schaffen, denn sonst kommen pensum, das er uns zumutet, nicht zu Ende. I ch den Kolonieen eine Vertretung im Reichstage geben müssen. Mit dem Jiel des Abg. Erzberger bin ich einverstanden, nicht mit Dieser würde eine Verdreifachung des Bureaukratismus Ich wünsche eine stärkere Selbständigkeit der Ko enten und bin für einen Beirat und für die Verlegung der Gesetzgebung in die Kolonieen selbst. Kolonteen nicht einheitlich verwaltet werden, b : von hier aus führt zu nichts Fruchtbarem. Der Antrag ist so weit daß eigentlich niemand etwas gegen ihn haben kann. Wenn das Wort entsprechend' richtig gehandhabt wird, dann wäre wenn man sich dagegen sperren wollte. ntrag Storz vor: Für Bauten und deren innere Einrichtung Es handelt sich da um Bauten

zu untergraben.

es muß verhindert Außerdem hat er aus⸗

wir mit diesem Riesen⸗

Der Gouverneur von Puttlamer Schließlich würden wir

ihr auch mit Recht zustehe, dem Weg. ur Folge haben. ehabt, daß Angehörige 8 tellung in der Welt Von hier aus können die

Ein Schablonisieren

Solche Beispiele sind Es liegt dann

anftatt 431 356 ½ nur 165 00 0. in der Zivilverwaltung von Dualla, Edea, Kribi und um zahlreiche Position ist ja, wie ich zugebe, in der Ich glaube

Bauten in Buea. . Kommission nicht sehr ausführlich besprochen worden. aber, daß, wenn die Bahn gebaut ist, der Gouverneur nach Dualla zurückkehren kann ganze Position ohne Prüfung ablehnen kann. ich die Forderung für notwendig. Antrag sympathisch. Ich würde vorschlagen, den Antrag mit dem be⸗ treffenden Titel an die Budgetkommission zur In eine Diskussion der Bahn will wohl eine Klärung darin vollzogen, daß wir ohne Bahnbau nicht Es gibt kein sichereres Mittel, die Zuschüsse für die Kolonien herabzumindern und sie in Ueberschüsse zu verwandeln, Es ist geradezu unbegreiflich, wie beinahe ein Vieteljahrhundert vergehen konnte, ehe man an den Bahnbau Den Antrag der Sozialdemokraten bitte ich abzulehnen und der Vorlage über die Manengubabahn Ihre Zustimmung zu

geben.

Abg. Ab laß (frs. Volksp.): Der Abg. Arendt hat meinem d Kopsch Gehässigkeit vorgeworfen, weil er von den Jugends 1e n verneurs von Puttkamer gesprochen hat. Ez war bisher nicht üblich, einem n,, 8 Motive unterzuschieben, n ekannt.

Ansicht, daß die betreffende

stein mit Recht führe. In Ich kann

man diese , e , n halte Er selbst hat ein⸗ n der Tendenz ist mir der n g Prüfung zu überweisen. ein Fehler gewesen ist. nicht eintreten. Es hat sich

kolonisieren können. als den Bau von Bahnen.

er auch damals heranging. ä Ich habe nun bei solchen, die in Kamerun

Zeit bekannt gewesen zu denen dieser

Ein Mann in der hohen Stellung eines 9 muß doppelt darauf sehen, daß sein Leben makellos ist. Vorwurf der Gehässigkeit

ĩ Ich muß den mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Der Abg., Arendt hat den Versuch einer Mohrenwäsche gemacht. läßt sich in juristischem Sinne gar nicht halten; es hat Wahrnehmung berechtigter Interessen übersehen. Aus seiner zehntägigen Anwesenheit in Kamerun kann der Abg Arendt nicht die Berechtigung herleiten, über diese Verhältnisse sachverständig zu urteilen. Der Erbprinz zu Hohenlohe hat anerkannt, daß das Urteil zu hart ist. Aber höher als staatsmäͤnnische Recht und Gerechtigkeit, hat recht getan, Puttkamer zum Bericht Dat Vertrauen in die Gerechtigkeit hätte sonst Schaden gelitten. Von der Reichsregierung sind schwere Fehler gemacht worden. err von Puttkamer als Gouverneur nach Kamerun geschickt wurde, ben wir erkannt, daß er für diesen Posten nicht paßte. nicht Ministersohn, sagte ich schon vor Weihnachten, so ware er nicht Gouverneur geworden, denn das Mindeste, was ihm früh

vorgeworfen worden ist, ist ein großer Leichtsinn. untergebenen von Brauchissch

unbedeutende Statson Edea Später, als er wieder versetzt wurde, wurde das Bezirlsamt den Kolonialdirektor Bei den Bauten in Kamerun ist kolossal ver⸗ Deshalb begrüße ich den Antra von Brauchitsch war nach Duallg gereist und holte si

verschiedene Gegen stände, ohne den Materiallenverwalter auch nur zu fragen, und als dieser sich darüber beim Gouverneur beschwerte, wurde ihm eröffnet, er möchte in Zukunft solche Beschwerden unterlassen. Die Stallungen sind augge⸗ ind benutzt von Konkubinen. (Ber

wärde, daß der Gouverneur wußte, da

Verfahren war mangelhaft.

Gesichtspunkte stehen und die Reichs-

verwaltung aufzufordern.

beseitigt werden. Die Ermittlun sind Leute zu vernehmen, die im hat weitere Zeugen angegeben, die ich vernehmen muß. vorbehalten, ein Urteil über diesen Punkt zu fällen, wenn die Ermitt⸗ lungen abgeschlossen sind. Bis jetzt habe ich, wie gesagt, keinen Grund, anzunehmen, daß der von Eckardtstein ausstellte, nicht des Glaubens war, daß die Betreffende Namen hatte, als den von Eckardtstein. ause geklärt ist, als

kann nur wieder⸗ der sich um die der Verwaltung selbst schuldig zu den Ermittlungen, die jetzt im

Auch das Ver⸗

lediglich seinetwegen einem Bezirksamt

Gouverneur, auf den Namen verwandelt keinen anderen daß hiermit die Frage so weit in diesem hohen e überhaupt zur Zeit geklärt werden k dem Beamten viele Verdienste erworben h sein glaube, nicht nachzula d, um vollständige Klarheit zu erhalten.

g. Auer und Genossen beantragen:

u ersuchen, er wolle es veranlasse

die in Kamerun troz Aufhebung des gegen sie ergangenen

aufgehoben. ch möchte um Auskun

schwenderisch gewirtschaftet worden.

Gange sin

Die Sitten dort baut worden zu W

nd unglaublich lax.

eichtzkanzler ohnungen, und diese