vner führt die Namen von vier Beamten 3 Es sind also Reicht⸗ Preußischer Landtag. Jahren ver Vorbereitungszeit. Ich bin deshalb der Ansicht, ich J 3 w E i t E B e i I 2 91 e
Alttel zur Förderung der Unzucht verwendet worden. Per Gouderncur jeder, auch der zweckmäßigsten Auzgestaltung des Vorbereitungs dien
von Puttkamer erließ eine Verordnung, worin er das ießen von Tauben Haus der Abgeordneten. en ; derböt, schoß aber selber weiter. Das ist ein Migbrauch ber Aumnzecmeasl . . entweder die juristischen oder die administrativen Dig inn — 1 7. . z Auch 1 er das Schlagen von ö er fen e sich 477. Sitzung vom 19. März 19065, Vormittags 11 Uhr. zu kurz kommen müssen. Ich weiß, daß diese An zum Deutschen Nei San el er und 0 nig ĩ ren ‚ en an 8 anzeiger. selber verwenden wollte. Die Tarheit der Sitten ist auf den (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) von manchen Seiten bekämpft wird, daß es eine Richtung gibt, mm .
hohen Chef selbst zurückjuf ihren. Bie Frankfurter Zeitung berichtet, ; ö ; den Mangel an administrativer Ausbild dadurch hebe .
daß zwei ertteter Leutschet wandelbhänser an die Frau eines ang. Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sitzung j , ,,,, 9
J 2 2 ö — — —
Eingeborenen n un befreit. von Brauchi oll eine Be⸗ etzten Gegenstan erste e nz 66 36 nm,
strafung dersprochen, aber einen Tag später mit den belden Kaufleuten Beratung des aus dem n,, an dieses Haus gelangten und welche als conditio sine dua non jeder Aenderung deg . Relation, ein Gꝛkenntnis beim Berlrksautschuß, und daß diese Arbeit möglich, wenn der Minifter die Annahme zu verfügen hat; wir n, ein ) 1 3
sehr gemütlich zusammen gewesen fein. Was den Paß betrifft, so ö i ahi z . . j R , , enn K w , , Das Herrenhaus hat die Vorlage in einigen Punkten ab— in ĩ K . 3 ö gerät värä. Sehr gut) Ich bebe nich vor se runütelkar zählt e gi führen. Die definit he Stell ̃ung nahen wähnte, entstand Heiterkeit. In der Deffentlichtelt wird behauptet, ,, . , . dieser Forderung einigermaßen skeptisch gegenüber. Gelange dieseß, so wurde weiter deduniert dann würde es zenfleren zu laffen und von ihrer Beurteilung den Ausfall des Cramengs 3 ganzen Gesetz . n uns vorbehalten. Ich k, die Allerdings glaube ich, daß die Studierenden beim Universitznj moönlick seir, was ia an sich vielleicht erfreulich wäͤre, die Vor. abhängig zu machen; aber diese Arbeit soll der Prüfungskommisston Vorlage einer Kommisslon von?! Mitgliedern zu ũberweisen.
daß di in ei zerliner L ö ⸗ ö n nr, ,,, ,. a n, her enngererhlsen lb ber elt, söriftng fil za der feu , h bereitung der Justit. und Verwaltunksbeamten roi inpetkf Untersuchung notwendig machen. Nach meinen Informationen ist die egierungshorlage, mit einer Beschäftigung von 9 Monaten studium sich ein . als bit her mit den Däzniplinen des oft ö ; ö ; n.,. ein Bild von dem Manne geben und von dem, was er kann. Abg von Bochelberg (ons): Wir stehen im allgemeinen auf Dane l' hach Kanrsrun gegangen; zb ihr Aufenthalt in demfelben als Referendar Fei Herichtshehörden beginnen. Das Herren- lichen Rechts beschäftigen sollten, und daß sie sich dabei vor alen jñ gestelten, sämtliche Referendare nachdrücklich und hauptsachlich in der r, m, . stliche Arbeit babe ich vor ersetzen dem Poden der Vorlage und Tberlassen der Nom misston beratung Jahrg lein Ende gefunden hat, weiß ich nicht. Die ganze Angelcgen= haus hat diese Frist auf ein Jahr verlängert und will dem Kenntnis aneignen sollten, daß schließlich doch das öffentliche ech Juftiz ausbilden zu laffen, allen aber, auch denjenigen, die bei der l ö. ö ö 1 (sehr richtig! linke), von denen as. Weitere. Wir sind dem Minister dankbar, daß er trotz den 2 ö r, . e,, ,, zuständigen Minister die Befugnis geben, die Dauer dieser die Quelle alles Privatrechts ist, daß beide keinen Gegensatz zu einanin Justin bleiben werden, die Möglichkeit zu geben, während eines Jahreg ö eee, un gh; 66 babe gKlansurarbeiten über einen K en 6 6 2 Der Kapitän war darübe w 6 fich Beschäftigung unter entsprechender Verlängerung der Vor— darstellen, sondern in Verbindung mit einander demselben Zweck,. z — diese Zelt wurde genannt — bei den Verwaltungsbehsrden zu praktischen ö. be . *nrel. unter Zuhilfenahme aer daju n gebeng ist z dein gend . 8 , den, e. bereitung im Verwaltungsdienst bis auf 35 Monate herab⸗ Darstellung des Staatsgedankens, zu dienen bestimmt sind. 6, arbeiten. erforderlichen Hifgmittel, Gesetzegterte, der vorhandenen Literatur und beamten vielseitiger und praktischer aguszubilben. Der Minister
2 1 daß ihm die . als Freiin vorgestellt zusetzen ; ö ü anke hat an sich gewiß sehr viel Beflechendes A ; heit auf tild Dis Checti v i. in Schri i ĩ r i ãhnli Dieser Gedanke ha ehr viel Bestechendes. ber, inhei ) sei s hat des halb ein Schriftwechsel zwischen dem Marineanit und mehreres als solche Grundbegriffe, als solche und ähnliche Grun. 9 n so welter. Diefe Klansttrarbetten sollen zeigen, ob der junge Mann . 9 e ,,. F . . J. w a. . 9 z
dem Kolonialamt stattgesunden. Was ist aus der Sache geworden? ini ĩ. ich habe bereits i ü ) ö 839 Minister des Innern Dr. von Bethmann-⸗Hollweg: ganschauungen läönnen fich wie ich laute, die Sudiermnden auf dba ae dn, bebe betets n Herrerhause zanamfchren e. in der Lage ist, in einer gemessenen Zeit einen praktischen Fall ver— zugehen. Es ist ferner der . . worden, schon e
Ist aber die Sache damals amtsbekannt geworden, so hätte un⸗ ö s ; s ; h s Meine Herren! Der vorliegende Entwurf ju einem Gesetze über Universität kaum aneignen. Denn zu einer Beherrschung des öffen kater nit bprattisch nit durchkührbar nm sein scheint Ceßr rich ig staͤndig ju lösen, und ich glaube, auf die Beurteilung dieser Fäbigkeit das Üniverfitäts siudlum zu tren en! e Idee hat manches
bedingt eingeschritten werden müffen. Der Fall des Gouverneurs ] . ; ? ; ; . ö ; ; Horn ist bon allen Fallen der schlimmstc« Gin ku zweimäaß die Vorbildung der höheren Verwaltungsbeamten stellt keine groß. lichen Rechts fehlt es ibnen gemeinhin an der Kenntnis der wirkl rechts), weil ich keine Möglichkeit mir ausdenken kann, 1800 big 1860 fir fich. aber di. Ginrichtungen tufl' uff een Kline fl fe then kommt es vor allen Dingen an. Sehr richtig) Belanntlich hat man sind ö noch durchaus unzureschend, eg müßte eine voñ-
23 Bieben verurteilter Neger Zebu war, geftorben. Gin Regen wurde zügige Reform dar, erhebt aber darauf auch von vornherein keinen Verhaältnisse des praktischen Lebens, und in diese Kenntnig fie ch. Referendare — so viel würden es jedes Jahr sein — bei den Ver— ; r . : glühender Sonnenhitze ausgesetzt, bis er verschmachtete. Die Anspruch. Ebenso wie die Vorlage des Jahres 1903, deren wesent. juführen, und bei dieser Gelegenheit die theoretische Seite ann waltungsbehörden unterzubringen, und jedenfalls würde die Tätigkeit in Vavern mit derartigen Klausurarbelten, wo sie in weitem Umfange ständige Umwälzung und eine Vermehrung der Lehrstühle ein⸗
Bestrafung des Zebu war keine folche, sondern ein oltern, ; i ? bbestehen, bieher gute Erfahrungen gemacht. treten, die sich nicht so schnell und so leicht durchführen läßt. denn nach jedem Hiebe fragte Horn, ob er . wolle, liche Bestimmungen bier wiederaufgenommen sind, versucht die Vor nach der Seite des Wissens wie nach der Seite des Urteils bin n der Referendare, die in solcher Weise bei Verwaltungsbehörden unter Meine Herren, wird diese Reform durchgeführt, dann wird der Ünd dann . nicht erwartet werden von den Studierenden, daß fie
Horn war ursprünglich freigesprochen und dann zu go0 M. Geld. lage, den in der Vorbildung unserer höheren Verwaltungsbeamten bereichern und zu vertiefen, dazu ist der praktische Vorbereitung gebracht wären, für die zukünftigen Verwaltungsbeamten völlig un⸗ Referendar imstande scin, etwa drei oder diet Wochen, nachdein er ich schom sohn früh the re fe dehnen künftigen Berus. Ich kaun
strafe verurteilt wegen Fahnlässigkeit „Das ist mir ein Rätfel. hervorgetretenen Mängeln insoweit abzuhelfen, als diese Mängel dienst da. Allerdings wird die Arbeit in diesem praltis zureichend sein. . ; andi ö k äber die anderen Wege, die auch jum Ziele führen können, kurz d . 3 w / il n g, n lilise, in, ne . n man et. on urde Horn r . ö ehren, das würde ein Rückschritt sein; dienstes haben. An sich wäre es uniweifelbast möglich an Kenntnifsen des öffentlichen Rechts aus der Uniwerfitãtereit mi herne heiß ich tenen zndet Ausweg als den, den die , , . dahin zu gestalten, daß sie von allem Wissenskram befreit wird, und Wa
bon seinen Beamten gesagt, wenn er nicht ginge, würden sie ihn an⸗ . ; . ; angen, weil es sich nicht mehr bewährte. Jedenfalls darf der einer Novelle hinübergenommen wird. Aber selbst wenn dieses Maß ein gutes is vorschlägt, nämlich von der Vorbereitung bei Gerichtagbehörden den— daß es auch dort im wesentlichen darauf ankommt festzustellen 6 *., L
zeigen. Darauf bat er um die Einleitung der Untersuchung gegen sich. gewesen, diese gesetzgeberlsche Aktion in Form ere fru geb enst blit' de n m tur e g den Re la ll er ger messen werden; wenn der Minister sagt, die zwei Jahre setzt reichen
Dann hörte man lange Zeit nichts von der Sache. Ich fragt. Wann zum Gesetze von 1879 durchzuführen. Ich habe mich zu einer ist es immer notwendig, daß das tbeoretische Wissen in der prattischn ienigen Zeitraum abzunehmen, der gegenwärtig tatschlich nicht genügend ; ;
ist die erfte amtliche Anzeige von diesem fürchterlichen Fall eingegangen, Kodiffkation in einem neuen Gesetz lediglich im Interesse der Klarheit Vorbereitungszeit gemessen wird an den Bedürfnissen des wirkliche ausgenutzt wird, und ihn der administrativen Tätigkeit zuzulegen. Mann mit Verständnis gearbeitet, auch sein Gedächtnis bereichert hat nicht aus, so ist das ein ausschlaggebender Grund. Wenn also
wann ist die erste amtliche hate g i sn geo ge: und wie ist sie d uebersichtlichkeit entschloff Dle Mãängel z ärti Lebens Die Reglerunggvorlage wollte ursprünglich, ebenso wie im Jahre aber vor allen Dingen, ob er mit dem Handwerkszeug, mit dem er eine Aenderung eintreten soll, muß eine längere Zeit zur Ver— tã und Uebe eit entschlossen. Die Mängel unseres gegenwärtigen . ; während der vier Jahre als Referendar gearbeitet hat, auch wirklich fügung gestellt? werben Wir legen allerdings Wert darauf, daß
beschleunigt worden? Derartige Bestialltäten müssen aufgedeckt und x ; 3 hestraft werden. Dem (Rmaltreglement des Gouvern kurz von Futttam e? Systems erblscke ich vornehmlich in folgendem: In diesem Sinne halte ich die Möglichkeit, wie es in der Vat. 1805, die Teilung derart vornehmen, daß auf die Gerichtsbehörden umzugehen und zu hantieren verstebt. Wir wörden, wenn nir dä, näht . re ,, . Bel en . 2 ist, e n entbehr nd.
hätte schon längst ein Ziel gesetzt werden müßfen. Ersten in einer ungenügenden Ausnutzung eines Teils derjenigen lage geschieht, den Vorbereitungsdienst der höheren Verwaltung · neun Monate entfallen sollten und der Rest der vier Jahre auf die : ; wendig d ; ) ; . r. ; ; itiakeit. äblt, weil Sache auf diese Weise regelten, im ganzen und im Dutchschnitt etwa Monate ober für en Jahr für bie Vorbereltung (bei den Ge Stellvertretender Direktor der Kolonialabtellung des Auswärtigen zwel Jahre, welche die Referendare bei den Gerichten iu arbeiten beamten anders zu regeln, nicht für abbängig von einer vorherigen admninistratiwe Tätigkeit. Die neun Monate waren gewäblt, weil 8 bis 9 Monate an der gegenwärtigen Gesamtzeit der Vorbereitung richten muff f kommt, weniger in Frage. Manche melner Freunde
,,, ,n, haben, Mögen streblame Clemente die ersten neun tcrate, Lie sie Ricform des Unidersitctz tur lung und der ersten iuristische Pränm, e sense n fte während, defsen g genrtig die Referendar bis zur zweiten Prüfung sparen, und darin erblicke ich — ich wieder— legen aber auch darauf großen Wert, daß elne Vorbereitung
frage, ob 1896 die sogenannte Frau von Eckardtstein in Kamerun war, ; 7 ̃ tsgericht beschäftigt d D t di unh Ne dort ett fn r gn, dor ch f, n. beim Amtsgericht zubringen, qut ausnutzen, so werden doch vielfach und ich würde es für sehr verderblich balten, wenn man die Reform, belm Am bt beschäftigt werden. Das Herrenbaus hat die neun . ; ; art nicht nur bei den Amtegerichten, sondern auch beim Landgerichte er? slationierten fizere der serlichen Marine ein? hole das — einen außerordentlichen Vorteil, weil das gegenwärtige jsolgt. Wag ber Inner e e, den un, sagt, findet mn ere Zu⸗
ofstzielle Beschwerde erhoben hahen, wonach sie fich duich bag Vel die darauf folgenden Fünfvierteljahre der Tätigkeit bei der Staats. die ich im Auge habe, aufschieben wollte, bis Einigkeit darüber ernien Monate auf ein Jahr erhöht, vornehmlich mit Rücficht auf die ̃ . 6. Examen un ere
ee gie n n, . , J , n , . . 2 ö * ; err . . Ich nrg ggf ne f , e, ir r Tg urg n f r n
aß mir ein e Beschwerde vorliegt. ̃ ũ̃ ᷣ i ; das e Grundzüge der Vorlage. omme von Zufälligkeiten abhängt. r sster ha ö eine so rde n orlieg ch habe mich mit Menschlich mag das nicht unerklärlich sein, weill die Referendare, versitätsstudium und die erste juristische Prüfung zu reformieren sind. äötekehätben zähe Lenden eihtteten jaltzt, Css sud aber von der sclichih d * Jie, Eels un 3e. 6. in einer mir hause 3 daß die Lebensfreude eines jungen Mannes darunter
i ĩ ĩ 9 R 3 9 * . 14 1 ö, jade en ü fg . , welche zur Verwaltung übertreten wollen, den Entschluß biernm Ich sagte vorhin, es würde bei jeder Auegestaltung des Ver. Regel der einjährigen Beschäftigung bei Gerichts behörden nach der se ; j Konfsellation die S t lzidet, wenn er sich ein ganze Jahr lang auf die eine Stunde der worden, und es hat sich herausgesteüt, daß eine 2 Beschwerde schon bei der Absolvierung des amtsgerichtlichen Stadiums waltungedienstes entweder die juristische oder die administratipe Vorlage, wie sie nun dem Abgeordnetenhause vorliegt, Ausnahmen eigentlich nicht recht verständlichen Konstellation die Sache ha Prüfung vorbereiten muß. Wenn es gelingt, die Zeit der Vorbereitung scheitern lassen, auf die Frage der Annahme der Regierungsreferendare. für das Examen abzukürzen, fo würden wir darin einen großen Vor-
nicht erfolgt ist. Es hat aber eine münbliche A ospra wi i i 3 ugelafsen, und um deswillen habe ich mich auch damit einverstanden ; ö j ch g che Aussprache zwischen gefaßt haben und dann vielfach nicht mehr die nötige Digsnplin ju kurz kommen. Nun wollen einzelne in An. iugelasss habe ich mich auch st Die Rieserendart wenen gegemärtig, wie beten, w her, fi n stmmen gönnen, fh, , ,,
den Herren und dem Gouverneur an Srt und Stelle statt.« ĩ lären ĩ ? Energie aufwenden, um sich in die recht schwierige land. erkennung dieses Grundsatzes Besserung dadurch suchen, daß erklären können gierungepräffdenten angengmmen. Die Jorlage von Lgoz ebenso wie Fork, chams Kich nun ht a' ulli n mein, Regierun z:
funden. Letzterer hat sich entschuldigt, und damst war die ĩ ; ; ! ̃ erichtliche Tätigkeit einzuarbeiten, zumal sie voraussehen, sie kurzen Prozeß machen und als Feinde jeden Stückwerkg die e Wenn Sie sich auf den Boden der Vorlage stellen können, ̃ zprõ ; i beigelegt. In bezug auf die anderen Anfragen des Vor- gerichtlich 9 z z si oraussehen 6 F j üũckw eint die jetzige wollen es bei diesem Zuslonde belaffen. Cinz lte Frelitor. ö a, , ö
genere mcs, iz wirn die Antiztt, anf ie hächste Eizang Leser. daß fie, dieser Schwierigkeiten in dem (nen Uihnen zur Ver. Seite der Ausbildung aus dem Plan berauswerfen. Cs wollen dabe dann. rärde sich fragen, wie die drei Jahre, eventuell : tzteren, well die Feststellung verschiedener Ginzelhellen auf? Grunt ' Fetz fügung stehenden Jahre doch nicht wirklich Herr werden die Einen zu dem früheren Zustand zurückkehren, in dem die höheren 36 Jahre, bei den Verwaltungsbehörden zu verwenden sein dieses hohen Hauses aber wollten im Jahre 1963 an Stelle der *. Daran sollte man die Vorlage doch nicht scheitern lassen. Es er n nnr gen, Har biff 2 . d aß können, Kemmen dam die iungen Beamten zur Verwaltung, so Verwaltungebeamten lediglich aus der Justij entnommen wurden; die würden. Ich beabsichtige, zunächst die Beschäftigung bei einer land. Regierungspräsidenken die Minister e ne zr . D .. ar T fre , nen 6 3 En Hiauchttsch nicht vernrandt ift. seben sie sich einer Gesetzgebung gegenüber, welche so detailliert aus— Anderen, wenn ich recht unterrichtet bin, verfolgen den Gedanlen, die rätlichen Station wesentlich zu verlängern (sehr richtig! rechts), und 6 . Ve . . . ö. . Wir würden ja damit ju frangzösischen Juständen kommen. Ich bitte,
ge nicht in Ihrem früheren Sinne eine Bedeutung bei, we den Entwurf, wie er vorliegt, anzunehmen. Die Bevölkerung hat
Abg. Storz (d. Vollsp.): Das Urteil gegen die Alwaleute ist ; z j war mindestens Jahr, in vielen Fällen aber darüber hinau ; earbeitet, so verwickelt, zum Teil au wer verständlich ist, wie böheren Verwaltungsbeamten als Referendare garnicht an den Ge. z auf ein Jahr, in v dãllen aber da binaun * V beamten Kenntnis nicht nur in materieller, sondern auch formeller 6 ' s j eil auch so schwer verständlich ist, w 9 eferenda ich sie tatsächlich nicht hat. Es ist unzwelfelhaft und es ist meine einen Änspruch darauf, daß die erwaltungsbeamten Kenntnis und
eziehung anfechtbar.
ᷣ ᷓ tig fe . 561 tt ke eibende Zeit würde d Der Tatbestand ist überaus , in, festgestellt. Als ich ez Jas, das wohl in keinem anderen Lande der Fall ist. Und dabei haben sie richten tätig sein zu lassen. Ich gestehe, daß ich mich mit keiner iugehen auf fünf Vierteljahre. Die verbleiben 3 e der pniht a wre, wen, ee delt in sorgen, W, w dann, nne, —
habe ich mich gewundert, wie wenig vertraut? Ver betreffende Richter sich während ihrer Universitätszeit selbst die Grundbegriffe unseres Ver. dieser beiden Richtungen befreunden kann. Es mag sein, daß sich in Referendar zuzubringen haben auf der Regierung, beim Bezirks 6 mit den ,,, r e fer unseres Strafrechts ist. Es zeigt waltungsrechts nicht aneignen können. (Sehr richtigh früheren Zeiten die ausschließliche Entnahme der böberen Ba aueschuß, Swentuell bei anderen Selbstverwaltungsbehörden, bei Ge. daß als Verwaltungsbcamte nur junge Leute angenommen ndl fn n . 2 6 8m 3 . werden welche tatsächlich den schweren, sehr vielfaltigen Aufgaben Praris über manche Mißstimmung in Gemeinden berichten, die aus
sich auch hier, wie bedauerlich es ift, wenn Verwaltung und Justijpflege ; . . ee, . ; . ;
zu sammen fassen. Gin Richter, der abhanzig n iteufg Ema ö Diesen Verhältnissen gegenüber erscheint die administratioe Vor. waltungebeamten aus den Reihen der höberen Justibeamten gut be⸗ meindevorstãänden, was ich für etwas sehr wichtiges halte, bei den ; ö .
freies ungbhängiges Urtess fällen. Ich bin 6 h e n bereitungszeit von wei Jahren entschieden ju kurz bemessen; sie reicht währt bat. Aber vergessen Sie nicht, daß die früheren Zelten gan Ueeebern won Sth'ter alt. Die Besckiktiguns be den Miel ermmas. e. 4 . ün ? 22 ar , 4 . 291 * ,, . 6 ; ; ; ; Spr * meine Herren, haben ja da nteresse daran; denn dann werden ; ;
daß der Richter Lemmermann bewnßk dem Wunsche deg Gourernentz nicht einmal dazu aug, um die Referendare genügend gerade in den. andere waren als die beutigen. (Sehr richtig) Wir haben zu jener bebörden würde ich versuchen, etwas vom Schematigmus zu befreien, Sie nicht mehr so . wie es wohl früher hat geschehen müßsen sogenannte Wahlsohialdemokrgten gezüchtet worden, die bel der Wahl
bei der Urteilefällung gefolgt ist. Ich weiß im Gegenteil daß 3tatt ; ; ; ; gare, Or ; S ja! . teil, jenigen Stationen arbeiten zu lassen, in denen sie mit der Praxis un. Zeit noch lange kein so ausgebildetes Verwaltungsrecht gehabt wie der ihr gegenwärtig anhaftet. (Sehr richtig) Ich halte es nicht ö sorialdem kratisch stimmen. Ich bitte, die Vorlage einer Kommfsflon
Summer mann, sich in i ir k, dem Gonbderneur gefihlt bat. mittelbar in Berührung kommen. Dies gilt vor allem von der Tätig. beute. Die Auslese der Veiwaltungebeamten aus der Justi; war für erforderlich, daß der Referendar nun jedes einzelne darüber zu klagen baben, daß die Veiwaltungsbeamten sich Mißgriffe von 14 Mitgliedern zu überweisen. zu schulden kommen lassen. Abg. Peltasohn (fr. Vag); Ich muß bedauern, daß die
i i ĩ i t E (. 9 n k it in der la drã lich n St ti s auch di 1 leichter we 1 1 jener eit die 2 J 2 Dezernat bei der Re ier n durchmacht (sehr richti — rechts) b h tgew k . D Ab G b t ĩ ) 8 ĩ / ĩ . u 1 ö ö ic . . wi ⸗ h ⸗ t ist d ht 2 Nove e zum Gesetz von 1879. Der Minister wollte eine einheitliche
. ie e mg , n, . i gn aber die sie gegenwartig dort arbeiten, nur einen kleinen Ausschnitt von der Verwaltung gebraucht wurden, eine sehr viel geringere wat, sondern würde es für genũgend halten, wenn er bei den * . , in Koll 6
Fall, in dem einem ger r hihi . . re. des landrãtlichen Amts kennen lernen; eine Frist von einem als sie beute ist. . . wichtigeren und vornehmlich beim Benirksaueschuß beschäftigt wird, der e. ; 9 eine ; *. I. e . ; e . o . er . Jaffung vorlegen, aber bei einer Ropchle würde es fich nut um die
gewissen Teile der Kolonie versagt wurde. Die Verwastung nimmt Jahre ist meiner Ueberzeugung nach das mindestt, was Endlich möchte ich doch glauben, daß in jener Zeit unter einer ja die instruktivsten Sachen für einen jungen Beamten behandelt. Des inanzminister, un . elligen sollen und sie Aenderung einiger Paragraphen handeln, während bei diefer Vorlage
für sich das Recht in Anspruch, aus allgemeinen polizeilichen Gründen man verlangen muß, weil ein großer Teil der landrätlichen Gerichte verfassung, welche den Kreisgerichten eine erhöhte Bedeutung weiteren aber wütde die verlängerte Zeit es möglich machen, die den Regierungspräsidenten genommen wird? Was sollen wir armen alle die Streitpunkte wieder hervorgeholt werden, die vor
23 r r, . be immtten , zu verbieten. Nun Geschäfte, wie zum Beispiel die Steuerveranlagung, die Rekruten. luwies, die sorgfältige Aue bildung der Referendare bei Gericht sehr theoretische Ausbildung der Referendare derart zu fordern, daß sie Menschen denn nach her bean, 5 e,. , derlaien 5 a. . . 3 r *
för r,, allerhings ein Freizägigkeitsgesetz für die Kolonien aushebung und anderes mehr doch nur periodisch wiederkebren. Ueber. viel leichter war als heute, wo wir eine Otganisation mit einer weit. nach Absolvierung der Tatigkeit an der Regierung sofort reif für das n,, Je K . — ö einer Novelle hätte man sich lichtet über ether. Punfte, di 7
nicht. Diese Fälle sollten uns aber den Anlaß geben, das be- ; ; = . x ̃ *r m ; z z ; . . de Recht in bi eg, st . ij dies bietet die landrätliche Station die beste — ich möchte beinahe gebenden Arbeitsteilung baben, und wo im übrigen die Zahl der Examen sind und nicht mehr, wie es gegenwärtig geschieht, drei ö — reformiert werden sollen, in der Kommisston verständigen können stebende Recht in diesem Punkte schleunigst zu vervollständigen. ch — 9 3 — wir müssen ung ausschließlich auf die Berichte der J siche nach wie wor auf dern Genn deg ole heriii ne.
Der Gouverneur hatte offenbar nicht das Ansehen, banden, sagen einige Möglichkeit, wo die Referendare die Bedürfnifse des Referendare, welche bei den Justüzbebörzen zu beschäftigen ist, eine so Vierteliahre in dem Stadium der jweiten Prüfung zubringen. Mir tun — wi ; — . ĩ baben müßte, wenn sein Wirken von Rutzen für die Kolonte semn praktischen Lebens und die Schwierigkeiten kennen lernen, die Aug. enorme geworden ist. selbst im Verhältnis zu der vothandenen Zahl schwebt vor, iu diesem Zwecke die Referendare im wesentlichen bei den Regierungspränidenten verlasen, welche sich diese Herren an. dicfer Vorlgze die, Reform Les Un werflüätsftndiumg hämn. gemacht sollte. Die objektiv falsche Beurkundung de? Passes ist eine Tatsache, s . l . 2 2 j sehen, und wir werden dann entscheiden, wie die Herren es werden müssen, wenn es auch mit Schwierigkeiten verbunden wäre. hie cs der hell r ne deu m. anf inet a i in eff, fübrung der Gesetze, die wir bier zusammen machen, den praktischen von Gerichten. (Sehr richtig) größeren Regierungen zu vereinigen, die ganz kleinen Regierungen, . 8 a ee, n, Wenn diese Vorlage hier ch wird, werden wir nicht so bal * seine Bedürfnissen tatsächlich anzupassen. Wenn hiernach schon die prak. Ich bin desbalb der Ansicht, daß man die Rücktebr ju dem welche verhältnismäßig wenig instrukticnelle Sachen — wenigstens auf uns vorschlagen. Wenn gegenwärtig etwa zu nrecht ein Regierungs · i Vorlage für die Reform
ihn noch länger als Beamten zu behalten. Dag Zutrauen lin rh — ; ĩ ' juristischen Studiums erhalten. Persönlichlelt ift damit rettungslos dabin. Ich bad? mich . tische Ausbildung eine nicht auskömmliche nicht, so sieht es mit der früberen Zuftande nicht damit empfehlen kann, daß er fich seinerzent der Gesamtheit des Verwaltungerechts — bieten, auszuscheiden und referendar von einem Regierungspräsidenten abgewiesen wird und Auf den Inhalt dieser Reform gehe ich nicht ein, ich verweife nur
daß dem Kolonialdirektor ein Vorwi Herber amers schli eh vi- ea f ; ; [ ; dieser sich an mich wendet, so untersuche ich in jedem Falle die guf die vom Abg. Richter im Jahre 193 entwickelte Idee einer aß dem Kolonialdirektor ein Vorwurf au der Serbe ufung Puttkamers theoretischen noch schlimmer aus. Zwar geben sich viele Regierungs. gut bewährt habe, und auf der anderen Seite bin ich der Ueber— dort für die Referendare Vorbereitungskurse unter der Leitung elnes er. e das peinlichste und bin bemüht, in allen Fallen, wo ich Trennung jwischen dem n . und dem Verwaltungs fach
. r in,, . prstdenten dankenswerterweise große Mübe, durch die Einrichtung ieugung, daß trotz der gekennzeichneten Mängel unsetes gegenwartigen spetiell damit beauftragten Mitgliedes der Regierung . glaube, daß die Abweisung keine ganz gerechtfertigte gewesen war, den schens au, der Unzversitä er dan g ligen lugführungen, deg Aba. =. = en . z von seminaristisch gearteten Vorbereitungsku ; s Verfahrens es doch auch Gutes geleistet hat, d in zir, ; ũ ĩ ö . ; ⸗ Richter waren sehr beachtengwert. Eine gule jursstifche Ausbild ch möchte meinerselts dem stellvertretenden Rolonialdireftor auch 9 ngskursen die theoretischen ch auch Gutes geleitet hat, und aß das Prinzir, Wenn es glückte, auf diesem Wege die Referendare so vor ju betreffenden Referendar anderweltig untetiubti ngen. Also diese 1 , . ech 86 ern n me, e. K
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nabelegen, nachdem das Urteil aufgehoben ist, auch die Unter Kenntnisse der Referendare zu fördern, tatsäachlich aber endet die Sache das unserem gegenwärtigen System zu Grunde liegt, an sich ein durch⸗ bereiten, daß sie am Ende ihrer Vorbereitungszeit gleich in die ; .
suchungebaft gegen die Atwaleute nicht' i 64 . ; ; ; . ö ** r de e m. a, e, n. aner ü = ; ö Sicherung — und mehr können Sie doch nicht verlangen — besteht und notwendig, damit er in allen feinen Maßnahmen sogisches chung geg nger sortdauern ju lassen; so, daß die Referendare bei Absolvierung der administratiden Vor. aus richtiges und gesundes ift, nämlich das Prinzip, die demnächstigen Prüfung eintreten könnten, so würde damit sehr viel gewonnen sein, schon gegenwärtig. Muten Sie uns aber die Last zu, dann bedenken Jurlstisches Hentken? menden ntasn 'n men, fragt sich, ob die er
wie daraus ein Schaden für die Kolonie entstehen soll, ist mir bereitungs z ö — ; er, m, we mn, ,,, ; . ö . ö . ; ⸗ — 6 zeit nicht genũgend vorbereitet f . Verwaltungs beamt lichst zeit die ver en Mater ere ãtz ; ö ĩ ĩ unerfindlich. Die Leute sitzen j schon seit langen Monaten im Ge⸗ 6 fich genugend vorbereitet fühlen, um die allerdings gsbeamten möglichst frühzeitig in die verwickelt aterien und es würde des weiteren, was ich nicht zu unterschätzen bitte, die Sie, meine Herren, — ich glaube, ich kann es auch für den Herrn n g le ar, beg . . ĩ , 2
fängnie und baben, wat sie an Strafe vielleicht derdienten, schon durch auch an sich reformbedürftige Prüfung abzulegen. Sig kommen dann des Verwaltungerechts und die Bedürfnisse des vpraltischen Lebenz Möglichkeit gegeben sein, die Prüfung auch wesentlich ju reformieren. ? ; werd ung. 8 6 6 . Redner beschwert sich — u. 8 bierher nach Berlin und bringen mit der Anfertigung der schriftlichen einzufũhren. Gegenwãrtig nimmt die zwelte Pꝛrũfung eine sehr ausschlaggebende Stellung . 6 . . . . e. ö 1 . . . 8 nr . äber den schwunghaften Gewehrhandel, der von d ischen =. ĩ 1 11 — ĩ s 1 6 1 ; ö ꝛ; ersõn orgetragenen Wünschen — und diese Wünsche würden sehr n e altungs behörden n
9 n er von der spanischen Nachbar Arbeiten, mit dem Besuche von Repetitoren durchschnittlich 9 und mehr Ich kann mich eben sowenig, wie ich schon sagte, mit der umge in der ganzen Vorbereitung ein, und das kann wohl nicht gut anders sein, weil häufig sein — entgegen kommen würden, — dann bedenken Sie, in ausreicht. Das Herrenhaus hat den Vorschlag der Regierung, dle
m 3 . , . . . a n g. = r. zu, um dann — * mit durchschnittlich 28 Jahren endlich das — befreunden welche den Vorbereitungedienst bei den beim gegenwärtigen System die theoretische Ausbildung während der Vor⸗ welche schwierige und peinliche Lage wir versetzt werden; verschonen Referendare 9 Monate bei den Gerichten zu beschäftigen¶ auf ein 8 ; ; Rei efforenexamen stehen, wenn i s — es ist ja lei ĩ izbebõr ür die demnächsti al ãnzli ö ü di ; ; osgedehnt, d die Ermãächti ür die Minister hinzu— Bauten aufgewendet worden. In Bun sollen eine ganze Reibe f x zu beste hen, wenn ihnen da es ist ja leider nicht ö 1 emnãchstigen Verwaltungs beamten gãnzlich bereitungs eit eine recht verkümmerte ist. Glückt es, die theoretische Sie uns bitte in diesem Falls mit einer Ma chtwollkommenhell, nach i aft ö. J 9 ehe e . . ebe e. 2 n
von Neubauten gufgefüäbrt werden, wofür allein 268 5) n an. immer der Fall — jar ersten Male glück. streichen will. Der Verwaltungebeamte bedarf unter allen Um stãnden Vorbereitung schon auf der Regierung zu verbessern, so wird eg ; efordert sind. Die Wobnungsverbältniffe far di . ; t 1 ; ; 3 an 26 2 ͤ . ; ⸗ der wir uns nicht sehnen. (Sehr richtig h bereitungsdienst bei den Amtsgerichten ist aber nicht ausreichend; g si gsverhältnisse für die Beamten — Das Gesamtergebnis scheint mir danach das zu sein: einmal eine einer versönlichen Anschauung von der Organisation und der Tätigkeit möglich sein, die Prüfung wesentlich zu vereinfachen. Nach der Ahso ich bitte Sie, meine Herren, erägen Sie diese Gründe in käfer dee ähh vielleicht nur bann ersprie lich ausnutzen lassen
sa etwas beengt, aber doch noch einige Jahre erträglich. Ist die isen⸗ V ; ; 5 2 ; ? — 1 st ferug, fo wird der Sin ck orbereitungszeit bei den Gerichte behörden, welche nicht vollhommen der Gerichte, selbst wenn diese Anschauung nur eine oberflächliche ist. Richtung gehen meine Pläne auf dag folgende: ö wenn der Referendar berelte, mit Rücksicht auf“ feinen künstlgen . be Xe. drr ems verlegt werden wohlwollender Weise und ermöglichen Sie es der Königlichen Staats. Verwaltungsberuf, von befonders dazu 6 4 und geeigneten
können. Big dabln aber noc so viel Garne, hineinzubauen, ausgenutzt wird; jweitens eine Vorbereitungszeit bei den administra· Hätte er sie gar nicht, meine Herren, dann würde er Gefahr laufen, ie zweite Pnüäfung aus der Anferti, ; j 8. * so 1 ang g tr . selbstäͤndigen wirt. tiven Organen, welche van vornherein zu kurj bemessen ist; drittens nachher in eine Einseitigteit des Urteils zu verfallen, welke mit selner n . . , ö . 6 . . n , , we. k vnn g un) ö. v. ie nee 26 w. ichen Bedeutung entbehrt, un J 8 altniss in ü nf chien ) 7 j j z jenigen erbesserungen einzufü . r Ueberzeugung ! eru reffen unte. 9g e Vehrkehrsderhältniffe gan; ein überlanges Stadium der zweiten Prüfung, und schließlich ein zu Aufgabe, für die Gesamtbeit der Interessen der Bevölkerung Ver- 1ur Verfügung gestellt werden, sechs Wochen, welche aber häufig auf nach . staatliches Interesse wirklich erfüllen. (gebhafter Beifall) Diesen Wunsch habe ich aber zurückgestellt, weil der Minister
K . 2 t i, . * 2 ee ee. der 6 2 ö ö und verantwortungs. 8 39 . w. o, . ware. f acht Wochen verlängert werden müssen. Ueber den Wert dieser aha. tz Ci. Boltzh): Wiz glauben nicht gag vie ien & dr, ö R 8 t 2 r keine unbedingte sanitäre Notwendiak it, d Gehe wird olle ellungen. e an zürfen meiner inneren Neber⸗ in nach alledem der Ueberzen ung, daß wir an einem ff Keru r. Volksp): glauben nicht, da e Vor⸗ er NRegierungsreferendare dur en MRegierungspräsidenten oder die 9 geit, denn der Weiße wird doch s ö vifsenschaftlichnn Arbeiten kann man trotz alen Fleißes, den viele . lage bid schweren Schäden, die der Minister eben . hat, be. Minister ist durch das Temperament des vorigen Ministers
kein Quell wasser, was immer gefährlich ijt, trinken sondern nach jeugung nach dringend der Besserung. System festhalten mũssen, welches die vãteren Verwaltun gebeamten s ĩ ĩ ie vor sei ters. od iges Min ffer. Bie ᷣ we , ; Scanwenden, verschiedener Ansicht sein. Im allgemelnen glaube ich, i ; trägt den Stempel des Flickwerkz berschärft worden. Aber die prinzipiellen Beben en di wie ver sein Selters. oder sonstiges Mineralwasser. Die Verwaltung Wenn man sich fragt, wie man helfen soll, muß man meines sowohl bei Gerichtebebörden als auch bei Verwaltungsbehorden arbeiten daß das Gros unserer demnächstigen Verwaltungsbeamten in ihrem ie gen uff enen, , 6 ö 4 ö. ba i durch zie e ern ap r e e. * . 8
hatte leider immer zu viel Wert auf die gute Unterbri der ö ; ; ; ast. Das ; und zu werig auf die wirtschaftliche Ee , 44 66 . Da ñ r baltens dor allen Dingen davon absehen, etwa die Ziele ju läßt. baben auch die Gegner der Vorlage im Herrenbause aner- späteren Leben gar nicht mehr in die Notwendigkeit versetzt wird, Universitaͤtestudium der Verwaltungsbeamten von Grund aug reformiert. Bei der Forstberwaltung und der Bauverwaltung besteht bereits Es fehlt nicht an allen möglichen Verwal tungebeamten; aber an überspannen. (Sehr richtig! links) Ohne meine Referendare zum kannt. Nur wollten sie nicht, wie ich es will, das Schwergewicht auf wiss enschaftliche Arbeiten über Doktorfragen anzufertigen. (Sehr richtig! Wir haben geglaubt, daß, nachdem das Gesetz 1963 wieder gescheitet der Grundsatz der Annahme der Anwärter durch die Zentralinstanz. K / ,, , ö, ,,,, ehen, die 3 B. die en Werte der ö 8 f ; ; ; ; ö n, ; * l on der Abg. er hatte eine nung des juristi⸗ glaube, daß melne Freunde n on n ö 83 an Selem Doli iu eine Ausgestaltung des Vorbereitungsdtenftes nicht denken kann, welche gckebrt auf die Auebildung bei den Gerichtebebzrben. Mit berebten zum Teil so schwer — und müssen es sein bei der Schwlerigkeit, welche schen und n g ffn ern auf der Universitüͤt gefordert. daß wieder die Bestimmung der Annahme der Referendare durch die
würdigen wissen, ist der größte Mangel. f ; ; gie. 3 = ; . 9 K . . . Ee, ,. . , r gg geen, n le nn g rn, rn, ü regierung es fertig brachte, ein all eines i ngsrecht, a er Volkswirt unsere Justijbeam gegenwärtig gar n wären, ö oß bei den Lommunalbehörden einen pra en Vorbereltungtz⸗ bel größeren Regierungen seminar e Kurse für die jungen . = 1. gen Starre, mi brher on . . ndered dabel berautkommt, als taß aus idͤlf Bichern ein dre gienst erfahren sollten, sondern- auch in den großen Instituten kei Verwaltungsbegmten elnzurichten, ich möchte aber noch wünschen, daß
durchzusetzen, sollten wir auch energisch vorgehen und nicht erst auf volllommen gleichwertig garantiert; dazu ist meines Dafürhaltens der schon frühzeitig die praktische Tätigkeit der Verwaltungsbehorden zehntes zusammengeschrieben wird (sehr richtig! und Heiter keit); damit Handels und der Indufstrle, im Vankfach, im Versicherungwesen. Melne sie mit semsnaristischen Kursen bei'größeren Gerichten verbunden würden
internationale Abm uns õ ? 7 ů in vi ig ), wi rnationale achungen vertrõsten laffen Umfang des zu bewältigenden Stoffes ein viel zu großer, und er kennen zu lernen (sehr richtig ), wie unerfreuliche Gegensãtze fich dabei wird viel Arbeit und viel Kraft vergeudet. Ich hahe die Absicht, politischen Freunde önnen von! dem Standpunkt von 1503 nicht damit die Verwallüngsbegmnten auch lber . ern 6 en, ob n en Referendaren im
Darauf wird um 63 Uhr die Fortsetzung der Beratung wächst ja dank unserer Tatigkeit täglich. Heiterkeit) berauebildeten, und wie wänschenswert es ware, samtliche Justiz· diese b ü . j ; . r . t arbeiten gänzlich zu streichen. abgehen. le Vorlage würde nur dann annehmbar für untz in, werden. Ferner möchte ich anheimstellen, des Rolonialetats auf Dienstag 1 Uhr vertagt Es kommt aber im übrigen auch gar nicht allein bei den Ver beamten während der Vorbereitung zeit einen praktischen Kursus in Irie, e,, g. w . . der n ger den , und ö n,, weng 6. . nd. . , ,,, a n. ar e waltung beamt ini ĩ j machen . ⸗ nahme der Reglerungtzreserendare zu verfügen en und nicht, wie werden könnte, die Kurse der Vereinigung ür staattzwissen ,, an, r , . 2 e. 2 Heee ge. . 2 96 uuteret Berwelbeng banh iu lafsen. (Sehr Die eine soll dadurch ersetzt werden, daß der Referendar gegen heabfht nr o ff 6. ,, Jeder Neglerungös. Fortbildung zu besuchen. Ein Streitpunkt war früher auch der 13 iber . z chanung und Urteil. (Schr t. das Ende seiner Voibereitungs eit bei der Regierung keine wissen⸗ Hlästzent, könnte dann nach selnem Belieben schalten und walten. le Uebernahme bon Juristen und von! Mn? außerpreusischen Staaten richtig) Die aber lernt man bekanntlich, wenn überhaupt, erst ziem⸗ (Schluß in der Zwelten Beilage) schaftliche, sondern eine praktische Arbeit anfertigt, einen Bericht, eine Vie Parlamente müssen eventuell mitsprechen konnen, und daz ist nur J in den preußischen Höheren Verwaltungsdienst. Im Wege des Kom
lich fpãt (Heiterkeit); jedenfalls noch nicht in dem Maße in den