Marktort
Berichte von deutschen Fruchtmãrkten.
Qualitãt
gering
gut
Gezahlter Preis für 1 Doppelientner
nledrigster
höchster
niedrigster
hochster ꝑ niedrigster hochster M606 10. 16.
Verkaufte Menge
Dopvel tentner
Durchschnitts⸗ .
für 1Doppel-⸗
zentner
Doppel jent ner ( Preis unbekannt)
D 2 9 82 n 9 *
2
,, e .
9 d dn
2 3
8
9 d w n w 8
2 8 z . 2 . '
Bemerkungen. ; Gin ede, Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vo
Allenstein Goldapvꝰ Marggrabowa . Thorn.
Krotoschin⸗ Ostrowo tan ; Schneidemühl . gain..
Breslau .. J reiburg i. Schl. .
, dla ct O.⸗ S..
Hannover. Emden
Hagen i. WV.
ö ginn, Schwabmünchen Rl, Giengen a. Brenz 6 Kö chwerin i. Mecklb. . Mülhausen i. E. . Saargemünd 1
Babenhausen .. Günzburg
Illertissen Memmingen Schwabmünchen Giengen a. Brenz Waldsee i. Wrttbg. Pfullendorf. 86
Allenstein
Goldapꝰ ... Marggrabowa . Thorn. Trotoschin Ostrowo i. P. . lehne chneidemühl .
J retlaun. Freiburg i. Schl. . kö Glogau Rr O. ⸗S. Hannover Gmden Hagen i. W.
Goch .. ö Giengen a. Brenz Pfullendorf Schwerin i. Mecklb. . Saargemũnd ..
Allenstein Goldappb .. Marggrabowa .
e e ant ; . Breslau.
reiburg i. Schl. min J Neustadt O. S. annover = 5 ö Rottweil... Giengen a. Brenz Ehingen. Riedlingen i. Wrttbg. ullen dort chwerin i. Mecklb. Mülhausen i. E. ..
Allenstein Goldapv ... Marggrabowa⸗. Thorn Krotoschin . Ostrowo i. P. . . k chneidemũbl . . J rezlau Freiburg i. Schl. . k Glogau Neustadt O.⸗S. Hannoder Emden.. Hagen i. W. Noch... Neuß. 1 Schwabmuůnchen Rottweil. ; Giengen a. Brenz Ehingen.
Pfullendorf. Schwerin i. Meckllb. Mülhausen i. E. .
Saargemũnd .
Riedlingen i. Vritbg. Waldsee i. Wrttbg.
Dle verkau
ĩ Braugerste
*
J
1.
1740 15,90 16,40 16.20 1650 17,10 16,35 18.50 1278 16,50 18.59 22,00
18,40 16,89 1900
18,80
gernen (enthulster Spelz. Dinkel, Fesen).
18,80 18, 90 19709 19.00
1870 1360
1463 13,75 13,80 1420 14350 1430
15,90 15,20 1460 14,89 14350 14,99 1450 16,20 16409 16,50 16,93 14,580 17,090 15,60 15,40
1830 8, 90 9,70
19.00
1870 16 56
1453 13.75 13,80 1450 14,50 1440
15090 15,40 1480 15,00 15,90 14,90 14560 16,40 16,00 1700 15,93 1480
16, S0
13,00 12.50 12.80 13,20 1400 12.80 15,290 1480 15.00 13, 60 15,30 14380 195.02 16,00 16.00 18, 00 17,20 16.20 16,40 1600
1,00
14,10 13,20 12,80 14,20 1430 13,0 13.60 1480 14,69 14.30 14430 13, 70
1440 17,290 14,80 17,060 16,25 18,00 17,50 1762 1760 17469 1620 1720 1668 1600 15 67 18.60 16,40
16,40
U
18.90 19.20 18.90 19, 90
1820 186 36
Noggen.
15.25 1400 14,10 1470 14,70 1450 14,50 15.720 15,40 14,99 1510 15,00 16.00 1479 1650 16.60 17.00 16.09 15,80
17,40
15359 17,10
e r st e.
1490 13,00 1430 13.60 1500 13,60 15,40 15,00 15,50 14,10 15.60 15.30 15,59 18.00 16,50 1940 17,60
1680 1660
fer. 15,09 13.60 13,60 1480 1450 1400 14,00 15,00 14.80 1480 14,60 14,30 15, 10 14 380 1809 1600 17,50 16,50 15,50 17,80 1800 18 60 18,40
17530 156 366
1589 17 00
17.09 15.59 1640 17,50
16.90 1700 1780 17220 17210 1720 17200 17,40
1950 175 1666
2400 18, 00
1790 1910
18,90 18.20 19800 19, 90
1920 1356
15 25 1400 14,10 19.90 1470 14,50 14.50 15,20 15,50 15,50 15,50 15,50 15,00 1480 16560 1680 1750 16089 15, 89 17,60
1570 6
14,00 13, 090 1430 13 80 15, 00 1400 15,40 18,20 16900 1450 16,00 15,80 15.60 19300 1700 18560 17.80
17,00 16,20
15, 90 1350 1446 15 06 11560 14. 16 14.06 15.06 15565 15.36 1506 14 35 165,16 15 06 15 55 15 15 15300 16 56 15366 15 05 18 66 15 066 1565
17560 16 3
16 0
1700
45 9 2 906
76 51
o 35 100
360 6
48 55 41 48 45 163 103 15 800
1510 1465
18300
1625 15.533
17460 17657 1774 1658 K, 365 16367 1644
1750
1685
28 2. 8 2 9 3 2 1 * . 8 — 2 7 . 9 — 1 * *
. , 9
— — .
il
fi Menge wird auf volle Doppelientner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnitts preis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
gekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
*
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenynlätzen für die Woche vom 12. bis 17. März 1908 nehbst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
1000 kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
—
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1
Wehen, J! . 755 g das 1
Hafer, . . 450 g das 1 Mann beim.
Roggen, Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel.
. ö russischer, amerik., rumän., mittel
Hafer, ba ischer, wart ein berg cher ö
gerste badische, Pfälter, mittel.. erte russische, Futter⸗
erste, Nails, ungarischer
Bu dapest. Roggen, Mittelware.. Weijen, j 3 * erste, Futter⸗ Mais,
Roggen, 71 bis 7; Weizen, Ulla, 75
Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl Wehen, 75 * 76 * *. *
Paris. . lieferbare Ware dez laufenden Monats Antwerpen.
7 DOdefssa⸗ 5 eien J amerikanis .
englisches Getreid Mittelpreis aus 196 D rtorten (Gazette averages)
Liverpool. russischer
he. englisch weißer erste, Futter⸗, amerikan Nai aerikan. bunt w
Mai uli
Weizen, Lieferungsware ge. Septe Mai
Mais ö
Neu Jork. roter Winter ⸗ Nr. 2. Weizen
Mal Lieferungsware Juli Mais
Buenos Aires. Weizen
Woche 12.17.
13605
160,83 17547 16d o/
17288 194 146 172536 173. 15 137 36
124 99 1 143.50 151,55 124. 1
114.6 143 40 1363 122537 15.2)
112,39 121 35
118,47 152,57
12601 1895,93
133,85 137,90 139 23 142.77 147, 64 143,99 138, 15,
132,42 136,45 140,44 150,895,
893.32 109, 54
144.31 139 8.4
133,52 136, 14 139,08
152.24 157,88 143,31 151,30 148 01 158,59 142, 00 101,42
92,56 115,59
120, 40 1506 31 1356, 15
7I.¶ 760
133,84 15161 150 21 125. 59
Sz 6
118,49
de, Durchschnitte war...
Bemerkungen.
74. 84
Mär; V
Da⸗ gegen or⸗ woche
161,75 175,83 161.33
173 75
196,21 172,50 173, 13 140, 63
124,14 156,56 141,15 149,65 125,84
11464 142.85 134.35 122,87 115,43
114.357 124,95
123,42 130,97
125,96 194,84
135,36 137,96 141,44 145,26 148, 10 1440* 139, 98
135,63 138,84 140,44 150,98
91,01 111,23
14431 140, 96
133,52 13495 14142
153,18 157,88 143.31 151,30 148,48 159, 76 142, 00 101,42
981.51 115,59
119,96 120, 76 120,64
71,45
132,89 130, 45 130, 15 129, 05
81,31
116,71 76,62.
1. Imperial Quarter ist für die Wezennotij an der Londoner Pro- dultenbörse = ho Pfund engl. . für die aug den Umsä⸗tzen erm
an 196 Marktorten des Königrei
ittelten Durchschnittspreise für
eimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter
einh
Hafer — 312, Gerste — 400 Pfund engl. angesetzt.
1Bufbel Welten = 60, 1 Bufhel Mais — 56 Pfund englisch;
1 Pfund englisch — . g; 1 Last Roggen — 21600, Weijen — g.
WU50, Mais — 2000
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die
aus den
einzelnen Tageßangaben im Reichsanzeiger“
ermittelten
wöchentlichen Durchschnittwechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu Jork die Kurfe auf Neu Jork, für Odeffa und Riga die Kurse
zuf St. Pꝛters burg, für auf diese Platze. Soldyrãm e.
Parig, Antwerpen und Amsterdam die Kurse reise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der
Deutscher lteichstag. 71. Sitzung vom 20. März 1906, Nachmittags 1 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Zweite Beratung der Gesetzentwürfe, be— treffend die Feststellung des Hau shaltsetais für die Schutzgebiete und des Reichs haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1906, und zwar folgende Spezialetats: (Etat für die Expedition in das Südwest⸗ und Hsiafrikanische Schutzgebiet), betreffend die Uebernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisen bahn von Duala nach den Manengubabergen und betreffend den Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Gebeimer Legationsrat Rose fortfabrend. Was die Beschwerde gegen Herrn von Brauch asch anbetrifft, so muß ich zunächst konstatieren, daß dieser sich als ein fleißiger und pflichttreuer Beamter bewährt, daß er in seinen verschiedenen Bezirken mit den Eingeborenen keine Konflikte gehabt hat und fich deshalb auch stets der Wertschäßung seiner Vorgesetzten erfreute. Der Vorstand der Baseler Misston kat ihm ein sehr gutes 86 ausgestellt. Auf den Fall der Beläftigung der Frau eines
äuptlings durch einen Kaufmann müssen wir uns vorbehalten später zurückzukommen. Ich will nur erwähnen, daß von Brauchitsch nicht selbst Richter., sondern Verwaltungs beamter ist. Was die lururissen Bauten angeht, so mag man ja bei dem Bau des Gouvernements= palastes in Buea etwas zu weit gegangen sein es war kein Baumeister da, der den Bau leitete. Das Gebäude in Duala war den tropischen und gesundheitlichen Anforderungen angepaßt worden; Lurus auf diesem Gebiet ist immer statthaft. . J
Abg. Ledebour (Soz.): Die Beschwerde über Brauchitsch hat auch der Geheime Legationgrat Rose jum Teil jugegeben. Er bat insbesondere zugegeben, daß jener bel den Bauten zu ver⸗ schwenderisch verfahren sei, weil er kein Baumeister sei und von Bauten nichts verstände. Da können wir nur freudig den Antrag Storz begrüßen, der die extraordinäre Forderung für Bauten in Kamerun auf ein Drittel des geforderten Betrages herabsetzen will, und für den der Regierungskommissar soeben diese dreifache Be= gründung gegeben bat. Weiter ist zugestanden, daß von Brauchtssch in seiner Amtsführung nicht immer das Richtige in der An— wendung der Gesetze getroffen habe. aß wir das in den Kauf nehmen sollen, macht der edelmütigen Nachsicht der Regierung gegenüber Verfehlungen der Beamten sehr viel Ebre; aber der Reichstag kann diese Nachsicht nicht üben, sobald diese Uebergriffe der Beamten zur Schädigung Dritter beigetragen haben. Wir müssen darauf dringen, daß Beamte in die Kolonieen kommen, die gewissenhafter sind, welche die Gesetze, die sie handhaben sollen, nicht bloß oberflächlich ansehen, sondern studieren. Es entlastet ihn nicht, daß er kein Jurist ift. Wie kann man einen unfähigen Menschen, der die Gesetze nicht begreift, deren Ausführung er verantworten soll, in der Kolonie belassen? Sollte man doch diese nachsichtige Auf⸗ fassung auf die Nichtbeamten, vor allem auf die unglücklichen Neger in der Kolonie anwenden! Der Kommissionsantrag mit der Tendenz, das Verordnungswesen in den Kolonieen zu beschränken, wird von uns gebilligt und angenommen werden; auch den Kommissionsantrag zu der Petition der Atwaleute halten wir für notwendig. Wir halten die Ausschließung körperlicher Züchtigung bei dem Ver⸗ fahren gegen Eingeborene durchaus für geboten. Darüber hinaus haben wir einen Antrag eingebracht, die Haft der Akwahäuptlinge unverzüglich aufzuheben. Wir bedauern nichts mehr, als daß es über⸗ haupt noch notwendig war, diese Anträge einzubringen; aber frei⸗ willig scheint sich die Verwaltung zu dieser Maßnahme nicht entschließen zu können, die unbedingt erforderlich ist, um das Ansehen des deutschen Namens zu erhalten. Der Gou— verneur von Puttkamer hat einen falschen Paß ausgestellt. Nach dem französischen Beispiel haben seinerzeit alle deutschen Potentaten die Zulegung einer Maitresse en titre nachgeahmt; und so folzte auch der Gouperneur von Puttkamer diesem Beispiele. Zweifelles ist übrigens die cousine en titre* ein Fort⸗ schritt in der Kultur gegenüber dem Verfahren des Kulturträͤgers Wehlau, der sich einfach aus der Pfandkammer Eingeborene weib⸗ lichen Geschlechts zur Verschönerung seiner müßigen Stunden holen ließ. Waz die Beteiligung der „Cousine bei der gesellschaft⸗ lichen Zusammenkunft mit den Schifftoffizeren des Habicht“ betrifft, so hören wir jetzt, es habe eine privale Aussprache stattgefunden. von Puttkamer habe sich entschuldigt und da. mit die Sache beigelegt. Leider hat das bekundete Bestreben des stellvertretenden Kolonialdirektors, nichts zu vertuschen, bei den ibn beratenden Beamten noch nicht volle Würdigung gefunden. Denn in der Kommission ist einfach geantwortet worden, daß eine Beschwerde nicht ergangen sei. Gestern wurde zwischen einer offijiellen und einer privaten Aussprache unterschieden. Da ist der Kolonial. direktor in der Kommission also nicht richtig informiert gewesen, sonst bätten nicht diese beiden verschiedenen Antworten von demselben Herrn kommen können. Dabei erkennen wir durchaus an, daß er nach seinen Kräften bemüht ist, die Spuren des bisherigen Vertuschungssystems auszurotten. Zu der Petition der Akwaleute bemerkte der Prinz Hohen⸗ lohe, der Gouverneur von Puttlamer habe sich mit seinem Strafantrage gegen die Petenten formell im Rechte befunden. Wenn das wahr ist, ist es die allerhöchste Zeit, daß einem solchen groben Unfug ein für alle⸗ mal ein Ende gemacht wich; das Haus muß absolut darauf dringen, damit später niemals wieder ein Kolonialbeamter sich erlaubt, Leute, die sich über ihn beschwert haben, auf diese Weise mundtot zu machen. Der Abg. Arendt hielt es wieder einmal für not- wendig, die Frage zu stellen, ob die Petition echt sei; er deutete sogar auf ein Zeitungsbureau hin, das dahinter stecke. Das Wort „Assessorismus ist von den Petenten in gutgläubigem Sinne gebraucht worden; sie verlangen an Stelle von Assessorismus“ Kon⸗ sulate, und daraus hat der Gouverneur eine Art Hochverrat der Neger konstruiert! Ein Recht zu elt, Vorgehen gegen die Neger, wie es durch ihre Vertreibung aus einigen Towns beliebt werden, besteht nicht; denn noch bat auch die Verwaltung die Auf. fassung bekundet, daß die Neger ein Recht darauf hätten, daß mit ibnen wegen der Räumung wenigstens verhandelt werde. Die Akwaleute beschweren sich auch darüber, daß Regierungsrat von Brauchitsch und Oberrichter Meyer zwei Negermãdchen gewaltsam baben wegführen lassen und gegen einen Kaufpreis geheiratet‘ haben. Die Ankläger wurden wegen Beleidigung verurteilt, und es wurde die Sache so erklärt, daß die Negerweiber als Dienstmädchen für 650 bar „gemietet worden seien. Diese Negerinnen waren früher schon verlobt gewesen; es ist also begreiflich, daß die Neger über jenes Verfahren empört waren. Wenn die Neger von einem wucherischen Kauf“ sprechen, so ist das wohl nur daraus zu erklären, daß sie den Sinn von „wucherisch' nicht verstehen. Es ist schließlich nur auf elne Mundtotmachung der Beschwerde⸗ führer angekommen. Es war ein bizarrer Abklatsch des Ver⸗ fahrens, wie es in Deutschland gegen uns gang und gäbe ist. Drüben läßt man seinen Verwaltungẽgelüsten freien Lauf. Es zeugt nur von dem bösen Gewissen einer gemissen Seite, wenn sie meinte, man hätte lieber ein Verfahren wegen Verschwörung gegen die Neger einleiten sollen. So hätte man allerdings seinen Zweck bequemer erreichen können. Daß wir Sozialdemokraten gegen diesen preußischen Aus— wuchs Front machen, ist ja begreiflich. Es ist eine Genugtuung für uns, daß die Mehrheit sich überzeugt hat, welche grauen— vollen Folgen das Kolonialspstem gehabt hat. Unser Antrag beschränkt sich darauf, die Freilassung der Akwahäuptlinge zu fordern. Einen Antrag auf Nichtrücksendung des Gouverneurs v. Putt⸗ kamer stellen wir nicht, weil wobl niemand an diese Rücksendung mehr denkt. Früher befürchtete der Kolonialdirektor den Ausbruch eines Aufstandes oder von Unruhen für den Fall der Entlassung der Häuptlinge. Dieser
Einwand sst jetzt fallen gelassen worden. Sogar der Abg. Arendt hält es für Unsinn, daß der kleine Akwastamm einen Aufstand versuchen
würde. Nun beißt es auf einmal, die Leute könnten flüchtig werden, in den Busch gehen und sich der Strafe entziehen. Die Leute müßten ja die größten Toren sein, wenn sie in den Busch geben wollten. Die Vaftentlassung ist die beste Bürgschaft dafür, daß das Zutrauen zu der deutschen Gerechtigkeit wieder bei den Eingeborenen einkehrt. Die Entlassung würde dem Ansehen und der Ehre der deutschen Kolonial- verwaltung nur vorteilhaft sein. Man hat der Verwaltung ein⸗ geblasen, daß ein Fluchtverdacht begründet sei. In Deutschland würde kein Richter auf solche Gedanken kommen. Drüben gibt es ja überbaupt kein ordentliches Gerichtsverfahren. Da wird einem Ver⸗ waltungsbeamten gesagt, richte einmal, der nimmt sich ein paar Bei⸗ sitzer und richtet darauf los. .
Stellpertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus⸗ wärtigen Amts Frbprinz zu Hohenlohe- Langenburg: Meine Herren, ich möchte zu einigen tatsächlichen Punkten das Wort nehmen. Der Herr Vorredner hat gesagt, ich hätte gestern geäußert, es sei auf Grund einer privaten Beschwerde der Marineoffiziere mit bejug auf die sogenannte Frau von Eckardt stein zwischen diesen und dem Gguberneur von Puttkamer zu einer Auseinandersetzung gekommen. Die Beschwerde soll, wenn ich recht verstanden babe, hierher gerichtet worden sein, so daß die Kolonial verwaltung davon hätte Kenntnis haben müssen. Ich möchte hier feststellen, was ich schon gestern konstatiert habe, daß eine amtliche Beschwerde nicht erfolgt ist, daß ich aber auch von einer privaten Beschwerde nicht gesprochen, sondern lediglich erklärt babe: es hat aber eine mündliche Aussprache zwischen den Herren und dem Gouverneur von Puttkamer an Ort und Stelle stattge—⸗ funden. Letzterer hat sich entschuldigt Und damit wurde die Sache beigelegt. Die Offiziere haben sich nicht beschwert, weder bei ihrer vorgesetzten Behörde noch in einer Weise, die hier zur Kenntnis der Kolonialverwaltung gekommen ist, sondern es hat eine Aussprache zwischen ihnen und dem Gouverneur stattgefunden, welche die Sache wieder beigelegt hat. ö möchte wiederbolen, daß eine Beschwerde, die zur Kenntnis Der Kolonialverwaltung gekommen wäre und sie damals hätte veranlassen können, einzuschreiten, nicht erfolgt ist. Von diesen privaten Aus⸗ einandersetzungen zwischen den Marineoffizieren und von Putt kamer hat die Kolonialverwaltung damals überhaupt keine Kenntnis erhalten, weil diese Auseinandersetzung über die be⸗ teiligten Kreise hinaus gar nicht bekannt geworden ist. Ich habe erst jetzt durch Ermittlungen davon erfahren. Was nun die Verlegung von Häusern betrifft, die dem Vertrage von 1884 zuwider laufen sollte, so möchte ich konstatieren, daß nicht eine Verlegung von ganzen Ortschaften stattgefunden hat, sondern von Hütten der Eingeborenen innerhalb des Gebiets, welches ihnen durch die Verträge garantiert worden ist, daß also eine Maßregel im sanitãren Interesse getroffen worden ist, die nach dem Dafürhalten der Behörde dem Vertrage nicht widersprochen hat. In der Be⸗ schwerde der Akwaleute, auf Seite 15 des Berichts der Budget⸗ kommission, ist unter Nr. I angeführt: ‚Nach der Erholungsreise des Herrn Gouverneurs von Puttkamer und des Herrn Regierungsrats von Brauchitsch im Jahre 1902 ordnete Herr Regierungsrat von Brau— chilsch im Auftrage des Herrn Gouverneurs v. Puttkamer in Buea am 10. Januar 1903 an, daß die Stadt Duala mit Straßen nach euroräischem Stil angelegt werden soll; die ganze ein beimische Bevölkerung war mit diesem Vorschlage einverstanden.“ Dies ist unterschrieben von den betreffenden Eingeborenen. Also, meine Herren, gegen die Maßregel an sich, daß einzelne Häuser ver⸗ legt wurden, daß die Straßen anders gezogen wurden, daß ein neuer Bebauungsplan durchgeführt wurde, haben sich die Eingeborenen nicht beschwert, sondern gegen die Art, wie sie ausgeführt wurde. Ich glaube also, daß sie nicht das Gefühl hatten, daß diese Maßregei selbst gegen den don ibnen mit dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Vertrag verstieße. Aber ich bin der Ueberzeugung, daß solche Verträge so eingehalten werden müssen, daß jeder Zweifel beseitigt werden sollte, ob die Verträge auch von unserer Regierung loyal gehalten worden nd. Ich habe des- halb, als die ganze Angelegenheit jetzt wieder nach Kamerun zutückverwiesen wurde zur neuen Untersuchung und Behandlung, die Weisung gegeben, daß hierbei noch einmal speziell untersucht werden solle, inwieweit die von der Behörde getroffenen Maßnahmen in Uebereinstimmung stehen mit den Verträgen, die das Deutsche Reich seinerzeit mit den Eingeborenen abgeschlossen hat. Was die ie fung der noch in Haft befindlichen Eingeborenen etrifft, so habe ich mich gestern darüber geäußert, daß nach meiner Ansicht eine solche Freilassung jetzt nicht opportun sein würde, daß das zweite Urteil in der Angelegenheit abgewartet werden muͤsse. Die Akten werden Ende dieses Monats in Kamerun eintreffen, sie sind zurzeit unterwegs, und die neue Unter⸗ suchung wird alsdann sofort beginnen. Ich habe gestern als Gründe, weshalb die Häuptlinge noch in Haft behalten werden müßten, angegeben, daß man sie erstens nicht zur Rechenschaft ziehen könnte, wenn das zweite Urteil ihre Schuld bestätigte, und daß man außerdem bei dem Verfahren ihre Aussage nicht ver⸗ werten könnte, wenn sie sich, wie allgemein angenommen wird, bei ihrer Freilassung einer weiteren Verfolgung entziehen würden. Es wurde hierin ein Widerspruch mit meinen früheren Ausführungen ge⸗ funden. Meine Herten, ich glaube immerhin, daß der Eindruck doch nicht zu unterschätzen sein würde, den es auf die Eingeborenen machen würde — der Eindruck, den ich gestern schon betont habe mit bezug auf die Abberufung des Gouverneurs v. Puttkamer — wenn Maßregeln getroffen werden, die dort so ausgelegt werden könnten, als habe eine einfache Beschwerde einerseits zur Abberufung eines hohen Regierungsbeamten geführt, andererseits zur Aufhebung einer hohen Strafe, die durch Urteil eines deutschen Gerichts verhängt wurde. Ich bin überzeugt, daß die Gefahr einer Verschwörung gerade dieses Dualastammes nicht etwa eine so große ist. Wenn ich seinerzeit davon sprach, daß eine Erregung der Eingeborenen befürchtet werden könne, so möchte ich das heute dahin auslegen, daß solche Tatsachen nicht nur innerhalb des betreffenden kleinen Stammes, auf den sie sich beziehen, eine Wirkung ausüben, sondern auch weiterhin bekannt werden, daß also die Einbuße an Ansehen, daß die deutsche Regierung sich imponieren läßt durch eine Beschwerde, weit über den engeren Kreis hinausgehen kann, auf den die betreffende Maßregel sich bezieht. Insofern glaube ich, daß wir aus politischen und praktischen Rück sichten entschieden von der Freilassung der Häuptlinge absehen müssen; denn ich babe die feste Ueberzeugung — und sie ist mir von den meisten Sachverständigen, die . waren in den Kolonieen, be⸗ stätigt worden —, daß die Leute sich der Vernehmung und der Be— strafung entziehen würden, und bei dem großen Wert, der von vielen Seiten auf die Aussagen der Eingeborenen gelegt wird, möchte ich nicht darauf verzichten, daß bei der erneuten Behandlung dieses Piozesses diese ungemein wertvollen Aussagen nicht mit in Betracht gezogen werden könnten. Ich stehe also nach wie vor auf dem Standpunkt, daß eine Freilassung dieser Häuptlinge in der Tat nicht angängig ist. Ich möchte noch auf eine Angelegenheit zurückkommen, die gestern von dem Abg. Storz berührt worden ist, nämlich auf die Frage der Waffeneinfuhr in Kamerun. Eg ist dort ein Einfuhrveibot erlassen worden, und ich kann mitteilen, daß wir uns inzwischen mit der spanischen Regierung in Verbindung gesetzt haben, und diese sich dem Einfuhrverbot angeschlossen hat. Das ist ja zuzugeben, daß sich das Einfuhrverbot bei der ungeheuren Länge der Grenzen schwer durchführen läßt, und daß sich in bezug auf die Waffen- und Schnapteinfuhr erst allmählich eine Besserung wird erzielen lassen einerseits, wenn wir in der Lage sind, die Grenzen besser zu bewachen, andererseits, wenn wir nicht nur mit Spanien, sondern auch mit den anderen angrenzenden Staaten noch zu weiteren Vereinbarungen ge= kommen sein werden. Ich hoffe im Interesse des Schutzgebietes, daß es gelingen wird, mit der Zeit dem Schmuggel immer mehr vorzu⸗ beugen im Einvernehmen mit unseren Nachbarn, deren Interessen ja mit den unseren identisch sind. Auch in bezug auf die Spirituosen⸗ einfuhr sind Verhandlungen im Gange. Es wurde dann noch der Fall Schmidt erwähnt, und ich kann hier nur sagen, daß es Sache
der Verhandlungen zwischen unserem Lande und der zuständigen spanischen Stelle seln wird, diesen Fall näher aufjuklären.
ö