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Zentrale den Brennspiritus in den Handel bringt, sollte dieselbe doch gerechterweise den Detaillisten den anfänglichen Verkaufsnutzen von 5 J pro Liter wieder bewilligen “y.
Nur noch einen Wunsch bezüglich der Lieferungs⸗ bedingungen:
Bei Bezügen in geteilten Bassinwagen behält sich die Zentrale außer den bekannten, gedruckten Lieferungs⸗
bedingungen einen weiteren Spielraum von ca. 14 Tagen vor. Die Lieferung kann daher nach Belieben der Zentrale inner⸗ halb 28 Tagen erfolgen. Durch solchen langen Lieferungs⸗ spielraum kann der Abnehmer in große Verlegenheit geraten, da er oft nicht in der Lage ist, einen Monat vorher über seine Vorräte und Abgänge disponieren zu können. Besonders Essigfabrikanten können durch eine derartige verspätete Lieferung in Fabrikationsstörungen geraten, einerseits, da die Gärung nicht unterbrochen werden darf, andererseits das Qantum Spiritus nach steueramtlichen Vorschriften auf das dreifache mit Wasser vermehrt wird, wozu für einen Monat Vorrat, selbst für mittlere Betriebe 20 000 Liter steueramtlich ver⸗ dünnten Spiritus ständig vorrätig sein müssen.
Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, in dem die Zentrale von ihrer besonderen Lieferfrist ausgiebigen Gebrauch gemacht hätte. Die Zentrale begründet die verlängerte Lieferfrist infolge Mangel an geteilten Bassinwagen. Es dürfte sich daher mit Rücksicht auf die geschilderten Umstände für die Zentrale empfehlen, mehr geteilte Bassinwagen anzuschaffen, ein Wunsch, den eine Gesellschaft mit bedeutenden Mitteln und solchen Machtverhältnissen unbedingt erfüllen müßte.
Vorsitzender: Das Wort hat Herr Hauth. (Zuruf: Herr Hauth ist schon abgereisth
Das Wort hat Herr Müller.
Brennereibesitzer Müller-Stahlenhaus: Ich vertrete den Verein der Kornbrennereibesitzer und der Preßhefe⸗
fabrikanten Deutschlands. Unser Verein hat ea. 900 Mitglieder. Er umfaßt eine kleine Zahl großer Lufthefebrennereien, die zum Teil der Zentrale angeschlossen sind, in der Mehrzahl umfaßt er aber Qualitätsbrenner, Hersteller von Kornbrannt⸗ wein. Wenn ich nun die Lufthefebrennereien ausschließe, die nicht der Zentrale angeschlossen sind, und die wenigen Korn⸗ brenner, die weit mehr Spiritus kaufen, als sie selbst her⸗ stellen, so darf ich für die übrigen Mitglieder wohl erklären, daß sie die Tätigkeit der Zentrale als im Sinne unseres Vereins wohltätig erachten. Wenn die vielen kleinen und mittleren Betriebe im Westen und Süden des Zollgebietes nicht die Unterstützung der Zentrale neben dem Kontingent gehabt hätten, so würden die Betriebseinstellungen einen ganz erschreckenden Umfang angenommen haben.
Direktor der Dampf⸗Kornbrennerei und Preßhefefabriken, Aktiengesellschaft, Florian⸗Wandsbek⸗Hamburg: Meine Herren, nach den Ausführungen des Herrn Müller-Stahlenhaus kann ich mich kurz fassen. Auch ich kann konstatieren, daß das Bestehen der Zentrale für Spiritus verwertung auf die Hefe⸗ brennereien als solche im allgemeinen einen güuͤnstigen Einfluß gehabt hat. Auf das in meiner Hand befindliche Zahlen⸗ material will ich wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht detailliert eingehen und werde mir erlauben, dasselbe zu⸗ sammengefaßt mit schriftlicher Begründung in kürzester Frist der Regierung einzureichen, und mich jetzt nur auf einige Worte beschränken. Meiner Ansicht nach ist bei der Gründung der Zentrale für Spiritusverwertung bezw. beim Zusammen⸗ schluß des Gewerbes im Verwertungsverbande der Fehler gemacht worden, daß die gewerbliche Getreide- und Hefe⸗ brennerei, die an der jährlichen Gesamtproduktion von Spiritus mit ungefähr 120 beteiligt ist, nicht für den Verband in ihrer Gesamtheit gewonnen wurde.
Seit dem Bestehen der Zentrale haben sich die gewerb⸗ lichen Hefebrennereien um ca. 110,0 ausgedehnt, dies basiert auf der Zunahme des Hefekonsums. Da wir nun nur Hefe produzieren können, wenn wir auch gleichzeitig Spiritus produzieren, so ergibt sich die Vermehrung der Spiritus⸗ produktion von selbst. Eine Verschiebung in dieser Produktion hat aber in der Hinsicht stattgefunden, daß die wenigen, der Zentrale angeschlossenen Hefebrennereien an der allgemeinen Produktionszunahme nur in geringerem Maße teil hatten, als die Outsider, weil diese an den Unkosten des Kartells nicht zu partizipieren brauchten und diesen Mehrverdienst beim Verkaufe ihres Produktes Hefe verwenden konnten, und da⸗ durch eine fühlbare Konkurrenz gegen die angeschlossenen Hefe⸗ brennereien auszuüben in der Lage waren. Ich möchte die Bitte aussprechen, daß bei einem neuen Zusammenschlusse die gewerblichen Brennereien in ihrer Eigenart berücksichtigt werden möchten, um sie in die Lage zu versetzen, nach 1908 der neuen Zentrale beizutreten.
Nun, meine Herren, gestatten Sie mir eine allgemeine Bemerkung. Wir haben durch diese dreitägigen Ver⸗ handlungen viel gelernt und wenn man auch über die „böse“ Zentrale viel Unangenehmes hat hören müssen, so ist ohne Zweifel anzunehmen, daß sich in Zuktinft der Geschäftsverkehr der Zentrale glatter darstellen dürfte, wie dies ja auch die Zentrale für Spiritusverwertung in Aussicht gestellt hat. Es ist ja ein bedauerlicher Nachteil jedes Kartelles, daß die Individualität des einzelnen verloren geht und daß mehr oder minder eine schematische Behandlung der Geschäfte ein⸗ tritt. Eine Kartellgesetzgebung möchte ich vermieden wissen, da ein solches Gesetz nur generelle Bestimmungen enthalten könnte, ohne daß die spezifischen Verhältnisse irgend eines Kartells ausreichende Berücksichtigung finden könnten, was im Interesse der Prosperitãt der kartellierten Gewerbe vermieden werden muß. Ich glaube daher im Namen vieler zu sprechen, daß es mit großer Genugtuung zu begrüßen wäre, wenn die Regierung ab und zu solche Enqueten, wie die heutigen und vortägigen veranstalten würde, um eine Aussprache der Konsu⸗
menten und Produzenten, sowie der Ringleitung zu er⸗ möglichen. Ich glaube, daß die nächste derartige Enquete bei II
58 — — — — * De.
ie Abnehmer, die sich so
weitem friedlicher und kũrzer ausf Meine Herren, aber auch an
1 2 — 3 8
ö bitter über die Zentrale und deren Preispolitik beklagt
haben, möchte ich ein paar Worte richten. Sie haben da⸗ durch, daß Sie die außenstehende Konkurrenz des Ringes, die Ostdeutsche Fabrik und andere Fabriken und ebenso ringfreie Brennereien teilweise mit Ihrer Unterstützung hervorgerufen haben, selbst dazu beigetragen, daß die Spannung zwischen Verkaufspreis und Abschlagspreis, über welche in den letzten Tagen und heute noch so viel geklagt wurde, eine so hohe werden mußte. Ich gehe nicht fehl, anzunehmen, daß sehr viel von dieser Spannung genommen worden wäre, wenn Kampfpreise und notwendige Differenzierungen überflüssig ge⸗ wesen wären. Als das hervorragendste Resultat dieser Ver⸗ handlungen würde ich es bezeichnen, wenn sich in der aller⸗ nächsten Zeit etwa bis 1908 eine Vereinbarung zwischen der Zentrale und den nichtangeschlossenen Brennereien und Sprit⸗ fabriken ergeben würde, die ein friedliches Nebeneinander ermöglichte. Daß bei einer solchen Vereinbarung die Konsu⸗ menten nicht unter die Räder zu kommen brauchten, indem die beiden gegensätzlichen Parteien, die In⸗ und DOutsider zum Nachteil der Konsumenten paktieren könnten, dafür bürgen Ihnen wohl die Namen der Herren Kantorowicz und der anderen Herren, die sich so warm der Konsumenten⸗Interessen angenommen haben. Ich bin sicher, daß, wenn dieser Erfolg gezeitigt werden könnte, die Spannungen verringert werden könnten und der Kampf aufhören würde und infolgedessen auch die Beschwerden der Konsumenten viel geringer würden. Wirken Sie, bitte, in diesem Sinne auch auf Ihre Kollegen und die Ihnen nahestehenden Outsider, und der Erfolg der Enquete wird ein günstiger und bleibender sein.
Geschäftsführer der Zentrale für Spiritusverwertung Untucht⸗-Berlin: Gegenüber den einzelnen Klagen, welche von den Abnehmern vorgebracht sind, habe ich sehr zu bedauern, daß man uns darüber nicht vorher informiert hat. Es mußte doch auch auf seiten der Abnehmer der Wunsch bestehen, daß die Klagen, die hier vorgebracht werden, volle Aufklärung finden. Die Herren konnten sich doch sagen, daß es einer Geschäftsführung von drei Köpfen nicht möglich ist, über den ganzen Geschäftsgang von sechs Jahren in einem Umfange, wie Sie ihn in diesen Tagen kennen gelernt haben, ganz genau informiert zu sein. Wir sind dafür auf unser großes Personal angewiesen. Wir haben unserem Wunsche auch vor diesen Verhandlungen schriftlich in einem Zirkular Ausdruck gegeben, in welchem wir alle Herren, welche hier Abnehmer vertreten, ersuchten, uns von ihren Beschwerden vorher Kenntnis zu geben, damit wir uns darüber aus den Akten informieren könnten. Ich gebe eine Abschrift dieses Zirkulars als Material zu den Akten (Anlage XIII. Wenn Sie diesem Wunsche statt⸗ gegeben hätten, hätten Sie uns die Sache sehr erleichtert, und ich glaube auch, sich selbst einen sehr großen Dienst getan, denn es wäre dann eine völlige Klärung der Dinge möglich gewesen, während ich mich so darauf beschränken muß, auf das zu antworten, was uns gerade gegenwärtig ist. Im übrigen müssen wir uns, wie Herr Stern bereits gesagt hat, vorbehalten, eventuell nachträglich noch durch schriftliche Aus⸗ führungen auf einige Klagen, die hier zur Sprache gekommen sind, das Material der Regierung zu vervollständigen. Bevor ich in die Beantwortung der einzelnen Punkte eintrete, möchte ich nur ganz kurz darauf hinweisen, daß, wenn von den Ab⸗ nehmern geklagt wird, ebenso auch für die Geschäftsleitung Ursachen vorliegen, über die Abnehmer ihrerseits Klage zu führen. Meine Herren, ich will Sie in dieser Beziehung nicht mit Material belästigen. Es genügt, wenn ich diesen Umstand andeute und zur Illustration nur einen Fall zu den Akten gebe, um zu zeigen, unter Angabe welcher Motive oft an uns Forderungen gestellt werden. Auch sei es mir gestattet, einen zweiten Fall darzulegen, der für die sogenannte Boykot⸗ tierung seitens des Syndikates bezeichnend ist; ich gebe das Material auch zu den Akten. Es handelt sich in diesem Falle um die Firma Meyer⸗Bremen. Ich erwähne deshalb den Namen, weil Herr Köpke in seinen Ausführungen diese Firma, wenn auch nicht genannt, so doch im Auge hatte. In Bremen hatten sich die Destillateure zu einem Verein gegen die Zentrale zusammen⸗ getan. Es war von Vertretern zweier unserer Gesellschafter, welche einen selbständigen Verkauf haben, gesagt worden, daß einige Kunden in Bremen boykottiert worden seien. Wir waren in der glücklichen Lage, klarzustellen, daß von einem Boykott gar keine Rede sein konnte. Ich überlasse den Herren Vertretern der Regierung, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Der Fall ist dafür typisch, daß oft Vorwürfe dieser Art gegen die Syndikatsleitung erhoben werden, während sich die Dinge oft ganz ihrem Einfluß entzogen haben.
Ich kann in diesem Zusammenhange einen Fall erwähnen, auf den ich sonst später zurückgekommen wäre. Es handelt sich dabei um die Südwestdeutsche Verkaufsgenossenschaft. Wir hatten gehört, daß der Vertreter einer Berliner Gesellschafterin, welche einen selbständigen Verkauf hat, das Wort Boykott gegenüber diesem Kunden angewandt hat, und haben sofort, als wir davon Kenntnis bekamen, den Vertreter telegraphisch aufgefordert, der Firma gegenüber richtig zu stellen, daß für ihn keine Veran⸗ lassung vorlag, aus irgend welchen Informationen den Schluß zu ziehen, daß jene Firma boykottiert werden sollte.
Wenn ich nun auf die einzelnen Klagen eingehe, so sei es mir gestattet, der Reihenfolge nach vorzugehen. Herr Patschke hat erwähnt, daß eine Verpflichtung bezüglich
Ausführungen auf die Antwort des Herrn Referenten richtig gestellt. Ich will da ganz kurz noch einmal die Verpflichtung. soweit sie überhaupt als Verpflichtung bezeichnet werden kann, illustrieren. Kauft in einem Jahre ein Kunde, und hat er in dem Jahre seinen ganzen Bedarf von der Zentrale entnommen, so erhält er den halben Rabatt; kauft er im nächsten Jahre, wozu
Rabatt auf den im Vorjahre entnommenen Rabatt, während auf die Mengen des laufenden Jahres an sich kein Rabatt fiele. Man kann also von keiner Kette fortgesetzter Bindung für den Abnehmer sprechen.
Meine Herren, es ist auch darauf hingewiesen worden, daß die Abnehmer, nachdem sie in einem Jahre ihren ganzen Bedarf von der Zentrale entnommen haben, der Zentrale gegenüber eine diesbezügliche Erklärung abgeben müssen. Es ist, wenn ich mich nicht irre, gesagt worden, daß diese Erklärung keine würdige Form besitze, indem die Zentrale sich ausbedungen hätte, eventuell bei dem Abnehmer eine Kontrolle vorzunehmen. Zur Illustration genüge die Tatsache, daß wir während unserer mehr als sechsjährigen Tätigkeit kein einziges Mal von diesem Rechte der Kontrolle Gebrauch gemacht haben. Wir haben allerdings eine ganze Reihe von Fällen aufgedeckt, in welchen die Abnehmer solche Erklärungen abgegeben haben, während sie tatsächlich nicht ihren ganzen Bedarf von uns gekauft hatten. Meine Herren, wir haben den Beweis dafür, daß solche Erklärungen abgegeben warden sind, obwohl der betreffende Kunde sehr wohl gewußt hat, daß er eine falsche Erklärung abgab. Wir haben nie die entsprechenden Konsequenzen aus solchem Vorgehen der Kundschaft gezogen, wir haben darüber
weiter gearbeitet. Ein Veispiel für unser Vorgehen ist in dieser Beziehung sogar einer der Herren, die hier als Sach⸗ verständige geladen sind. Ich halte es nicht für tunlich, den Namen dieses Herrn zu nennen. Wir arbeiten noch mit diesem Herrn, und ich habe sogar die Hoffnung, daß das Weiterarbeiten mit ihm sehr zufriedenstellend sein wird. Der Herr hat sein Vorgehen sehr bedauert.
Es ist darüber geklagt worden, daß der Abnehmer nicht immer die Qualität bekommen könne, welche er meine, bean⸗ spruchen zu können. Von Herrn Patschke wurde speziell der Bezug in Weinsprit genannt. Ohne zugeben zu wollen, daß der Primasprit in mangelhafter Qualität geliefert wird, möchte ich gerade vom Weinsprit behaupten, daß unsere Gesellschafter es sich besonders angelegen sein lassen, das Geschäft darin zu poussieren. Es kann vorkommen, und es wird in einem jeden Geschäftsbetrieb immer vorkommen, daß die Qualität nicht immer so ausfällt, wie sie ausfallen muß, wie es der Erzeuger selbst wünscht. In allen Fällen, wo geklagt worden ist, haben wir uns mit den Gesellschaftern in Ver— bindung gesetzt, und diese haben sofort Remedur geschafft. Auch in dem Falle des Herrn Patschke hätte, glaube ich, wenn uns in entsprechender Weise Mitteilung gemacht worden wäre, was sich meiner Beurteilung heute entzieht, dafür gesorgt werden können, daß er, ohne zu ganz besonders feinen und teuern Marken übergehen zu müssen, diese Ware ohne das Aufgeld von 3 (66 erhalten konnte. Ich habe hier eine kleine Zusammenstellung von Fällen zur Hand, in denen unsere Kunden den Wunsch ausgesprochen haben, besondere Marken zu erhalten, und wir diesem Wunsche stattgegeben haben. Ich werde nicht die einzelnen Kunden, sondern nur die Lieferungs— stellen, die gefordert wurden, nennen. Ein Kunde wünscht von Halle geliefert zu erhalten, ein zweiter aus derselben Quelle, ein dritter Kunde ebenfalls, ein vierter Kunde von Magdeburg, ein weiterer von Leipzig, dann kommen fünf Kunden von Leipzig, ein weiterer Kunde von Magdeburg, dann ein Kunde von Stettin, ein weiterer von Stettin, ein anderer von Leipzig oder von Stettin, der nächste von Leipzig, der folgende von Leipzig oder Posen oder Stettin, der nächste Kunde von Bautzen, der nächste von Posen, der nächste von Wittenberg, der nächste Kunde von Neufahrwasser, und der letzte von Leipzig. Meine Herren, das sind einige Fälle, die wir nur ganz schnell zusammengestellt haben.
Es ist weiter darüber Klage geführt worden, meine Herren, ich glaube, auch in der Materialzusammenstellung der Re⸗ gierung ist es wiedergegeben —, daß ein gewisser Zwang für die Abnehmer bestehe, von solchen Gesellschaftern der Zentrale zu beziehen, die gleichzeitig ihre Konkurrenten auf anderen Ge— bieten seien. Ich kann hier einige Fälle namentlich anführen, wo wir dem Wunsche unserer Kunden, aus dem bezeichneten Grunde eine andere Lieferantin zugewiesen zu erhalten, sofort stattgegeben haben. In einem Falle ist allerdings nachher der Kunde freiwillig im Laufe der Jahre als Abnehmer wieder zu demjenigen unserer Gesellschafter, von dem er früher nicht kaufen wollte, übergegangen. Es handelt sich um die Firma Fröhlich C Co. in Zeitz. Diese wollte zuerst von unserem Ge sellschafter Clingestein in Zeitz nicht kaufen. Sie ist jetzt wieder zu demselben übergegangen. In dem Verkaufsgebiet unseres Gesellschafters in Bautzen erhält ein Kunde aus dem bezeich⸗ neten Grunde seine Waren von Dresden, ein zweiter von Wilten, ein dritter von Breslau. Ein anderer Fall liegt im Verkaufsgebiet Torgau, dort erhält der Kunde seine Ware von Wittenberg. Ich glaube, meine Herren, das sind illustrierende Beispiele; wenn es nur eine kleine Zahl ist, so ist dies darauf zurũckzuführen, daß wir, was Sie nicht ver⸗ gessen dürfen, von diesen Klagen erst am Freitag voriger Woche gehört haben. Da war nicht mehr viel Zeit, Material zu
des Rabatts bestehe. Ich habe diese Behauptung schon in meinen
eine Verpflichtung seitens des Kunden nicht besteht, von der Zentrale ebenfalls seinen ganzen Bedarf, so erhält er für das rückliegende Jahr die zweite Hälfte nachgezahlt und für das betreffende Jahr die erste Hälfte ausgezahlt, und so geht die Sache weiter fort. Wenn also ein Kunde in einem Jahre von der Zentrale nicht ausschließlich kauft, verliert er nur den halben
sammeln, und Sie werden begreifen können, daß unser Personal nicht alle solche Fälle, die im Laufe von sechs Jahren eingetreten find, in der Erinnerung haben kann.
Meine Herren, es ist nun darüber geklagt worden, daß gewisse unangenehme Berũhrungspunkte zwischen unseren Ge⸗ sellschaftern, die gleichzeitig Destillateure sind, und unseren Ab⸗ nehmern eintreten können. Es ist gesagt worden, daß der Gesellschafter infolge seiner Stellung einen gewissen Druck auf den Kunden ausübt, auch seine Liköre von ihm zu beziehen. Meine Herren, dieser Fall ist tatsächlich einmal eingetreten. Die Spritfabrik, bei der sich dies ereignet hat, hat in der Zwischenzeit ihren Besitzer gewechselt. Der Herr, der damals die Fabrik besaß, gehört jetzt selbst den Reihen der Destillateure an. Ich glaube, es wird von Ihnen nicht
ansprucht werden, daß ich den Namen nenne, sondern es
ird genügen, wenn ich auch dies Material zu den Alten gebe und mir anführe, daß von unserer Seite energisch gegen dieses Vorgehen protestiert worden ist.
Gras wachsen lassen, wir haben sogar mit solchen Kunden
Herr Patschke hat darüber Klage geführt, daß er bezüg⸗
lich des Kornspiritusbezugs beengt sei. Die Zentrale sei nicht imstande, genau die Qualität des Kornspiritus zu liefern, den er zu erhalten wünscht. Meine Herren, hier muß ich nun die prinzipielle Handhabung dieser Angelegenheit darlegen. Hier können freilich Schwierigkeiten entstehen; denn die Wünsche in dieser Beziehung sind sehr verschiedener Art. Wir haben aber immer alles aufgeboten, um den Wünschen der Abnehmer erecht zu werden, ieils unter Auf⸗-uns⸗Nahme bedeutender Frachtkosten, teils indem wir dem Kunden ohne weiteres ge— fiattet haben, auch von unserer Konkurrenz zu beziehen, — ich will ergänzend hinzufügen, teils unter Auferlegung einer kleinen Abgabe an uns von vielleicht einer Mark, teils ohne eine solche. Einer der Herren, welche zur Enquẽte eingeladen sind, kann dies bestätigen. Der Herr ist leider nicht mehr anwesend. Es ist Herr Kisker aus Lippstadt.
Zu den weiteren Klagen des Herrn Patschke gehört, daß den Destillateuren der Weiterverkauf unverarbeiteten Sprits unmöglich gemacht worden sei. Wenn ich mich nicht irre, habe ich schon die prinzipielle Handhabung dieser Frage seitens der Zentrale dargelegt. In unsern Rabattbedingungen steht, daß, wo ein Weiterverkauf von unverarbeiteter Ware statt⸗ finden soll, man mit uns eine Vereinbarung herbeiführen möge. Wenn Herr Patschke ein solches Abkommen nicht mit der Zentrale geschlossen hat, dann glaube ich, ist es lediglich seine eigene Schuld. Er wird es übersehen haben. Eine Berechtigung zu einer solchen Klage dürfte nicht vorliegen.
Herr Kann hat darüber Klage geführt, daß es bei einigen Produkten der Destillation nicht möglich sei, wegen der Höhe unserer Preise mit ausländischen Likören in Konkurrenz zu treten. Bei dem hohen Eingangszoll, der für Spirituosen vorgesehen ist, ist das meines Erachtens von vornherein aus—⸗ geschlossen. Ich kann nur vermuten, daß Herr Kann etwas anderes gemeint hat. nr
Herr Schulz hat die Ueberzeugung gewonnen, daß erhöhte Preise eine Einschränkung des Konsums herbeiführen. Auch wir haben die Ueberzeugung gewonnen, daß höhere Preise unbedingt den Konsum einschränken und ich würde es im Interesse des Destillationsgewerbes sehr beklagen, wenn die Verhältnisse uns wieder zwingen würden, höhere Preise als ungefähr 50 bis 55 (6 süͤr Sprit nehmen zu müssen, oder wenn durch Aenderung der Branntweinsteuergesetze eine höhere Belastung für den Trinkbranntwein herbeigeführt, würde. Wenn ich soeben einen Spritpreis von 50 bis 55 (66 nannte, so passe ich mich in dieser meiner Beurteilung der Sache übrigens nur der Auffassung an, welche ich in Abnehmer— kreisen gehört habe.
Herr Schulz hat darüber Klage geführt, daß eine Konkurrenzfirma in Berlin infolge von Maßnahmen der Zentrale in der Lage sei, in besonders scharfem Wettbewerb den übrigen Destillateuren gegenüberzutreten. (Redner macht hierüber vertrauliche Mitteilungen.)
Es ist von Herrn Schulz darüber geklagt worden, daß unsere Gesellschafter im Kleinhandel mit Sprit den Destillateuren eine scharfe Konkurrenz machten. Ich glaube, meine Herren, es ist bereits bei Punkt II von uns erwähnt worden, daß unsere Gesellschafter gehalten sind, für ihr Neben⸗ gewerbe dieselben Preise zu zahlen, wie jeder Abnehmer. Unsere Gesellschafter haben also vor den Abnehmern nichts voraus. Sie zahlen dieselben Preise, sie erhalten den— selben Rabatt.
Es ist ferner darüber geklagt worden, daß unsere Agenten einen Kleinhandel mit Sprit zum Schaden der Destillateure betreiben. Meine Herren, ich stelle die gegenteilige Be⸗ hauptung auf, daß gerade dieser Handel der Vertreter während der Geschäftsjahre der Zentrale eingeschränkt ist. Es ist an einem einzigen Orte vorgekommen, daß einer unserer Agenten einen Kleinhandel in Sprit neu etabliert hat. Da lagen ganz besondere Konkurrenzverhältnisse vor. (Redner macht hierüber vertrauliche Mitteilungen, Der Mann wird sehr scharf kontrolliert, damit er unseren regelmäßigen Abnehmern. keine schädigende Konkurrenz macht. Sollten uns in der Be⸗ ziehung Klagen zu Ohren kommen, werden wir für deren Abstellung sorgen. .
Herr Schulz hat weiter gesagt, daß gute Qualitäten stets zur Verfügung stehen sollten. Ich glaube, das ist durch meine früheren Ausführungen bereits erledigt.
Es ist ferner angeführt worden, daß die einer kleinen Spritfabrik in Braunschweig, welche mit uns in einem Ver⸗ tragsverhältnis steht, von der Zentrale gestellten Preis⸗ bedingungen derartig sind, daß sie kaum imstande sei, zu existieren. Meine Herren, ich bin in der angenehmen Lage, mitteilen zu können, daß wir dieser kleinen Spritfabrik die Preisstellung erleichtert haben, obwohl ein festes Vertrags⸗ verhältnis bis 1908 zwischen uns und jener Spritfabrik vor⸗ liegt. Ich glaube nicht, daß ein solches Entgegenkommen von einem Privatmann so ohne weiteres vorgenommen werden würde.
Selbst auf die Gefahr hin, daß, wenn ein großer Kreis von Abnehmern von diesen Verhandlungen Kenntnis erhalten wird, man dann von allen Seiten mit Wünschen an uns herantreten wird, möchte ich doch sagen, daß wir ver⸗ schiedentlich feste Vertragsverhältnisse mit Abnehmern von uns zu deren Gunsten geändert haben, obwohl für uns gar keine rechtliche Veranlassung vorlag. Meine Herren, ich gebe zu,
daß über Maßnahmen eines Syndikates berechtigte Klagen vorkommen können, aber, meine Herren, lassen Sie auch einem Syndikate gegenüber Gerechtigkeit walten und erkennen Sie an, daß auch ein Syndikat oft Dinge im Interesse der Ab⸗ nehmer tut, an die ein Privatmann nicht denken würde.
Herr Köpke hat gewünscht, daß eine gleichmäßige Be⸗ handlung der Outsider eintreten solle, es ist über die Auf⸗ gelder Klage geführt worden, die wir vielfach von der nicht regelmäßig, sondern nur vorübergehend und in der Not von uns kaufenden Kundschaft beanspruchen. Man hat gesagt, die
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Behandlung der Abnehmer möge gleichmäßig sein. Meine Herren, dem können wir nicht stattgeben, wir haben mit unserer Konkurrenz zu rechnen und, je nachdem die Konkurrenz uns überlegen ist oder nicht, werden die Aufgelder größer oder geringer sein müssen. Ich glaube, für die Zwecke der Kartellenquste genügt es, wenn wir die Erklärung abgeben, daß gegenwärtig das höchste von uns geforderte Aufgeld 4 0 beträgt, meistens aber nur 2 6, zum großen Teil aber gar kein Aufgeld bezahlt wird.
Es ist dann von einer schwarzen Liste gesprochen worden, die unser Gesellschafter Moritz Sternberg in Breslau amn seine Agenten versandt haben soll. Meine Herren, mit dieser Liste kann es sich nur wie folgt verhalten. Auf unsere Veranlassung haben die Gesellschafter ihren Vertretern mitgeteilt, sie sollen sich, bevor sie mit Kunden, welche nicht regelmaßig von uns kaufen, Geschäfte abschlössen, deswegen mit unseren Gesell⸗ schaftern, eventuell mit uns direkt ins Benehmen setzen. Da⸗ durch sind keineswegs jene Kunden boykottiert worden, viel⸗ mehr haben sich der Gesellschafter resp. die Zentralleitung in Berlin lediglich die Entschließung darüber vorbehalten, wie sie sich in den einzelnen Fällen diesen Kunden gegenüber stellen wollen. Ich glaube, meine Herren, das kann man nicht so ohne weiteres als Aufstellung einer schwarzen Liste bezeichnen. ö
Herr Hertzer hat die Unstetigkeit der Preise beklagt. Ich glaube, die Verhandlungen haben schon genug Klärung ge⸗ schaffen. Wir geben zu, daß wir eine größere Stetigkeit der Preise gewünscht hätten, daß sie aber unter den Umständen nicht zu erreichen war. Herr Hertzer hat behauptet. daß mehrere Tage hinter einander nicht einmal eine Lokonotiz statigefunden hat. Meine Herren, im Laufe der 6 Jahre hat überhaupt an nicht mehr als 5 Tagen oder soll ich 10 Tage sagen? (Zuruf: 3 Tageh, na, sagen wir an h. Tagen eine Preisnotiz für Offerten, welche der Kundschaft zu machen sind, gefehlt. Ware wurde jederzeit geliefert, der Kunde konnte jederzeit Ware erhalten, und zwar zu dem Preise unserer nächsten Notiz. Ich glaube, meine Herren, diese Angelegenheit ist unwesentlich genug, irgend welcher Schluß darf daraus nicht gezogen werden.
Herr Hertzer klagt darüber, daß Nordhausen einen zu hohen Paritätssatz hat, ebenso wie Herr Patschke für West⸗ preußen über einen zu hohen Paritätssatz geklagt hat. Meine Herren, wenn wir überall den Wünschen der Kunden in dieser Beziehung Rechnung tragen würden, dann würden überhaupt bald alle Paritätssätze verschwinden, und auch dann würden die Kunden noch nicht zufrieden sein. Denn dann würden die Kunden im Osten beanspruchen, unter Parität zu kaufen. Ich gebe zu, daß diese Verhältnisse sehr diffiziler Art sind, sie werden aber von uns sehr bedächtig abgewogen und wir glauben, daß wir in dieser Beziehung nichts Unberechtigtes von den Abnehmern verlangen.
Meine Herren, dann ist gesagt worden, daß der Rabattsatz von 1,20 6 überhaupt nur auf dem Papier stände. Ja, wenn man eine Begrenzung des Rabattes einführt, was wir bei 1“ S getan haben, dann muß doch auch eine Zahl genannt werden, die etwas höher liegt, als jene Grenze, die nach oben gezogen werden muß, um den Durchschnittssatz praktisch zu machen, denn die unteren Zahlen müssen durch über dem Durchschnitt liegende Sätze ausgeglichen werden. Das ist das einfachste Rechenexempel, das ergibt sich aus sich selbst. Ich glaube, daß hierüber kein Anlaß zur Klage besteht.
Herr Schäffer-Gleiwitz hat darüber Klage geführt, daß die Schiedsgerichte nicht gut funktionierten, daß die Kosten für die Schledsgerichte zu hoch sind. Ich gebe zu, daß bei kleinen Objekten die Kosten des Schiedsgerichtes vielleicht höher sein können als beim ordentlichen Gericht. Bei größeren Objekten liegt es ganz entschieden umgekehrt. Durch das Schiedsgericht wird, glaube ich, der Rechtsanspruch eines Kunden genügend gesichert. Das ist meine Auffassung. Es ist im Interesse beider Parteien, daß sie ihre Streitsachen durch ein Schiedsgericht erledigen. Im Schiedsgericht sitzen von vornherein Sachkenner, und die Sache erledigt sich schnell, und wie gesagt, bei größeren Objekten unter Auf⸗ wendung sehr geringer Kosten. Wenn ich ganz objektiv urteilen will, dann kann ich für ein geschäftliches Unternehmen, wie das unsrige, die Schiedsgerichte an sich nur empfehlen. Ueber den Gang unserer Schledsgerichte möchte ich kurz an⸗ geben: jede Partei ernennt aus einer Liste einen Schieds⸗ richter, können sich die Schiedsrichter nicht einigen, dann er⸗ nennen sie aus einer weiteren Liste den Obmann. Wir sind gern bereit, die ergangenen Schiedssprüche, wenn es gewünscht wird, der Regierung vorzulegen. (Vorsitzender; das ist uns sehr erwünscht) Ich möchte erklären, daß wir gern bereit sind, in alle Prozesse, die wir geführt haben, Einblick zu ge⸗ währen. Wir haben uns von unserem Syndikus eine Statistik der Prozesse, die von uns geführt sind, aufmachen lassen. Die Zahl ist gering, besonders wenn die Prozesse ausgeschlossen werden, die geführt sind, um Forderungen einzutreiben. Ich möchte den Herrn Vorsitzenden fragen, ob es wünschenswert ist, diesen Brief vorzulesen. Zustimmung / Wir wünschen daran zu zeigen, wie wenig Prozesse geführt worden sind. Herr Justizrat Paul Jonas schreibt unterm 1. Februar 1906:
An
die Zentrale für Spiritusverwertung m be S6. Berlin.
Sehr geehrte Herren! Aus meinen Repertorien habe ich festgestellt, daß von Anfang des Jahres 1900 bis jetzt etwa 200 Prozesse für Sie zu führen waren. Hierunter befinden sich ganz vereinzelte Fälle, in denen Sie verklagt waren, so von Ihrem früheren Hauwirt und ähnliche Sachen. Im eigentlichen Betrieb Ihres Geschäftes sind Sie überhaupt nicht verklagt worden. Von denjenigen Prozessen, die sie als
Mehrzahl säumige Kunden Ihrer technischen Ab⸗ teilung, d. h. Abnehmer von Lampen, Apparaten usw., und hiervon ist etwa „M ohne kontradiftorische Ver⸗ handlung erledigt. Bei den kontradiktorischen Sachen handelt es sich zumeist um Vollstreckungsurteile aus schiedsgerichtlichen Streitigkeiten, nur in wenigen (höchstens insgesamt 10) Fällen sind kontradiktorische Prozesse mit Abnehmern von Sprit oder Spiritus geführt worden. Alle diese Streitigkeiten sind, soweit sie nicht noch schweben, mit einer einzigen Ausnahme zu Ihren Gunsten entschieden. Hochachtungsvoll der Justizrat gez. Paul Jonas. Ich bin wohl richtig dahin verstanden worden, das letztere bezog sich auf die Prozesse vor dem ordentlichen Gericht. Wir sind ohne weiteres bereit, den Herren Vertretern der Regierung volle Einsicht auch in die Akten dieser Prozesse zu gewähren. Herr Schäffer-Breslau hat einen Fall angeführt, daß einem Kunden direkt Ware verweigert worden sein soll. Er hat auf einen Brief vom Januar 1904 Bezug genommen, welcher nicht, wie ich annehme, von der Zentrale geschrieben ist, sondern von einem unserer Gesellschafter, oder einem unserer Händler. Uns ist der Fall völlig unbekannt, ich bin leider nicht in der Lage, hierauf eine Antwort geben zu können. Jedenfalls entspricht der Vorfall, wenn er sich so ereignet haben sollte, nicht unseren Prinzipien, die ich vorhin dar⸗ gelegt habe. Herr Schäffer⸗BGreslau hat ferner einer Streitsache zwischen ihm und der Zentrale Erwähnung getan. Diese Streitsache schwebt noch. Ich glaube, deshalb erübrigt es sich für uns und wäre auch meines Erachtens nicht zweckdienlich, dazu hier Stellung zu nehmen. Herr Stern-⸗Mannheim hat darüber Klage geführt, daß er bei Kornspiritus, welchen er von einem unserer Gesell⸗ schafter, von der Firma Sinner bezog, keinen Rabatt erhalten hat. Meine Herren, dieser Vorgang ist nur die Folge einer Rechnungsart, welche der Vereinfachung dient. Wir zahlen den Rabatt auf die Menge, die die Firma Sinner von uns zurückkauft, an die Firma Sinner und diese Firma kalkuliert sich in ihre Preise diesen Rabatt mit hinein. Wir könnten ebensogut jenen Firmen auch auf diesen Kornspiritus Rabatt gewähren und ihn der Firma Sinner nachher abziehen. Nur entsteht dann die Schwierigkeit, daß die Firma Sinner nicht beurteilen kann, welcher Rabatt bei den einzelnen Kunden kalkuliert wird, da sie nicht den ganzen Geschäftsumfang des Kunden kennt. Dies ist also keine Schädigung des Kunden, sondern dient lediglich zur Vereinfachung. Herr Zander hat darüber Klage geführt, daß die Zentrale Sprit zum Engrospreise schon bei Abgabe von 300 Litern verkaufe. Ich glaube mich nicht zu irren, daß wir in der Gegend des Herrn Zander Geschäfte in Quantitäten von weniger als einem Stückfaß überhaupt nicht machen. Sollte es doch ⸗ vorkommen, daß halbe Gebinde von 300 Litern ge⸗ liefert werden, so wird dafür ein Aufschlag genommen. Dieser Aufschlag ist feststehend und hat meiner Erinnerung nach keine Veränderung erfahren.
Herr Zander hat weiter darüber Klage geführt, daß die einzelnen Kunden nicht in größeren Mengen als zu 1380 Liter verkaufen können. Meine Herren, der Satz von 180 Litern ist allgemein und ganz schematisch festgesetzt worden. Es steht aber in unseren Rabattbedingungen — das ist schonm einmal erwähnt worden — daß, wenn die Abnehmer den Wunsch nach einer anderweitigen Festsetzung haben, dieses nur einer Vereinbarung mit uns bedarf. Der Abnehmer, den Herr Zander im Auge hat, hätte sich nur mit uns deswegen in Verbindung zu setzen brauchen.
Herr Badt hat darüber Klage geführt, daß in einem Falle gewissermaßen Extrapreise durch Zahlung einer Verkaufs⸗ provision gewährt worden seien. Meine Herren, wie es sich in diesem Falle verhält, kann ich so ohne weiteres nicht sagen, ich kann zu dieser Sache nur ganz allgemein Stellung nehmen. Wenn wir Abnehmern eine Verkaufsprovision zahlen, dann zahlen diese Verkaufsprovision die Gesellschafter, also die Sprit fabriken, während das Verkaufsgeschäft für Rechnung der Brenner geschieht. Die Spritfabriken geben also von ihrer Verkaufsprovision ab. Ich glaube, es ist unser gutes Recht, das zu tun, und ich meine, daß die Abnehmer hierin keine Ursache zu Klagen finden können.
Es ist dann ferner hervorgehoben worden, daß der 8 5
des Abnehmervertrages eine gewaltige Mißstimmung hervor . 8 o rw frre
Dieser Paragraph zielt darauf ab, den eventuellen
gerufen hat. U
Nachfolger eines Abnehmers ebenfalls an uns zu dinden. Meine Herren, ich glaube, die Sache erklärt sich doch männisch betrachtet ohne weiteres. Wenn wir heute einen Vertrag mit jemandem schließen, dann müssen wir dafür sorgen, daß dadurch beide Teile gebunden werden. Die Zentrale ist ohne weiteres als gebunden anzusehen, da sie bis 1908 desteht und ihre Verpflichtungen erfüllt. Sie werden es mir aber nicht verübeln, wenn ich sage, daß wir annehmen können, ein Abnehmer möchte einmal den Versuch machen, sich den Ver. pflichtungen, die er eingegangen ist, zu entziehen. Ganz auf legale Weise. Er gibt seinem Geschäfte die heute so beliebte Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ich nehme sogar an, nicht um sich diesen Verpflichtungen zu entziehen, sondern um andere Annehmlichkeiten geschäftlicher Art zu erreichen. In solchen Fällen wäre der Vertrag mit uns ent schieden aufgehoben. Sie werden zugeben, daß wir uns da gegen schützen müssen. Es kann auch das Motiv bei dem Ubnehmer vorliegen, daß er vielleicht einen Teil des Ver⸗ trages mit uns weiter erfüllen will, sich aber in einem anderen Teile den Verpflichtungen entziehen möchte. Sagen wir, der Vertrag konveniert ihm, soweit er sich auf den Verkauf von denaturiertem Spiritus bezieht, aber er paßt ihm nicht, soweit er ihm für sein Trinkbranntweingeschäft die Verpflichtung auf⸗ erlegt, seinen Gesamtbedarf von uns zu beziehen; es hat sich
Klägerin betrieben haben, betraf die überwiegende
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